Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 12. März 1929. S. 2.
Auskunft erbat. Abg. Seppel (Soz) bemängelte die Durch⸗ ührung der versprochenen Hebung der unteren und mittleren
eamten und bedauerte die abfälligen Ausführungen des Ministers vom 13. September vorigen Jahres über die starke Vermehrung der Krankheitstage der planmäßig Angestellten. Daran sei doch hauptsächlich die schlechte Beschaffenheit der 5 räume und die starke Einstellung der Kriegsbeschädigten schuld. Er abe deshalb damals Ersings Angriffe auf die Beamten nicht ver⸗ tanden. Eine Verminderung des Schreibewerks sei wünschenswert. Keichspostminister Schätzel verwies gegenüber den Anregungen des Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) auf den überreichten Tätig⸗ keitsbericht der Post. Daraus ergebe sich, daß die Anzahl der Stellen im Reichspostministerium um mehr als hundert Posten abgemindert sei. Die Rationierung der Mittelstellen sei an⸗ gestrebt und in die Wege geleitet. Es sei aber nicht ohne weiteres möglich, nur ganz große Mittelstellen zu schaffen, wie etwa bei der Reichsbahn. Nach den Erfahrungen der Post sei es richtiger, die großen wichtigen Fragen bei dem Präsidenten der großen Direktionen zu vereinen, dagegen den Bezirksverkehr und die lokalen Fragen wie bisher bei den Nebenbezirken zu behandeln. Wichtige Wirtschaftsgebiete müßten einheitlich zusammengefaßt werden in einer Hauptdirektion. Dem Abg. Torgler (Komm.) er⸗ widere er, daß die Beschlüsse des Reichstags in Besoldungsfragen loyal durchgeführt würden. Heute könne er die Zahl der Stellen, die dabei in Betracht kommen, nicht angeben. Dem Abg. Seppel (Soz.) erwidere er, daß Drückebergerei leider vorkomme und daß der entgegengetreten werden müsse. Natürlich suche man dauernd die Ursachen von Krankheiten mehr und mehr zu be⸗ seitigen. Die Post habe 5 vH Kriegsbeschädigte, d. h. mehr als andere Verwaltungen, und sie finde sich im Interesse der Grenzen damit ab. Vielschreibereien werde nachgegangen. Abg. Erling (Zentr.) wehrte sich gegen die Angriffe des Abg. Seppel (Soz.). Er werde sich im Interesse der arbeitenden Be⸗ völkerung nicht davon abhalten bessen. auf die übergroße Zahl von Krankheitsmeldungen beim Berussbeamtentum hinzuweisen, die weit über die Durchschnittsziffer hinausgingen. Abg. Schreiber (Zentr.) nannte es gerade im Interesse des Berufs⸗ beamtentums liegend, wenn man gegen die sogenannten „Schreber⸗ gärten⸗Kranken“* Kritik übe. Die mittleren Direktionen seien wichtig wegen ihrer Beobachtungsmöglichkeiten, die nicht durch die Brille der Großstadt Plesen würden. Abg. Steinkopf (Soz.) bemerkte, offenbar sei sein Parteifreund Seppel mißver⸗ standen worden. Den Ausführungen des Ministers könne er im wesentlichen beipflichten. Hoffentlich leide nicht unter der Re⸗ organisation die straffe Zentralisation im Ministerium. Abg. Morath (D. Vp.) machte den Abg. Ersing (Zentr.) darauf auf⸗ merksom, daß auch unter den Arbeitern Leute seien, die sich leicht krank meldeten. Er kenne viele Beamte, die 390 Jahre und mehr ohne Krankheitsmeldung Dienst getan hätten. Redner fragte nach dem Plan der Reorganisation der Direktionen. Abg. Torgler (Komm.) bemängelte die große Zahl der abgelehnten sich melden⸗ den Wartestandsbeamten gegenüber den wirklich eingestellten. 2051 hätten sich gemeldet, wollten also arbeiten, 150 seien nur eingestellt. Vorsitzender Abg. Heimann (Soz.) bat, die Be⸗ amtenfragen jetzt nicht mehr zu erörtern. Von den 43 Sitzungen des Haushaltsausschusses seien 32 ausschließlich Beamtenfragen gewidmet gewesen, dazu noch die Verhandlungen des Be⸗ anrtenausschusses. Man könnte draußen im Volke wohl der Meinung werden, daß der Reichshaushaltsausschuß noch andere Fragen zu ö.g habe als bloße Beamtenfragen. Reichspostminister Schätzel: Die Umorganisation der Oberpost⸗ direktion wird nur im Zusammenhang mit der gesamten Ver⸗ waltungsreform, insonderheit mit der Eisenbahn, vorgenommen werden. Durch die Schaffung derartiger großer Hauptdirektionen wird die einheitliche straffe Leitung im Minsterium nicht unter⸗ bunden. Wir sind zur Dezentralisation übergegangen. Der Schwerpunkt muß in der Zusammenfassung größerer Wirt⸗ chaftsgebiete liegen, bei deren Direktionen die grundlegenden Fragen allgemeiner Natur konzentriert sind. Redner erinnerte an die Einheitlichkeit der automatischen Fernsprechlinien, z. B. im Ruhrbezirk, an die Kraftpostlinien usw. Diese Haupt⸗ direktionen sollen als „Gruppenverwaltungen“ für ein größeres Wirtschaftsgebiet fungieren. Daneben haben die anderen Direktionen mehr den Charakter lokaler Betriebsdirektionen. Die Hebung der Rechnungsdirektoren wird — die Frage der Wartestandsbeamten Leneeee behandelt. Der Etat wurde nach den Vorschlägen des Unterausschusses ge⸗ nehmigt. — Es folgte der „Etat des Reichsarbeitsministeriums“. Abg. Steinkopf (Soz.) erstattete den Bericht des Unteraus⸗ schuses. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) bemängelte die Dürftigkeit des vom Unterausschuß Erreichten. Abg. Morath (D. Vp.) erinnerte den Vorredner an die Zeit, wo seine Parteig noch in der Regierung gesessen habe und sich auch dem Finanz⸗ minister habe beugen müssen. Abg. Torgler (Komm.) erneuerte seine Anträge für die Hebung der unteren Beamtengruppen wie bei den anderen Ressorts. Abg. Leicht (Bayr. Volksp.) machte den Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) darauf aufmerksam, daß ja seine Partei freiwillig nicht mehr im Unterausschuß mit⸗ arbeite. Dieser beschließe ja nicht, sondern mache nur Vorschläge. Reichsarbeitsminister Wissell bat dringend, die Ministerialrats⸗ 2 für einen Oberregierungsrat zu bewilligen, der als be⸗ onders geeignet in das Internationale Arbeitsamt geschickt worden sei und der, wäre er im Ministerium geblieben, längst Ministerialrat sein würde. Es bleibt bei den Beschlüssen des Unterausschusses in dieser Frage. — Zum Kapitel „Versorgungsdienststellen“, Kriegsinvalidenhäuser“ ist folgende Entschließung der Fraktionen, mit Ansnahme der Kom⸗ munisten, der Deutschnationalen und der Wirtschafts⸗ artei beantragt: „Die Reichsregierung zu ersuchen, künftig Zeförderungsprüfungen für Beamte aller Reichsressorts nur nach Maßgabe des sachlichen Bedürfnifses abzunehmen.“ Be⸗ richterstatter Abg. Steinkopf (Soz.) erläuterte eingehend die Verhandlungen über diese Fragen und insbesondere die der sog. „schwergeprüften Sekretäre“ im Unterausschuß, bei denen sich ein Gegensatz mit dem Finanzministerium ergeben habe. Er bat deshalb, der Entschließung zuzustimmen, so unangenehm das für manche Beomte erscheinen möge, um unnötige Hoffnungen und spätere schwere Enttäuschungen zu vermeiden Er hoffe, daß man bis zur dritten Lesung noch einen Weg finden würde, den Versorgungsbehörden noch etwas weiter entgegenzukommen. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) bestritt die Richtigkeit der Berech⸗ nungen des Finanzministeriums und bedauerte, daß man falsche Hoffnungen in der Beamtenschaft bei der ersten Lesung erregt habe. Abg. Gottheiner (D. Nat.) hielt die Entschließung für gefährlich, weil dann Beamte zur Prüfung in einem für sie mög⸗ sichst ungeeigneten Augenblick oder in zu hohem Alter eingeladen werden könnten. Man könne mit der Abstimmung bis zum Etat des Finanzministeriums warten. Abg. Steinkopf (Soz.) wies darauf hin, daß ein Teil der Ressorts bereits so verfahre, wie die Entschließung fordere. Er lahe keinen anderen Weg aus der jetzigen Not und nehme es deshalb auf sich mit den Be⸗ amtengewerkschaften in Gegensatz zu geraten. 8 bg. Torgler harbe- wandte sich gegen die Entschließung. Abg. Bern⸗
Dr.
ard (Dem.) vermißte bei den Gegnern bessere Vorschläge. So⸗ ange diese nicht vorhanden seien, sehe er hier keinen Weg einer Besserung. In der Abstimmung wurde die Entschließung gegen 18 Stimmen angenommen. Der Rest des Etats wurde nach den Unterausschuß⸗Beschlüssen genehmigt. — Es folgte der „Haushalt des Reichsfinanzministeriums“. Abg. Steinkopf (Soz.) berichtete für den Unterausschuß über die von diesem vor⸗ geschlagenen Abstriche, die zum Teil denen bei den anderen Ministerien entsprechen. Er empfahl zugleich eine Reihe von Entschließungen zur Annahme. Abg. Torgler (Komm.) stellte erneut Anträge, auf Kosten der oberen Stellen untere Stellen aufzubessern. Abg. Steinkopf (Soz.) ergänzte seine Aus⸗
führungen durch die Bitte um Annahme folgender Entschließung des Unterausschusses: „Die Reichsregierung zu ersuchen, Vor⸗ sorge zu treffen, daß die Beamten der aufzulösenden Behörden, soweit sie geeignet sind, bei anderen Behörden des Reichs und, soweit dies möglich, auch bei mittelbaren Behörden des Reichs sowie den Behörden der Länder und Gemeinden untergebracht werden.“ Staatssekretär Popitz bat um eine Aenderung des öö dahin, daß die 5 Regierungsräte für 1929 dem Kapitel enoeeses zugesetzt werden. Im Ministerium gebe es keine Planstellen für Regierungsräte; da zurzeit 41 Regierungsräte von den Landesfinanzämtern kom⸗ missarisch im Ministerium beschäftigt würden, wäre es inkonse⸗ quent, für 5 Regierungsräte Planstellen im Ministerium zu schaffen. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) führte die Schwierig⸗ keiten auf einen Fehler der Organisation zurück; erforderlich sei eine größere Dezentralisation. Beim Landesfinanzamt Rudol⸗ stadt sei ein Beamter versetzt worden, der Mitglied des Stahl⸗ helms sei und als geschäftsführendes Vorstandsmitglied ein Telephon für den Stahlhelm gehabt habe. Das solle der Grund seiner en sein. Sei das richtig? Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) fragte, ob die Frage der Buch⸗ und Betriebsprüfer den Beschlüssen gemäß geregelt sei. Gegenwärtig sei die Verteilung der Beamten ganz willkürlich, die Dezentralisation nicht ge⸗ nügend durchgeführt. Redner faßte seine Ausführungen in die Bitte um Annahme der Entschließung zusammen: „Der Aus⸗ schuß wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen, Ver⸗ teilung der Finanzbeamten und Finanzangestellten auf die ein⸗ zelnen Landesfinanzamtsbezirke dahin nachzuprüfen, daß im Effektivbestand das Verhältnis zu der Größe und den Arbeits⸗ aufgaben der Landesfinanzamtsbezirke gewährt wird.“ Redner führte im besonderen aus: Eine Reorganisation des Reichsfinanz⸗ ministeriums im Sinne der Stellenverminderung ist notwendig. Dem Chefpräsidenten sollten mehr Befugnisse eingeräumt werden. Die Verteilung der Finanzbeamten über die Landesfinanzämter ist eine völlig unausgeglichene. Das Rheinland und Westfalen sind zum Schaden der Wirtschaft in Sachen der Stellenbesetzung benachteiligt. Die Bearbeitung der ausländischen Etats in der Archivabteilung des Ministeriums ist dankenswert. Das ver⸗ gleichende Budgetrecht wäre also noch umfassender zu bearbeiten. Abg. Leicht (Bayer. Vp.) bemerkte, daß einzelne Finanzämter zwar überlastet seien, aber der Gesamtkörper sei zu groß. Was geschehe mit den 14 bayerischen Regierungsratsstellen, die durch Aufhebung der 14 Finanzämter frei würden? Abg. Borr⸗ mann (Wirtsch. P.) bemerkte, daß er nur die gewünschte Ver⸗ mehrung der Buchprüfer nicht für nötig halte. Wo sie ein Be⸗ dürfnis seien, sollten sie bleiben. Staatssekretär Dr. Popitz bemerkte, es seien hier Vorwürfe gegen die Organisation des Ministeriums erhoben. Er könne nur sagen, daß alle im Mini⸗ sterium befindlichen Beamten restlos in einer Weise beschäftigt fenen⸗ daß es fast nicht mehr verantwortet werden könne. Wie olle man nun reorganisieren? Solle man Steuer und Zoll aus dem Ministerium in Generaldirektionen überschieben? Werde damit ein Fortschritt erzielt? Seiner Meinung nach nicht. Ein⸗ zelne Aufgaben würden allmählich verschwinden, wie die Ab⸗ wicklung der Kriegsschäden usw. Die Verteilung der Gesamt⸗ beamtenschaft im Außendienst * die Landesfinanzämter sei schwierig, sie sei aber nicht gegen das Ministerium, sondern mit dem Ministerium gemacht. Rein schematisch könne die Verteilung nicht durchgeführt werden. Durch Aufstellung von Schlüsseln werde hier weiter ein gerechter Ausgleich versucht. Die Möglich⸗ keit eines Vergleiches der Budgets der Staaten sei bereits in die Wege geleitet. Das reichsstatistische Amt sei dabei, weiter Unter⸗ lagen zu geben, und das Ministerium werde sie gern interessierten Abgeordneten zur Verfügung stellen. Abg. Steinkopf (Soz.) verteidigte die Unterausschußbeschlüsse. Reichsfinanzminister Dr. Hilferding ersuchte, die fünf erwähnten Regierungsräte beim Kapitel 6 zu belassen. Der Rudolstädter Beamte habe im reichseigenen Gebäude des Finanzamts Telephon und Aktenschrank, kurz ein Büro des Stahlhelms unterhalten. Das führe zu Un⸗ uträglichkeiten, und deshalb sei die Versetzung erfolgt. — Was solle nun mit einer Organisationsänderung im Ministerium er⸗ reicht werden. Die Einrichtung von Generaldirektionen erschwere und vermehre zunächst die Arbeit und vermehre die Kosten. Er sehe zurzeit noch keinen Weg für eine bessere Organisation. Daß das Maß der von den Beamten des Reichsfinanzministeriums geleisteten Arbeit nicht weiter gesteigert werden könne, würde auch jeder seiner Vorgänger als Reichsfinanz⸗ minister bestätigen können. Was gerade in der gegenwärtigen Zeit, angesichts der außerordentlichen Schwierigkeiten der Etatsaufstellung, der Deckungsvorlagen, der Reparationsverhand⸗ lungen an sachkundiger Arbeit im Reichsfinanzministerium geleistet sei und werde, dafür könne jeder den Beamten dieses Ministeriums nur dankbar sein. Abg. Bernhard (Dem.) kündigte eventuell für die dritte Lesung Anträge an, um das Unrecht an den württembergischen Land⸗ messern wieder gutzumachen. Er fragte ferner, ob die beson⸗ deren Stellen für Buchprüfer auch wirklich gelernten Buch⸗ prüfern zugute kämen. Was die Iö“ so ei die Klage der Finanzämter gerade die, daß die Masse der Zerfügungen, die von oben kämen, nicht mehr bewältigt und verdaut werden könne. Das liege vielleicht an unserem verzwickten Steuersystem, das endlich vereinfacht werden müßte. Abg. Gottheiner (D. Nat.) nahm die Frage der Buchprüfer erneut auf; ihnen seien die Zusagen nicht gehalten wovden. Ministerialdirektor Dr. Zarden erklärte, daß die 80 Neu⸗ anforderungen sich nur auf Personen bezögen, die in den Jahren 1925 ff. als Angestellte in den Buch⸗ und Betriebsprüfungsdienst aufgenommen seien. Die 335 Umtwandlungen sollten daher allen Beamten zugute kommen, die mit Buch⸗ und Betriebsprüfung befaßt seien. Eine klare Scheidung zwischen Buchprüfern und Veranlagungsbeamten, die mit Buch⸗ und Betriebsprüfung in der Hauptsache böfase seien, gäbe es eigentlich gar nicht. Die Prüfer der großen Betriebe prüften zum Teil auch mittlere Betriebe, umgekehrt wirkten Veranlagungsbeamte bei den großen Betrieben mit. Schließlich prüften Veranlagungsbeamte auch in erheblichem Umfange ganz allein die mittleren Betriebe, was oft recht schwierig sei und eine große Sachkenntnis erfordere. Die Herausgabe von Erlassen sei seit zwei Jahren stark beschränkt worden. Ganz ließen sie sich aber nicht vermeiden und würden auch von der Verwaltung und den Zensiten zum Teil begrüßt. Man müsse auch berüchsichtigen, daß viele Zweifelsfragen durch die Kompli⸗ ziertheit der wirtschaftlichen Verhältnisse hervorgerufen würden. Ein starker Gegendruck ergebe sich auch aus der Höhe der Sätze. Vor einer neuen Reform sei, abgesehen von dem vorgeschlagenen Bereinheitlichungsgesetz, dringend zu warnen, da die Gesetze sich allmählich einleben müßten und nur dadurch gewährleisteten, daß der Apparat sich allmählich einspiele. Jedenfalls seien beide Arten von Beamten zum Teil ganz gleich qualifiziert. Es sei ganz un⸗ möglich, diesen Beamten die Umwandlungen nicht auch zuteil werden zu lassen, da sonst der ganze Veranlagungsdienst aus⸗ gehöhlt werden würde. Abg. Dr. Qwaatz (D. Nat.) bemängelte die Auskunft über den Rudolstädter Stahlhelmer. Er warne vor Erregung einer Stahlhelmhetze, er hoffe aber, daß die Finanz⸗ verwaltung nicht politischen Abneigungen folge. Was die Stärke des Ministeriums anbetreffe, so sei es anscheinend zu reich an klugen Köpfen, es werde zuviel Geist produziert (Heiterkeit) und den nachgeordneten Beamten zu wenig gesunder Menschenverstand zugetraut. Der Etatabteilung müsse freiere Hand in der Be⸗ schneidung der Ausgaben gelassen werden. Eine Systematik des Etatsrechts habe man immer noch nicht. Wir hätten 72 000 Finanzbeamte; diese hohe Zahl zeige, daß mit dieser Zentrali⸗ sation eine vö nicht zu erreichen sei; denn Länder und Gemeinden behielten ihre Beamten auch. Aber mit der Ueber⸗ führung der gesamten Steuerhoheit auf das Reich gehe es nicht vorwärts. Dem Reiche fehle die Möglichkeit, Steuerpsychologie anzuwenden. Die Gemeinden dürfe man nicht bei der Steuer aus⸗
schalten. Redner fragte, wie groß die Zahl der Steuerbeamten bei den Länderbehörden und bei den Gemeinden sei. Das jetzige Steuer⸗ system töte den Mittelstand und fördere die Konzentration der Mammutunternehmungen, deren Prospekte im Ausland falsche Vorstellungen über unsere Prosperität erweckten. Wie voltziehe sich die EEEE1“ von solchen großen Filialunter⸗ nehmen, deren Holdinggesellschaften im Auslande säßen? Wie stehe es mit der Verbesserung des Rechtsschutzes gegen Steuer⸗ veranlagung? Staatssekretär Popitz: Wir haben in unserem Etat das Ideal noch nicht erreicht, aber wir haben ihn stetig verbessert. Es liegt ja auch ein Gesetzentwurf für eine bessere Haushaltsordnung vor. Wir wollen z. B. auch die Ordnung des veeeemee verbessern. Was die Zollverwaltung an⸗ geht, so liegt die Notwendigkeit eines großen Personals schon in der Notwendigkeit, den Aenderungen unserer Zollpolitik und der Zollvorlagen zu folgen, für die das Auswärtige Amt “ ist, eine kr.Ss e seh⸗ der technischen Zollbeamten sich aber als fußerft zweckdienlich erwiesen hat. So sei dadurch z. 8. in Kap⸗ 188. ür Deutschland recht viel erreicht worden. Für Dezentrali⸗ sation habe man gesorgt. Man überlasse z. B. die Entscheidung über Erlaß von Steuern bis 4000 Reichsmark den Landesfinanz⸗ ämtern, den Finanzämtern bis 2000 Reichsmark, das Verhältnis der Reichssteuerverwaltung zu den Länderverwaltungen und Ge⸗ meinden sei nicht einfach zu lösen. Es sei ein Mittelweg gesucht, indem im Stewerausschuß die Gemeindevertretung beteiligt werde, er erinnere an das Steuervereinheitlichungsgesetz. Was den Steuerschutz anginge, so bedaure auch er, daß bei den Steuerklagen nicht der Gedanke des Allgemeinen Landrechts aufgegriffen worden sei, d. h. daß dabei das Parteiverfahren Platz greife, Steuerbeamter und Zensit sich einander als Partei gegenüber⸗ ständen. Ueber die Zahl der Gemeindesteuerbeamten könne er zurzeit keine genaue Auskunft geben. Sie werden jetzt im Statistischen Amt aufgeapbeitet und dann veröffentlicht werden. — In der weiteren Verhandlung wurde beschlossen, sich nur an den Personaletat zu halten. — Abg. Dr. Köhler (Zentr.) bemerkte, daß Organisationsfragen doch wohl in diese Debatte gehörten. Die Frage der vürttembergischen Landmesser müßte erledigt werden. Der Redner bitte um wenigstens einigen Anhalt über die Regelung der Buch⸗ und Be⸗ triebsprüferfrage. Abg. Torgler (Komm.) meinte, daß gegenüber anderen Ministerien das Finanzministerium außer⸗ ordentlich gut bedacht worden sei, und stellte gleichfalls An⸗ fragen wegen der Buch⸗ und Betriebsprüfer. Die Buchführung in Großbetrieben sei außerordentlich unübersichtlich, zu ihrer Prüfung brauchten die Prüfer Monate. Abg. Leicht (Bayr. Volksp.) forderte Einhaltung der Zehnminuten⸗Redezeit und Be⸗ sceh ün. auf die Personalfragen, sonst müsse er beantragen, den Reichstag erst nach Ostern wieder zusammentreten zu lassen. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) forderte Rück⸗ gängigmachung der Versetzung des Rudolstädter Stahlhelmers. Reichsfinanzminister Dr. Hilferding erklärte, der betr Beamte hat in der reichseigenen Wohnung ein Telephon unte der Nummer „Stahlhelm“ unterhalten, also ein Büro, und das halte ich nicht für möglich. Nach kurzer Erörterung, an der sich die Abgg. Gottheimer (D. Nat.), Stein⸗ kopf (Soz.) und Ersing (Sentr.) beteiligten, wurde die mitgeteilte Resolution über die Behandlung der Be⸗ amten der aufzulösenden Behörden genehmigt, desgleichen die Resolution, die der Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) begründet hatte. Die Vorschläge des Unterausschusses zum Kapitel 1 wurden genehmigt. — Es folgte Kapitel 6 (Landesfinanzämter und deren nachgeordnete Behörden). Abg. Gottheinen (D. Nat.) brachte erneut die Frage der Buchprüfer zur Sprache und forderte genaue zahlenmäßige Auskunft. — Im Interesse der württembergischen Landmesser beantragte Abg. Ersing (Zentr.). im Kapitel 6 „Landesfinanzämter und deren nachgeordnete B
hörden“ in Titel 1 Gruppe 43 zu setzen statt 635: 659 Steueramte männer und Zollamtmänner, und in Gruppe A 4 b: 4089 Ober⸗ steuerinspektoren und Oberzollinspektoren. Der sofortigen An⸗ nahme des Antrags wurde widersprochen. — Die weitere Be⸗ ratung wurde auf den 12. März vertagt. G““ 8
Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags setzte am 9. d. M. die Beratung des Kultushaushalts beim Abschnitt „Volksschulwesen“ fort. Abg. Doht (Soz.) erklärte, der Staat habe seine Aufgabe gegenüber der Volksfchule nicht erfüllt. Er⸗ freulich sei die Neuordnung der zweiten Lehrerprüfung, die die Junglehrer und die neuen Lehrer gleichstellt. Die Akademien müßten Hochschulen sein, daneben noch etwas mehr. Die Selb⸗ ständigkeit der Hörer müsse gestärkt werden. Die Akademien in die Großstädte, manchmal auch in die Universitäts⸗ städte. Leider sei die Verbindung von Universität und Akademie in Kiel noch nicht vorhanden. Wesentlich sei die Auswahl der Dozenten nach der wissenschaftlichen und pädagogischen Seite hin. Die Anstellungsfähigkeit für das höhere Lehramt genüge nicht zur Prüfung. Infolge des drohenden Lehrermangels müßten alle angeforderten Akademien geschaffen werden; auch seien die neuen Lehrer sofort in Schulstellen unterzubringen. Die einklassigen Schulen müßten möglichst bald verschwinden. Das sei heute, wa Post⸗, Privot⸗ und Gemeindeautos überall vorhanden seien, leicht möglich. Die Vorzüge des Wochenends müßten auch den Volks⸗ schülern durch Unterrichtsbefreiung am Sonnabend zuteil werden. Die aufgestockten Schulen seien notwendig, dürften aber nicht eine verkürzte Mittel⸗ oder Aufbauschule werden; sie sollten vielmehr ihren Lehrstoff dem Bedürfnis der Jugendlichen anpassen. Die Volksschule müsse mehr Rücksicht auf den Lebenskreis der Proletarierkinder nehmen. Schnulaufsichtsbeamte seien nötig, dis die Fähigkeit hätten, Kräöfte zu lösen und Hemmungen zu be⸗ seitigen. Abg. Otto (Dem.) setzte sich für den simultanem Charakter der pädagogischen Akademien ein. Die desene sollten möglichst in Universitätsstädten errichtet werden, 1 alle Bildungsmittel zur Verfügung ständen. Statt vier seien sechs Semester wünschenswert. Man sollte Versuche mit größeren Akademien machen. Die Zahl der Studenten und Dozenten solle verdoppelt werrben. Das Ministerium möge Auskunft geben über den augenblicklichen Stand des Lehrermangels. Zu fordern sei eine Erhöhung der Beihilfe für Junglehrer auf 180 Mark monat⸗ lich, serner Gewährung von Umzugskosten, Kinderzulagen und Anrechnung der unverschuldeten Wartezeit. Die Härten im Lehrerbesoldungsgesetz müßten baldigst beseitigt werden. Der im Vorjahre angenommene Antrag der Regierungsparteien auf Ein⸗ führung des fünfjährigen Diätariats für alle Volksschullehrer müsse durchgeführt werden. 28 sei die Erhöhung der Mittel für Schulbauten auf dem Lande, damit durch äußere Hebung der Landschulen auch die innere Hebung unterstützt werde. Besonders sei Bedacht zu nehmen auf bessere Wohnungen für Lehrerinnen. Zu fördern sei die Schulgesundheitspflege auf dem Lande, besonders die Zahnpflege. Die Trennung von Kirchen⸗ und Schulamt sowie die Abtrennung der Küsterdienste vom all⸗ gemeinen Schuldienst müsse durchgeführt werden. Der Redner sprach sich ferner für die kollegiale Schulleitung aus und für das System der r Klassen, wie es in Charlottenburg vor⸗ handen sei. bat um Auskunft über den Fall des Konrektors in Neuwied und wünschte Herausgabe einer für Schüler geeigneten Schrift über die Kriegsschuldlüge. Der von den Deutschnationalen in der Frage der Kriegsschuld eingebrachte Antrag sei zu einseite Kultusminister Dr. Becker nahm hierauf das Wort und führte aus: Mein Bestreben geht dahin, eine innige Verbindung zwis Schulen und Bevölkerung herzustellen. Deshalb bin ich gegen die reine Staatsschule und verlange, daß die Gemeinden an der Auf⸗ bringung der Personolschullasten beteiligt werden. Wenn Einze fälle vorhanden sind, in denen die erziehliche Aufgabe in der Schule zurücktritt, so mißbillige ich das. Die moderne Pädagogik B Wert auf die Erziehung Staatsbürger und Menschen. Klage über Mangel an Amtorität und Pflichtgefühl ist in ein⸗
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zum Deutschen Neichs
Nr. 60.
anzeiger und Preußisch
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Amtlich
festgestellte Kurse.
1 Franc, 1 Ltra, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 RM l österr Gulden (Gold) = 2,00 RM. 1 Gld. österr. W. = 1,70 RM 1 Kr ung. oder tschech. W. = 0.85 RM. 7 Gld. südd W. = 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. =ü 1,70 RM. 1 Mark Banco
= 1,50 RM
= 2,16 RM. (Gold, = 4,00 NM. 1 Dollar = 4,20 RM.
1 Shanghat⸗Tael = 2,50 RM.
1 Yen = 2,10 RM — 180 RM
1 skanb. Krone = 1,125 RM österr. W. = 0,60 RM.
1 Schilling
1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.)
1 alter Goldrubel = 3,20 RM. 1 Peso (arg. Pap.) =
1 Pfund Sterling = 20,40 RM 1 Dinar = 3,40 RM 1 Zloty. 1 Danziger Gulden 1 Pengö ungar. W. = 0,75 RM
1 Peso 1,75 RM
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗
sagt, daß lieferbar sind
nur bestimmte Nummern oder Serien
Das hinter etnem Wertpapter befindliche Zeichen bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗
wärtig nicht stattfindet
Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗
kommenen
Gewinnanteil
Ist nur ein Gewinn⸗
ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten
Geschäftsjahrs
☛ Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ 9☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Borsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗
richtigt werden. lich
Irrtümliche, später amt⸗ richtiggestellte Notierungen werden
möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont. Berlin 6 ½⅛ (Lombard 7⁄1. Danzig 6 (Lombard 1).
Amsterdam 4 ½. Brüssel 4.
Kopenhagen 5.
Helsingfors 7. Italien 6. London 5 ½. Madrid 5 ½.
Oslo 5 ½.
Paris 3 ½⅛ Prag 5. Schweiz 3 ½⅛. Stockholm 4 ½⅛. Wien 6 ½.
Deutsche festverzinsliche Werte. Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.
Mit Zinsberechnung.
Heutiger Voriger Kurs
6 % Dt. Wertbest. Anl. 2 10-1000 Doll.,f. 1.12.3. 4 do. 10.1000 D., f. 35 6 „⁄% Dt. Reichs⸗A. 27 ut37 ab 1. 8. 34 mit 5 8 % Dt. Reichssch. „K“. (GM), ab1. 12.29 4 %,a. 32 5 % 6 f. 100 G M, aus 6 ⁄% Preuß. Staats⸗Anl 1928, auslosb. zu 11 en„—9 Preuß. Staatssch
rückzahlbar 1. 10. 30
6 ⁄% Baden Staat RM. Anl. 27 unk. 1. 2. 3. 6 % Bayern Staat RM⸗ Anl. 27, 1d b. ab 1.9. 34 7 % do. Staatsschatz rückz. 1. 4. 29
5bc do. Staatsschatz rückz. 1. 6 33 ec Braunschw. Staat GM⸗Anl. 28, uk. 1.3.33
1.4 zahlb. 2.1
7 % Braunschw. Staats⸗
Jchaß. rückz. 1. 10. 29. 6 % Lübeck Staat RM⸗ Anl. 28, unk. 1. 10. 33 7 % Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29
Reichsm.⸗Anl. 1928 unk 1 3. 33
7 ⅛ do. do. 26, tg. ab 27 6 ½ % do. Staatssch., rz. 29 8 Mecklenb ⸗Strel. Staatssch., rz. 1. 3. 31.
6 Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, uk. 1. 10. 35.
7 „ Sachsen Staatsschatz R. 1, fällig 1. 7. 29 7 ⅛% do. R. 2, fäll. 1. 7. 30 7 8% Thür. Staatsanl. 1926, unk. 1. 3. 36 7 % do. RM⸗A 27 u.
Lit. B, fällig 1. 1.32.
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1.10 8780
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Dt. Anl.⸗Auslosungssch. Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschul ohne Auslosungsschei AnhaltAnl.⸗Auslosgssch“ Anhatlt Anl.⸗Ablösgssch.) ohne Auslosungsschein Unl.⸗Aus⸗
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77 Deutsche Schutzgeblet VWDE“
1 11 4,9eb B 1 beb B
Gekündigte, ungekündigte, verloste und unverloste Rentenbriefe ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein (ausgenommen Posensche)
4,3 ½ % Brandenb., agst. b. 31.12.17† —,
4,3 ½ % Hannov., ausgst. b. 31.12.17 —, 4,3 ½ Hess.⸗Nass. 88 b. 31.12.17 4 9 Lauenburger, agst. b. 31.12.177% —.— 4,3 ½ % Pomm ausgest. b. 31.12.17721,35 b ,3 ½8 Posensche agst. b. 31.12.17]0 —, 4,3 ½8 % Preußische Ost⸗ u. West⸗ ausgest. b. 31.12.1717,4 G
4,3 ⅛) Rh. u. Westf. agst. b.31.12.17 23,9 b 4,3 ½ % Sächstsche, agst. b. 31.12.17 —,
4,3 ½ % Schlesische, agst. b. 31.12.17
4,3 ½b/ Schl.⸗Holst. agst. b. 31.12.17119,2 G
21,35b G
19,2 G
Anleihen der Kommunalverbände.
a) Anleihen der Provinzial⸗ und
vreußischen Bezirksverbände.
1 Mit Zinsberechnung. Brandenvurg. Prov. RM⸗A. 28, kdb. ab 33/8
do. do. 26, kdb. ab 32/97 Hann. Prov. GM⸗A. R. B. tilgb ab 268
do. RM⸗A. R. 2B,4 Bu. 5 8
do. do. R. 10, tgb. 348 do. do. R. 38, rz. 1037
1.3.9 1.4.109 —,—
1.1,7 94,7 B 1.4.10/94,5 G 1.4.10/93,3 b 11.4. 10197,5 G
—,—
Berliner Börfe vom 11. März
Heutiger! Voriger Kurs
Heutiger Voriger Kurs
Heutiger! Bortger Kurs
—
taatsanzeiger 1929
8
Heutiger Voriger Kurs 8
Hannov Prov. RM⸗A. Reihe 6
do. do. Reihe 7 do. do. R. 8, tgb. 32. Niederschles. Provinz RM 1926,. rz. ab 32 do. do. 28, rz. ab 33 Ostpreußen Prov. RM⸗ Anl. 27, A. 14, uk. 32 Pomm Pr. Gd. 26, f. 30 Sachsen Prov.⸗Verb. RM Ag. 13, unk. 30 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15, uk. 26 do. do. Ausg. 16 A. 1 do. do. Ausg. 17 do. do. Ausg. 16 A. 2. do. do. Gld. A. 11, 12 Schlesw.⸗Holst. Prov. Rchsm.⸗A. A14, tg. 26 .. A. 15 Feing., tg. 27 Gld⸗A.A. 16, tg. 32
. RM⸗A., A17, tg. 32
. Gold, A. 18, tg. 32
.. RM., A. 19, tg. 32
. Gold, A. 20, tg. 32
. RM, A. 21 W, tg. 33
. Gld⸗A. A. 18, tg. 30
85,75 b 85 G 86 G
91,75 G 92,1 B
SövSö==eEg=g b —* . SügSeSn*S e 1eeeSäeeS
—'BVV—Vé —Y-———öq——-gÖ
5,75 G 85 G
Kasseler Bezirksverbd. Schatzanw., rz. 110 Wiesbad.Bezirksverb. Schatzanw., fäll 1.5.33
do. do.
Auslosungsscheine
Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24gr., rz. ab 24
Altenburg (Thür.) Gold⸗A., kdb. ab 31 Augsbg. Schatzanw. 1928, fäll. 1. 5. 31 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. 1924, tg. 25 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 33 Bonn RM⸗A. v. 26, rz. 1931 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 P, kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928, kdb. 33
do. 1926, kdb. 31 Dresden RM⸗Anl. 1926 R. 1, uk. 31 do. 1926 R. 2, uk. 32 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 33
do. 1926, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1926. uk 32 Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1926, uk. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19.tilgb 32. Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 31 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26,kdb. ab31.5. 32. Görlitz RM⸗Anl. von 1928. uk. 33 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1. 7. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 31 Kolberg / Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Köln RM⸗Anl. v. 26, rz. 1. 10. 29 Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3, uk. 35 do RMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 33. Leipzig RM⸗Anl. 28 uk. 1. 6.84 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 do. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, unk. 31 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. abz 1 Nürnberg Gold⸗A. 1926 unk. b. 1931 do. do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28. unk. bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold⸗A. 1926, rz. 1931
do. do. RM⸗Anl. 1927, rz. 1932. Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickan RM⸗Anl. 1925, uk. bis 29
Emschergenossensch. A. 6 R. A 26, tg. 31 do. do. A. 6 RB 27, t32 Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. 5, rz. 278 do. Reichsm.⸗A. A. 6 Feing. rz. 29 § do. Ag 7, rz. 31 8 do. Ag. 8, rz. 30 § do. Ag. 4, rz. 26 8 5 sichergestellt.
5
Ohne Zin Ostpreußen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine“* .. Pommern Provinz. -Anl.⸗ Auslosgssch. Gruppe 12* Gruppe 2* Rheinprovinz Anleihe⸗ N Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.* Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine* .. *einschl. 6 Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.)
6 6
8
8
1.86.1
1.5.1 1192 G sberechnung.
in ½ —,—
do. do.
do.
85,80 b G 58 6G
do. —,—
do. [51,75 b
b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.
1.1 1.1.7
—.— 2
91 b G 97,75 b
1.4.10 1.5.11 1.6.12 1.1 1.4.10 1.3.9 1.6.12
1.1.7 1.1.7
75 G
98,8
82,15 G 2,75eb B
93,7 b G
92 b 25 B
77,8eb B 93,1 G 96,5b G
94.5 G 76 eb B
98,5 G
1,4.10 1.2.8
1.5.11 1.4.10
1.2.8 1.12
1.4.10 1.4.10 1.5.11 1.5.11 1.1.7
1.4.10 92,5 G
1.2.8
Ohne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl. ½ Abl. Sch. (in c d. Auslosungsw.) in 4½ 51,7b Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. ½ Abl.⸗Sch. tin † d. Auslosungsw.)
do. 51,25 G
51,75 b
c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.
1,6 G
d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.
BraunschwStaatsbk Gld⸗Pfb. Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29 do. do. R. 20, tg. 33 do. do R. 22,. tg. 33 do. do. R. 19, tg. 33 do. do. R. 17, uk. b. 32 do. Kom. do. R15 ut29 do. do. do. R. 21, uk. 33 do. do. do. R. 18, uk. 32 Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfbr. R. 1, 2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 do. do. do. R. 9, tg. 33 do. do. do. R. 3, tg. 32. do. do. R. 4 u. 6. tg. 32 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, lg. 32 do. do. do. R. 1, tg. 32. Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk. 29 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz 31 do. do. S. 5, rz. 33 do. do. S. 1 u. 3, rz. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, rz32 do. do. G. K. S. 1, rz29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 d. do. R. 4, tg. 30. . do. R. 11, tg. 33 .. do. R. 13, tg. 34 . do. R. 15, tg. 34 . do. R. 5, tg. 32 . do. R. 10, tg. 33 . do. R. 7, tg. 32 . do. R. 3, tg. 30 . do. Kom. R 12,33 . do. do. R. 14tg. 34 . do. do. R. 16tg. 34 . do. do. R. 6, tg. 32 . do. do. R. 8, tg. 32 Thüring. Staatsbk. Gold⸗Schuldv. .. Württ. Wohngskred. G. Hyp. Pf. R. 2, rz. 32 d do. 26, rz. 32
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8
21 G◻☛ . 2 ¶☛ꝙ. H Q☛ ☛
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1 0 ,h 4 G ◻☛ ◻◻ ,—
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Lipp. Landesbk. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. 4 do. do. unkt. 26/4 Oldenbg. staatl. Kred. 4 do do. unk. 31/4 do. do. 3 Sachs.⸗Altenb. Landb. 3. do. do. 9. u. 10. R. 4 do. ⸗Gotha Landkred. 4 do. do. 02, 03, 05/3. do.⸗Mein. Ldkrd. 07-13ʃ4 do. do. konv., gek. 3. Schwarzb.⸗Rud Ldkr. 4 do. do. 3 do. „Sondersh. Land⸗ kredit, gek. 1. 4. 24/3.
Hann. Ldskr. G. 26 N do. do. 27, tg. 32 do. do. tg. 31 Kassel Ldkr. GPf. 1,kb30 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 4, kdb. 31 do. do. R. 6, kdb. 32 do. do. R. 3, kdb. 31 do. do. R. 5, kdb. 32. do. do. Kom. R. 1, kb. 31 Nassau. Landesbank Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 33 do. do. do. S. 6, 7, rz. 34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Komm. Ausg1 Buchst. A, rz. 100,uk 31 Ostpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, uk. 33. Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30. do. do. do. rz. 1. 4.31 do. do. A. 1u. 2 MV. rz. 32 do. do. Kom. 1a, 1b, uk32 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf. R1, uk4 do. do. Kom. R. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr, Doll. Gold R. 2 N do. do. Pr. Fg. 25 u k30 do. do. do. 28 R. 2, uk. 33 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 Westfäl. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundstücke Gld.⸗Pfd R. 1, uk. 33 do. do. 26 R. 1, uk. 31
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28 0 80
1.1.7
1.1.7 1.1.7 1.1 7 1.3 9 1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3.9
1.1.7 1.1.7
1.8.9
1.1.7 1.1.7
1.1.7
1.1.7 1.1.7
do. do. 27 R. 1, uk. 32
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.
101,6 G 95,5 G 95,5 b 97,5 8
101,8 G 95,5 G 95,9 97,5 G 90 G 56G 5G 94 G
1.4.10/94 b 1.4.10/95 G
1.4.10. 1.4.10/88 G
1.4.10 101 G 1.4.10 93 G
101,75 b 95,5 b 97,5 G
Ohne Zinsberechnung.
EEEEEEEEEEEET IIIIIIIIII
b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, kommunale Giroverbände.
Mit Zinsberechnung.
95,5 G 95,5 b G 95,5 G 6 6 66 96 G 9,75 G 88,75 G 9,75 G 89.75 G 80,75 6 75 b
—,.—
95,5 G
2 2
93 G 93 G
97G 97,5 G
94 G .5 G
90,5 G 101 G
94 G
1.4.10/ 89,5 G
96 G 94 G
96,5 G 96 G 96 G
Dtsch. Kom Gld. 25 (Gtirozentrale)tg31 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 33 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 27 A. 1 X, tg. 32 do. do. 23 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗ anweis. 28, rz. 31 Mitteld Kom.⸗A. Spark. Girov., uk 32 do. 26 A. 2 v. 27, uk. 33 7 Württembg.⸗Spark. Girov Rm., rz. 29] 7
Kassel. Ldskr. S. 22-25 do. Ser. 26 do. Ser. 27 do. Ser. 28 do. Ser. 29, unk. 30
Schleswig⸗Holstein.
Landeskult. Rtbr.
do do b 9 Westf. Pfandbrtefamt
f. Hausgrundstücke 4 ½
0 0
4. 4. 1. 4. 1. 9
1 1 1 1 1 1
1.4.10
1.1.7 1.1.7
1.4.10
1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.38.9
1.4.10. 1.4.10.
1.1.7
89 G 89 G
99,8 G
Dhne Zinsberechnung.
2
„ —,—
2 —,—
7
Di. Komm.⸗Sammelabl.⸗ Anl.⸗Auslosgssch. S. 1* do. do. Ser. 2*
in „% do. do.
do. do. ohne Ausl.⸗Sch.
52, 7 b 69 b G 241 b
525b 69,25 G 21, 5b
eeinschl. ¼1 Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.).
c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.
Kur⸗ u. Neumärk. Rittsch Feingold do. do. do. S 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. S. 1 do. Kred.⸗Instit. R. 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe A do. do Reihe B Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 N. 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX Meckl. RitterschGPf. do. do. do. Ser. 1 Ostvr ldsch Gd.⸗Pf. do. do. do do. do. do. do. do. do. Pom. ldsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr .. do. do. ut. b. 30 do. do. Ausg. 1 2 do. do. Ausg. 1— 2 Schles. Ldsch. G.⸗Pf. do. do Em. 1. do. do. Em. 2.. do. do. Em. 1.. Schlw. Holst. [sch. G. do. do.
do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GpPf. do. do. do. do. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Psd. do. do. do.
ꝙ ☛ ◻ 0 900 00 -— q 2
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vöVöSÜüöSÜöSöVeVES=VVg SOSSSSSS
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½ S8
5 b 83,7 b G 80,1 G 92,7 G 91,5 G 81,9 G 92,7b
Dhne Zinsberechnung.
Gekündigte und ungekündigte Stü
verloste und unverloste Stücke.
*3 ½ 9% Calenberg. Kred. Ser. D
E, F (get. 1. 10. 23, 1. 4. 24) —,—
5 — 15 % Kur⸗ u. Neumärkische —,—
23 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue —.,—
14,3 ½,3 % Kur⸗ u. Neum. K.⸗Obl. N¹] 4,95 b 4, 3 ½¼. 3 %⅛ landschaftl. Zentral
Nr. 1— 484 620 ¹ 17,6 b G
17,9 G
18,9 G
PöPürEeeüeeögeäeeeöeöeneüeee 2222222222-82-ö=qéö2S2SS
Ie,.e.—“
4, 3 ½, 3 %½ Ostpreußische N2 . 3 ⅞, 3 3% Pommersche N.. „ 3 ⅞, 3 ⁰% Pomm Neul. fü Kleingrundbesitze.. 8*
*4, 9 ½, 3 % Sächsische.
*4 9% Sächs. landsch. Kreditverb.
Sächs. Kreditverein 4 Kreditbr. bis Ser. 22, 26— 33 (versch.)
do. do. 3 ½ bis Ser. 25 (1.1.7) †
*4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon)
74, 25 8 % Schles. landschaftl. A. C. D, ausgest. bis 24. 6. 17 (alle), Nausgest. bis 24. 12. 17
4, 3 ½, 3 ⅛ Schleswig⸗Holstein [d. Kreditv. N 2
*4, 3 ½, 3 Westfälische b. 3. Folge 2
*4, 3 ½⅛, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1 — I1 4 G 4G
*4, 3 ½8, 3 ]% Westpr. Neulandsch. ¹¹ 6,43 b 6,43 b
¹ m. Deckungsbesch. b. 31. 12. 17, 2 ausgest. b. 31. 12. 17. † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
1d) Stadtschaften. mit Zinsberechnung. Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf.110]† 1.1.7 [106,5b5 106,75 b do. do. 1.1.7 97,5 b 97,5 b do. 4 1.1’.7 † —,— B —.— do. “ 18“ . —,— do. do. S. A Liq. Pf. 1.1.7 [75,5 b 75,5 b G Anteilsch. z.5 % Liq. G. Pf. dBerl. Pfb ASAff. 16,25 b 16,25 b G Berl. Pfandbr. ASB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) 0 G 6 Berl. Goldstadtschbr. 107,5 6 107,5 eb G 82 do. 26 u. S. 1 97,5 G 97,5 G o. —.— —,— Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 102 b do. do. Reihe 5, 30 101,75 b do. do. Reihe 7, 31 103.75 G 95,25 b 95,25 G 95 b 95 b 95 b b
175 b3B
10 b G 15,85eb G
10 b G 15,85 b
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geerbE fss
102 G 101, 75b 103,75 b
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0 82æ 0 0 G☛ G vrrrrrrürrereee
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—.— —.,.— 7 2
do. do. R. 3 u. 6,29u. 31 do. do. Reihe 9,32 do. do. Reihe 10,32 do. do. R. 14 u. 15,32 95 b b do. do. Reihe 18,33 97,5 G ,5 b do. do. Reihe 19,338 97,5 G 97,5 b do. do. R. 20 u. 21, 34 97,75 b 97,75 G . do. Reihe 8, 32 88 G 88 G . do. Reihe 11,32 7,5 b G . do. R. 2 u. 12, 32 b . do. R. 1 u. 13, 32 . 78,5 G 9 b B Ohne Zinsberechnung. *4 % Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vorkriegsstücke) † —,— —,— 4 % do. do. (Nachkriegsstücke) 4 ⅛½ Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1.7)⁄ —.— —,— † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung. DeutschePfdbr.⸗Anst. Pos. S. 1-5, uk. 30-3474 1.1.7 / —,— Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pf. S 1,2,5,7-10 †4. versch. —,— * do. do. S. 3. 4, 6 M† 5 do. —,— *do. Grundrentbr 1-3 †4 1.4.10% —,— † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
Pfandbriefe und Schuldverschreib.
von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗
scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Mit Zinsberechnung.
Bk. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R.2, j. Thür. L. H. B. rz29 do. do. R. 1. rz ab28
Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33 do. do. R. 6, uk. 34
. do. R. 1, uüuk. 29 . do. R. 2-4, uk. 30 do. R. 5, uk. 31 do. R. 6, uk. 31 do. R. 7, uk. 31 do. R. 1, uk. 32 do. R. 1, uk. 32 do. R. 2, uk 33
Bayer, Landw.⸗Bk. GHPf. R20, 21 uk. 30
Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5. 11-25, 36-79, 84-87 rz29,30 do. S 80,83, 88. 89.
rückz 32
do. S. 90, 91, rz. 33
do. do. S. 92, 93, rz. 33
do. do. S. 94, 95, rz. 34
do. S. 1—2, rz. 32 do. Ser. 1
do. Ser. 2, rz. 32
do. Komm. S. 1 — 10
do. do. S. 1, rz. 32
8SS
0, , — 00 00 0& G.
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1
Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf.
do. S. 5 u. 6, uk. 30 . do. S. 12, uk. 32 . do. S. 13, uk. 33 . do. S. 15, uk. 34 . do. Ser 7. uk. 32 . do. S. 11. uk. 32 . do. S. 10, uk. b. 32 do. do. S. 9, uk. 32 (Mobilis.⸗Pfdbr.) do. do S. 8 (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch z. 4 % ig.⸗ GpPf. d. Bln. Hyp. B. Berliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1, uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3, uk. 32
Braunschw.⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz. 31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do 1928, rz 1934 do. do. 1926, rz.1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 ⁄Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw.
Braunschw.⸗Hann.
Hyp. Gld. K., uk. 30 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do. do., unk. 28
Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗
Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, uk. 33 do. do. R. 3, uk. 31 do. do. R. 4, uk. 32 do. GldK. R. 1, uk. 30 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. R. 3, uk. 32 Deutsche Hyp.⸗Bank
Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 do. S. 28,29, unk. 31 do. S. 34, uk. b. 33 do. S. 36, uk. b. 34 do. S. 30, uk. b. 32 do. S. 31, uk. b. 32 do. S. 33, uk. b. 31 do. S. 32 (Liq.⸗Pf.)
ohne Ant.⸗Sch... Anteilsch. z. 4 ½ Lig.
Deutsche Hyp.⸗Bank Gld Kom. S. 6, uk. 32 do. do. S. 7, uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 2, tg. 32
Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, rz. 34 do. do. Em. 13, rz. 34 do. do. E. 7, rz. ab 32 do. do. E. 8, 1.k. b. 33 do. do. E. 2, rz. ab29 do. Gld⸗K. E. 4, z30 do. do. Em. 14, rz. 35 do. do. E. 6, rz. 32 do. do. E. 9, uk. b. 33
GothaGrundkr. GPf A. 3, 3a, 3b, uk. 30 do. G. Pf. A. 4, uk. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf.
Aht. 5,5a, uk. b. 31 do. do. Abt. 8, uk. 34 do. do. do. A. 6, uk. 31 do. do. Goldm Pf.
Abt. 2, uk. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. A7(Liq.⸗
Pf. o. Ant.⸗Sch.)
Anteilsch. z.4 ½% Liq.⸗
Gld. Pf. d. Gothaer
Grundkredit⸗Bk. GothaGrundkr.⸗Bk.
Gold⸗K. 24, uk. 30 do. do. do. 28, uk. 34
Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. b uk. 33 do. do. E. G, uk. 33 do. do. E. H, uf. 34 do. do. E. A, uk. 28 do. do. Em. B, ab 1. 4. 30 auslospfl. do. do. Em. D, uk. 32 do. do. Em. E, uk. 32 do. do. E. M Mob. Pf do. do. Em. L(Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4¼ % Liq.⸗ GPf. Em. Ld. Ham⸗ burger Hyp.⸗Bank Hannov. Bodkrd. Bk. Gld. H. Pf. R. 7, uks0 do. R. 1—6, uk. 32 do. R. 8, uk, 32 do. R. 12, uk. 32 do. R. 13, uk. 33 do. R. 14, uk. 338 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. do. Kom. R. 1uk. 33
Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HppPf. R. 10i. Pr. Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. 5, tilgb. ab 28 . Em. 11, rz. ab 33 .Em. 12, rz. ab 34 Em. 13, rz. ab 34
. Em. 15, tgb. ab34
. Em. 6, rz. ab 32 .Em. 9, rz. ab 33
.Em. 2,tilgb. ab29 .Em. 7 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch.
. do. E. 7AX(Lg. Pf.)
. Gld⸗K. E. 4, rz. 30
. do. E. 14, tgb. 34
.. do. Em. 8, rz. 33 Meckl. Hyp. u Wechs.⸗ Bk. Gd. Pf. E2, uk. 30 do. do. E. 4, uk. b. 32 . do. E. 8, uk. b. 33
. do. E. 9, uk. b. 34
. do E. 5, uk. b. 32
. do. S. 1, uk. b. 29
. do. Em. 7 (Liq.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 Liq G Pf. Mckl. Hyp. u. Wb. Meckl. Hyp. u. Wechs⸗ Bk. Gld. K. E. 3, rz. 32 do. do. E. 6, uk. b. 32 Meckl.⸗Strel. Hyp. B GHyp. Pf. S. 1, uk 32
Hannov. Hyp.⸗Bk. f.
GPf. d. Dt. Hypbt. f.
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do. do. S. 2(Liq. Pf.)
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Ser. 2, unk. b. 3010 1.4. . do. Ser. 3, uk. 30 10 . do Ser 4. uk. 30 10
77,3 b 25,15 G 92,5 G
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100,25 b G
93,25 b G 94,5 b G
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1.4.10 1.1.7 1.1.7
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100,7 G 6,25 G
1.4.10 1.1 1.4.10 1.4.10 1.1.7
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91,4 G 77,96
88 G
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