1929 / 106 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 May 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 3: 240 Taler Restkaufgeld für einen unbekannten Gläubiger, c) Abt. III. Nr. 4: 53 Gulden 34 Kreuzer Mutter⸗ teil für Geschwister Franz, Josef, Theresia und Ignatz Lauffer, zu 11: über die im Grundbuch seines Grund⸗ stücks Bl. Nr. 86 in n eingetragenen Hypotheken: a) Abt. III Nr. 7: 150 Taler für die Franz Grundsche Vormund⸗ schaftsmasse in Glatz. Die Inhaber der Urkunden zu A und die Gläubiger zu B werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Oktober 1929, 10 Uhr vorm., vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 15/16, anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden zu A und die Ausschließung der Gläubiger zu B mit ihren Rechten erfolgen wird.

Habelschwerdt, den 27. April 1929.

Amtsgericht.* [13317] Aufgebot.

Der Besitzer Rudolf Piekarowitz in Salpia hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung der Gläubiger folgender auf Salpia Blatt 44 in Abt. III ein⸗ getragener Hypotheken beantragt: Nr. 12: 5 Taler großmütterliches Erb⸗ teil der Marie, Kathariena und des Johann Borrek, Nr. 13, 14 und 15: je 82 Taler mütterliches Erbteil des August, der Amalie und des Johann Heyna. Die Gläubiger dieser Hypo theken werden aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 26. Juni 1929, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 2, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumel⸗ den, widrigenfalls sie mit ihren Rechten⸗ auf die Hypotheken ausgeschlossen werden.

Nikolaiken, den 1. Mai 1929.

Amtsgericht. 13315] Aufgebot.

Die Sparkasse zu Schwerte hat das Aufgebot der verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefe über die im Grundbuch von Westhofen Band III Artikel 134 in Abteilung III unter 3 und 4 für die Sparkasse zu Schwerie eingetragenen Hypotheken von 750 Talern und 400 Talern beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Oktober 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Schwerte, den 2. Mai 1929

Das Amtsgericht. [13318] Aufgebot.

Auf Antrag der Schuhmachersehefrau Agnes Klara Scheibe geb. Ziergiebel in Nobitz i. Thür., Bachstraße 7, ist beschlossen worden, das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Todeserklärung des am 22. 2. 1891 in Crimmitschau geborenen Lackierers Albert Richard Ziergiebel einzuleiten. Aufgebots⸗ termin wird auf den 15. November 1929, vorm. 9 Uhr, bestimmt. Es ergeht die Aufforderung, 1. an den Ver⸗ schollenen, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird, 2. an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht hiervon Anzeige zu machen.

Crimmitschau, den 30. April 1929.

Das Amtsgericht.

[18319]

I. Es wird folgendes Aufgebot er⸗ lassen: Der Ortsrichter Richard Rudolph aus Dresden⸗Loschiwitz, Grundstr. 18, at beantragt, die am 31. Mai 1848 in Werdau, Sa., geborene, zuletzt in Frei⸗ tal⸗Birkigt wohnhaft gewesene, seit 15. April 1879 verschollene Bau⸗ gehilfensehefrau Auguste Hulda Zechel geb. Reuter für tot zu erklären. Auf⸗ gebotstermin wird auf den 12. No⸗ vember 1929 bestimmt. Die Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens im Aufgebotstermin zu melden, da sie sonst für tot erklärt wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen erteilen können, haben dies dem Gericht spätestens im Auf⸗ gebotstermin anzuzeigen.

Amtsgericht Freital, 25. April 1929. [13320] Aufgebot.

Die Arbeiterfrau Marie Gonsior, geb. Reiter aus Rasselwitz bei Zellin, hat beantragt, den verschollenen, am 14. November 1888 in Schiegau, Kreis Neustadt, O. S., geborenen und zuletzt in Rasselwitz, Kreis Neustadt, O. S., wohnhaft gewesenen Arbeiter Franz Gonsior für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spaätestens in dem auf den 26. No⸗ vember 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 81, anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ testens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. 2. F. 4/29/3. Neustadt, O. S., 20. April 1929.

Das Amtsgericht.

1133822] Aufgebot. Der Viehspediteur Carl Lüth in

Frding und der Kellner Hugo Lüth

Hamburg 4, Lincolnstr. 11, vertrete

durch Prozeßagent Boyens in Garding, haben als Erben des am 5. August 1927 in Garding verstorbenen Viehspediteurs Detlef Lüth das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nach⸗ laßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Detlef Lüth spätestens in dem auf den 27. Juni 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstands und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Garding, den 22. April 1929.

Das Amtsgericht. [13321] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Kock in Hameln hat als gerichtlich bestellter Verwalter des Nachlasses des am 24. Januar 1927 in Hameln ver⸗ storbenen Architekten Adolf Kattentidt und der am 27. Januar 1929 ver⸗ storbenen Witwe Karoline Kattentidt geb. Laubinger in Hameln das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der Genannten spä⸗ testens in dem auf den 8. Juli 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 23, an⸗ eraumten Aufgebokstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Au haftet nach der Teilung des Nachlasses jeder Erbe nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Die Gläubiger aus Fhee er ten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen die Erben un⸗ beschränkt haften, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Amtsgericht Hameln. [13323] Aufgebot.

Auf Antrag des gerichtlichen Ver⸗ walters Max Clauß in Spandau, Ver⸗ walter des Nachlasses Theodor Troike, werden alle diejenigen, die Ansprüche gegen den Nachlaß des Kaufmanns Theodor Troike, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Spandau, erheben wollen, auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche spätestens im Aufgebotstermin am 26. Juni 1929, vormittags 11 Uhr, im Amtsgericht Spandau, Moritzstraße 9, Zimmer 6, anzumelden. Die Nachlaßgläubiger, die sich bis dahin nicht melden, können, un⸗ beschadet des Rechts vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt; außerdem haftet ihnen nach der Teilung des Nachlasses jeder Erbe nur für den seinen Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit.

Spandau, den 5. April 1929.

Das Amtsgericht. [13324]

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 30. April 1929 sind die Aktien Nr. 113985/86 der Gelsen⸗ kirchner Bergwerks⸗Aktiengesellschaft in Essen, XI. Emission, über je 600 Mark, für kraftlos erklärt worden.

Essen, den 30. April 1929.

Das Amtsgericht. [13330]

Die verstorbenen Eheleute Gustav und Maria Wiegand in Bebra haben in drei verschiedenen Urkunden dem Archi⸗ tekten Werner Wiegand in Essen Voll⸗ macht erteilt. Diese drei Vollmachten hat der Vormund der beiden Kinder der Eheleute Wiegand, Alexander und Elfriede Wiegand, der Schreinermeister K. Piehler in Bebra, für kraftlos erlärt.

Essen, den 17. April 1929.

Das Amtsgericht.

[13331]

Durch Ausschlußurteil vom 26. April 1929 ist der am 12. Dezember 16895 aus⸗ gestellte Pfandschein über ein an diesem Tag im Unterpfandsbuch XIII Blatb 222 von Neufra eingetragenes, im Grund⸗ buch von Neufra Heft Nr. 266 Abt. III.

rk es Unterpfand zugun⸗

sten des Käsers Friedrich Ruoff von Neufra in Höhe von 700 Mark für kraft⸗ los erklärt worden.

Württ. Amtsgericht Riedlingen.

[13325]

Das Amtsgericht, hier, hat durch Amts⸗ gerichtsrat Hellinger am 23. April 1929 auf Antrag des Kaufmanns Karl Josef Kessel in Baden Ausschlußurteil erlassen. Es wird für kraftlos erklärt der Grund⸗ schuldbbrief des Grundbuchamts Baden vom 3. November 1925 über die im Grundbuch von Baden Band 110 Heft 1093 in der III. Abteilung lf. Nr. 5 auf Grundstück Lgb. Nr. 2578/4 Zeppelin⸗ straße Nr. 14 eingetragene Grundschuld von 20 000 Goldmark, verzinslich zu 1 % monatlich, Eigentum des Rudolf Saur, Hotelbesitzer in Baden. Der An⸗ tragsteller hat die Kosten zu tragen.

Baden, den 27. April 1929.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[13326

Durch Ausschlußurteil vom 29. April 1929 sind die Gläubiger der auf Blatt 83 des Grundbuchs für Pobershau R. S. in Abteilung III unter Nr. 1 für: a) Christiane verw. Albrecht in Höhe von 7 Talern, 5 Neugroschen, 8 Pfennigen, b) Hanne Christliebe verw. Kröhnert geb. Albrecht in Chem⸗ nitz in Höhe von 7 Talern, 5 Neu⸗ groschen, 8 Pfennigen, c) Hanne Concordie verw. Sattler Wendler geb. Albrecht in Chemnitz in Höhe von 6 Talern, 5 Neugroschen eingetragenen Kaufgelder mit ihren Rechten an diesen Hypotheken ausgeschlossen worden. SR 4/29. Amtsgerichr Zöblitz, den 2. Mai 1929.

13327

Durch Ausschlußurteil vom 29. April 1929 sind die Gläubiger der auf Blatt 21 des Grundbuchs für Pobershau R. S. in Abt. III unter Nr. 1 für: a) Karl Gottlob Schmiedle in Höhe von 60 Mark, b) Hanne Concordie verehel. Küchler und nach deren Tode deren Ehemann Karl Gotthold Küchler in Höhe von 55 Mark eingetragenen Kaufgelder mit ihren Rechten an diesen Hypotheken ausgeschlossen worden. SR 83/29. Amtsgericht Zöblitz, den 2. Mai 1929.

[13329]

Der am 13. Juli 1904 von dem Amts⸗ gericht Lorsch ausgestellte Erbschein auf Ableben der Eheleute Gutsbesitzer Martin Boxheimer IV. und Eva Katha⸗ rina Boxheimer geb. Bohrmann in Lampertheim wird für kraftlos erklärt, da derselbe über die angeordnete Nach⸗ erbfolge nichts enthält und da die er⸗ teilten Ausfertigungen nicht sofort durch Einziehung erlangt werden können.

Lampertheim, den 30. April 1929.

Hess. Amtsgericht.

[13328] Ausschlußurteil. In der Aufgebotssache der Witwe Wilhelm Weber in Oberstein hat das Amtsgericht Abt. 3 zu Oberstein am 18. April 1929 durch den Amts⸗ und Landrichter Kraheck für Recht erkannt: Die im Grundbuch von Oberstein Band 9 Artikel 332 eingetragenen Eigentümer der Grundstücke Flur 19 Parzelle 236/58 und 237/59, nämlich die Eheleute Fabrikarbeiter Peter Degen⸗ ring und Ehefrau Johanna geb. Peiter in Elizabeth (Staat New Jersey), Nord⸗ amerika, oder deren Erben werden im Wege des Aufgebotsverfahrens gemãäß § 927 B. G.⸗B. mit ihren Rechten an den Grundstücken ausgeschlossen. Oberstein, den 27. April 1929 Amtsgericht. Abt. 3.

4. Heffentliche Zustellungen.

[13332] Oeffentliche Zustellung und Ladung. 8 In der Streitsache Mordstein, Rosina, Hilfsarbeiterin, Augsburg, Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt in Augsburg, gegen Mordstein, Johann, Hilfsarbeiter, zuletzt in Augsburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung vor das Landgericht Augsburg auf Donnerstag, den 4. Juli 1929, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Zim⸗ mer Nr. 55, I. Stock, mit der Aufforde⸗ rung, einen beim Prozeßgericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Sie wird beantragen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden. II. Er hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Augsburg, den 1. Mai 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. [13333] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Anton Hansen in Siegburg, Ludwigstraße 33, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Wilt⸗ berger in Bonn, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Wilhelmine geb. Quast, früher in Bonn, auf Ehescheidung, aus § 1565 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 7. Mai 1929.

streits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Bonn, Zimmer 45, auf den 26. Juni 1929, 9 ¾¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Bonn, den 1. Mai 1929.

Der Urkundsbeamte des Landgerichts. [12797] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Ferdinand Blessing in Bischofswerder, Markt 3, Kläger, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Liptau in Elbing, klagt gegen seine Ehefrau Emma Blessing geb. Brickei, früher in Neumühl, Beklagte, auf Ehe⸗ scheidung aus §§ 1565, 1567 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der I. Zivilkammer des Landgerichts in Elbing auf den 28. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 2 R. 22/29 (3).

Elbing, den 29. April 1929.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts. [13335] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Klara Hoppe geb. Reimeyer in Plauen i. V., Albertplatz 16 II, bei Stange, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Windesheim in Erfurt, klagt gegen den Handels⸗ mann Willi Hoppe, früher in Erfurt, Ernstengasse 9II, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Grund § 1568 B. G.⸗B., unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte in keiner Weise für den Unterhalt sorge, sie miß⸗ handelt habe, jetzt sogar unbekannten Aufenthalts sei, mit dem Antrage, dn Scheidung der Ehe aus Schuld und au Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt, auf den 21. Juni 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Erfurt, den 2. Mai 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[13336] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Frieda Meißner geb. Scherzberg in Dessau, Grünstraße 3, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hagedorn in Erlurf klagt gegen den Reisenden Friedrich Meißner, früher in Mühlhausen i. Thür., jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Grund der §§ 1565, 1568, 1567 B. G.⸗B. unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte Ehebruch treibe, sich in keiner Weise um ihren und des Kindes v kümmere, jetzt auch unbekannten Aufenthalts sei, mit dem Antrage auf Scheidung aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 21. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Erfurt, den 2. Mai 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [13337] Oeffeutliche Zustellung.

Es klagen: 1. die Firma Ludwig Wilberz, Galluswerk, Frankfurt a. M., Hufnagelstraße 19, Prozeßbevollm.: Rechtsanw. Adolf Hermann in Frank⸗ furt a. M., gegen den Mathias Leider⸗ mann, früher in Mainz, Neubrunnen⸗ straße 23, zurzeit unbekannt wo, mit dem Antrage auf Zahlung von 1700 RM. nebst 8 ½ % Zinsen seit 20. Juli 1928 4 0. 73/29 —, 2. der Kaufmann Ernst Manasse in Frankfurt a. M., Biebergasse 8, Prozeßbevollm.: Rechts⸗ anwalt Justizrat Carl Reis in Frank⸗ furt a. M., gegen seine Ehefrau Frieda Manasse geb. Wiedemann, früher in Berlin⸗Charlottenburg, Mauburger Straße 9 bei Müller, zurzeit unbekannt wo, auf Ehescheidung 4 R. 27/29 —, 3. die Ehefrau Elvira Köhler geb. Köberle in Frankfurt a. M., Rathenau⸗ platz 5, Prozeßbevollm.: Rechtsanwalt Dr. Carl Friedleben in Frankfurt g. M., gegen ihren Ehemann, den früheren Bankier Adam Peter Köhler, früher in Frankfurt a. M., zurzeit unbekannt wo, auf Grund der §§ 1567 II, 1568 B. G.⸗B., auf Ehescheidung 10 R. 23/29 —, 4. die Witwe Betty Krieger geb. Stürmer in Frankfurt a. M., Schulstraße 10. Prozeßbevollm.: Rechts⸗ anwalt Alfred Moser in Frankfurt a. M., gegen den Schriftsteller Otto Berle, früher in Frankfurt a. M., zurzeit un⸗ bekannt wo, mit dem Antrage auf Zahlung von 675 RM nebst Zinsen sowie künftiger Zahlung von monatlich 35 RM nebst Zinsen bis zur Abholung der eingelagerten Sachen 13 0. 125/29 —, 5. die Ehefrau Philippine Breitenband geb. Witschel in Frankfurt a. M., Fahrgasse 30 II, Prozeßbevollm.: Rechtsanwalt Dr. M. Grünebaum in Frankfurt a. M., gegen ihren Ehemann Wilhelm Breitenband, früher in Frankfurt a. M., Ziegelgasse 11, zurzeit unbekannt wo, auf Grund der §§ 1565,

1568 1 auf Ehescheidung

13 R. 44/29 —, 6. der arbeitslose Dr Jakob Amuser in Frankfurt a. Lahnstraße 35 I, Prozeßbevollm.: Rechts⸗ anwalt Dr. Möhring in Frankfurt a. M., gegen seine Ehefrau Naria Amuser geb. Tritz, früher in Frankfurt a. M. zurzeit unbekannt wo, auf Grund des § 1567 Ziff. 2 B. G.⸗B., auf 2 24 R. 38/29 —, 7, die Karia Theiß geb. Willers in Hambur Eichholz 41, 11““ Recht anwalt Justizrat Dr. Max Meyer in Frankfurt a. M., gegen ihren Ehemann, den Feinmechaniker Konrad früher in Frankfurt a M., jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund

bereits zugestellter Klageschrift, mit dem neair En 4 R.

Antrage auf Ehescheidung

121/28 —, 8. die Frankfurter Pfand⸗ briefbank A. G. in Frankfurt a. M., gesetzlich vertreten durch ihre Vorstands⸗

mitglieder Direktoren Fritz Weyrauch

und Otto Bollmann, Prozeßbevollm.: Rechtsanwalt Dr. Bamberger in Frank⸗ furt a. M., gegen Frau Henriette Josephine Zeuner, zurzeit unbekannt wo, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Zahlung von 9467,30 GM nebst 932,53 GM Zinsen für die Zeit vom

12 1. 1925 bis 31. 12. 1928 und weitere

5 % Zinsen seit 1. 1. 1929 25 0. 188 Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgerich Frankfurt a. M., zu 1 auf den 5. Juli 1929, vorm. 9 Uhr, Zimmer 126, Neubau, vor die 3. Zivilkammer, zu

auf den 5. Juli 1929, vorm. 9 Uhr,

Zimmer 126, Neubau, vor die 3. 8 ivil⸗ kammer, zu 3 auf den 12. Juli 1929,

vorm. 10 Uhr, Zimmer 117, Neubau,

vor die 5. Zivilkammer, zu 4 auf den

21. Juni 1929, vorm. 10 Uhr,

Zimmer 120, Neubau, vor die 7. sivil⸗ kammer, zu 5 auf den 21. Juni 1929, vorm. 10 Uhr, Zimmer 120, Neubau, 8

vor die 7. Zivilkammer, zu 6 auf den 9. Juli 1929, vorm. 10 Uhr, Zimmer 129. Neubau, vor die 11. ivil⸗ kammer, zu 7 auf den 25. Juni 1929, vorm. 10 Uhr, Zimmer 129, Neubau, vor die 11. Zivilkammer, zu 8 8 den 3. Juli 1929, vorm. 10 Uhr, immer 129, Neubau, vor die 12. Zivil⸗ ammer, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Iehs a. M., den 2. Mai 1929.

eschäftsstelle 12 des Landgerichts.

—;

133381 Oeffentliche Zustellung.

1 Weber Josef Hieronymus Godel Chefrau Sofie geb. Graßl, Festsrhänlevin in Lenzfried Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Cuntz in Waldkirch i. Br., klagt gegen ihren Fensüär san Shernpang 2Ee wohnhaft in Waldkirch i. Br., jetzt an un⸗ bekannten Orten, auf Schewdang der Ehe auf Grund des 1568 B. G.⸗B. und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der Zivilkammer II des Landgerichts Freiburg i. Br. auf Dienstag, den 2. Juli 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Freiburg i. Br., den 3. Mai 1929.

Geschäftsstelle des Bad. Landgerichts. Der Urkundsbeamte EEEEEEEEEEEEb

[13339] Oeffeutliche Zustellung.

In Sachen der Arbeiterfrau Auguste 8 c Pöw⸗

Seeger, geb. Stahl aus b .“ Klägerin, rozeßbevollmäͤch⸗ tigter: Rechtsanwalt Harraß in Inster⸗ burg, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Franz Seeger, zurzeit bekannten Aufenthalts, Beklagten, Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 28. Juni 1929, vorm. 9 ½% Uhr, vor der zweiten Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Inster⸗ burg, Zimmer Nr. 11, bestimmt. Zu diesem Termin werden Sie hiermit ge⸗ laden. Sie werden aufgefordert, einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen An walt zu bestellen. 1

Insterburg, den 2. Mai 1 Die Geschäftsstelle des Landgerichts. (12802] Oeffentliche Zustellung.

In der Rechtssache des am 19. 10. 1928 geborenen Fritz Siebler in Ahlen gegen den zuletzt in Oberndorf a. 8 wohnhaften Schriftsetzer Fritz Bogdan, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Unterhalts aus außerehelicher Vaterschaft, ist neuer Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung bestimmt auf Dienstag, den 18. Juli 1929, vorm. 8 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht Oberndorf a. N., wozu Beklagter ge⸗ laden wird.

Oberndorf a. N., den 2. Mai 1929

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengerin 9) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen).

8 1“ 88 8 ““

Theist,

8 8 1

Preußisch

Bezugspreis vierteljährlich 9 Goes Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 T‧, einzelne Beilagen kosten 10 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Erscheint an eihe Wochentag abends.

2

Reichsbankgirokonto.

Nr. 106.

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dc.

Verlin, Mittwoch, den 8. Mai, abends.

anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛℳ einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 .ℳ Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier vpöllig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

8 8 8 85 8

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Inhalt des amtlichen Teiles:

8 Deutsches Reich. Exequaturerteilung. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Sächsischer Gemeinden in Dresden.

1 Preußen. 8

Beschluß über die Ernennung des Präsidenten gesundheitsrats. .

Zeitungsverbote.

Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse, Urkunden usw.

Im Nichtamtlichen Teil 8

ist das Zusatzabkommen zum Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich. 1. Dem Königlich ägyptischen Konsul in 1 El⸗Bahraoui Effendi, ist namen Exequatur erteilt worden.

1“ Bekanntmachungo“ über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 de ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. I S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt 3. für eine Unze Feingod 84 sh 10 ¾ d, für ein Gramm Feingold demnach 32,7536 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des 4.

Tages, der einer im Reichsanzeiger 8 ges, d zanzeiger erfolgten Neuveröffentlichun vorausgeht. bff chung 1.

Berlin, den 8. Mai 1929.

5.

Dreyse. Fuchs.

8

Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben genehmigt, daß die Kreditanstalt 89 ischer Ge⸗ 6. meinden in Dresden

10 Millionen Goldmarkkreditbriefe, 1 . Reihe 18, verzinslich zu 8 vH, “.“ in Stücken von 100, 500, 1000, 3000, 5000 und 10 000 Gold⸗ mark nach Maßgabe der Anleihebedingungen ausgibt.

Dresden, den 7. Mai 1929.

8 8 k. 7. Ministerium des Innern.

Finanzministerium.

FPreußen. 8 8.

Staatsministerium.

1 Beschluß über die Ernennung des Präsidenten des Landesgesundheitsrats.

Auf Grund des Beschlusses über die Bildung eines Landesgesundheitsrats für Preußen vom 30. April 1921 (Gesetzsamml. S. 369) wird der Leiter der Abteilung „Volks⸗ hes h“X“ für Volkswohlfahrt,

inisterialdirektor Dr. Schopohl, auf fünf Jahre zum Prastbenien des Landesgesundheitsrats ernannt. 8 8 Berlin, den 11. April 1929.

Das Preußische Staatsministerium. 10. Braun. Hirtsiefer.

9.

—₰

8 18 den Bau einer aus der Hoch.

Auf Grund des § 7 Ziff. 4 und § 21 des Gesetzes zum

das Erscheinen der Zeitung „M. Z.“ (Montags⸗Zei

Ss“ 8 itung Z. gs⸗Zeitung der bis 10. Juni 71929 1ue““ 11. oten.

Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druck⸗ schrift, die sich sachlich als die alte darstellt. Zuwiderhand⸗ lungen werden gemäß § 22 a. a. O. bestraft.

““ . 89

Der Polizeipräsident. Zörgiebel.

Auf Grund der §§ 7 Gesetzes zum Schutze der (RGBl. I S. 585) „Tribüne“, Kommunistische Tageszeitung für den Bezirk Magdeburg⸗Anhalt Wilhelm Eildermann in Magdeburg), auf die Dauer von drei 14. Wochen, und zwar für die Zeit vom 6. bis 26. Mai 1929 einschließlich.

Das Verbot umfaßt auch jede an die sich sachlich als die alte darstellt.

Berlin, den 6. Mai 1929.

Der Oberpräsident. J. V.: Freyseng.

Gegen dieses Verbot ist binnen zwei Wochen, vom Tage 12. der Zustellung an gerechnet, die bei mir anzubringende Be⸗ schwerde zulässig, die jedoch keine aufschiebende Wirkung hat.

Berlin, den 7. Mai 1929.

Epe und der Bauerschaft Füchte durch das Amtsb Regierung in Münster Nr. 14 S. 55, ausgegeben am

(verantwortlicher

83

4, 8 Ziff. 1, 17 und 21 des epublik vom 21. Juli 1922

ich das Erscheinen der

politischer

geblich

S. 357) sind

Kassel Nr.

27. Februar 1929 über die

Preußischen

Preußischen

der Erlaß

Kärz 1929;

bis

4 8 Staatsministeriums vom Februar 1929 über die Genehmigung einer Aenderung der Landschaftsordnung der Pommerschen Landschaft durch das Amts⸗ t 8 3 blatt der Regierung in Stettin Nr. 8 S. 34, ausgegeben am Reichsbankdirektorium. 23. Februar 19 88

6. 1 Staatsministeriums vom 4. März 1929 über die Verleihung des Reenisene ger an an die vv“ vit nes. in Berlin für den Bau einer 0⸗Volt⸗Doppelleitung von dem Großkraftwerke Kosel O. S. 8 u si ie Worte: zu dem Kraftverke der Elektrizitätswerk Schlesten Aktiengesellscaft. —*In der Nr. „aus 2041 sind die Worte: bei Tschechnitz durch die Amtsblätter der Regierung in Breslau Nr. 11 S. 67, ausgegeben am 16. März 1929, und der Regierung in Oppeln Nr. 12 S. 95, ausgegeben am 23. März 1929; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums 4. März 1929 über die Verleihung des 1““ an die Gemeinde Marl für den Ausbau einer Verbindungsstraße vom G zum Eö“ Kreuz in Drewer durch das Amts⸗ 8 la er Regierung in Münster Nr. 12 S. 43, aus 5 23. März 1929; 1 8 b11X“ 1 Er Staatsministeriums vom 5. März 1929 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Bitburg für den Bau der Teilstrecke Irrel —Holtsthum der Prümtalstraße durch das Amtsblatt der Regierung in Trier Nr. 11 S. 29, ausgegeben am 16. März 1929; —9. E’ des Preußischen Staatsministeriums vom 7. März 1929 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Rheinisch⸗Westfälische Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen, für die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes aus⸗ genommen Hochspannungsleitungen von mehr als 50 000 Volt sowie Kraftwerke und Umspann⸗ oder Schaltstationen, die über den Rahmen von Ortsstationen hinausgehen in den Kreisen Trier, Stadt und Land, Saarburg und Wittlich durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Trier Nr. 23. März 1929; der Erlaß

. r 1 Staatsministeriums vom 11. März 1929 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ueberlandzentrale Pommern, Aktiengesellschaft die Errichtung einer Wasserkraftanlage bei Betkenhammer durch das Amtsblatt der Regierung in Schneidemühl Nr. 13 S. 79, ausgegeben am 30 v

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. ekanntgemacht: 1 1. Der Erlaß des Pre 11. September 1928 über die an den Kreis Calau für die Anlage eines Spie Bootsanlage mit Bootshaus sowie für die kleinen Bade⸗ und Planschbeckens für die Jugendherberge Boblitz durch das Amtsblatt der Regierun ausgegeben am 22. September 192 2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom

26. September 1928 über die Erteilung der Genehmigung an die Liegnitz⸗Rawitscher Eisenbahn⸗Gesellschaft in Liegnitz zur Aus⸗ gabe von Teilschuldverschreibungen 1

zum

in Stettin, für sie

neue Druckschrift,

ischen Staatsministeriums vom erleihung des Ent

8 in Frankfurt Nr. 38 S. 257,

1 000 000 ℛNℳ durch das Amtsblatt der Regierung in Liegnitz Nr. 15 S. 91, ausgegeben am 13. April 1929; rlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. November 1928 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Hopfelde für die Anlage und Unterhaltung einer zu Wasserversorgungsanlage durch das Amtsblatt der Regierung in Deu 47 S. 279, ausgegeben am 24. November 1928B. Erlaß des Preußischen

Preu shen Staatsministeriums vom 2.2 1 Verleihung des Enteignungsrechts an s 8 die Stadtgemeinde Dortmund für die Anlage eines kommunalen Friedhofs durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 11 S. 41, ausgegeben am 16. März 1929;

der Erlaß des

31, ausgegeben am

( F des Preußischen Staatsministeriums vom 7. März 1929 über die Verleihung des Enteignungztechts an das Rheinisch⸗Westfälische Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen, für; 8 spannungsleitung Goldenbergwerk Se 1 ö“ mit einer Strom⸗ 1168“ 8 H F 3 annung bis zu 22 Volt zu betreibenden Stichleitung nach Schutze der Republik vom 21. 7. 1922 (RGBl. I1 S. 585) wird Neuß durch das Amtsblatt ber e. reg in Düsselvorf Kr. 18 S. 75, ausgegeben am 30. März 1929,

des Preußischen

nungsrechts atzes, einer erstellung eines

1'

Betrage von

1929; Zweckverband Samländischer Küstenschutz

blatt der Regierung in Königsberg Nr.

Leiter: am 13. April 1929;

Katenhorn über Hauenhorst nach Mesum dur

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.

unterzeichnete Zusatzabkommen zu

und der Schweiz

vertrag sowie die dazuge lüchen Tage vorläufig veröffentlicht.

der Genehmigung der beiderseitigen gese geshenden

schaften. d t

Zusatzabkommen am 14 Juli zmsschen n. Reiche und der

m en 2 eschlossenen Handelsvertrag.

e 1

d

vom 14. Juli 1926 getroffen worden: Artikel 1.

wird wie folgt geändert.

8

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums 19. März 1929 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Epe Kirchspiel für den Bau einer Straße zwischen

vom

latt de 6. A prif

X 13. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. März 1929 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den 6 San in Königsberg für Zwecke eines wirksamen Schutzes und der Erhaltung der sam⸗ ländischen Steilküste im Landkreise Fischhausen durch das Amts⸗ 15 S. 87, ausgegeben

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. April 1929 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Rheine links der Ems für den Bau einer Straße von 1 das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 16 S. 63, ausgegeben am 20. April

Der Reichsrat hielt Freitag, den 10. Mai 1929, 1 Uhr

Nachstehend werden das am 23. April 1929 in Bern dem 14. Juli 1926 zwischen dem Deutschen Reiche eschlossenen Handels⸗ rigen Schriftwechsel vom e 1 Das Abkommen, das rrühestens am vierzehnten Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten wird, unterliegt noch 8

am

dem

Schweiz

ab⸗

Zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz sind die nachstehenden Zusatzvereinbarungen zu dem Handelsvertrage

Anlage A „Zölle bei der Einfuhr in das deutsch⸗ Zollgebiet“

Nummer des deutschen Zolltarifs

Benennung der Gegenstände

Zollsatz fü⸗ 1 Doppel⸗ zentner

RM

1 „Schokolade mit eingelegten Fruchtkernen“ zu ersetzen durch: „Schokolade mit Einlage von Fruchtkernen, vom 3 Ingwer oder Rosinen“

2. Die Anmerkung zu Nr. 230 erhält folgende Fassung: Anmerkung zu Nr. 230. Als gemahlen ist Kalk anzusehen, der eine mehl⸗ oder grießförmige Beschaffenheit aufweist. In Zweifelsfällen gilt als gemahlen solcher Kalk, von dem durch ein amtlich nachgeprüftes Sieb (Maschenzahl je qem 16, lichte Maschenweite 1,5 mm, Drahtdurchmesser 1,00 mm) mehr als 55 v. H. durchfallen. Dabei besteht Einverständnis dar⸗ über, daß als Sieb der in Absatz 1 an⸗ gegebenen Beschaffenheit das Prüffer Nr. 4 der deutschen Normen für Prüf⸗ siebgewebe Nr. 30 DIN 1171 mit dern nach dem Normenblatt zugelassenen Ab⸗ weichungen verwendet wird.

3. Die Anmerkung zu Nr. 234 erhält folgende Fassun Anmerkung zu Nr. 234. Als gemahlen sind Steine anzusehen, die eine mehl⸗ oder grießförmige Beschaffenheit auf⸗ weisen. In Zweifelsfällen gelten als gemahlen solche Steine, von denen durch⸗ ein amtlich nachgeprüftes Sieb (Maschen⸗ zahl je qem 16, lichte Maschenweite 1,5 mm, Drahtdurchmesser 1,00 mm) mehr als 55 v. H. durchfallen.

Dabei besteht Einverständnis da⸗ rüber, daß als Sieb der in Absatz 1 an⸗ gegebenen Beschaffenheit das Prüf⸗

Nr. 4 der deutschen Normen für Prüfsiebgewebe Nr. 30 DIN 1171 mit

den nach dem Normenblatt zugelassenen Abweichungen verwendet wird.

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