Reichs⸗ und
Staatsanzeiger Nr. 67 vom 20. März 1929. S
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„ ⸗
müsse der Abgeordnete Frick auch dieser Erklärung Glauben chenken. Fest stehe, daß eine Reihe von Ausschußanträgen der Kationalsozialisten im vorigen Jahr mit den Reden eines Teiles der Nationalsozialisten im Lande nicht gut übereinstimmen. Das Achtuhrabendblatt müsse jetzt seine Behauptungen zurücknehmen oder aber seinen Gewährsmann nennen. Sonst beweise es, daß es auf einem politischen Boden stehe, auf den anständige Menschen sich nicht begeben.
Der Nachtragsetat wurde dann in der Ausschußfassung in zweiter Beratung angenommen.
Vor der Abstimmung über den Nachtragshaushalt des Auswärtigen Amtes beantragte Abg. Dr. Frick (Nat. Soz.), diesen Etat zurückzustellen, bis der Reichsminister des Aus⸗ wärtigen wieder im Reichstag erscheinen könne, falls es der Reichstag nicht vorziehe, angesichts des Gesundheitszustandes des Ministers in corpore an die Riviera zu ziehen. (Heiter⸗ keit.
b Antrag wurde gegen die Antragsteller abgelehnt.
Auf Antrag einiger Parteien wurden in das Haushalts⸗ gesetz einige Bestimmungen über die Besetzung freier plan⸗ mäßiger Stellen, Uebernahme von Beamten in den Reichs⸗ dienst, Einstellung von Beamtenanwärtern, Uebertragung von Stellen usw. aufgenommen, die in der dem Ausschuß vor⸗ liegenden Novelle zur Reichshaushaltsordnung enthalten sind und deren Uebernahme in das Haushaltsgefetz durch die Ver⸗ tagung dieser Novelle bis zum Herbst notwendig geworden ist.
Der Gesetzentwurf des Zentrums über die Kündi⸗ gung der weiblichen Beamten wurde mit der in⸗ zwischen eingegangenen Entschließung (Steinkopf (Soz]) dem Ausschuß überwiesen.
Angenommen wurde ein sozialdemokratischer Antrag, die Reichsregierung zu ersuchen, die mit den Organifationen der Reichsarbeiter geführten Verhandlungen über eine Erhöhung der Löhne und über eine Beseitigung der ungerechtfertigten Härten sofort wieder aufzunehmen.
Der Nachtragsetat wurde dann auch in der dritten Be⸗ ratung und in der Schlußabstimmung gegen die Wirtschafts⸗ partei, die Christlich⸗Nationale Bauernpartei, die National⸗ sozialisten und die Kommunisten angenommen. Annahme fanden auch die Entschließungen des Ausschusses zu den ein⸗ zelnen Etats.
Der Gesetzentwurf zur Sanierung des Schichau⸗ Unternehmens wurde ohne Aussprache dem Haushalts⸗ ausschuß überwiesen.
Nach Erledigung einer Reihe von Petitionen vertagte sich das Haus um 6 Uhr auf Mittwoch 3 Uhr: Notetat, Berg⸗ arbeitskammern, Abfindung der Standesherren.
Schluß 6 Uhr.
PBreußischer Staatsrat. Sitzung vom 19. März 1929. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Staatsrat gedachte in seiner heutigen Sitzung vom 19. März 1929 zunächst des Ablebens des demokratischen Mitglieds Drittel⸗Nordhausen, an dessen Stelle Direktor Schilling⸗Halberstadt treten wird, sowie des am 18. März FEeseenn Mitglieds der kommunistischen Fraktion Bartz⸗ Berlin.
Von seinem Einspruchsrecht gegenüber dem vom Landtag am 5. März d. J. beschlossenen Gesetz über das Flaggen durch Körperschaften des öffentlichen Rechts machte der Staatsrat keinen Gebrauch, nachdem der Verfassungs⸗ ausschuß einen Antrag der Fraktion der Arbeitsgemeinschaft, gegen das Gesetz wegen seiner Eingriffe in die Selbstverwaltung der Kommunen usw. Einspruch zu erheben, abgelehttt hatte.
Der Staatsrat vertagte sich sodann auf Mittwoch. — Die Umgemeindungsvorlage für den Westen wird nach weiteren Sitzungen des verstärkten Gemeindeausschusses, die am Mittwoch und Donnerstag stattfinden werden, voraussichtlich am Freitag im Staatsrat selbst zur Besprechung kommen. Man rechnet damit, daß die Abstimmungen über die Vorlage am Sonnabendmittag erfolgen.
60. Sitzung vom 18. März 1929. Nachtrag. v
Die Ausführungen des Justizministers Dr. Schmidt in Erwiderung auf die von kommunistischer Seite erhobenen Beschwerden über einseitiges Verhalten der Staatsanwalt⸗ schaft und der Gerichte lauten wörtlich, wie folgt:
Die Herren Redner der kommunistischen Fraktion haben eine Reihe von Einzelfällen aus der Rechtspflege vorgebracht und eine scharfe Kritik daran geübt. Dabei haben sie mehrfach den Aus⸗ druck „Klassenjustiz“ gebraucht. Gegen diesen Vorwurf der Klassen⸗ justiz nehme ich meine Behörden und alle meine Beannten auf das entschiedenste in Schutz (Zurufe bei den Kommunisten), ich persönlich wie auch alle Beamten meines Ressorts lehnen die Klassenjustiz genau so wie Sie ab. Ich verweise in dieser Be⸗ ziehung auf meine eingehenden grundsätzlichen Ausführungen, die ich vor 14 Tagen bei der allgemeinen Besprechung gemacht habe. Im übrigen will ich Ihnen versprechen, den von Ihnen vor⸗ getragenen Einzelfällen meine Aufmerksamkeit zu schenken. Sie können sich versichert halten; wenn irgend etwas einer Abänderung bedarf, dann wird das auch geschehen, soweit es mir als Chef der Justizverwaltung möglich ist.
“ 61. Sitzung vom 19. März 1929, 12,20 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Preußische Landtag überwies in seiner heutigen Sitzung zunächst Anträge über Hochwasser⸗ und Frostschäden debattelos den Ausschüssen.
Es folgte die gemeinsame erste Beratung der Gesetze, die der evangelischen Landeskirche und den katholischen Kirchen⸗ gemeinden eine erweiterte Basis für die Kirchensteuern schaffen wollen, indem sie ihnen gestatten, neben der Ein⸗ kommensteuer außer den Realsteuern auch die Reichs⸗ vermögenssteuer als Maßstab der Umlegung der Kirchen⸗ steuer zu benutzen. Weiter soll bei Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auch ein ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen entspreche “
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nder
Bruchteil der von der Gesellschaft zu entrichtenden Reichs⸗ vermögenssteuer der Berechnung der Kirchensteuerzuschläge zugrunde gelegt werden können. Zugleich wird die bisherige Freiheit der Algn und Kirchenbeamten von der Kirchensteuer aufgehoben.
Abg. Becker (Komm.) lehnte es ab, neue Steuerquellen für die Kirchen zu erschließen. Wenn der Grundsatz der Ver⸗ astung, daß es keine Staatskirche mehr gibt, tatsächlich durch⸗ geführt wäre, müßten die Kirchen überhaupt auf die staatliche Subvention nicht nur, sondern auch auf die staatliche Mithilfe bei der Eintreibung der „Mitgliedsbeiträge“ verzichten. Aber der gegenwärtige kapitalistische Staat habe ein Interesse daran, die Kirchen weiterhin darin zu unterstützen, ihre Funktion der Be⸗ nebelung der breiten Massen fortzusetzen.
Ohne weitere Aussprache wurden die Vorlagen dem Hauptausschuß überwiesen. Das Haus wandte sich der zweiten Lesung der Novelle zur Gewerbestener zu. Der Hauptausschuß hat noch einige Milderungsmöglichkeiten für ertragsarme Unternehmen vorgesehen. Das Gesetz ver⸗ längert im übrigen den geltenden Zustand bis zum 31. März 1930 und tritt am 1. April 1929 in Kraft. In mehreren Entschließungsanträgen fordert der Ausschuß u. a., daß die Reichsbahn endlich Verwaltungszuschüsse an Eisenbahner⸗ Wohngemeinden leistet und daß bei der Reichsregierung die Wiedereinführung eines mehrjährigen Durchschnitts als Grundlage für die Einkommen⸗ und Gewerbeertrags⸗Be⸗ steuerung erwirkt werde. Auch sollen die Kommunen bei Steuerrückständen neben den Verzugszinsen nur Mahn⸗ gebühren in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten fordern. In den Gemeinden soll das System rückwirkender Beschlüsse auf Erhöhung der Zuschläge unterbunden werden.
Nachdem für den Hauptausschuß Abg. Dr. Neumann⸗ Frohnau (D. Vp.) kurz berichtet hatte, begrüßte in der Aussprache
Abg. Hecken (D. Nat.) die Einfügung des Berichterstatter⸗ antrags in das Gesetz, der es ermögliche, die Bestrebungen mancher Unternehmungen, die stenerlich günstigsten Orte als Zahlorte zu wählen, zu unterbinden. Damit hätten zugleich ähnliche Be⸗ strebungen der Deutschnationalen ihre Erledigung gefunden. Im übrigen beantragten seine Freunde, die Konsumvereine mehr als bisher zur Gewerbesteuer heranzuziehen. Der Finanzminister müsse nochmals vor dem Landtag erklären, ob tatsächlich der deutschnationale Antrag bezüglich der Lockerung der Grenzen für die Filialbesteuerung für ihn unannehmbar sei. Würde er diese Frage abermals bejahen, dann hätte er allerdings das Recht ver⸗ wirkt, draußen in Mittelstandsversammlungen sich als Freund des Mittelstandes hinzustellen. (Zustimmung bei den Deutsch⸗ nationalen.) Ueber die Besteuerung der Versorgungsbetriebe werde man bei der Allgemeinen Finanzverwaltung noch ausführlich sprechen müssen, wo die Regierung auch zu erklären haben werde, ob man die Zuschläge der Gemeinden nicht grundsätzlich begrenzen könne. Ueber den Zentrumsantrag, auch die freien Berufe zur Gewerbesteuer heranzuziehen, seien die Mitglieder der deutsch⸗ nationalen Fraktion geteilter Meinung; deshalb habe seine Fraktion die Abstimmung darüber freigegeben. Wenn auch wirt⸗ schaftlich das Streben dieses Antrags verständlich sei, so sprächen doch auch starke Momente dagegen, u. g. das, daß Aerzte Rechts⸗ anwälte usw. die Gewerbesteuer auf die wirtschaftlich Schwachen abwälzen würden. Zweifellos werde man aber einen Weg suchen müssen, der es gestattet, alle Gemeindeeinwohner gleichmäßig zu den Lasten heranzuziehen. Das werde sich vielleicht durch Ge⸗ währung des Zuschlagsrechts für die Reichseinkommensteuer unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen lassen.
Abg. Kölges (Zentr.) verwies auf die ausführliche Stellung⸗ nahme seiner Fraktion zu dem Gesetz in der ersten Lesung. Daß das preußische Gewerbesteuergesetz eines der dS, . seiner Art sei, zeige auch die Tatsache, daß nur verhältnismäßig wenig Aenderungsanträge vorgelegt worden wären. Zweifellos sei es ein steuerliches Unrecht, daß bisher bei dem System der Real⸗ steuerzuschläge in den Gemeinden die immer mehr wachsenden zwangsläufigen Ausgaben nur von einem bestimmten Kreise der Gemeindeeinwohner aufgebracht werden müßten. Es gelte nun, einen gerechten Weg zu suchen, der den notwendigen Ausgleich ermöglichte. Da man erst einmal abwarten müsse, ob das Steuer⸗ vereinheitlichungsgesetz des Reiches komme, habe das Zentrum sich damit begnügt, zunächst nur zwei Aenderungsanträge für die vorliegende Novelle zu stellen, worin eine Ermäßigung der Mahn⸗ gebühren und die Heranziehung der freien Beruse zur Gewerbe⸗ fener verlangt würden. Pivchologisch sei durchaus verständlich, aß die ven des Handels und Gewerbes die Beseitigung des zweierlei Maßes der Tragung der Gemeindelasten verlangten. Der vorliegende Zentrumsantrag bedeute einen Schritt zur Be⸗ hebung dieses Unrechtes. Zum Schluß wies der Redner noch den rrüher vom Abg. Ladendorff (Wirtsch. P.) erhobenen Vorwurf aus⸗ feihens zurück, als ob das Zentrum nicht mittelstandsfreundlich (Beifall im Zentrum.)
Das Haus unterbrach hierauf die Beratungen, da die Abstimmungen zum Justizhaushalt zur Erledi⸗ gung standen. Von den Regierungsparteien war ein Antrag eingebracht worden, die Abstimmungen abzusetzen, damit man möglichst die zweite Beratung der Steuergesetze erledigen könne. Durch Auszählung wurde dieser Antrag mit 190 Stimmen der Regierungsparteien gegen 178 Stimmen der Opposition unter lebhaftem Beifall der Regierungs⸗ parteien angenommen.
Das Haus setzte werbesteuer fort.
Abg. Becker⸗Wilmersdorf (Komm.) lehnte die Gewerbe⸗ steuer ab, die nur eine weitere Belaästung der breiten Masse be⸗ deute. Es seien Bestrebungen im Gange, auch die freien Berufe durch die Gewerbesteuer zu erfassen. Das würde z. B. bei den Aerzten direkt auf eine Patientensteuer hinauslaufen.
Abg. Mohrbotter (D. Frakt.) lehnte die Gewerbesteuer gleichfalls ab. Am schlimmsten werde durch die Steuer der ge⸗ werbliche Mittelstand getroffen, der so schon schwer zu tragen habe. Bis zur Abschaffung dieser ungerechten Steuer solle man möglichst viele erfassen, auch die Rechtsanwälte, Aerzte und Archi⸗ tekten, damit die Opposition gegen diese Steuer sich noch mehr verstärke. Der Zustand müsse aufhören, daß die Erhöhung der Gewerbesteuer immer als beliebtes Rettungsmittel aus finan⸗ ziellen Nöten angesehen werde. Das Steuervereinheitlichungs⸗ gesetz werde auch nächstes Jahr noch nicht kommen.
Abg. Dr. Neumann⸗Frohnau (D. Vp.) wies auf die Bemühungen der Deutschen Volkspartei im Reichstag hin, die öffentlich⸗rechtlichen Betriebe der Gewerbesteuer zu unterwerfen. Es komme seiner Partei hierbei in erster Linie auf die Beseiti⸗ gung einer schweren steuerlichen Ungerechtigkeit an. Die Be⸗ steuerung der öffentlich⸗rechtlichen Betriebe liege auch im Inter⸗ esse der Verbraucher, da nur auf diese Weise sich herausstelle, welche Betriebsart die leistungsfähigere sei. Bezüglich der Aus⸗ dehnung der Gewerbesteuer auf ne freien Berufe denke seine Fraktion ebensowenig einheitlich wie die der Deutschnationalen. Der Teil seiner Fraktion, der gegen die Gewerbesteuer für freie Berufe sei, erkenne an, daß die jetzige Gewerbesteuer eine un⸗ erträgliche Sonderbesteuerung sei, er halte es aber für taktisch nicht richtig, die Gewerbesteuer durch Vermehrung der Steuer⸗ pflichtigen zu bekämpfen. Er selbst sei mit einem großen Teil der Fraktion für die Einbeziehung. Seiner Meinung nach habe Gewerbefreiheit und Gewerbesteuer nichts miteinander zu tun.
fei.
demgemäß die Aussprache zur Ge⸗
liche Gebührenordnung und an einen Ehrenkodex sei nicht durch⸗ schlagend. Bei dem Apotheker lägen dieselben Bindungen in noch schärferer Form vor. Sie unterlägen trotzdem der Gewerbesteuer. Auch wenn die freien Berufe von Akademikern ausgeübt würden, so lasse sich doch nicht bestreiten, daß sie, abgesehen von wenigen Fällen, dem Gelderwerb nachgingen. Bei der Aehnlichkeit der Verhältnisse zwischen Gewerbetreibenden und freien Berufen, so⸗ weit sie mit dem Gedeihen der Gemeinde zusammenhingen, sei die Gewerbesteuer auch für die freien Berufe gerechtfertigt. Die Abwälzbarkeit der Steuer sei auch beim Gewerbetreibenden nicht ohne weiteres sicher. Mit der Zeit werde es auch den freien Berufen möglich sein, die Steuer abzuwälzen. Der Teil seiner Freunde, der für die Einbeziehung der freien Berufe stimmen werde, verlange aber, daß das Entgelt der persönlichen Arbeits⸗ leistung wie bei den Gewerbetreibenden abzugsfähig bleibe. Seine Fraktion sei bereit, den Satz dafür zu erhöhen. Der Redner wandte sich gegen die Bevorzugung der Konsumvereine durch Freilassung der 5 vH Kundengewinne. Auch wenn dieses Privileg beseitigt werde, bleibe immer noch eine Vorzugsbehandlung, u. a. bei der Kapitalertragssteuer, für die Konsumvereine bestehen. Der Rest der Mieten und Pachten müsse schon deshalb aus der Er⸗ tragsberechnung herausgenommen werden, weil sonst 1929 die Gewerbetreibenden infolge der Freigabe der gewerblichen Räume mehr Steuern zahlen müßten. Seine Fraktion beantrage zwecks stufenmäßigen Abbaus das Viertel der abzugsfähigen Mieten auf ein Achtel herabzusetzen. Angesichts der schwierigen Begriffs⸗ abgrenzung schlage seine Fraktion statt einer Sonderbesteuerung für die Warenhäufer erhöhte Zuschläge für alle Handelsbetriebe mit mehr als 100 Angestellten vor. Sie verlange eine Gewerbe⸗ steuerveranlagung nach dreifährigem Durchschnitt. Die jetzige Regierungskoalition habe wieder mal bewiesen, daß sie unfähig sei, an dem Gewerbesteuergesetz vernünftige Verbesserungen vor⸗ zunehmen.
„Abg. Falk (Dem.) wies neue Anträge als unzweckmäßig
zurück, zumal die Gemeindeetats zum größten Teil schon ab⸗ geschlossen seien. Die Schwierigkeiten in der Kalkulation würden durch neue Forderungen nur noch vermehrt. Der Antrag, die Gewerbesteuer auf die freien Berufe auszudehnen, erkläre sich aus der Not des gewerblichen Mittelstandes, sei aber abzulehnen. Auch die öffentliche Hand dürfe man nicht besteuern, da sie sonst die Steuern abwälzen würde und damit die Lebenshaltung all⸗ gemein verteuern helfe. Verhindert müsse allerdings werden, daß die öffentliche Hand dem gewerblichen Mittelstand un⸗ berechtigte Konkurrenz mache. Gegen die Besteuerung der freien Berufe habe das Reich von seinem Einspruchsrecht bereits wieder⸗ holt Gebrauch gemacht, so gegenüber Bremen, Lübeck, Oldenburg, Braunschweig. Es komme ja auch nur 1 vH der Gewerbesteuer dort auf die freien Berufe, wo sie eingeführt sei. Das Argument, man solle die freien Berufe erfassen, um den Widerstand gegen die Gewerbesteuer zu stärken, sei deshalb nicht durchschlagend. Die freien Berufe würden auch die Steuern einfach abwälzen und die Allgemeinheit, besonders den Mittelstand, weiter belasten, der gerade nach einer Entlastung schreie! Eine erhebliche Ein⸗ nahme würde sich aus der Besteuerung der freien Berufe nicht ergeben. Warum sollte man dann nicht auch die Beamten und Lehrer erfassen. Wenn man einmal die freien Berufe besteuere, gäbe es keine Grenzen mehr. Eine zweite Einkommensteuer würde man damit statuieren! Man dürfe auch nicht vergessen, daß bei den freien Berufen der Wettbewerb, der sonst die Wirt⸗ schaft beherrscht, als standeswidrig abgelehnt werde. Abg. Donners (Wirtsch. P.) verwies auf die katastrophalen Wirkungen der Gewerbesteuer för den gewerblichen Mittelstand. Handwerk und Mittelstand müßten diese Steuerpolitik ablehnen. Die freien Berufe dürften jedenfalls von der Gewerbesteuer nicht ausgenommen werden. Wer für Geld einen Beruf ausübe, müsse auch Gewerbesteuer zahlen! Die großen Betriebe verständen es ausgezeichnet, durch hohe Abschreibungen sich besondere Vorteile zu schaffen; der Mittelstand könne das nicht Die Warenhaus⸗ steuer müsse endlich kommen! Die Wirtschaftspartei fordere weiter die Besteuerung der öffentlichen Hand, besonders der kommunalen Wirtschaftsbetriebe, die dem gewerblichen Mittel⸗ stand so schwere Konkurrenz machten. Ohne Steuerbefreiung würden sie den Konkurrenzkampf überhaupt nicht bestehen können. Solche Steuerbevorzugungen müßten verschwinden! Der gewerb⸗ liche Mittelstand müsse endlich steuerlich entlastet werden! Man solle nicht immer einwenden, ohne Gewerbesteuer könne der kom⸗ munale Haushalt nicht aufrechterhalten werden. Man habe in den Gemeinden soviel Geld 1 den Ankauf von großen Gütern, Domänen und Forsten! (Sehr richtig! bei der Wirtschaftspartei.]) Bedauerlich sei, daß der endgültige Finanzausgleich noch immer nicht gekommen sei, damit eine steuerliche Gesundung ermöglicht werde. Der Zentrumsabgeordnete Kölges klage beweglich über die Belastung des gewerblichen Mittelstandes; dabei habe doch gerade das Zentrum diese Steuerpolitik mitgemacht! Berück⸗ sichtigung verdienten die Wünsche der Handelsagenten. Die Wirt⸗ chaftspartei lehne jedenfalls dieses Gewerbesteuerverlängerungs⸗ gesetz als ungerecht ab.
Abg. Dr. Wester (Zentr.) bezeichnete die Beweisführung des Abg. Dr. Neumann für die Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer als schief. Während z. B. der Arzt allein durch seine eigene Arbeitskraft verdiene, könne der Apotheker nicht nur Angestellte für sich arbeiten lassen, sondern habe auch einen Vertrieb fremder Produkte. Außerdem müsse man die große Not der freien Berufe berücksichtigen. Schließlich könne man die un⸗ gerechte Gewerbesteuer nicht durch immer weitere Einbeziehung Steuerpflichtiger beseitigen. Die Front des Mittelstands sei daher falsch gewählt. Wenn man jetzt die freien Berufe gewerbesteuer⸗ pflichtig mache, werde sehr bald der Kreis der Steuerpflichtigen immer größer gezogen und man würde eine Berufssteuer daraus machen, in die nun auch die Beamten und immer weitere Arbeit⸗ nehmerkategorien einbezogen werden würden.
Nachdem hierauf ein Antrag Riedel (Dem.) auf Schluß der Aussprache mit den Stimmen der Regierungs⸗ parteien Annahme gefunden hatte, wurde der Antrag Kölges (Str.) auf Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer in namentlicher Abstimmung mit 209 gegen 100 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen. Die Nein⸗Stimmen wurden hauptsächlich von den Kommunisten, Demokraten und kleinen Gruppen sowie den Splitterstimmen in den anderen Fraktionen gestellt, während die Ja⸗Stimmen zum erheblichen Teil auch von den Sozialdemokraten, der Wirtschaftspartei und den zustimmenden Teilen der übrigen Fraktionen kamen.
Mit dem gleichen Mehrheitsverhältnis wurde noch der Zusatzantrag Kölges angenommen, der in Konfe⸗ quenz des Beschlusses über die freien Berufe den Begriff der rein künstlerischen Tätigkeit, die von der Gewerbesteuer wie bisher frei sein soll, neu definiert.
In namentlicher Abstimmung wurde der deutsch⸗ nationale Antrag mit 193 gegen 121 Stimmen ab⸗ gelehnt, der auch die bisher freigestellten 5 vH der Kundengewinne der Konsumvereine von der Gewerbesteuer erfassen lassen wollte.
Der deutschnationale Antrag, der gegenüber den Waren⸗ häusern die Höchstgrenze für die Gewerbesteuerzuschläge in den Kommunen streichen will, wurde in namentlicher Ab⸗ stimmung mit 201 gegen 114 Stimmen abgelehnt.
Im übrigen wurden die Ausschußbeschlüsse bestätigt und die Vorlage danach in zweiter Lesung verabschiedet.
Es folgte die zweite Lesung der Grundver⸗
zuch der Hinweis auf die Bindungen der freien Berufe an amt⸗ mögenssteuer, wozu nunmehr das Kompromiß zwischen
5
feftgestellte Kurfe.
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8
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1 Franc, 1 Ltra, 1 Lu, 1 Peseta = 0,80 RM l österr Gulden (Gold) = 2,00 RM. 1 Gld.österr. W. = 1,70 RM 1 Kr ung oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld südd W = 12,00 RM. 1 Gld holl. W = 1,70 RM. 1 Mark Banco
1,50 RM österr. W. = 0,60 RM 2,16 RM (Gold = 4,00 RM.
1 Dollar = 4,20 RM
1 Yen = 2,10 RM — 0,80 RM
fkand. Krone = 1,125 RM
1 Rubel kalter
l alter Goldrubel = 3,20 RM. 1 Peso (arg Pap.)
1 Pfund Sterling ä=ü 20,40 RM 1 Shanghai⸗Tael = 2,50 RM
Dinar
1 Schilltng Kredit⸗Rbl.) 1 Peso
= 1,75 RM
= 3,40 RM
1 Zloty. 1 Danziger Gulden 1 Pengö ungar W = 0.75 RM
Die einem Papter beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien
lieferbar sind
Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen“ bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗
wärtig nicht stattfindet
Die den Aktien in der zweiten Spatte beigefügten iffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten valte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗
kommenen Gewinnantetl.
Ist nur ei
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ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten
Geschäftsjahrs
2☛ Dte Notierungen sehtse sowie für
für Telegraphische Aus⸗
Ausländische Banknoten
finden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ ☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Borseu⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗
richtigt werden. lich
t Irrtümliche, später amt⸗ richtiggestellte Notierungen
werden
möglichst bald am Schluß des Kurszettels
als „Berichtigung“
mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 6 ½ (Lombard 7 ¼.
Amsterdam 4 ½. Brüssel Kopenhagen 5.
4 Helsingfors 7
London 5 ½. Madrid 5.
Danzig 6 (Lombard P9).
. Italien 7. Oslo 5 ½.
Paris 3 8½ Prag 5 Schweiz 8 ½ Stoctholm 4 ½ Wien 6 ½.
Deutsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe. Mit Zinsberechnung.
Heutiger K
Voriger urs
6 % Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll., f. 1.12.32. 6 % do. 10-1000 D., f. 35 6 8 Dt. Reichs⸗A. 27 ut37 ab 1.8. 34 mit 5 G d% Dt. Reichssch „K* (GM, ab1. 12.29 4 %, ab 32 5 % ℳf. 100 G M, ausl 6 % Preuß. Staats⸗Anl. 1928, auslosb. zu 110. 6 ½ Preuß. Staatssch. rüctzahlbar 1. 10. 30 6 % Baden Staat RM⸗ Anl 27 unk 1 2. 32 6 8% Bayern Staat RM⸗ Anl. 27. kdb. ab 1. 9. 34 7 ¾ do. Staatsschatz rückz. 1. 4. 29 5 9% do. Staatsschatz rückz 1. 6. 33 8 ½ Braunschw. Staat GM⸗Anl. 28, uk. 1.3.33 7 % Braunschw. Staats⸗ Laa rückz. 1. 10.29 8 % Lübeck Staat RM⸗ Anl. 28, unk. 1. 10. 33. 2 % Lübeck Staatsschatz rückz 1. 7 29. 6 % Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 192 unk. 1. 3. 33 7⁄% do. do 26, tg. ab 27 6 ½ do. Staatssch. rz. 29 7 8 Mecklenb ⸗Strel. Staatssch., rz. 1. 3. 31 6 % Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, uk. 1. 10. 35 ASachsen Staatsschatz R. 1, fällig 1 7 29. 7 ⅛ do. R. 2. fäll. 1. 7. 30 7 8 Thltr. Staatsanl. 1926, unt 1. 3. 36 7¾ do. RM⸗A 27 u. Lit. B, fällig 1 1.32
zahlb 2.1
1.4.10 1 4,35. 2.1¼ —,
19. 3.
gEeb G 88725 b G 91,4 G 88,3 6 76 1b G 79,5 G 99,9 G 92,5 G 91,25 b G 9958 93,5 G 99,75 G
1.12 1.9
1.2.8
1.12 1.2.8 1.10 1.2.8 1.3.9 1.4
1.6.12
1.3.9
588 G üb G
1.3.9 96,5 G 1.4.10 79 G
7 99,8 G 7 98,1 G
84,25 b 3,75 b
1. 1. 1.3.9
1.12
18. 3.
93,6 G 89,5 G
87,5 b G
8725 G 91,4 G 98,25 G 76,25 b 79,5 b G 99,9 G 92,5 G 90,9 b 89,5 B 88,5 G 99,75 G
89,5 b 4 G
96,5 G 79 b G B 8 998,1 G
4,5eb B 84 b G
6 ½ % Dtsch Reichspost Schatz F. 1 u. 2. rz 30
1.10 brgb
97,8 b
6 % Preußische Landes⸗ rentbk. R. 1,2. uk. 14.34
Ohne Zin
Dt. Anl.⸗Auslofungssch.* Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld ohne Auslosungsschein Anhalt Anl.⸗Auslosgssch“* Anhalt Anl.⸗Ablösgssch. ohne Auslosungsschein Hamburger Anl.⸗Aus⸗ losungsscheine . .... Hamburger Ablös.⸗Anl. ohne Auslosungsschein ecklenburg⸗Schwerin Anl ⸗Auslosungssch* Thür. Ank⸗Auslosgssch*
sberechnung. in ½ 54 6
do. [12,4 G do. 53,8 G
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51,25 b 12,5b G
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Deutsche Wertbest Anl. bis 5 Doll., fäll. 2. 9. 35
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4,6 b
Getundigte, ungetündigte, verloste und unverloste
Rentenbriefe ohne
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insscheinbogen
und ohne
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4,3 ½ % Brandenb., agst. b. 31.12.17 4,3 ½ % Hannov., ausgst. b. 31.12.17 4,3 8% Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17 4 Lauenburger, agst. b. 31.12.17 4,3 % Pomm ausgest. b. 31.12.17 —, 4,3 ½% Posensche, agst. b. 31.12.17
4,3 ½8% Preußische Öst⸗ u.
ausgest. b. 31.12.17
4,3 % % Rh. u. Westf. agst. b. 3 4,38% Sächsische, agst. b. 3
4,33 Schlesische, agst. b. 31.12.17 4,3 ½ Schl⸗Holst. agst. b. 31.12.17
h Sein enn 21 2. S West⸗, 1.12.17 —,— 1.12.17 —,— 8
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Anleihen der Kommunalverbände.
a) Anleihen der Provinzial⸗ und
vreußischen Bezirksverbände. Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, kdb. ab 33/8 do. do. 26, kdb. ab 32,7
Hann. Prov. GM⸗A.
R. 1 B. tilgb. ab 26 8
do. RM⸗A. R. 2B,4 Bu. 5/8 do do. R. 10, tgb. 34/8 do. do. R. 38, rz. 103/7
1.3.9 — 1.4.10/ 84eb G
—,—
1.1.7 94,7 B 1.4.10/94,5 G 1.4.10 99,5 G 1.4.10% —,— G
Heutiger Voriger
Heutiger K
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Börse vom 19. März
Heutiger Voriger 1 Kurs
Hannov Prov. RM⸗A. Reihe 6
do. do. Reihe 7 do. do. R. 8, tgb. 32 Niederschles. Provinz RM 1926, rz. ab 32 do. do. 28, rz ab 33 Ostpreußen Prov. RM⸗ Anl. 27, A. 14, uk. 32 Pomm Pr. Gd. 26. f. 30 Sachsen Prov.⸗Verb. RM Ag. 13, unk. 30
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101,5 b G 92,5 G
1.4.10
do. Ausg. 14 do. Ag. 15, uk. 26 do. Ausg. 16 A. 1 do. Ausg. 17 . do. Ausg. 16 A. 2 do. do. Gld. A. 11, 12 Schlesw.⸗Holst. Prov. Rchsm.⸗A. Al4, tg. 26 . A. 15 Feing. tg. 27 . Gld⸗A., A. 16, tg. 32 . RM⸗A., A17,g. 32 Gold, A. 18, tg. 32 .. RM., A. 19, tg. 32 Gold, A. 20, tg. 32 RM, A. 21 V. tg. 33 . Gld⸗A. A. 13, tg. 30 Kasseler Bezirksverbd. Schatzanw., rz. 110 Wiesbad. Bezirksverb. Schatzanw., fäll1. 5.3315 1.5.1¼ —,— Dhne Zinsberechnung. Ostpreußen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine“ .. in † 50 ⅜8b G Pommern Provinz Anl.⸗ Auslosgssch. Gruppe 1* do. do. do. Gruppe 2“ do. Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine * N] do. Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.* do. Westfalen Provinz⸗Anl Auslosungsscheine ..] do. 51,7 b 661,7b *einschl. 6 Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.) bbb) Kreisanleihen. 8 Mit Zinsberechnung. Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 6 do. do. 24gr., rz. ab 2416 c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung. Altenburg (Thür.) Gold⸗A.,kdb. ab 31 8 90,9 B Augsbg. Schatzanw. 1928, fäll. 1. 5 31 97,4 G Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 86,5 b do. do. 1924, tg. 25 79,5 G do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 33. 1,5 G Bonn RM⸗A26, rz31 95,5 G Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 P, kdb. 31 92 B Breslau RM⸗Anl.
1928, kdb. 33 1.1.7 92,5 b G do. 1926, kdb. 31 1.1.’.7 —,— Dresden RM⸗Anl.
1926 R. 1, uk. 31 do. 1926 R. 2, uk. 32 Duisburg RM⸗A.
1928, uk. 33 do. 1926, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A.
1926, uk 32 Eisenach RM⸗Anl.
1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 28, uk. 1. 10. 33 4.10 do. 26, uk. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 31 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, kd b. ab 31.5.32 Görlitz RMN⸗Anl. von 1928, uk. 33 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1 7. 31. Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 31 Kolberg / Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Köln RM⸗Anl. v. 26, rz. 1. 10.29 Königsberg 1. Pr. Gold Ag. 2,3, uk. 35 do RMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unt 33 Leipzig RM⸗Anl. 28 uf. 1. 6. 34 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk bis 1931 4. —,— do. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, unk. 31 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. ab31 Nürnberg Gold⸗A. 1926 unk. b 1931 do. do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 unk. bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold A. 1926, rz. 1931 do. do. RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 .. Plauen RM⸗Anl. 19227, rz. 1932 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 318. 92,75 G Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 29 8 1.2.8 (89,5 b Ohne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl. ½ Abl Sch. (in † d. Auslosungsw.) in *¼ Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. 1 Abl.⸗Sch. (in H d. Auslosungsw.)
51,5 b G 51,5 G
do. [50,1 G
50 25 5b
d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.
Emschergenossensch. A. 6 R. A△ 26, tg. 31 4. —,— do. do. A. 6 RB 27, t32 Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. 9. rz. 27§ do Reichsm.⸗A. A. 6 Feing rz 29 § do. Ag 7, rz. 31 § do. Ag. 8, rz 30 §8 do. Ag. 4, rz. 26 §
z sichergestellt.
do
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch * gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918
ausgegeben anzusehen.
a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.
BraunschwStaatsbk Gld⸗Pfb. (Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29 do. do. R. 20, tg. 33 do. do R. 22, tg. 33 do. do. R. 19, tg. 33 do. do. R. 17, uk. b. 32 do. Kom do. Rl5 uk29 do. do. do. R. 21, Uk. 33 do. do. do. R. 18, uk. 32 Hess. Ldobk. Gold Hyp. Pfbr. R. 1,2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 do. do. do. R. 9, tg. 33 do. do. do. R. 3, tg. 32 do. do. R. 4 u. 6, tg. 32 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, ig. 32 do. do. do. R. 1, tg. 32 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk 29 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz 31 do. do. S. 5, rz. 33 do. do. S. 1 u. 3, rz. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, 1z32 do. do. G. K. S. 1, rz29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 do. do. R. 4, tg. 30 do. R. 11, tg. 33
. do. R. 13, tg. 34
. do. R. 15, tg. 34
b. do. R. 5, tg. 32
. do. R. 10, tg. 33
. do. R. 7, tg. 32
. do. R. 3, tg. 30
. do. Kom. R 12,33
. do. do. R. 14tg. 34
. do. do. R. 16tg. 34
). do. do. R. 6, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 Thüring. Staatsbk. Gold⸗Schuldv. .. Württ. Wohngstred. G. Hyp. Pf. R. 2, rz. 32 do. do. 26, rz. 32
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Ohne Zinsberechnung.
Lipp. Landesbk. 1—9
v. Lipp. Landessp. u. L. 4 ¼ unk. 26/4
do. do. Oldenbg. staatl. Kred. do. do. unk. 31 do.
do. do. 9. u. 10. R. do.⸗Gorha Landkred.
do. do.
do.⸗Mein. Ldkrd. 07-13
do. do. konv., gek. Schwarzb.⸗Rud Ldkr. do. do.⸗Sondersh. Land⸗
kredit. gek. 1. 4. 24/32
4
do. 3 Sachs.⸗Altenb. Landb. 3 1
4
02, 03, 05/3.
4 3 4
do. 3
—.—
—,—
—,—
—,.,—
1“ 1
2
“ “
b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, komm unale Giroverbände.
Mit Zinsberechnung.
Hann. Ldskr. G. 26 N do. do. 27, tg. 32 do. do. tg. 31 Kassel Ldkr. GPf. 1, k b 30 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 4, kdh. 31 do. do. R. 6, kdb. 32 do. do. R. 3, kdb. 31 do. do. R. 5, kdh. 32 do. do. Kom. R. 1, kb. 31 Nassau. Landesbank Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 33 do. do. do. S. 6, 7, rz. 34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Komm. Ausg. Buchst. A, rz. 100, uk. 31 Ostpr. Prv. Ldbk. G. Pf.
Ausg. 1, rz. 102, uk. 33/7
Pomm. Prov⸗Bk. Gold
1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30 do. do. do. rz. 1. 4. 31 do. do. A. 1u. 2 N, rz. 32 do. do. Kom. 1a, 1b, ut 32
do. do. do. Ag. 2, uk. 31 6
Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf. R1, ut34 do. do. Kom. R. 2, uk. 34
Westf. Landesbant Pr.
Doll. Gold R. 2 N 6
do. do. Pr. Fg. 25 u 30 do. do. do. 28 R. 2, uk. 33 do. do. do. 26, uk. 31
do. do. do. 27 R. 1, uk. 326
Westfäl. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundstücke
Gld.⸗Pfd R. 1, uk. 3318
do. do. 26 R. 1, uk. 31 do. do. 27 R. 1, uk. 32
œ ☛ ,/˙◻☛ ☛ œ § σρ —2 2Ũ l . &☛
—
—
1.3.9
1.3.9 96 b 1.3.9 89 G 1.3.9 69,75 G
80 b
96,5 G 94,5 b 95 b
12,86,5b
84 b
95,5 b 86,5 b gab
101 G6 92,5 b 93,5 b G 9,5 G 96 b 94b
96,5 G 5,G 5 G
87G
84,5 b
96 G 87 G 84,5 G
Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tg31 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A 1, tg. 33 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 27 A. 1 W. tg. 32 do. do. 23 A 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗
anweis. 28, rz. 31 Mitteld Kom.⸗A. d. Spark. Girov., uk 327 “X“ 7 Württembg.⸗Spark.
Girov Rm., rz. 29 7
9 94,1 G
1.4.10
94 b G 94,3 b 89,75 G 82,2 G 80,25 G
96,3 G
89 G 89 G
Ohne Zinsberechnung.
Ldskr. S. 22 -25 Ser. 26 Ser. 27 do. Ser. 28 do. Ser. 29, unk. 30. Schleswig⸗Holstein.
Kassel. do. do.
Landeskult Rtbr.]⸗
do Westf. Pfandbriesamt f. Hausgrundstücke.
4
4 4 4 4
1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3,9
1.4.10
3 ½¼ 1,4.10
7
Di. Komm.⸗Sammelabl.⸗
Anl.⸗Auslosgssch. S do. do.
Ser. 2* do. do. ohne Ausl.⸗Sch.
12*
62,6 b G
68,5b 21,7 b G
52,8 b 75 b 21,6eb G
*einschl. 1 Ablösungsschuld ein des Auslosungsw.
II“
8 8 38
.
c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.
Kur⸗ u. Neumärk. Rittsch Feingold do. do. do. S 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. S. 1 bo. Kred.⸗Instit. R. 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe à do. do Reihe B Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 N. 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX. Meckl. Rittersch GPf. do. do. do. Ser. 1 Ostyr ldsch Gd.⸗Pf. do. do. do. do⸗ do. do. do. do. do Pom. [dsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr... do. do. uk. b. 30 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1—2 Schles. Ldsch. G⸗Pf. do. do. Em. 1. do. do. Em. 2.. do. do. Em. 1.. Schlw. Holst. 1sch. G. do. do.
do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GPf. do 1e. do. do. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Psd. 90 b0. do.
92,3 b
94 G
94 G pß 94 G
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£ 8
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2Uo02 & ☛
DOhne Zinsberechnung.
Gekündigte und ungekündigte Stücke,
verloste und unverloste Stücke *3 % % Calenberg. Kred. Ser. D. E, F (get. 1. 10. 23, 1. 4. 24) —,— 5 — 15 % Kur⸗ u. Neumärkische —,— 23 8 % Kur⸗ u. Neumärk. neue —,— 24,3 ½, 3 % Kur⸗u. Neum. K.⸗Obl. N 4,85 G *4, 5 ½, 3 ⅛½ landschaftl. Zentral Nr. 1—484 6209 17,55 b G 24, 8 ½, 3½ Ostpreußische N2 —,— 2*4, 3 ½⅜, 3 ⅛ Pommersche N.. 2*4, 3 ⅞, 3 ½ Pomm Neul. fitr Kleingrundbesitz 2 24, 3 ½, 3 % Sächsische? .. 24 9% Sächs. landsch. Kreditverb. —, Sächs. Kreditverein 4 1 Kreditbr. bis Ser. 22, 26 — 33 (versch.) † do. do. 3 ¼ % bis Ser. 25 (1.1.7) † 2*4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon) 3 % Schles. landschaftl. D, ausgest. bis 24. 6. 17. (alle), Nausgest. bis 24. 12. 17 *4, 3 ½, 3 ½ Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. N 2 9,5 b *4, 3 ½, 3 % Westfälische b. 3, Folge 215,78 b G *4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. SI“ CäG *4, 3 ½, 3 % Westpr. Neulandsch. ¹] 6,2b G
4,85 G 178 b
17,45 G 18,9b
15 75 G
4b G
6 25 b G
1 m. Deckungsbesch. b. 31. 12. 17, 2 ausgest. b. 31. 12. 17. † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung. Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. /110] 1.1. 106,75 b do. do. 8 1.1.7 97,5 G do. do. —,— B do. do. S. A 6 —,— do. do. S. A Liq. Pf. 5 75 b Anteilsch. z.5 % Liq. G. f. Z 16,05 b 80 G
Pf. dBerl. Psb ASA. Berl. Pfandbr. A SB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) 5 Berl. Goldstadtschbr. 107,4b do. do. 26 u. S. 1 8 97,5 G do. do. 6 —,— B Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 101,25 b do. do. Reihe 5, 30 101,5 b do. do. Reihe 7, 31 103,25 b do. do. R. 3 u. 6,29 u. 31 95 b do. do. Reihe 9, 32 95 b do. do. Reihe 10,32 95 b do. do. R. 14 u. 15,32 95 b do. do. Reihe 18,33 97,5 G do. do. Reihe 19,33 97,5 G do. do. R. 20 u. 21, 34 97,75 G do. do. Reihe 8, 32 87,5 G do. do. Reihe 11,32 87 G 82,5 G 78,5 G
do. do. R. 2 u. 12, 32 do. do. R. 1 u. 13, 32 Ohne Zinsberechnung. *4 % Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vorkriegsstücke) † 4 % do. do. (Nachkriegsstücke) 4 ⅛ Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1. 7) —.—
SS
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— — 2
1
106,75 b 97,5 G
7
75 b 16,05 b
80 G 107,1 G 97,5 G
101,25 b 101,5 b 103.25 b 95 G 95 G 95 b 95 b 97,5 G 97,5 G 97,75 G 87,5 b 87 b
2,5 G
† Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung. DeutschePfdbr.⸗Anst. Pos. S. 1-5, uk. 30-34/4 „Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pf. S1,2,5,7-10 †4. versch. —,— * do. do. S. 3, 4, 6 N †3 ⁄% do. —,— „do. Grundrentbr 1-34 1.4.101 —,—
1.1.7 † —,—
—,— —,—
† Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr.
Mit Zinsberechnung.
Bk. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R. 2, j. Thür. L. H. B. rz29 do. do. R. 1, rz. ab28
Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33
R. 6, uk. 34 .. R. 1, uk. 29 R. 2-4, uk. 30 .R. 5, uk. 31 . R. 6, uk. 31 .R. 7, uk. 31 . R. 1, uk. 32 .. R. 1, uk. 32 . R. 2, uk 33
Bayer, Landw.⸗Bk. GHPf. R 20,21 uk. 30
Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 11-25, 36-79, 84-871z29,30 do. S 80,83, 88, 89
rückz 32
do. S. 90, 91, rz. 33
do. do. S. 92, 93, rz. 32
do. do. S. 94,95, rz. 34
do. S. 1—2, rz. 32
Ser. 1
Ser. 2, rz. 32
. Komm. S. 1— 10 do. S. 1, rz. 32
97,25 G 77,5 G
98,5 G 99,5 b G 93G 94 G 94 G 94 G 94 G 93 G 8,5 G ,5 G
97,8 G
95 4 G
95,75 G 98,5 G 98,5 G 98,5 G 89 G
82 G 82 25 G 94,5 G 82,5 G
&
2½ — ◻ ¶ ☛ ◻ G
ESggSnnn —qN———2
——— —- — — V — SSSS
&☛
95 G
95,75 G 98,5 G 98,5 G 99,5 G 89 G
2 G 982,5 b B 94,5 G 82,5
1929
Heutiger- Vorige Kurs
Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf.
Ser. 2, unt b. 30 10 . do. Ser. 3, uk. 30 10 10
. do. Ser. 4. uf. 30 do. S. 5 u. 6, uk. 30
). do S. 12, uk. 32 . do. S. 13, uk. 33 L. do. S. 15, uk. 34 . do. Ser. 7, uk. 32
. do. S. 11. uk. 32
. do. S. 10, uk. b. 32 do. do. S. 9, uk. 32 Mobilis.⸗Pfdbr.) do. do. S. 8 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch z. 4 % Liq.⸗ GPf. d. Bln. Hyp. B. Berliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1, uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3, uk. 32
Braunschw.⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz. 31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do 1928, rz. 1934 do. do 1926, rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch.
Anteilsch. z.4 2. Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw.
Hannov. Hyp.⸗Bk. f.
Braunschw.⸗Hann.
Hyp. Gld. K., uk. 30 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do. do., unk. 28
Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, uk. 33 do. do. R. 3, uk. 31 do. do. R. 4, uk. 32 do. GldK. R. 1, uk. 30 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. R. 3, uk. 32 Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 ). S. 28,29, unk. 31 S. 34, uk. b. 33 . S. 36, uk. b. 34 .. S. 30, uk. b. 32 .. S. 31, uk. b. 32 L. S. 33, uk. b. 31 7. S. 32 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch.. Anteilsch. z. 4 ½⅛ Liq. GPf. d. Dt. Hypbk. Deutsche Hyxp.⸗Bank Gld. Kom. S. 8, uk. 32 do. do. S. 7, uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 2, tg. 32
Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗
Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, rz. 34 do. do. Em. 13, rz. 34 do. do. E. 7, rz. ab 32 do. do. E 8, uk. b. 33 do. do. E. 2, rz. ab29 do. Gld⸗K. E. 4, rz30 do. do. Em. 14, rz. 35 do. do. G. 6, rz. 32 do. do. E 9, uk. b. 33
GothaGrundkr. GPf A. 3, 32a, 3b, uk. 30 do. G. Pf. A. 4, uk. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5,5a, uk. b. 31 do. do. Abt. 8, uk. 34 do. do. do. A. 6, uk. 31 do. do. Goldm Pf. Abt. 2, uk. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. A7 (Liq.⸗ Pf. o. Ant.⸗Sch.) Anteilsch. z. 4 ½ % Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer Grundkredit⸗Bk. GothaGrundkr.⸗Bk. Gold⸗K. 24, uk. 30 do. do. do. 28, uk. 34
Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. b, uk. 33 do. do. E. G, uk. 33 do. do. E. I, uk. 34 do. do. E A, uk. 28 do. do. Em. B, ab
1. 4. 30 auslospfl. do. do. Em. D, uk. 32 do. deo. Em. K, uk. 32 do. do. E. M Mob. Pf do. do. Em. L.(Liq.⸗
Bfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 ½ % Liq.⸗ GPf. Em. Ld. Ham⸗
burger Hyp.⸗Bankff.
Hannov. Bodtrd. Bk. Gld. H. Pf. R. 7, ut30 do. R. 1— 6, uk. 32 do. R. 8, uk. 32 do. R. 12, uk. 32 do. R. 13, uk. 33 do. R. 14, uk. 33 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. do. Kom. R. 1uk. 33
Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HppPf. R. 10. Pr. Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. 5, tilgb. ab 28 do. Em. 11, rz. ab 33 do. Em. 12, rz. ab 34 do. Em. 13, rz. ab 34 do. Em. 15, tgb. ab34 do. Em. 6, rz. ab 32 do. Em. 9, rz. ab 39 do. Em. 2,tilgb. ab29 .Em. 7 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch.
. do. E. 7A(Lq. Pf.)
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. do. Em. 8, rz. 33 Meckl. Hyp. uWechs.⸗ Bt. Gd. Pf. E2, ut. 30 . do. E. 4, uk. b. 32
. do. E 3, uk. b. 33
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.. do. E. 5, uk. b. 32
. do. S. 1, uk. b. 29 do. do. Em. 7 (Liq.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 ½ Liq G Pf. Mckl. Hyp. u. Wb Meckl. Hyp. u. Wechs⸗ Bk. Gld. K. E. 3, rz. 32 do. do. E. 6, uk. b. 32 Meckl.⸗Strel. Hyp. B G Hyp. Pf. S. 1, u 32 do. do. S. 2(Liq. Pf.)
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