1929 / 84 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Apr 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Sprottau.

20 000 RM.

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Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 83 vom 10. April 1929. S. 4.

Schopfheim: Direktor Ludwig E. Walter 2. aus dem Vorstand ausgeschieden. ie Prokura des Johann Reichert ist

erlloschen.

Schopfheim, den 3. April 1929 Bad. Amtsgericht

Schwiebus. 1

Bei der in unserem Handelsregister A umter Nr. 32 eingetragenen Firma Rathsapotheke Paul Neumann, Schwie⸗ bus, ist heute vermerkt worden, c9. der bisherige Gesellschafter Hans Paul Neumann alleiniger Inhaber der Firma ist. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Schwiebus, den 25. März 1929. 1 Das Amtsgericht. Seligenstadt, Hessen. (2932]

In unserem Handelsregister Abtei⸗ lung A wurde heute unter Nr. 55 bei der Firma Hessische Gummiwaren⸗ fabrik Fritz Peter in ein⸗ etragen, daß die Prokura der Elly. zeter in Hanau erloschen ist.

Seligenstadt, den 22. März 1929.

Hessisches Amtsgericht.

Seligenstadt, Hessen, [2931] In unserem Handelsregister Abtei⸗ lung A wurde heute unter Nr. 150 bei der Firma Alfred Schwab in Seligen⸗ 8* eingetragen, daß die Prokura des ernhard Willenweber in Seligenstadt erloschen ist. Seligenstadt, den 23. März Hessisches Amisgericht.

1929.

Sonnenburg, N. M. [2933]

In unser Handelsregister Abtei⸗ lung B ist bei der unter Nr. 4 einge⸗ tragenen Firma Heuversandstelle Sonnenburg, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung zu Sonnenburg, Nm., einge vagen worden:

Das Stammkapital ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 4. Februar 1929 um 10 500 Goldmark auf 31 500 Gold⸗ mark erhöht.

Sonnenburg, Nm., den 26. März 1929. Amtsgericht.

Sorau, N. L.

In das Handelsregister Abteilung B

ist heute bei der Firma Gebr. 88.

& Co. G. m. b. H. in Kunzendorf, N.L., folgendes eingetragen worden:

8 ie Vertretung der Gesellschaft er⸗ eg fortan durch die beiden 6 äfts⸗

[2934]

führer. Der Geschäftsführer Arthur Brückner ist durch Tod abberufen; zu Geschäftsführern ind neu bestellt der Kaufmann Willy Sparsam und der Hüttentechniker Oskar Hirsch, beide in Kunzendorf, N. L. Die Prokura des Willy Shorsane ist durch seine Bestellung zum Geschäfts⸗ führer ren Corau, N. L., den 5. April 1929. Das Amtsgericht. [2935] Im Handelsregister B ist heute unter Nr. 31 die Gesellschaft mit beschränkter aftung in Firma Auto⸗Handelsgesell⸗ chaft m. b. H. W. Gronau mit dem Sitz in Sprottau eingetragen worden. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Handel

mit Kraftfahrzeugen und deren Ersatz⸗

teilen, Betrieb einer Reparaturwerk⸗ 8 Bau von Großgaragen und deren Vermietung zu Erwerbszwecken, Ankauf von weiterem Grund und Boden und

Einrichtungen darauf für die Zwecke des ggesamten

Unternehmens, Abschluß anderweiter Geschäfte, die hiermit zu⸗ sammenhängen, auch der Erwerb gleich⸗ artiger oder ähnlicher Unternehmungen, Beteiligung an solchen oder Vertretung ür solche. Das Stammkapital beträgt Auf ihre Stammeinlagen von je 10 000 RM bringen die Gesell⸗ schafter Ingenieur Wilhelm Kutscher⸗ Gronau und seine Ehefrau Margarethe geb. Wöller in Sprottau das von ihnen zu gleichen Teilen von der Stadt prottau käuflich erworbene unbebaute Terrain an der Lindenstraße in Sprottau zum Werte von 6000 RM zu gleichen Teilen ein. Geschäftsführer find Ingenieur Wilhelm Kutscher⸗ Gronau und dessen Ehefrau Margarethe Kutscher⸗Gronau geb. Wöller in Sprot⸗ tau. Der Gesellschaftsvertrag ist am 27. November 1928 festgestellt, am 13. Februar und 18. März 1929 berich⸗ tigt und ergänzt. Der Geschäftsführer Wilhelm ist berechtigt, allein die Gesellschaft zu vertreten und allein die Firma zu zeichnen, seine Ehe⸗ frau, die Geschäftsführerin Margarethe Kutscher⸗Gronau, doch nur unter Mit⸗ zeichnung ihres Ehemannes. Amts⸗ gericht Sprottau, den 26. März 1929.

Stargard, Pomm. [2936] In das Handelsregister A Nr. 210 ist eute bei der Firma August Lehmann, arbenhaus, Lack⸗Lehmann zu Stargard i. Pomm., eingetragen: Die Prokurag des Kaufmanns Hans Lehmann ist erloschen. Stargard i. Pomm., den 30. März 1929. Das Amtsgericht 8

1 [2937] In das Handelsregister A ist heute unter Nr. 429 die Firma Hans Leh⸗ mann mit dem Sitz in Stargard i. Pomm. und als ihr Inhaber der Drogerie⸗ besitzer Hans Lehmann in Stargard in Pomm. eingetragen worden. Stargard in Pomm., den 2. April 1929. Das Amtsgericht.

Stargard, Pomm.

Stolberg, Rheinl. 1 [2938] In Firma Josef Dechesne, Sitz Stolberg, Rhl., ist an Stelle des Dr.

Jos. Dechesne als Alleininhaberin dessen Ehefrau Charlotte geb. Schäning, wohnhaft in Stolberg, Rhl., getreten Dem Dr. Jos. Dechesne in Stolberg, Rhl., ist Prokura erteilt. Die Prokura des Ingenieurs Karl Simons in Aachen is erloschen. Amtsgericht. Stol⸗ berg, Rhl., den 4. April 1929.

Stolp, Pomm. [2940]

Hand.⸗Reg⸗Eintr. A vom 14. März 1929: Automobilzentrale Bruno Pfitz⸗ ner Stolp: Die Gesamtprokura des Ludwig Kohl ist erloschen.

Amtsgericht Stolp. Stolp, Pomm. [2939]

Hand.⸗Reg.⸗Eintr. B 80 vom 19. März 1929: Pommersche Reklame Vertrieb, .“ mit beschränkter Haftung in Stolp:

Die Gesellschaft ist anügecs. Liqui⸗ dator ist der bisherige ;. Friedrich Frischmann in Stolp. gericht Stolp.

mts

Stralsund. 2941]

In das Handelsregister B ist heute untker Nummer 45 bei der Firma Milch⸗ zuckerei G. m. b. H. eingetragen: Die bisherigen Gesellschafter sind Liqui⸗ datoren.

Stralsund, den 5. April 1929.

Das Amtsgericht. Straubing. Handelsregister. [2942]

1. Neueintragung: „Georg iefl“, Sitz Straubing. Inhaber Georg Kiefl, Kaufmann in Straubing. Kolonial⸗ warengroßhandel.

2. Löschungen: a) „Artmeier & Kiefl“, Sitz Straubing. Die offene Handelsgesellschaft ist 8 die Firma erloschen. b) „Straubinger Bier⸗ Fis eenr Brüggemann & Pfann⸗ hauser“, 8 Straubing. Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst, die Firma erloschen.

Straubing, den 4. April 1929.

Amtsgericht Registergericht.

Striegau. [2943] In unser Handelsregister A Nr. 353 ist am 8 Februar 1929 bei der Firma nst Froehlich, Striegau, eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Striegau.

Torganun. [2944]

Die im Handelsregister A einge⸗ tragenen Firmen Nr. 76, „Gottlieb Taeubel“, Torgau; Nr. 96, „H. Kirmse & H. Jost“, Schildau; Nr. 124, „Frau verw. L. Ebermann“, Torgau; Nr. 149, „Wilhelm Ruhland“, Torgau; Nr. 173, „Carl Ebermann“, Torgan, sollen ge⸗ mäß § 31 Abs. 7 Hand.⸗Ges.⸗Buchs und § 141 Freiw.⸗Ger.⸗Ges. von Amts wegen elöscht werden. Es werden daher die Firmeninhaber oder ihre Rechtsnach⸗ folger hierdurch aufgefordert, einen etwaigen Widerspruch gegen die Lö⸗ schung binnen drei Monaten bei dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen, andernfalls die Löschung er⸗ folgen wird.

Amtsgericht Torgau, 2.

April 1929.

Traben-Trarbach. [2945]

Im Handelsregister A Nr. 158 wurde bei der Firma Heinrich Immich⸗Anker in eingetragen:

Heinrich Immich⸗Anker jr. ist in das Geschäft als persönlich haftender Ge⸗ sellschafter eingetreten. Die Firma ist eine offene Handelsgesellschaft. Die Ge⸗ sintcoffs hat am 3. Januar 1929 be⸗ gonnen. Der Ehefrau Heinrich Immich⸗Anker Wilhelmine geb. Cas⸗ pari und der Ehefrau Heinrich Im⸗ mich jr. Berta geb. Pfisterer, beide in Enkirch, ist Einzelprokura erteilt. Die Prokura des Heinrich Immich jr. ist er⸗ loschen.

Das Amtsgericht Traben⸗Trarbach.

vechta. 1 3 [2946]

In das hiesige Handelsregister Ab⸗ teikung B ist heute zu der unter Nr. 9 eingetragenen Firma „Oldenburgische Spar⸗ und Leihbank Filiale Lohne in Lohne, Zweigniederlassung der Aktien⸗ gesellschaft in Firma Oldenburgische Spar⸗ und Leihbank zu Oldenburg“ folgendes eingetragen:

In der Generalversammlung vom 12. April 1927 wurde beschlossen, das Grundkapital um 1 000 000 RM auf 5 000 000 RM zu erhöhen. Die Er⸗ höhung ist inzwischen erfolgt.

Demgemäß ist der § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung (Grundkapital) geändert. Im § 5 der Satzung ist Abs. 4 ge⸗ strichen.

Der § 5 Absatz 1 und 2 erhält dem⸗ nach fols he Fassung: Das Grund⸗ kapital beträgt 5 000 000 RM. Die Aktien lauten: 31 333 über je 100 RM, 43 335 über je 20 RNM, 1000 über je 1000 RM.

Vechta, den 23. Mai 1929.

Amtsgericht.

Waldenburg, Sachsen. [2947] Auf Blatt 120 des hiesigen Handels⸗ registers, die offene andelsgesellschaft in Firma 1. Steinert in Reichenbach betr., ist heute eingetragen worden: Dem Gesellschafter Kar Bruno Steinert in Reichenbach ist die Ge⸗ schäftsführung und Vertretungsbefugnis für die offene Handelsgesellschaft in Firma Friedrich Steinert in Reichen⸗ bach entzogen worden. Sächsisches Amtsgericht Waldenburg, 1u“ den 4. April 1929 1

Wesel. In unser Handelsregister Abteilung B ist bei der unter Nr. 116 eingetragenen Firma Bank Zweigstelle Wesel heute folgendes eingetragen worden: Der Umtausch der Aktien zu 60 RM. und 120 RM in Aktien zu 100 RM und zu 1000 RM ist durchgeführt. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 4. 4. 1928 ist der Gesell⸗ schaftsvertrag in § 4 Abs. 1 (Einteilung des Grundkapitals) und § 23 Abs. 1 (Aktienstimmrecht) geändert. Kommerzienrat Paul Millington⸗ Herrmann ist nicht mehr Vorstands⸗

Wesel, den 2. April 1929. Amtsgericht. Wetzlar. [2949] In unser Handelsregister Abteilung B Nr. 14 ist heute bei der Firma Mittel⸗ deutsche Kreditbank Filiale Wetzlar ein⸗ etragen worden: Die Generalversamm⸗ ung vom 28. Februar 1929 hat nach Genehmigung des Fusionsvertrags vom 8. Februar 1929 besch ofsen, das gesamte Vermögen der Gesellschaft als Ganzes unter Ausschluß der Liquidation auf die Commerz⸗ und Privatbank Aktien⸗ gesellschaft in Hamburg zu übertragen. Die E ist aufgelöst, die Firma ist erloschen. Wetzlar, 2. April 1929. Amtsgericht.

Witten. [2950] Witten, den 22. 3. 1929: A 123: Wilh. G“ Nachf., Witten: Kaufmann Rudolf Keudel ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. mtsgericht.

Witten. 1 Witten, den 26. 3. 1929: B 180: Ver⸗ einigte Steinindustrie, Witten⸗Bochum, Gesellschaft mit Haftung in Witten. Gegenstand des Unter⸗ nehmens 1 die Gewinnung und der Vertrieb sämtlicher Eö1ö1“ nisse. Stammkapital beträgt 000 Reichsmark. 8F sind Unter⸗ nehmer 88 Winkelmann in Witten und Betriebsleiter Wilhelm Beckamp in Bochum. Der Gesellschaftsvertrag ist am 18 2. 1929 festgestellt. Sind mehrere bestellt, so wird die Gesellschaft durch mindestens zwei Geschäftsführer oder, falls Prokuristen bestellt sind, durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Der Gesellschafter Adolf Winkelmann bringt als Einlage das ihm zustehende Recht zur Ausbeutung des Steinbruchs an der Herbeder Straße in Witten ein. Der Wert beträgt 5000 RM. Der Gesell⸗ Wilhelm Beckamp bringt als Einlage die ihm zustehende Berechtigung zur Ausbeutung des Steinbuchs an der Steinstraße in Annen ein. er Wert beträgt 5000 RNM. Die Bekannt⸗ machungen der Gesellschaft erfolgen durch en Reichsanzeiger. B 120, Annener Schutzkleider⸗ Handschuh⸗ und Sackfabrik, G. m. b. H. in Annen: Die Liquidation ist beendigt. Die Firma 8 erloschen. 28. 3. 1929, B 159, Deutsche Bank, Zweigstelle Witten: Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 4. 4. 1928 1 der Gesell⸗ schaftsvertrag in § 4 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 geändert. Kommerzienrat Paul Millington⸗Herrmann ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Die Prokura des Rudolf Sihler ist erloschen. Amtsgericht.

Witten. [2952]

Witten, den 28. 3. 10929; A 604, Geyer & Co., Witten haf⸗ tende Gesellschafbter: 1. Witwe In⸗ genieur Alfred Geyer, Paula geb. van Heese, in Witten, 2. Ingenieur Adolf Staeblein in Witten. Die Gesellschaft hat am 1. 2. 1929 begonnen. A 602, Columbus⸗Maschinenfabrik Emde & Co., Witten: Die Firma lautet jetzt: Columbus ⸗Maschinenfabrik Walter Scharlau in Witten. Ernst Emde ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Walter Scharlau ist jetzt Allemninhaber und führt das Geschäft unter der neuen Firma fort. A 136, Wilh. Köster, Witten: Die Fivma ist auf den Kauf⸗ mann Franz Köster in Witten über⸗ gegangen. Die Prokura des Franz Köster ist erloschen. Der Ehefrau Franz Köster, Maria geb. Girnth, in Witten ist Prokura erteilt. A 224, Hermann Bormann, Witten: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht.

Durch

Zella-Mehlis. [2953] In unser Handelsregister Abt. B ist heute unter Nr. 23 bei der Firma Com⸗ merz⸗ und Privat⸗Bank, Aktiengesell⸗ schaft Filiale Zella⸗Mehlis in Zella⸗ Mehlis, Zweigniederlassung der in Hamburg unter der Firma Commerz⸗ nd Privat⸗Bank, Abtiengesellschaft, be⸗ stehenden eingetragen wor⸗ den: Den Direktoren Günther Knaudt, Hermann Seel, beide in Weimar, und Theo Schmidt in Suhl ist für die Filiale Zella⸗Mehlis in der Weise Gesamt⸗ prokura erteilt worden, daß jeder ein⸗ zelne von ihnen berechtigt ist, die Filiale in Gemeinschaft mit einem Vorstands⸗ mitglied der Gesellschatf oder einem anderen für die Filiale bestellten Pro⸗ kuristen zu zeichnen und zu vertreten. Zella⸗Mehlis, den 23. März 1929. Thüringisches Amtsgericht. Zwickan, Sachsen. [2954] In das Handelsregister ist heute ein⸗ getragen worden: 1. auf Blatt 2946 die Firma Schäfer & Co. Der Sitz der Gesellschaft ist von Chemnitz nach Mosel verlegt worden.

Gesellschafter sind die Kaufleute Arthur]

[2948] Edmund Alfred Schäfer in

Chemnitz und Martin Fritz Hertsch in Mosel. Die Gesellschaft hat am 16. Dezember 1927 begonnen und ist durch das Aus⸗ scheiden Schäfers aufgelöst worden. Hertsch führt das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma als Einzelkauf⸗ mann weiter. (Angegebener Geschäfts⸗ zweig: Herstellung und Handel mit Drahtbürsten. Geschäftslobal: Mosel, Nr. 87 G.)

2. auf Blatt 2947 die Firma Schulze Co. in Zwickau. Gesellschafter sind Minna Hedwig vhl. Schulze geb. Helm in Zwickau und Klaviertechniker Alfred Max Ehrler in Steinpleis. Die Ge⸗ sellschaft ist am 12. Mai 1928 errichtet worden. Der Gesellschafter Ehrler ist von der Vertretung der Gesellschaft aus⸗ geschlossen. Prokura ist erteilt dem Kaufmann Gotthilf Hermann Schulze in Zwickau. (Angegebener Geschäfts⸗ zweig: Handel mit Pianos, Harmo⸗ niums, elektr. Pranos, Sprechapparaten und anderen Musikinstrumenten und Herstellung und Vertrieb derfelben. Ge⸗ schäftslokal: Zwickau, Bahnhofstr. 18.) Amtsgericht Zwichau, den 4. April 1929.

3. Vereinsregister.

Bad Nauheim. [3647] In unser Vereinsregister wurde ein⸗ getragen am 27. März 1929, R. 8, bei dem Evangelischen Jugend und Männer Verein in Bad Nauheim: „Der Verein ist aufgelöst.“ Hessisches Amtsgericht Bad Nauheim.

4. Genofsenschafts⸗

treegister.

Angerburg. 13175]

In unser Fencshe h ist heute unter Nr. 53 die Elektrizitäts⸗ genossenschaft Steinwalde, G. m b. H., in Steinwalde eingetragen worden. Die Satzung ist am 14. Femna⸗ 1929 er⸗ richtet worden. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist Bezug und Verteilung von elektrischer Arbeit sowie Errichtung und Erhaltung der hierzu notwendigen An⸗ lagen und Maschinen und die Be⸗ schaffung von Geräten.

Angerburg, den 25. März 1929

Amtsgericht.

Bad Liebenwerda. s ĩ76] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 11 bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnsbasse Hohenleipisch, e. G. m. b. H., eingetragen worden, daß die Haftsumme auf 200 RM erhöht ist. Bad Liebenwerda, den 28. März 1929. Das Amtsgericht.

Bad Schwartamn. [3177]

In unser Genossenschaftsregister ist zu Nr. 14, „Elektrizitäts⸗Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Cashagen“, eingetragen:

Die Vertretungsbefugnis der Liqui⸗ ist beendigt und die Firma er⸗ oschen.

d Schwartau, den 5. April 1929. Amtsgericht. Abt. I. Berlin. [3178]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 34, Genossenschaftsbank „Moabit“ zu Berlin e. G. m. b. H., eingetragen worden: Die Firma lautet jetzt: Genossenschafts⸗Bank„Moabit“ e. G. m. b. H. Amtsgericht Berlin⸗ Mitte Abt 88, den 5. April 1929.

Berlin. 8 [3179]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 26, Genossenschaftliche Central⸗Kasse des Reichs⸗Land⸗ bundes e G. m. b. H., eingetragen worden: Aufgelöst durch Beschluß der Generalversammlung vom 15. März 1929. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 88, den 5. April 1029. Bochum. Ler0.

Eintragung in das daegae: fts⸗ register des Amtsgerichts zu chum am 27. März 1929. In unser Genossen⸗ schaftsregister ist heute unter Nr. 123 die Genossenschaft unter der Firma „Gemeinnützige Baugenossenschaft Gerthe, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Gerthe“ eingetragen worden: Das Statut ist am 17. Februar 1929 fest⸗ gestellt worden. 89e des Unter⸗ nehmens ist die Verschaffung von ge⸗ und zwechmäßig eingerichteten Wohnungen in eigens erbauten oder an⸗ gekauften Häusern zu billigen Preisen an Minderbemittelte, die Mitglied der Genossenschaft sein müssen, und An⸗ nahme von Spareinlagen. Gn.⸗R. 123.

Egelmn. [318¹1]

Bei der Ländlichen Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Pr. Börnecke, e. G. m. b. H., ist folgendes eingetragen worden:

Heinrich Dorendorf ist aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden und an seine Stelle Otto Dorendorf gewählt.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 14. Januar 1929 sind § 21 Absatz 1 und § 37 Absatz 3 und 5 des Statuts geändert.

Egeln, den 2. März 1929

8 Amtsgerich

Gelsenkirchen. 3182] In Sachen Genossenschaftsregister Nr. 167, Gemeinnützige Baugenossen⸗ schaft „Eigenbau“ eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gelsenkirchen, ist heute eingetragen: Statut vom 29. Januar 1929. Zweck der Genossenschaft ist jetzt: 1. Der Zweck der Genossenschaft ist ausschließlich dar⸗ auf gerichtet, Minderbemittelten . und zweckmäßig eingerichtete oh⸗ nungen in eigens erbauten oder an⸗ gekauften Häusern zu billigen Preisen zu verschaffen. 2. Zu diesem Zwecke nimmt die Genossenschaft auch Spar⸗ einlagen entgegen. Die näheren Be⸗ stimmungen unterliegen dem Beschluß von Vorstand und Aufsichtsrat, jedoch darf die Verzinsung 5 vH, oder sofern⸗ dieser höher ist, den Zinssatz der ört⸗ lichen bühenenchen Sparbasse für Ein⸗ lagen nicht übersteigen. 3. Eine spekula⸗ tive Verwertung der Häuser soll dadurch ausgeschlossen werden, daß diese nur zur Nutzung in Erbbaurecht, unter Ver⸗ einbarung des grundbuchlich zu den An⸗ oder Wiederkaufsrechts oder als VEE abgegeben werden, 4. vern⸗ hohe

ine Begünstigung einzelner sonen durch unverhältnismäßig Vergütungen, Entschädigungen oder Ge⸗ hülter, durch Zubilligung besonderer reise bei Vergebung von Bauarbeiten und dergl. oder durch sonstige Ver⸗ waltungsausgaben, die nicht durch den Zweck der Genossenschaft bedingt sind, darf nicht xfeifen 5. Die Tätigkeit der shenehsgt chaft ist auf den Kreis der ihr jeweils angehörenden Mitglieder be⸗

schränkt. Amtsgericht Gelsenkirchen, 14. 3. 1929. [3183]

Gernsheüm. 1“ 1 In unser Genossenschaftsre 88 wurde heute eingetragen: Milchabsatz⸗ noffensHaft eingetragene Genossen⸗ bat mit beschränkter Haftpflicht in Crumstadt. egenstand des Unter⸗ nehmens ist die gemeinschaftliche Ver⸗ wertung der Milch laut Statut vom 17. März 1927. Gernsheim, den 12. März 1929. Hessisches Amtsgericht.

Grüfenthal. .(318 In . Genossenschaftsregister ist zum Konsumverein zu a, ein⸗ etragene Genossenschaft mit beschränkter Gaftpflicht in Probstzella, eingetragen worden, daß die Gecegebnen durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. Februar 1929 mit dem Bezirks⸗ konsumverein Gräfenthal, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Gräfenthal, verschmolzen worden ist. 8 8 Gräfenthal, den 14. März 1929. Thüringisches Amtsgericht.

Gräfenthal. 1 . In das Genossenschaftsregister wurde heute beim Spechtsbrunner Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Spechtsbrunn, eingetragen: urch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 3. März 1929 ist die Ge⸗ nossenschaft aufgelöst. Liquidatoren sind August Dietz und Richard Pechtold, beide in Spechtsbrunn. Gräfenthal, den 26. März 1929. Thüringisches Amtsgericht.

Gross Wartenberg. 13186 In unser Genossenschaftsregister i heute unter Nr. 42 die rennerei⸗Ge⸗

18189

nossenschaft Boguslawitz⸗Eichgrund, ein⸗

etragene Genossenschaft mit 89 ränkter aftpflicht mit dem Sitz in Ei eingetragen worden. Das Statut datiert

vom 27. Februar 1929. Gegenstand des

Unternehmens: die Verarbeitung und Verwertung von Kartoffeln auf ge⸗ meinschaftliche Rechnung und Gefahr durch Betrieb einer brennerei. Groß Wartenberg, 22. März 1929. Amtsgericht.

Halle, Saale. 1

In das Genossenschaftsregister unter Nr. 207 ist eingetragen . Treuhand⸗Gesellschaft für Vermögens⸗ verwaltung und hcee ntersge m. beschr. Haft

eingetr. Genossensch.

und Vertretung von Wirtschaftsinter⸗ essen,

beschränkter Haftpflicht.

Verwaltungen und Verwertungen. Halle a. S., den 5. April 1929. Das Amtsgericht. Abt. 19.

Hindenburg, O. S. 13188] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Firma Konsum⸗Verein

Königin⸗Luise⸗Grube e. G. m. b. H.

in Hindenburg⸗Zaborze, O. S., fol⸗

gendes eingetragen worden: Durch Be⸗

schluß der Geiteralversammlung vom herigen Satzungen aufgehoben und nach Maß⸗

13. Januar 1929 sind die bis

abe der Niederschrift neu gefaßt.

Hindenburg, Oberschles., 28. März

1929.

Insterburg.

Amtsgericht.

„Zentralkasse des Verbandes

m. b. H. in Insterbur “* eingetragen:

Der Sitz der Firma ist nach Königs⸗

berg, Pr., verlegt. Amtsgericht Insterburg.

18184]

grund,

Branntweine-⸗

[3187] worden ertretung von Wirt⸗

fl., Halle a. S. —; Die 85 lautet jetzt Hallesche Treuhand⸗ esellschaft für Vermögensverwaltung

eingetragene Genossenschaft mit Wum Gegen⸗ stünd des Unternehmens sind weiter be⸗ timmt worden

[3189]

In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 65 am 2. April 1929 bei der landw. Genossenschaften für Ostpreußen e. G.

Erscheint an jedem Wochentag abends. SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 Agcf,

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Bezugspreis vierteljährlich 9 ℛℳ Alle Postanstalten neh Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

Beilagen kosten 10 pf Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

2

f Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 Neℳ Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenem Papier pöllig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. F.

9

Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge

Berlin, Donnerstag, den 11. April,

abends.

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1929

1“ 5

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. . Ernennungen ꝛc

Bekanntmachung, betreffend die Voraussetzungen für waggonweise

Bezüge von Brennstoffen. Liste der Schund⸗ und Schmutzschriften.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Prokurist Hans Tamm ist zum Vizekonsul des Reichs

in Retalhulen (Guatemala) ernannt worden.

VBeiknunitnachung

betreffend die Voraussetzungen für waggon⸗

weise Bezüge von Brennstoffen.

In Ausführung der Vorschriften des § 50 der Aus⸗ führungsbestimmungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1449) wird

folgendes bestimmt: T

Brennstoffverbraucher, die mindestens eine Wagen adung von 15 t Brennstoffe ab Werk, Umschlagsplatz oder Stapelplatz ab⸗ nehmen, können diese ee von jetzt ab bis auf weiteres

mit folgender Maßgabe beziehen: .

1. Die Bestellung ist bei einem Händler oder Syndikat ein⸗ Wird die Bestellung bei einem Syndikat ein⸗

zureichen.

u so bestimmt dieses den Lieferer unter möglichster Wahrung des seitherigen Anteils an den Bezügen des Liefergebiets. 1 Bezüge, bei denen es sich nicht um innerhalb des Jahres regelmäßig wiederkehrende Lieferungen handelt, sind auf die Zeit bis 31. August 1929 beschränkt. Die Bestellungen für solche Bezüge sind spätestens am 30. Juni 1929 ein⸗ zureichen. Der ist auf Verlangen vor Lieferung der Brennstof e zu entrichten. Zu zahlen ist der vereinbarte Preis, in Ermangelung einer Vereinbarung der von den Syndikaten in ihren Preislisten bekanntgegebene Preis, und zwar bei innerhalb des Jahres regelmäßig wieder⸗ kehrenden Lieferungen der Preis, der am Tage der Liefe⸗ rung, bei nicht regelmäßig wiederkehrenden Lieferungen, der am Tage der Bestellung gilt. Folgt der Bestellung bei nicht regelmäßig wieder Lieferungen inner⸗ halb 14 Tagen eine Preisänderung, so ist, sofern nicht der Kaufpreis im voraus entrichtet oder inzwischen die Lieferung bewirkt ist, der geänderte Preis zu zahlen. Tag der Lieferung ist bei unmittelbarem 88. der Tag der Absendung ab Zeche, bei gebrochenem Versande der Tag der Absendung ab Umschlagsplatz oder Stapelplatz. Auf Anfrage ist der Reichskohlenverband zur Auskunft über die Angemessenheit des Preises verpflichtet. Soweit Preise von den Syndikaten nicht bekanntgegeben sind, hat 8 der Reichskohlenverband von Fall zu Fall auf Ver⸗ angen festzusetzen.

II

Ein Anspruch auf diesen Brennstoffbezug steht denjenigen Brennstoffverbrauchern nicht zu, die diesen Bezug für Deitie üc⸗ besorgen, wenn sie sich für die Besorgung Vorteile gewähren lassen.

Berlin, den 11. April 1929.

Reichskohlenrat.

Bennhold, Geschäftsführer.

Liste der Schund⸗ und Schmutzschriften. (Gesetz vom 18. Dezember 1926.)

Entscheidung

gfd. 89 Aktenzeichen

Bezeichnung der Schrift

V Verleger V Bemerkungen

P.⸗St. Berlin p. 19. 3. 1929

Leipzig, den 10. April 1929.

60 V Psch. 234

Das Goldlager im Urwald. unserer Zeit von Wolfgang Heine.

Großer Roman aus

Adolf Ander, D 3 Hest 1 100. f resden V

Der Leiter der Oberprüfstelle. Dr. Klare.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstellen Oedelsheim im Regierungs⸗

2 8 . 8 5 gs⸗ bezirk Kassel und Dietzhausen im Regierungsbezirk Erfurt sind zum 1. Oktober 1929 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 30. April 1929 eingehen.

Nichtamtliches.

Preußen.

Vor dem Technischen Oberprüfungsamt in Berlin haben in der Zeit vom 1. April 1928 bis dahin 1929 insgesamt 142 Regierungsbauführer die Staatsprüfung im Baufache abgelegt, und zwar 44 für das Hochbaufach, 30 für das Wasser⸗ und Straßenbaufach, 23 für das Eisenbahn⸗ und Straßenbaufach und 45 für das Maschinenbaufach. 45 EE11“ haben die Prüfung nicht bestanden. Das Gesamturteil „gut“ wurde 15 Prüflingen zuerkannt, das Gesamturteil „mit Auszeichnung“ erhielten 9 Prüflinge.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Aeltestenrat des Reichstags konnte man sich gestern über die Neuverteilung der Ausschußsitze nicht einig werden. Es bleibt daher bei der bisherigen Besetzung der Ausschüsse. Mit Rücksicht darauf, daß die Verhandlungen der Regierung mit den Parteiführern über den Etat und die Regierungsbildung noch nicht abgeschlossen sind, beschloß der Aelbestenrat, daß die Ver⸗ handlungen des Haushaltsausschusses über den Etat erst am Montag beginnen sollen. Auch der Termin für die nächste Plenarsitzung soll noch um einige Tage verschoben werden. Die nächste Sitzung soll jedoch spätestens Montag, den 22. April, stattfinden. Die Tagesordnung bleibt vorläufig unverändert: Weltfunkvertrag und andere Verträge mit fremden Staaten Novelle zum Bergarbeitskammerngesetz. 1

Im Strafrechtsausschuß des Reichstags, der am 9. d. M. seine Arbeiten nach der Osterpause wieder aufnahm, teilte Borstoeser Dr. Kahl zunächst ein Abschieds⸗ und Dankschreiben des jetzigen Reichsgerichtspräsidenten Tr. Bumke an den Ausschuß mit In einem Antwortschreiben des Ausschusses wird Dr. Bumke noch⸗ mals der Dank für seine Tätigkeit ausgesprochen. Der Vor⸗ sitzende begrüßte dann als Nachfolger Dr. Bumkes den Ministerial⸗ direktor Dr. Schäfer. Der Ausschuß setzte dann die Beratung der Bestimmungen über den Landesverrat fort, und zwar beim § 94, der die landesverräterische Fälschung behandelt. Danach soll mit Zuchthaus bestraft werden, wer durch Fälschung Schriften Zeichnungen oder andere Gegenstände, die im Falle der Echtheit Staatsgeheimnisse sein würden, in der Absicht herstellt, sie an eine ausländische Regierung gelangen zu lassen oder derartige Fälschungen an eine ausländische Regierung gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht oder sie sich zu diesem Zwecke beschafft. Abg. Dr. Levi (Soz.) machte auf die Gefährlichkeit dieser Fassung namentlich für die Presse aufmerksam, soweit man bloße Nach⸗ richten treffen wolle. Mindestens müsse man die Voraussetzung fordern, daß solche Machenschaften „im Auftrage einer aus⸗ ländischen Regierung“ nicht bloß „für sie“ erfolgten. Am besten streiche man die ganze Bestimmung. Schließlich müsse man dann auch die Veröffentlichung z. B. belgischer Staatsgeheimnisse unter Strafe stellen, die ja auch Deutschland schaden könnten. Woran erkenne man überhaupt, daß eine Nachricht Staatsgeheimnis sei? Abg. Hergt (D. Nat.) verteidigte seinen Antrag, mit Gefängnis auch den zu bestrafen, „der wissentlich falsche Nachrichten, die im Falle der Echtheit Staatsgeheimnisse sein würden, an eine aus⸗ ländische Regierung oder an jemand, der für eine ausländische Regierung tätig ist, gelangen läßt oder sie öffentlicht bekanntmacht“. Reichsjustizminister Koch⸗Weser wandte sich gegen die Streichung des § 94. Alle Beteiligten seien wohl überzeugt, daß gerade durch die landesverräterischen Fälschungen der letzten Jahre dem Reiche bedeutender Schaden e worden sei. Er könne aber nicht so weit gehen und mit dem Abgeordneten Levi die Vorschrift für zu lückenhaft und wertlos halten, weil nicht auch Fälschungen ausländischer Staatsgeheimnisse, die für Deutschland möglicherweise Schädigungen im Gefolge haben könnten, unter Strafe gestellt würden. In der übergroßen Zahl der wirklich gefährlichen Fälle handele es sich um Fälschungen deutscher Staatsgeheimnisse. Richtig sei, bas es in Einzelfällen zweifelhaft sein könne, ob ein gefälschtes Schriftstück im Falle seiner Echtheit ein Staatsgeheimnis darstellen würde oder nicht. Er habe indessen keine Bedenken, daß in der überwiegenden Zahl der Fälle, die erforderlichen Feststellungen getroffen werden könnten. Die von der sozialdemokratischen Fraktion beantragte Einfügung des Wortes „wissentlich“ scheine ihm nicht nur un

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gefährlich, sondern sogar erwünscht. In dieser Fassung werde die

ücke des geltenden Rechts sachgemäß ausgefüllt, nämlich der Fall, daß der Täter die Unechtheit des von ihm weitergegebenen Schrift 8 stücks kennt. Rechne er nur mit der Möglichkeit der Fälschung, so bleibe es bei der Bestrafung wegen versuchten Landesverrats. Dem Antrag des Abg. Hergt, die Fälschung von Nachrichten an dieser Stelle wieder einzufügen, könne er nicht zustimmen. Es entspreche allgemeiner Uebung des Journalismus, daß er alle Nachrichten, die er über schwebende politische Fragen erhalten könne, veröffentliche. Hier sei zu berücksichtigen, daß Presse nachrichten in dieser Richtung häufig als Versuchsballons erkanne und entsprechend bewertet würden, während Dokumente, die sich als authentisch gäben, eine ganz andere Bedeutung hätten. Eine strafrechtliche Einengung der Technik der Presse scheine ihm hier nicht möglich. Der Erfolg wäre wohl nur eine Flut von Straf⸗ verfolgungen ohne rechten Erfolg und eine Aufbauschung von Tagesnachrichten, die keiner als sichere Tatsachen annehme und die morgen jeder vergessen habe, zu großen Staatsaktionen. Abg. Dr. Bell (Zentr.) kritisierte die Formulierung des An trags Hergt und sucht nachzuweisen, daß eine Reihe der Fälle, die von dieser Bestimmungen getroffen werden könnten, gar nicht Landesverrat seien. Abg. Dr. Ehlermann (Dem.) macht darauf aufmerksam, daß man bei Nachrichten Falsches und Wahre schwer unterscheiden könne. Wo fange z. B. bei Uebertreibungen die falsche Nachricht an? Nach weiterer Aussprache wurde unte Ablehnung weiterer Anträge § 94 mit der Aenderung genehmig daß nur bestraft wird, wer „wissentlich“ diese Fälschungen an eine ausländische Regierung gelangen läßt. Es folgte § 95 (Her beiführung einer Kriegsgefahr, Waffenhilfe, Begünstigung Feindes). Abg. Schumann (Komm.) beantragte Streichung de

§ 95, der den Arbeitern während eines Krieges jedes Recht nehme Abg. Dr. Levi (Soz.) bekämpfte insbesondere den Absatz 3, de mit Zuchthaus bestrafen will, wer wissentlich während eine Krieges gegen das Reich oder bei einer unmittelbar drohenden Kriegsgefahr der feindlichen Macht Vorschub leistet oder der Kriegs macht des Reichs oder seinen Bundesgenossen einen Nachteil zu fügt. Unter eine solche Bestimmung würde z. B. in Frankreich seinerzeit Jaurés gefallen sein. Eine solche Bestimmung beraube die Arbeiter ihrer Rechte auf Verbesserung ihrer Lage gegenübe der Rücksichtslosigkeit der Kriegsgewinnler. Hier müsse man vor⸗ beugen und Sicherungen für die äußersten Fälle treffen. Auch die Vorschriften des ersten Abschnitts seien bedenklich, denn was be⸗ deute die Absicht, Zwangsmaßregeln gegen das Reich herbeizu⸗ führen, wenn dies beispielsweise durch Briefwechsel geschehe. Der Redner vertrat Anträge auf Einschränkungen der Möglichkeite auf Bestrafung solcher Fälle. Reichsjustizminister Koch⸗Wese stimmte dem Abg. Levi zu, wenn er meinte, daß § 95 in seiner jetzigen Fassung sehr weit gehe und theoretisch Fälle enthalte, di zweifellös nicht strafwürdig seien. Er denke z. B. an den Fall daß ein Franzose in Frankreich die französische Regierung zu Zwangsmaßregeln gegen Deutschland zu veranlassen suche. Es sei keine Frage, daß dies nicht strafbar sein könne. Andererseits sei eine Beschränkung des Geltungsbereichs der Vorschrift au Deutsche schon mit Rücksicht auf die in Deutschland lebende Staatenlosen nicht möglich. Die ganze Frage lasse sich nur in der im Einführungsgesetz vorgesebenen Weise befriedigend lösen, daß das Legalitätsprinzip hier durchbrochen und die Strafverfolgung von einer Ermächtigung des Reichsjustizministers abhängig ge⸗ macht werde. Eine Streichung der Worte „oder bei einer un⸗ mittelbar drohenden Kriegsgefahr“ könne er nicht befürworten. Die praktische Tragweite der Bestimmungen werde fraglich sein, da wenn einmal die ungeheuerliche Tatsache eines Krieges ent⸗ stehen sollte Sondervorschriften unvermeidlich sein würden, deren Art, Umfang und Tragweite sich in keiner Weise vor⸗ hersehen ließen. Aber es sei unmöglich, sich hier für solche Zeiten auf den Erlaß von Notverordnungen zu verlassen. Auch die weitere von Dr. Levi beantragte Einschränkung der Vorschrift halte er nicht für möglich, da auch die Erscheinungsformen des Deliktes sich gar sehen ließen. Man könne die Vorschrift nicht auf eine Benachteiligung der eigentlichen militärischen Machtmittel, denn niemand wisse, was in einem künftigen Kriege zu den militärischen Machtmitteln zu zählen sein werde. Abg. Hergt (D. Nat.) trat für die Fassung des neuen Entwurfs ein mit dem Hinweis auf frühere Anträge, die rücksichtslose Arbeitseinstellungen auch im Kriege völlig frei ließen. Es gäbe so viele Fälle solcher Schädigungen und landesverräterischen Be⸗ günstigungen, daß man eine Strafbestimmung nicht entbehren könne. Vorsitzender Dr. Kahl machte darauf aufmerksam, daß Arbeitseinstellungen während des Krieges, möge der Zieck nur eine Lohnaufbesserung sein, stets auch die Kraft der Wirtschaft und die Herstellung des Kriegsmaterials schwächten. Abg. Lands⸗ berg (Soz.) erklärte, daß es bei diesen Streiks sich doch um frei⸗ willige Arbeit gehandelt habe und daß trotzdem streikende Arbeiter wegen Landesverrats verurteilt worden seien. Auf der andern Seite sei z. B. Herr von Oldenburg⸗Januschau unbehelligt ge⸗ blieben, der damals wegen der „Schikanen der Regierung“ einen Teil seines Gutes nicht bestellt habe. Ebenso hätten viele Land⸗ wirte an zahlungsfähige Leute hintenherum verkauft und damit auch die Widerstandsfähigkeit der Gesamtheit geschädigt. Ab⸗ geordneter Schumann (Komm.) behauptete, die Debatte zeige, daß man eben im kapitalistischen Staat nur die Bourgeoisie schütze. Sei doch ein Chemnitzer Redakteur wegen Hochverrats verurteilt worden, weil er zu Friedensmanifestationen aufgefordert habe. Reichsjustizminister Koch⸗Weser erklärte, daß der vorgetragene Chemnitzer Fall nicht hierher gehörxe, da dort eine Aufforderung zur Herbeiführung einer Revolution in Deutschland nach russischem Muster, also Hochverrat und nicht Landesverrat, in Frage gestanden 125 Dem Abg. Landsberg müsse er darin recht⸗ geben, daß zwischen der Aufforderung zur Arbeitsverweigerung Öund der Aufforderung zur Verweigerung der Zeichnung

verschiedenen nicht über⸗ beschränken

von Kriegsanleihe oder

zur Verweigerung der Bestellung des