1929 / 70 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Mar 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 70 vom 23. März 1929. S. 2.

zur allgemeinen Freude und in gegenseiriger Uebereinstimmung im Interesse des ganzen deutschen Volkes geschlossen worden sei Der vorliegende Entwurf entspreche nicht nur den Wünschen des Staatsrats, sondern auch allen berechtigten Interessen Preghens und Hamburgs. Durch ihn werde ein wichtiger Schritt zur Lösung der Groß Hamburg⸗Frage getan. Der Berichterstatter gab dem Wunsche Ausdruck, daß die künftigen Verhandlungen zur Lösung der Groß Hamburg⸗Frage ebenso günstig verlaufen möchten vie die bisherigen.

Gegen den vom Staatsministerium vorgelegten Gesetz⸗ entwurf über die Preußische Staatsbank, der dieser ein neuzeitliches Gewand geben und ihre Verwaltung nach kaufmännischen Grundsätzen gestalten soll, wurden Ein⸗ wendungen nicht erhoben.

Darauf begann der Staatsrat die Beratung des Gesetz⸗ entwurfes über die kommunale Neugliederung höböe ge bieis. 1

Nach einer sehr ausführlichen, bis in die späten Abend⸗ stunden dauernden Aussprache, in der die Vertreter aller Fraktionen zahlreiche lokale Wünsche vortrugen, vertagte der Staatsrat die Abstimmungen auf Sonnabend, 11 Uhr.

Preußischer Landtag.

67. Sitzung vom 22. März 1929, 12,25 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Der Preußische Landtag stimmte in seiner heutigen Sitzung zunächst Anträgen zu, die die Staatsregierung auf⸗ sordern, die Lohnverhandlungen mit den Staatsarbeitern wieder aufzunehmen.

Dann folgte die dritte Beratung der Gewerbe⸗ steuer für 1929. Dabei handelt es sich namentlich um die Frage, ob der in der zweiten Lesung angenommene Zentrumsantrag, auch die freien Berufe in die Gewerbe⸗ steuer einzubeziehen, in dritter Lesung bestätigt wird, womit r in Preußen Gesetzeskraft erlangt. Inzwischen ist ein Kompromißantrag ausgearbeitet, der für die freien Berufe eine Einkommensgrenze von 6000 RM für die Gewerbe⸗ steuer vorsieht und außerdem nur den Gewerbeertrag, nicht auch das Kapital, unter Beachtung dieser Grenze be⸗ steuern will.

Abg. Kölges (Zentr.) begründete diesen Aenderungsantrag.

Abg. Becker⸗Wilmersdorf (Komm.) meinte, auch dieser Kompromißantrag ändere nichts an der Tatsache der Heran⸗ ziehung der Aerzte, Rechtsanwälte usw. zur Gewerbesteuer. Es bleibe die Gefahr der Abwälzung auf die breiten Volksschichten bestehen. Die Kommunisten lehnten daher das Kompromiß wie auch die ganze Gewerbesteuer ab. Auch seien die Erfahrungen in den Ländern, in denen die freien Berufe bereits besteuert werden, nicht geeignet, große Erwartungen auf das Ergebnis dieser Be⸗ steuexung zu setzen.

Abg. Dr. Neumann⸗Frohnau (D. Vp.) verwies nochmals darauf, daß seine Fraktion nicht einheitlich über die Einbeziehung der freien Berufe stimmen werde. Er pevsönlich halte gerade die Befreiung von der Besteuerung nach dem Kapital für abwegig, weil gerade der, der mit größerem Kapital arbeite, am bequemsten Steuern zahlen könne.

Damit schloß die Aussprache.

Präsident Bartels teilte noch mit, daß von Deutschnationalen ein Antrag eingebracht ist, der die Ein⸗ beziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer wieder streichen will.

Abg. Riedel (Dem.) beantragte, zunächst über den Kompromißantrag des Zentrums und der Demokraten ab⸗ zustimmen.

Abg. Becker (Komm.) beantragte Ausdehnung der Freigrenze von 6000 RM auf alle Gewerbetreibenden und freien Berufe.

Bei den Abstimmungen wurde der erste Teil des Kompromißantrages, die freien Berufe nur nach dem Ertrage bei der Gewerbesteuer zu besteuern, mit Mehrheit angenommen. Dafür stimmten Kommunisten, Sozialdemokraten sowie Teile der übrigen Parteien. Der kommunistische Antrag, die im zweiten Teil des Kompromiß⸗ antrages vorgesehene Freigrenze von 6000 RM auf alle Gewerbetreibenden auszudehnen, wurde gegen die Antrag⸗ steller und einen Teil der Deutschnationalen abgelehnt.

Gleich darauf wurde der zweite Teil des Kom⸗ promißantrages selbst, der eine Freigrenze von 6000 RM für die Gewerbestenerpflicht der freien Berufe fest⸗ setzen wollte, abgelehnt, hauptsächlich weil auch die Sozial demokraten sowie größere Teile der anderen Parteien

durch die Abstaffelung der Einkommensteuer bei Erhebung der Kirchensteuer geschont werden sollten. (Als der Redner im Zu⸗ sammenhang mit dem Kirchengeld von „Verlogenheit der Kirchen⸗ behörden“ sprach, wurde er vom Vizepräsidenten Dr. von Kries zur Ordnung gerufen.) Die Sozialdemokratie, die für das Gesetz eintrete, suche die Tatsache zu verschleiern, daß es nicht ein Mittel zur Bekämpfung, sondern zur Unterstützung der Kirche sei.

Das Gesetz wurde sodann in zweiter Beratung gegen die Stimmen der Kommunisten en bloc angenommen.

Der Gesetzentwurf zur Aenderung des Kirchen⸗ steuerrechts der katholischen Kirchen⸗ gemeinden und Gemeindeverbände wurde dann gleichfalls, und zwar ohne Aussprache, en bloc in zweiter Beratung angenommen.

Es folgte der Bericht des Ausschusses für die Land⸗ wirtschaft über den Urantrag Roeingh (Zentr.), betreffend die ausländischen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Der Ausschuß empfiehlt, den Zen⸗ trumsantrag in folgender Fassung anzunehmen: „Das Staatsministerium wird ersucht, auf die Reichsregierung einzuwirken, daß 1. für die Frühjahrsbestellung das Gesamt⸗ kontingent ausländischer Arbeiter sofort bewilligt wird, 2. die Verfügung, daß Ausländer erst zum 15. April bezogen

den

werden dürfen, aufgehoben wird.“

Abg. Grötzner (Soz.) erklärte, die Zahl der arbeitslosen Landarbeiter habe sich in diesem Jahre gegenüber dem Vorjahre verdoppelt. Durch die vermehrte Einführung fremder Saison⸗ arbeiter wolle man den Lohndruck nur noch vergrößern.

Albg. Roeingh (Sentr.) betonte, daß in der ganzen deut⸗ schen⸗ Landwirtschaft ein außerordentlicher Leutemangel herrsche. Man nehme die Arbeiter, ob sie organisiert seien oder nicht. Das Wichtigste sei die Sicherung der Volksernährung. Heute sei noch nicht ein Körnchen gesät. Es hervosche daher ein Notstand. Die ganzen Vorarbeiten in der Landwirtschaft hätten in den letzten Monaten unterbleiben müssen. Einmal müsse man natürlich dahin kommen, nur mit einheimischen Landarbeitern auszu kommen. Der Redner bat um unveränderte Annahme des Antrags.

Abg. Meyer⸗Hermsdorf (D. Nat.) erklärte, die Sozial⸗ demokraten hätten in einigen Bezirken sich aus reinen Vernunft⸗ gründen mit der vermehrten Einführung fremder Landarbeiter einverstanden erklärt. Im Interesse der Ernährung des deutschen Volkes müsse der Antrag angenommen werden.

Abg. Rau (Komm.) behauptete, die Großgrundbesitzer hätten

die polnischen Landarbeiter wegen 8 religiösen Einstellung gern, wonach der Grundsa gelte: Wer Knecht ist, soll Knecht bleiben. Der EEE“ der Gutsbesitzer sei in den Verträgen mit den polnischen Landarbeitern streng gewahrt. Die polnischen Arbeiter würden ausgebeutet.

Abg. Biester (D. Hann.) führte aus, infolge des noch in der Erde steckenden Frostes werde man vor Ostern kaum noch an die Bestellungsarbeiten gehen. Deshalb sei dem Antrag zuzu⸗ stimmen. Abg. Lohse Nat. Soz.) bezeichnete es als nationale Schande, wenn man trotz der großen Zahl arbeitsloser deutscher Arbeiter ausländische Arbeiter heranziehen wolle. Daher könnten die Nationalsozialisten dem Antrag nicht zustimmen. Erst kämen die deutschen Arbeiter, dann die ausländischen.

In der Abstimmung, die auf Antrag Jürgensen (Soz.) namentlich war, wurde der Ausschußantrag mit 127 gegen 108 Stimmen angenommen.

Das Haus ging über zur zweiten Beratung des Etats des Finanzministeriums.

Abg. Grebe (Zentr.) erstattete den Ausschußbericht. Mit der Beratung verbunden wurde der deutschnationale An⸗ trag von Rohr über die Zurückstellung von Neu⸗ bauten staatlicher Verwaltungsgebäude, ferner Anträge der Wirtschaftspartei über die Reisen von Landtagsausschüssen, Kommunalbeamten usw. sowie über die Beamtenpersonalpolitik, der An⸗ trag der Deutschen Fraktion über die Gebühren bei Genehmigung von Kauf⸗ und Pachtver⸗ trägen. Auch eine Reihe kommunistischer Anträge wurde mit zur Beratung gestellt. Sie betreffen die Einführung einer Ruhelohn⸗ und Hinterbliebenenver⸗ sorgungskasse für Reichs⸗ und Staats⸗ ö’“ ferner anderweitige Regelung der Löhne und der Wohnungsverhältnisse der Staats⸗ arbeiter.

In der allgemeinen Aussprache erörterte Abg. Simon⸗ Neusalz (Soz.) eingehend die Beamtenverhältnisse. Ein einheit⸗ liches Reichsbeamtengesetz müsse endlich kommen. Die Reform der Verhältnisse der Kanzleibeamten müsse ähnlich vorgenommen werden wie bei der Justizverwaltung, wo die Büroreform sich sehr bewährt habe. Der Aufstieg der Kanzleibeamten sei zu fördern. Eine Nachprüfung des Friedenseinkommens der unteren⸗ und mittleren preußischen Beamten unter Zugrundelegung der

8

Kopfzahl habe einen Durchschnittssatz von höchstens 120 vH der

allem sei vor Anleiheausgaben ohne vorherige Unterbringung der Anleihen zu warnen. Man müsse mindestens während der jetzigen Notzeit den Finanzminister freihalten von parteipolitischen Bindungen. Diese Auffassung habe er im Ausschuß gegen die linken Regierungsparteien vertreten müssen, obwohl nur dann wirklich der Finanzminister sein Veto gegen neue Ausgaben ein⸗ legen könne.

Finanzminister Dr. Höpker Aschoff: Meine Damen und Herren! Ich möchte keine Legendenbildung aufkommen lassen! Der Herr Abgeordnete Ebersbach hat eben davon ge⸗ sprochen, daß der preußische Staat vielleicht noch über den Ultimo März ohne große Beschwerden hinwegkommen könne, daß es aber sehr schwer sein würde, über den Ultimo Juni hinwegzukommen. Meine Damen und Herren, davon ist gar keine Rede! Wenn man sich mit der Kassenlage des preußischen Staates beschäftigen will, dann muß es etwas gründlicher geschehen, als der Herr Abgeordnete Ebersbach es eben getan hat (sehr richtig! in der Mitte); das kann man nicht mit einigen Bemerkungen abtun. Dazu sind diese Dinge viel zu wichtig und viel zu ernst, Herr Abgeordneter Ebersbach! Ich hätte gewünscht, daß Sie diese sehr wichtigen Dinge hier nicht mit so oberflächlichen Bemerkungen abgetan hätten. (Sehr richtig im Zentrum und bei den Deutschen Demokraten. Abg. Ebersbach: Das steht im Vorbericht!) Ich möchte nur bemerken: wenn die Kasse nicht mehr in Ordnung wäre, würde ich hier nicht als Minister stehen, und es kann nicht die geringste Rede davon sein, daß wir etwa Ultimo April oder Juni Schwierigkeiten in der Kassenlage haben werden. (Lebhafter Beifall in der Mitte und bei der Sozialdemokratischen Partei.)

Dann hat Herr Abgeordneter Ebersbach noch davon gesprochen, daß eine Herabsetzung der Beamtenbezüge evrwogen worden sei, und dazu bemerkt: daß etwas Derartiges erwogen werden könne, sei ein Beweis dafür, mie weit man schon herunter⸗ gekommen sei. Herr Abgeordneter Ebersbach, es ist noch nicht so weit, daß wir „heruntergekommen“ sind! Wir sind nicht herunter⸗ gekommen, sondern bei uns in Preußen ist erfreulicherweise nach wie vor alles in bester Ordnung und wird es auch bleiben. (Lebhafter Beifall.) Im übrigen ist eine Herabsetzung der Beamtengehälter noch niemals in Preußen erwogen worden.

Dann, Herr Abgeordneter Ebersbach, haben Sie sich eben ein wundervolles politisches Glaubensbekenntnis zurechtgemacht. Sie haben gesagt: wir sind berechtigt, alle möglichen Ausgabeanträge zu stellen, und was dabei herauskommt, ist ganz gleichgültig; aber die Regierungsparteien dürfen das nicht, die haben sich bei jedem Antrag, den sie stellen, die Frage vorzulegen, ob dieser Antrag verwirklicht werden kann und wie entsprechende Einnahmen be⸗ schafft werden können. Dazu möchte ich sagen, daß ich der Meinung bin, daß jeder, der im Parlament Anträge stellt, sich diese Frage vorzulegen hat (sehr richtig! im Zentrum und bei der Sozial⸗ demokratischen Partei), wenn er für sich in Anspruch nehmen will, daß er verantwortungsbetvußt handelt. (Sehr richtig!) Im übrigen möchte ich noch sagen: das Verantwortungsbewußtsein zeigt sich nicht nur bei der Stellung von Ausgabeanträgen, sondern auch dann, wenn es darauf ankommt, dem Staate und den Ge⸗ meinden die erforderlichen Einnahmen zu bewilligen. (Sehr gut!) Wenn derartige Einnahmebewilligungsanträge hier im Landtage zur Abstimmung kommen, dann wäre es vielleicht sehr gut, daß Sie sich einmal die Frage vorlegen, ob Sie immer verantwortungs⸗ bewußt handeln oder nicht. (Lebhafter Beifall in der Mitte und bei der Sozialdemokratischen Partei.)

Abg. G re be (Zentr.) wies gleichfalls deutschnationalen Redners zurück. Es komme nicht einmal so sehr arauf an, die Stellung des Finanzministers zu stärken als im Landtag eine bessere Selbstdisziplin einzuführen und nicht Anträge zu stellen, die nicht zu verantworten seien. Das 1 müsse sich zu der in der Oeffentlichkeit vielfach auf⸗ gestel ten Behauptung äußern, ob tatsächlich die Pensionslasten in Preußen so stark gestiegen seien. Der Redner erörterte dann noch Beamtenfragen und wandte sich gegen das Mißverhältnis zwischen Angestellten und Beamten bei der Katasterverwaltung. Weiter setzte er sich für die Vereinfachung der Verwaltung ein. Angesichts der Notlage weiter Volksschichten, insbesondere des gewerblichen Mittelstandes, habe das in diesem Jahre darauf verzichtet, Anträge zu stellen, die neue Stellen schaffen oder bestehende mit Mehrausgaben belasten würden; es werde auch solche Anträge von anderen Parteien ablehnen. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Kasper (Komm.) meinte, der Finanzminister habe wie ein Vereinskassierer seeiee (Heiterkeit.) Nach allgemeiner Auffassung aber sei der Finanzminister als Mit⸗ glied der preußischen Staatsregierung ein politischer Minister.

die Polemik des

70.

Verliner Börse vom 22. März

Nr.

festgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Lira, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 RM. österr. Gulden (Gold) = 2,00 RM. 1 Gld. österr. W. = 1,70 RM. Kr. ung, oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld. südd. W. 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. = 1,70 RM. 1 Mark Banco 1,50 RM 1 skand. Krone = 1,125 RM. 1 Schilling österr. W. = 0,60 RM. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) n 2,16 RM. 1 alter Goldrubel = 3,20 RM. 1 Peso (Gold; = 4,00 RM. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RMN. 1 Dollar = 4,20 RM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM. 1 Shanghai⸗Tael = 2,50 RMN Dinar = 3,40 RM. 1 Den = 2,10 RMN. 1 Zloty. 1 Danziger Gulden 7 0,80 RMN 1 Pengö ungar W. = 0,75 RM

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind

Das hinter einem Wertpapter befindliche Zeichen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten

iffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten

palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasienige des vorletzten Geschäftsjahrs Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ ahlung sowie für Ausglaändische Banknoten efinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 6 ½ (Lombard 7⁄9l. Danzig 6 (Lombard 7). Amsterdam 4 ½. Brüssel 4. Helfingfors 7. Italien 7. Kopenhagen 5. London 5 ½. Madrid 5. Oslo 5. Paris 3 ½. Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ½. Wien 6 ½¼.

Deutsche festverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder,

Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe. Mit Zinsberechnung.

Heutiger Voriger Kurs

22. 8.

21. 8. 6 % Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll., f. 1.12.32 6— do. 10-1000 D., f. 35 6 Dt. Reichs⸗A. 27 uk37 ab 1. 8. 34 mit 5 % 2 ½ Dt. Reichssch. „K* (GM), ab1.12.29 4 %, ab 32 5 ½ℳ, f. 100 G M, ausl 6 % Preuß. Staats⸗Anl. 1928, auslosb. zu 110 6 ½ % Preuß. Staatssch. rückzahlbar 1. 10. 30 b 6 % Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unk. 1. 2. 32 76,75 b 6 % Bayern Staat RM⸗ 79,5 b G .1 99,9 G

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rückz. 1. 4. 29 5 % do.

Staatsschatz

rückz. 1. 6.33

8 ½ Brauunschw. Staat GM⸗Anl. 23, uk. 1.3.33 7 % Braunschw. Staats⸗ chatz, rückz. 1. 10. 29

6 Lübeck Staat RM⸗ Anl. 28, unk. 1. 10.33

7 % Lübeck Staatsschatz rückz 1. 7 29.

8 % Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1928

unk. 1. 3. 33

snn do. 26, tg. ab 27

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6 ½ % do. Staatssch., tz. 29/1.4, 7 % Mecklenb ⸗Strel. Staatssch., rz. 1.3.31 6 „% Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, uf. 1. 10. 95 Sachsen Staatsschatz R. 1, füllig 1. 7. 29 7 % do. R. 2, fäl . 1.7. 30 7 8 Thür. Staatsanl. 1926, unk. 1. 3. 36 7 % do. RM⸗A. 27 u. Lit. B, fällig 1.1.32.

68, Dtsch. Reichspost Schatz F 1 u. 2, 16. 30

1.3.9 B 1.1.7 83,5 b G

1.10 197,35 sors 6

Heutiger Vortger 1 Kurs

Ueutiger! Voriger Kurs

Hannov Prov. RM⸗A. Rethe 6

do. do. Reihe 7 do. do. R. 8, tgb. 32 Niederschles. Provinz RM 1926, rz. ab 32 do. do. 28, rz. ab 33 Ostpreußen Prov. RM⸗

Anl. 27, A. 14, uk. 326

Pomm Pr. Gd. 26, f. 30 Sachsen Prov.⸗Verb. RM Ag. 13, unk. 30 .. do. Ausg. 14 ö. do. Ag. 15, uk. 26 .. do. Ausg. 16 A. 1 .. do. Ausg. 17 -. do. Ausg. 16 A. 2 b. do. Gld. A. 11, 12 Schlesw.⸗Holst. Prov. Rchsm.⸗A. A14, tg. 26 do. A. 15 Feing., tg. 27 do. Gld⸗A., A. 16, tg. 32 do. RM⸗A., A17, tg. 32 do. Gold, A. 18, tg. 32 do. RM., A. 19, tg. 32 do. Gold, A. 20, tg. 32 do. RM, A. 21 W, tg. 33 do. Gld⸗A A. 13, tg. 30

1.4.10/85 B 1.4.10185 G 1.4.1085 G

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Kasseler Bezirksverbd. Schatzanw., rz. 110 Wiesbad. Bezirksverb. Schatzanw., fälli. 5.338

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do. do. Rheinprovinz Anle⸗ Auslosungsscheine

Auslosungsscheine“

Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24gr., rz. ab 24

Altenburg (Thür.) Gold⸗A.,kdb. ab 31 Augsbg. Schatzanw. 1928, fäll. 1. 5. 31 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. 1924, tg. 25 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 33. Bonn RM⸗A’26, 1531 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N, kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928, kdb. 33

do. 1928, kdb. 31 Dresden RM⸗Anl. 1926 R. 1, uk. 31 do. 1926 R. 2, uk. 32 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 33

do. 1926, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1926, uk. 32 Eisenach RMM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 28, uk. 1. 10. 33

do. 26, uk. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 31. Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, kdb. ab31.5.32 Görlitz RMN⸗Anl. von 1928, uk. 33 Hagen t. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1. 7. 31. Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 31. Kolberg /Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Köln RM⸗Anl. v. 26, rz. 1.10.29. Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3, uk. 35 do. RMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928

Ostpreußen Prov. Anl.⸗

Pommern Provinz. Anl.⸗ Auslosgssch. Gruppe 1* Gruppe2*

Schleswig⸗Holst, Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.* Westfalen Provinz⸗Anl.⸗

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b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.

50,75 G

c) Stadtanleihen.

BraunschwStaatsbk Gld⸗Pfb. (Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29. do. do. R. 20, tg. 33. do. do. R. 22, tg. 33 do. do. R. 19, tg. 33. do. do. R. 17, uk. b. 32 do. Kom. do. R15uk 29 do. do. do. R. 21, uk. 33 do. do. do. R. 18, uk. 32 Hess. Lbbk. Gold Hyp. Pfbr. R. 1,2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 do. do. do. R. 9, tg. 33 do. do. do. R. 3, tg. 32 do. do. R. 4 u. 6, tg. 32 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, tg. 32 do. do. do. R. 1, tg. 32 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk. 29 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz. 31 do. do. S. 5, rz. 33 do. do. S. 1 u. 3, rz. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, rz82 do. do. G. K. S. 1, rz29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30

. do. R. 4, tg. 30 do. do. R. 11, tg. 33 do. do. R. 13, tg. 34 . do. R. 15, tg. 34 b. do. R. 5, tg. 32 . do. R. 10, tg. 38 ). do. R. 7, tg. 32 ). do. R. 3, tg. 30 .. do. Kom. R 12,33 . do. do. R. 14tg. 34 . do. do. R. 16tg. 34

. do. do. R. 6, tg. 32 do. do. do. R. 3, tg. 32 Thüring. Staatsbk. Gold⸗Schuldv... Württ. Wohngskred. G. Hyp. Pf. R. 2, rz. 32 do. do. 26, rz. 32

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Sachs.⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do.⸗Gotha Landkred. do. do. 02, 03, 05 do.⸗Mein. Ldkrd. 07-13 do. do. konv., gek. Schwarzb.⸗Rud. Ldkr. do. d

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Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 33 do. do. do. S. 6, 7, rz. 34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf.

R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Komm.Ausg. Buchst. A, rz. 100, uk. 31 Ostpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, uk. 33 Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31

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Ohne Zinsberechnung.

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Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.

Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteitlungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.

a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.

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88888 82 0

b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, kommunale Giroverbände.

Mit Zinsberechnung.

Hann. Ldskr. G. 26 N 27, tg. 82

tg. 91 Kassel Ldkr. GPf. 1,15b30 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 4, kdb. 31 do. R. 6, kdb. 92 do. R. 3, kdb. 31 do. R. 5, kdb. 32 do. do.Kom. R. 1, kb. 31

Rittsch. Feingold do. do. do. S. 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. S. 1 do. Kred.⸗Instit. R. 1 Landsch.Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe à do. do. Reihe B Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2, 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX. Meckl. Rirtersch GPf. do. do. do. Ser. 1 Ostpr. ldsch. Gd.⸗Pf. do. do. do. do. do. do. do. do. do. Pom. ldsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr... do. do. uk. b. 30 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1—2 Schles. Ldsch. G.⸗Pf. do. do. Em. 1..I do. do. Em. 2.. do. do. Em. 1.. Schlw. Holst. lsch. G. do. do.

do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GPf. do. do. do. do. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Pfd. do. do.

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Nr. 1—464 620¹

Kleingrundbesitz?..

88 3 ½ % v88

24, 8

Id. Kreditv. N 2

Ser.

do.

do. do. S. A Liq. Pf. Anteilsch. 3.5 ½ Lig. G. Pf. dBerl. Pfb ASAff. Berl. Pfandbr. ASB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) Berl. Goldstadtschbr./1 do. do. 26 u. S. 1 do. do. Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 do. do. Reihe 5, 30 do, do. Reihe 7, 31 do. do. R. 3 u. 6,29 u. 31 do. do. Reihe 9,82 do. do. Reihe 10,32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. Reihe 18,33 do. do. Reihe 19,33 do. do. R. 20 u. 21, 34 do. do. Reihe 8, 32 do. do. Reihe 11,32 do. do. R. 2 u. 12, 92 do. do. R. 1 u. 13, 32

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8 7 do 6 5

1 1

8 Serrüürürürürrerereeürsn—

3 ½, 3 % Pommersche N..

4, 2 Ostpreußische 12..... , 8 % Pomm. Neul. für

*4, 3 ½,3 % Westfälische b. 3. Folge ² 24, 3 ½, 3 Westpr. Ritterschaftl. *4, 3 ½, 8 % Westpr. Neulandsch. ¹

¹ m. Deckungsbesch. b. 31. 12.17, 2 ausgest. b. 31. 12.17. Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Ernenerungssche

d) Stadtschaften.

Mit Zinsberechnung.

Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. 10 do. do. 8

8

5 0 8 6

5

gerrrrürrüreürr

*4, 3 ⅞, 3 Sächsischee. *4 9% Sächs. landsch. Kreditverb. Sächs. Kreditverein 4 % Kreditbr. bis Ser. 22, 26 33 (versch.) do. do. 3 P bis Ser. 25 (1.1.7) Altlandschaftl. ohne vglengie 3 % S . lan D, ausgest. bis 24. 6. 17 (alle), Nausgest. bis 24. 12. 17 3 % Schleswig⸗Holstein

schaftl.

1.1.7

4.10 4.10

1 0

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5.1 4.1 4.7 427 47 4

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-ööSöeügEBgögSgönn 2222222öI2InäöAnäönnsnnenes

c) Landschaften. . Mit Zinsberechnung. Kur⸗ u. Neumärk. 1.4.10 92,3 G 1.4.10 94 G 1.4.10 94 G 1.4.10 1.4.10 1.4.10

Ohne Zinsberechnung.

8 Gekündigte und ungekündigte Stück

1 verloste und unverloste Stücke. *955 Calenberg. Kred. Ser. D

d, F (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24)

5 15 % Kur⸗ u. Neumärkische

*3 ½1 % Kur⸗ u. Neumärk. neue

24,3 ½,8 % Kur⸗ u. Neum. K.⸗Obl. Ni

2*4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral

9,6 b 15,78 G

4eb G

6,38 b G

7,5

eias 6 6 9

101,25 b 101,5 b

Ohne Zinsberechnung.

*4 % Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vorkriegsstücke) †† —,—

1

108 15,8 b

4,1 G

8,3 b

106,75 G

6

b. 18,05 b 8 107,4 G

97,5 G —,— B

101,25 G 101,5b 108.25 G

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2

2888 amaachec 280

—,— 7

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Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Ser. 2, unk. b. 30 10

. do. Ser. 3, uk. 30 10 . do. Ser. 4. uk. 30 10 . do. S. 5u. 6,uk. 30 . do. S. 12, uk. 328 . do. S. 13, uk. 338 . do. S. 15, uk. 34 8 .. do. Ser. 7, uk. 32 . do. S. 11, uk. 32 . do. S. 10, uk. b. 32 . do. S. 9, uk. 32 (Mobilis.⸗Pfdbr.) do. do. S. 8 (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. 4 Anteilsch z.4 % ig.⸗ GPf. d. Bln. Hyp. B. f. Berliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1, uk. 31 8 do. do. Ser. 4, uk. 33 8 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3, uk. 32

Braunschw.⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz. 31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do. 1928, rz. 1934 do. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Antetlsch. z.4 1⁄ Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. ‚f. Braunschw.⸗Hann. Hyp. Gld. K., uk. 30 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do. do., unk. 28 Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, uk. 33 do. do. R. 3, uk. 31 do. do. R. 4, uk. 32 do. GldK. R. 1, uk. 30 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. R. 8, uk. 32 Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 do. S. 28,29, unk. 31 ). S. 34, uk. b. 33 ). S. 36, uk. b. 34 L. S. 30, uk. b. 32 L. S. 31, uk. b. 32 ). S. 33, uk. b. 31 . S. 32 (Lig.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch... Anteilsch. z. 4 ½⅛ Liqg. GPf. d. Dt. Hypbk. Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Kom. S. 6, uk. 32 do. do. S. 7, uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 2, tg. 32 Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, rz. 34 do. do. Em. 13, rz. 34 do. do. E. 7, rz. ab 32 do. do. E 8, uk. b. 33 do. do. E 2, rz. ab 29 do. Gld⸗K. E. 4, rz30 do. do. Em. 14, rz. 35 bo. do. E. 6, rz. 32 do. do. E. 9, uk. b. 33 GothaGrundkr. GPf A. 3, Za, 3, uk. 30 do. G. Pf. A4, uk. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5,5 a, uk. b. 31 do. do. Abt. s8, uk. 34 do. do. do. A. 6, uk. 31 do. do. Goldm Pf. Abt. 2, uk. b. 29 do. do. do. A. 1, ut. 28 do. do. GPf. A7 (Liq.⸗ Pf. o. Ant.⸗Sch.) Anteilsch. z.4 ½ 8 Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer

GothaGrundkr.⸗Bk.

Gold⸗K. 24, uk. 30 do. do. do. 28,uk. 34 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. v, uk. 33 do. do. E. G, uk. 83 do. do. E. H, uk. 34 do. do. E. A, uk. 28 do. do. Em. B, ab

1. 4.30 auslospfl. do. do. Em. D, uk. 32 do. do. Em. E, uk. 32 do. do. E. MMob. Pf do. vo. Em. L(Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 42 Liq.⸗ Pf. Em. Lb. Ham⸗

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Grundkredit⸗Bk. ff.

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versch. 101, 75 b 1.4.10 96,75 b G

1.4.10 96,75 G 1.1.7 97,5 b G

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2

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4 % do. do. (Nachkriegsstücke) —,— 4 % Magdeburger Stadtpfandbr.

v. 1911 (Zinstermin 1. 1.7) —,— —,— Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung. DeutschePfdbr.⸗Anst.

Pos. S. 1-5, uk. 30-34 4 1.1.7†¼ —,— „Dresdn. Grundrent.⸗

Anst. Pf. S1.2,5,7-10 †4. versch. —,— s ane ohne Ant.⸗Sch. * do. do. S. 3, 4, 6 N†6 ½ do. —,— Anteilsch. z.4 1LiqG „do. Grundrentbr 1⸗8 4“ 1.4.,100 —,— e9 P Hünas ebtr Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. do. do. Kom. R. 1uk. 33 do. do. do. R. 2, uk. 34 Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HpPf. R. 1 G. Pr. Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32

burger Hyp.⸗Bank Hannov. Bodkrd. Bk. Gld. H Pf. R. 7, uk30 do. R. 1—6, uk. 32 do. R. 8, uk. 32 do. R. 12, uk. 32 do. R. 13, uk. 3

do. R. 14, uk. 33 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. R. 15 (Lig.⸗Pfb)

Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30. do. do. do. rz. 1. 4. 31 do. do. A. 1u. 2, rz. 32 do. do. Kom. 1a, 1b, ut32 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf. R1, uk34 do. do. Kom. R. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr.

Doll. Gold R. 2 N do. do. Pr. e do. do. do. 28 R. 2, uk. 33 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 Westfäl. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundstücke Gld.⸗Pfd R. 1, uk. 38 do. do. 26 R. 1, uk. 31 do. do. 27 R. 1, uk. 326

3 Preußlische Landes⸗ V rentbk. R. 1,2, uk. 1.4.34] wversch [95,25 G

Ohne Zinsberechnung.

Dt. Anl.⸗Auslosungssch.*] in †½ [53,9 G Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld

ohne Auslosungsscheins do. 12 ⅞b AnhaltAnl.⸗Auslosgssch“ do. [58,8 G Anhalt Anl.⸗Ablösgssch.

ohne Auslofungsschetn Hamburger Anl.⸗Aus⸗

losungsscheine“ Hamburger Ablös.⸗Anl.

ohne Auslosungsschein Mecklenburg⸗Schwerin

Anl.⸗Auslosungssch.“% do. 53,5 G 53,5 G Thür. Anl.⸗Auslosgssch.** do. s53 G 53 G —einschl. 1% Ablösungsschuld in % des Auslofungsw.)

Deutsche Wertbest Anl

Ausg. 1, unk 33 Leipzig RM⸗Anl. 28 uf. 1. 6. 34 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 do. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, unk. 31 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb. 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. ab31 Nürnberg Gold⸗A. 1926 unk. b 1931 do. do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 unk. bis 1931.

Friedensbesoldung ergeben; bei den Beamten des einfachen Büro⸗ dienstes betrage der Durchschnittssatz sogar nur 95 vH. Der Redner behandelte die Frage der Erhöhung der Bezüge der Beamten im Vorbereitungsdienst, der Unterhaltszuschüsse und der Notstandsbeihilfe und forderte einheitliche Bestimmungen im Reich und in Preußen. Das Berechtigungswesen weise schwere Schädigungen auf; vor allem dürfe auch der Aufstieg der Volks⸗ schüler in die Beamtenlaufbahn nicht unterbunden werden. Ein⸗ gehend schilderte der Redner hierbei die Verhältnisse der Kataster⸗ beamten. Notwendig sei eine Vermehrung dieser Beamten. Be⸗ rücksichtigung verdienten die Forderungen der im Staats⸗ und Gemeindearbeiterverbande vereinigten Gruppen.

Abg. Ebersbach (D. Nat.) behandelte zunächst die Frage, ob und in welcher Weise Beamtinnen, die sich verheirateten, unter

dagegen stimmten. Antrag, die 95,25 G

Ueber den deutschnationalen Gewerbesteuerpflicht zu streichen,

freien Berufe aus der wurde namentlich abgestimmt. Außer den Antragstellern Kommunisten geschlossen für die

Und da müsse man ihn, wenn er mit Emphase behaupte, in Preußen sei alles in bester Ordnung, doch fragen, 88 er nicht wisse, daß 1 ½ Millionen Mönschen in Preußen erwerbslos eien, ob er nicht das große Wohnungselend kenne und die wirt⸗ chaftliche und soziale Not der Arbeitnehmerschichten. Der Redner polemisierte gegen die Behauptungen des Finanzministers, daß die Erhöhung der Beamtenbesoldung die Hauptschuld an der schweren Finanzlage des Staates Dadurch werde nur die Hetze gegen die Beamten weiter geschürt. Abzulehnen sei auch die Tendenz des Ministers, das Berufsbeamtentum namentlich in den unteren Gruppen abzubauen. Schuld an der Finanzmisere trage die großkapitalistische Subventionspolitik des Ministers. Der Redner erörterte dann noch einzelne Beamtenfragen und wandte sich dagegen, daß man noch immer nach Vorkriegs⸗ manier unbedingt Befähigungsnachweise fordere, die man doch

1.1 8 1.4.10 95,25 G 1.4.10 95 G 1.1.7 5 G 1.1.7 6 1.4.10 87 G 1.4.10 85,75 89

1b G

54 G

12,4eb G 53,8 G

1 82S22l

stimmten nur die Streichung; hinzu kamen noch Splitterstimmen aus anderen Parteien. Der Antrag wurde mit 221 gegen 113 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.

Im übrigen blieb es unter Ablehnung weiterer Aende⸗ rungsanträge im wesentlichen bei den Beschlüssen der zweiten Lesung. Annahme fand noch ein volksparteilicher Antrag, die Steuer nicht mehr Gewerbesteuer, sondern „Gewerbe⸗ und Berufssteuer“ zu nennen. In dieser Fassung wurde das Gesetz endgültig in der dritten Lesung und in der Schluß⸗

90

do. —,— —,— ——

do. 51,2 b G 51 G do 12 b G 12,5 b

₰2 29 ã G G 2

1 1.1.7

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Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗

288 5

bg α 28 1“

858 —2— & 02 682

s

abstimmung mit großer Mehrheit angenommen. Auch die bekannten Ausschußentschließungen wurden bestätigt. An⸗ nahme fand noch ein deutschnationaler Entschließungsantrag, darauf hinzuwirken, daß die Lastenverteilung in den Gemein den gleichmäßiger der Leistungsfähigkeit der Einwohner ent sprechen möge.

Einige Anträge mit Vorschlägen zur Gestaltung des Ge⸗ werbesteuerrahmengesetzes gingen an den Handelsausschuß.

Das Haus wandte sich der zweiten Beratung der Kirchensteuergesetze zu. Zunächst wurde der Gesetz⸗ entwurf zur Aenderung des Kirchensteuerrechts der evange⸗ lischen Landeskirchen beraten. Der Entwurf gewährt den evangelischen Landeskirchen das Recht, die Kirchensteuer, die bisher nur auf Grund der Einkommensteuer erhoben werden konnte, künftig neben den Realsteuern auch auf der Grund⸗ lage der Grundvermögenssteuer und der Reichsvermögens steuer umzulegen.

Der Hauptausschuß empfiehlt die entwurfes. „Abg. Becker⸗Wilmersdorf (Komm.) sprach sich gegen den Gesetzentwurf aus. Der Versuch, die Kirchensteuern freiwillig zahlen zu lassen, sei mißglückt. Daher wolle man jetzt wieder mit Zwang vorgehen. Von einem sozialen Charakter der Er⸗ hebung der Kirchensteuer sei keine Rede. Die Gesetze sollten

Annahme des Gesetz⸗

Gewährung einer Abfindungssumme aus dem Staatsdienst ent⸗ lassen werden können. Die Frage sei aus kulturellen, ethischen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen sehr bedeutsam. Die Ent⸗ schließung, daß die Reichsregierung von sich aus eine gesetzliche Regelung dieser Frage vorschlagen solle, könne keine befriedigende Lösung sein. Seine Freunde wünschten, daß den weiblichen Beamten die Möglichkeit erhalten bliebe, im Falle der Ver⸗ heiratung freiwillig aus dem Staatsdienst auszuscheiden. Der Redner machte darauf aufmerksam, daß die Zahl der Warte⸗ standsbeamten erheblich zurückgegangen sei und gab der Hoffnung Ausdruck, daß der Fonds für Wartestandsbeamte vielleicht ver schwinden könnte, wenn man den Anreiz gebe, daß sich die Beamten dauernd in den Ruhestand zurückzögen; das könne ge⸗ schehen, wenn man ihnen für den Fall der freiwilligen Pensio⸗ nierung die volle Anrechnung der Wartestandszeit in Aussicht stelle. Man brauche sich hier nicht sklavisch an die Regelung im Reich sn halten. In spiele diese Frage nicht so eine große Rolle, während im Reich viele Tausende von Beamten in Frage kämen. Nachzuprüfen seien auch die Verhältnisse der Universitätsbeamten in der Frage der Amtsbezeichnung, ihrer dienstlichen Tätigkeit usw. Unterstützung verdienten auch die Wünsche der vereidigten Landmesser, die eine Verstaatlichung des gesamten Landmesserwesens befürchteten; eine solche Verstaat⸗ lichung würde ja das Heer der Beamten noch vermehren. Der Redner besprach sodann die Fortbildung des Haushaltsrechts und wies auf die Tatsache hin, daß die Ausgabenseite des preußischen

die neue Belastung nur verschleiern, während die Besitzenden

Haushalts von Jahr zu Jahr gestiegen, während die Leistungs⸗ fähigkeit der Bevölkerung von Jahr zu Jahr gesunken sei. Vor

bei den Ministern nicht verlange. (Seiterkeit.) Die Beratung wurde dann abgebrochen. In persönlicher, Bemerkung wies Abg. Ebersbach D. Nat.) die gegen ihn gerichteten Ausführungen des Finanz⸗ ministers als unsachlich zurück.

Finanzminister Dr. Höpker Aschoff: Ich habe auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Ebersbach nur folgendes zu erwidern. Meine Bemerkung, daß einer Legendenbildung ent⸗ gegengetreten werden sollte, bezog sich auf seine Ausführungen über die Lage der preußischen Kasse. Daß ich unsachliche Aus⸗ führungen gemacht hätte, kann ich nicht zugeben; daß ich scharfe Ausführungen gemacht habe, gebe ich ohne weiteres zu. Ich glaube, daß diese Schärfe auch berechtigt war. (Sehr richtig! links.) Ich weiß nicht, ob der Herr Abgeordnete Ebersbach sich darüber im klaren war, welchen schweren Vorwurf er gegen einen Finanz⸗ minister erhebt (hört, hört! links), indem er fagt, daß die Finanz⸗ verwaltung entweder schon am bevorstehenden Ultimo oder am nächsten Ultimo zahlungsunfähig sein werde. (sehr richtig! links.) Dieser Legendenbildung mit Schärfe entgegenzutreten, habe ich allerdings als meine Aufgabe angesehen. (Beifall links.)

Nach 18 Uhr vertagt sich das Haus auf Sonnabend,

—₰

10 Uhr: Kleine Vorlagen und Fortsetzung der Aussprache über das Finanzministerium.

10000G

bis 5 Doll., hisa dnc in ½ 104G

7Deutsche Schutzgebiet⸗ Anleihe. 1.1.7] 4,7 b 4,6 b

Getündigte, ungekündigte, verloste und unverloste Rentenbriefe ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein (ausgenommen Posensche)

4,3 ½ % Brandenb., agst. b. 31.12.17721,5 b 21,05 b 4,3 ½ Hannov., ausgst. b. 31.12.17% —,— —,— 4,3 ½ % Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.177⁄ —,— —,— 4 % Lauenburger, agst. b. 31.12.170ꝗ8N—,— —,— 4,3 ½⁄ Pomm „ausgest. b. 31.12.17,21,4 b G 21,25 b 4,3 ½ Posensche, agst. b. 31.12.17 —,— 4,3 8 Preußische Öst⸗ u. West⸗,

ausgest. b. 31.12.17717,7 B 17,4b 4,3 ½8 Rh. u. Westf. agst. b. 31.12.17 —,— —,— 18 IVET ,— —,— 4,2 ½ Schlesische, agst. b. 31.12.17 —,— 4,3 ½ % 899 ana n 31 12.17 19,2 b

—,0

Anleihen der Kommunalverbände.

a) Anleihen der Provinzial⸗ und

preußischen Bezirksverbände.

Mit Zinsberechnung. Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, kdb. ab 33/86 do. do. 26, fdb. ab 32/7 Hann. Prov. GM⸗A. R. 1 B. tilgb. ab 26781.1.7 [94,75 b B do. RM⸗A. R.2B,4 Bu. 56 14.10 94,5 G do. do. R. 10, tgb. 34 8 1.4.10/ 93,5 G do. do. R. 38, rz. 10317 1 14.1097 6

1.3.9 —,— 1.4.10% —,—

94 b G

Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold⸗A. 1926, rz. 1931

bo. do. RM⸗Anl. 1927, rz. 1932.. Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl.

92,75 G

1926 uk. bis 29

Sch. einschl. 1 Abl⸗

Sch. einschl. Abl.

Mit Emschergenossensch. A. 6 R.A 26, tg. 31 do. do. A.6 RB 27,t32 Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. 5, rz. 278 do. Reichsm.⸗A. A. 6 Feing., rz. 29 §

do. Ag 7, rb. 31

§ sichergestellt.

(in c d. Auslosungsw.) in 4 Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗

(in d. Auslosungsw.)

d) Zweckverbände usw.

8]1.2.8 [90 b

Sch. 51,5 b G

Sch.

50,25 G

Zinsberechnung.

8 1.4.10 92,5 G 6 1.2. —,—

do. Ag. 8. rz. 30 ½ 5 do. Ag. 4, rz. 26 8

DOhne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.

Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tg31 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 33 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 27 A. 1 , tg. 32 do. do. 23 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗

anweis. 28, rz. 31

Mitteld Kom.⸗A. d. Spark. Girov., uk 32 do. 26 A. 2 v. 27, uk. 33 Württembg.⸗Spark.

Girov Rm.rz. 29

do. do. do. do. Schleswig⸗Holstein.

do. do

Ser. 28 Ser. 29, unk. 30

Landeskult. Rtbr. 4 3

Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke.

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1G

49

1.4.10

Ohne Zinsbere

Kassel. Ldskr. S. 22 -25/4 Ser. 26/4 Ser. 27/4 4 4

1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3.9

1.4.10 1.4.10.

7 2 —,—

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chnung.

Bk. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R. 2, j. Thür. L. H. B. rz29 do. do. R. 1, rz. ab2 8

Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33

.. do. R. 6, uk. 34 ;. do. R. 1, uk. 29 . do. R. 2-4, uk. 30 .. do. R. 5, uk. 31 o. do. R. 6, uk. 31 . do. R. 7, uk. 31 . do. R. 1, uk. 32 ö. do. R. 1, uk. 32.

do. do. R. 2, uk. 33

Bayer. Landw.⸗Bk. GHPf. R20, 21 uk. 30

Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 11-25, 36-79, 84-87 rz29,30 do. S. 80, 83, 88, 89

rückz. 32

do. S. 90, 91, rz. 33

do. do. S. 92, 93, rz. 33

do.

Dr. Komm.⸗Sammelabl.⸗ Anl.⸗Auslosgssch. S. 1* do. Ser. 2* do. do. ohne Ausl.⸗Sch.

*einschl. Ablösungsschuld (in % des Auslofungsw.).

62,7 G

68,5 G

.“

22 G

8

Do. do. S. 94,95, rz. 34 do. S. 1—2, rz. 32 do. Ser. 1 do. Ser. 2, rz. 32 do. Komm. S. 1 10

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. 2

G.

1.3.9 1.6.12

1.8.9 1.3.9 1.5.11 versch. 1.4.10 1.5.11 1.5.11 ,.12 ‧12

do. do. S. 1, rz. 32

97,25 b G 77,5 G

98,5 G 98,5 6 93 G 94 G 94 G 94 G 94 G 93 G 88,5 G 88,5 G

S88L8888

scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Mit Zinsberechnung.

Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Eu. 3, rz. ab 80 do. Em. 5, tilgb. ab 28 do. Em. 11, rz. ab 33 do. Em. 12, rz. ab 34 do. Em. 13, rz. ab 34 Em. 15, tgb. ab34 .Em. 6, rz. ab 32 Em. 9, rz. ab 33 .Em. 2/tilgb. ab29 Em. 7 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch.

. do. E. A(CLa. Pf.)

. Gld⸗K. E. 4, rz. 30

vo. do. E. 14, tgb. 34 do. do. Em. s8, rz. 33 Meckl. Hyp. uWechs.⸗ Bk. Gd. Pf. E2, ut. 30 do. do. E. 4, uk. b. 32 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. E. 9, uk. b. 34 do. do. E. 5, uk. b. 32 do. do. S. 1, uk. b. 29 do. do. Em. 7 (Liq.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 Liq G

Meckl. Hyp. u. Wechs⸗ Bk. Gld. K. E. 3, rz. 32 do. do. E. 6, uk. b. 32

Meckl.⸗Strel. Hyp. B. G Hyp. Pf. S. 1, u 32

Pf. Mckl. Hyp. u. Wbff.

do. do. S. 2(Liq. Pf.)

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