Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 52 vom 2.
Marz 192v. S. 4.
3,04 bis 3,14 ℳ, Allgäuer Romadour 20 % 1,06 bis 1,16 ℳ, ungez. Kondenesmilch 48/16 per Kiste 23,00 bis 25,50 ℳ, per Kiste 31,00 bis 38,00 ℳ
milch 48 14 1,30 bis 1,40 ℳ.
gezuck. Kondens⸗ Speiseöl, ausgewogen Zürich
25,23 ¼,
79,25, Holla
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. 8
Devisen. Danzig, 1. März. (W. T. B.)
Noten: Lokonoten
Auszahlung 57,72 G., Wien, 1. März. 168,54, York 710,15, Paris 27,73 ½, 168,45, Lirenoten 37,15, flowakische Noten 21,00, Ungarische Noten 123,90*),
57,86 B.
(W. T. B.)
(Alles in Danziger Gulden.) 100 Zlotw 57,75 G. London 25,00 i G., —,— B. — Auszahlungen
Amsterdam 284,50, Rudapest 123 84, Kovenhagen 189,40, London 34,47 ⅛, New Prag 21,03 ½, Zürich 136,59, Marknoten Jugoflawische Polnische Noten 79,70, Dollarnoten 708,10,
Schwedische Noten —.— Belarad 12,46 ¼.
— *) Noten und Devisen für 100 Pengö.
(W. T. B.) Oslo 900 ⅛,
März. Zürich 649,20, 163,82 ¾, Madrid 516 ⅛, 131 88, Stockholm 902,05, Wien Polnische Noten 377 1, Belgrad 59,24 ½. Budapest,. I. März. (W. T. 80,61 ½, London, 1. März. 124,25, Holland 121 15%, land 20,45, Schweiz 25,23 ½ London, 2. März. 124,22, Holland 1211 %, land 20,44 ½, Schwei: 25,23 ¼ Spanien Paris 1. März. (W. T. B.
PrAa1. 801,17
(W. T. B.)
(W. T. B.)
Deutschland 607,25, London 124,24, New York 25,60, Belgien 355,50, Spanien 390,25, Italien 134,00, Schweiz 492,50, Kopenhagen 682,75, Stocholm Belgrad —,—. (Schlußkurse.)
Holland 1025,25 Rumänien 15,25,
Paris. 1. land 607,25, 25,59 ½, 133,90, Schweiz 492,25 hagen —,—, Oslo 682,25
Amsterdam, 1. März. 12,115%, 48,02 %,
Oslo 683,00, Wien 35 95, März. (W. T. B.) Bukarest 15,20,
Italien 13,08, Madrid 38,05,
66,57 ½, Stockholm 66,72 ½ Wien 35,10, Prag 740,00. — Freiverkebrs⸗
— — — b
Amsterdam 13,52 ½, Kopenhagen Mailand 176,82, New York 33,76, 474,92 ½
B.) Berlin 136,12 ½, Zürich 110,31 ¼⁴,
Belgien 34,93 ¾, Spanien 31,88 B.
Belgien 34,94,
Prag 75,90, Belgien 355,50, England 124,24, Holland 1025,00, Italien Spanien 390,00, Warschau 287,00 Stockholm 684,00, (W. T. B.) New York 2491 ⁄11, Paris 9,75 ¼
Warschau
Aires 219,00, Zürich 79,30.,
57,89 B. — Schecks: Holla
Warschau 100 Zlotv⸗
Berlin Aires 219,00 Kopen
Noten Tschecho⸗
Zürich 72,25
Berlin L ondon Paris
Marknoten 801 ⅞. Alles in Pengö.
Wien Belgrad 10,06 ⅛. New York 4859,25, Paris Stalien 92,67, Deutsch⸗ Wien 34,53. New Yort 485,25, Paris Italien 92.64, Deutsch⸗ 31,87 B. Wien 34,53 (Anfangsnotierungen.)
900 ⅓, 149,95,
Oslo, Paris 14,70,
1000 engl. P. 194,53 B.,
1000 engl. P
684,50, Prag 75,90,
Deutsch⸗
Wien —,—, Amerika
Anst. 34,40, Cement Loth
Kopen⸗ Belgrad —,—. Verlin 59,25, Londen Brüssel 34,68 ½, Schweiz Oslo 66,60, Kopenhagen
138,90, Oslo 138,70, 58,35, 2 Konstantinopel 256,25,
New York 375,37, Kopenhagen Helsinafors 9,42 ½
Helsingfors 9,45, 100,05, Rom 19,70, Moskau
Moskaun,
Lond Silber auf Lieferung 26 ⁄16.
Frankfurt a. M., 1. März.
Holzverkohlung —,—, Hamburg, 1. März. Kurse der mit
kurse: Helsingfors —,—, Budapest —,—, Bukarest —,—, Warschau —,—. YPofohama —,—, Buenos Aires —,—.
(W. 8 SW
1ͤMär. nd 208,27 ⅛, Berlin 123,40, Kopenhagen 138,60, Budavpest 90,65 4*), Belgrad 9,12 F, Japan 233,50. — *) Pengö. EWWE
nd 208,25 Berlin 123,38
Bukarest 309,00, Helsingfors I Javan 234,00. — *) Pengö.
hagen, 1. März. (W. T.
Berlin 89,07 ½,
Rom 19,75,
B.)
(W. T. B.) London 1
99,82 ½, Oslo 99,85, 1. März. (W. T. B.) London 18,19 ½, New York 375,12, Amsterdam 150,30,
Prag 11,14, Wien 52,75. 28. Februar. (W. T. B.) fund 942,09 G., 943,97 B., 1000 Reichsmark 46,06 G. 46,16 B. 6 6WIWII1
fund 942,15 G., 944,03 B.,
Wertpapiere. Adlerwerke 51,00,
Wayß u. Freytag —,— (W. T. B.)
Paris 20,31, New York 520,00, Brüssel 72,22 ½, Mailand 27,23, Madrid Wien 73,08, Stockholm Sofiga 3,75 ½. Prag 15,40,
Bukarest 310,00, Helsingsors 13,10, Buenos
G Paris 20,31 ¼ 25,23 ½ New York 519,97 ½, Brüssel 72,22 ½ Mailand 27,23 ½. Madrid Wien 73,07 ½ 138,92 ½ Oslo 138,65, Kopenhagen 138,655 Sofia 3,75 ½, Prag 15,40 ½¼, Warschau 58,35, Budapest 90,65 ½*), Belgrad 912 75, Athen 6,73 ½ Konstantinovel 256,00,
London Paris 14,75 Antwerpen 52,20. Amsterdam 150,40, Stockholm 100,27 ½ Oslo 100,07 ½, Helsingfors 946,00, Prag 11,14,
Stockholm, 1. März. 88,85, Paris 14,65, Brüssel 52,05, Schweiz. Plätze 72,05, Amsterdam Washington 374,37, Rom 19,62 ½ Prag 11,15, Wien 52,65.
Wien 52,85.
Antwerpen 52,20, Stockholm 100,30, Kopenhagen
(In Tscherwonzen.) 1000 Dollar 194,15 G.
Tscherwonzen.) 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,07 G., 46,17 B.
1. März. (W. T. B.) Silber (Schluß) 26,00,
Oesterr. Cred. Aschaffenburger Buntpapier 167,00, 1 Dtsch. Gold u. Silber 170,75, Masch. Pok. 60,25, Hilpert Armaturen 92,00, Ph. Holzmann 124,00,
) (Schlußkurse.) (Die „T“ bezeichneten Werte sind Terminnotierungen.]
Büchen 81,00, 129,00, Verein. Elbschiffahrt
London
Guano 61,50, Dynamit Neu Guinea 520,00, Sloman Salpeter 90,00.
Witen. 1. März.
Athen 6,73 ½,
London Stockholm Budweis —,—, Karl Ludwigbahn —,—
Bahn —,—, Staatseifen 3,10, Buenos bacher Prior. —,— 18,20, —,—, Oesterr. Oesterreichische
Eisenbahn —,—, 8,16 ¾, Berlin Prod. —,—, werk, österr. 22,12 Berlin 89,10 12,50 Zürich 72,20,
1005 16.
bahn 5 B,
Otavi Minen 70,50. —
(W. T. B.) bundanleihe 105,45, 4 % Elisabethbahn Prior. 400 u. 2 4 % Elisabethbahn div. Stücke 5 % Elisabethbahn Salzburg — Tirol —,—, Galiz. Rudolfbahn, bahnges. Prior. —,—, 3 % Kaschau⸗Oderberger Eisenbahn b
Kreditanstalt Nationalbank Gesellschaft 70,75, -Ferdinands⸗Nordbahn 11,91,
Commerz⸗ u. Privatbank T 196,50, Vereinsbank T 156,50, Lübeck⸗ Schantung Hamburg⸗Südamerika 41,00, Gummi 75,00. Ottensen Eisen —,—,
Hamburg⸗Amerika Pafetf. T. T. 186,50, Nordd. Lloyd T 128,50, Calmon Asbest 42 ¾, Harburg⸗Wiener Alsen Zement 20˙2,00, Anglo Nobel T —,—, Holstenbrauerei 198,50, Freiverkehr:
(In Schillingen.) Völker⸗ “ —,—, 5 ½ % Elisabethbahn Linz— Silber —,—, Vorarlberger 4 % Dux⸗Boden⸗ Dux⸗Bodenbacher Prior. 13,35, 4 % Türkische Eisenbahnanlagen 58,50, Wiener Bankverein 24,95, 360,00, Donau ⸗ Dampsschiffahrts⸗ Fünfkirchen⸗Bareser
Graz⸗Köflacher Eisenbahn⸗ u. Bergb.⸗Ges. —,—, Staatseisenbahn⸗Gesellschaft
44,55, Scheidemandel, A.⸗G. f. chem.
A. E. G. Union Elektr.⸗Ges. 33,75, Siemens⸗Schuckert⸗ Brown⸗Boveri⸗Werke, österr. —,—, Montan⸗Gesellschaft, österr. 39,05,
1 Alpine Daimler Motoren A. G., österr.
vorm. Skodawerke i. Pilsen A. G. 351,50, Oesterr. Waffen⸗ fabrik (Steyr. Werke) 26,00.
TTö1111 Staatsanleihe 1922 104 ½⁄6, 4 ½ % Niederländische Staatsanleihe 1917 7 % Deutsche Reichsanleihe 105,00, 6 ½ % Kölner Stadt⸗ anleihe 96,00, 7 % Rhein⸗Elbe Union 103,25, 7 % Mitteld. Stahlwk.
(W. T. B.) 6 % Niederländische
. Obl. 88,00, 6 % Prens. Anleihe 1927 90,00, Amsterdamsche Bank
197,00, Rotterdamscher Bankverein 116,75, 302,50, Stadt Dresden G. O. 1925 101,50, 7 % Amer. Bemberg Cert. v. Pref. 93,00, Amer. Bemberg Cert. A 81,00, Amer. Bember
Cert. B 81,00, Polyphon C. u. A. 365,00 Veremigte Glanzsto
—,—, Nordd. Wollkämmerei 166,50, Kali⸗Industrie 221,75, Deutiche Bank Akt.⸗Zert. —. —, 7 % Amer. Glanzstoff Deutsche Rentenbank C. v. Obl. 100,75, 82,75, Rhein.⸗Westf. Elekr.
Reichsbank, neue Aktien
böref. A 117,00, 7 % 7 % Verein. Stahlwerke Anl. 101,50, 6 ½ % Siemens⸗Halske 104,25.
Frankf. stetig.
erfahren. Cloth 33 sh per Stück.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten. Manchester, 1. März. 1 Am Gewebemarkt zeigte sich bedeutende Nachfrage und das Geschäft, namentlich nach Indien und China, hat eine Belebung Water Twist Bundles notierten 16 d per 1b, Printers
(W. T. B.) Garne tendierten
ffentlicher Anzeiger.
b FeIIebH;
b“
Unterkuchungs⸗ und Strafsachen, Zwangsversteigerungen,
. Aufgebote, 18 Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗- und Fundsachen,
Auslosung usw von Wertpavieren,
Aktiengesellschaften.
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien. 9. Deutsche tsh efischetten.
10. Gesellschaften m b. H.,
11 Genossenschaften,
12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
1
3. Aufgebote.
[1018811; Aufgebot.
Die unverebelichte Margarete Pfitzner aus Frankfurt a. d. Oder, Große Müll⸗ roser Straße 36, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 7627 der städtischen Spvarkfasse zu Frankfurt a. d. Oder über 62 29 RM ausgestellt auf den Namen Margarete Pfitzner, Frankfurt a. d. Oder. Gr. Müllroser Str. 36, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestenss 2 in dem auf den 11. Juli 1929, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichnenen Gericht, Zimmer 10, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kaftloserklärung der Urkunde erfolgen wnd.
Frantfurt a. d. Oder, den 26. Fe⸗ bruar 1929. Amtsgericht.
[101882] Anfgebot.
Die Frau Anna Deutsch geb. Kugler in Berlin, Badstr. 58, vertr. durch Rechts⸗ anwalt Dr. Jul. Arnheim, Berli, Char⸗ lottenstr. 54, hat das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriers über die im Grundbuch von Berlin(⸗Wedding) Bd. 67 Bl. 1580 in Abt III Nr. 25 eingetragene Hypothek von 2 Millionen ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert spätestens in dem aur den 24. Mai 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer l, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urtunde erfolgen wird.
Berlin, den 26 Februar 1929 Amtsagerscht Berlin⸗Wedding.-24 F. 131.28.
[101883 Aufgebot.
Der Rentner Wilbelm Middelhoff in Windhagen hat das Aufgebot des Preußischen Hypothekenbriefs über die im Grundbuch von Gummersbach Band 75. Blatt 3509 in Abteilung 111 Nr. 2 für die Sparkasse der Gemeinde Gimborn in Hülsenbusch eingetragenen 6000 und 50 ℳ des Amtsgerschts in Gummersbach vom 24. Dezember 1908 beontragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. No⸗ vember 1929, mittags 12 Uhr, vorn dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urtunde vor⸗ zulegen., widrigentalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urtunde erfolgen wird.
Gummersbach den 26. Februar 1929. Amtsgericht Aufgebot.
Die Frau Martha Blech geborene Dams in Flatow, vertreten durch den Rechtsanwalt Eberle m Flatow, hat be⸗ antragt ihren Bruder, den verschollenen Willy Albert, genannt William Dams,
[101884]
V
geb. am 15. März 1895 in Berlin zuletzt wohnhaft in Berlin, Potsdamer Str. 100, für tot zu erklären. Der bezeschnete Verschollene wird aufgefordert, sich wä⸗ testens in dem auf den 17. September 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 74, an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erseilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spatestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. — 9. F. 122 28. Berlin⸗Schöneberg, den 23. Februar 1929. Amtsgericht. [101886) Bekanntmachung. Das auf die Nummer 293 lautende Sparkassenbuch der Städtischen Spartasse in Lüttringhausen mit einem Betrage von 622,40 RM ist für kraftlos erklärt. Amtsgericht Lennep.
101885]
Durch Ausschlußurteil vom 18. Februar 1929 ist der von J. H. Schebera, Inh. Robert Holtz⸗Rostock, am 11. September 1926 in Rostock ausgestellte, auf Mator Detwig von Oertzen in Rostock gezogene, am 1. Januar 1927 fällige Wechsel über 200 Reichsmark für kraftles erklärt worden.
Amtsgericht Rostock.
[101887]
Der am 19 März 1920 vom Nachlaß⸗ gericht Böckingen erteilte Erbschein in der Nachlaßsache des am 9. Juli 1902 zu Stuttgart verstorbenen Emil Wolff, led. Tapeziers von Böckingen, wurde am 18. Januar 1929 fün traftlos ertlärt.
Nachlaßgericht Böchingen, Württbg.
Bezirksnotar Ohrnberger.
[101889
Durch Ausschlußurteil vom 18. Februar 1929 ist für Recht erkannt: Der ver⸗ schollene am 26. Januar 1828 in Anklam geborene Maurer Karl Georg Gottlieb Kieckbusch aus Anklam wyud für tot er⸗ klärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 2. Januar 1888 festgestellt. Anklam, den 18. Februar 1929. Das Amtegericht.
4. Heffentliche Zustellungen.
[101673 Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. die Ehefrau Bergmanmn Emil Burgdorf, Luise geb. Buraderf, in Blomberg, Lippe, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Goldberger in Dortmund, gegen ihren Ehemann früher in Pelkum. Kr. Hamm 2 die Ehe⸗ frau Schlosser Ignatz Darmosz, Katha⸗
rina geb. Fülling, in Dortmund, 1. Kamp⸗ vor die 4. Ziv 8
straße 107, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Römer in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, 3. der Heinrich Franz Karl Molz, z. Zt. in der Strafanstalt zu Hamm i. W., Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwal Bona in Kamen, gegen seine Ehefrau, Wishelmine Therese geb. Schulz, früher in Hamm, 4. die Ehefrau Schlosser Her⸗ mann Meyer, Frieda geb. Mervier, in Dortmund, Evinger Straße 286, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mei⸗ ninghaus in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Dortmund, 5. die Ehe⸗ frau Arbeiter Jean väe etn Marie Elisabeth geb. Hahner, in ortmund, Kamener Straße 13 Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Frank I., Dr. Elias und⸗
Gierlich in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Dortmund, 6. der Berg⸗ mann Anton Jockel in Altenbögge, Kr. Hamm, Gneisenaustraße 14, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt J.⸗R. Dr. Kempenich in Dortmund, gegen seine Ehe⸗ frau Wilhelmine geb. Olschewfki, 7. der Kaufmann Karl Flisch in Dortmund, Leopoldstraße 40, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frielinghaus in Dortmund, gegen den Kaufmann Ernst Schnegels⸗ berg, früher in Dortmund, 8. die Ehe⸗ frau Bergmann Wilhelm Kaufmann, Anna geb. Dröscher, in Dortmund, West⸗ dicker Straße 35 b. Ancker, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt J.⸗R. Gesel⸗ bracht in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Methler b. Hamm, 9. die Ehefrau Fuhrmann Karl Klos, Theodora geb. Look, Lünen, Kirchstraße 17, Proreß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bart⸗ mann in Dortmund, gegen ihren Che⸗ mann, früber in Lünen. 10. die Ehefrau Bergmann August Kieselbach, Antje geb. Kroon, zu Herringen, Ludwig⸗Isenbeck⸗ Straße 13a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mergen in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher. in Her⸗ ringen. 11. die Ehefrau Arbeiter Karl⸗ Küper, Karoline geb. Westermann in Schüren, Heinrichstraße 28, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Buhr in Dort⸗ mund⸗Hörde, gegen ihren Ehemann, frühber in Soest, 12. die Ehefrau Arbeiter Wil⸗ helm Fischer, Friederike geb Drewer, verwitwete Stelter, in Dortmund, Alfred⸗ straße 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Uhlig in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, zu 1— 6 und 8 bis 12 mit dem Antrage auf Ebe⸗ scheidung, zu 7 mit dem Antrage auf Ein⸗ wrilligung in die Auszahlung der bei dem Amtsgericht Düsseldorf hinterlegten 2600 Reichsmark. Die Kläger laden die Be⸗ klagten deren Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung vor das vandgericht in Dortmund, und zwar zu 1 und 2 vor die 3. Zivil⸗ fammer auf den 25. Apriti 1929, vorm. 9 Uhr, Zimmer, 33, zu 3 — 6 ammer auf den 25. April
1929, vorm. 9 Uhr, Zimmer 77, zu 7 vor die 5. Zivilkammer auf den 24. April 1929, vorm. Uhr, Zimmer 77. zu 8—12 vor die 8. Zivilkammer, und zwar zu 8—-11 auf den 26. April 1929, vorm. 9 Uhr, Zimmer 77, zu 12 auf den 31. Mai 1929, vorm. 9 Uhr, Zimmer 77, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Dortmund, den 27. Februar 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[101891] Oeffentliche Zustellung. Die Ehesrau Dina Althaus, geborene Zeller in Marjos, Brückenweg 48. Prozeß⸗
in Hanau, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Hans Althaus, früher in Fechen⸗ heim, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Die Klägerm ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der I. Zivilkammer des Landgerichts in Hanau auf den 27. Mai 1929, 9 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt dis Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Geschäftsstelle 2 des Landgerichts Hanau. [101892 Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Emma Waltereit, geb. Großmann, in Goldap, Blumenstraße 39. Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Ebel in Insterburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Waltereit, früher in Upidamischten, Kreis Goldap, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Insterburg auf den 26. April 1929, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Insterburg, den 25. Februar 1,929.
Geschäftsstelle des Landgerichts.
(101895] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Anna Krüger geborene Fengler in Slawianowo. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Soldin in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Reisenden Paul Krüger, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Slawta⸗ nowo, auf Ehescheidung aus §§ 1567, 1568 B. G.⸗B. und Schuldigertlärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. B. G⸗B. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreus vor die III. Zivrlkammer des Landgerichts in Schneidemühl — Einzel⸗ richter — auf den 22. April 1929. 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch inen bei
bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Koref
diesem Gericht zugelassenen
Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Schneidemühl, den 23. Februar 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
[(101896] Oeffentliche Zustellung.
Die Maria Buchmaier, geb. Warbel, in Feuerbach, Pragstr. 72, vertreten durch Rechtsanwalt Pfeffer in Cannstatt, klagt gegen ihren Ehemann Georg Buchmaier, Friseur, mit unbefanntem Aufenthalt ab⸗ wesend, wegen Anfechtung der Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer V des Landgerichts zu Stuttgart auf Montag, den 22. April 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gericht zu⸗
gelassenen Anwalt zu bestellen.
Den 25. Februar 1929 Landgericht Stuttgart. [101901]
Die om 14. Januar 1922 geborene Gerda Löhr in Oschersleben (Bode), ver⸗ treten durch das Kreisjugendamt Oschers⸗ leben (Bode), klagt gegen den Schlosser Alexander Schmidt, wohnhaft gewesen in Oschersleben (Bode), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung erhöhter Unter⸗ haltsrente, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin: 1. sofort 510 RM, 2. vom 1. April 1929 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs der Küägerin, d. i. bis zum 13. Januar 1938, an Stelle der bisher festgestellten Unterhaltsrente von 450 RM eine solche von 75 RM viertet⸗ fährlich, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die tünftig fälligen am Ersten jeden Vierteljahrs zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Preußische Amtsgericht in Oschers⸗ leben (Bode), Zimmer Nr. 15, auf den 17. April 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung der Klage wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht.
Oschersleben (Bode), den 21. Fe⸗ bruar 1929. 8 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts. .
[101907] Oeffentliche Zustellung. Der am 31. 8. 1927 geborene Walter Seibold in Fellbach und der am 13. 3. 1928 geborene Kurt Schramm in Wgib⸗ lingen tlagen gegen den zuletzt in Fell⸗ bach wohnhaften Mechaniker Eugen Stumpp, auf Unterhalt aus unehelicher Vaterschaft und beantragen vorläufig voll⸗ streckbare Urteile zur Zahlung von je jfährlich 3860 RM, vierteljährlich voraus⸗ zahlbar, von der Geburt bis zum 16. Lebensjahr. Zur mündlichen Ver⸗ handlung wird Beklagter vor dos Amts⸗ gericht Waibzingen auf Freitag, den 5. April 1929, vorm. 9 Uhr, ge⸗ laden. Amtsgericht Waiblingen.
““ v1“
11“
zugelassenen steuerfreien 100 Millionen Goldpfandbriefen so gut wie erfolglos gewesen
besonderen Beziehungen Kapitalmarkt.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 52 vom 2. März 1929. S. 3.
gerade an diese Entwicklung geknüpft haben, in keiner Weise erfüllt haben. Das gilt sowohl für den Absatz im europäischen Auslande wie für Amerika. Während im ersten Halbjahr 1928 noch rund 75 Millionen Goldmark haben untergebracht werden können, sind im zweiten Halbjahr nur etwas mehr als 10 Mil⸗ lionen Goldmark placiert worden. Damit hängt zusammen, daß die Bemühungen wegen Unterbringung des im Sommer 1928 Wohnungsbau⸗Anleihekontingents von
sind. Soweit mir bekannt geworden ist, haben nur zwei private Hypothekenbanken Westdeutschlands zusammen ganze 7 Millionen Goldmark absetzen können, und zwar auch nur auf Grund der ihrer Häuser zu dem holländischen Leider können die Erwartungen für eine günstige Entwicklung des Auslandsabsatzes auch heute noch nicht hoch⸗
gespannt werden.
Ob eine etwaige generelle Befreiung der fest⸗ verzinslichen Inhaberpapiere von der Kapital⸗ ertragsteuer eine nennenswerte Belebung des Auslands⸗
markts bringen wird, muß nach den Erfahrungen mit dem letzt⸗ genannten
100⸗Millionen⸗Kontingent steuerfreier Pfandbriefe bezweifelt werden. Gleichwohl verfolgt das Wohlfahrtsministerium weiterhin mit Nachdruck die generelle Freistellung der festver⸗ zinslichen Werte, weil damit jedenfalls für den Inlandsmarkt mit Sicherheit eine kräftige Belebung zu erwarten ist. Ob die Reichsregierung den in letzter Zeit wieder von den verschiedensten Zentralstellen — auch vom Wohlfahrtsministerium — und von Interessentengruppen nach dieser Richtung hin vorgebrachten Wünschen wird Rechnung tragen wollen, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen.
Die Bereitstellung von Zwischenkrediten aus
der bffentlichen Hand zur Bevorschussung erster Hypotheken erscheint zur Durchführung eines ge⸗ ordneten Bauprogramms nach wie vor besonders wichtig.
Die aus dem sogenannten 200⸗Millionen⸗Fonds des Reiches, an dem Preußen mit rund 115 Millionen be⸗ teiligt worden war, bereitgestellten Zwischenkredite sind 1929 und 1930 zur Rückzahung fällig. Da das Reich die Prolongation abgelehnt hat, wird sich hier, und zwar bereits 1929, bei der Finanzierung leider eine empfindliche Lücke zeigen, da die bei der Kreditaktion als Geldgeber eingeschalteten Anstalten und Banken schon jetzt Vorsorge für die Rückzahlung treffen müssen und eine Neubegegnung zurückfließender Zwischenkredite nicht mehr auf sich nehmen können. Allerdings bemüht sich das Reich neuerdings darum, diese Lücke durch ein Baukreditgesetz für 1929 auszufüllen, dessen Entwurf jetzt dem Reichsrat zu⸗ gegangen ist. Es ist aber sehr fraglich, ob die dort vorgesehene Form des Zwischenkredits — Verbürgung des Reichs für 250 Mil⸗ lionen, die von der Bau⸗ und Bodenbank aufgenommen und gegen Wechsel weitergegeben werden — sich als brauchbar er⸗ weisen wird. .
Die Kosten der ersten Hypothek sind noch immer reichlich hoch, und stellen sich, da nach wie vor nur auf der Basis eines 8 Sigen Pfandbriefes abgeschlossen werden kann, der Kurs dieses Briefes aber etwa mit 97 bis 97 ¼ notiert, auf etwa 9 % bis 10 %, je nachdem es sich dabei um Amortisationshypo⸗ rheren oder sogenannte Abzahlungshypotheken handelt. Nach wie vor muß festgestellt werden, daß ein derartiger Kredit für viele Bauvorhaben nur deshalb tragbar ist, wenn überhaupt, weil die nachstehenden öffentlichen Gelder zu einem sehr billigen, dem Geldmarkt nicht entsprechenden Satze abgegeben werden. (Sehr richtig!) Nur die Sparkassen, einzelne öffentliche Versicherungs⸗ träger, gewisse Pensionsfonds und dergleichen geben teilweise ihre Hypotheken billiger. Wer das Glück hat, da Beziehungen zu haben, kann etwas billiger bauen.
Die Herabsetzung des Reichsbankdiskontes um ½ % hat für die Verbilligung des Realkredits keine Rolle zu spielen vermocht. Der 8 Cige Pfandbrief wird also weiterhin — mindestens solange der Kurs nicht die Parigrenze erreicht — das maßgebliche Papier für den Hypothekenmarkt bleiben.
Wenn ich dann noch etwas zu der Wohnungszwangs⸗ wirtschaft sagen soll, die ja in früheren Debattem immer eine sehr große Rolle gespielt hat, so möchte ich zunächst feststellen, daß auf dem Gebiete der Wohnungszwangswirtschaft grund⸗ legende Aenderungen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften im verflossenen Jahre nicht zu verzeichnen waren. (Abg. Schell⸗ knecht: Leider!) Solche sind von denjenigen, die mit den der⸗ zeitigen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkte vertraut sind, aber auch wohl nicht erwartet worden. Die Tätigkeit des Ministeriums beschränkte sich daher im wesentlichen darauf, durch Erlasse in Einzelfällen, denen für die öffentliche Wohnraum⸗ bewirtschaftung grundsätzliche Bedeutung beizumessen war, Auf⸗ klärung zu schaffen und die notwendigen Richtlinien zur zeit⸗ gemäßen Handhabung wohnungsnotrechtlichen Vorschriften zu geben.
der
Dabei wurde Gelegenheit genommen, die bestehenden Vor⸗ schriften, soweit es sich als erforderlich herausstellte, den der⸗ zeitigen Verhältnissen anzupassen. So wurden unter anderem durch die Verordnung vom 14. April 1928 Härten, die sich mancherorts aus den bisherigen Bestimmungen über die Berech⸗ nung der gesetzlichen Mieten ergaben, beseitigt. In zahlreichen Gemeinden waren nach 1914 Wasserleitungen und Kanalisationen angelegt, Straßenreinigung und Müllabfuhr eingerichtet worden. In manchen Gemeinden, in denen diese Einrichtungen bereits 1914 bestanden, wurden die Kosten hierfür damals bereits von den Mietern außerhalb der Miete getragen. In beiden vor⸗ stehend genannten Fällen hatte die Rechtsprechung des Kammer⸗ gerichts gemäß der Verordnung über die Mietzinsbildung in Preußen vom 17. April 1924 eine entsprechende Erhöhung der
Friedensmiete, die. als Grundlage für die Berechnung der gesetz⸗
lichen Miete dient, für zulässig erachtet.
Dagegen hatte das Kammergericht eine Erhöhung der Friedensmiete für unzulässig erklärt, wenn Kanalisation, Straßenreinigung oder Müllabfuhr 1914 zwar schon bestanden, ihre Kosten damals aber jedoch weder vom Vermieter noch vom Mieter, sondern von der Gemeinde selbst aus allgemeinen Mit⸗ teln bestritten wurden. Wenn für diese Einrichtungen nunmehr, wie es in vielen Gemeinden der Fall war, dem Vermieter Ab
sätzliche Kündigung.
hebung des
(Zuruf bei der Wirtschaftspartei.) — Herr Scheidt hat,
erhalten,
gaben auferlegt wurden, fo fand er für diese Mehrbelastung keine Deckung in der gesetzlichen Miete, da letztere auf eine Fredens⸗ miete beruht, in der die Kosten derjenigen Einrichtungen nicht eingerechnet waren, welche damals von der Gemeinde kostenlos gewährt wurden. Diese Lücke in den geltenden Bestimmungen hatte für den Vermieter in den betreffenden Gemeinden Härten mit sich gebracht. Ihr Ausgleich kann nunmehr durch die neu⸗ getroffenen Bestimmungen durch eine Erhöhung der Hundertsätze der gesetzlichen Miete in der betreffenden Gemeinde erfolgen.
Während Neubauten, die ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel errichtet worden sind, grundsätzlich von allen Zwangs⸗ vorschriften befreit sind, darf ich als bekannt voraussetzen, daß das Ministerium schon vor Jahren diejenigen Neubauten, welche mit Hilfe öffentlicher Mittel errichtet worden sind — dazu gehört auch die Hauszinssteuer —, dem Mieterschutzgesetz unterstellt hat, nur diesem, nicht etwa auch dem Wohnungsmangelgesetz und dem Reichsmietengesetz. Also Neubauten, die mit Hauszinssteuer⸗ mitteln errichtet worden sind, unterstehen nur dem Mieterschutz⸗ gesetz bezüglich Kündigungen usw., aber nicht dem Wohnungs⸗ mangelgesetz, bezüglich der Beschlagnahme dem Reichsmietengesetz, also der Höhe der Miete. Diese Maßnahme ist insofern berechtigt, als lediglich die Hergabe der öffentlichen Mittel zu den außer⸗ gewöhnlichen billigen Zinsbedingungen die Fertigstellung der hier in Frage kommenden Neubauten ermöglicht hat. Dieser dem Eigentümer auf Kosten der Allgemeinheit gewährte Vorteil läßt auf der anderen Seite zugunsten der Allgemeinheit eine Bindung des Eigentümers durch die Anwendung des Mieterschutzgesetzes durchaus gerechtfertigt erscheinen. Es war aber bisher nicht unbestritten, was im Sinne dieser Bestimmungen als Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln anzusehen sei. Diese Zweifel galten ins⸗ besondere für die aus dem Aufkommen der Hauszinssteuer zu niedrigem Zinssatz gegebenen Hypotheken. Durch die Novelle zum Mieterschutzgesetz vom Februar vorigen Jahres ist nunmehr klar⸗ gestellt worden, daß auch die Hauszinssteuerhypotheken solche Mittel darstellen, deren Hergabe die Unterstellung der mit ihrer Hilfe errichteten Neubauten unter das Mieterschutzgesetz begründet.
Die gleiche Novelle zum Mieterschutzgesetz, die nunmehr gerade ein Jahr in Kraft ist, brachte dem Vermieter erstmalig wieder die Möglichkeit der sogenannten Kündigung, die seinerzeit von mancher Seite als eine gefährliche Entrechtung der Mieter bezeichnet wurde. Ich sagte absichtlich: die sogenannte Kündigung ssehr richtig!), denn in Wirklichkeit bedeutet das durch die Novelle gebrachte Kündigungsrecht nicht die Wieder⸗ einführung der Kündigung, am allerwenigsten eine grund⸗ Die Novellenkündigung, wie ich sie kurz nennen will, ist vielmehr grundsätzlich gerade das Gegenteil der aus dem Recht der Vorkriegszeit bekannten und den Verfechtern staatlichen Eigentums wertvollen Kündigung eines Mietvertrages. Denn sie ist beschränkt lediglich auf die Fälle, in denen bisher schon das Mieterschutzgesetz den Vermietern das Recht gab, auf Auf⸗ Mietverhültnisses zu klagen. (Nichtzahlungen der Miete, ungebührliches Verhalten des Mieters, dringendes Eigen⸗ interesse des Vermieters.) Die Novellenkündigung ist also lediglich die Bezeichnung eines zwangswirtschaftlichen Rechtsbehelfes mit dem Namen eines der freien Wirtschaft angehörigen Rechts instituts. Wir haben sie erfreulicherweise nicht hier gemacht, sondern sie ist in dem anderen hohen Hause gemacht worden. (Abg. Ladendorff: Hier sind Sie einmal nicht daran schuld!) — Herr Ladendorff, seien Sie vorsichtig, damit ich nicht noch anfange, stolz zu werden! — Nichts weiter als die Tatsache dieser Um⸗ benennung ist das an diesem Rechtsinstitut grundsätzlich Be⸗ merkenswerte.
Ueber die Auswirkungen der bisherigen Lockerungs⸗ verordnungen kann ich mich kurz fassen. Die Freigabe der Geschäftsräume hat zu nennenswerten Schwierig⸗ keiten auch im vergangenen Jahre nicht geführt. (Hört, hört! bei der Wirtschaftspartei.)) Von der Möglichkeit der Teilungen größerer Wohnungen ist nach wie vor in fühlbarer Weise Gebrauch nicht gemacht worden, wie ich das auch früher schon vorausgesagt habe. Aber ich möchte auch da nichts wieder rückgängig machen.
Die Beseitigung des Beschlagnahmerechts in den Gemeinden mit weniger als 4000 Einwohner hat sich als durchaus zweck⸗ mäßig erwiesen. (Hört, hört! bei der Wirtschaftspartei.) Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, sind irgendwelche Be⸗ schwerden überhaupt nicht gekommen. Mit ihr ist der Anlaß zu mancher nutzlosen Verärgerung der Bevölkerung beseitigt worden. In Uebereinstimmung mit einem Beschluß des Woh⸗ nungsausschusses des Landtags unterliegt zurzeit die Frage der Prüfung, ob eine Heraufsetzung der Grenze derjenigen Gemeinden möglich ist, in denen von einer öffentlichen Bewirtschaftung der Wohnungen durch die Gemeindebehörden abgesehen werden kann.
Bei dem weiteren Abbau der Zwangswirtschaft wird davon auszugehen sein, daß ein Abbau — vor allem des Mieterschutzes — erst erfolgen kann, wenn einmal die Mieten der Altwohnungen und die der Neubauwohnungen dem allgemeinen Preisstand auf einer für das Einkommen der breiten Massen erträglichen Höhe
angenähert sind (Zurufe bei der Wirtschaftspartei), und wenn
ferner das Angebot von Wohnungen der Nachfrage einigermaßen entspricht. (Abgeordneter Ladendorff: Das wird noch 15 Jahre dauern? So wenigstens stand im „Achtuhr⸗Abendblatt“!) — Sie können doch wirklich nicht von mir verlangen, daß ich das „Achtuhr⸗Abendblatt“ als eine besondere Autorität anerkenne. wie Ihnen Ihr Fraktionskollege berichten wird, im Ausschuß aus⸗ drücklich dargelegt, daß wir hoffen, bis zum Jahre 1934/35 die Frage des Ausgleichs des richtigen Verhältnisses von Angebot zu Nachfrage gelöst zu haben. Daß es vorher möglich sein wird, glauben wir nicht. Aber ich habe nie den Beruf zu einem Pro⸗ pheten in mir gefühlt, und ich würde mich freuen, wenn es bereits vorher möglich wäre. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Bis dahin haben wir keinen Altwohnraum mehr!) — Bis dahin haben wir keinen Altraum mehr. (Abgeordneter Ladendorff: Der wird zusammengefallen sein!) Der wird zusammen⸗ gefallen sein, soweit er nicht erhaltungswürdig ist. Was erhaltungswürdig ist, wird erhalten und wird auch heute und wenn er nicht erhaltungswürdig ist, so steckt kein Mensch mehr so viel Geld hinein, um ihn vor dem Ver⸗ fall zu bewahren. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei.) Also alles
das, was an Wohnraum noch erhaltungswürdig ist, wird ex⸗ halten. Was nicht mehr erhaltungswürdig ist, wird so lang.
erhalten, wie man noch Geld daraus ziehen kann. Eines Tages
kommt dann der Zeitpunkt, wo geräumt werden muß. (Zuru
bei der Wirtschaftspartei: Wo soll man das Geld dazu her
nehmen?) — Dazu stehen ja in der Miete 19 vH für Instand⸗ setzungskosten. Wenn die dafür verwandt werden, den ver
fallenden Wohnraum zu erhalten, dann wird den Bestimmungen entsprochen. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Aber wie steh
es bei den staatlichen Gebäuden?) — Das können Sie im Eta
nachlesen: bei der Hochbauabteilung. (Zuruf bei der Wirtschafts
partei.) — Ich habe ausdrücklich in der letzten Zeit eine neu⸗
Verordnung hinausgehen lassen, in der die Wohnungsaufsichts.
beamten angewiesen werden, in stärkerer Weise als bisher die Beaufsichtigung der Wohnungen vorzunehmen, damit wir lang.
sam wieder in einen gesunden Zustand der Wohnungspfleg.
hineinkommen. Ich hoffe, daß das in Zukunft auch in stärkeren
Maße möglich sein wird. Ich werde mir sehr gern erlauben
von den Berichten der Wohnungsbeamten auf diesem Gebiete dem Landtag Kenntnis zu geben.
Daher müssen wir uns auch, glaube ich, auf den Standpunk stellen, daß zum richtigen Ausgleich von Angebot und Nachfrag. ein gewisser Mehrbestand an Wohnungen notwendig ist, wie wi ihn auch vor dem Kriege hatten: mindestens ein Prozentsatz vo 3 bis 4 vH. Eine sofortige Aufhebung der Zwangswirtschaft kann sonach nach wie vor nicht in Frage kommen. Ihre Folg wäre zunächst, daß die große Zahl der Wohnungssuchenden ver⸗ suchen würde, eine Wohnung zu erhalten, vor allem auch die⸗ jenigen, deren Wohnungsbedarf bisher von den Wohnungsämtern nicht als dringlich anerkannt wurde. Hinzu kämen noch die⸗ jenigen Personen, denen ihre Wohnung gekündigt ist. Die Nach frage würde sich fast ausschließlich auf Kleinwohnungen erstrecken Der so plötzlich verstärkten Nachfrage würde nur ein völlig un⸗ genügendes Angebot gegenüberstehen. Die Folge müßte ein starkes Hinaufschnellen der Mieten sein. Die so bedenklichen Begleiterscheinungen der jetzigen Wohnungsnot in gesundheitlicher, sittlicher und bevölkerungspolitischer Beziehung würden dann noch in erheblich verstärktem Maße in Erscheinung treten.
Meine Damen und Herren, wenn man heute so manche im Lande von diesen Dingen reden hört wie einen Blinden vo der Farbe, dann muß man sich wundern, daß die Leute über⸗ haupt den Mut haben, über diese Dinge zu sprechen und zu schreiben, wie ich dies leider auch von einem Aufsatze sagen muß, der vor kurzem in der Deutschen Bergwerkszeitung von dem Syndikus des Vereins mit dem langen Namen in Düsseldorf, Herr Dr. Schlenker, erschienen ist, einem Aufsatz, der wirkilch von Sachkemntnis nicht getrübt war.
Am längsten wird die Zwangswirtschaft, Mieterschutz, bei den Wohnungen der minderbemittelten Be⸗ völkerungsklasse aufrechtzuerhalten sein. Hier kann nur ziel⸗ bewußter, planmäßiger Wohnungsneubau die Voraussetzungen für die Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft schaffen. Meine Damen und Herren, helfen Sie uns, diesen Wohnungsneubau nach Kräften zu fördern, dann bin ich fest davon überzeugt, daß das der befte Weg ist, aus der von niemand mit reiner Freubde empfundenen Wohnungszwangswirtschaft herauszukommen und eine Befriedigung unseres Volkes herbeizuführen. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Die ganze Hauszinssteuer für den Neubau!) — Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das veranlassen könnten! (Bravo! im Zentrum.)
vor allem der
„ 55. Sitzung vom 1. März 1929, 12,20 Uhr.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins beutscher Zeitungsverleger.)
Der Preußische Landtag überwies in seiner heutigen Sitzung zunächst einen Zentrumsantrag über die Aen⸗ derung des Polizeilastenausgleichs zugunsten der Städte mit nur kommunaler Polizei an den Haupt⸗ ausschuß „Bei dem zur ersten Beratung vorgelegten Gesetzentwurf über das bei Ottmachau zu errichtende Stau⸗ becken bemängelte
Abg. Schwecht (D. Nat.), daß der Rechtsweg völlig aus⸗ geschlossen sei. Bedenken hätten seine Freunde auch dagegen, daß die Entschädigung für das benötigte Grundeigentum grund⸗ fnnes in Land und, nur soweit das nicht vorhanden, in Geld gewährt werden solle. Die Vorlage müsse daher an den Land⸗ wirtschaftsausschuß gehen.
Abg. Henkel⸗Gläsendorf (Zentr.) erklärte, seine Freunde eien grundsätzlich mit dem Gesetz einverstanden, wünschten aber eteiligung der Landwirtschaftskammern an der Durchführung des Projekts. Er brachte noch weitere Wünsche für die Umlieger vor und beantragte, die Vorlage an den Hauptausschuß zu überweisen.
Abg. Tunkel. (Komm.) meinte, die velssendehe eigten, daß solche Pläne sich immer gegen die Interessen der kleinen Besitzer richteten. Im Ausschuß müsse noch eingehend die Ent⸗ schädigungsfrage besprochen werden.
Abg. Metzenthin (D. Vp.) bezeichnete den Grund⸗ gedanken des Gesetzes als richtig, zunächst Landentschädigungen zu gewähren. Weiteres müsse der Ausschußarbeit über⸗ lassen bleiben.
Abg. Schmiljan (Dem.) war der gleichen Ansicht. Au daß der ordentliche Rechtsweg ausgeschaltet sei, sei nicht gefährli fün die Betroffenen, zumal die Mitarbeit ordentlicher Richter owieso gesichert sei. Vor allem müsse man den Entwurf schnell verabschieden.
Abg. Simon⸗Neusalz (Soz.) trat dafür ein, daß die Vor⸗ lage dem Hauptausschuß zugeleitet werde, weil es stark finanzielle Dinge und auch die eeriegulledun betreffe.
Abg. Haase⸗Liegnitz (Wirtsch. P.) bezeichnete die Auf⸗ assungen der Vorredner als falsch, als ob es eine leichte Aufgabe ein werde, die Interessen der lllinen und mittleren Landwirte bei dieser Vorlage zu wahren, und kündigte Aenderungsanträge seiner Fraktion an.
Abg. Dr. Ponfick (Christl. Nat. Bauernp.) betonte, daß der Gesetzentwurf viel zu spät vorgelegt sei, weil schon an dem Staubecken gebaut werde, erklärte sich aber grundsätzlich damit einverstanden.
Abg. Kube (Nat. Soz.) schloß sich dem deutschnationalen Antrag an, das Gesetz dem Landwirtschaftsausschuß zu über⸗ weisen. Uebrigens hätten seine Freunde kein Vertrauen zu den gegenwärtigen Staatsorganen und glaubten, daß auch hier wieder Hatteipolitisch mißliebige Kreisinfaßzen geschädigt werden sollten.
Damit schloß die Besprechung. Die Vorlage wurde gegen Rechtsparteien und Wirtschaftspartei dem Haupt⸗
ausschuß überwiesen.
s folgte der Bericht des Hauptausschusses über den Antrag des Staatsministeriums auf Zustimmung des Land⸗
—