1929 / 54 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Mar 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 54 vom 5. März 1929.

bedeutend mit schrankenloser Willkür. Der gute Richter ist sich darüber klar, daß er Diener des Gesetzes und Diener des Staates und damit heutzutage in der Republik auch Diener des ganzen freien Volkes ist, in dessen Namen er Recht spricht. Er wird jeden vor ihm stehenden Mann nicht nur als Objekt seiner Tätigkeit betrachten, sondern allemal in ihm den Menschen und Volksgenossen achten. Selbstverständlich muß der Richter das Recht auf Grund der Gesetze finden; er darf das Gesetz nicht etwa zugunsten einer Volksmeinung, die möglicherweise noch Aber andererseits muß jeder Richter bei

besondere auch der Arbeiterkreise, hinzuwirken. Auf die Wichtigkeit einer gleichmäßigen Verteilung der Schöffen und Ge⸗ schworenen auf alle Bevölkerungskreise sind die maßgebenden Stellen nachdrücklich hingewiesen worden. Unsere Bemühungen nach dieser Richtung hin haben zur Folge gehabt, daß nach dem Durchschnitt der Jahre 1927, 1928 und 1929 der Anteil der Ar⸗ beiterschaft bei den Geschworenen von 17,82 vH auf 24,07 vH, bei den Strafkammerschöffen von 23,70 vH auf 28,42 vH (Zuruf bei den Kommunisten: Noch sehr wenig!) und bei den Schöffen der Schöffengerichte von 26,48 vH auf 31,49 vH gestiegen ist. (Er⸗

81 derartige Stellen verfügt; ebenso sind für die 59 Stellen, die den preußischen Anteil an den Reichsgerichtsratsstellen ausmachen, nicht weniger als 109 Personen vorgeschlagen. Und dabei werden doch von den vorhandenen Stellen in jedem Jahre nur einige wenige frei!

Aber nicht nur Auswahl, Ausbildung, Anstellung und Be⸗ förderung dürfen unter den erörterten Gesichtspunkten erfolgen, sondern auch in der Fortbildung der Beamtenschaft kann vieles geschehen, um die Staatsfreudigkeit des Richters zu heben, sein Gesichtsfeld zu erweitern und ihn mit dem lebendigen

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Nr. 54.

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eichsanzeiger und Preußischen Sta Berliner Börse vom 4.

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Reihe 6 do do. Reihe 7 do. do. R. 8, tgb. 32

Hannov Prov. RM⸗A.

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1.4.1

14.1088 78 6 1.4.10 85 G

0/86 G

85,75 G 85 G 86 G

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.

c) Landschaften. Mit Zinsberechnung. Kur⸗ u. Neumärk. 1.4.10

Berl. Hyp. B. G.⸗Pf.

S. 5 u. 6, uk. 30 do. do S. 12, uk. 32 do do. S. 13, uk. 33

ersch. 0

86 259 6 975 G

ürrig ist, verletzen. Niederschles. Provinz RM 1926, rz. ab 32

do. do. 28. rz. ab 33

Rittsch Feingold l. do. do. S 2 do. do. do. S. do. do. do. S. 1 do. Kred.⸗Instit. R. 1

Die durch* getennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918

ausgegeben anzusehen.

91,75 b G 92 b

92 B

Leben in Berührung treten zu lassen. Im Rahmen der der . 1,

Justizverwaltung zur Verfügung stehenden bescheidenen Mittel

1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10

neute Zurufe bei den Kommunisten.) Im Oberlandesgerichts⸗ bezirk Hamm, der für alle drei Aemter die Höchstzahlen aufweist,

festgestellte Kurse.

1 Franc. 1 Ltra, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 RM österr

Anwendung der Gesetze, insbesondere dort, wo er zweifelhafte Stellen auszulegen hat oder sein freies Ermessen walten lassen

0

do. do. S 11, uk 32

1 27 do. do. S. 15, uk. 34 7 7 7 do. do. S. 10, uk. b. 32 1

4 1 1 do. do Ser 7. uk. 32 A. 1 4

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kann, sich bemühen, seine Rechtsfindung nach Möglichkeit auch

mit dem Volksempfinden in Einklang zu bringen. Ich stehe nicht an, zu sagen, daß ich als Chef der Justizver⸗ waltung mich durchaus und erneut zu diesen Grundsätzen bekenne, zu diesen Grundsätzen, die in dem unerschütterlichen Be⸗ wußtsein von der Notwendigkeit der unbedingten Achtung vor der Unabhängigkeit der Richter gipfeln. Aber gerade ein Richter, der sich der soeben gekennzeichneten Pflicht bewußt ist, wird zu würdigen wissen, welche Förderung seine Bemühungen um das zu erkämpfende Ideal durch eine offene, sachliche Kritik erfahren können. Ebenso wie ich annehme, daß sich der Richterverein bei⸗ seiner Kritik nur von diesen Gedankengängen hat leiten lassen, so muß ich auch für mich betonen, daß ich die Kritik, die ich selbst bei den Beratungen im Hauptausschuß und bei anderen Ge⸗ legenheiten an einzelnen Entscheidungen geübt habe, von dem Wunsche diktiert waren, der Rechtspflege und dem gesamten Richterstande durch ein freimütiges Eingeständnis von Irrtümern zu dienen.

Auf der anderen Seite habe ich mich, wie ich das bei Ueber⸗ nahme meines Amtes versprochen habe, alle Zeit nach Kräften dafür eingesetzt, meiner Beamtenschaft unbegründete An⸗ griffe zu ersparen und sie von ihr abzuwehren. An diesem Schutz meiner Beamtenschaft werde ich es auch in Zukunft nie fehlen lassen. Freilich kann ich diesen Schutz nicht auch auf einzelne unwürdige oder unfähige Beamte ausdehnen, gegen die im Wege des Disziplinarverfahrens eingeschritten werden muß. Diese Verfahren sind in letzter Zeit, wie Sie ja wissen, soweit sie Richter betreffen, unter dem Grundsatz der Oeffentlichkeit durchgeführt worden, einem Grundsatz, der sich nach unserer Ansicht in jeder Beziehung bewährt und wohl auch dazu beigetragen hat, daß das Mißtrauen gegen die Richterschaft vermindert wird.

Eines der bedeutsamsten Mittel, um auf eine Verbunden⸗ heit zwischen Beamtenschaft und Volk hinzuwirken, ist die von der Verwaltung zu übende Personalpolitik. Mit ihr haben sich auch die Verhandlungen des Hauptausschusses in ziem⸗ lich erheblichem Umfange beschäftigt. Es entspricht schon früher geäußerten Wünschen des Hauses und ist auch in den letzten Be⸗ ratungen des Staatsrats und des Hauptausschusses erneut erörtert worden, daß die Besetzung der Stellen in der Justizver⸗ waltung nach dem Grundsatz der Parität der Kon⸗ fessionen erfolgen müsse. In der Tat sehe ich darin, daß die Personalpolitik auf das Verhältnis Rücksicht nimmt, in welchem sich die verschiedenen Konfessionen auf die Gesamtbevölkerung des Staates verteilen, ein sehr wesentliches Mittel, um die Verbunden⸗ heit zwischen den Organen der Justizverwaltung und dem Volke zu fördern. (Sehr richtig!) Ich brauche dabei nicht besonders zu betonen, daß ich unter paritätischer Handhabung der Personal⸗ politik nicht nur eine gerechte Berücksichtigung von Protestanten und Katholiken verstehe, sondern auch den Juden und Dissidenten eine gerechte Beteiligung bei der Stellenbesetzung zuerkenne. (Sehr richtig!) Um den vielfach hervorgetretenen unrichtigen Auf⸗ fassungen über die Berücksichtigung einzelner Konfessionen be⸗ gegnen zu können, haben wir für die Beamten des höheren Dienstes eine Konfessionsstatistik aufstellen lassen, welche, wie schon der Herr Berichterstatter eben anführte, erkennen läßt, daß der Grund⸗ satz der Parität fast in allen Stellen in einer dem Verhältnis der Konfessionen entsprechenden Weise durchgeführt worden ist. Im Staatsrat wie auch im Hauptausschuß ist die wirklich gerechte und loyale Durchführung des Paritätsgedankens allseitig anerkannt worden, und es wird mein ernstes Bemühen sein, auch künftig auf dem bisher beschrittenen Wege fortzufahren.

Nicht weniger bedeutsam, meine Damen und Herren, für die Bestrebungen, die Rechtspflege mit modernem, frischem Geist zu erfüllen und sie so dem Volksempfinden näherzubringen, ist die Berücksichtigung gewisser staatspolitischer Grundsätze in der Auswahl der anzustellenden oder zu befördernden Beamten. Entsprechend dem im Jahre 1922 vom Landtag gefaßten Beschluß lege ich bei der Besetzung leitender Stellen der Justizverwaltung Wert darauf, daß Beamte ausgewählt werden, die sich als zu⸗ verlässige Vertreter der republikanischen Verfassung erwiesen haben (lebhafter Beifall im Zentrum und links), ohne darüber hinaus nach den parteipolitischen Ein⸗ stellungen der Beamten zu forschen oder zu schnüffeln. Ich halte es aber ferner für erforderlich, daß bei der Besetzung der Be⸗ hörden auf eine gesunde Mischung aus möglichst allen Bevölke⸗ rungskreisen hingewirkt wird, damit durch das Zusammentreffen der in den verschiedensten Kreisen herrschenden allgemeinen Auf⸗ fassungen ein Ausgleich herbeigeführt wird. (Sehr richtig!) Als ein Mittel, mit dem versucht werden kann, geeigneten Persönlich⸗ keiten auch aus den minderbemittelten Bevölkerungskreisen die Ausbildung zum höheren Dienst zu ermöglichen, stehen der Justizverwaltung die Unterhaltszuschüsse für Referen⸗

are zur Verfügung. Ich habe bereits im Hauptausschuß bekannt egeben, daß in den Grundsätzen, nach denen die Verteilung der Unterhaltszuschüsse an Referendare erfolgt, eine wesentliche lenderung eingetreten ist, indem nunmehr der Gesichtspunkt der Bedürftigkeit mehr als bisher in den Vordergrund gerückt worden ist. Auf diese Weise ist zu hoffen, daß auch manchem Arbeiter⸗ kind, das sonst nicht die Mittel haben würde, die Jahre der Aus⸗ bildung durchzuhalten, der Zugang zur Laufbahn des höheren Beamten eröffnet wird.

Auch bei den Laienrichtern bin ich nach Kräften bestrebt gewesen, auf eine Beteiligung aller Bevölkerungskreise, ins⸗

liegt die Beteiligungsquote der Arbeiterschaft sogar zwischen 41. und 46 vH, was sehr erfreulich ist. Selbst in Bezirken, welche eine geringere Beteiligung der Arbeiterschaft an den Schöffen⸗ und Geschworenenämtern aufzuweisen haben, liegt der Prozentsatz etwa bei 20, so daß nunmehr bei den meisten Oberlandesgerichten doch von einer einigermaßen angemessenen Berücksichtigung der Arbeiterschaft gerade am Laienrichtertum gesprochen werden kann. (Widerspruch bei den Kommunisten.) Jedenfalls habe ich Ihnen durch die mitgeteilten Zahlen belegen können, daß auch in dieser Hinsicht eine Besserung gegen früher eingetreten ist. Ich wünschte selbst eine noch stärkere Besserung; aber man kann nicht alles auf einmal erreichen.

Wende ich mich nunmehr wieder der Auswahl der Be⸗ rufsbeamten zu, so muß für diese auch bei Beachtung der angegebenen konfessionellen und politischen Gesichtspunkte selbst⸗ verständlich der Grundsatz der besten fachlichen Eignung maßgebend sein. Die Eignung eines Beamten für eine bestimmte Stelle darf aber nicht allein nach seinem juristischen Können beurteilt werden; vielmehr kommt es auf seine Gesamtpersönlich⸗ keit an. Denn nur ein Jurist, der nicht nur Rechtskenntnisse besitzt und die Vorschriften der Gesetze beherrscht, sondern zugleich auch mit offenem Blick für die Verhältnisse des Lebens aus⸗ gestattet ist, wird auch in schwierigen Fällen das spröde Recht so anwenden können, daß das Ergebnis dem gesunden Rechts⸗ empfinden entspricht.

Unter diesen Umständen ist es von größter Bedeutung, im Einzelfall die geeignete Persönlichkeit herauszufinden. Dem Ministerium stehen in Personalangelegenheiten im wesentlichen zwei Erkenntnisquellen zur Verfügung: einmal sind dies die Qualifikationsberichte, die von den Provinzialjustizbehörden erstattet werden und die wir individuell, auch je nach der Persön⸗ lichkeit des Ausstellers, zu würdigen wissen. Ferner aber habe ich von meinem Amtsantritt an besonderen Wert darauf gelegt, selbst mit möglichst zahlreichen Beamten in der Provinz Fühlung zu nehmen, um sie in ihren Leistungen und ihrer Persönlichkeit nach kennenzulernen. Ebenso bin ich stets darauf bedacht gewesen, den Personalreferenten des Ministeriums in möglichst weitem Umfange eine persönliche Kenntnis der Beamten ihrer Bezirke zu ermöglichen, und werde mir dies auch in Zukunft besonders angelegen sein lassen. Aber wir müssen uns klar darüber sein, daß auch die beste Personalpolitik nicht unter allen Umständen eine sichere Gewähr dafür bietet, daß die Erwartungen, die wir im Einzelfalle bei der Auswahl der Beamten hegen, immer in vollem Umfange erfüllt werden. Ich bin deshalb gern bereit, die im Hauptausschuß angeregte Frage, ob und wie zum Gegen⸗ stand der Qualifikationsberichte mehr als bisher nicht nur das juristische Können, sondern auch die Persönlichkeit des Beamten als Ganzes gemacht werden kann, eingehend zu prüfen.

Ganz allgemein ist die Justizverwaltung bemüht, die Ent⸗ wicklung ihrer Beamten vom Eintritt in den Staatsdienst ab so zu beeinflussen, daß jeder Beamte sich in der Eignung für sein Amt mehr und mehr vervollkommnet.

Die in Preußen geplante Reform des Ausbildungs⸗ wesens kann angesichts der vom Reich in Aussicht genoenmenen Vereinheitlichungsmaßnahmen zurzeit leider nicht weitergeführt werden. Ich werde aber, falls der Abschluß der Reformmaß⸗ nahmen im Reiche nicht in absehbarer Zeit erfolgen sollte, in Erwägung ziehen, ob nicht wenigstens in zwei Punkten eine Ab⸗ änderung der jetzigen Vorschriften in Aussicht zu nehmen ist: einmal die Zusammenlegung der Referendarprüfung auf einen Tag und zum anderen die Wiederverlegung der ersten Station des Referendars an die kleinen Amts⸗ gerichte, damit der junge Jurist schon bei Beginn seiner amtlichen Tätigkeit mit der rechtsuchenden Bevölkerung in unmittelbare Berührung kommt und sich so von ihren Sorgen und Nöten gleich beim Eintritt in den Dienst ein Bild machen kann. Ich glaube, daß auf diesem Wege besser als bisher dafür gesorgt werden kann, daß der heranwachsende Richter Verständnis für das Volksempfinden und die Bedürfnisse der Bevölkerung erhält.

Im übrigen muß, damit eine gute Rechtspflege auf allen Gebieten gewährleistet wird, dahin gestrebt werden, daß die guten Kräfte unter dem juristischen Nachwuchs dem Justizdienst gewonnen werden und ihm erhalten bleiben. Für die Richter⸗ laufbahn steht zwar ein zahlenmäßig stacker Nachwuchs zur Ver⸗ fügung, doch ist seine Qualifikation im Durchschnitt nicht über⸗ ragend. Dagegen bereitet die Nachwuchsfrage bei der Staats⸗ anwaltschaft schon zahlenmäßig erhebliche Schwierigkeiten. Bei den guten Kräften soll durch bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergebung von Beschäftigungsaufträgen, durch baldige Er⸗ nennung zum ständigen Hilfsarbeiter (Amts⸗ und Landrichter bzw. Staatsanwalt), durch möglichst frühzeitige planmäßige An⸗ stellung Intexesse für den Justizdienst erweckt und durch Für⸗ sorge für ihr ferneres Fortkommen, durch Berücksichtigung bei Beförderungen und dergleichen verhindert werden, daß sie aus dem Justizdienst ausscheiden und in oft lockende Stellungen außerhalb der Justizverwaltung übertreten. Wenn trotz aller dieser Maßnahmen gelegentlich Klagen über schlechte Beförde⸗ rungsverhältnisse laut werden und die Vermutung ausgesprochen wird, daß das Ausbleiben einer Beförderung auf politische oder konfessionelle Gründe zurückzuführen sei, so sollte berücksichtigt werden, daß die Zahl der zur Erledigung gelangenden Beförde⸗ rungsstellen in einem schlimmen Mißverhältnis steht zur Zahl der geeigneten Bewerber. Sind doch z. B. nach dem sogenannten „Goldenen Buch“ 135 Richter zu Senatspräsidenten vorgeschlagen, obwohl die Instizverwaltung samt überhaupt nur über

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ermöglicht sie ihren Beamten eine Fortbildung auf fach’chem Ge⸗ biete durch Entsendung zu staats⸗ und rechtswissenschaftlichen Kursen. Seit mehreren Jahren hat die Justizverwaltung ferner Richter zu Kursen über internationales und Völkerrecht nach dem Haag abgeordnet; in mäßigen Grenzen können Beiyfen gewährt werden zu den Kosten des Unterrichts in fremden Sprachen und zu Reisen ins Ausland, die dem Beamten das Studium fremder Rechts⸗ und Wirtschaftsverhältnisse ermöglichen. Gerade auf diesem Gebiete würden wir gern noch mehr tun als bisher; leider setzt aber die schlechte Finanzlage des Staates und das dringende Gebot der Sparsamkeit allen weiteren Wünsch. ein Ziel. Da⸗ gegen glaube ich auch ohne Anwendung größerer Geldmittel den Beamten Gelegenheit zu einer Erweiterung ihres Gesichtskreises dadurch bieten zu können, daß ein Austausch zwischen den einzelnen Oberlandesgerichtsbezirken erfolgt. Nachdem im Jahre 1928 zunächst versuchsweise in geringem Um⸗ fange ein Austausch von Gerichtsassessoren zwischen den östlichen und westlichen Bezirken angeordnet war und dieser sich bewährt hat, ist der Austausch von Gerichtsassessoren für das Jahr 1929 auf alle Oberlandesgerichtsbezirke ausgedehnt und auch im Um⸗ fang erweitert worden. Daneben soll der Berufseifer und die Dienstfreundigkeit der Beamtenschaft dadurch gehoben werden, daß wenigstens in gewissem Umfange ein Wechsel zwischen den einzelnen Zweigen des Justizdienstes, ins⸗ besondere zwischen richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Tätig⸗ keit, erfolgt; es darf erhofft werden, daß auf diese Weise auch der Gefahr der Einseitigkeit und Volksfremdheit der Beamtenschaft vorgebeugt wird.

Angesichts der besonderen Bedeutung, welche der Straf⸗ rechtspflege in der Oeffentlichkeit zukommt, bedarf das Per⸗ sonal gerade dieses Zweiges der Justiz besonderer Beachtung. Die mit der Auswahl der Strafrichter betrauten Stellen sind ein⸗ dringlich darauf hingewiesen worden, daß mit der Strafrechts⸗ pflege nur solche Persönlichkeiten zu befassen sind, die hierfür einen besonderen Beruf mitbringen und den mit der Ausübung der Strafjustiz verbundenen gesteigerten Anforderungen gerecht zu werden vermögen. Wie Ihnen bekannt ist, sind schon seit längerer Zeit informatorische Kurse für Richter und Staatsanwälte bei⸗ den größeren Polizeiverwaltungen Preußens ein⸗ gerichtet. Auch diese Kurse haben sich so bewährt, daß sie weiter ausgebaut werden konnten; allmählich wird dahin gestrebt, alle Staatsanwälte und den größten Teil der mit Strafsachen be⸗ faßten Richter durch diese Kurse mit den Aufgaben und Arbeits⸗ methoden neuzeitlich eingerichteter Polizeiverwaltungen bekannt⸗ zumachen.

Auch darauf habe ich mein besonderes Augenmerk gelenkt, daß die mit der Strafrechtspflege befaßten Laienrichter, so gut es geht, über ihre Aufgaben unterrichtet werden. Ein Merk⸗ blatt, das allen Schöffen und Geschworenen in die Hand gegeben wird, belehrt sie über die wichtigsten bei Ausübung ihres Amtes zu beachtenden Grundsätze. Damit nach Möglichkeit vermieden werde, daß, wie es in letzter Zeit leider in einigen Fällen vor⸗ gekommen ist, zum Laienrichteramt Personen berufen werden, die kraft Gesetzes davon ausgeschlossen sind, habe ich darauf hin⸗ gewiesen, daß durch eine Art Vorprüfung der zur Berufung in Schöffen⸗ und Geschworenenämter in Betracht kommenden Per⸗ sonen Klarheit darüber geschaffen werden kann, ob etwa bei ihnen Gründe vorliegen, die sie von der Ausübung des Laienrichter⸗ amts ansschließen. (Abg. Obuch: Aber nur ausschließen!) Natürlich! Ich möchte nicht, daß sich Fälle wiederholen, wie wir sie in Stettin leider erlebt haben, wo aus diesem Grunde ein ganzer Prozeß von neuem aufgenommen werden mußte.

Meine Damen und Herren, dieser Ueberblick über die Maßnahmen der Justizverwaltung auf dem Gebiete der Per⸗ sonalpolitik wird Ihnen ein die wesentlichen Punkte um⸗ fassendes Bild von unseren Bestrebungen geben. Ich möchte aber das Kapitel Personalpolitik nicht abschließen, ohne darauf hin⸗ zuweisen, daß alle unsere Pläne und Bestrebungen auf diesem Gebiete wesentlich gehemmt, ja zum Teil zunichte gemacht werden⸗ würden, wenn der Antrag auf Heraufsetzung der Alters⸗ grenze bei Richtern zur Durchführung gelangen würde. (Abg. Kuttner: Sehr wahr!) Am 2. Januar d. J. waren bereits 293 Gerichtsassessoren unentgeltlich beschäftigt. Mit einem weiteren Wachsen dieser Zahl muß gerechnet werden. Die An⸗ stellungsverhältnisse dieser ständig steigenden Zahl von Anwärtern und die Beförderungsverhältnisse der bereits angestellten Beamten würden einschneidend verschlechtert werden, wenn jetzt für die Dauer von drei Jahren ein Ausscheiden von Beamten auf Grund Erreichens der Altersgrenze unterbunden würde. Berücksichtigt man, daß die Anstellungs⸗ und Beförderungsverhältnisse heute an sich schon wesentlich schlechter sind als vor dem Kriege das Durchschnittsanstellungsalter der Assessoren ist von etwa 5 auf fast 7 Jahre, das Durchschnittsbeförderungsalter bei Oberlandes⸗ gerichtsräten, Landgerichtsdirektoren, Oberstaatsanwälten von etwa 15 auf fast 18 Jahre hinaufgerückt —, so kann die ernste Befürchtung nicht unterdrückt werden, daß eine Heraufsetzung der Altersgrenze eine gesteigerte Flucht tüchtiger Assessoren und auch jüngerer planmäßiger Richter zur Folge haben würde, die sich in ihren Aussichten getäuscht sehen. Uebrigens ist auch schon in früheren Jahren darauf hingewiesen worden, daß die plötzliche Heraufsetzung der Altersgrenze eine Härte gegenüber denjenigen

Beamten bedeuten würde, die inzwischen nach Erreichung des

65. Lebensjahres in den Ruhestand haben übertreten müssen. Endlich möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß meiner Auffassung

des jetzt

*6 % Bayern Staat RM⸗

7 ½ do. do. 26, tg. ab 27 6 ½ do. Staatssch., rz. 29 7 % Mecklenb ⸗Strel.

6 Sachsen Staat RM⸗

Gulden Gold = 2,00 RM 1 Gld.österr. W. = 1,70 RM. 1 Kr. ung oder tschech W. = 0,85 RM. 7 Gld südd W. = 12,00 RM. 1 Gld holl. W. = 1,70 RM. 1 Mark Banco 1 skand. Krone = 1,125 RM österr. W. = 0,60 RM.

= 1,50 RM

= 2,16 RM (Gold, = 4,00 RM 1 Dollar = 4,20 RM.

1 Shanghai⸗Tael = 2,50 RM.

1 Yen = 2,10 RM = 0,80 RM

sagt, daß lieferbar sind

Das hinter einem Wertpapter befindliche Zetchen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗

Peso (arg. Pap.)

Pfund Sterling = 20,40 RM 1 Dinar = 3,40 RM 1 Zlotv. 1 Danziger Gulden 1 Pengö ungar W. = 0,75 RM Die einem Papter beigefügte Bezeichnung N be⸗ nur bestimmte

Nummern

wärtig nicht stattfindet

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Svpalte beigefügten den letzten zur Ausschüüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil ergebnis angegeben so ist es dasjenige des vortetzten

Geschäftsjahrs

Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ sowie für Ausländische Banknoten sefinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ 2☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Vorsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ Irrtümliche, später amt⸗ ch richtiggestellte Notierungen möglichst bald am Schluß des Kurszettels

richtigt werden. lich

Ist

als „Berichtigung“ mitgeteilt. Bankdiskont.

Berlin 6 (Lombard

Amsterdam 4 ½. Brüssel 4.

Kopenhagen 5.

2

1 Rubel alter Kredit⸗Rbl.) alter Goldrubel = 3.20 RM 1

nur ein

Danzig 6 (Lombard 7). Helsingfors 7. Italien 6. London 5 ½. Madrid 5 ½. Oslo 5 ¼. Paris Prag 5 Schweiz 3 Stockholm 4 ½⅛ Wien 6 ½.

Deutsche feftverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.

1 Schilling

1 Peso 1,75 RM

oder Serien

Gewinn⸗

werden

Mit Zinsberechnung.

[heutiger Voriger Kurs

6 % Dt. Wertbest. Anl. 28 10-1000 Doll. f. 1. 12.32

6—⁄% do. 10.1000 D., f. 35 6 8% Dt. Reichs⸗A. 27 ut7 ab 1. 8. 34 mit 5 %†f

3 % Dt. Reichssch. „K (GM, ab 1. 12.29 4 ½, ab

32 5ℳ f. 100 G M, aus!

6 % Preuß. Staats⸗Anl. 19 28, auslosb. zu 110

6 ½ % Preuß. Staatssch. rückzahlbar 1. 10. 30

6 % Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unk, 1. 2. 32

Anl. 27, fdb. ab 1. 9. 34 7 ½ do. Staatsschatz 8 rückz. 1. 4. 29 5 9% do. Staatsschatz rückz 1. 6 33 8 % Braunschw. Staat GM⸗Anl. 28, uk. 1.3.33. 7 % Braunschw. Staats⸗ chatz, rückz 1.10. 29.

8 % Lübeck Staat RM⸗ Ant. 28, unk. 1. 10. 33.

7 Lübeck Staatsschatz rückz 1. 7 29.

8—„% Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl 1928 unk 1 3. 33

Staatssch., rz. 1.3. 31

Anl. 27. uf. 1. 10 35 7 % Sachsen Staatsscha

R. 1, fällig 1.7 25 7 ½ do. R. 2,. fäll. 1. 7. 30 7 ½ Thür Staatsanl. 3. 36 1 RM⸗A 27 u. Lit. B, fällig 1 1.32.

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do. Ausg. 16 A. 1

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do. Ausg. 16 A. 2

do. Gld. A. 11, 12 Holst. Prov. Rchsm.⸗A. A14,. tg. 26 . A. 15 Feing., tg. 27 Gld⸗A. A. 16, tg. 32 RM⸗A. A17, tg. 32

. Gold, A. 18, tg. 32 RM. A. 19, tg. 32 Gold, A. 20, tg. 32.

RM. A. 21 V. tg. 33 Gld⸗A. A. 13, tg. 30

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Ostpreußen Prov. RMN⸗-=

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do. do. do. R. 21. uk. 33

do. do. do. R. 18, uk. 32

Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfbr. R 1,2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 do. do. do R. 9, tg. 33

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Kasseler Bezirksverbd. Schatzanw., rz. 110 Wiesbad. Bezirksverb.

Schatzanw. fäll 1. 5.33

Ostpreußen Prov. An

Pommern Provinz An Auslosgssch. Gruppe do. do. Gruppe

Auslosungsscheine

Anl.⸗Auslosungssch Westfalen Provinz⸗An

Belgard Kreis Gold⸗

Altenburg (Thür.) Gold⸗A., kdb. ab 31] 8 Augsbg. Schatzanw. 1928, fäll. 1. 5. 31 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. 1924, tg. 25 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 33 Bonn RM⸗A. v. 26. rz. 1931 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 P, kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928, kdb. 33.

do. 1926. kdb 31 Dresden RM⸗Anl. 1926 R. 1, uk. 31 do. 1926 R. 2, uf. 32 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 33

do. 1926, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1926, uk 32

Auslosungsscheine“ .. Rheinprovinz Anleihe⸗ Schleswig⸗Holst. Prov.⸗

Auslosungsscheine“ .. 1 *einschl. ½ Ablösungsschuld (i

Anl. 24 kl., rz. ab 24 6 do. do. 24gr., rz. ab 246

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Ohne Zinsberechnung.

Dt. Ant.⸗Auslosungssch.“ is.h Ablösgsschuld ohne Auslosungsschei AnhaltAnt.⸗Aunbbeschsche Anhalt Anl.⸗Ablösgssch

onne Ausiosungsscheing Hamburger Anl.⸗Aus⸗

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Hamburger Ablös.⸗Anl. ohne Auslosungsschein Mecklenburg⸗Schwerin Anl⸗Auslosungssch.* Meckl.⸗Schwer. A.⸗Ahlös⸗ Sch. 26 o. Auslosgssch. Thür. Anl.⸗Auslosgssch.“

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Deutsche Wertbest .

bis 5 Doll., fäll. 2. 9. 35/ n

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Gekuündigre, ungetündigte, verloste und unverloste

Rentenbriefe ohne

Zinssche

inbogen

und ohne

Erneuerungsschein lausgenommen Posensche)

4,3 ½ Brandenb. agst. b. 31.12.17 4,38 % Hannov. ausgst. b.31 12.17 4,3 % Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17 4 Lauenburger, agst. b. 31.12.17 4,3 ½ Pomm. ausgest. b. 31.12.17 „3 ½ % Posensche, agst. b. 31.12.17 4,3 Preußische Ost⸗ u. West⸗ ausgest. b. 31.12.17.

4,3 ½% Rh. u. Westf., agst. b. 31.12.17

4,3 ½ 4,3

Sächsische agst. b. 31.12.17 Schlesische, agst. b. 31.12.17.

4,3 Schl⸗Holst. agst. b. 31.12.17

21,3 b

21, 35 b

17,75 b G

19,15 G

21, 35 b G

17,3 b G 23,75 G

Anleihen der Kommunalverbände. a) Anleihen der Provinzial⸗ und preußischen Bezirksverbände.

Mit Zinsberechnung.

Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, kdb ab 33

Hann. Prov. GM⸗A.

4 M. 1B. tilgb ab 26 8 do. RM⸗A. R. 2B,4 Bu. 5 8 do do. R. 10, tgb. 34 8 do. do. R. 38, rz. 103, 7

8 14.3.9 do. do. 26, kdb. ab 32 7

1127

1.4.1

1.4.10°9 —,—

94,7 B

1.4. 10 94,5 G 1.4.10

92,75 b 98 eb B

94,25 G

94,7 B 94,5 G 93 5b

98,5 0

Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1926 uf. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19,tilgb 32 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 31 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29. Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, kd b. ab 31.5. 32 Görlitz RMN⸗Anl. von 1928, uk. 33 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1 7. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk 31 Kolberg /Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Köln RM⸗Anl. v. 26, rz. 1. 10. 29 Köntgsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3, utf. 35 do RMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk 33. Leipzig RM⸗Anl. 28 uk. 1. 6.34 Magdeburg Gold⸗A 1926, uf. bis 1931 do. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, unk. 31 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26. tilgb 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. ab31 Nürnberg Gold⸗A. 1926 unk. b 1931 do. do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 unk, bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold A. 1926, rz. 1931

do. do. RM⸗Anl. 19I. 1 Plauen NM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 8. Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk bis 29 8.

Emschergenossensch. A. 6 R. A 26, tg. 31 do. do. A. 6 7 B27, t22 Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. 5, rz. 27§ do Reichsm.⸗A. A. 6

Feing. rz. 29 § do. Ag 7, rz. 31 § do. Ag. 6, rz. 30 § do. Ag. 4, rz 26 9

5 sichergestellt.

5

1.⸗

in 4

do. do.

Vdo.

l.⸗ 1* 2*

8do.

l.⸗ do

V 1.1 1.1.7

1.4.10

1.1.7

1.4.10

1.2.8

Ohne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗

Sch. einschl. Abl Sch.

ein d. Auslosungsw.)in ¼ Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. 1 Abl.⸗Sch. tin †½ d Auslosungsw.)

do

d) Zweckverbä Mit Zinsberechnung.

2 92 G

1.5.1 1191,75 G Ohne Zinsberechnung.

50,8 G

7 53 G

51,9 b

n ½ des Auslosungsw.)

b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.

e b

c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.

91,25 G 97,6 G

87G 779,75 G

93,6 G 96 G

93,75eb G 92 b G 93 b

935b,8

93 G 98 G

94,5 G 76 G

92,5 G

51,7 G

51,25 b

nde us

53 G

51,9 b

91,25 G 97,75 B

87 G 80 B

93,5 G 96 G

93,8 b G

7

w.

do. do. do. R. 3, tg. 32 do. do. R. 4 u. 6, tg. 32 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, tg. 32

do. do. do. R. 1, tg. 32 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk 29 do. S. 2, rz. 30

do. S. 4, rz 31

do. S. 5, rz. 33

). do. S. 1 u. 3, rz. 30

- do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, rz32 do. do. G. K. S. 1, rz29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 do. R. 4, tg. 30.

do. R. 11, tg. 33

R. 13, tg. 34

8. 15, tg. 34

15, tg. 82

. 10, tg. 33

7, tg. 32

. do. R. 3, tg. 30. . do. Kom. R 12,33

. do. do. R. 14tg. 34 . do. do. R. 16tg. 34

.. do. do. R. 6, tg. 32

. do. do. R. 8, tg. 32 Thüring. Staatsbk. Gold⸗Schuldv. .. Württ. Wonngskred. G. Hyp. Pf. R. 2, rz. 32 do. do. 26, rz. 32

8 8

—8₰ 8.2 0

21œ5.1 0 Gl ◻☛

28—

0 20œ 00 0 281o G0 0l U =S

8

20

1.4.10 101,75 G 1.4.10 95,5 G

vüpPrEeesre 8E11““

gPürüsrereagesen —έ

SüöePegeeessegeögn 2-ö22222ö=Sö=Sü2S22 S8

Lipp. Landesbk. 1—9

do. do. unk. 26/4 Oldenbg. staatl. Kred. do do. unk 31 do. do.

do. do. 9. u. 10. R. do. ⸗Gotha Landkred. do. do. 02, 03, 05 do.⸗Mein. Ldkrd. 07-13 do. do. konv., gek. Schwarzb.⸗Rud 08

do. do. 3 ½ do.⸗Sondersh. Land⸗ kredit, gek. 1. 4. 24 3

Hann. Ldskr. G. 26 N do. do. 27, tg. 32 do. do. tg. 31 Kassel Ldkr. GPf. 1,kb30 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 4, kdb. 31 do. do. R. 6, kdb. 32 do. do. R. 3, kdb. 31 do. do. R. 5, kdb. 32 do. do. Kom. R. 1, kb. 31

v. Lipp. Landessp. u. L. 4 ½

Sachs.⸗Altenb. Landb. 38

3 do.

1

1 911 1.

1.

1.1.7

8 .

1.1.7 1.1.7 1.19 1.3 9 1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3.9

Nassau. Landesbank Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 33 do. do. do. S. 6, 7, rz. 34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Komm. Ausg;

Ostvr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, uk. 33 Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30 do. do. do. rz. 1. 4. 31 do. do. A. 1u. 2 , rz. 32 do. do. Kom. 1a, 1 b, ut32 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf. R1, ut34 do. do. Kom. R. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R. 2 N do. do. Pr. Fg. 25 u 30 do. do. do. 28 R. 2, uk. 33 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 Westfäl. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundstücke Gld.⸗Pfd R. 1. uk. 33. do. do. 26 R. 1. uk. 31

Buchst. A, rz. 100, uk 31/7

◻᷑ĩ 2 2 2 l

22—82 0 0.

do. do. 27 R. 1, uk. 32

95,5 b 97,5 G 90 G 80,5 G 92,5 G 94 6 7,1 G

95 G 95 G 95,25 b 97 b 6 7,5 G 5 G

94,5 88 6

95,5 G 95,25 G 96,75 G 976 87,25 G 1,1 93,25 G 90,5 G

101,5 b 95,5 G 97,5 G 98 b 98 b 88,5 G 90 G 85,5 G 77,5 G 95,25 G 95,25 G 95,25 G 88,5 G 85,5 G

76,5 b G 7,75 G 6

8 Ohne Zinsberechnung.

—,— —,— —,— —,—

95,5 G 95,5 G 96 G

96 G

90 G

90 G 80,75 B 80,75 B 93 b B

97 G 97,5 G

a) Kreditanstalten der Länder Mit Zinsberechnung. 8

b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, kommunale Giroverbände. Mit Zinsberechnung.

95,5 G 95,25 b G 96 G 96 G 90 G 90 G 75 B 75 B

97 b G 97.5 b G 94,5 G 95 G

94 G 90,5 G

8 b G

90,5 G

Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe à do. do Reihe B Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 V 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdhr SX Meckl. Rittersch GPf. do. do. do. Ser. 1 Ostpr ldsch Gd.⸗Pf. do. do. do. do. do do. do. do. do. Pom. ldsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. l u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr .. do. do. uk. b. 30 do. do Ausg. 1 —2 do. do. Ausg. 1 2 Schles. Ldsch. G⸗Pf. do. do. Em. 1.. do do. Em 2.. do. do. Em. 1.. Schlw. Holst. lsch. G. do. do. do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdy GpPf. 5 do. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Pfd. do. do. do. 6.11.

Ohne Zinsberechnung. Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke. *8 % Calenberg. Kred. Ser. D t, (gek. 1. 10. 28, 1. 4. 24) 5 15 %h Kur⸗ u. Neumärkische 23 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue 24,3 ½,3 Kur⸗U Neum. K.⸗Obl. NI *4, 3 ½¼, 3 landschaftl. Zentral Nr. 1 484 620 ¹1 *4, 3 ½, 3 Ostpreußische N2..... *4, 3 ½, 8 Pommersche X.. *4. 3 ⅜, 3 ¾ Pomm Neul. für Kleingrundbesitz 2 —, 24, 3 ½, 3 Sächsische ² 17,6 G 44 ½ Sächs. landsch. Kreditverb. —,— Sächs. Kreditverein 4 4. Kreditbr. bis Ser. 22, 26 33 (versch.) do. do. 31 bis Ser. 25 (1.1.7) *4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl.

(ohne Talon) 8t†. 28 3 % Schles. landschaftl. A, C. D, ausgest. bis 24. 6. 17 (alle), Nausgest. bis 24. 12. 17 *4, 3 ½, 3 Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. N ² 4, 11u“ b. 3. Folge² *4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1— II1 4,04 G 4,02 b *4, 3 ½⅛, 3 % Westpr. Neulandsch. 1 6.44 6 6,42 G 1 m. Deckungsbesch. b. 31. 12. 17, 2 ausgest. b. 31. 12. 17.

20 oœUo U. GHl H‿̊ &.

2☛☚ 2☛ S2 ☛◻☛ Fxϑ ◻¶☛̈ 2

S

80 G 92,8 b 85.25 G 84,2 b „1 G 92,7 G 91,5 G 81,9 G 92,75 G

α 822N2U—0

08 8— bo ̊-⸗

8—S— 80 2

80

PPEeeeeseees*eee 222bg=b2ö2bbe 2 2 12

SS2E88

SVSVSVSVYSVYgSVYSVVYéYVYOYVYVégVV

ScocochsE

1 29 22—2 S 88 cS

- -

—,—

5,15b G

17,75 b 18,1 G 19,05 G

9,35 G 15,8 b G

9,25 G 15,8 b G

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung.

Dtsch. Kom Gld. 25. (Girozentrale)tg31 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do 28 A 1, tg. 33 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 27 A. 1 V. tg. 32 do. do. 23 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗ anweis. 28, rz. 31 Mitteld Kom.⸗A. d. Spark. Girov., uk 32 do. 26A. 2 v. 27, uk. 33 Württembg.⸗Spark. Girov Rm., rz. 29] 7

do. 38 Schleswig⸗Holstein.

do do Westf. Pfandbriefamt

Landeskult Rtbr. (4

f. Hausgrundstücke [4 8

1.4.10

1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3.9. 1.3.9

1.4.10 14.10

1.1.7

Ohne Zinsberechnung. Kassel. Ldskr. S. 22-254 . . Eer. 251 8 Ser. 27/4 8 Ser. 28/4 do. Ser. 29, unk. 30/4

—,— —,— —,

*

do⸗ do.

Dr. Komm.⸗Sammelabl.⸗ Anl.⸗Auslosgssch. S. 1* Ser. 2“* do. do. ohne Ausl.⸗Sch. 8 einschl. Ablösungsschuld din % des Auslosungsw.).

do do.

in 4 berd

69,25b 21,5 b

b G 69,5 b 21 b

Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. do. do. do. do. do. do. S. A do. do. S. A Liq. Pf. Anteilsch. z.5 1 Liq. G. Pf. d Berl Pfb ASaff. Berl. Pfandbr. A SB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) Berl. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S 1 do. do. Preutz. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 do. do. Reihe 5, 30 do. do. Reihe 7. 31 do. do. R. 3 u. 6,29 u. 31 do. Reihe 9, 32 . do. Reihe 10,32 . do. R. 14 u. 15,32 . do. Reihe 18,33 . do. Reihe 19,33 do. do. R. 20 u. 21, 34 do. do. Reihe 8, 32 do. do Reihe 11,32 do. do. R. 2 u. 12, 32 do. do. R. 1 u. 13, 32

1

DeutschePfdbr.⸗Anst. Pos. S. 1-5, uk. 30-34 „Dresdn. Grundrent.⸗

Bk. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R. 2, l. Thür. L. H. B. rz29 do. do. R. 1. rz ab28 Bayer. Handelsbt.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33 .R. 6, ut. 34 .. R. 1, uk. 29 R. 2-4, uk. 30 .R. 5, uk. 31 . R. 6, uk. 31. . R. 7, uk. 31 . R. 1, uk. 32 R. 1, uk. 32 . R. 2, uk 33 Bayer, Landw.⸗Bk. GHPf. N20,21 uk. 30 Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 11-25, 36-79, 84-87 rz29,30 do. 80,83, 88, 89 rückz 32

do.

212N2nͤNInͤNIbUgU

0Q

S S. 90, 91. rz. 33 do. do. S. 92, 93, rz. 33 do. do. S. 94, 95, rz. 34 do. S. 1—2, rz. 32 do⸗ Ser 1 do. Ser. 2, rz 32 do. Komm. S. 1— 10 do. do. S. 1 rz 32 Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Ser. 2, unk. b. 30 do. do. Ser. 3, uk. 30 do. do. Ser. 4, uk. 30

◻☛ 2 œ π☛

2l l 0 .

10

4

AgEnEAEe

-—-q

vüöPPrPereüe-s-e-eee ——OBæAnö

2 29 22 22 8.....S 222 22222

412

do.

1.3.9 1.6.12

1.3.9 1.38 9

12 88,5 G

Anst. Pf. S., 2,5,7-10 †4 versch. —,— * do. do. S. 3, 4, 6 N† 3 ½ “do. Grundrentbr 1-3 †4]1.4.10

Ohne Zinsscheinbogen u ohne Erneuerungsschein

Pfandbriefe und Schuldverschreib.

von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗

scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Mit Zinsberechnung.

,,94 G

.95 G

107b 97,5 b I

751 b 16,5b

80 b G 107 G 97,5 G

102 G 102 5b 104 25 b 95,25 G 95 b 85 b göb 97,5b 97,5 b 97,75 G

79 G

Ohne Zinsberechnung. *4 Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vorkriegsstücke) †.

4 ½ do. do. (Nachkriegsstücke) 4 ⅛% Magdeburger Stadtpfandbr v. 1911 (Zinstermin 1. 1. 7) Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

1828 8

18,25 G

e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung.

—,—

99 b 77,5 G

98,5 b G 98,5 G 94 G

94 G 94 G 94 G 93 G 88,5 G

97,8 G

96 9 b G 98,5 G 98,5 G 93,5 G 89 G

82,5 G 82,5 G 94,5 G 82,5 G

103,8 G 102,8 G 102,6 G

98,5 G 98,5 G 98,5 C 89 G

82,5 G 82,5 G ,5 G 5 G

102,75 b G 102,8 b G 103,6 G

do. do. S. 9. uk. 32 (Mobilis.⸗Pfdbr.) do. do S. 8 (Liq.⸗ Pfdb.) o Ant.⸗Sch. Anteilsch z.4 % Lig.⸗ GpPf. d. Bln. Hyp. B. Berliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1, uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3, uk. 32 Braunschw⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz.31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do 1928, rz 1934 do. do 1926, rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 8 Lig.⸗ G. Pf d. Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. Braunschw.⸗Hann. Hyp. Gld. K., uk. 30 do. do do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do do. unk 28 Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, uk. 33 do. do. R. 3, uk 31 do. do. R. 4, uk. 32 do. GldK. R. 1, uk. 30 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. R. 3, uk. 32 Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S. 26,uk. 29

. S. 27, uk. b. 29

. S. 28,29, unk. 31

.. S. 34, uk. b. 33

.. S. 36, uk. b. 34

.. S. 30, uk. b. 32

.. S. 31, uk. b. 32

. S. 33, uk b. 31

. S. 32 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch... Anteilsch. z. 4 ½⅛ Lig.

Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Kom. S. 6, uk. 32 do. do. S. 7, uk. 34

Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 2, tg. 32 Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗

Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, rz. 34 do. do. E. 7, rz. ab 32 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. E. 2, rz. ab 29 do. Gld⸗K. E. 4, rz30 do. do. E. 6, rz. 32 do. do. E. 9, uk. b. 33

GothaGrundkr. GPf

A. 3, 3a, 3b, uk. 30

GpPf. d. Dt. Hypbk. ff.

1 œ S0 0

22 l Hœl cNU œͦ G.

2l m —2 G 0 2 œ☛

do. do. Goldm. Pf.

Abt. 4, uk. b. 30. do. do. Gld. Hyp. Pf.

Abt. 5,5a, uf. b. 31 do do. Abt. 8, uk. 34 do. do. do. A. 6,uk. 31 do, do. Goldm. Pf.

Abt. 2, uk. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. A7 (Lig.⸗

Pf. o. Ant.⸗Sch.) Anteilsch. z.4 ½ % Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer⸗ Grundkredit⸗Bk. GothaGrundkr.⸗Br.

Gold⸗K. 24, uk. 30 do. do. do. 28,Uk. 34 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfo. E. v ul. 33 do. do. E. G, uk. 33 do. do. E. A, uk. 28 do. do. Em. B, ab

1. 4. 30 auglospfl. do. do. Em. D, uk. 32 do. do. Em. FE, ukf. 32 do. do. E. MMob. Pf do. do. Em. UL(Liq.⸗

Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 8 % Liq.⸗ SPf. Em. Ld. Ham⸗ burger Hyp.⸗Bank Hannov. Bodkrd. Bk. Gld. H Pf. R. 7, uk30 do. R. 1—6, uk. 32 do. R. 8, ut. 32 do. N. 12, uk. 32 do. R. 13, uk. 33 do. R. 14, uk. 33 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. do. Kom. R. 1uk. 33 Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HppPf. R. 111. Pr. Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. 5, tilgb. ab 28 do. Em. 11, rz. ab 33 do. Em. 12, rz. ab 34 do. Em. 13, rz. ab 34 do. Em. 15, igb. ab 34 do. Em. 6, rz. ab 32 do. Em. 9, rz. ab 33 do. Em. 2, tilgb. ab29 do. Em. 7 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. do. E. 7X(Lq. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do. E. 14, tgb. 34 do. do. Em. 8, rz. 33 Meckl. Hyp. uWechs.⸗ Bk. Gd. Pf. E2, uk. 30

. do. E. 4, uk. b. 32

.. do. E. 8, uk. b. 33

. do. E. 9, uk. b. 34

do. E. 5, uk. b. 32

. do. S. 1, uk. b. 29 do. do. Em. 7 (Liq.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 Lig G

do.

Meckl. Hyp. u. Wechs⸗ Bk. Gld. K. E. 3, rz. 32 do. do. E. 6, uk. b. 32 Meckl.⸗Strel. Hyp. B G Hyp. Pf. S. 1, uk 32 do do. S 2 Liqg Pf.) Mein Hyp⸗Bt. Gold⸗ Pfd. Em. 3, ut. b. 30 do. Em. 5, uk. b. 28 Em 8, uk. b 31 Em 15, uk. b. 34

. Em. 17, uk. b. 33

. Em. 18, uk. b. 34 Em. 9, uk. b. 32 Em. 11, uk. b. 32 do. Em. 12, uk. b. 31

Pf. Mckl. Hyp. u. Wbff. 8

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100,55 G

93,25 b G 94,5 G

97,5 G 97,5 G 90 G

94,7b 95 ⁄eb G

1.4.10

RMp. S

½

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VSVgSVSVOV— 2-ö-22E

12,15 4 100,9 b

12,15 b G 100,8 G 96,25 G 95,25 b G d G 7,5 b 6

4.10 1 1.

1.4.1 1.127 1.1.7 147 14.1

1 4 1

do. Em. 2, uk. b. 29

0 8GUo o e &Æ̃ œ & 82

1.

1.1 1.1 1.4 1.4.

7 10 83 b G 10 [78,5 b G

79,6 G 80,25e b G 94,5 G 83,5 G

94,5 G 94,3 G 97 G

0 97,5 b G 97,5 G

6 b G 7,5 G

78,275 G