1929 / 73 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Mar 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 1

zum

2 Dritte Anzeigenbeilage

86 ö111“

8 u“

Beträge in

Passiva

Laufende Nummer

Aktien⸗ kapital bzw. Betriebs⸗ kapital

FKrediboven

a)

seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite

b)

Deutsche Banken, Bankfirmen, Sparkassen und sonstige deutsche Kredit⸗ institute

U fonstige

Kreditoren

Summe b und c

(Sp. 42 und 43)

überhaupt

(Sp. 41 und 44)

Von der Summe der Kreditoren unter b und o (Spalte 44)

sind fällig

2.

darüber hinaus bis zu

3 Monaten

mehr als 3 Monaten

41

42

44

45

47

48

Kreisbank Recklinghan en A.⸗G., Recklinghausen S ö“ 3

150 000 135 000 135 000 100 000 60 000 60 000

Deutsche Bank, Berlin.

Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Berlink. do. Gemeinschaftsbilanz ¹).

Dresdner Bank, Berlin .

Darmstädter u. Nationalbank K. a. A., Berlin

Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G., Berlin

Mitteldeutsche Creditbank, Berlin 3)

40 000

77 500 51 000 65 500 32 000 55 000 35 620

20 000

265 486 219 640 273 727 341 201 223 204 190 536

102 829

160 043 183 775 229 780 292 788 304 278 192 084

102 888

2 076 203 1 040 183 1 268 080 1 471 223 1 552 521 1 045 468

420 734

2 236 246 1 223 958 1 497 860 1 764 011 1 856 799 1 237 552

2 501 732 1 443 598 1 771 587 2 105 212 2 080 003 1 428 088

626 451

1 027 635 486 504 616 188 757 064 665 863 508 651

217 079

1 142 345 683 875 823 188 962 301

1 118 442 686 423

194 564

a) R 66 266 53 579 58 484 44 646 72 494 42 478

111 979

redit 107 619 62 994 89 967 92 026 81 457 68 808

21 008

eredit⸗Gesellschaft A. G., Berlin

271 120

1 342 896

1 235 856

7 606 332

10 185 084

3 662 796

4 787 950

391 442

433 912

275000

45 012 40 000

8

Bayer. Hypotheken⸗ u. Wechselbank, München .. Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt, Leipzuuzg. Barm. Bk.⸗V. Hinsberg, Fischer & Co. K. a. A., Düsseldf. 36 000 Bayerische Vereinsbank, Müncen. 31 050 A. Schaaffhausen'scher Bankverein A.⸗G., Köln 25 000 Deutsche Bau⸗ u. Bodenbank A.⸗G., Berlin 24 300 Rheinische Creditbank, Mannheim 24 000 Bank für Textilindustrie A.⸗G., Berlimn. 22 250 Süddeutsche Disconto⸗Gesellschaft A.⸗G., Mannheim 15 000 Vereinsbank in Hamburg, Hambuug.. 15 000 Bank für Brau⸗Industrie, Berrin 13 100 Norddeutsche Bank in Hamburg, Hamburg.. 12 000 Bank für auswärtigen Handel A.⸗G., Berlin.. 11 000 Deutsche Effect.⸗ u. Wechsel⸗Bk., Frankfurt a. M.. 10 000 Deutsche Vereinsbank K. a. A., Frankfurt a NM... 9 000 Osnabrücker Bank, Dsnabiikee . 7 500 Hall. Bkver. v. Kulisch, Kaempf & Co. K. a. A., Halle 6 000 Leipz. Immob.⸗Ges. Bk. f. Grundbesitz A.⸗G., Leipzig. Westfalenbank A.⸗G., Bochummn Commercial Investment Trust A.⸗G., Berlin kc11141141414“* Anhalt⸗Dessauische Landesbank, Dessau. Oldenburgische Spar⸗ u. Leih⸗Bank, Oldenburg Westbank A.⸗G., Frankfurt 5 n.... Schleswig⸗Holsteinische Bank, Husum

Sroch ir. K. a. t . Deutsche Unionbank A.⸗G., Berlin...

Ostbank für Handel und Gewerbe, Berlin Getreide⸗Kreditbank A.⸗G., Berlin Oldenburgische Landesbank, Oldenburg Plauener Bank A.⸗G., Plauen i. PJ. Mecklenburgische Depositen⸗ u. Wechselbk., Schwerin Commerz⸗Bank in Lübeck, Lbett. .. Niederlausitzer Bant A.⸗G., Cottbiuis.. Bankverein f. Nordwestdeutschland A.⸗G., Bremen Bremen⸗Amerika Bank A.⸗G., Bremen.. Westholsteinische Bank, Altona⸗Heideu.. Handels⸗ u. Gewerbebk. Heilbronn A.⸗G., Heilbronn 2 500 Deutsche Beamten Zentralbank A.⸗G., Berli... 2 400 Wirtschaftsbank f. Niederdeutschld. A.⸗G., Hannover. 2 000 Deutsche Volksbank A.⸗G., Esen . 2 000 Bank für“⸗Handel und Gewerbe A.⸗G., Leipzig.. 2 000 Deutsche Landmannbank A.⸗G., Berlin. 2 000 Barmer Creditbank, Barttrtrieemr . 1 997 Bankverein f. Schleswig⸗Holstein A.⸗G., Neumünster 1 800 Dresdner Handelsbank A.⸗G., Dresden. 1 500 11141421““ 1 500 Rheinische Bauernbank A.⸗G., Kköln 1 500 Geestemünder Bank, Wesermünde⸗Geestemünde.. 1 250 Süddeutsche Holzwirtschaftsbank A.⸗G., Muͤnchen.. 1 210 Pomm. Bk. f. Landwirtsch. u. Gewerbe A.⸗G., Stettin 1 200 Bank für Montanindustrie A.⸗G., Berlin.. 1 100 Frankfurter Bankverein, Frankfurt 5Nn.... 1 020 Leipziger Credit⸗Bank, Leipziuwkklgmgg. 1 005 Leipziger Handels⸗ u. Verkehrs⸗Bk. A.⸗G., Leipzig 1 000 Vorschuß⸗ u. Spar⸗Vereins⸗Bank in Lübeck, Lübeck 1 000 Stolper Bank A. G., Stolp i. Pomm.. 1 000 Mecklenbg.⸗Strelitzsche Hypothekenbk., Neustreliz... 1 000 Duisburger Bankverein A.⸗G., Duisbuug.. 1 000 Schlesische Getreide⸗Kreditbank A.⸗G., Breslau... 1 000 Städte⸗ u. Staatsbank d. Oberlausitz K. a. A., Zittau 1 000 Credit⸗ u. Depositen⸗Bank f. Sachsen A.⸗G., Dresden . 1 000

5 250 5 000 5 000 5 000 5 000 5 000 4 000 4 000 4 000 4 000 3 500 3 200 3 000 3 000 3 000 3 000 3 000 3 000 2 700

5 500

19 974 11 000 18 017 12 797 9 500 1 750 4 000 7 750 5 000 5 000 3 075 5 000 1 322 2 000 600 600

1 520 650

1 250 1 488 1 250 1 100 1 100 500

1 464 1 200

14 937 65 760 58 327

39 793 19 059 11 849 30 959 5 969 14 294 11 015 8 147

14 957 7 981

25 598 26 376 53 384 29 978 31 078 62 425 29 730 12 724 29 820 6 762 689 14 927 26 223 25 258 7435 6 478 2 064 305 2490 8790 889

1 946 4⁰42 268 884 2209 5 305 2 417 3 669 1534 244 1830 540

2 664 456 280 3 069 901

2 317 3154

206

2 034 8 583 626 13

211 746 271 749 213 567 182 359 147 052 36 176 157 636 20 843 135 854 58 017 1 114 80 845 80 965 33 290 18 910 20 096 32 054 3 895 28 581 13 743 14 047 34 098 20 400 4 985 19 926 12 418 38 214

37 853.

8 314 24 213 13 410 42 565 17 326 17 145

5 917

2 834 39 830 23.275

3 518

2 221 20 344

6 004

5 512

890 21 023 23 928

3 160

8 261

5 117

752 11 851 502 11 036

3 084 10 114

7 198

7 972 11 425 3 531

1 837 13 827 2 413

1 404

98 601 187 366 33 567 165 674 64 779 1 803 95 772 107 188 58 548 26 345 26 574 34 118

4 200 31 071

252 281 363 885 325 278 212 337 217 923

98 601 206 425

45 416 196 633 70 748

110 066 118 203 66 695

22 533

14 936

36 044 24 442

5 253 20 810 14 627 43 519 40 270 11 983 25 747 13 654 44 395 17 866

19 809

37 287 25 723

6 3738

3114 42 899

24 176 5 835 5 375

21 198 6 029 5 605 1 11

21 433

24 624 4 489

10 546

5 305% 1181

12 335 1 367 11 042 3 168

10 131

9

43 665 26 53 5 835 5 375 21 198 6 029 5 005 1 211 21 433 24 624 4 489 10 546 5 305 1 181 12 335 1 367 11 042 3 168 10 131

79 898

1

89 965 119 041 73 993

6 909 12 247 12 317

1 000

14 990

5 770 14 167

7 373

449

8 401

3 938

1 802 15 409 2 875

9 626

7487

18 122 7 276 12 440 3 291

691 13 863 6 006 3 831 4 288 8 251 1 371

642 1 007 8 227 6 859 1 899 3 023 1781

631 6 157

363 3 041 1 712 3 196 1 325

3 654 6 129 1 799

2133

13 171 1515 611

V

99 849 146 897 172 032 111 177 83 199 35 325 96 570 8 220 96 720 23 640 1 803 56 114 57 435 40 085 18 307 12 065 12 898 700

12 615 8 722 11 461 4754 3 404

5 104

4 886 33 669 15 216 9 108 4 566 3 787

7 633 5 699

1 055 7 009 12 776 1 805 1 060 2 922 4 23 352 142

5 294 2 962 2 784 1 837

1 656

8 589

994 513

47 530 32 187 20 926 30 565 4 589 44 792 7 360 21 696 6 133 518 316

6 522 1 266 1 129 2 262 8 903 2 500 3 466 22 533 444

10 416 12 315 1 400 7 305 5 803

11 555 2 380 18 848

24 433 22 868 21 493 21 402 14 202 10 806 9 361 11 968 5 420 12 771 3 500 5 401 3 415 1 349 2 125

Erscheint an jedem Wochentag abends.

Bezugspreis vierteljährlich 9 ℛ„ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 Tp, einzelne Beilagen kosten 10 M⸗ Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 Neℳ einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auck anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Seh.

Ppoftscheckkonto: Berlin 41821.

¶˖m⸗

8 Deutsches Reich.

8

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung, betreffend die II. Mecklenburg⸗Schwerinsche Roggenwertanleihe von 1923.

Preußen. 8 8 Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 1. Klasse der 33. Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 6 der Preußischen Gesetzsammlung.

Amtliches. Deutsches Reich.

X“

über den Londoner Goldpreis gemäß 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 8 (RGBl. I S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt 8

für eine Unze Feingodld 84 8h 11 d. für ein Gramm Feingold demnach 32,7777 pence.

Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht.

Berlin, den 27. März 1929. Reichsbankdirektorium. Dreyse. Fuchs.

4 8

II. Mecklenburg⸗Schwerinsche Roggenwertanlei 8 von 1923. Infolge Feststellung des Durchschnittspreises für märkischen Roggen auf 10,30 RM für den Zentner sind nach bereits erfolgtem Abzug der Kapitalertragssteuer zu ahlen für den am 1. April 1929 fälligen Zinschein der II. Roggenwertanleihe: Lit. A 1,15 RM, Lit. B 0,46 RM, Lit. C 0,2 8 Lit. D 0,12 RM. 1“ Schwerin den 25. März 1929. Mecklenburg⸗Schwerinsches Finanzministerium. IVE

Preußen.

Generallotteriedirektion.

Das Einschütten und Mischen der 400 000 Losnummern⸗ röllchen für die 33. Preußisch⸗Süddeutsche (259. Preu⸗ ßische) Klassenlotterie und der 9000 Gewinnröllchen für die 1. Klasse dieser Lotterie erfolgt am Donnerstag, den 18. April 1929, 12 Uhr, öffentlich im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, hierselbst, Jägerstraße 56.

Die Ziehung der 1. Klasse 33./259. Lotterie beginnt planmäßig am Freitag, den 19. April 1929, 8 Uhr, in dem genannten Ziehungssaal.

Berlin, den 23. März 1929. Generaldirektion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie.

8 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 6

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nrr. 13 406 das Gesetz über die Aenderung der kommunalen Grenzen der Stadt Brandenburg (Havel), vom 25. März 1929 und unter Nr. 13 407 die Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 7. Januar 1852 über die Organisation der Verwaltungsbehörden der Hohenzollernschen Lande, vom 19. November 1928. Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM.

Zu beziehen durch R. von Decker’s Verlag (G. Schenck), W. 9, Linkstraße 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 27. März 1929.

Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Berlin

Berlin, Mittwoch, den 27. März, abends.

Puarlamentarische Nachrichten.

Der Reichstagsausschuß für das Reichsstrafgesetzbuch setzte am 22. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Bell (Zentr.) die Beratung über den neuen § 91 a (Staatsgeheimnisse) fort. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) fragte laut Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, ob die Regie⸗ rung Vorschläge für eine neue Fassung machen könne. Er wolle den § 91 a nicht lediglich mit dem Vertrauen auf die Recht⸗ sprechung annehmen. Der Redner bat um Feststellung, ob § 91 a nur Staatsgeheimnisse, bei denen es sich um Tatsachen handelt, betreffe. Er forderte weiter eine Erläuterung des Begriffes des Geheimnisses. Statt „Nachrichten“ sollte man sagen „Nachrichten amtlicher Art, welche den Behörden oder den damit Iö“ Personen amtlich bekannt geworden sind.“ Bayerischer Ministe⸗ rialrat Dr. Dürr bat, den Antrag abzulehnen. Er wies darauf hin, daß für den Kampf zwischen Individualrecht und Staats⸗ gewalt am wenigsten ein Raum sei, wenn es sich, wie beim Landesverrat, um den Schutz des Staates in seiner Existenz und gab dem Bedauern Ausdruck, daß hier um jedes Wort, das dem Schutze des Reiches dienen solle, gerungen, man könne fast sagen, gefeilscht werde. Oberreichsanwalt Dr. Eber⸗ mayer erklärte, er könne keine endgültige Erklärung über die Stellung der Reichsregierung abgeben und möchte das dem Justizminister vorbehalten. Persönlich halte er den Zusatz Dr. Rosenfeld nicht für nötig. Vielleicht könne man sagen: ‚„Nach⸗ richten über Vorgänge oder Veranstaltungen oder Zustände“. In der Erörterung des Begriffes „Geheimnis“ könne er dem Abgeordneten Dr. Rosenfeld nicht folgen. Nach seiner Meinung sei die Relativität beim Begriff der Geheimhaltung nicht zu ent⸗ behren. Abg. Dr. Landsberg (Soz.) verwahrte sich gegen den Ton des bayerischen Vertreters. Man feilsche hier nicht, sondern entscheide danach, was man für das Deutsche Reich am nützlichsten halte. Das könne man hier besser als in Bayern beurteilen, wo man trotz eingetretener Amnestie noch einen armen Sünder ins Zuchthaus geschickt habe. Bei dieser Einstellung der bayerischen Gerichte müsse man eine möglichst vorsichtige Fassung wählen. Der Landesverrat müsse bestraft werden. Die Frage sei die Grenze. Er sehe jetzt in der deutschnationalen Presse Aus⸗ führungen, die eine Erschütterung unserer Währung bedeuteten. (Widerspruch rechts.) Abg. Hergt (D. Nat.) ersieht aus den Ausführungen des bayerischen Vertreters, daß Bayern mit Ernst und Sorge der Entwicklung der Beratung folge. Nirgends in der deutschnationalen Presse sei behauptet worden, daß unsere Währung gefährdet sei. Wohl aber sei auf die Unfähigkeit Deutsch⸗ lands hingewiesen worden, die übertriebenen Forderungen der Entente zu erfüllen. Diese Wahrheit festzustellen, sei Pflicht der be⸗ sonnenen Deutschen, auch wenn der Linken dieser Kampf um die Wahrheit unangenehm sei. (Unruhe links.) Abg. Dr. Emminger (Bayer. Vp.) kritisierte den Weg der Beratung, den man hier mit dem Landesverrat gegangen sei, indem man die Regierungs⸗ vorlage durch neue Vorschläge des Justizministers ersetzt habe. Reichsjustizminister Koch⸗Weser: Wenn hier gesagt ist, daß es für den Fernstehenden einen niederdrückenden Eindruck mache, wie bei den Verhandlungen hier, für deren Art ich doch wohl ein kleines Stück Mitverantwortung trage, um jedes Wort ge⸗ feilscht wird, so muß ich annehmen, daß das nur für denjenigen der Fall sein kann, der den Verhandlungen wirklich so fernsteht, daß er sie nicht übersehen kann. Wir ringen hier in ernsten und schweren Verhandlungen darum, das deutsche Volk endlich einmal wieder in einem großen Werk zu einen, das der Autorität des Staates und humaner Gesinnung gleichmäßig gerecht werden soll. Wir haben diese Arbeit in den letzten neun Monaten in ver⸗ trauensvoller Zusammenarbeit gefördert, und wir haben vielleicht bis auf den heutigen Tag die Sachlichkeit unserer Beratungen niemals durchbrochen. Was die Frage, ob der Reichsjustizminister hier eigene Vorschläge einbringt, angeht, so habe ich zu Beginn unserer gemeinsamen Beratungen erklärt, daß ich den Entwurf nicht in vollem Umfange decke und mir vorbehalte, meine ab⸗ weichende Meinung gegebenenfalls zum Ausdruck zu bringen und, wie das übrigens auch in anderen Ausschüssen unbeanstandet geschieht, durch schriftliche Vorschläge zu fördern. Davon werde ich nur abweichen, wenn es die Mehrheit des Ausschusses be⸗ schließt. Die Vorschläge über den Landesverrat habe ich, wie alle bedeutungsvollen Abänderungen, im Kabinett zur 5 fassung gebracht und darf sagen, daß das Kabinett die volle Verantwortung dafür übernimmt, daß hier dem Staate keine stumpfe Waffe in die Hand gelegt wird, sondern eine Waffe, die besser zu handhaben ist, als die überscharfe und zweischneidige Waffe, mit der bisher gearbeitet werden mußte, und zwar so, daß niemand, auch keines der beteiligten Ressorts, davon befriedigt war. Ministerialdirektor Schäfer erklärte, daß zwar das Preußische Staatsministerium als solches zu den Landesverratsbestimmungen nicht erneut Stellung genommen habe, daß aber sowohl der Preußische Justizminister als auch der Innenminister sich mit den neuen Vorschlägen der Reichsregierung befaßt hätten und der Ansicht seien, daß sie eine geeignete Grundlage für die Re ngg dieser schwierigen Materie seien und die Interessen des Reiches und der Länder genügend wahrten. Abg. Dr. Alexander (Komm.) benutzte die Rede des bayerischen Vertreters und ihre Unterstützung durch die Deutschnationalen zu der Behauptung, hier trete der wahre Grund der Bestimmungen zutage, nämlich den vollen Schutz der Aufrüstung zu erreichen. Vorsitzender Dr. Bell (Zentr.) stellte fest, daß die Grundlage der Beratung im allgemeinen die Vorlage der L ist, daß aber jeder Weai er auch das Recht habe, seine eigene Meinung mitzuteilen. Der Redner teilte mit, daß jetzt ein Abänderungsantrag des Ab⸗ geordneten Dr. Rosenfeld eingegangen sei, den Begriff „Nach⸗ richten“ durch den 8 u erweitern: „über Vorgänge oder

Veranstaltungen oder Zustände“ und ferner zu sagen „Nach⸗ richten amtlicher Art, welche nur den amtlich damit beauftragten Behörden bekannt sind“. Abg. Dr. Levi (Soz.) bemerkte, in Bayern verkenne man das, was dem Staate fromme, jetzt so stark, daß Bayern auch wirtschaftlich und kulturell stark zurück⸗ gehe. Der Redner führte Beispiele an, die erkennen ließen, wie gefährlich die jetzige Fassung der Bestimmung sei. Es gebe kaum Nachrichten über die wirtschaftliche Lage, die nicht unter Um⸗ 8 das Wohl des Landes schädigen könnten. Auch der Begriff er Nachrichten von militärischer Bedeutung sei unendlich er⸗ weitert, z. B. auch Mitteilungen über Kohlenlager und über die Rüstungsindustrie. Schließlich werde das Gesetz über den Verrat militärischer Geheimnisse, wenn es aufrechterhalten bleibe, die jetzige ganze Arbeit hinfällig machen. Bayevischer Ministerialrat Dr. Dürr stellte auf Grund der Aussprache fest, daß die Vor⸗ schläge des Reichsjustizministers wohl die Zustimmung des Reichs⸗ kabinetts gefunden haben und auch der preußischen Regierung mitgeteilt worden sind, daß aber die anderen Landesregierungen keine Gelegenheit gehabt häatten, sich zu den wichtigen Vorschlägen zu äußern. Das bayerische Justizministerium betrachte die Vor⸗ schläge als weitgehende Einschränkung der Regierungsvorlage. Um so mehr müsse dem Wunsche Ausdruck gegeben werden, daß die Vorschläge nicht noch weiter eingeschränkt würden. Fehlsprüche der Gerichte könnten auch durch weitestgehende Einengung der Tatbestände nicht verhütet werden. Die bayerischen Volksgerichte seien von politischen Freunden der Herren eingerichtet worden, die heute ihre Rechtsprechung am schärfsten kritisierten. Die Er⸗ mit den Volksgerichten hätten gezeigt, daß Hochverrat und Landesverrat nicht von örtlichen Gerichten abgeurteilt werden dürften, sondern den höchsten Gerichten zugewiesen werden müßten. Reichsjustizminister Koch⸗Weser erklärte zur Frage des Verhältnisses der Landesverratsvorschriften zum Spionage⸗ gesetz, daß es Aufgabe des Einführungsgesetzes sein werde⸗ das Spionagegesetz der hier getroffenen Regelung anzupassen. dem Antrag des Abg. Dr. Rosenfeld könne er zustimmen, wenn er auf „Tatsachen“ erstreckt würde. Zu dem Bedenken, daß für die Verfahren aus § 115 a die Zuständigkeit der Schöffen⸗ gerichte begründet wäre, erklärte der Redner, daß die Frage der Zuständigkeiten erst im Einführungsgesetz geregelt würde. Ministerialdirigent Dr. Martius erklärte namens des Aus⸗ wärtigen Amts, man wünsche dort lebhaft, daß dieser Abschnitt nicht zu einem Hindernis des großen Werkes der Strafrechts⸗ reform werde. Die neue Fassung des Abschnitts sei eine Ver⸗ besserung, namentlich hinsichtlich der neuen Bestimmungen, die in diesen Abschnitt hineinkommen und hinter dieser Neufassung stehen. Oberreichsanwalt Dr. Ebermayer nannte den Antrag Rosenfeld unannehmbar, schon mit Rücksicht auf die militärische Spionage. Man müsse hier den Gerichten vertrauen. In der Abstimmung wurde der Antrag Rosenfeld genehmigt, statt „Nachrichten“ zu sagen: „Nachrichten über Vorgänge oder Ver⸗ anstaltungen oder Zustände“. Im übrigen wurde der Paragraph nach der Vorlage angenommen. § 92 (Ausspähung von Staats⸗ geheimnissen) lautet: „Wer sich ein Staatsgeheimnis in der Ab⸗ sicht verschafft, es an eine ausländische Regierung oder an jemand, der für eine ausländische Regierung tätig ist, gelangen zu lassen, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.“ Abg. Dr. Levi (Soz.) beantragte, die Worte „oder an jemand, der für eine aus⸗ ländische Regierung tätig ist“ zu streichen. Sonst könne jeder Auslandskorrespondent unter Verdacht gestellt werden, und auch jeder, der mit ihm spreche. Mindestens müsse festgestellt werden, daß der Betreffende im Auftrag der fremden Regierung ge⸗ handelt habe. Als Vertreter des Reichswehrministeriums erklärte Wirkl. Geh. Kriegsrat Dr. Grünwald, diese letzte Tatsache sei Gwer getgagelen. Auf diesem Gebiet würden grundsätzlich keine Aufträge von den Regierungen erteilt. Reichsjustizminister Koch⸗Weser ist der Auffassung, daß durch die Fassung des Antrags Rosenfeld der Vorschrift gegen die Aus⸗ spähung von Staatsgeheimnissen jegliche Stoßkraft genommen würde, denn ein Auftrag einer fremden Regierung würde im Einzelfalle kaum nachweisbar sein, da nach der bisherigen Erfahrung die Spione meistens von sich aus die Kenntnis von Staatsgeheimnissen zu erlangen suchen, die sie alsdann an die ausländische Regierung zu verhökern pflegen. Es müsse natürlich festgestellt werden, daß der Täter mit dem Vorsatz handle, das Geheimnis eben an einen solchen Agenten weiterzugeben. Nach längerer Erörterung wurde § 92 mit der vom Abg. Dr. Bell (Zentr.) beantragten Milderung der Strafe auf fünf (statt zehn) Jahre Zuchthaus genehmigt. Es folgte § 93 (Landes⸗ verrat): „Wer ein Staatsgeheimnis an eine ausländische Regie⸗ rung oder an jemand, der für eine ausländische Regierung tätig ist, gelangen läßt, oder ein Staatsgeheimnis öffentlich bekannt⸗ macht, wird mit Zuchthaus bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder lebenslanges Zuchthaus.“ Abg. Hergt (D. Nat.) beantragte, hier eine Bestimmung über die Fahrlässigkeit aus dem Spionage⸗ gesetz zu übernehmen, und zwar als Abs. 3. Die Fahrlässigkeit soll hier mit Gefängnis bestraft werden. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragte, den Absatz 2, wie folgt zu fassen: „Wird die Tat aus Gewinnsucht begangen, so ist in besonders schweren ällen auf Zuchthaus nicht unter zehn Jahren zu erkennen.“

it 14 gegen 13 Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt, des⸗ gleichen der Antrag Hergt (D. Nat.). § 93 wurde in der neuen Form genehmigt. Die weitere Beratung wurde auf den 9. April vertagt. ““ 8

Der Rechtsausschuß des Preußischen Landtages ist für der 9. April einberufen worden, um über das Gnadengesuch zu ver⸗ handeln, das der Verteidiger des Oberleutnants Schulz, Professo Grimm, für diesen eingereicht hat.