1929 / 120 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 May 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 119 vom 25. Mai 1929. S. .

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

[189700 Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse in Breglau vom 22. April 1929 sind die mit 8 % verzinslichen Goldpfandbriefe Reihe 22 der Preußischen Zentralstadtschaft in Berlin

Nr. 1 6000 zu je GM 100,

8 6001 8000 zu je GM 200,

r. 8001 14 000 zu je GM 50

r. 14 001 20 000 zu je GM 1000, Nr. 20 001 22 000 zu je GM 2000, Nrr. 22 001 23 200 zu je GM 5000, im Gesamtbetrage von GM. 20 000 000 zum Handel an der Börse in Breslau zu⸗ sclassen worden. Der vollständige Prospekt st in der Schlesischen 88 Nr. 245 vom 16. Mai 1929 veröffentlicht worden. Er entspricht dem Prospekt, der anläßlich der Zulassung der vorgenannten Papiere um Handel an der Börse in Berlin im

eichsanzeiger Nr. 77 vom 3. April 1929 veröffentlicht worden ist. Breslau, im Mai 1929.

Eichborn & Co.

8 —’

[193333 Ablösungsanleihe

der Stadt Darmstadt.

Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 67 des 7 sischen Ausführungsgesetzes zum Bürger⸗ ichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1928 wird hiermit der Landeshauptstadt Darm⸗ stadt die Genehmigung erteilt zur Aus⸗ abe von Schuldverschreibungen auf den

nhaber

a) im Betrage von 129 275,— RM Einhundertneunundzwanzig⸗

tausendzweihundertfünfund⸗ siebzig Reichsmark ohne Aus⸗ losungsrechte,

b) im Betrage von 858 387 RM 50 Rpf.

Achthundertachtundfünfzig⸗ tausenddreihundertsiebenund⸗ achtzig Reichsmark 50 Rpf. niit Auslosungsrechten zum Zwecke des Umtausches von Mark⸗ anleihen der Landeshauptstadt Darmstadt in Abloͤsungsanleihe nach Maßgabe des Reichsgesetzes über die Ablösung öffent⸗ licher hage een vom 16. Juli 1925.

Die Anleiheablösungsschuld von 858 387

eichsmark 50 Rpf. (s. ob.) ist in 30 gleichen Jahresraten vom 1. Januar 1926 n durch Auslosung zu tilgen. Die Stadt

armstadt ist berechtigt, diese Auslosungen u verstärken. Die ausgelosten Teil⸗ eträge sind mit dem Siebenfachen ihres

ennwertes einzulösen. Der Einlösungs⸗ betrag ist mit 5 vH jährlich vom 1. Ja⸗ muar 1926 an bis zum Ende des Jahres, in dem die Teilbeträge ausgelost sind, zu verzinsen. Die Zinsen sind bei der Ein⸗ lösung 29 zahlen. 1

Vorstehende Genehmigung wird vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird vom Staate nicht gewährleistet.

Darmstadt, den 23. April 1929.

Hessisches Gesamtministerium.

Adelung.

19332]

Aufkündigung 5 Piger Schlesischer Landschaftlicher Goldpfandbriefe (Liquidationspfandbriefe).

Die im Wege der Auslosung be⸗ stimmten, nachlüchen verzeichneten 5 % Schlesischen Landschaftlichen Goldpfand⸗ bpriefe (Liquidationspfandbriefe) werden ihren Inhabern für den 1. Juli 1929 gegen Barzahlung des Nenn⸗ betrags gekündigt. Mit dem ge⸗ nannten Termin endet die Verzinsung

der Pfandbriefe. Reihe I über 3000 GM: Nr. 45 145 245 345 445 545 645 745 845 945 5 1145 1245 1345 1445 1545 1645 1845 1945 2045 2145 2245 2345 2545 2645 2745 2845 2945 3045 3245 3445 3545 3645 3745 3845 4045 4145 4245 4345 4445 4545 4745 4845 4945 5045 5145 5245 5387 5445 5487 5545 5587 5645 5745 5787 5845 5887 5945 5987 6087 6145 6187 6345 6387 6445. Reihe II über 1000 GM: Nr. 51 251 351 451 551 651 751 851 951 1051 1151 1251 1351 1451 1551 1651 1751 1881 1951 2051 2151 2251 2351 2451 1 2651 2751 2851 2951 3051 3151 3351 3451 3551 3651 3751 3851 4051 4151 4251 4351 4451 4551 4751 4851 4951 5051 5151 5251 5451 5551 5651 5751 5851 5951 6151 6251 6351 6451 6551 6651 6851 6951 7051 7151 7251 7351 7551 7651 7751 7851 7951 8051 8251 8351 8451 8551 8651 8751 8851 8951 9051 9151 9251 9351 9451 9551 9651 9751 9851 9951 10051 10151. 1 10351 10451 10551 10651 10751 10951 11051 11151 11251 11351 11551 11651 11751 11951 12051 12251 12351 12451 12551 12651 12851 12951 13051 13151 13251 13451 13551 13651 13751 13851 14051 14151 14251 14351 14384 14484 14551 14584 14651 14684 14784 14851 14884 14951 14984 15084 15151 15184 15251 15284 15384 15451 15484 15551 15584 15684 15751 15784 15851 15884 15984 16051 16084 16151 16184 16284 16351 16384 16451 16484 16584 16651 16684 16751 16784

16884 16951 16984. Reihe III über 500 GM: Nr. 66 166 266 366 466 566 666 766 866 966

6751

(9135 9166 9235 9266. 177 277 3977 477 577 677 777 877 977

1666 2366 3066 3766 44606 5166 5866

1366 2066 2766 3466 4166 4866 5566 6266 6966 7466 7835 8266 8935

1466 2166 2866 3566 4266 4966 5666 6366 7066 7535 7866 8335 8966

1566 2266 2966 3666 4366 5066 5766 6466 6566 7166 7266 7566 7635 7935 8035 8366 8435 9035 9066

Nr. 77

1066 1166 1766 1866 2466 2566 3166 3266 3866 3966 4566 4666 5266 5366 5466 5966 6066 6166 6666 6766 6866 7335 7366 7435 7666 7735 7766 8135 8166 8235 8766 8835 8866

1266 1966 2666 3366 4066 4766

Reihe IV; über 300 GM:

1577 1677 2277 2377 2977 3077 3677 3777 4377 4477 5077 5177 5777 5877 6477 6577 7177 7277 7877 7977 8319 8377 8677 8719 9119 9177

1277 1977 2677 3377 4077 4777 5477 6177 6877 7577 8177 8519

1377 1477 2077 2177 2777 2877 3477 3577 4177 4277 4877 4977 5577 5677 6277 6377 6977 7077 7677 7777 8219 8277 8577 8619 9019 9077 9377 9419

1077 1777 2477 3177 3877 4577 5277 5977

1177 1877 2577 3277 3977 4677 5377 6077 6677 6777 7377 7477 8077 8119 8419 8477 8777 8819 8877 9219 9277 9319 9477 9519 9577 9619 9677.

Reihe V über 200 GM: Nr. 14 114 214 314 414 514 614 714 814 914 1014 1114 1214 1314 1414 1514 1614 1714 1814 1914 2014 2114 2214 2314 2414 2514 2614 2714 2814 2914 3014 3114 3214 3314 3414 3514 3614 3714 3814 3914 4014 4114 4214 4314 4414 4514 4614 4714 4814 4914 5014 5114 5214 5314 5414 5514 5614 5714 5814 5914 6014 6114 6214 6314 6414 6514 6614 6714 6814 6914 7014 7114 7214 7314 7414 7514 7614 7714 7814 7914 8014 8114 8214 8314 8414 8514 8614 8714 8814 8914 9014 9114 9214 9314 9414 9514 9614 9714 9814 9914. 10014 10114 10214 10314 10414 10514 10614 10714 10814 10914 11014 11114 11214 11314 11414 11514 11524 11614 11624 11714 11814 11824 11914 11924 12014 12024 12114 12124 12214 12224 13014 13024 13114 13124 13214 13224 13314 13324 13414 13424 13514 13524 13614 13624 13714 13724 13814 13824 13914 13924 14014 14024 14114 14124 14214 14224.

Reihe VI über 100 GM: Nr. 56 68 156 168 256 268 356 368 456 468 556 568 656 668 756 768 856 868 956 968 1056 1068 1156 1168 1256 1268 1356 1368 1456 1468 1556 1568 1656 1668 1756 1768 1856 1868 1956 1968 2056 2068 2156 2168 2256 2268 2368 2468 2568 2668 2768 2868 2968 3068 3168 3268 3368 3468 3568 3668 3768 3868 3968 4068 4168 4268 4368 4468 4568 4668 4768 4868 4968 5068 5168 5268 5368 5468 5568 5668 5768 5868 5968 6068 6168 6268 6368 6468 6568 6668 6768 6868 6968 7068 7168 7268 7368 7468 7568 7668 7768 7868 7968 8068 8168 8268 8368 8468 8568 8668 8768 8868 8968 9068 9168 9268 9368 9468 9568 9668 9768 9868 9968 10068 10168 10268 10368 10468 10568 10668 10768 10868 10968 11068 11168 11268 11368 11468 12768 12868 12968 13068 13168 13268 13368 13468 13568 13668 13768 13868 13968 14068 14168 14268 14368 14468 14568 14668 14768 14868.

Reihe VII über 50 GM: Nr. 30 34 130 134 230 234 330 334 430 434 530 534 630 634 730 734 830 834 934 1034 1134 1234 1334 1434 1534 1634 1734 1834 1934 2034 2134 2234 2334 2434 2534 2634 2734 2834 2934 3034 3134 3234 3334 3434 3534 3634 3734 3834 3934 4034 4134 4234 4334 4434 4534 4634 4734 4834 4934 5034 5134 5234 5334 5434 5534 5634 5734.

Reihe VIII über 30 GM: Nr. 24 70 124 170 224 270 324 370 424 470 524 570 624 670 724 770 824 870 924 970 1024 1070 1124 1170 1224 1270 1324 1370 1424 1470 1524 1570 1624 1670 1724 1770 1824 1870 1924 1970 2024 2070 2124 2170 2224 2270 2324 2370 2424 2470 2524 2570 2624 2670 2724 2770 2824 2870 2924 2970 3024 3070 3170 3270 3370 3470 3570 3670 3770 3870 3970 4070 4170 4270 4370 4470 4570 4670 4770 4870 4970 5070 5170 5270 5370 5470 5570 5670 5770 5870 5970 6070 6170 6270 6370 6470 6570 6670 6770 6870 6970 7070 7170 7270 7370 7470 7570 7670 7770 7870 7970 8070 8170 8270 8370 8470 8570 8670 8770 8870 8970 9070 9170 9270 9370 9470 9570 9670 9770 9870 9970 10070 10170 10270 10370 10470 10570 10670 10770 10870 10970 11070 11170 11270 11370 11470 11570 11670 11770 11870 11970 12070 12170 12270 12370 12470 12570 12670 12770 12870 12970 13070 13170 13270 13370 13470 13570 13670 13770 13870 13970 14070 14170 14270 14370 14470 14570 14670 14770 14870 14970 17770 17870 17970 18070 18170 18270 18370 18470 18570 18670 18770 18870 18970 19070 19170 19270 19370 19470 19570 19670 19770 19870 19970 20070 20170 20270 20370 20470 20570 20670 20770 20870 20970 21070 21170 21270 21370 21470 21570 21670.

Reihe IX über 25 GM: Nr. 7 107 207 307 407 507 607 707 807.

Reihe X über 20 GM: Nr. 15 115 215 315 415 515 615 715 815 915 1015 1115 1215 1315 1415 1515 1615 1715 1815 1915 2015 2115 2215 2315 2415 2515 2615 2715 2815 2915 8015 3115 3215 3315 3415 3515 3615 3715 3815 4015 4115 4215 4315 4415 4515 15 4715 4815 4915 5015 5115 5215 5315 5515 5615 5715 5915 6215 6315 6415

6515

5815

7215 7915 8615

7015 7115 7715 7815

6615 6715 6815 6915

7315 7415 7515 7615

8015 8115 8215 8315 8415 8515

8715 8815 8915 9015 9115 9215 9315

9415 9515 9615 9715 9815 9915 10015

10115 10215 10315 10415 10515 10615

10715 10815 10915 11015 11115 11215

11315 11415 11515 11615 11715 11815

11915 12015 12115 12215 12315 12415

12515 12615 12715 12815 12915 13015

13115 13215 13315 13415 13515 13615

13715 13815 16015 16115 16215 16315

16415 16515 16615 16715 16815 16915

17015 17115 17215 17310 17315 17410

17415 17510 17515 17610 17615 17710

17715 17810 17815 17910 17915 18010

18015 18110 18115 18210 18215 18310

18315 18410 18415 18510 18515 18610

18615 18710 18715 18810 18815 18910

18915 19010 19015 19110 19115 19210

19215 19310 19315 19410 19415 19510

19515 19610 19615 19710 19715 19810

19815 19910 19915 20010 20015.

Die Inhaber der ausgelosten Pfand⸗ briefe werden aufgefordert, diese Stücke mit dem Zinsschein Nr. 2 und den folgenden sowie mit den Erneue⸗ rungsscheinen, jedoch ohne Anteil⸗ und Ratenscheine, bis spätestens zum 1. August 1929 bei einer der folgenden Stellen portofrei einzu⸗ lleßern;

a) bei der Generallandschaftshaupt⸗ kasse in Breslau, Taschenstraße 18,

b) bei den Kassen der Fürstentums⸗ landschaften in Jauer, Glogau, Ratibor, Breslau, Liegnitz, Franken⸗ stein, Neisse, Dels und Görlitz,

c) bei der Schlesischen Landschaftlichen Bank 82 reslau, Zwinger⸗ G oder bei einer ihrer

Niederlassungen,

d) bei der Reichsbankhauptkasse oder einer mit Kasseneinrichtung ver⸗ sehenen Reichsbankstelle,

e) bei der Deutschen Bank in Berlin W. 8 oder ihren Zweignieder⸗ lassungen,

h) bei der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse zu Berlin, Wilhelmplatz 6.

Bei Einreichung mehrerer Stücke bitten wir, doppelte Abrechnungen und Regnenerecverzeichnihe beizufügen.

Diejenigen Inhaber gekündigter Liquidationspfandbriefe, die die Ein⸗ lieferung innerhalb der gesetzten Frist nicht bewirken, werden nach Ablauf des 1. August 1929 mit dem Pfandbrief⸗ recht ausgeschlossen und mit ihren An⸗ sprüchen auf den bei der Landschaft zu verwahrenden Barbetrag verwiesen, für den nach Ablauf von drei Monaten fär Fälligkeit 4 % Niederlegungszinsen ver⸗ gütet werden.

Es empfiehlt sich, zur Vermeidung von Zinsverlusten die gekündigten Pfandbriefe vor dem Fälligkeitstermin Kücureichen In diesem Fall wird Kassenquittung erteilt und der Bar⸗ betrag gegen deren Rückgabe am 1. Juli 1929 bezahlt.

Breslau, den 21. Mai 1929.

Schlesische Generallseichr Sdirektion. von Grolman.

7. Aktien⸗ gesellschaften.

[19811]

Gegen die sämtlichen Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung vom 15. April 1929 hat die Treuhand⸗ und Wirtschaftsberatungs⸗A. G. in Hannover als Aktionärin unserer Gesellschaft Fest⸗ stellungs⸗ bzw. Anfechtungsklage erhoben. Der erste Verhandlungstermin ist beim Landgericht Hannober, Kammer 4 für Handelssachen, auf den 7. Juni 1929, vorm. 10 ½ Uhr, Zimmer 208, Volgers⸗ weg 1, anberaumt.

Hannoversche

Immobilien⸗Gesellschaft in Liqu.

Hans Wolfes.

[19543]

Jordan & Verger Nachf.

Aktiengefellschaft, Hamburg. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 15. Jult 1929, mittags 12 Uhr, im Geschäftslokal des Herrn Notars Dr. Wentrup in Altona, Lessingstr. 8, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗

sammlung der Gesellschaft eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung der Bilanzen, der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnungen sowie der Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Jahr 1928.

2 Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanzen sowie der Gewinn⸗ und und Verlustrechnungen.

. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.

.Wahlen zum Aufsichtsrat.

.Verschiedenes.

„Zur Stimmabgabe sind diejenigen Ak⸗ tionäre berechtigt, welche ihre Aktien oder einen von einem Notor über dieselben aus⸗ gestellten Hinterlegungsschein spätestens am dritten Tage vor der Generalversamm⸗ lung, den Tag der Generalversammlung nicht mitgerechnet, bei dem Bankhause Solmitz & Co., Hamburg, Raboisen 103, hinterlegen.

Jordan & Berger Nachf. Aktien⸗ gesellschaft. Der Vorstand

8

1“

[19453] Freiwillige Versteigerung.

Im Auftrage der Dr. Hugo Remmler Aktien⸗ Gesellschaft zu Berlin werde ich am Mittwoch, den 12. Juni 1929, nachmittags 5 Uhr, in meinem Büro, Berlin, Brunnenstr. 251I, die auf die kraftlos erklärten Aktien entfallenden neuen Stücke 3 à nom. RM 1000,—, und zwar mit den Nummern 1348, 1349, 1350 für Rechnung meiner Auftrag⸗ geberin öffentlich versteigern.

Justizrat Louis Cohn, Notar.

556

Ordentliche Generalversammlung am Dienstag, den 18. Juni 1929, vorm. 10 % Uhr, im Geschäftslokal des Bank⸗ haufes Braun & Co., Berlin, Eich⸗

ornstraße 5.

Tagesordnung: .Genehmigung der Bilanz fgr 1928. Entlastung des Vorstands und

Aufsichtsrats. .““ 3. Ausse tsratwahlen.

Tankstellen Aktiengesellschaf

Der Vorstand. A. Kaßner. [19496]

Der Vorsitzende unseres Aufsichtsrats Herr Dr. jur. Frit Belke, München, ist am 4. Mai 1929 durch Tod aus dem Auf⸗ sichtsrat ausgeschieden.

München, 22. Mai 1929.

Bayerische Investment Aktiengesellschaft.

D75] rau Flora Seidemann ist aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgetreten. Berlin, im. Mai 1929. Grundstück Hochstraße 2—4 Aktiengesellschaft. Meyer. Lutze.

[D85] 8 Hannoversche Glashütte, Hannover⸗Hainholz. In der Generalversammlung vom 8. Ma wurde die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Etwaige vor⸗ handene Gläubiger der Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterfertigten Liquidator anzumelden. Hannover⸗Hainholz, 21. Ma 1929. Hannoversche Glashütte in Liquidation. A. R. Mauß, Liquidator. [19550]

Vereinigte Werkftätten für Kunst im Handwerk Aktiengesellschaft.

8 nladung zur 23. ordentlichen Generalversammlung auf

Dienstag, den 18. Juni 1929, mittags 12 Uhr,

in der Darmstädter und Nationalbank,

K. a. A., Bremen, U. L. Frauenkirchhof.

Tagesordnung:

1. Vorlegung und Genehmigung des Geschäftsberichts, der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928 sowie Genehmigung der Gewinnver⸗ teilung.

2. Entlastung des Vorstands Aufsichtsrats.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Hinterlegungsstellen gemäß § 21.

der Satzung:

Die Niederlassungen der Darm⸗ städter und Nationalbank K. a. A., in Bremen, Berlin, Frankfurt a. M. und München,

Bankhaus Baruch Strauß, Mar⸗ burg, Lahn, und Frankfurt a. M.,

Bankhaus Merck, Finck & Co.,

9 Hinterlegungstag: 14. Juni

ünchen. Bremen, den 23. Mai 1929. Vereinigte Werkstätten für Kunst im Handwerk Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. Dr. A. Strube, Vorstzender.

ImESn Krefelder Eisenbahn⸗

Gesellschaft. Hauptversammlung. Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden zu der ordentlichen Hauptversammlung auf Freitag, den 28. Juni 1929, mittags 12 Uhr, nach Krefeld in den Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung Ahe e eingeladen: „Geschäftsbericht, Vermögens⸗, Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928.

2. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

4. Verschiedenes.

Die Anmeldungen haben gemäß § 21 unseres Gesellschaftsvertrags und späte⸗ stens am dritten Tage vor dem Tage der Versammlung, also spätestens am 25. Juni 1929, zu erfolgen, wobei die Aktien

in Krefeld bei der Deutschen Bank,

Filiale Krefeld,

in Elberfeld bei der Bergisch⸗

Filiale der

Märkischen Bank, Deutschen Bank, in Berlin bei der Deutschen Bank, der Berliner Handelsgesellschaft, der Commerz⸗ und Privat⸗Bank und bei Abraham Schlesinger hinterlegt werden können. Krefeld, den 23. Mai 1929. Krefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die Direktion. Lubszynski. Osterwind.

und

[19466]

Hanseatische Neederei Aktiengesellschaft.

Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft laden wir hierdurch zu der am Mittwoch, den 12. Juni 1929, mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer der Firma G. J. H. Siemers & Co., Dornbusch 12, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Geschaͤftsjahr 1928/1929.

Beschlugfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz, Verwendung des Reingewinns und Erteilung der Ent⸗ lastung an den Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung. sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum 10. Juni 1929 im Kontor der Gesellschaft oder bei einem Notar hinterlegt haben.

Hamburg, den 24. Mai 1929.

Der Vorstand. Offen.

19544] „Arwies“, Wiesbadener Schokoladenwerke Aktiengesellschaft zu Biebrich, Rh.

Das Grundkapital unserer Gesellschaft ist von RM 117 000,— auf RM 5840,— herabgesetzt und die Herabsetzung im Handelsregister des Amtsgerichts Wies⸗ baden am 10. Mai 1929 eingetragen.

Das Grundkapital ist hinsichtlich der Stammaktien in der Weise herabgesetzt, daß je 20 Aktien zu RM 20,— auf eine Aktie zu RM 20,— zusammengelegt werden, und LW der Vorzugs⸗ aktien in der Weise, daß je 80 Vorzugs⸗ aktien zu RM 5,— unter gleichzeitiger Aenderung der Stückelung in eine Vor⸗ zugsaktie zu RM 20,— zusammen⸗ gelegt werden.

Die Aktionäre werden hiermit auf⸗

efordert, zum Zweck der Zusammen⸗ segung ihre Aktien nebst Gewinn⸗ anteil⸗ und EE1“ bis um 31. August 1929 bei der Nassauischen Landesbank zu Wiesbaden einzureichen.

Von den eingereichten Stammaktien werden je 19 zurückbehalten und ver⸗ nichtet, eine dagegen den Aktionären zurückgegeben mit dem Stempelaufdruck „Gültig geblieben gemäß Zusammen⸗ legungsbeschluß vom 20. April 1929“.

Von den eingereichten Vorzugsaktien werden je 79 zurückbehalten und ver⸗ nichtet, dagegen eine Aktie zurück⸗ gegeben mit dem Stempelaufdruck „Jetzt gültig mit RM 20,— gemäß Zusammen⸗ legungsbeschluß vom 20. April 1929“.

Soweit die von den Aktionären ein⸗ esaßme Aktien zur Durchführung der

Zusammenlegung nicht ausreichen, der Besellschaft aber zur Verwertung für Rechnung der Ver⸗ fügung gestellt sind, werden von den ämtlichen in dieser Weise eingereichten Aktien immer 19 Stamm⸗ bzw. 79 Vor⸗ zugsaktien vernichtet und je eine durch die vorerwähnten Stempelaufdrucke für gültig geblieben erklärt. Die letzteren werden in öffentlicher Versteigerung verkauft und der Erlös den Beteiligten nach Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Verfügung gestellt.

Die Aktien, die bis zum Ablauf der festgesetzten Frist nicht eingereicht oder die von einem Aktionär in einer Anzahl eingereicht werden, die zur Durch⸗ führung der Zusammenlegung von 20:1 nicht ausreicht und der Gesell⸗ schaft nicht zur Verwertung für die Be⸗ teiligten zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt. An Stelle der für kraftlos erklärten werden neue Aktien ausgegeben, und zwar je eine Stamm⸗ oder Vorzugsaktie für 20 Stamm⸗ bzw. 80 Vorzugsaktien.

Diese neuen Aktien sind für Rech⸗ nung der Beteiligten in öffentlicher Versteigerung zu verkaufen und der Er⸗ lös ist den Beteiligten nach Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Verfügung zu stellen.

Die Zusammenlegung muß bis zum 30. September 1929 durchgeführt sein. Biebrich, Rh., den 21. Mai 1929. Der Vorstand. Beyer.

[19545] „Arwies“, ladenwerke

Das schaft

Beteiligten zur

Wiesbadener Schoko⸗ Aktiengesellschaft zu Biebrich, Rh.

Grundkapital unserer Gesell⸗ ist von RM 117 000,— auf

RM 5840,— herabgesetzt und die Herab⸗

setzung am 10. Mai 1929 im Handels⸗ register des Amtsgerichts Wiesbaden eingetragen. ir fordern hiermit unsere Gläubiger 8 ihre Ansprüche anzumelden. iebrich, Rh., den 21. Mai 1929. Der Vorstand. Beyer.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Thyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der 4. (Mengering) n Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin,

Willhelmstraße 32. ““

Acht Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen).

Nr. 120. Reichsbankgirokonto.

Exequaturerteilung. Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Handwerks⸗

daß

sc.

8 8 v11114“*“

8

Bezugspreis vierteljährlich 9 ℛℳ. Alle Bestellungen an, in Berlin

SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 So,

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1929

Deutsches Reich.

kammer. der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 22. Mai

Deutsches Reich.

Dem Königlich rumänischen Konsul in Wiesbaden, Rudolf Knigge, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der werkskammern Vom 16. Mai 1929. Veröffentlicht im Reichsgesetzbl. 1929 Teil 1 1

Auf Grund des § 103 c Abs. 2 der Gewerbeordnung wird nach Zustimmung des Reichsrats und eines Ausschusses des Reichstags die nachstehende Wahlordnung erlassen.

Wahlordnung . für die Wahlen der Mitglieder der Han kammern. I. Abschnitt. Zeitpunkt der Wahl; Wahlleiter. Der Vorstand der Handwerkskammer den Tag der Wahl, der ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein muß, und die Abstimmungszeit; er 1e einen Wahlleiter sowie einen Stellvertreter, die beide nicht zu den Wahlberechtigten gemäß § 103 b der Gewerbeordnung gehören dürfen und in der Regel auch nicht Beamte der Handwerkskammer sein sollen.

Der Wahlleiter beruft aus der Zahl der Wahlberechtigten vier Beisitzer und die erforderliche Zahl von Stellvertretern. Der Wahlleiter und die Beisitzer bilden den Wahlausschuß; den Vorsitz führt der Wahlleiter. §§ 29 Abs. 3: 30 Abs. 1, 2; 31; 32; 33 Satz 1, 2 der Reichsstimmordnung finden entsprechende An⸗ wendung.

II. Abschnitt.

8 Wahlbezirk. 1 11) Der Handwerkskammerbezirk bildet einen Wahlbezirk. —16(2) Sofern das Statut der Handwerkskammer gemäß § 103 a Abs. 2 der Gewerbeordnung die Mitglieder auch nach Handwerks⸗ zweigen auf die einzelnen Teile des Bezirkes verteilt, kann die vverste Landesbehörde dort, wo infolge der Größe des Handwerks⸗ kammerbezirkes die Dur füßrung der Wahl in einem Wahlbezirk untunlich erscheint, auf Antrag der Handwerkskammer anordnen, diese einzelnen Teile gesonderte Wahlbezirke bilden. 1

1 Stimmbezirke.

4 11] 88

2

(1) Für die Stimmabgabe hat der Vorstand der Handwerks⸗

kammer den oder die Wahlbezirke in Stimmbezirke einzuteilen,

die nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt sein Se. daß allen Stimmberechtigten die Teilnahme an der Abstimmung möglichst erleichtert wird. 8

(2) Desgleichen hat der Vorstand der Handwerkskammer für eden Stimmbezirk den Raum zu bestimmen, in dem die Ab⸗ timmung vorzunehmen ist. In den Abstimmungsräumen müssen ie erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein, die das Wahr⸗ geheimnis sichern. 3

(3) Die Einteilung der Stimmbezirke und die Wahlräume sind spätestens eine Woche vor dem Wahltag in den für Bekannt⸗ machungen der Handwerkskammer bestimmten öffentlichen Blättern 103 m Abs. 2 Ziffer 12 der Gewerbeordnung) bekannt zu machen.

§ 5.

Der Vorstand der Handwerkskammer ernennt für jeden Stimmbezirk einen Abstimmungsvorsteher und einen Stell⸗ vertreter. Der Abstimmungsvorsteher beruft aus den Wahl. berechtigten des Stimmbezirkes zwei Beisitzer und einen Schrift⸗ führer; der Abstimmungsvorsteher, sein Stellvertreter, die Bei⸗ sitzer und der Schriftführer bilden den Abstimmungsvorstand. H 35 81 3; 36; 37 der Reichsstimmordnung finden mit der

aßgabe Anwendung, daß mindestens der Abstimmungsvorsteher oder sein Stellvertreter und zwei Mitglieder des Abstimmungs⸗ vorstandes anwesend sein müssen. IV. Abschnitt. Wahlvorschläge. Der Wahlleiter hat spätestens drei Monate vor dem Wahl⸗ ag in den für die Bekanntmachungen der Handwerkskammer

bestimmten öffentlichen Blättern 103 m Abs. 2 Ziffer 12 der 8hsngee zur Einreichung von 8bIö ägen aufzu⸗ und dabei die Erfordernige dieser Wahlvorschläge (§§ 7 is 9) bekanntzugeben.

(1) Die Wahlvorschläge gelten jeweils für einen Wahlbezirk, sie sind in Listenform einzureichen und müssen die Namen von so vielen Bewerbern enthalten, als Mitglieder und Stellvertreter in dem Wahlbezirk zu wählen sind.

(2) Die Bewerber sind mit Vor⸗ und Zunamen, Beruf, Wohnort und Wohnung so deutlich zu bezeichnen, daß über ihre E1ö“ kein Zweifel besteht. In gleicher Weise ist für jedes einzelne Mitglied ein Stellvertreter deutlich zu bezeichnen, so daß zweifelsfrei hervorgeht, wer als Mitglied und wer als Stell⸗ vertreter wird. 8

(3) Die Verteilung der Bewerber auf die im Bezirke der Handwerkskammer oder in dessen einzelnen Teilen 3 Abs. 2 vertretenen Handwerkszweige und auf die einzelnen Teile de Bezirkes muß den auf Grund des § 103 a Abs. 2 der Gewerbe⸗ ordnung getroffenen Bestimmungen des Statuts entsprechen.

(4) Auf jedem Wahlvorschlag soll ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter bezeichnet sein, die bevollmächtigt sind, dem Wahlleiter gegenüber Erklärungen abzugeben. Fehlt diese Be⸗ secnung. so gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensmann, er zweite als sein Stellvertreter. § 49 Abs. 5 der Reichs⸗ stimmordnung gilt entsprechend. 8

5) Die oberste Landesbehörde bestimmt, von wieviel Wählern der Wahlvorschlag unterzeichnet sein muß, um gültig zu sein.

68

Die Wahlvorschläge müssen spätestens am fünfunddreißigsten

Tage vor dem Wahltag bei dem Wahkleiter eingereicht sein. § 9. (1) Mit jedem Wahlvorschlag 88 einzureichen:

1 81 Fllürung der Bewerber, daß sie der Aufnahme

ihrer Namen in den Wahlvorschlag zustimmen,

2. die Bescheinigung der Handwerkskammer, daß bei den Bewerbern die Voraussetzungen der §8§ 103 b e; 103 b d der Gewerbeordnung vorliegen, die Bescheinigung der Handwerkskammer, daß die Unter⸗ zeichner des Wahlvorschlags in die Wählerliste (Wahl⸗ kartei § 11 Abs. 1) eingetragen sind.

(2) Die Bescheinigungen sind gebührenfrei auszustellen.

§ 10. 8

ch Weisen die Waͤhlvorscla0⸗ Mängel auf, so fordert der Wahlleiter die Vertrauensleute unter Setzung einer angemessenen Frist zu deren Beseitigung auf. 8

(2) I am Ean en Tage vor dem Wahltag ent⸗ scheidet der Wahlausschuß 2) über die Zulassung der Wahl⸗ vorschläge; §§ 58 Aöf. 2; 59 Abs. 1, 3 der Reichsstimmordnung finden entsprechende Anwendung.

(3) Der Wahlleiter veeifienchaßt spätestens am fünfzehnten Tage vor dem Wahltag die zugelassenen Wahlvorschläge in den für die Bekanntmachung der Handwerkskammer bestimmten öffent⸗ lichen Blättern 103 m Abs. 2 Ziffer 12 der Gewerbeordnung) in der zugelassenen Form, aber ohne die Namen der Unterzeichner. Jeder Wahlvorschlag soll eine fortlaufende Nummer und ein Kennwort erhalten, das ihn von allen anderen Wahlvorschlägen deutlich unterscheidet.

V. Abschnit:.

Wahl.

68 Als Wahlunterlag 2 8n ein vom Vorstand der Hand⸗ werkskammer 11“ und zu beglaubigender Auszug aus der Handwerksrolle, der alle am Wahltag Wahlberechtigten des E“ Stimmbezirks enthält (Wählerliste, Wahlkartei). Wählen kann nur, wer in die Wählerliste (Wahlkartei) ein⸗ getragen ist.

(2) Die Wählerlisten (Wahlkarteien) sind öffentlich auszu⸗ legen. Die Auslegungszeit und den Ort bestimmt der Wahlleiter. §§ 19 bis 21 der Reichsstimmordnung e mit der Maßgabe Anwendung, daß Einsprüche bei der Handwerkskammer angebracht werden müssen, und über sie die höhere Verwaltungsbehörde end⸗ gültig entscheidet.

8

(1) Bei der Wahl sind nur solche Stimmen gültig, die un⸗ verändert auf einen der vom Faceiceschat und vom Wahlleiter veröffentlichten Wahlvorschläge 10) lauten.

(2) Zur Gültigkeit des Stimmzettels genügt es, daß er den Wahlvorschlag nach der vom Wahlleiter veröffentlichten Nummer und dem Kennwort 10 Abs. 3) bezeichte.

(1) Die Stimmzettel sind in Umschlägen abzugeben, die von der Handwerkskammer zu beschaffen und mit ihrem Stempel zu versehen sind.

(2) Die oberste Landesbehörde kann anordnen, daß nur amt⸗ lich hergestellte Stimmzettel verwendet werden dürfen.

1 § 14.

Auf die Wahlhandlung finden die Vorschriften der §8 114; 115; 116; 117 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 3, 4, 6 bis 9; 118; 119 der Reichsstimmordnung entsprechende Anwendung.

§ 15.

Nach Schluß der Abstimmung hat der Abstimmungsvorstand unverzüglich das Ergebnis der Wahl zu ermitteln und es unter Beifügung aller Unterlagen dem Wahlleiter zu übersenden. Die Vorschriften der §§ 123; 125; 126; 127; 129 Abs. 1 der Reichs⸗ stimmordnung finden mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle der Gemeindebehörde der Wahlleiter tritt.

§ 16.

(1) Der Wahlleiter beruft alsbald, nachdem er im Besitze der

Unterlagen der einzelnen Stimmbezirke 58 89 11“

ist, den Wahlausschuß.! Nahrungsmittel die

Viehes ermittelt das Gesamtergebnis der Wahl, das durch den Wahlleiter in den für die Bekanntmachung der Handwerkskammer 103 m Abs. 2 Ziffer 12 der Gewerbeordnung) bestimmten

lättern öffentlich bekanntzumachen und der Aufsichtsbehörde 8 103 o der Gewerbeordnung) unter Beifügung der sämtlichen Wahlunterlagen ist.

(2) Als gewählt gelten die Bewerber desjenigen Wahlvor⸗ chlags, der mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen er⸗ alten hat.

VI. Abschnitt. Engere Wahl 1 § 17. 8 14“

(1) Hat kein Wahlvorschlag mehr als die Hälfte aller ab⸗ gegebenen Stimmen erhalten, so findet eine engere Wahl zwischen den Bewerbern derjenigen beiden Wahlvorschläge statt, auf die die meisten Stimmen entfallen sind. Als gewählt gelten die Be⸗ werber desjenigen Wahlvorschlags, auf den die meisten Stimmen entfallen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das vom Wahlleiter in einer Sitzung des Wahlausschusses zu ziehen ist.

(2) Auf die engere Wahl finden im übrigen die gleichen Vor⸗ schriften Anwendung, die für die Hauptwahl gelten; die Wahl hat innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung des Ergehnisses der Hauptwahl durch den Wahlleiter 15 Abs. 1) stattzufinden; als Unterlagen dienen die gleichen, die bei der Hauptwahl benuss worden sind. Eine Einreichung neuer Wahlvorschläge findet nicht 8 8

egfall der Wahlhandlung

Wird für einen Wahlbezirk nur ein eeeen8 zu 8 so gelten die darauf bezeichneten Bewerber als gewählt, ohne daß es einer Wahlhandlung bebarf. 1““ 3

VIII. Abschnitt. Beschwerdeverfahren.

Kosten.

(1) Beschwerden über die Abgrenzung der Stimmbezirke, die Ernennung der Mitglieder der und 1 Beisitzer des Wahlausschusses sowie über die Bestimmung der Ab⸗ ““ entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde end⸗ gültig. 1

2) Die Vorschriften der §§ 38 bis 40 des Reichswahlgesetzes finden entsprechende Anwendung. Die Kosten der Wahl fallen der Handwerkskammer zur Last. Berlin, den 16. Mai 1929.

. Der Reichswirtschaftsminister.

Curtius.

Die amtliche Großhandelsinderziffer vom 22. Mai 1929.

Die auf den Stichtag des 22. Mai berechnete Groß⸗ handelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt: 1913 = 100

G 1929 1 15. Mai] 22. Mai

Ver⸗ änderung in bH

Inderxgruppen

I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel 126,0 2. Vieh 119,1 132,4 134,8 126,7 125,4

124,2 120,8 130,8 133,3 126,0 124,7

3. Vieherzeugnise.. 4. Futtermittteel.. v zusammen.

5. II. Kolonialwaren.. III. Industrielle Rohstoffe

und Halbwaren.

6. Kohle ö1“ 7. Eisenrohstoffe und Eisen 8. Metalle (außer Eisen).. E1A1“; 10. Häute und Leder.

lUIIIr†

135,5 127,8 118,2 143,9 120,8 126,4

86,9 125,6

31,5 150,4 157,0

131,3

138,0 172,1

157,4 135,8

—₰

Irr.Ptr 80SSSS ScooS⸗S

11. Chemikalien“).....

12. Künstliche Düngemittel. 13. Technische Oele und Fette 14. Kautschuk . . . . . .. 15. Papierstoffe und Papier. 16. Baustoffe 1116“ Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen..

IV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittekl ..... 18. Konsumgüter .. Indußtrielle Fertigwaren zu⸗ sammen 1“

V. Gesamtinder . . . ..

*) Monatsdurchschnitt April.

Kiernach ist die Gesamtinderziffer gegenüber der Vorwoche leicht zurückgegangen. Von den Hauptgruppen haben die Inderziffern für Agrarstoffe und für Kolonialwaren um je 0,6 vH nachgegeben.

Unter den Agrarstoffen sind in der Gruppe pflanzliche Preise für Brotgetreide, Mehl und

* 1166“ E1“ 68

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