1929 / 69 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Mar 1929 18:00:01 GMT) scan diff

11’“

Reichs⸗

und Staatsauzeiger Nr. 69 vom 22. März 1929. S. 4.

[108492].

Bei der am 4. d. Mts. stattgefundenen Auslosung der Genußrechte zu den Schuld⸗ früheren

verschreibungen

Berliner Straßenbahn und ihrer Neben⸗

bahnen nachbezeichnete

sind

gezogen worden:

4 ½ % Große Berliner Straßenbahn. 69 Stück à 200,— RM Nr. 41 81 166

der

186 227 339 434 461 574 609 621 640 651

789

1104 1362 1555 1868 2039 2144

121

2451 2695 2977 3212 3526 3812 4049 4319 4632 4860 5081 5233 5361 5605 5831 5973 6163 6405.

—5

177 6665 6853 704] 7273 7647 7833 7981 8211

8519 8727 8973

Rückständig aus der Ver

806

1152 1423 1578 1873 2055 2150

840

920 1164 1439 1660 1897 2057 2219

Stück à

2531 2698 2990 3277 3539 3843 4066 4329 4720 4880 5131 5278 5424 5632 5886 5996

6183

Stück 6678 6884 7057 7323 7652 7871 8032 8217 8562 8759 9003

1928 sind:

a) 390,—

2553 2771 3098 3352 3565 3845 4091 4453 4736 4947 5140 5286 5670 5891 5999 6216

à 50,—

6686 6930 7114 7512 7697 7880 8043 8362 8608 8792 9011

RM.

1360 1367 1412. b) 190,— RM Nr.

3875 6429, c)

4334

59,—

5173

RM

) 934 1187 1463 1710 1912 2067 2226

100,- 2597 2781 3121 3400 3571 3890 4195 4469 4760 5001 5165 5307 5513 5719 5903 6040

6275

6756 6939 7183 7526 7723 7901 8184 8480 8609 8866 9033

Nr.

5824

Nr.

8026, 9787 8846 8954.

4 % Große Berliner Straßenbahn. 131 Stück à 200,— RM, Nr. 9 43 50 70 83 105 106 112 124 125 133

225 278 289 296 340 443 463, 477 525 528 601 603. 683 687 720 862 881 882 1002 1013 1018 1020

258 Stück à 100,— NM,

3669

5263 5584 5812 593] 6115 6239 6374 6608 6809 6966 7146 7368 7588 7771 7920 7992 8144 8303 8365 8506 8606 8811 9192 9368 9451 9707 9791

10230 10469 10627 10707 10851 10966 11114 11224 11325 11529 11719 11828 11982 12121

12272

12361

12725

12896 13000 13023

2

1191 1311 1398 1655 1857 1977 2157 2246 2501 2883 2961 3136

3673 3966 4072 4204 4432 4643 4739 4894 4975 5112 5333 5632 5824 5936 6116 6254 6410 6616 6810 6987 7303 7413 7603 7830 7935 8006 8164 8304 8379 8522 8650 8867 9239 9396 9585 9713 9804

10246 10476 10629 100 10773 10865 11009 110 11128 11239 11 11445 11534 11724 11834 11996 12188 12 12286 12303 12407 12424 12735 12747 12925 12936

13034

1202 1330 1411 1723 1861 1992 2175 2252 2593 2887 2968 3137

3711

3983 4081 4247 4476 4661 4767 4912 5004 5141

5341 5638 5834 5951 6119 6264 6476 6645 6872 7000 7305 7487 7619 7844 7950 8033 8166 8315 8385 8535 8682 8950 9247 9398 9589 9750

1237 1342 1413 1770 1866 2016 2193 2259 2605 2897 2976

3191

3843 3992 4097 4280 4548 4663 4788 4921 5016 5152 5392 5657 5840 5978 6129 6308 6558 6732 6899 7046 7307 7494 7691 7873 7966 8050 8204 8332 8409 8559 8720 9011 9249 9409 9621 9754

467 481 688 733 742 787

NM Nr.

530 531

1044 1221 1467 1717 2016 2096 2280.

RM 2649 2804 3135 3465 3615 3907 4254 4498 4777 5030 5182 5189 5314 5358 5519 5538 5727 5789 5921 5939 6056 6082 6280 6398

1047 1234 1491 1740 2017 2105

Nr. 2674 2888 3186 3468 3649 391] 4270 4612 4778 5041

6605 6805 6984 7246 7565 7746 7964 8201 8493 8668 8955

6772 6965 7228 7561

7724 7944 8186 8486 8640 8948 9082.

0 8 250

167

08 2521 Fee

6272

3289 6353

6601 7126

362 410

782 792 1273 1354 1542 1816 1929 2065 2215 2303 2656

1247 1352 1475 1784 1900 2052 2212 2288 2614 2914 2915 2981 3061 3203 3254. Nr. 3881 4025 4124

3857 3997 4121 4311 4322 4578 4586 4695 4722 4804 4809 4924 4926 5023 5046 5156 5188 5393 5413 5685 5717 5855 5869 5987 6001 6158 6172 6346 6352 6561 6600 6733 6773 6901 6908 7097 7120 7323 7330 7495 7530 7696 7739 7886 7891 7967 7968 8061 8114 8246 8250 8337 8343 8456 8468 8587 8588 8726 8730 9148 9178 9253 9255 9415 9418 9624 9625 9781 9783

9805 9819 9822. 141. Stück à 50,— RM, Nr.

102 10510

10776 10885

11150 250 11461 11627 11752 11840 12006

282

342

917

196

10289 10550 10650 10824 10920 11048 11180 11256 11482 11633 11791 11878 12009 12223 12322 12534 12779 12958 13036

10321 10565 10661 10831 10945 11090 11182 11257 11503 11651 11810 11916 12013 12252 12324 12577 12805 12963 13044

Großen

Nummern

527

.5969

losung von

201 415 547 814

544

1064 1290 1552 1771 2034 2109

2422 2683 2909 3193 3524 3767 3990 4288 4627 4837 5080 5214 5359 5563 5797

6149 6401

6616

6823 6991

7257 7608 7828 7976 8210 8501 8682 8969

1143

3569 6428

7829

216 422 594 825 1065 289 1376 1593 1818 1968 2111 2216 2360 2796 2936

3086

3580 3943 4026 4148 4329 4595 4724 4820 4947 5067 5219 5807 5888 6058 6198 6353 6606 6808 6957 7134 7340 7558 7767 7917 7976 8139 8259 8344 8494 8602 8786 9191 9354 9428 9648 9785

10220 10380 10578 10689 10849 10956 11091 11190 11276 11520 11713 11818 11951 12075 12253

13154 13269 13442 13545

13184 13284 13471 13553

13124 13231 13426 13543

13123 13225 13406 13535

13088 13199 13341

13078 13193 13321 13520 13532 13617 13690. Rückständig sind aus der Verlosung 1928: Stücke zu 200,— RNM, Nr. 48 780 855 1491 1612 1616 1664 1901 1997 2000 2045 2055 2129 2561 2649 2668 2676 2677 2927 2928 2984 3021 3178 3194 3233 3269. Stücke zu 100,— RM, Nr. 3491 3596 4362 4941 5125 5224 5317 5995 6711 7079 7113 7296 7604 7850 7854 8272 8360 8367 8414 8464 8719 8850 8948 9125 9694 9720 9721. Stücke zu 50,— RNM, Nr. 10228 10274 10656 10899 11051 11581 11994 12080 12357 12816 12894 13236 13237 13528 13568 13575 13655 13704. 4 % Westliche Berliner Borortbahn. 17 Stück à 200,— RM, Nr. 74 80 112 133 146 154 156 167 184 312 333 365 385 405 413 430 431. 34 Stück à 100,— RM, Nr. 529 533 540 596 628 641 653 660 700 710 721 727 773 786 819 832 857 912 950 982 987 992 997 1008 1100 1129 1147 1172 1180 1227 1273 1305 1332 1333. 37 Stück à 50,— RM, Nr. 1520 1540 1561 1581 1590 1604 1618 1685 1712 1718 1749 1753 1775 1779 1791 1796 1865 1881 1884 1885 1908 1962 2055 2061 2099 2107 2149 2164 2176 2222 2226 2307 2329 2342 2350 2373. Rückständig sind aus der Verlosung 1928: Stücke zu 100,— RM, Nr. 698 1252 1341. Stücke zu 50,— RM, Nr. 2017 2060 2188 2189. 4 ½ % Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn

33 Stück à 100,— RM, 103 105 139 140 184 186 402 569 597 599 679 712 810 816 817 820 821 940 1028 1054 1078 1079.

21 Stück à 50,— RM, Nr. 1224 1250 1259 1270 1395 1398 1433 1456 1491 1497 1566 1567 1628 1643 1686 1704 1835 1838 1854 1858 1871.

Rückständig sind aus der Verlosung 1928:

Stücke zu 100,— RM, Nr. 1103.

Stücke zu 50,— RM, Nr. 1646 1653.

4 % Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn.

17 Stück à 100,— RM, Nr. 23 33 102 135 139 165 177 246 263 266 298 315 361 365 369 379 403.

10 Stück à 50,— NM, Nr. 513 520 554 627 673 707 708 710 712 713. 4 ½ % Nordöstliche Berliner Vorortbahn.

4 Stück à 100,— RM, Nr. 26 34 37 79.

7 Stück à 50,— RM, Nr. 227 298 326 327 417 431 433.

Rückständig sind aus der Verlosung 1928:

Stücke zu 100,— RM, Nr. 63.

Stücke zu 50,— RM, Nr. 226.

Die Einlösung der gelosten Genuß⸗ rechtsurkunden erfolgt ab 1. April d. Is. gegen deren Rückgabe bei der Haupt⸗ kasse der Berliner Verkehrs⸗Aktien⸗ beslinschaft⸗ Berlin W. 9, Leipziger Platz 14, Voßstraße 23, und soweit die Nordöstliche Berliner Vorortbahn in Frage kommt, auch bei dem Baukhaus Philipp Elimeyer in Dresden, und zwar zum Nennwert.

Ebenso geben wir bekannt, daß bei der Kasse der vorbezeichneten Gesellschaft und bezüglich der Nordöstlichen Berliner Vorortbahn auch bei dem Bankhaus Philipp Elimeyer, Dresden, ab 1. 4. d. Is. der Gewinnanteilschein Nr. 4 zu den Genußrechtsurkunden der vorstehend auf⸗ geführten Schuldverschreibungen ein⸗ gelöst wird. Auf die 4 ½ % Genußrechte entfallen 4 ½ %, und auf die 4 % Genuß⸗ rechte 4 % Gewinnanteile.

Schließlich geben wir auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Justiz vom 24. 10. 1928 R.⸗G.⸗Bl. S. 383 bekannt, daß am 31. 12. 1928 an Genußrechten noch im Umlauf waren: RM 963 550,— 4 ½ % Große Berliner Straßenbahn, Große Berliner Straßenbahn, Westliche Berliner ortbahn, Berlin⸗Char⸗ lottenburger Straßenbahn, Berlin⸗Char⸗ lottenburger Straßenbahn, Nordöstliche Berliner Vor⸗ ortbahn.

Berlin, den 20. März 1929. Magistrat der Reichshauptstadt.

188 Mecktenburgischer . ritterschaftlicher Kreditverein.

Ankündigung der Ausgabe 5 %iger mecklenburgischer ritter⸗ schaftlicher Goldpfandbriefe (Abfindungspfandbriefe). I. Ausgabe von Abfindungs⸗ pfandbriefen.

3464 5261 7455 8376 9578

3433

Nr. 78 81 188 189 206 733 783 802 950 955 980

1 418 350,— 49%

207 900,— 4 % Vor⸗ 141 900,— 4 ½ %

53 100,— 4 %

24 700,— 4 ½ %

12346 12711

Gemäß § 2 der dritten Bekanntmachung des Mecklenburg⸗Schwerinschen Ministe⸗ riums des Innern über die Aufwertung

12811 12978 13072

der Ansprüche aus Pfandbriefen des Mecklenburgischen ritterschaftlichen Kredit⸗

no8

und

wende

den

An

ihre

Neu

der

hörde

oder

vereins vom 7. Juni 1928 (Meckl.⸗Schwer.

8 8 8

verwandten

m.

alle

ritterschaftlicher 1 Währung ergeht die Aufforderung, binnen 3 Monaten nach dieser

Reg.⸗Bl. 1928, Seite 241, Amtl. Anzeiger 1928, Seite der Kreditverein auf Grund des von der ku Aufsichtsbehörde genehmigten Satzungsnachtrags den In⸗ habern mecklenburgischer ritterschaftlicher Pfandbriefe früherer Währung als endgül⸗ tige Absindung 50%ige mecklenburgische ritterschaftliche (Abfindungspfandbriefe) über 25 % es Pfandbriefgoldmarkbetrags aus.

Die Abfindungspfandbriefe lauten auf Goldmark 1 Goldmark = dem Preise von ½ ᷣg Feingold —. Für eine Gold⸗ mark wird eine Reichsmark bezahlt, sofern sich bei der Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 RNM und nicht weniger als 2760 RM ergibt. Die Abfindungspfandbriefe sind durch Aufwertungshypotheken nach Maß⸗ gabe der Satzung des Kreditvereins und nach Maßgabe des Gesetzes über die Pfandbriefe . Schuldverschreibungen öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom. 21. Dezember 1927 (R.⸗G.⸗Bl. I Seite 492) gedeckt. Sie werden vom 1. Januar 1928 ab mit 5 % verzinst. Zinsschein lautet über einen Betrag von 1 ½ Jahreszinsen, die späteren Zinsscheine lauten über Halbjahresraten, fällig am 2. Januar und 1. Juli. Die Goldpfand⸗ briefe sind seitens der Inhaber unkündbar. Sie werden nach Maßgabe der für die Aufwertungshypotheken Tilgung zum Nennbetrage eingelöst. Die zur Einlösung kommenden Stücke werden jährlich mindestens einmal durch Auslosung bestimmt. Auch außerordentliche Tilgungs⸗ zahlungen sind zur Einlösung zu ver⸗ Abfindungspfandbriefe können zur Ablösung der ritterschaftlichen Aufwertungshypotheken benutzt werden; sie werden mit ihrem Nennbetrag auf Aufwertungsbetrag angerechnet. Ausgeg

Die

eben werden Stücke über 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 und 5000 Goldmark. Die Abfindungspfandbriefe sollen an der Berliner Börse eingeführt werden. Die Ausgabe der Abfindungspfandbriefe wird voraussichtlich nicht vor 1929 beginnen können.

II. Vorlegungspflicht. Inhaber Pfandbriefe

Pfandbriefe

ihrer Rechte bei

28,

Denjenige Pfandbrief frühe

Steinstr. 2, in Schwerin, in Güstrow, brandenburg, werde Pfandbriefinhabern, Stücke bei der Hauptdirektion in Rostock abgeben und die Abfindungspfandbriefe später dort abholen, werden durch den Umtausch Kosten nicht entstehen. B. Die von einem Pfandbriefgläubiger eingereichten Pfandbriefe werden aufzuwertenden Goldmarkbeträgen nach zusammengerechnet. wertungsbetrag wird, soweit er mindestens GM 50,— ergibt, mit Abfindungspfand⸗ briefen belegt. Die Hauptdirektion wertungsbeträge bzw. Spitzenbeträge bis zu GM 49,99 werden bar ausgezahlt. Pfandbriefe, die Person außer

n.

zureichen. zeitig als Antrag, den in Kurs zu setzen bzw. auf den Inhaber umzuschreiben. Antragstellers auf formular bedarf in Beglaubigung durch eine öffentliche Be⸗ r einen Führung eines Dienststempels berechtigt sind. Bei Frauen ist die Mitunterschrift des Ehemanns oder die Angabe oder „geschieden“ erforderlich. Einreichende diejenige, auf die der Pfandbrie

ode

Taler

eine

lautet dieser

Person, so kann ver

am 9.

zur der Hauptdirektion des Mecklenburgischen ritterschaftlichen Kredit⸗ vereins in Rostock, Steinstr. 2, vorzulegen. Diese Aufforderung bezieht sich auf alle noch im Verkehr befindlichen auf courant lautenden Pfandbriefe.

Die Zinsscheinbogen nebst Erneuerungs⸗ scheinen sind mit einzureichen. dies nicht geschehen kann, sind die Gründe hierfür anzugeben. In diesem eine Prüfung der Legitimation des Pfand⸗ briefinhabers vorbehalten bleiben.

Werden Pfandbriefe nicht bis zum 30. Juni 1929 deegg. so kann der Kreditverein G und die baren Spitzenbeträge, die auf diese Pfandbriefe entfallen, hinterlegen, sofern nicht innerhalb der Frist der Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens oder auf Zahlungssperre nachgewiesen ist. n, denen ein ritterschaftlicher rer Währung abhanden gekommen ist, wird empfohlen, den Verlust, soweit es noch nicht geschehen ist, sofort der Hauptdirektion in damit ihnen die Stelle mitgeteilt werden kann, von der jener Pfandbrief etwa ein⸗ gereicht wird. III. umtanschverfahren.

A. Die Pfandbriefe früherer Währung sind unter Benutzung der von uns gegebenen Einreichungsformulare bei der Hauptdirektion in Nr. 2, einzureichen. Einreichungsformulare können bei der Hauptdirektion in Rostock, und bei den Kreisdirektionen

Wismarsche Straße 56; Eisenbahnstr. 18;

Markt 10,

die A

Kurs gesetzt oder auf den Namen einer bestimmten Per⸗ son umgeschrieben sind, sind mit den sonstigen Pfandbriefen zusammen e Die Einreichung gilt gleich⸗

Die

März 1929

Goldpfandbriefe

Der erste

aufkommenden

der Hypothek

Ende Mai mecklenburgischer früherer

Veröffentlichung Geltendmachung

Taler

oder Mark

Soweit

Fall muß

findungspfandbriefe

Rostock anzuzeigen,

Rostock, Steinstraße

in Neu⸗ angefordert

die ihre alten

ihren Der 25 %ige Auf⸗

Stückelung wird von bestimmt. Auf⸗

für eine bestimmte

ein⸗ Pfandbrief wieder

Untaerschrift des dem Einreichungs⸗ diesem Fall der die

Beamten, zur

Meckl.⸗Strel. Einreichende seine Legitimation zur Stel⸗ 252) händigt lung des Antrags durch öffentliche Ur⸗ nden nachweist.

Rostock, Hauptdirektion des ritterschaft⸗ lichen Kreditvereins. Freiherr von Maltzan. von Mecklenburg.

[108773] Die am

auf den Zi

Dresde

scheine unserer

8 % Goldkreditbriefe 8 % Goldkreditbriefe 8 % Goldpfandbriefe 8 % Galdpfandbriefe Reihe 6 werden vom Fälligkeitstage ab mit dem

betrag unter Umrechnung von

1 Goldmark = 1 Reichsmark

und unter Abzug von 10 % Kapitalertrags⸗ steuer eingelöst.

Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden.

den 15. März 1929.

von Michael. A. Gerds.

1. April 1929 fälligen Zi

Reihe 7, Reihe 15, Reihe 2 und

nsscheinen aufgedruckten Zinsen⸗

n, am 21. März 1929.

[108576]

geschieden.

7. Aktien⸗ gefellschaften.

Herr Direktor Dr. Barkhausen ist aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus⸗

Dresden, den 20. März 1929. Ostdeutsche Hartsteinwerke A.⸗G., 8 18

ö Schu macher. b

[108160]

ausgeschied

Katholischer Missionsverlag, Akt.⸗Ges., M.⸗Gladbach. Die bisherigen Aussichtsratsmitglieder 1. Geistl. Rat Schäfers in Paderborn, 2. Amtsgerichtspräsident München sind aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft

Der Vorstand.

i. R. Riß in

en. Dr. K. B. Heinrich.

[108574] In

der Generalversammlung 1 Gesellschaft vom 18. März 1929 ist Herr Gutsbesitzer Gustav Humbert, (Mansf. Seekreis), in unseren tungsrat (= Aufsichtsrat) gewählt worden. Magdeburg, den 18.

Hagelversicherungs⸗Gesellschaft. Der Generaldirektor: In dessen Vertretung: Gries feller.

unserer

Neehausen Verwal⸗

März 1929. Magdeburger

[108580] Zu Mit

Knese

Gesellschaft sind Dr. med. Benzion Ge⸗ mann in Brüssel, Dr. med. A. Jacobson in San Remo gewählt worden. Die bis⸗ herigen Mitglieder Fischer und Dr. Bley sind abberufen worden. Berlin, den 20. März 1929.

verwertungs⸗Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

gliedern des Aufsichtsrats unserer Gelf⸗

beckstr. 8/9 Grundstücks⸗

A. Gelfmann.

08572.

Die M.

burg, Sontag,

Der

Schlesische Zuckerrentenbank Aktiengefellschaft, Breslau.

Fabrikbesitzer Louis Haas, und Herr Bankier Dr. Hugo

Herr Fritz Broßwitz in Breslau ist in der Generalversammlung vom 14. März 1929 in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Breslau, den 16. März 1929.

Schlesische Zuckerrentenbank

itglieder des Aufsichtsrats, Herr Magde⸗

Breslau, sind verstorben.

Aktiengesallschaft. Vorstand. Dr. Rauch.

[107393]

Krell,

halten.

RM 70

Aktiengesellschaft Be⸗ chemische Fabriken S. T. Morosow,

Auf Grund des gesetzes haben wir für unsere angemeldeten Rußlandschäden Mit Zustimmung des Auf rats bringen wir an die Aktionäre unserer

Gesellschaft

Dieselbe erfolgt ab 25. März 1929 gegen Vorlage und Abstempelung der Aktien bei dem Bankhaus J. H. Steia, Köln a. Rh.

Wiesbaden⸗Biebrich, 13. März 1929.

Vereinigte

Ottmann i. L., Biebrich. Liquidationsschäden⸗

eine Ents er⸗ ch

ts⸗

eine Liquidationsrate von pro Aktie zur Ausschüttung.

Der Liquidator.

[108557].

den 9.

verte

„Witwe“ Ist der andere Person als auf eine juristische langt werden, daß der

Hamb

Zolldeklaration 5⸗Comptoir. Dreiundvierzigste Generalversammlung am Dienstag,

2 ¾ Uhr, in der Börse Saal 121.

1. Vorlage des Geschäftsberichts, sowie der Abrechnung für 1928 und Antrag auf Entlastung für den Vorstand und Aufsichtsrat.

„Beschlußfassung über

3. Wahleines Mitglieds des Aufsichtsrats gemäß § 12 unserer Statuten für den turnusmäßig Ad. Keitel.

Einlaßkarten sind gegen Vorzeigung der Aktien am 5., 6. und 8. unserem Zentralbüro, Brandstwiete f lautet, abzufordern.

agenladungs⸗ und ordentliche April d. J., nachmittags

Tagesordnung:

die Gewinn⸗ ilung.

austretenden Herrn

April d. J. an 581

[108568]

Die Elektrowerke Aktiengesellschaft

in Berlin W. 62, Kurfürstenstraße 112.

bis 112 a, als Schuldnerin der von ihrer

Rechtsvorgängerin, der früheren Gewerk⸗

schaft Brigitta in Spremberg ausgegebenen

5 % igen Anleihe von 1915 hat die

Spruchstelle mit dem Antrage angerufen,

a) ihr die Barablösung der vorbezeichneten Anleihe zum 1. Juli 1929 zu ge⸗ statten (Art. 37 Durchf.⸗V.⸗O. zum Aufw.⸗Ges. vom 29. 11. 1925),

b) festzustellen, daß eine Barabfindung, welche sie an Stelle der auf die Anleihe entfallenden Genußrechte am 1. Juli 1929 in Höhe von 93 40 % des Nennwerts des Genußrechts ge⸗ währen will, dessen Zeitwert nicht unterschreitet 43 Ziff. 2 Aufw.⸗ Ges.). 1

Berlin, den 19. März 1929. Spruchstelle beim Kammergericht.

108147] 8 Die 47. ordentliche Generalver⸗ sammlung der Vereinigten Schuh⸗ stoff⸗Fabriken, Fulda, findet statt am Dienstag, den 7. Mai 1929, nachm. 3 ½ Uhr, im Geschäftslokal der Gesell⸗ schaft zu Fulda, wozu die Aktionäre hier⸗ durch eingeladen werden. Tagesordnung:

Gemäß § 36 Ziser 1—6 der Satzungen. Der Nachweis des Aktienbesitzes ist bis zum 29. April bei dem Vorstand oder den Bankfirmen: Dresdner Bank, Frankfurt a. M. und Fulda, zu führen.

Fulda, den 20. März 1929. Der Aufsichtsrat. Richard Müller, Vorsitzender.

[108939]

Einladung zur ordentlichen General⸗

versammlung unserer Gesellschaft am

Montag, den 8. April 1929, nachm.

5 Uhr, in unseren Geschäftsräumen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das 1. Geschäftsjahr 1927 1928 mit dem Bericht des Vorstands und den Be⸗ merkungen des Aufsichtsrats.

2. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung, Be⸗ schlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.

3. Erteilung der Entlastung an Auf⸗ fichtsrat und Vorstand.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat und Vorstand.

5. Satzungsänderungen:

a: Aenderung der „Göhring & Hebenstreit

aktiengesellschaft”“,

§ i: Zusatz: Verlautbarung F Pachtung der Kommanditgesellscha Göhring & Hebenstreit, Radebeul.

6. Genehmigung zur Aktienübertragung

gemäß § f. 1 Radebeul, den 21. März 1929.

Göhring & Hebenstreit A.⸗G.

Maschinenfabrik. Göhring. O. Hebenstreit.

2 [108522] Förderung Produktions⸗ und Handels⸗Aktiengesellschaft i. L., Berlin. 8

Wir laden hierdurch die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, deif 11. April d. J., vermn. 11 Uhr, im Büro des Herrn Justizrats D Marwitz, Berlin W. 9, Friedrich⸗Eber Straße 7, stattfindenden Generalve sammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage und Genehmigung

dationsschlußrechnung.

2. Entlastung des Aufsichtsrats und des

Liquidators.

Zur Teilnahme an der Generalversamm lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt welche ihre Aktien bzw. Depotscheine der Reichsbank oder eines deutschen Nota bei Justizrat Dr. Marwitz, Berlin W. 9, Friedrich⸗Ebert⸗Straße 7, am dritten Tage vor der Generalversammlung (Tag der Generalversammlung nicht mitgerechnet) hinterlegt haben.

Berlin, den 20. März 1929.

Förderung Produktions⸗ und

Handels⸗Aktiengesellschaft i. L.

Sowa.

Firma in Betriebs⸗

der Liqui⸗

[108538] en Gewerbebank, Aktiengesellschaft,

Hannover.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der ordentlichen Genera versammlung eingeladen, welche am Freitag, den 12. April 1929, abends 7 ½ uhr, im „Haus der Väter“ hier, Lange Laube 3, stattfindet.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts der

Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗

2. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie die Verwen⸗ dung des Reingewinns.

3. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

4. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am zweiten Werktage vot der anberaumten Generalversammlung bei der Effektenkasse unserer Gesellschaft ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinter⸗ legungsscheine der Reichsbank binterlegen Die Hinterlegung kann auch bei eine deutschen Notar erfolgen.

Hannover, den 20. März 1929.

urg, den 19. März 1929 Der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat. Georg Walten,

rechnung über das Geschäftsjahr 1928,

Reich

und Staatsanzeiger Nr. 69 vom 22. März 1929. S. 3.

Abg. Dr. Schmidt⸗Hoepke (Wirtsch. P.) erklärte, die fentlichen Anleihen insbesondere der Städte ständen im Vergleich zu den Pfandbriefen ungünstig, und zwar wegen der übertriebenen unsachgemäßen Ausgabewirtschaft der Kommunen und der Politi⸗ der Verwallungen, wodurch der Kredit der Städte leide. ie Inanspruchnahme des Kapitalmarktes durch öffentliche Anleihen sei im Steigen begriffen. 1927 habe sie für die in⸗ ländischen und ausländischen Emissionen der öffentlichen Hand 32,7 Prozent betragen gegen 42,7 Prozent 1928. Der Redner wandte sich gegen die steuerliche Bevorzugung der öffentlichen Se Ein Abbau der öffentlichen Aufgaben sei auch für eine Crleichterung der Kreditlage von ausschlaggebender Bedeutung. Die Grundstückspolitik der Städte habe zu großen dauernden Zins⸗ verlusten der Kommunen geführt; durch die Umgemeindungen im Westen, preußisches Städtebaugesetz und Bodenreformgesetz wolle man trotzdem diese Politik fortsetzen. Von den Unternehmungen der öffentlichen Hand sei die gleiche Publizität zu fordern, wie sie bei der Privatwirtschaft gelte. Die Reichsbank dürfe, solange die falsche Wirtschaftspolitik nicht geändert und nicht wirklich zur Sparsamkeit zurückgekehrt werde, die Lombardierung von fristigen Schuldverschreibungen von Ländern und Kommunen nicht gestatten, wie es die Preußische Staatsbank wünsche. Eine Inflation sei nicht zu befürchten, aber nicht minder gefährlich sei die ennere Geldentwertung“, das heißt Preissteigerung infolge der Wegnahme der Substanz der Unternehmungen durch über⸗ mäßige Steuern. Es bestehe die Gefahr, daß die Steuerschraube an die Stelle der Notenpresse trete. Ein Zwang auf die Spar⸗ kassen, öffentliche Anleihen wieder stärker zu beruͤcksichtigen, dürfe

nicht auf Kosten der Kredite an den Mittelstand gehen, der an

einer großen Kreditnot leide. (Beifall bei der Wirtschaftspartei.) Abg. Dr. Ley (Nat. Soz.) erklärte, der Bericht der Staats⸗ bank weise Widersprüche auf. Er sage eingangs, daß die deutsche Wirtschaft sich günstig weiter entwickele, und wenige Seiten weiter, daß in dem starken Fallen der Börsenkurse die außerordentlich schlechte Konjunktur zum Ausdruck komme. (Hört, hört! bei den Nationalsozialisten.) Interessant sei, daß in dem Bericht endlich auch von offizieller Seite einmal festgestellt werde, daß die Dawes⸗ lasten aun dem schlechten Zustand der deutschen Wirtschaft die Hauptschuld trügen. Auch ihre innere Mission habe die Staatsbank längst verloren; sie sei nur noch das dsion habec⸗ der privaten Spekulation. (Sehr wahr! bei den Nationalsozialisten.) Die sechs Millionen Mehrgewinn, die gegen das Vorzahr so fic2. aus⸗ gewiesen würden, seien aus den Blutzinsen zusammengeholt, die man den Aermsten der Armen durch Kredite und auch auf den Leihhäusern obnehme. Solange die Staatsbank diese Politik nicht andere, würden die Nationalsozialisten ihren Etat ablehnen. Damit war die allgemeine Aussprache beendet.

In einem Schlußwort hob Abg. Dr. Leidig (D PVp.) hervor, daß die Seehandlung ein preußisches Institut sei und einen Einfluß habe auf die Besoldung des Reichsbankpräsidenten die vom Vorredner als zu hoch bezeichnet worden sei. In der Zinsenberechnung beim staatlichen Leihamt lägen gewisse technische Vorschriften vor; zu wünschen sei, daß das Leihamt auch in seiner Zinsgestaltung zeige, daß es ein Wohlfahrtsinstitut sei.

Der Haushalt der Staatsbank wurde unter Ablehnung der kommunistischen Aenderungsanträge unverändert nach den Ausschußbeschlüssen angenommen.

Das Haus ging über zur zweiten Beratung des Haus⸗ halts des Landtags. Der Ausschuß hat zwei Ent⸗ schließungsanträge zur Annahme empfohlen, wonach gemein⸗ same Reisen von Landtagsausschüssen auf Fälle dringlichster Art zu beschränken sind, und wonach die als Heilgehilfen im Landtag tätigen zwei Hilfsamtsgehilfen an einem Sanitäts⸗ ausbildungskursus follens teilnehmen können.

Abg. Kasper (Komm.) forderte Besserstellung der Gehalts⸗ empfänger, Ueberführung länger beschäftigt gewesener Angestellten in das Beamtenverhältnis und feste Anstellung der Landtags⸗ kellner. Der Redner erklärte, der Präsident des Landtags, Bartels, schikaniere die Kommunisten, indem er bei kommunistischen An⸗ trägen Ausdrücke beanstande. Die Kommunisten nähmen für sich das Recht in Anspruch, Korruption Korruption zu nennen und von Polizeischikanen zu sprechen, wenn solche vorliegen. (Der Redner wurde zur Ordnung gerufen wegen der Behauptung, der Landtagspräsident decke Korruptionserscheinungen.) Der Präsident habe sogar beanstandet, den Zusammenbruch der Spandauer Schuposiedlung einen unerhörten Skandal zu nennen. So wüte der Zensurstift des sozialdemokratischen Landtagspräsidenten. Der Redner führte eine Reihe weiterer Beispiele an, um zu beweisen, daß Landtagspräsident Bartels eine ganz einseitige Zensorenpolitik gegen die Kommunisten betriebe. Unerhört sei es, daß Ausschuß⸗ mitglieder noch Diäten erhielten für Besichtigungsreisen, die die reinen Vergnügungsreisen seien; so werde das Geld der Steuer⸗ ahler verwirtschaftet! Verwahren müsse er sich auch dagegen, daß Beamte des Hauses von der sozialdemokratischen Fraktion für Parteigeschäfte verwandt würden, wie es durch den früheren sozial⸗ demokratischen Parteisekretär Müller der Fall gewesen sei. Diesem ganzen lügenhaften parlamentarischen System sage seine Fraktion den schärfsten Kampf an. Nieder mit diesem Bollwerk des kapitalistischen Systems!

Abg. Elsa Hielscher⸗Panten (D. Nat.) wandte sich gegen die ständige Zunahme von festlichen Veranstaltungen im Landtag; das Gastwirtsgewerbe sei davon nicht sehr erbaut! Man solle sich auch angesichts der Not im Lande größerer Sparsamkeit befleißigen.

Abg. Beuermann (D. Vp.) erklärte, daß der kleine Etat des Landtags kaum zu großen Debatten, wie sie die Kommunisten hier aufgemacht haben, Anlaß gebe. Die ungehörigen Angriffe des Abg. Kasper auf den Präsidenten lägen auf derselben Linie wie die übrigen würdelosen Aeußerungen der Kommunisten, mit denen sie den Parlamentarismus bewußt schädigen wollten. (Lärm bei den Kommunisten.) Dem müsse mit Würde und Entschlossen⸗ heit entgegengetreten werden. (Neuer Lärm bei den Kommunisten, lebhafter Beifall bei den übrigen Parteien.) Seine Fraktion wünsche eine schärfere Handhabung der Geschäftsordnung und weise die Angriffe auf den Präsidenten zurück. Die Parlamentarier könnten sich sehr wohl auch als Menschen näherkommen, wenn nur nicht die Tribünen immer wieder zu Beleidigungen und Herab⸗ setzungen mißbraucht würden. (Lebhaftes Sehr richtig!) Der Redner wandte sich gewissen Vorkommnissen im Landtag zu. Einem Abgeordneten sei von Leuten, die die Landtagsräume für einige Stunden gemietet hätten, sein Abgeordnetenausweis ab⸗ verlangt worden. Das Haus werde überhaupt an viel zu viel Organisationen vermietet. Die freie Gastwirtschaft werde ge⸗ schädigt. Es dürfe auch nicht geduldet werden, daß im Landtag Tanzvergnügungen abgehalten würden. Der Redner wandte sich schließlich gegen die Doppelbezahlung bei Ausschußsitzungen und Reisen der Ausschüsse.

Präsident Bartels betonte gegenüber dem Vorredner, der Landtagsvorstand werde sich mit der Frage beschäftigen, ob die Benutzung der Landtagsräume, die tatsächlich durch einzelne Fraktionen manchmal mißbräuchlich erfolge, nach anderen als den bisherigen Richtlinien erfolgen solle. Die Ausführungen des Abg. Kasper (Komm.) über die angebliche ablehnende Stellung des Präsidenten zu den Wünschen der Landtagsbeamten wider⸗ sprächen, wie Herr Kasper aus den Ausschußberatungen am besten wisse, der Wahrheit. Die Vorwürfe des Abg. Kasper, als ob der Präsident bie Ordnungsgewalt einseitig gegen die Kommunisten handhabe, weise er als völlig unbegründet zurück. Aehnliche Vorwürfe würden ihm sogar aus seiner eigenen Fraktion und auch von den Nationalsozialisten gemacht. Wenn man ihm, dem Präsidenten, das ihm aufgetragene Zensoramt abnehmen würde, könnte er dem 15 nur dankbar sein. Solange das aber nicht geschehe, habe er darauf zu achten, daß die Aus⸗

drucksweise der Abgeordneten wenigstens einigermaßen der Würde des Hauses entspreche. (Lebhafte Zu timmung bei der Mehrheit.) Unwahr sei schließlich auch die des Abg. Kasper, als ob er, der Präsident, geduldet hätte, daß ein Land⸗ tagsstenograph, der nebenamtlich eine Rechtsanwaltspraxis aus⸗ übt, nicht ganz einwandfreie Geschäfte des früheren sozialdemo⸗ kratischen Fraktionssekretärs Abg. Müller gefüibe habe. (Beifall bei der Mehrheit.) 8

Abg. Riedel (Dem.) schloß sich dem Bedauern des Abg. Beuermann wegen der unberechtigten Angriffe auf den Präsi⸗ denten Bartels an. Im übrigen hätten seine Freunde vor allem zu bemängeln, daß der Landtag sich vielfach mit Dingen be⸗ schäftige, die gar nicht in seine Zuständigkeit gehörten. Das gelte zum Beispiel von dem angenommenen nationalsozialistischen An⸗ trag auf gerichtliche Verfolgung Dr. Die Mehrzahl seiner Freunde habe sich dabei an der Abstimmung gar nicht beteiligt, während einige Demokraten mit Nein stimmten, um um Ausdruck zu bringen, daß ein S in die unabhängige Rechtspflege vorliegen würde, wenn man durch einen Landtags⸗ antrag die Gerichte ersuchen würde, gegen irgend jemand vor⸗ zugehen. Der Redner schloß mit dem Ausdruck seiner An⸗ rkennung für die Beamten und Angestellten des Hauses.

Abg. Ladendorff (Wirtsch. 9h behauptete, allein am Haushalt des Landtags könnten Hunderttausende gespart werden, wenn man an plenarsitzungsfreien Tagen auch keine Ausschuß⸗ itzungen veranstalte, die so hohe Sonderdiäten erforderten.

zeiter ständen die enormen Ausgaben für Ausschußreisen in keinem Verhältnis zu dem Effekt dieser „parlamentarischen Ver⸗ nügungsreisen“, wie sie im Ausschuß genannt worden seien. So sei allein der Städteausschuß im vorigen Landtage 50 Tage verreist gewesen, obwohl nachher das Gesetz gar nicht verabschiedet worden sei. Wenn die Parlamente dieser Mißwirtschaft nicht endlich steuerten, würden sie auch den letzten Kredit verlieren.

Abg. Haake (Nat. Soz.) betonte, der Wille der Verfassung gehe offenbar dahin, jedem gewählten Volksvertreter die Teil⸗ nahme an allen parlamentarischen Verhandlungen zu gestatten. In der Tat sei aber die Verfassung nur noch ein Fetzen Papier. Die Minderheiten würden terrorisiert; die Nationalsozialisten süüen die einzigen, denen man die Teilnahme an Ausschuß⸗ itzungen unmöglich mache, weil sie nicht Fraktionsstärke hätten. Auch dieser Redner meinte, daß durch Einschränkung der Aus⸗ schußsitzungen und vor allem der ne erhebliche Erspar⸗ nisse erzielt werden könnten und polemisierte zum Schluß gegen die Geschäftsführung des Präsidenten Bartels, die einseitig parteipolitisch sei. (Zustimmung bei den Nationalsozialisten.) Die Ausführungen des Präsidenten Bartels zeigten, daß er nichts anderes sei als der Henkersknecht der internationalen jüdischen Hochfinanz. (Lebhafte Pfui⸗Rufe bei der Mehrheit. Vize⸗ präsident Dr. von Kries rief den Redner zur Ordnung.) Ich habe, so erklärte der Redner weiter, diesen Ausdruck bewußt ebraucht. (Große Erregung und Schluß⸗Rufe bei den Sozial⸗ emokraten. Vizepräsident Dr. von Kries erteilte dem Redner einen zweiten Ordnungsruf und machte ihn auf die geschäfts⸗ ordnungsmäßigen Folgen des dritten Ordnungsrufes auf⸗ merksam.)

Nach kurzer Einzelaussprache fand der Haushalt des Landtags nach den Vorschlägen des Ausschusses Annahme. Abgelehnt wurde der Antrag Dr. von Winterfeld (D. Nat.), an hohen kirchlichen Feiertagen die Landtagsräume nicht für Parteisitzungen und weltliche Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Gegen den Antrag stimmte auch das Zentrum.

Der Haushalt des Preußischen Staats⸗ rats wurde ohne weitere Aussprache angenommen, nachdem lediglich der Kommunist Schulz⸗Neukölln, den Staatsrat als überflüssigstes Stück im preußischen Haushalt bezeichnet hatte.

Freitag 12 Uhr: Gewerbesteuergesetz. Kirchensteuergesetze. Kleine Vorlagen, Haushalt des Finanzministeriums. Schluß 17 ¼ Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestenrat des Reichstages hielt gestern vormittag eine Sitzung ab. Der Reichstag wird sich heute bis zum 16. April vertagen. Der Haushaltsausschuß wird die Beratung der einzelnen Etats bereits am 10. April beginnen. Nach der Osterpause wird der Reichstag dann mit kleineren Pausen bis Pfingsten durchtagen. Der Aeltestenrat stimmte ferner der Durchführung zweier Be⸗ sichtigungsreisen su. die von zwei Unterausschüssen im April ge⸗ plant sind. Ein Unterausschuß des Siedlungausschusses wird das Lockstädter Lager schaftlichen Ausschusses die Milch⸗ und Gemüseanlagen in Krefeld und Mannheim. In der Sitzung des Aeltestenrats wurden der Reichspartei des Deutschen Mittelstandes (Wirtschaftspartei) die ihr im Herbst 1928 abgesprochenen acht Ausschußsitze wieder ein⸗ geräumt. Die Partei ist nunmehr in allen Ausschüssen wieder durch je zwei Mitglieder vertreten.

besichtigen, ein ncgea sschach des Landwirt⸗

Im Auswärtigen Ausschuß des Reichstags wurde gestern unter dem Vorsitz des Abg. Scheidemann (Soz.) der Gesetzentwurf über die deutsch⸗litauischen Verträge und Ab⸗ kommen behandelt. Staatssekretär von Schubert (Aus⸗ wärtiges Amt) gab, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, einige nähere Erläuterungen zu den deutsch⸗litauischen Verträgen. Durch diese Abkommen ist der Aus⸗ bau der allgemeinen rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Länder gefördert worden. Die Inkraftsetzung der Ver⸗ träge ist im beiderseitigen Einverständnis von der vorherigen Unterzeichnung des Handelsvertrages abhängig gemacht worden, über dessen Bestimmungen die Verhandlungen bereits kurz nach der Inkraftsetzung des ersten Handelsvertrages mit Litauen (5. Mai 1926) begonnen haben. Während noch bei den im Sommer 1927 geführten Verhandlungen der gleichzeitige Abschluß eines Zolltarif⸗Abkommens in Aussicht genommen war, ist der am 30. Oktober 1928 unterzeichnete Handelsvertrag auf den Grundsatz der Meistbegünstigung aufgebaut, wodurch die anderen Ländern gewährten Vergünstigungen den Vertragschließenden ohne weiteres zukommen. Außer dem in dem Mantelgesetze vereinigten Abkommen im saa der Verhandlungen auch über wichtige andere Gebiete Einverständnis erzielt worden, so über ein Abkommen über den Schutz des gewerblichen Eigentums und des Urheberrechts an Werken der Literatur und Kunst, das indes noch nicht unterzeichnet ist. Nach erfolgter Sr stimmte der Ausschuß dem Gesetz⸗ entwurf über die L1“ Verträge und Abkommen zu. süör Ausschuß behandelte dann noch einige Petitonen und vertagte ich.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags genehmigte am 21. d. M. in der Zoll⸗ und Steuerverwaltung 40 Assessoren, 350 Super⸗ numerare, 700 Versorgungsanwärter für den einfachen Dienst und 200 Amtsgehilfen. Der Ausschuß wird nach den Osterferien, Mittwoch, den 10. April, seine Arbeiten wieder aufnehmen. Zunächst sollen die Etats des Reichspräsidenten, des Reichstags, des Reichskanzlers, des Ernährungsministers, des Justizministers usw. erledigt werden.

Der Reichstagsausschuß für landwirtschaftliches Siedlungs⸗ wesen und Pachtschutzfragen hörte in der Sitzung am 20. d. M. zunächst den Bericht über den augenblicklichen Stand der Finanzterung der Siedlungen. Seitens der Re⸗ gierung wurde, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, hierzu ausgeühet daß die Finanzierung der Siedlungen insofern Aussicht au rfolg hat, als auch für

dieses Jahr wiederum größere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Das begonnene Siedlungswert Falüewng g sent sicht, zur Zufriedenheit der Siedler weitergeführt zu werden. Dem dancornnge enchthe liegt vor allem daran, die bestehenden Sied⸗ lungen existenzfä ig zu machen. Bei der Fortsetzung der Aus⸗ sprache über Siedlungsgröße und Familiensiedlung sprach sich der Ausschuß im allgemeinen dahin aus, daß an der Grenz⸗ bestimmung von 15 ha nicht starr festgehalten werden solle. Die Regierung soll ersucht werden, nach Prüfung der genauen wirt⸗ und klimatischen Lage und der Verkehrs⸗ und onstigen Verhältnisse auch geringe Ueberschreitungen dieser Größe zu genehmigen, um dadurch den Einrichtungskredit auch solchen Siedlern zu sichern. In bezug 8 das Pachtschutzgesetz wurde, der Anregung des Ausschusses entsprechend, seitens der Regierung die Erklärung abgegeben, daß vor Einreichung eines Gesetzentwurfs die Verhandlungen zwischen den Spitzenorgani⸗ sationen der Pächter und Verpächter erst abgeschlossen sein müßten. Die Verhandlungen egen äußerst schwierig. Die Regierung habe alles getan, um die Sache zu beschleunigen, sie neige aber der Ansicht zu, daß es besser sei, bei der Ungeklärtheit der Lage die bestehende Pachtschutzordnung zu verlängern, als ein Gesetz zur Annahme zu bringen, das dann von allen Seiten den größten Anfeindungen ausgesetzt sein würde. Zum Schluß wurde noch ein Antrag Putz (Komm.) angenommen, der die Regierung auffordert, in kürzester Frist einen Gesetzentwurf über das Dauerpachtrecht vorzulegen. m übrigen wurde von den Ausschußmitgliedern allgemein der Wunsch ausgesprochen, daß auch für das Rechnungsjahr 1929 wieder, wie in den Vorjahren, von der Reichsregierung für das Siedlungswerk unbedingt 50 Millionen zur Verfügung gestellt und daß daneben, trotz An⸗ erkennung aller Sparnotwendigkeiten, ein Betrag von drei Mil⸗ lionen Mark zur Förderung der Einzelsiedlung in Nordwest⸗ deutschland bewilligt werde. G

Der Steuerausschuß des Reichstags beschäftigte sich am 20. d. M. mit der Ueberprüfung und Senkung der festgesetzten Einheitswerte der Landwirtschaft. Zunächst wurde dabei die Frage der Einheitsbewertung des städtischen Grund⸗ besitzes besprochen. Die dazu gestellten Anträge wurden seitens der Regierung scharf abgelehnt. Die Beratung wird am 21. März fortgesetzt.

Im Sehsen für Steuerfragen begründete bei der Fortsetzung der Aussprache über die erhöhte inheits⸗ bewertung am 21. d. M. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) einen Antrag seiner Fraktion, der eine Berücksichtigung der Ertragswerte und eine Aufhebung der schon erfolgten Ver⸗ anlagung sowie die Anrechnung der vollen Grundstückglasten bei Ermittlung des Ertragswertes verlangt. Anträge vhalschen Inhalts lagen auch von der Wirtschaftspartei und der Deutschen Volkspartei vor. Daneben verlangte ein demokratischer Antrag für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke die Herabsetzung der Einheitswerte um 50 vH für die Veranlagung zur Vermögens⸗ steuer. Von deutschnationaler Seite wurde in einem Zusatz⸗ antrag hierzu unter Hinweis auf die völlige Ertraglosigkeit eines großen Neifs der Landwirtschaft die Herabsetzung des Einheits⸗ wertes um 75 vH gefordert. Abg. von Sybel C(hristl. Nat. Bauernp.), der als Antragsteller zugelassen war, brachte zur Sprache, daß eine Reihe von landwirtschaftlichen Mitgkiedern des sogenannten Bewertungsbeirats in einem Schreiben an den Reichsfinanzminister ihr früher zu der Frage der Einheits⸗ bewertung abgegebenes Gutachten zurückgezogen haben, indem sie darauf hinwiesen, daß die damals von ihnen erwartete Besse⸗ rung der Lage der Landwirtschaft nicht eingetreten sei. Von Regierungsseite wurde der Zulässigkeit dieser internen Mit⸗ teilung mit Entschiedenheit widersprochen. Unter Ablehnung

den Ausschuß auf die Zeit

eines Antrages der Kommunisten, nach der Osterpause zu vertagen, setzte der Ausschuß die Weiter⸗ beratung auf Freitag vormittag fest und beschloß, den Reichs⸗ finanzminister um seine persönliche Anwesenheit zu ersuchen. Im Reichstagsausschuß für Ostfragen teilte gestern der Reichsernährungsminister Dr. Dietrich mit, daß die gestern f Reichspräsidenten stattgefundene Kabinetts⸗

unter dem Vorsitz des sitzung den Gesetzentwurf über wirtschaftliche Hilfe für Ostpreußen angenommen habe. Der Entwurf werde unverzüglich dem Reichsrat zugehen, der ihn voraussichtlich mit Be⸗ schleunigung erledigen werde, so daß er nach Ostern den Reichstag beschäftigen könne. Im Ausschuß wurde nochmals die Frage der Zusammenlegung der kleinen Organisationen in der Grenzmark besprochen. Die Abgeordneten der östlichen Wahlkreise wiesen erneut auf die große nationalpolitische und kulturelle Bedeutung dieser Angelegenheit hin. Gerade jetzt dürfe man den kleinen Garnisonstädten an der notleidenden Ostgrenze nicht durch Wegnahme der militärischen Garnisonen weiteren wirtschaftlichen und finanziellen Schaden zufügen. Vor allem dürfe man auch in der Bevölkerung dieser Landstriche das Gefühl nicht wachsen lassen, daß ihre Interessen und Wünsche bei den preußischen und den Reichsbehörden keine Beachtung und kein Gehör fänden. Das Reichswehrministerium beschranke sich auf eine kurze Erklärung eines Vertreters, die eine Revision der bisherigen, die Zurückziehung mehrerer kleiner Garnisonen betreffenden Entschlüsse nicht in Aussicht stellte. Der Ostausschuß beschloß daher in Fühlungnahme mit den Fraktionen die Angelegenheit bei der Beratung des Reichswehretats für 1929 im Hauptausschuß nochmals zur Sprache zu bringen.

Im Reichstagsausschuß für die besetzten Gebiete wurde gestern nach eingehender Aussprache folgender Zentrumsantrag einstimmig angenommen: „Die Reichsregierung wird ersucht, für die durch den Eisgang des Rheins in höchste Not geratenen Lotsen der Rheinschiffahrt sofort eine Hilfsaktion durchzuführen und zu diesem Zwecke vorläufig eine Summe von 50 000 RM bereitzu⸗ stellen, da die Lotsen als freie Gewerbetreibende keiner Erwerbs⸗ losenunterstützung teilhaftig werden und sich zurzeit mit ihren Familien in verzweifelter Notlage befinden.“ Der Abg. Hof⸗ mann⸗Ludwigshafen (Zentr.) gab unter Zustimmung des Aus⸗ schusses der großen Enttäuschung Ausdruck, die im ganzen besetzten Gebiet deswegen bestehe, daß die im Juni 1928 von der Reichs⸗ regierung erbetene Denkschrift heute noch nicht vorliege. In⸗ folgedessen kenne man weder die Absichten der Regierung, noch habe man Kenntnis von den Vorschlägen zur Behebung der großen Not in den Grenzgebieten. Es sei sehr zu begrüßen, daß eitens der Reichsregierung unter Mitwirkung des Herrn Reichs⸗ präsidenten für Ostpreußen eine tatkräftige Hilfsaktion eingeleitet werde, um so mehr aber sei es zu bedauern, daß die westlichen Grenzlande nicht die gebührende Aufmerksamkeit fänden. Der Ausschuß beschloß darauf, sein Befremden auszusprechen, daß die Denkschrift der Reichsregierung bis heute noch nicht vor iege⸗ Der Ausschuß will sich am zweiten Tage nach Wiederzusammen⸗ tritt des Reichstags mit dem jetzigen Stand der wirtschaftlichen und kulturellen Nol der westlichen Grenzgebiete beschäftigen

Der Reichstagsausschuß für Verkehrsangelegenheiten beriet in seiner gestrigen Sitzung über Petitionen. U. a. wurde ein gemeinsamer Antrag der Deutschen Volkspartei, der Wirt⸗ schaftspartei, des Zentrums und der Sozialdemokraten ange⸗ nommen, wonach die Reichsregierung ersucht wird, zu veranlassen, daß die Lokomotivindustrie einigermaßen mit Aufträgen bedacht wird, damit sie nicht zum Erliegen komme. Gleichzeitig wurde die Regierung ersucht, auf die Reichsbahn dahin einzuwirken, daß für derartige Lieferantenkredite alle möglichen Erleichterungen zum Zwecke der Finanzierung von Aufträgen gewährt werden.

Der Handelspolitische Ausschuß des Reichstags nahm in seiner Sitzung am 21. März vertraulich einen Bericht über den allgemeinen Stand der Handelsvertragsverhandlungen entgegen.

Der Wohnungsausschuß des Reichstags beriet am 21. d. M. über den Entwurf der Reichsrichtlinien für das Wohnungswesen. Es handelte sich dabei hauptsächlich um die Frage, ob die kinderreichen Familien bevorzugt aus den Alt⸗ wohnungen enommen und in Neubauwohnungen untergebracht

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