preußischen Steuerzahler. Dieser Vorwurf ist durchaus unge⸗ rechtfertigt. (Sehr richig! bei den Deutschen Demokraten. — Zuruf bei den Kommunisten.) — Warten Sie doch ab! — Wie kann hier von einer Mißwirtschaft der öffentlichen Hand ge⸗ sprochen werden? Meine Damen und Herren, es muß mit aller Deutlichkeit gesagt werden: Mißwirtschaft war bei der Raiffeisen⸗ Bank, Mißwirtschaft war bei dem Zentralinstitut des Reichsland⸗ bundes, schlecht gewirtschaftet hat auch die Badische Bauernbank, der die Preußenkasse mit 3 Millionen helfen mußte. Der Vor⸗ wurf, der gegen die Preußenkasse und damit gegen den Finanz⸗ minister als Aufsichtsbehörde erhoben werden kann, ist der, daß sie Nachsicht geübt und durch tatkräftige Hilfe den Zusammenbruch unzähliger ländlicher Genossenschaften verhindert hat. (Sehr wahr! bei den Deutschen Demokraten.) Merne Damen und Herren, die Preußenkasse hätte jede Hilfe ablehnen, sie hätte ihre Forde⸗ rungen rücksichtslos beitreiben können. Ihr hafteten die Raiffeisen⸗ Bank und die genossenschaftliche Zentralkasse des Reichsland⸗ bundes; ihr hafteten die sämtlichen angeschlossenen Genossen⸗ schaften; ihr hafteten die Genossen selbst, und zwar nicht nur die letzten Kreditnehmer in Höhe des beanspruchten Kredits, sondern alle Genossen in Höhe ihrer Haftsummen Hätte die Preußenkasse rücksichtslos und nach rein privatwirtschaftlichen Grundsätzen ihre Forderungen bis zur Zwangsversteigerung des letzten Genossen beigetrieben, so hätte die Preußenkasse nicht einen Pfennig bei der ganzen Aktion eingebüßt. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demo⸗ kraten.) Aber, meine Damen und Herren, alsdann wären nicht nur die erwähnten zentralen Kreditinstitute, die Raiffeisen⸗Bank und die genossenschaftliche Zentralkasse des Reichslandbundes, die Raiffeisen⸗Genossenschaften und die Landbundgenossenschaften zu⸗ sammengebrochen, sondern auch Tausende und aber Tausende von Landwirten und mit den Schuldigen die Unschuldigen. (Sehr wahr! bei den Deutschen Demokraten.) Auch zahllose Sparer wären um ihre Depositen betrogen worden.
Meine Danen und Herren, hier gilt nun aber das, was der Herr Abgeordnete Dr. Schiftan mit Recht im Hauptausschuß des Landtags ausgeführt hat: die Preußenkasse kann nicht nach rein privatwirtschaftlichen Grundsätzen verfahren. Herr Abgeordneter Dr. Schiftan hat nenlich bei der Beratung über den Geschäfts⸗ bericht der Preußenkasse mit Recht gesagt: auf Grund ihres außerordentlich hohen Kapitals habe sie, die Preußenkasse, es so⸗ wohl in der Hand, zu helfen als auch zu zerstören. Die Preußen⸗ kasse sei nicht Selbstzweck, sondern sie habe sich in den sozialen Dienst der Agrarkrise zu stellen und alles zu tun, was in ihrer Macht stehe, um diese Agrarkrise zu mildern.
Nun sollen die Beteiligten aber durchaus nicht ungeschoren bleiben. Zur Deckung des Verlustes bei der Raiffeisen⸗Bank wird das gesamte Aktienkapital im Betrage von 20 Millionen ab⸗ geschrieben; die Leidtragenden sind die Raiffeisen⸗Genossenschaften als Aktionäre dieser Aktienbank. Bei der genossenschaftlichen Zentralkasse des Reichslandbundes verlieren die Genossenschaften ihre Geschäftsguthaben bis zum Betrage von 1,8 Millionen. Der Rest der Verluste wird dann allerdings zum Teil aus dem Rationalisierungsfonds bestritten, zum Teil von der Preußenkasse und der Rentenbank⸗Kreditanstalt getragen. Die Abschreibung der Verluste bei der genossenschaftlichen Organisation erfolgt also grundsätzlich in einem solchen Rahmen, daß die Inanspruchnahme des letzten Kreditnehmers und der Genossen auf Grund des Haft⸗ summensystems nach Möglichkeit vermieden wird, weil nicht sie, sondern die Leitungen der Zentralinstitute, der Raiffeisen⸗Bank und der genossenschaftlichen Zentralkasse, die Schuldigen sind. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei.)
Meine Damen und Herren, die Preußenkasse hat aber nicht nur durch Kreditgewährung geholfen, sondern auch die erforder⸗ lichen Maßnahmen für die Zukunft in die Wege geleitet. Durch die Einführung der betriebswirtschaftlichen Kontrolle hat sie Klarheit über die Lage des letzten Kreditnehmers geschaffen. Sie teilt die Ergebnisse dieser Kontrolle jetzt fortlaufend den Genossen⸗ schaften mit und gibt ihnen damit die erforderlichen Unterlagen für eine vorsichtige Kreditgewährung. Sie hat regelmãäßige Revisionen bei den genossenschaftlichen Organisationen eingeführt, und sie hat endlich durch die Rationalisierung des Genossenschafts⸗ wesens, die unter ihrer Leitung erfolgt ist, die Voraussetzungen für eine Gesundung des landwirtschaftlichen Genossenschafts⸗ wesens überhaupt geschaffen. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.)
Aber, meine Damen und Herren, die Preußenkasse hätte diese Maßnahmen nicht durchführen können, wenn die Preußische Staatsregierung sie nicht durch eine Umorganisation und die Ver⸗ stärkung des Eigenkapitals dazu befähigt hätte. (Sehr richtig! im Zentrum und links.) Ich habe über diese Verstärkung des Eigen⸗ kapitals bereits neulich im Hauptausschuß bei Beratung des Ge⸗ schäftsberichts der Preußenkasse die zahlenmäßigen Mitteilungen gemacht, und ich darf sie hier wiederholen. Es sind der Preußen⸗ kasse zur Verstärkung des Eigenkapitals zugeflossen:
1923. 4 Millionen RN 1924 26 „ 1926 10 8 1927 „ 11“ u ö1“ 8 8 Meine Damen und Herren, die Staatsregierung hat für ihre daßnahmen in den beteiligten Kreisen nicht allzuviel Dank geerntet. (Sehr richtig! links.) Weite Kreise der Landwirtschaft haben sich daran gewöhnt, die Preußische Staatsregierung mit Vorwürfen zu überschütten und für die schlechte Lage der Land⸗ wirtschaft verantwortlich zu machen. Sie vergessen dabei nicht nur die sorgsame Förderung, welche die Landwirtschaft durch den preußischen Herrn. Landwirtschaftsminister erfahren hat und noch erfährt, die gewaltigen Aufwendungen, die der Preußische Staat für die Landwirtschaft macht, sie vergessen eben vor allem, daß die Preußische Staatsregierung weite Kreise des ländlichen Genossen⸗ schaftswesens vor dem Zusammenbruch bewahrt und damit der Landwirtschaft einen großen Dienst geleistet hat. (Sehr richtig! links.) Eine rückschauende sachliche Betrachtung wird dies einmal anerkennen.
Und wie steht es mit der Vergeudung der Steuergroschen der Steuerzahler? Die Mittel, die der Preußenkasse zur Verfügung gestellt sind, sind aus Anleihemitteln entnommen. Gewiß, wir werden auf eine Reihe von Jahren die Zinsen diese
bringen müssen, ohne eine entsprechende Dividende von der Preußenkasse zu erhalten. Aber es kann keinem Zweifel unter⸗ liegen, daß das Kapital nicht verloren ist und daß die Preußen⸗ kasse nach einigen Jahren auch wieder in der Lage sind wird, eine Dividende zu zahlen. Denn der Status der Preußenkasse — meine Damen und Herren, das möchte ich mit allem Nachdruck unter⸗ streichen — ist durchaus gesund. Ich darf auf den Geschäfts⸗ bericht der Preußenkasse für das Jahr 1928 verweisen, der un⸗ verzüglich dem Landtag zugeleitet wird. Aus diesem Geschäfts⸗ bericht der Preußenkasse für das Jahr 1928 ergibt sich, daß im Jahre 1928 im Gesamtengagement der Preußenkasse eine Ent⸗ lastung von 941,5 auf 765,5 Millionen Reichsmark eingetreten ist. Die Krediteinräumungen der Preußenkasse betragen am 31. De⸗ zember 1928 904,3 Millionen Reichsmark, die Inanspruchnahme der gewährten Kredite 765,5 Millionen Reichsmark. Hiernach be⸗ stand im ganzen keine Ueberziehung der Kreditkontingente mehr. Bei der Aufrechnung innerhalb der einzelnen Kreditnehmer⸗ gruppen bleibt eine geringe Ueberziehung durch die ländlichen Ge⸗ nossenschaften östlich der Elbe. Auch diese Ueberziehung ist im laufenden Geschäftsjahr 1929 bereits beseitigt.
Bei der Reduktion des Engagements ist die Preußenkasse sehr vorsichtig vorgegangen. Es ist zu keiner Klage, zu keiner Zwangs⸗ versteigerung, zu keinem Zusammenbruch gekommen. (Hört, hört! links.) Ja, die Krediteinräumungen haben sogar verstärkt werden können; da innerhalb der eingeräumten Kredite nicht zu hohe Zinssätze für die Ueberziehung verlangt werden müssen, ist hier⸗ durch auch eine Zinserleichterung beim letzten Kreditnehmer eingetreten.
Die Verbesserung des Status der Preußenkasse ergibt sich aber auch daraus, daß die Finanzierung der Aktivkredite jetzt auf einer viel besseren Grundlage beruht. Ende 1927 wurden zur Finanzierung benutzt: Rediskontierungen mit 42 vH, Darlehns⸗ aufnahms mit 43 vH, Einlagen mit 7 vH, Eigenkapital mit 8 vH. Ende 1928 sind die Zahlen so: Rediskontierungen 20 vH, Darlehnsaufnahme 43 vH, Einlagen 19 vH, Eigenkapital 17,8 vH. Ich glaube, auch diese Zahlen weisen darauf hin, daß der Status der Preußenkasse sich gebessert hat und ihre Grundlagen zurzeit durchaus gesund sind.
Das Jahr 1928 schließt nach der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung mit einem Betrage von 10,033 Millionen Reichsmark ab. Diese 10,033 Millionen sollen wie folgt verwendet werden: 5,6 Millionen zur Deckung der Geschäftsunkosten, 200 000 Reichs⸗ mark für Abschreibungen, 835 000 Reichsmark für Zuweisungen an die Rückstellung für Ruhegehaltsverpflichtungen, dann aber — das sind die entscheidenden Zahlen — 1,5 Millionen für Zu⸗ weisungen an die ordentlichen Rücklagen und 1,5 Millionen für Zuweisungen an die besondere Rückstellung. Es bleibt dann noch ein Ueberschuß von 356 000 Reichsmark, der vorgetragen werden soll. Berücksichtigt man diese neuen Rückstellungen, so ergibt sich, daß die ordentliche Rücklage der Preußenkasse nunmehr 9,5 Mil⸗ lionen beträgt und die besondere Rückstellung 22,8 Millionen. Meine Damen und Herren, ich will diese Darstellung nicht weiter vertiefen.
Es ergibt sich aus diesen Zahlen, daß der Status der Preußenkasse durchaus gesund ist, und ich darf darauf verweisen, daß die Preußenkasse sich auch infolgedessen eines uneingeschränkten Vertrauens erfreut.
Meine Damen und Herren, gegen den Russen Uralzeff ist von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet. Es wird voraussichtlich zur Erhebung der Anklage führen. Auch gegen die früheren Mitglieder des früheren Vorstandes und die früheren Prokuristen sind Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Zum Teil sind sie wieder eingestellt, da strafrechtliche Tatbestände nicht vorliegen. Zum Teil schwebt das Verfahren noch Wir haben hier nichts zu verschleiern. Uns liegt nur daran, daß auf dem gehörigen Wege die Tatbestände vollkommen aufgeklärt werden. (Sehr richtig!)
Meine Damen und Herren, ich darf mich noch einmal zum Schluß zusammenfassen. Von einer Mißwirtschaft der öffentlichen Hand kann nicht die Rede sein. (Sehr richtig!) Die Mißwirtschaft liegt bei anderen Stellen, die ich vorhin mit aller Deutlichkeit bezeichnet habe. (Sehr gut!) Die Preußenkasse hat durch ihr Eingreifen den Zusammen⸗ bruch eines großen Teils des Genossenschaftswesens verhindert und die notwendige Rationalisierung des landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaftswesens mit Tatkraft in die Wege geleitet. Die Preußische Staatsregierung endlich hat es als ihre Aufgabe betrachtet, diese Maßnahmen der Preußenkasse zu fördern, und glaubt, damit der deutschen Landwirtschaft einen wertvollen Dienst geleistet zu haben. (Lebhafter Beifall.)
11 — 8
77. Sitzung vom 20. April 1929. Nachtrag. 8 — Bei der ersten Beratung der neuen Vorlage über die Gewerbesteuer hielt der Finanzminister Dr. Höpker Aschoff folgende Rede:
Meine Damen und Herren, ich darf folgenden Sachverhalt in Ihr Gedächtnis zurückrufen. Die Gesetzentwürfe der Reichs⸗ regierung zur Grundvermögenssteuer, zur Gewerbesteuer und zur Hauszinssteuer sind im Spätsommer 1927 erschienen und im November 1927 dem Reichstag zugeleitet worden. Diese Tatsache hat es der preußischen Staatsregierung unmöglich gemacht, ihrer⸗ seits an eine endgültige Gestaltung des Realsteuerrechts heranzu⸗ gehen, hat sie vielmehr gezwungen, die preußischen Steuergesetze von Jahr zu Jahr zu verlängern. Die Gesetzentwürfe über die Verlängerung der Grundvermögenssteuer, der Gewerbesteuer und der Hauszinssteuer sind in diesem Jahre Anfang Januar dem Staatsrat und Anfang Februar dem Landtag zugegangen. Der Gesetzentwurf über die Gewerbesteuer ist Ende März verabschiedet worden, nachdem bei den anderen Gesetzentwürfen Obstruktion getrieben worden ist. Der Staatsrat hat dann gegen die Ver⸗ längerung der Gewerbesteuer Einspruch erhoben, und dieser Ein⸗ spruch ist nicht überwunden worden. Ich glaube, aus diesem Sach⸗ verhalt folgt, daß man der Staatsregierung nicht den Vorwurf machen kann, daß sie diese Gesetzentwürfe den parlamentarischen Körperschaften zu spät zugeleitet habe.
Nun entsteht aber die Frage, ob der Artikel 62 der Preußischen Verfassung dem entgegensteht, daß die preußische Staatsregierung erneut einen Gesetzentwurf über die Verlängerung der Gewerbe steuer den parlamentarischen Körperschaften vorlegt, nachdem der erste Gesetzentwurf über die Verlängerung der Gewerbesteuer ar dem Einspruch des Staatsrats und daran, daß dieser Einspruch nicht mit Zweidrittelmehrheit verworfen wurde, gescheitert ist. Meine Damen und Herren, wir haben diese Frage einer sorg⸗ fältigen Prüfung unterzogen und sind zu dem Ergebnis ge⸗ kommen, daß der Artikel 62 der Preußischen Verfassung der Wiederholung der Vorlage nicht entgegensteht. Ich behalte mir vor, Ihnen die juristischen Argumente für diese Auffassung der Staatsregierung im Hauptausschuß des näheren darzulegen.
Ich darf hier aber nur ein argumentum ad hominem vor- tragen. Wenn nicht die Möglichkeit gegeben wäre, die Vorlage zu wiederholen, dann würden die Bestimmungen der Verfassung über den Staatsrat und das Einspruchsrecht des Staatsrats über⸗ haupt sinnlos sein; denn dann würde der Staatsrat mit seinem Einspruch niemals Recht bekommen können, sondern, wenn eine Vorlage überhaupt verabschiedet werden sollte, dann müßte unter allen Umständen der Einspruch des Staatsrats überwunden werden. Ich glaube, aus diesem einfachen Argument folgt, daß eine Möglichkeit gegeben sein muß, eine solche nur an dem Ein⸗ spruch des Staatsvats gescheiterte Vorlage zu wiederholen, wenigstens dann, wenn der Einspruch des Staatsrats sich der Sache nach nicht auf die Vorlage schlechthin, sondern nur auf be⸗ stimmte Punkte der Vorlage bezieht, und wenn diese Punkte der Vorlage nicht in dem Entwurf der Regierung gestanden haben, sondern erst vom Landtag in die Vorlage hineingebracht worden sind.
Dieses Argument wird durch folgende Erwägungen unter⸗ stützt. Man kann doch davon ausgehen, daß für die Verlängerung der Gewerbesteuer sowohl im Landtag wie im Staatsrat eine Mehrheit vorhanden war, und daß die Vorlage nur deshalb ge⸗ scheitert ist, weil Landtag und Staatsrat sich nicht darüber einigen konnten, ob die freien Berufe in die Gewerbesteuer einbezogen werden sollten oder nicht. Die Bestimmungen unserer Ver⸗ fassung weichen hier von den Bestimmungen der Reichsverfassung ab. Die Reichsverfassung sieht in solchen Fällen Einigungsver⸗ handlungen zwischen dem Reichsrat und dem Reichstag vor. Die Preußische Verfassung dagegen kennt nur den Einspruch des Staatsrats gegen den Gesetzentwurf schlechthin und die Ueber⸗ windung dieses Einspruchs. Wir haben uns in ähnlichen Fällen dadurch geholfen, daß der Einspruch des Staatsrats durch den Landtag verworfen und gleichzeitig durch den Landtag aber eine Novelle verabschiedet wurde, die dem Einspruch des Staatsrats Rechnung trug. Das war gewiß ein praktischer Ausweg. Aber es ändert nichts an der Tatsache, daß ein Weg gegeben werden muß, um in diesen Fällen überhaupt zu einer Verabschiedung der Vorlagen zu kommen. Wie gesagt, ich werde aber darüber noch nähere juristische Ausführungen im Hauptausschuß machen.
Die Verabschiedung der Vorlage drängt ganz außerordentlich. Am 10. Mai sind die ersten Steuererhebungstermine in den Ge⸗ meinden. Am 10. Mai muß die Lohnsummensteuer erhoben werden. Der 15. Mai ist Steuererhebungstermin für die Ge⸗ werbekapitalsteuer und die Ertragssteuer. Es wird niemand im Hause und auch im Staatsrat sein, der nicht davon durchdrungen wäre, daß die Gemeinden auf die Gewerbesteuer nicht verzichten können, und daß wir in den Gemeinden zu einer Katastrophe kommen würden, wenn die Verabschiedung der Gewerbesteuer nicht durchgeführt werden könnte. Denn welcher Ausweg bliebe, wenn die Gewerbesteuer nicht verabschiedet würde? Man könnte daran denken, daß dann die Gemeinden die Zuschläge bei ihren Unter⸗ nehmungen gewaltig erhöhten und dadurch eine unerträgliche Be⸗ lastung aller Schichten der Bevölkerung herbeiführten. Man könnte daran denken, daß die Gemeinden die Zuschläge zur Grund⸗ vermögenssteuer ins Unermeßliche steigerten. — Das sind alles Auswege, deren Durchführung völlig unmöglich ist. Die Gewerbe⸗ steuer muß verabschiedet werden, wenn nicht eine Katastrophe in den Gemeinden herbeigeführt werden soll. (Sehr richtig! links.) Ich glaube nicht, daß ein verantwortungsvoller Politiker da ist, der vie Verantwortung hierfür auf sich nehmen möchte.
Nun taucht die weitere Frage auf, ob bei der erneuten Vor⸗ lage noch irgendeine Aenderung an diesem Gesetz vorgenommen werden könnte. Ich schicke hier die allgemeine Bemerkung voraus: Die Belastung der Gewerbesteuerzahler ist gar nicht eine Frage des Gewerbesteuergesetzes selbst. Sie können durch Aenderungen der Gewerbesteuer die Belastung von der einen Gruppe der Ge⸗ werbesteuerzahler auf die andere Gruppe verschieben, indem sie den einen belasten und den andern entlasten. Aber die Frage, was an Steuern aufgebracht werden muß und wie hoch der Druck der Belastuag ist, hängt von der Gestaltung des Gewerbesteuer⸗ gesetzes am wenigsten ab. Die Frage, wie hoch die Gewerbe⸗ steuer diejenigen, die sie zahlen, belasten soll, ist vielmehr eine Frage der Ausgabenwirtschaft der Gemeinden (sehr richtig! rechts) und der andern Frage, in welchem Umfang die Gemeinden andere Steuern zur Deckung des Fehlbetrags heranziehen können. Also die Belastung der Gewerbesteuerzahler ist nicht eine Frage der Gestaltung des Gesetzes, sondern der Ausgabewirtschaft der Gemeinden und der Gestaltung unseres Steuersystems überhaupt. (Sehr richtig! links.) Davon muß man ausgehen. Aenderungen an diesem Gewerbesteuergesetz haben keinen entscheidenden Ein⸗ fluß auf die Gesamthöhe der Steuer. (Widerspruch rechts.) — Daran führt kein Weg vorbei.
Wenn man aber materielle Aenderungen an dem Gewerbe⸗ steuergesetz vornehmen würde und dadurch eine namhafte Aenderung des Gewerbesteuergrundbetrags in den Ge⸗ meinden herbeiführen würde, welche Folge würde das haben? Die meisten Umlagebeschlüsse der Gemeinden sind bereits ergangen. Wird also der Grundbetrag der bzewerbe⸗ steuer durch Aenderungen des Gewerbesteuergesetzes selbst stark verändert, so sind die Gemeinden gezwungen, Nachtrags⸗ umlagen zu erheben. Diejenngen Gemeinden, die die Umlagebeschlüsse noch nicht gefaßt haben, sind gezwungen, höhere Zuschläge zur Gewerbesteuer zu beschließen als bisher in Aussicht genommen waren. Es wird die Erbitterung, die dadurch in den
—
Kreisen der Gewerbetreibenden ausgelöst werden würde, wahr⸗
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußis
Nr. 94.
festgestellte Kurse.
1 Franc, 1 Ltra, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 RM vösterr
Gulden (Gold’ = 2,90 RM
1 Gld. üsterr. W. = 1,70 RM.
1 Kr ung oder tschech W. = 0.85 RM 7 Gld südd W = 12,00 RM. t Gld holl. W = 1,70 RM. 1 Mark Banco
= 1,50 RM österr. W. = 0,60 RM. 2,16 RM (Gold. = 4,090 RM 1 Dollar = 4,20 RM. 1
1 Shanghai⸗Tael = 2,50 NM.
1 Yen = 2,10 RM 0,80 RM
i skand. Krone = 1,125 RM
1 Schilling
1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.)
l alter Goldrubel = 3,20 RM. 1 Peso kar
Pap.)
Pfund Sterling
1 Peso = 1,75 RM
= 20,40 RM 1 Dinar = 3,40 RM 1 Zloty. 1 Danziger Gulden 1 Pengö ungar W. = 0,75 RM
Die einem Papter beigefügte Bezeichnung N be⸗
sagt, lieferbar sind
daß nur bestimmte Nummern oder Serien
Das hinter etnem Wertpapter besindliche Zeichen0 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗
wärtig nicht stattfindet
Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten isfern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗
kommenen
Gewinnanteil.
Ist
nur ein
Gewinn⸗
ergebnis angegeben so ist es dasfenige des vorietzten
Geschäftsjahrs
9 Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗ ahlung sowie für Ansländische Banknoten eefinden sich fortlaufend unter „Handet und Gewerbe“
☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen
Kursaugaben werden am nächsten Börsen⸗
tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗
richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗
lich
richtiggestellte Notierungen
werden
möglichst bald am Schluß des Kurszettels
als „Berichtigung“
mitgeterlt.
Bankdiskont. Berlin 6 ½ (Lombard 7¹9. Danzig 6 (Lombard 7).
Amsterdam 5 ⅛. Brüsset 4
Kopenhagen 5
Helsingfors 7 Italien 7. London 5 % Madrid 5 ¼.
Oslo 5 ½.
Paris 3½6 Prag 5 Schweiz 3 ¼½ Stockholm 4 ½ Wien 6 ½.
Deutsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe. Mit Zinsberechuung.
Reutger Voriger Kurs
6 % Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll., f. 1.12.32 6 9 do. 10-1000 D., f. 35 6 % Dt. Reichs⸗A. 27 ukZ7 ab 1 8 34 mit 5 8 % Dt. Reichssch 8 (GM), ab 1. 12.29 4 , ab 32 5 ½ℳ5f. 100 G M, ausl 6 % Preuß Staats⸗Anl.
1928, auslosb. zu 110. 6 ½ % Preuß. Staatssch. rückzahlbar 1. 10. 30. 6—„% Baden Staat RM⸗ Ant 27 unk 1 2. 32 6 9% Bayern Staat RM⸗ nl. 27. fdb. ab 1. 9. 34 5 % do. Staatsschatz rüückz 1. 6 33 6 Braunschw. Staat GM⸗Anl 28, uk. 1.3.33 7 % Braunschw Staats⸗ schatz, rückz 1 10. 29 ec Lübeck Staat RM⸗ Anl. 28, unk. 1 10. 33 7 % Lübeck Staatsschatz rückz 1. 7 29 8 %,. Mechlbg. ⸗Schwer. RM⸗A. 28, uk. 1.3. 33 77% do do 26, tg. ab 27 7 % Mecklenb ⸗Strel. Staatssch., rz. 1. 3. 31 6„ Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, uk 1. 10 35 7 Sachsen Staatsschatz R. 1, fällig 1. 7 25 7 ½ do. R. 2, fä ll. 1 7. 30 7 % Thür Staatsanl. 1926, unt 1 3. 39 7 % do. NRM⸗A 27 u Lit. B, fällig 1 1.32
224. 8079b G 87,5b G 87,25 b G 91,4b G 99 B 75,26b G 79 b 92,6 G 90 b 99 ½ G 93,25 b G 998 G
88,75 b 81,5 b
96,3 6 770
99,8 G 98,5 G
82 b 82 eb G
1.3.9
1.1.7
20. 4.
94 b 89 % eb G
87,5 b G
87,25 G nas 9 99 B 75,25eb G 79 b G 92,6 G 91 b 99 6 93,25 b 99 G 89 G 81,7 b 96,3 b 77 b
99.8 G 98,9 G
82,5 B 82,1 b
6 ½ % Dtsch Reichspost Schatz F 1u 2. rz 30
1.10 br.2beb G 2b
6 % Preußische Landes⸗ rentbk. R. 1,2, uk 1.4.34
Dt. Anl.⸗Auslosungssch. Dtsch. Ant⸗Ablösgsschul ohne Auslosungsschein AnhaltAnl.⸗Auslosgssch“ Hamburger Anl.⸗Aus⸗ losungsscheine“ 3 Hamburger Ablös.⸗Anl. ohne Austosungsschein Mecklenburg⸗Schwerin Anl ⸗Auslofungssch Thür Ant⸗Auslosgssch
in † 53,25 b G
do. [11,3eb 6 do 53,8 G
50 b G do [11,5 b
do (53,5 G do. [53 G
versch 5625G g8 25 bG Ohne Zinsberechnung.
53,5 b G
11,5 b 53,8 G
Sib 11,75 b G
53,5 G 53 b G
ein schl ⅛ Ablösungsschutd (in % des Auslosungsw.)
Deutsche Wertbest Anl.] bis 5 Doll., fäll. 2. 9. 35
in ½ 104 G
100
77 Heutsche Schuhgebiet⸗ Anleihe.
g 1.17 1 4,25 b G 4,3 b
Gekündigte, ungekündigte, vertoste und unverloste Rentenbriefe ohne Zinsscheinbogen
Erneuerungsschein (ausgenommen Posensche) 4,3 ½ % Brandenb agst. b. 31.12.17 8 4,3 ½ % Hannov, ausgst. 5.31.12.17 —,
4,3 ½ Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17 4 %½ Lauenburger, agst. b. 31.12.17
4,3 ½— Pomm ausgest. b. 31.12.17 . 4,3 ½% Posensche agst. b. 31.12.1 % —,
4,3 1 % Preußische Hst⸗ u.
ausgest b. 31.12.17. 4,3 ½ Rh. u. Westf. agst. b. 31.12.17 Sächsische agst. b. 31.12.17 4,3 ½ % Schlesische, agst. b. 31.12.17 4,3 ½ % Schl⸗Holst. agst. b. 31.12.17
4,3;7
West⸗,
—,—
und ohne
—,—
7
8 — — 7 —,—
Anleihen der Kommunalverbände.
a) Anleihen
der Provinzial⸗ und
preußischen Bezirksverbände. Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. RM⸗A 28, idb ab 33 do. do. 2t;, 1db. ab 32
Hann Prov. GM⸗A.
R. 1 B, tilgh ab 26
do. NM⸗A. R. 2B,4 B u. 5 do R. 10, tgb 34 do R. 3B rz. 108 do Reihe 6 do Reihe 7 do R. 8, tgb 322
Niederschles Provrnz 1926, rz. ab 32 do. do. 28,
1.9 99
14.10% —,— B
1.,1 7 94 G 1 4 10/94 G 1.4.1094b G 14 10/ 98 G 1 4 1084 6 1 4.10/84 G 1 4 10 84 G
1.4 10/89,9 B .10
9,750b
—Berliner Börse vom 22. April
Heutiger Voriger
Ostpreußen Prov. RM⸗ Anl. 27, A. 14, uk. 32 Pomm Pr. Gd. 28, f. 30 Sachsen Prov.⸗Verb. RM Ag. 13, unk 30 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15, uk. 26 do. do Ausg. 16 A. 1 do. do. Ausg. 17 do Ausg. 16 A. 2 do. do. Gld. A. 11, 12 Schlesw.⸗Holst. Prov. Rchsm⸗A. A14, tg. 26 . A. 15 Feing., tg. 27 Gld⸗A. A. 16, tg. 32
. RRM⸗A. A17. tg. 32
. Gold, A. 18, tg. 32 RM., A. 19, tg. 32
. Gold, A. 20, tg. 32
.. RM, A. 21 V. tg. 33 Gld⸗A. A 13, tg. 30 Verband RM⸗A. 28 (Feingold), tg. 33 Kasseler Bezirksverbd. Schatzauw., rz. 110 Wiesbad. Bezirksverb. Schatzanw., fäll1. 5.3315
Ohne Zin
₰
88 bA
„882=IOl
9&̊
Ostpreußen Prov. Anl.⸗
Auslosungsscheine“.. Pommern Provinz.Anl.⸗ Auslosgssch. Gruppe 1* do. do. Gruppe 2* Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine* N Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.“ Westfalen Provinz⸗Anl.⸗
vv=2éSSg ——8
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ö8üöööög 22222888öB”
üöPöÜöSöePg
do. do.
do. do.
Auslosungsscheine“ ..
*einschl. ½ Ablösungsschuld (in % des Auslosungsw.)
do.
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in 1¼
91,75 b G 84,5b G 84,5 b G 91,5 G 91.5 G 86G 82 G
91 G
14.1088,25G
1.5.11 —. sberechnung.
50,5 G 65,5 G
63 b G
—,— *
52 b
1.6.1291,75 b 91,5 b
.
26
b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.
Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24/6 do. do. 24gr., rz. ab 24 6
1.1 1.1.7
— — 2
1 c) Stadtanleihen.
Altenburg (Thür.) Gold⸗A. kdb. ab 31 8 Augsbg. Schatzanw. 1928. fäll. 1. 5. 31] 5 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. 1924, tg. 25 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 33. Bonn RM⸗A26, rz31 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N, kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1923. kdb. 33
do. 1926, kdb. 31 Dresden RM⸗Anl. 1926 R. 1, uk. 31 do. 1926 R. 2, uk. 32 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 33
do. 1928, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1926, uk 32. Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 29, uk. 1. 10. 33
do. 26. uk. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb 32 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 192 b fällig 1. 4. 31 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, kd b. ab 31.5.32 Görlitz RM⸗Anl. von 1928, uk. 33 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1. 7. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, ut 31 Kolberg /Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Köln RM⸗Anl. v. 26, rz. 1. 10.29 Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3, uk. 35 do RMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 33 Leipzig RM⸗Anl. 28 uf. 1. 6.34 Magdeburg Gold⸗A 1926, ut. bis 1931 do. do. 28, uk. b. 33. Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, unk 31 do. do. 27, unt. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb 31 München Schatan⸗ weij. 28, fäll. 4031 Nürnbg. GA. 26 ut32 do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 unk. bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold⸗A. 1926, rz 1931
do. RM⸗A. 27, rz. 32 Plauen RM⸗Aul. 1927, rz. 1932 Soltng. RM⸗A. 26, uk 33, i. K. 1.10.28 Stettin Gold⸗Anl. 1928, unk. 39 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 8 Zwicktau RM⸗Anl. 1926, uk bis 298.
1.4.10
1.5.11
1.6.12 850 1.1
1.4.10 1.4.10
1.4.10
1.2.8
Mit Zinsberechnung.
90 G 97,8 b 6
b 77b G
92 G 95,5 G
98 G 92,5 G 87.5 b G
Ohne Zinsberechnung.
Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl. 1Abl Sch.
(in % d. Auslosungsw.) in †½
Rostock Anl.⸗Auslosfgs.⸗ Sch. einschl. 1½ Abl.⸗Sch. (in †½ d. Auslosungsw.)
do.
e
8 8 —2
d) Zweckverbände usw. 1 Mit Zinsberechnung.
Emschergenossensch. A. 6 R. A 26. tg. 31 8 do. do. A. 641 B27, t32 6
Schlw.⸗Holst Elktr. Pb. Gld. A. 5. rz. 278 do Reichsm ⸗A A. 6
Feing rz 29 § Ag 7 rz. 31 § do Ag. 8, rz 30 § do. Ag. 4, rz 26 §
5 sichergestellt.
1.2.8
1.4.10 892. 285 2.
76,5b
92,5 b 77G
Heutiger Voriger Kurs
p Isenesnaseann
Heutiger
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗
verschreibungen sind nach den von den Instituten
gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
a) Kreditanstalten der Länder.
Mit Zinsberechnung.
BraunschwStaatsbk Gld⸗Pfb. (Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29 do. do. R. 20, tg. 33 do. do R. 22. tg. 33 do. do. R. 19, tg. 33 do. do. R. 17, Uk. b. 32
do. Kom. do. R1 5 uk29
do. do. do. R. 21. uk. 33
do. do. do. R. 18, uk. 32
Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfbr. R. 1,2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 do. do. do R. 9. tg. 33 do. do. do. R. 10, tg. 34 do. do. do. R. 3, tg. 32 do. do. R. 4 u. 6, tg. 32 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv.
Reihe 2, tg. 32
do. do. do. R. 1, tg. 32
Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk 29 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz 31 do. do. S. 5, rz. 33 do. do. S. 1 u. 3, rz. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, rz 32 do do. G. K. S. 1, rz29
Preuß. Ld. Pfobr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30
. do. R. 4, tg. 30 b. do. R. 11, tg. 33 — do. R. 13, tg. 34 .. do. R. 15, tg. 34 ). do. R. 5, tg. 32 . do. R. 10, tg. 33. . do. R. 7. tg. 32 ). do. R. 3, tg. 30 . do. Kom. R 12,33
do. do. R. 14tg. 34 . do. do. R. 16tg. 34 . do. do. R. 6, tg. 32 . do. do. R. 8, tg. 32
Thüring. Staatsbk. Gold⸗Schuldv. ..
Württ. Wohngskred.
G. Hyp. Pf. R. 2, rz. 32 do. do. 20, rz. 32
½
2œÆℛœÆ IURUSA VöVSVgSV gSVqSgg
SüöPSüöröSügEgEg[*S 28528222ö
8 5
2R 2
EPEbeeEes 222ö2ö2ͤö2ͤö2Z 82888. o em.& Sache .28
2 2I2SSAN —öq8Vq8V—Vq— Ocmcn Dmch 8
989 gF
. 02
₰ men 22A
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SNR
☛
AgBAESaD᷑DcMmNh *₰
☛ HS8888 8
rrrürüreese Szsbsesb —-—-ö2ög=üö==S —
¶ .
38 22882' 8
SürgPFEEEeeeebeee
2
Sbaadses
2-=8822222ö
— œòœ oœ 2S228222 œ ☚ ◻☛¶ B SyPöüüreeeee
8 K
1.2.8
97,75 G 88 G
1.1.7 1.4.10
Ohne Zinsberechnung.
Lipp. Landesbk. 1—9
v. Lipp. Landessp. u. L. 4 ¼ 1.1.7
do. do. unk 26 4 142 Oldenbg. staatl. Kred. 4 versch.] —, do. do. unk. 92 1½ do. —,— “ do. do. 3 ½ do.
—,— 1 7 7 2
b) Landesbanken, “ banken, kommunale Giroverbände.
Mit Zinsberechnung.
Hann. Ldskr. G. 26 Nss 1.1.7 do. do. 27. tg. 3218 1.;1.7 do. do. tg. 31 [6 Kassel Ldtr. GPf. 1, b30 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 4, kdb. 31 do. do. R. 6, kdb. 32 do. do. R. 8, kdb 31 do. do. R. 5, kdb. 32 do. do. Kom. R. 1, kb. 31 Nassau. Landesbank Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 33 do. do. do. S. 6, 7, rz. 34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Komm.Ausg⸗ Buchst. A, rz. 100, uk. 31 Ostvpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, uk. 33 Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30 do. do. do. rz. 1.4. 31. do. do. A. 1 u. 2 , rz. 32 do. do. Kom. 1 a, 1b, ut32 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ld8b. Gld. Pf. R1, uk34¹ do. do. Kom. R. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R 2 N do. do. Pr. Fg. 25 u 30 do. do. do. 28 R. 2, uk. 33 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 Westfäl. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundstücke Gld.⸗Pfd R 1, ut. 33 do. do. 26 R. 1, uk. 31 do. do 27 R. 1, uk. 32
b 5,5b G
Dtsch. Kom Gld. 25 (Girozentrate)tg31 do. do. 26 A 1, tg. 31 do. do. 28 A 1. tg. 33. do. do. 26 A 1, tg. 31 do. do. 27 A. 1 M, tg. 32 do. do. 23 A 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗
anweiz. 28, rz. 31 Mitteld Kom.⸗A. d. Spark. Girov., ut 327 do. 26 A. 2 v. 27, uk. 33 7
Ohne Zinsberechnung. S. 22-25 [4] 1.3.9 † —,— Ser. 26/4 1.3.9 —,— Ser. 2714 1.3.9 —,— do. Ser. 2814 1.3.9 † —,— do. Ser. 29, unk. 30 42 1.3.9 —.— Schleswig⸗Holstein. Landeskult Rtbr. do. do 9 Westsf. Pfandbriesamt f. Hausgrundstücke 4 9¼ Dt. Komm.⸗Sammelabl.⸗ Ankt.⸗Auslosgssch. S 1*† in † do do. Ser. 2* dAo. 67,75 b G 67,75 G do. do. ohne Ausl.⸗Sch.] do. [22,5b 22 b G
*einschl. ½ Ablösungsschuld (in % des Auslosungsw.).
Kassel. Ldskr. do.
do.
1.4.10% —,— 14.10% —,—
1.1.7
51,4b G6 1,4b
c) Landschaften.
Mit Zinsberechnung.
Kur⸗ u. Neumärk. Rittsch Feingold do. do. do. S 2
89 92,3 G 8
do. do. do. S. 3 8 6 8
939,75 G 8 94 G do. do. do. S. 1 84 B
do. Kred.⸗Instit. R. 1
Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗
Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe A do. do. Reihe B Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 N. 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX Meckl. RitterschPf. do. do. do. Ser. 1 Ostpr ldsch Gd.⸗Pf. do. do. do. do. do. do. do. do. do. Pom. (dsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ansg. 1 Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr .. do. do. uk. b. 30 do. do. Ausg. 1—2 do. do. Ausg. 1 — 2 Schlesf. Ldsch. G⸗Pf. do. do. Em. 2, uk. 34 do. do. Em. 1... do. do. Em 2.. do. do. Em 1.. do. do. (Ligq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 5 Liq.⸗
G. Pf. d. Schles. Lsch. ff. Schlw. Holst. ich. G. 1
do. do.
do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GPf. E’“““ do. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Psd. do. . 89
☛ ☛ђ
— 12USIDOSOSTSANMEgZ
— . 22D90U2INESA
„¶.
6
9S0bb8ͤö2S
— — — ½— 5
SVSVgVgVVögVSVgSVSV g=gS
üESebeeeees SöEeEEPE=E=gESSSn
=-öSZSgSSS22 S SSSSS888
2
Esg
Frrreürürene —2
SEEgkgs
1.1.7 70,1eb B
3 RMp. S26, 1b
103 b 91,75 b
1.1.7 11 1.1.7 1.1.7
1,9 G
4 4 4 1 4 4
Dhne Zinsberechnung.
Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stütcke.
23 ½8 % Calenberg. Kred Ser. D.
2, F (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) * 5 — 15 % Kur⸗ u. Neumärkische —,
*3 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue 4,3 ½,3 ⅞ Kur⸗u. Neum. K.⸗Obl. N1 *4, 3 ½, 3 ⅛ landschaftl Zentral
Nr. 1 — 484 620 1
24, 3
3 ⅛ Pommersche X.
‧4, * Ostpreußische N*. 17,45 b 4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für
4,85 G
. . .
18,93 b
Kleingrundbesitzz —.,—
4. 3 ½,
3 % Sächstsche*.. —,
—,—
24 % Sächs. landsch. Kreditverb.] —,
Sächs. Kreditverein 4 % Kreditbr. bis Ser. 22, 26 — 32 (versch.) † do. do. 3 ¼ % bis Ser. 25 (1.1.7) † 4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (eZö“]; 24, 88 3 % Schles. landschaft A, C. D, ausgest. bis 24. 6. 17 (alle), N ausgest. bis 24.12. 17 *4, 3 ½, 3 ⅛ Schleswig⸗Holstein
Id. Kreditv. N 2.. *4, 3 ¼, 3 % Westfälisch
*4, 3 %, 3 % Westpr. Ritterschaftl.
Ser. — I11..
4, 38, 8⁄ Wesipr. Reulandsch. ¹ 1 m. Deckungsbesch. b. 31. 12.17, ² ausgest. 5. 31. 12. 17. † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
9,6 b 16,1 b G
4,01 G 6,37 eb G
† Boriger
—
Heutiger BVoriger urs
4,55 b
17,55b 18,85 b G
—.— 2*
“ 16,15 b G
4,02 G 6,37 b
d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung⸗
Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. /10 o.
3
do. d.
do. do.
do. do. S. A do. do. S. A Liq. Pf.
Anteilsch.3.5 8 Lig. G. Pf. dBerl. PfbASAff. Saswe 15,85 b G
Berl. Psandbr. A SB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) Berl. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S 1 do. do.
schaft G. Pf. R. 4,30 do. do. Reihe 5, 30 do. do. Reihe 7, 31 do. do. R. 3 u. 6, 29 u. 31 do. do. Reihe 9, 32 do. do. Reihe 10,32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. Reihe 18,33 do. do. Reihe 19,33 do. do. R. 20 u. 21, 34 do. do. Reihe 22,34 t. . 1. 11 20
do. do. Reihe 8, 32 do. do Reihe 11,82 do. do. R. 2 u. 12, 32 do. do. R. 1 u. 13, 32
Dhne
8 7 6 5
5 10 8 6
222& Q☛ ◻☛ 0 ,G
cen
1906 b
1.1.7 .75 G 1.4.10 107,25 G 1.4.10 97,5 G 1.4.10 —,— B
100,5 G 101,25 G 101,95b 95 b
95 b 95 b
üümümüöaüümPPPP
Süövröregeeeesen
2,5b 8758 6
7.5 G 6,5 G 6,5 G 1,5 G
56
grrrüüüreees
-—öq=gÖGhbvv 8222 —
üeüe
Zinsberechnung.
*4 ⅛ Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vorkriegsstücke) 4 % do. do. (Nachkriegsstücke) 4 % Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1.7
† Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
e) Sonstige.
Ohne Zinsberechnung.
DeutschePfdbr.⸗Anst. Pos. S. 1-5, uk. 30 -34/4
„Dresdn. Grundrent
1.1.7]† —,—
Anst. Pf. S1,2,5,7-10 †74 versch. —,—
* do. do. S. 3, 4,6 N†38
*do. Grundrentbr 1-3 4
† Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
do. , 1.4.10% —,—
108,25 G esn 1 G
7
Pfandbriefe und Schuldverschreib.
von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗
scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Mit Zinsberechnung.
Bk. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R. 2, J. Thür. L. H. B. rz29 do. do. R. 1. rz ab28
Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33
do. R. 6, uk. 34 do. R. 1, uk. 29 do. R. 2-4, uk. 30 do. R. 5, uk. 31 do. R. 6, uk. 31 do. R. 7, uk. 31 do. R. 1, uk. 32 do. R. 1, uk. 32 do. R. 2, uk 33
Bayer Landw.⸗Bk. GHPf. R20, 2 1 uk. 30
Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 11-25, 36-79, 84-87 rz29,30
do = 80.83,88,89 rz32
do. S. 90, 91, rz 33
do. do S. 92, 93, rz. 33
do. do. S. 94, 95, rz. 34 do. S. 1—2, rz. 32 do. Ser. 1 do Ser. 2, rz. 32 do. Komm. S. 1— 10
do. S. 1, rz. 32
8
) &☛
8 122229
0.
60UOS8SSD .
1.3.9 1.6.12 [77,5 G
1.3.9 98,5 G 1.3.9 ,5 G 1.5.11 versch. 1.4.10 1.5.11 1.5.11 1.3.9
1.6.12 1.6.12
88 2
228*⁸ 555855
20
mren
1.4.10
yersch. 14.10 1.4.10 1.4.10 1.1.7
1.4.10 1.4.10 1 4.19 1.4.10 1.4.10
Verl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf.
Ser. 2, unk b. 30 do. do. Ser. 3, uk. 30 do. do. Ser. 4. Uk. 30 do. do. S. 5u. 6,uk. 30 do. do S. 12, uk. 32 do. do. S. 13, uk. 33 do. de. S. 15, uk. 34 do. do. Ser 7. uk. 32 do. do. S. 11. uk. 32 do. do. S. 10, uk. b. 32 do. do. S. 9, uk. 32
(Mobilis.⸗Pfdbr.) do. do. S. 8 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch.
Berliner Hyp.⸗Bk.
Komm. S. 1, uk. 31 do. do. Ser. 4. uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3, uk. 32
Braunschw.⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz. 31 do. do 1924, rz. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do 1928, rz 1934 bo. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch.
Anteilsch. z.4 2Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov Hyp.⸗Bk.
Hyp.
do. do. do. 27, uk. 31 do. do do unk 28 Dtsch. Geness.⸗Hyp.⸗
Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, uk. 33 do. do. R. 3, uk. 31 do. do. R. 4, uk. 32 do. GldK. R. 1, uk. 30 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. R. 3, uk. 32. Deutsche Hyp.⸗Bank
Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 do. S. 28,29, unk. 81 do. S. 34, uk. b. 39 do. S. 36, uk. b. 34 do. S. 30, uk. b. 32 do. S. 31, uk. b. 32 do. S. 33, uk. b. 31 do. S. 32 (Liqg.⸗Pf.)
ohne Ant.⸗Sch... Anteilsch. z. 4 ½ Lig.
Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Kom. S. 6, uk. 32 do. do. S. 7, uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 5, tg. 34 do. do. R. 2, tg. 32 Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, rz. 34 do. do. Em. 13, rz. 34 do. do. E. 7, rz. ab 32 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. E. 2, rz. ab 29
. Gld⸗K. E. 4, rz30
. do. Em. 14, rz. 35 do. E. 6, rz. 32
do. do. E. 9, uk. b. 33 GothaGrundtr. GPf A. 3, 3a, 3b, uk. 30 do. G. Pf. A. 4, uk. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5,5a, uk. b. 31 do. do. Abt. 8, uk. 34 de. do. do. A. 6,uk. 31 do. do. Goldm. Pf. Abt. 2, uk. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. A7(Lig.⸗
Anteitsch. z.4 ½ % Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer
GothaGrundkr.⸗Bk.
Gold⸗K. 24, uk. 30 do. do. do. 28.u. 34 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. v, k. 33 do. do. E. G, uk. 33 do. do. E. H, uk. 34 do. do. E. A, ut. 28 do. vo. Em. B, ab 1. 2. 30 auslospfl. do. do. Em. D, uk. 32 de. do. Em. H., uk. 32
do. do. Em. L(Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 ¼ Liq.⸗ GPf. Em. Ld. Ham⸗
Hannov. Bodkrd. Bk. Gld. H. Pf. R. 7, u k30 do. R. 1— 6, uk. 32
R. 8, uk. 32 R. 12, uk. 32 R. 13, uk. 33 R. 14, uk. 33 R. 9, uk. 32
do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. R. 15 (Liq.⸗Pfb)
ohne Ant.⸗Sch.
Anteilsch. z. 4 ½ hLiq G
do. do. Kom. R. 1uk. 33 do. do. do. R. 2, uk. 34 Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HppPf. R. 1. Pr. Pfanobr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, utk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. 5, tilgb. ab 28 do. Em. 11, rz. ab 33 do. Em. 12, rz. ab 34 Em. 13, rz. ab 34 .Em. 15, 1igb ab34 .Em. 6, rz. ab 32 .Em. 9, rz. ab 33
. Em. 2,tilgb. ab 29
. Em. 7 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch.
. do. E. 7A(Lq. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do. E. 14, tgb. 34 do. do. Em. 8, rz. 33 Meckl. Hyp. uWechs.⸗ Bk. Gd. Pf. E2, uk. 30 do. do. E. 4, Uk. b. 32 do. do. E 8, uk. b. 33 do. do E. 9, uk. b. 34 do. do. E. 5, uk. b. 32 do. do. S. 1, uk. b. 29 do. do. Em. 7 Liq.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 ½ Liq G
Meckl. Hyp. u. Wechs⸗ Bt. Gld. K. E. 3, rz. 32 do. do. E. 6, uk. b. 32
Meckl.⸗Strel. Hyp. B GHyp. Pf. S. 1, uk 32
Braunschw.⸗Hann. [d. K., uUk. 30 do. do. do., unk 31
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