1929 / 70 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Mar 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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und Staatsanzeiger Nr. 69 vom 22. März 1929. S. 4.

Der Revisionsbeamte stellte dann weiter fest, daß eine Reihe von bei den Akten der Manufaktur befindlichen Belegen über Künstlerhonorare bei einer späteren Aktenprüfung nicht mehr denselben Inhalt zeigten, den sie bei früherer Akteneinsicht gehabt hatten. Zur Rede gestellt, erklärte Moufang, daß er die frag⸗ lichen Belege nur unwesentlich habe ändern lassen, um den so⸗ genannten Betreff, d. h. die Angabe, für welche künstlerische Leistung im einzelnen die Zahlung erfolgt sein sollte, deutlicher zu fassen. Es ist wiederum auffällig, daß Dr. Moufang etwa von ihm lediglich der Deutlichkeit wegen für notwendig gehaltene Aenderungen bei den Zahlungsanweisungen nicht auf den Originalen, die sich in den Akten befanden, vornehmen ließ, so daß man die Ergänzungen deutlich erkennen und mit dem ursprünglichen Text vergleichen konnte, sondern daß er jedesmal den ganzen Beleg neu anfertigen ließ. Moufang hat dieserart fast die gesamten Belege über Honorarzahlungen für das Jahr 1926 abändern lassen, und es ist bemerkenswert, daß er dem Revisionsbeamten, als dieser, um die Art der Abänderungen im einzelnen feststellen zu können, die Originalbelege, die aus den Akten entfernt worden waren, forderte, als originale Belege vor⸗ legte, die ebenfalls erst nachträglich künstlich angefertigt waren, was der Revisionsbeamte dadurch feststellen konnte, daß er den Inhalt von einigen Originalbelegen bei den früheren Prüfungen festgehalten hatte.

Auch die näheren Umstände der Herstellung dieser neuen Belege sind in hohem Maße auffällig. Zunächst hat Moufang sich bei der Herstellung der Belege solcher Beamten bedient, die mit derartigen Dingen, wie z. B. der Materialienverwalter, sonst dienstlich gar nichts zu tun hatten. Er hat ferner seine Sekretärin veranlaßt, nach Dienstschluß noch zu bleiben, damit sie die ihr vom Materialienverwalter übergebenen Belege umschreiben konnte. Er hat sich dann ferner nicht gescheut, darauf hinzuweisen, daß die neu angefertigten Belege einen zu neuen Eindruck machten, so daß der Materialienverwalter den Belegen durch Zerknittern ein altes Aussehen geben mußte. (Lebhaftes Hört, hört!) Diese künstlich angefertigten Belege sind dann wie die Originale mit dem Kassenstempel und dem Feststellungsvermerk versehen worden, und es ist bei denjenigen Belegen, die bereits früher von der Oberrechnungskammer geprüft waren, auch der von der Oberrechnungskammer als Revisionszeichen benutzte rote Strich nachgeahmt worden. Außer diesen Belegen sind auch Quittungen, wenigstens eines Künstlers, neu angefertigt worden. Daß jedoch Dr. Moufang bei allen diesen Manipulationen für sich selbst oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögens⸗ vorteil erstrebt hätte, ist nicht festgestellt worden. (Heiterkeit bei den Kommunisten. Lebhafte Zurufe rechts.) Ich habe nur das vorzuwerfen, was festgestellt worden ist! Die Erklärung, daß er alle diese Handlungen nur vorgenommen habe, um seine Akten in vollkommene Ordnung zu bringen (Heiterkeit rechts), ist aber in keiner Weise befriedigend, und selbst derjenige, der eine solche Methode der Aktenführung für zulässig hält, müßte doch wohl zugeben, daß die ganze Art der Neuanfertigung der⸗ artiger Urkunden und die Verheimlichung der Tatsache der Neu⸗ anfertigung so bedenklich und des Leiters eines staatlichen Unter⸗ nehmens so wenig würdig ist, daß allein schon dieses Verhalten die alsbaldige Trennung von diesem Manufakturdirektor not⸗ wendig machen mußte. (Zuruf bei den Kommunisten: Wieviel Pension bekommt er?) Keine! Welche bedenklichen Wirkungen Moufangs Vorgehen und das seinen Untergebenen gegebene schlechte Beispiel zeigten, erhellt daraus, daß der Revisions⸗ beamte bei seinen Prüfungsarbeiten in der Manufaktur, noch ehe die vorerwähnten Fälschungen festgestellt wurden, mehrfach be⸗ obachten mußte, daß ihm von Angestellten und Beamten⸗ bewußt fasche Angaben gemacht wurden, so daß er sich gezwungen sah, Dr. Monfang wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß unter solchen Umständen eine ordnungsmäßige Prüfung nicht durch⸗ führbar sei, und daß er, wenn er in dieser Weise weiter vom Personal belogen würde, seine Direktion bitten müsse, dem zu⸗ ständigen Ministerium hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben. (Aha⸗Ruse bei der Wirtschaftspartei.) Bei dieser Vorstellung hat der Revisionsbeamte Dr. Moufang ausdrücklich darauf aufmerk⸗ sam gemacht, daß er mit Rücksicht auf das Verhalten verschiedener Personen in der Manufaktur bewußt den Ausdruck „Lügen“ ge⸗ brauchen müsse, und es ist bezeichnend, daß Moufang diese Vor⸗ stellungen nicht nur hingenommen, sondern sich auch persönlich weiter an der Verschleierung der Wahrheit beteiligt hat, wie sich aus folgendem ergibt.

Moufang hatte im Jahre 1927 unter dem Titel „Alt⸗Berlin in Porzellan“ ein Buch herausgegeben, das einen Teil der Arbeiten darstellte, die für das Café Schottenhaml von der Manufaktur geliefert worden waren. Dieses Buch hat Moufang stets als seine persönliche Angelegenheit behandelt; er hat weder die Erlaubnis zur Herausgabe des Buches nachgesucht noch meine Verwaltung bei der Herausgabe des Buches beteiligt, noch viel weniger hat er jemals der Verwaltung gegenüber auch nur im geringsten durchblicken lassen, daß er Beträge für die Heraus⸗ gabe dieses Buches aus den Mitteln der Porzellanmanufaktur entnehmen wollte oder entnommen hätte. Tatsächlich stellte der Revisionsbeamte fest, daß Dr. Moufang nicht nur 44 000 für die Herstellung des Werkes aus Mitteln der Manufaktur aufgewandt (lebhaftes hört, hört!), sondern noch weitere rund 7000 für die Absatzpropaganda zugunsten des Buches aus⸗ gegeben hatte. (Lebhafte Zurufe.)

Dr. Moufang versucht jetzt die Verwendung fremder Gelder damit zu entschuldigen, daß er das fragliche Buch als einen Teil des Kunstkatalogs hinstellt, der herausgegeben werden sollte. Diese Behauptung muß als leere Ausrede bezeichnet werden. Tat⸗ sache ist, daß der Manufaktur ein geeigneter technischer Katalog und ein zusammenfassender Kunstkatalog fehlten. Dr. Moufang hatte zur Beseitigung dieses Mangels besondere Mittel zur Herstellung dieser beiden Kataloge erbeten und hatte dafür insgesamt 60 000 Mark bewilligt erhalten. Der technische Katalog ist angefertigt worden, der Kunstkatalog fehlt indessen noch heute. Es liegt auf der Hand, daß der Kunstkatalog, wenn er den Zwecken der Manufaktur richtig genügen soll, einen ausführlichen Ueberblick über die gesamte Leistung der Manufaktur auf dem Gebiet der Kunstkeramik gewähren muß. Der Katalog muß also nicht nur

das eigentliche Kunstporzellan, sondern auch das Geschirrporzellan und die Baukeramik umfassen.

Moufang ist wiederholt seit Herausgabe der Mittel für den Kunstkatalog nach dem Stande der Angelegenheit gefragt worden. Er hat dabei nie auch nur im geringsten angedeutet, daß sein Buch „Alt⸗Berlin in Porzellan“ irgend etwas mit dem Kunst⸗ katalog zu tun habe oder gar einen Teil dieses Kunstkatalogs ersetzen solle. Er hat vielmehr immer darauf hingewiesen, daß sowohl die Zusammenstellung der alten Muster als auch die Aus⸗ wahl der neueren Arbeiten der Manufaktur noch nicht so fort⸗ geschritten seien, daß bereits die Anfertigung des Kunstkatalogs erfolgen könne, zumal für die Propaganda besonders wichtige neue Arbeiten überhaupt erst im Entstehen begriffen seien.

Wenn Moufang jetzt den Eindruck erwecken will, als wenn sein Buch gewissermaßen den baukeramischen Teil des Kunst⸗ katalogs darstellen könne, so genügt ein Blick in dieses Buch, um sich davon zu überzeugen, daß der Inhalt dieses Werkes in keiner Weise dieser Aufgabe gerecht wird. Baukeramische Leistungen im eigentlichen Sinne werden in dem Buche höchstens in ganz wenigen Abbildungen gezeigt, die die Gesamtwirkung des angefertigten Porzellankabinetts darstellen. Die meisten übrigen Bilder, die geboten werden, stellen insofern eine eigene originelle Leistung der Manufaktur gar nicht dar, als es sich dabei nur um die auf Porzellan erfolgte Wiedergabe von allgemein be⸗ kannten Bildern handelt, die ihre Bedeutung nicht erst durch die Reproduktion auf Porzellan gewinnen, also ebenso unmittelbar von den Originalen ihren Weg in das Buch hätten finden können. Von einem Ersatz eines baukeramischen Katalogs durch dieses Buch kann also unmöglich im Ernst die Rede sein.

Gleichwohl hat es Moufang für richtig gehalten, in den Büchern der Manufaktur für sein Werk „Alt⸗Berlin in Porzellan“ 23 000 als Ausgabe für den Kunstkatalog und weitere 21 000 unter Verkaufskostenkonto verbuchen zu lassen, so daß auch äußer⸗ lich gar nicht erkennbar war, daß diese Beträge für eine Privat⸗ angelegenheit des Manufakturdirektors ausgegeben wurden.

Moufang hat das Buch „Alt⸗Berlin in Porzellan“ nicht nur ganz allein als seine Privatarbeit behandelt, sondern er hat auch den Verlagsvertrag über das Buch ausdrücklich im eigenen Namen abgeschlossen, ohne daß dabei irgendwie zu erkennen war, daß die Manufaktur für die Mittel, die Moufang unbefugt aus ihren Beständen genommen hatte, entschädigt werden sollte durch den Erlös für den Verkauf des Buches. Wie wenig bei Abschluß des Verlagsvertrages irgendeine Beziehung oder ein Interesse der Manufaktur an dem Buch und an dem erzielten Erlös in Er⸗ scheinung getreten ist, ergibt deutlich der Umstand, daß der Ver⸗ leger, weil es sich um eine Privatangelegenheit Dr. Moufangs handelte, zunächst dem Ministerium die Auskunft über den Verlagsvertrag so lange verweigerte, bis Dr. Moufang seine aus⸗ drückliche Zustimmung erteilt haben würde. Auch in den Akten der Manufaktur fand sich zunächst keinerlei Beleg über die ganze Angelegenheit der Herausgabe des Buches und noch viel weniger ein irgendwie gearteter Hinweis darauf, daß die Einnahmen aus dem Verlagsgeschäft der Manufaktur zufließen sollten. Tatsäch⸗ lich hat die Manufaktur trotz der von ihr in Höhe von insgesamt 51 000 gemachten Aufwendungen bisher keinen Pfennig zurückerhalten (hört, hört! rechts), obwohl bei der Prüfung durch den Revisionsbeamten bereits etwa ein Jahr seit Herausgabe des Buches im Handel verstrichen war und mehrere hundert Exemplare des Buches verkauft waren. Auch dieser Umstand sprach dafür, daß Dr. Moufang die Einnahmen aus dem Verkauf des Buches als eine Privatangelegenheit betrachtet hatte. Diesen Verdacht hat Dr. Moufang nun dadurch auszuräumen versucht, daß er sich zu folgenden Manipulationen herbeiließ: als Beleg dafür, daß er von allem Anfang an die Aussicht gehabt habe, die Einnahmen aus dem Verkaufe des Buches der Kasse der Porzellanmanufaktur zuzuführen, und daß er, wenn nicht die zu⸗ ständige Stelle, so doch immerhin den Revisor Krusekopf davon unterrichtet habe, daß er Mittel der Manufaktur für die Her⸗ stellung des Buches in Anspruch nehmen würde, überreichte er dem von mir mit der Untersuchung betrauten Beamten Ende November 1928 einen verschlossenen Briefumschlag, auf dem sich der Vermerk befand: „Dieser verschlossene Briefumschlag ist Anfang April 1929 Herrn Mannfakturdirektor wieder vorzulegen. Krusekopf.“ In diesem Briefumschlag fand sich eine Aufzeichnung, die Krusekopf über eine angebliche Unterredung mit dem Manunfakturdirektor gemacht hatte. Diese Aufzeichnung und die mit ihr verbundenen Vermerke haben fol⸗ genden Wortlaut ich muß das genan vorlesen, damit Sie ein klares Bild von der Sache gewinnen:

Herrn Krusekopf mit der Bitte, unsere heutige Besprechung schriftlich niederzulegen.

19. Januar 1927. 8 9

Nun kommt die Erklärung Krusekopfs —:

Schon bald nach dem Eintritt des Herrn Manufaktur⸗ direktors am 1. Mai 1925 stellte sich das Fehlen eines brauch⸗ baren technischen als auch eines Kunstkatalogs für die Manufaktur als Mangel heraus.

Im Laufe des ersten Jahres seiner Tätigkeit in der Manu⸗ faktur beschäftigte sich der Herr Manufakturdirektor eingehend mit der Katalogfrage und kam schließlich zu der Auffassung, vorweg die Herstellung des technischen Katalogs und desjenigen Teils des Kunstkatalogs, der sich auf die Baukeramit beziehen sollte, vorzubereiten. Die Herausgabe des Gesamtkunstkatalogs muß sich natürlich verzögern, weil keine Ladenhüter zur Ab⸗ bildung kommen dürfen. Es ist notwendig, den historischen Modellen wieder ihren richtigen Charakter zu geben, da bis 1925 hierauf kein Gewicht mehr gelegt worden ist. Dies kann nur erreicht werden, wenn der größte Teil der historischen Modelle rekonstruiert wird, was noch einige Jahre in Anspruch nehmen dürfte.

Auf Grund seiner Erfahrungen in Karlsruhe ist der Herr Manufakturdirektor der Auffassung, daß ein besserer Absatz in Kunstporzellan nur über das von der Manufaktur bisher nicht bearbeitete baukeramische Gebiet zu erreichen ist.

Die erste Möglichkeit hierzu wird der Manufaktur dadurch gegeben, daß es dem Herrn Mannfakturdirektor gelungen ist, in dem neuen Casé Schottenhaml einen Porzellanraum ein⸗ zurichten, der ein vorzügliches Beispiel zur Verbreitung der bau⸗

Moufang.

keramischen Baumöglichkeiten in Architektenkreisen gibt. Nach Fertigstellung dieses Porzellanraumes beabsichtigt der Herr Manufakturdirektor, eine baukeramische Propaganda für die Manusaktur einzuleiten, die die Herausgabe eines Katalogteiles notwendig machen wird.

Einen wesentlichen Erfolg verspricht sich der Herr Manu⸗ fakturdirektor nur dadurch, daß nicht die Manufaktur einen bau⸗ keramischen Katolog unter ihrem Namen herausgibt, sondern der Herr Mannfakturdirektor unter seinem Namen eine Veröffent⸗ lichung bei einem Verlag herausbringt, die neben den Ab⸗ bildungen auch eine Beschreibung des ganzen Raumes enthält.

Bei der Veröffentlichung scheiden natürlich alle persönlichen Vorteile des Herrn Manufakturdirektors aus.

(Lachen rechts.) Die Publikation soll nur zum Vorteil der Manufaktur erfolgen, um den Ausbau der neuen baukeramischen Abteilung zu er⸗ möglichen.

Die hierfür aufzuwendenden Kosten wird die Manufaktur tragen müssen. Form und Abschluß eines mit einem Verlag abzuschließenden Vertrags kann in diesem Falle allein Sache des Herrn Manufakturdirektors sein, wenn auch die Rechte aus dem Vertrag ausschließlich der Manufaktur zugute kommen müssen.

Die Manufaktur kann einem derartigen Verlagsvertrag um so leichter zustimmen, als ihr ja durch den Vertrieb wieder Einnahmen zufließen werden, die unter Umständen sogar die aufzuwendenden Kosten übersteigen können, auch bei Ge⸗ währung des üblichen Buchhändlerrabatts.

Nach Abschluß eines derartigen Verlagsvertrags wird der Herr Manufakturdirektor den Termin der ersten Abrechnung angeben.

gez. Krusekopf. 20. 1. 27.

Gemäß den mit dem Verlag Herbert Stubenrauch, Berlin, getroffenen Vereinbarungen erfolgt die erste Abrechnung Ostern 1929. 8

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gez. Moufang Ich bitte, diesen Vermerk zu beachten. Herrn Krusekopf zur Rücksprache. W’ gez. Moufang. Dann weiter: 1“ Nach erfolgter Rücksprache soll diese Vorlage im Tresor der Hauptkasse unter Briefumschlag aufbewahrt und Anfang April 1929 wieder vorgelegt werden. gez. Krusekopf. Es fiel meinen Beamten auf, daß entgegen jeder geschäftlichen Gewohnheit nicht nur sämtliche Vermerke, sondern auch die Auf⸗ zeichnungen des Herrn Krusekopf mit Bleistift bzw. Kopierstift geschrieben waren. Ebenso war der Vermerk auf dem Brief⸗ umschlag in Kopierstift gehalten. Tatsächlich stellte sich dann bei den Vernehmungen auch heraus, daß dieses Briefpaket erst seit etwa 14 Tagen sich bei den Akten der Porzellanmanufaktur befand. (Hört, hört! und Zurufe.) Der Revisor Krusekopf mußte zugeben, daß sowohl seine Niederschrift, wie sämtliche in Verbindung stehenden Vermerke, die das Datum vom Januar 1927 tragen, erst im November 1928 während der in Gang befindlichen Unter⸗ suchungen angefertigt worden sind, (hört, hört!) und daß der Inhalt der Niederschrift nicht von Krusekopf allein herrührt, sondern mit dem Maufakturdirektor verabredet worden war. (Hört, hört!) Tatsächlich sind ja auch namentlich die letzten Sätze der Niederschrift von Krusekopf so gefaßt, daß sie in jedem urteils⸗ fähigen Leser unbedingt den Eindruck erwecken müssen, daß sie zur Rechtfertigung von Moufang besonders formuliert sind. Die For⸗ mulierung spricht deutlich dafür, daß Moufang selbst bei der Re⸗ digierung der Niederschrift die Feder geführt hat, zumal es ganz unwahrscheinlich ist, daß der 62 jährige kränkliche Krusekopf nach Ablauf von 1 2¾¼ Jahren noch eine so genaue Erinnerung an Be⸗ sprechungen haben sollte, die ihm, wenn sie tatsächlich stattgefunden hätten, völlig harmlos erscheinen mußten, zumal er ja nicht wissen konnte, daß Moufang sein Vorgehen vor seiner Aufsichtsbehörde verheimlichte.

Besonders charakteristisch für die Handlungsweise Moufangs ist es, daß er, wie ich Ihnen vortrug, unter dem 20. 1. 1927 in den Akten notierte, daß gemäß der mit dem Verlag Stubenrauch getrocfenen Vereinbarung die erste Abrechnung zu Ostern 1929 erfolgen sollte, während tatsächlich diese Vereinbarung unstreitig erst im November 1928 getroffen worden ist. (Hört, hört!) Aber nicht nur dieser Aktenvermerk ist fälschlich angefertigt worden, sondern Moufang überreichte als weiteren Beleg einen Vertrag mit der Firma Stubenrauch, der vom 7. 2. bzw. 12 2. 1927 datiert war und den Moufang für den Originalvertrag erklärte, während es sich dann herausstellte, daß auch er dem Original⸗ vertrag nicht entsprach, sondern erst während der Untersuchung zu Täuschungszwecken angefertigt worden war. (Zuruf rechts: Wird der Mann von der Staatsanwaltschaft verfolgt?) Nachdem nämlich die nachträgliche Anfertigung des Aktenvermerks auf⸗ geklärt worden war, bequemte sich Moufang zu dem Geständnis, daß auch der Vertrag in der vorliegenden Form erst im November 1928 angefertigt sei. Den ursprünglichen Vertrag, der nun angefordert wurde, erklärte Moufang nicht mehr zu besitzen, er habe ihn der Firma Stubenrauch zurückgegeben. Die Firma

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstraße 32. ö68WWW

(einschließl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen).

Bekanntmachung,

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9 Gℳ

SW 48, Wilhelmstraße 32.

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

Einzelne Nummern kosten 30 M⁷hf, einzelne Beilagen kosten 10 A„f 1 G Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages s 8 5₰ 1 druck

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 oℳ Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeber, welche Worte etwa durch Sperr⸗ 1 einmal unterstrichen) oder dur strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 8

Fettdruck (zweimal unter⸗

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

RNeichsbankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Exequaturerteilungen.

Bekanntmachung des Pachtkreditausschusses, betreffend Zulassung von Kreditinstituten.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 13 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I.

8 Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntgabe der vom 24. Februar bis 16. März d. J. zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen.

Zeitungsverbot.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 5 der Preußischen Gesetzsammlung.

Amtliches. Deutsches Reich.

Dem polnischen Konsul in Allenstein Josef Gieburowski, dem polnischen Konsul in Essen Dr. Philipp Zawada und dem Konsul von Haiti in Breslau Arthur Hielscher, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 8

11“

betreffend Zulassung von Kreditinstituten.

1. Der Pachtkreditausschuß hat auf den Antrag folgender Kreditinstitute deren gemäß § 17 des Gesetzes, betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaft⸗ liche Pächter vom 9. Juli 1926 (RGBl. I S. 399, 412), er⸗ folgte Zulassung aufgehoben:

Hessischer Sparkassen⸗ und Giroverband, Hessische Girozentrale in

1 Darmstadt,

Zentralkasse des Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften für Ostpreußen E. G. m. b. H. in Insterburg,

Bankhaus S. Bielschowsky in Breslau,

Hauptsparkasse der Altmark in Stendal.

2. Folgende zugelassene Kreditinstitute haben ihre Firma geändert:

Spgparkassen⸗ und Giroverband für Provinz Sachsen, Thüringen

und Anbhalt in Magdeburg

in Riitteldeutsche Landesbank, Girozentrale für Provinz Sachsen,

. Thüringen und Anhalt in Magdeburg, Sparkasse der Stadt Genthin in Genthin

in Stadtsparkasse Genthin in Genthin, Sparkasse des Kreises Torgau in Torgau in . Kreissparkasse zu Torgau in Torgau. 11u““ Die Zulassung gemäß § 17 des Gesetzes, betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter vom 9. Juli 1926, wird gemäß Beschluß des Pacht⸗ kreditausschusses von dieser Aenderung nicht berührt. Berlin, den 22. März 1929. Der Vorsitzende des Pachtkreditausschusses: Graf von Baudissin.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält: die Verordnung über die Einführung der Anzeigepflicht für Bienenseuchen in Baden, vom 16. März 1929, und 1 die Verordnung über Aufhebung vorübergehender Einfuhrerleichte⸗ rungen für Fleisch, vom 19. März 1929.

Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 23. März 1929. Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Preußen.

Finanzministerium. Das Preußische Staatsministerium hat folgende Herren

z ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedern der Akademie

des Bauwesens ernannt bzw. wiederernannt: a) zu ordentlichen Mitgliedern: Architekt Bielenberg in Berlin— „Regierungsrat, Professor Blunck in Berlin⸗Steglitz, Architekt, Professor Geßner in Charlottenburg, Ministerialrat Grube in Charlottenburg, Landeskonservator Hiecke in Berlin,

8 8

Berlin, Sonnabend, den 23. März, abends.

6. Professor Dr.⸗Ing. Dr. Kampf in Berlin,

„Geheimer Kommerzienrat Dr.⸗Ing. von Borsig in Reiherwerder bei Berlin⸗Tegel, Ministerialdirektor, Professor Dr.⸗Ing. Dr. Gleich⸗ mann in Charlottenburg,

.Geheimer Regierungsrat, Professor Dr.⸗Ing. Kammerer in Charlottenburg, 1

Geheimer Regierungsrat Dr.⸗Ing. Kühne in Berlin⸗ Grunewald,

.Geheimer Regierungsrat, Professor Dr.⸗Ing. Reichel in Berlin⸗Lankwitz,

b) zu außerordentlichen Mitgliedern:

.Oberbaurat, Professor Dr. Billing in Karlsruhe,

Geheimer Baurat, Professor Dr.⸗Ing. Borrmann in Berlin,

4. Wirklicher Geheimer Oberbaurat Böttger in Berlin⸗ Friedenau, Landesbaurat Dr. Burgemeister in Breslau, Provinzialkonservator, Professor Dr. Dethlefsen in Königsberg i. Pr.,

I Dr.⸗Ing. Dr. Dörpfeld in Berlin⸗Lichter⸗ elde, Geheimer Hofrat, Professer Dr.⸗Ing. Dülfer in Dresden, Oberhofbaurat Geyer in Berlin, Stadtbaudirektor, Professor Dr.⸗Ing. Gräßel in München,

Geheimer Regierungsrat, Professor Dr.⸗Ing. Hartung

in Groß Jena bei Naumburg a. d. S.,

Geheimer Oberbaurat, Professor Dr.⸗Ing. Karl Hof⸗ mann in Darmstadt, Geheimer Baurat Dr.⸗Ing. Dr. Berlin, Professor Karl Roth in Darmstadt, 5. Baurat, Professor Seeling in Berlin⸗Wilmersdorf, Dombeaumeister, Professor Dr.⸗Ing. Schmitz in Nürn⸗

berg, Magistratsoberbaurat Dr.⸗Ing. Berlin⸗ Stübben in

L. Hoffmann in

Stiehl in Steglitz, Geheimer Oberbaurat Dr.⸗Ing. Dr. Münster i. W., 1 Ministerialrat, Professor Stürzenacker in Karlsruhe, Staatsrat, Professor Dr.⸗Ing. von Bach in Stuttgart, .Geheimer Oberbaurat Brandt in Berlin⸗Steglitz, Geheimer Baurat, Professor Dr.⸗Ing. Cauer in Char⸗ lottenburg, Geheimer Rat, Professor Dr.⸗Ing. Dr. Engels in Dresden, 8 Geheimer Oberbaurat, Professor Dr.⸗Ing. Engesser in Karlsruhe, Geheimer Regierungsrat, Professor Grantz in Berlin, Abteilungsdirektor i. R. Dr.⸗Ing. Kittel in Stuttgart, Reichsrat, Geheimer Baurat Dr.⸗Ing. von Miller in München, „Geheimer Baurat Dr.⸗Ing. Riese in Frankfurt a. M., Geheimer Regierungsrat, Professor Dr.⸗Ing. Rudeloff in Berlin⸗Dahlem, Wirklicher Geheimer Oberbaurat Dr. mann in Berlin.

Ministerium für Volkswohlfahrt. In der Fen vom 24. Pebrunr bis 16. März 1929 genehmigte öffentliche Sammlungen und Vertriebe t

änden zu ohlfahrtszwecken.

von Gegen

Name und Wohnort des Unternehmens

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Geltungs⸗ bereich

Genehmigte Werbeformen dauer

Oberlinverein in Nowawes Oberlin⸗Anstalten

Komitee für Deutsche Evangelische Seemannsmission in Berlin⸗ Dahlem, Zietenstr. 24

Volksbund Deutsche Kriegsgräber⸗ fürsorge E. V. in Berlin W. 15, Brandenburgische Straße 27

Reichsverband zur Unterstützung deutscher Veteranen E. V. in Berlin W. 9, Potsdamer Straße 126

Bund der Kolonialfreunde E. V. in Berlin W. 35, Am Karls⸗ bad 10

Schles. Krüppelfürsorgeverein zu Breslau E. V. in Breslau 10, arbeit Gärtnerweg 11

Berlin, den 20. März 1929.

gräber

Aufgaben

kolonialen Gedankens

Zugunsten des Ausbaues der Zugunsten seiner Bestrebungen

Schutz der deutschen Krieger⸗

Zugunsten seiner satzungsgemäßen

Zugunsten der Verbreitung des Zugunsten seiner Wohlfahrts⸗ Ee

Der Minister für Volkswohlfahrt.

Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben, Zeitungsaufrufe u. mündliche Werbung sowie Ver⸗ trieb von Postkarten.

Einmalige Haussammlung.

Verlängert bis 31. De⸗ zember 1929

Preußen

Verlängert Provinzen bis 30. Sep⸗ Schleswig⸗ tember 1929 Holstein u. 1

Hannover 8 Verlängert Preußen Werbung von Patronaten durch Auf⸗ bis 31. De⸗ rufe in der Presse und Werbe⸗ zember 1929 schreiben. b Verlängert Preußen Werbung von Patenstellen und bis 31. De⸗ Sammlung von Geldspenden durch zember 1929 Werbeschreiben.

Vertrieb von Werbemarken durch

Preußen ieb Ankündigung in der Presse.

Verlängert bis 31. De⸗ zember 1929 Sammlung von Geldspenden dursch

Werbeschreiben und durch Versand

von Sammellisten. J. A.: Dr. Schneider.

Nieder⸗ u. Ober⸗ schlesien

Der Oberpräsident der Provinz Schleswig⸗Holstein hat auf Grund des 8 21 des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 RGBl. I S. 585 das Erscheinen der in Itzehoe herausgegebenen Zeitschrift „Westküste“ für den Umfang der Provinz Schleswig⸗Holstein für die Dauer des Verbots der Tageszeitung „Das Landvolk“, d. h. bis zum 10. April 1929 einschließlich verboten, weil die Zeitung nach dem Inhalt der Nr. 10 vom 19. d. M. als Ersatz für die von ihm verbotene Zeitung „Das Landvolk“ anzusehen ist.

8

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 5 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 13 404 das Gesetz über das Flaggen durch Körperschaften des öffentlichen Rechtes, vom 17. März 1929 und unter Nr. 13 405 die Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zur Landwirtschaftskammer für die Provinz Ostpreußen, vom 6. März 1929. Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM. Zu beziehen durch R. von Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin W. 9, Linkstraße 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 23. März 1929. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung

Preußischer Staatsrat.

Sitzung vom 22. März 1929. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Der Staatsrat trat heute nachmittag zu einer Sitzung

zusammen, um eine Reihe von Vorlagen, darunter auch die Umgemeindungsvorlage für den Westen, zu beraten. An Stelle des verstorbenen Mitgliedes der kommunistischen Fraktion Bartz tritt Redakteur Dahlem⸗Berlin in den Staatsrat ein. 1

Gegen das vom Landtag beschlossene GEe über die kommunalen Grenzen der Stadt Branden⸗ burg wurden Einwendungen nicht erhoben. Ebenso wurde vom Staatsrat der Gesetzentwurf über die Gründung einer Hafengemeinschaft zwischen Hamburg und Preußen gutgeheißen.

Der Berichterstatter Dr. Graf zu Rantzau (Arbeitsgem.) betonte, daß diese Vorlage der zweite Schritt auf dem Wege zur Lösung der Groß Hamburg⸗Frage sei. Er gab ein Bild von der Entwicklung der Verhandlungen, die bisher in dieser Angelegen⸗ heit geführt worden sind, und wies darauf hin, daß das Ab⸗ kommen vom 5. Dezember 1928, das auf der Tendenz beruht habe, zwischen Preußen und Hamburg wegen des Seiehe lebiets so zu verhandeln, als ob Ländergrenzen überhaupt nicht bestünden,