b
Wir beehren uns, die Herren Aktionäre er am Sonn⸗ abend, den 27. April 1929, nach⸗ mittags 3 Uhr, im Hotel Steinicht in
unserer Gesellschaft zu
Rentzschmühle stattfindenden 18. ordent⸗
lichen Eeneralversammlung ergebenst
einzuladen. 1 TLagesordnung: . Entgegennahme des 89 für 1928.
Genehmigung der Bilanz, Gewinn⸗
und Verlustrechnung.
. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. .Aufsichtsratswahl, und zwar infolge satzungsgemäßen Ausscheidens des
eerrn J. G. Jahreiß, Hof.
Selbiger ist wieder wählbar. Diejenigen Aktionäre, die in der Gene⸗ ralversammlung mitstimmen wollen, haben ihre Aktien spätestens drei Tage vor der
Generalversammlung, den Tag der letz⸗
teren nicht mitgerechnet, bei dem Vorstand der Gesellschaft oder bei einer Reichsbank⸗ stelle oder bei der Commerz⸗ und Privat⸗ Bank A.⸗G., Plauen i. V., Bahnhosstraße, oder deren Filialen, oder bei einem Notar bis nach Abhaltung der Generalversamm⸗ lung zu hinterlegen und bei Beginn der Generalversammlung die Hinterlegungs⸗ scheine dem Vorstand oder dem Aufsichts⸗ u.“ der Gesellschaft vorzu⸗ egen. Rentzschmühle, den 21. März 1929. Grünsteinwerke Rentzschmühle Aktiengesellschaft in Cossengrün (Kr. Greiz). Ernst Teuschler. ————— [109064].
Hanswerke Füssen⸗Immenstadt A. G.
Bilanz per 31. Dezember 1928.
Aktiva. Immobilienanlage .. Maschinenanlage .. . Wasserbauanlage ...
RM 3 981 083 2 292 497 472 647 6 746 227]¹ Kassenbestand Wechsel . 312 173,79 Effekten 108 150, Vorräte an Rohstoff und Waren 8 694 151,78 Vorräte an Materialien. 618 341,83 9 312 493/6 Guthaben bei Banken 768 602,97 Warendebitoren 3 909 197,84 ebi .493 370,55
70 819,28
491 1430
D 2
Andere
toren 5 171 171
21 721 036/01
—. — —
ö Aktienkapital:
a) Stammaktien.
b) Vorratsaktien
c) Vorzugsaktien
9 000 000 2 000 000 120 000
11 120 000— 176 312 350 000
70 881 224 770ʃ2
100 000
NIIIT77A Ordentliche Reserve Delkrederekonto. Sparkasse.. “ Heinrich⸗Schoener⸗Stiftung Hanftratten. 2 593 473,30 Rohstoffschuld. 283 938,39 Bankschulden 4 647 439,41 Sonst. Schuld. 1 470 916,58 Gewinnvortrag aus 1927 Reingewinn aus 1928
5 359,18
683 305
21 721 036
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1928.
Soll. Betriebsunkosten 6“ Zeiträge zur Krankenkasse, Unfall⸗, Angestellten⸗ und Invalidenversicherung so⸗ wie Arbeitslosenversiche⸗ “ Amortisationen.... Gewinnvortrag aus 1927 5 359,18 Gewinn a. 1928 677 945,86
677 945,86
RM einschl. „. 10 980 08 426 098
381 171]³ 451 465/7
683 305 12 322 098
Haben. Gewinnvortrag aus 1927 Brutkogewinn aus 1928
5 359
12 316 738
12 322 098 Der Vorstand.
Fritz Knispel. H. Amschler.
Alfr. Probst. Paul Probst. Dr. Sturm.
[109065]. Hanfwerke Füssen⸗Immenstadt A. G.
Gemäß Beschluß der heutigen General⸗ versammlung erfolgt die Einlösung der Gewinnanteilscheine für das Geschäftsjahr 1928 mit 7 ⁰% = 4ℳ 14,— per Aktie (unter Abzug der Kapitalertragsteuer von 10 %) bei fol⸗ genden Stellen:
Bayerische Vereinsbank in München
und deren Filialen in Augsburg und
Kempten,
Deutsche Bank Filiale München, Augs⸗
burg und Frankfurt a. M.,
Deutsche Vereinsbank, Frankfurt a. M.
Auf die Vorzugsaktien gelangt ein Gewinnanteil von 6 % zur Auszahlung.
Füssen, den 20. März 1929.
Der Aufsichtsrat.
chäftsberichts
Vierte Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 72
vom 26. März 1929. S. 2.
Jute⸗Spinnerei und Weberei
Bremen in Bremen.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1928.
[110004]) 1 Sächsische Emaillier⸗ und Stanzwerke vormals Gebr. Gnüchtel, Aktien⸗ gesellschaft, Lauter i. Sa. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, den 19. April 1929, mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in 11““ -⸗Straße 1, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung: Vorlegung des Geschäftsberichts und der Vermögensübersicht 9 das Geschäftsjahr 1928 nebst . winn⸗ und Verlustrechnung; Be⸗ schlußfassung hierzu. 2. Erteilung der Entlastung an Auf⸗ sichtsrat und Vorstand. 3. Beschlußfassung über Einziehung von nom. RM 100 000,— Ver wertungsaktien der Gesellschaft. Beschlußfassung über Aenderung des § 4 Abs. 1 des Gesellschafts⸗ vertrags gemäß den Beschlüssen zu Punkt 3 der Tagesordnung. Zu Punkt 3 und 4 der Tagesordnung wird neben einer gemeinsamen Ab⸗ stimmung je eine gesonderte Abstimmung der Stamm⸗ und Vorzugsaktionäre herbeigeführt. Zur Stimmenabgabe bei den zu fassenden Beschlüssen sind gemäß § 28 7042 204 69 der Satzungen diejenigen Aktionäre be⸗ — rrechtigt, welche ihre Aktien spätestens am 16. April 1929 bei der Gesellschaft selbst, bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt oder deren Abteilung Becker & Co., Leipzig, oder bei deren Filiale Chemnitz oder b bei der Direction der Disconto⸗Ge⸗ sellschaft, Berlin, oder bei einer Effektengirobank gegen Bescheinigung bis zur Beendigung der Generalversammlung hinterlegt haben. Lauter i. Sa., den 23. März 1929. Sächsische Emaillier⸗ und Stanzwerke vormals Gebr. Gnüchtel, Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. Friedrich Jay, Vorsitzender.
An Debet. Handlungsunkosten,
Steuern, Abgaben usw. Gesetzliche Arbeiterfürsorge Freiwillige Arbeiterfürsorge Abschreibungen.. “
800 283 30 160 230/[05 123 655 /03 449 496/[15 459 382/82
1 993 047 35
Per Kredit. Vortrag aus 1927. eene“ Fabrikationskonto..
92 172/61 106 074/88 1 794 799/86 1 993 047 35 Bilanz am 31. Dezember 1928.
Aktiva. oI öö6 Wohngebäude und Klein⸗
11S“ Anlage Grenzstraße ... Utensilien und Mobilien Waren und Materialien “ 21—e 2239g38166
257 08170 1 304 481/[13
670 000 —- 140 000 G 10 001
1 894 423/ 38 1 861 187 905 029
Passiva.
Aktienkapital ““ Reservefonds..... Tilgungskonto für das 82 1113eöö“ Krebitoren . .. 10 % Dividende . ““
3 790 500 379 050
90 000
2 323 271 87 379 050,— 80 332/ 82
7 042 204 69 Der Aufsichtsrat.
C. J. Brabant. Der Vorstand. Alb. Haasemann. Die auf 10 °% festgesetzte Dividende gelangt vom 22. d. M. ab durch die Darmstädter und Nationalbank K. a. A., Bremen, zur Auszahlung. Bremen, den 20. März 1929. Der Vorstand. Alb. Haasemann.
[108971]
Bekanntmachung.
Lingner⸗Werke Aktiengesellschaft, Dresden.
8 Nachdem die Frist zum Tausch der Aktienurkunden über RM 140 unserer Gesellschaft auf Grund der 5. und 7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen mit dem 31. Dezember 1928 abgelaufen ist, erklären wir hiermit gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. sämtliche noch im Umlauf befindlichen Stücke obigen Nenn⸗ betrags für kraftlos. „ Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden neuen Aktien unserer Gesellschaft werden gemäß §§ 290, 219 H.⸗G.⸗B. börsenmäßig verkauft werden. Der Erlös wird für die Beteiligten bei uns zur Verfügung gehalten bzw. für deren Rechnung hinterlegt werden. Dresden, den 15. März 1929. G Lingner⸗Werke Aktiengesellschaft, Dresden. Rich. Sichler. 8
[107394] Lagerhausordnung der
Firma Neußer Lagerhaus Gesellschaft A.⸗G., Reuß.
stets Lagerhalter genannt, übernimmt in ihren in Neuß, Düsseldorfer Straße 1 b, belegenen. die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern. Maßgebend für die Uebernahme der Lagerung von Gütern und die Ausstellung von Lagerscheinen sind stets die Seebraengen 8 von dem Preußischen Minister für Handel und Gewerbe genehmigten Lagerhausordnung. Soweit durch die Lagerhausordnung im einzelnen keine besondere Bestimmung getroffen wird, finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Der Lagerhalter verpflichtet ich, bei Abschluß der Lagergeschäfte sowie in den ausgestellten Lagerscheinen auf die Bestimmungen der Lagerhausordnung als maßgebend Bezug zu nehmen.
Die Firma Neußer Lagerhaus Gesellschaft A.⸗G. in eu im folgenden
Der Lagerhalter hat bei der Ausführun seiner Obliegenheiten für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen. 5 3
§ 3.
8 Befindet sich das Gut, das dem Lagerhalter zugesandt ist, bei der Ab⸗ lieferung in einem beschädigten oder mangelhaften Zustande, der äußerlich erkennbar ist, so hat der Lagerhalter die Rechte gegen den Frachtführer oder Schiffer zu wahren, für den Beweis des Zustandes zu sorgen und dem Ein⸗ lagerer unverzüglich Nachricht zu geben; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
83 .
Ist das Gut dem Verderb ausgesetzt oder treten Veränderungen an dem Gute ein, die . Entwertung befürchten lassen, und is keine Zeit vorhanden, die Verfügung des Einlagerers einzuholen, oder ist der Einlagerer in der Erteilung der Verfügung säumig, so kann der Lagerhalter den Verkauf des Gutes nach Maßgabe der 2 vescristen des § 373 des Handelsgesetzbuches bewirken. 8 Das gleiche gilt, wenn der Einlagerer unterläßt, über das Gut zu ver⸗ fügen, obwohl er dazu nach Lage der 65 verpflichtet ist.
8 Der Lagerhalter hat dem Einlagerer, und wenn ein Lagerschein ausgestellt ist, dem legitimierten Besitzer desselben die Besichtigung des Gutes, die Entnahme von Proben und die zur Erhaltung des Gutes notwendigen Handlungen während der Geschäftsstunden zu gestatten.
1 Der Lagerhalter hat ein Verschulden der Personen, deren er sich zur Er⸗ füllung Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfange zu vertreten wie eigenes Verschulden.
2 7
§ 7. Der Lagerhalter ist für den Verlust und die Beschädigung des in seiner Verwahrung befindlichen Gutes verantwortlich, es sei denn, daß der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten. 8 Der Lagerhalter ist wegen der Unterlassung der Versicherung des Gutes, sofern nicht die Bestimmung im § 14 Platz greift, nur verantwortlich, wenn er von dem Einlagerer angewiesen war, ’1. zu bewirken. Im Falle der Lagerung vertretbarer Sachen ist der Lagerhalter zu ihrer Vermischung mit anderen Sachen von gleicher Art und Güte nur befugt, wenn ihm dies ausdrücklich gestattet ist. Der Lagerhalter erwirbt auch in diesem Falle nicht das Eigentum des Gutes; aus dem durch die Vermischung entstandenen Gesamtvorrate kann er edem Einlagerer den ihm gebührenden Anteil ausliefern, ohne daß er hierzu er Genehmigung der übrigen ggte z. bedarf. § 9. Der Lagerhalter hat Ans 2 auf die tarifmäßige Vergütung sowie auf Erstattung der Auslagen für Fra ht und Zölle und der sonst für das Gut e Aufwendungen, soweit er sie den Umständen nach für erforderlich alten durfte.
H. Schoener, Vorsitzender.
8
Von den dem Lagerhalter zukommenden Beträgen (Cagerkosten)
Verantwortlichkeit
sdesselben in das von dem Lagerhalter na tragen.
nach dem Ablaufe von je drei Monaten seit der Einlieferung oder, wenn das Gut in der Zwischenen zurückgenommen wird, bei der Rücknahme zu erstatten, wird das Gut teilweise zurückgenommen, so ist nur ein entsprechender Teil zu berichtigen, es sei denn, daß das auf dem Lager verbleibende Gut zur Sicherung des Lagerhalters nicht ausreicht.
§ 10.
Der Lagerhalter hat wegen der Lagerkosten ein Pfandrecht an dem Gute, so lange er es im Besitze hat, insbesondere mittels Konnossements, Ladescheins oder Lagerscheins darüber verfügen kann.
11.
Der Lagerhalter ist verpflichtet, das Gut gegen Entrichtung der Lager⸗ kosten jederzeit, auch vor Ablauf der für die Lagerung bedungenen Frist, dem Einlagerer oder, wenn ein Lagerschein ausgestellt ist, dem legitimierten Besitzer desselben 88 20) auszuliefern. Wird nur die Auslieferung eines Teiles des Gutes verlangt, so sind die Lagerkosten zum entsprechenden Teil zu entrichten. Die Vorschriften, nach welchem dem Lagerhalter wegen sonstiger Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht an dem Gute zusteht, bleiben unberührt. 8
§ 12.
Der Lagerhalter kann nicht verlangen, daß der Einlagerer das Gut vor dem Ablaufe der bedungenen Lagerzeit und, falls eine solche nicht bedungen ist, daß er es vor dem Ablaufe von drei Monaten nach der Einlieferung zurück⸗ nehme. Ist eine Lagerzeit nicht bedungen oder behält der Lagerhalter nach dem Ablaufe der bedungenen Lagerzeit das Gut auf dem Lager, so kann er die Rücknahme nur nach vorgängiger Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat verlangen.
Der Lagerhalter ist berechtigt, die Rücknahme des Gutes vor dem Ablauf der Lagerzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
§ 13.
Der Lagerhalter hat, bevor er an Order lautende Lagerscheine über ge⸗ lagertes Gut ausstellt, den Tarif für die Vergütung (§ 9) durch Aushang in seinem Geschäftslokal sowie durch ein in dem Aushan⸗ ee bezeichnetes öffentliches Blatt bekanntzumachen. In gleicher Weise hat die “ von Aende⸗ rungen des Tarifs zu erfolgen. Der Lagerhalter kann sich auf eine Aenderung nicht berufen, welche nicht mindestens zwei Wochen vor der Einlieferung vorschriftsmäßig bekanntgemacht war oder bei derselben dem Einlagerer bekannt gewesen ist.
§ 14.
Der Lagerhalter hat das Gut, über welches er einen Lagerschein aus⸗ stellt, gegen Feuersgefahr zu versichern und während der Dauer der Lagerung versichert zu halten, soweit nicht nach der natürlichen Beschaffenheit des Gutes eine Beschädigung durch Feuer ausgeschlossen erscheint.
Die ist bei einer am Orte der Lagerung zum Gewerbebetrieb befugten Versicherungsanstalt dergestalt zu bewirken, daß der Anspruch gegen di letztere entweder von dem Lagerhalter für Rechnung des Besitzers des Lager scheins oder von diesem unmittelbar geltend zu machen ist. . 8e die Höhe der Verficherungssumme genügt der bei Lagerscheins von dem Einlagerer angegebene Wertbetrag.
Der Lagerhalter hat die Versicherung nicht zu bewirken, wenn der Ein lagerer darauf verzichtet. Er muß jedoch auf das nachträglich von dem Besitzer eines Lagerscheins gestellte Verlangen das Gut in Gemäßheit der vorstehendern Bestimmungen versichern. Ebenso ist er, wenn der Betrag einer von ihm be⸗ wirkten Versicherung nicht ausreichend erscheint, auf Verlangen verpflichtet die Erhöhung zu veranlassen.
Der Lagerhalter ist verpflichtet, den Einlagerern auf ihr Verlangen einen einfachen zur Verfügung über das Gut, insbesondere zur Veräußerung und Verpfändung dienenden Lagerschein auszustellen. Die Ausstellung eines b. sonderen, nur zur Verpfändung des Gutes bestimmten Scheines (Lagerpfand⸗ scheines) ist nicht zulässig.
Auch nach der Ausstellung kann der legitimierte Besitzer gegen Rückgabe des Lagerscheines die Ausstellung eines neuen Scheines oder, falls eine Quantität von Waren gelagert ist, die Ausstellung von Lagerpapieren über Teile der Quantität verlangen. Im letzteren Falle hat ihm der Lagerhalter die erforder⸗ liche Umpackung, Neubezeichnung oder sonstige Herrichtung des Gutes zu gestatten, insoweit er nicht selbst zur Vornahme dieser Handlungen bereit ist.
§ 16. Der Lagerschein muß die Bezeichnung „Lagerschein“ tragen. Der Schein muß enthalten: 1. den Namen desjenigen, für welchen oder für dessen Order die Lagerung e. 2. die Bezeichnung des gelagerten Gutes nach Gattung, Me (Zahl, Maß oder Gewicht) und sonstigen Merkzeichen,
3. den Ort und den Tag der Ausstellung, 4. die Unterschrift des Lagerhalters. 8
. Der Tag der Ausstellung gilt, falls nicht ein anderer ist, zugleich als Tag der Einlieferung der Gutes.
§ 17. Das Recht zur Ausstellung an Order lautender Lagerscheine für Getreide ist auf inländisches oder bereits verzolltes ausländisches Getreide beschränkt. Die lr unverzolltes ausländisches Getreide auszustellenden Lagerscheine müssen die Bezeichnung nicht vII 1“ tragen.
C“
Zeitpunkt angegeben
Der Feheer hat in jedem Scheine anzugeben, ob das Gut mit Zöllen und Steuern belastet ist, sowie ob und zu welchem Betrag andere Verbindlich⸗ keiten auf ihm en. Er hat außerdem auf jedem Scheine zu vermerken, ob und zu welchem Betrag die Versicherung in Gemäßheit des § 14 durch ihn bewirkt wird oder ob sie infolge des Verzichts des Einlagerers unterbleibt. Wird W“ verlangt, daß der v ee e. die Versicherung bewirke oder erhöhe (§ 14 Abs. 4), so muß der Lagerhalter die bewirkte oder erhöhte Versicherung auf dem ihm vorzulegenden Lagerschein vermerken. b
“8“ e gerene. ist, wenn er diesen Vorschriften zuwiderhandelt, dem Besitzer des Lagerscheines für den liat E. üts Schaden verantwortlich.
9.
Der Lagerhalter ist verpflichtet, die Lagerscheine in ein Register einzu⸗ tragen. Die Eintragung soll unter 1.aeese len Nummern geschehen und die in den §§ 16 bis 18 bezeichneten Angaben enthalten. Die Bcheine sind von dem Lagerhalter mit der Kummer, unter welcher sie in das Register eingetragen sind, zu versehen.
§ 20.
Die vheseerung des Gutes (§ 11) hat ausschließlich an den legitimierten Besitzer des Lagerscheins gegen Rückgabe desselben zu erfolgen. Die Auslieferung ist auf dem Lagerschein zu bescheinigen. Die Auslieferung eines Teiles des Gutes erfolgt gegen . ee. auf dem Schein; die Abschreibung ist durch den Lagerhalter und den Empfänger zu vollziehen.
§ 21
Gegenüber dem Besitzer des Lagerscheins darf sich der Lagerhalter auf die in die Urkunde nicht aufgenommenen Bestimmungen des Lagervertrages nicht berufen.
8 Soweit der Betrag der Lagerkosten auf dem Lagerschein nicht ersichtlich ist, kann das Pfandrecht des Lagerhalters (§§ 9 und 10) dem Besitzer des Scheins gegenüber nur wegen der .e.es aus den nach Ausstellung desselben bewirkten Aufwendungen für die Erhaltung, Versicherung oder Auslieferung des Gutes geltend gemacht werden. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Lagerhalter und dem Einlagerer wird durch diese Bestimmung nicht berührt.
2 22
Für die Richtigkeit der Angaben in dem insbesondere in bezug auf Gattung, Menge und Beschaffenheit des Gutes, haftet der Lagerhalter, insoweit nicht die Gewährleistung von ihm in dem Lagerschein ausgeschlossen ist. Er haftet auch in dem letzteren Fall, wenn ihm bewiesen wird, daß die Unrichtigkeit der Angaben bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf⸗ manns nicht unbemerkt bleiben konnte.
Wird ein 8 ae. über Waren ausgestellt, deren Beschädigung, schlechte Beschaffenheit oder schlechte Verpackung äußerlich erkennbar ist, so hat der Lager⸗ halter diese Mängel auf den Urkunden I-Tzn en.
§ 24. Beschränkungen der in den §§ 18 und 22 dem Lagerhalter auferlegten
ürfen in den Lagerschein nicht aufgenommen werden. Auf Verlangen des legitimierten Besitzers des agerscheins ist der Name den § 19 zu führende 98v 82 einzu⸗
Der Lagerschein ist zu diesem Zweck dem Lagerhalter vorzulegen.
Neusfz, den 16. März 1929.
b Neußer Lagerhaus⸗Gesellschaft A.⸗G. “ Kurt Koenemann. Aug. Koenemann
sind die baren Auslagen sofort zu erstatten. Die sonstigen Lagerkosten sind
Ausstellung des
Fünfte Anzeigenbeilage en Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanze
Berlin, Dienstag, den 26. März
8
7. Aktien⸗ gefellschaften.
110011] Vereinigte Elbkiesbaggerei, Kalk⸗KX
Mörtelwerke Actien⸗Gesellschaft
zu Magdeburg. .
Hierdurch laden wir die Aktionäre
Uumnserer Gesellschaft zu der am Sonn⸗ abend, den 26. April 1929, nach⸗ mittags 5 Uhr, im Hotel Magdeburger Hof, Magdeburg, Alte Ulrichstr. 4—5, stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung ein.
8 Tagesordnung:
„Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1928.
‚Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
3. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
4. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. (§ 18 des Gesellschaftsvertrags.) Aktionäre, welche stimmberechtigt der Generalversammlung beiwohnen wollen, haben den Besitz ihrer Aktien bis späte⸗ stens Freitag, den 19. April 1929, nach⸗ mittags 3 Uhr, nachzuweisen bei 1. dem Kontor der Gesellschaft, Magde⸗ burg, Mittelstr. 7, oder
. dem Bankhause Zuckschwerdt & Beuchel, Magdeburg, Spiegel brücke 14/5, oder
dem Bankhause Flemming & Co., Magdeburg, Breiter Weg 269. oder
der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft, Filiale Magdeburg, Otto⸗ von Guericke⸗Str. 78, oder
5. einem Notar oder einer öffentlichen Behörde (§ 29 der Satzung). Magdeburg, den 20. März 1929. Der Aufsichtsrat.
[109973]. Bonner Bergwerks⸗& Hütten⸗
Verein Aktien⸗Gesellschaft. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 11. April
929, nachmittags 5 Uhr, im „Königs⸗
of“ zu Bonn.
1. Bericht über die Lage des Geschäfts in 1928 und dessen Ergebnis, Vor⸗ legung der Jahresrechnung. § 29 der Satzungen.
Bericht der Rechnungsprüfer, Ge⸗
nehmigung der Jahresrechnung, Ent⸗
lastungen. § 26.
Beschluß über die Gewinnverteilung.
§ 30.
Satzungsänderungen: § 6: Möglichkeit
einer Uebernennwertausgabe von
Aktien; § 10: 4jährige Verjährungs⸗
frist von Gewinnanteilscheinen; § 12:
Befugnis des Aufsichtsratsvorsitzenden
zum Abschluß von Anstellungsver⸗
trägen; § 17: Fortfall geheimer
Wahlen im Aufsichtsrat; § 18: Ver⸗
fügung über Anleihen, Anlagen über
20 000 und Gehälter über 5000 RM;
Buchprüfung durch Dritte; § 20:
Aktienhinterlegung für die General⸗
versammlung; § 21: Schriftliche
Stimmrechtsvollmacht; §§ 22, 28:
Umfang und uneingeschränkte Aus⸗
übung des Stimmrechts; § 24: Ein⸗
berufungsfrist 17 Tage; § 25: Fa⸗ kultative Schriftform für Wahlen in
der Generalversammlung; § 30:
Gewinnverwendung zu Rücklagen
usw.; §§ 24 Abs. 2, 29 Abs. 3— 6,
31 Abs. 3 und 32 fallen fort. Fassungs⸗
berichtigung in §§ 8, 13, 15, 17, 19,
23, 25 — 27, 29 — 30.
Ersatzwahl für zwei ausscheidende,
wieder wählbare Mitglieder des Auf⸗
sichtsrats. § 15.
6. Wahl von drei Rechnungsprüfern. § 26 der Satzungen.
Nach § 20 der Satzungen hat die Hinter⸗ legung der Aktien zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bis zum 8. April 1929 einschließlich bei
den Banken
A. Schaaffhausen’'scher Bankver⸗ ein A.⸗G., Filiale Bonn, der
Deutschen Bank, Zweigstelle Bonn, der
Dresdner Bank, sowie bei dem
Bankhause Leopold Seligmann in Koblenz und Köln und deren Zentralen bzw. ihren anderen Niederlassungen oder bei einem deutschen Notar zu erfolgen. Bis nach abgehaltener Hauptversammlung müssen die Aktien hinterlegt bleiben. Vollmachten sind mit dem gesetzlichen Stempel zu versehen. Die Zahlung der Dividende erfolgt bei den oben angegebenen Banken.
Gegen Vorlegung der Hinterlegungs⸗ nachweise werden die Eintrittskarten nebst Stimmzettel ab 3 ¼ — 4 ¾ Uhr nach⸗ mittags spätestens im „Königshof“ aus⸗ gehändigt. Nach Schluß der Liste der Stimm⸗ berechtigten können später Erscheinenden keine Stimmzettel mehr verabfolgt werden. Zementfabrik bei Obereassel bei Bonn, den 12. März 1929.
Filiale Bonn,
Kontokorrentkto.: Debitoren
Reservekonto . . ..
[108596) Dritte Aufforderung.
Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihre Aktien mit Dividendenbogen nebst doppelt ausgefertigtem Nummernverzeichnis bis 28. April 1929 einschl. bei der Gesell⸗ schaftskasse zum Zwecke der Zusammen⸗ legung einzureichen. Auf je fünf ein⸗ gereichte Stammaktien zu RM 20 und für eine Stammaktie zu RM 100 wird je eine Aktie zu RM 20 mit Dividenden⸗ berechtigung ab 1. Juli 1928 ausgegeben.
Die Aushändigung der neuen Aktien erfolgt nach Fertigstellung gegen Rückgabe der über die eingereichten alten Aktien er⸗ teilten Empfangsbescheinigung. Die Be⸗ scheinigungen sind nicht ühertragbar. Die Umtauschstelle ist zur Prüfung der Legiti⸗ mation des Vorzeigers der Bescheinigung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Diejenigen Aktien, die bis zum 28. April 1929 einschl. nicht eingereicht worden sind sowie die eingereichten Aktien, deren Anzahl zur Durchführung der Zusammenlegung in der beschlossenen Form nicht ausreicht und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt worden sind, werden gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt.
An Stelle dieser Aktien werden nach Maßgabe des Zusammenlegungsverhält⸗ nisses neue Aktien ausgegeben und für Rechnung der Beteiligten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in öffent⸗ licher Versteigerung verfkauft; der Erlös wird den Beteiligten nach dem Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Verfügung gestellt. Die Einreichstelle ist bereit, nach Mög⸗ lichkeit die Regulierung von Spitzen⸗ beträgen unter den Aktionären zu ver⸗ mitteln.
Würzburg, den 20. März 1929.
Vulkanolwerke Akt.⸗Gef.
Der Vorstand.
[109059]. .“ Baumwollspinnerei am Stadtbach in Augsburg.
Bilanz per 31. Dezember 1928. RMN [
5 909 724
Aktiva. Anlagekonto: Immobilien und Maschinen . Fabrikationskonto: Vorrat a. Baumwolle, Garnen usw Kassa⸗ und Wechselkonto. Wertpapiere u. Beteiligung.
6 716 798 223 511 560 370
3 246 987
16 657 392
Passiva. Aktienkapitalkonto 4 200 000 —. 1 260 000—f7 Reorganisationskonto für Maschinen u. Einrichtung. Amortisationskonto .. . Unterstützungs⸗, Wohlfahrts⸗ u. Pensionskasse, einschl. Ernst⸗Schmid⸗Jubiläums⸗ fonds 116“ Ersparniskto. f. d. Fabrik “ Kontokorrentkonto: Kredi⸗ toren inkl. Tratten gegen Bounmwolle— Gewinn⸗ und Verlustkonto: S1“
317 508 594 469ʃ53
598 047
476 175
8 426 539
784 651 16 657 392 Gewinn⸗ und Verlustkonto
per 31. Dezember 1928.
Soll.
Abschreibung a. Immobilien
und Maschinen... Generalüunkostenkonto .. Gesetzl. Arbeiterversicherung Zinsenkonto u. Abschreibung
auf Wertpapiere Reingewinn .. .
RM 594 469
962 27
½ — 7
244 901
355 140 784 651
3 941 438
Haben. 1 Fabrikationskonto. 3 941 438 “ 3 941 438
Gewinnverteilung: b Der zur Verfügung stehende Rein⸗ gewinn von RM 784 651,73 wird wie folgt verwendet: RM 504 000,—
zur Auszahlung einer Dividende v. RM 120,— pro Aktie nom. RM 1000 gegen Zinsschein Nr. 6 zahlbar ab 22. März 1929, 280 651,73 als Zuweisung an unsere Unterstützungs⸗, Wohl⸗ fahrts⸗ und Pensionskasse. RM 784 651,73 Der Vorstand. Friedrich Moser. VU—yy— [109060]. Baumwollspinnerei am Stadtbach in Augsburg.
Dem in der heutigen Generalver⸗ sammlung gefaßten Beschluß zufolge wird der Dividendencoupon Nr. 6 unserer Aktien, für das Geschäftsjahr 1928 be⸗ stimmt,
mit RM 120,— pro Stück bei dem Bankhause Friedr. Schmid & Co. und bei der Deutschen Bank, Filiale Augsburg, Augsburg, vom 22. März d. J. an eingelöst.
Augsburg, den 21. März 1929. Der Aufsichtsrat der Baumwoll⸗
spinnerei am Stadtbach.
[108094]
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für den 31. Dezember 1928.
Zinsen
Freigeworde Verlust.
Verwaltung Steuern
Einnahmen. Grundstückserträge
aus Hypotheken⸗ forderungen
ne Rückstell. .
““
Ausgaben. Verlustvortrag aus 1927
skosten und
Gezahlte Zinsen...
Bilanz für den 31. Deze
50 088, 48 [28 247 21
4 466 94
10 528 09 113 252,18
128 24721 mber 1928.
Grundstücke
Bankguthab Forderung
Zinsen Auslagen material
Vertutk .
L
Hypothekens Bankschulde
unkosten
Vorschüsse
material
[78877]
für Heizungs⸗ Sonstige Forderungen
Noch zu zahlende thekenzinsen und
Werte.
“ Hypothekenf
orderung... L an die Häuser⸗
verwaltling Vorausgezahlte Hypotheken⸗ e Rückständige Mieten
und
“
asten.
Aktienaviigg
chulden.. . ypo⸗ aus⸗
Vorausgezahlte Mieten!
für Heizungs⸗
Berlin, den 4. März 1929. Berlinische Grundstücks⸗ Verwaltungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Dr. Goetjes. FFarrscceeerr-ISeelgeTeTekaeeseeeen Sereemeeeee. Bayer. Auto⸗Garagen A.⸗G.,
Garmisch.
RMN „ 1 796 924 19 720 45
30 000 — 77 56
1 369 69 2 137 50 4 727,31 1 241 95 40—
50 088,4
200 000 — 588 162 60 1 087 408 54
8 045 58 28581 3 434 60
—ᷓ
1 887 337713
A IJ. Anlage Grundstücke
Fahrzeuge
Fahrzeugber
Tankanlager
Werkzeuge Büroeinrich Emballagen II. Umsa Kassa. Postscheck Effekten.
Waren Debitoren
Verlustvort
es.
Verlust v. — “
P
Banken. Kreditoren Akzepte.. Hypotheken
III. Tra
Gebäude..
Maschinen ... Garageneinrichtg. 3 051,86
Bilanz per 31. Dezember 1927.
ktiva. vermögen: . 20 000,— . 22 820,— .34 853,—
eifg. 7770,53
Abschreigg. 1 470,53
2 581,84 2 245,10
““
. 776,65
tung 68,20
6 44,80
tzwerte:
88,94 16,44
“ 91,75
197,13 16 9,75 CE525
III. Transitorisches
rag von 1926 13 122,63 1927 3 732,82
vENN5
Abschreibg. 8614.70
77 673 26 300 3 000
16 855/4
Passiva.
I. Eigene Mittel: Artsenkapital.. Reservefonds ““
II. Fremde Mittel:
„ 1128286 11“¹“ “
nsit. Pafsiva 8
Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
164 431
75 000 10 000
10 23705 48 323/771 10 740/85 7 000 — 3 130 04
184 49155
Abschreibun Generalunk
CEr Miet⸗ und Garage.
Waren.. Zentrale Lindau
gemäß gefü bereitwillig
Der Vorstand. Gottschalck.
Ernst Schmid, Vorsitzender.
8
Aufwand.
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Betriebsunkosten.. Sonstige Unkosten..
trägnis Lastauto
66 5656
Revaraturen
und Abrechnung
VSVIII
Vorstehende Bilanz wurde von uns an Hand der Bücher und sonstigen Unter⸗ lagen erstellt. Die Bücher sind ordnungs⸗ Alle Auskünfte wurden
hrt. st erteilt.
München, den 28. November 1928. Dr. F. Fergg und Dr. K. Ziegler. Treuhandkanzlei.
10 985 23 43 508 80 11 109/88
4 008 35
69 612 26
4 530/78 10 642 95 16 918 21 20 336 36
13 45114
Dr. Fergg.
69 612ʃ26
[108998]. Kondima⸗Fabrik A.⸗G. Karlsruhe. Bilanz per 31. Dezember 1928.
Aktiva. RM
Immobilien 192 872,— Zugang. 1 422,— 154 257,— 9 714,70 61127,17 26 970,60 88 007,77 Abschreibung 26 428,43
Inventar .. Zugang 4 4
Abschreibung 184 579 Maschinen..
Zugang..
eg . 1
7 7 Abschreibung 47 Fuhrpark 31 Zugang..
290 545/ 29 365 016/01
736 18 9 367 16
92371 17 096,— 7 950—
941 881 99
Abschreibung Waren .. Debitoren . Ka s. Postscheck Banken. Wechsel. Effekten.
Passiva.
SFa1“ Reservefonds 100 000,— Zugang 50 000,— “ Akzepte .. 1 Selbstversicherung .. . . Sonderrücklagen f. Steuern usw. oo““
250 000
150 000— 213 594 41 217 293/06
32 903,—
46 21455 31 87697
941 881 99 Gewinn⸗ und Verlustkonto.
An Soll. Betriebs⸗ und Handlungs⸗ u“ Werkerhaltung . . Selbstversicherung... . Abschreibungen... Sonderrücklagen f. Steuern L0 Reservefonds. Gewinnsaldo am 31. 12. 1928
““
RM ₰
523 489 75 34 364 72 32 903 — 44 069 93
46 214 55 50 000—
31 876/97
762 918 92
Per Haben. Gewinnvortrag.... Waren (Rohgewinn).. .
2 471 57 760 447 35 762 918/92 [109005]. Wikinger Lloyd,
Transport⸗Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft.
Bilanz für das Geschäftsjahr
1927/28.
Aktiva. Barer Kassenbestand . . 8 Postscheckkonto... 1 358 98 Sithahbhbl 101 392 92 Fauttou 840 — Grundstücke und Häuser. 664 945173 Beteiligungen.... 82 500— Möobhilice— 2 573 30 856 339 51
oℳ ₰ 2 728 58
Passiva.
Aktienkapital.. Gesetzliche Rücklage Sonderrücklage.. Gläubiger .... Hypothekenkonto. Beitragsüberträge. . Rücklage für Schäden Genikka—
500 000 — 20 112 18 4 002/76 83 967 22 174 725/52 59 966,83 7 496/86 6 068 14 856 339/51 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1927/28. Soll. MN. Beiträge für eigene Rück⸗ dscktiimidi Zahlungen aus Versiche⸗ een“ Verwaltungskosten Steuernrn Beitragsüberträge . . 59 966 Rücklage für Schäden 7 496 Gestginitit 6 068 217 795
Haben. 1
Versicherungsbeiträge .. 115 968 Vergütungen der Rückver⸗ 111“]; Beitragsüberträge aus dem Vöriches Schadenrücklagen aus dem Voriaa Vermögenserträge ... Kursdifferenzen...
63 790/ 48
6 725 69 565 4 182
20 858/5 95
7 448 74 13 39685 108/02 217 795/78 Die bisherigen Mitglieder des Aufsichts⸗ rats wurden wiedergewählt. Berlin, den 30. September 1928 und 20. März 1929. Wikinger Lloyd, Transport⸗Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft.
[109993]. Pinnau Aktiengefellschaft für Mühlenbetrieb.
Unsere Aktionäre werden hierdurch auf Montag, den 15. April 1929, 12 ½ Uhr, zur diesjährigen ordent⸗ lichen Generalversammlung nach Königsberg i. Pr., Vordere Vorstadt 38/5 in den Sitzungssaal der Direction de Disconto⸗Gesellschaft eingeladen. Tagesordnung: Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für 1928. Genehmigung der Bilanz und Ge⸗ winnverteilung. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Wahlen zum Aufsichtsrat. „Beschlußfassung über Aenderung des § 8 der Satzung (der Paragraph soll wie folgt ergänzt werden: „Gewinn⸗ anteilscheine, die nicht innerhalb 4 Jahren nach Ablauf desjenigen Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, vorgelegt sind, ver⸗ fallen zugunsten der Gesellschaft“). Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung ist jeder Aktionär, zur Stimmen⸗ abgabe bei den zu fassenden Beschlüssen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien — oder die über diese lautenden Depotscheine einer Effekten⸗ girobank eines deutschen Wertpapier⸗ börsenplatzes — spätestens am 12. April 1929 entweder bei einem Notar nach Maß⸗ gabe der Vorschriften unserer Satzung oder bei der Gesellschaftskasse oder in Königsberg i. Pr.: bei der Direction der Diconto⸗Gesellschaft Filiale Königsberg i. Pr., in Berlin: bei der Direection Disconto⸗Gesellschaft gegen Bescheinigung bis zur Beendigung der Generalversammlung hinterlegen. Königsberg i. Pr., den 23. März 1929. Pinnau Aktiengesellschaft für Mühlenbetrieb. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Ludwig Porr. 11a1‧“
[1099979. Schieß⸗Defries Aktiengesellschaft zu Düsseldorf.
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 17. April 1929, mittags 12 Uhr, im Gebäude der Deutschen Bank, Filiale Düsseldorf, in Düsseldorf, Königsallee 45, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung ein⸗ geladen.
der
Die Die
Tagesordnung:
¹. Geschäftsbericht, Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Prüfungsberichts. Beschlußfassung über die Geneh⸗ migung der Bilanz und die Ver⸗ wendung des Reingewinns. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Satzungsänderungen:
Satz 3 Absatz 2 ist zu streichen.
Satz 22, neuer Absatz 5: „Die Generalversammlungen der Gesell⸗ schaft werden in Düsseldorf oder Berlin abgehalten.“
Sat, 23, Absatz 1 ist zu erweitern um folgenden Zusatz: „Die Hinter⸗ legung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Generalversamm⸗ lung im Sperrdepot gehalten werden. Die dem Effektengiroverkehr ange⸗ schlossenen Bankfirmen können Hinterlegungen auch bei einer Effektengirobank vornehmen.“
5. Wahlen zum Aufsichtsrat. G Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die bis spätestens zum 13. April 1929 einschließlich während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien nebst einem doppelten Nummernverzeichnis in Berlin: bei der Deutschen Bank, bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft oder bei der Bank des Berliner Kassen⸗ vereins, in Düsseldorf: bei der Gesellschafts⸗ Deutschen
kasse, bei der Bank Düsseldorf, bei dem Bankhaus C. G. Trinkaus oder bei dem A. Schaaffhausen’'schen Bank⸗ verein Düsseldorf A.⸗G., in Köln: bei dem Bankhaus Delbrück von der Heydt & Co., in Essen: bei dem Rheinisch⸗West⸗ fälischen Kassenverein 1 oder bei einem deutschen Notar hinter⸗ legen. 8 Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in Abschrift spätestens einen Werktag nach Ablauf der Hinterlegungs⸗ frist bei der Gesellschaft einzureichen. Düsseldorf, den 23. März 1929. Schieß⸗Defries Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat.
Filiale
Der Vorstand. Dr. Vogt.
Dr. Reuter, Vorsitzender.