1929 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 50 vom 28. Februar 1929. S. 2.

bezeichnet werden können. (Bravo rechts.) Auf diese Anstalten, die für die Entwicklungsrichtung der Fürsorgeerziehung be⸗ stimmend sind, sollte die öffentliche Kritik mehr als bisher den Blick richten und sich einmal von den gewaltigen Fortschritten überzeugen, anstatt die hier und da noch vorhandenen Rückständig⸗ keiten in ungerechter Weise zu verallgemeinern. (Bravo rechts.) Man wird mich jederzeit bereit finden, zur Durchführung erfolgversprechender Verbesserungsmaßnahmen meine Hand zu bieten. Ich kann aber nicht anerkennen, daß der sozialdemo⸗ kratische Antrag eine Verbesserung der Fürsorgeerziehung bringen würde. Ich fürchte vielmehr, daß er die gegenteilige Wirkung haben wird. Der Antrag hat ein doppeltes Ziel. Ein⸗ mal will er die Ausführung der Fürsorgeerziehung den Pro⸗ vinzialverbänden aus der Hand nehmen und sie als Selbst⸗ verwaltungsangelegenheit, also unter Ausschaltung des staatlichen Einflusses, den Jugendämtern der Land⸗ und Stadtkreise über⸗ tragen. Zweitens will er die sogenannte freiwillige Ersatz⸗ erziehung fordern, indem er deren Kosten, genau wie die der eigentlichen Fürsorgeerziehung, zu zwei Dritteln dem Staat, zu einem Drittel den Bezirksfürsorgeverbänden aufbürdet. Die angestrebte Organisationsänderung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn man feststellen müßte, daß die Provinzialverbände gegenüber ihrer Aufgabe ver⸗ sagt haben, und wenn man überzeugt sein dürfte, daß die kom⸗ munalen Jugendämter diese Aufgabe besser lösen werden. Beides scheint mir aber nicht zuzutreffen. Die Fürsorgeerziehung läßt sich mit den Wohlfahrtsaufgaben, die schon jetzt den Stadt⸗ und Landkreisen anvertraut sind, nicht auf eine Stufe stellen. Sie er⸗ fordert in sachlicher wie in personeller Hinsicht einen umfang⸗ reichen Apparat, der ausreichende Möglichkeiten zu einer differenzierten Behandlung der einzelnen Fälle bieten muß. Die Provinzen verfügen auf Grund ihrer jahrzehntelangen, Praxis nicht nur über einen reichen Schatz an spezieller Erfahrung und über einen vortrefflichen Bestand an äußeren Hilfsmitteln, sondern auch über einen großen Stab hochwertiger Beamten⸗ und Erziehungskräfte, die einen mit der Fortentwicklung der Er⸗ ziehungswissenschaft Schritt haltenden Ausbau der Fürsorge⸗ erziehung vollauf verbürgen. Ich will gern zugeben, daß die ganz großen Stadtgemeinden Aehnliches zu leisten befähigt sind, ja zum Teil schon jetzt leisten. Für die weitaus überwiegende Zahl der kommunalen Jugendämter, namentlich für die der Landkreise und der mittleren Städte, gilt dies aber sicherlich nicht. Vielfache Einzelbeobachtungen, die in bezug auf die Hand⸗ habung des Antragrechts durch die Jugendämter im Fürsorge⸗ erziehungsverfahren gemacht worden sind, sind wenig ermutigend. Mir will scheinen, daß der sozialdemokratische Antrag einseitig auf die Verhältnisse Berlins, das übrigens schon jetzt Fürsorge⸗ erziehungsbehörde ist, und anderer sehr großer Städte zuge⸗ schnitten ist. Auf den weit überwiegenden Teil des Staatsgebiets paßt er nicht. Ein Verwaltungszweig, der ein solches Maß an spezieller Sachkunde und an besonderen organisatorischen Vor⸗ kehrungen erfordert wie die Fürsorgeerziehung, kann nur von großen, leistungsfähigem Gemeinwesen nutzbringend versehen werden, aber nicht von den mehr als 700 kommunalen Jugend⸗ ämtern, denen es zum größten Teile an ausreichendem Rüstzeug für diese Aufgabe fehlt. Die in dem Antrage vorgesehene Ein⸗ schaltung der Landesjugendämter würde hieran nicht viel ändern. Die mageren Aufsichtsrechte, die der Antrag den Landesjugend⸗ ämtern einräumen will, bieten für die einheitliche Zusammen⸗ fassung der gesamten Arbeit in der Hand der Provinzial⸗ verwaltung nur einen ganz unzureichenden Ersatz und werden nur wenig zur Milderung der Reibungen beitragen, die sich aus der gemeinsamen Benutzung der größeren Anstalten durch mehrere Jugendämter zwangsläufig ergeben werden. Zieht man schließ⸗ lich noch in Betracht, daß der Staat zwar nach wie vor zwei Drittel aller Kosten tragen, von jedem sachlichen Einflusse auf die Durchführung der Fürsorgeerziehung aber ausgeschaltet werden soll, so läßt sich das Urteil über die voraussichtlichen Wirkungen der vorgeschlagenen Gesetzesänderung dahin zusammen⸗ fassen, daß sie eine gut eingespielte, planmäßig und sachkundig arbeitende von leistungsfähigen Verbänden getragene Organi⸗ sation zerschlagen würde, um an ihre Stelle ein System weitest⸗ gehender Buntscheckigkeit und Zersplitterung zu setzen, dessen Träger zum weitaus größten Teile ihrer Aufgabe weder in sach⸗ licher noch in personeller Hinsicht gewachsen sein dürften, jeden⸗ falls auf diesem Gebiete noch gänzlich unerprobt sind. Ich glaube auch nicht, daß die vorgeschlagene Aenderung der Träger⸗ schaft wesentlich dazu beitragen würde, die Fürsorgeerziehung von dem Odium zu befreien, das ihr in den Augen der Oeffentlich⸗ keit anhaftet und gegen das ich unablässig anzukämpfen mich be⸗ mühe. Dies wird sich nur durch eine planmäßige Aufklärungs⸗ arbeit und nur dann erreichen lassen, wenn die öffentliche Kritik an der Fürsorgeerziehung in den Grenzen der Sachlichkeit bleibt. Einen Ausbau der sogenannten freiwilligen Ersatz⸗ er ziehung halte auch ich für erstrebenswert. Der Weg, den der sozialdemokratische Antrag vorschlägt, erscheint mir aber wegen seiner ganz unabsehbaren Auswirkungen für die Staats⸗ finanzen nicht gangbar. Schon jetzt sind, wie durch gelegentliche Nachprüfung festgestellt ist, die Fälle nicht selten, in denen kom⸗ munale Jugendämter die ihnen nach dem Reichsjugendwohl⸗ fahrtsgesetz zustehende Antragsbefugnis dazu benutzen, um sich der Fürsorgelast für einen hilfsbedürftigen Minderjährigen zu entledigen. Die Notwendigkeit, eine gerichtliche Entscheidung ein⸗ zuholen, legt solchen Versuchen, unbequeme Unterstützungsfälle auf die Fürsorgeerziehung abzuschieben, einen Riegel vor. Ueber⸗ trägt man nun aber die Entscheidung darüber, ob ein Kind auf oöffentliche Kosten, und zwar zu zwei Dritteln auf Staats⸗ und nur zu einem Drittel auf Gemeindekosten erzogen werden soll, ollein dem Jugendamt, so kann es nicht ausbleiben, daß diese Regelung dazu mißbraucht wird, dem Staate Lasten aufzubürden, die von Rechts wegen entweder durch die Eltern oder allenfalls durch den Bezirksfürsorgeverband getragen werden müßten. Wenn ich hiernach den sozialdemokratischen Antrag als ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Fürsorgeerziehung nicht anzusehen vermag, so bin ich noch die Antwort auf die Frage schuldig, welche Wege ich meinerseits für gangbar halte, um diesem Ziele näherzukommen. 8

Die wichtigste Aufgabe erblicke ich in der Ausübung einer planmäßigen Aufsicht über die Anstalten mit dem Ziele, etwa noch vorhandene rückständige Erziehungsmethoden zu beseitigen und auf eine zeitgemäße Ausgestaltung der Anstalten hinzu⸗ wirken. Diese Ueberwachungstätigkeit durchzuführen, ist in erster Linie Sache der Provinzialverwaltungen, die ja wie die Staats⸗ ministerien der Kontrolle einer parlamentarischen Körperschaft unterworfen sind. Aber auch ich betrachte es als meine selbst⸗ verständliche Pflicht, allen substanziierten Beschwerden nachzu⸗ gehen, darüber hinaus durch planmäßige Nachprüfungen an Ort und Stelle ein Urteil über den Stand der Praxis zu gewinnen und da, wo ich glaube Mißstände feststellen zu müssen, für Ab⸗ hilfe zu sorgen. Ich kann erklären, daß gerade in letzter Zeit in einer Reihe von Einzelfällen seitens des Ministeriums eingegriffen worden ist. Ich möchte hieran erneut die Bitte knüpfen, alle zu Ihrer Kenntnis kommenden Klagen über die Fürsorge⸗ erziehung meinem Ministerium umgehend zu unterbreiten. Ich sichere Ihnen zu, daß jeder Fall genauestens untersucht und daß nötigenfalls für Abhilfe gesorgt werden wird.

Den Gegenstand meiner besonderen Aufmerksamkeit bildet zurzeit die Frage der Ausbildung des Erzieherperso⸗ nals, die für die Qualität der Fürsorgeerziehungsarbeit fraglos von entscheidender Bedeutung ist. Ich bin mir dessen bewußt, daß in dieser Hinsicht sehr wichtige und dringliche Aufgaben der Lösung harren. Der Erlaß einheitlicher Ausbildungsvorschriften mit dem Ziele, für jeden Anstaltserzieher ein Mindestmaß päda⸗ gogischen Wissens und Könnens sicherzustellen, entspricht einem dringenden Bedürfnis und soll in nächster Zeit in Angriff ge⸗ nommen werden. Auch die Bestimmungen über die Handhabung der Strafgewalt in den Erziehungsheimen beabsichtige ich einer zeitgemäßen Umarbeitung zu unterziehen. Erhöhte Aufmerk⸗ samkeit wird nach den neueren Erfahrungen der Sonder⸗ behandlung der schweren Psychopathen und der Frage einer Be⸗ freiung der Fürsorgeerziehungsheime von den Unerziehbaren zu⸗ zuwenden sein. Ich werde ferner prüfen, was geschehen kann, um einer übermäßig langen Ausdehnung der Anstaltserziehung, zu der hier und da eine gewisse Neigung zu bestehen scheint, entgegenzuwirken.

Nicht zu verkennen ist ferner, daß das gerichtliche Fürsorge⸗ erziehungsverfahren, wie es im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz ge⸗ ordnet ist, an gewissen Mängeln leidet. Eine Vermehrung der Rechtsschutzgarantien wäre hier vielleicht zu wünschen, doch kann in diesem Punkte nur im Rahmen der Reichsgesetzgebung Abhilfe geschaffen werden.

Bei alledem handelt es sich aber lediglich um Unzuträglich⸗ keiten und um Reformmaßnahmen, die das Wesen des Instituts als solches nicht berühren. Ich möchte zusammenfassend meiner Ueberzeugung dahin Ausdruck geben, daß sich die Fürsorge⸗ erziehung in ihren gegenwärtigen vrganisatorischen und ver⸗ fassungsrechtlichen Grundlagen durchaus bewährt hat und daß deshalb zu einer tiefergreifenden Umgestaltung kein Anlaß ge⸗ geben ist. Wenn die Fürsorgeerziehung gleichwohl in der letzten Zeit zu der meistverleumdeten Einrichtung unseres öffentlichen Lebens geworden ist, so möchte ich diese bedauerliche Erscheinung hanptsächlich auf das Moment zurückführen, das ich bereits am Eingange meiner Ausführungen gestreift habe. Im Wesen dieser Einrichtung liegt es nun einmal unabänderlich, daß sie mit einem als hart empfundenen Zwange imn die persönliche Freiheit des einzelnen eingreifen und Familienbande vorübergehend trennen muß. Eine solche Einrichtung wird stets —, welchen Namen man ihr auch geben und wie man sie im einzelnen auch ausge⸗ stalten mag im besonderen Maße leidenschaftlichen Anfeindungen ausgesetzt sein.

Wenn man mich fragt, was die Staatsregierung zur Abwehr solcher Angriffe zu tun gedenke, so möchte ich darauf erwidern, daß ich mir von Zensurmaßnahmen ebensowenig Nutzen ver⸗ spreche, wie von amtlichen Kundgebungen in der Presse. Die an sich dringend erwünschte öffentliche Aufklärungsarbeit wird am besten den in der Praxis der Fürsorgeerziehung stehenden Männern und Frauen überlassen bleiben. Sie hat in den letzten Wochen bereits in erfreulicher und erfolgversprechender Weise eingesetzt. Die Behörden, denen die Durchführung der Fürsorge⸗ erziehung obliegt, werden sich ungerechter Angriffe am wirk⸗ samsten stets dadurch erwehren, daß sie in ihrer sachlichen Arbeit unbeirrt fortfahren und sich nach besten Kräften um die weitere Vervollkommnung des ihnen anvertrauten Verwaltungszweiges bemühen. (Lebhafter Beifall.)

88 53.Sitzung vom 27. Februar 1929, 12.20 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“.)

Der Preußische Landtag setzte in seiner heutigen Sitzung die Aussprache zum Wohlfahrtsetat beim Kapitel „Allgemeine EEEE11““ fort.

Abg. Jane Voigt (D. Vp.) forderte Unterstützung der ehren⸗ amtlichen und freien Wohlfahrtspflege. Erfreulich sei die Ueber⸗ nahme der Verpflichtung durch den Staat, für Kindergärten an den Grenzen zu sorgen, und die Erhöhung der Sätze für die Er⸗ holungsfürsorge an der öö Jugend. In den Grenz⸗ gebieten sollten auch hauptamtliche Iungendpfleger angestellt werden. Mit dem bloßen Reden um ein Rentnergesetz müsse Schluß gemacht werden. Den Rentnern müsse eine anständige Rente ohne Zugriffsmöglichkeiten des Staates als ihr gutes Recht gewährt werden. Die Fürsorgeerziehung müsse Auftragsangelegen⸗ heit des Staates bleiben. Der Ersatz der 13 heute zuständigen Provinzialverwaltungen durch die 717 Jugendämter sei un⸗ eeignet. Die öffentlichen Angriffe auf die Fürsorgeerziehung eien insbesondere gegen die kirchlichen Anstalten gerichtet. Tat⸗ ächlich stehe die konfessionelle Fürsorgeerziehung nicht hinter der 8 Fürsorge zurück. Sehr oft sei sie geradezu vorbildlich ge⸗ wesen. Die Rednerin wies die Angriffe auf die Ricklinger An⸗ stalten in Schleswig⸗Holstein zurück. Das Problem der Erziehung er Schwersterziehbaren sei von den freien Anstalten ebensowenig gelöst wie das Erzieherproblem. Die grundsätzliche Frage sei immer die, von welchen ethischen Voraussetzungen auszugehen sei. Selbst bei gesunden Kindern sei Erziehung machtlos, wenn nicht neben Verständnis und Liebe auch Autorität und Einordnung ge⸗ setzt werde. (Beifall.)

Abg. Prelle (Dt. Hann.) betonte, Volksgesundheit und Wohlfahrt müßten dem Parteigezänk entzogen werden. Den

²) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Arbeitgebern und Arbeitnehmern stärken könnten, wegungsfreiheit und Förderung zuteil werden, zumal sie auch billiger arbeiteten als die anderen. (Sehr wahr! bei der Deutschen Fraktion.) Dann trat der Redner entschieden für die private Wohlfahrtspflege ein und wies das Bestreben der Ortskranken⸗ kassen zurück, durch ihre Finanz⸗ und Bececheltemrtmnsttre privaten Anstalten zu ruinieren. Das Wohlfahrtsministerium müsse, ebenso wie es das Reich getan habe, den Bau privater Krankenhäuser durch Darlehen fördern. Am Wohnungsmarkt, dessen Bedeutung für die Volkswohlfahrt offensichtlich sei, sollte man von den Zweizimmerwohnungen möglichst Abstand nehmen; denn sie seien geradezu Barrieren gegen die Volksvermehrung. (Sehr richtig! bei der Deutschen Fraktion.) An der Fürsorge⸗ erziehung, die dank der privaten Mithilfe ausgezeichnet wirke und sich auch modernen Verhältnissen angepaßt habe, dürfe nicht ge⸗ rüttelt werden. Deshalb sei der sozialdemokratische Antrag ab⸗ zulehnen, die Fürsorgeeratezung den Jugendämtern anzugliedern. (Beifall bei der Deutschen Fraktion.) 8 8 Abg. Martha Dönhoff (Dem.) äußerte b über Anträge, die die richtige Verwendung der Mittel zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs erstreben. Praktisch würde die Förderung der Errichtung alkoholfreier Gaststätten sein, soweit sie nicht von aus⸗ gesprochenen Abstinenzlern gegründet werden. Gerade in dem Augenblick, wo auch der Alkoholverbrauch mit zum Maßstab unserer Dawes⸗Verpflichtungen nach dem Wohlstandsindex gemacht werden ügce, sei der Bierverbrauch von 27,2 Millionen auf 54,3 Millionen Hektoliter Die Rednerin trat u. a. no 8 den Antrag ein, die Mittel zur Förderung der freien Wohl⸗

Innungskrankenkassen, die am besten das Vertrauen se . e 9

ahrtspflege nicht nur aus den einmaligen Ausgaben in die dauernden Ausgaben zu übernehmen, sondern sie 18 beträchtlich zu erhöhen. Die private Wohlfahrtspflege verdiene schon deshalb bessere Förderung, weil sie viel beweglicher und anpassungsfähiger als die bürokratisch gehemmte Fffentliche. (atete en Demokraten.) In der Fürsorgeerziehung müßten neue Wege gesucht werden. Deshalb könne man die Fffenrliche Kritik nur egrüßen, wenn man sich auch nicht mit den vielfachen maßlosen Uebertreibungen zu identifizieren brauche. (Sehr richtig! bei den Demokraten.) bEE würden die Erzieher in den An⸗ stalten geradezu erbärmlich besoldet. Abzulehnen sei üg daß man den kirchlich⸗konfessionellen Anstalten zumute, mit Sätzen von 2 bis 3 Mark pro Kind und Tag auszukommen. Man könne zwar die Jugendämter mehr zur Mitarbeit an der Fürsorge heranziehen, dürfe ihnen aber keinesfalls die Fürsorgeanstalten gänglich an⸗ gliedern. In der Rentnerfrage schließe sie sich dem im Reichsta bekundeten Wunsch ihres Parteifreundes Külz an, daß jetzt endli ein Rechtsanspruch 8 Rente gegeben wird. Das erniedrigende Schnüffeln nach der Pedürftigkelt der Kleinrentner müsse ver⸗ schwinden. (Beifall bei den Demokraten.)

Abg. Kaufmann⸗Elberfeld (Nat. Soz.) die Auffassung als falsch, daß die Nationalsozialisten gegen den ge⸗ werlschaftlichen Zusammenschluß der Arbeitnehmer seien; auch forderten sie weiteren Ausbau der Sozialversicherung. Aber sie müßten entschieden gegen die Korruptionserscheinungen auf dem Gebiete des Ortskrankenkassenwesens protestieren und dagegen, die Kassen zu einem Machtapparat der Sozialdemokratie auszu⸗ bauen. Die Ortskrankenkassen hätten von 1914 bis 1926 die sätr⸗ liche Belastung ihrer Mitglieder von 33,40 auf 74 RM gesteigert. êb Mehrforderung von 120 Prozent stände aber in gar keinem Verhältnis zu den weil eben die Kassen mit den Geldern kapitalistische⸗ ransaltionen ausführten und gar nicht benötigte große Verwaltungsgebäude errichteten. (Lärm links;

Abg. Gehrmann⸗Harburg TSosas „Das verstehen Sie ja nicht, dazu sind Sie zu dämlich!“ Präsident Bartels erteilte einen Ordnungsruf.) Wohin das gegenwärtige System der Orts⸗ 1 führe, ergebe sich daraus, daß z. B. 1924 der Chef⸗ arzt der W der Elberfelder Krankenkasse die Assistenzärzte angewiesen habe, weil die Klinik den Ansprüchen der Patienten gar nicht gewachsen gewesen sei, die Instrumente nicht nach jeder Einzelbehandlung abzukochen, sondern einfach mit Karbol abzu⸗ waschen. (Lebhaftes Hört, hört! rechts; anhaltender Lärm bei den Sozialdemokraten und Kommunisten.)

Abg. Bauer (Soz.) erklärte, der völkische Vorredner habe 7 keine Ahnung von der Wirksamkeit der Krankenkassen. (Lärm hei den Nationalsoziglisten. Abg. Haake Nat. Soz.] rief: „Sie schwätzen ja Blech!“ und erhielt einen Ervnungsruf) Es sei eigentümlich, daß sich von der Wirtschaftspartet bis zu den Völkischen eine Ernhettssront egen die Krankenkassen gebildet habe. Tatsächlich brauchten die Ortskrankenkassen nur 6,9 % ihrer Einnahmen für die Verwaltung, was weniger sei als die Innungskrankenkassen benötigten. Die Stellungnahme des Wohl⸗ fahrtsministeriums für die Innungskrankenkassen, die offenbar auf Angst vor dem Mittelstand beruhe, sei daher keineswegs erechtfertigt. So müsse man dagegen protestieren, daß das Wohl⸗ EE111“ in striktem Gegensatze zum § 276 der Reichs⸗ versicherungsordnung Innungskassen genehmigte, die kaum 20 Mitglieder umfaßten. (Hört, hört! links.)

Die Weiterberatung wurde dann zur Vornahme der Abstimmungen zum Handelsetat unterbrochen.

Zunächst wurden die angefochtenen Titel des Haushalts 11e Darauf fand eine große Anzahl von Anträgen es Hauptausschusses und von Anträgen aus dem Hause An⸗ nahme. Sie fordern u. a. vorzugsweise Berücksichtigung der zur Führung des Meistertitels berechtigten Handwerker bei

Vergebung von öffentlichen Arbeiten, Festhalten an der Meisterlehre, Berücksichtigung des Handwerks bei öffentlichen Aufträgen, Milderung des Steuerdrucks für Handwerk, Handel und Gewerbe, längere Lieferfristen bei Vergebung von staat⸗ lichen Arbeiten, gesetzliche Einführung der Reichsverdingungs⸗ ordnung, besondere Berücksichtigung von Handwerk und Handel im besetzten Gebiet und in den Grenzgebieten be⸗ sonders in steuerlicher Beziehung und in Kreditfragen und bei Vergebung von Aufträgen; Förderung des Schuhmacher⸗ handwerks, Bekämpfung der unlauteren Schwarzarbeit, Ver⸗

chärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb,

nterbringung des Zentraleinkaufs von Bedarfsartikeln für den Bürobedarf und Bevorzugung von deutschen Erzeugnissen vor Auslandserzeugnissen bei behördlichen Ankäufen, Ver⸗ hinderung der Schädigung von Handwerk und Gewerbe durch

Gefängnisarbeit, Verbot von Warenwertzugaben und Vor⸗ legung eines Reichsgesetzes zur Regelung des Zugabewesens, Maßnahmen gegen die Konkurrenz der Wanderlager und Be⸗ lieferung der Bevölkerung durch große Warenhäuser, durch Automobile usw., Erhöhung der Besteuerung der Wander⸗ lager sowie der Wandermusterlager und Wanderausstellungen, veheg bbe eische und steuerliche Maßnahmen gegen das inter⸗ nationale anonyme Warenhausgroßkapital, Verbot von In⸗ stallationsarbeiten durch die Gemeinden, Verhinderung der Schäden der Privatwirtschaft durch Konkurrenzbetriebe der öffentlichen Hand, Verhinderung der Monopolisierung des Reklamewesens, Abbau der Schankkonzessionen, Schaffung eines Landeskreditinstitutes für die Vergebung von lang⸗ fristigen verbilligten Mittelstandskrediten. 8

Durch Auszählung mit 168 gegen 182 Stimmen ab⸗ gelehnt wurde der Antrag auf wirksamere Filialbesteuerung, insbesondere für Konzernunternehmungen der Großwaren⸗ hausfirmen, und auf beschleunigte Einbringung eines Reichs⸗ warenhaussteuergesetzes.

In namentlicher Abstimmung abgelehnt mit 160 gegen

192 Stimmen wurde der Antrag des Hauptausschusses, auf die Reichsregierung einzuwirken, daß im Entwurf eines

bezeichnete

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Deutscher RNeichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. .

Berlin, Donnerstag, den 28. Februaud

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Hffentlicher Anzeiger.

Unterfuchungs⸗ und Strafsachen, Zwangsversteigerungen, Aufgebote,

Oeffentliche Zustellungen,

Verlust⸗ und Fundsachen,

Auslosung usw von Wertvpapieren,

Aktiengesellschaften,

8 Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9 Deutsche Kolonialgefellschaften, 10. Gesellschaften m H., e.

. Unfall- und Invalidenversicherungen 13 Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

8 3. Aufgebote. 11011177 Aufgebot.

Die Continental Cauotschouc⸗ und Gutta⸗Percha Compagnie A. G., Han⸗ nover, hat das Aufgebot des von der Firma Koch und Zimmermann in

iesbaden am. 10. August 1928 aus⸗ Fsesrnen. von Hermann Ludwig in

roß Gerau akzeptierten und der Firma Continental Cauotschouc⸗ und Gutta⸗ Percha Compagnie in Hannover

girierten Firmawechsels über 231,16

eichsmark (in Worten: zweihundertein⸗ unddreißig Reichsmark 16 Pfg.), fällig am 15. November 1928 in Groß Gerau, nach Glaubhaftmachung des Verlustes des Wechsels deantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Donnerstag, den 19. September 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Groß Gerau, den 1. Februar 1929.

Hessisches Amtsgericht. [101149]

Das Amtsgericht Vechelde hat fol⸗ gendes Aufgebot erlassen: Der Land⸗ wirt Heinrich Feuge aus Vortfeld Nr. 10 hat das Aufgebot zum Zweck der Ausschließung des oder der Gläu⸗ biger der seit dem Jahre 1818 auf dem Grundbuchblatt seines Grundstücks Großkothof Vers.⸗Nr. 10 im Grund⸗ buch von Bortfeld Band I Blatt 8 in Abteilung III unter Nr. 1 für den Kot⸗ sassen Johann Heinrich Heinecke in Völkenrode als Vormund des minder⸗ jährigen Hans Heinrich Meyer, Sohn des Kotsassen Andreas Meyer zu Watenbüttel, eingetragenen. Hypothek von 400 Talern gemäß §§ 1104, 1112, 1170 B. G.⸗B. beantvagt. Der oder die Gläubiger werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 26. April 1929, 9 Uhr, vor dem unterzeich neten Gericht, Zimmer 2, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihrem Recht ausgeschlossen werden und die Löschung der Hypothek im Grundbuch erfolgen wird.

Vechelde, den 25. Februar 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[101118 Bekannutmachung. In Sachen des Familienfideikommisses Graf von Königsmarck⸗Kötzlin hat der Fideikommißbesitzer Friedrich Graf von Königsmarck in Karnzow bei Kyritz, vertreten durch die Rechtsanwälte Ge⸗ heimen Justizrat Dr. Keil und Dr. Schlieckmann in Halle, Saale, die Auf⸗ nahme eines Familienschlusses, be⸗ treffend Aenderungen der Fideikommiß⸗ stiftungsurkunde, beantragt. Der Ter⸗ min zur Aufnahme des Familien⸗ schlusses vor dem beauftragten Mitglied des Auflösungsamts für Familiengüter ist auf den 8. April 1929, 12 Uhr, im Dienstgebäude des Kammergerichts, Berlin W. 57, Elßholzstraße 32, Zimmer Nr. 462, bestimmt. Alle Teilnahme bverechtigten, das sind außer dem Fidei⸗ kommißbesitzer die zur Nachfolge in das Fideikommiß berufenen Familienmit⸗ glieder, werden hierdurch aufgefordert, sich beim Auflösungsamt für Familien⸗ güter in Berlin W. 57 (Kammergericht) zu melden. Die zuzuziehenden An⸗ wärter, die besonders geladen sind. gelten mit Ausnahme des nächsten Folgeberechtigten als zustimmend zu dem Familienschluß, wenn sie weder spätestens am Tage vor dem Termin durch Einreichung einer öffentlich oder öffentlich beglaubigten Urkunde bei dem Auflösungsamt noch in dem Termin eine Erklärung zu dem Familienschluß abgeben. Der Inhaber des Familien⸗ gutes und der nächste Folgeberechtigte müssen in jedem Falle ausdrücklich zu⸗ stimmen. Zuzuziehen sind diejenigen Anwärter, die sich entweder innerhalb des Deutschen Reiches aufhalten oder die zur weie . ihrer Anwärterrechte einen innerhalb des Deutschen Reiches wohnhaften Bevollmächtigten bestellt und die Bevollmächtigung dem Auf⸗ lösungsamt durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nach⸗ gewiesen haben.

Berlin, den 26. Februar 1929. Auflösungsamt für Familiengüter. [101122] Aufgebot. 3

Die Ehefrau Wenzel Zemek, Martha geb. Rieger, in Wanne⸗Eickel, Hinden⸗ burgstraße Nr. 35, hat beantragt, den verschollenen Wenzel Zemek, geb.

31. Januar 1874 zu Vesin, Bezirk Blatna in Böhmen, zuletzt wohnhaft in Eickel, jetzt Wanne⸗Eickel, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 11. September 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 26, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen.

Bochum, den 18. Februar 1929.

Das Amtsgericht.

[101123]

Das Amtsgericht Nürnberg hat am 23. Februar 1929 folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag: 1. des Pflegers Adam Zimmerer, Ziegeleibesitzer in Herzogenaurach, 2. der Emma Boch⸗ mann, geb. Bendel, Dresden⸗A., May⸗ straße 26, 3. des Pflegers Josef Fern⸗ berger, Dienstknecht in Rotthof, Post Ruhstorf, sollen zu 1, Adam Fleckinger, Wirtschaftspächter, geboren am 8. Mai⸗ 1856 in Herzogenaurach, zuletzt wohnhaft in Nürnberg, 2, Lorenz Bendel, Bäcker, geboren am 25. September 1886 in Nürnberg, zuletzt wohnhaft in Chicago (Ill., U. S. A.), 3, Johann Fernberger, Schuhmacher, geboren am 24. Juni 1887 in Poxreut (Bez.⸗Amt Wolfstein), zuletzt wohnhaft in Nürn⸗ berg, wegen Verschollenheit, für tot er⸗ klärt werden. Es ergeht deshalb die Aufforderung: 1. an die Verschollenen, sich spätestens in dem auf Montag, den 30. September 1929, vorm. 9 Uhr, im Zimmer Nr. 445 des Justizgebäudes an der Fürther Straße in Nürnberg anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. 2. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im obigen Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[101124] Aufgebot. Die Ehefrau Johanna Blum Gartemann in Recklinghausen S. 2, Hochlarmarkstraße 29, hat beantragt, ihren seit 1918 verschollenen Ehemann, den Maschinisten Friedrich Blum, ge⸗ boren am 24. März 1867 in Boesendorf, Kreis Danziger Höhe, zuletzt wohnhaft in Recklinghausen⸗Süd, Hochlarmark⸗ straße Nr. 29, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 27. November 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 65, anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Recklinghausen, 16. Februar 1929. Das Amtsgericht.

geb.

[101127] 8 Der Kaufmann Cornelius von der Wippel in Düsseldorf, Fischerstraße 79, hat als Verwalter des Nachlasses des am 2. Dezember 1928 in Niederlahnstein verstorbenen, zu Düsseldorf wohnhaft gewesenen Kaufmanns Wilhelm Kochs das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigere beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des genannten Ver⸗ storbenen, Wilhelm Kochs, zuletzt wohn⸗ haft in Düsseldorf, Schadowstraße 69, Inhabers der Firma Joͤsef Kochs, Tüsseldorf, spätestens in dem auf den 4. Mai 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 3806, Mühlenstraße Nr. 34, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstands und des Grunds der Forderung zu ent⸗ halten, urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger

und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht be⸗ troffen.

Düsseldorf, den 16. Februar 1929.

Amtsgericht. Abt. 14. [101125] Beschluß.

Am 16. Jannar 1926 ist in Greifs⸗ wald die Witwe Auguste Friedrich geb. Milbradt verstorben. Die gesetz⸗ lichen Erben haben, soweit ermittelt, die Erbschaft ausgeschlagen. Es werden hiermit diejenigen, welchen ein Erbrecht an dem Nachlaß zusteht, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. Mai 1929 bei dem unterzeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe alz der preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt etwa 100 Mark in Gold.

Greifswald, den 14. Februar 1929.

Das Amtsgericht. 8

[101126] 8 Am 31. Dezember 1928 ist zu Reckling⸗

hausen der ledige Berginvalide Clemens

Mazanek, geboren am 11. November

Staatsangehöriger, gestorben. Erben des Verstorbenen sind bisher nicht ermittelt. Diejenigen, welche Erbrechte an dem Nachlaß geltend machen, werden auf⸗ gefordert, diese Rechte binnen 3 Mo⸗ naten bei dem unterzeichneten Gericht (Akt.⸗Z. 4 b VI 3 29) anzumelden, widrigenfalls festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Fiskus nicht vorhanden ist.

Recklinghausen, 20. Februar 1929.

Das Amtsgericht.

[101128] ö“

Durch Ausschlußurteil vom 3. Januar 1929 wurde die Aktie Nr. 28 der Ulmer Zeitung A.⸗G. in Ulm, lautend auf den Betrag von 1000 ℳ, ausgegeben am 20. Mati 1890, für kraftlos erklärt. Amtsgericht Ulm, den 23. Februar 1929.

[101130]

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts von beute sind für kraftlos erklärt worden die nachstehend bezeichneten Urkunden: 1. Ein Hypothekenpfandbrief der Schlesischen Bodenkredit⸗Aktienbank Serie VIII Lit. D Nr. 3323 über 500 ℳ, 2. Ein Prandbrief der Schlesischen Boden⸗ kredit⸗Aktienbank Serie V Lit. C Nr. 1108 zu 1000 ℳ, 3. Papiermark 2000 Schle⸗ sische Provinzial⸗Hilfskassen⸗Obligationen Serie XXVII Nr. 82965, 1/2000, 4. Mantel zu dem 3 % Schles. Land⸗ schaftl. Pfandbrief Lit. D Serie V Nr. 3008 über 200 ℳ, 5. die Mäntel von a) 100 3 % Schles. Landschaftl. Pfandbriefe Lit. A Serie XV Nr. 2616, b) 1000 3 ½ % Schles. Landschaftl. Ptandbriefe Lit. A Serie XII Nr. 9706, 6. Pfandbriefe der Schlesischen Bodenkreditaktienbank in Breslau 1 Stück Serie XIII Lit. C Nr. 6738 zu 1000 ℳ, 2 Stücke Serie XII Lit. D Nr. 3279/80 zu 500 ℳ, 1 Stück Serie XIII Lit. E Nr. 7311 zu 300 ℳ, 7. Schlesische Landschaftliche Pfandbriefe 4 % Lit D Serie II Nr. 11586 —- 11588 über je 2000 ℳ, 4 % Lit. D Serie III Nr. 15938 15940 über je 1000 ℳ, 4 % Lit. D Serie IV Nr. 11709 über 500 ℳ. 4 % Lit. D Serie V Nr. 9929 9930 über je 200. ℳ, 4 % Lit. D. Serie VI Nr. 9296 über 100 ℳ, 8. 3000 3 ½ % Schlesische Landschaftliche Pfand⸗ briefe Serie I Lit. A Nr. 42607, 1/3000, 1000 3 ½ % Schlesische Landschaft⸗ liche Pfandbriere Serie VII Lit. A Nr. 10389, 1/1000, 9. 4 % Schlesische Landschaftliche Pfandbriefe über 2000 Lit. D Serie II Nr. 2039, 10. a) 4 % Schles. Boden ⸗Credit Pfandbriefe III E Nr. 489, 3681, 3822 = 3/300, VII F Nr. 4898 = 1/1000, VIII D Nr. 5937 = 1/500, b) 3 ½ % Schlesische Bodenkredit⸗Pfandbriefe 1 D Nr. 3196, 3995, 4936, 8306, 8811 = 5/300, I E Nr. 2093 = 1/200, 11 D Nr. 1381, 5840 = 2/500, II E Nr. 1412 = 1/200, III D Nr. 1377, 4461 = 2/,500, III F Nr. 4698 = 1/100, IV F Nr. 5095 = 1/100 11. 2/3000 4 % Rentenbriefe der Provinz Schlesien Lit A. A. 525/26, aus⸗ gestellt am 1. Oktober 1919, mit Zinsscheinen, 12. 4 % Pkandbriefe der Schlesischen Bodenkredit⸗Aktienbank zu Breslau Lit. D Nr. 2065 Serie IV von 1892 über 500 ℳ, Lit. E Nr. 5946 Serie VII von 1899 über 300 ℳ, Lit. F Nr. 1913 Serie VII. von 1899 über 100 ℳ, Lit. F Nr. 4514 Serie VII von 1899 über 100 ℳ, Lit. E. Nr. 1789 Serie 1X von 1903 über 300 ℳ, Lit. E. Nr. 690 Serie X von 1904 über 300 ℳ, Lit. B Nr. 4205 Serie XI von

aus Pflichtbeilsrechten, Vermächtnissen

1906 über 2000 ℳ, Lit. D Nr. 1730

1856 zu Wieliczka in Polen, preußischer

Serie XIII von 1910 über 5/00 ℳ, 13. 4 % Pfandbriese der Schlesischen Bodenkreditaktienbank Serie VIII Lit. B Nr. 915 über 2000 ℳ, Serie VIII Lit. B Nr. 957 über 2000 ℳ. 54 Gen. 1 2 e /28 Band 1/14. Breslau, den 20. Februar 1929 Das Amtsgericht.

[101431]

Die dem Kaufmann Oskar Gäbler in Osterfeld⸗Pitzschendorf von seiner Ehe frau Berta geb. Hofmann in Teuchern am 17. Mai 1926 erteilte Generalbvoll⸗ macht ist auf Antrag der Ehefrau Berta Gäbler für kraftlos erklärt worden. Die Veröffenklichung der Kraftloserklärung der oben bezeichneben Generalbvollmacht ist durch Beschluß des Amtsgerichts Osterfeld vom 13. bruar 1929 bewilligt worden.

Amtsgericht Osterfeld.

[101129]

In der Aufgebotssache: 1. des Bank⸗ angestellten Fritz Ziekow in Berlin⸗ Tegel, Hauptstr. 12 a, 2. des Kaufmanns Josef Safier in Wien III, Baumgasse 17, vertr. durch die Rechtsanwälte Dr. Münch und Dr. Henoch in Berlin NW. 7, Schadowstr. 4/5, 3. der Frau Wilhelmine Harnickell geb. Brandt in Oberhausen (Rhdl.), 4. des Bankiers Julio Metal in Wien I, Ebendorfer Str. 3, vertr. durch den Kaufmann Dr. Berisch Burstin in Berlin W. 9, Lennéstr. 3, 5. des Kaufmanns Leib Ber Mandel⸗ baum in Warschau, Elektroralna Nr. 26, vertr. durch Rechtsanwalt Hugo Unger in Berlin N. 4, Invalidenstr. 164, 6. der Eheleute Hermann und Emma Radke in Berlin⸗Reinickendorf, Nordbahn⸗ straße 30, vertr. durch die Rechtsanwälte M. Pinkus und Dr. Mareus in Berlin⸗ Reinickendorf, Seebad 6, 7. des Buch⸗ druckers Otto Badurke in Berlin⸗ Tempelhof, Neue Str. 4, 8. der Witwe Marie Lange geb. Leue in Berlin W., Uhlandstr. 153/154, vertr. durch die Rechtsanwälte Justizrat Hallensleben, Lange und Isenbart in Berlin W. 56, Werderscher Markt 2/¼1, 9 der Thürin⸗ gischen Staatsbank in Gera, Humboldt⸗ straße 26, 10. des Schlossers Otto Fröh⸗ lich in Berlin⸗Reinickendorf⸗West, Dahn⸗ straße 4, I1, bei Peters, 11. der Frau Rosa Porschel geb. Schmidt in Berlin⸗ Schönholz, Nr. 1, 12. des Schlosser⸗ meisters Karl Bauschke in Berlin NO., Marienburger Str. 31 a, hat das unter⸗ zeichnete Amtsgericht durch Ausschluß⸗ urteil vom 20. Februar 1929 für Recht erkannt: Folgende Urkunden werden für kraftlos erklärt: zu 1 der Hypotheken⸗ brief über die im Grundbuch von Hei⸗ ligensee Bd. 20 Bl. 615 in Abt. III Nr. 2 eingetragene Hypothek von 3000 Mark, zu 2 die Hypothekenbriefe über die im Grundbuch von Berlin⸗Wedding Bd. 52 Bl. 1214 in Abt. III Nr. 10, 13 und 16 eingetragenen Hypotheken von noch 83 800 bzw. 9000 bzw. 4500 Mark, zu 3 der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Tegel Bd. 47 Bl. 522 in Abt. III Nr. 3 eingetragene Teilhypothek von 50 000 ℳ, zu 4 der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Wedding Bd. 147 Bl. 3551 in Abt. III Nr. 5 eingetragene Teil⸗ hypothek von 2600 ℳ, zu 5 der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Wedding Bd. 119 Bl. 2753 in Abt. III Nr. 10 eingetragene Hypothek von 15 000 ℳ, zu 6 der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗ Reinickendorf Bd. 37 Bl. 1131 in Abt. III Nr. 7 eingetragene Hypothek von 800 ℳ, zu 7 der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗ Wedding Bd. 70 Bl. 1652 in Abt. III. Nr. 6 eingetragene Hypothek von noch 1795 ℳ, zu 8 der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Wedding Bd. 1 Bl. 15 in Abt. III Nr. 4 ein⸗ getragene Hypothek von 10 000 ℳ, zu 9 der Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buch von Berlin⸗Wedding Bd. 87. Bl. 2093 in Abt. III Nr. 3 eingetragene Hypothek von 150,000 ℳ, zu 10 das Sparkassenbuch Nr. 17/5056 der städt. Sparkasse zu Berlin, zu 11 der Pfand⸗ schein Nr. 28 680 des Pfandleihers Goldstein in Berlin, Badstr. 45/46, aus⸗ gestellt am 23. 9. 1928, zu 12 der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Hermsdorf Bd. 17 Bl. 527 in Abt. III Nr. 2 eingetragene Hypothek von 5000 ℳ. 24. F. 63 28.

Berlin N. 20, den 20. Februar 1929.

Amtsgericht Berlin⸗Wedding. [101132] Beschluß.

Der Ehefrau Ernst Altenberg, Ma⸗ thilde geborene Henkels, ohne Stand, zu

. Fe⸗

Theissen, früher zu Wald, von dem

unterzeichneten Nachlaßgericht am 26. Juli 1915 ein Erbschein nach dem am 30. Julr 1914 verstorbenen, zubetzt zu Ohligs, Herzogstraße Nr. 37 wohn⸗ haft Fchefehs beruflosen, früheren

Scherennagler Friedrich Linder erteilt

worden. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt⸗. Ohligs, den 23, Februar 1929. Amtsgericht.

4. Oeffentliche 8

Zustellungen. 1101133 8 Oeffentliche Zustellung und Ladung.

In der Streitsache Schenk. Katharina, Händlerse hefrau in Miitterscheyern, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Wiedemann in Augsburg, gegen Schenk, Friedrich Wilhelm, Händler in Aichach, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung vor das Landgericht Augsburg auf Donnerstag, den 11. April 1929, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 55, I. Stock, mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Sie wird be⸗ antragen: I. die Ehe der Srreitsteile wird aus Verschulden des Beklagten ge⸗ schieden. II. Er hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Angsburg, 23. Februar 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[101135] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Katharina Trojek, geb. Riesch, in Breslau, Herrdainstr. 68, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Lewin in Breslau, Gartenstr. 7, ladet ihren Ehemann, den Chauffeur Paul Trojek, früher in Breslau, Siebenhufenerstr. 50 a, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 5. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Breslau auf den 22. April 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelaossenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäaͤchtigten vertreten zu lassen. 5. R. 539/28. Breslau, den 25. Fe⸗ bruar 1929. Der Urkundsbeamte der Ge⸗ schäftsstelle des Landgerichts.

1kesg Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Johann Zaß, Elli, geborene Maasen in Dässeldorf, Bandel⸗ straße 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Groos, Düsseldorf, klagt gegen ihren Ehemann Johann Zaß, früher in Düsseldorf, Hildener Straße 96, wohnhaft, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund §§ 1566, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Düssel⸗ dorf auf den 29. April 1929, 10 Uhr, Zimmer 142, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. 8 Düsseldorf, den 23. Februar 1929 Barnikol, Gerichtsaktuar, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

[101139]

In Sachen des Webers Otto Rösch in Lörrach, vertreten durch Rechtsanwalt Baumann daselbst, gegen dessen Ehefrau Maria Antoinette Rösch, geb. Cornelius, zuletzt in Lörrach, jetzt an unbekannten Orten, wegen Ehescheidung, ist Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor der II. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg i. Br. auf Dienstag, den 7. Mai 1929, vormittags 10 Uhr, bestimmt. Zu diesem Termin wird die Beklagte geladen.

Geschäftsstelle des Bad. Landgerichts:

Der Urkundsbeamte.

[101141] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Frieda Wößmann geb. Grede in Münster, Hubertistraße 13, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Stockfisch in Hannoper, klagt gegen den Vertreter Heinrich Wößmann, früher in Hannover, wegen Ehescheidun mit dem Antrag auf EChescheidung gemä §§ 1568 und 1567 Abs. 2 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten, zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 111. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 8. April 1929,

Wald ist zu Händen des Notars Dr.

vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗

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