1929 / 88 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Apr 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 88 vom 16. April 1929. S. 2.

Wenn die Oeffentlichkeit jetzt den Eindruck hat, als ob die Schülerselbstmorde zugenommen hätten, so hängt das mit der größeren Publizität der Gegenwart zusammen. Alle Pädagogen wären der Presse dafür dankbar, wenn diese traurigen Fälle nicht in sensationeller Weise mit zum Teil irre⸗ führenden Ueberschriften plakatiert würden. (Lebhafte Zu⸗ stimmung.) Die Lektüre solcher Artikel ist nicht nur für sämtliche Jugendliche bedenklich, sie ist für zum Selbstmord Neigende direkt eine Gefahr. (Sehr richtig!) Es sind private Tragödien, die, wie ich nachgewiesen zu haben glaube, innerhalb der letzten 20 Jahre eine gewisse statistische Konstanz aufweisen, also auch zeitgeschichtlich nicht symptomatisch sind und deshalb eine breite Aufmachung in der Presse nicht verdienen. (Sehr wahr!)

Damit berühre ich das besonders schwierige Kapitel des Schutzes unserer Jugend vor gefährlichen Ein⸗ flüssen durch Presse, Schrifttum, Kino, Theater. In der Seele eines jeden modernen Pädagogen tut sich hier ein innerer Konflikt auf. Auf der einen Seite die Verantwortung gegenüber der heranwachsenden Jugend, auf der anderen die unbedingte Anerkennung der Berechtigung einer möglichst weit⸗ gehenden Publizität im demokratischen Staat. Die große Freiheit des modernen Menschen braucht das Gegengewicht einer öffent⸗ lichen Kritik. Ich glaube nicht, daß hier eine spezielle Schul⸗ frage vorliegt. Mit Verboten kann jedenfalls die Schule nicht arbeiten. Das Entscheidende wird hier von den Erziehungs⸗

gres berechtigten getan werden müssen, die Schule kann nur durch

posi ive Erziehung zu gelegentlich durch entgegenarbeiten. Aber, meine Damen und Herren, was bedeuten alle diese Gefahren der Publizität gegenüber den realen Nöten des Lebens, denen unsere Jugend, namenlich in den sozial weniger be⸗ günstigten und gar benachteiligten Schichten unseres Volkes, tag⸗ täglich ausgesetzt ist. Hunderttausend neue gesunde Wohnungen und bessere Lebensbedingungen bedeuten mehr als die schönsten pädagogischen Maßnahmen (allgemeine Zustimmung) zum Schutze unserer Jugend vor verderblichen Einflüssen. Alles udere ist nur ein Herumdoktern am Symptom. Man über⸗ schätze vor allem nicht die Wirkungsmöglichkeit der Schule. Gewiß wollen wir alle keine reine Lernschule mehr, sondern die Erziehungsschule. Aber stärker als die vom Staat eingerichtete Schule bleibt doch immer die große Erziehungsschule des Lebens selber.

Das Leben ist es nun auch, das uns in der anderen großen Frage, dem Berechtigungswesen, vor eine unlösbare Aufgabe gestellt hat nicht die Schule und nicht der Staat! Im Hauptausschuß ist von verschiedenen Seiten das Wort „Berechtigungs fimme!“ gefallen, und ich selbst habe dieses harte Wort gebraucht. Aber man sollte gerechter von einem Be⸗ rechtigungs fieber sprechen, das unsere Gesellschaft befallen hat. Auch hier wollen wir nicht am Symptom herumdoktern, sondern nach der Krankheitsursache forschen.

Gehen wir aber doch aus vom Symptom, steigende An⸗ forderungen fast aller Berufsstände an die Schulvorbildung, Abwanderung einer großen Zahl von Volks⸗ und Mittelschülern an die höheren Schulen, ein wahres Wettrennen um das Abitur, beängstigend steigende Zahl der Abiturienten von 10 000 auf 18 000 und demnächst 25 000, Ueberfüllung aller Univerfitäten und Hochschulen jedenfalls Ueberproduktion von Abiturienten und Akademikern über die normale Aufnahmefähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft hinaus! Der Andrang zu den höheren Ausbildungsstätten belastet die staatlichen und kommunalen Etats.

Oeffentlichkeit, die zahlen soll, wehrt sich mit Recht und wendet sich dabei gegen den Unterrichtsminister, statt gegen die Beamtenministerien, die Wirtschaft und die Standesorgani⸗ sarionen. Selbst der Staatsrat faßt eine sehr wichrige Resolution irrtümlicherweise beim Haushalt der Unterrichtsverwaltung, statt bei dem des Finanzministers, über die Vorbildung der Beamten für den gehobenen mittleren Dienst.

Betrachten wir einmal die Entwicklung der Vorbildung dieser wichtigen Beamtengruppen der mittleren Beamtenschaft, und an ihr wird uns das ganze Problem klar werden. 1827. Schaffung des Zivilsupernumerariats. Damals war die Vor⸗ bedingung Reifeprüfung respektive Abschluß der höheren Schule. In den nächsten Jahrzehnten allmähliches Herabsinken zur Voraussetzung eines siebenjährigen Schulbesuchs, 1891 Ober⸗ sekundareife. Dann von 1920 ab der Neuaufbau der großen Reichsverwaltungen mit der Primareife für die mittleren Beamten, denen sich von 1925 ab auch Preußen anschließt. Zwei Reichsverwaltungen verlangen sogar Oberprimareife. Also 100 jährige Entwicklung von der Reifeprüfung zur Obersekunda⸗ reife in der Blütezeit des Deutschen Reiches, dann nach ver⸗ lorenem Krieg und in wirtschaftlich ungünstigen Verhäaͤltnissen Heraufsetzen der Anforderungen: Prima⸗, Oberprimareife, Forderung des Abiturs durch die Standesvertretungen und, was sehr wichtig ist, schon heute, trotzdem nur Primareife gefordert wird, tatsächlich fast nur Anstellung von Abiturienten, da ein Ueberangebot an solchen vorliegt (Lebhafte Rufe: Hört, hört!) Auch hier wirkt sich also das unerbittliche Gesetz von Angebot und Nachfrage aus. Geht es der Wirtschaft gut, ist es für junge Männer lukrativ, dort unterzuschlüpfen, das Angebot beim Staat sinkt, er muß die Anforderungen herabsetzen, um überhaupt Leute zu bekommen Mit dem Schwächerwerden der Wirtschaft Ueber⸗ angebot zum Eintritt in den Staatsdienst, der sich dann seine Leute aussuchen kann und die Anforderungen erhöht. Aber selbst wenn er es nicht tut, steigert der Berufsstand selber seine For⸗ derungen und der einzelne Interessent seine faktische Ausbildung, um sich gegenüber den Konkurrenten mit normaler Ausbildung begehrenswerter zu machen.

Dazu kommt nun noch ein anderes: die Relation zwischen aufgewandter Vorbereitungszeit für den Beruf und Einreihung in die staatliche Besoldungsordnung. Da das Wirtschaftsleben keine Chancen bietet, ist der Staat die letzte Ressource. In wirt⸗ schaftlich armen Staaten, wie z. B. der Türkei, war und ist das Staatsamt, selbst das kleinste, das Ziel aller Arbeit. In reichen Staaten, wie z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, tritt der Staatsdienst, was allerdings auch noch mit einem anderen Verhältnis von Staat und Gesellschaft in Amerika zu⸗

sammenhängt, vollkommen zurück. Wir sind eben ein Volk ohne

idealen Werten, nachdrückliche

durch Charakterbildung Warnung den Gefahren

Land und zudem ein armes Volk. Wir konnten trotzdem vielleicht des Problemes Herr werden, wenn der Staat nicht immerfort in allen Beamtenkategorien von vergleichbaren Verhältnissen im kommunalen und Wirtschaftsleben abhängig wäre. Wir haben schon die sehr gefährliche Bahn betreten, unsere Staatsbeamten schlechter zu bezahlen die vergleichbaren Beamten in Kommune und Wirtschaft. Aber das sind schließlich Fragen, die nicht zur Kompetenz des Schulministers gehören. Daß wir unwillkürlich mitten in diese Probleme hineingeraten sind, be⸗ weist, daß das ganze Berechtigungsproblem gewiß nicht durch Verordnungen des Unterrichtsministers gelöst werden kann, sondern nur durch eine zu erhoffende langsame Erholung der wirtschaftlichen Kraft unseres Volkes und, bis wir foweit sind, durch Selbstbesinnung der großen berufsständischen Verbände in Zusammenarbeit mit einer starken Reichsregierung.

Der Schulminister muß nur auf zwei Gesichtspunkte in diesem Zusammenhang hinweisen. Erstens, unsere höhere Schule kann in ihrem Aufbau, wenn sie höhere Schule bleiben soll, nur eine Zäsur vertragen, und die liegt historisch wie pädagogisch beim Abschluß der Untersekunda oder bei der sogenannten Ober⸗ sekundareife. Sie gibt einen wirklichen Abschluß. Den nächsten Bildungsabschluß gibt nur das Abitur. Primareife ist über⸗ haupt keine Reife fürs Leben, sondern ein wertloses abgebrochenes Stück einer beginnenden Bildung (sehr richtig!), und Oberprima⸗ veife ist, pädagogisch gesehen, ein vollendeter Unsinn. Also ent⸗ weder Obersekundareife oder Abitur!

Zweitens, die Zwaͤngsentwicklung, unter deren Druck wir stehen, bedeutet in einer Zeit schwerer wirtschaftlicher Not schwerste Belastung leistungsunfähiger Kommunen ohne Erhöhung der Staatszuschüsse, durch den von den Eltern gefordexten Aus⸗ bau der namentlich in kleinen Städten zahlreichen Nichtvoll⸗ anstalten. Es wird Sie interessieren, auch hier einige Zahlen zu hören. In der Nachkriegszeit hat sich bei einem Gesamtbestande von 900 öffentlichen höheren Knabenschulen innerhalb dieser Schulen Vollanstalten und Nichtvollanstalten ergeben, daß nicht weniger als 276 Nichtvollanstalten in Vollanstalten um⸗ gewandelt worden sind, also fast ein Dritktel. Dazu kommt noch die Neueinrichtung von 137 Anstalten. Weny wir bei Ver⸗ einigung gewisser Zöten, gewisser Real⸗, Gymnasial⸗ oder Ober⸗ realschulen in einer Schule jede als eigene Schule rechnen, ist die Zahl sogar 267. Sie können sich vorstellen, meine Damen und Herren, daß bei dieser Sachlage der Wunsch der Eltern als Erziehungsberechtigte mit der Stellung der Eltern als Steuer⸗ zahler in einem sehr. erheblichen Konflikt geraten muß. Es ist sehr schwer, hier ein Heilmittel zu empfehlen. Die einzige praktische Möglichkeit, die ich sehe, eine Auslaugung der Volks⸗ schule auf die Dauer zu verhindern, ist ein organisches Neudurch⸗ denken der Beziehungen der Volksschule zu dem Berufs⸗ und Fachschulwesen. Es wird dann natürlich auch die Frage der Mittelschule neu problematisch werden. Der Gedanke der Mittel⸗ schule ist an sich gesund, aber es ist außerordentlich fraglich, ob nicht die gegenwärtige Tendenz, die auf der einen Seite nach dem Abitur drängt und auf der anderen Seite nach dem Ausbau der Volksschule, sei es durch einen mittelschulartigen Aufbau, sei es durch eine engere Verbindung mit dem Fach⸗ und Berufs⸗ schulwesen, hier der Mittelschule vielleicht verhängnisvoll werden könnte. Jedenfalls muß dieses Problem neu durchdacht werden, und ich glaube, daß auf diesem Gebiet die Hauptarbeit für die nächsten Jahre unserer Schularbeit liegt.

In allen diesen Fragen, meine Damen und Herren, ist es mein ernstes Bestreben, zu einem freundlichen Zusammenarbeiten mit den Selbstverwaltungskörpern der Kommunen zu gelangen. Im Volksschulwesen ist ein neues Schulunterhaltungs⸗ gesetz in Vorbereitung, eine ungeheuer schwierige und ver⸗ antwortungsvolle Arbeit, die im Entwurf ferriggestellt, nunmehr der Erörterung unter den beteiligten anderen Ressorts unterliegt. Ich brauche auf diese für das Plenum ja auch wohl wenig geeignete Materie hier nicht einzugehen, weil eine Sonder⸗ beratung darüber im Hauptausschuß in Aussicht genommen ist.

Im höheren Schulwesen ist trotz mancher Meinungs⸗ verschiedenheit im einzelnen seit der Verwaltungsordnung von 1918 eine gewisse Befriedigung eingetreten. Wenn die Selbst⸗ verwaltung Sinn und Inhalt haben soll, dann darf die Schule der Selbstverwaltung nicht etwa wie das Gerichtswesen grund⸗ sätzlich entzogen werden; denn die lebhafte Anteilnahme der Selbstverwaltung an den Problemen der Schule ist eine lebendige Garantie für das Blühen der Schulen. Auf der anderen Seite darf die Schule keine reine Selbstverwaltungsangelegenheit werden, denn sie hat, aus innerer Notwendigkeit, anders als ein städtisches Gas⸗ oder Wasserwerk eine über die Einzelgemeinde hinausgehende Bedeutung. Das beste ist ein Kondominium zwischen Staat und Kommune.

Bedauerlicherweise hat im vergangenen Jahre das von mir vorgelegte und vom Landtag beratene Studienratsdienst⸗ einkommensgesetz zu lebhafter Kritik Veranlassung ge⸗ gegeben, obwohl es doch nur im höheren Schulwesen die rechtliche Klarheit schaffen soll, die im Volks⸗, Mittel⸗ und Berufsschul⸗ wesen selbstverständlich und ohne Widerspruch längst gesetzlich festgelegt ist. Ich hege noch immer die Hoffnung, daß dies Schlußstück einer gesetzlichen Regelung befriedigend im Sinne des Entwurfs geregelt werden kann.

Leider ist es meinen Bemühungen nicht gelungen, den Staatszuschuß zu erhöhen und damit den Gemeinden zu helfen. Bei dieser Sachlage bin ich mit Rücksicht auf die Notlage einzelner kleiner und mittlerer Gemeinden genötigt, die Idee des Gast⸗ schulbeitragsgesetzes über die gesetzliche Heranziehung der Kreise zugunsten der kommunalen höheren Schule trotz nicht zu verkennender Bedenken wieder zur Debatte zu stellen. Nur so vermag ich dem wieder einsetzenden Drängen nach einer Er⸗ höhung des Schulgeldes zu begegnen, die mit der Zugänglichkeit der höheren Schulen ohne Unterschied der wirtschaftlichen Stellung schlechterdings nicht zu vereinharen ist.

Im ganzen kann ich ein erfreuliches Zusammenarbeiten mit einer größeren Anzahl von Sädten berichten. Besonders ist auch das Verhältnis zur Stadt Berlin in den letzten Jahren ein an⸗ genehmes gewesen. Das Verdienst daran gebührt der städtischen Schulverwaltung und dem jetzt leider ausscheidenden Vizepräsi⸗ denten Hüttebräuker. Ich erwähne das ausdrücklich, weil aus An⸗

als

laß des Streits um die Kohlenferien eine falsche Vorstellung von diesem Verhälenis entstanden ist.

Ueber das Verhältnis zum Reich, das während des Ruhens der schulpolitischen Gesetzgebung sich im wesentlichen auf dem Gebiet der Wissenschaftspflege auswirkt, habe ich mich im Rahmen des großen von Bernhard Harms herausgegebenen Werkes „Recht und Staat im neuen Deutschland“ ausführlich und mit großer Offenheit ausgesprochen. Mit Rücksicht auf die Arbeit des letzten Jahres und die Postitionen des vorliegenden Staats⸗ haushaltsplanes möchte ich hinzufügen, daß ich, was die Wissen⸗ schaftspflege betrifft, bemüht gewesen bin, der großen vor hundert Jahren gebildeten Idee der Verbindung von Forschung und Lehre auch in unserer Zeit, wo das Massenproblem an den Uni⸗ versitäten begreiflicherweise die Lehraufgaben stark in den Vorder⸗ grund rückt, Raum zu schaffen. Die Umbildung des Lehrbetriebs wird in einer Verfeinerung der Lehrmethoden, in einer beträcht⸗ lichen Vermehrung des Lehrpersonals, in einer stärkeren Berück⸗ sichtigung der besonderen staatlichen Berufsbedürfnisse an unseren Hochschulen und endlich in einem Einströmen der allgemeinen Lebensideale der Menschenformung in die Wissenschaft zu erfolgen haben. Wie immer aber auch diese Pläne ausgestaltet werden mögen, die der eingangs geschilderten Wissenschafts⸗ und Bildungskrise unserer Tage Rechnung tragen müssen, sie werden sich nur dann durchführen lassen, wenn es meiner Ver⸗ waltung gelingt, das wissenschaftliche Forschungswesen und das wissenschaftliche Lehrwesen in seiner Entwicklung und in seiner Betreuung als Einheit zu betrachten.

Damit rühre ich an die Problematik, die das Reichs⸗ länderproblem auch für die Wissenschaftspflege bedeutet. Es kann nicht so sein oder so werden, daß das For⸗ schungswesen allein vom Reiche betreut wird und daß den Ländern die Lehre oder die Wissenschaft, soweit sie an Lehr⸗ institute geknüpft wird, überlassen bleibt. Es wäre ein Unglück für die Entwicklung unseres wissenschaftlichen Lebens, wenn der Schnitt zwischen Reich und Ländern zugleich ein Schnitt zwischen Forschung und Lehre in der Wissenschaft wäre. Die segensreichen Einrichtungen, die unter der Fürsorge des Reiches, aber leider außerhalb der eigentlichen Verwaltung des Reiches gegenwärtig dem Forschungswesen dienen, vor allem die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft werden, wenn sie in ihrer Fortentwicklung von Rückschlägen verschont bleiben wollen, in ihrer Konstruktion den von mir soeben entwickelten Gesichtspunkten Rechnung tragen müssen. Zwei Punkte aus der gesamten Problemreihe möchte ich hervorheben.

Zwischen die öffentliche Hand und die akademische Selbst⸗ verwaltung ist bei diesen Einrichtungen eine Art von ensstaat⸗ lichter Verwaltung eingeschoben worden, die über die Verwen⸗ dung der fast nur aus öffentlicher Hand stammenden Mittel letzlich entscheidet. Es kann zweifelhaft erscheinen, ob nicht diese Verwaltung von den Reichsbehörden selbst übernommen werden könnte, wenn Hand in Hand mit ihr die akademische Selbst⸗ verwaltung, die heute noch sehr beschränkt ist, einen wesentlich größeren Ausbau erfährt.

Sodann aber halte ich es für wünschenswert, daß im Inter⸗ esse einer einheitlicheren Uebersicht über die gesamte Pflege der Wissenschaft und im Interesse einer Verhinderung der Trennung von Forschung und Lehre die wechselseitige Verständigung zwischen den Wissenschaftsbehörden des Reiches und Preußens verstärkt wird. Ich habe vor längerer Zeit den in Frage kommenden Reichsbehörden, zunächst dem Reichsministerium des Innern, den Vorschlag gemacht, eine Arbeitsgemeinschaft für die Wissenschaftspflege zu bilden und in dieser Arbeits⸗ gemeinschaft in regelmäßigen Abständen alle grundsätzlichen Probleme der Wissenschaftspflege zu besprechen. Ich möchte glauben, daß eine solche Einrichtung allen beteiligten Behörden zum Nutzen werden könnte und daß sie sogar ein Vorbild für zu gründende Arbeitsgemeinschaften von Reich und Ländern auf anderen Gebieten der Verwaltung abgeben könnte. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß der Herr Reichsminister des Innern sich in der Lage sähe, meinem Vorschlage zu entsprechen.

Hier wie überall im Kultusressort handelt es sich um sehr delikate Fragen, die, im Telegrammstil der Presse wiedergegeben, nur zu häufig mißverstanden werden. Wer dieses schwierige Ressort zu betreuen hat, kann nicht den klaren, aber einseitigen Standpunkt irgendeiner Partei oder eines Berufsstandes vertreten, sondern muß versuchen, die verschiedenen Standpunkte unter einen praktisch möglichen Generalnenner zu bringen. Dabei kann er schon für seine Person eine feste eigne Meinung haben; aber er muß eigene Wünsche im Interesse des Friedens zurückstellen. Allen Kampf der Geister in Ehren er muß sein; die Schule kann nur im Frieden blühen. (Sehr gut! bei den Deutschen Demokraten.)

Das war die Absicht meiner Dortmunder Rede vor der preußischen Lehrerschaft. Ich versuchte, der Lehrerschaft klar⸗ zumachen, daß man die Simultanschule wohl für die dem neutralen Staat entsprechende Schule halten könne, sie aber durch Ueberzeugen, nicht durch Vergewaltigen erstreben solle und sich bis dahin mit dem herrschenden Schulsystem abfinden müsse. Auf diesem basiere auch die neue Lehrerbildung, die deshalb in der Hauptsache nach Konfessionen getrennt sei. Diese klare Tendenz wurde in einer Pressekorrespondenz gewiß ohne böse Absicht, aber höchst ungeschickt folgendermaßen zusammengefaßt: Ich hätte gesagt, die unsere Zeit durchsetzende deutliche kon⸗ fessionalisierende Tendenz sei ein Krankheitsprozeß der deutschen Wähler, der geeignet sei, den Staatsgedanken zu erschüttern. Ich kann verstehen, daß diese Formulierung, eine wahre „Emser Depesche“, in konfessionellen Kreisen einen Ent⸗ rüstungssturm auslösen mußte. Mit Recht! Wer inzwischen meine ungekürzte Rede gelesen hat, wird sich wohl beruhigt haben, wenn ihn der erste Eindruck dieser „Emser Depesche“ nicht so voreingenommen hat, daß er nun in die Rede hineininterpretiert, was niemals darin lag und auch meiner ganzen bisherigen Haltung widersprechen würde. Ich habe von dieser Dortmunder Rede kein Wort zurückzunehmen. Wir müssen damit rechnen, daß wir niemals schul⸗ und kulturpolitisch einer Meinung werden. Deshalb ist es notwendig, daß wir das Gemeinsame be⸗ tonen. Das Ueberbetonen des Konfessionellen, aber auch das Ueberbetonen der Interessen eines einzelnen Berufsstandes ge⸗

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Börsenbeilage

anzeiger und Preußischen

Staatsanzeiger

Nr. 88.

feftgeftellte Kurse.

1 Franc, 1 Lrra, 1 Lau, 1 Peseta = 0,80 RM l österr Gulden Gold) = 2,00 R 1 Gld.österr W. = 1,70 RM. 1 Kr ung oder tschech W. = 0.85 RM 7 Gld süüdd W. = 12,00 RM 1 Gld holl W = 1,70 RM. 1 Mark Banco = 1,50 RM skand. Krone = 1,125 RMN Schilling österr W. = 0,60 RM. 1 Rubel alter Kredit⸗Rbl.) = 2,16 RMN lPalter Goldrubel = 3,20 RM. 1 Peso (Gold) = 4,00 RMN Peso targ Pap.) = 1,75 RM 1 Dollar = 4,20 RM Pfund Sterling = 20,40 RM. 1 Shanghat⸗Tael = 2,50 RM. 1 Dinar = 38.40 RM. 1 Yen = 2,10 RMN 1 Zlotv. 1 Danziger Gulden = 0,30 RMN Pengöb ungar W. = 0,75 RM

Die etnem Papier beigeftigte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind

Das hinter ernem Wertpapter befindliche Zeichen * bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet

Die den Altien in der zweiten Spalte betgefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten. die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge- kommenen Gewinnantetl. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben wo ist es dasfenige des vorletzten Geschäftslahrs ms Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich sortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Borsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berltn 6 ½ (Lombard 7I%. Danzig 6 (Lombard 2). Amsterdam 5 ½. Brüssel 4 Helsingfors 1. Italten 7. Kopenhagen 5. London 5 ½. Madrid 5 ½¼. Oslo 5 ½. Paris 3 ½ Prag 5 Schweiz 3 ¼½ Stockholm 4 ½ Wien 6 ½.

Deutsche feftverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.

Mit Zinsberechnung.

Ueutiger Voriger Kurs

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8 ½ Di. Wertbest. Anl. 10-1000 Doll., †. 1.12.3. 8 do. 10.1000 D., f. 35 6⁄% Dt. Reichs⸗A. 27 uks ab 1. 8. 34 mit 5 8 % Di Reichssch „b. * (GM, abl 12.29 4 ½, 32 5 ℳ6f. 100 G M, aus 6 % Preuß. Staats⸗Anl. 1928, auslosb. zu 110. 6 ½8 % Preuß. Staatssch. rückzahlbar 1. 10. 30 82½ Baden Staat RM. nl 27 unt 1 2. 82 Bayern Staat RM⸗

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ohne Auslosungsschein do. s12ed 8 Anhalt Anl.⸗Auslosgssch“ do. Hamburger Anl.⸗Aus⸗

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Ant ⸗Auslosungssch. * Thür. Anl.⸗Auslosgssch do. einschl Abdlösungsschuld din ½ des Auslosungsw.)

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Anleihen der Kommunalverbände.

a) Anleihen der Provinzial⸗ und preußischen Bezirksverbände.

Mit Zinsberechnung. Branbenburg. Prop RM⸗A. 28, kdb ab u8 do. do. 26, ldb. ub 32 Hann. Prov. GM⸗A. R. 1 B. tilgb. ab 26 do NM⸗A. R. 2B,4 Bu. 5 do do. R. 10, tgb 34 do do do. do

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Heutiger] Boriger Kurs

Heutiger Voriger Kurs

Berliner Börse vom 15. April

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Heutiger] Voriger Kurz he;

Ostpreußen Prov. RM⸗

Ant. 27, A. 14, uk. 32 Pomm. Pr. Gd. 26, f. 90 Sachsen Prov.⸗Verb.

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do. do. Ausg 17 do. do. Ausg. 16 A. 2 do. do. Gld. A. 11,12 Schlesw.⸗Holst. Prov Rchsm ⸗A. A14, tg. 26 do A. 15 Feing., tg. 27 do. Gld⸗A., A. 16,tg. 32 do. RM⸗A., A17,tg. 32 do. Gold. A. 18, tg. 32 do. RM. A. 19. tg. 32 do. Gold, A. 20, tg. 32 do. RM. A. 21 N, tg. 38 do. Gld⸗A. A 13, tg. 30 do. Verband RM⸗A.

28 (Feingold), tg. 33

Kasseler Bezirksverbd. Schatzanw., rz. 11075 Wiesbad. Bezirksverb. Schatzanw. fäll1.5.3375

Ohne Zinsberechnung.

Ostpreußen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine“ .. Pommern Provinz.Anl.⸗ Auslosgssch. Gruppe 1¹% do. —.— —,— do. do. Gruppe2** do. —,— —,— Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine? N* do. 53 b G 53b G Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.“] do. —,—

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do. do. R. 16, tg. 29

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.

Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918

ausgegeben anzusehen.

a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.

BraunschwStaatsbk Gld⸗Pfb. (Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928

do. do. R. 20, tg. 33 do. do. R. 22,. tg. 33 do. do. R. 19. tg. 33 do. do. R. 17, uk. b. 32 do. Kom. do. R15 uk29 do. do. do. R. 21. ut. 33 do. do. do. R. 18, uk. 32 Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfbr. R 1, 2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 do.do. do R. 9, tg. 33 do. do. do. R. 10, tg. 34 do. do. do. R. 3, tg. 32 do. do. R. 4 u. 6. tg. 32 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, tg. 32 do. do. do. R. 1, tg. 32 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk 29 do. do. S. 2, rz. 30

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Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine“ .. *einschl. Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.)

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b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.

Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24gr., rz. ab 24

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1.1 1.1.7

c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.

Altenburg (Thür.) Gold⸗A., kdb. ab 31 Augsbg. Schatzanw. 1928, fäll. 1. 5. 31 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. 1924, tg. 25 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4 33 Bonn RM⸗A26, 1z31 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N, kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928, kdb. 33

do. 1926, kdb 31 Dresden RM⸗Ant. 1926 R. 1, ut. 31 do. 1926 R. 2, uk. 32 Duisburg RM⸗A. 1928, ut. 33

do. 1926, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1926. uf 32 Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 28, uk. 1. 10. 33

do. 26 uk. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19. tilgb 32 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 31 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29. Gera Stadtkrs. Ani. v. 26,kdb. ab31.5. 32 Görlitz RMR⸗Anl. von 1928, ul. 33 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kiel RM⸗Anl v. 26, unk. bis 1. 7. 31 Koblenz NM⸗Anl. von 1926, ut. 31 Kolberg / Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Köln RM⸗Anl. v. 26, rz. 1.10, 29 Königsberg 1. Pr. Gold Ag. 2,3, uk. 85

do RMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unt 33. Leipzig RM⸗Anl. 28 ul. 1. 6. 34 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 do. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, unk. 31 do. do. 27,. unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26. tilgb 31 München Schatan⸗ weis. 28, ll. ab31 Nürnbg. GA. 26 u 132 do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 unt. bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, ul. b. 32 Pforzheim Gold⸗A. l1926, rz 1931

do. RM⸗A. 27, rz. 32 Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Soling. RM⸗A. 26, ut 33,1. K. 1.10.28. Stettin Gold⸗Anl. 1928, unk. 33. Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk bis 29

8 5

8

8

1.4.10 1.5.11 1.6.12 1.1 1.4.10 1.3.9

1.6.12

8b 42

1.6.12 1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.3.9 1127 1.4

1.4.10 1.1.7

1.1.7

142

1,4.10 92.3

1.2.8 1.5.11 1.4.10 1.2.8 1.12 1.4.10 1.4.10

1.5.11 1.5.11

1.1.7

1.4.10 1.4.10 1.4.10

1.2.9

98 b 8870

77 b

8856

is

8g 6 93,6 b

92 G 2eb G

7

6 75,75 eb G

1 94,5 b 75,5 G 97,8 b n

92,2

92,5 G 8

Ohne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗

Sch. einschl.¹1 Abl Sch

(in †% d. Auslosungsw.) in 4 51b G Rostock Anl.⸗ Auslosgs.⸗

Sch. einschl. ¹½ Abl.⸗Sch (in d. Auslosungsm

do.

52,25 b G

hegs

d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.

Emschergenossensch. A. 6 R. A 26, 1g. 31 do. do. A. 6 B 27, t3 2

Vb. Gld. A. 5. rz. 27§ do. Reichs m.⸗A. A. 6 Feing. rz 29 § do. Ag 7. rz. 31 5 do. Ag. 8, rz 30 do. Ag. 4, rz 26

do. 28, rz. ab 33 1.4.10/90 b 90,25 G

§ sichergestellt.

1.4.10 1.2. 9 1.5.11

1.4.10 1.4.10

do. do. S. 4, rz 31 do. do. S. 5, rz. 33 do. do. S. 1 u. 3, 1z. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, rz32 do. do. G. K. S. 1, rz29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 do. do. R. 4, tg. 30 . do. R. 11, tg. 33

. do. R. 13, tg. 34

do. R. 15, tg. 34 do. R. 5, tg. 32 do. R. 10, tg. 33.

. do. R. 7, tg. 32

.. do. R. 3, tg. 30

). do. Kom. R 12,83

. do. do. R. 14tg. 34

. do. do. R. 16tg. 34 do. do. R. 6, tg. 32

. do. do. R. 8, tg. 32 Thüring. Staatsbk. Gold⸗Schuldv. .. Württ. Wohngskred. G. Hyp. Pf. R. 2, rz. 32 do. do. 26. rz. 32

Aꝑ —,—V—

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2 232[8gen

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—V——9ö—8Vq—V——

8 œ 0 9 1☛ 2 2 G. ³ Q⁸☛☛ ĩ☛ =f

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Ohne Zinsberechnung.

Lipp. Landesbk. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. 2. 4 do. do. unk. 26/4 Oldenbg. staatl. Kred. 4 do. do. unk 31 4 do. do. 3 Sachs.⸗Altenb. Landb. 3 do. do. 9. u. 10. R. 4 do. ⸗Gotha Landkred. 4 do. do. 2, 03, 05/38. do.⸗Mein. Ldkrd. 07-18/4 do. do. konv., gek. 3 Schwarzb.⸗Rud Ldkr. 4 do. do. do. ⸗Sondersh. Land⸗ kredit, gek. 1. 4. 24[38 versch.

ITTTTTTI

b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, komm unale Giroverbände.

Mit Zinsberechnung.

Hann. Ldskr. G. 26 N 1.1.7 [95.5 G do. do. 27, ög. 22 95,5 G do. do. tg. 31 Kassel Ldkr. GPf. 1, kb30 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 4, kdb. 31 do. do. R. 6, kdb. 32 do. do. R. 3, kdb. 31 do. do. RM. 5, kdb. 32 do. do. Kom. R. 1, kb. 31 Nassau. Landesbank Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 33 do. do. do. S. 6, 7, rz. 34 Obe eschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Komm. Ausg. Buchst. A, rz. 100, uk. 31 Ostpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, uk. 33 Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, ut. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30 do. do. do. rz. 1. 4. 31 do. do. A. 1u. 2 N, rz. 32 do. do. Kom. 1a,1 b, ut32 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf. R1, ut34 do. do. Kom. R. 2, uk. 34 Westf. Landesbant Pr. Doll. Gold R. 2 N do. do. Pr. Fg. 25 uk30 do. do. do. 28 R. 2, uk. 33 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 Westfäl. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundstücke Gld.⸗Pfd R. 1, ut. 33 do. do. 26 R. 1, uk. 31 do. do. 27 R. 1, uk. 32

90 .—2 0 ĩ 28V 8V8 V S Sg bggbhe boe be üoUoceeeoes

1.1.7 1.1. 1.4.10. 1.4.10

☛¶ l. 2 —-—

Dtsch. Kom Gld 25 (Girozentrale)tg31 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A 1, tg. 33 do. do. 26 A 1, tg. 31 do. do. 27 A. 1 N. tg. 32 do. do. 23 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗

anweis. 28, rz. 31 Mitteld Kom.⸗A. d. Spark. Girov uk 327 do. 26 A. 2 v. 27, uk. 337 Württembg.⸗Spart.

Girov Rm., rz. 29 7 1.4.10% —-,—

Ohne Zinsberechnung. Kassel. Ldskr. S. 22 -254] 1.3.9 †¼ —,— do. Ser. 26 1.3.L9†% —,— do. Ser. 27 1.3.L. —,— do. Ser. 28 1.3.9 —,— do. Ser. 29, unk. 30 1.3.9 §—,— Schleswig⸗Holstein. Landestult Rtbr. 4] 1.4.1 do. do 3 1.4.1 Wests. Pfandbriefamt i Hausgrundstücke 74

1.1.7

8 1.1.7 88,9 G

Di. Komm.⸗Sammelabl.⸗ Ant.⸗Auslosgssch. S 1* do. do. Ser. 29 do. do. ohne Ausl.⸗Sch.

52,1b B 7,75 b G 2 b

* einschl. Ablösungsschuld ein % des Auslosungsw).

Kur⸗ u. Neumärk. Rittsch. Feingold do. do. do. S. 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. S. 1 do. Kred.⸗Instit. R. 1 Landsch. Crr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe A do. do. Reihe B Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 V. 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdhr SX Meckl. RitterschGPf. do. do. do. Ser. 1 Ostor. Idsch Gd.⸗Pf. do do. do. o 11 do do. do. Pom. ldsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr .. do. do. uk. b. 30 do. do. Ausg. 1 2 do. do. Ausg. 1 2 Schlesf. Ldsch. G.⸗Pf. do. do. Em. 2, uk. 34 do. do. Em. 1... do. do. Em. 2... do. do. Em. 1.. do. do. (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.5 % Liq.⸗

G. Pf. d. Schles. Lsch. f.

20 8USU G Z 2 e. 992 &

⸗2 200GU 8 S

c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.

92,3 G 93.75 G 94,6

84 B 94 G 92 b G 82,5 G

1

5

—— 2

——

Schlw. Holst [sch. G. do. do.

do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GPf. h do. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Pfd. do. do. do.

¶◻02 29œ 2 2 2vSVSV S=S =IS g=Fég PEPEese

2828222822382öS

Gekündigte und ungekündigte

E., F (get. 1. 10. 23, 1. 4. 24⁄ —,— 5 15 % Kur⸗ u. Neumärkisch 73 % Kur⸗ u. Neumärk. neue *4,3 ½,3 Kur⸗u. Neum. K.⸗Obl. N1 *4, 3 ½, 3 landschaftl. Zentrall Nr. 1 484 620 1 4, 3 ¼ 3 % Ostpreußische N... „4, 3 ⅞, 3 % Pommersche N *4, 3 ⅝, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitzzs. *4, 3 ½, 5 % Sächsitsche?. *4 % Sächs. landsch. Kreditverb. Saͤchs. Kreditverein 4 1 Kreditbr. bis Ser. 22, 26 33 (versch.) f do. do. 3½¼ % bis Ser. 25 (1.1.7) *4, 3 ½☛ % Schles. Altlandschaftl. WW61“ *4, 3 ½, 3 Schles. landschaftl A. G. D, ausgest. bis 24.6. 17 (alle), Nausgest. bis 24.12. 17 *4, 3 ½, 3 ⅛½ Schleswig⸗Holstein D“ 10 B *4, 3 ½, Z„ Westfälische b. 3. Folge 216 b 4, 3 ½¼ 8 ⁄4 Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1— I11. 4,02 G 24, 3 ¼, 3 % West 6,36 G 1 m. Deckungsbesch. b. 31. 12. 17, 2 ausgest.

4758

23 ½ ½ Calenberg. Kred. Ser. 2

d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung. Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. .1.7 [106,75 G do. do. 7 97,5b do. do. 75 B do. do. S. A do. do. S. A Lig. Pf. Anteilsch. z.5 ½ Liq. G. Pf. dBerl. Pfb ASaAff. Berl. Pfandbr. A SB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) Berl Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1 do. do. Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 do. do. Reihe 5, 30 do. do. Reihe 7, 31 do. do. R. 3 u. 6,29 u. 31 do. do. Reihe 9. 32 do. do. Reihe 10, 32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. Reihe 18,33 do. do. Reihe 19,33 do. do. R. 20 u. 21. 34 do. do. Reihe 22,34 i. K. 1. 11. 29 do. do. Reihe 8, 32 do. do. Reihe 11,32 2 do. do. R. 2 u. 12, 32 1,5 G do. do. R. 1 u. 13, 32 1.7 78,5 G Ohne Zinsberechnung. *4 % Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vorkriegsstücke) —,— 8 do. do. (Nachkriegsstücke) 4 Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1. 7)

5 b

022b œ o ◻Ꝙ

—,— 7

n

e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung. *DeutschePfdbr.⸗Aust. Pos. S. 1-5. uk. 30 -84/4 „Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pf. S1,2,5,7-10 †/4 versch. —,— * do. do. S. 3, 4, 6 Mf†s do. —,— do. Grundrentbr 1-3 †¼ 1.4.10% —,—

1.1.7

Mit Zinsberechnung.

Bk. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R. 2, I. Thür. L. H. B. rz29 do. do. R. 1, rz. ab2 9 Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33 do. R. 6, ut. 34

.. do. R. 1, uk. 29

ö. do. R. 2-4, uk. 30 do. R. 5, uk. 31

do. R. 6, ut. 31

do. R. 7, ut. 31

do. R. 1, ut. 32 do. R. 1, uk. 32 do. do. R. 2, ut. 33 Bayer. Landw.⸗Bk. GHPf. R20,21 uk. 30 Buyer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 41-25, 36-79, 84-87 r1z29,30 do S80,88,88,89 rz92 do. S. 90, 91, rz. 33 do. do. S. 92, 93, rz. 33 d0. do. S. 94, 95, rz. 34 do. S. 1—2. rz. 32 do. Ser. 1 do. Ser. 2, rz. 32 do. Komm. S. 1 10 do. do. S. 1, rz. 82

1.3. 97,25 G 1.6.12 77,5 G

1.3.9 5 b G 1.3.9 6 1.5.11 6 versch. 94 G 1.4.10 24 G 1.5.17 6 1.5.11

1.3.9

1.6.12

1.6.12

0, 8bN2öͤ82ͦͤ282ö8ö889—ꝗ.

1.4.10

versch. 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.1.7 14.10 1.4.10 1.4.10

0, moe☛ 1̈¶ ¹2œσσ œ œσ œ

Ohne pvee wemwax 1 b 6.,

verloste und unverloste Stücke.

—,— 18⅛ G 4,02 G

6,35eb G b. 31. 12. 17.

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschetn.

97,5 b

8e9e⸗

75 b,G 16,8b

80,7 G 107G

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungs

—,—

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr.

Berl. Oyp.⸗B. G⸗Pf. Ser. 2, unk. b.! do. do. Ser. 3, uk. 30 do. do. Ser. 4, uk. 30 do. do. S. b u. 6, uk. 30 do. do. S. 12, uk. 32 do. do. S. 13, uk. 33 do. do. S. 15, ul. 34 do. do. Ser 7, uk. 32 do. do. S. 11. uk. 32 do. do. S. 10, uk. b. 32 do. do. S. 9, uk. 32 (Mobilts.⸗Pfdbr.) do. do. S. 8 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch.

Berliner Hyp.⸗Bk.

Komm. S. 1, uk. 31 do do. Ser. 4, uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser 3, uk. 32

Braunschw.⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz. 31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do. 1928, rz 1934 do. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 % Liq.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. Braunschw.⸗Hann. Hyp. Gld. K., uk. 30 do. do. do., unk. 31 do. do do. 27, uk. 31 do. do do. unk 28 Dtsch. Genosf.⸗Hyp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, uk. 33 do. do. R. 3, uk. 31 do. do. R. 4, uk. 32 do. GldK. R. 1, uk. 30 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. R. 3, uk. 32 Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S. 26, ul. 29 do. S. 27., uk. b. 29 do. S. 28,29, unk. 31

do. S. 32 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch... Anteilsch. z. 4 ½ Lig. GpPf. d. Dt. Hypbt. Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Kom. S. 8, uf. 32 do. do. S. 7, uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 5, tg. 34 do. do. R. 2, tg. 32 Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30

. do. Em. 10, rz. 33

. do. Em. 12, rz. 34

.. do. Em. 13, rz. 34

. do. E. 7, rz. ab 32

. do. E. 8, uk. b. 33

). do. E. 2, rz. ab 29

. Gld⸗K. E. 4, rz30

. do. Em. 14, rz. 35 do. E. 6, rz. 32

do. do. E. 9. uf. b. 33 GothaG rundtr. GPf

do. G. Pf. A. 4, ut. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5,52, uk. b. 31 do. do. Abt. 8, uk. 34 do. do. do. A. 6,uk. 31 do. do. Goldm Pf. Abt. 2, uk. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. A 76Liq.⸗ Pf. o. Ant.⸗Sch.) Anteilsch.z.4 2 % Lig.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer Grundkredit⸗Bk. GothaGrundkr.⸗Bk. Gold⸗K. 74, uk. 30 do. do. do 28,uk. 34 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd E. v. Uk. 33 do. do. E. G, uk. 33 do. do. E. H, ut. 34 do. do. E. K, uk. 28 do. do. Em. B, ab 1. 4. 30 auslospfl. do. do. Em. D, ul. 32 do. do. Em. E, ul. 32 do. do. E. M Mob. Pf do. do. Em. 1. (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 ½ Liq.⸗ GPf. Em. L d. Ham⸗ burger Hyp.⸗Bank Hannov. Bodkrd. Bk. Gld. H. Pf. R. 72, uts0 do. R. 1—6, uk. 32 do. R. 8, ut. 32 do. R. 12, uk. 32 do. R. 13, uf. 38 R. 14, uk. 33

8 R. 9, ut. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. R. 1ů5 (Lig.⸗Pfb) ohne Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 ⁄¶ Liq G.

do. do. Kom. R. 1uk. 33 do. do. do. R. 2, ut. 34 Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HppPf. R. 101. Pr. Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. d, tilgb. ab 28 do. Em. 11, rz. ab 33 do. Em. 12, rz. ab 34 do. Em. 13, rz. ab 34 do. Em. 15, tg b. ab34 do. Em. 6, rz. ab 32 do. Em. 9, rz. ab 33 do. Em. 2, tilgb. ab 29 do. Em. 7 (Lig.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. do. do. E. 1ALq. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do. E. 14, tgb. 34 do. do. Em. 8, rz. 33 Meckl. Hyp. uWechj.⸗ Bt. Gd. Pf. Ez2, ut. 30 do. do. E. 4, ut. b. 32 do. do. E. 8, uk. b do. do. E. 9, uk. b. 34 do. do. E. 5, uk. b. 32 do. do. S. 1, uk. v. 29 do. do. Em. 7 (Liq.⸗ Pf.) o. Anr.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 Lig G

Meckl. Hyp. u. Wechs⸗ Bt. Gld. K. E. 3, rz. 32 do. do. E. 6, uk. d. 32

Meckl.⸗Strel. Hyp. B G Hyp. Pf. S. 1, uk 32

A. 3, 32, 3, uk. 3011

Pf. Hann. Bodkr. Bkff.

Pf. Mall. Hyp. u. Woff.

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1.4.10 95,75 G 1.1.7 95,4 G versch. 95,3 6 1.4.10 96,5 b G 7,5

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1.4.10 96,75 b G

1.4.10 96, 75 b G 1.1.7 97,5 G 1.1.7 876

1,1.7

1.4.10 87 G 1.4.10 85,75 1.1.7 [77,5 b

Een 1.1.7 6 95 6

1.1.7

1.4.10 895,5 G

1.4.10, 94, 1.1.7† 97 G6 1.1.7 ,5 G

98 G 6 b G 2,5 G 9,75 G

0b

93,75 G

94,5 G 56

94,2b G ,3 b G 8

do. do. S. 2(Liq. Pf.) 8

1.4.10 % —,— G

79,75 G