Reichs⸗
Um so besser. Er höre, daß Kürzungen bei den Kapitalabfindun⸗ gen erfolgen sollten. Er lese bei einigen Posten, daß dort Mehr⸗ ausgaben infolge der Erhöhungen der Bezüge aus Anlaß des Besoldungsgesetzes entstanden seien. Diese Auswirkung hätte doch im Etat von 1928 schon erscheinen müssen. Redner wies auf Berechnung des Reichsbahndirektors Dorpmüller mit Ver⸗ sicherungstechnikern hin, wonach bei der Reichsbahn die Beamten⸗ pensionen allmählich auf 50 vH des Gehalts steigen würden. Ex, Redner, rege ähnliche Untersuchungen bei den anderen Verwal⸗ tungen an. Abg. Roßmann (Soz.) wies darauf hin, daß in dieser militärischen Versorgungssumme 215 Millionen reine Ruhegehälter für Offiziere des alten Heeres seien. Die jetzige Zusammenfassung der Pensionen gewähre eine wirkliche Ueber⸗ sicht über alle Ausgaben dieser Art, die eine Auseinanderreißung störe. Die Kriegsbeschädigten fühlten sich durch die ausgestreute Illusion, daß ihr Versorgungsetat die Apothekc zur Heilung aller Schäden des Etats sei, stark beunruhigt. Sie kämen sich sowieso stark vereinsamt vor. Der Abstrich von 25 Millionen hier habe recht aufregend gewirkt. Dabei würden zum Beispiel Krieger witwen, meist schon mit vierzig Jahren unter Hinweis auf ihre doch so kleine Rente zuerst abgebaut. Ein unhaltbarer Zustand sei es, daß ein Teil der Versorgungsbezüge dauernd der Nach⸗ prüfung unterzogen würden, während große Pensionen un⸗ beanstandet blieben. Das gegenwärtige System, wenn daneben ein Bezug aus öffentlichen Mitteln vorliege, Abzüge zu machen, sei nicht aufrechtzuerhalten. Hier müßten gleichmäßige Abzüge eingeführt werden Er bitte, der Entschließung zuzustimmen, den Entwurf eines Gesetzes, betr. die Ruhegehälter der politischen Beamten, endlich vorzulegen. Abg. Laverrenz (D. Nat.) brachte das Schicksal der alljährlich aus dem Heer zu entlassenden 10⸗ bis 12 000 Mann, die versorgungsberechtigt sind, zur Sprache und fragte, ob die Anwartschaft dieser Leute zu einer Zivildienst⸗ berechtigung geworden oder Aussicht darauf vorhanden sei, ferner wie sich die Uebergangsgebührnisse künftig stellten. Oberst Bithorn teilte mit, daß sich die Zahl der ausscheidenden Jahr⸗ gänge erheblich vermehrt hätten. Die Zahlen betrügen: 1928: 6400, 1929: 9000, 1930: 9700, 1931: 13 400 und 1932: 8800. Nach einer Denkschrift des Reichsministeriums des Innern habe es Ende 1927 35 500 Versorgungsanwärter gegeben, davon stammten 10 000 aus der neuen Wehrmacht. Im Jahre 1928 seien 4000 nicht untergebracht worden, so daß die Zahl der Un⸗ versorgten steigen werde. Bei der Reichspost seien 1927 3330. untergebracht, 1928: 2925, 1929 würden es voraussichtlich 1800 sein; bei der Reichsbahn 1927: 575, 1928: 675, 1929 voraussicht⸗ lich 1050; bei der Reichsfinanzverwaltung, Steuern und Zölle 1927: 1712, 1928: 850, 1929 voraussichtlich 1050. Die Zahl der Untergebrachten steige also nicht, während die Zahl der Aus⸗ scheidenden steige. Leider nütze weder „Anspruch“ noch „An⸗ wartschaft“ etwas, da Anstellungen nur nach Maßgabe der An⸗ stellungsgrundsätze möglich seien, und diese könne man so straff fassen wie man wolle, man könne doch immer noch durch ihre Maschen schlüpfen. Leider sei bisher die Försterlaufbahn den Soldaten verschlossen; ebenso sei es mit der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung, da in diesen Gesetzen eine Bevor⸗ zugung der Versorgungsanwärter ausgeschlossen sei. In den nächsten 5 Jahren müsse daher zwangsläufig eine starke Ver⸗ schlechterung der Zivi’versorgung eintreten, wenn nicht alle Stellen sich bewußt wären, mit der Unterbringung der Ver⸗ sorgungsanwärter eine vaterländische Pflicht zu erfüllen. Abg. Ersing (Zentr.) bedauerte, daß es nicht möglich sei, die berechtigten Wünsche der Kriegsbeschädigten zu erfüllen. Da der Pensionsetat sehr hoch sei, sollten die hohen Pen⸗ sionen gekürzt werden. Ebenso soll dem Doppelverdiener⸗ unwesen wie z. B. bei der Lufthansa — ein Ende gemacht werden. Bei einer gerechteren Verteilung der Pensionslasten ließen sich manche Härten für die Kriegsbeschädigten beseitigen. Abg. Brüninghaus (D. Vp.) forderte vor allem Gerechtigkeit von diesem Etat, und diese zu schaffen sei schwierig. Er denke z. B. an einen Rentenempfänger und an einen Pensions⸗ empfänger, die beide eine gleiche Stellung übernommen hätten. Vor Schaffung eines Pensionskürzungsgesetzes warne er nach den schlechten Erfahrungen mit dem unter dem Reichskanzler Dr. Luther gemachten ähnlichen Gesetz, das fast nichts eingebracht, wohl aber viel Aerger und Schwierigkeiten geschaffen habe. Ohne Regelung des e een en für die entlassenen Militär⸗ mannschaften sei die Wehrmachtorganisation überhaupt nicht auf⸗ rechtzuerhalten. Man dürfe sie nicht als Arbeitslose herum⸗ laufen lassen. Denn bei mehrjähriger Arbeitslosigkeit verliere der Mann die Arbeitsfähigkeit. Hier könne doch gerade Minister Wissell segensreich wirken, wenn er die Anstellung in der Soztial⸗ versicherung ihnen weiter zugänglich mache. Wenn man das Doppelverdienen ausschließen wolle, müsse man auch noch die privaten Einkommensverhäͤltnisse berücksichtigen, erwägen, ob der Beamte, auch der aktive, vermögend ist oder nicht. Das führt zu gefährlichen Experimenten. Das Pensionsgesetz des politischen Beamten erwarte auch er. Abg. Gräf⸗Dresden (Komm.) gab als Vorsitzender des Internationalen Bundes der Opfer des Kriegs und der Arbeit der Erbitterung der Kriegsbeschädigten lebhaften Ausdruck. Redner teilte eine Uebersicht über die bis⸗ herigen Novellen zu der Versorgung der Kriegsbeschädigten mit. Die stetige Ueberprüfung der Erwerbsfähigkeit, die im wesent⸗ lichen durch bloße ärztliche Theorien gestützt würde, müsse sich naturgemäß stark auf die Verfassung der Schwerkriegsbeschädigten auswirken. Dabei erreiche die Rente des neunzigprozentigen Erwerbsunfähigen noch bei weitem nicht die Gebührnisse, die man früher für Erwerbsunfähige für notwendig gehalten habe. Erst der hundertprozentige erreiche sie. Ein ganz schlimmes Kapitel. sei die Versorgung der Kriegshinterbliebenen. Auch die Heil⸗ behandlung liege noch im argen. Redner begründete den kom⸗ munistischen Antrag, die Versorgungsgebührnisse erheblich zu er⸗ höhen und den Härtefonds von 2,3 Millionen Reichsmart auf 25 Millionen Reichsmark zu erhöhen, dagegen die Ehren⸗ zulagen für Inhaber militärischer Orden usw. zu streichen. Reichsarbeitsminister Wissell erinnert daran, daß seit etwa 50 Jahren die allgemeinen Pensionen und die Militärpensionen in einem Etat behandelt worden sind; jetzt sei nur die Scheidung zwischen alter und neuer Wehr⸗ macht neu eingefügt worden. Die Anregungen des Bericht⸗ erstatters und anderer Vorredner wegen einer Aufteilung würden im Benehmen mit den beteiligten Ressorts geprüft werden. Das Ministerpensionsgesetz sei im Entwurf beinahe fertiggestellt. Re⸗ serven seien — leider möchte er sagen — in dem Etat nicht vor⸗ handen. 1927 seien nur fünf Millionen nicht verbraucht worden. Das bedeute bei einem Etat von etwa 1500 Millionen Reichsmark nur % vH. Der Etat 1929 sei außerordentlich knapp bemessen und aufgestellt worden. Der Abgeordnete Gräf irre, wenn er annehme, aus dem Titel 7, Kapital 2, der mit 2,3 Millionen Reichsmark dotiert sei, seien alle Härten auf Grund der all⸗ gemeinen Versorgung auszugleichen. Die im Gesetz selbst vor⸗ gesehenen Härteausgleiche würden aus den Ansätzen für die eigent⸗ liche Versorgung getragen. Im Versorgungsrecht sei in der Tat noch eine Reihe von Härten auszugleichen, so daß die Zahl der Novellen zu dieser Versorgung noch nicht abgeschlossen sei. Im übrigen handele es sich zurzeit um eine Verlangsamung der Ka⸗
italabfindung, nicht ihre Abschaffung, um eine Verschiebung auf
as nächste Jahr. Er rechne darauf, daß im nächsten Jahre das, was jetzt gestrichen sei, wieder in Rechnung gestellt werden könne. Das Arbeitsministerium bemühe sich, alle Härten zu beseitigen im Rahmen der Gesetze, es sei insbesondere nachsichtig bei verspäteten Anmeldungen und dergleichen. Zahl tüchtiger beamteter Aerzte mühfe vermehrt werden. Das Gebiet der funktionellen Nervenkrankheiten sei besonders bearbeitet worden. Die Vorträge seien stenographiert und würden der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Reichstag habe es abgelehnt, eine gesetzliche Pflicht für die Selbstverwaltungsorganisationen der Sozial⸗
und Staatsanzeiger Nr. 90 vom 18. Apri
Versorgungsanwärter
versicherung Von Aufsichts wegen
usw. zu schaffen, die Reichswehr bevorrechtet einzustellen. könne er da nicht eingreifen. Das Ministerium bemühe sich um ein freiwilliges Entgegenkommen der Versicherungsträger. Abg. Morath (D. Vp.) regte an, daß auch die Reichsbahn und ähnliche Verwaltungen eine Trennung der Kriegs⸗ bzw. Militär⸗ Hensionen und der Zivilpensionen eintreten ließen. Die Statistik Dorpmüllers gebe ein Bild. Die Angestellten der Luft⸗ hansa bekämen, seit das Reich 51 vH der Aktien der Lufthansa übernommen habe, keine Doppelbezüge mehr, im Gegenteil, einige — und noch dazu Kriegsbeschädigte — hätlen eine Kürzung von mehr als 50 vH erfahren. Ministerialdirektor Graf Schwerin von Krosigk erklärte auf eine Frage, daß die Reichspostverwaltung seines Wissens bereits ein Gutachten aus⸗ arbeiten lasse, wie sich die Pensionslast künftig zu den Gehältern der aktiven Beamten stellen werde. Für die größeren Reichs verwaltungen werde das Finanzministerium versuchen, ähnliche Berechnungen anzustellen. Abg. Bernhard (Dem.) nannte es bedauerlich, wenn in der Oeffentlichkeit die Auffassung ent⸗ stehe, daß der Reichstag den Opfern des Krieges ein minderes Wohlwollen gezeigt habe als der Reichsarbeitsminister und seine Beamten. Das Gegenteil sei der Fall. Durch die Streichung 6 kein erworbenes Recht der Kriegsbeschädigten verletzt. Die Ersparnisse seien ja nicht Abstriche, sondern Korrekturen früherer Ansätze, die zu hoch gewesen wären. Wenn die Kapitalabfindung nicht so schnell gewährt werde, so bleibe doch der Kriegsbeschädigte im Genuß seiner Rente und erhalte sie ein oder zwei Jahre “ Was vom Reichswehrministerium über die Zivilversorgung der Soldaten gesagt worden sei, scheine beachtenswert. Die Mög⸗ lichkeit der Beamtenlaufbahn werde dadurch eingeschränkt, daß mit einer Erweiterung der Zahl der Stellen im früheren Sinne nicht mehr zu rechnen sei. Es sei natürlich nicht zu verantworten, die Militäranwärter mit dem Recht auf spätere Versorgung an⸗ zulocken und dieses Recht später illusorisch werden zu lassen. Hier mache sich die Teilung zwischen Reich und Ländern übel bemerkbar. Es sei doch nicht zu rechtfertigen, daß die Länder sich weigerten, die Zöglinge der Forstschulen des Reichswehr⸗ ministeriums aufzunehmen. Zu erwägen sei vielleicht eine Auf⸗ spaltung dieses Etats und eine andere Benennung, damit alles klar hervortrete, was Kriegslasten einschließlich der Reparationen seien. Abg. Steinkopf (Soz.) fragte nach einem Reichs⸗ gerichtsurteil über die Pensionskürzung bei Doppelverdienern. Eine allgemeine Vorschrift über Pensionskürzung müsse erwogen werden. Die kommende Denkschrift des Reichsinnenministeriums werde Anlaß zur weiteren Besprechung dieser Fragen geben. Die gesetzlichen Grundsätze müßten bE11““ bleiben. Unter den 240 Millionen Pensionen bei der Post seien 200 Millionen als Folgen des Krieges; das werde immer vergessen. Abg. Ersing (Zentr.) regte an, die Zusatzrenten für Kriegsbeschädigte direkt über die Post statt über die Länder göüg Oberst Bithorn teilte mit, daß ein Drittel bis ein Viertel der Soldaten zurzeit nicht die Beamtenlaufbahn wählen wollten. Hinsichtlich der Unterbringung der Versorgungsanwärter sei der Einfluß des Wehrministeriums auf die anderen Verwaltungen und Länder zur Erhöhung der Stellenvorbehalte nur gering. Ministerialrat Sbrzesny bemerkte, daß bei Pensionären, die bei der Lufthansa beschäftigt würden, tatsächlich die Pensionen gekürzt werden. Das erwähnte Reichsgerichtsurteil betreffe nicht direkt das Reich, sondern Preußen. Das Reich habe aber jetzt auch eine ähnliche Sache weiter verfolgt. Das Kammergericht habe sich dabei auf den Standpunkt der Reichsregierung gestellt. Abg. Leicht (Bayer. Vp.) forderte die Aufführung der persön⸗ lichen Ausgaben der Versorgungsbehörden bei diesem Haushalt. Nach kurzer weiterer Beratung wurden die Etatstitel mit den Streichungsanträgen der Regierungsparteien genehmigt, ferner Entschließungen auf Einbringung des Vensionsgesetzes für politische Beamte. Auf Länder und Gemeinden soll eingewirkt werden, um eine reichlichere Einstellung von Versorgungs⸗ anwärtern zu erreichen. Schließlich wurde die Reichsregierung in einer Entschließung ermächtigt, etwaige Einsparungen bei der Militärversorgung im laufenden Haushaltsjahr in erster Linie 8. Zwecke der Kapitalabfindung zu verwenden. — Es folgte der Haushalt der Reichsschuld. Abg. Dr. Köhler (Zentr.) tannte diesen Etat recht üppig aufgestellt. Er verwies dabei auf die Denkschrift über die Anleiheablösung, die das zum Teil auch nachweise. Der Redner berührte auch die trügerischen Machenschaften im Ausland, sich höhere Abfindungen zu ver⸗ schaffen, und fragte, ob sich Beamte dabei schuldig gemacht haben. Der Ausschuß beschloß, diese Denkschrift beim Etat der allgemeinen Finanzverwaltung zu beraten. Abg. Dr. Reinhold (Dem.) bat sobald wie möglich um eine Vorlage, die die Tilgung der Rentenbankscheine hinausschiebe. Die Gewinne der Reichsbank seien zu prüfen. Er fragte weiter, wie groß der Erlös aus der Tilgung der zurückgekauften Anleihen gewesen sei und wie sich der Anleihefonds entwickelt habe. Ministerialdirektor Graf Schwerin von Krosigk verwies auf die dem Etat bei⸗ gegebene Uebersicht, die den Tilgungsplan enthalte, und gab über den Stand des Anleihetilgungsfonds und der Reichsanleihe von 1927 nähere Auskunft. Abg. Dr. Reinhold (Dem.) zog aus der Mitteilung den Schluß, daß durch die Anleihe von 1927 dem Reich insgesamt 452 Millionen zugeflossen seien. Dagegen seien bisher insgesamt 88,3 Millionen zum Zweck des Ankaufs für den Anleiheablösungssonds ausgegeben worden, so daß dem Reich bis jetzt zur Entlastung der Kassenlage nur an Anleihe insgesamt 364 Millionen zugeflossen seien. Der Rückkauf sei zu 87 ⁄⅛ erfolgt. Die Stücke seien dem Anleiheablösungsfonds zu⸗ geführt. (Heiterkeit und Zurufe.) Auf Anfragen erklärte Präsident Artiecns, daß infolge des Kriegsschädenschlußgesetzes der Verwaltung vom Reichsentschädigungsamt noch 40 000 Konten im Betrag von 1100 Millionen zur Eintragung überwiesen worden seien bezw. würden, von denen etwa erst die Hälfte erledigt sei. Diese Arbeit erfordere noch mindestens ein halbes Jahr. Auf weitere Anfragen erklärte der Redner, daß die drei Flachdruck⸗ schnellpressen der Reichsschuldenverwaltung 1923 angekauft und im wesentlichen nur zur Ausfertigung der Schuldurkunden benutzt worden seien, die an sich in der Reichsdruckerei gedruckt würden. Die Ausfertigung müsse unter den gesetzlichen Kautelen erfolgen. Nach seinen Berechnungen seien dadurch der Verwaltung Erspar nisse entstanden, da die Verwaltung doch die Arbeit der Reichs druckerei bar bezahlen müsse. Abg. Dr. Reinhold (Dem.) machte darauf aufmerksam, daß es seiner Partei nur darauf ankomme, generell die Frage der eigenen Druckerei der Ver⸗ waltungen zu überprüfen. Auf eine Frage bestätigte Ministerial⸗ divektor Graf Schwerin von Krosigk, daß das Reichs⸗ finanzministerium den Kontokorrentkredit von 150 Millionen Mark am Fälligkeitstermin an die Banken zurückgezahlt habe. Anders lautende Pressenachrichten seien unzutreffend. Wenn in der Presse Mitteilungen über Verhandlungen mit den Banken enthalten seien, so handele es sich dabei um die Ueberbrückung der künftigen Ultimotermine. Der Haushalt wurde mit den vorgeschlagenen Kürzungen genehmigt. — Am 17. April beginnt die Beratung des Etats des Reichsernährungsministeriums, dann folgt das Reichsarbeitsministerium.
— Im Rechtsausschuß des Reichstags verlangten gestern vor Eintritt in die Tagesordnung die Kommunisten, daß durch den Ministerwechsel im Reichsjustizministerium nicht etwa die Ehe⸗ scheidungsreform verzögert werde. Der Vorsitzende Abg. Lands⸗ berg (Soz.) erklärte, Staatssekretär Joel vom Reichsjustiz⸗ ministerium habe zunächst um Vertagung der Ehescheidungs⸗ reform gebeten, damit dem neuen Minister Gelegenheit gegeben werde, sich in die Probleme einzuarbeiten. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) erklärte, daß die sozialdemokratische Partei durch keinerlei Abmachungen gebunden sei, einer Vertagung der Ehescheidungs⸗ reform zuzustimmen; sie verlange vielmehr nach wie vor eine schlennige Beratung der Reformanträge. Hierauf trat der Rechts⸗ ausschuß in die zweite Lesung des Auslieferungsgesetzes. Bei § 3
der
wä Wochen vor der Niederkunft keine Beschäftigung gegen Entgelt
Reichstag werde sich also bald mit der Frage beschä
wurde die Bestimmung der Vorlage wieder hergestellt, daß die Auslieferung zulässig ist, wenn die Tat unter Berücksichtigung aller Umstände besonders verwerflich erscheint. Im weiteren Ver⸗ lauf der Lesung des Auslieferungsgesetzes wurde § 29 der Vorlage dahin geändert, daß das Gericht durch eine Kann⸗Bestimmung in der Lage ist, einen Aufschub der Durchführung der Auslieferung anzuordnen. Beim § 37 erhielt der erste Absatz folgende Formu⸗ lierung: „Der Staatsanwalt bei dem Oberlandesgericht bereitet die Entscheidung über die Herausgabe vor und führt die bewilligte durch.“ Der in der ersten Lesung neu eingefügte § 43 der Schlußbestimmungen des Gesetzes, der die Reichsregierung zur Entscheidung über die Ersuchen der ausländischen Regierungen
für zuständig erklärt, führte abermals zu einem Einspruch des
Vertreters der bayerischen Regierung. In der Abstimmung wurde jedoch der Paragraph genehmäigt. Für die Ansicht der bayerischen Regierung stimmten nur die Deutschnationalen und die Bayerische Volkspartei. Als Termin, zu dem das Gesetz in Kraft treten soll, wurde der 1. Oktober 1929 gewählt. Damit war die zweite Lesung⸗ des Auslieferungsgesetzes erledigt und der Ausschuß vertagt sich.
— —Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichstages befaßte sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem Schutz der Schwan⸗ geren vor und nach der Entbindung. Den Beratungen lagen wei Anträge der kommnnistischen bzw. der sozialdemokratischen Fraktion zugrunde. Der kommunistische Antrag ist ein Gesetz⸗ entwurf zur Abänderung des Gesetzes über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft vom 16. 7. 1927 (Reichsgesetzbl. 1 S. 184). Es soll sich erstrecken auf alle Arbeitnehmerinnen, die der Krankenversicherungs⸗ oder Angestelltenversicherungspflicht unterliegen. Weiter sollen Schwangere in den letzten drei Monaten der Schwangerschaft und Wöchnerinnen acht Wochen nach ihrer Niederkunft von der Arbeit befreit werden. Für diese Zeit soll entsprechend den Vorschriften der Reichsversicherungs⸗ ordnung der entgehende Lohn in voller Höhe zu vergüten sein. Stillenden Frauen soll während der Arbeitszeit zweimal eine halbe Stunde zum Stillen des Kindes ohne Lohnkürzung frei⸗ gegeben werden. Um zu verhindern, daß ein Arbeitgeber einer Schwangeren noch vor der Schutzzeit kündige, verlangt der kommunistische Antrag das Kündigungsverbot bei ärztlicher Fest⸗ stellung der Schwangerschaft bis zum zwölften Monat nach der Niederkunft. Der sozialdemokratische Antrag ersucht die Reichs⸗ regierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs, durch den der im Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft vor⸗ gesehene Schwangeren⸗ und Wöchnerinnenschutz ausgedehnt wird auf die Landarbeiterinnen und Hausangestellten und nach dem das laut § 195 a Abs. 1 Ziffer 3 und Abs. 2 der Reichs⸗ E1“ zu ühlsnde Wochengeld ein Zuschuß ge⸗
hrt wird in dem Fall, daß die Schwangere während sechs
ausübt. Dieser Zelhn. bis zum Tage der Niederkunft zu zahlen, in einer solchen Höhe, daß das Wochengeld zuzüglich des
18
Zuschusses die Höhe des Grundlohns erreicht. Ministerialdirektor
Dr. Sitzler vom Reichsarbeitsministerium machte darauf auf⸗ merksam, daß die Frage des Mutterschutzes erst vor ungefähr zwei Jahren durch ein Gesetz geregelt worden sei, daß die Materie aber nunmehr in den Entwurf des Arbeitsschutzesetzes ein⸗ earbeitet worden sei. Da die Beratung dieses Entwurfes bevor⸗ tehe, erscheine es nicht empfehlenswert, vorher nochmals eine Anderung des Mutterschutzgesetzes vorzunehmen. Was die Haus⸗ gehilfen betreffe, so liege eine neue Fassung des Hausgehilfen⸗ gesetzentwurfes dem Reichskabinett vor, die voraussichtlich noch in diesem Monat dem Reichsrat zugehen werde. Darin sei auch der Mutterschutz für die Hausgehilfen unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse ihres Arbeitsverhältnisses geregelt. Der stigen können. Daß auch in der Landwirtschaft ein Mutterschutz notwendig sei, müsse anerkannt werden. Im Reichsarbeitsministerium sei ein Gesetzentwurf in Vorbereitung, welcher neben dem allgemeinen Betriebsschuz in der Landwirtschaft u. a. den Kinder⸗ und Frauenschutz einschließlich des Mutterschutzes bringe und die Arbeitsaufsicht auf dem Lande regele. Es sei bedenklich, die Frage des Mutterschubes für sich allein vorwegzunehmen und ohne Zu⸗ sammenhang mit den anderen Fragen, insbesondere mit der Arbeitsaufsicht, zu regeln. Der Ausschuß beschloß nach längerer Aussprache, den kommunistischen Antrag bis zur Beratung des Arbeitsschutzgesetzes zurückzustellen. Der erste Teil des sozial⸗ demokratischen Antrages wurde auf Antrag des Zentrums in folgender Fassung vom Ausschuß angenommen: „Die Reichs⸗ regierung wird ersucht, dem Reichstage einen Gesetzentwurf vor⸗ zulegen, durch den der Schwangeren⸗ und Wöchnerinnenschutz au für die Landarbeiterinnen und Hausgehilfinnen geregelt wird. Im übrigen soll die Bevatung am Freitag fortgesetzt werden.
— Im Wohnungsausschuß des Reichstags wurde gestern die Aussprache über die Reichsrichtlinien zur Finanzierung des Wohnungsbaues fortgesetzt. — Die Abstimmungen sollen am Donnerstag stattfinden.
Die Preußische Regierung hat dem Staatsrat die in Aussicht genommene Vorlage über die Verlängeru 1g. d er Gewerbesteuer zugeleitet. Die Vorlage bedeutet eine Wieder⸗ holung des ursprünglichen Entwurfs. Dieser Entwurf war be⸗ kanntlich in der dritten Lesung des Landtags durch Aufnahme der Besteuerung der freien Berufe geändert worden. Der Staatsrat hat Einspruch erhoben. Da die erforderliche Eöö für die Bestätigung der dritten Lesung nicht aufgebracht worden war und eine gesetzliche Grundlage für die weitere Erhebung der Gewerbesteuer geschaffen werden mußte, hat die Regierung die Verlängerung der ursprünglichen Bestimmungen unter Heraus⸗ lassung der Besteuerung der freien Berufe in der beim Staatsrat eingebrachten Vorlage gefordert. Der Hauptausschuß des Staats rats hat sich bereits gestern mit diesem Verlängerungsgesetz beschäftigt. Der Staatsrat hat damit dem Wunsche des Finanz⸗ ministers auf tunlichste Beschleunigung der Erledigung mit Rück sicht auf die Tatsache, daß am 10. Mai der Steuererhebungstermin ansteht, entsprochen.
In der Aussprache im Hauptausschuß wurde, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger, insbesondere die prinzipielle Frage erörtert, ob die Ein⸗ bringung der neuen Vorlage, die der Fassung der ursprünglichen Vorlage entspricht, nicht der Verfassungsbestimmun zuwiderläuft, daß abgelehnte Vorlagen in demselben Sitzung sabschnitt nicht noch einmal vorgebracht werden dürfen. Diese Frage wird voraus⸗ ichtlich bei den späteren Beratungen im Landtag eine wesentliche Rolle spielen. Der Hauptausschuß des Staatsrats stellte sich auf den Standpunkt, daß die neue Vorlage der Regierung insofern eine Abänderung bedeutet, als sie eben die Landtagsbeschlüsse, die die Besteuerung der freien Berufe aufnahmen, abändert. Gerade dadurch, daß eine 8
Vorlage ohne Besteuerung der freien Berufe (Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Arauner,
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg⸗ Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, 1“ Berlin Wilhelmstraße 32. “
“
Zweite Zentralhandelsregisterbeilage
““
utschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentralhandelsregister für das Deutf
Nr. 90. 1. Handelsregister.
Warendorf. [4700]
In unser Handelsregister A Nr. 19 ist bei der Firma Joh. Petermann & Comp., Warendorf heute eingetragen worden: Das Geschäft nebst Firma 88 auf die Witwe Fabrikant Heinrich Petermann und Christine geb. Bering und die mit ihr in fortgesetzter west⸗ fälischen Gütergemeinschaft lebenden Kinder: 1. Kaufmann Johannes Peter⸗ mann, 2. Ehefrau Kaufmann Hans von Krafft, Elisabeth geb Petermann, sämtlich zu Warendorf, übergegangen. Die Prokura der: 1. Ehefrau Heinrich Petermann, 2. des Hans von Krafft, ist gelöscht.
Warendorf, den 9. April 1929.
D
Das Amtsgericht.
Wehen, Taunus. [6032] In unser Handelsregister A Nr. 27 Gebrüder Becker“, Hahn i. Ts., ist eute eingetragen worden: Dem Kaufmann August Heinrich in Wiesbaden ist Prokura er⸗ teilt.
Wehen i. Ts., den 20. März 1929.
Preuß. Amtsgericht. Weiden. [6033] In das Fehd⸗tegster wurde ein⸗
etragen: „Theodor Stetter & Co.“, Sitz Weiden i. d. Opf.: Die Gesellschaft ist aufgelöst, die Firma erloschen.
Weiden i. d. Opf., den 12. April 1929.
Amtsgericht — Registergericht. Wiesbaden. [6035] Handelsregistereintragungen. Vom 8. April 1929:
A Nr. 769 bei der Firma „Hotel Belle⸗vue August Müller, Wiesbaden⸗ Biebrich“: Die Firma lautet jetzt: Hotel Belle⸗vue ssrierich Heinrich Müller“. Inhaber ist der Hotelbesitzer Friedrich Heinrich Müller in Wies⸗ baden⸗Biebrich.
A Nr. 2862: Firma „Th. Baldenius Söhne, Zweigniederlassung Wiesbaden“. Inhaber ist der Kaufmann Ignatz Thoman in Berlin⸗Dahlem. Der Hauptsitz ist in Berlin.
Vom 11. April 1929:
A Nr. 1762 bei der Firma „Louis Hillebrand Fweigmederlasfung Wies⸗ baden⸗Biebrich“: Die hiesige Zweig⸗ niederlassung ist aufgehoben.
A Nr. 2863: Firma „Reform⸗ und Kräuterhaus Gesundheit u. Kraft Fennh Hofmann, Wiesbaden“. In⸗ aberin ist Frau Henny Hofmann geb. Weiß in Wiesbaden.
A Nr. 2864: Firma „Paul Freinatis, Wiesbaden“ Inhaber ist der Kauf⸗ mann Paul Freinatis in Wiesbaden.
Vom 8. April 1929:
B Nr. 865 bei der Firma „West⸗ deutsche Parkett⸗Verkaufsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiesbaden“: Der Sitz ist nach Düsseldorf verlegt.
Vom 11. April 1929:
B Nr. 575 bei der Firma „Dr. E. Uhl⸗ horn und Co. Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Biebrich“: Der Ehefrau Elisabeth Uhlhorn geb. Lange in Wiesbaden⸗Sonnenberg und dem Buchhalter Eugen Krauß in Wies⸗ baden⸗Biebrich ist Prokura in der Weise erteilt, daß sie gemeinschaftlich oder jeder allein mit einem Ges äfts⸗ führer zur Vertretung befugt sind.
B Nr. 707 bei der Firnan „Schuh⸗ Zentrale Aktiengesellschaft, Wiesbaden“: Die Firma ist erloschen.
Vom 12. April 1929:
B Nr. 417 bei der Firma ‚Deutsche Futtermittel⸗Vertriebs⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiesbaden“: Wilhelm Meyer in Wiesbaden ist als Geschäftsführer abberufen und an seine Stelle Peter Rickmers in Neuß am Rhein berufen.
Das Amtsgericht, Abt. 9, Wiesbaden.
Wittstock, Dosse. [6036] Bei der Firma „Dr. Alb. Evers in Wittstock“, Nr 2 des Handels⸗ registers A, ist heute Frau Susanne Evers geb. Epping als Inhaberin ein⸗ getragen worden. Wittstock, 10. April 1929. Amtsgericht.
[6037]
Fabrik Kitzingen
Paul Arauner, Sitz
Dem Dr. phil. Erich
Chemiker in Kitzingen, ist
Einzelprokura erteilt.
Würzburg, den 28. März 1929. Amtsgericht — Registergericht.
Würz vurg. [6039] Kastner Sigl Werkstätte für Kirchheimer Muschelkalkstein, Sitz Würzburg: Offene Handelsgesellschaft am 15. Oktober 1928 aufgelöst. Firma erloschen. Würzburg, den 28. März 1929.
Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. Chemische
a. Main
Kitzingen:
Berlin, Donnerstag, den 18. April
Würzburg. Windenfabrik Ochsenfurt Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Sitz Ochsenfurt: Die Vertretungs⸗ befugnis der Geschäftsführer Luitpold Kratz und Friedrich Beigel ist beendigt. Als Geschäftsführer wurde bestellt: Arthur Leineke, Kaufmann in Hagen i. Westf. Würzburg, den 28. März 1929. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. [6040] Henry Eckel & Cie. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zweig⸗ niederlassung Würzburg: Die Ver⸗ tretungsbefugnis des Geschäftsführers Karl Meuschel ist beendigt. Würzburg, den 28. März 1929.
Amtsgericht Registergericht. [6041]
Modehaus „Elite“ Inh. Rolf Schloß, Sitz Würzburg: Firma er⸗ loschen. Geschäft ging über auf Bern⸗ hard Kahn, Kaufmann in Würzburg, der es unter der Firma „Modehaus „Elite“ Bernhard Kahn“ mit dem Sitz in Würzburg weiterführt.
Vürzburg, den 30. März 1929. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. [6042]
Deutsche Bank, Filiale Würz⸗ burg: Die Vertretungsbefugnis des Vorstandsmitglieds Kommerzienrat Paul⸗ Millington Herrmann ist beendigt. Der Umtausch der Aktien zu 60 RM und 120 RM in Aktien zu 100 RM und 1000 RM ist Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 4. April 1928 ist der Gesellschaftsver⸗ trag in § 4 Abs. 1 (Einteilung des Grundkapitals) und § 23 Abs. 1 (Aktien⸗ stimmrecht) geändert. Das Grund⸗ kapital zu 150 000 000 RM ist eingeteilt in Höhe von 99 000 000 RM in 990 000. Aktien zu je hundert Reichsmark, in Höhe von 20 000 000 RM in 40 000 Aktien zu je fünfhundert Reichsmark, in Höhe von 31 000 000 Reichsmark in 31 000 Aktien zu je tausend Reichsmark, welche auf den Inhaber lauten. 200 000 Aktien über je 100 RM sind in 4000 Globalurkunden über je 50 Aktien zu 100 RMN = 5000 RN und 200 000 Aktien über je 100 RM sind in 20 000 Globalurkunden über je 10 Aktien zu 100 RMN = 1000 RM zusammengefaßt.
Würzburg, den 5. April 1929.
Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. [6043] Spindler & Gumbrecht, Sitz Würzburg: Dem Kaufmann Konrad Vorndran in Würzburg ist Einzelpro⸗ kura erteilt. Würzburg, den 5. April 1929. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. [6045] A. F. Portscher & Co., Sitz Würzburg: Offene Handelsgesellschaft am 1. Februar 1929 aufgelöst. Geschäft ging über auf den bisherigen Mitgesell⸗ schafter Adolf Friedrich Portscher, Kauf⸗ mann in Würzburg, der es unter der seitherigen Firma weiterführt. Würzburg, den 5. April 1929. Amtsgericht — Registergericht.
[6038]
Würzburg.
Würzburg. [6044] Gebrüder Siegel, Sitz Würzburg: Offene Handelsgesellschaft am 1. März 1929 aufgelöst. Geschäft ging über auf den bisherigen Mitgesellschafter Sieg⸗ mund Siegel, Pferdehändler in Würz⸗ burg, der es unter der seitherigen Firma weiterführt. Würzburg, den 5. April 1929. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. 6046]
Frankengau Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Würzburg: Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers Adolf Meyerhöfer ist beendigt. Als neuer Geschäftsführer ist bestellt: Philipp Lülling, Kaufmann in Heidingsfeld.
Würzburg, den 8. April 1929. Amtsgericht — Registergericht. Würzburg. [6047] Fränkische Kohlenhandlung Christof Fleischmann, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz Würzburg. Der Gesellschaftsvertrag ist errichtet am 29. Januar 1929. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Erwerb und die Fort⸗ führung der von Christof Fleischmann, Kaufmann, früher in Würzburg, nun in Nürnberg, in Würzburg betriebenen Kohlenhandlung sowie der Groß⸗ und Kleinhandel in Bergwerksprodukten und industriellen und landwirtschaft⸗ lichen Erzengnissen und Bedarfsartikeln. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige Unternehmungen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen. Das Stamm⸗ kapital beträgt 21 000 NM — einund⸗
zwanzigtausend Reichsmark —. Sind
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mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
ist zum stellvertretenden Vorstandsmit⸗
die Gesellschaft durch zwei Geschäfts⸗ glied bestellt.
führer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen oder durch zwei Prokuristen vertreten. Geschäftsführer ist Emil Bauer, Kaufmann in Würz⸗ burg. Geschäftsräume: Steinstvaße 6. Würzburg, den 9. April 1929. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. [6048] Fränkische Kohlenhandlung Christof Fleischmann, Sitz Würzburg: Firma erloschen, ebenso die Prokura des Josef Fleischmann. Würzburg, den 9. April 1929. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. [6049]
Samuel Kurzmann Nachf. Inh. Hans Ruhl, Sitz Würzburg: Die von Hans Ruhl, Kaufmann in Würzburg, unter obiger Firma seither betriebene Tabakwarengroßhandlung wurde von diesem und Johann Höflein, Sattler in Würzburg, seit 1. Februar 1929 in offener Handelsgesellschaft unter der Firma Samuel Kurzmann Nachf. Höflein & Ruhl weitergeführt. Diese Gesellschaft hat sich nun am 10. April 1929 aufgelöst. Das Geschäft ist über⸗ gegangen auf vorgenannten Johann Höflein, der es unter der Firma Samuel Wurzmann Nachf. Johann Höflein mit dem Sitz in Würzburg weiterführt. Geschäftsräume: Ursuliner⸗ gasse 6.
Würzburg, den 11. April 1929.
Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. [6050] Bayerische Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank Filiale Würzburg:
Die Prokura des Adam Reith ist er⸗
loschen. 1“ Würzburg, den 11. April 1929. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. 8 Georg Dinkel „Zum goldenen Lamm“, Sitz Würzburg: Nunmehriger Inhaber: Hans Dinkel, Restaurateur in Würzburg. Würzburg, den 11. April 1929. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. [6052] Sternapotheke Gg. Bieger, Sitz Würzburg: Dem appr. Apotheker Otto Nopitsch in Würzburg ist Einzelprokura erteilt. Würzburg, den 11. April 1929. Amtsgericht — Registergericht.
Wurzen. [6053] Auf Blatt 208 des Handelsregisters, die Aktiengesellschaft in Firma Hoh⸗ burger Quarz⸗Porphyrwerke, Aktiengesellschaft in Röcknitz be⸗ treffend, ist heute eingetragen worden: Der Gesellschaftsvertrag vom 10. Mai 1899 mit seinen mehrfachen Abände⸗ rungen ist nach Durchführung des Um⸗ tausches der Aktien auf Grund des § 2 der siebenten Verordnung zur Durch⸗ führung der Verordnung über Gold⸗ bilanzen in § 12 abgeändert worden. Amtsgericht Wurzen, den 12. April 1929.
Zeulenroda. [6054] Unter Nr. 84 der Abteilung A des
Handelsregisters ist heute eingetragen
worden, daß die Zweigniederlassung
Zeulenroda der Firma Reußische Volks⸗
zeitung, Greizer Volksbuchhandlung
Dietzsch & Co. in Greiz aufgehoben ist. Zeulenroda, den 13. April 1929.
Thür. Amtsgericht.
Ziegenhain. [6055]
Im hiesigen Handelsregister Abtei⸗ lung B ist heute unter Nr. 13 eingetra⸗ gen worden: „Stormarnwerk, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Frielendorf“.
Zweck des Unternehmens: Die An⸗ pachtung und der Betrieb des in den Gemarkungen Lenderscheid und Groß⸗ ropperhausen belegenen Steinbruchs, dessen Ausbeutungsrecht dem Kreis Stormarn zusteht.
Stammkapital: 30 000,— RM.
Geschäftsführer: Direktor Fritz Kreiß, Ropperhausen.
Der Gesellschaftsvertrag 11. Februar 1929 abgeschlossen.
Ist ein Handlungsbevollmächtigter bestellt, erfolgt die Vertretung durch den Geschäftsführer mit ihm gemein⸗ schaftlich
Bekanntmachungen erfolgen im Deut⸗ schen Reichsanzeiger und im Kreisblatt des Kreises Stormarn.
Ziegenhawin, den 14. April 1929.
Amtsgericht.
ist am
Zittau. ((6
In das hiesige Handelsregister ist fol⸗ gendes eingetragen worden:
1. am 6. 4. 1929 auf Blatt 1139, betr. die Firma Dresdner Bank Filiale Zit⸗ tau in Zittau: Der Bankdirektor Dr. jur. et phil. Hans Lessing in Berlin
2. auf Blatt 1619, betr. die Firma Zittauer Jalousie⸗ und Holzrollofabrik Max Vetterlein Aktiengesellschaft in Ztttau: Das Vorstandsmitglied Max Vetterlein ist infolge Ablebens ausge⸗ schieden.
3. auf Blatt 1772, betr, die Firma Kronen⸗Lichtspiele Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Zittau: Die Ge⸗ sellschaft ist aufgelöst. Die Geschäfts⸗ führer Otto Richard Petzoldt und Her⸗ mann Theodor Müller sind ausgeschie⸗ den. Der Fremdenhosbesitzer Otto Richard Petzoldt in Zittau ist zum Liquidator bestellt.
4. am 12. 4. 1929 auf Blatt 169, betr. die Firma Julius Berthold in Zittau: Der Gesellschafter Bruno Fischer ist ausgeschieden. Die Gesellschaft ist auf⸗ gelöst. Der Kaufmann Friedrich Willi⸗ bald Berthold in Zittau führt das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma als Alleininhaber fort. Amtsgericht Zittau, den 16. April 1929. Zwickau, Sachsen. [6057]
In das Handelsvregister ist heute ein⸗ getragen worden:
1. auf Blatt 1260, betr. die Firma C. H. Burkard in Zwickau: Die Firma ist erloschen.
2. auf Blatt 1394, betr. die Firma Ernst Ziegenbalg in Zwickau: Der Kaufmann Walter Hermann Ziegen⸗ balg in Zwickau ist ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Kaufmann Julius Hermann Ziegenbalg in Zwickau führt das Handelsgeschäft unter der bis⸗ herigen Firma als Einzelkaufmann fort. Amtsgericht Zwickau, den 12. April 1929.
4. Genossenschafts⸗ register.
Bernau, Mark. [6148]
In das Genossenschaftsregister ist heute bei dem Bernauer Spar⸗ und Bauverein eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Bernau b. Berlin (Nr. 4 des Registers) ein⸗ getragen worden: Durch General⸗ versammlungsbeschluß vom 16. März 1929 ist das an diesem Tage errichtete neue Statut an die Stelle des früheren getreten. Der § 2 des Statuts lautet: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Wohnungen für die minderbemittelten Genossen. Der Zweck der Genossenschaft ist ausschließlich darauf gerichtet, Minderbemittelten ge⸗ sunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen in eigens erbauten Häusern zu billigen Preisen zu verschaffen. Zu diesem Zweck soll es der Genossenschaft auch gestattet sein, von ihren Mit⸗ gliedern Spareinlagen entgegen⸗ zunehmen, deren Verzinsung aber auf 5 % beschränkt ist.
Einer spekulativen Verwertung der Häuser wird dadurch vorgebeugt, daß diese nur zur Nutzung oder unter Ver⸗ einbarung des grundbuchlich zu ichernden Wiederkaufsrechts oder als eichsheimstätte abgegeben werden. Eine Begünstigung einzelner Per⸗ sonen durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, Entschädigungen oder Ge⸗ hälter, durch Zubilligung besonderer Preise bei Vergebung von Bauarbeiten und dergleichen oder durch sonstig⸗ Verwaltungsausgaben, die nicht durch den Zweck der Genossenschaft bedingt sind, darf nicht erfolgen.
Die Tätigkeit der Genossenschaft ist auf den Kreis der ihr jeweils an⸗ gehörenden Mitglieder beschränkt.
Die Haftsumme beträgt 200 RM.
Bernau b. Berlin, den 12. April 1929.
Das Amtsgericht.
Burgstädt. [6149]
In das hiesige Genossenschafts⸗ register ist am 11. April 1929 auf Blatt 21, die Genossenschaft in Firma Bau⸗Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Mühlau, betr., eingetragen worden:
Das mehrfach abgeänderte Statut vom 14. April 1908 ist durch die Satzung vom 28. Februar 1929 ersetzt worden. Die Firma lautet künftig: „Baugenossenschaft Mühlau, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Mühlau. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist mittels gemeinsamen Ge⸗ schäftsbetriebs der Bau von Häusern zur Wohnungsnutzung für die minder bemittelten Genossen.
Burgstädt, den 15. April 1929.
Das Amtsgericht.
Herford. [6152]
In unser EE“ ist unter Nr. 49 die Genossenschaft unter der Firma „Zuchtgenossenschaft für den schwarzbunten Tieflandschlag, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Belke⸗ Steinbeck eingetragen worden: Das
Statut ist am 27. März 1929 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Rindviehzucht durch Auf⸗ stellung guter Vatertiere im Bezirke der Genossenschaft. Herford den 8. April 1929. Amtsgericht. * Magdeburg. 3 61531 In unserm Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 152 bei der Acker⸗ erwerbsgenossenschaft Osterweddingen, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Osterweddingen eingetragen, daß die Genossenschaft durch die Beschlüsse der Generalversammlungen vom 29. Dezember 1928 und 5. Januar 1929 aufgelöst ist. 8 Magdeburg, den 12. April 1929. Das Amtsgericht A. Abteilung 8.
Sternberg, Mecklb. [5763] Genossenschaftsregistereintrag zur Mol⸗ kerei⸗Genossenschaft zu Sternberg i.⸗ Meckl., e. G. m. u. H. Durch den zu [104 der Registerakten eingereichten Beschluß der Generalversammlung der Genossen vom 11. März 1929 sind die Statuten abgeändert. In § 14 Abs. 5 sind die Worte gestrichen: jedoch höch⸗ stens bis zu 5 Mark pro Tag, und Abs. 6 ist ganz gestrichen. In § 21 Abs. 3 ist gestrichen: bis zu 5 Mark pro Tag. 28 ist unter 1 „fünfhundert Mark“ gestrichen und dafür „1500 RM.“ gesetzt. § 30 ist ab: Frauen sind von der Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung ausgeschlossen, dieselben können sich jedoch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen, gestrichen und dafür gesetzt: Frauen können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Im § 37 Abs. 2 ist gestrichen: und den Ro⸗ stocker Anzeiger. Hiernach erfolgen die offentlichen Bekanntmachungen nur im Sternberger Anzeiger. In § 38 Abs. 1 ist „Mark“ in „Reichsmark“ umge⸗ ändert. Im Abs. 2 ist „eine Mark“ in „zehn Reichsmark“ geandert. Der Abs. 6 im § 38 ist ganz gestrichen. § 40 ist gestrichen und lautet jetzt folgender⸗ maßen: Die Einnahme besteht aus Er⸗ lös für die Milchprodukte. Von der Gesamteinnahme wird zunächst 15 bis 20 Pfg. pro Butteranteil zur Deckung der Betriebskosten einbehalten. § 41 ist gestrichen und lautet jetzt: Das Ge⸗ schäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Der Vorstand hat sofort bei dessen Beendigung einen beeidigten Bücherrevisor zur genauen Inventur und zur Aufstellung der Jahresbilanz u bestellen. Im § 42 ist der erste Ab⸗ fat ganz gestrichen. Im § 50 sind die Worte „S. August 1892“ gestrichen und dafür „I1. April 1902“ gesetzt. Im § 51 sind statt des Wortes „Mark“ „Reichs⸗ mark“ gesetzt. § 55 ist ganz gestrichen und hat folgenden Wortlaut erhalten: Wer die regelmäßige tägliche Milch⸗ lieferung ganz unterbricht, verfällt außerdem in eine vom Vorstand sofort einziehbare Vertragsstrafe von fünf⸗ zig RM. für jeden Tag der Nicht⸗ lieferung, sofern nicht besondere wirtschaftliche Störungen — Brand, Seuchen, Trockenstehen der Kühe oder andere unvermeidliche Umstände — die Lirferung unmöglich gemacht haben. § 57 heißt jetzt statt der Worte „von 5 bis 9 Uhr“ „von 6 ¹1 bis 9 Uhr“. Abs. 4 des § 57 ist gestrichen. § 58 ist gestrichen und lautet jetzt: Jeder Ge⸗ nosse hat persönlich die Milchprobe der Reihe nach dreimal im Monat vorzu⸗ nehmen. Dieser kann jeder Genosse beiwohnen. § 60 ist gestrichen und lautet jetzt: Jedem Genossen und seiner Familie ist die Besichtigung der Molke⸗ rei nach Anmeldung beim Verwalter erlaubt: Fremden ebenfalls nach zu⸗ voriger Anmeldung beim Molkerei⸗ verwalter. . Sternberg, den 8. April 1929. Das Amtsgericht. Unruhstadt. [6154] In unser Genossenschaftsregister Nr. 19 ist bei der Elektrizitäts⸗ und Stromversorgungsgenossenschaft, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Klein Posemuckel folgendes eingetragen worden: 3 Der Lehrer Leo Schönborn aus Klein Posemuckel ist aus dem Vorstand aus⸗ geschieden und an seine Stelle ver Lehrer Wilhelm Bensch aus Klkein Posemuckel getreten 3 Amtsgericht Unruhstadt, 10. April 1929.
Witzenhausen. [5765] Genossenschaftsregister Nr. 20. Molkerei⸗ genossenschaft Gertenbach, eingetragene Fensftenschaft mit beschränkter Haft pflicht in Gertenbach. Gegenstand des Unternehmens: Vorteilhafte Verwertung der in der Wirtschaft der Mitglieder gewonnenen Milch und anderer land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse, wie Eier, Obst, Gemüse usw. Satzung vom
25. Februar 1929. Witzenhausen, den 20. März 1929. Das Amtsgericht.
1.““ 8 18