1929 / 54 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Mar 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 53 vom 4. März 1929. S. 4.

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obere 0,4 vH bei einem Bevölkerungsanteil von 2,54 vH.) An Juden seien in den Eingangsstellen 4,68 vH bei einer Bevölke⸗ rungszahl von 1,06 vH vorhanden. In den Beförderungsstellen 2,47 vH, in den hohen nur 0,8 vH. Im Gegensatz zu den Agi⸗ tationsbehauptungen antisemiätischer Kreise häkten sie bei weitem die schlechtesten Beförderungsaussichten. Der Bevölkerungsanteil der Katholiken sei 31 vH, in den Eingangsstellen seien nur 26,96 vH Katholiken vorhanden, in den Beförderungsstellen 25,88 vH., die höchsten Beförderungsstellen gingen mit 33 vH. etwas über den Bevölkerungsanteil hinaus. Bei den Evan⸗ gebischen betrage der Bevölkerungsanteil 65 vH, die Eingangs⸗ stellenbeteiligung 68 vH., die Ziffer der gesamten Beförderungs⸗ stellen 71 vH; und in den hohen Beamtenstellen entsprche der Prozentsatz genau dem Bevölkerungsanteil. Im allgemeinen sei also ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Konfessionen und ihren Vertretungen unter den oberen Beamten der Justiz erzielt. Es sei davor zu warnen, in dieser Frage allzu schematisch zu ver⸗ fahren. Zur Vertrauenskrise habe im Ausschuß besonders die Behandlung des Falles Düsterberg vor den Prenzlauer Gerichten und die Stellungnahme des Preußischen Richtervereins hierzu eine Rolle gespielt. Was die Vorbildung der Juristen anlange, so sei zu wünschen, daß die Justizverwaltung mehr Einfluß auf die Besetzung der juristischen Fakultäten und die Ausgestaltung ihres Lehrplanes erhalte. Die Rechtsprechung und auch die Verwaltung erforderten neben theoretischen Kenntnissen viel mehr praktisches Verständnis als die heutigen Rechtslehrer an den deutschen Uni⸗ versitäten es im allgemeinen anerkennten und berücksichtigten. Der Landtag danke dem Minister und seinen Mitarbeitern dafür, daß sich eine angenehme Art des Zusammenarbeitens gerade mit dem Justizministerium entwickelt habe.

Das Wort nahm hierauf Justizminister Dr. Schmidt, dessen Rede nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden wird.

Oberjustizrat Kriege beantwortete hierauf die große An⸗ frage Kerrl⸗Peine (Nat. Soz.) über den Prozeß des Ingenieurs Meindlin⸗Linz (Donau) gegen die Firma Körting A.⸗G. in Hannover wegen des Verkaufs von Motorpflügen und erklärte, daß die geforderte Nachprüfung des Beschlusses der Strafkammer Hannover auf Außerverfolgungsetzung der drei Angeschuldigten dieses Prozesses unzulässig sei, da neue Tatsachen oder Beweis⸗ mittel nicht vorgebracht worden seien. Eine Nachprüfung im Dienstaufsichtswege sei durch das Justizministerium mehrfach er⸗ folgt. Eine Amtspflichtverjetzung durch einen beteiligten Beamten habe nicht festgestellt werden können. In dem gegen die Firma Körting angestrengten Zivilprozeß habe sich die Entscheidung ver⸗ zögert, weil die Anfertigung eines technischen Gutachtens etwa fechs Monate in Anspruch genommen habe, obwohl das Gericht wiederholt auf Beschleunigung gedrungen hätte. Eine Ver⸗ schleppung des Prozesses liege nach den Feststellungen des Justiz⸗ ministeriums nicht vor. Die erhobenen Angriffe seien un⸗ begründet; das Justizministerium werde sich aber über den Fort⸗ gang des Prozesses laufend unterrichten.

Hierauf wurde die allgemeine Aussprache zum Justiz⸗ haushalt auf Montag 12 Uhr vertagt.

Schluß 15 Uhr 30 Minuten.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags über⸗ wies am 1. d. M. zunächst die Frage der Neueinstellung von Beamten bei der Reich 88 st dem Unterausschuß zur vorbereitenden Bearbeitung. Es folgte die Beratung über die Vorausbewilligung von Mitteln des Haushalts 1929 für die Be⸗ reilligung au der Interwvatdonalen Ausstellung in Barcelona. Berichterstatter Dr. von Raumer (D. Vp.) betonte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge, er habe die Frage der Beteiligung an dieser Aus⸗ stellung früher skeptisch beurteilt. Die deutsche Industrie sei nur zögernd und 8 Drängen des Ministeriums an diese Frage herangetreten. Er selbst bitte auch, diese Frage weniger unter dem Gesichtspunkt einer Ausstellung, als vielmehr unter dem Ge⸗ sichtswinkel unserer Beziehungen zu Spanien zu betrachten. Der Redner erinnerte an den Zollkrieg mit Spanien und die all⸗ mähliche Besserung unserer gegenseitigen Handelsbeziehungen. Die. Ausstellung in Barcelona sei eine nationale spanische An⸗ lelegenheit. Eine Zurückziehung unserer Beteiligung würde siches als schwere Unfreundlichkeit empfunden werden. Selbst Staaten wie die kleine Schweiz hätten 600 000 Franken für diese Ausstellung bewilligt. Er bitte deshalb, die geforderten Summen zu bewilligen. Abg. Heinig (Soz.) bemängelte, daß die sach⸗ lichen Unterlagen wie die abgeschlossenen Verträge dem Ausschuß noch nicht überreicht seien. Entscheidend sei die Angabe der Reichsregierung, daß sie sich nur über die Industrie, nicht direkt amtlich an der Ausstellung beteilige. Leitend sei die J. G. Farben⸗ industrie dabei; die Elektrizitätsindustrie habe sich nicht offiziell beteiligt. Es liege also eine private Beteiligung der deutschen Industrie vor, die das Reich unterstütze. Diese Unterstützung sei im Vorjahre mit 350 000 als ausreichend erachtet worden. An⸗ gesichts der Finanznot des Reiches wolle auch die Deutsche Volks⸗ artei Abstriche vom Etat. Hier aber tue sie das Gegenteil, unter⸗ tütze private Unternehmen, angeblich aus außenpolitischen Inter⸗ essen, die uns immer, wie bei Mannesmann, Schichau und Emelka, viel Geld kosteten. Die Vorlage gehe an dem Kern der Sache vorbei. Seine Freunde seien der Meinung, mit den be⸗ willigten 350 000 als Geschenk an die Industrie müsse es sein Bewenden haben. Abg. Dr. Reinhold (Dem.) vertrat auch den Wunsch, Spanien außenpolitisch entgegenzukommen und die mancherlei Verstimmungen, die Deutschland zum Teil un⸗ verschuldet erregt habe, auszuräumen. Seine Freunde wollten also diese Ausstellung uUnterstützen, er bitte aber noch einmal zu brüfen, ob die Unterstützung wirklich in dieser Höhe er⸗ vhene. müsse, zumal die ausstellenden Industrien nicht ohne weiteres auf diese Unterstützung angewiesen seien. Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius bedauerte, daß in diese Fragen Parteipolitik hineingetragen werde. Er habe die An⸗ gelegenheit Schichau im Namen der Minister des Innern und der Finanzen vertreten, ähnlich sei es bei der Emelka. Er bitte, die Begründung der Anforderungen durch den Generalkommissar Dr. von Schnitzler abzuwarten. Die Frage nach dessen staats⸗ rechtlicher Stellung werde Ministerialwvat Dr. Matthies aus⸗ einandersetzen. Dieser legte dann in einem geschichtlichen Rückblick dar, wie man zur Bestellung des General⸗ kommissars gekommen sei. Staatsrechtlich sei dieser kein reiner Privatmann, sondern er schließe die Verträge im Namen der Regierung ab. Die Berliner Konvention von 1912, die zwar nicht ratifiziert sei, aber überall als Grundlage anerkannt werde, sehe in Artikel 2 drei Formen der Beteiligung vor: 1. die amtliche, 2. die amtlich anerkannte, 3. die private Form. Für die Aus⸗ stellung Barcelona sei die zweite Form als unserer Lage ange⸗ messen gewählt worden. Der Generalkommissar, den diese zweite Form vorsehe, sei ein Vertrauensmann der Wirtschaft, aber von der eingeladenen Regierung der einladenden Regierung auch als Staatskommissar benannt. Die Verträge, die der General⸗ kommissar abschließe, würden im Einvernehmen mit den zu⸗ ständigen Reichsstellen vorbereitet. Ihren Abschluß decke die ein⸗ geladene Regierung. Genevalkommissar Dr. von Schnitzler wies zunächst die Auffassung zurück, als ob die J. G. Farben⸗ industrie, die ihm seinen Hauptberuf gebe, ein besonderes Inter⸗ esse an der Ausstellung habe. Das Umgekehrte sei der Fall. Er verurfache dem Reiche nicht eine Reschsmark Kosten. Seine Industrie stelle ihn unentgeltlich zur Verfügung. Sie übernehme 550 000 Unkosten, obwohl sie nur 8 vH der Ausstellungsfläche

in Anspruch nehme. Die Wirtschaft bringe 2 ¼ Millionen auf. Der Redner setzte die Schwierigkeiten auseinander, zurzeit einen genauen Etat der Ausstellung aufzumachen, auch schon wegen der schwankenden valutarischen Verhältnisse in Spanien. Er (Redner) brauche eine Ermächtigung. Brauche man das Geld nicht, so werde es zurückgegeben. Es werde unter laufender Kontrolle der Wirtschaft verwendet. Abg. Ersing (Zentr.) erinnerte daran, daß im Vorjahre 350 000 Nℳ als angemessen und ausreichend bezeichnet worden seien. Jetzt fordere man 200 % mehr. Das sei doch eine sehr grobe Falschschätzung. Eisenbahn und Post könnten aus eigenen Mitteln ausstellen, die Sozialversicherung frei⸗ lich nicht. Gröoße Industrien brauchten keinen Zuschuß, aber zum Beispiel das gute Buch brauche ihn, denn der Verleger solcher Bücher verfüge meist nicht über Kapitalien. Im engeren Kreise werde man schließlich über Abstriche und Bewilligungen sich einigen können. Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius widersprach der Auf⸗ fassung, als ob die damaligen Etatbemerkungen „ausreichend“ und „angemessen“ die Regierung heute binden müßten. Denn damals, 1927, sei die Situation eine vollkommen andere gewesen. Von groben Falschschätzungen könne keine Rede sein. Fetzt handele es sich nur darum, ob die Beteiligung an der Ausstellung notwendig und nützlich sei. Mit der Einsetzung eines Unterausschusses sei er einverstanden. Auf weitere Fragen erklärte der Minister, die etatmäßige Verbindung des Postens für Barcelona mit dem für die deutschen Messen und Ausstellungen sei aus dem Wunsche ent⸗ standen, einen gemeinsamen Titel „Messen und Ausstellungen“ zu bekommen. Es handele sich um eine reine Formsache. Bis zum Abschluß des Etats 1929 könne er bezüglich dieser Aus⸗ stellung nicht warten, weil sie am 15. Mai eröffnet werde. Auf Ausführungen des Abg. Leicht (Bayer. Pp.), der die Anforderung wegen zu später Einbringung ablehnt, er⸗ widerte der Minister, früher sei die Sache nicht übersehbar gewesen. Ministerialdirektor Dr. Ritter erklärte, es würde sicher un⸗ günstige Rückwirkungen auf spätere Handelsvertragsverhandlungen haben, wenn man durch Verweigerung der notwendigen Mittel die deutsche Beteiligung an der Ausstellung in Frage stellen würde. Abg. Heinig (Soz.) legte dar, wie es gerade umgekehrt auf die Pariser Verhandlungen ungünstig wirken müsse, wenn hier so große Summen für die Industrie bewilligt würden. Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) stellte fest, daß von irgendeiner Un⸗ reundlichkeit gegenüber Spanien nicht die Rede sein könne. tadrid und Barcelona seien die Eingangstore für den südameri⸗ kanischen Markt. Allerdings könnten seine politischen Freunde die optimistische Auffassung, die das Auswärtige Amt vom deutsch⸗ Fhagilcen Handelsvertrag habe, nicht teilen. Die taktische Be⸗ handlung der Ausstellung durch das Reichswirtschaftsministerium ei fehlerhaft gewesen. Die kunstgewerbliche Scite und die Aus⸗ sennng für das deutsche Buch verdienten ein besonderes Interesse. Ministerialdirektor Dr. Ritter bat dringend, keinen negativen Beschluß zu fassen, sondern festzustellen, daß der ab⸗ geschlossene Vertrag, der für die Regierung bindend sei, selbst⸗ verständlich durchgeführt werde, daß aber die Frage, ob der Vor⸗ anschlag in allen Posten notwendig sei, einer weiteren Prüfung bedürfe. Abg. Borrmann (Wirtsch. P.) der Be⸗ willigung so hoher Summen für eine nicht notleidende Groß⸗ industrie. Generalkommissar Dr. von Schnitzler bezeichnete es als kränkend, wenn einem Manne der Industrie, der sich un⸗ eigennützig zur Ferfafshnng stelle, seine Zugehörigkeit zur Groß⸗ industrie noch vorgehalten werde. Wenn die Ermächtigung ver⸗ sagt werde, dann werde er in kurzer Zeit als Generalkommissar Fb sein. Der Ausschuß dürfe den Generalkommissar doch nicht dafür bestrafen, daß er mit der Regierung unzufrieden sei. Werde nur ein Teil bewilligt, und er komme nicht aus, dann müsse er die Summen vorschießen und dafür die Regierung haftbar machen, Abg. Leicht (Bayer. Vp.) schlug vor, noch einmal 150 000 Mark vorschußweise zu bewilligen. Abg. Dr. Bernhard (Dem.) wünschte gleichfalls auf den Unterausschuß zu verzichten und die im vorigen Jahre mehr angeforderten 150 000 Mark nachzu⸗ bewilligen. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) machte darauf auf⸗ merksam, daß auch der Finanzminister hier mitzureden habe, der um Auskunft gefragt werden müsse, wie er sich die Deckung denke. Abg. Ersing (Zentr.) verlangte Abbruch der Verhandlungen, um sie am Sonnabend in Gegenwart der beiden Minister fort⸗ zusetzen, da die hinter der Regierung stehenden Parteien deren Bindungen abzulehnen schienen. Weiterberatung am 2. März.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 4. März 1929.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 28. Februar 1929 (in Klammern + und im Vergleich zur Vorwoche): Aktiva. RM 1. Noch nicht begebene Reichsbankanteile.. 177 212 000 (unverändert) 2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu

13892 Meichsmatk berechnst ... 6.6 2 728 933 000

29 000)

und zwar: 1e“ Goldkassenbestand . NM 2 643 307 00o0 Golddepot (unbelastet) bei 8 ausländischen Zentralnoten⸗ banken . vEEEEö’““ Bestand an deckungsfähigen Devisen..

Reichsschatzwechsln... sonstigen Wechfeln und Schecks

deutschen Scheidemünzen.

0 386 000

(— 8 748 000)

12 500 000

(+ 2 400 000)

1 876 419 000

(+ 415 169 000)

114 352 000

(— 17 823 000)

7 244 000

(— 21 571 000)

Lombardforderungen.. 297 247 000

(darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗(† 258 780 000) wechsel RM 14 851 000)

93 170 000

Efeiten.. (unverändert)

470 718 000

(s— 10 741 000)

Noten anderer Banken..

sonstigen Aktiven

Passiva. Grundkapital: c) begeben

b) noch nicht begeben...

122 788 000 (unverändert)

177 212 000 (unverändert) Reservefonds: 8 a) gesetzlicher Reservefonds 8 85 48 797 000 (unverändert)

45 811 000

(unverändert)

225 000 000 (unpevündert) 4 553 026 000

650 932 000)

525 560 000 (— 427 136 000) 169 987 000

b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ EII““

) fonstige Rüäclagen.. Betrag der umlaufenden Noten .... .Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten

Sonstige Passiva..

(+ 13 641 000)

Von den Abrechnungsstellen wurden im Monat Februar abgerechnet RM 9781 031 000. Die Guoumsäütze betrugen in Einnahme und Ausgabe RM 55 917 932 000.

Zu der vorstehenden Uebersicht teilt W. T. B.“ mit: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 28. Februar hat die gesamte Kapital⸗ anlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Effekten in der Ultimowoche um 676,3 Mill. auf 2279,3 Mill. RM zu⸗ genommen. Im einzelnen sind die Bestände an Wechseln und Schecks um 415,2 Mill. auf 1876,4 Mill. RM, die an Lombards um 258,8 Mill. auf 297,2 Mill. RM und die an Reichsschatz⸗ wechseln um 2,4 Mill. auf 12 5 Mill RM angewachsen. Die Anlage in Effekten ist mit 93, 2 Mill. RM unverändert geblieben. An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 697,1 Mill. RM in den Verkehr avbgeflossen, und zwar bat sich der Umlauf an Reichsbanknoten um 650,9 Mill auf 4553,0 Mill. RM, derlenige an Rentenbankscheinen um 46,2 Mill, auf 508,2 Mill. RM. erhöht. Demgemäß hat sich der Bestand der Reichsbank an Renten⸗ bankscheinen auf 8,8 Mill. RM vermindert. Die fremden Gelder zeigen mit 529,6 Mill. RM eine Abnahme um 47,1 Mill. RM. Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen insgesamt sind mit 2819,3 Mill. NM ausgewiesen, im einzelnen die Goldbestände mit 2728,9 Mill. RM und die Bestände an deckungsfähigen Devisen mit 90,4 Mill. RMN. Die Deckung der Noten durch Gold allein betrug 59,9 vH gegen 69,9 vH in der Vorwoche, die durch Gold und deckungsfähige Devisen 61,9 vH gegen 72 5 vH.

8 Telegraphische Auszahlung.

4. März 2. März Geld Brief Geld Brief Buenos⸗Aires . 1 Pap.⸗Pes. 1DNNT 1,770 1,77,2 Canada 1 kanad. 4 4,188 4,196 4,188 4, 196 Fäpan.. 1 Yen 1,879 1,883 1,888 1,892 Kairo aägypt. Pfd. 20,95 20,99 20,95 20,99 Konstantinopel 1 türk. L. 2,071 2,975 2,072 2,076 ondo 188 20,427 20,467 20,429 20,469 New York 1 8 4,210 4,218 4,210 4,218 Rio de Janeiro 1 Milreis 0,500 0,502 0,500 0,502 Uruguay 1 Goldpeso 4,296 4,304 4,296 4,304

Amsterdam⸗

Rotterdam . 100 Gulden 168,57 168,91 168,57 168,91 Atheln . . .100 Drachm. 5,44 5,45 5,44 5,45 Brüssel u. Ant⸗

werpen 100 Belga 58,44 58,56 58,47 58,59 Budapest 100 Pengö 78,37 78,91 73,38 78,0 Danzig 100 Gulden 81,66 81,82 81,66 81,82 Helsingfors. 100 finnl. 10,589 10,609 10,589 10,609 Italien 100 Lire 22,045 22,085 22,05 22,09 Jugoslawien 100 Dinar 7,389 7,403 7,390 7,404 Kopenhagen .100 Kr. 112,22 112,44 112,22 112,44

Lissabon und Oporto 100 Escudo 18,61 18,65 18,58 18,62 J; 112,25 112,47 112,25 112,47 Paris. 100 Frcs. 16,44 16,48 16,44 16,48 100 Kr. 12,469 12,489 12,472 12,492

Pra Reykjavik

(Island) 100 isl. Kr. 92,31 92,49 92,31 92,49 Riga .100 Latts 80,92 81,08 80,92 81,08 Schweiz 100 Frecs. 80,96 81, 12 80,96 81,12 Sofia 100 Leva 3,037 3,048 3,037 3,043 Spanien 100 Peseten 64,22 64.34 64 26 64,38

Stockholm und 112,44 112,66 112,46 112,68

Gothenburg. 100 Kr. 112,20 112,42 112,20 112,42

Talinn (Reval, 1 Estland) 100 estn Kr. 59,16 59,28 59,16 59,26

Wien 100 Schilling

8 8 .“ Ausländische Geldforten und Banknoten.

4. März 2. März 1““ Geld Brief Geld Brief Sovereigns.. Notiz 20,54 20,62 20,61 20,69 20 Fres.⸗Stücke für Gold⸗Hollars .[1 Stück 4,235 4,255 4,24 4,26 Amerikanische: 1000 —5 Doll. 1 8 4,195 4,215 4,196 4,216 2 und 1 Doll. 1 § 4,177 4,197 4,175 4,195 Argentinische .1 Pap.⸗Pef. 1 45 1765 1,/147 1 767 Brasilianische. 1 Milreis 0,485 0,505 Canadische.. .1 kanad. 8 4 165 4, 185 E11“ Englische große 1 £ 20,405 20,485 20,409 20,489 1 u. darunter 1 £ 20,395 20,475 20,402 20,482 Türkische.... 1 türk. Pfd. Belgische... 100 Belga 58,33 58,57 Bulgarische 100 Leva Dänische.. 100 Kr. 111,95 112,39 111,95 112,39 Danziger.. 100 Gulden 81,48 81,80 81,51 81,83 Estnische.. 100 estn. Kr. Finnische. 100 finnl. ℳuM 10,52 10,56 Französische 100 Frecs. 16,485 16.545 16,47 16,53 Holländische. . 100 Gulden 168,21 168,89 168,21 168,89 Italienische: gr. 100 Lire 22,09 22,17 22,/ 11 22,19 100 Lire u. dar. 100 Lire 1 22,15 Jugoslawische . 100 Dinar EECC88- 7,92 Lettländische.. 100 Latts 80,69 81,01 Norwegische. 100 Kr. 111,98 112,42 111,94 Oesterreich.: gr. 100 Schilling! 59,11 59,35 59,07 100 Sch. u. dar. 100 Schilling 59,08 59,32 59,12 Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei 2,48 unter 500 Lei] 100 Lei 1 Schmedische . . 100 Kr. 112,18 112,62 112,18 Schweizerrgroße 100 Fres. 80,96 81,28 80,92 100 Frcs. u. dar. 100 Fres. 80,96 81,28 81,01 Spanische. 100 Peseten 64,66 64,94 64,71

Tschecho⸗slow.

5000 u. 1000 K. 100 Kr. 12,435 12,495 12 435 12,495

500 Kr. u. dar. 100 Kr. 12435 15,495 125,44 12,50 73,51

Ungarische.. 100 Pengö 73,21

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.

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Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. 1 Berlin. Wilhelmstraße 32. b

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1929

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 13 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil II. Preußen. Mitteilungen über die Verleihung der Rettungsmedaille bzw. der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 3 der Preußischen Gesetzsammlung.

Amtliches.

Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 des Rerchsgesetzblatts Teil II enthält:

die Bekanntmachung über die Ratifikation der Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gevpäckverkehr sowie den Ersenbahnfrachtvertehr vom 23. Oktober 1924 durch die Griechische Republik vom 23. Februar 1929,

die Bekanntmachung über die Ratifikation des deutsch⸗litautschen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags vom 23. Februar 1929,

die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 25. Februar 1929, und

die Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung vom 8./9. Januar 1929 über die weitere Verlängerung der Geltungs⸗ dauer des Meistbegünstigungsvertrags zwischen Deutschland und Paraguav vom 21. Jult 1887, vom 25. Februar 1929. 8 Umfang †¼ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM.

Berlin, den 4. März 1929.

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Preußen. Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 8. bzw. 9. Februar 1929 verliehen: Die Rettungsmedaille am Bande an: Heinrich Bremke, Walzer Hüsten, Kreis Arnsberg, Friedbert Stahlbock, Maschinenbauer, Lauenburg, Elbe, Kreis

„Herzogtum Lauenburg, Heinrich Stork, Installateur, Münster i. W.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 6. Februar 1929 verliehen:

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an: Richard Wolff, Kellner. Prerow Kreis Franzburg⸗Barth, Hans Padderatz, Fischer, Prerow, Kreis Franzburg⸗Barth, Ernst Breidenbenden, Polizeiwachtmeister, Altona, Willt König, Arbeiter, Stettin.

Hekannitmeachun g. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13 399 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Fest⸗ setzung der Gemeindewahlen vom 18. April 1928, vom 26. Februar 1929 und unter

Nr. 13 400 die Verordnung, betr. Uebertragung des Rechts zum Ausbau der Dinkel und ihrer Nebenflüsse im Kreise Bentheim, vom 12. Februar 1929.

Umfang ½ Bogen. Verkautspreis 0,20 RM. Zu beziehen durch R. von Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin

*

W. 9, Linkstraße 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 5. März 1929. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

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Nichtamtliches

Deutsches Reich.

Der Königlich niederländische Gesandte Graf Limburg⸗ Stirum hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Dr. Thorbecke, die Geschäfte der Ge⸗ sandt chaft.

8 Der Königlich rumänische Gesandte P. Comnen hat Berlin verlassen. Währeud seiner Abwesenheit führt Legationsrat

Aurelian die Geschäste der Gesandtschaft.

Preußischer Landtag.

56. Sitzung vom 2. März 192

Nachtrag. ““

Die Rede, die der Justizminister Dr. Schmidt im Laufe der 2. Beratung des Justizetats gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm, wie folgt:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einer Zeit, in der die Reparationen und andere Lasten zu stärkster An⸗ spannung der Steuerkräfte zwingen, ist die sparsamste Auf⸗ stellung jedes Etats unabweisbares Gebot. Zu meiner Freude ist sowohl im Staatsrat wie auch im Hauptausschuß all⸗ gemein anerkannt worden, daß der Ihnen hier vorliegende Haus⸗ halt der Justizverwaltung diesen Erfordernissen strenger Spar⸗ samkeit durchaus gerecht wird. Den Beweis dafür liefert Ihnen das dem Haushalt vorangeschickte ausführliche Vorwort. Sie hönnen aber die Bestätigung für die Richtigkeit dieser Behauptung auch aus den vom Finanzminister in seinem Vorbericht zum gesamten Haushalt angegebenen Zahlen entnehmen, die beispiels⸗ weise ergeben, daß gegenüber 1913 der gesamte Zuschußbedarf aller unserer preußischen Hoheitsverwaltungen um 120 vH, der Zuschußbedarf der Justizverwaltung allein dagegen nur um 97 vH gewachsen ist.

Weitere Ausführungen zu diesem Punkt könnte ich mir ersparen, wenn nicht neuerdings in der Presse und auch in ein⸗ zelnen Länderparlamenten Vergleiche zwischen dem Zuschußbedarf der Justizverwaltung in Preußen und einer Reihe von anderen deutschen Ländern gezogen wurden, bei denen sich zahlenmäßig ergibt, daß nur in Bayern der auf den Kopf der Bevölkerung entfallende Zuschußbedarf höher ist als in Preußen, während er in anderen Ländern das ist ganz interessant —, z. B. in Württemberg, Baden und Hessen, niedriger ist. Damit aus dieser Tatsache keine falschen Folgerungen gezogen werden, weise ich darauf hin, daß der Kreis der der Justizverwaltung in anderen Ländern anfallenden Geschäfte anders gestaltet ist als in Preußen. So läßt z. B. Bayern die Kassengeschäfte in der Hauptsache von den Finanzämtern wahrnehmen und entlastet so den Justizhaus⸗ halt von wesentlichen Ausgaben, während wiederum Württemberg die Beurkundungsgeschäfte nicht freien Notaren, sondern haupt⸗ amtlich angestellten Beamten übertragen hat und dadurch Ein⸗ nahmen erzielt, die seinen Zuschußbedarf wesentlich verringern. Andererseits entfallen in Preußen erheblich mehr Geschäfte auf den Kopf der Bevölkerung als in den anderen Ländern, so daß die preußischen Justizbehörden je Kopf der Bevölkerung eine wesentlich größere Geschäftslast zu erledigen haben als die Behörden in anderen Ländern. Wenn also Preußen unter diesen Umständen mit einem nur wenig höheren, teilweise sogar niedrigeren Zuschuß auskommt, so kann darin ein weiterer Beweis für die Einhaltung strenger Sparsamkeit erbuckt werden.

Das Gebot der Sparsamkeit hat naturgemäß dazu geführt, daß an das gesamte Justizpersonal sehr hohe Anforderungen gestellt werden mußten, während andererseits ein Verzicht auf manche dringend notwendige Verbesserung in der Ausstattung unserer Behörde mit Planstellen und in den Aufwendungen für sämtliche Zwecke notwendig wurde. Ich benutze gern die Ge⸗ legenheit, wie ich es auch schon öfter getan habe, hier vor dem Landtag den Beamten, Angestellten und Arbeitern meines ganzen Ressorts nochmals meinen Dank für ihre treue Pflichterfüllung auszusprechen. (Bravo!)

Ich halte mich aber auch für verpflichtet, ausdrücklich zu betonen, daß die Justizverwaltung nicht für längere Zeit auf die notwendigen Verbesserungen, insbesondere auf die durch die Ge⸗ schäftsentwicklung gebotene Ueberführung von Hilfskräften aller Dienstzweige in Planstellen verzichten kann. (Sehr richtig!)

Gestatten Sie mir nur einige allgemeine Ausführungen über die im Vordergrunde des Interesses stehenden Angelegenheiten meines Ressorts! Die Justiz muß es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben betrachten, bei der Ausübung der Rechtspflege den Zusammenhang mit dem fortschreitenden Rechtsempfinden des Volkes zu bewahren, ohne dabei die unantastbare Pflicht zur unparteilichen, nur von objektiven Gesichtspunkten geleiteten Rechtsanwendung zu vernachlässigen und ohne die hohe Aufgabe zurückzustellen, welche die Justiz selbst zum Führer des Volkes auf ethischem und kulturellem Gebiete macht. Diesem Grundsatze entsprechend betrachte ich es als eine besondere Aufgabe der Or⸗ gane der Justizverwaltung, bei allen ihren Bemührungen darauf Bedacht zu nehmen, daß die Rechtspflege mit dem als richtig erkannten Volksempfinden in Einklang gebracht und möglichst volkstümlich gestaltet wird. (Sehr gut!) Hierzu ist erforderlich, daß bei allen Organen der Rechtspflege Verständnis für die Not⸗ wendigkeiten des Staates und für das Empfinden des Volkes

geweckt und gefördert wird (sehr richtig!), daß andererseits aber guch das Volk über die Aufgaben und Pflichten der Justiz belehrt wird.

Die erwünschte Uebereinstimmung zwischen Rechtspflege und Volksempfinden geht verloren, wenn das Vertrauen zur Justiz und ihren Organen schwindetr. Als ich vor zwei Jahren zum ersten Male hier an dieser Stelle den Justizhaushalt vertreten durfte, habe ich einräumen müssen, daß die lebhaften Klagen, die damals unter dem Stichwort „Vertrauenskrise der Justiz“ besonders laut waren, nicht immer unberechtigt seien. Ein Blick in die damaligen Presse⸗ und Parlamentsberichte zeigt auf vielen Seiten Unzufriedenheit mit der Rechtspflege, die sich in sehr heftigen, oft die Grenzen sachlicher Kritik übersteigenden Angriffen gegen Richter und Justizverwaltung äußerte und auch unsere Beratungen hier im Plenum und in den Ausschüssen des Landtags mit Klagen und Beanstandungen erfüllte. Der unselige Begriff der Vertrauenskrise war, wie damals ein Redner sich

wohl richtig ausdrückte, Zentralpunkt aller Justizdebatten.

Ich habe aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, schon damals vor zwei Jahren meiner Ueberzeugung dahin Aus⸗ druck gegeben, daß es gelingen müsse und gelingen werde, das gesunkene Vertrauen zur Justiz wieder zu festigen, und in der Tat wird derjenige, der mit ungetrübtem Blick die Erscheinungen der Zeit zu würdigen versteht, feststellen müssen (Zuruf bei den Kommunisten), daß wir uns auf dem Wege der Besserung be⸗ finden. (Erneuter Zuruf bei den Kommunisten.) Lassen Sie mich das mit wenigen Worten begründen! Die heftigen Angriffe in der Presse sind von dem früheren Uebermaß zahlenmäßig erheblich zurückgegangen (sehr richtig!) und haben an Schärfe unbedingt verloren. Im allgemeinen ist die Justizkritik wie in der Presse, so auch in den Parlamenten ruhiger geworden. An die Stelle der von Leidenschaften erfüllten Stellungnahme zu einzelnen Erscheinungen und Urteilen ist die ruhige, sachliche Beratung in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Aus⸗ schuß und Justizverwaltung getreten, und schließlich bestätigen auch die Erfahrungen, die ich selbst in meinem Ressort in den zwei Jahren machen konnte, daß unsere Bemühungen, die Justiz in den heutigen Staatsorganismus einzugliedern, schon von einigem Erfolge gewesen sind.

Zwar fehlt es auch jetzt noch nicht völlig an Entscheidungen, besonders in sogenannten politischen Prozessen, die in der Oeffentlichkeit mit Recht unliebsam empfunden werden. Ich habe bezüglich einiger besonders krasser Fälle derartige Entscheidungen bereits im Hauptausschuß erklärt, daß ich selbst und mit mir die Herren meines Ministeriums diese Entscheidungen durchaus bedauere und sie nicht nur vom politischen Standpunkt aus, son⸗ dern auch aus rechtlichen Gründen für außerordentlich bedauerlich halte. Aber, meine Damen und Herren, diese Erscheinungen bilden doch heute wirklich nur noch Einzelfälle, die das Fort⸗ schreiten der Entwicklung zum Besseren vielleicht hemmen und verlangsamen, aber doch keinesfalls aufhalten können.

Ein deutliches Zeichen für die Gesundung unserer Verhält⸗ nisse nach dieser Richtung glaube ich auch darin sehen zu können, daß der preußische Richterverein bzw. seine zuständige Kom⸗ mission, von den Entscheidungen, die in dem bekannten Verfahren gegen den Stahlhelmführer Düsterberg in Prenzlau ergangen sind, auf Grund eigener Nachprüfung des Sachverhalts abgerückt ist und erklärt hat, daß er keinen Anlaß sähe, sich angesichts der gegen die beteiligten Richter erhobenen Angriffe schützend vor sie zu stellen. In dieser öffentlichen Erklärung des Richter⸗ vereins erblicke und begrüße ich das Bestreben, dem Richterstand in seiner Gesamtheit zu dienen und auf eine Hebung des Ver⸗ trauens zu ihm bedacht zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand ernstlich der Meinung sein kann, daß durch eine der⸗ artige Kritik richterliche Unabhängigkeit verletzt werden könne.

Wie ich selber, meine Damen und Herren, und meine Partei zu dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Gerichte und der Unparteilichkeit der Richter stehen, das habe ich als Abgeordneter gelegentlich der Etatsberatungen im Früh⸗ jahr 1926, also vor drei Jahren, von dieser Stelle in einigen grundsätzlichen Ausführungen darlegen dürfen. Ich habe am 7. Juni 1926 von dieser Stelle aus u. a. gesagt und wiederhole das:

Es ist nicht damit abgetan, daß sich der Berufsrichter immer auf den Artikel 102 der Reichsverfassung beruft. Der Richter darf vielmehr die staatspolitischen, ethischen und soziolo⸗ gischen Grundlagen der Pflichten des Berufsrichtertums nicht außer acht lassen. Er muß stets dem Ideal wahrer Gerechtig⸗ keit nachstreben und völlige Unparteilichkeit wahren nach rechts und nach links, gegen arm und reich und gegen jeden Stand. Rechtsprechen und Urteil fällen ist etwas anderes, wie seine Ge⸗ sinnung bekennen. Unabhängigkeit ist durchaus nicht gleich⸗