1929. S. 4.
Süddeutsche Getränke⸗Induftrie [106573] G.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Samstag, den 6. April 1929, vormittags 11 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats V München, Karlsplatz 10, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
.Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Bilanz.
. Genehmigung der Bilanz. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats. G
Neuwahl des Aufsichtsrats.
5. Neufassung der Statuten.
6. Genehmigung der Auflösung des
Interessengemeinschaftsvertrags.
.Abstoßung der Interesseneinlagen und geschäftliche Neuorientierung
Diejenigen Aktionäre, welche sich an der Generalversammlung beteiligen wollen, haben ihre Aktien resp. Hinterlegungs⸗ scheine spätestens bis 3. April 1929, 5 Uhr nachmittags, bei der Gesellschafts⸗ kasse, München, äußere Wiener Str. 42⁄44, zu hinterlegen
München, den 14. März 1929.
Der Vorstand. v. d. Heyden.
[106878] D. A. S. Deulscher Automobil Schutz Aktiengesellschaft zu Berlin.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am 9. April 1929, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal des Bankhauses J. Dreyfus & Co. zu Berlin, Französischestr. 32, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst ein.
Tagesordnung:
. Vorlegung und Genehmigung des Geschäftsberichts sowie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung
. für. das Jahr 1928.
.Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
Stimmberechtigt sind diejenigen Aktio⸗ näre, welche ihre Aktien ohne Dividenden⸗ bogen oder die diesbezüglichen Depot⸗ scheine der Reichsbank oder eines Deutschen Notars spätestens am 3. Werktage vor der Generalversammlung während der üblichen Geschäftsstunden bei
dem Bankhaus J. Dreyfus & Co., Berlin, Französische Str. 32,
dem Bankhaus Georg Kurzinsky & Co., Berlin, Pariser Platz 1, 1“
hinterlegt haben.
Berlin, den 16. März 1929.
Der Aufsichtsrat. Rudolf Ullstein.
[106585] „Havag“, Hamburgische Abfallstoff⸗Verwertung Aktien⸗ geselllchaft, Hamburg.
In der Generalversammlung der Gesell⸗ schaft vom 17. November 1928 ist be⸗ schlossen worden, das Grundkapital der Gesellschaft auf RM 100 000 herab⸗ zusetzen. Hierzu sollen 3 Stammaktien von je RM 1000 zu einer Stammaktie zu je RM 1000 zusammengelegt und in eine neue Attie von je RM 1000 um. getauscht werden. Für durch Hundert teilbare Spitzenbeträge werden im selben Verhältnis Aktien zu je RM 100 gegeben
Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Gesell⸗ schaft anzumelden, die Aktionäre, ihre Aktien nebst Dividenden⸗ und Erneuerungs⸗ scheinen bis zum 1. Juli 1929 an der Kasse der Gesellschaft, Hamburg, Peute⸗ straße 66, vormittags zwischen 10 und 12 Uhr, einzureichen. Aktien, die nicht bis zum 1. Juli 1929 eingereicht sind, werden für kraftlos erklärt. Das gleiche ilt für eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz erforderliche Anzahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ fügung gestellt werden.
Hamburg, im März 1929.
Der Vorstand.
[106581]
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 24. April 1929, vormittags 10 ½ Uhr, in München, Nymphenburger Straße 86, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz für 1928 nebst Beschlußfassung hierüber.
. Feststellung und Verteilung des Rein⸗
gewinns. “ für Vorstand und Auf⸗
.Entlastung sichtsrat.
„Aenderung des Gesellschaftsvertrags:
§ 4: Neueinteilung der Aktien.
5. Aufsichtsratswahlen.
Um in der Generalversammlung zu stimmen oder Anträge zu stellen, müssen die Aktionäre spätestens am zweiten Werk⸗ tage vor der Generalversammlung ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine einer amtlichen Stelle oder einer Bank bei der Gesellschaft hinterlegen und bis zur Beendigung der Generalversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch ordnungsgemäß er⸗ folgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen
antfirma bis zur Beendigung der Ge⸗ neralversammlung im Sperrdepot gehalten werden
München, den 14. März 1929.
F. Bruckmann A.⸗G.
(108881¹⁴ Anegar Aktiengesellschaft in Flensburg.
Ordentliche Generalversammlung am Dienstag, den 2. April 1929, nachmittags 5 Uhr, im Geschäftszimmer des Notars Christian Ravn in Flensburg, Rathausstraße 19.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung.
2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
3. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Der Vorstand. Noack.
106563]
Lt. Beschluß der a.⸗o. Generalversamm⸗ lung vom 22. 11. 28 scheiden aus dem Aufsichtsrat solgende Herren aus: Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Anton Stöhr, Berlin W. 9, Potsdamer Straße 8, Chef⸗ ingenieur Josef Vollmer, Berlin W. 15, Schlüterstraße 52, Graf Horst Schack von Wittenau, Berlin⸗Grunewald, Karls⸗ bader Straße 3.
Folgende Herren wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt: Rechtsanwalt und Notar Benno Wygodzinski Berlin W. 8, Kronenstraße 16, Rechtsanwalt Dr. Walter Hein, Berlin W. 8, Kronenstraße 16, Rechtsanwalt Ernst Broder, Berlin W. 8, Kronenstraße 16 Rechtsanwalt und Notar Dr. Alfred Friedmann, Berlin W. 9, Voßstr. 7, Rechtsanwalt Dr. Hugo Fleisch⸗ mann, Berlin W. 9, Voßstr. 7.
Deutsche Automobilbank Aktien⸗
gesellschaft, Berlin W. 8.
[106579]
Badische Assecuranz⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft, Mannheim.
An unsere Herren Aktionäre!
Wir beehren uns, Sie zu der am Mitt⸗ woch, den 10. April 1929, mittags 12 Uhr, im Sitzungssaale unseres Ge⸗ sellschaftshauses, Augustaanlage Nr. 18, hierselbst, stattsindenden ordentlichen Generalversammlung hierdurch ein⸗ zuladen. Tagesordnung:
1. Die in § 27 der Statuten bezeichneten Gegenstände: Geschäftsbericht des Vorstands und Aufsichtsrats, Vorlage der Bilanz, Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats und Beschluß über die Gewinnverteilung. Aufsichtsratswahlen.
3. Revisorenwahl (§ 31 der Statuten).
Beschlußfassung über Erhöhung des
Aktienkapitals. Statutenänderungen (§§ 4, 7, 39 der Statuten).
Betreffs der Legitimation zur Teilnahme an der Generalversammlung verweisen wir auf § 23 und folgende der Statuten.
Mannheim, den 13. März 1929.
Der Aufsichtsrat. Eduard Ladenburg.
[106580] Baugesellschaft Textorftraße Aktiengesellschaft in Frankfurt
a. Main.
Die Aktionäre der Baugesellschaft Textorstraße Aktiengesellschaft in Frank⸗ furt a. Main laden wir zu einer am Samstag, den 6. April 1929, vor⸗ mittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokal der Gesellschaft in Frankfurt a. Main, Bruchstraße 27, stattfindenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über die Lage des Unter⸗ nehmens.
2. Abänderung der §§ 3 und 14 Ab⸗ satz 2 des Gesellschaftsvertrags (Um⸗ wandlung der Namensaktien in In⸗ haberaktien).
3. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, deren Namen in das Aktienbuch eingetragen sind.
Frankfurt a. Main, den 12. März 1929.
Der Aufsichtsrat der Baugesellschaft Textorstraße Aktiengesellschaft. Dr. Gustav Friedrich Neubronner, Vorsitzender.
[106542]
Die sechste ordentliche General⸗ versammlung unserer Aktionäre findet am Sonnabend, den 6. April 1929, 10 ½ Uhr vormittags, im Verlags⸗ gebäude, Sorau N. L., Lindenstr. 2, statt.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung, des Berichts des Vorstands und des Aufsichtsrats. Beschlußtassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verluüstrechnung per 31. 12. 1928 sowie über Verteilung des Reingewinns.
3. Beschlußfassung über die Entlastung der Gesellschaftsorgane.
4. Neuwahl des Aufsichtsrats.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche spätestens bis zum 3. April, mittags 12 Uhr, bei unserer Gesellschaftskasse in Sorau N. L., Linden⸗ straße 3,
a) ein Nummernverzeichnis der zur Teil⸗ nahme bestimmten Aktien einreichen,
b) ihre Aktienmäntel oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine eines Notars über die ihm in Verwahrung gegebenen Aktien binterlegt haben.
Sorau, N. L., den 14. März 1929.
Rauert & Pittius Akt.⸗Gef. Robert Rauert.
[106578] Schiffahrts⸗Assecuranz⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft, Mannheim.
An unsere Herren Aktionäre!
Wir beehren uns, Sie zu der am Mitt⸗ woch, den 10. April 1929, mit⸗ tags 12 ½ Uhr, im Sitzungssaal dee Gesellschaftshauses der Badischen Asse⸗ curanz⸗Gesellschaft, Augusta⸗Anlage Nr. 18, hierselbst. stattfindenden ordentlichen Generalversammlung hierdurch ein⸗ zuladen. Tagesordnung:
1. Die in § 27 der Statuten bezeichneten Gegenstände: Geschäftsbericht des Vorstands und Aufsichtsrats, Vorlage der Bilanz, Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats und Beschluß über die Gewinnverteilung.
2. Aufsichtsratswahlen.
3. Revisorenwahl (§ 31 der Statuten).
Betreffs Legitimation zur Teilnahme an der Generalversammlung verweisen wir auf § 23 und folgende der Statuten.
Mannheim, den 13. März 1929.
Der Aufsichtsrat. Eduard Ladenburg.
[106571]
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 5. April 1929, nachmittags 4 ½¼ Uhr, in den Geschäftsraumen der Gesellschaft, Berlin⸗ Tempelhof, Ringbahnstraße 4, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1928.
„Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
4. Aufsichtsratswahl.
5. Satzungsänderung: § 4 (Stückelung des Grundkapitals, Stimmrecht).
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗
lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor der Generalversammlung bei dem Bankhause von Goldschmidt⸗Roth⸗ schild & Co., Berlin W. 8, bei einer Effektengirobank, bei der Gesellschaftskasse oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben.
Berlin, den 14. März 1929.
Roth⸗Büchner Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
[106570]
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 2. April d. J., vormittags 10 Uhr, im Hotel „Großer Monarch“ in Aachen, Büchel Nr. 51, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung ein⸗ geladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung und des Prüfungsberichts für das Geschäftsjahr 1928.
2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1928.
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1928.
4. Wahl gemäß § 16 der Satzungen.
Zur Teilnahme an dieser Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien bis zum 27. März d. J. einschließlich
bei der Gesellschaftskasse in Kohlscheid bei Aachen oder
beim Barmer Bank⸗Verein, Aachen, oder
bei einem deutschen Notar gegen Empfangsbescheinigung haben (§ 24 der Satzungen).
Richterich bei Aachen, 13. März 1929. Anthrazitgrube Carl Friedrich
Aktiengesellschaft für Bergbau und verwandte Industrien. Der Vorstand.
hinterlegt
[106544] Norddeutsche Portland⸗Cement⸗ Fabrik Misburg.
Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung auf Sonn⸗ abend, den 27. April 1929, mittags 12,30 Uhr, in Kasten’'s Hotel in Han⸗ nover eingeladen.
Tagesordnung:
1. Erstattung des Jahresberichts.
2. Beschlußfassung äber Genehmigung der Bilanz für 1928, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie Verwen⸗ dung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Wahlen zum Aufsichtsrat. Aenderung des § 4 der Satzungen (Grundkapital, — bedingt durch Um⸗ tausch von Aktien).
Stimmberechtigt in der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre, welche ihre Aktien oder eine Nachweisung über deren anderwettige Hinterlegung (gemäß § 24 des Gesellschaftsvertrags)
bei den Herren Gebr. Wolfes in Han⸗ nover,
bei der Deutschen Bank Filiale Braun⸗ schweig in Braunschweig oder
bei der Gesellschaftskasse in Misburg spätestens am 24 April 1929 während 1 üblichen Geschäftsstunden hinterlegt haben.
Misburg, den 14. März 1929.
Der Aufsichtsrat. Dr. Adolf Herzfeld. Der Vorstand. A. Oechsner. W. Renner.
[106582]
Deutsche Babecock & Wilcox⸗Dampf⸗ kessel⸗Werke Actien⸗Gesellschaft. Die Ausgabe der neuen Gewinnanteil⸗
scheinbogen zu den Aktien Nr. 1 bis 3500
unserer Gesellschaft erfolgt gegen Ein⸗
reichung des Erneuerungsscheins durch die
Deutsche Bank in Berlin während der
Schalterstunden.
Berlin, den 14. März 1929. 1 Der Aufsichtsrat. 8 Dr. Friedr. Kirchhorff, Vorsitzender. Der Vorstand. 1 Dr Rob. Jurenka.
[106459) Mineralbrunnen Ueberkingen⸗ Teinach⸗Ditzenbach A.⸗G., Bad Ueberkingen.
Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Mittwoch, den 10. April 1929, vormittags 10,30 Uhr, im
Hotel König von Württ., Stuttgart, statt⸗
findenden 6. ordentlichen General⸗
versammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz mit Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Geschäftsjahr 1928. Beschlußfassung über die Feststellung der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung.
Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.
4. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.
5. Wahl des Aufsichtsrats.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre berech⸗ tigt, die ihre Aktien spätestens 3 Tage vor der Generalversammlung bet einer Bank oder bei einem deutschen Notar oder bei der Gesellschaft hinterlegt haben und sich bei der Generalversammlung über die Hinterlegung ausweisen. Der Vorstand. F. Nuber. JI. Lösffler
[105787]
Mehlhandels Akt. Ges., Reutlingen.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 11. April 1929, vorm. 10 ¼ Uhr, im Gasthof zum Schwan in Reutlingen statt⸗ findenden 5. ordentlichen General⸗ versammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Rechenschaftsberichts des Vorstands für das abgelaufene Ge⸗ schäftsjahr 1928 mit den Bemerkungen des Aufsichtsrats.
Genehmigung der Bilanz mit Ge⸗ winne und Verlustrechnung.
. Entlastung des Vorstands und des Aussichtzrats.
Wahl des Aufsichtsrats. Beschlußtassung über die Art der Fortführung der Geschäfte oder über die Liquidatton.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt der seine Aktien nicht später als am dritten Tage vor der Versammlung bei dem Vor⸗ stand der Gesellschaft oder bei einem deut⸗ schen Notar hinterlegt hat und dem Vor⸗ stand den Nachweis über die Hinterlegung spätestens am Tage vor der Generalver⸗ sammlung vorlegt.
Reutlingen, den 20. März 1929.
Der Vorstand. Karl Beutter.
[105785] Magdeburger Bau⸗ und Credit⸗ Aktiengefellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hierdurch zu der am Montag, den 15. April 1929, nachmittags 5 Uhr, im Magdeburger Hof in Magdeburg, Alte Ulrichstr. 4/5, stattfindenden siebenund⸗ fünfzigsten ordentlichen Generalver⸗ sammlung ergebenst ein.
Tagesordnung:
1. Entgegennahme des Rechenschafts⸗ berichts für 1928. ¹ Beschlußfassung über Feststellung des Rechnungsabschlusses und der Bilanz für das verflossene Jahr.
3. Beschlußfassung über Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung ist jeder Aktionär, zur Aus⸗ übung des Stimmrechts sind aber nur die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, welche späte⸗ stens drei Tage vor der anberaumten Generalversammlung bis Mittwoch, den 10. April 1929, bis zum Schluß der Schalterkassenstunden ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse niedergelegt haben oder die geschehene Niederlegung derselben
in Magdeburg: bei der Darmstädter
und Nationalbank K. a. A., Filiale Magdeburg,
bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft, Filtale Magdeburg,
bei dem Bankgeschäft Albert Löffler & Co.,
in Berlin: bei der Darmstädter und
Nationalbank K. a. A.,
bei der Deutschen Bank,
bei dem Bankhause S. Bleichröder
oder bei einem Notar nachweisen.
Ueber die geschehene Einreichung der Aktien bzw. der Bescheinigung wird den Aktionären ein Hinterlegungsschein aus⸗ gefertigt, der als Einlaßkarte zur General⸗ versammlung dient.
Magdeburg, den 15. März 1929.
Magdeburger Bau⸗ und Credit⸗
Aktiengesellschaft.
Madersbacher. M. Röwer. Lingesleben. 8
[105474] „Apag“ Apollo⸗Plantectorwerk A.⸗G., Gößnitz i. Thür.
Generalversammlung Montag den 22. April 1929, mittags 1 Uhr, in Altenburg im Sitzungszimmer der Thürin⸗ gischen Staatsbank, Altenburg, Burg⸗ str ße 19.
Tagesordnung:
I. Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1928 sowie des Berichts des Vorstands und Aufsichtsrats hierzu; Beschlußfassung über die Ge⸗ nehmigung der Bilanz und die Ver⸗
wendung des Reingewinns.
II. Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands.
III. Aufsichtsratswahlen.
Aktionäre, die der Versammlung bei⸗ wohnen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien oder die Be⸗ scheinigung über Hinterlegung der Aktien
bei einem Notar spätestens am dritten
Tage vor der Generalversammlung ent⸗ weder bei der Credit⸗Anstalt in Leipzig oder Gößnitz
(Thür.) oder einer der Niederlassungen der
Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Aktiengesell⸗ schaft in Chemnitz, Dreeͤden, Leipzig
(Tröndlinring 3) oder Meerane oder
Thüringer Staatsbank, Altenburg, oder
der Gesellschaftskasse in Gößnitz (Thür.)
oder bei den Effektengirobanken deutscher
Wertpavpierbörsenplätze bis nach der Ge⸗
neralversammlung hinterlegen und die
Hinterlegungsscheine dem protokollierenden
Notar vorzeigen.
[106847]
Ordentliche Generalversammlung der Commerz⸗Bank in Lübeck Dienstag, den 9. April 1929, 11 Uhr vor⸗ mittags, im Bankgebäude in Lübeck, Kohlmarkt Nr. 7/13.
Tagesordnung:
1. Entgegennahme des Jahresberichts, Beschlußfassung über Genehmigung der Gewinn⸗ und Verlustrechnung, der Bilanz ond der EET1 Entlastung für das Geschäftsjahr 1928. Aufsichtsratswahlen.
Abänderung des § 17 des Gesell⸗ schaftsvertrags, betr. Hinterlegung der Aktien bei der Reichsbank. Abänderung des § 18 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags (Ergänzung betr. das Stimmrecht der Aktien entsprechend den durch den Aktienumtausch ge⸗ schaffenen Stückelungen).
Diejenigen Aktionäre, die das Stimm⸗ recht in der Generalversammlung ausüben wollen, müssen ihre Aktien oder die Hinter⸗ legungsscheine, nach welchen unter Angabe von Nummern und Stückzahl die Aktien bei der Reichsbank oder einem deutschen Notar hinterlegt sind, spätestens am 4. April 1929
in Lübeck bei unserer Gesellschaft,
in Berlin bei der Deutschen Bank, bei Herrn S. Bleichröder, bei der Ddarmstädter und National⸗
bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Behrenstraße 68/69, bei der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins (nur für Mit⸗ glieder des Giroeffektendepots), in Hamburg bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg, bei der Nordischen Bankkom⸗ mandite Sick & Co., Jungfern⸗ stieg (Hamburger Hof) während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis nach Schluß der Ge⸗ neralversammlung dort belassen. Lübeck, den 15. März 1929. Der Vorstand der
Commerz⸗Bank in Lübeck.
Jäanus. Beyersdorf.
[104704] Grand Hotel Royal Akt. Gef., Bonn.
Die Aktionäre werden hiermit zu der diesjährigen im Königshof, Bonn, statt⸗ findenden Generalversammlung ein⸗ geladen auf Dienstag, den 9. April 1929, nachm. 4 Uhr.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht und Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung des am 31 Dezember 1928 abgelaufenen Geschäftsjahres.
„‚Beschluß über die Genehmigung der
Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung.
3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Wahl zum Aufsichtsrat.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind nach § 20 der Statuten die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichnis derselben spätestens 5 Tage vor der Generalversammlung — der Tag der Generalversammlung und der Tag der Hinterlegung wird nicht mitgerechnet — bei einem deutschen Notar oder bei einer der nachgenannten Stellen hinterlegt haben:
die Kasse der Gesellschaft,
die Städtische Sparkasse, Bonn,
der A. Schaaffhausen’sche Bankverein A. G., Bonn.
Gleichzeitig werden die Aktionäre hier⸗ mit aufgefordert, den Talon der Serie V zum Umtausch gegen den Dividenden⸗ bogen der Serie VI. bei dem A. Schaaff⸗ hausen’'schen Bankverein A. G., Bonn, vorzulegen. 1“
Bonn, den 6. März 1929.
Der Aufsichtsrat. Dr. Johannes Falk, Vorsitzender,
Oberbuͤrgermeister der Stadt Bonn.
Allgemeinen Deutschen
ausdrücken in einem Gegensatz: An der Schwelle großer Revo⸗ lutionen der Weltgeschichte hat der gepanzerte Krieger zum Schutz der nationalen Eigenart gestanden, an der Schwelle der deutschen Revolution hat der internationale Phantast mit der Flagge der Kapitulation gestanden. So wurde dem fremden Einfluß Tor und Tür geöffnet, verstärkt durch die denesch Eigenschaft, die Bismarck ausdrückte in jenem klassischen, sarkastischen Worte: In Deutschland bewundert man es, daß in Frankreich jeder Bauer fließend Französisch spricht. So sind wir auch politisch überfremdet, und haben ein System nicht für den deutschen Volkscharakter ge⸗ schaffen⸗ sondern wir wollen den deutschen Volkscharakter in ein hhm völlig fremdes System einzwingen. Lassen Sie mich dies wieder aussprechen in einem Gegensatz: Ueber den Parlamenten aller anderen Länder steht das ungeschriebene Gesetz des Handelns: Recht oder Unrecht mein Vaterland!, über dem deutschen Parla⸗ ment steht das uralte Wort des Tacitus: Die Deutschen muß man sich selber überlassen, sie reiben sich gegenseitig auf. Mit der Großen Koalition machen Sie sich nur mitschuldig an einer weiteren Verschleierung der Zustände. Für den Augenblick werden wir über das Schlimmste nur hinwegkommen, indem die Menschen sich zu einer großen Fraktion der Vernünftigen zusammenfinden, die gesinnungsmäßig in den großen und grundsätzlichen Fragen zusammengehören und zum Handeln entschlossen sind. Für die Daner aber werden wir über kurz oder lang immer wieder vor der Entscheidung stehen: Entweder geht Deutschland zugrunde an der Unvernunft des Systems oder dieses System geht zugrunde an der Vernunft des deutschen Volkes. So setzen wir an die Spitze der Beratung dieses Etats der Hilflosigkeiten, eingebracht von einer Regierung, deren einziges wertvolles Positivum der vollendete Tatbeweis der sozialistischen Regierungsunfähigkeit ist, den Satz, der an die Grundursachen des deutschen Unglücks rührt, und in dem Sein oder Nichtsein der Nation beschlossen ist: Wir Deutschnationalen wollen, daß dieser übertriebene Parlamen⸗ tarismus sterbe, damit Deutschland leben kann. (Lebhafter Bei⸗ fall rechts.)
Reichskanzler Müller nimmt hierauf das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffent⸗ licht werden.
Reichsminister für Ernährung Dr. Dietrich entgegnete sodann Schöningen auf seine Ausführungen. Wortlaut mitgeteilt werden.
Abg. Dr. Neubauer (Komm.): Im Jahre 1908 hat der damals noch sehr junge Wiener Nationalökonom Dr. Hilferding ein Buch geschrieben, in welchem er gegen die Diktatur des Finanzkapitals die proletarische Revolution zu Hilfe ruft. Wenn der jetzige Finanzminister dem damaligen Dr. Hilferding begegnet, wird er ihn nicht wiedererkennen. (Heiterkeit.) Sein Etat ist das sesteste Bollwerk des Kapitals. Seine gestrige Rede hätte ebenso Herr Dr. Köhler oder Herr von Schlieben halten können. Er marschiert in den Gleisen des Bürgerblocks, die ihm vorgeschrieben sind. Und Müller hat soeben die proletarische Revolution gegen die drohende Kriegsgefahr ebenso abgelehnt wie die Deutsch⸗ nationalen. Der Redner erklärt, er wundere sich darüber, daß das Zentrum gar nicht von der Kritik seines früheren Reichs⸗ finanzministers Dr. Köhler Gebrauch gemacht habe, der einige Wochen nach seinem Rücktritt einen Artikel mit der Ueberschrift „Korruption über Korruption!“ geschrieben habe, in dem er Ministerien und Ministerialstellen Korruption, Unterschlagung, Unterschleife und Luderwirtschaft vorgeworfen habe. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Die Vorschläge der bürgerlichen Parteien gingen auf Abstriche am Sozialetat. Am Etat des Reichspräsi⸗ denten, an der Korruptionszentrale Heimatdienst usw. wolle man keinen Pfennig streichen. Die preußische Gesandtschaft in München solle erhalten werden! Der Redner kritisiert dann die einzelnen Positionen des Sozialetats, die völlig unzureichend und lückenhaft seien. Der Redner ruft zum Sturze dieser Regierung des Hungers und der Arbeiterfeindlichkeit auf.
Abg. Kling (D. Bauernp.) erklärt, die verkehrte Wirt⸗ schaftspolitik der letzten fünf Jahre sei schuld an dem versteckten Desizit des Etats. Man habe die Landwirtschaft durch diese ver⸗ kehrte Politik in die größte Notlage gebracht. Die Finanzminister Reinhold und Köhler seien mitschuldig an dem Defizit. An eine Ersparnis sei gar nicht zu denken, wenn nicht vor Beginn der Ausschußberatungen eine feste Gemeinschaft der Parteien gebildet sei. Gespart werden könne vor allem im Auswärtigen Amt, am Verkehrs⸗ und am Finanzministerium. Der Redner verlangt einen Zuschlag der Gemeinden zur Einkommensteuer. Einen auch nur einmaligen Zuschlag zur Vermögenssteuer lehnt er ab. Dr. Hertz
abe gestern den Umfall der Sozialdemokratie hinsichtlich der Er⸗ öhung der Biersteuer vorbereitet. Die bisherige Kontingentierung habe nur den Großbrauereien genützt; sie müsse daher abgeändert werden. Falls man um neue Steuern nicht herumkomme, sei die Partei des Redners mit einer Besteuerung der öffentlichen Betriebe einverstanden. Die Rücksicht auf das deutsche Volk wie auf das Ausland gebiete aber, daß man ohne Steuererhöhung auskomme.
Abg. Feder (Nat. Soz.): Der Minister hat eigentlich keine Etatrede gehalten, sondern die Grabrede auf einen Bankrotteur. Er will auch noch bei den Sparkassen eine Zwangsanleihe auf⸗ nehmen, indem er sie zwingt, 25 vH ihrer Gelder in Reichsanleihe anzulegen. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Beförderungssteuer sind Errungenschaften der Revolution. Die Grenze erträglicher Steuerbelastung ist längst überschritten, wenn man auch die Börsengewinne immer noch nicht besteuert. Möglich würde vielleicht auch noch eine stärkere Besteuerung der hohen Einkommen sein. Aber im wesentlichen sind weder die Ein⸗ nahmen noch zu erhöhen noch die Ausgaben zu senken, weil man an die Dawes⸗Lasten nicht heran will. Das 8” ja auch natürlich: Der Verbrecher denkt nicht gern an seine Sünden. Dabei sieht der Dawes⸗Pakt selbst eine Ermäßigung vor, wenn die Last un⸗ erträglich wird. Warum stellt man jetzt in Paris, wo Gelegen⸗ heit dazu wäre, nicht einen solchen Antrag? Die Bankrotteure wollen eben nur erfüllen! erfüllen! erfüllen!
Damit schließt die Aussprache. — Der Etat für 1929 und der Notetat werden dem Haushaltsausschuß, die Deckungs⸗ vorlagen dem Steuerausschuß überwiesen.
Das Baukreditgesetz für 1929 wird ohne Aussprache in erster Lesung erledigt.
Dann vertagt sich das Haus auf Montag 2 Uhr. Bau⸗ kreditgesetz, Nachtragsetat, Abstimmung über das Mißtrauens⸗ votum gegen Severing, Schichau⸗Sanierung und andere kleine Vorlagen.
Schluß 8 Uhr.
und Landwirtschaft dem Abg. Schlange⸗ Die Rede wird im
Parlamentarische Nachrichten. r Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigte chich am
De
15. d. M. zunächst mit der Sst ung des Berichts des Rechnungs⸗ unterausschusses über die Eö 1927. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger beantragte der Ausschuß Genehmigung der begründeten Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßigen Ausgaben, des⸗ een der Einnahmen aus der Veräußerung reichseigener achen oder Rechte, vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Ent⸗
lastung. Der Ausschuß empfahl — zur Weiterbildung des Haus⸗ altsrechts — mehrere Entschließungen, die auf die2 W“ inauslaufen, die Reichsregierung möge bei der Aufstellung und
Ausführung von Haushaltsplänen, erstmalig für das Rechnungs⸗ jahr 1929, die Feststellungen und Bemerkungen des Rechnungs⸗ unterausschusses beachten, ihnen Rechnung tragen und die vom Unterausschuß erbetenen Gutachten dem Haushaltsausschuß übermitteln. Vorsitzender Abg. Heimann (Soz.) bedauerte, daß der mit auf der Tagesordnung stehende Gesetzentwurf zur Aenderung der Reichshaushaltsordnung sich nur auf bisherige Beschlüsse stütze, nicht aber die ganze Materie 1 wie sie der Rechnungsunterausschuß in Bericht berühre. Man werde auf den Bericht des Rechnungsunterausschusses zurückgreifen müssen. Sh würden nunmehr die Haushaltsrechnungen über den verflossenen Etat möglichst nahe an die folgenden Etats herangerückt. 8 Etat 1929 bitte er, sich nicht bloß auf frei⸗ mütige Kritik zu beschränken, sondern auch die Fortschritte in der Aufstellung des Etats unter dem früheren und jetzigen Finanz⸗ minister, die sich von der früheren veralteten Tradition freigemacht habe, zu würdigen. Das sei ein Fortschritt in einem Maße, den er früher nicht für möglich gehalten hätte. Diese Anerkennung auszusprechen, halte er sich für verpflichtet. Berichterstatter Abg. Heinig (Soz.) erläuterte dann die Beschlüsse des Rechnungs⸗ unterausschusses. Trotz der gründlichen Prüfung sei er überzeugt, daß die nächstjährige Prüfung noch intensiver werden Eine klare Haushaltswirtschaft sei noch nicht erreicht. Die Vierteljahres⸗ nachweise F eigentlich Vierteljahresnachtragsetats geworden. Der Redner bespricht kritisch die Finanzgebarung einiger Ministerien, die gegen die Keichshaushaltsordnung verstoße. Der Redner monierte die verhältnismäßig hohen Summen für Preise an die Automobilindustrie, die Flugzeugindustrie einer ge⸗ wissen Richtung. Mit dem Verkehrsministerium sei darüber eine Verständigung schwierig gewesen. Die gegenseitige Deckungs⸗ fähigkeit übertragbarer Haushaltsmittel sei auszuschließen. Die
Sammeltitel seien in der etwas stärker aufzuspalten,
wenn auch nicht im Voranschlag. Wenn man bei Fonds nicht in jede Ecke hineinschauen zu lassen brauche, müsse der Reichstag doch hineinsehen können. Jetzt schütte man überraschend umfang⸗ reich alle Reste aus, vana man sie vielleicht anderweit besser verwerten könne. Manche sogenannten Ersparnisse seien Deckung für Ueberschreitungen. Die Kontrolle der Einnahmen aus Dar⸗ lehen sei stärker zu entwickeln; der Ausschuß werde Vorschläge machen. In der Praxis fehle es ferner an einer Einheitlichkeit in der Bewirtschaftung des Dienstwohnungstitels. Beim Kapitel „Nachrichtenwesen“ regte der Redner eine einheitlichere Bewirt⸗ schaftung der Mittel an. Anforderungen über das Bedürfnis hinaus kämen vielfach vor. Das Reichsfinanzministerium müsse hundertprozentig die Reichshaushaltsordnung aufrechterhalten und dürfe keine Schwäche im Entgegenkommen gegen Ausnahmen bezeigen. Die Vertreter des Rechnungshofes hätten den Unter⸗ ausschuß unterstützt, aber sie erreichten nicht alle Ecken der Rechnungen des Deutschen Reiches. Es fehle ihnen an Personal. Der Rechnungshof müsse allmählich der Wahrer des Haushalts⸗ rechts werden. Abg. Hergt (D. Nat.) machte darauf auf⸗ merksam, daß ihm manche der an sich dankenswerten Vorschläge des Rechnungshofes zu weit gingen und auch in der Regierungsnovelle zur Haushaltsordnung nicht enthalten seien. Abg. Stücklen (Soz.) berichtete nunmehr über die Novelle zur Haushaltsordnung. Sie soll das Haushaltsrecht durch eine An⸗ zahl neuer Rechtssätze fortbilden, die der wirtschaftlichen Ent⸗ wicklung des Deutschen Reichs in und nach dem Kriege Rechnung trügen. Die Macht des Ausschusses und des Reichstags habe früher — mit Recht — in der Bewilligung der Einnahmen ge⸗ legen. Jetzt sei das leider anders. Etwas Vollkommenes, Aw⸗ schließendes werde mit der Vorlage nicht erreicht. Mitbericht⸗ erstatter Dr. Schreiber (Zentr.) hält eine Revision der Haus⸗ haltsordnung in bestimmten Zeiträumen für notwendig. Die Stärkung der Position des Reichsfinanzministeriums gegenüber den Ressorts sei auch das Grundmotiv dieser Vorlage. Es sei aber die Frage zu stellen, wie weit man dem gegenüber die Stellung des Reichstags, deren Grundpfeiler die Haushaltsordnung sei, zu betonen habe. Das Moment der Wirtschaftlichkeit müsse auf jeden Fall stärker entwickelt werden. Man werde sich hüten müssen, die Haushaltsordnung zu schwer zu helasten gegenüber den jähr⸗ lichen Haushaltsgesetzen. Die Erörterungen des Deutschen Juristentages zeigten, daß die finanzwissenschaftliche Theorie und Literatur noch sehr entwickelt werden müssen. Die vorliegende Novelle irre, wenn sie meine, daß das Etatsrecht schon Gemeingut sei. — Heute wird die Beratung fortgesetzt. Außerdem steht der Notetat auf der Tagesordnung.
— Der Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigte sich am Beratung des 16. Abschnittes der Vorlage über. Nach § 225 soll mit Zuchthaus werden, wer eine Sache in Brand setzt und dadurch eine Gefahr für Leib und Leben oder in bedeutendem Umfang für fremdes Eigentum herbeiführt. Abg. Dr. Hane⸗ mann (D. Nat.) bemängelte, daß dieser Paragraph in erster Linie auf die Gefahr für Leib und Leben abgestellt sei und dann nur auf die Gefahr für fremdes Eigentum. Den Versicherungs⸗ gesellschaften biete er aber keinen Schutz gegen Brandstiftungen von Versicherten an eigenem Eigentum, der für diese bei den vermehrten Fällen von Brandstiftungen mit dem Zwecke, in den Besitz der Versicherungssumme zu kommen, notwendig sei. Andere Redner erkannten diese Notwendigkeit auch an, folgten aber der Anregung eines Regierungsvertreters, diesen Gedanken bei § 346. aufzugreifen, der die strafrechtliche Verfolgung des Versicherungs⸗ betrugs regelt. Abg. Dr. Hanemann (D. Nat.) zog daraufhin seinen im Sinne seiner Ausführungen gestellten Antrag zurück. Vorsitzender Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) stellte auf kom⸗ munistische Einwendungen fest, daß, wie in der bisherigen Recht⸗ sprechung, die Worte „in bedeutendem Umfang“ ganz nach der Höhe des Vermögens des Geschädigten zu verstehen seien. § 225. wurde unverändert angenommen, ebenso § 226, nach welchem mit Zuchthaus bestraft wird, wer eine Explosion verursacht und dadurch eine Gefahr für Leib und Leben oder in bedeutendem Umfang für fremdes Eigentum herbeiführt. Unverändert wurden angenommen die §§ 227 (Zuchthausstrafe für Herbeiführung einer Ueberschwemmung) und 228 (Zuchthaus für Herbeiführung der Strandung eines Schiffes). Bei 8g Delikten ist Voraus⸗ setzung die Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben oder in bedeutendem Umfange für fremdes Eigentum, und bei § 229. (Zuchthausstrafe für Brunnenvergiftung) auch für fremde Haus tiere. — Die Beratungen wurden darauf abgebrochen.
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Der Preußische Staatsrat wird am Dienstag zu einem Tagungsabschnitt zusammentreten, um zunächst eine Reihe kleinerer Vorlagen zu erledigen. Hauptgegenstand der Beratung wird das westliche Umgemeindungsgesetz sein. Der verstärkte Gemeindeausschuß wird unter Abänderung der bisherigen Dispositionen erst am Dienstagvormittag die Vorberatung des Umgemeindungsgesetzes vornehmen. Das Plenum wird die Be⸗ ratung der Vorlage voraussichtlich am Donnerstag beginnen und am Sonnabend abschließen.
Der Hauptausschuß des Preußischen e⸗ schäftigte sich am 14. d. M. mit der Verlängerung der drei Realsteuergesete: Grundvermögens⸗, Iee und Hauszinssteuer. Zunächst wurde die Gewerbe⸗ steuer erörtert. Naͤch dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger trat Finanz⸗ minister Dr. Höpker⸗Aschoff für möglichst unveränderte Verlängerung der Steuer bis zum 31. März 1930 ein. Alle Veränderungen müßten dem Steuervereinheitlichungsgesetz vor⸗ behalten bleiben. Jetzt noch grundlegende Aenderungen vorzu⸗ nehmen, sei untunlich. Auch eine Vorwegnahme der Verände⸗ rungen, die das Steuervereinheitlichungsgesetz vorschlage, sei gleichfalls abzulehnen. Man müͤsse erst abwarten, was im Reich geschehe. Es sei estimmt zu
hoffen, daß man in einem Fahre klarer sehen werde. Abg. Hecken (D. Nat.) forderte, daß endlich die Bevorzugung der Konsumvereine bei der Gewerbesteuer beseitigt 88 eine stärkere Heranziehung der Warenhäuser zur Gewerbesteuer vor⸗ gesehen werde. Auch die Frage der Besteuerung der offenen Handelsgesellschaften bedürfe der Klärung. Von besonderer Be⸗ deutung sei aber die Frage der Besteuerung der öffentlich⸗recht⸗ lichen Betriebe. Diese Betriebe dürften nicht günstiger behandelt werden als die privaten. Der Ueberspannung der wergeiiezer in den Gemeinden müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Was in Thüringen und Anhalt möglich sei, könne auch in Preußen geschehen. Abg. Kölges (Zentr.) hielt größere Aenderungen am Gewerbesteuergesetz nicht für möglich. Man müsse auf das Ct warten. Auch eine Beschränkung der Gewerbesteuer nach oben sei unmöglich. Man müsse weitere Ueberweisungen von Reichssteuern verlangen. Die Frage des Zuschlagsrechts der Gemeinden zur Einkommensteuer müsse er⸗ wogen werden. Die Wirtschaft klage mit Recht über die zu hohe Belastung und über den engen Kreis der Gewerbesteuer. Der Wunsch bestehe nach einer allgemeinen Berufssteuer. Soweit werde man aber in Preußen nicht kommen können. Die rein künstlerische und rein wissenschaftliche Tätigkeit dürfe man nicht besteuern. Eine ganze Reihe von Aerzten, Architekten und Rechts⸗ anwälten könnte aber Gewerbesteuer zahlen. Abg. Thiele (Soz.) bedauerte, oaß das Steuervereinheitlichungsgesetz noch nicht erledigt sei. Es sei allerdings zu befürchten, daß die Verab⸗ schiedung noch lange dauern werde. Seine politischen Freunde beantragten daher die unveränderte Verlängerung der Gewerbe⸗, Grundvermögens⸗ und Hauszinssteuer um zwei Jahre. Solange werde sicherlich die Arbeit im Reiche noch dauern. Abg. Dr. Neumann⸗Frohnau (D. Vp.) lehnte den Abzug der Schulden⸗ zinsen ab, weil dadurch nur die Großbetriebe Vorteil haben würden, und forderte, daß zu den abzugsfähigen Betriebs⸗ ausgaben nicht gehören sollen: die Zinsen für das Gewerbe⸗ kapital, Gewinnbeträge, die an stille Gesellschafter oder andere nicht als Mitunternehmer Beteiligte entrichtet werden, Gehälter, Tantiemen und sonstige Vergütungen bei offenen Handelsgesell⸗ chaften und anderen Gesellschaften, bei denen der Ge⸗ ellschafter als Unternehmer des Gewerbebetriebs anzusehen ist, ferner bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Kolonialgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, und einer Reihe weiterer Unternehmungen, solche Vergütungen, die an die an der Unternehmung beteiligten Gesellschafter gezahlt werden, schließlich Vor⸗ teile, die von Vereinigungen zu gemeinsamen Ankäufen von Lebensmitteln oder hauswirtschaftlichen Gegenständen im großen und Absatz im Einzelhandel an die Käufer worden sind (Kundengewinn), wobei es keinen Unterschied machen soll, ob der Kundengewinn Mitgliedern oder Nichtmitgliedern gewährt worden ist. Abg. Dr. Wester (Zentr.) wandte sich gegen den Abg. Kölges (Zentr.) und lehnte eine allgemeine Berufssteuer ab. Das Unrecht der Gewerbesteuer vürse nicht noch vergrößert werden durch Ausdehnung auf die freien Berufe. Abg. Falk (Dem.) sprach sich gleichfalls gegen Aenderungen aus. Die Etats der Gemeinden seien bereits verabschiedet oder würden in kurzem verabschiedet sein. I seien Aenderungen unmöglich. Auch der Antrag, die freien Berufe der Gewerbesteuer zu unterwerfen, sei nicht durchführbar. Abg. Mentz (Wirtsch. 88) sah in der ganzen Gewerbesteuer als Sonderbesteuerung ein Unrecht. Die Gewerbesteuer sei heute nichts anderes als eine zweite Ein⸗ kommensteuer. Der ehrsame Kaufmann sei ebenso zu schützen wie der ehrsame Rechtsanwalt. Die Ueberspannung der Real⸗ steuern müsse verschwinden. Warenhäuser, Konsumvereine und öffentlichen Betriebe müßten stärker herangezogen werden. Der Redner empfahl den Antrag seiner Fraktion, die Handels⸗ agenten von der Gewerbesteuer zu entlasten, ebenso wie die Zwischenmeister. Es müsse ferner die Relation hergestellt werden zwischen Gewerbesteuex, Grundsteuer und Einkommensteuer. Der Zuschlag der Gemeinden müsse noch ohnehin gesetzlich festgelegt werden. Abg. von Rohr (D. Nat.) sah gleichfalls in der Ge⸗ werbesteuer eine Doppelbesteuerung. Aus diesem Grunde könne man also die Heranziehung der freien Berufe nicht ablehnen. Die Gewerbesteuer sei eine völlige Ungerechtigkeit. Es dürfe auch der Kreis der Betroffenen nicht zu eng ge⸗ zogen werden, denn bei einem größeren Kreise sei die Beseitigung eher zu erreichen. Die Besteuerung der Betriebe der öffentlichen Hand werde von seiner ganzen Fraktion gefordert. Finanzminister Dr. Höpker Aschoff besprach die einzelnen Anträge und lehnte die vorgeschlagenen Aenderungen in der Hauptsache ab. Die Gemeindeetats könnten jetzt nicht mehr über den Haufen geworfen werden. Die Frage der Besteuerung. der freien Berufe werde voraussichtlich durch das Reichsgesetz geregelt werden. Der Verlängerung der Gewerbesteuer um zwe⸗ Jahre könne man zustimmen. Bei der Besteuerung der Betriebe der Reichsbahn müsse man bedenken, daß Reichsbahn und Reichspost keine Steuern zu zahlen hätten; sonst müßten die meisten öffent⸗ lichen Betriebe Steuern zahlen. Gegen die Heranziehung der Reichs⸗ bahn zur Zahlung von Verwaltungszuschüssen an Eisenbahner⸗ wohngemeinden habe die Statsregierung nichts einzuwenden. Darauf wurde die Aussprache zur Gewerbesteuer geschlossen. — In der Abstimmung wurden die meisten Abänderungsanträge abgelehnt, darunter auch der Antrag auf Ausdehnung der Ge⸗ werbesteuern auf die freien Berufe mit 18 gegen 11 Stimmen (3 Deutschnationale, 4 Zentrum, 2 Deutsche Volkspartei, 1 Wirt⸗ schaftspartei und 1 Hannoveraner). Angenommen wurde der Antrag des Berichtserstatters, wonach das Gesetz am 1. Aprik 1929 in Kraft tritt und wonach ferner, wenn der Ertrag aus einem nach § 1 steuerpflichtigen Unternehmen infolge besonderer Vereinbarungen des Unternehmens mit einem anderen in offen⸗ barem Mißverhältnis zu dem sonst bei Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erzielendem Ertrage steht, dieser Ertrag, mindestens aber die übliche Verzinsung des dem Betriebe dienen⸗ den Kapitals, bei der Ertragsermittlung des Unternebmens an⸗ gesetzt werden kann. Ferner fand Annahme der Antrag Dr. Neumann (D. Pp.), wonach das Staatsministerium er⸗ sucht wird, mit aller Entschiedenheit dahin zu wirken, daß die Reichsbahn die Zahlung von Verwaltungszuschüssen an Eisen⸗ bahner⸗Wohngemeinden nicht länger verweigert, und auf die Reichsbahn dahin einzuwirken, daß sie im Falle der weiteren Zahlungsverweigerung der Reichsbahn für diese eintritt. An⸗ nahme fand auch der Antrag Hecken (D. Nat.), auf die Reichs⸗ regierung im Sinne einer Wiedereinführung eines mehrjährigen Durchschnitts als Grundlage für die Einkommens⸗ und Gewerbe⸗ ertragsbesteuerung einzuwirken. Auch der Zentrums⸗ antrag Kölges wurde angenommen, der das Staats⸗ ministerium ersucht, zu veranlassen, daß bei Anmahnung von Steuerrückständen seitens der Gemeinden neben den Verzugs⸗ zinsen nur Mahngebühren in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten gefordert werden. Damit war die Vorberatung des Ge⸗ werbesteuergesetzes abgeschlossen. — Der Ausschuß begann sodann die Vorberatung des Grundvermögenssteuer⸗ gesetzes, das insofern eine Aenderung des bestehenden Zu⸗ standes bringt, als der Einheitswert für landwirtschaftliche Grundstücke und für solche städtische Grundstücke eingeführt wird, die der Zwangswirtschaft nicht unterliegen, und als eine andere Steuerstaffel vorgeschlagen wird. Abg. Hecken (D. Nat.) stellte den Antrag, die Landwirtschaft in diesem Jahre angesichts ihrer Notlage von der Grundvermögenssteuer freizustellen. Die Ein⸗ heitswerte für 1928 seien für die Landwirtschaft viel zu hoch. Dringend müsse man eine Herabsetzung verlangen. Ganz un⸗ möglich sei die Erhöhung auf 25 und 30 Pfg. vom Tausend des Wertes pro Monat. Abg. Roeingh (Sentr.) wollte als Be⸗ steuerungsgrundlage die Einheitswerte von 1928 für die land⸗ wirtschaftlichen Grundstücke anerkennen, war aber der Ansicht, daß die Sätze der Regierungsvorlage nicht 72,4 Millionen, fondern