8 Rieichs⸗ und
““
Staatsanzelger Nr. 72 vom 26. März 1929. S.
Zum Teil ist diese Betätigung des Staates noch alte Tradition, so z. B. bei der Porzellanman ufaktur. Ich würde die schwersten Bedenken dagegen haben, die Porzellan⸗ manufaktur als staatliches Unternehmen aufzugeben. Es handelt sich hier um eine gute, alte Tradition, und die Aufgaben, die der
Staat in dieser Porzellanmanufaktur zu erfüllen hat, sind doch nicht die Aufgaben eines Gewerbetreibenden, sondern sind großer künstlerische Aufgaben. Ich würde es bedauern, wenn diese Auf gaben in Zukunft vom Staate nicht mehr erfüllt werden könnten. Bei den Bergbaubetrieben handelt es sich um etwas anderes. Es handelt sich darum, daß der Staat Einfluß auf den Bergbau bekommt; denn es handelt sich hier um bie größten gewerblichen Unternehmungen überhaupt. Sollte der Staat dieses ganze Gebiet der Privatwirtschaft überlassen, ohne Einblich in diese Dinge zu haben, die sich allmählich doch so entwickelt haben, daß gewaltige Monopolbetriebe vorhanden sind, die in der Preisgestaltung die gesamte Volkswirtschaft beeinflussen können? Außerdem spielt ein anderer Gesichtspunkt mit. Der Staat ist verpflichtet, die Bergbaupolizeiverwaltung zu führen. Diese, vor allen Dingen die Unfallverhütung, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Wie soll der Staat diese Bergbaupolizei führen, wenn er nicht durch eigene Erfahrungen selber in der Lage ist, einen Einblick in einen so bedeutsamen Gewerbezweig sich zu verschaffen? (Abg. Falk: Das ist auch alte Tradition!) — Ja, das ist auch eine alte Tradition.
Und nun zur Elektroverwaltung! Ja, meine Damen und Herren, wenn man das alles der Privatwirtschaft überlassen wollte, dann glaube ich nicht, daß das R. W. E. nach Ostpreußen gegangen wäre, um dort die Landwirte mit elek⸗ trischem Strom zu versorgen. Das R. W. E. hat sich nur dort seine Betriebe gesucht, wo Geld zu verdienen war, in dem dicht bevölkertsten Industriegebiet. Wir haben aber auch dünn be⸗ völkerte Landgebiete, die wir im Interesse der Wirtschaft mit elektrischem Strom für Licht und Kraft versorgen müssen. Hätte der Staat diese Aufgabe nicht übernommen, so glaube ich, wären die Gebiete nicht so ausreichend versorgt worden.
Außerdem muß anerkannt werden, daß auf dem Gebiete der Stromversorgung eine Planwirtschaft unter allen Umständen not⸗
wendig ist. Würde man hier den freien Wettbewerb wirtschaften lassen, so würde volkswirtschaftliches Kapital vergeudet werden. Die Elektroversorgung des ganzen Landes muß planmäßig vor sich gehen, damit Industrie und Landwirtschaft überall mit elek⸗ trischem Strom, mit Kraft und Licht versorgt werden. Deshalb ist eine Einflußnahme der öffentlichen Hand hierauf nicht zu um⸗ gehen. Auf diese wirtschaftliche Betätigung beschränkt sich aber heute der preußische Staat, und denkt nicht daran, darüber hinaus weitere wirtschaftliche Unternehmungen aufzunehmen. (Zuruf bei der D.⸗Nat. Vp.) — Nun, Herr Kollege, die Uebernahme der Druckerei hat ihre besonderen Gründe. Wir wären nie zum Betriebe einer Druckerei gekommen, wenn der Stinnes⸗Konzern nicht zusammengebrochen wäre. Nun wird gesagt, man hätte den Stinnes⸗Konzern ruhig zusammenbrechen lassen können. Aber welche Erschütterungen das für die deutsche Volkswirtschaft mit sich gebracht hätte, das sollte doch auch einmal überlegt werden. Wir haben die Liquidation des Stinnes⸗Konzerns nicht um Stinnes willen, sondern um der Volkswirtschaft willen in geord⸗ nete Bahnen gebracht. Wir haben dazu Kredite gegeben und wir haben schließlich gesagt: weitere Kredite geben wir nicht mehr, sondern wir wollen ordentliche Sicherheiten haben. Deshalb haben wir gewisse Werte aus dem Stinnes⸗Konzern aufgenommen. Da⸗ bei hat es sich um die Druckerei und um Aktien des R. W. E. ge⸗ handelt. Es lag diese besondere Notwendigkeit damals vor, um die deutsche Volkswirtschaft vor großen Erschütterungen zu be⸗ wahren, eine ordnungsmäßige Abwicklung des Stinnes⸗Konzerns herbeizuführen. So haben wir damals im Einvernehmen mit der Reichsbank und einem Bankenkonsortium gewisse Werte aus dem Stinnes⸗Konzern erworben. Das ist die Geschichte der Erwerbung der Druckerei. Es hat alles seine Begründung.
Nun aber noch einige Bemerkungen zu Ausführungen, die von anderer Seite gemacht worden sind. Ich habe gestern Aus⸗ führungen des Herrn Ebersbach, wie ich ohne weiteres zugebe, mit einer gewissen Schärfe beantwortet. Mir ist gesagt worden, ich habe ihm Unrecht getan. Ich will gern anerkennen, daß gerade der Herr Abgeordnete Ebersbach mit uns in sehr ver⸗ antwortungsvoller Tätigkeit zusammengearbeitet hat; das gilt besonders für die Arbeit im Beamtenausschuß. Was mich gestern veranlaßt hat, den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Ebers⸗ bach entgegenzutreten, war der Vorwurf, den ich aus seinen Worten entnehmen zu müssen glaubte und der für mich als Finanzminister besonders kränkend war, daß die Kassenlage des preußischen Staates nicht in Ordnung sei, und daß wir zum übernächsten Ultimo nicht in der Lage sein würden, die Zahlungen zu leisten. Ich habe geglaubt, aus seinen Aus⸗ führungen diesen Vorwurf entnehmen zu müssen. Nachdem mir aber versichert ist, daß das nicht so gemeint gewesen sei, will ich gern zugeben, daß die Schärfe meiner Ausführungen dann nicht berechtigt war.
Nun, meine Damen und Herren, sind im Laufe der Verhand⸗ lungen einige Einzelfragen aufgegriffen worden, auf die ich noch mit einigen Worten eingehen möchte. Der Herr Abgeordnete Simon hat gestern die Frage der Unterhaltszuschüsse an Anwärter zur Sprache gebracht. Es ist nicht richtig, daß die Unterhaltszuschüsse der Anwärter im allgemeinen gesenkt sind, sondern es ist richtig, daß in dem Haushaltsplan für das Jahr 1929 72 000 Mark mehr vorgesehen sind als im Vorjahre. Wir haben allerdings eine andere Verteilung der Unterhaltszuschüsse vorgenommen und haben bestimmte Richtlinien für die Ver⸗ gebung der Unterhaltszuschüsse herausgegeben. Ich darf in diesem
geleitet. Es handelt sich um eine sehr schwierige Aufgabe. Daß wir dabei auf eine möglichste Vereinfachung hinwirken, brauche ich wohl nicht besonders zu bemerken.
Dann ist die Eingruppierung der Universit ätsbeamten bemängelt worden. Darüber werden Verhandlungen mit dem Unterrichtsminister geführt. Ich glaube, daß wir alsbald im Beamtenausschuß entsprechende Vorschläge machen können.
Dann die Frage der weiblichen Beamten. Die Rechts⸗ lage ist so, daß die Bestimmungen der Personalabbauverordnung, nach denen weibliche Beamte gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt werden können, mit dem 31 März d. J. ihr Ende er⸗ reichen und daß an eine Verlängerung dieser gesetzlichen Be⸗ stimmungen nicht zu denken ist. Es handelt sich nur noch um die Frage: soll weiblichen Beamten, die freiwillig ausscheiden, eine Abfindung gewährt werden? Das ist die von den weiblichen Beamten, insbesondere von denen, die gerne heiraten möchten, auf⸗ gestellte Forderung. Ich verstehe diesen Wunsch durchaus, und könnte mir denken, daß seine Erfüllung unter Umständen auch gewisse Vorteile für Staatsverwaltung mit sich bringn könnte. Diese Frage wird einer eingehenden Prüfung unterzogen werden müssen, und wir müssen das Ergebnis dieser Prüfung ab⸗ warten.
Sodann ist die Frage aufgeworfen worden, ob man nicht den Volksschülern den Eintritt in die Beamtenlauf⸗ bahn allzusehr dadurch erschwere, daß man an die Vovbildung der Beamten immer höhere Anforderungen stellt. Ich darf darauf hinweisen, daß die Sekretärlaufbahn bei uns jedem Volksschüler offensteht. Für die Obersekretäre wird im allgemeinen das Prima⸗Zeugnis verlangt. Die Frage läßt sich aber sehr wohl diskutieren, ob das nicht eine gewisse Überspannung darstellt, und ob man nicht auch für die Laufbahn der Obersekretäre das Zeugnis einer Mittelschule als ausreichend betrachten soll. Aber auch diese Frage wird nicht von uns allein geregelt werden können, sondern nur im Zusammenhange mit dem Reiche.
Die Unterbringung der Wartestandsbeamten haben wir stets im Auge behalten. Ich habe darüber im Hauptausschuß Ausführungen gemacht und dargestellt, daß die Zahl der Warte⸗ geldempfänger in Preußen vom 15. Januar 1927 bis zum 10. Februar 1929 um 1022 zurückgegangen ist und daß diese Ver⸗ minderung zu einem erheblichen Teil darauf zurückzuführen ist, daß 472 Beamte wieder in planmäßige Stellen eingestellt worden sind.
Sodann ist die Frage der Ministerialzulage an⸗ geschnitten worden. Richtig ist, daß die Beamten in Preußen eine höhere Ministerialzulage erhalten als die im Reiche. Wir haben diese Erhöhung deshalb durchgeführt, weil es uns notwendig erschien, für die Ministerien besonders geeignete Kräfte zu ge⸗ winnen. Im Reich ist allerdings nunmehr die Erhöhung der Ministerialzulage, die von der Reichsregierung gefordert wurde, für das Jahr 1928 abgelehnt worden. Man wird abwarten müssen, ob im Reich auch die Erhöhung der Ministerialzulage für 1929 abgelehnt werden wird, und wir werden uns dann die Frage vorlegen müssen, ob daraus für die Ministerialzulage in Preußen notwendige Folgerungen gezogen werden müssen.
Herr Abgeordneter Kasper hat mich dann heftig angegriffen, weil ich in der Denkschrift zum Etat dargelegt habe, in welchem Umfange die Aufwendungen für Besoldung gestiegen seien. Es war einfach meine Pflicht, darzulegen, wie die Aus⸗ gabenvermehrung in Preußen begründet ist. Daß ich dabei ein Wort über die Wirkungen der Besoldungserhöhung sagen mußte, war ganz selbstverständlich. Ich habe dabei auch gesagt und stehe auch heute noch dazu, daß nach meinem Dafürhalten die Be⸗ soldungsbewegung zur Ruhe kommen muß. Aber der Vorwurf des Abgeordneten Kasper, daß ich gewissermaßen die Beamten für die ernste Finanzlage des Staates habe verantwortlich machen wollen, trifft mich nicht; denn ich habe nichts davon gesagt. Ich habe einfach die Tatsachen dargestellt, im übrigen aber immer wieder darauf hingewiesen, daß die Erhöhung der Besoldungen durch die letzte Besoldungsordnung einfach eine staatspolitische Notwendigkeit sei. Infolgedessen sind diese heftigen Angriffe des Herrn Abgeordneten Kasper durchaus unzutreffend.
Was die Vermehrung der Beamtenstellen in der Katasterverwaltung anbetrifft, so weise ich auf folgende Zahlen hin. Wir haben im Jahre 1922 120 neue Stellen, im Jahre 1923 100 neue Stellen, im Jahre 1925 250 neue Stellen, im Jahre 1927 250 neue Stellen und im Jahre 1928 ebenfalls 250 neue Stellen geschaffen. Es kann also nicht davon die Rede sein, daß die Zahl der Katasterbeamten nicht vermehrt worden sei. Richtig ist, daß zwischen der Zahl der Angestellten und der Beamten in der Katasterverwaltung immer noch ein gewisses Mißverhältnis besteht.
Die Frage der Musiker, meine Herren, könnte als eine Sache von untergeordneter Bedeutung erscheinen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß der Erlaß des Staatsministeriums in dieser Frage doch das richtige trifft. Er besagt, daß die Beamten im allgemeinen sich gewerbsmäßig als Musiker nur betätigen dürfen, wenn sie die Genehmigung hierzu erhalten haben, und daß die Genehmigung nur dann erteilt werden darf, wenn durch das Arbeitsamt festgestellt worden ist, daß in dem be⸗ treffenden Bezirke erwerbslose Musiker nicht vorhanden sind. Diese Bestimmung ist gut und richtig, und nach ihr wird verfahren.
Sodann ist die Frage der Beförderung mittlerer Beamter in höhere Beamtenstellen aufgeworfen worden. Ich gebe zu, daß die Zahl derjenigen mittleren Beamten, die in höhere Beamtenstellen aufgestiegen sind, im Durchschnitt etwas gering ist, kann aber in Aussicht stellen, daß ich mich bemühen werde, dieses Zahlenverhältnis zu verbessern.
die
so kann ich nur sagen, daß wir sie als endgültig bereinigt be⸗ trachten, und ich würde den Landtag dringend bitten, sich dieser Ansicht anzuschließen. Wir haben nach langen Verhandlungen im Beamtenausschuß des Landtages und im Einvernehmen mit ihm einen geeigneten Stichtag gefunden. Lassen Sie uns daran festhalten! Dann ist die endgültige Bereinigung da. Wenn immer wieder aus den Kreisen der Fraktionen neue Forderungen gestellt werden, dann tritt kein Ruhezustand auf diesem Gebiete ein. Das wäre doch wirklich einmal notwendig.
Meine Damen und Herren, es sind dann noch einige Fragen⸗ hier angeschnitten worden, auf die ich hier aber nicht eingehen will (Abg. Ostwald: Wie steht es mit der Lohnfrage der Staats⸗ arbeiter?), weil sie mit dem Haushalt der allgemeinen Finanz⸗ verwaltung eng zusammenhängen und dort besprochen werden können. Ich denke besonders an die Frage der Steuerüber⸗ weisungen. Ich würde heute auch gar nicht die Frage beant⸗ worten können, wieviel Steuerüberweisungen wir im Jahre 1929 erhalten werden.
Was die eben in einem Zuruf aufgeworfene Frage der Löhne der Gemeinde⸗ und Staatsarbeiter be⸗ trifft, so glaube ich, daß diese Frage in einem anderen Zusammenhange behandelt werden muß. Gestern ist hier ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien und auch ein Ent⸗ schließungsantrag der kommunistischen Fraktion ohne Aussprache und Ausschußberatung angenommen worden. Der Antrag der kommunistischen Fraktion kann vom Staatsministerium nicht ohne weiteres erfüllt werden; dieser Antrag verlangt von uns — und das haben wohl die Parteien, die dem Antrag zugestimmt haben, übersehen —, daß wir die Forderungen der Gemeinde⸗ und Staatsarbeiter ohne weiteres bewilligen. So gehen die Dinge nicht. Nach dem Entschließungsantrag der Koalitions⸗ parteien, der angenommen worden ist, werden wir verfahren können; denn er verlangt, daß wir die Verhandlungen von neuem aufnehmen und uns bemühen, im Einvernehmen mit der Reichs⸗ regierung zu einem guten Ende zu kommen. Die Situation ist doch die: wir haben es hier mit fünf Arbeitgebern zu tun, der Reichsbahn, der Reichspost, dem Reich, dem Staat und den Ge⸗ meinden. Es kann nicht eine Stelle für sich allein vorgehen. Kommt es nicht zu einer gütlichen Regelung, so wird auch hier der vorgesehene Weg der Schlichtung beschritten werden müssen. Dann wird wahrscheinlich der Reichsarbeitsminister die Sache an sich ziehen und einen Schlichter bestellen. Meine Damen und Herren, ich begrüße es, wenn solche Fragen aus der politischen Atmosphäre herausgezogen und auf dem geordneten Wege des Verfahrens entschieden werden können. (Sehr richtig! links.) Ich glaube, daß wir auf diese Weise zu einer befriedigenden Regelung kommen werden. (Bravo!)
Parlamentarische Nachrichten. 8
Der Steuerausschuß des Reichstags befaßte sich am 22. d. M. weiter mit den Anträgen, die eine Abänderung der Einheitswerte für die Landwirtschaft her⸗ beiführen wollen. Abg. Tantzen (Dem.) erklärte, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß der landwirtschaftliche Kulturboden trotz aller Ueberprüfungen noch zu hoch bewertet werde. Die Landwirtschaft zehle, weil sie am schwersten in der Lage sei, bares Geld aufzubringen, die Steuern durchweg aus der Substanz, d. h. aus der menschlichen Arbeits⸗ kraft. Abg. Dr. Hoff (D. Vp.) hielt es angesichts der Tatsache, daß die für 1928 für das landwirtschaftliche Vermögen und Grund⸗ vevmögen festgesetzte Bewertung zum Teil den tatsächlichen Werten nicht entspreche, für erforderlich, die Einheitswerte dementsprechend herabzusetzen. Er beantragte deshalb, die Reichsregierung zu er⸗ suchen, Maßnahmen zum Ausgleich unbilliger Härten auszu⸗ arbeiten und dem Ausschuß vorzulegen. Abg. Herold (Zentr.) beantragte, die Reichsregierung zu ersuchen, bei der Bewertung der land⸗ und forstwirtschaftlichen Grundstücke 1r.e. Maßnahme zu treffen: 1. Die Verordnung über die Einheitsbewertung vom 9 Juni 1928 ist mit Rücksicht auf die derzeitige Lage der Land⸗ wirtschaft unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ertragswerte und der unterschiedlichen Preis⸗ und Absatzverhältnisse einer Ueber⸗ prüfung zu unterziehen. 2. Der gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 des Reichsbewertungsgesetzes durch die Verordnung über die Ein⸗ heitsbewertung und Vermögenssteuerveranlagung vom 9. Juni 1928 auf 18 festgesetzte Multiplikator für die Errechnung der Ein⸗ heitswerte ist auf 15 festzusetzen. 3. Entsprechend der gegen⸗ wärtigen unbefriedigenden Rentabilität der Landwirtschaft sind die Pauschalsätze für die Besteuerung der nicht buchführenden Land⸗ wirte insbesondere durch Mitberücksichtigung der Verlustbetriebe wesentlich herabzusetzen. 4. Die Zahl der Vergleichsbetriebe zur Feststellung der Einheitswerte ist entsprechend zu vermehren, um die immer noch bestehenden Ungleichheiten der Bewvertung zu beseitigen. 5. Dem Reichstag ist das Gutachten des Bewertungs⸗ beirats beim Reichsfinanzministerium über die Durchführung der Bewertung zur Kenntnis zu bringen. Abg. Putz (Komm.) wies darauf hin, daß die Kreditaufnahme durch Herabsetzung der Ein⸗ heitswerte erschwert werde, und trat dafür ein, daß auf einen landwirtschaftlichen Besitz, der ohne fremde Arbeitskraft bewirt⸗ schaftet werde und dessen Wert auf Grund des Reichsvermögens⸗ gesetzes nicht höher als zwanzigtausend Mark festgesetzt werde, Vermögenssteuer nicht erhoben werde. Abg. Dr. Fischer (Dem.) behandelte die Frage der Einheitsbewertung des städtischen Grund⸗ besitzes und knüpfte in seiner Kritik über die zu hohe Einheits⸗ bewertung der zwangsbewirtschafteten städtischen Grundstücke an die Zahlen an, welche das Reichsfinanzministerium aus 13 Finanz⸗ ämtern zusammengestellt hat. Er verlangte, daß diese Zahlen, welche die Beschverden der Hausbesitzer als übertrieben hinstellen sollen, veröffentlicht werden, damit die Hausbesitzerorganisationen Stellung nehmen könnten. Die ei den Abgeordneten in großer Zahl eingegangenen sachlich begründeten Beschwerden seien so ohne weiteres nicht aus der Welt zu schaffen. Eine Revision der Be⸗ wertung des Feusaibes sei eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Für den Augenblick beantrage die Demokratische Fraktion als erste Maßregel eine Anweisung an die Finanzämter, auf Antrag des Steuerpflichtigen bei Festsetzung des Ein⸗ heitswertes noch nachträglich den Ertrag des Grundstückes zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller nachweise, daß die Nichtberüchsichtigung des Ertrages in der Veranlagung zur
Verliner Börse vom 25. März
ichsanzeiger ind Preußischen Staatsanzeiger
1929
Amtlich
festgestellte Kurse.
1 Franc, 1 Lira, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 RM. 1 österr Gulden (Gold) = 2,00 RM. 1 Gld. österr. W. = 1,70 RM. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld. südd. W = 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. = 1,70 RM. 1 Mark Banco 1 Schilling
= 1,50 RM. 1 skand. Krone = 1,125 RM
österr. W. = 0,60 RM. — 2,16 RM.
1 YDen = 2,10 NM. = 0,80 RM
lieferbar sind
Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen 8 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗
wärtig nicht stattfindet.
Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Zistern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben. so ist es dasjenige des vorletzten
kommenen Gewinnanteil.
Geschäftsjahrs.
Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ hehse sowie für Ausländische Banknoten efinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ ☛☛ Etwaige Drueckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ Jertümliche, später amt⸗ Notierungen möglichst bald am Schluß des K urszettels
richtigt werden. lich richtiggestellte
1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 1 alter Goldrubel = 3,20 RM. (Gold) = 4,00 RM. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM 1 Dollar = 4,20 RM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM. 1 Shanghai⸗Tael = 2,50 RM.
als „Berichtigung“ mitgeteilt. Bankdiskont.
Berlin 6 ½ (Lombard 7“‧+. Amsterdam 5 ½. Brüssel 4. Kopenhagen 5. London 5 ½.
Paris 3 ½. Prag 5. Schweiz 3 ½⅛. Stockholm 4 ½. Wien 6 ½.
Deutsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.
Danzig 6 (Lombard 7). Helsingfors 7. Italien 7.
Madrid 5.
Mit Zinsberechnung.
1 Dinar = 3,40 RM. 1 Zloty, 1 Danziger Gulden 1 Pengö ungar. W. = 0,75 RM Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien
1 Peso
werden
Oslo 5 ½.
seutiger Voriger Kurs
6 % Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll.,f. 1.12.32 6 % do. 10-1000 D., f. 35 6 8 Dt. Reichs⸗A. 27 uk37 ab 1. 8.34 mit 5 9%2
8 % Dt. Reichssch. „K* (GM), abl. 12.29 4 9, ab 82 5½ f. 100 G M, ausl 6 % Preuß. Staats⸗Anl. 1928, auslosb. zu 110 6v— Preuß. Staatssch. rückzahlbar 1. 10. 30.
0 Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unk. 1. 2. 32 6 % Bayern Staat RM⸗ Anl. 27, kdb. ab 1. 9. 34 7 8 do. Staatsschatz 5 % do. Staatsschatz rückz. 1. 6. 33
6 8% Braunschw. Staat GM⸗Anl. 28, uk. 1.3.33 7 % Braunschw. Staats⸗ schatz, rückz. 1.10.29.
8 ‧ Lübeck Staat RM⸗ Anl. 28, unk. 1. 10.33.
7 % Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29
8c Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1928. unk. 1. 3. 33
7 % do. do. 26, tg. ab 27
1.3
7 % Mecklenb.⸗Strel. Staatssch., rz. 1.3. 31. 6 % Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, uk. 1. 10. 35. 27 Sachsen Staatsschatz R. 1, fällig 1. 7.29 7† do. R. 2, fäll. 1. 7.30 7 % Thür. Staatsanl. 1926, unk. 1. 3. 36 7 %½ do. RM⸗A. 27 u. Lit. B, fällig 1. 1.32.
1.3.9 rückz. 1. 4. ahbahkö. 1.6.12 1.3. 1.10 1.4.10
1.1.
1.4.10 6 ½ do. Staatssch.,rz. 29 1.4, 5b. 2.1
1.8.9 1.4.10
1.7 1.7
1.3.9
1.1.7
25. 3.
945 G
7
87,5 b G
87,25b G 91,4b G 98 B 76,75 b G 19,5b G 2.1 99,9 G 92,5b
9 91 b G 99 5 G 93,5 b G 7 99 G
9 90 G
3 ⅜ G
96,0 b 79 b G
99,8,G 98,1 b G
84 ,eb G 84 9eb G
94b G 89,5 eb G
87,5b G
87,25 G 91,4 G 98 b G 76,5b G 79,5 b G 99,9 G 92,5b 91 G 99 B
90 b
28. 3.
93,5 G 998 G
83 8 G
96,5 b G 79b G
99,8 G 98,1b G
sanb 84 b G
6 8 8 Dtsch. Reichspost Schatz F. 1 u. 2, rz. 30
1.1 2 bns B
97,8 G
8 % Preußische Landes⸗
LE versch. 85,28 G
Ohne Zinsberechnung. in †
do. do.
do. E
Dt. Anl.⸗Auslosungssch.* Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld
ohne Auslosungsschein AnhaltAnl.⸗Auslosgssch“ Anhalt Anl.⸗Ablösgssch.
ohne EE“ Hamburger Anl.⸗Aus⸗
losungsscheiner do. do. 12 5b
do. 54b do. 53 G
*Feinschl. U% Ablösungsschuld (in ch des Auslosungsw.)
Hamburger Ablös.⸗Anl. ohne Auslosungsschein Mecklenburg⸗Schwerin⸗ Anl.⸗Auslosungssch.* Thür. Anl.⸗Auslosgssch.“
53,9 G
12,5 B 58,3 G
51,1b G
95,25 b G
58,9 G
12 ½eb G 58,8 G
7
51,2eb G 12 b 53,5 b G
53 G
Heutiger! Voriger Kurs
Niederschles. Provin RM 1926, rz. ab
do. do. 28, rz. ab 33 Ostpreußen Prov. RM⸗
Sachsen Prov.⸗Verb. RM Ag. 13, unk. 30 do. do. Ausg. 14 do. . Ag. 15, uk. 26 do. do. Ausg. 16 A. 1 do. do. Ausg. 17 do. do. Ausg. 16 A. 2 do. do. Gld. A. 11,12 Schlesw.⸗Holst. Prov. Rchsm.⸗A. A14, tg. 26 . A. 15 Feing., tg. 27 . Gld⸗A.,A. 16,tg. 32 .RM⸗A., A17, tg. 32 Gold, A. 18, tg. 32 . RM., A. 19, tg. 32 do. d
Kasseler Bezirk
Anl. 27, A. 14, uk. 32 6 Pomm Pr. Gd. 26, f. 30]7
o. Gold, A. 20, tg. 32 0 bv. RM, A. 21 V, tg. 336 o. Gld⸗A. A. 18, tg. 301¹ erbd. Schatzanw., rz. 11075
Wiesbad. Bezirksverb. Schatzanw., fäll1.5.32
Auslosungsscheine*
do. do.
Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24
Altenburg (Thür.)
Augsbg. Schatzanw. 1928, fäll. 1. 5. 31 Berlin Gold⸗Anl. 26 1.u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. 1924, tg. 25 do. Schatzanw. 1928 fällig 1.4. 33 Bonn RM⸗A26, rz31 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N, kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928, ldb. 33 do. 1926, kdb. 31 Dresden RM⸗Anl. 1926 R. 1, uk. 31 do. 1926 R. 2, uk. 32 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 33 do. 1926, uk. 32 Düsseldorf RMR⸗A. 1926, uk. 32 ELisenach RMR⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 28, uk. 1. 10. 33 do. 26, uk. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 31 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26,kdb. ab31.5.32 Görlitz RMR⸗Anl. von 1928, uk. 33. Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1. 7. 31. Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 31. Kolberg /Ostseebad RM⸗A.v. 27, rz. 32 Köln NM⸗Anl. v. 26,
Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3, uk. 35 do. RMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 33 Leipzig RM⸗Anl. 28 uk. 1. 6. 34 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 vo. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, unk. 31 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb. 31
35
Pommern Provinz.Anl.⸗ Auslosgssch. Gruppe 1* Gruppe ?“* Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine* N Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.“* Westfalen Probinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine*.
*einschl. 1 Ablösungsschuld (in % des Auslosungsw.)
b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.
V
c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.
do. do. 24gr., rz. ab 24 6
Gold⸗A. kdb. ab 31 8
München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. ab31
1926 unk. b. 1931 do. do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28
Deutsche Wertbest. Anl.
bis 5 Doll., fäll. 2. 9. 351 in⸗ 8 —,—
7 Deutsche Schutzgebiet⸗
Anleihe 1I1 Gekündigte, ungekündigte, verloste und
—,—
unk. bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl.
1,7 4,7b
Rentenbriefe ohne Zinsscheinbogen
Erneuerungsschein (ausgenommen.
4,3 ½ % Brandenb., agst. b. 31.12.17% —, 4,3 ½ Hannov., ausgst. b. 31.12.17% —,
4,3 ⅛ Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17
7
40 Lauenburger, agst. b. 31.12.17† —,
4,3 ½⁄ Pomm ausgest. b. 31.12.17 4,3 8 Posensche, agst. b. 31.12.17 4,3 1 Preußische Ost⸗ u. West⸗
—,—
ausgest. b. 31.12.17] —, 4,3 % Rh. u. Westf. agst. b. 31.12.177% —⸗
4,3
Sächsische, agst. b. 31.12.17 n Schlesische, agst. b. 31.12.17 4,3 ½ Schl.⸗Holst. agst. b. 31.12.17 Anleihen der Kommunalverbände.
a) Anleihen der Provinzial⸗ und preußischen Bezirksverbände.
7
Posensche).
12
unverloste und ohne
—,—
21,A5 b
2
RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold⸗A.
1926, rz. 1931 do. do. RM⸗Anl. 1927, rz. 1932. Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932
uk,. 38,i. K. 1.10.28
1926, unk. bis 31
Nürnberg Gold⸗A.]
Soling. RM⸗A. 26, Weimar Gold⸗Anl.
Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 29
7 8 6
rz. 1. 10. 29] 6 ½
8 7
7 8
——'=VSéVVVBSgV — —O82 sggb
D₰
E11“ VSVVYVVVSgEVEEPgPEg
2222222
b
1.6.
1.5.
Ohne Zinsberechnung. Ostpreußen Prov. Anl.⸗
in
do. do.
do. do. do.
83 2899
—
8 50,75 b G
091,5 6 S91,5b G “
97,75 G 92,75 b
9775
92,75 G 84,25 G 85 G
92 G
92 B 86,5 G 85 G
92 G 93,75 G 93,1 G 83,1 b 82,5 G 82,5 G 80 G 80 G 76,5 G
2
0‿
12 91,75 G 11 91,9 b
50,75 b
66,1 G 65,6 b a
58 G 53 b G 66,1 e 52,1b 52,1 G
—,— 9
8,2
1.1
8
1. 1.
1.
1.4.10 1- 1. 1.6.12 1.4.10 1.3.9
1.6.12 —,—
g, 1.7
1.1.7 1.6.12
ö.4.10 .6.12
1.5.11 1.4.10
1.2.8 1.12
1.4.10 1.4.10 1.5.11
1.4.10 1.2.8 —,— . Ohne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl. ⅛ Abl. Sch. (in P d. Auslosungsw.) Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. Abl.⸗Sch. (in 9 d. Auslosungsw.)
d) Zweckverbände usw.
90,1 G
87 G 79 b
91 B 95,5 G
92,5 b 82,5 G
82 G 93,9 G
93 B 92,2 B
7 —. 10 — 8
—,—
93 G 98,3 G
96,25 b B 75,5 G
98 G
5.11 † 1.7 93 G
92,75 G
4.10
51,6 G
do. —,—
Heutiger Voriger Kurs
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften. K.
—
Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗d verschreibungen sind nach den von den Instituten5 gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 8 ausgegeben anzusehen. 8 a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung. BraunschwStaatsbk. Gld⸗Pfb. (Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 10 do. do. R. 16, tg. 29 8. do. do. R. 20, tg. 338 do. do. R. 22, tg. 33 8. do. do. R. 19, tg. 33 do. do. R. 17,uk. b. 32 do. Kom. do. Rr5 uk29 do. do. do. R. 21, uk. 33 do. do. do. R. 18,uk. 32 Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfbr. R. 1,2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 do. do. do. R. 9, tg. 3
32
d
102 G
95,5 G 97,5 b G 3 90 G 8 80,5 G 92,5b G 94 G
200= 2
95 G 95 G 95,75 G 97 G 88 G 87 G 85 G
94,5 G 88 G
95,75 G 95,5 G 96,75 G 97b G 87,25 G 71,2 5b 6 93,25 b 90 G
101,25 G 95,3 G 97,5 b G 98 b 98 b 88,5 G 90 G 85,5 G 7786 95,25 G 95,25 G 95,25 G 88,5 G 85,5 6
76,9 b
97,75 G 88 G
CqSüögqöEgzgSgSgS 28222ö2=2öS
SESVgSgV
do. do. do. R. 5, tg I1 do. do. Gd. Schuldp. Rethe 2, tg. 32 do. do. do. R. 1, tg. 32 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk. 29 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz. 31 do. do. S. 5, rz. 33 do. do. S. 1 u. 3,1z. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, rz32 do. do. G. K. S. 1, rz29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm.Pf. R. 2, tg. 30 10 do. do. R. 4, tg. 308 do. do. R. 11, tg. 33 do. do. R. 13,tg. 34 . do. R. 15, tg. 34 .. do. R. 5, tg. 32 . do. R. 10, tg. 33 . do. R. 7, tg. 32 do. R. 3, tg. 30 . do. Kom. R 12,33 . do. do. R. 14tg. 34 ). do. do. R. 16tg. 34 . do. do. R. 6, tg. 32 . do. do. R. 8, tg. 32 Thüring. Staatsbk. Gold⸗Schuldv... Württ. Wohngskred. 6. Hyp. Pf. R. 2, rz. 32 do. 26, rz. 32
— ☛Q☛ —2 ◻ ☛ ☛ñ
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222-öÄönönöSggh S8S
aUoUoGCS2UoGõGUl E111 vwüöPPeeeeesees-eesese
8o 2 228
Hb
DOhne Zinsberechnung. Lipp. Landesbk. 1—9 v.Lipp. Landessp. u. L. 4 ½ do. do. unk. 26/ 4 Oldenbg. staatl. Kred. 4 do. do. unk. 31/4
do. do. 8 . —,— Sachs.⸗Altenb. Landb. 3. —,— do. do. 9. u. 10. R. 4 do.⸗Gotha Landkred. 4 do. do. 02, 03, 05 3 8 do.⸗Mein. Ldkrd. 07-13/4 do. do. konv., gek. 3 ½ 1.1. Schwarzb.⸗Rud. Ldkr. 4.] 1.1.7 †¼ —,— do. do. 82 1.71 —,— do. Sondersh. Land⸗
kredit, gek. 1. 4. 2413 ¾ versch. —,—
1.1.7
—.,—
8
2,278
b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, kommunale Giroverbände.
Mit Zinsberechnung. Hann. Ldskr. G. 26 Ns 1.7 95,5 b G do. do. 27, tg. 3218 95,5 B do. do. tg. 3176 —,— Kassel Ldkr. GPf. 1,1030/8 do. do. R
1 95,5 b G 1. 1 1 .2, kdb. 3118 1. 1 1 1 1 1
95,4b 96 G 96 eb B 89 b 89,5 B 80 G 80 G 93 G
97 G 97,5 G 93,5 b 95 G 94 G 90,5 G
88b G
98 ₰½ 7
. do. R. 4, kdb. 31 7 . do. R. 6, kdb. 32 7 .. do. R. 3, kdb. 31 6 . do. R. 5, kdb. 32 6 do,Kom. R. 1, kb.31 8 Nassau. Landesbank Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34/8 do. do. Ausg. 10, rz. 34/8 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 38/8 do. do. do. S. 6, 7,16.34 8 Oberschl. Prv. Bk. G Pf. R. 1, rz. 200, uk. 31 7 do. do. Komm.-Ausg.. Buchst. A, rz. 100, uk. 31/7 Ostpr. Prv. dbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, uk. 33 7 Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31/7 Rheinprov. Landesb.] Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30/8 do. do. do. rz. 1.4.31/7 do. do. A. 1u. 2 , rz. 32 6 do. do. Kom.12,1b, u132 ¼ do. do. do. Ag. 2, uk. 31 /6 Schlesw.⸗Holst. Prov.] Ldsb. Gld. Pf. R1, uk34 8 do. do. Kom. R. 2, uk. 34/8 Westf. Landesbank Pr.] Doll. Gold R. 2 N6 do. do. Pr. Fg. 25uk0/8 do. do.do,2882,11 0 8 do. do. do. 26, uk.31 7 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 6 Westfäl. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundstücke Gld.⸗Pfd. R. 1, uk. 33 /8 do. do. 26 R. 1, uk. zu7 do. do. 27 R. 1, uk. 3216
D SU0U=28 0 ☛ 88⅔ &¶ ¶
5&
do do do 8o 80 œ⸗—Ö £SS
2
α 2
SSS8 882
acn 0
S + 2 2
Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale) tgs1 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 33 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 27 A. 1 N, tg. 32 do. do. 28 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗
anweis. 28, rz. 31 Mitteld. Kom.⸗A. d. Spark. Girov., uk 32 do. 26 A. 2 v. 27, uk. 33 Württembg.⸗Spark.
Girov. Rm., rz. 29 % 7 ⁷1.4.10
Ohne Zinsberechnung.
S. 22 -25 /4]/ 1.3.ö9 % ꝙ—,— .26 4 1.8.9 —,— .27]4 1.3.9 .28 4
.30¼4
2 l ☛ı
22 —2
—,— —,—
o. do. o. do. o. do. do. Kred.⸗Instit. R. 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf.
do.
Landwtsch. Kreditv.
Sachs. Pf. R. 2 N, 30
do. Glder dbr. RMat Lausitz. Gdpfdbr S
Fee- Meckl KitterschéPf.
do.
do. do. do. do. do. P
87,1 G 8b do. Prov. Sächs. Landsch
do. do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1 — 2 Schles. Ldsch. G.⸗Pf. do. do. do. do.
Schlw. Holst. lsch. G. do. do. do. do. Ausg. 1926 do. do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GPf. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Pfd. 9. d9. 5
*4, 3
Heutiger! Voriger
Kurs
Heutiger! Voriger
ir⸗ u. Neumärk. Rittsch. Feingold do. S. 2 do. S. 3 do. S. 1
o. do. Reihe A do. Reihe B
0 2 l 0 . l ◻Ꝙ
do. do. Ser. 1 stpr. lIdsch. Gd.⸗Pf.
S0œ —2
—
do. do. do. do. om. ldsch. G.⸗Pfbr. do. Ausg. 1 u. 2 do. Ausg. 1
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Gold⸗Pfandbr. .. do. uk. b. 30
TEETö“ do. Em. 2... 1“ do. (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch.
2 20œ 0 = —2
—
do. Ausg. 1927
do. do. do. do.
üerereen EEEE1“
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SgVSgEVg
0, 00 ,,00,ͤöͤS
do.
Nr. 1— 484 620 ¹
Kleingrundbesitz?
(ohne Talon)
do. d
do. do. 7 do. do. S. A 6 do. do. S. A Liq. Pf. 5
Anteilsch.z.5 ½ Liq. G.
Pf. d Berl. PfbSX. Berl. Pfandbr. ASB. (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) 5 Berl. Goldstadtschbr. 10 do. do. 26 u. S. 1 8 do. do. 6 Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 do. do. Reihe 5, 30 do. do. Reihe 7, 31 do. do. R. 3 u. 6, 29 u. 31 do. do. Reihe 9, 32 do. do. Reihe 10,32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. Reihe 18,33 do. do. Reihe 19,33. do. do. R. 20 u. 21, 34 do. do. Reihe 8, 32 do. do. Reihe 11,32 do. do. R. 2 u. 12, 32 do. do. R. 1 u. 13, 32
DeutschePfdbr.⸗Anst. Zos. S. 1-5, uk. 30-34 »Dresdn. Grundrent.⸗ Anst Pf. S 1,2,5,7-10 †
Bk. f. Goldkr. Weim. Gold Schuldv.R.2, j. Thür. L. H. B. rz29 do. do. R. 1, rz. ab28.
Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33 do. do. R. 6, uk. 34
do. R. 1, uk. 29
. do. R. 2-4, uk. 30 L. do. R. 5, uk. 31
. do. R. 6, uk. 31
. do. R. 7, uk. 31
. do. R. 1, uk. 32
. do. R. 1, uk. 32 do. do. R. 2, uk. 33
Bayer. Landw.⸗Bk. GHPf. 20,21 uk. 30
¶ , 220 l 0 0 ◻☛ ◻œ
———VqVqVV
*4, 5 ½¼, 3 % Ostpreußische N2.. 74, 3 ½, 8 ⅛½ Pommersche 2... 4, 3 ⅛, 3 % Pomm. Neul. für
4
1
*F do. do. S. 3, 4, 6 Nf3½ *do. Grundrentbr 1-3 † † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerung.
4
2—2b2ͤö2ͤöbOUOCo *
5öS=
0½
bArabnAööeenePeegeen
ÄgSS=SügESgFgEg —2-ögAéöISSöSS
c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.
92,3 b 93,9 B
CoECECEgqELECECq OSSSSSSS
22qöFq 8
8 SSSSLS
BöEeöSögEöEögEg
S S
—2
71,25eb B 92,4b
83 G 82,5b 80,1 G 92 G 91,5 G 81,9 G 92,4b G
EETEe
Ohne Zinsberechnung. Gekündigte und ungekündigte Stülcke, verloste und unverloste Stücke. *88h Calenberg. Kred. Ser. D E, F (gek. 1. 10. 28, 1. 4. 24) —,
5 — 15 9% Kur⸗ u. Neumärkische —, *13 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue 74,3 ½, 3 3 Kur⸗u. Neum. K.⸗Obl. N“ 14, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral
4,85 b G
17,65 b G 17,6 G 18,6 b
*4, 3 ½8, 3 % Sächsische.. .. 17,55 b *4 % Sächs. landsch. Kreditverb. —,— Sächs. Kreditverein 4 Kreditbr.
bis Ser. 22, 26 — 33 (versch.) † —.,— do. do. 3 ½ bis Ser. 25 (1.1.7) 8 *4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl.
—.—
*4, 3 ½, 3 % Schles. landschaftl.
X, O, D, ausgest. bis 24. 6.17
(alle), Nausgest. bis 24.12.17 —,—
14, 3 ½⅛, 3 9 Schleswig⸗Holstein
ld. Kreditv. VᷣX. .. 10b
*4, 3 ½, 3 % Westfälische b. 3. Folge 215,6 b , 3 % Westpr. Ritterschaftl.
Sek. I. 111.. .. ...... 46
71, 3 ½, 3 % Westpr. Neulandsch.¹ 6,25 G
1 m. Deckungsbesch. b. 31. 12.17, ² ausgest. b. 31. 12. 17.
88 ne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung. Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. 10 o. 8
106,75 G 97,5 b 82 b
15 b 16 eb G
80 G 10 107,12b 5 97,8 G
—,—
101,25 G 101,25 G 103 G 95 b
95 b
95 b
95 b 97,5 G 97,75 G 87 G 86,5 G 82 G 78,5 G
SSS
—öösügggggÖ 2-FöEö=SöSS2SIöSS=S
geerüüüeeeeess-
—ös 2 28=
—.,— *
e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung.
11.12öö
versch. —,— do. 1410
1.3.9 (97,25 G 1.6.12 77,5 G
98,5 G 98,5 G 93 G
1.3.9
1.3.9
1.5.11
versch.
1.4.10
1.5.11
1.5.11 0
1.4.10
77,7 G 92,5 b G 83,2 b
95,2 b G 856
78,75 0
92,4b G 83 G 82,5 b 80,1 G 92 ½ G 91,5 G
81,9 G 92,4 G
—,— 7
2
9 G
18,5 G
7
9,9 G 15,8 b B
46 6,2b G
106,5 G 97,5 G
75 b 18,05 b
80 G 107,25 G
101,25 b 101,25 b 108 b 95b
95 b 94,5b 95 G 97,5 G 97,75 G 876 86,5 b 82G 78,5 G
Ohne Zinsberechnung.
4 Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb.
(Vorkriegsstücke)
4 9 do. do. (Nachkriegsstücke)
4 % Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1.7)
† Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
17,5 b
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr.
Mit Zinsberechnung.
8888 Süancen g
2522
SSS2EE
ð IMen 0 0
—₰—
Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Ser. 2, unk. b. 30 10 .Ser. 3, uk. 30/10 .Ser. 4, uk. 30/ 10 S. 5u. 6, uk. 30 S. 12, uk. 32 . S. 13, uk. 33
o/. S. 15, uk. 34
ᷣ— I1 SP
—SVöVgSgVg 1I1“
do. do. S. 8 (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 ½Lig.⸗ GpPf. d. Bln. Hyp. B. Berliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1, uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3, uk. 32
— . . 0
2 œ☛σ œ☛☚ ,moœ 2
Braunschw.⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz. 31 10 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927, 1z. 1932 do. do. 1928, rz. 1934 do. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. 4 ½ Anteilsch. z.4 1Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. f. Z8 Braunschw.⸗Hann. Hyp. Gld. K., uk. 30/ 10 do. do. do., unk. 31 8. do. do. do. 27, uk. 31 6 do. do. do., unk. 28 5. Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, uk. 33 ). do. R. 3, uk. 31 do. do. R. 4, uk. 32 GldK. R. 1, uk. 30 .. do. R. 2, uk. 31 . do. R. 3, uk. 32 Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 . S. 28,29, unk. 31 . 384, uk. b. 33 . 36, uk. b. 34 . 30, uk. b. 32 . 31, uk. b. 32 . S. 323, uk. b. 31 do. S. 32 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch.. Anteilsch. z. 4 ½ Liq. GPf. d. Dt. Hypbk. f. Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Kom. S. 6,uk. 32 do. do. S. 7, uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1,tg. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 2, tg. 32 Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, z. 33 do. do. Em. 12, rz. 34 do. do. Em. 13, rz. 34 do. do. E. 7, rz. ab32 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. E. 2, rz. ab29 do. Gld⸗K. E. 4, rz30 do. e
2vSgSEgFg --Bggg
— œ S 2 G 0
—2 Uo 0᷑ 0 ◻
A &
.
ρ
20on= 0l G0 G —2 9
do. do. E. 6, rz. 32 do. do. E.9,uk.b. 33] 6 GothaGrundkr. GPf
A. 3, 3a, 3b, uk. 3010 do. G. Pf. A. 4, uk. 30 8 do. do. Gld. Hyp. Pf.
Abt. 5,5a, uk. b. 31 8. do. do. Abt. 8, uk. 34 8 do. do. do. A. 6, uk. 31 7 do. do. Goldm Pf.
Abt. 2, uk. b. 29] 6 do. do. do. A. 1, uk. 28 5
1.4
zschein.
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do.do. GPf. A7(Liq.⸗ Pf. o. Ant⸗Sch.) 4 ⅛ Anteilsch. z.4 % Liq.⸗ Gld Pf d. Gothaer GothaGrundkr.⸗Bk. 8 Gold⸗K. 24, uk. 30/1 do. do. do. 28, uk. 34 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. F, uk. 33 do. do. E. G, uk. 33 do. do. E. H, uk. 34 do. do. E. A, uk. 28 do. do. Em. B, ab 1.4. 30 auslospfl. do. do. Em. D, uk. 52 do. do. Em. E, uk. 32 do. do. E. MMob. Pf do. do. Em. I.(Liq.⸗ Pfdb.) o.Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 ½ % Liq.⸗ GPf. m. Ld. Ham⸗ burcger Hyp.⸗Bankff. Hannov. Bodkrd. Bk. Gld. H Pf. R. 7, uk30 do. R. 1— 6, uk. 32 R. 8, uk. 32] 8 R. 12, uk. 328 R. 13, uk. 33 8 R. 14, uk. 338 1 R. 9, uk. 32 7 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. R. 15 (Liqg.⸗Pfb) ohne Ant.⸗Sch. 4 ½ Anteilsch. z. 4 iq G6 Pf. Hann. Bodkr. Bk do. do. Kom. R. 1uk. 33 do. do. do. R. 2, uk. 34 Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HpPf. R. 1 Pr. Pfandbr⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Enm. 3, rz. ab 30. do. Em. 5, tilgb. ab 28 Em. 11, rz. ab 33. „Em. 12, rz. ab 34 Em. 13, rz. ab 34 .Em. 15, tgb. ab34 Em. 6, rz. ab 32 .Em. 9, rz. ab 33 .Em. 2 tilgb. ab29 .Em. 7 (Liqg.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. .do. E. 7AX(Lq. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do. E. 14, tgb. 34 do. do. Em. 8, rz. 33 Meckl. Hyp. uWechs.⸗ Bk. Gd. Pf. E2, uk. 30 do. do. E. 4, uk. b. 32 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. E. 9, uk. b. 34 do. do. E. 5, uk. b. 32
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Mit Zinsberechnung. Emschergenossensch.] A. 6 R.X 26, tg. 31 8. do. do. A.é⸗6 RB 27, t32 6 Schlw.⸗Holst. Elktr. Vb. Gld. A. 5, rz. 278 do Reichs m.⸗A.A.6 Feing., rz. 29 § do. Ag 7, rz. 31. do. Ag. 8, rz. 30 5 do. Ag. 4, rz. 26 8 § sichergestellt.
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do. Komm. S. 1 — 10 1 utg do. do. S. 1, rz. 82 do. do. S. 2(Liq. Pf.)! 4 ½
Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, kdb. ab 38 do. do. 26, kdb. ab 32 Hann. Prov. GM⸗A.
R. 1 B, tilgb. ab 26
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Vermögenssteuer zu einer besonderen Unbilligkeit geführt habe. Reichsfinanzminister Dr. Hilferding führte unter andern aus, daß der von den Demokraten eingebrachte Senkungsantrag allein hinsichtlich der Landwirtschaft einen Vermögenssteuerausfall von etwa vierzig bis fünfzig Millionen ergeben würde. Das sei aber im Hinblick auf die gegenwärtige Finanzlage des Reiches
völlig untragbar. Daß bei der Bewertung in einzelnen Fällen 82 18 R.28, 9n;63 gewisse Härten vorgekommen seien, wolle er nicht bestreiten; das do. do. Reihe 6 läge an den esöhtsc noch schwankenden Wirtschaftsverhältnissen do. Reihe 7
Schleswig⸗Holstein. 8 Landeskult. Rtbr. 4] 1.4.10% —,— do. do. 3 ½ 1. Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke4 ¼ 1.1.7 † —,—
Denn ich bin durchaus der Meinung, daß mittlere Beamte sehr wohl dazu berufen werden können, den Dienst höherer Beamte zu versehen. (Sehr richtig! links.)
In der Frage der Sonderprüfungen kann ich aller⸗ dings dem Herrn Kollegen Barteld nicht beitreten. Herr Kollege Barteld, es handelt sich nicht um einige wenige Beamte, die wir nach Ihrem Wunsche zu den Sonderprüfungen zulassen sollen, sondern um insgesamt 3800 Beamte. Die Frage kann unmöglich in Ihrem Sinne entschieden werden. Wenn Sie davon gesprochen haben, daß es notwendig sei, diese Frage endgültig zu bereinigen,
Zusammenhange noch darauf hinweisen, daß wir alle diejenigen Anwärter, die mit irgendeiner amtlichen Aufgabe für den Staat tätig sind, noch mit dem sogenannten Beschäftigungstagegeld be⸗ denken, und daß sie dadurch 180 bis 240 Mark monatlich bekommen. Ich glaube, daß bei dieser Sachlage die Unterhaltszuschüsse für die Anwärter so hoch bemessen sind, daß eine Erhöhung nicht not⸗ wendig ist.
Sodann die Frage der Amtsbezeichnungen. Ich glaube, es wird richtig sein, diese Frage im Einvernehmen mit dem Reiche zu erledigen. Die Vorarbeiten sind in die Wege
1.3.9 —,— 48 92,6 b G 1.4.10% —,— 2.
1.1.7 94,75 B 1.4.10 94,5 G 1.4.10/93,5 G 1 1
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Dt. Komm.⸗Sammelabl.⸗ Anl.⸗Auslosgssch. S. 1* do. do. Ser. 8* 68,75 b do. do. ohne Ausl.⸗Sch. . [21,9b *einschl. Ablösungsschuld (in 4 des Au
52,7b 52,75 b G 69,25 b
22,25 b
4.10/[97,8 G
4.10]85 B 1.4.10]895 G 1J
88 G 88 G 76,5b G 76,5 b G
SOSöNOS
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und, was den städtischen Grundbesitz anlange, an der Zugrunde⸗ bo. do. R. 8, tgb. 32 legung des Wehrbeitragswerts als Ausgangspunkt, die mangels
anderer Unterlagen erforderlich war. Einheitswerte für
der
Eine Ueberprüfun elbst⸗
den gegenwärtigen Zeitaum komme