98
schaft“ erklärte Abg. D. Dr. Schreiber
Zentr.): Bei der Biologischen Reichsanstalt besteht die Gefahr der Verbeamtung. Es ist notwendig, die jungen wissenschaftlichen Kräfte in den Austausch mit anderen Wissenschaftsinstituten zu bringen. Das Kuratorium bedarf der Ergänzung; seine Ein luß⸗ nahme ist gleichzeitig zu stärken. Anzustreben ist die Fühlung⸗ e mit der Notgemeinschaft. Ministerialrat Streil: Wir
sn bestrebt, bei unseren jungen wissenschaftlichen Angestellten arauf zu sehen, daß sie nach einigen Jahren Tätigkeit dort wieder
abgehen. Das beste wäre, sie in Privatdozentüren oder Pro⸗ fessuren unterzubringen. Aber es ist sehr schwer, weil sie in dieser Anstalt in Spezialstudien hineingetrieben werden. Bei Be⸗ fatsgerusgen lassen wir nicht das Dienstalter allein entscheidend ein. In das Kuratorium werden wir einen Vertreter der Not⸗ gemeinschaft der Wissenschaft aufnehmen; Vertreter der Kaiser⸗ Wilhelm⸗Gesellschaft gehören ihm bereits an. Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) ersuchte, die Biologische Anstalt beim Reichs⸗ ernährungsministerium zu belassen. db das Kuratorium bitte er auch einen Vertreter des Reichskuratoriums für Technik in der Landwirtschaft zu berufen. Abg. Dr. Schreiber (Zentr.): Im Reichsministerium des Innern ist die Aktivierung des Kura⸗ toriums gelungen. Auch als Verwaltungsbehörde müsse hier das Ministerium den Kontakt mit den berufenen wissenschaftlichen Stellen nicht verlieren. Er bitte um eine Statistik über die aus der Biologischen Anstalt wieder aus⸗ geschiedenen wissenschaftlichen und technischen Hilfsarbeiter. Reichsernährungsminister Dietrich warnte nachdrücklich vor einer Abzweigung der Biologischen Anstalt vom Er⸗ nährungsministerium. Dem Reichsministerium des Innern werden schließlich die fachmännischen Kenntnisse sFhen, die Biologische Anstalt richtig zu fördern. Nach kurzer weiterer Aussprache wurde der Rest des Etats ge⸗ nehmigt. — Es folgte der Haushalt des Reichswehr⸗ 1 isteriums. Abg. Steinkopf (Soz.) schilderte kurz die eesscchlüsse des Unterausschusses, die im wesentlichen denen bei der
anderen Etats entsprechen. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) erkundigte sich nach einer Reihe von Einzelheiten der Beschlüsse des Unterausschusses, namentlich wegen der eeee Er bitte um Auskunft, wie es mit der Einheitslaufbahn stehe. Abg. Steinkopf (Soz.) erwiderte, die Einheitslaufbahn werde durchgeführt für die Marine im nächsten Jahre. Was die Warte⸗ standsbeamten betreffe, so könne man die Bahn für eine bessere Lansbahn vielleicht dadurch ee. machen, daß man in das Etats⸗ gesetz für 1929 eine Ankündigung aufnehme, die besage, daß die Reichswehr von der Verpflichtung, Wartestandsbeamte einzustellen, für 1929 befreit werde. General von dem Bussche erklärte, daß für jeden neuen Angestellten zwei bis drei Soldaten frei würden. Abg. Brüninghaus (D. Vp.) beantragte, die Reichsregierung zu ersuchen, im Haushaltsplan 1930 den Rest der ür die Waffenmeister noch ausstehenden gehobenen Stellen anzu⸗ ordern. Abg. Torgler (Komm.) begründete Streichungs⸗ anträge, z. B. des Postens des Reichswehrministers, der Seel⸗ orge, des Nachrichtenwesens, und beantragte dafür mehrere Stellen ür niedrige Beamte. Abg. Gottheiner (D. Nat.) kündigte ür die dritte Lesung neue Anträge auf Stellenverbesserungen an. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) fragte, wieviel militärisches Personal noch abgelöst werden müsse. Trotz der Einheitslaufbahn werde man immer noch besonderen Bürodienst lind Kräfte dafür brauchen. Auf eine Frage des Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) erwiderte General von dem Bussche: Wir haben bei einem Zwanzigstel des Heeres Soldaten durch Angestellte -2 Im Bürodienst haben wir 101 Angestellte. Die Titel wurden entsprechend den Anträgen des Unterausschusses genehmigt. Beim Kapitel 2 (Geldabfindung der Kommando⸗ I“ Truppen usw.) wurde ein kommunistischer Antrag ab⸗ gelehnt, der forderte, daß die Angehörigen der Wehrmacht ent⸗ üacsungs ihrem Dienstalter nach den Gehaltssätzen der Be⸗
und Forstwirt
oldungsgruppe C XIII besoldet würden. Genehmigt wurde auch as Kapital „Bildungswesen“. Beim Kapitel „Bekleidung“ er⸗ klärte auf Fragen des Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) General von dem Bussche, daß sich die im vorigen Jahr vorgeführte Uniform im allgemeinen nicht bewährt S. Daher solle jetzt die Uniform wie heute mit sechs Knöpfen und mit einem Klapp⸗ kragen versehen werden, so daß bei kalter Witterung der Kragen hochgeschlagen werden könne. Für die gemütliche Gestaltung der Unterbringungsräume seien im Sachetat 300 000 RM angefordert. Auf eine weitere Anfrage erwiderte Ministerialrat Küthe, daß 34 Stellen der angeforderten gehobenen Stellen für den Waffen⸗ revisionsdienst, 13 für den Abnahmedienst bestimmt seien. Die ersteren würden mit Waffenmeistern besetzt, die letzteren rekrutierten sich aus Beamten der Feuerwerkerlaufbahn. — Der Etat des Wehrministeriums wurde genehmigt Beim Marineetat wurde eine Entschließung angenommen, die die Reichsregierung ersucht, die Einstufung der in dem Ministerium im Registraturdienst Beschäftigten mit der Dienstpostenbewertung in Einklang zu bringen. Auf eine Frage des Abg. Schmidt⸗ Stettin (D. Nat.) erklärte Kapitän Gatho, der Restbedarf an militärischem Personal belaufe sich auf 456 militärische Köpfe, 328 Soldaten davon sollen 1928/29 durch 208 Zivilkräfte frei⸗ gemacht werden. Der Rest von 128 Soldaten solle durch Ein⸗ stellung von 60 bis 70 Zivilisten im Etat 1930 freigemacht werden. Auf eine weitere Anfrage nach der Zahl der für die Personal⸗ abteilung beschäftigten Beamten — es seien bekanntlich 77 Lauf⸗ 55 auf 1880 Beamte — erwiderte der Chef der Marine⸗ leitung, Admiral Raeder, daß bereits eine Vereinfachung der Laufbahnen zusammen mit dem Reichssparkommissar geprüft und untersucht werde, welche Laufbahnen zusammengefaßt werden
könnten. — Die Weiterberatung wurde auf den 7. März vertagt.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 7. d. Mts, unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.), die zweite Lesung des Nachtrags zum Haushalt der Marine 1928 fort beim Kapitel „Geldabfindung der Kom⸗ mandobehörden Marineteile“ 1 Nach dem Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurde das Kapitel mit den Vorschlägen des Unterausschusses angenommen. Beim Kapitel 3 „Bildungswesen“ machte Abg. Brüninghaus (D. Vp.) darauf aufmerksam, daß bei der jetzigen, durch den Unter⸗ ausschuß empfohlenen Regelung der oberste Unterrichtsleiter der Marinefachschule für Gewerbe und Technik — ähnlich stehe es mit dem der Fachschule für Verwaltung und Wirtschaft — auf einem Posten stehe, der schlechter dotiert sei, als die Posten der Leiter der Schulen, die sie zu betreuen hätten. Er bitte deshalb die von der Regierung angeforderten Oberregierungsratsstellen hierfür zu bewilligen. Reichswehrminister Groener unterstützte diesen Antrag und erklärte, ohne eine solche Besserstellung werde man geeignete Männer für diese leitenden Stellen nicht mehr erhalten. Auf Ersuchen des Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr.) um Er⸗ läuterung der jetzigen Verhältnisse auf diesem Fachschulgebiete setzte der Chef der Marineleitung Admiral Raeder aus⸗ einander, daß dei der Marine das Fachschulwesen von dem In⸗ des Bildungswesens in Kiel benufsehig werde. Dem tünden zwei Referenten zur Seite, denen auf Wunsch des parla⸗ mentarischen Beirates besonders weitgehende Befugnisse zugebilligt 589 Daher sei folgerichtig, wenn sie mindestens so einge ht würden, wie die Leiter der Schulen, die sie betreuten. Das Ver⸗ rältnis der akademischen eeee Lehrer zueinander ei gut. Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr.) trat für die Anregung rüninghaus ein. Nach kurzer weiterer Erörterung wurde es für 1928 beim bisherigen ü-9, n2, belassen, für 1929 wurde die Regierungsvorlage wiederhergestellt, d. h. es werden entgegen dem Urerans ebacerange zwei Oberregierungsratsstellen für diese Posten eingestellt. Im übrigen blieb es bei den Vorschlägen des Unterausschusses, denen der ass⸗ auch in dem übrigen Kapitel folgte. Damit war dieser Nachtrag erledigt. — Abg. Ersing (Zentr.) berichtete kurz über die eingegangenen Petitionen und beantragte, da sie sich meist auf Stellenveränderxungen beziehen, ie al durch die Beschr ichaneise für erledigt zu erklären. Die Be⸗
ußfaftung wurde bis zur dritten Lesung zurückgestellt. — Es bias der Haushalt des Reichsjustizministeriums. W“ Abg. Hergt (D. Nat.) machte darauf aufmerksam, daß infolge der Skreichung der höheren Dienstaufwandsentschädi⸗ gungen usw. gegenwärtig der Oberreichsanwalt der einzige Beamte sei, bei dem nun die Ministerialzulage weererhergestelt werde. Abg. Steinkopf (Soz.) wies als Berichterstatter für den Unterausschuß daraufhin, daß auch bei diesem Etat die Ablehnung der besonderen Aleniterjatverfasfng, der Dienstaufwands⸗ kntsehig gtng und der Wintltes zulagen dem Haushalt wiederum das bisherige Gesicht verliehen habe. Abg. Torgler (Komm.) wiederholte seine Beschwerden über das mangelhafte Entgegen⸗ kommen gegen die unteren Beamten. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) forderte erneut eine Zusammenstellung der weg⸗ gefallenen Stellen, da inzwischen dem Finanzministerium doch eine Zusammenstellung möglich gewesen sein müsse. (Ministerial⸗ dirigent Wever: Die Tö“ ist noch nicht voll⸗ ständig!) Abg. Hergt (D. Nat.) Oberreichsanwalt. Dieser Posten sei so außerordentlich wichtig, daß er bitte, dem Oberreichsanwalt entsprechend dem Unterausschuß⸗ beschluß die Aufwandsgelder zu bewilligen. Abg. Ersing (Zentr.) forderte als Unterlage für die nächstjährigen Etat⸗ beratungen neue Drucklegung des Personaletats fur 1929 nach Erledigung in dritter Lesung. Abg. Stein kopf (Soz.) unterstützte den Wunsch. Ministerialdirigent Wever sagts zu, seinem Minister den Wunsch vorzutragen. Be⸗ richterstatter Abg. Hergt (D. Nat.) berichtete eingehend über die Beratung des Haushalts des Reichspatentamts. Pefes Amt habe sich bereiterklärt, die Beamten des Reichsentschädigungsamts zu übernehmen. Der Redner schilderte dann die Verhältnisse des Amts in seinem Kanzleidienst und empfahl die Beschluüsse des Unterausschusses. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) fragte an, ob und wieviel Beamte das Patentamt noch übernehmen könne und ob es sich solange behelfen könne, bis es alle Beamte des Reichsentschädigungsamts übernehmen könnte. Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr.) ersuchte um Auskunft über den Nachwuchs im Reichspatenkamt. Wünschenswert sei, daß der wissenschaftliche Nachwuchs nicht die bürokratische Beamtenkarriere mache, sondern wieder in die wissenschaftlichen Institute und Akademien be⸗ 8. zurückkehrte. Der Redner fragte weiter nach der Art er nichtbeamteten wissenschaftlichen Hilfskräfte. Auf eine weitere Anfrage des Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) erwiderte Ministerialrat Dr. Sauer (Reichsjustizministerium), daß für die neu zu schaffenden Stellen, die bereits beim Reichspatentamt vor⸗ See Hilfskräfte in Frage kämen. Abg. Torgler (Komm.) beantragte, eine große Rei e von Kanzleibeamten in das Be⸗ amtenverhältnis überzuführen; der Reichssparkommissar habe ja nach seinem Bericht selbst nichts dagegen einzuwenden. Reichsjustizminister Koch⸗Weser: Die Reorganisation des Reichspatentamtes ist in vollem Gange. Wir hätten auch eine schnellere Reorganisation der Kanzlei gewünscht, aber wir müssen ja abwarten, bis die Denkschrift über die sämtlichen Kanzleien der Reichsbetriebe vorliegt. as wir als Beamte einstellen, sind fast alles Personen, die bereits im Angestelltenverhältnis im Amt vorhanden sind; eine Schwierigkeit 8” die zu übernehmenden Beamten des Reichsentschädigungsamts besteht nicht. Nicht jeder Beamte eignet sich für die Arbeit im Patentamt. Ein Austausch zwischen Beamten des Patentamts und denen der wissenschaft⸗ lichen Institute ist nur in wenigen Fällen möglich. Wollen wir die Verhältnisse im Patentamt bessern, so müssen wir genügende Be⸗ förderungsstellen zur Verfügung haben. Die Bibliothek umfaßt 270 000 Bände und ist vorzüglich verwaltet. Ohne eine Vermehrung der Kräfte wird es aber nicht gehen. Das Amt ist überlastet. Die Abgeordneten Dr. Rein 99 78 (Dem.) und Steinkopf (Soz.) ersuchten, die geplante Neuorganisation des Patentamts nicht zu verzögern. Ministerialdirigent Gaertner (vom Reichssparkommissar) wiedersprach der Auffassung des Abg. Torgler, daß der Sparkommissar eine Ueberführung der An⸗ gestellten des Kanzleidienstes in solchem Umfange in das Be⸗ amtenverhältnis empfohlen habe; der Sparkommissar habe nur an die (5 bis 9) Bürobeamtenstellen gedacht, die vorgeschlagen worden wären. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) unterstützte die Ab⸗ sicht des Ministers, keine Verzögerung der Reorganisation des Patentamtes eintreten zu lassen. Im Gegenteil hänge für ihn von der Ausführung dieser Absicht die Bewilligung dieses Haushalts des Patentamts ab. Berichterstatter Abg. Hergt (D. Nat.) er⸗ läuterte nochmals die Wünsche des Unterausschusses, die sich im wesentlichen mit denen des Ministers deckten. Der Reichsspar⸗ kommissar habe nur eine Uebernahme von 5 bis 9 Angestellten aus dem Kanzleidienst in den planmäßigen Bürobeamtendienst gedacht. Reichsjustizminister Koch⸗Weser legte dar, daß eine Verzögerung der Reorganisation des Patentamtes nicht zu verantworten sei. Es sei eine Verwirtschaftung des Volksvermögens, wenn wir nicht für rechtzeitigen Schutz der Erfindungen sorgten. Das Kapitel „Patentamt“ wurde an den Unterausschuß zurück⸗ verwiesen. Der Etat ist damit vorläufig erledigt. — Ls folgte die EE des Reichswirtschafts⸗ ministeriums. Berichterstatter Abg. Steinkopf (Soz.) referierte über die Verhandlungen des Unterausschusses. Der Unterausschuß habe, wie bei allen anderen Etats, auch beim Haushalt des Reichswirtschaftsministeriums die üblichen Abstriche bei den geforderten Personalien vorgenommen. Was den Reichs⸗ kohlenkommissar anbetreffe, so halte der Unterausschuß die dem Kommissar gewährte Mietsbeihilfe für die Dienstwohnung mit jährlich 12 100 RM für zu hoch. Der Unterausschuß sei der An⸗ sicht, daß diese Kosten in erster Reihe von den Kohlenverbänden getragen werden müßten; denn die Institution des Reichskohlen⸗ kommissars diene in der Hauptsache den Interessenten. Auch die Kosten für das Büro des Reichskohlenkommissars mit 23 Köpfen, die eine Summe von 108 000 RM im Jahre beanspruchten, er⸗ schienen dem Unterausschuß sehr hoch. Abg. Torgler (Komm.) beantragte, die Umwandlungsstellen für höhere Beamte zugunsten einer Aufbesserung der unteren Beamtenstellen zu streichen. Die Kosten für den Reichskohlenkommissar bitte er gleichfalls zu v sie seien ein Geschenk an private Interessenten, für die as Reich nur begrenztes Interesse habe. Abg. Bernhard (Dem.) beanstandete bei dem Etatsposten des Reichskohlen⸗ kommissars die Etatsberichterstattung seitens des Ministeriums. In dem Etatsvermerk beim Reichskohlenkommissar stehe nur, daß der Kommissar die Erstattung der Ausgaben für Miet⸗ wohnung erhalte. Man nehme also normalerweise an, daß der Kommissar den üblichen Wohnungsgeldzuschuß von 2200 bis 3000 Reichsmark jährlich erhalte. Zur Ueberraschung aller Teilnehmer und erst auf Fragen des Redners habe sic aber in den Verhand⸗ lungen des Unterausschusses herausgestellt, daß der Reichskohlen⸗ kommissar aus der Reichskasse die Beträge für seine Mietwohnung mit 12 100 RM jährlich erhalte. Der Redner schloß sich dem An⸗ trage auf Streichung des Etatspostens für den Reichskohlen⸗ kommissar an. Wenn überhaupt ein Reichskohlenkommissar not⸗ wendig sei, so könnten nach Ansicht des Redners die Funktionen des Kommissars von irgendeinem Referenten im Nebenamt aus⸗ geführt werden. Die Tätigkeit des Reichskohlenkommissars E;- nur noch in so engem Maße statt, daß Schwierigkeiten durch die vorgeschlagene Regelung nicht entstehen würden. Was den Vor⸗ schlag des Unterausschusses anbetreffe, daß sowohl die Mietskosten wie die Bürokosten des Reichskohlenkommissars vom Reichskohlen⸗ verband bezahlt werden sollten, so habe der Redner eine un⸗ sympathische Empfindung dabei, weil der Kommissar einerseits als Reichsbeamter, andererseits als Vorsitzender des Kohlen⸗ verbandes zwei verschiedene Interessensphären zu vertreten habe. Der Kohlenverband sei zwar eine öffentlich⸗rechtliche Institution, aber letzten Endes doch eine Selbstverwaltungsorganisation be⸗ stimmter Interessenten, während es dem Reichskohlenkommissar in seiner Eigenschaft als Reichsbeamter in erster Reihe obliegen sollte, die Reichsinteressen wahrzunehmen. Der beste Ausweg bleibe also die Streichung des Etatspostens für den Kohlen⸗ kommissar und die Uebertragung seiner Aufgaben auf einen Referenten. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) machte auf die
V.
schilderte das Verfahren beim
gesamten Etats, mindestens des
dü —
Schwierigkeiten aufmerksam, die sich aus der Gebührenerhebung und aus der jeßigen Regelung der Ein⸗ und Ausfuhr ergäben. Komme die se ante Vereinbarung mit dem Kohlenverbande zu⸗ stande, so wolle seine Partei es zunächst beim alten lassen. Andern⸗ falls werde man dem Antrag Bernhard zustimmen müssen. Der Redner forderte einige Stellenumwandlungen. Staatssekretär Trendelenburg: Der Reichskohlenkommissar Stutz erhält seine Bezüge für seine Mietwohnung auf Grund einer Regelung aus dem Jahre 1917. Schon seit Gründung des Reichskohlen⸗ verbandes war Stutz in Doppelstellung: erstens als staatlicher Reichskohlenkommissar und zweitens als Versiensdn des Reichs⸗ kohlenverbandes. Seine Geschäfte, soweit sie werden, sind aber wesentlich typische Geschäfte des Reichs⸗ kommissars. Er bezieht nur die Entschädigung für die Miet⸗ wohnung, kein Gehalt. Das Gehalt erhält er vom Reichskohlen⸗ verband. Den Kosten für sein Büro stehen 100 000 ℳ Gebühren⸗ einnahmen gegenüber. Auf die Mietentschädigung hat er einen klagbaren Anspruch. Wir sind bereit, eine Vereinbarung mit dem Verband zu versuchen, diese Mietsentschädigung aus dem Etat verschwinden zu lassen, ebenso das Büro mit seinen 108 000 ℳ Kosten, dafür dem Reichstohlenverband aber die Gebühren⸗ einnahmen zu überweisen. Es ist aber mißlich, wenn ein Be⸗ amter, der wesentliche Reichsfunktionen ausübt, seine Tätigkeit lediglich aus privaten Organisationen vergütet erhält. Wir werden deshalb vorschlagen, die Gebühren so zu erhöhen, daß die Ausgaben für das Büro dadurch aufgebracht werden. Es wäre wünschenswert, wenn der Reichskommissar erhalten bliebe, namentlich im Hinblick auf die internationalen Beziehungen, wo sich die Interessen des Kohlenverbandes nicht immer mit dem Reichsinteressen decken, z. B. in der englischen Kohlenpolitik. Der Redner begründete die geforderten Ministerialratsstellen für das geforderte Referat Groß⸗Britannien, für das Kartellreferat und für das Referat Tschechoslowakei, für Mineralien, Film usw. Abg. Ersing (Zentr.) stimmte dem Vorschlag des Staats⸗ sekretärs zu. Es mache freilich einen schlechten Eindruck, wenn Wohnungsgeld gefordert werde, das nicht dem der betreffenden Beamtengruppe entspreche. Deshalb lasse man den Wohnungs⸗ geldzuschuß besser aus dem Etat heraus. Abg. Schmidt⸗ Stettin (D. Nat.) berechnete, daß bei diesem Ministerium 22 vH Stellenumwandlungen, also mehr als in anderen Ministerien, be⸗ antragt seien. Abg. Steinkopf (Soz.) verteidigte die Unter⸗ ausschußvorschläge, Abg. Bernhard (Dem.) war der Ansicht, daß man das Reichswirtschaftsministerium ganz anders mit Stellen für die Bearbeitung der Handelsverträge dotieren könnte, wenn leider nicht im ganzen Reiche eine Reihe von Stellen vor⸗ handen wäre, die ebenfalls für sich in Anspruch nähmen, Handels⸗ vertragssac en zu bearbeiten. Da sei das Auswärtige Amt, das eine Anzahl von Etatsstellen zur Bearbeitung der Handels⸗ vertragssachen aufweise. Da sei ferner das Reichsfinanz⸗ ministerium, das sich ebenfalls sehr eifrig mit Handelsvertrags⸗ sachen beschäftige, und schließlich finde man noch im Reichs⸗ ernährungsministerium gleichfalls Etatsposten für die Handels⸗ vertragsverhandlungen. Beim Reichsernährungsministerium müsse man ja allerdings sagen, daß es, was die Handelsvertrags⸗ verhandlungen betreffe, vielleicht eis verhindere als aufbaue.
hier behandelt
Aber auch die destruktive Tätigkeit erfordere Energien, manchmal⸗ noch mehr als die konstruktive. Wir sähen hier also vier Stellen, die sich gleichzeitig mit Handelsvertragssachen beschäftigten. Jede dieser vier Stellen führe ihr Eigenleben, mache ihr gerüttelt Maß von Arbeit und arbeite vielleicht auch gegeneinander. Diese Inflation von Stellen und Beamten, die sich mit den gleichen Dingen beschäftigten, sei sicherlich oft die Ursache davon, daß manche Handelsvertrag sverhandlungen nicht vorwärts kämen. Wenn das Reichswirtschaftsministerium dafür sorgen könnte, daß sich bei ihm ganz allein alle Handelsvertragstätigkeiten konzen⸗ trierten, dann könnte man ihm auch entsprechende Etatsstellen für die Handelsvertragssachen zugestehen. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen wies Redner daraufhin, daß die Aufbesserung fürr die Beamtenstellen sich bei den Ministerien deutlicher zeige als bei den übrigen Behörden im Lande. Das Folge davon, daß die Ministerien eben derjenigen Quelle nüher seien, aus der die guten Etatsstellen fließen, nämlich dem Reichs⸗ tag. Schließlich sei es im Krieg nicht anders gewesen. Denn leider hätten oftmals die Orden diejenigen bekommen, die dort gewesen wären, wo die Orden verteilt und nicht dort, wo sie verdient worden seien. Es sei notwendig, daß sich solche Miß⸗ helligkeiten nicht wiederholten; denn abgesehen von der Un⸗ gerechtigkeit, die darin liege, die Länderbehörden zu vernachlässigen, I auch die Bevorzugung der Zentralstellen eine sehr bedenkliche Rückwirkung. Wenn nämlich die Zahl derer vermehrt werde, die an der Spitze stünden, die also oben Verfügungen erließen, so ver⸗ mehre sich auch automatisch damit die Last derer, die unten die Verfügungen lesen und nach ihnen arbeiten müßten. Redner be⸗ hielt sich vor, für die spätere Etatsberatung entsprechend diesen Hinweisen eine Aufblähung der Ministerialstellen zu verhindern. Es könne da Erhebliches eingespart werden. Was den Reichs⸗ kohlenkommissar anbetreffe, so wolle er (Redner) der Ansicht des Regierungsvertreters nicht widersprechen und es als erwiesen be⸗ trachten, daß ein Kohlenkommissar notwendig sei. Aber gerade diese Ansicht würde ihn nur in der Anschauung bestärken, daß dann eben ein nnabhängiger Mann da sein müsse, der diese Dinge betreue. Unbedingt müsse die Interessenkollision zwischen Privat⸗ industrie und öffentlichem Interesse vermieden werden, wie sie jetzt doch eintreten könne, wenn der Reichskommissar gleichzeitig Reichsbeamter und Vorsitzender des Reichskohlenverbandes sei. Die Rechte des Reiches müßten durch eine vom Reichskohlenverband und anderen Interessentenverbänden unabhängige beamtete Per⸗ sönlichkeit vertreten werden. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) blieb bei seiner Auffassung, daß das Wirtschaftsministerium schlechter behandelt werde als andere Ministerien, z. B. das Justig⸗ ministerium. Alles, was der Vorredner zu den Personalfragen bei den Ministerien gesagt habe, entbehre der guten Gründe nicht und werde auch vom Redner anerkannt, soweit es sich um das Prinzipielle drehe. Aber es gehe doch nicht an, daß man nun aus⸗ gerechnet das Reichswirtschaftsministerium zum Prügelknaben mache. Wenn man zu guten Erkenntnissen gekommen sei, so solle man sie selbstverständlich verwerten, aber gerechterweise durch⸗ gehend bei allen Ministerien, nicht bei einem einzigen. Ministerial⸗ rat Dr. Frhr. von Massenbach bestritt, do die Zahl vomn 22 vH neu angeforderter gehobener Stellen richtig sei und sette die Etatsneuanforberungen auseinander. Der Antrag des Abg. Bernhard (Dem.) auf Sete hang des Reichskohlenkommissars wurde ebenso wie der kommunistische Antrag abgelehnt. Die Be⸗ schlüsse des Unterausschusses wurden bei diesem Kapitel aufrecht⸗ erhalten. — Die Weiterberatung wurde auf den 8. März vertagt,
— Der Strafrechtsausschuß des Reichstags nahm am 8. d. M. zunächst ohne Veränderung die §§ 200 bis 202 an, die die strafrechtliche Ahndung der Begünstigung und der Ver⸗ eitelung der Strafverfolgung regeln. Zum 14. Abschnitt (Ur⸗ kundenfälschung) erstattete für den verstorbenen Abgeordneten Saenger (Soz.) der Abg. Marum (Soz.) das Referat, in dem er darauf hinwies, daß dieser Abschnitt im vorigen Reichstag fast unverändert angenommen worden sei. Auch hob er hervor, daß der Begriff der Urkunde eingeschränkt sei. Unter einer Urkunde verstehe das neue Strafrecht nur noch Schriftstücke, nicht aber mehr Beweiszeichen schlechthin wie außer Schriftstücken auch Prägezeichen, Stempelabdrücke, Briefmarken, Zollplomben usw.; auch fielen unter diesen Begriff nicht die sogenannten Zufalls⸗ urkunden, sondern nur die sogenannten Absichtsurkunden. Der Tatbestand der Urkundenfälschung sei nach dem geltenden Recht erst durch zwei Momente erfüllt: 1. durch die Fälschung der Urkunde und 2. durch deren Gebrauch. Nach der Vorlage stelle eben das Fälschen einer Urkunde ein selbständiges strafbares Delikt dar. Allerdings müsse die Fälschung der Urkunde in der Absicht begangen worden sein, von ihr Gebrauch zu machen. Redner beantragte, es in diesem Punkte bei dem bisherigen Recht zu belassen. Das neue Gesetz sehe für Urkundenfälschung, mittel⸗
sei eine natürlichen
um Deutschen Reichs⸗
24
a Berliner B
3
Zörsenbeilage
Amtlich festgestellte Kurse.
1 Franc, 1 Lira, 1 Lu, 1 Peseta = 0,80 RM. österr. Gulden (Gold = 2,00 RM. 1 Gld. österr. W. = 1,70 RM. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld. südd. W. 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. = 1,70 RM. 1 Mark Banco
— 1,50 RM österr. W. = 0.60 RM. = 2,16 RM. (Gold) = 4,00 RM
1 Dollar = 4,20 RM. 1 Shanghat⸗Tael = 2,50 RM. 1 DYen = 2,10 RM. = 0,80 RM
1 skand. Krone = 1,125 RM 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 1 alter Goldrubel = 3,20 RM.
1 Schilling
1 Peso
1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM.
1 Dinar = 3,40 RM.
1 Zloty, 1 Danziger Gulden 1 Pengö ungar. W. = 0.75
RM
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ Hagt daß nur bestimmte Nummern oder Serien
ieferbar sind
Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen “ bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗
wärtig nicht stattfindet
Die den Aktien in der zwetten Spalte betgefügten iffern bezeichnen den vorletten, die in der dritten Kasseler Bezirksverbd. Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗
kommenen Gewinnanteil.
Ist nur ein Gewinn⸗
ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten
Geschäftsjahrs
☛ Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗
kahlung sowie für Ausländische Banknoten
efinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“
2☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ do. — tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ Rheinprovinz Anlei Irrtümliche, später amt⸗
richtigt werden.
lich richtiggestellte Notierungen möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont. Berlin 6 ⅛ (Lombard 7„¼. Danzig 6 (Lombard 7). Amsterdam 4 ½¼ Brüssel 4. Helsingfors 7. Italien 6.
Kopenhagen 5.
werden
London 5 ½. Madrid 5 ½⅛. Oslo 5 ½.
Paris 3 ⅛ Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ½, Wien 6 ½.
Deutsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.
Mit Zinsberechnung.
Heutiger Voriger Kurs
6 % Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll., f. 1.12.32 8 do. 10.1000 D., f. 35 6 Dt. Reichs⸗A. 27 uk37
ab 1. 8. 34 mit 5
38 % Dt. Reichssch. „K * (GM), ab 1. 12.29 4 %,ab 32 5 ℳ6f. 100 G M, ausl. 6* Preuß. Staats⸗Anl. 1928, auslosb. zu 110
6 ½⁄ % Preuß. Staatssch. rückzahlbar 1. 10. 30
6 % Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unk. 1. 2. 32 6 % Bayern Staat RM⸗ r. 27, kdb. ab 1.9. 34 7 % do. Staatsschatz rückz. 1. 4. 29
5 ⅛ do. Staatsschatz 3 rückz. 1. 6. 33 6 % Braunschw. Staat GM⸗Anl. 28, uk. 1.3.33 7 % Braunschw. Staats⸗ schatz, rückz. 1. 10.29
8 % Lübeck Staat RM⸗ Anl. 28, unk. 1. 10.33 7⅛ Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29
8 % Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1928 unk. 1. 38. 33.
7 %⅞ do. do. 26, tg. ab 27 eee 75% Mecklenb.⸗Strel. Staatssch., rz. 1.3.31 el Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, uk. 1. 10. 35
7 % Sachsen Staatsscha R. 1, fällig 1. 7. 25 7 ½ do. R. 2, fäll. 1. 7.30 7 ½ Thür. Staatsanl. 1926, unk. 1. 3. 30 72 % do. RM⸗A. 27 u. Lit. B, fällig 1. 1.32
1.12 1.9
1.2.8
1.12 1.2.8 1.10 1.2.8 1.3.9
1.4
zahlb. 2.1
1.6.12
1.8.9
1.3.9 1.4.10 1.4. 5b. 2.1 1.3.9 1.4.10
1.7 1.7
1.3.9 1.1.7
8. 3.
—16 89,9 b
87,5 b G
87,25 G 91,4b G 98 6 77,5 G 79,5 b 100 5b 92,5b G 92 5b 99,75 G 93,5 G 99,75 G 89,25 b 84,75 G
96,9 B 79 5b G
99,3 G 98 G
84,75 G
84 b
7.3. 9,5eb G 7,5b G 87,25 G 91,4b G 98 G TI7b B 79,5 b G 1005b G 92,5 25 B ,75 G 93,5b G 175 G
184,75 G
96,9 B 79 G
99,8 G 98 G
75 b 84 , b
6 ½ % Dtsch. Reichspost
Schatz F 1 u. 2. rz . 1.10 —
97 %b
6 % Preußische Landes⸗
rentbk. v versch. ;.Z8b G Ohne Zinsberechnung. in †½ 53 ⁄eb B
Dt. Anl.⸗Auslosungssch.* Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld ohne Auslosungsschein AnhaltAnl.⸗Auslosgssch⸗ Anhalt Anl.⸗Ablösgssch. ohne Auslosungsschein Hamburger Anl.⸗Aus⸗ losungsscheine“ Hamburger Ablös.⸗Anl. ohne Auslosungsschein Mecklenburg⸗Schwerin Anl.⸗Auslosungssch.* Meckl.⸗Schwer. A.⸗Ablös⸗ Sch. 26 o. Auslosgssch. Thür. Anl.⸗Auslosgssch.*
do. do.
do. do. do. do.
do. do.
12,75 G 53,9 6
51,9 b G
13,25 b 53,5b G
95,25 G
53,75 G
13 G 53,8 G
1,8eb G 13,5 b 53,5 G
53 b G
68 G
Peinschl. 1 Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.)
Deutsche Wertbest. Anl. bis 6 Doll., fäll. 2. 9. 35
in „½ 106 8b G ’ 05,5 b G
4 Deutsche Schutzgebiet⸗ Anleihe
117 5 eb G
5eb G
Gekündigte, ungekündigte, verloste und unverloste Rentenbriefe ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein (ausgenommen Posensche)
4,3 ½ % Brandenb., agst. b. 31.12.17 4,3½ % Hannov., ausgsr. b. 31.12.17 Hess.⸗Raff agse b. 31.12.17
4,3 4Lauenburger, agst. b. 31.12.17 Z Pomm,ausgest. b. 31.12.1721,35 b G
4,3
28 Posensche, agst. b. 31.12.17
4,3 ½ % Preußische Ost⸗ u. West⸗ ausgest. b. 31.12.17
4,3 G% Rh. u. Westf. agst. b. 31.12.17
1,3 8 Sächsische, agst. b. 31.12.17
1,3 ½ Schlesische, agst. b. 31.12.17⁄ —,— Schl.⸗Holst. agst. b. 31.12.17119,2 b
4,3)
21,25 G
—,— 7
7 ——
21,25 b 21, 5b G 21, 35b G
17,4 b
—,—
192 b
Anleihen der Kommunalverbände. 2) Anleihen der Provinzial⸗ und preußischen Bezirksverbände.
Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, kdb. ab 33/8 do. do. 26, kdb. ab 32/7 ann. Prov. GM⸗A. 28 1 B. tilgb. ab 268 RM⸗A. R. 2B, 4 Bu. 5/8 dn do. R. 10, tgb. 34/8 do. do. R. 38, rz. 103/7
1.3.9
Heutiger
Voriger
Kurs
Heutiger! Voriger Kurs
nzeiger und Preußise örse vom 8. März
hen Staatsanzeiger
.
Heutiger! Voriger Kurz
Heutiger Vortger 8111“
Hannov Prov. RM⸗A do. do.
do. do. do. do. do. do.
do.
do. Ausg. 16 A. 1 do. do. Ausg. 16 A.
do. Gold, A. 18, tg. 32 do. RM., A. 19, tg. 32.
do. Gold, A. 20, tg. 32 do. RM, A. 21 V, tg. 33 do. Gld⸗A. A. 13, tg. 30
Reihe 6 Reihe 7 do. do. R. 8, tgb. 32 Niederschles. Provinz RM 1926, rz. ab 32 do. do. 28, rz. ab 33 Ostpreußen Prov. RM⸗ Anl. 27, A. 14, uk. 32 Pomm Pr. Gd. 26, f. 30 Sachsen Prov.⸗Verb. RM Ag. 13, unk. 30 Ausg. 14 do. Ag. 15, uk. 26
Ausg. 17
do. Gld. A. 11,12 Schlesm.⸗Holst. Prov. Rchsm.⸗A. A14, tg. 26 do. A. 15 Feing., tg. 27 do. Gld⸗A. A. 16,19. 32 do. RM⸗A„Al7, tg. 32
œ☛ ö.,8öNͤSbF
2—82NͤNéUU
☚—
—2 . ☛ ◻
— —— △ — -—-— =.N
— — —8 — —
— —
VöVYSYPVYPFVY=SgÖ 8ö S8S280S=SSA
—üö ETEEITIEEEE111““ 2228S2ͤö2ͤöF2ͤä=2gZ
8 Sc0.
85,75 G
85 G 86 G
91,75 G
8
288
AS=/ 8.
Snadch
2. &
Scch
Schatzanw., rz. 110 Wiesbad. Bezirksverb. Schatzanw., fäll 1.5.33
Ohne Zin
Ostpreußen Prov. Anl.⸗ Ausiosungsscheine“.. Pommern Provinz.Anl.⸗ Auslosgssch. Gruppe 1* Gruppe 2* te. v Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.* Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine“.. ’ *einschl. 1 Ablösungsschuld (in des Autzlosungsw.)
b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.
do. do.
Auslosungsscheine
Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24gr., rz. ab 24
Altenburg (Thür.) Gold⸗A.,kdb. ab 31 Augsbg. Schatzanw. 1928, fäll. 1. 5. 31 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. 1924, tg. 25 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 33 Bonn RM⸗A. v. 26, rz. 1931 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 P, kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928, kdb. 33
do. 1926, kdb 31. Dresden RM⸗Anl. 1926 R. 1, uk. 31 do. 1926 R. 2, uk. 32 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 33
do. 1926, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1926, uk. 32 Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1926, uk. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32 Frankfurt a. Mairn Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 31 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, kdb. ab31.5.32 Görlitz RM⸗Anl. von 1928, uk. 33 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1. 7. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 31 Kolberg / Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Köln RM⸗Anl. v. 26, rz. 1.10.29 Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3, uk. 35 do. RMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 33 Leipzig RM⸗Anl. 28 uk. 1. 6. 34 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 do. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, unk. 31 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. ab31 Nürnberg Gold⸗A. 1926 unk. b. 1931 do. do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 unk. bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uf. b. 32 Pforzheim Gold⸗A. 1926, rz. 1931
do. do. RM⸗Anl. 1927, rz. 1932. Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. biz 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 29
(Emschergenossensch. A. 6 R. A 26, tg. 31 do. do. A.6 *4B27, t32 Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. 5, rz. 278 do. Reichsm.⸗A. A. 6 Feing., rz. 29 § do. Ag. 7, rz. 31 do. Ag. 8, rz. 30 § do. Ag. 4, rz. 26 § sichergestellt.
G“
5
6 6
8 8
8 8
8
1.6.12
1.5.11
92,2 G
sberechnung.
in 4½ 8o,75b G
do. do.
do. do.
do⸗
1.1 1.1.7
1.4.10 1.5.11 1.6.12 11 1.4.10 1.3.9 1.6.12 1.7 :1.7 .6.12 5.11
1.6.12
28 6 82,5 b G
66eb G
53 b
51,75 b
c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.
91,3 b G 97,5 G
87 G 79,8 G
82,8 6
96 b
93 B
90,8 b
9 93,25 b G
1.4.10
1.2.8 1.12
1.4.10 1.4.10 1.5.11 1.5.11 1.1.7
1.4.10 1.2.8
do.
1.4.10
82,76 b 82,75 G 93,75 b G
92,1 G 92,25 b
—,— 93,1 G 98,9 b G
94.5 G 76 b
92,5 G 90,75 b
Ohne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl. ½ Abl. Sch. (in d. Auslosungsw.) in „½ Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. Abl.⸗Sch. (in % d. Auslosungsw)
d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.
51,6 G
51,1 b
50,8 G 66eb G
53 1 5b G
—,— „
51,75 b G
91,4 G 97,75 B
87 G 79,8 G
93,5 G a⸗
92,5 b —,— 8 88 G 94,25 b 74,75 G 90,1 G
93 b 75 b
82,75 G 93,8 G
92,1 G 92,25eb B
93,1 G 98,9 b 94,6 G
98,5 G
51,7 G
51,5 G
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten
und Körperschaften.
Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituken gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918
ausgegeben anzusehen.
a) Kreditanstalten der Länder.
Mit Zinsberechnung.
BraunschwStaatsbk Gld⸗Pfb. (Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29 do. do. N. 20, tg. 33 do. do. R. 22, tg. 33 do. do. R. 19, tg. 33 do. do. R. 17, uk. b. 32
do. Kom. do. R15 uk29
do. do. do. R. 21, uk. 33
do. do. do. R. 18, uk. 32
Hess. Ldbk. Gold Hyp.
Pfbr. R. 1,2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 do. do. do. R. 9, tg. 33 do. do. do. R. 3, tg. 32 do. do. R. 4 u. 6, tg. 32 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv.
Reihe 2, tg. 32 do. do. do. R. 1, tg. 32
Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk. 29 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz. 31 do. do. S. 5, rz. 33 do. do. S. 1 u. 3, rz. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, rz32 do. do. G. K. S. 1, rz29
Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 do. do. R. 4, tg. 30
. do. R. 11, tg. 33
. do. R. 13, tg. 34
). do. R. 15, tg. 34
. do. R. 5, tg. 32
.. do. R. 10, tg. 33.
. do. R. 7, tg. 32
. do. R. 3, tg. 30
. do. Kom. R 12,33
. do. do. R. 14tg. 34 . do. do. R. 16tg. 34
o. do. do. R. 6, tg. 32
. do. do. R. 8, tg. 32
Thüring. Staatsbk.
Gold⸗Schuldv...
Württ. Wohngskred. G. Hyp. Pf. R. 2, rz. 32 do. do. 26, rz. 32
₰2 œ 0 , 2 0 0 =
282l 02 G G◻
-₰ ◻
—2 U◻☛ ,. 2 Hœ ◻ ,Gœ G◻ —
2UUolG SII2GUU UlC œ
8. —
—VVV—V— —ö-üS-XSö 22ö-282S2SöÖES
—— —SVSVYSEVSSVS EEEEEEE
85
vgörreesessn
SVYVSSYSVVSVVSVSVöSVVg
— D S
SüöPESüSgEgSg 222222'S D S
üüAEmaRüEREööEREREREE — 2 —B—ö——
FPEEEEEzezzzzEs ssssss. —₰
31=222 523üöAöSaa
1.2.8
1.1.7 1.4.10
101,5 G 95,5
DOhne Zinsberechnung.
Lipp. Landesbk. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred. do⸗ do. unk. 31 do. do. Sachs.⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do.⸗Gotha Landkred. do. do. 02, 03, 05 do.⸗Mein. Ldkrd. 07-13 do. do. konv., gek. Schwarzb.⸗Rud. Ldkr. do. do. do. „Sondersh.Land⸗ kredit, gek. 1. 4. 24
1 4 4
2
3
4 4 3
3 4 4 3
3 ½
1.1.7
b) Landesbanken, banken, kommunale
Mit Zinsberechnung. .1.7 95,5 b G
Hann. Ldskr. G. 26 N do. do. 27, tg. 32 do. do. tg. 31 Kassel Ldkr. GPf. 1, kb30 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 4, kdb. 31 do. do. R. 6, kdb. 32 do. do. R. 3, kdb. 31 do. do. R. 5, kdb. 32 do. do. Kom. R. 1, kb. 31 Nassau. Landes bank Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 33 do. do. do. S. 6, 7, rz. 34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf.
R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Komm.Ausg.1. Buchst. A, rz. 100, uk. 31 Ostpr. Prv. Ldbk. G. Pf.
Ausg. 1, rz. 102, uk. 33 Pomm. Prov⸗Bk. Gold
1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30 do. do. do. rz. 1.4. 31
do. do. A. 1u. 2 N, rz. 32 do. do. Kom. 1a, 1b, ukg2 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf. R1, uk34 do. do. Kom. R. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr.
Doll. Gold R. 2 N do. do. Pr. Fg. 25 uk30 do. do. do. 28 R. 2, uk. 33 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 Westfäl. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundstücke Gld.⸗Pfd. R. 1, uk. 33 do. do. 26 R. 1, uk. 31 do. do. 27 R. 1, uk. 32
0 0 ☛ œ wσα . 2l œ 2. ◻☛
—2 —2 —2
—
OEREREEEPB
—,— —,— —,— —,—
7
—,—
2 —,— —,— —,—
7
rovinzial⸗
8 irove
89,75 G 80,75 B 93 G
97 G 97,5 G 94G
95 G
94 G 90,5 G 88 G 90,5 G
101 G
8
02
2 5285
2
EE
8 888888 22
I mn
95,25 6 5,25 b 5G 56
76,5 b G 97,75 G 88 b G
rbände.
95,5 G ,5 G
Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tgs1 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 33 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 27 A. 1 , tg. 32 do. do. 23 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗
anweis. 28, rz. 31 Mitteld. Kom.⸗A. d.
Spark. Girov., uk 32 7 7
do. 26 A. 2 v. 27, uk. 33 Württembg.⸗Sparkt.
Girov Rm., rz. 29 7
1.4.10
Ohne Zinsbere
Kassel. Ldskr. S. 22 -25 8 Ser. 26 Ser. 27 3 Ser. 28 do. Ser. 29, unk. 30
Schleswig⸗Holstein. Landeskult. Rtbr.
do⸗ do
Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke.
4 4 4 4 4 4
3 8 4 %
96,5 G
89 G 89 G
99,8 G chnung.
Di. Komm.⸗Sammelabl.⸗
Anl.⸗Auslosgssch. S do do. Ser.
do. do. ohne Ausl.⸗Sch. 8 ° einschl. 1 Ablösungsschuld (in des Auslosungsw
1* 2*
52,75 eb G 69,25 G 21b G
c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.
Kur⸗ u. Neumärk. Rittsch. Feingold do. o. do. S. 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. S. 1 do. Kred.⸗Instit. R. 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe A do. do. Reihe B Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 V. 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX Meckl. RitterschGPf. do. do. do. Ser. 1 Ostpr. ldsch. Gd.⸗Pf. o. o. d. do. do. do. do. do. do. Pom ldsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr... do. do. uk. b. 30 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1—2 Schles. Ldsch. G.⸗Pf. do. do. Em 1.. do. do. Em. 2.. do. do. Em. 1., Schlw. Holst. [sch. G. do. do. do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GPf. do. do. do. do. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Pfd. do. do. do.
—
22U᷑SSINNᷣSNINSU 2œÆ2S 2GSS S; G—2 1 l☛ l . ☛ G
α☛ᷣ VVSVSVSVSVSV EVgVSVYSVSVYSVSVgV=V 8 AEE
PöPPüPeäegeäöeöeöeöeeneöööee
œ ☛ 2 œ Ul☛
—Vöö 18SSS
—ö8VVVégV — —₰
EEEEEENENENE
— —
-öESE=EgSE=göÖSSASSg
EERER6“““ SSS88888
nerüröürreeesee
—½
2222322222=2=Fög=éöSSS
& — —2
828 6 94 G
923 b
5 G
83,25 b 80,1 G 92,7 G 91,5 G 81,9 G 92,9 b
Ohne Zinsberechnung.
Gekündigte und ungekündigte Stücke,
verloste und unverloste Stücke.
*3 8½ Calenberg. Kred. Ser. D
E, F (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) 5 — 15 9% Kur⸗ u. Neumärkische 73 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue 74,3 ½,3 % Kur⸗u. Neum. K.⸗Obl. N1 *4, 3 ½, 3 ⅛ landschaftl. Zentral
Nr. 1—494 620
4, 8 %, Kleingrundbesitz²
74, 3 ½, 3 % Sächsische.. 24 % Sächs. landsch. Kreditverb. Sächs. Kreditverein 4 Kreditbr. bis Ser. 22, 26 — 33 (versch.) † do. do. 3 ¼ bis Ser. 25 (1.1.7) † *4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon). 4, 3 ½, 3 % Schles. landschaftl. A, 6. D, ausgest. bis 24. 6. 17 (alle), Nausgest. bis 24. 12. 17 *4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein Ib SIIIEE“ 4, 3 ½%, 3 Westfälische b. 3. Folge2 74, 3 ½⅛, 3 % Westpr. Ritterschaftl.
Ser. I — 111
14, 3 ½, 3 % Westpr. Neulandsch. ¹
w . ..
4, 3 , 3⅞ Ostpreußische ..... *4, 3 ½, 3 % Pommersche NN... 3 % Pomm. Neul. für
. .
ã„
17,75 b G 19,1 b 1788
9,4b G 15,85 b G
4,01 b 6,41 b G
4b 6,5 b
1 m. Deckungsbesch. b. 31. 12. 17, 2 ausgest. b. 31. 12. 17. † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
tadtschaften. Mit Zinsberechnung.
S
d) Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. do. do. do. do. do. do. S. A do. do. S. A Liq. Pf. Anteilsch. z.5 ½ Lig. G.
Pf. dBerl. Pfb ASAff.
Berl. Pfandbr. A SB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) Berl. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1 do. do. Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 do. do. Reihe 5, 30 do. do. Reihe 7, 31 do. do. R. 3 u. 6,29 u. 31 do. do. Reihe 9,32 do. do. Reihe 10,32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. Reihe 18,33 do. do. Reihe 19,33 do. do. R. 20 u. 21, 34 do. do. Reihe 8, 32 do. do. Reihe 11,32 do. do. R. 2 u. 12, 32
10 8
—
do. do. R. 1 u. 13, 32
— 2eœe œl 2
1,1.7 1.1. 1.1. 1.1. 1.1
—q*g —.ö-=2 SSS
2 82
eaeeeeeeeeeeeenee 6RAEmwH SüüPEeehöeöeeeesee
106,5 G
106,5 b
16,25 b G
80 G 107,5 G
97,5 G
102 G 101,75 b 103,75 G 95,25 G
— — —
79 G
Ohne Zinsberechnung. *4 % Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vorkriegsstücke) 4 % do. do. (Nachkriegsstücke) 4 % Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1. 7) † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung.
*DeutschePfdbr.⸗Anst. Pos. S. 1-5, uk. 30-34
Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pf. S 1,2,5,7-10 †4 versch.
* do. do. S. 3, 4, 6 N†3 ¼.
. 1.1.7 —,— .
do.
*do. Grundrentbr 1-3 †4]1.4.10. 8 † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Grneuerungsschein.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Mit Zinsberechnung.
Bk. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R. 2, j. Thür. L. H. B. rz29 do. do. R. 1. rz. ab28
Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33
do. R. 6, uk. 34 .. do. R. 1, uk. 29 . do. R. 2-4, uk. 30 o. do. R. 5, uk. 31
do. R. 6, uk. 31 ). do. R. 7, uk. 31 ). do. R. 1, uk. 32 ö. do. R. 1, uk. 32
do. do. R. 2, uk. 33
Bayer. Landw.⸗Bk. GHPf. R20, 21 uk. 30
Bayer. Vereinsbank G.Pf. S. 1-5, 11-25, 36-79, 84-87 rz29,30 do. S. 80,83, 88, 89
rückz. 32
do. S. 90, 91, rz. 33
do. do. S. 92, 93, rz. 33
do. do. S. 94, 95, rz. 34 do. S. 1—2, rz. 32 do. Ser. 1 do. Ser. 2, rz. 32 do. Komm. S. 1 — 10 do. do. S. 1, rz 32
Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf.
Ser. 2, unk. b. 30
do. do. Ser. 3, uk. 30
do. do. Ser. 4, uk. 30
00 0 602222222b0CceobU.
0=0, — —0& O.b O09 G
— ½
SEEEEEEESE
—,—
0 7 0 7
2
8½ 88 l☛
581 02 9¶8
502 ο*
₰ aiar
en
SSSL8EESES S8
co aa ̊ . f
2 2S
co macado S S HU 20 D
0 — S½ —
8 & 2
220268
8SSSSESS8S
acnD Dch-h mlch c. — 2600
388 22
8 Deutsche Hyp.⸗Bank
[Hannov. Bodkrd. Bk.
Berl. Hyp. B. G.⸗Pf. S. 5 u. 6, uk. 30
. do. S. 12, uk. 32
L. do. S. 13, uk. 33
. do. S. 15, uk. 34
. do. Ser. 7, uk. 32
. do. S. 11, uk. 32
. do. S. 10, uk. b. 32
. do. S. 9, uk. 32 1 Mobilis.⸗Pfdbr.) 4 ½ do. do. S. 8 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. 4 ½ Anteilsch z. 4% Lig.⸗ GpPf. d. Bln. Hyp. B. Berliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1, uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3, uk. 32 Braunschw.⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz. 31 do. do. 1924, z. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do 1928, rz. 1934 do. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 Ligq.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. f. Braunschw.⸗Hann. Hyp. Gld. K., uk. 30 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do. do., unk. 28 Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, uk. 33 do. do. R. 3, uk. 31 do. do. R. 4, uk. 32 do. GldK. R. 1 uk. 30 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. R. 3, uk. 32
D
— œ☛ =
—
2 2U G0 l. G0 ¶ ☛œ S . 82 l
Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 . S. 28,29, unk. 31
5. 34, uk. b. 33
.36, uk. b. 34
S. 30, uk. b. 32
A. S. 33, uk. b. 31
. S. 32 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch... Anteilsch. z. 4 ½ Liq. GpPf. d. Dt. Hypbk. ff. Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Kom. S. 6, uk. 32 do. do. S. 7, uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 2, tg. 32 Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbhr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, rz. 34 do. do. E. 7, rz. ab 32 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. E. 2, rz. ab2 9 do. Gld⸗K. E. 4, rz30 do. do. E. 6, rz. 32 do. do. E. 9, uk. b. 33 GothaGrundkr. GPf A. 3, 3a, 3b, uk. 30 do. G. Pf. A. 4, uk. 30
3
2lœch .,2 Ul 2 &☛ 00 .
—
8 8
f. 8 %
8 8 E 9A
do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5,5a, uk. b. 31 do. do. Abt. 8, uk. 34 do. do. do. A. 6,uk. 31 do. do. Goldm. Pf. Abt. 2, uk. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. A7(Liq.⸗ Pf. o. Ant.⸗Sch.) Anteilsch. z. 4 2% Liq.⸗ Gld. Ps. d. Gothaer Grundkredit⸗Bk. f. Z GothaGrundkr.⸗Bk. Gold⸗K. 24, uk. 30 do. do. do. 28,uk. 34 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. b', uk. 33 do. do. E. G, uk. 33 ). do. E. H, uk. 34 do. E. A, uk. 28
-. do. Em. B, ab 1.4. 30 auslospfl.
. do. Em. D, uk. 32
). do. Em. E, uk. 32
.. do. E. M Mob. Pf
. do. Em. I.(Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. [Anteilsch. z.4 ¼ Liq.⸗ GPf. Em. Ld. Ham⸗ burger Hyp.⸗Bankff.
2 0
„1
Gld. O. Pf. R. 7, uk30 do. R. 1— 6, uk. 32 R. 8, uk. 32
R. 12, uk. 32
R. 13, uk. 33
R. 14, uk. 33
8 R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. do. Kom. R. 1uk. 33 Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HpPf. R. 1(. Pr. Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. 5, tilgb. ab 28 do. Em. 11, rz. ab 33 do. Em. 12, rz. ab 34 do. Em. 13, rz. ab 34 do. Em. 15, tgb. ab34 do. Em. 6, rz. ab 32 do. Em. 9, rz. ab 33 do. Em. 2, tilgb. ab29 do. Em. 7 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. do. do. E. 7A(Lq. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do. E. 14, tgb. 34 do. do. Em. 8, rz. 33 Meckl. Hyp. uWechs.⸗ Bk. Gd. Pf. E2, uk. 30
. do. E. 4, uk. b. 32
. do. E. 8, uk. b. 33
. do. E. 9, uk. b. 34
. do. E. 5, uk. b. 32
. do. S. 1, uk. b. 29
. do. Em. 7 (Liq.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 2% Liq G Pf. Mall. Hyp. u. Wbff. Meckl. Hyp. u. Wechs⸗ Bk. Gld. K. E. 3, rz. 32 do. do. E. 6, uk. b. 32 Meckl.⸗Strel. Hyp. B GHyp. Pf. S. 1, uk 32 do do. S. 2(Liq. Pf.) Mein Hyp⸗Bk. Gold⸗ Pfd. Em. 3, uk. b. 30 do. Em. 5, uk. b. 28. do. Em 8, uk. b. 31 do. Em. 15, uk. b. 34 do. Em. 17, uk. b. 33 do. Em. 18, uk. b. 34 do. Em. 9, uk. b. 32 do. Em. 11, uük. b. 32 do. Em. 12, uk. b. 31
,GUl Hl HUœ œ α co —
0 ◻☛ G H. ℳ.
2GUl l Hœ
02 —2 —SUlcPN cN—gNo H G
do. Em. 2, uk. b. 29
versc. 98,86
1.4.10 1.1.7
1.1. 1.1. 1.1. 1.4.
0 1.1.7 1.1.
—2
—;—8V—— —
Pöeeeeeee*gnn 228=-SSSS=SSZgSAS;
—-8xö-Sö2g — —₰
eeöeee —
Eunrn EE —2—282—
4.10
vü
SüEEE
—22=FöÖ=S2I2g ᷣ
— — S
88SSSEEg= 1 SSSSHS
558*8ggF 22öö
— — —
28 25— — —
2F io0
e —
—½
rsPürüressr S
geEEEeeesss —2 —-öö-2ö-2NS
822 28 8 S. H
97 b G 7,5 G 97,5 G ,5 b G .5 G
91,4 b G
101,4 b G 75 G
6 1,5 G
96 G
97,5 G 6,5 G
83,75 G
5G 83,5 G 95,5b G 95.25 G 95,5b G 97,25 b G 98 6
86 G6
97G 98 G
6 97,3 6
89 G 86,75 b G 82 G 82 G
80,25 b G
12,05 eb G
100,75 B 96,25 G 95,25 b 95 G 97,5 6G 98 G
87 G 85,75 G 95 G
.10 86,75 G 5 83,75 G
vüöerrreeseessn
SüöEEeögEggn
—ä22öAö2SÖ-N2SS S
— — —
— — —2
S=
2-2 S
8
— — — — ·F — —
— 22
—₰½ —
-=V2 822ö-222
Egessseseses q
FEFöEVYSVYVYöSYVSé=VYVé=V=Z 2 6
8
—
95 G 97G 976 97,5 G 98,G 98 G 86,5 B
828S8S 28 mceerto o 5 2522E
AP 2 2 528