1929 / 89 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Apr 1929 18:00:01 GMT) scan diff

und Staatsanzeiger Nr. 89 vom 17. April 1929. S. 2.

Kaufpreis in Höhe der Klageforderung fällig geworden sei, mit dem An⸗ vag 1. die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner kostenpflichtig und vorläufig vollstrechbar zu verurteilen, an die Klä⸗ gerin 1581,20 Reichsmark nebst 9 vH. ährliche Zinsen seit dem 1. Januar 10929 zu zahlen, 2. den Beklagten zu 1

u verurterlen, die Zwangsvollstreckung n das eingebrachte Gut seiner Ehefrau, der Beklagten zu 2, zu dulden. Der Kläger lädt die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 930. SIe des Land⸗ gerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer 11/13, auf den 28. Mai 1929, vormittags 10 Uhr, mait der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ ireten zu lassen. 62. 0. 173. 29.

Berlin, den 12. April 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts I. [6137) Oeffentliche Zustellung.

Der Hotelbesitzer Gustav Fischer in Breslau, Tauentzienplatz (Savoy⸗Hotel), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fritz Schwarz, Berlin NW. 7, Unter den Linden 50/51, klagt gegen: 1. Frau Margarete Pfaff geb. Bredau, 2. deren Ehemann Heinrich Pfaff, beide früher in Berlin W. 50, Berchtesgadener Str. 2, wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Wechsels vom 6. Januar 1929, fällig am 6. April 1929, mit dem Antrage: 1. die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, dem Kläger die Wechselsumme von 2980 (zweitausendnennhundertundachtzig) Reichsmark nebst 2 % Zinsen über Reichsbankdiskont seit dem 6. April 1929. zu zahlen sowie 24.20 RM Protest⸗ pesen, 2. den Beklagten zu 2 zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau, der Beklagten zu 1, zu verurteilen, 3. den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. 4. das Urteil, event. gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig voll⸗ treckbar zu erklären. Der Kläger ladet ie Beklaaten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 4. Kammer ür Handelssachen des Landgerichts III in Berliun⸗Charlottenburg, Tegeler Weg 17— 20, auf den 30. Mai 1929, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 147, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 4 a. P. 757. 29.

Die Geschäftsstelle.

[5729] Oeffentliche Zustellung.

Das Amtsgericht hat am 8. 4. 1929 gemäß § 132 B. G.⸗B. die öffentliche Zustellung des nachstehenden Schriftstücks an den Schiffskoch Heinrich August Julius Bargholz, früher wohnhaft in Bremen jetzt unbekannten Aufenthalts bewilligt Bremen, den 24. März 1929. Herrn H. A. J. Bargholz, Bremen, Stephani⸗ jorssteinweg 62. Meine Mandantin, Fran D. Chr. Schierloh Wwe., hat mich mit Wahrnehmung ihrer Interessen Ihnen gegenüber beauftragt. Sie schulden meinen Mandantin an Zinsen auf ein Kapital von F. G. M. 1499,84 bei 3 % p. a. für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1927 und 5 % vom 1. Januar bis 2. Ok⸗ tober 1928 insgesamt RM 67,70. Zahlung haben Sie trotz Mahnung nicht geleistet, so daß meine Mandantin berechtigt ist von ihrem in der Schuldurkunde ver⸗ merkten Recht auf sofortige Rückzahlung Gebrauch zu machen. Das Kavpital wird hiermit zurückgefordert und ist innerhalb der nächsten drei Tage bei mir einzuzahlen andernfalls ich die Zwangsversteigerung Ibres Grundstücks beantrage. Hoch⸗ achtungsvoll Dr. Rutenberg.

Zwecks öffentlicher Zustellung bekannt⸗ gemacht.

Bremen, den 12. April 1929.

Der Urkundsbeamte. der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[5730] Oeffentliche Zustellung.

Die Stadtgemeinde Dresden, vertreten urch den Rat zu Dresden Betriebsamt. lagt gegen den Kaufmann Kurt Aurig, . Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Bebhauptung, er schulde ihr für Gas⸗ und Süromverbrauch. Ausbesserung und Aus⸗ wechselung des Gaszählers und vereinbarte Gebühren 77,04 RM. Die Zuständigkeit des angerusenen Gerichts sei vereinbart. Sie beantragt den Beklaaten zur Zahlung von 77,04 RM nebst 2 % Zinsen übern den jeweiligen Reichsbankdiskont seit 15. Mal 1928 zu verurteilen. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Dresden, Lothringer Str. 1, 11, Saal 178, auf den 30. Mai 1929, vorm. 7 ½ Uhr, geladen.

Dresden, den 12. April 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [5731]) Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Gebr. Hartoch A. G., Düssel⸗ dorf, Flingerstraße, vertreten durch ihren Vorstand, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dres. Kaufhold und Klein III. in Düsseldorf, tlagt gegen die Eheleute August Josten, früher in Köln⸗Ehrenfeld, Phinppstraße 47, jetzt unbefannten Auf⸗ enthalts, auf Zahlung einer Wechselsumme in Höhe von 104 RM nepst 8 % Zinsen seit dem 1. November 7928 sowie der Wechselunkosten von 11,75 RM und bat beantragt, die Beklagten ale Gesamt⸗ schuldner zur Zahlung obiger Summen fostenpflichtig und vorläufig vollstrecbar

zu verurteilen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Duüsseldorf Mühlen⸗ straße 34. Saal 142 auf den 12. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. Düsseldorf, den 4. April 1929. Amtsgericht. Abt. 65.

5732) Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Gebr. Hartoch A.⸗G. Düsseldorf, Flingerstraße vertreten durch ihren Vorstand, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte: Dres. Kaufhold und Klein III. in Düsseldorf, klaagt gegen die Ebeleute August Josten, früber in Köln⸗ Ehrenfeld. Philippstraße 47, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Zahlung einer Wechsellumme in Höhe von 59,— RNM. nebst 8 % Zinsen seit dem 1. Dezember 1928 sowie der Wechselunkosten von 190 RM und hat beantragt, die Be⸗ fklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung obiger Summen kostenpflichtig und vor⸗ läufig vollstreckbar zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklaaten vor das Amtsgericht. in Düsseldorf, Mühlenstraße 34 Saal 142. auf den 12. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

Düsseldorf, den 4. April 1929.

Amtsgericht. Abt. 65.

[6138) Oeffentliche Zustellung.

Der Schmiedemeister Martin Klingels in Duisburg, Neudorfer Straße 28, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Traugott und Dr. Levy in Duisburg, klagt gegen den Kaufmann Jean Küsters, früher in Duisburg, Müllers⸗ gasse, unter der Behauptung, daß oer Beklagte ihm aus einem gegebenen baren Darlehn einen Betrag von 3500 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 1. Januar 1926 schulde, mit dem An⸗ trag auf Zahlung in genannter Höhe. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recht⸗ streits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts in Duisburg auf 10. Juni 1929, vorm. 9 ¼½ Uhr, Zimmer 166, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Landgericht Duisburg, 25. März 1929. 6. Zivilkammer.

[5735) Oeffentliche Zustellung.

Die Mamsell Ida Mattern in Marien⸗ burg, Wpr., Bahnhofstraße 1, „Bahnhofs⸗ hotel“, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Arnheim in Elbing, klagt gegen den Kaufmann Emil Biescheck, zuletzt in Königsberg i. Pr., Krönchen⸗ straße 9, wohnbaft gewesen, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund einer Wechselforderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 150 RM nebst 8 ½ % Zinsen seit dem 1. Januar 1929 und 25 RM nebft 8 6 % Zinsen seit dem 23. Dezember 1928 sowie

6 30 RM Wechselunkosten zu zablen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht

in Elbing, Zimmer 3, auf den 27. Mai 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

Elbing, den 28. März 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [6142] Oeffentliche Zustellung.

Die Bauunternehmer H. J., J. und

.de Boer in Emden, Prozeßbevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Haberfelder in Emden, klagen gegen 1. und 2. pp. 3. den Intendanten Herbert Redlich, früher in Emden, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig als Gesamtschuldner zu verurteilen, an Kläger 275,85 RM zu zahlen und das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte zu 3 vor das Amtsgericht in Emden auf den 5. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal im II. Stock, geladen.

Emden, den 2. April 1929.

Remmers, Büroangestellter, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts.

[5737] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma August Allstädt, Kassel. Wilhelmstraße 1, Prozeßbevollmächtigter: Kaufmann S. Bachrach, Kassel, Wilh. Allee 99, klagt gegen den Landeskammerrat Coenning, früher in Kassel, Parkstr. 41, unter der Behauptung, daß der Antrags⸗ gegner ihr 34 RM nebst 10 % Zinsen seit 14. August 1928 aus Waägenlieserung aus den Jahren 1927/28 schuldet, mit dem Antrage, den Antragsgegner zu verurteilen die oben angegebene Forderung nebst Kosten an die Gläubigerin zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Kassel. Abt. 17, Zimmer 33, auf den 17. Mai 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

Kassel, den 4 April 1929. Amtsgericht Abt. 17. 8

[5738] Oeffentliche Zustellungg.

Die Geschärtsinhaberm Hildegard Riedel in Oppeln. O. S., Töpferstraße 2. Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Amtsvormund Feder in Liegnitz, klagt gegen den Generalagenten Erich Teich, früher in Liegnitz, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen 747 42 RM. mit dem Antrag auf Zahlung von 747 42 Reichemark nebst 8 % Zinsen seit dem 1. Juli 1928. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Betlagte

(vor das Amtsgericht in Liegnitz, Zimmer

Nr. 119, auf den 3. Juni 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Liegnitz, den 4. April 1929. 8 Der Urkundsbeamte 1“ der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[5739] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Paul Ribta in Liegnitz, Partstr. 3, klagt gegen den Kaufmann Alexander von Lemeny. früher in Liegnitz z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Schadensersatzanspruchs, mit dem Antrage auf Zahlung von 95 Reichsmark. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Lieanitz, Zimmer 119 auf den 3. Juni 1929, vormittags 11 Uhr, geladen.

Liegnitz, den 4. April 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgericht.

[5740]

Die Firma Kronenbrauerei A. G. in Offenburg Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Künzig. Dr. Brunner und Dr. Koehler in Mannheim, klagt beim Amts⸗ gericht Ludwigshafen a. Rh., gegen Leonidas Veve, Restaurateur, früher in Ludwigs⸗ hafen a. Rh., jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß der Beklaate für Anschaffung eines Restau⸗ rantbüfetts und für Vornahme von In⸗ standsetzungsarbeiten, den Restbetrag von RM 2227,63 schulde, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von RM 2227,63 nebst 8 % Zinsen hieraus seit 25. April⸗ 1927, auch das Urteil event. gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, ihm außerdem die durch die Er⸗ wirkung und den Vollzug des Arrestbefehls des Amtsgerichts Ludwigshafen vom 27. Fe⸗ bruar 1929 entstandenen Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist Termin bestimmt auf Donnerstag, den 16. Mai 1929, vorm. Uhr, im Sitzungssaal IIIl des Amts⸗ gerichts Ludwigshafen a. Rh., wozu der Beklagte biermit geladen wird.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Lyudwigshafen a. Rh.

[5743] Oeffentliche Zustellung.

1. Friedrich Mezger, Waldschütz in Vaihingen a. F., 2. dessen Tochter Frida Mezger, daselbst, Prozeßbevollm.: Th. Auer, Rohr, klagen im Urkundenprozeß gegen Karl Huttenlocher, Kaufmann von Vaihingen a. F. und beantragen vorläufig vollstreckbare Urteile auf Zahlung, Ziff. I von RM 500, Ziff. 2 von RM 300 aus Darlehen (Schuldscheine v. 24. 11. 1927) nebst 2 % Zinsen ü. d. jeweiligen Reichs⸗ bankdiskont hieraus seit 1. 12. 1927. Zur mündlichen Verhandlung wird Beklagter vor das Amtsgericht Stuttgart I (Saal 275) auf Donnerstag, den 6. Juni 1929, vorm. 8 ½ Uhr, geladen.

[6144] Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirt Karl Grätz in Neu Jaromierz, Früeshevonmachäigten Rechtsanwalt Karkut in Unruhstadt, klagt gegen die Dorothea Schoenknecht, früher in Neu Jaromierz, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, die Löschung der für sie im Grundbuche von Neu Jaromierz Blatt Nr. 7 Abteilung III Nr. 4 eingetragenen Verpflichtung, einen Abend Hochzeit mit einem Aufwande von 30,— aus⸗ W“ und nach Wahl eine Kuh zu iefern oder 120,— zu zahlen, zu be⸗ willigen. Zur vüni ichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Unruhstadt auf den 6. Juni 1929, 9 Uhr, geladen.

Unruhstadt, den 12. April 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts.

[5744] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Valentin Dähler in Worms, Obermarkt 3, vertreten durch ihren Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Deppisch in Worms, klagt gegen den Richard Majewski, früher in Worms wohnhaft, zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Be⸗ klagte aus Warenlieferung den Betrag von 283,51 RM, in Worten: zweihundert⸗ dreiundachtzig 51 ⁄1 0 9% RM schulde, mit dem Antrage, den Betlagten zu verurteilen, an die Klägerin 283,51 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 8. Juni 1927 zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das ergehende Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits wird der Beklagte vor das Hessische Amtsgericht in Worms auf Donnerstag, den 6. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, Saal 16, geladen

Worms, den 12. April 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Hess. Amtsgerichts zu Worms.

5. Verluft⸗ und Fundsachen

Bekanntmachung.

[6493] Abhanden gekommen sind: 7100 Nr. 17988/89 neue zusammengelegte Blei⸗ stifttabrik vorm. Johann Faber⸗Aktien 3/1200 Nr. 284446 Metalggeesellschaft Frankfurt⸗Aktien. 6 München, 12. April 1929. Polizeidirektion.

6. Auslosung usw.

von Wertpapieren.

Schlesweig⸗Holsteinischer Elektrizitäts⸗Verband.

285 350,—

12 046 56 303,64

CC“ 9 9 3,60 5 Die Beträge kommen bei den bekannten Zahlstellen ab 15 d. zur Auszahlung. Rendsburg, im April 1929. Schleswig⸗Holsteinischer Elektrizitäts⸗Verband. [6172] Der Verbandsvorsteher.

[6147] Landschaftlicher Kreditverband für die Provinz Schleswig⸗Holstein. Laut § 11 Nr. 2 der Satzung geben wir bekannt, daß Ende 1928 der Roggenpfandbriefbypothekenbestand Ztr. 290 019 der Goldpfandbrief⸗ 5 % Goldanleihe Reihe 1V und hypothekenbestand GM 26 240 850,— 8 % Goldanleihe Reihe V. der. Roggenpfand- 8

Der Bezahlung des am 1. 5. 1929 briefumlauf Ztr. 279 168 fälligen Zinsscheins der 5 % igen An⸗ der Goldpfandbrief⸗ 1 leihe Ausgabe IV ist der Durch⸗ umlauf ... GM 26 018 950,— schnittsbriefkuns des Dollaus im Monat das Tilgungsguthaben März = 4,21877 zugrunde zu legen. der Mitglieder:

Nach Abzug von 10 % Kavitalertrags⸗ in Goldpjandbriefen GM

steuer kommen die Zinsscheine wie folgt in Roggenpfand⸗

zur Einlösung: der Coupon von hriefen Ztr.

nom. GM 105,— mit RM 2,40 netto, in bar... RM 111“

11A14A4“ Kiel, den 15. April 1929.

Der Bezahlung des am gleichen Tage Der Verwaltungsrat. fälligen Zinsscheins der S % igen Anleihe . Ausgabe Vist der Berliner Durchschnitts⸗ [6495] mittelkurs des Dollars für die Zeit von 4 % Anleihe der Stadt Trondhjem 1. bis 14. April 1929 zugrunde zu legen. von 1903.

Dieser beträgt 4,21663. Nach Abzug der Zur Ausführung der vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer werden die Zins⸗ Amortisierung der im Jahre 1903 aus⸗ scheine dieser Anleihe folgendermaßen ein⸗ geschriebenen Anleihe der Stadt Trondhiem gelöst: der Coupon von sind von den Schuldverschreibungen nom. GM 1000,— mit RM 36,— netto, Lit. A St. 25 à 1000, 18,— Lit. B St. 35 à 2000 angekauft worden; es findet deshalb eine Auslosung nicht statt. Restanten sind nicht vorhanden. Trondhiem, im April 1929. Im Auftrage des Magistrats der Stadt Trondhjem. Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft, Hamburg.

5

[6496] Bekanntmachung.

Die erste Auslosung der S % igen Etberfelder Stadtanleihe vom Jahre 1928 findet am Mittwoch, dem 24. d. M., 9 ½ Uhr vormittags, im Rat⸗ hause zu Elberfeld, Zimmer Nr. 60, statt.

Der Oberbürgermeister. JS. V.. Dr. Peiten

[61790 Bekanntmachung.

Für die Berechnung der Zinsbeträge der 6 % wertbeständigen Holzanleihe der

Stadt Löwenberg i. Schles. wird für 1 Festmeter Nadelstammholz Klasse 1 bis 3 ein Preis von 31 RM zugrunde gelegt. 1

Es daher für die am 1. April 1929

insen gezahlt:

für ½ Festmeter .....

9 2. 2 2. 2 0 2 E6 *

fälligen Zinsscheine an . 0,93 RM 1,86 RM u9 2 II11“ 1 5 9 C4* abzüglich 10 % Kapitalertragsteuer. 8 Einlösung erfolgt beim Bankhaus Eichborn & Co. in und bei der städtischen Sparkasse Löwenberg. Schles. 6 Die für 1. April 1929 fällige Tilgung ist durch freihändigen Ankauf getätigt. Löwenberg, Schlesien, den 25. März 1929. 8 8 Der Magistrat. Dr. Lohmann.

[5749]

Breslau und Löwenberg

Bekanntmachung. 5 % Goldpfandbriese (Abfinyungspfandbriefe) Buchst. D ves

Ritterschaftlichen Kreditinftituts des Fürstentums Lüneburg in Celle im Gesamtbetrage von GM 1 898 850,—.

An der Börse zu Hannover sollen nachstehende 5 % Feingolae andsniese des Ritterschaftlichen Kreditinstituts des Fürstentums Lüneburg in Celle, Buch⸗ stabe D, im Gesamtbetrage von GM 1 898 850,—, eingeführt werden. Dur Erlaß des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 26. März 19 J. Nr. IEb 2267 hat dieser auf Grund des § 40 des Börsengesetzes an⸗ geordnet, daß es vor der Einführung der obigen Pfandbriefe an der Börse zu Hannover der Einreichung eines Prospekts nicht bedarf.

Die auf den Inhaber lautenden Goldpfandbriefe

Stückelung:

Serie 1 Nr. 1— 311 zu je 2000 GM. 716,840 g

Serie II Nr. 1— 580 zu je 1000 GM 358,420 g

Serie III Nr. 1— 575 zu 500 GM 179,210

Serie IV Nr. 1—1220 zu 200 GM 71,684 g Feingold 1— 1068 zu 100 GM. 35,842 g Feingold

Serie V Nr. 1— Fei Serie VI Nr. 1—1171 zu 50 GM. 17,921 g Feingold =

haben nachstehende GM GM GM GM

622 000 580 000 287 500 244 000 GM 106 800 GM 58 550 GM 1 898 850

Es finden auf sie die Vorschriften des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom⸗ 21. Dezember 1927 (R.⸗G.⸗Bl. 1 Seite 492) Anwendung.

Die Pfandbriefe werden gedeckt durch die Aufwertungshypotheken des Instituts. Die auf die Deckung der P andbriefe bei dem Kre⸗ itinstitut ein⸗ gehenden ordentlichen und außerordentlichen Rückzahlungen sind zur Einlösung der Goldpfandbriefe im Wege der Auslosung Nennbetrage zu verwenden. Auch können diese Goldpfandbriefe zur Rückzahlung der aus der eilungsmasse stammenden Aufwertungshypotheken verwendet werden, wobei sie in Höhe ihrer Nennbeträge auf die Aufwertungsbeträge an⸗ urechnen sind.

Die Zinsscheine werden nachträglich halbjährlich am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres in Hannover bei der Hannoverschen Bank Filiale der Deutschen Bank und bei der Pesite he und Nationalbank K. a. A. Filiale Hannover und in Celle bei der Kasse des Ritterschaftlichen I16X“ der b1 Bank Celle Filiale der Deutschen Bank und der Darm tädter und Nationalbank K. a. A. Zweigniederlassung Celle HG eingelöst. 8

Der Geldwert der Zinsscheine und der gekündigten Stücke wird berechnet nach dem für den ersten Tag des der Fälligkeit vorausgegangenen Monats geltenden, amtlich bekanntgemachten Londoner Preise des Feingoldes. Die Um⸗ vechnung in die deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurse der Berliner Börse für Auszahlung London auf Grund der letzten amtlichen Notierung am gleichen Stichtage. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 RM und nicht weniger als 2760 RM, so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlung mitteln zu zahlen. 8 1“

Die Pfandbriefe sind von seiten des Inhabers unkündbar. Die Einlösung derselben erfolgt seitens des Schuldners durch Kündigung mit monatlicher Frist auf Grund jährlicher Auslosung gemäß der von den Aufwertungsschuldnern geleisteten Tilgung (mindestens 1 % jährlich) zum 1. April jeden Jahres. Außer⸗ dem ist Kündigung bei außerordentlichen Rückzahlungen mit Monatsfrist zum Vierteljahresschluß zulässig.

Alle die Goldpfandbriefe betreffenden alsbald nach den Ziehungen die Nummern der zeitig, aber jährlich mindestens einmal, eine Li noch nicht eingelösten Stücke, werden im Deutschen Reie in Hannover erscheinenden Tageszeitung veröffentlicht.

Die gekündigten und ausgelosten Stücke werden außer bei den sonstigen Zahlstellen lastenfrei bei der Hannoverschen Bank Filiale der Deutschen Bank und bei der Darmstädter und Nationalbank K. a. A. Filiale Hannover in Hannover eingelöst, woselbst die neuen Zinsscheinbogen ausgegeben werden. Im Falle der Konvertierung der Goldpfandbriefe wird in Hannover eine Stelle eingerichtet und bekanntgegeben werden, bei welcher die Konvertierung kosten⸗ frei erfolgt.

Celle, im April 1929.

Ritterschaftliches Kreditinstitut des Fürstentums Lüneburg.

v. Hohnhorst.

Feingold Feingold: Feingold

I HI Il -

Bekanntmachungen, insbesonder gezogenen Stücke sowie gleich te der 8 ausgelosten, aber hsanzeiger und in einer

zum Deutschen Reie

Nr. 89.

[6544] Philipp Holzmann Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M.

Im Nachgang zu unserer im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger vom 8 April 1929 veröffentlichten Gene⸗ ralversammlungseinladung geben wir hier⸗ mit noch bekannt, daß für die unter Punkt 4 der Tagesordnung angekündigte Beschlußtfassung über die Aenderung des Satz 19 Zeile 1 unserer Satzungen neben der gemeinsamen Abstimmung sämtlicher Aktionäre eine gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre stattzufinden hat.

Frankfurt a. M., den 16. April 1929. Der Aufsichtsrat. Riese, Vorsitzender.

[6504] Vereinigte Glanzstoff⸗Fabriken A.⸗G., Elberfeld.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 7. Mai 1929 um 11 Uhr im Sitzungssaale der Gesell⸗ schaft zu Elberfeld. Auerschulstr. 14, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen.

Tagesordnung: 1. Bestätigung der Beschlüsse der Ge⸗ neralversammlungen vom 27. 8. 1927 und 20. 4. 1928, betr. Erhöhung des

Vorzugsaktienkapitals mit der Maß⸗

gabe daß gemäß den Vorschriften der

Goldbilanzverordnungen die Stücke⸗

lung der Vorzugsaktien nicht in Stücke zu je 60 „M. mit 4 fachem

Stimmrecht, sondern in Stücke zu

300 RM mit 20 fachem Stimmrecht

erfolgt, und Genehmigung des frei⸗

willigen Umtausches der bereits vor⸗ handenen Vorzugsaktien von 60 RM mit 4 fachem Stimmrecht in solche zu 300 RM mit 20 fachem Stimmrecht gemäß der 7. Verordnung zur Gold⸗ bilanzverordnung.

Aenderung des Gesellschaftsvertrags:

a) Satz 5 und 22 gemäß der Be⸗ schlußfassung zu 1;

b) Satz 30 und Satz 32 Absatz 3, betr. die Dividende bzw. die Anteile der Vorzugsaktionäre am Liquidations⸗ erlös unter Berücksichtigung des ins⸗ gesamt nach Durchführung der Be⸗ schlußfassung zu 1 vorhandenen Vor⸗ zugsaktienkapitals.

Zu Punkt 1 und 2 der Tagesordnung

findet außer der Abstimmung sämt⸗ licher Aktionäre eine getrennte Ab⸗ stimmung der Stammaktionäre und der Vorzugsaktionäre statt. Vorlegung Geschäftsberichts und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31 12. 1928. Beschlußtassung über die Verwendung des Reingewinns. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

7. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Stimmberechtigt sind diejenigen Ak⸗ tionäre, die ihre Aktien gemäß Satz 22. der Satzungen o zeitig

in Deutschland bei der Gesellschaftskasse in Elberfeld, bei der Deutschen Bank, Berlin und Frankfurt. bei den Herren Georg Fromberg & Co., Berlin W., Jägerstr. 9, bei dem Bankhaus Lazard Speyer⸗ Ellissen Kom.⸗Ges. a. A., Berlin und Frankfurt, bei der Bergisch⸗Märkischen Bank, Filiale der Deutschen Bank, Elber⸗

feld, Wichelhaus

bei dem Bankhaus P. Sohn, Elberfeld.

oder, soweit sie Mitglieder einer deutschen Effektengirobank sind, bei ihrer Effektengirobank,

in der Schweiz:

bei der Basler Handelsbank Basel,

bei dem Schweizerischen Bankverein, Basel,

bei der Schweizerischen Kreditanstalt, Zürich,

Sn Herren Lombard, Odier & Cie., Genf,

bei Joh. Wehrli K Co. A. G., Zürich,

in Holland:

bei dem Bankhaus Gebr. Teixeira de Mattos, Amsterdam,

bei dem Bankhaus Hope & Co., Amsterdam,

bei der Deutschen Bank, Filiale Amsterdam, Amsterdam,

in England: bei S.

S.

Japhet & Co. Lütd., London

„E. C. 2, 60 London Wall, hinterlegen, daß zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der General⸗ versammlung mindestens drei Tage frei⸗ bleiben.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft ein⸗ zureichen.

Elberfeld, den 17. April 1929. Vereinigte Glanzstoff⸗Fabriken A. G. Dr. Blüthgen. Dr. Springorum.

ordentlichen ein.

und Genehmigung des

2

Gothaische Kohlens zure⸗Werke (Sondra⸗Werke), Aktiengesellschaft,

1 Berlin. Einladung zur Generalversammlung.

Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft hierdurch zur einunddreißigsten Generalversammlung die am Freitag, den 17. Mai 1929, vormittags 11 Uhr, in Berlin

im Hotel „Der Kasserhof“ stattfindet.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1928 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats.

2. Genehmigung dieser Vorlagen.

3. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.

4. Aufsichtsratswahlen.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. der spätestens mit Ablauf des sechsten Tages vor der Generalversammlung seine Aktien oder die Hinterlegungsbescheinigung eines deutschen Notars mit genauer Be⸗ zeichnung der Stückzahl, Litera und Nummern bei der Gesellschaftskasse, Berlin SW. 11. Tempelhofer Ufer 34, hinterlegt und die ihm gegen diese Hinterlegung er⸗ teilte perlönliche Eintrittskarte vorweist.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungs⸗ mäßig erfolgt, wenn Aktien bei der Reichs⸗ bank bis zur Beendigung der General⸗ versammlung in Sperrdepot gehalten werden

Berlin, den 17. April 1929.

Der Aufsichtsrat. Arndt, Vorsitzender⸗

[6197] Aelteste Volkftedter Porzellan⸗ fabrik Aktiengesellschaft.

Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 28. Mai 1929, vormittags 10 ½⅛ Uhr, in Volkstedt, Schwarzburger Str. 125, bei der Gesellschaft stattfindenden 30. or⸗ dentlichen Generalversammlung er⸗ gebenst ein.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung sowie des Berichts des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats für das Betriebsjahr 1928.

Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. Entlastung des Vorstands Aufsichtsrats.

4. Aufsichtsratswahlen.

Diejenigen Aktionäre, die in der General⸗ versammlung Anträge stellen oder stimmen wollen, haben gemäß § 21 des Gesell⸗ schaftsvertrags ihre Aktien spätestens am 25. Mai oder die über deren Hinterlegung ausgestellten Bescheinigungen eines Notars oder einer Effektengirobank gleichfalls spätestens am 25. Mai wähtend der üblichen Geschäftsstunden bei

dem Vorstand der Gesellschaft oder

dem Bankhause Gebr. Arnhold in

Dresden oder Berlin zu hinterlegen, bis zum Schluß der Gene⸗ ralversammlung dort zu belassen und die Hinterlegungsscheine in der Generalver⸗ sammlung vorzuweisen.

Voltstedt, den 15. April 1929. Aelteste Volkstedter Porzellanfabrik Aktiengesellschaft.

Dr. Troester.

33 und des

[6499]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am 10. Mai 1929, 10,30 vormittags, in den Räumen des Bank⸗ hauses Sponholz & Co. (vorm. H. Herz) Kommanditgesellschaft, Berlin, Jerusalemer Str. 25, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung hiermit einge⸗ laden. Tagesordnung:

1. Vorlage und Genehmigung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung und des Berichts des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats für das Jahr 1928.

2. Entlastung des Vorstands.

3. Entlastung des Aufsichtsrats.

4. Verschiedenes.

Stimmberechtigt sind die Aktien, die spätestens 3 Tage vor dem 10. Mai bei der Gesellschaftskasse, Cottbus,

bei der Darmstädter und Nationalbank K.⸗G a. Akt., Cottbus,

bei der Niederlausitzer Bank A.⸗G., Cottbus,

beim Bankhaus Gebr. Arnhold, Dresden, Waisenhausstr. 18/22, oder Berlin, Französische Str. 33e,

beim Bankhaus Sponholz & Co. (vorm. H. Herz), Kommandttgesellschaft, Berlin SW. 19, Jerusalemer Str. 25,

hinterlegt sind. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinter⸗ legungsstelle für sie bei anderen Bank⸗ firmen bis zur Beendigung der General⸗ versammlung im Sperrdepot behalten werden.

Cottbus, den 17. April 1929,.

Riederlausitzer

Automobll⸗Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Joseph Fraenkel, Baugeschäft, [6244] Aktiengesellschaft.

Die an Stelle der nicht zum Umtausch eingereichten und für kraftlos erklärten Papiermarkaktien und Reichsmarkanteil⸗ scheine ausgegebenen nom. RM 960 Aktien unserer Gesellschaft mit Ge⸗ winnanteilschein Nr. 1 und ff. sind am 9. März d. J. öffentlich meistbietend versteigert worden. Der Gesamterlös ab⸗ züglich der entstandenen Kosten beträgt RM 1161,60 und ist bei dem Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg unter der Aktennummer 40 H. L. 529. 29 hinterlegt worden. Gegen Einlieferung der für kraftlos er⸗ klärten Stücke wird der anteilige Erlös vom Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg aus⸗ gezahlt Auf jede Papiermarkaktie über nom. PM 1000 und auf feden Anteil⸗ schein über RM 10 gelangen RM 12,10 abzüglich evtl. Gerichtskosten zur Aus⸗ zahlung

Berlin, den 16. April 1929.

Joseph Fraenkel, Baugeschäft,

Aktiengesellschaft.

16205]. Freiberger Papierfabrik

zu Weißenborn.

2. Aufforderung zum Umtausch

der Anteilscheine in Aktien.

Die Inhaber von Anteilscheinen unserer Gesellschaft über je RM 10,— fordern wir hierdurch gemäß § 17 Abs. 5 der 2./5. Ver⸗ ordnung zur Durchführung der Verord⸗ nung über Goldbilanzen auf, die Anteil⸗ scheine mit einfachem Nummernverzeichnis zum Umtausch in Aktien bis zum 3. Juli 1929 einschließlich

in Dresden bei der Dresdner Bank und

in Chemnitz bei der Dresdner Bank

Filiale Chemnitz während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Gegen zwei Anteilscheine über je RM 10,— wird eine Aktie über RM 20,— ausgegeben. Die Einreichungs⸗ stellen werden, soweit das möglich ist, einen etwa erforderlich werdenden Spitzen⸗ ausgleich vermitteln.

Der Umtausch der Anteilscheine am Schalter der Einreichungsstellen ist provi⸗ sionsfrei, in anderen Fällen wird die übliche Gebühr berechnet.

Anteilscheine, die nicht bis zum 3. Juli 1929 einschließlich zum Umtausch einge⸗ reicht werden oder die nicht die zum Ersatz von Aktien erforderliche Zahl erreichen und den Einreichungsstellen nicht zur Ver⸗ wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind, werden gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Anteil⸗ scheine auszugebenden Aktien werden für Rechnung der Beteiligten nach Maßgabe des Gesetzes verkauft. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten an die Berechtigten aus⸗ gezahlt oder für sie hinterlegt.

Weißenborn (Amtsh. Freiberg), den 15. April 1929.

Freiberger V zu Weißenborn. Huntemüller.

Terra Film Aktiengesellschaft,

(6196] Berlin.

3. und letzte Bekanntmachung. „Durch unsere Bekanntmachung, ver⸗ öffentlicht im Reichsanzeiger Nr. 147 vom 26. Juni 1925 haben wir unsere Aktionäre aufgefordert, ihre auf Papier⸗ mark lautenden Aktien zum Umtausch in aug Reichsmark lautende Aktien ein⸗ zureichen.

Da von diesem Angebot nicht sämt⸗ liche Aktionäre Gebrauch gemacht haben, wiederholen wir hierdurch unsere Be⸗ kanntmachung und fordern unsere Aktionäre auf, die Umstellung ihrer 8 Papiermark lautenden Stammaktien auf Reichsmark vorzunehmen und zu diesem Zweck ihre Papiermarkaktien (Mäntel und Bogen) zum Umtausch in neue Aktien bis zum 22. Mai 1929 bei dem Bankhause Bett Simon & Co., Berlin W. 8., Mauerstr. 53, ein⸗ Die darauf entfallenden Reichsmarkaktien werden sofort aus⸗

gegeben

Für je Papiermark 4000,— alte Stammaktien wird eine Aktie über Reichsmark 20,— mit Dividendenschein Nr. 1 ff. ausgegeben.

Diejenigen Papiermarkaktien unserer Gesellscha t, welche die zum Umtausch in Reichsmarkaktien erforderliche Zahl nicht erreichen, können uns bei dem genannten Bankhause zur Verwertung für Rech⸗ nung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.

Diejenigen Papiermarkaktien, die bis um 22. Mai 1929 einschließlich zum

mtausch nicht oder in einer nicht ge⸗ nügenden Anzahl eingereicht werden, und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ ügung gestellt worden sind, werden für raftlos erklärt werden. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallen⸗ den neuen Aktien werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ver⸗ eiger. werden; der Erlös wird zur

erfügung der Berechtigten gehalten werden.

Berlin, den 15. April 1929.

Terra Film Aktiengesellschaft. Gerschel, Delegierter des Aufsichtsrats.

[6502]

Ordentliche eneralversammlung

der Lübeck Linie Aktiengesellschaft, Lübeck, am Dienstag, den 7. Mai 1929, mittags 12 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der Commerz⸗Bank in Lübeck, Lübeck, Kohlmarkt 7/13.

Tagesordnung:

1. Entgegennahme des Jahresberichts, Beschlußfassung über Genehmigung der Gewinn, und Verlustrechnung sowie der Bilanz, Entlastung für das Geschäftsjahr 1928. . 8

2. Wahl zum Aussichtsrat.

Lübeck, im April 1929.

Lübeck Linie Aktiengesellschaft. Der Vorstand. H. Holste.

[2316] 2. Aufforderung zum Aktienumtausch.

Auf Grund der 2., 5. und 7. Ver⸗ ordnung zur 1“ der Ver⸗ orduung über Goldbilanzen fordern wir die Inhaber unserer Stamm⸗ und Vorzugsaktien über RM 60,— auf, ihre Stücke zum Umtausch in neue Aktien über RM 1000,— einzureichen. Der Umtausch der Aktien erfolgt bis zum 10. September 1929 einschließlich

bei dem Barmer Bankverein

Hinsberg, Fischer & Comp. Kommanditgesellschaft auf Aktien in Bielefeld unter Beifügung eines zahlenmäßig ge⸗ ordneten Nummernverzeichnisses während der üblichen Geschäftsstunden.

Gegen Einreichung von 50 Stamm⸗ aktien bzw. 50 Vorzugsaktien über je RM 60,— werden 3 Stammaktien bzw. 3 Vorzugsaktien über je RM 1000,— ausgereicht. Der Umtausch erfolgt mit den laufenden Gewinnanteilscheinen. Beträgt der Gesamtnennbetrag der von einem Aktionär eingereichten Stamm⸗ aktien bzw. Vorzugsaktien nicht 5— mark 3000,—, so wird für je Reichs⸗ mark 1000,— oder RM 100,— Aktien⸗ nennbetrag eine Stamm⸗ oder Vorzugs⸗ aktie über RM 1000,— oder RM 100,— ausgereicht.

Die Umtauschstelle ist bereit, den An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen für die Aktionäre zu vermitteln.

Der Aktienumtausch ist provisionsfrei, sofern die Einreichung am Schalter der Umtauschstelle erfolgt. Wird der Um⸗ tausch im Wege der Korrespondenz ver⸗ anlaßt, so wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden erfolgt gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien aus⸗ gestellten Empfangsbescheinigung bei derjenigen Stelle, von der die Bescheini⸗ gung ausgestellt worden ist. Die Um⸗ tauschstelle ist berechtigt, aber nicht ver⸗ die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheinigung zu prüfen.

Diejenigen Stamm⸗ oder Vorzugs⸗ aktien unserer Gesellschaft über Reichs⸗ mark 60,—, die nicht bis zum 10. Sep⸗ tember 1929 eingereicht worden sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 290, 219 Handels⸗ gesetzbuch) für kraftlos erklärt.

Die Inhaber der umzytauschenden Stamm⸗ und Vorzugsaktien über RM 60,— können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Veröffent⸗ lichung dieser Bekanntmachung im Reichsanzeiger, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der letzten Bekanntmachung über die 839 forderung zum Umtausch durch schrift⸗ liche Erklarung Gesellschaft gegenüber Widerspruch gegen den Um⸗ tausch erheben. Außer der Abgabe dieser schriftlichen Widerspruchserklärung gegenüber unserer Gesellschaft 8 zur ordnungsmäßigen Erhebung des Wider⸗ spruchs erforderlich, daß der wider⸗ sprechende Aktionär seine Aktien oder die über sie vor einem Notar aus⸗ gestellten Hinterlegungsscheine entweder bei unserer Gesellschaft oder bei der oben bezeichneten Umtauschstelle hinter⸗ legt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist beläßt. Ein etwa er⸗ hobener Widerspruch verliert seine Wir⸗ kung, falls der Aktionür die hinterlegten Aktienurkunden vor Ablauf der Wider⸗ spruchsfrist zurückfordert.

Erreichen die Anteile der Inhaber der Stamm⸗ oder Vorzugsaktien über RM 60,—, die vechtmäßig Widerspruch eingelegt haben, und zwar jede Aktien⸗ gatkung für sich, den zehnten Teil des Gesamtbetrages der Stamm⸗ bzw. Vor⸗ zugsaktien über RM 60,—, so wird der Widerspruch wirksam und der zwangs⸗ weise Umtausch der Aktien nach Maß⸗ gabe des Gesetzes unterbleibt.

Die Urkunden der Inhaber von Stamm⸗ oder Vorzugsaktien über RM 60,—, die nicht Widerspruch er⸗ hoben haben, werden auch in diesem Falle, als freiwillig zum Umtausch ein⸗ gereicht, umgetauscht, sofern nicht von den Aktionären bei Einreichung ihrer Aktien zum Umtausch ausdrücklich das Gegenteil bemerkt ist.

Bielefeld, den 6. April 1929.

Der Vorstand der

Gebrüder Dickertmann, Hebezeug⸗

fabrik Aktiengesellschaft. Jöohann Kemmerer. Johannes Käßner.

Schlesische Feuerversicherungs⸗ Gesellschaft in Breslau. Erste Aufforderung

zum Umtausch der Aktien über RM 40,— und RM 80,—. Wir fordern hiermit die Inhaber der Aktien unserver Gesellschaft, deren Nenn⸗ beträge auf RM 40,— und RM 80,— lauten, eg ihre Aktien mit Gewinn⸗

anteilscheinen für 1929 u. ff. in Be⸗ gleitung eines arithmetisch geordneben Nummernverzeichnisses

in doppelter Ausfertigung bis zum 15. Oktober 1929 (einschließlich) zum Umtausch in Aktien über RM 200,— in Breslau bei dem Schlesischen Bankverein, Filiale der Deutschen Bank,

in Berlin bei der Deutschen Bank während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Gegen Einreichung von fünf Aktien über je RM 40,— oder, bei gemischter Einreichung von Stücken über RM 40,— und RM 80,—, gegen Einreichung von Aktien im Gesamtnennbetrag von RM 200,— wird eine neue Stammaktie im Nennwert von RM 200,— mit Ge⸗ winnanteilschein für 1929 u. ff. aus⸗ gehändigt. Die nicht durch RM 200,— teilbaren Beträge sind durch ent⸗ sprechenden Spitzenan⸗ oder verkauf bei den obengenannten Stellen abzu⸗ runden oder uns zur Verwertung zur Verfügung zu stellen. 1

Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot angeschlossen haben, wird hbeimne Provision berechnet; ebenfalls er⸗ folgt der Umtausch am Schalter der vorgenannten Stellen provisions frei. Soweit bei letzteren der Umtausch nicht am Schalter erfolgt, wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden erfolgt nach deren Fertig⸗ stellung gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgestellten Emp⸗ fangsbescheinigungen bei derjenigen Stelle, von der die Bescheinigungen ausgestellt worden sind. Die Bescheini⸗ gungen sind nicht übertragbar. Die Stellen sind bevechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation des Vor⸗ zeigers der Empfangsbescheinigungen zu prüfen.

8 Aktien unserer Gesellschaft über RM 40,— und RM 80,—, d5r nicht bis zum 15. Oktober 1929 ein⸗ gereicht worden sind, werden nach Mgaß⸗ gabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Ebenso werden eingereichte Stammaktien über Reichs⸗ mark 40,— und RM 80,— für kraftlos erklärt, deren Nennbeträge den Ums tausch in Stücke zu RM 200,—. nicht zu⸗ lassen und die uns nicht ausdrücklich zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ teiligten zur gestellt worden sind. Die auf die für raftlos erklärten Aktien entfallenden Aktien unserer Ge⸗ sellschaft über RM 200,— werden na

Maßgabe des Gesetzes verkauft. Der Erlös wird abzüglich der entstehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahl. bzw. für diese vimmterleggg.*

Die Inhaber der umzutauschenden Aktien über RM 40,— und RM 80,— können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften innerhalb von dre. Mo⸗ naten nach Veröffentlichung dieser Be⸗ tauntmachung im Reichsanzeiger, jed noch bis zum Ablauf eines Monats nac Eplaß der letzten Bekanntmuchung üben die Aufforderung zum Umtausch, durch chriftliche Erklärung bei unserer Ge⸗ schschaf Widerspruch gegen den Um⸗ tausch erheben. Außer der Abgaba dieser schriftlichen Widerspruchserklärung gegenüber unserer Gesellschaft ist zuch ordnungsgemäßen Erhebung des Wider⸗ spruchs erforderloch, daß der wider⸗ sprechende Aktionkr seine Akbien odet die über sie von einem Notar, * Reichsbank oder einer Effektengirobanm ausgestellten Hinterlegungsscheine ent⸗ weder bei unsever Gesellschaftskasse in Breslau oder bei einer der obenbezeich⸗ neten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist be⸗ läßt. Ein etwa erhobener Widerspruch verliert seine Wirkung, falls den Aktionär die hinterlegten Aktien⸗ urkunden vor Ablauf der Widerspruchs⸗ rist zurückfordert. die Anteile der Inhaber der Aktien über RM 40,— bzw. RM 80,— die rechtmäßig Widerspruch eingeleg haben, zusammen den zehnben Teil des . Gesamtbetrags der Aktien über Reichs⸗ mark 40,— bzw. RM 80,—, so wird desd Widerspruch wirksam und der zwangs⸗ 3 weise Umtausch der Aktien nach Maß⸗

abe des Gesetzes unterbleibt. Die Ur⸗ unden derjenigen Inhaber von Aktiem über RM 40,— und RM 80,—, die nicht Widerspruch erhoben werden auch in diesem Falle als freiwillig zum Umtausch eingereicht 8 umgetauscht, sofern nicht von den Abtio⸗ nären bei Einreichung ihrer Aktien zum Umtausch ausdrücklich das Gegenteil be⸗ merkt ist.

Breslau, den 15. April 1929.

Schlesische

Feuerversicherungs⸗Gesells aft.

vrr⸗ Schwemer. Wasser.