Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 49 vom 27. Februar 1929. S. 2.
Damit schloß die allgemeine Besprechung zum ersten Ab⸗ schnitt über Ministerium und Voltsgesundheit.
Das Haus trat ein in die Besprechung des zweiten Ab⸗ schnitts Allgemeine Volkswohlfahrt“.
Hierzu liegen u. a. Anträge vor, die sich mit der Für⸗ orgeerziehung beschäftigen. Sozialdemokratische Anträge ordern, daß die Jugendämter zu Fürsorgeerziehungsbehörden erklärt werden, und daß die Landesjugendämter beim Erlaß allgemeiner grundsätzlicher Anordnungen der Fürsorge⸗ erzꝛehungsbehörden über die Art der Ausführung der Er⸗ ziehung gehört werden und zu Vorschlägen Fefüsgt werden ollen. Soweit den Landesjugendämtern Aufsichtsrechte zu⸗ tehen, sollen Besichtigungen der stäatlichen Behörden im Be⸗ nehmen mit den Landesjugendämtern erfolgen. Ferner wird das Staatsministerium ersucht, den Minister für Volkswohl⸗ fahrt zu beauftragen, die notwendigen Maßnahmen für die Zeit des Uebergangs der Fürsorgeerziehung auf die neuen Fürsorgeerziehungsbehörden zu treffen und eine Vorlage über die Neuregelung der finanziellen Zuweisungen einzubringen.
Es liegt ferner vor eine große Anfrage von Winterfeld (D. Nat.), die vom Zentrum, der Deutschen Volkspartei, der Wirtschaftspartei und der Deutschen Fraktion unterstützt wird. Es wird um dhastune ersucht, was das Staatsministerium zur Abwehr der Angriffe auf die Fürsorgeerziehung, die in der Oeffentlichkeit, besonders auch in der Literatur und auf der Bühne erhoben worden seien, und zum Schutze der betroffenen Anstalten und Be⸗ rufsarbeiter und zur Aufklärung der Oeffentlichkeit zu tun gedenke, und ob das Staatsministerium entschlossen sei, der reien Wohlfahrtspflege die notwendige Mitwirkung in der Fürsorgeerziehung auch in Zukunft sicherzustellen. — Auch die Kommunisten haben eine Interpellation eingebracht.
In Beantwortung dieser großen Anfragen gab 1 Minister für Volkswohlfahrt Dr. Hirtsiefer eine Erklärung ab, die im Wortlaut mitgeteilt werden wird.
Abg. Elisabeth Kirschmann⸗Röhl (Soz) betonte, ihre Freunde wüßten genau, daß die “ eng verbunden sei mit der ganzen Wir schaftslage. Wohlfahrtspolitik, wie sie der Minister treiben solle, müsse auf Bekämpfung der Armut gerichtet sein und vor allem den Arbeitnehmern bessere Löhne, Regelung der Freizeit, Sicherung der Existenz und Ausbau der ozialen Geiotzgebung bringen. Die Sozialdemokratie wisse, daß ses im Kampf um die Rechte der Arbeitnehmer fast ganz allein im Landtag stehe und habe sich daher nicht gewundert, daß fast alle übrigen Parteien auch jetzt wieder mehr oder weniger direkt den Abbau der sozialen Gesetzgebung verlangt hätten. Vor allem aber müsse im Interesse der Behebung der sozialen Not auch großzüigig für Verbesserung der Wohnungsverhältnisse gesorgt werden. Denn gefunde Wohnungen seien die Grundlage jeder vernünftigen Wohlfahrtspolirik. Zu begrüßen wäre eine stärkere Pflege der Kleinkinderfürsorge. Vorzuziehen sei die Unter⸗ bringung verschickter Kinder in Heimen vor der Aufnahme bei Einzelfamilien. Staat und Kommunalverbände müßten sich noch mehr der Erholungsfürsorge für berufsschwache Jugendliche widmen. Die Auseinandersetzung des Ministers mit der öffent⸗ lichen Kritik über das Fürsorgewesen habe leider zum Teil die no wendige Objektivität und Sachlichkeit vermissen lassen. Wenn die Sozialdemokraten auch der Meinung seien, daß in Lampels Buch gewisse Unwahrheiten en halten seien, so könne doch die Tatsache nicht geleugnet werden, daß eine „Revolte im Erziehungs⸗ haus“ stattgefunden habe und zwar in der Anstalt Berlinchen, die bewirtschaftet und pädagogisch geleitet werde von der Inneren Mission (hört, hört! links) Lebhaft zu bedauern sei die Be⸗ Ferkung des Ministers, daß am nicht gerürtelt werden könne. Das Syflenn sei vielfach falsch und sehr reformbedürftig, z. B. bei den vielfach vorhandenen Bestimmungen, daß die Zög⸗ linge bei der Arbeit und beim Essen nicht sprechen dürften. Die Ankräge zu dieser Materie müßten im Bevölkerungsvpolitischen Ausschuß von Sachverständigen besprochen werden. Viel⸗ mehr als bisher müßten noch Fürsorgekräfte aus der Arbeiterschaft herangezogen werden, weil diese am besten imstande seien, den Kampf gegen die Verarmung und Verelendung der breiten Masse des Volkes zu führen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Abg. Therese Deutsch (D. Nat.) betonte, daß das alte Preußen das Fundament zur sozialen Politik gelegt habe Das alte Preußen sei der sozialste Staat der Vorkriegszeit gewesen. Die freie Liebestätigkeit habe anch im neuen Sraat voranzustehen. Tatkräftig müßten die Kinderreichen in steuerlicher und für⸗ sorgerischer Beziehung betreut werden. Der Staat könne auch nicht verantworten, daß die gesunden Landleute in die Städte abwanderten, wo sie in der Not der Erwerbslosigkeit moralisch und wirtschaftlich zugrunde gehen könnten. Mit diesem Problem werde man sich in den nächsten Jahren vor allem zu beschäftigen haben. Was die Jugendpflege anlange, so sei leider der Osten noch sehr zurück, vor allem bezüglich der Jugendherbergen und Kindergärten; hier müsse der Minister ebenso durchgreifen wie in der besseren Betreuung des Oftens mit Wohlfahrtspflegern. Unerhört sei, daß die Rentner, die dem Vaterland soviel geopfert und in der Inflation ihr ganzes Vermögen verloren hätten, noch immer nicht einen Rechtsanspruch auf Unterstützung hätten. In der Fürsorgeerziehung müsse so verfahren werden, daß den Kindern die Verantworklichkeit vor Gott beigebracht werde. Lebhafter Beifall bei den Deutschnationalen. — Rufe bei den Kommnunisten: Deshalb prügelt Ihr sie auch!) ““
Abg. Maria Heßberger (Zentr.) erörterte ausführlich die Fürsorgepflege Es sei Christenpflicht, den jungen Menschen, die selbst ja oft nicht für ihre schwierigen sozialen Verhältnisse verantwortlich seien, zu helfen. Und als Helfer könnte man vor allem die Leute gebrauchen, die seit Jahrzehnten in selbstloser Weise sich der privaten Fürsorgetätigkeit hingäben. Man müßte sich einmal fragen, wie der Wohlfahrtsetat aussehen würde und wie der Finanzminister sich helfen wollte, wenn man diese frei⸗ villige und kostenlose Mitarbeit der freien Liebestätigkeit nicht hätte. Dann wäre es aber auch Anstandspflicht, nicht, wenn hin und wieder ein Febler vorgekommen sei, alle in Bausch und Bogen abzulehnen, sondern dann solle man ruhig und achlich prüfen, wieweit die Methoden in der Fürsorgeerziehung besse⸗ rungsbedürftig seien: sie begrüße den Vorschlag, die vorliegenden Anträge dem Beyvölkerungsvolitischen Ausschuß 2 überweisen und lehne es entschieden ab, so zu tun, als sei alles jetzt Geltende schlecht und überaltert. In den Fürsorgeanstalten sollte zwar jede Rohheit aufs schärfste bekämpft werden:; aber man dürfe nicht aus einer Ohrfeige ein Attentat auf die Majestät des Kindes machen. Die Rednerin schilderte dann ausführlich die Fürsorge⸗ tätigkeit des katholischen Fürsorgevereins für Männer, Frauen und Kinder. Dieser Verein habe in 402 deutschen Orten seine Stationen und verfüge allein über 105 Fürsorgeanstalten mit über 6500 Betten. In den letzten zwei Jahren habe er 90 430 Jugendliche betreut. Wenn man diese zahlreichen Fürsorge⸗ zöglinge sehe, könne man in ihnen nur eine schwere Anklage darüber lesen, daß man nicht imstande sei, die Quellen zu ver⸗ stopfen, die diese Jugend unglücklich machten. Die Rednerin er⸗ innerte an die Anträge des Zentrums die ein Reichsgesetz gegen jene unanständigen Schriften und Theaterstücke usw. verlangen,
ie so schrecklich auf die Jugend wirkten, und erklärte dabei, sie sei mutig genug, zu sagen, wir müßten endlich wieder eine Zensur bekommen, die unsere Jugend schütze. (Beifall im Zentrum; Lärm links.) Sie schloß mit dem Wunsche daß die Erzieher die denkbar beste Ausbildung erhalten möchten und daß in der
mmenarbeit des Parlaments mit den Erziehern es gelinge,
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auch die in der Fürsorge befindlichen Jugendlichen wieder zu wert⸗ vollen Menschen zu machen. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Ben e (Komm.) betonte, im gegenwärtigen kapitalistischen Staat sei auch unter der Führung der Sozial⸗ demokraten selbstverständlich von Wohlfahrtspolitik keine Rede. Das ergebe sich aus der Tatsache, daß noch nie die Erwerbslosen⸗ ziffer so hoch war und daß die Unfallziffern sich bereits verdoppelt hätten Trotzdem seien fast keine Mittel für die Erwerbslosen im Etat enthalten. Dagegen werfe die Regierung in ihrer Denkschrift den Erwerbslosen und Rentnern Verantwortungslosigkeit gegen die Allgemeinheit vor. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Diesen Vorwurf erhöben jene Leute, die in den Aufsichtsräten der Schwer⸗ industrie säßen und jährlich Millionengewinne machten und die neberher die preußische „Volkswohlfahrt“ leiteten. Wie es in der Praxis aussehe, ergebe sich u. a. aus einem Falle, der sich am Rhein zugetragen habe. Die Familie Bethmann Hollweg auf Burg Reineck schulde ihrer Gemeinde 10 000 ℳ Steuern. Es bestehe alle Aussicht dafür, daß dieser Betrag niedergeschlagen werde. Dabei erkläre die gleiche Gemeinde, sie habe kein Geld für Wohlfahrtsunterstützungen. (Lebhaftes Hört, hört! bei den “ In dieser Gemeinde regiere das Zentrum, das ja auch eben erst wieder durch seine Rednerin erklärt hätte, es wüßte kein anderes Mittel für die Not der Jugendlichen als die Zensur. Die Sradt Hindenburg in Oberschlesien zahle gleichfalls nur sehr geringe Wohlfahrtsunterftützungen, habe aber aus Anlaß des Besuches des Reichspräsidenten 50 000 ℳ allein für die Ausschmückung der Stadt übrig gehabt. (Erneutes Hört, hört! bei den Kommunisten.) In der Eifel und im Hunsrück gäbe es Hunderte von Kommunen, die gar nicht imftande seien, Wohl⸗ fahrtsunterstützungen zu zablen. Geifall bei den Kommunisten.)
Abg. Donners (Wirtsch. P.) polemisierte gegen das System, auch beim Wohlfahrtsetat nur reine Agitationsanträge zu stellen. So seien bereits bisher zu diesem Etat 125 Anträge gestellt worden, die Mehrforderungen von annähernd 200. Millionen ent⸗ halten. (Hört, hört! bei der Wirtschaftspartei.) Im Interesse des gewerblichen Mittelstandes müsse man sich auch gegen die Sozialisierungsbestrebungen der Ortskrankenkassen wenden, die in der Einrichtung eigener Zahnkliniken, eigener Arzneivertriebs⸗ stellen usw. zum Ausdruck kämen. Vor allem sei der Versiche⸗ rungszwang für den gewerblichen Mittelstand abzulehnen. (Zu⸗ stimmung bei der Wirtschaftspartei.) Der Redner forderte mehr Entgegenkommen bei Gründung von Innungskrankenkassen und erklärte, seine Partei sei für wahre Volkswohlfahrt ohne große Verwaltungsspesen. (Beifall bei der Wirtschaftspartei.)
Gegen 18 Uhr wurde die Weiterberatung auf Mittwoch, 12 Uhr, vertagt; außerdem Abstimmungen zum Handelsetat.
Parlamentarische Nachrichten.⸗
Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde 8 die Beratung des Auslieferungsgesetzes fort⸗ geführt. Zunächst wurde § 8 angenommen, nach welchem die Auslieferung von dem Staatsanwalt beim Oberlandesgericht vor⸗ bereitet und durchgeführt wird, und wonach für die gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung das Ober⸗ landesgericht zuständig ist. Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) hielt es für zweckmäßiger, die Landesgerichte an Stelle der Ober⸗ landesgerichte mit diesen Aufgaben zu befassen. Dieser An⸗ schauung wurde von der preußischen und der Reichsregierung widersprochen. Auch § 9 wurde angenommen, der Zuständigkeits⸗ ragen regelt. Hier bat Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) nach Möglichkeit um Mitteilung, wegen welcher Delikte das Aus⸗ lieferungsbegehren gestellt, in welchen und in wievielen Fällen ihm nachgekommen bzw. es abgelehnt worden sei. Im übrigen sprach er sich im Interesse einer schnelleren Abwicklung des ganzen Verfahrens nochmals dafür aus, für die Vernehmung zum mindesten die näͤchsten Landesgerichte für zuständig zu erklären. Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke erklärte, daß das Ausliefe⸗ rungsbegehren zum größten Teil wegen Verbrechen gegen das Leben, ferner wegen Diebstähle, Betrügereien usw. gestellt werde. Nach § 10 kann ein Ausländer, dessen Auslieferung verlangt worden ist, in Haft genommen werden, wenn die Gefahr besteht, daß er sich dem Russteferungsverfahren entzieht, oder wenn Tat⸗ sachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß er die Wahrheits⸗ ermittlung erschweren werde. Die Abstimmung über den § 10 wurde zunächst zurückgestellt. Im Zusammenhang mit § 11 warf Abg. Tr. Rosenfeld (Soz.) die Frage ob man nicht die Bedingung an die Auslieferung knüpfen sollte, bei der Verurteilung des Ausgelieferten die in Deutschland erlittene Auslieferungshaft, die doch eine Untersuchungshaft sei anzurechnen. Reichsgerichts⸗ präsident Dr. Bumke (Rei slustizministerium) legte dar, daß nach deutschem Recht einem an Jentschland Ausgelieferten bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die im Ausland erlittene Auslieferungshaft angerechnet werden könne. Im Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes werde diese Möglichkeit noch besonders klar⸗ gestellt. Von dem Versuch, das Ausland zu einem entsprechenden Verfahren gegenüber Personen, die von Deutschland ausgeliefert worden seien, zu veranlassen, könne er sich keinen rechten Erfolg versprechen, zumal das ausländische Gericht unter keinen Um⸗ ständen gehindert werden könne, zwar formell die in Deutschland erlittene Auslieferungshaft anzurechnen, dafür aber die Strafe entsprechend höher zu bemessen. Ohne Widerspruch wurden die §§ 11 bis 17 angenommen, die das Verfahren in bezug auf die Verhaftung und Vernehmung im einzelnen regeln. 8 ““
Der Aeltestenrat des Preußischen Landtags legte gestern den weiteren Geschäft splan bis zur Sherpaus sest, die am 23. März beginnen und bis Dienstag, den 16. April währen soll. In der laufenden Woche wird das Plenum die zweite Lesung des Wohlfahrtshaushalts zu Ende führen. Am kommenden Freitag soll der Mißtrauensantrag der Deutschnatio⸗ nalen gegen den Minister des Innern zur Besprechung kommen; für die namentliche Abstimmung zu ieem Mißtrauensantrag ist der 5. März in Aussicht genommen. In der kommenden Woche wird in der Hauptsache die zweite Lesung des Justizhaushalts er⸗ folgen. Sollte man bis zum 6. März hiermit nicht zu Ende kommen, so will man den Abschnitt über Strafvollzug im letzten Sitzungsabschnitt vor Ostern in zweiter Lesung behandeln. Vom 7. März bis zum 18. März tritt die schon vorher in Aussicht ge⸗ nommene Pause in den Plenarberatungen ein. Am 18. März will man die zweite Beratung der Steuergesetze (Gewerbe⸗, Grund⸗ und Hauszinssteuer) beginnen und die dritte eheg sosone anschließen, da die Gesetze bis zum 31. März verabschiedet sein müssen. Im übrigen will man in dem letzten Abschnitt vor Ostern noch kleine Haushalte (Staatsbank, Porzellanmanufaktur, Staatsrat, Landtag, Staatsministerium und Finanzministerium) zur zweiten Beratung stellen. Nach Ostern wird von Haushalten noch zu erledigen sein der Berg⸗ und der Kultushaushalt sowie der Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung.
Der Hauptausschuß des Preußischen Land⸗ tags nahm am gestrigen Tage den Antrag des Staats⸗ ministeriums auf Zustimmung des Landtags zur Einbringung der Aktien der Preußischen Elektrizitätsgesell⸗ schaft, der Preußischen Bergwerks⸗ und Hütten⸗ Aktiengesellschaft, der AA4“ schaft Recklinghaufen und der Bergwerksgesell⸗ schaft „Hibernia“ in eine neu zu errichtende Aktiengesellschaft mit einigen Aenderungen an. Nach diesen Aenderungen wird, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, noch bestimmt, daß das gesamte Aktienkapital vom Staats⸗ ministerium für den Staat zu übernehmen ist und daß die Wahr⸗ nehmung der Aktionärrechte des Staates dem Handelsminister und dem Finanzminister gemeinschaftlich obliegen soll. Die Ver⸗
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äußerung von Aktien der „Dachgesellschaft“, die Herausgabe be⸗ sonderer Gattungen von Aktien (Vorzugsaktien u. a.) und die Er⸗ höhung des Aktienkapitals sollen, soweit die Aktien nicht dem Staate überlassen werden sollen, an die Zustimmung des Land⸗ tags oder eines Landtagsausschusses gebunden sein. Das gleiche soll gelten von einer ein Drittel des Grundkapitals über⸗ steigenden Verpfändung, soweit sie nicht bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) erfolgt. Die Satzungen der Gesell⸗ schaft sollen dem wirtschaftlichen Ponteda . des Landtags vorgelegt werden. Die Vorberatung des Landtags⸗ und des Staatsratshaushalts wurde auf eine spätere Sitzung vertagt.
— Der vom Landtagsausschuß Landwirt⸗ schaft eingesetzte Unterausschuß, der sich mit Fischereiangelegenheiten zu beschäftigen hat, nahm gestern in etwas abgeänderter Fassung einen Antrag des Berichterstatters Abg. Kickhhöffel (D. Nat.) an, wonach das Staatsministerium ersucht wird, in Zusammenarbeit mit der Reichsregierung und den Provinzen zu prüfen, ob für die See⸗, Küsten⸗ und Haffischer in Pommern und die Fischer an der schleswig⸗holsteinischen Ostsee⸗ küste ein Notstand im Sinne des Erlasses vom 1. August 1922 vor⸗ liegt. Bei Festsetzung und Erhebung der Nutzungsentgelte und Gebühren soll auf die Notlage der Fischer Rücksicht genommen werden. 1“ “ 1 Berichee v
Bei den Beratungen zum Haushalt des Ministeriums für Volkswohlfahrt hatbe am 25. d. M. für die Deutschnationalen die Abgeordnete Dr. Freifrau von Watter sich auch mit der Frage des Genehmigungszwanges für Apotheken beschäftigt. Sie hatte bei ihren Ausführungen nicht, wie vom Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger irrtümlich berichtet wurde, die Niederlassungsfreiheit für Apotheken befürwortet, sich vielmehr für den Genehmigungszwang ausgesprochen. Sie hatte dabei die
bgenden Ausführungen gemacht: „Das Reichsapothekengesetz liegt seit längerer Zeit ferkig vor, aufgebaut auf dem Grundsatz der Kongessionierung. Seine Bearbeitung ist neuerdings gestört durch sozialdemokratische Forderungen, anstatt der bisher üblichen Konzessionserteilung nunmehr Niederlassungs⸗ reiheit zu ge⸗ währen. Grund für die sozialdemokvatische Einstellung ist, 8 dann auch Krankenkassen Besitzer von Apotheken seien und dur Druck auf die Versicherten ein Lieferungsmono ol können.“
Handel und Gewerbe. Berlin, den 27. Februar 1929. Telegraphische Auszahlung.
27. Februar Geld Brief 1,770 1,774 4,190 4,198 1,893 1,897 20,954 20,994 2,077 2,081 20,431 20,471 4,210 4,218 0,501 0,503 4,301 4,309
168,62 168,96 5,.44 5,45
58,485 58,605 73,36 73,50 81,66 81,82 10,59 10,61 22,04 22,08
7,388 7,402 112,25 112,47
18,58 18,62 112,25 112,47 16,44 16,48 12,464 12,484
92,31 92,49 80,89 81,05 80,955 81,115 3,039 3,045 64,74 64,86
112,48 112,70
112,20 112,42. 59.16 59,28
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
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26. Februar Geld Brief 1,770 1,774 4,191 4,199 1,893 1,897 20,95 20,99 2,078 2,082 20,43 20,47 4,210 4,218 0,501 0,503 4,301 4,309
168,63 168,97 5,435 5,445
58,47 58,59 73,36 73,50 81,67 81,83 10,99 10,61 22,04 22,08 7,390 7,404 112,25 112,47
18,58 18,62 112,27 112,49
16,45 16,49
12,469 12,489
92,31 92,49 80,87 81,03 80,96 81,12 3,039 3,045 65,13 65,27
112,49 112,71
112,19 112,41 59,18 59,30
Buenos⸗Aires. Canada IFapan .. . .. Kairo Konstantinopel London. ... New Vork. Rio de Janeiro Uruguay.. Amsterdam⸗ Rotterdam . Arbee Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Budapestü.. Danzig.. Helsingfors.. Fialien .. Jugoslawien Kopenhagen. dehe und Porto.. ID. . .. Weri . “ Reytijavit (Island) ⸗ Riga . . 100 Lalie Schweiz 100 Frcs. Sofia 100 Leva Spanien. 100 Peseten Stockholm und Gothenburg. 100 Kr. 100 estn. Kr.
Talinn (Revpal, 100 Schilling
1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 8
1 Yen
l ägypt. Pfd. 1 türk. L.
1 Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Pengö 100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Lire
100 Dinar 100 Kr.
100 Escudo 100 Kr. 100 Fres. 100 Kr.
100 isl. Kr.
Estland)... Wien
Heeneinh —
27. Februar Geld Brief 20,61 20,69
4,235 4,255 4,194 4,214 4,176 4,196
— —
26. Februar Geld Brief 20,56 20,64
4,235 4,255 4,194 4,214
4,178 4, 198 1,745 1,765
Sovereigns. 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll.
für 1 2 und ] Doll. 1 1 1 1 1
1 Stüdh
Argentinische. Brasilianische. Canadische.. Englische: große 1 u. darunter Türkische.. Belgische. Bulgarische.. Dänische.. Danziger.. Estnischeü.. sinnische 8 ranzösische.. olländische.. talienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Letrländische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische. 100 Kr. Schweizerrgroße 100 Fres. 100 Frcs. u. dar. 100 Fres. Spanische .. . 100 Peseten Tschecho⸗slow. 5000 Kr.. 100 Kr. 100 Kr.
1000 Kr. u. dar. Ungarische. 100 Pengö
1 11““
4,195 20,482 20,473 2,047 2,067
58,32 58,56 100 Kr.
111,96 112,40 100 Gulden — — “
100 finnl. ℳ — — 100 Fres. 16,445 16,505 100 Gulden 168,31 168,99 100 Lire 22 10 22,18 100 Lire 22,12 22,20 100 Dinar 7,33 7,35 100 Latts 80,59 80,91 100 Kr. 111,93 112,37 100 Schilling 59,03 59.27 100 Schilling 59,10 59,34
4. 175 20,402 20,393
20,475 20,465
58,54
112,38 81,81 112,45
16,51 168,94 22,16 22,18 7,34 80,91 112,40 59,34 59,36
20,395 20,385
58,30
111,94 81,49 11201
16,45 168,26 22,08 22,10 7³32 80,59 111 96 59,10 59,12
1 türk. Pfd. 100 Belga 100 Leva
2,51à
112,62 81,19 81,20 65,24
12,49 12,49 73,51
2,495
112,18 80,87 80,88 64,96
12 43 12,43
2,505
112,62 81,19 81,19 65,07
12,49 12,49
2,485 112,18 80,87
80,87 64,79
12,43 12,43
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zum Deutschen Neichs
Erste Anzeigenbeilage anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Mittwoch, den 27. Februar
1929
3. Aufgebote.
[100917] Aufgebot. 8
Die verwitwete Frau Helga Gräfin von Hermersberg in Berlin⸗Lichterfelde, Promemadenstr 4, hat als Miterbin des am 31. Oktober 1928 in Berlin⸗Lichter⸗ 8 verstorbenen Privatiers Graf Hugo von Hermersberg aus Berlin⸗ Lichterfelde, Promenadenstr. 4, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen Se den Nachlaß des verstorbenen rivatiers Graf Hugo von Hermers⸗ berg spätestens an dem auf den 11. Mai 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ vaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten; urkundliche Beweisstüche sind in Urschvift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtmissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht be⸗ troffen. — 8. F. 8. 29. Berlin⸗Lichterfelde, den 20. Februar 1929. Amtsgericht.
[100921]
Ausschlußurteil. Durch Ausschlußurteil vom 18. Februar 1929 ist das Spar⸗ kassenbuch des Altonaischen Unterstützungs⸗ Instituts in Altona Serie I Nr. 40 065, auf den Namen Georg von Thien in Altona lautend, über einen Betrag von etwa 115 RM, für kraftlos erklärt.
Altona, den 18. Februar 1929.
Das Amtsgericht. Abt. 3 a.
[100920]
Durch Ausschlußurteil vom 16. Februar 1929 ist der von der Ostbank für Handel und Gewerbe in Berlin ausgestellte, von C Stolz in Driesen Nm., angenommene, bei der Niederlassung der Ostbank für Handel und Gewerbe in Landsberg,. Warthe, zahlbare und am 15 Juni 1927 fälltge Wechsel über 2500 RM für kraft⸗ los erklärt. .
Amtsgericht Landsberg, Warthe.
1100924]
Durch Ausschlußurteil vom 31. Januar 1929 sind die unbekannten Berechtigten der im Grundbuch von Neunischken Blatt 4 in Abt. III unter Nr. 3 für Karl Gilde. Stallupönen, und unter Nr. 5 für George Braun und Hermann Mickeleit einge⸗ tragenen 100 bzw. 34,20 bzw. 17,10 Taler mit ihren Ansprüchen auf diese Forde⸗ rungen ausgeschlossen.
Insterburg, den 7. Februar 1929.
Das Amtsgericht. [100922]
Durch Ausschlußurteil vom 24. Januar 1929 ist der über die früher auf Aulowönen Nr. 22, jetzt auf Aulowönen Nr. 5 in Abteilung I1I unter Nr. 15 eingetragenen 1000 ℳ gebildete Hypothekenbrief für kraftlos erklärt.
Insterburg, den 15. Februar 1929.
Das Amtsgericht. 1100925]
Durch Ausschlußurteil vom 16. Februar
1929 wird der Hypothekenbrief über die
im Grundbuche von Wittenberge Band 61 Blatt Nr. 2259 in Abteilung III Nr. 5 für den Bankverein Wittenberge e. G. m. b. H. eingetragene, zu 4 ½ % jährlich vom 1. Januar 1899 verzinsliche Darlehns⸗ forderung von 1000 ℳ fün kraftlos erklärt. Preußisches Amtsgericht Wittenberge.
[1009231
Durch Ausschlusurteil vom 29. Januar 1929 ist die Besitzerfrau Karoline Kruse mit ihren Rechten aus dem eingetragenen Eigentum an dem Grundstück Gandrinnen Blatt 24 ausgeschlossen.
Insterburg, den 19. Februar 1929.
— Das Amtsgericht.
(100929) Beschluß.
Der Frau Elifabeth verehelichte Bürger⸗ meister Stahl, verwitwete Wuttge, ge⸗ borene Baumann, ist von dem untenzeich⸗ neten Nachlaßgericht am 6. März 1919 ein Erbschein erteilt worden in dem be⸗ scheinigt ist, daß diese sich als alleinige Erbin ihres am 17. Februar 1918 in Guben verstorbenen Ehemanns, des Fabrit⸗ besitzers Reinhard Wurttge, ausgewiesen hat und daß sein Sohn Reinhard Otto Karl⸗ Heinz Wuttge, geboren am 11. Dezember 1913, Nacherbe sei. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt.
Guben, den 22. Februar 1929.
Das Amtsgericht. [100927
Durch Ausschlußurteil vom 31. Ja⸗ nuar 1929 ist der verschollene Grenadier Fritz Lucht, 3. Komp., Ers.⸗Inf.⸗Regt.
Königsberg, später Inf.⸗Regt. 378, zu⸗ letzt wohnhaft in Insterburg, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 10. Januar 1920 Insterburg, den 7. Februar 1929. Das Amtsgericht. [100928]
Durch Ausschlußurteil vom 31. Ja⸗ nuar 1929 ist der verschollene Grenadier Richard Lohr, 11. Komp., Res.⸗Inf.⸗ Regt. 21, zuletzt wohnhaft in Wirt⸗ kallen, Kreis Insterburg, für tot er⸗ klärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 10. Januar 1920 festgestellt.
Insterburg, den 7. Februar 1929. V
Das Amtsgericht.
[100926
Durch Ausschlußurteil vom 6. Fe⸗ bruar 1929 ist der am 16. Juli 1897 u Sköpen geborene kriegsverschollene
usketier Hermann Trumpa, seit März 1916 zum Kriegsdienst eingezogen, und zwar zum Infanterieregiment Nr. 48, 4. Komp., zuletzt wohnhaft in Buch (Krankenwärter im Kriegs⸗ lazarett), für tot erklärt. Als Todes⸗ tag ist der 10. Januar 1926 an⸗ genommen.
Kaukehmen, den 6. Februar 1929.
Amtsgericht.
4. Heffentliche Zustellungen.
[100385) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Martha Erben geborene Kühn in Dörnberg, Post⸗ Rams⸗ beck, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Hesse in Arns⸗ berg, klagt gegen den Arbeiter 8 Erben, früher in Dörnberg, Post Ramsbeck, Beklagten, auf Ehescheidung aus § 1568 B. G.⸗B. und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Arnsber auf den 26. April 1929, vormittag 9 Uhr, mit der sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen.
Arnsberg, den 13. Februar 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts.
[100388] Oeffentliche Zustellung.
Der Händler Paul Richard Willi Mein⸗ berg, Hamburg, Peterstr. 42, Hs. 2 II., vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Vermehren, Palm u. Dr. Griesebach. klaagt gegen seine Ehefrau Minna Dorothea Meinberg, geb. Bindhammer, unbe⸗ kannten Aufentbalts, aus § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 8 (Ziviljustiz⸗ ge ände, Sievekingplatz) auf den 23. April 1929, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 21. Februar 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
[(100389] Oeffentliche Zustellung. Lusse Ficker geb. Krenkel in Böckingen, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Gumbel, Koch und Dr Scheuer in Heil⸗ bronn, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ehemann Karl⸗ Ficker, früber in Böckingen wohnhaft, wegen Ehescheidung mit dem Antrag: Die am 2. 11. 1912 vor dem Standesamt Böckingen zwischen den Parteien ge⸗ schlossene Ehe wird geschieden, der Be⸗ klagte für den schuldigen Teil erklärt, er habe die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn auf Diens ag, den 23. April 1929, vormitrags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Heilbronn, den 22. Februar 1929. Geschäftsstelle des Landgerichts.
[100387] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Walter Hoefels, Lusse geb. Schepat, in Mörs⸗Hochstraß, Westerbruch⸗ straße 82. Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt van de Loo in Kleve, klagt gegen ihren Mann, den Hüttenschlosser Walter Hoefels, früher in Mörs, auf Grund der §§ 1567, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtestreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Kleve auf den 19. 4. 1929, vorm. 9 x¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Kleve, den 19. Februar 1929.
Geschäftsstelle der II. Zivilkammer des Landgerichts.
1“
bekannten Aufenthalts
—
[100390] Oeffentliche Zustellung.
Der Steinformer Peter Gehlhausen in Mülheim ber Koblenz, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dr Weber II. und Dr Thelen in Koblenz, klagt gegen seine Ehefrau Minna geb Karoleith, un⸗ unter der Behaup⸗ tung, daß sie ihn böslich verlassen habe, auf Scheidung der am 5. Januar 1917 geschlossenen Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Koblenz auf den 14. Mai 1929, vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch emen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozenbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Koblenz, den 20. Februar 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts⸗
[100393]
In dem Ehescheidungsprozeß der Dora Sommer geb. Schöniger in Leipzig⸗ Möckern, Hallische Str. 164 III, bei Müller, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Jesch in Leipzig, Klägerin, gegen den Schlosser Herbert Sommer, früher in Leipzig, jert unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, ist zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung Termin auf Donnerstag, den 21. März 1929, vormittags 10 Uhr, vor der 18. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Leipzig, Harkort⸗ straße 9, bestimmt worden. Der Beklagte wird zu diesem Termin hiermit geladen und aufgefordert, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen
Leipzig, den 22. Februar 1929.
Der Urkunds beamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.
[100395] Oeffentliche Zustellung. Landarbeiter Wilhelm Harms in Ka⸗ rolinenthal, Post Strasburg, U. M., Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heinrich in Prenzlau, klagt gegen die Frau Hedwig Harms, geb. Sett, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Karolinen⸗
thal, wegen Ehezerrüttung und Ehebruchs
mit dem Antrage auf Ehescheidung. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Prenzlau auf den 15. April 1929, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. — R. 188/28.
Preuzlau, den 9. Februar 1929.
Der Ürkundsbeamte des Landgerichts.
[100397] Oeffentliche Zustellung.
Die Elsa Jäger geb. Wolf in Nürtingen, vertreten durch Rechtsanwalt Jaͤger in Tübingen, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ehe⸗ mann Viktor Jäger, Kaufmann, zuletzt in Nürtingen, auf Chescheidung, und ladet den Beklagten erneut zut mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Tübingen auf Samstag, den 4. Mai 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der wiederholten Aufforderung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen.
Tübingen, den 19. Februar 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[100398] Oeffentliche Zustellung.
Die Chefrau Clara Goertz, geb. Rese in Hannover, Mittelstraße 1, Prozeßbepoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dres. O. u. R. Müller in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den früberen Kunstmaler Wilhelm Goertz, New York City, 151 Est. 124 Street, wegen Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I11. Zivilkammer des Landgerichts in Verden a. d. Aller auf den 27. April 1929, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Verden, den 22. Februar 1929.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[1003099]
Die minderjährige Doris Ruth Hodapp aus Fautenbach, vertreten durch das Jugendamt Bühl, klagt gegen den Kauf⸗ mann Jakob Garrecht von Queichheim, zurzeit in Amerita, auf Grund seiner Unterhaltépflicht, mit dem Antrag auf vor⸗ läufig vollstreckvare Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung einer vierteljährlich vorauszahlbaren Unterhaltsrente von monatlich 3 der Klägerin, d. i. 17. Januar 1928, ab bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am Ersten eines jeden Kalendervierteljahres. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstretts wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Achern auf Donnerstag, den 18. April 1929, vorm. 9 Uhr, geladen. 3
Achern, den 19 Februar 1929.
Amtsgericht.
—;
RM vom Tage der Geburt des Rechtsstieits wud der
[100930] Oeffentliche Zustellung.
Der am 23. November 1928 geborene Kurt Helmut Schad in Wölfersbausen, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt (Kreiswohlfahrtsamt) in Meiningen, klagt beim Amtegericht in Bad Salzungen gegen den Arbeiter Max Göckel aus Wölfershausen, zuletzt wohnhaft in Werns⸗ hausen Werra, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage, den Verklagten kostenpflichtig zu veructeilen. dem Kläger vom 23. November 1928 bis zur Vollen⸗ dung seines 16. Lebensjahres eine Unter⸗ haltsrente von 90 RM vierteljährlich im voraus und die rückständigen Beträge sofort zu zahlen und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Ver⸗ klagte wird hiermit zur mündlichen Güte⸗ verbandlung auf Mittwoch, den 17. April 1929, vormittags 9 Uhr, vor das Thüringische Amtsgericht, Abt. II, Zimmer Nr. 4, geladen.
Bad Salzungen, d. 23. Februar 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Thür. Amtsgerichts.
[100931]
Hans⸗Günther Stallmann, geb. am 13. April 1928, vertreten durch den von dem Jugendamt des Kreises Peine mit der Ausübung der vormundschaftlichen Obliegenheiten betrauten Amtsvormund Suchomel in Peine, klagt gegen den Gärtner Walther Reinecke, zuletzt wohn⸗ haft in Lühnde Kreis Hildesheim, setzt unbekannten Aufenthalts. Er beantragt, den Beklagten als leiblichen Vater des Klägers zu verurteilen, ihm vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebens⸗ jahre eine vierteljährliche Geldrente von 90 RM zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Hildesbeim, Zimmer Nr. 3 auf den 10. April 1929, 8 ¾ Uhr, geladen.
Hildesheim, den 19. Februar 1929.
Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts.
[100933) Oeffentliche Zustellung.
Das minderjährige uneheliche Kind Harry Paul Todtenhaupt in Petersdorf, vertreten durch den von dem Jugendamt des Kreises Wehlau mit der Ausübung der vormundschaftlichen Obliegenheiten betrauten Amtsvormund, klagt gegen den Arbeiter Otto Räder, zuletzt in Inster⸗ burg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er der Mutter des Klägers der Hausangestellten Minna Todtenhaupt, in der gesetzlichen Empfängnis⸗ zeit, das ist in der Zeit vom 7. Septemver 1925 bis 7. April 1926, beigewohnt hat, mit dem Antrage auf Zahlung einer Unterbaltsrente von 90 RM vierteljährlich vom Tage der Geburt, das ist der 5. Ok⸗ tober 1926, ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. jeden Kalenderviertel⸗ jahres im voraus und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urteil auch ür vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Insterburg auf Dienstag, den 30. April 1929, vormittags 11 Uhr, geladen.
Insterburg, den 21. Februar 1929.
Die Geschaͤftsstelle des Amtsgerichts.
[100407] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Gudrun Katharina Becker in Ludwigshafen a. Rh. klagt gegen den Reisenden Gustav Adolf Kraft, z. Zt. an unbekannten Orten, früher in Mann⸗ heim, auf Grund des § 1708 B. G.⸗B. mit dem Antrag, den Beklagten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil kostenfällig zu verurteilen, der Klägerin vom Geburts⸗ tage, d. i. 7. März 1926, ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine vierteljährliche, in Viertelfahrsraten vor⸗ auszahlbare Unterhaltsrente von 108 RNe. zu bezahlen und festzustellen, daß der Be⸗ klagte der Vater der Klägerin sei. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, auf den 26. April 1929, vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, Zimmer Nr. 264, Saal XIII, vorgeladen. Mannheim, den 22. Februar 1929. Die Geschäftsstelle des Bad. Amtsgerichts. B.⸗G. 7.
[100409] Oeffentliche Zustellung.
Der am 14. August 1928 in Neckarsulm geborene Helmut Emil Matvs klagt gegen den Zimmermann Otto Tobien, früher in Lenzkirch (Bad. Schwarzwald), aus Unterhaltsanspruch mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer im voraus zahlbaren vierteljährtichen Unterhaltsrente von 90 RM — neunzig Reichsmark — vom 14. August 1928 an bis zum vollendeten 16. Lebensjahre des Klägers. Zur mündlichen Verhandlung . Beklagte vor das Amtsgericht, hier, auf Mittwoch, den 17. April 1929, vormittags 10 Uhr, vorgeladen.
Neustadt, Baden, den 14. Februar 1929.
Geschäftestelle des Amtsgerichts. Der Urkundsbeamte.
[100934] Oeffentliche Ladung.
In Sachen der minderj. Christa Passehl in Rostock, gesetzl. vertreten durch das Jugendamt daselbst, gegen Sie wegen Unterhalts werden Sie zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den
8 1
17. April 1929, vormittags 9 ½ Uhr, vor das Amtegericht Rostock m Warne⸗ münde, Hafenbauamt, geladen. 1
Rostock, den 19. Februar 1929.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
An den Arbeiter Herrn Heinz Wiechert, zuletzt in Berlin, Swinemünder Straße 3, jetzt unbekannten Aufenthalts.
[100410]
Oeffentliche Zustellung. Der minder⸗ fährige Bruno Max Karl Gast in Bartin, vertreten durch den Amtsvormund des Kreisjugendamts Rummelsburg in Pom⸗ mern, klagt gegen den Arbeiter Otto Sylvester, früher in Bartin, Kreis Rummelsburg. wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhaltssorderung, mit dem Antrag, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom 1. März 1929 bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres als Unterbalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von monaklich 20 RM zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtestreits findet am 24. April 1929, vormittags 9 ¼, vor dem Amts⸗ gericht in Schlawe Zimmer 12, statt, zu dem Beklagter hiermit geladen wird. Schlawe, den 22. Februar 1929. Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts.
[100935] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Erika Hoffmann, geboren am 10. Januar 1928 in Bunzel⸗ witz, Prozeßbevollmächtigter: Kreisjugend⸗ amt Schweidnitz, klagt gegen den Arbeiter Hermann Scholz, früher in Schönbrunn, Kreis Schweidnitz, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Unterhalts Zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Schweidnitz, Zimmer Nr. 19, auf den 5. April 1929, vormittags 8 Uhr, geladen. Schweidnitz, den 22. Februar 1929. Ebendinger, Justizobersekretär, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [1004111 Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige am 15. 1. 1928 ge⸗ borene Adolf Schöning in Soßmar, Krs. Peine, vertreten durch den von dem Jugendamt des Kreises Peine mit der Ausübung der vormundschaftlichen Ob⸗ liegenheiten betrauten Amtsvormund Suchomel in Peine, klagt gegen den Monteurgehilfen Adolf Zeugner, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früber in Kastorf
i. Lbg, wegen Unterhaltsansprüche, mit 8
dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger von seiner Geburt, d. k. vom 15. 1. 1928 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres viertellährlich 90 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am 15. 4., 15. 7., 15. 10, 15. 1. jeden Jahres, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zum Güte⸗ evtl. Streitverhandlungs⸗ termin wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Steinhorst s. Lbg. auf den 19. April 1929, 9 Uhr, geladen. Steinhorst i. Lbg., 20. Februar 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[100412] Oeffentliche Zustellung.
Die am 8. April 1921 geborene Elsa Marta Pfisterer in Schmieden klagt gegen den zuletzt in Stuttgart wohnhaften Zimmermann Eugen Haas auf Unterhalt aus außerehelicher Vaterschaft und bean⸗ tragt vorläufig pollstreckbares Urteil zur Zahlung von jährlich 240 RM vom I. Januar 1924 bis 31. Dezember 1927 und von jährlich 360 RM vom 1. Januar 1928 bis zum 16. Lebensjahr vierteljährlich porauszahlbar an den jeweiligen Vormund des Kindes. Zur mündlichen Verhandlung wird Beklagter vor das Amtsgericht Stutt⸗ gart 1, Archivstraße 15, I. Stock, Saal 208, auf Mittwoch, den 10. April 1929, vormittags 8 ½ Uhr, geladen.
Stuttgart, den 20. Februar 1929.
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stuttgart I.
[100386] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Krivanek & Co. Nach⸗ olger Flasra inerie in Parchen in Böhmen, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗ vat Dr. Felix Landan in Berlin, Unter den Linden 39, klagt gegen den Hugo Heinrich, früher in Berlin, Wilhelm⸗ straße 15, unter der Behauptung, daß
der Beklagte ihr für gelieferte Glas⸗
waren 9442,80 c. K. verschulde, mit dem Antrag auf kostenpflichtige, vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteiluüng des Beklagten, an die Klägerin 9442,80 c. K. nebst 8 9% Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des Landgerichts III. in Berlin⸗Charlottenburg, Texgeler Weg 17 — 20, Saal 144, auf den 30. April 1929, vormittags 10 Uhr, mit der SWeen sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ tveten zu lassen und etwaige Einwen⸗ dungen und Beweismittel unverzüglich dem Gericht und der Klägerin mit⸗ uteilen.
r Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts III Berlin. Abt. 11.
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