1929 / 111 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 May 1929 18:00:01 GMT) scan diff

deas Reichsschuldbuch eintrage,

4. das Urteil, event.

Göppingen Donnerstag, 27. Juni 1929, vorm. 9 % Uhr. Hierzu werden die Beklagten geladen.

Den 8. Mai 1929.

Arbeitsgericht Göppingen. [16133] Oeffentliche Zustellung.

Der Dr. med. Hilliger in Dingelstedt (Bez. Magdeburg), Prozeßbevollmäch tigter: Rechtsanwalt Dr. Petsachowsty in Halberstadt, klagt gegen den Unter⸗ nehmer Fricbrich Bekuhrs, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Georgenkirchstraße 24 a, bei Grube wohnhaft gewesen, mit dem An trage, 1. den Beklagten zur Zahlung von 1500,— RM nebst 2 % über den eneif gen Reichsbankdiskont Zinsen eit 1. Januar 1929 und zur Tragung der Kosten des Verfahrens zu ver⸗ urteilen, 2. das Urteil notfalls gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen

Verhandlung des Rechtsstreits vor die

II. Zivilkammer des Landgerichts in

e auf den 11. Juli 1929,

9 Uhr, mit der Aufforderung, sich

durch einen bei diesem Gerichte zu⸗

gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Halberstadt, den 7. Mai 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[15559] Oeffentliche Zustellung. Die Firma von Georg & Co., Ham⸗

burg 1, Alsterdamm 39, vertreten durch

den Rechtsanwalt Dr. Gustav Levien, klagt gegen: 1. Frau Bartels, 2. deren EFhemann Hugo Bartels, unbekannten Aufenthalts, aus § 3 Anfechtungsges., mit dem Antrag: 1. gegen die Beklagte zu 1 zu erkennen, daß die Abtretung, welche der Beklagte zu 2 am 20. Juni

1928 zugunsten der Beklagten zu 1 in

Ansehung seiner Forderung gegen das

Deutsche, Reich, vertreten durch den

Präsidenten des Reichsentschädigungs⸗

amts für Kriegsschäden (Aktz.: II A

Hl C.] 2139/25 Mbg.), erklärt hat, der

Klägerin gegenüber rechtsunwirksam

sist und die Beklagte zu 1 zu gestatten

hat⸗ daß, das Deutsche Reich die der eklagten zu 1 nach der vorerwähnten

Abtretungserklärung geschuldeten Be⸗

träge in Höhe von 1772,41 RM nebst

2, % übet dem jeweiligen Reichsbank⸗

diskont Zinsen auf 1526,17 RM seit

dem 29. 4. 1929 nicht an die Beklagte zu 1 zahle bzw. zu ihren Gunsten in e der Klägerin zur Befriedigung der der Klägerin in gleicher Höhe gegen den Beklagten zu 2 zustehenden Forderung zahle bzw. für die Klägerin in das Reichsschuldbuch eintrage; 2. den Be⸗ klagten als Gesamtschuldnern die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen; 3. den Beklagtenn zu 2 zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut der Beklagten zu 1 zu verurteilen; . gegen Sicherheits leistung, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zu 2 zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht in Hamburg, Zivilkammer I, auf den 3. Juli 1929, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung. sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Hamburg, den 11. Mai 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [15560) Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Bleifarbwerk Wilhelms⸗ burg G.m. b. H., Hamburg 11, Holz⸗ brücke 5 vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Gustav Levien, klagt gegen 1. Frau Bartels, 2. deren Ehemann Hugo Bartels, unbekannten Aufent⸗ halts, aus § 3 Anfechtungsges. mit dem Antrag: †. gegen die Beklagte zu 1 zu erkennen, daß die Abtretung, welche der Beklagte zu 2 am 20. Juni 1928 zu⸗

unsten der Beklagten zu 1 in An⸗ bhaa seiner Forderung gegen das Deutsche Reich, vertreten durch den

Präsidenten des Reichsentschädigungs⸗ amts für Kriegsschäden (Aktz.: II A. C.] 2139/25 Hbg.), erklärt hat, der Klägerin gegenüber rechtsunwirksam ist und die Beklagte zu 1 zu gestatten hat. daß das Deutsche Reich die der Be⸗ klagten zu 1 nach der vorerwähnten Ab⸗ tretungserklärung geschuldeten Beträge

in Höhe von 2290,31 RM nebst 2 %G über dem jeweiligen Reichsbankdiskont Zinsen auf 1944,25 RM seit dem 28. 4.

1929 nicht an die Beklagte zu 1 zahle bzw. zu ihren Gunsten in das Reichs⸗ schuldbuch eintrage, sondern der Klägerin

zur Befriedigung der der Klägerin in

gleicher Höhe gegen den g en zu 2

zustehenden Forderung zahle bzw. für

die Klägerin in das Reichsschuldbuch eintrage; 2. den Beklagten als mleme. schuldnern die Kosten aufzuerlegen,

3. ben Beklagten zu 2 zur Duldung der E ea in das eingebrachte

ut der Beklagten zu 1 zu verurteilen;

4. das Urteil evtl. gegen Sicherheits⸗

leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗

klagten zu 2 zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Land⸗

gericht in Hamburg, Zivilkammer 1,

auf den 3. Juli 1929, 9 Uhr, mit

der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 3 Hamburg, den 11. Mai 1929. ie Geschäftsfstelle de Landgerichts.

[16149]

Der Kaufmann Friedrich Frieling in Kamen klagt gegen den Bauunter⸗ nehmer Edmund Stolze, früher in Bergkamen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage: die im Grundbuch von Bergkamen Band 4 Blatt Nr. 55 in Abt. III unter Nr. 12 eingetragene Sicherungshypothek auf Grund des 1 au 100 % = 160 RM aufzuwerten und den Beklagten zu verurteilen, an Kläger 160 RM zu Fahlen, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Termin zur Güteverhandlung steht am 27. Sep⸗ tember 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Kamen, Zimmer Nr. 7, an, zu welchem der Be⸗ klagte hiermit geladen wird. Die Sache ist zur Feriensache erklärt.

Kamen, den 11. Mai 1929.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[16152] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Dr. Mylord in Kiel, Neumarkt 5, klagt gegen den Andreas Jensen, früher in Kiel, Blücherstraße 7, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß dem Kaufmann Karl Andersen in Kiel⸗ gegen den Beklagten aus einem Kauf⸗ vertrage vom 6. Februar 1928 ein Betrag von 175 Reichsmark zustehe und dem Kläger die bezeichnete Forderung abgetreten habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, einzuwilligen, daß der durch Arrestbeschluß des Amts⸗ gerichts Kiel vom 8. Februar 1929 13 G 16/29 gepfändete und vom Gerichtsvollzieher bei der Gerichtskasse Kiel hinterlegte Betrag von 175,50 Reichsmark an Kläger zur Auszahlung gebracht wird. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht, Abt. 13, in Kiel, Ringstraße 21, Zimmer 81, auf den 2. Juli 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.

Kiel, den 8. Mai 1929.

Das Amtsgericht. Abt. 13.

[16153] Oeffentliche Zustellung.

Firma Georg Kordecki Herren⸗Maß⸗ geschäft, Inh.: Frl. Hedwig Kordecki, Landsberg (Warthe), Hindenburgstr. 36, u Rechtsanwalt Dr. Mannheim, Landsberg (Warthe), lagt gegen Hugo Busch, Berlin⸗Dahlem, Friedberger Str. 4, jetzt Aufenthalts, wegen Restschuld aus Lieferung von Anzügen und einer Weste, mit dem Antrage, Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin 107 RM nebst 8 % Zinsen, und zwar von 157 RM vom 1. 6. 1928 bis 12. 7. 1928, von 107 RM vom 13. 7. 1928 ab zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Landsberg (Warthe) auf den 10. Juli 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 13, geladen. b

Landsberg (Warthe), 10. Mai 1929.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [15571] Oeffentliche Zustellung.

Die Hamburg 39, Mühlenkamp, vertreten durch den Kaufmann Carl Jebens in Eutin, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Friedrich Wendlandt, früher in Lütjenburg b. J. M. ong. daselbst, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, daß die ehemännliche Verwaltung und Nutznießung des Be⸗ klagten aufgehoben wird und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Sie ladet den Beklagten zur Güteverhandlung evtl. streitigen mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf den 22. Juni 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor das Amtsgericht in Lütjenburg, Zimmer Nr. 2. Dieser Antrag der Klage wird zum Zweck der öffentlichen Zustellung bekanntgemacht.

Lütjenburg, den 26. April 1929.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[15564] Oeffentliche Zustellung. Die Erziehungsanstalt Keilhau in Keilhau bei Rudolstadt, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Richter und Lairitz in Rudolstadt, n gegen: 1. den Subdirektor Goswin Metz, 2. dessen Ehefrau Hedwig geb. Graade, beide rüher in Berlin⸗Steglitz, lese un⸗ ekannten Aufenthalts, aus §§ 679, 1601. B. G.⸗B. . . einer Forderun 8 Erziehungsgelder, Auslagen un onderstunden für den Sohn der Ver⸗ klagten, mit dem Antrag: 1. die Ver⸗ klagten als Gesamtschuldner ver⸗ urteilen, an die Klägerin 868,57 RM. nebst 2 % Zinsen über dem jeweiligen Reichsbankdiskont seit 1. April 1927 zu zahlen, 2. den Verklagten zu 1 weiter zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das seiner Verwaltung und Nutz⸗ nießung unterliegende Vermögen seiner Ehefrau, der erklagten zu 2, zu dulden, 3. dem Verklagten als Gefamt⸗ schuldner die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, ü4. das Urteil event. gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ lkäufig vollstreckbar zu erklären. Sie ladet die Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts zu Rudolstadt auf Montag, den 24. Junni 1929, vormittags S Uhr,

it der Aufforderung, einen bei diesem

Ehefrau Metha Wendlandt i

Gericht zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zur öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. Rudolstadt, den 11. Mai 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[15565] Oeffentliche Zustellung.

Der Kreisverband Saatzig, vertreten durch den Kreisausschuß, Prozeß⸗ me- Rechtsanwalt Jußeiz⸗ rat de Witt, hier, klagt gegen den Rittergutsbesitzer Siegfried Schultz, früher in Zehrten, Kreis Saatzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Wechselforderung, mit dem Antrage auf Fahlung von 1875 RM nebst 9 9%

insen seit dem 4. März 1929, 22,75 RM Wechselunkosten. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der III. Zivilkammer des Landgerichts in Stargard i. Pom., auf den 2. Juli 1929, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durc einen bei diesem Gericht zu⸗ v Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu 5 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gegeben.

Stargard i. Pom., den 8. Mai 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

6. Auslosung usw. von Wertpavpieren.

[1444119. Bekanntmachung, betreffend die vor dem 1. Juli 1919 fällig gewordenen Rückstände der

vom ehemaligen Oesterreichischen Staate

zur Selbst⸗ und über⸗ nommenen auf Franken lauteuden 3 % Prio⸗ ritätsobligationen (altes Netz, I.—X. Emission und Ergän⸗ zungsnetz Serie A gmistzen I bis IV) der Oesterreichisch⸗Un⸗ garischen Staats⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft und der 4 % auf Franken und Mark lau⸗ tenden Prioritätsobligationen

dieser Gesellschaft vom Jahre 1900.

Auf Grund eines am 5. März 1929 zwischen dem österreichischen Bundesmi⸗ nisterium für Finanzen einerseits

und dem Verein zur Wahrnehmung der Interessen deutscher Eigentümer von An⸗ leihen der ehemaligen Oesterreichisch⸗Un⸗ garischen Monarchie e. V. in Berlin,

der 1eh voor de Oostenrijksche en Hongaarsche Fondsen, Amsterdam, sowie

der Schweizerischen Bankiervereinigung in Basel ö geschlossenen Ueber⸗ einkommens werden die vor dem 1. Juli 1919 fällig gewordenen Rückstände der vom ehemaligen österreichi⸗ schen Staate zur Selbst⸗ und Alleinzahlung übernommenen auf Franken lautenden 3 % igen Priori⸗

tätsobligationen (altes Netz, I. bis

X. Emission und Ergänzungsnetz Serie A Emission —IV) der Oester⸗

reichisch⸗Ungarischen Staats⸗Eisen⸗

bahn⸗ Gesellschaft und der 4 %igen auf Franken und Mark lauten⸗ den Prioritätsobligationen dieser Ge⸗ sellschaft vom Jahre 1900, soweit diese Rückstände am 30. Sep⸗ tember 1919 nicht bereits verjährt waren, von der österreichischen Finanzverwaltung

Alleinzahlung

durch Barzahlung eingelöst werden.

Die Barzahlung erfolgt in Schweizer Franken. Die Umrechnung der Rückstände in Schweizer Franken erfolgt nach dem Satz 100 Franken = 20 Schweizer Franken. Für verloste 3 %ige Prioritäten der Staats⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft wird außerdem ein Zuschlag von 7 Schweizer Franken für 100 Franken bezahlt.

Auf die Auszahlung der Barbeträge haben nur jene deutschen, holländischen und schweizerischen Titelbesitzer Anspruch, welche nachstehende Belege vorweisen können:

a) einen Staats⸗ bürgerschaft;

b) einen Beleg darüber, daß ihre Titel am 27. März 1928 deutsches, holländisches oder schweizerisches Eigentum waren. Dieser Nachweis kann durch Schlußbriefe, Bankenbestätigungen und dergl. oder in anderer Form erbracht werden.

Die Besitzer werden aufgefordert, ihre Ansprüche unter Benutzung eines Vor⸗ druckes in zweifacher Ausfertigung bis zum 14. August 1929 anzumelden, und zwar

in Deutschland: für die Rückstände der 3 %igen Anleihen: in Verlin bei der Direction der Dis⸗ conto⸗Gesellschaft, bei der Deutschen Bank, bei Bankhause Mendelssohn D., 8 in Frankfurt / M. bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale Frank⸗ furt / M., bei dem Bankhause Gebrüder Beth⸗ mann, in Dresden bei der Dresdner Bank, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, in Darmstadt bei der Darmstädter und Nationalbank, K. a. A.,

in Köln bei dem Bankhause Sal. Oppen⸗

heim jr. & Cie,.,

Beleg über ihre

und für die Rückstände der 4 %igen An⸗

leihe von 1900:

in Berlin bei der Direction der Dis⸗ conto⸗Gesellschaft,

bei dem Bankhause S. Bleichröder, bei der Darmstädter und National⸗ bank, K. a. A.,

bei

& Co.,

dem Bankhause

Mendelssohn

in Frankfurt / M. bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale Frank⸗ furt / M.,

bei der Darmstädter und National⸗ bPpoank, K. a. A., Filiale Frankfurt / M., in Hamburg bei der Norddeutschen

Bank in Hamburg für die Rückstände der 3

66 igen Anleihen

in Holland bei Hope & Co. in Am⸗ sterdam, für die Rückstände der 4 % igen Anleihe von 1900 bei der Amsterdamschen Bank, N. V., Amsterdam,

für die Rückstände sämtlicher Anleihen in der Schweiz bei der Bafler Han⸗

delsbank in Basel,

bei der Schweizerischen schaft in Zürich und Wintert

bei dem Schweizerischen Bankverein

i

in Basel,

bei der Schweizerischen Kreditanstalt

i

n Zürich,

bei der Union Financièbre de Gensve

in Genf.

Der Anmeldung sind die fälligen Zins⸗ scheine und verlosten Stücke sowie die oben

erwähnten

Belege beizufügen.

Die

Banken werden die Anmeldungen nebst Belegen zur Prüfung an die österreichische Finanzverwaltung nach Wien Nach Genehmigung durch diese erfolgt die Auszahlung der Barbeträge.

Dieses Verfahren wird zu gleicher Zeit und unter denselben Bedingungen in Deutschland, Holland und der Schweiz durchgeführt. Oesterreichisches Bundesministerium für Finanzen.

[16200]

7. Aktien⸗ gesellschaften.

Herr Rechtsanwalt Adolf Berlizheimer,

Frankfurt a. M., ist durch

den Tod aus

dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus⸗ geschieden. lin, den 13. Mai 1929. Papierfabrik Krappitz Akktiengesellschaft. Der Vorstand. Lendholt.

Forgaes.

[16201]

Preußische Central⸗Bodenkredit⸗ Aktiengesellschaft.

Das Betriebsratsmitglied Ernst Herkt ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden und

das Betriebsratsmitglied

Fritz Brandt

dafür in den Aufsichtsrat entsandt worden. Berlin, den 13. Mai 1929. Die Direktion.

[13501]

Nachdem

unsere Generalversammlung

vom 25. April 1929 die Herabsetzung des Grundkapitals um RM 798 000 beschlossen hat und dieser Beschluß in das Handels⸗ register eingetragen worden ist, fordern wir gemäß § 289 H.⸗G.⸗B. unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche bei uns anzumelden.

Gersdorf (Bez.

4. Mai

1929.

Chemnitz),

den

Der Vorstand des GersdorferSteinkohlenbau⸗Vereins. E. Jobst.

[16202]

In Gemäßheit von § 244 H.⸗G.⸗B. geben wir bekannt, daß aus unserem Auf⸗ sichtsrat als Vertreter des Betriebsrats

ausgeschieden sind: Herr Klempner Max

Paul aus Glauchau, Herr Spinnmeister Ernst Wüstermann aus Jerisau.

Neu eingetreten sind: Ernst Wießner aus Gößnig, Herr Buch⸗

Herr Spinner

halter Fritz Weber aus Oberschindmaaß. Spinnstoffwerk Glauchau

Aktiengesellschaft. Peters.

Voß.

[16238]

Kabelwerk Vacha Akt. Gef., Vacha, Werra.

Durch Bekanntmachung vom 11. April 1929 (Reichsanzeiger Nr. 84) sind die unserer Gesellschaft m. RM 60 Nr. 327/332 819 1739/40 1828 2920/21 3249/50 3295/99 3337/41 3461 3416/25 3513/15 3674/76 3968/9 5211 5265/67 7042/51 7912/13

Aktien

über

74/60 für kraftlos erklärt worden.

Die auf die für kraftlos erklärten Aktien unserer Gesellschaft über nom. RM 100 bzw. RM 1000 sind Durchführungs⸗ Goldbilauzverordnung durch den Gerichtsvollzieher beim Amts⸗ gericht Vacha, Werra, öffentlich versteigert

entfalle

gemãß verordn

nden Aktien

§ 2 der ung zur

worden.

Der Erlös, der sich nach Abzug der entstandenen Spesen auf RM. 1 sede für kraftlos erklärte Aktie beläuft, steht den Beteiligten gegen Einreichung der Dresdner Bank Filiale Eisenach in Eisenach zur Verfügung.

dieser

Aktien bei

7 1.

Vacha, den 15. Mai 1929. Kabelwerk Bacha Akt. Ges.,

Bacha a. Werra.

nom.

8057/71 =

M 29,21 für

[16254]

Herr Gutsbesitzer Heinrich Frenger i Fühlingen bei Worringen, Kreis Köln, durch Tod aus dem Aufsichtsrat unser Gesellschaft ausgeschieden. 8*

Braunkohlen⸗ und veae. Berggeist Aktiengesellschaft, üh·l⸗Köln. ünten. Küpp 44

Brühl⸗ Der Vorstand.

[16262] Herr Geheimer Baurgt Friß Nartin in Ober Schreiberhau ist durch Tod 8 dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus⸗ geschieden. Berlin, im Mai 1929. Linke⸗Hofmann⸗Busch⸗Werke - Oesterlen. Schmidt,

[16267] Herr Bankier Julius Landau⸗Berlin infolge Ablebens aus dem Aufsichts ausgeschieden. An seine Stelle wu von der Generalversammlung Herr Dir tor Alfred Schwandes, Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, gewählt. G Gleiwitz, den 7. Mai 1929.

früher Arbeitsstätte Didier Aktiengesellschaft. 1 Vorstand. Kergel.

(162361 Rückversicherung⸗

Actien⸗Gesellschaft Colonig. Kraftloserklärung. Die Fhch iezens aufgefuͤhrten Aktie⸗ unserer Gesellschaft, welche trotz den en⸗ folgten Aufforderungen Deutschen Reichs⸗ und Preußischen aatsqnzei Nr. 283 vom 4. Dezember 1928, Nr. vom 20. Dezember 1928 und Nr. 27 1. Februar 1929 sowie in der Kölnis⸗ Zeitung Nr. 666 b vom 4. Dezember 1

Nr. 698 b vom 20. Dezember 1928 16

Nr. 62 b vom 1. Februar 1929 2 Um. tausch gemäß dem Beschluß der Generas⸗ versammlung vom 26. Mai 1925 und doer Siebenten Verordnung vom 7. Juli 1s zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen nicht eingereicht worden sind, werden hiermit gemäß § 290 Abs. 2 d Handelsgesetzbuchs für kraftlos erklärk, nämlich die Aktien

Nr. 552 1082 1213 1219 1409 141 1411 1512 1539 1546 1600 199 16 1636 1697 1791 2317 2318 2370 259. 2593 2615 2701 2760 1” 3225 395 3360 3361 3652 3883 4017 4129 4 4225 4340 4341 4342 4343 und 4. über je nom. R 40. b

Der für die Musgestellten Ejataktihe erzielte Erlös wird an die Empfangs⸗

Köln, den 10. Mai 1929. Rückversicherungs⸗ Actien⸗Gesellschaft Colonia. Der Vorstand. Dr. Oertel.

[14643] Ordentliche Geueralversammlun der München⸗Dachauer Textilwerk⸗ stätten A. G., Dachau.

Die Herren Aktionäre werden hiex⸗ durch zu der am Mittwoch, deß 29. Mai 1929, nachm. 4 Uhr, 58 Werke in Dachau stattfindenden ordeut⸗ lichen Generalversammlung geladen.

ein⸗

Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts.

winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht, ausüben wollen, werden ersucht, ihre Aktien Hpctestene am dritten Tage vor der Generalver⸗ sammlung bei der Gesellschaft zu hinter⸗ legen.

Dachau, 8. Mai 1929. 1 München⸗Dachauer Textilwerk⸗ stätten A. G.

Der Aufsichtsrat.

[15684]. Gebr. Schwabenland A.⸗G. Mannheim. 8 Bilanz per 30. September 1928

Aktiva. v. K se . 80 . 2 2 959 Faschec 6 956˙27 Banken. 4 381 Debitoren.. 340 1146 Separatkonto.. 204 065 80 Warenvorräte . 191 064 20 Effekten. 25 Immobilien.. 123 907 Mobilien u. Auto

7 595—

881 078 Passiva. 16“

Aktienkapitalkonto 430 000— Kreditoren... 44 634,29 Bankschulden. g 88 8. Hypotheken. 30 326 4 Reservefonds .. 43 000— Gewinn 1927/28 91 973/66

——

881 078 39

Gewinz⸗ nud Lerlez

ö 1

““ . 338 374 88

Allgemeine Unkosten . 748 91 973/66

Reingewinn...

Ueberschuß auf Warenkonto 1 430 348 54 430 348,54

1

Oberschlesische Chemote.Fabrik

berechtigten ausgezahlt oder für sie hinterlegt.

Genehmigung der Bilanz nebst Ge⸗

430 34854

88

11“

Reichs⸗ und Staatsauzeiger Nr. 111 vom 15. Mai 1929. S. 3.

es noch eine Weile dauern; Ludwig XIV, habe schon davon geträumt und auch Napoleon. In der Soßialbemotratie scheine immer noch eine gewisse Abneigung gegen die Landwirtschaft zu bestehen. Bezüglich des Konkordats verlangt der Redner paritätische Behandlung beider Bekenntnisse. Die Fffentlichen Betriebe müßten schärfgver Kontrolle unterworfen werden. Die Piiseroelgüth angeschwollenen Behörden müßten verkleinert und aufgelockert werden. Der Redner fordert baldigsten Ausgleich der Schul⸗ und hee sowie Aenderung der gesamten Wohnungswirtschaft. Die Beamtenschaft lebe außerhalb der werktätigen Bevölkerung und denke nur noch an sich selbst. Die Methode der Anhäufung toten Wissens in den Schulen erscheine nicht mehr zeitgemäß; man vergesse die Praxis und beschstige sich zu viel mit Theorie und Phantomen. Viel wichtiger sei die Charakterbildung der Kinder. Die scharfe Kritik der Wirtschaftspartei an der heutigen Lage entspringe der Sorge um Preußen und das deutsche Volk. Die Entwicklung der Tatsachen werde über die Theorie des Marxismus hinweggehen.

Abg. Keller (Christl. Nat. Bauernp.) meint, die Unzu⸗ friedenheit der Landbevölkerung über das jetzige System wachse immer mehr, da das Parlament eine absolut bauernfeindliche Stellung einnehme und alle Anträge ablehne, die dem notleidenden Bauern Hilfe bringen sollten. Die rigorose Steuerpolitik führe dazu, daß das Landvolk sich zu einer festen Gemeinschaft zu⸗ sammenschließe, die die Macht der bauernfeindlichen Parteien, insbesondere der Sozialdemokratie, brechen werde. Besonders interessiere beim Etat die Behandlung der ländlichen Bevölkerung, und hier sei festzustellen, daß durch allzu bürokratische Behandlung mit der Siedlung Schindluder getrieben würde. Die Staatskasse werde so lange ungefüllt bleiben, bis man die Lage der Landwirt⸗ schaft so verbessert habe, daß eine genügende Rentabilität gesichert sei. Die gegenwärtige Belastung führe zwangsläufig zum Steuer⸗ streik, und man dürfe dabei die Bauern nicht mit dem Mob au eine Stufe stellen, der am 1. Mai in Berlin rumorte. (Beifall bei der Christlich Nationalen Bauernpartei.)

Nach 18 Uhr wird die Weiterberatung auf Mittwoch, 11 Uhr, vertagt; außerdem kleine Vorlagen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 13. d. Mts. die Beratung des Etats 1929 fort. Vorher wurden zwei Schreiben des Reichsministers des Innern, betreffend Vorausbewilligungen auf bestimmte im Etat vorgesehene Posten, durch Genehmigung auf Vorschlag des Vorsitzenden erledigt. Vorsitzender Abg. Hei⸗ mann (Soz.) bat um Selbstbeschränkung in der Aussprache und kündigte für heute bzw. morgen eine Abendsitzung an, da sonst eine rechtzeitige Fertigstellung des Etats nicht möglich sei. Am Don⸗ nerstag soll dann in die Pfingstferien gegangen und die Beratung wiederum Montag, den 27. Mai, aufgenommen werden. Abg. Leicht (Bayer. Vp.) schlug vor, falls der Reichstag am Freitag noch hier sein müsse, dann Montag, den 27. Mai, freizulassen. Man einigte sich darauf, zunächst hente abend eine halbe Stunde nach Schluß der Plenarsitzung die Ausschußsitzung fortzusetzen. Die Beratung des Haushalts des „Ministeriums des Innern wurde sodann fortgesetzt. In der Einzelberatung wurde eine große Anzahl von Posten mit Kürzungen, entsprechend den Anträgen der Regierungsparteien und einem Aenderungs⸗ antrage des Abg. Dr. Schreiber (Zentr.), der das Landesamt für Heimatwesen für seine Fürsorgefunktionen stärken solle, genehmigt. Eine Aussprache knüpfte sich an das Reichskommissariat füröffentliche Ordnung, für dessen allmählichen Abbau

das Ministerium selbst eintritt, und an die Gestaltung des Rund⸗

funks. Berichterstatter Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) erklärte: Wir verlangen eine politische Neutralität des Rundfunks. Parteipolitik muß ausgeschlossen sein. Die Richtlinien müssen genau eingehalten werden. In die Ueberwachungs⸗ augscüffe darf nicht von eingegriffen werden.

außen

Auf Anfrage des Abg. Stöcker (Komm.) erwiderte Reichsinnen⸗

minister Severing: Weder die Reichsregierung noch der Reichsminister des Innern hat mit Orloff oder irgendwelchen seiner Leute in Verbindung gestanden. Aus Mitteln der Reichs⸗ regierung ist nicht der kleinste Heller dieser Gruppe zugeführt worden. Wenn aber behauptet wird, das Reichskommissariat habe mit den Orloff⸗Leuten in Verbindung gestanden, so bin ich elbst nicht in der Lage, bisher ein klares Bild über alle Ver⸗ ästelungen dieser Orloff⸗Gruppe und ihrer Mitarbeiter zu ge⸗ winnen, und kann infolgedessen diese Frage nicht beantworten. Auf eine weitere Frage teilte der Minister die einzelnen Posten mit, die zu Kulturzwecken ausgeworfen seien unter anderem für die zwei großen Volksbühnen und das Nationaltheater in Weimar. Abg. Berndt (D. Nat.) wünschte stärkere Berücksichtigung des Kunsthandwerts. Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) forderte Auf⸗ spaltung der Titel, dann werde man vielleicht ersehen, daß die Kunst nicht stiefmütterlich behandelt werde. Der Minister möge ferner die E11“ der Theater besser berück⸗ sichtigen. Abg. Dr. Runkel (D. Vp.) bat um Heraus⸗ 3 gabe eines genauen statistischen Jahrbuchs über unsere Hochschulen, das ihm schon fünf Minister versprochen hätten. Reichsinnenminister Severing sagte gleichfalls diese Hochschul⸗ statistik zu, machte aber darauf aufmerksam, daß die Untbrlasfüng. Vorredner zur Sprache gebracht einen wunden Punkt zurückzuführen sei, nämlich auf den schnellen Wechsel in den Ministerien. (Heiterkeit.) 8 Abg. Dr. von Dryander (D. Nat.) beantragte, den Titel Förde⸗ rung wissenschaftlicher und künstlerischer Zwecke nicht zu kürzen. Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) bedauerte gleichfalls die Knapp⸗ heit der Mittel für diesen Zweck. Es blieb bet der beantragten 8 Mürfung⸗ Beim „Zu⸗ sch zu den Kosten der Kaiser⸗ Wilhelm⸗Gesellschaft zur Foͤrderung der Wiffe nschaften“ benierkte Berichterstatter Abg. Dr. Schreiber (Zentr.), die etatsrechtliche Stellung der Forschungs⸗ inftitute der Kaiser⸗Wilhelm⸗Gesellschaft müsse gesichert werden. Die Institute für internationales öffentliches Recht und Völker⸗ recht, ebenfalls für internationales Privatrecht süen auch für die deutsche Wirt⸗ haft von höchstem Wert. Von den schwebenden 49 000 deutsch⸗polnischen Prozessen seien erst einige hundert er⸗ ledigt. Abg. Dr. von Dryander (D. Nat.) forderte, die beantragte Kürzung der Summe nicht zu genehmigen, sondern andere höhere Summen dafür einzustellen. Preußen habe 500 000 Mark gestrichen; hier streiche das Reich so viel, daß sicherlich wissenschaftliche Arbeiten liegenblieben und Gelehrte entlassen werden müßten. Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) widersprach diesem Antrag. Zurzeit müßten wir uns nach der Decke strecken. Vielleicht helfe die Wirtschaft hier noch etwas aus. Abg. Maslowski (Komm.) forderte Umtaufe der Kaiser⸗Wilhelm⸗ Gesellschaft. Abg. Dr. Külz (Dem.) pflichtete dem Abg. Löwen⸗ tein (Soz.) bei. Abg. Dr. von Dryander (D. Nat.) be⸗ zweiselte, daß die Wirtschaft die hohen Summen für diese doch ständig arbeitende Gesellschaft anfbringen werde. Bei der Behandlung der Etatsposition für das Nachrichten⸗ wesen begründete Abg. Berndt (D. Nat.) einen Antrag auf Streichung dieser Position. Der 8 d beziehe sich auf die alte Etatsposition des Reichskommissars für die öffentliche Ordnung. Diese Einrichtung sei nach dem Willen des Innenministers auf⸗ gehoben, häufig müßten auch die Funktionen verschwinden. Anderenfalls setze man sich dem Vorwurf aus, die Aufhebung des Etatspostens für den Reichskommissar für öffentliche Ordnung nicht aus sachlichen, sondern aus politischen Bründen betrieben zu haben. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Deutschnationalen und Kommunisten abgelehnt. Reichsinnenminister Severing: Ich habe keine Stellung zu

die der habe, eben auf

den Abstrichen zu nehmen; ich bedauere persönlich den Antrag

auf Abstrich von 375 000 Reichsmark. Ich folge gern der An

regung des Abg. Dr. Schreiber Zbö“ die finanz⸗ und etatrechtliche Stellung der Kaiser⸗Wilhelm⸗Gesellschaft sicher⸗ zustellen. Solche jährlichen Schwankungen kann ein stetig arbeitendes Institut mit festem Personal dauernd nicht er⸗ tragen. Dem Abg. Maslowski (Komm.) 88 das Amt eines Zionswächters schlecht an; denn gerade seine, des Ministers, An⸗ regung sei es gewesen, die erst am Gebäude der Berliner Sowjetbotschaft die früheren kaiferlich⸗russischen Embleme nach sieben Jahren durch die Sowfjetsterne ersetzt habe. An den Posten des Reichskunstwarts knüpfte sich eine Kritik seines Verhaltens im Gotteslästerungsverfahren Groß bzw. seiner Duldung von modernen Kunstströmungen, die auc gkeichzeitig angeblich eine vr itte an alt geheiligter Gefühle darstellen sollen. Berichterstatter Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) führte aus, der Reichskunstwart könne für die Reichsverwaltung bedeutsame Funktionen ausüben. Aber er sollte auch dahin wirken, daß den religiösen Lebensmächten eine Mindestachtung entgegengebracht werde, wie sie auch von der Verfassung gefordert wurde. Das Prinzip vart pour Jart lehnen wir ab. Auch die Kunst empfange Bindungen, die sie als Leitmotive brauche. Abg. Berndt (D. Nat.) beantragte die Streichung des Postens des Reichskunstwarts. Das elementarste Taktgefühl hätte dem Reichskunstwart verbietzn müssen, sich als Sachverständiger in dem Gotteslästerungsverfahren gegen den Zeichner Groß benennen u Dazu komme, daß er die Verhöhnung der heiligsten efühle des größten Teiles unseres Volkes durch die Art seines Gutachtens gleichsam gedeckt habe. Es gehe nicht an, die autoritative Stellung, die der Reichskunstwart, als amtliches Organ habe, so zu mißbrauchen. Abg. Sollmann (Soz.) ver⸗ teidigte den Maler Groß und das Gutachten; der Reichskunstwart dürfe keine Reichskunstpolizei ausüben; man könne ihm nicht zu⸗ muten, daß er seine eigene künstlerische Persönlichkeit verleugne. Reichsinnenminister Severing stellte zunä g fest, daß der Ausschuß in seiner Mehrheit die Institution des Reichskunstwarts nicht streichen wolle; er höre keinen Widerspruch. Der Minister erklärte, er kenne den Reichskunstwart schon aus der Zeit, wo er Minister in Preußen gewesen sei; er habe auch das sogenannte Gutachten geprüft. Der Minister verlas einige Stellen daraus. Das Gutachten sei von so hohem künst⸗ lerischen Verantwortungsgefühl getragen gewesen, daß er dem Reichskunstwart darin nicht zu widersprechen Nach weiteren kritischen Bemerkungen der Abgg. Leicht (Bayr. Vp.) und Dr. von Dryander (D. Nat.) gegen das Gutachten im Falle Groß wurde der Titel genehmigt. An den Titel „Förderung von Bestrebungen auf dem Gebiete des chulerziehungs⸗ und Volks⸗ bildungswesens“ knüpfte Berichterstatter Abgeordneter Dr. Schreiber (Zentr.) eine Reihe Fragen wegen der Akademie der Arbeit, wegen des Zentralinstituts und des Gutachter⸗ ausschusses für das technische Schulwesen, worauf regierungs⸗ seitig die gewünschte Auskunft erteilt wurde. Abg. Dr. Löwen⸗ stein (Soz.) wies dem Ministerium die Initiative dafür zu, im ganzen Reich eine gewisse Konzentrierung der Volksbildung Wund ein Mindestma von Wissen durchzusetzen. Abg. Dr. Runkel (D. Pp.) pflichtete diesen Anregungen bei und bemerkte, daß dem einst mit 16.“ begründeten Bildungs⸗ ausschuß leider eine Aufgabe nach der anderen entglitten sei. Redner fragte, nach welchen rundsätzen die Erziehungs⸗ beihilfen verteilt würden. Zurzeit herrsche hier eine „Häppchen⸗ wirtschaft“, die aufhören müsse. Redner forderte dann Verein⸗ heitlichung des Taubstummenwesens, wie überhaupt Durchführung alles dessen, was der Vereinheitlichung im Schulwesen dienen könne. Abg. Schlack (Zentr.) bemängelte die Buntscheckigkeit der Schulbücher, die den Eltern große Ausgaben auferlege. Abg. Berndt (D. Nat.) bejahte auch die Verpflichtung des Reiches zu Erziehungsbeihilfen. Berichterstatter Abg. Dr. Schreiber (Zentr.): Das Reich müsse sich mit den Ländern um eine Ver⸗ einfachung des Schulwesens bemühen; es sei unerträglich, daß es 47 Sorten von höheren Schulen gebe. Für die Gewährung der Erziehungsbeihilfen dürfe nicht bloß die intellektnelle Regelung entscheidend sein, sondern auch Bedürfnisse des Berufs. Die Kinder der Auslandsdeutschen verdienten eine besondere Berück⸗ sichtigung. Den Hochschulkonferenzen stehe man vielfach kritisch gegenüber. Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) empfahl auch stärkere Ausbalanciexung der Leistungen. Ein Zeichen hoher unanständiger Intoleranz sei der deutschnationale Antrag, Schülern aus Schulen ohne Religionsunterricht keine Erziehungsbeihilfen zu gewähren. Ministerialrat Dr. Gertrud Bäumer gab eingehende Auskunft, wie gegenwäörtig die Erziehungsbeihilfen verteilt würden. Abg. Dr. Külz (Dem.) bemerkte, daß zurzeit die Arbeit des Reiches auf dem Gebiet der Schule höchst steril sei. Man habe eine Hyper⸗ trophie des höheren Bildungswesens. Man überschätze die Bücher⸗ weisheit jetzt maßlos. Sogar die Banken forderten für ihre Lehr⸗ linge Reifezeugnisse von Vollanstalten. Bei der Lehrerbildung sei es nicht viel anders, auch da entwickelten sich viele Typen un⸗ nötigerweise neu. Abg. Maslowski (Komm.) kam auf eine frühere Angabe Dr. Schreibers zurück, daß nur 1,2 vH der Studenten Arbeiterkinder seien. Das zeige klar den Klassen⸗ charakter des heutigen Bildungswesens. Zur Abstellung solcher Mißstände fordere seine Partei eine Erhöhung des Titels auf 25 Millionen Mark. Das sei durchaus nicht zuviel. Eine Ab⸗ lehnung dieses Antrags würde nur beweisen, daß man das be⸗ stehende Unrecht aufrechterhalten wolle. Abg. Berndt (D. Nat.) wies den Vorwurf der Intoleranz für seine Partei zurück, denn die Reichsverfassung kenne keine weltlichen Schulen oder Sammel⸗ schnlen oder wie man sie nenne, die ja nur im Verwaltungswege durchzuführen versucht würden. Er fordere deswegen die Regie⸗ rung erneut auf, alljährlich bei der Etataufstellung in den Er⸗ läuterungen eine Nachweisung über die Art der Verteilung der Mittel in dem vorhergehenden Etatjahr zu geben, wobei sicher⸗ zustellen sei, daß in den Kreis der Schulen, deren Besucher bei der Verteilung der Erziehungsbeihilfen berücksichtigt werden sollten, die sogenannten weltlichen Schulen nicht mileinbezogen würden. Redner empfahl dann ferner eine Entschließung, den Tag des Friedensschlusses, den 28. Juni, im Benehmen mit den Länderregierungen als den Tag der zehnjährigen Wiederkehr der Unterzeichnung des sogenannten Friedensvertrags von Versailles in sämtlichen Schulen des Reichs als Reichstrauertag aus⸗ zugestalten und auf eine dem nationalen Interesse gerecht⸗ werdende Belehrung der Jugend über die unheilvolle Bedeutung dieses Tages hinzuwirken. Er bat den Minister um seine Stellungnahme auch zu dieser I Hierauf und auf eine weitere Anfrage von Dr. Schreiber (Zentr.) erwiderte Reichsinnenminister Severing: Nachweisungen über die allgemeine Förderung des Erziehungs⸗ und Volksbildungswesens durch das Reich lassen stch leicht herstellen, anders ist es mit den Nachweisen über die Reichsmittel, die an die Länder gegeben werden. Ob der Ausdruck „Häppchen⸗Verteilung“ richtig ist, weiß ich nicht, aber der Minister des Innern ist verpflichtet, sich nach den aufgestellten Richtlinien von 1923 zu richten. Solange Sie ihn aus der Zwangsjacke der vielen Richtlinien nicht befreien, kann er von Reichs wegen nicht so selbständig handeln, wie er es z. B. möchte. Ich freue mich, daß dieser unitarische Zug durch die Debatte geht. (Heiterkeit.) Ich freue mich auch über das Vertrauen, das mir der Abg. Maslowski durch den Antrag auf starke Erhöhung dieses Fonds ausdrückt. (Zurufe.) Es ist doch eine Bewilligung für mein Ministerium. Eine höhere Summe wäre auch mir angenehm. Denn gegenüber unserem kleinen Fonds von 1,2 Millionen verfügt Frankreich über 40. Millionen Franecs für denselben Zweck. Allerdings haben die Gemeinden und Länder außerdem noch Mittel, aber auch diese reichen nicht an die 40 Millionen Franes in Frankreich. Ich bin gern bereit, den Gedanken einer Schulfeier des 28. Juni zu verfolgen, aber nur, wenn die volle Garantie dafür gegeben wird, daß nicht durch diese Feiern politische Fensterscheiben eingeschlagen werden.

Dieser Friedensschluß ist ein Diktat gewesen, das wir haben schlucken müssen, um Frieden zu bekommen; wollten wir aber von einer „unheilvollen Bedeutung“ dieses Tages sprechen, so würden Lehrer und Rektoren dabei leicht entgleisen können. Dem Abg. Stöcker gab der Minister auf dessen weitere Darlegungen zu bedenken, daß wir durch den verlorenen Krieg mit Vorbelastungen 8 seien, die Frankreich nicht zu tragen brauche, da also Frankreich über mehr Mittel verfügen könne⸗ Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) widersprach dem Abg. Berndt. Wenn er etwa eine einem Sohn eines deutschnationalen Vaters, der gegen die Republik auftrete, eine nötige Erziehungsbeihilfe versagen würde, so würde er sich selbst als unanständig vorkommen. Auf Anfragen des Berichterstatters Dr. Schreiber (Zentr.) erwiderte Ministerialdirektor Pellengahr, daß die Jugend⸗ wohlfahrtsbehörde keinen Zuschuß von seiner Behörde bekomme, sondern aus den Gemeindeetats. Reserven habe ja das Mini⸗ sterium, aber diese dienen für Sonderfälle, wie z. B. für Schüler deutscher Auslandsschulen. Abg. Borrmann (Wirtsch. P.) begründete eine weitere Verkürzung an dem Titel der Beihilfen, die häufig an die Unrechten kämen. Abgelehnt wurde der Antrag des Abg. Zerndt (D. Nat.), der, wie mitgeteilt, eine Nachweisung über die Art der Verteilung der Mittel über die Erziehungs⸗ beihilfen fordert. Die entsprechenden Titel wurden mit den Kürzungen nach den Kompromißanträgen bewilligt. Eine halbe nach der Plenarsitzung foll die Beratung fortgesetzt

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte in der Abend⸗ sibung die Etats des Innenmini⸗ teriums fort. Beim Titel „Förderung der auf Volkswohl⸗ fahrt, insbesondere Fugendwohlsahrt gerichteten Bestrebungen, soweit sie allgemeine Bedeutung haben“ begründete Abg. Martha Arendsee (Komm.) einen kommunistischen Antrag: Dem kommunistischen Jugendverband Deutschlands und dem Jung⸗ spartakusbund die gleichen Vergünstigungen zuteil werden zu lassen wie den staatlich anerkannten Jugendpflegeorganisationen und dahin zu wirken, daß ihren Mitgliedern auch die gleichen Vergünstigungen in be ug auf Fahrpreisermäßigungen bei der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft gewährt werden wie den Organisationen für Jugendpflege und Sport und Körperpflege. Rednerin bat um Auskunft, wie die Mittel dieses Fonds über⸗ haupt gegenwärtig verteilt würden. Für den Fall der Ausnahme erklärte sie, eine Erhöhung beantragen zu wollen. Berichterstatter Abg. Dr. Schre iber (Zentr.) bat um Auskunft, ob die Länder aus diesem Titel etwas erhielten. Reich sinnenminister Sepe⸗ ring erklärte, daß aus Ficsem Fonds die Länder keine Mittel erhielten. Der kommunistische Antrag wurde abgelehnt, der Posten genehmigt. Beim Titel Förderung des Turn⸗ und Sportwese ns bedauerte Abg. Berndt (D. Nat.), daß an diesem Titel gestrichen werden solle. Er verkenne zwar nicht die Auswüchse des Sports, z. B. den enthusiastischen Empfang des Boxers Schmeling, wozu die Ignorierung des großen Tibet⸗ forschers Filchner in unerfreulich krassem Gegensatz stand. Der Sportgedanke an sich sei aber ge und; das zeige der zweite Platz, den wir in Amsterdam auf der Olympiade errungen haben. Des⸗ halb beantrage er, a) den Betrag auf die Summe des vorigen Jahres mit 1,5 Millionen RM zu erhöhen, b) die Reichsregierung zu ersuchen, alljährlich bei der Etatsaufstellung in den Erläute⸗ rungen eine Nachweisung über die Art der Verteilung der Mittel in dem vorhergehenden Etatsjahr zu geben. Abg. S 8 uUmann⸗ Leipzig (Komm.) beantragte Erhöhung dieses Titels auf 5 Mil⸗ lionen RM, damit auch den Arbeiterorganisationen Zuwendungen gemacht würden. Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) bedauerte, daß Erhöhungen nicht möglich seien. In der Hochschule für Leibes⸗ übungen werde leider eine Art Aristokratenpolitik getrieben; es

sei ein Unfug, daß dort das Abiturium verlangt werde. Abg. eringen Auß.

Hofmann⸗Ludwigshafen (Zentr.) bedauerte die wendungen, die Deutschland im Gegensatz zu Frankreich für den Sport übrig habe. Ebenso sei keine Eisenbahnverwaltung so ab⸗ lehnend gegen die Ermäßigungen bei Turnfahrten wie die deutsche. Abg. Dr. Ru nkel (D. Vp.) machte auf die bedauerliche Tatsache aufmerksam, daß ein großer Teil der Kinder nicht am Schulturnen teilnehmen könne; unter schulärztlicher Leitung müßte auch diesen Kindern eine gewisse Turn⸗ und Sport⸗ anleitung gegeben werden. Abg. Dr. von Dryander (D. Nat.) beantragte, die Bestrebungen auf diesem Gebiet dadurch zu fördern, daß man die Abstriche des Unterausschusses nicht gut⸗ heiße. Die Diktatur des „Streichquintetts“ müsse gebrochen werden. In der Abstimmung wurden die Anträge der Kommu⸗ nisten und Deutschnationalen abgelehnt und der Titel nach den Vorschlägen der Regierungsparteien angenommen. Beim Titel Förderung der Gesundheit des Volkes, namentlich Säuglings⸗, Kleinkinder⸗ und Krüppelfürsorge sowie hygienische Volksbelehrung, begründete Abg. Martha Arend⸗ see (Komm.) einen Antrag, dem Reichstag einen Gesetzentwurf üder Aenderungen des Reichsgesetzes für lfahrt vom 9. Juli 1922 vörzulegen, der die Fürsorgepflicht des

8 Minderjährigen regelt. Ferner

heitlich für alle hilfsbedürftigen

sorderte die Rednerin, daß alle öffentlichen und privaten Ver⸗ kehrsunternehmungen Kindern unter 8 Jahren freie Fahrt ge⸗ pähren und von Kindern bis zum 14. Lebensjahr nur den halben Fahrpreis erheben. Abg. Dr. von Dryander (D. Nat.) ragte, was die Regierung tue, um dem Geburtenrückgang entgegenzuwirken, und begründete ein Ersuchen an die Regierung nach Vorlegung eines Reichsrahmengefetzes, das die Vor⸗ und Fortbildung der Hebammen sowie ihre wirtschaftliche Sicherung nach einheitlichen Grundsätzen regele. 14 Severing teilte mit, daß Uheese⸗ eine

0

taates ein⸗

einheitliche Ausbildung der Jugend⸗ und Kinder western im Einvernehmen mit den Ländern vereinbart werden foll, das wäre die beste Voxbereitung zum Erlaß eines Hebacenrengeene Für die andere Frage habe er nur die magere Antwort: Wir wollen eine Kommission einsetzen, um Ma nahmen wider den Bevölkerungsrückgang, dem Reich und Länder die größte deielihn san zuwenden, zu beraten. Der Minister verlas eine vorläufige Liste der gelehrten Statistiker, Sachverständigen, Frauen⸗ und Kinderärzte, Nationalökonomen und Rassehygieniter die für diese Kommission in Aussicht genommen sind. Au weitere Anfragen des Berichterstatters Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr.) und des Abg. Dr. von Dryander (T. Nat.) er⸗ widerte Reichsinnenminister Severing, er wolle nur ver⸗ sprechen, was er durchsetzen zu banen offe. Allein auf Berlin, daß nun mma⸗ Mittelpunkt dieser wi Hö.“ 1 Forschungsinstitute sei, seien aber die Mittel, die hier verwendet würden, nicht beschränkt. Abg. Clara Bohm⸗Sch u c. (cos. vermißte in der Liste weib⸗ liche Aerzte und Gelehrte. Vors. Abg. Heimann (Soz.) bat, diese Debatte doch im Bevölkerungspolitischen Ausschuß zu führen. Reichsinnenminister Severing wies darau zine daß die Liste der Kommission noch nicht abgeschlossen sei und Wilnsche auf Zuziehung geeigneter Persönlichkeiten weiblichen oder männlichen Geschlechts noch berücksichtigt werden könnten. Abg. Dr. Moses (Soz.) protestierte gegen die Auffassung, als o wir ein sterbendes Volk seien. Wir hätten noch immer einen Geburtenüberschuß von rund 400 000. Der Geburtenrückgang habe wirtschaftliche Gründe. Besseres Einkommen für die werk⸗ tätige Bevölkerung werde die Geburtenziffer wieder erhöhen. Im übrigen sei die Geburtenzahl in Kreisen immer geringer als in anderen gewesen. Bei dem Kapitel „Beitrag zu den Unterhaltungskosten für die Bekämpfung der EC16“ beantragten die Kom⸗ munisten, Erhebungen über die Urfachen der Frühsterblichkeit der Säuglinge anzustellen. Die kommunistischen Anträge, die u. a. auch eine Erhöhung dieses Titels vorsehen, wurden abgelehnt; desgleichen entsprechende Anträge der Deutschnationalen. Abg. Dr. Moses (Soßn) behandelte das Problem der medizinischen Experimente an Menschen. Er schilderte u. a. Experimente an der Greifswalder Universitätsklinik an einer Erstgebärerin, die der

der

gewissen