1929 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Mar 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.

51 vom 1. März 1929.

S. 4.

wirken als das jetzige außerordentlich komplizierte System. Reichsminister der Justiz Koch⸗Weser ertlärte, daß er mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Einwendungen der Landes⸗ regierungen, in deren Hand die Ausübung der Rechispflege doch nun einmal liege, die Verantwortung für die vollständige Ab⸗ schaffung des Eides nicht übernehmen könne. Falls aber, wenn der Regierungsvorschlag in seiner jetzigen Fassung Gesetz werde, im Laufe der Zeit die Abnahme von Eiden zurückgehe, daß der Eid überflüssig erscheine, so sei es bei dem Aufbau des Entwurfes leicht, ihn später ganz aus den Bestimmungen heraus⸗ zunehmen. Der kommunistische Vorschlag, falsche Aussagen nur dann zu bestrafen, wenn sie einen erheblichen Nachteil für den Angeklagten zur Folge gehabt hätten, führe zu einem unmög⸗ lichen Ergebnis; falsch aussagende Entlastungszeugen würden danach unter allen Umständen straflos bleiben. Der Zustand des geltenden Rechts, daß die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens im weiten Umfang an die vorherige Durchführung eines Meineid⸗ verfahrens gebunden sei, werde durch das Einführungsgesetz ge⸗ ändert werden. Ueber die Höhe der Strafe bei wissentlich falscher Bekräftigung werde sich reden lassen. Auch die Vorschrift, daß bei offenbar unglaubwürdigen Ausfagen eine Bekräftigung nicht stattfinden dürfe, könne vielleicht in eine Sollvorschrift ver⸗ wandelt werden. Man könne vielleicht auch besser von offenbar unglaubwürdigen „Zeugen“ statt solchen „Aussagen“ sprechen, um die Beweiswürdigung nicht vorwegzunehmen. Die Vorschrift über Absehen von Strafe bei ganz unwesentlichen Unrichtigkeiten der bekräftigten Aussage könne auf den Meineid nicht erstreckt werden, da nur wichtige Aussagen oder Teile der Aussagen beeidigr würden und der Beeidigung eine schriftliche Fixierung der zu beeidigenden Aussagen vorausgehen müsse. Wenn der Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) auf die Tatsache hingewiesen habe, daß die Arbeitsgerichte fast ganz ohne Eidesabnahmen auskämen, und trotzdem eine allgemein als gut anerkannte Rechtsprechung hätten, 8 möchte er (der Minister) darauf hinweisen, daß die Güte der Rech sprechung der Arbeirsgerichte zu einem wesentlichen Teile ihre Ursache darin habe, daß im Arbeitsgericht das Problem der Aus⸗ wahl sachverständiger Laienbeisitzer gelöst sei, während dies bei der Auswahl von Schöffen und Geschworenen bisher noch nicht elungen sei. Der Ausschuß vertagte sich, ohne Beschlüsse zu sassen⸗

Der Handelspolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags befaßte sich gestern mit verschiedenen Anträgen, welche einen Zollschutz für Schuhwaren verlangen. Insbe⸗ sondere lag ein Bericht des Ausschusses für die besetzten Gebiete vor, der beschlossen hat, das Reichsfinanzministerium zu ersuchen, auf dem Wege der Verordnung sofort Maßnahmen zur Linderung des unerträglichen Steuerdruckes des besetzten Gebietes durch Stundung, Nachlaß, tunlichste Vermeidung von Pfändungen und Zwangsvollstreckungen durchführen zu wollen, ferner die Reichs⸗ regierung zu ersuchen, mit allem Nachdruck auf die Reichsbahn⸗ Hauptverwaltung einzuwirken, daß diese mit sofortiger Wirkung eine Senkung der Expreßguttarife für Schuhwaren aus dem be⸗ setzꝛen Gebiet eintreten läßt, ebenso eine Senkung der Tarife auf Haute, Felle, Gerbstoffe, Leder und sonstige Schuhstoffe vor⸗ nimmt, wie auch einen Nachlaß von Standgeldern bei besonderen Härten zugesteht. Dieselbe Tarifermäßigung soll auch anderen besonders nocleidenen Industrie⸗ und Exportzweigen, wie Korb⸗ industrie und Bürstenindustrie usw., gewährt werden. Weiter soll die Reichsregierung ersucht werden, die mit der Schweiz be⸗ gonnenen Verhandlungen über eine Erhöhung des Einfuhrzolles auf Schuhwaren beschleunigt zu Ende zu führen und bei den kommenden Zollverhandlungen einen wirksamen Zollschutz für Schuhwaren, besonders gegen die Tschechoslowakei und Polen, zu erreichen suchen. Von der Deutschen Volkspartei wurde ein⸗ wirksamer Zollschutz für die deutsche Schuhindustrie und die Auf⸗ hebung der auf diesem Gebiete bestehenden internationalen Bindungen verlangt. Abg. Simon⸗Franken (Soz.) erklärte, daß er diesen Anträgen zustimmen wolle, wenn durch sie die Arbeitslosigkeit in der Schuhindustrie, die gegenwärtig außer⸗ ordentlich groß sei (23,6 vH Arbeitslose und 36 vH Kurzarbeiter), behoben werden könnte. Seiner Auffassung nach liege der Grund für die Notlage der Schuhindustrie nicht allein in den Zöllen, sondern vielmehr darin, daß die relaliv niedrigen Löhne in Deue’schland die große Masse der Bevölkerung zwingen, an Ver⸗ brauchsgütern zu sparen. Der Konsum an Schuhwaren betrage in Deu schland pro Kopf ein Paar im Jahre, in Amerika vier Paar. reichere Bevölkerung bevorzuge häufig ausländische Fabrikate, obgleich die deuntschen Schuhe qualitariv diesen gleich⸗ wertig seien. Manche Schuhgeschäfte rühmten sich, nur aus⸗ ländische Schuhwaren zu führen. Das Publikum zahle häufig für ein Paar Schuhe 36 M., während die gleiche Quäli ät deutschen Fabrikats höchstens 26 M. koste. Der Redner versprach sich mehr Er⸗ folg als von Zollerhöhungen von der Kennzeichnung des Her⸗ kunftslandes und des Fabrikats auf den Schuhen, da dann mindestens die organisierte Arbeiterschaft die Fabrikate der Schmutzindustrie nicht kaufen würde. Abg. Mollath (Wirsch P.) wies darouf hin, daß die Einfuhr aus der Tschecho⸗ lowakei 28 Millionen Mark betragen habe, zum größten Teil segroaee Luxusschuhe, die von der Masse der deuschen Be⸗ völkerung wegen des gefälligen Aussehens sehr viel gekauft würden. Der Ausfall an Löhnen in der deutschen Schuhindustrie infolge der ausländischen Einfuhr sei mit 24 Millionen anzusetzen. Ministerialdirektor Dr. Posse vom Reichswirtschaftsministerium hielt es nicht für durchführbar, die Zollsätze so zu erhöhen, daß die Einfuhr von Schuhwaren unterbunden würde. Mit einem Markenschutz könne man vielleicht weiterkommen, aber auch hier weise die deulsche Industrie darauf hin, daß das Ausland dann seinerseits den Markenschutz in verstärktem Maße einführen würde, bei dem wir schlechter abschnitten. Nach weiterer Debatte beschloß der Ausschuß, die Beschlußfassung bis zum nächsten Donnerstag zu vertagen, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, zu den Anträgen Stellung zu nehmen.

Der Verkehrsausschuß des Reichstags be⸗ schäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung unter dem Vorsitz des Abg. Giesberts (Zentr.) zunächst mit Fragen des Kraft⸗ hc hrzeugverkehrs. Ein gemeinsamer Antrag der Deutschen Volkspartei und des Zentrums, betreffend die Ergänzung der Ver⸗ ordnung über den Kraftfahrzeugverkehr, mußte infolge Er⸗ krankung des Berichterstatters, des Abg. Mittelmann, vertagt werden. Ein kurzer Meinungsaustausch über diese Angelegen⸗ heit ergab den einstimmigen Wunsch, daß Aenderungen von Kraftverkehrsordnungen vorher dem Verkehrsausschuß des Reichs⸗ tags zur Beratung vorgelegt werden mögen. Zweck des Antrages 1 wie Abg. Giesberts erklärte, lediglich, eine Beteiligung des Ausschusses an den Beratungen über die Kraftverkehrsordnung icherzustellen. Weiter lag dem Ausschuß eine Petition vor, die Linspruch gegen die Erhebung von Sondergebühren für Einschreibebriefe erhebt, die verschiedentlich in den S unden erhoben wird, in denen allgemeiner Geschäftsschluß ist, also in der Zeit von 1 bis 2 Uhr nachmittags. Ein Vertreter des Reichspostministeriums gab die Erklärung ab, daß die Angelegenheit inzwischen durch eine besondere Verfügung er⸗ ledigt worden sei, auf Grund deren Sondergebühren für diese Fälle nicht mehr erhoben werden sollen. Eine Petition der Auto⸗ hilfe G. m. b. H. in Berlin⸗Charlottenburg, die eine größere Eicherheit auf den Landstraßen, insbesondere bei Bahnüber⸗ ängen bezweckt, wurde unter Zustimmung eines Vertreters des Neichsverkehrsministeriums der Reichsregierung zur Berück⸗ 8 sch igung überwiesen. Die Petition fordert u. a. auch, daß durch nlegung von Fernsprechleitungen bessere Möglichkeiten zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen auf den Landstraßen gewährleistet werden.

Die

Der Unterausschuß des Volkswirtschaft⸗ lichen Ausschusses des Reichstags setzte am 27. Februar

die Beratung der Anträge für die Unterstützung der Landwirtschaft fort. Zu dem Antrage auf Unterstützung der zusammengebrochenen landwirtschaftlichen Genossenschaften in der Provinz Grenzmark erklärte Reichsmimfter für Ernährung und Landwirtschaft Dretrich, das Reich könne mit den Mitteln des 25⸗Müllionen⸗Fonds bei lokalen Zusammenbrüchen nicht eingreifen. Hier zu helfen ser Aufgave der Genossenschafts⸗ zentralen. Die Zentralverbände könnten jedoch auf die Reichsmittel höchstens insofern Anspruch erheben, als sie die noch lebensfähigen Gebilde und die bhrauchbaren Einrichtungen bei derartigen Zusammenbrüchen übernehmen Zur Erörterung stand weiterhin ein Antrag der Demo⸗ kratischen Partei, die Reichsregierung zu ersuchen, den Reichstag unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem das Einfuhrscheinsystem auf weitere Erzeug⸗ nisse der Landwirtschaft (Produkte der Vieh⸗ und Milch⸗ wirtschaft, Geflügel, Eier, Gemüse, Obst usw.) auszudehnen ist. Hiergegen wandte sich ein Vertreter des Reichsfina n z⸗ ministeriums, der anhand der historischen Entwicklung darauf hinwies, daß diese Ausdehnung der Einfuhrscheine von ihrem ursprünglichen Zweck, einen Ausgleich in der Roggen⸗ versorgung zwischen Ost und West herzustellen, abweiche. Außer⸗ dem bestanden Bedenken, außenpolitischer Natur, wie die letzte Debatte im englischen Parlament gezeigt habe. Nach längerer Debatte wurde der Antrag zunächst zurückgestellt mit Rücksicht darauf, daß sich der Handelspolitische Ausschuß in den nächsten Tagen mit derselben Frage beschäftigen wird. Zu den vor⸗ liegenden Anträgen auf Nörderüng des deutschen Kartoffelbaues erklärte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dietrich: Die Organisation des Kartoffelmarktes sei teilweise schon bei Durchführung des landwirtschaftlichen Nopprogramms in Angriff genommen worden. Zur Förderung des Kartoffelbaues habe das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft in den letzten Jahren erhebliche Mittel aufgewendet, So seien unterstützt worden die Arbeiten der Kartoffelkulturstation bei der Kartoffelbaugesellschaft, die unter Leitung namhafter Sach⸗ verständiger die Prüfung der Kartoffelsorten, insbesondere von Neuzüchtungen, an 57 Anbaustellen im Reiche vornehme und es sich zur besonderen Aufgabe gemacht habe, vor allem den Anbau kvebsfester Kartoffeln zu fördern, ferner die Züchtung neuer krebsfester Kartoffeln durch ein Preisausschreiben, für das das Reich die Mittel bereitgestellt habe. Ebenso finde der Früh⸗ kartoffelbau Unterstützung durch Bewilligung von Beihilfen und Krediten zur Errichtung von Vortreibkellern; auch die wissen⸗ schaftliche Forschung, vor allem auf dem Gebiete der Kartoffel⸗ krankheiten und der Bekämpfung des Kartoffelkrebses, werde vom Reiche gefördert, letztere insbesondere durch Bereitstellung von beträchtlichen Mitteln zur Verbilligung von krebsfestem Saatgut für die rerseuchten Gebiete. Es folgte die Beratung der An⸗ träge über die Aufhebung der Einfuhrerleichterungen für Fleisch. Hierzu wurde von seiten des Reichsministeriums für Ernährung und Lardwirtschaft folgendes ausgeführt: Unter Zurückstellung sanitärer Bedenken waren seinerzeit zur Beseitigung der Notlage in der Ernährung für einzelne Organe und Fleischteile fleisch⸗ beschauliche Erleichterungen zugelassen worden, die angesichts der strengen Handhabung der Fleischbeschau im Inlande heute nicht aufrechterhalten werden können. Die Verordnung über Einfuhr⸗ erleichterungen für Fleisch vom 2. November 1923 bestimmt, daß die während des Krieges und in der Nachkriegszeit zugelassenen Erleichterungen für die Einfuhr von Innereien und von anderen Tierteilen mindestens bis 31. Dezember 1928 in Kraft bleiben. Die im Jahre 1928 aus sämtlichen Ländern eingeführten Mengen von Innereien und Schlachtabfällen beliefen sich auf 140 795 Doppelzentner; auf Dänemark entfielen hiervon 60 406 Doppel⸗ zentner, davon schätzungsweise 40 000 Doppelzentner auf Lebern. Die erwähnte Verordnung vom 2. November 1923 enthält über⸗ dies Einfuhrerleichterungen fün Gefvierfleisch, die bis zum 31. Dezember 1933 befristet sind. Gleichfalls aus ernährungs⸗ wirtschaftlichen Gründen, die heute nicht mehr stichhaltig sind, wurde bei der Wiedevherstellung des Absatzes 1 des § 12 des Reichsfleischbeschaugesetzes durch die Verordnung vom 16. Sep⸗ tember 1925 die Erleichterung der Einfuhr von Büchsenfleisch noch nicht außer Kraft gesetzt. Wenn sich diese Erlaubnis auch bisher nur auf ei Büchsenfleischsorten, Corned Beef und La Blanca Öunch Beef, bezieht, so besteht doch die Gefahr einer verstärkten Einfuhr, wie eine neuerdings von der französischen Regierung erhobene Beschwerde wegen Diskriminierung von in Madagaskar hergestellten Corned Beef zeigt. Durch Abänderung der Verordnung vom 16. Sep⸗ tember 1925 würde dieser unliebsame Zustand beseitigt werden, und Frankreich könnte sich auf eine angebliche Diskriminierung nicht mehr berufen. Ein Regierungsvertreter erklärte, das Reichs⸗ innenministerium habe sich vor kurzem dieser Sache angenommen und zunächst die Gutachten der Länderregierungen und der be⸗ teiligten irtschaftskreise eingeholt. Es sei dann beschlossen worden, die Frage dem Reichskabinett vorzulegen, das eine Ent⸗ scheidung noch nicht getroffen habe. Der Antrag wurde bis auf weiteres zurückgestellt und der Ausschuß vertagte sich.

Im Reichstagsausschuß für Sozial⸗ politik, der am 27. Februar unter dem Vorsitz des Abg. Esser (Zentr.) tagte, gab Reichsarbeitsminister Wissell zu den vor⸗ liegenden Anträgen über die Erhöhung der Leistungen in der Invalidenversicherung folgende Erklärung ab: Das Kabinett hat sich am 20. Februar 1929 in eingehender Beratung mit den im Sozialpolitischen Ausschuß behandelten Anträgen für einen Ausbau der Invalidenversicherung befaßt. Es ist der Meinung, daß angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und unserer reparationspolitischen Belastung eine auch nur teilweise Durch⸗ führung dieser Anträge nicht möglich ist. Die Reichsregierung. bittet daher, von einer Weiterverfolgung der Anträge, die ja auch von den Antragstellern nur als ein zu erstrebendes Ziel bezeichnet worden sind, zurzeit Abstand zu nehmen. Der Reichs⸗ arbeitsminister stellte aber in Aussicht, daß zu der Frage, wieviel Versicherte bei einer Herabsetzung der Invaliditätsgrenze von 66 auf 50 vH Anspruch auf Rente erhalten würden, noch ein⸗ gehende Erhebungen in Verbindung mit den Landesversicherungs⸗ anstalten auf Grund des bei diesen vorliegenden Materials angestellt werden sollen. Auch sollen Ermittlungen über Umfang und Dauer der Arbeitslosigkeit der über 60 Jahre alten Arbeiter vorgenommen werden. Der Ausschuß erklärte sich in seiner Mehrheit mit den Ausführungen des Ministers ein⸗ verstanden und vertagte seine Verhandlungen über diese Materie bis zu dem Zeitpunkt, wo das Ergebnis der Erhebungen vor⸗ liegen wird. Dabei sprach der Ausschuß den Wunsch aus, daß die Erhebungen tunlichst beschleunigt durchgeführt würden.

Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags beschäftigte sich gestern mit der Notlage der älteren Angestellten. Annahme fand ein Antrag des Unterausschusses, wonach die arbeitslosen Angestellten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahre ununterbrochen arbeitslos sind, als berufsunfähig im Sinne des § 30 des A.⸗V.⸗G. gelten sollen und ihnen das Ruhegeld der Angestelltenversicherung für die weitere Dauer der Arbeitslosigkeit gewährt werden soll. Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosen⸗ unterstützung, dann beginnt das Ruhegeld erst mit dem Wegfall dieses Anspruches. Bei gelegentlicher Aushilfe soll das Ruhegeld nicht entzogen werden. Die Vorschrift soll am 1. März in Kraft treten und bis Ende 19233 gelten; jedoch soll ein bis dahin fest⸗ gestelltes Ruhegeld von dieser Terminbestimmung nicht betroffen werden. Ein Antrag des Abgeordneten Thiel (D. Vp.), die Regelung schon 1931 wieder außer Kraft treten zu lassen, wurde gegen die Deutsche Volkspartei und die Deusschnationalen ab⸗ gelehnt. Einstimmige Annahme fand weiter eine Verkürzung der Wartezeit in der Angestelltenversicherung von 120 auf 60 Beitragsmonate. Zu den weiter von demokratischer und sozialdemokratischer Seite zur Angestelltenversicherung vor⸗

liegenden Anträgen fand eine Entschließung Annahme, die die Reichsregierung ersucht, baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge einen weiteren Ausbau der Angestelltenversicherung vorsieht. Die Ausschußbeschlüsse sollen ohne eine Beitragserhöhung durchgeführt werden, da die erforderlichen Mehrkosten aus den Mitteln der Angestelltenversicherung gedeckt werden können. 1.“

8

„Der Finanzpolitische Ausschuß des Vor⸗ läufigen ““ beschäftigte sich am 28. Februar mit den Berichten der Arbeitsausschüsse über die Ent⸗

würfe eines Gesetzes zur Aenderung des Biersteuer⸗

gesetzes, eines Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol, eines Dritten Gesetzes zur Aenderung des Finkehmn eines Gesetzes für die Feststellung des Reichshaus⸗ haltsplans für das Rechnungsjahr 1929, und zwar auszugsweise den § 9, der die Vermögenssteuer betrifft, eines Ge⸗ etzes über Aenderung des § 26 des Vermögens⸗ teuergesetzes, eines Gesetzes zur Aenderung des Erb⸗ chaftssteuergesetzes und eines Gesetzes zur Aenderun

des Wechselsteuergesetzes. Der Finanzpolitische dusschuß stimmte nach längerer Aussprache den aufgeführten Gesetz⸗ entwürfen zu mit Ausnahme dessen, der die Senkung der Ein⸗ peset h . Den Einzelberichten wurde das nach⸗ stehende grundsätzliche und allgemeine Gutachten vorangestellt: „Die der Zuständigkeit des Vorläufigen Reichswirtschaftsrat ge⸗ zogenen Grenzen gestatten es nicht, den Reichshaushaltsplan zu prüfen. Er kann sich daher aus eigener Kenntnis nicht darüber äußern, ob das entstandene Defizit nicht auch durch eine bessere Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen zu decken wäre. Die untenstehenden Einzelberichte über die Steuervorlagen beruhen daher auf der Voraussetzung, daß es in der gegenwärtigen, be⸗ sonders durch die hohen Reparationsleistungen geschaffenen Lage absolut unmöglich sein sollte, das entstandene Defizit auf anderem Wege zu beseitigen. Der Reichswirtschaftsrat richtet jedoch, dazu ühlt er sich als oberster Gutachter der gesetzgebenden Körper⸗ chaften in wirtschaftlichen Fragen verpflichtet, an diese das ringende Ersuchen, dem vorliegenden Reichshaushalt auf das sorgfältigste daraufhin zu untersuchen, ob sich nicht, durch äußerste Sparsamkeit in den Ausgaben eine wesentliche Verminderung des Haushaltsfehlbetrages erreichen läßt. Er betont hierbei, da der Grundsatz äußerster Sparsamkeit zu einem allgemeinen Grundsatz aller mit der Verwaltung öffentlicher Ausgaben betrauten Organe werden und die gebotene Sparsamkeit aus eigenem Antriebe der zuständigen Stellen, nicht erst infolge von Abstrichen des zu⸗ ständigen Finanzressorts burchgefahet werden muß. Insbesondere betont er, wie notwendig bei dieser Sachlage es ist, alsbald zu einer durchgreifenden Staats⸗ und Verwaltungsreform mit dem Erfolg einer klaren Scheidung und Begrenzung der Aufgaben einer ent⸗ Leistungssteigerung und zugleich einer durchgreifenden Kostenersparung zu kommen. Der Reichswirtschaftsrat muß bei dieser Gelegenheit guf die schweren Gefahren hinweisen, die der gesamten deutschen Wirtschaft drohen, wenn es nicht gelingt, durch baldige Reformen die Gesamtausgaben wesentlich herabzusetzen und eine merkliche Milderung des auf dem deutschen Volke lasten⸗ den Steuerdrucks herbeizuführen. Die deutsche Volkswirtschaft t sowohl jetzt, wie auf absehbare Zeit hinaus nicht mit den Kapital⸗ mengen ausgestattet, die zu einer wirklich ökonomischen Ausnutzung ihrer Erzeugungsmöglichkeiten nötig wären. Andererseits hat sie bereits eine erhebliche ausländische Schuldenlast zu tragen, deren Verzinsung und Amortisation, vermehrt durch die hohen Re⸗ arationsleistungen, jährlich große Summen erfordern. Die Folge ist ein Finssa g, der sich ungefähr auf der doppelten H he der Zinssäte der wichtigsten, im Wettbewerb mit Deutschland . en, anderen Staaten bewegt. Hierdurch entstehen für die deutschen Betriebe vielfache Hemmungen, sie sind meist nicht in der

Lage, ihre Leistungsfähigkeit voll auszunutzen und die Preise so zu gestalten, wie das zur Stärkung der inneren Kauftrgft und

zur Hebung der Ausfuhr nötig ware. Auch die vrucenoe Arveits⸗ losigkeit und die Kurzarbeit sowee ferner die außerordentliche Not der Landwirtschaft stehen, abgesehen von Gründen anderer um Teil mehr vorübergehender Art, zweifellos mit diesen Tat⸗ 1 in ursprünglichem Zusammenhang. Diese bedrängte und unsichere Lage der deutschen Volkswirtschaft wird erneut verschärft, wenn durch neue Steuererhöhungen weitere Wirtschaftserträge, die zum Aufbau der deutschen Volkswirtschaft kaum entbehrt werden können, für die Staatswirtschaft in Anspruch genommen werden. Es ist deshalb ein dringendes volkswirtschaftliches Gebot, unbe⸗ der öffentlichen Gewalt zu erfüllenden not⸗ wendigen politischen und sozialen Aufgaben unter Vermeidung neuer Steuererhöhungen mit aller Entschlossenheit in Reich, Ländern und Gemeinden jede irgend erreichbare Verminderung der öffentlichen Ausgaben durchzuführen und überall nur die⸗ jenigen Einnahmen anzufordern, die zur Deckung des unbedingt erforderlichen öffentlichen Mindestbedarfs unumgänglich not⸗ wendig sind.“

schadet der von

Nr. 9 des Reichs⸗Gesundheitsblatts vom 27. Februar 1929 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil I. Fort⸗ laufende Meldungen über die gemeingefährlichen Krankheiten im In⸗ und Auslande. Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche Krankheiten. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich) Emlaß⸗ und Untersuchungsstellen für Fleisch. (Mecklenburg⸗Schwerin.) Anzeige⸗ pflicht bei übertragbaren Krankheiten. (Saargebiet.) Ein⸗ und Durchfuhr von Klauenvieh. (Frankreich.) Eintuhrbestimmunden für gewisse Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Ovpotherapeutusche Präparate. Gesundheitszeugnisse und Fleischbeschau im Niederlage⸗ verkehr. Postpakete mit tierischen Erzeugnissen. Wiedereingehende tierische Erzeugnisse französischen Ursprungs. Gebühr bei der Fleischbeschau von tierischen Fetten. (Irland.) Einschleppung von Tierseuchen. (Niederlande.) Gesetz über Seren und Impfstoffe. Ausführungsbestimmungen hierzu. dieses Ge⸗ setzes. (Vereinigte Staaten von Amerika). Nahrungsmittel und Drogengesetz. Tierseuchen im Deutschen Reiche, 15. Februar. Rechtsprechung. Verkauf von Hacdkleisch im Fresen. Vermüschtes. (Deutsches Reich.) Kursus für rheumatische Erkrankungen. Grippe⸗ epidemie. B. Nichtamtlicher Teil. C. Amtlicher Teil II. Wochentabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in den deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeien Städten des Auslandes. Erkrankungen und Sterbesälle an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern. Grundmwasser⸗ stand und Bodenwärme in Berlin Statistische Sonderbeilage. Monatsbericht über die natürliche Bewegung der Bevölkerung in deutschen und ausländischen Gemeinden im Monat November 1928. 1““ ““

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol. Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin Wilhelmstraße 32. Sechs Beilagen

(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregister

November 1928. Witterung.

Erscheint an jedem Wochentag abends.

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Reichs

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Ber

lin, Sonnabend, den 2. März,

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gtelle Berlin SW 48. Wilhelmstraße 32. ind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden solen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge

G

abends.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze

Deutsches Reich.

auf Reichsmark für den Monat Februar 1929.

Bekanntmachung, betrefsend Brennstoffverkaufspreise

Im Nichtamtlichen Teil

ist der Monatsausweis über die Reichseinnahmen und -aus⸗

gaben im Januar 1929 veröffentlicht.

Amtliches.

8 Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des in Bayerische Staatsministerium des Aeußern in München be⸗ rufenen Ministerialdirektors Schenk den Ministerialrat Sey⸗ both in Berlin zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungs⸗

rats der Deutschen Reichspost ernannt.

Der Ministerialdirektor im Preußischen Ministerium für und Forsten Articus

Landwirtschaft, Domänen

2

8

8

Präsidenten der Reichsschuldenverwaltung ernannt

Bekanntmachung.

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichs⸗ mark für den Monat Februar 1929 werden auf Grund von § 8 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Be⸗ JPanntmachung vom 8. Mai 1926 (ℳGBl. I S. 218) in Ver⸗

§ 45 der Durchführungs

bindung mit

Umfapfieuergefeß- vom z0. Junt 1320 (C

folgt festgesetzt⸗

Bil.

bestimmungen

I S.

rerrmeene.

II. Niedersächsisches Kohlensyndikat.

das

ist zum d

zum

3205) „wie

Lfd. Nr. Staat

Einheit

RM

Aegypten Argenttnien Belgien Brasilien Bulgarien Canada Dänemark Danzig Estland Finnland Frankreich Griechenland⸗ Großbritannten

O 02UCE ndSN—

Jugoslawien Lettland

20 Litauen

21 Norwegen

22 Oesterreich

23 Polen

24 Horrvgal

25 umänien

26 Schweden

27 Schweiz

28 Spanien

29 Tsichecho⸗Slowakei 30 Türkei 31 Ungarn 32 Uruguay

33 Vereinigte Staaten 1 von Amerika

4

8 Die Phteh der Umrechnungssätz örse notierten ausländischen spätestens in der Mitte dieses Monats.

Berliner

1 Pfund

100 Papierpesos

100 Belga

100 Milreis

100 Lewa

1 Dollar 100 Kronen 100 Gulden

100 Kronen

100 Mark 100 Francs

100 Drachmen 1 Prund Sterling 100 Gulden

100 Kronen 100 Lire 100 Aen 100 Dinar 100 Lat 100 Litas

100 Kronen 100 Schilling

100 100

loty

skudos 100 Lei (Noten) 8

100 Kronen

100 Franke

n

100 Peseten

8

1 Dollar

Berlin, den 1. März 1929.

Der Reichsminister der Fin

IA. Zarden.

Bekanntmachung. 1 Unter den im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 297 31. Dezember 1923 und Nr. 83 vom 7. April 1924 bekannt⸗ gegebenen Bedingungen gelten ab 1. März 1929 folgende Brennstoffverkaufspreise je Tonne in Reichsmark:

e für die nicht an der Zahlungsmittel erfolgt

anzen.

20,97 177,48 58,54 50,24 3,04 4,20 112,36 81,71 112,26 10,60 16,46 5,44 20,45 168,75 92,39 22,05 190,77 7,40 80,93 41,73 112,35 59,20 47,23 18,60 2,51 112,60 81,03 65,57 12,48 2,08 73,43 4,31 4,21

Gesamtbergamt in Obernkirchen.

Brechkoks 70/90, 40/70, 20/40 mm . III. Aachener Steinkohlensyndikat.

Brechkoks I 60/90 mm. II 40/60 mm.

8*

53

I111 20/40 mm..

Anthrazit⸗Eiformbrikettezs 8 Berlin, den 1. März 1929. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband.

Keil.

Löffler

39,— RM

32. RM 34,07 28,62 . 24,25

Monatsausweis

über die Reichseinnahmen und „ausgaben, Monat Januar 1929 des Rechnungsjahres 1928.

(Beträge in Millionen Reichsmark.) A. Ordentlicher Hau shalt.

Aus dem Vorjahr, und zwar: eckung restlicher

a) Bestand zur b) Ueberschuß des Vorjahrs

Verpflichtungen (Ausgabereste abeüglich der Einnahmereste)

11

zusammen.

647,1

520,1 127,0

Jahressoll (Haus⸗ haltssoll und Rechnungs⸗ sall der Vorjahrs⸗ reste)

seit Be⸗

einschl. Vor⸗ monat

Ist⸗Einnahme Ist⸗Ausgabe

nungs⸗ Be⸗ ia hvo bis ricᷣhte

monat

fammen

zu⸗

vom

I. Rheinisch⸗Westfälisches Kohlensyndikat.

Brechkoks 1

8 III

II 40/60, 40/70 mm .. II 30/50, 30/55, 35/60 mm 20/40 mm

gesiebter Knabbel⸗ und Abfallkoks

9

Kleinkoks 40/60, 40/70 mm. 30/50, 30/60 mm

20/140 mm.

s Mager⸗Eiformbriketts 3

2 292

886

81,— 34,—

32,75 28,50 29,— 29,50 28 50 26 50 23,75

RM

82 9 9„ 9 9 9 9 82

I. Einnahmen. 1. Steuern, Zölle u. Abgaben 2. Verzinsung aus den Vor⸗ zugsaktien der Reichsbahn⸗ Gesellschaft W“ 3. Ueberschüsse der Post und der Reichsdruckeret: a) Post vL“ b) Reichsdruckerei. . 4. Aus der Münzprägung.. 5. Sonstige Verwaltungsein⸗ nahmen: 3 Reichsarbeitsministerium. Reichswehrministerium Reichsjustizministerium Reichsverkehrsministerium Reichsfinanzministerium Uebrige Reichsverwaltung

8 862,0

51,2

6 811,6

B. Außerordentlicher Haushalt.

„Aus dem Vorjahr. und zwar: Sa) Bestand zur Deckung restlicher Verpflichtungen

(Ausgabereste abzüglich der Einnahmereste)... b) Ueberschuß des Vorjahrret .

Ist⸗Einnahme

und

Ist⸗Ausgabe seit Be⸗ 8 ginn des Rech⸗ nungs⸗ fahres bis einschl. Vor⸗ monat

Jahressoll (Haus⸗ haltssoll und Rechnungs soll der Vorjahrs⸗ reste)

im Be⸗ richts⸗ monat

Insgesamt ..

Mithin:

7 918,4

Einnahmen insgesamt.

II. Ausgaben.

1. Steuerüberweisungen an die Länder 2. Bezüge der Beamten und Angestellten (ausschl. Ruhe⸗ gehälter s. 3. Versorgung und Ruhe⸗ gehälter einschl. der Kriegs⸗ beschädigtenrenten ... Innere Kriegslasten... Reparationszahlungen. Sozialversicherung .. . Kleinrentnerfürsorge .. Krisenunterstützung für Ar14* Reichsschuld:

Verzinfung und Tilgung. Anleiheablösung.. 0. Schutzboltzee - )

Muünzboraaung. 2. Sonstige Ausgaben: Reichstag 8 Auswärtiges Amt.. . Reichsministerium des Innern . Reichsarbeitsministerium Reichswehrministertum: Heer X“ Marine 2 Reichsministerium für Er⸗ nährung und Landwirt⸗ schaft. Reichsverkehrsministerium Reichsfinanzministerium Allgemeine Finanzver⸗ waltung . Uebrige Reichsressorts

Ausgaben insgesamt Mehrausgabe.

406,5 1 227,5

476,9 50,0

131,7

121,2 496,8 200,0

38,0

7,2 31,6

126,2 61,7

358,0 192,2

79,2 161.1 130,3

70,8 26,4

100,1 44,9

222,6 96,1

26,8 109 3 3,1

1 144,2

343,4

154,0

72,7

38,7

2 9 8 2.

7 0,2

10 209 2

7 424 6

9582

8 382 8

Mithin: 8 Mehreinnahme

218,2

Aus dem Vorjahr Mehrausgabe aus den

32,2

1. Einnahmen.

69,9 17

(61,9)

1““ 835,4 darunter aus Anleihen und 1 Betriebsmitteln ... (723,6)

II. Ausgaben. 1. Wohnungs⸗ und Siedlungs⸗ 2. Wertschaffend Arbeits⸗ losenfürlkorge.. 3. Verkehrswesen (Ausbau der Wasserstraßen) .. 4. Darlehen zur Fortführung. begonnener Eisenbahnen . 1 5. Reparationszahlungen.. 1 6. Innere Kriegsliasten..... 2 7. Sonstige Ausgaben der Hobeitanerwaltunoen. 0,5 M

Ausgaben insgesamt 154,8

47,5 87,4 59,5

4*

1 9,

0, 813 4 61,7

Mehrausgabe ... - Mehreinnahme .. .

8 Abschluß. ¹ A. Ordentlicher Haushalt

O“

Monaten April 1928 bis Januar

0 d d”de 1 1 32.2 Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats (Januar 1929) .614,9 RM

B. Außerordentlicher Haushalt. . Alns dem Porsaearar Mehrausgabe aus den Monaten April 1928 bis Januar

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats (LJanuar 1929).. Insgesamt Bestand A und BB..

Erläuterungen.

1. Aus den Steuereingängen im Monat Januar 1929 sind im Februar 1929 nech 152,8 Millionen RM gesetzliche Anteile an die Länder ausgezahlt worden.

2. Nach dem dem Reichstag vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalteplan für das Rechnungsjahr 1928 erhöhen sich in Spalte Jahressoll (Haushaltssoll) des vorliegenden Monatsausweises beim ordent⸗ lichen Haushalt 1 11““

die Einnahmen um 34,8 Mill. RM und die Ausgaben um 34,8 Mill RNRNR. 8 Verteilung auf die einzelnen Einnahme⸗ und Ausgabegruppen erfolgt nach Verabschiedung des Nachtrags durch den Reichatag.

3. Die hohe Ausgabe bei dem Ansatz für die „Wertschaffende Arbeitslosenfürsorge“ (außerord. Haushalt) im Januar 1929 ist durch das der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits⸗ losenversicherung gewährte Darlehn in Höhe von 43 Mill. RM verursacht. 8

4. Stand der schwebenden Schuld am 31.12.28 31. 1. 29

1. Zahlungsverpflichtungen aus der Be⸗ gebung von Schatzanweisungen.. 2. Darlehen von der Post 6 3. Umlauf an Reichswechseln Davon am offenen Geldmarkt begeben 8 8 Sonstige (kurzfristige) Darlehen .

2189,5

646,8 RM

Deutscher Reichstag. 8 54. Sitzung vom 1. März 192229. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“.) Präsident Löbe eröffnete die Sitzung um 1 Uhr und teilte mit, daß der Abg. Stöcker (Komm.) das Wort zur Abgabe einer Erklärung gewünscht habe. Da sich diese Er⸗ klärung mit den „H Ordnungsmaßnahmen befasse, könne er sie nach der Geschäftsordnung nicht im Plenum ver⸗

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind