1929 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 May 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und

Staatsauzeiger Nr. 105 vom 7. Mai 1929. S. 2.

1. den Ehemann Günther Pofsten, unbekannten Aufenthalts, früher in Hamburg, 2. die Ehefrau Höffken in Hamburg 25, Ober⸗Borggelf⸗ 88 11, mit dem Antrag, die Be⸗ ilagten kostenfällig und erforderlichen⸗ falls gegen Sicherheitsleistung 18 vollstreckbar zu verurteilen, 1. die be⸗ klagte Ehefrau, die gänzliche Löschung 88 auf dem Grundbuch des Klägers in and 143 Bl. 55302 zugunsten der Elisabeth Sieben, jetzigen Ehefrau Höffken, in Abt. III Nr. 2 im Betrage von 4500 RM zu bewilligen, 2. den beklagten Ehemann, die Zwangsvoll⸗ streckung in das eingebrachte Gut der Ehefrau zu dulden. Der Kläger ladet den beklagten Ehemann zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in M.⸗Gladbach auf den 25. Juni 1929, vormittags 10 Uhr, Saal 49, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu⸗ lassen.

M.⸗Gladbach, den 22. April 1929.

Landgericht. Geschäftsstelle Abt. 2.

egen

[13348] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Brauerei Warthausen vorm. Neher & Sohn A.⸗G zu Warthausen, vertreten durch die Rechtsanwälte Diefenbach, Schill und Krauß, hier, klagt gegen den Kaufmann Heinrich Schrei⸗ ber, zuletzt in Stuttgart, nun unbekannt wo, mit dem Antrag: Der Beklagte hat einzuwilligen, daß von der bei der Hinterlegungskasse des Amtsgerichts Stuttgart I kamens des Otto Heidinger zugunsten des Erich Müller, Paul Christian und Heinrich Schreiber hinter⸗ legten Summe von 2083,44 RM der Be⸗ trag von 2053,38 RM an die Klägerin zur Auszahlung freigegeben wird, und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Reechts⸗ streits vor den Einzelrichter der Zivil⸗ kammer 6 des Landgerichts zu Stutt⸗ gart auf Mittwoch, den 10. Juli 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Stuttgart, den 2. Mai 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

[133249] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Ernst Heinrich in Wiesbaden⸗Sonnenberg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schröder I., Wiesbaden, klagt: 1. gegen die Ehefrau⸗ Anne Baklanoff, gesch. Ullstein, 2. deren

Ehemann, Sänger Baklanoff, früher in 1

6. Auslosung ufw.

Wiesbaden, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Forderung, mit dem An⸗ trag: 1. die Beklagte kostenfällig zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 2412,85 RM. nebst 8 % Feren seit 1. März 1929 zu zahlen, 2. den beklagten Ehemann zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Wiesbaden auf den 27. Juni 1929, vormittags 9 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Wiesbaden, den 30. April 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verlust⸗ und Fundfachen.

[13368]

Folgende Versicherungsscheine, die sich auf bei der Germania, Lebens⸗Versiche⸗ rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft, zu Stettin, ab⸗ geschlossene Unfallversicherungen mit Prä⸗ mienrückgewähr beziehen, sind abhanden⸗ gekommen: 1. Nr. U 300 108 für Herbert Lehmann, Diplomingenieur in Ober⸗ hausen, vom 2. Februar 1912 über eine Jahresprämie von 158,20 ℳ, 2. Nr. U 300 041 für Arthur Czarnikow, kaurmännischer Leiter eines Installations⸗ geschäfts, vom 16. Mai 1911 über eine Jahresprämie von 164,20 ℳ, 3. Nr. U 1590 für Hermann Friedrich Geißler, Kaufmann in Crimmitschau, vom 8. April 1909 über eine Jahresprämie von 79 70 ℳ, 4. Nr. U 1544 für Max Hugo Hähnel, Prokurist zu Lichtenberg, vom 30. März 1909 über eine Jahresprämie von 96,55 ℳ, 5. Nr. U 3538 für Max Nie⸗ hoff, Juwelier in Thorn, vom 23. Juni 1910 über eine Jahresprämie von 194,70 ℳ, 6. Nr. 3454 für Theodor Kochintke, Gastwirt in Berlin, vom 6. Juni 1910 über eine Jahresprämie von 362,40 ℳ. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, sich binnen 2 Monaten ab heute bei der unterzeichneten Gesell⸗ schaft, die jetzt als Versicherer in Betracht kommt, zu melden, widrigenfalls die Ur⸗ kunden für kraftlos erklärt und evtl. neu ausgefertigt werden.

Stettin, den 6. Mai 1929.

(Germania Unfall⸗ und Haftpflicht⸗

Versicherungs⸗A.⸗G. zu Stettin.

——

von Wertpapieren.

Dabei werden die Goldpfandbriefe in Höhe ihres Nennbetrages auf den Aufwertungs⸗ betrag angerechnet.

Ausgeloste Stücke werden ebenso wie die zur Hebung kommenden weiter unten erwähnten Anteil⸗ und Ratenscheine nur bei der obenbezeichneten Stelle ein⸗ gelöst, wo auch kostenfrei neue Zinsscheinbogen erhoben und gegebenenfalls Konver⸗ tierungen vorgenommen werden können.

Die gekündigten Pfandbriefe müssen zur Verfallzeit nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen in kursfähigem Zustande eingeliefert werden. Der Betrag fehlender Zinsscheine wird bei der Einlösung in Abzug gebracht.

Alle diese Goldpfandbriefe betreffenden Veröffentlichungen erfolgen durch einmalige Einrückung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger sowie in der Berliner Börsenzeitung.

Der Geldbetrag der Auslosungsbeträge und der Zinsscheine der Goldpfandbriefe wird nach dem amtlich festgestellten Preise von Feingold berechnet und in deutscher Reichswährung gezahlt. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der vom Reichswirtschaftsminister oder der von diesem bestimmten Stelle im Reichsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechnung in Reichswährung erfolgt, wenn die Fälligkeit in der ersten Hälfte eines Monats eintritt, nach dem am 15. des vorhergehenden Monats, tritt die Fälligkeit in der zweiten Hälfte eines Monats ein, nach dem am 1. des Fälligkeitsmonats an der Berliner Börse amtlich notierten Mittel⸗ kurs für das englische Pfund (Auszahlung London). Sofern sich bei der Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM 2820,— und nicht weniger als RM 2760,— ergibt, ist für jede an Auslosungsbeträgen und Zinsscheinen der genannten Goldpfandbriefe zu zahlende Goldmark eine Reichsmark zu entrichten. In der am Anfang des Prospekts genannten Summe der zum Börsenhandel

uzulassenden 5 % igen Goldpfandbriefe sind die zum Börsenhandel nicht zugelassenen

Zertifikate im Gesamtbetrage von GM 120 000,—, die in Stücken zu 30, 25 und 20 GM ausgefertigt werden, nicht enthalten. 1 Die Inhaber von Goldpfandbriefzertifikaten haben das Recht, gegen Ein⸗ reichung solcher Zertifikate im Gesamtbetrag von 50 GM oder eines Vielfachen von 50 GM die Aushändigung von Goldpfandbriefen in gleichem Nennbetrag zu ver⸗ langen, soweit es die Stückelung der Goldpfandbriese gestattet. Die Zertifikate sind vor den mit Zinsscheinen versehenen Stücken auszulosen. Es gelangen ferner zur Ausgabe: 1 Anteilscheine über die weiteren Ausschüttungen aus der für die Pfandbriefe gebildeten Teilungsmasse, die zusammen mit den vorgenannten 5 350 000 GM 5 % igen Goldpfandbriesen und den 120 000 GM Goldpfandbriefzertifikaten aus⸗ gehändigt werden und im Anschluß an dieselben Nennwerte nach Reihen und Nummern wie die Pfandbriefe eingeteilt sind. Sie berechtigen den Inhaber zur Abhebung von Ausschüttungen, die später noch aus der für die Pfandbriefe gebildeten Teilungs⸗ masse an die Pfandbriesgläubiger zur Verteilung gelangen. Die weiteren Aus⸗ schüttungen erfolgen zu den vorher in den für die Bekanntmachungen der Stadt⸗ schaft bestimmten Blättern bekanntzumachenden Terminen gegen Rückgabe eines der aufgerufenen, den Anteilscheinen angefügten Ratenscheine. Die Endausschüttung wird gegen Rückgabe des dem Pfandbrief bzw. dem Zertifikate beigefügten Anteil⸗ scheines mit den gegebenenfalls noch nicht aufgerufenen, dem Anteilscheine ange⸗ hängten Ratenscheinen ausgezahlt. 1 G Zur Beurteilung des Wertes der Anteilscheine wird folgendes bekannt gemacht: Nach Ausschüttung der vorbezeichneten Goldpfandbriefe aus der Teilungs⸗ masse in Höhe von 18 v. H. des Goldmarkbetrages der aufwertungsberechtigten Pfandbriefe und von 3 v. H. Barbetrag als weitere Ausschüttung auf den I. Raten⸗ schein des Anteilscheins verbleiben in der Restteilungsmasse: . naachstellige Hypotheken... . 692 000 GM streitige Forderungen . 6898971 persönliche Forderungen G 99 095 Barbetrag . .66 . 33ZI 8 Summe 884 600 GM. 1

Der Goldmarkbetrag der an den weiteren Ausschüttungen aus der Teilungs⸗ masse berechtigten Goldpfandbriefe (Liquidationspfandbriefe) und Goldpfandbrief⸗

sind, stellt sich auf 5 470 000 GM.

schließlich um nachstellige Hypotheken oder um solche Forderungen handelt, über die weise angegeben werden.

1899 (Gesetzsammlung S. 220/221) in Verbindung mit der Verordnung über die

zertifikate (Liquidationspfandbriefzertifikate), denen Anteilscheine beigegeben worden Da es sich bei den in der Restteilungsmasse verbleibenden Forderungen aus⸗

Prozesse schweben oder die als rein persönliche Forderungen nur in geringerem Umfang realisierbar erscheinen, kann ihr endgültiger Wert zurzeit auch nicht schätzungs⸗

Die Pfandbriefe sind mündelsicher gemäß Artikel 74 Nr. 3 und Artikel 73

§ 1 Abs. 2 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum B. G.⸗B. vom 20. September

Prospekt 5 % igen Gold pfandbriefen pfandbriefen) der

[13369]

über die Ausgabe von (Liquidations⸗

im Betrage von 5 350 000,— Goldmark = 1917,547 kg Feingold Reihe VIII.

3200 Stück zu je 1000 GM.

2000 7„ „Jv7 500 71

3000 200

5 201 8 200 = 71,684 2 4000 700

8 201 12 200 35,842

2 201 15 200 = 3000 50 17,921

sowie Anteilscheine zu den vorgenannten Pfandbriefen

über die weiteren Ausschüttungen aus der Restteilungsmasse, gekennzeichnet mit denselben Nennwerten und Nummern wie die Liquidationspfandbriefe.

Die Berechnung auf Gramm Feingold erfolgt auf Grund der Verordnung ur Durchführung des Gesetzes über die wertbeständigen Hypotheken vom 29. Juli 923 Reichsgesetzblatt 1 S. 482 —, wobei eine Goldmark dem Preise von ⁄½ 80 kg Feingold entspricht. 1 3 1

Auf Grund der Satzung vom 1. März 1920/4. April 1921 in der durch die Aenderungen vom 12. Februar/12. Mai 1924 und vom 16. März,7. Juli 1926 ge nehmigten Fassung und des Satzungsnachtrags vom 26. Oktober/12. November 1928 sowie in Ausführung der Dritten Verordnung über die Aufwertung der Ansprüche aus Pfandbriefen und Schuldverschreibungen landschaftlicher Kreditanstalten, von Stadtschaften, Pfandbriefämtern usw. vom 22. März 1928 (Gesetzsamml. S. 40) bringt die Stadtschaft der Provinz Brandenburg, die unter Oberaufsicht des preußischen Staates steht, die vorstehenden Goldpfandbriefe zur Ausgabe.

Die Goldpfandbriefe werden gemäß Artikel 1 der vorbezeichneten Dritten Verordnung als erste Ausschüttung aus der Teilungsmasse für die noch im Umlauf befindlichen Stadtschaftsbriefe alter Währung der Stadtschaft der Provinz Branden⸗ burg in Höhe von 18 v. H. an die Gläubiger ausgehändigt. .

Die Goldpfandbriefe sind durch Aufwertungshypotheken gedeckt, die der Teilungsmasse entnommen und in das Deckungsregister eingetragen werden. Die entnommenen Hypotheken werden mit ihrem noch nicht getilgten abgerundeten Aufwertungsbetrage nach dem Stichtag vom 30. Juni 1928 eingetragen. Soweit die Hypotheken nicht ausreichen, wird zur Abrundung der Deckung ein entsprechender Barbetrag der Teilungsmasse entnommen. 8 1“

Die Goldpfandbriefe lauten auf den Inhaber, sie tragen die faksimilierten Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern, die Bescheinigung des Provinzial⸗ kommissars über das Vorhandensein der vorgeschriebenen Deckung und deren Ein⸗ tragung in das Hypothekenregister sowie die Unterschrift eines Kontrollbeamten.

Die Goldpfandbriefe sind in der oben angegebenen Stückelung ausgefertigt und mit halbjährlichen, am 2. Januar und 1. Juli fälligen Zinsscheinen für 10 Jahre, von denen der erste über 1 Jahr Zinsen lautet und am 1. Juli 1929 fällig ist sowie dazu gehörigen Erneuerungsscheinen versehen. Die Zinsen sind zahlbar bei der Stadtschaft der Provinz Brandenburg, Berlin W. 10, Viktoriastr. 20 sowie bei anderen jeweils bekanntzugebenden Stellen. 6“ ““

Die Pfandbriefe sind seitens der Inhaber unkündbar; ihre Einlösung erfolgt zum Nennbetrage im Wege der Auslosung, und zwar mindestens einmal jährlich in Höhe der in die Deckung der Goldpfandbriefe eingegangenen ordentlichen und außer⸗ ordentlichen baren Rückzahlungen. Zu der ersten Auslosung der Goldpfandbriese werden außerdem die zur Abrundung der Deckung dienenden Geldbeträge verwendet.

Die Kündigung der Goldpfandbriefe erfolgt zum 2. Januar oder 1. Juli mit mindestens einmonatiger Kündigungsfrist. Die ausgelosten Stücke werden innerhalb von 14 Tagen nach der Auslosung in den für die Veröffentlichungen der Stadtschaft bestimmten Blättern, also spätestens am 1. Dezember bzw. 1. Juni aufgerufen. Bei⸗ dieser Bekanntgabe werden die auf Grund früherer Auslosungen noch nicht einge⸗ lieserten Stücke (Restanten) mit veröffentlicht. .

Der Tilgungssatz der zur Deckung bestimmten Aufwertungshypotheken beträgt ½ v. H.; er kann gemäß § 11 Satz 1 der Preußischen Aufwertungsverordnung vom 10. Dezember 1925 (Gesetzsamml. S. 169) bis auf 4 v. H. erhöht werden. Die Auf⸗ wertungshypotheken sind sämtlich Tilgungshypotheken, die am 1. Januar 1932 nicht

fällig werden.

358,42 179,21

L 3 200 3 201 5 200 =

Mündelsicherheit von Wertpapieren und (Gesetzsammlung S. 296). Die Bestimmu

21. Dezember 1927 (Reichsgesetzblatt I S. Der Gesamtbetrag der im Umlauf

destens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. verschluß des für die Stadtschaft bestellten Inhabern der vorstehenden Goldpfandbrie

An Hypotheken waren 58 808 700. Berlin, im April 1929.

Heinze.

an der Berliner Börse zugelassen. Verlin, im April 1929.

Heinze.

7. Aktien⸗ gefellschaften.

[13715) Bekanntmachung.

Gegen die Beschlüsse der Generalper⸗ sammlung der unterzeichneten Aktiengesell⸗ schaft vom 21. März 1929 auf Genehmi⸗ gung der Bilanz, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie gegen die Be⸗ schlüsse, durch die die Generalversamm⸗ lung die Anträge I—IV des Aktionärs Dr. Degener⸗Grischow abgelehnt hat, haben die Aktionäre 1

1. Generalkonsul C. H.

Bremen und 2. Rechtsanwalt Dr. Degener⸗Grischow in Bremen 1 Anfechtungsklage erhoben. Der erste Ver⸗ handlungstermin steht am 23. Mai 1929, vormittags 11 Uhr, beim Landgericht II. 6. Kammer für Handelssachen, Zimmer Nr. 204. Hallesches Ufer 29/31, an. Berlin⸗Tempelhof, den 25. April 1929. Aktiengesellschaft für Film⸗ Fabrikation.

Cremer in

Die Goldpfandbriefe können auch zu außerhalb der planmäßigen Tilgung erfolgenden Kapitalrückzahlungen der Aufwertungshypotheken verwandt werden.

8

und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom

des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und min⸗

schreibungen entspringenden Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner mit der Stadtschaft unmittelbar der Provinzialverband von Brandenburg. .1X“ Die Stadtschaft der Provinz Brandenburg ist der Preußischen Zentralstadtschaft beigetreten, von der ein gemeinsamer Goldpfandbrief für alle angeschlossenen Stadt⸗ schaften zur Ausgabe gelangt. Der Anteil der Stadtschaft an den von der Preußischen Zentralstadtschaft ausgegebenen Goldpfand Zum Zinssuß von 10 % ⸗= 8 1“ 80

70

Stadtschaft der Provinz Brandenburg. Dr. Goeze.

Auf Grund vorstehenden Prospekts sind GM 5 350 000 1912 Feingold 5 % ige Goldpfandbriefe (Liquidationspfandbriefe ) sowie Anteil⸗ scheine zu den vorgenannten 5 % igen Goldpfandbriefen zum Han d

Stadtschaft der Provinz Brandenburg.

Dr. Goeze.

Forderungen vom 12. Dezember 1927 ugen des Gesetzes über die Pfandbriefe

492 ff.) finden auf sie Anwendung. befindlichen Pfandbriefe muß in Höhe

Die Hypothekenbriefe werden unter Mit⸗ Provinzialkommissars aufbewahrt. Den fe haftet für alle aus diesen Schuldver⸗

briefen betrug am 31. Dezember 1928: 13 481 104,91 34 574 194,25 2 554 572,53 2 877 587,62 3 295 569,35 604 278,2 57 387 306,93 Goldmark vorhanden.

1917,547 kg

id zur Notiz

[13483]. Einladung zur ordentlichen General⸗ sammlung der „Hivag“ Handel In⸗ dustrie und Versicherung Aktien⸗ gesellschaft, Nürnberg, Dötsch⸗ mannsplatz 25, am Sonnabend, den 25. Mai 1929, vormittags 10 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft. Tagesordnung: 1. Erstattung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 1928. 2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und die Verwendung des Gewinns. 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats. 4. Wahl zum Aufsichtsrat. Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind nur diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien bezw. Depot⸗ scheine spätestens drei Tage vor der Ge⸗ neralversammlung bei der Gesellschaft hinterlegt haben. Nürnberg, den 3. Mai 1929. Der Vorstand.

[13479] Waggon⸗ und Maschinenbau 8 Aktiengesellschaft, Görlitzz. Gemäß § 244 H.⸗G.⸗B. geben wir hiermit bekannt, daß Herr Bankier Julius Heller in Dresden infolge Todes aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus⸗ geschieden ist. Görlitz, den 3. Mai 1929. Waggon⸗ und Maschinenbau Aktiengesellschaft, Görlitz. H. Tillmanns. Geerling.

[13393].

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 31. Mai 1929, nachmittags 4 Uhr, in den Räumen des Notariats München XI, Kaufinger⸗ straße 29, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1928 nebst der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für dieses Geschäftsjahr. ‚Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Vorlagen zu Punkt 1 und die Verteilung des Reingewinns. „Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.

Beschlußfassung über Umwandlung der 875 Stück Inhaberaktien im Nennbetrage von je RM 20,— in 35 Stück Inhaberaktien im Nenn⸗ betrage von je RM 500,— durch Ein⸗ ziehung der bisherigen Aktien und Ausgabe von 35 Stück neuen In⸗ haberaktien. Abänderung des § 3 Abs. I der Satzung. Ermächtigung der Verwaltung zur Festsetzung der Modalitäten der Umwandlung. Fest⸗ setzung, daß RM 500,— Aktien je 1 Stimme gewähren. Abänderung des § 3 Absatz 2 der Satzung.

Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um RM 35 000,— auf RM 52 500,— durch Ausgabe von 70 Stück neuen Inhaberaktien zum Nennwerte von je RM 500,— zum Nennwerte unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugs⸗ rechts der Aktionäre. Abänderung des § 3 Abs. 1 der Satzung. Abänderung des § 10 der Satzung Zeitpunkt der Generalversammlung.

Die Ausübung des Stimmrechts in der

(G.-V. ist davon abhängig, daß die Aktien

bis spätestens 28. Mai 1929 im Büro unserer Gesellschaft, München, Aeuß. Wiener Str. 102 hinterlegt werden. Hier⸗ durch wird die gesetzliche Ermächtigung der Aktionäre zur Hinterlegung bei einem Notar nicht berührt.

München, den 4. Mai 1929.

Deka⸗ 2 Textilfarben Aktien⸗Gesellschaft.

Der Vorstand. Koster. Diederich.

[13487].

Elektricitätswerke⸗Betriebs⸗ Aktien⸗Gesellschaft in Riesa.

Die Aktionäre werden hierdurch zu der

29. ordentlichen Generalversamm⸗

lung, die am Sonnabend, den 8. Juni

1929, mittags 12 Uhr, im Sitzungs⸗

saale der Elektra, Aktiengesellschaft,

Dresden⸗Altstadt, Bismarckplatz 2,

stattfinden wird, eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1928.

Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Jahresbilanz und die Ge⸗ winnverwendung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Aufsichtsratswahl. 8 Zur Teilnahme an der Generalver⸗

sammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der

seine Aktien oder von einer Effektengiro⸗ bank eines deutschen Wertpapierbörsen⸗ platzes oder einem Notar ausgestellte

Hinterlegungsscheine über solche späte⸗

stens am fünften Tage vor der

Generalversammlung, diesen Tag

nicht mitgerechnet, in Riesa bei der Gesellschaft, in Dresden bei der Sächsischen

Staatsbank, 3 bei dem Bankhause Philipp Eli⸗ meyer, bei der Deutschen Bank Filiale Dresden, in Leipzig bei der Sächsischen Staats⸗ bank, in Chemnitz bei der Sächsischen

Staatsbank, Sächsischen

in Zwickau bei der Staatsbank

unter Beifügung eines mit seiner Unter⸗ schrift versehenen Nummernverzeichnisses hinterlegt. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Generalversammlung in Sperrdepot gehalten werden.

Zur Ausübung der Stimmberechtigung in der Generalversammlung ist eine auf Grund der vorbezeichneten Hinterlegung ausgestellte, vor Beginn der General⸗ versammlung vorzulegende Stimmkarte erforderlich, deren Ausstellung bei der Gesellschaft usw. spätestens am vierten Tage vor der Generalversammlung zu beantragen ist.

Riesa, den 3. Mai 1929.

Holfelder. Diehm.

—.—

Der Vorstand.

Der Vorstand. Hille. Ketzer.

Zweite Anzeigenbeilage

8 4 8

8

sanzeiger

8

8

1“

gesellschaften.

[13717] Lech⸗Elektrizitätswerke Aktien⸗Gesellschaft, Augsburg.

Generalversammlung.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu einer am Mittwoch, den 29. Mai 1929, mittags 12 Uhr, im Verwaltungsgebäude unserer Gesellschaft, Augsburg, Schäzlerstraße 1 a stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts das Geschäftsjahr 1928.

2. Genehmigung der Bilanz nebst Ge⸗

winn⸗

über

und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928. Gewinnverteilung. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. . Wahlen zum Auüfsichtsrat. Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Stückelung der Aktien nach Durch⸗ führung des Verfahrens auf Grund der Bestimmungen der 2./5. bzw. 7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen vom 8. März 1924/23. Oktober 1924 bzw. 7. Juli 1927 festzusetzen und die notwendigen Aenderungen der Satzungen vorzunehmen.

7. Satzungsänderung: Einfügung eines neuen § 38; Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Aenderungen, die nur die

Fassung der Satzungen betreffen, zu beschließen.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, werden er⸗ sucht, ihre Aktien spätestens am 3. Werk⸗ tage vor dem Versammlungstage, letzteren nicht mitgerechnet,

in Augsburg:

bei der Kasse der Gesellschaft, bei der Bayerischen Staatsbank, bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale Augsburg, we Dresdner Bank, Filiale Augs⸗

urg,

8 der Deutschen Bank, Filiale Augs⸗

burg,

bei dem Bankhause Friedr. Schmid & Co., in Berlin bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgefellschaft auf Aktien, bei der Dresdner Bank, bei der Deutschen Bank, bei der Berliner Haudelsgesellschaft, be 8g Bankhause Delbrück, Schickler 898 dem Bankhause Hardy & Co. G. m. b. H, in Frankfurt, Main: bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaftt auf Aktien,

Filiale Frankfurt, Main,

bei der Dresdner Bank in Frankfurt, Main, bei der Deutschen Bank, Filiale Frankfurt, bei der Frankfurter Bank, bei dem Bankhause Gruneliuns & Co., bei dem Bankhause Gebrüder Sulzbach⸗

in München:

bei der Bayerischen Staatsbank,

bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale München, bei der Dresdner Bank, Filiale München,

bei der Deutschen Bank, Filiale Mäͤnchen,

bei der Münchener Kassenverein A.⸗G., in Zürich: bei der Schweizerischen Kreditanstalt

zu hinterlegen oder bei einer dieser Stellen die Hinterlegung bei einem deutschen Notar durch Uebergabe des Hinterlegungsscheins nachzuweisen und dagegen die Eintritts⸗ karte in Empfang zu nehmen. Ebenfo können die Aktien bei den Kassen der öffentlichen Körperschaften (Kreise, un⸗ mittelbare Städte, Bezirke und Gemeinden) der Kreise Schwaben und Neuburg und Oberbayern hinterlegt werden. Die Hinter⸗ legung ist auch dann ordnungsmäßig er⸗ folgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Bankenhinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegungsscheine müssen vor Ablauf der obengenannten Hinterlegungsfrist bei der Kasse unserer Gesellschaft eiugereicht werden. Ein Hinterlegungsschein gilt indessen nur dann als ordnungsmäßig, wenn darin die hinter⸗

legten Aktien nach ihren Unterscheidungs⸗

merkmalen (Gattung, Serie, Nummer usw.) genau bezeichnet sind und überdies

in dem Scheine selbst bemerkt ist, daß

die Aktien bis zum Schlusse der General⸗ versammlung in Verwahrung bleiben. Bilanz, Gewinn⸗ und Verlust⸗Rechnung sowie Geschäftsbericht über das Geschäfts⸗ jahr 1928 nebst Prüfungsbericht des Auf⸗ sichtsrates liegen vom 13. Mai ds. Js.

aocb in dem Geschäftskokale unserer Gesell⸗

schaft zur Einsicht der Aktionäre auf. Augsburg, den 6. Mai 1929. IWMNM“ Aktien⸗

8 esellschaft.

Der Aufsichtsrat. B. Salomon.

888

[13490].

Einladungzur ordentlichen General⸗ versammlung der C. O. Wegener, Rüdersdorfer Portland⸗Cement⸗ werk Hennickendorfer Dampf⸗ ziegeleien Vertriebs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft, Berlin⸗Wilmersdorf, Nikols⸗ burger Platz 2, am Dienstag, den 28. Mai 1929, mittags 1 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Nikolsburger Platz 2.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht des Vorstands.

2. Vorlegung und Genehmigung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung sowie des Prüfungsberichts des Aufsichtsrats für das Geschäfts⸗ jahr 1928.

3. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.

4. Verschiedenes.

Die Aktien sind bis zum 24. Mai 1929, nachmittags 4 Uhr, bei der Geschäftskasse, Nikolsburger Platz 2, oder bei der Kasse des Norddeutschen Cement⸗Verbandes G. m. b. H., Hauptstelle, Nikolsburger Platz 6/7, zu hinterlegen.

Der Vorstand. Kathmann.

[13491].

Hiermit werden die Aktionäre zu der am Donnerstag, den 30. Mai 1929, nachmittags 5 Uhr, im Zimmer 130 des Neuen Rathauses zu Berlin⸗Schöne⸗ berg, Rudolf⸗Wilde⸗Platz, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung: 1. Vorlegung und Genehmigung des Geschäftsberichts und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1928. .Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

. Abberufung eines Aufsichtsratsmit⸗

glieds.

4. Aufsichtsratswahlen.

Beschlußfassung in Sachen Pachtung des Betriebes der Firma Franz

Andreas.

Aktionäre, die an der Generalversamm⸗ lung teilnehmen und ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, müssen gemäß § 13 der Satzungen spätestens bis zum 27. Mai 1929 ihre Aktien entweder bei einem deutschen

W., Behrenstraße, Effektenkasse, oder bei der Bank für Landwirtschaft, Berlin, Dessauer Straße 26, hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Generalversamm⸗ lung dort belassen und béi den genannten Banken rechtzeitig Eintrittskarten an⸗

Notar oder bei der Deutschen Bank, Berlin

[11573] Dr. Eugen Schaal, Akt.⸗Ges., Feuerbach (Württemberg). Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 16. Mai d. J., nachmittags 3 Uhr, im Verwaltungsgebäude unserer Gesellschaft stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und Ge⸗ nehmigung der Bilanz für das Geschaͤftsjahr 1928. 1

.Beschlußfassung über Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Zuwahl eines weiteren Vorstands⸗ mitglieds und Ersatzwahl für den Aufsichtsrat.

4. Verschiedenes.

[13488]

Die ordentliche Generalversamm⸗ lung unserer Gesellschaft findet Montag, den 27. Mai 1929, vormittags 11 Uhr, in Düsseldorf, Breite Straße 15, statt. Tagesordnung:

1. Genehmigung der Bilanz und Ge⸗

winn⸗ und Verlustrechnung für 1928.

2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗

sichtsrats.

3. Wahl zum Aufsichtsrat. 8

Die Aktionäre, welche an der Ver⸗ sammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien, soweit solche ausgefertigt sind spätestens drei Tage vor der General⸗ versammlung den Tag der Hinterlegung und der Versammlung nicht gerechnet, bei Gefellschaft oder einem Notar hinter⸗ egen

Düsseldorf, den 4. Mai 1929.

Vermögensverwaltungsbank

.2

Schöne.

[13405] Viersener Aktienbaugesellschaft

zu Viersen.

Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung am Mittwoch, 29. Mai 1929, nachmittags 6 Uhr, im Sitzungs⸗ saale des Rathauses zu Viersen (Bahn⸗ hofstraße). Tagesordnung:

1. Erstattung des Geschäftsberichts durch den Vorstand, Vortrag der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1928. . Bericht des Aufsichtsrats über die er⸗ folgte Prüfung derselben. Antrag auf Genehmigung der Jahres⸗ rechnung und der Bilanz und Er⸗ teilung der Entlastung an Vorstand und Anfsichtsrat.

3 1ö1“ 4. Festsetzung der Dividende für 1928. Beuntralmarkt⸗Attien⸗Gesellschaft 5. Reuwahl des Vorstands und des für Verwertung landwirtschaft⸗ Aufsichtsrats. licher Ersennefsr. 6. Neubauprogramm für 1929. Paul B. Masurat. 7. Mitteilungen und Besprechungen. Johannes Lehmann. Viersen, den 4. Mai 1929. Der Vorstand der Viersener Aktienbangesellschaft. Lechtenfeld. Dr. Gilles.

13412]

Stettiner Dampfer⸗Compagnie Aktiengesellschaft zu Stettin.

Wir beehren uns, die Aktionäre

unserer Gesellschaft unter Hinweis auf § 8 des Gesellschaftsvertrags zu einer ordentlichen General⸗Versammlung auf den 25. Mai 1929, vormittags 11 Uhr, nach dem Börsenhause zu Stettin einzuladen.

Tagesordnung: Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1928.

2. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

3. Entlastung des Aufsichtsrats des Vorstands.

1. h von Aufsichtsratsmitgliedern.

Die Aktionäre, welche an der General⸗

versammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien bis spätestens 22. Mai 1929 einschließlich im Kontor der Gesellschaft oder bei den nachstehend genannten ö“ ge8 üb⸗ 8 1 ichen Geschäftsstunden unter eich⸗ die ““ Credit⸗An⸗ g. 2 Ualichung eines bopgeleh⸗ stalt in Leipzig und deren Zweig⸗ Nummernverzeichnisses hinterlegt haben: stellen und 1. in Stettin:

ö“ Bondi & Maron in Darmistädter und Nationalbank Filiale 11“] Stettin,

51 Tagesordnung: Deutsche Bank Filiale Stettin,

1. Vorlage des Geschäftsberichts auf Wm. Schlutow.

das Jahr 1928.ü 1 2. in Bertin:

2. Beschlußfassung über Genehmigung S. Bleichröder der geprüften Jahresrechnung und Darmstädter und Nationalbank Entlastung des Vorstands und Auf⸗ Dentsche Bank. 1

„sichtsrats auf 1928. 3. in Hamburg:

3. Wahlen zum Aufsichtsrat. Satzungs⸗ Darmstädter und Nationalbank Filiale

S scheiden aus die rren Hamburg,

Oberbürgevmrister Holz und Justiz⸗ Deutsche Bank Filiale Hamburg. rat Teichmann, beide in Zwickau, 4. Bei 8888 Effektengirobanken sowie Herr Direktor Müller in deutscher Wertpapierbörsenplätze.

Berlin. Im Falle der Hinterlegung der Aktien

Der 85. Geschäftsbericht auf das Ver⸗ bei einem Notar ist die Bescheinigung

waltungsjahr 1928 liegt vom 24. Mai des Notars in Urschrift oder in Ab⸗ 1929 ab bei den Zahlstellen des Vereins schrift spätestens einen Tag nach Ablauf für die Aktionäre zur Entnahme bereit. der bei der Gesell⸗

Zwickan, den 6. Mai 1929. schaft einzureichen.

Der Vorstand Stettin, den 4. Mai 1929. Erzgebirgischen Steinkohlen⸗ Stettiner Dampfer⸗Compagnie

fordern.

[12897] Erzgebirgischer Steinkohlen Aktienverein, Zwickau. Die 85. ordentliche Generalver⸗ sammlung findet Freitag, den 31. Mai 1929, mittags 12 Uhr, im Gesellschaftszimmer der Gastwirt⸗ schaft Penzler in Zwickau statt. Die Anmeldung erfolgt von 11,30 Uhr ab. Die geehrten Aktionäre werden hierzu eingeladen. Die Ausübung des Stimm⸗ rechts in der Generalversammlung ist davon abhängig, daß die Aktien oder die über die Hinterlegung der Aktien bei einer deutschen Gerichtsbehörde 1 oder bei einem deutschen Notar unter Angabe der Nummern der hinter⸗ legten Stücke ausgestellten Hinter⸗ legungsscheine spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung bis zur Beendigung derselben hinterlegt werden. Hinterlegungsstellen sind: die Gesellschaftskasse, die Kämmereikasse der Stadt Zwickau, die Zwickauer Stadtbank Aktien⸗ gesellschaft in Zwickau, die Sächsische Staatsbank in Zwickau, die Dresdner Bank, Zweiggeschäft Zwickau in Zwickau, das Bankhaus C. Wilh. Stengael in Zwickau,

und

des

Aktienvereins. Aktiengesellschaft. 86 TPobst. Behm. Lascheit.

Unerhobene Dividende

Abschreibungen..

Berlin, Dienstag, den 7. Mai

Bekanntmachung.

Aktiengesellschaft Lokalbahn Lam —Kötting.

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, den 10. Juni 1929, nachmittags 3 Uhr, im Gasthaus „Zur Post“ in Lam statt⸗ findenden 35. ordentlichen General⸗ versammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Ge⸗ schäftsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Betriebsjahr 1928.

Beschlußfassung über die Genehmigung

[13410]

des Reingewinns. 3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Wahl in den Aufsichtsrat. Satzungsänderungen: 1. Artikel 1: Firmenbezeichnung.

des Vorstands direktors an den Sitzungen des Auf⸗ sichtsrats.

3. Artikel 25 Abs. 1: Aufstellung eines Gesellschaftsbeamten neben dem Vorstande.

Wegen Hinterlegung des Nummern⸗ verzeichnisses der Aktien verweisen wir auf Artikel 13 der Gesellschaftssatzungen.

Lam, den 4. Mai 1929. Der Vorstand. Preißer. [11633]

Altmärkische Bausteinwerke A.⸗G. in Liquidation, Calbe, Milde. Die Aktionäre werden hierdurch zur

Generalversammlung am 28. Mai 1929, 7 Uhr, in Bünnigs Hotel zu Calbe, M., eingeladen. Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über die Geneh⸗ migung der Schlußrechnung und über Anerkennung der Beendigung der Liquidation. Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Liquidators.

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung ist jeder Aktionär berechtigt, der sich als solcher ausweist, zur Ausübung des Stimmrechts nur derjenige Aktionär, welcher sf. Aktien bis zum 3. Werktage, abends 6 Uhr, vor der Generalversammlung bei der Gesellschaft in Calbe oder bei einem deutschen Notar hinterlegt.

Calbe a. Milde, d. 30. April 1929. Der Liquidator: Herrmann. mnüög—nvnrg——

[13711] Bilanz am 31. Dezember 1928.

Hiepe.

Aktiva. „₰ Grundstücke und Gebäude. 422 000 Maschinen und Geräte I 1 250 000 Maschinen und Geräte II. 80 000 Ersatzteile und Betriebs⸗

stoffe Büroeinrichtung Kasse Sortenkasse... 1 37 Wertpapiere. 67 80910 Schuldner. 414 646 868/06 Sicherheiten 955 195,— 16 515 724 25 Passiva. Aktienkapitaal 77 500 000— Reservefonds 2 952 000 Julius⸗Berger⸗Stiftung 203 205 25 Beamtenwohlfahrtsfonds 91 050,10

4 87575 3 768 729,79

Verschiedene Gläubiger.. Sicherheiten 955 195,— Gewinn aus 1928 einschl.

Vortrag aus 19227 .

1 995 863,˙36 16 515 72425 Gewinn⸗ und Verlustkonto.

Soll. 3₰ 432 281 63 549 125653

1 995 863 36 3 342 865 65

Unbosten.6. Steuern und Abgaben.. Gewinn aus 1928 einschl.

Vortrag aus 19227 .

Haben. Vortrag aus 192227 . Gewinn aus Bauten, Zinsen, Gerätevermietung usw.

69 244 74 3 273 620 91 3 342 865/65 Die Auszahlung der für 1928 auf 20 % festgesetzten Dividende erfolgt für die Aktien Nr. 1— 1000 gegen Ein⸗ wüchnag bes Dividendenscheins Nr. 12. mit RM 10,—, für die Aktien Nr. 1001—70 000 gegen Einreichung des Dividendenscheins mit der Jahreszahl 1928 mit RM 10,—, für die Aktien Nr. 70 001 110 000 gegen Einreichung des Dividendenscheins Nr. 3 mit RM 20,— pro Stück, abzüglich Kapitalertragssteuer, in Berlin bei der Darmstädter und Nationalbank, K. a. A., bei der Deutschen Bank, bei der Dresdner Bank und bei dem Bankhaus Georg Fromberg & Co. Berlin, den 4. Mai 1929.

Fulius Berger

Tiefbau⸗Aktiengesellschaft.

der Jahresbilanz und der Verwendung

2. Artikel 20 Abs. 8: Teilnahme und des Betriebs⸗

Schlesische Feuerversicherungs Gesellfschaft in Breslau.

Zweite Aufforderung zum Umtausch der Aktien über RM 40,— und RM 80,—.

Wir fordern hiermit die Inhaber der Aktien unserer Gesellschaft, deren Nenn⸗ beträge auf RM 40,— und RM 80,— lauten, auf, ihre Aktien mit Gewinn⸗ anteilscheinen für 1929 u. ff. in Be⸗ gleitung eines arithmetisch geordneten Nummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung bis zum 15. Oktober 1929 (einschließlich) zum Umtausch in Aktien über RM 200,—

in Breslau bei dem Schlesischen

Bankverein, Filiale der Deutfchen Bank,

in Berlin bei der Deutschen Bank während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Gegen Einreichung von fünf Aktien über je RM 40,— oder, bei gemischter Einreichung von Stücken über RM 40,— und RM 80,—, gegen Einreichung von Aktien im Gesamtnennbetrag von RM 200,— wird eine neue Stammaktie im Nennwert von RM 200,— mit Ge⸗ winnanteilschein für 1929 u. ff. aus⸗ gehändigt. Die nicht durch RM 200,— seilbaren Beträge sind durch ent⸗ sprechenden Spitzenan⸗ oder ⸗verkauf bei den obengenannten Stellen abzu⸗ runden oder uns zur Verwertung zur Verfügung zu stellen.

Den Aktionäwen, die ihre Aktien dem Sammeldepot angeschlossen haben, wird keine Provision berechnet; ebenfalls er⸗ folgt der Umtausch am Schalter der vorgenannten Stellen provisionsfrei. Soweit bei letzteren der Umtausch nicht am Schalter erfolgt, wird die übliche Provision in Artrechnung gebracht.

Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden erfolgt nach deren Fertig⸗ stellung gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgestellten Emp⸗ fangsbescheinigungen bei derjenigen Stelle, von der die Bescheinigungen ausgestellt worden sind. Die Bescheitri⸗ gungen sind nicht übertragbar. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation des Vör⸗ zeigers der Empfangsbescheinigung u prüfen. 3 W1“

Diejenigen Aktien unserer Gesellschaft über RM 40,— und RM 80,—, die nicht bis zum 15. Oktober 1929 eijn⸗ gereicht worden find, werden nach Maß⸗ gabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Ebenso werden eingereichte Stammakrien über Reichs⸗ mark 40,— und RM 80,— für kraftbos erklärt, deren Nennbeträge den Um⸗ tausch in Stücke zu RM 200,— nicht zu⸗ kassen und die uns nicht ausdrücklich zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ teitigten zur Verfügung gestellt worden sind. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden Aktien unserer Ge⸗ sellschaft über RM 200,— werden nach Maßgabe des Gesetzes verkauft. Der Erlös wird abzüglich der entftehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt. 1

Die Inhaber der umzutauschenden Aktien über R 40,— urd RM 80,— können nach Maßgabe ver gesetzlichen Vorschriften innerhalb von drei Monaten nach der ersten Veröffentlichung dieser Be⸗ kanntmachung im Reichsanzeiger, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der letzten Bekanntmachung über die Aufforderung zum Umtausch, durch schriftliche Erklärung bei unserer Ge⸗ fellschaft Widerspruch gegen den Um⸗ tausch erheben. Außer der Abgabe dieser schriftlichen Widerspruchserklärung gegenüber unserer Geselkschaft ist zur ordnungsgemäßen Erhebung des Wider⸗ spruchs erforderlich, daß der wider⸗ sprechende Aktionär seine Aktien oder die über sie von einem Notar, der Reichsbank oder einer Effektengirobank ausgestellten Hinterlegungsscheine ent⸗ weder bei unsever Gesellschaftskasse im Breslau oder bei einer der obenbezeich⸗ neten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Wiseron ec be⸗ läßt. Ein etwa erhobener Widerspruch verliert seine Wirkung, falls der Aktionär die hinberlegten Akttien⸗ urkunden vor Ablauf der Widerspruchs⸗ frist zurückfordert.

Erreichen die Anteile der Inhaber der Aktien über RM 40,— bzw. RM 80,—, die rechtmäßig Widerspruch eingelegt haben, zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrags der Aktien über Reichs⸗ mark 40,— bzw. RM 80,—, so wird der Widerspruch wirksam und der zwangs⸗ weise Umtausch der Aktien Maß⸗ gabe des Gesetzes unterbleibt. kunden derjenigen Inhaber von Aktien über RMN 40,— und RM 80,—, die nicht Widerspruch erhoben haben werden auch in diesem Falbe als freiwillig zum Umtausch eingereicht umgetauscht, sofern nicht von den Aktio⸗ nären bei Einreichung ihrer Aktien zung Umbausch ausdrücklich das Gegenbeil be⸗ merkt ist.

Breslau, den 4. Mai 1929. Schlesische Feuerversicherungs⸗Gesellschaft, Fritz Schwemver, Wasso.