14¾
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, Lusgebote,
Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen,
Auslosung usw. von Emeete.
Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche 1“.“
10. Gesellschaften m.
11 Genossenschaften, 3
12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
13. Bankausweise, v C“ 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
8
2. Zwangs⸗ versteigerungen.
[15128 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Berlin⸗ Wedding Band 51 Blatt Nr. 1188 ein⸗
etragene, nachstehend beschriebene
rundststück Wriezener Straße 9/14 am 11. Juli 1929, vormittags 9 Uhr, an der Gerichtsstelle Berüin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 87III, ver⸗ steigert werden. Gemarkung Berlin, Kartenblatt Nr. 9, Parzelle Nr. 197, Grundsteuermutterrolle Artikel und Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 6585. Das Grund⸗ stück umfaßt: a) Vorderwohnhaus mit Hof (Haus Nr. 9), b) Vorderwohnhaus Nr. 10/11 mit Hof, c) Garagen⸗ und EE“ links, d) Kontor⸗ und Wohngebäude links, e) Lagergebäude mit rechtem und linkem Seitenflügel, 9 Portierhäuschen. 29 a 86 qm groß, Nutzungswert 14 794 ℳ. Der Ver⸗ steigerungsvermerk ist am 12. Februar 1929 in das Grundbuch eingetragen. Als Eigentümer war damals die H. Goldstein A.⸗G., in Berlin, ein⸗ Hetragen. — 6 K. 186. 28.
Berlin N. 20, den 6. April 1929. Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 6. [15127] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Berlin⸗ Wedding Band 20 Blatt Nr. 425 ein⸗ getragene, aus einem Vorderwohn⸗ gebände mit rechtem Seitenflügel und dof bestehende Grundstück Berlin,
zarnikauer Straße 13, am 9. Juli 1929, vormittags 11 ¼ Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 87 III, ver⸗ steigert werden. Gemarkung Berlin, Kartenblatt Nr. 84a, Parzelle Nr. 164, Grundsteuermutterrolle Artikel und Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 392. 3 a 41 qm sroß⸗ Nutzungswert 5900 ℳ. Der Ver⸗ teigerungsvermerk ist am 16. Oktober 1928 in das Grundbuch eingetragen. Als Eigentümerin war damals die minderjährige Helene Weinfeld in Berlin, jetzt in Antwerpen, ein⸗ getragen. — 6 K. 119. 28.
Berlin N. 20, den 8. April 1929. Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 6. [15129]) Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Berlin⸗ Hermsdorf Band 41 Blatt Nr. 1235 eingetragene, aus einem Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten bestehende Grundstück Melanchthonstr. 8, Ecke Bis⸗ marckstraße, am 11. Juli 1929, vor⸗ mittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 87 III, versteigert werden. Gemar⸗ kung Hermsdorf, Kartenblatt 1, Par⸗ zelle Nr. 2248/194 usto. Grundsteuer⸗ mutterrolle Artikel 1226, Gebünndstener⸗ rolle Nr. 1386. 12 a 30 qm groß, Nutzungswert 900 N. Der Versteige⸗ rungsvermerk ist am 28. März 1929 in das Grundbuch eingetragen, Als Eigen⸗ tümer war damals der Zimmermeister Wilhelm Pluciak in Hermsdorf ein⸗ getragen. — 6 K. 25. 29.
Berlin N. 20, den 11. April 1929. Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 6.
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3. Aufgebote.
[15519] Aufgebot und Zahlungssperre. Die “ Vockerode⸗D., ver⸗ treten durch den Kirchenvorstand, dieser eertreten durch den Pfarrer Buchenau in eidelbach, Kreis Melsungen, hat das ufgebot der angeblich abhanden ge⸗ ommenen Rentenbriefe der Provinz eessen⸗Nassau Buchst. C Nr. 2018 über 00 ℳ, Buchst. D Nr. 1838, 1840, 3533 über 8 75 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 18. Dezember 1929, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin C. 2, Neue Friedrich⸗ sag 12/17, III. Stock, Zimmer 144/145,
auptgang A, zwischen den Quergängen 6 is 9, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Ürkunden erfolgen wird. Zugleich wird der Preußischen Landes⸗ rentenbank in Berlin wegen der oben⸗ bezeichneten Papiere verboten, an einen nderen Inhaber als den obengenannten ntragsteller irgend eine Leistung zu ewirken. (FE. 316. 29.) — mtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 216. 8e09 Aufgebot.
1. Der Berliner Bankverein A.⸗G. i, L. in Berlin, Neue Friedrichstraße 59, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
Dr. Walter Hirsch, Berlin, Friedrich⸗ straße 160; 2. der Automobilhändler Eugen Globitzka in Berlin⸗Wilmers⸗ dors⸗ Babelsberger Straße 4, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Werda, Berlin, Gleditschstraße 47; 3. der Kauf⸗ mann Harold Harris in Berlin NoO. 55, Saarbrücker Straße 20 — 21, Prozeßbe⸗ vollmächtigter: Kaufmann Max Zicker, Berlin, Weißenburger Straße 28, haben das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen nachbezeichneten Wechsel zu 1: über 6000 RM, am 1. Januar 1925 von Dr. Hein Tirschtigel aus⸗ gestellt, angenommen von Nils Söder⸗ berg in Berlin⸗Halensee, Markgraf⸗ Albrecht⸗Straße 5, zahlbar bei Sicht; zu 2: über 550 RM, am 22. März 1928 vom Antragsteller ausgestellt, an⸗ genommen von den Eheleuten Martha und Willy Baumgarten, früher in Berlin⸗Charlottenburg, Sehlofrüher. 29, jetzt in Berlin, Schlesische Straße 25a bei Zehbe, am 22. Juni 1928 fällig; zu 3: über 204,85 RM, ausgestellt im September 1928 von dem Kaufmann Benno Walter, angenommen von der Firma R. & E. Bohn, Berlin, Elsasser Straße 34, zahlbar bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Berlin, Tauentzien⸗ straße 18a, fällig am 8. November 1928, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Dezember 1929, nachm. 12 % Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. — 13 F. 39/29.
Charlottenburg, den 7. Mai 1929.
Amtsgericht. [151311 Aufgebot.
Der Anbauer Hinrich Martens in Lüoer or vertreten durch Mandatar Lütjen in Harsefeld, hat das Aufgebot zur Ausschließung der Gläubiger der im Grundbuche von Bliedersdorf Band II Bl. 51 in Abteilung III unter Nr. 1 für Adelheid Mehrkens in Bliedersdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, ein⸗ getragenen Abfindung von 19 Talern Femäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 11. Juli 1929, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Aus⸗ schließung der Rechte auf diese Hypo⸗ thek erfolgen wird.
Amtsgericht Buxtehude, 7. Mai 1929. [15132] Aufgebot.
Der Maurer Wilhelm Mahlow in Dequede, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Lipke und Dr. Siebert in Oster⸗ burg, hat das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefes vom 10. August 1877 über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Nr. 1 und 2 Dequede Band 4 Blatt 32 in Ab⸗ teilung III Nr. 1 für den Ackermann Wilhelm Pieper in Drüsedau ein⸗ getragene, zu 4 ½ % vom 3. Au⸗ gust 1877 verzinsliche Darlehns⸗ forderung von 1500 Mark gemäß § 1003 ff. Z.⸗P.⸗O. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 6. Dezember 1929, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Ausgebotsbermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Fraftloserkläruna der Urkunde erfolgen wird.
Osterburg, den 8. Mai 1929.
Das Amtsgericht.
[15133] 8 Der Tischlermeister Franz Brendahl sen. in Klein Rossau, vertreten durch die Rechtsanwälte Lipke und Dr. Siebert in Osterburg, hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des ihm gehörigen Grundstücks Nr. 1 Klein Rossau Band 9 Blatt 80 Abteilung III Nr. 1 für Frau Handarbeiter Dorothee Jacobs geb. Wernecke in Bretsch, Frau Handarbeiter Elisabeth Lehmann geb. Wernecke in Berkin, Frau Caroline Müller geb. Wernecke in Wollenrade, Schneider Karl Wernecke in Berlin, Frau Arbeiter Lisette Carnehl geb. Wernecke in Oster⸗ burg und Leinweber Johann Friedri Wernecke in Klein Rossau am 13. August 1890 eingetragenen Hypothek von 100 Thaler Courant Restkaufgeld 2en g § 1170 B. G.⸗B., § 982 Z.⸗P.⸗O. be⸗ antragt. Die Gläubiger werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 6. Dezember 1929, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten er⸗ folgen wird. Osterburg, den 8. Mai 1929.
sist durch
[15134] Der Landwirt Friedrich Krüger in Storbeck, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Lipke und Dr. Siebert in Osterburg, hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des ihm gehörigen Grundstücks Storbeck Band 1 Blatt 301 Abteilung 3 Nr. 3 für die unverehelichte Krüger Anna Elisabeth geb. Schulze 1822 eingetragenen Hypothek von 507 Taler 2 Silbergroschen 11 Pfennige und des Abteilung III Nr. 9 für die am 2. Oktober 1833 geborene Katharina Sophie Krüger bzw. deren unbekannte Erben seit 1856 eingetragenen Heirats⸗ guts 1 § 1170 B. G.⸗B., § 982 8.⸗P.⸗O. beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Dezember 1929, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 9, anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird. Osterburg, den 8. Mai 1929. Das Amtsgericht. [15136] Aufgebot. Das Amtsgericht Marktbreit- erläßt zum Zwecke der Todeserklärung des Schäfers Matthaͤus Hofmann, geb. 15. 8. 1866 in Enheim, zuletzt woh nhaft in Enheim, welcher im Jahre 1896 na Amerika ausgewandert und seitdem ver⸗ schollen ist, das Aufgebot und bestimmt Aufgebotstermin auf Dienstag, 19. November 1929, T1 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Markt⸗ breit. Es ergeht die Aufforderung 1. an den Verschollenen, sich spätestens im Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen werde; 2. an alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, späte⸗ stens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen. Marktbreit, 7. Mai 1929. 3 Amtsgericht. 3
[15135] Aufgebot. Die Josefine Gaiser, Orsingen, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Alfons Fritschi, geboren am 20. 7. 1883 in Orsingen, zuletzt wohn⸗ haft in Orsingen, für tot zu erklären. Der Genannte wird ancesorderr sich spätestens in dem auf Dlenstag, den 25. Juni 1929, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, I. Stock, Zimmer 9, anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung ersosgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, werden auf⸗ gefordert, dies spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gerichte anzuzeigen. Stockach, den 25. April 1929. Badisches Amtsgericht.
Witwe in
[15137]
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 29. April 1929 sind die 4 ½ % Obligationen der Gewerkschaft Sachsen v. 19 Lit. A Nr. 776/7 = 2/2000 ℳ, Lit. B Nr. 337 = 1/1000 ℳ, für kraftlos erklärt. 8
Das Amtsgericht Ahlen i. Westf.
[15138]
Durch Ausschlußurteil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 23. April 1929 8 der am 25. Mai 1927 von Wilhelm Regäsel an eigene Order gestellte, auf den Landwirt Fritz Beetz, Nieder Neuendorf, gezogene und von diesem akzeptierte Wechsel über 200 RM, fällig am 15. Juli 1927, versehen mit dem Blankoindossament des Wilhelm Regäsel, der mangels Zahlung pro⸗ testiert worden ist, für kraftlos erklärt worden. 8
Spandau, den 7. Mai 1929.
Amtsgericht. 8—
[15140] 8 Der Mantel des Hypothekenpfandbriefs der Hannoverschen Bodenkredit⸗Bank in Hildesheim Serie XV. Lit. D Nr. 710 über fünfhundert Mark ist durch Aus⸗ schlußurteil vom 7. Mai 1929 für kraftlos erklärt. b Amtsgericht Hildesheim.
[15139] . Durch Ausschlußurteil vom 3. Mai 1929 ist der unter dem 14. November 1912 erteilte Se ere. über die ür die Brauerei Gebrüder Klein, Ge⸗ ellschaft mit beschränkter Haftung in Hainichen, auf Blatt 1503 des Grund⸗ buchs für Mittweida Eigh. exen. ypothek von 3500 ℳ, s. Anh., für vaäaftlos erklärt worden. Amtsgericht Mittweida, 4. Mai 1929.
[15141] “ Der verschollene 1 Heinrich Oelkers, geboren am 21. Dezember 1876, zuleft wohnhaft in Hildesheim, Ausschlußurteil vom 7. Mai 1929 für tot erklärt. Amtsgericht Hildesheim.
[15142]
In dem Aufgebotsverfahren zum Zweck der Todeserklärung des ver⸗ Len. Karl Schumachers hat das Amtsgericht in Viersen durch den Amts⸗ gerichtsrat in Viersen für Recht er⸗ annt: Der verschollene, am 14. April 1894 in Viersen geborene, zuletzt in Zell a. See wohnhafte Karl Schu⸗ machers wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 9. August 1925, 24 Uhr, festgestellt.
Viersen, den 27. April 1929.
Amtsgericht. (3 F 6/28.)
4. Heffentliche Zuftellungen.
[15144] Oeffentliche
wegen unbekannten Aufenthalts. Es klagen auf Scheidung: 1. Frau Else Dietz geborene Mirus, Berlin⸗ Schmargendorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Canitz, Berlin⸗Schmar⸗ gendorf, Auguste⸗Viktoria⸗Straße 64, gogen den Architekten Ernst August Dietz, zuletzt Schmargendorf, aus 8* 1888 5 Ih. 929 und 1 3Af. echtung der aus § B. G.⸗B. — 9. R. 607, 28. — 2, Frau Maria Ida Brüstle geborene Schroeter aus Charlottenburg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Beck, Charlottenburg, Königin⸗Luise⸗Str. 16, gegen den Arbeiter Anton Brüstle, zuletzt Charlottenburg, aus §§ 1565, 1567, 1568 B. G.⸗B. — 10. R. 680. 27. — 3. Frau Lisbeth Rose geborene Hering aus Berlin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Johl, Berlin⸗Lichterfelde, Jungfernstieg 5, gegen den Kutscher Artur Rose, zuletzt Berlin⸗Reinickendorf, aus § 1568 B. G.⸗B. — 25. R. 475. 27. — 4. Frau Berta Neffin geborene Raasch aus Steinbeck bei Tiefensee i. N.⸗M., Peos,hevognescht güe Rechtsanwalt Haenisch, Berlin⸗Friedenau, Wieland⸗ straße 2— 3, gegen den Arbeiter Fritz Neffin, zuletzt in Werneuchen, aus § 1568 B. G.⸗B. — 25. R. 335. 28. — 5. Frau Anna Hamel geborene Krebs aus Bad Homburg v. d. H., Haingasse 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Salz, Berlin⸗Schöneberg, Bamberger Straße 48, gegen Müller Ernst Fritz Hamel, zuletzt Berlin, aus § 1567 Ziffer 2 Abs. 2 B. G.⸗B. — 22. R. 781. 29. — 6. Frau Auguste Lewandowski geborene Helmdorf aus Rastenburg, Ostpreußen, Freiheit 43, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Walter Lerch, Berlin, Frankfurter Allee 61, gegen den Faktor Johannes Lewandowfski, zuletzt Berlin⸗Blanken⸗ felde, aus § 1567 Abs. 2 Ziffer 2 B. G.⸗B. —. 27. R. 1322. 29. — 7. Frau Hedwig Miericke geborene Fiß aus Kaltenhagen, Kreis Köslin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kutt⸗ ner, Berlin, Potsdamer Straße 39a, gegen den Schweizer Paul Miericke, zuletzt Charlottenburg, aus 1567 Abs. 2 Ziffer 2 und § 1568 B. G.⸗B. — 28. R. 1129. 29. — 8. Frau Marga⸗ rete Miks aus Fichtenau, Kr. Nieder⸗ barnim, E11““ Rechts⸗ anwalt Beutler, Berlin, Prinzen⸗ 79, gegen den Gärrner Thomas Miks, zuletzt Heiligensee, Tierbruder⸗ Siedlung, aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. — 28. R. 112. 29. — 9. Arbeiter Gustav Schubart aus Berlin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dw. Hilb, Berlin, Kurfürstenstraße s, gegen Frau Gertrud Schubart, geborene Ludwicki, zuletzt Berlin, aus § 1568 B. G.⸗B. — 81. R. 1058. 29. — 10. Frau Lieschen Schulze geborene Krumpholz aus Charlottenburg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Tichauer, Charlottenburg, Kantstraße 137, gegen den Gerüstbauer Walter Schulze aus Charlottenburg aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. — 32. R. 872. 29. — 11. Frau Marie Voigt geborene Paul aus Berlin⸗Spandau, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Re tsanwalt Luke, Berlin, König⸗ grätzer Straße 48, gegen den Arbeiter Emil Voigt, zuletzt Berlin⸗Spandau, aus § 1568 B. G.⸗B. — 33. R. 601. 29. —. 12. Arbeiterin Margarete Wölker geborene Dummer in Berlin⸗Lichten⸗ berg, Prozeßbevollmächtigter: Fuüstig⸗ rat Dr. Leander, Berlin, Lindenstr. 2, gegen den Arbeiter Erich Wölker, zu⸗ letzt Berlin⸗Lichtenberg, aus 8§ 1565, 1568 B. G.⸗B. — 34. R. 1118. 29. — 13. Arbeiter Wishelm Thonicke, Ber⸗ lin⸗Spandau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. von Bröcker, Berlin, Linkstraße 20, gegen Frau Hedwig Thonicke, geborene Koseda, uleßt Spandau, gus § 1565—1568 B. G.⸗B., evtl. auf Wiederherstellung der häus⸗ lichen Gemeins 88 — 33. R. 1329. 29. — Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
streits vor das Landgericht III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17 — 20, zu den nachfolgenden Terminen mit der Aufforderung, sic durch einen bei dem Gericht zugelasse⸗ nen Rechtsanwalt vertreten zu lassen und alle Einwendungen gegen die Klage in einem Schriftsatz dem Gericht und, den Prozeßbevollmächtigten mit⸗ uteilen. Die Verhandlungen finden ftant. zu 1 vor ivilkammer 7. Saal 110, am 13. Juli 1929, zu 2 vor Zivilkammer 8, Saal 142, am 9. Juli 1929, zu 3 vor Zivil⸗ kammer 14, Saal 102, am 5. Juli 1929, zu 4 vor Zivilkammer 1¼, Saal 102, am 5. Juli 1929, zu 5 vor Zivilkammer 22, Saal 105, am 26. September 1929, zu 6 vor ivilkammer 27, Saal 110, üi 9. Oktober 1929, zu 7 vor Zivil⸗ kammer 28, Saal 133, am 30. Sep⸗ tember 1929, zu 8 vor ivil⸗ kammer 28, Saal 133, am 14. Okto⸗ ber 1929, zu 9 vor Zivilkammer 31, Saal 132, am 11. Juli 1929, zu 10 vor Zivilkammer 32, Saal 132, am 13. Juli 1929, zu 11 vor Zivil⸗ kammer 33, Saal 132, am 1. Juli 1929, zu 12 vor Zivilkammer 34 Saal 132, am S. Jult 1929, zu 13 vor Zivilkammer 33, Saal 132, am 11. Juli 1929, sämtlich 10 Uhr vormittags. Charlottenburg, den 7. Mai 1929. Die Geschäftsstelle bes Landgerichts III in Berlin.
15145] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Gertrud Emilie Alwine Bargum, geb. Kroll, Hamburg, Poß⸗ moorweg 3911I, vertreten derrh die Rechtsanwälte Drs. Magnus, v. Sauer, Kanisch und Rechtsanwalt Wex, klagt gegen ihren Ehemann Ludolf Conrad Bargum, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, aus § 1565 B. G.⸗B. mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein⸗ schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 1 (Zirviljustizgebäude, Sieve⸗ kingplatz), auf den 3. Juli 1929, vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelasseunen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 8. Mai 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[15146] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Louise Wilhelmine Sophie Orth geb. Schmahlfeld in Ham⸗ burg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. H. Rode, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Hubert Carl Orth, unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 10 (Justizgebäude, Sieveking⸗ platz), auf den 4. Juli 1929, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der wgfeg rung, sich durch einen bei diesem Gericht ugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ zebollmaächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 10. Mai 1929.
Der Urkundsbeamte des Landgerichts.
Die geschiedene Ehefrau Minna Cobabus in Kiel, Prinz⸗Heinrich⸗ Straße 7, klagt gegen ihren Ehemann, den Seemann Feücnch Joh. Albertus Cobabus, früher in Kiel, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des rechtskräftigen Ehescheidungsurteils, nach dem der Beklagte allein schuldig ist, und der Behauptung, daß sie unter⸗ haltsbedürftig sei, auf Zahlung einer monatlich im voraus fälligen Unter⸗ haltsrente von 60 RM. ur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Kiel auf den 8. Juli 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr ge aden, Zimmer 78, Ringstraße 21 An au, I. Stock.
Kiel, den 7. Mai 1929. 1 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
[14431] Oeffentliche hösen ce 8 inna
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2
—
r. 110. Reichsbankgirotonto. 8
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe des Württembergischen Kreditvereins in Stuttgart.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Verordnung über den Schutz bedrohter Tierarten. Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse, Urkunden usw.
Dem Württembergischen Kreditverein in Stutt⸗ gart wurde die Genehmigung erteilt, 4 ½ prozentige Gold⸗ schuldverschreibungen auf den Inhaber in Stücken zu 50 bis 2000 GM und — für Spitzenbeträge unter 50 GM — Gold⸗ zertifikate auf den Inhaber in Stücken zu 10 und 30 GM im Nhhesträß von insgesamt 6 786 530 GM in den Verkehr zu
ringen.
Stuttgart, den 11. Mai 1929.
Württembergisches Wirtschaftsministerium. J. V.: Rau.
8 Preußen.
Werhroönung zum Schutze bedrohter Tierarten.
Auf Grund von § 30 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes im Wortlaut der Bekanntmachung vom 21. Januar 1926 (Gesetzsamml. S. 83) wird für den Umfang des Staats⸗ gebietes folgendes angeordnet: “ Es ist verboten, den nachstehend ““ Tierarten während der dort angegebenen Zeiten in irgendeiner Form nachzustellen. Der Schutz erstreckt sich auf 1 männliches Rot⸗ und Damwild für die 1. Januar bis 28. Februar 1930, weibliches Rot⸗ und Damwild sowie Wildkälber für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Januar 1930, . männliches Rehwild für die Zeit vom 16. Mai bis 30. Juni 1929 und 1. November bis 31. Dezember 1929, .weibliches Rehwild für die Zeit vom 1. November bis 30. November 1929, .Hasen für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Oktober 1929, Rebhühner für die Zeit vom 16. August bis 31. August 1929 und 1. November bis 30. November 1929, wilde Enten für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Juli 1929 und 1. Januar bis 28. Februar 1930.
§ 2. Es ist verboten, diese Tierarten innerhalb ihrer Schutzzeit feilzuhalten, anzukaufen, zu verkaufen oder zu befördern, auch dechsgeschäfe anderer Art über ihren Erwerb anzubieten, zu vermitteln oder zu übernehmen.
Aus besonderen Gründen, vor allem zur Abwendung wesentlicher wirtschaftlicher Nachteile, für vissenschaftliche, Unterrichts⸗ oder Zuchtzwecke kann der Regierungspräsident (in Berlin der Polizeipräsident) Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung für den Bereich seines Bezirks oder für Teile davon zulassen.
Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anwendbar auf Tiere, die rechtmäßig in Privateigentum gelangt sind. Im übrigen gelten sie auch gegenüber dem Eigentümer und Jagd⸗ berechtigten.
Zeit vom
Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft bestraft, soweit nicht schärfere Strafbestimmungen anzuwenden sind.
§ 6.
Diese Verordnung tritt am 15. Mai 1929 in Kraft. Sonstige Grund des § 30 des Feld⸗ und Forst⸗ foltze gesedes zum Schutz der genannten Tierarten ergangen ind, werden gleichzeitig aufgehoben.
Berlin, den 8. Mai 1929. Der Preußische Minister für Wissen
Kunst und Volksbildung. J. A.: Nentwig.
Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
haft,
Der Reichsrat
8 Finanzministerium.
Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskasse in Stolp, Regierungsbezirk Köslin, ist zu besetzen.
8
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Sep⸗ tember 1928 über die Verleihung des Cns gtungs ec an das Elektrizitätswerk Bretleben und Umgegend, e. G. m. b. H. in Bret⸗ leben, für den Umbau der 10 000⸗Volt⸗Ringleitung Bretleben — Frankenhausen — Bilzingsleben — Gorsleben — Bretleben durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 14 S. 62, ausgegeben am 6. April 1929;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. März 1929 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Preußische Elektrizitäts⸗Aktiengesellschaft zu Berlin für den Bau einer 220 000⸗ Volt⸗Doppelleitung von der Freiluftstation Lehrte bei Hannover über Hardegsen nach Borken durch die Amtsblätter der Regierung in Kassel Nr. 12 S. 75, ausgegeben am 23. März 1929, der Regierung in Hildesheim Nr. 12 S. 56, Fachfegsöen am 23. März 1929, und der Regierung in Lüneburg Nr. 13 S. 75, ausgegeben am 30. März 1929;
3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. März 1929 über die Verleihung des n an den Kreis Wohlau für den Bau einer Chaussee von Gimmel nach Tscheschen durch das Amtsblatt der Regierung in Breslau Nr. 15 S. 109, ausgegeben am 13. April 1929;
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. März 1929 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Wetter (Ruhr) für die Erweiterung des kommunalen Friedhofs durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 16 S. 59, ausgegeben am 20. April 1929;
5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. März 1929 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Provinzial⸗ verband der Rheinprovinz für den Bau einer Umgehungsstraße bei dem Orte Pommern innerhalb der Gemarkung Pommern durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 16 S. 59, ausgegeben am 13. April 1929;
6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. März 1929 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Marienheide für den Bau einer Gruppenwasserleitung durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 16 S. 61, ausgegeben am 20. April 1929;
7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. April 1929 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Zeltingen⸗Rachtig für den Bau eines 1“ durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Trier Nr. 16 S. 43, ausgegeben am 20. April 1929.
8 SDSDeuutsches Reich.
hält Donnerstag, den 16. Mai 1929, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.
„Der litauische Gesandte Sidzikauskas ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Deutscher Reichstag. 71. Sitzung vom 13. Mai 1929. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsver eger“*.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Abg. Maslowski (Komm.), daß sofort der kommunistische Antrag auf Aufhebung des Verbots des Roten Frontkämpfer⸗ bundes und die kommunistische Interpellation zur gleichen An⸗ Feligenezit beraten würden. Das Verbot bereite bewußt dem Faschismus in Deutschland den Weg. Unter schallender Heiterkeit des ganzen Hauses stimmte die kommunistische Fraktion in ein dreifaches „Rot Front“ ein. 8 Gegen den kommunistischen Antrag wird Widerspruch erhoben. Er ist damit zunächst erledigt.
Gegen die Stimmen der Deutschnationalen, der Kommu⸗ nisten und der kleinen Gruppen wird darauf beschlossen, zu⸗ nächst in die erste Beratung des Gesetzentwurfs über M 8. nahmen zur Besserung der Kassenlage einzu⸗ treten.
Als erster Redner nimmt der Reichsfinanzminister Dr. Hilferding das Wort: 8
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen wiederholt mit allem Ernst und in aller Offenheit die schwierige gegenwärtige
2.
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Situation der Kassenlage des Reichs dargelegt; sehr faa s in meiner Etatsrede und dann noch einmal am 25. April sowo im Hauptausschuß als auch im Plenum des Reichstags.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf dient der Behebung des augenblicklichen Notstandes, der sich in der Kassenlage des Reichs ergeben hat. Ich darf mich hierzu auf meine früheren Darlegungen berufen, die ich heute nur kurz rekapitulieren möchte. Der Notstand in der Kassenlage — ich betone ausdrücklich, daß es sich immer nur um eine Notlage in der Kassengebarung handelt — ist entstanden einmal durch das Extraordinarium, das in der Höhe von 675 Millionen nicht gedeckt worden ist; ferner sind im Laufe des letzten Winters und des Frühjahrs die Darlehen an die Arbeitslosenversicherung hinzugekommen, die Ende März dieses Jahres 260 Millionen betragen haben. Hieraus ergab sich der Zustand, daß zum 31. März 1929 ein Gesamtkassenbedarf in der Höhe von 1635 Millionen Mark vorhanden war. Demgegen⸗ über stand eine Deckung im Betrage von 1460 Millionen, die in der Hauptsache in kurzfristiger Geldaufnahme bestand, während der Rest in Höhe von rund 150 Millionen durch eine kurzfristige Anleihe bei den Banken gedeckt wurde. Dieser letztere Betrag wurde im Laufe des April zurückgezahlt.
Seitdem ist aber eine weitere Verschlechterung in den Kassen⸗ verhältnissen eingetreten (hört, hört! rechts), die dazu führt, daß nunmehr entscheidende Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Kassenlage des Reichs zu bessern.
Ich habe bereits gesagt: Es handelt sich um die von dieser Regierung übernommene Erbschaft unbegebener Anleiheermächti⸗ gungen. Diese unbegebenen Anleiheermächtigungen können auf die Dauer nicht kurzfristig gedeckt werden. Vielmehr muß der Versuch gemacht werden, sie durch eine langfristige Anleihe zu konsolidieren. Von einer solchen Maßnahme hat man allerdings im Interesse der Schonung des deutschen Kapitalmarktes möglichst lange Abstand genommen. Es ist jetzt aber notwendig, die Be⸗ denken, die bisher auch bei der Reichsregierung vorgelegen haben, zu überwinden; denn andere wirksame Mittel — und sie müßten sofort bereit sein — sind nicht vorhanden, sind auch in den eingehenden Beratungen von keiner Seite vorgeschlagen worden.
Dabei möchte ich allerdings keinen Zweifel darüber lassen, daß auch dieses Gesetz nur eine der notwendigen Maßnahmen ist; wir müssen im weiteren Verlauf zu einem umfassenden Finanzprogramm kommen, das je nach dem Ausgang der Pariser Verhandlungen seine Gestaltung erfahren wird. Die Regierung wird Ihnen ein solches umfassendes Programm vorlegen und muß auf seiner Verabschiedung mit aller Energie bestehen. (Zu⸗ ruf von den Nationalfozialisten: Also neue Steuern!) — Es handelt sich nicht um neue Steuern, sondern um eine Reihe zusammenhängender Maßnahmen, über die aber im einzelnen erst wird beschlossen werden können, wenn man das Ergebnis der Pariser Verhandlungen vor sich haben wird.
Nun möchte ich dazu übergehen, Ihnen kurz die Verschlechte⸗ rungen der Kassenlage seit dem 31. März vorzutragen. Ver⸗ schiedene Kredite, auf deren Abzahlung wir mit einiger Sicherheit rechnen konnten, sind nicht rückforderbar. Ich nenne hier in erster Linie den Kredit an die Preußenkasse. Er kann angesichts der Lage der Landwirtschaft zurzeit nicht zurückgefordert werden, sondern muß der Preußenkasse in der einen oder andern Form unbedingt verlängert werden. Da die Preußenkasse z. B. Dünge⸗ mittelkredite in größerem Umfang zur Verfügung stellen muß, kann auch nicht damit gerechnet werden, daß sie, wie sie es seither in dankenswerter Weise getan hat, dem Reich wieder für die Deckung des Ultimogeschäfts gewisse Mittel zur Verfügung stellt. Auch der Eingang der Steuern ist, wie ich schon wiederholt aus⸗ geführt habe, infolge der Frostkatastrophe verlangsamt, und wenn sich auch die Aprileinnahmen im ganzen und großen im Rahmen unserer Schätzungen halten, so ist es doch klar, daß in der Land⸗ wirtschaft, im Baugewerbe und in den zahlreichen damit zu⸗ sammenhängenden Industrien Steuerstundungen gewährt werden müssen, damit sie über die Winterkatastrophe hinwegkommen.
Auf der anderen Seite hat sich die Lage des Kapitalmarktes außerordentlich verschärft, wie Ihnen allen bekannt ist. Wir haben jetzt seit dem drohenden Abbruch in Paris und seitdem die Reichs⸗ bank Restriktionsmaßnahmen ergreifen mußte, eine Verengerung des Kapitalmarktes, die die Aufnahme von Krediten auch für das Reich sehr erschwert. Zwar kann die Entwicklung der Arbeits⸗ losigkeit und des Arbeitsmarktes im großen und ganzen günstig genannt werden; die Arbeitslosigkeit hat aber auch jetzt noch einen solchen Umfang, daß die Versicherung aus eigener Kraft die Ausgaben nicht leisten kann. Wir müssen also damit rechnen, daß neben dem vorher genannten Kredit von ungefähr 260 Mil⸗ lionen bis Ende Juni noch weitere Kredite bis zu etwa 100 Millionen gegeben werden müssen.
Außer diesen Erschwerungen des Kapitalmarktes und der
weiteren Inanspruchnahme des “
Reiches durch diese Kredite