1929 / 129 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 129 vom 6. Juni 1929. ES. 2.

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zu weit. In der Bekämpfung des sogenannten Beamtenhandels ist durch die Erlasse der Ministerien manches erreicht worden. Die Ausschaltung des Handwerks und Einzelhandels von dem Arbeitsgebiet der Heereskleiderkasse muß aufhören. Der Redner erbittet hierzu die Unterstützung des Reichswirtschaftsministers beim Reichswehrminister. Den Ausführungen des Ministers Dr. Curtius über die Regelung des Lehrlingswesens, des kauf⸗ männischen Befähigungsnachweises, der des Hand⸗ werks bei öffentlichen Bauten, der Bekämpfung der Schwarz⸗ arbeit ist zuzustimmen; ebenso bezüglich der Aufrechterhaltung der Innungskrankenkassen. Seine v deckt der Mittelstand am besten bei seinen Kreditgenossenschaften. Der Ausbreitung der international finanzierten Warenhäuser muß man mit großer Sorge gegenüberstehen. Die Konsumvereine müssen denselben und Auflagen unterstellt werden wie das freie Geschäftsleben. Die Auswüchse im Zugabewesen bedürfen der gesetzlichen Abwehr. Erfreulich ist, daß die Novelle zur Gewerbeordnung manche Erfüllung mittelständischer Wünsche bringt. In der Erhaltung eines lebenskräftigen Mittelstandes liegt die Gewähr für die Gesunderhaltung der sozialen Struktur

unseres Volkes.

Abg. Drewitz (W. P.): Hoffentlich werden die Wechsel eingelöst, die heute und gestern dem Mittelstand ausgestellt worden sind. Durch die Nachkriegspolitik ist der Mittelstand in die Notlage gekommen. Den Pariser Verhandlungen muß man skeptisch gegenüberstehen. Von einer Steuersenkung ist keine Rede mehr. In dem Ausschuß für die Getreidefrage sind fast nur Freunde des Getreidemonopols, der Mittelstand und der Haondel sind darin nicht vertreten, und deshalb kann da kein wirkliches sachverständiges Urteil herauskommen. Die Not des Mittelstandes kann allerdings nur behoben werden, wenn die ge⸗ samte Wirtschaftslage Deutschlands besser wird. Die Erspar⸗ nisse, die für uns in den Pariser Verhandlungen erreicht worden sein sollen, müßten vor allem zu Steuersenkungen verwendet werden, man spricht aber schon lange davon, daß diese Erspar⸗ sfill gar keine „echten“ Ersparnisse seien. Die Arbeitslosenver⸗ wollen wir auch, aber der Mißbrauch unserer sozialen Einrichtungen muß entschieden beseitigt werden. Die Be⸗ willigungsfreudigkeit der Parlamente muß aufhören. Wir haben den Antrag gestellt, daß die Ausgaben nicht ohne Deckung erhöht werden dürfen, und wünschen, daß der Antrag recht bald zur Beratung kommt. Wenn die Ausgaben immerfort vermehrt werden, können die Steuern niemals gesenkt werden. Auf dem Zollgebhiete muß ein Ausgleich für die deutsche Produktion gegen⸗ über der ausländischen Konkurrenz geschaffen werden. Der Land⸗ wirtschaft muß geholfen werden, aber auch dem gewerblichen Mittelstand. Das Notprogramm muß durchgeführt werden. Der Mittelstand hat den Staat noch nicht in Anspruch genommen, aber er kann verlangen, daß die Bevorrechtigung, der Konsum⸗ vereine beseitigt wird. Die EE164“ werden ganz ver⸗ he behandelt; während den landwirtschaftlichen Genossen⸗ chs c und den Konsumvereinen billige Kredite gegeben werden, werden den gewerblichen Genossenschaften Wucherzinsen abge⸗ nommen. Das Reichswehrministerium hat sogar das Warenhaus Tietz für die Truppenverpflegung in Anspruch genommen. Das Reichswirtschaftsministerium hat angeordnet, daß beim Woh⸗ nungsbau das örtliche Baugewerbe berücksichtigt wird, abers das Reichsarbeitsministerium verhält sich anders. Ein bloßer Reichs⸗ kommissar im Ministerium für Handwerk und Kleingewerbe konn nicht genug erreichen; es muß ein Staatssekretär 86 diese Berufszweige eingesetzt werden; für den Kleinhandel sollten nur se Personen zugelassen werden, die eine Berufsausbildung dafür erhalten haben; das würde keine Durchbrechung der Ge⸗ werbefreiheit sein. Die Mittelstandsbetriebe können die sozialen Lasten und Steuern nicht tragen, wenn sie nicht rentabel sind. Die Umsatzsteuer muß gerecht bemessen werden. Mit der Kredit⸗ lage des Mittelstandes ist es schlecht bestellt; langfristige Kredite Feeehee er aber überhaupt nicht. Die Preußenkasse muß eine andere Kreditpolitik für die Genossenschaften treiben. Eine Förderung des gewerblichen Mittelstandes kommt auch der Landwirt chaft zugute. Die Wirtschaft hat eine Entwicklung an⸗ genommen, daß man um eine Revision der Gewerbeordnung nicht mehr herumkommt, denn von einer wirklichen Gewerbe⸗ freiheit und wirtschaftlichen Freiheit ist ja doch keine Rede mehr. Dem Staat kann es nur nützen, wenn mehr selbständige sreie Existenzen geschaffen werden anstatt solcher, die sich vom Staat abhängig machen. (Beifall bei der W. P.)

Abg. ⸗Meyer⸗Berlin (Dem.): Ich gehöre dem Getreide⸗ ausschuß an, bin aber kein Freund des Getreidemonopols; auch wir wünschen, daß der Getreidehandel mit herangezogen wird. Das Wohl und Wehe der deutschen Wirtschaft hängt wesentlich von den Pariser Verhandlungen ab, aber gerade darum dürfen wir nicht vorzeitig eingreifen und dadurch die Stellung der deutschen Sachverständigen erschweren. Der Abgeordnete Lejeune⸗ Jung, der das Pariser Ergebnis bekämpft, hat zu denen gehört, die den Dawesplan mitgemacht haben. (Ruf bei den Dnat.: Er hat gelernt!) Auch die, welche ein Scheitern der Pariser Ver⸗ handlungen nicht wünschen, können dem Ergebnis nur zustimmen, wenn es national und wirtschaftlich tragbar ist. Das kann ich wenigstens für meine Freunde erklären. Mit schwerer Sorge sehen wir jetzt die Zunahme des Schutzzollgedankens. Auch in den Vereinigten Staaten wird die Schutzzollpolitik stärker be⸗ trieben; damit wird Europa geschädigt. Es fragt sich, ob wir noch Handelsverträge mit Meistbegünstigung nur für den Minimaltaris gewähren. Herr Lejeune⸗Jung will die landwirt⸗ schaftlichen Produkte überhaupt nicht mehr zollpolitisch binden lassen. Mit welchen Staaten könnten wir überhaupt dann noch Handelsverträge abschließen? Daß Zollerhöhungen die Preise steigern, läßt sich doch nicht bestreiten. Dem Gesetzentwurf zur Ausführung der Empfehlungen der vC stimmen wir natürlich zu und wundern uns, daß Herr Lejeune⸗ Jung nicht einmal diesen kleinen Anfang zur Beseitigung des Weltwirtschaftsprotektionismus mitmachen will. Es geht nicht an, daß 68 Vertreter auf internationalen Konferenzen für den Freihandel eintreten und dann in der Heimat Zollerhöhungen vorschlagen. Unsere Handelspolitik wird nicht einheitlich ge⸗ führt; es muß eine einheitliche Organisation für die Handelsver⸗ tragsverhandlungen geschaffen werden, besonders müssen Vertreter der Fertigwarenindustrie mehr herangezogen werden. Zu bedauern ist, daß die deutsch⸗polnischen Verhandlungen noch immer nicht haben abgeschlossen werden können. Erfreulicherweise hat wenigstens das deutsch⸗polnische Holzabkommen vereinbart werden können. In unserer inneren Wirtschaftspolitik muß vor allem die Kartellverordnung zu einer wirklichen Monopolkontrolle ge⸗ macht werden. Dazu ist nötig, daß endlich das Reichsverwaltungs⸗ gericht mit dem Kartellgericht eingesetzt wird. Das hat die Ver⸗ versprochen; die Syndikate sind volkswirtschaftlich nicht so wertvoll, daß sie durch staatlichen Zwang erhalten werden sollten. Die Arbeitslosenversicherung wollen wir in ihren Grundlagen nicht antasten, aber wir verlangen eine scharfe Reform zur Ab⸗ stellung der Mißstände. Ein Fortbestehen dieser Mißbräuche würde eine Schädigung und Kompromittierung des Versiche⸗ rungsgedankens zur Folge haben. Der Vorwurf gegen die Banken, sie hätten eine Zinserhöhung vorgenommen, ist un⸗ gerecht. In dem Fortschreiten der Betätigung der öffentlichen Hand sieht auch die Demokratische Partei eine schwere Gefahr für die Existenz des gewerblichen Mittelstandes. Der Redner spricht die Hoffnung aus, daß die Produktionsstatistik kräftig in die Hand genommen wird; die Bauaufträge der öffentlichen Hand sollten nun erteilt werden, und zwar nicht stoßweise, sondern gleichmäßig. Die Tätigkeit des Instituts für Konjunkturforschung sei zu begrüßen. Es jollte aber keine Prognosen geben, die viel⸗ leicht mehr schaden als nützen würden. Mindestens müßten sie ihren rein akademischen Charakter deutlich erkennen lassen. Die Wirtschaft müsse von alen Bindungen und Hemmungen befreit werden. (Beifall bei den Dem.)

Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius nimmt dann Stellung zu den in der Aussprache aufgeworfenen Fragen. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffent⸗ licht werden.

Abg. Loibl (Bayer. Vp.) betont, daß die Aeußerungen des Ministers über die Frage des Schutzzolles bei seinen Freunden die größten Bedenken hervorgerufen hätten. Ganz unver⸗ ständlich sei es ihm, wie der Minister sagen konnte, wenn andere Staaten die Torheit begingen, ihre Wirtschaft mit hohen Zöllen zu umgeben, dann brauche Deutschland diese Torheit nicht nach⸗ zumachen. Der Redner erklärte, er stehe auf dem Standpunkt, daß ohne einen erhöhten Zollschutz die Landwirtschaft nicht ge⸗ sunden könne. Abzulehnen seien die Auswüchse in der Sozial⸗ gesetzgebung, die auch den Interessen der Arbeiter abträglich seien. Ganz ausgeschlossen sei die Erhöhung der Beträge zur Arbeits⸗ losenverficherung. Die Regiebetriebe, die nicht allgemeinen öffent⸗ lichen Interessen dienten, bildeten eine unerträgliche Konkurrenz 8 die Privatwirtschaft und müßten eingeschränkt werden. Ueber⸗ handnahme der Konsumgenossenschaften, Beamtenwirtschafts⸗ vereine und die Auswüchse des Hausierhandels gefährden die Existenz des gewerblichen Mittelstandes. Die Wanderlagersteuer Eöis ausgebaut werden. Notwendig sei die schärfere Durch⸗ führung der Reichsverdingungsordnung hauptsächlich bei der Reichsbahn; bei dem Vergebungswesen sei das Handwerk stärker zu berücksichtigen. Der Redner bittet den Minister um Auskunft darüber, was in Verfolg der Interpellation der Bayerischen Volkspartei zur Besserung des Vergebungswesens bisher geschehen sei, und setzte sich insbesondere auch für die bayerische Industrie ein. Die bayerische Mühlenindustrie habe mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen. Seine Freunde wendeten sich mit allem Nachdruck gegen jede Zentralisation der Industrie und des Geldwesens in Berlin und forderten von der Regierung Pflege des bodenständigen Gewerbes. Hoffentlich gelinge es, durch die vom Minister angekündigten gesetzlichen Maßnahmen die Aus⸗ wüchse des Warenhauskapitals wirksam zu bekämpfen. Das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs habe die Schädigung des gewerblichen Mittelstandes durch die Warenhäuser nicht ver⸗ hindern können. Zum Schluß verlangt der Redner, daß der Reichswirtschaftsminister zusammen mit dem Ernährungsminister auf dem Gebiete des Zollschutzes wirksame Maßnahmen zur Hebung der Landwirtschaft treffe.

Abg. Torgler (Komm.) erhält dann zur Geschäftsordnung das Wort. Er erklärt, die Ausführungen des Reichswirtschafts⸗ hätten bei einem Teil des Hauses sensationell gewirkt. Sie seien so ungeheuerlich gegen die Arbeiterschaft, sie trügen so provokatorischen Charakter, daß er beantrage, den Reichskanzler herbeizurufen, damit er erkläre, ob der Reichswirtschaftsminister diese Ausführungen im Auftrage des Kabinetts gemacht habe.

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Deutschnatio⸗ nalen, der Kommunisten, der Nationalsozialisten und der Christlich Nationalen Bauernpartei abgelehnt.

Abg. Graf zu Reventlow (Nat. Soz.): Wenn das Wohl und Wehe der deutschen Wirtschaft vom Ausgang der Pariser Verhandlungen abhängt, und dieser Ansicht ist wohl das ganze Haus, so ist es unverständlich, warum man tagelang hier den Wirtschaftsetat erörtert, ohne über die Pariser Verhandlungen zu debattieren. Meine politischen Freunde sind der Ansicht, daß das ganze System verschwinden muß, das dem internationalen Fingitepitgh das Aussaugen des deutschen Volkes gestattet. Wir Nationalsozialisten wollen einen eigenen, nationalen Staat. Dieser Staat soll auch sozialistisch sein, aber nicht beherrscht sein von einer internationalen Finanzwirtschaft, die uns aussaugt; auch vir wünschen höhere Löhne für die Arbeiter, aber woher sollen diese kommen, solange wir keine gesunde Heimatpolitik haben? Wir hungern uns im Galopp dem Abgrunde zu; alles, was noch bodenständig ist, soll ruiniert werden, insbesondere die Bauern⸗ schaft. Der Bauer wird von der großstädtischen Presse verächtlich behandelt; „Bauer“ bedeutet da ein Schimpfwort, bedeutet den Begriff der Rückständigkeit. (Widerspruch und Zu⸗ rufe links.) Erst machen Sie den Bauer verächtlich, dann soll er ruiniert werden. Angeblich will man dem Bauer helfen, und zu gleicher Zeit pfändet man ihm die Substanz. Der Bauer hat auch ein Recht, sich zu widersetzen gegen diesen neugebackenen und schlecht gebackenen Staat. Redner kommt auf die Ereignisse in Holstein zu sprechen. Als auf dem Friedhof in Wöhrden ein hingerichteter Nationalsozialist begraben worden war, befahl der Polizeioffizier seinen Leuten, die Gewehre zu entsichern. Die Bauern antworteten darauf mit Gelächter. Aber sie wußten nun doch, woran sie waren. Nun, die Bauern werden sich schon wehren, natürlich mit legalen Mitteln (Lachen links), um diesem Staat den Garaus zu machen. (Unruhe links; Beifall bei den Nationalsozialisten.)

Abg. von Sybel (Christl. Nat. Bauernp.) erklärt, der Reichswirtschaftsminister sei mitverantwortlich für die Agrar⸗ politik. Dies gelte besonders für die Zoll⸗ und Handelspolitik. Der Minister habe sich häufig als Vertreter einer einseitigen Exportförderungspolitik gezeigt. Er trage daher mit die Schuld an der Katastrophe, in die die Landwirtschaft hineingetrieben worden sei. Der Redner fordert eine Erklärung des Ministers, daß er für die Kündigung der in Frage kommenden Handelsver⸗ träge und für Schutzmaßnahmen eintrete, die das Unrecht wieder gut machen, das an der Landwirtschaft begangen worden sei. Er fragt weiter, ob der Minister bereit sei, sich für die Aufgabe des Systems der allgemeinen Meistbegünstigung einzusetzen. Die Verbraucherinteressen seien aufs engste mit der Rentabilität der Landwirtschaft verbunden, auch wenn vorübergehend der Ver⸗ braucher etwas mehr für Lebensmittel bezahlen müsse. Die Vor⸗ legung eines Gesetzentwurfs zur Ausführung der Empfehlunger der Genfer Weltwirtschaftskonferenz im gegenwärtigen Augenblick müsse die Zweifel an der agrarpolitischen Einstellung des Ministers verstärken. Deutschland nehme anscheinend allein den Ruhm für sich in Anspruch, diese Empfehlungen zu befolgen. Alle anderen Länder hätten im Gegensatz zu Deutschland die große Bedeutung einer starken Zollrüstung für ihre nationale Wirt⸗ schaft erkannt. Hoher Schutzzoll sei eine Quelle des nationalen Wohlstandes. Dadurch allein werde eine aktive Handelspolitik ermöglicht. Das besondere Interesse der Landwirtschaft werde durch den Vorschlag der Zollfreiheit für Kassawawurzeln und der Herabsetzung des Kasoinzolles berührt. Während der Reichs⸗ ernährungsminister die Förderung der Milch⸗ und Molkerei⸗ produkte in den Vordergrund stelle, schlage der Wirtschafts⸗ minister diese Förderung dadurch tot, daß er eine starke Herab⸗ setzung des Zolles für ein wichtiges Nebenprodukt des Molkerei⸗ wesens vorschlägt. Der Redner erklärt zum Schluß, daß ein weiterer Zollabbau Deutschland dem Gelächter der ganzen Welt preisgeben werde.

Abg. Dr. Best (Volksr. P.) weist auf die Schäden der Inflation hin und auf die Not, in die die Inflationsverkäufer von Grundstücken durch die ungenügende Aufwertung geraten sind. Er erwähnt besonders einen solchen Fall aus Worms, in dem der Magistrat eine Entschädigung des Verkäufers für angebracht gehalten habe, die Stadtverordnetenversammlung sich aber auf den Boden des Gesetzes gestellt und eine Entschädigung abgelehnt habe. Die Vertreter der Inflationsgeschädigten seien beim Auf⸗ wertungsgesetz nicht gehört worden, nicht einmal vom Reichs⸗ wirtschaftsrat, der ein Gutachten darüber abzugeben hatte. Die Ausländer hätten ungeheure Gewinne durch die Grundstückskäufe in der Inflationszeit gemacht und ins Ausland gebracht.

Die Beratung wird hierauf abgebrochen.

Abg. Graf von Westarp (D. Nat.) beantragt, für die Sitzung morgen als ersten Gegenstand die Entgegennahme einer

Erklärung der Reichsregierung über die Pariser Reparations⸗ verhandlungen anzusetzen. (Lachen links.) Der Antrag habe heute mehr Aussicht angenommen zu werden als früher (Lachen links), da die Verhandlungen in Paris ja jetzt abgeschlossen seien. Der Reichswirtschaftsminister habe ja heute mit Recht auf das Ergebnis hingewiesen. Daß der Reichsminister des Auswärtigen licht mehr anwesend sei, könne nicht entscheidend sein.

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Deutschnatio⸗ nalen, der Nationalsozialisten und der Kommunisten abgelehnt.

Nächste Sitzung Donnerstag 3 Uhr: Fortsetzung der Be⸗ ratung des Reichswirtschaftsetats; Etat des Reichsinnen⸗ ministeriums.

Schluß nach 8 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Auswärtigen Ausschuß des Reichstags wurde am 4. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Scheidemann (Soz.) die Sachverständigenkonferenz in Paris behandelt. Reichsfinanzminister Dr. Hilferding gab dem Nachrichten⸗ büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge einen Ueberblick über die historische Entwicklung der Arbeiten des Pariser Sachverständigenausschusses und behandelte die ein⸗ zelnen Phasen der Verhandlungen sowie diejenigen Fragen, über die bis zur Stunde eine Einigung erzielt werden konnte. Reichskanzler Müller ergänzte diese Ausführungen in poli⸗ tischer Hinsicht und gab von einer Mitteilung Kenntnis, in der sämtliche deutsche Sachverständige der Pariser Konferenz das drin⸗ gende Ersuchen aussprechen, daß innerpolitische Auseinander⸗ setzungen bis nach Beendigung der Konferenz vertagt werden möchten. Die Sachverständigen würden, lediglich ihrem Gewissen und ihrem freien Ermessen folgend, die Verantwortung für ihre Entscheidung ohne Rücksicht auf äußere Einflüsse übernehmen. Die deutsche Regierung bleibe in bezug auf An⸗ nahme oder Ablehnung der Pariser Abmachungen völlig frei. Der Reichskanzler fügte hinzu, daß sich in einer Pressekonferenz vor den deutschen Pressevertretern in Paris Geheimrat Kastl im gleichen Sinne geäußert habe. Daher bat der Reichs⸗ kanzler, zurzeit von einer materiellen Erörterung abzusehen. Abg. Scholz (D. Vp.) beantragte hierauf in Anbetracht der noch gar nicht abgeschlossenen Materie dem Wunsche der Sachver⸗ ständigen zu folgen und im gegenwärtigen Augenblick von einer materiellen Diskussion abzusehen. Redner ersuchte aber die Regierung, zur Klärung der Sachlage auf die aus der Mitte des Ausschusses gestellten Anfragen Auskünfte zu erteilen, was die Regierung zusagte. Der Ausschuß beschloß in seiner Mehrheit im Sinne des Antrags des Abg. Dr. Scholz (D. Vp.). Nachdem die Regierungsparteien in einer Geschäftsordnungsdebatte ab⸗ gelehnt hatten, die deutschnationale Reparationsinterpellation zum Gegenstand der Debatte zu machen und Beschlüsse über das Er⸗ gebnis der Pariser Expertenkonferenz zu fassen, verließen die deutschnationalen Ausschußmitglieder geschlossen den Saal. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden von seiten der Mitglieder des Ausschusses zahlreiche Fragen gestellt, zu denen die ver⸗ schiedenen zuständigen Regierungsvertreter ausgiebige Auskünfte erteilten.

Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags hat sich am Dienstag auch mit dem Ces über das inter⸗ nationale Opiumabkommen beschäftigt und der Vor⸗ lage unverändert zugestimmt.

Der Rechtsausschuß des Reichstags setzte am 5. d. M. die Beratungen über den Gesetzentwurf zur Regelung älterer staatlicher Renten Fb. Vorsitzender Abg. Landsberg (Soz.) teilte zunächstemit, daß der Reichsjustizminister ihm in Ab⸗ schrift verschiedene Urteile habe zugehen lassen, die Aufwertungs⸗ ansprüche älterer staatlicher Renten betreffen. Es wurde dann § 2 des Gesetzentwurfs behandelt. Dieser bestimmt, nachdem § 1 den Kreis der dem Gesetz unterstellten Renten umschrieben hat, daß, soweit eine der in § 1 bezeichneten Renten für die oder den Verlust von landesherrlichen oder standesherrlichen Rechten, sonstigen Hoheitsrechten oder Standesvorrechten jeder Art begründet ist, sie entschädigungslos fortfällt. Dies soll auch dann gelten, wenn es sich um folgende Rechte handelt: 1. leib⸗ herrliche, lehnsherrliche, grundherrliche, gutsherrliche, schutzherr⸗ liche, gerichtsherrliche oder ähnliche Renten; 2. Berechtigung zur Erhebung von Steuern, Zöllen, Pflaster⸗, Wege⸗, Brücken⸗ und Torgeldern sowie sonstigen Abgaben und Gebühren jeder Art oder ähnlichen Berechtigungen; 3. gewerbliche Zwangs⸗ und Baurechte oder ähnliche Rechte. Trotz ööö Diskussion konnte sich jedoch im Ausschuß eine einheitliche Meinung über den 2 nicht ilden. Die weitere Beratung und die Abstimmung wurde daher vertagt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Nachweisung über den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reiche am 31. Mai 1929. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. Bezirke und Kreise (Amts⸗ usw. Bezirte) verzeichnet, in denen Tollwut und Tollwutverdacht, Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde, Räude der Einhufer (für die Räude der Einhufer werden die Namen der Kreise usw. nicht aufgeführt) oder Schweineseuche und Schweinepest nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Tollwut (Rabies).

Preußen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Rastenburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft. Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Goldap 1, 1. Reg⸗Bez. Allenstein: Ortelsburg 3, 3, Rössel 2, 2 (davon neu 1, 1). Reg.⸗Bez. Frankfurt: Friedeberg 1, 1 (1, 1), Königsberg Nm. 1, 1. Reg.⸗Bez. Stettin: Cammin 1, 1 (1, 1), Ueckermünde 1, 1, Usedom⸗Wollin 1, 1. Reg.⸗Bez. Schneide mühl: Deutsch⸗ Krone 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Breslau: Glatz 2, 2, Militsch 3, 3. Reg.⸗Bez. Liegnitz: Freystadt 2, 2, Grünberg 1, 1. Reg.⸗ Bez. Oppeln: Oppeln 1, 1, Tost⸗Gleiwitz 1, 1. Reg.⸗Bez. Merse⸗ burg: Torgau 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Minden: Wiedenbrück 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Wiesbaden: Main⸗Taunuskreis 1, 1. Bayern. Reg.⸗Bez. Oberbayern: München 2, 2. Reg.⸗Bez. Niederbayern: Landshut 1, 1. Reg.⸗Bez. Oberpfalz: Cham 1, 1. Sachsen. K.⸗H. Bautzen: Bautzen 1, 1, Zittau 2, 2. Insgesamt: 24 Kreise usw., 33 Gemeinden, 33 Gehöfte; davon neu: 6 Gem. 6 Geh. 8

Rotz (Malleus),

Lungenseuche des Rindviehs (Pleuropneumoniea bovum contagiosa), Pockenseuche der Schafe (Variola ovium) und

Beschälsenche der Pferde (Exanthema coitale paralyticum) v11““ ““

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Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

Nr. 129.

1929

Untersuchungs⸗ und Straffachen,

2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen,

Auslosung usw. von Wertpapieren,

Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Deutsche Kolonialgesellschaften, Gesellschaften m 8 H., .

11 Genossenschaften, 8

12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

13. Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote.

[24177] Aufgebot und Zahlungssperre. Die verwitwete Frau Magdalene Bergemann geb. Tappert in Mettmann, Markt 15, hat das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschrei⸗ bungen der Anleiheablösungsschuld des

Deutschen Reichs von 1925 Nr. 1 514805

über 12,50 RM, Nr. 1 497 372 über

50 RM und des Auslosungsscheins zu

8 dieser Anleihe Gr. 12 Nr. 32872 über

50 RM beantragt. Der Inhaber der Ur⸗

kunden wird aufgefordert, seine Rechte in

dem auf den 22. Januar 1930, 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin C.,

Neue Friedrichstraße 12/15, III. Stock,

Zimmer 144/45, Hauptgang A, zwischen den Quergängen 6—9, anberaumten Auf⸗

gebotstermine anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen widrigenfalls die Kraft⸗

loserklärung der Urkunden erfolgen wird. Zugleich wird der Reichsschuldenverwaltung

in Berlin wegen der oben bezeichneten

Papiere verboten, an einen anderen In⸗

als die oben genannte Antrag⸗

haber stellerin irgendeine Leistung zu bewirken.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216. F. 257. 29

[23687] Aufgebot.

1. Der Kurt Wedekind in Weimar, Lottenftr. 14, 2. der Heinz Wedekind in Köln⸗Ehrenfeld, Fridolinstr. 56, haben das Aufgebot folgender angeblich abhanden

gekommener Urkunden: a) des 4 % igen unkündbaren Pfandbriefs der Preußischen Hypotbeken⸗Actien⸗Bank, Serie XV. r. 971 über 240 Mark, b) des 4 % igen Pfandbriefs der Deutschen Hypothekenbank (Actien⸗Gesellschaft), Serie I Lit. B Nr. 945 über 600 Mark, beantragt. Der Inhaber ge Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Dezember 929, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Lricht, Berlin C., Neue Friedrich⸗

snraße 12 17, III. Stock, Zimmer 144/145,

Hauptgang A, zwischen den Quer⸗ gängen 6—9, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216,

[23688] Aufgebot. Die Gewerbebank e. G. m. b. H. in Erfurt, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Grünnseld und Anton in Erfurt, at das Aufgebot des angeblich ver⸗ orengegangenen, am 23. Oktober 192. llig gewesenen Wechsels. d. d. Erfurt, den 19. Mai 1926, über 500 RM, der von Frau Elly Rosenkranz mit ehe⸗ männlicher Genehmigung des Guido Rosenkranz auf Landwirt Guido Rosen⸗ anz in Büßleben gezogen und von diesem angenommen ist, zahlbar bei der Erfurter Gewerbebank e. G. m. b. H. in Erfurt, beantragt. Der Inhaber der UMrkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Dezember 1929 um 12 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 78, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde

erfolgen wird.

Erfurt, den 31. Mai 1929. Amtsgericht. Abteilung 9.

[23689] Beschluß.

Es wird das Aufgebot angeordnet auf Antrag der Firma Gebr. Stahl, Eisen⸗ bes sanctlung in Würzburg, bezüglich es von der Antragstellerin ausgestellten, von der Fa. Margareta Scheer, Beton⸗ werkstein⸗ und Zementwarengeschäft in Heidingsfeld, angenommenen, auf 1662,05 RM lautenden und am 1. August 1929 fälligen Wechsels vom 1. Mai 1929. Der Aufgebotstermin wird bestimmt auf Freitag, 13. De⸗ zember 1929, nachmittags 4 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 70/I des Justiz⸗ ebäudes an der Ottostraße in Würz⸗ urg. Der Inhaber des obenbezei⸗ neten Wechsels wird aufgefordert, spä⸗ testens im Aufgebotstermin seine Rechte beim Amtsgericht tefbür⸗ anzu⸗ melden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird.

Würzburg, den 29. Mai 1929.

Amtsgericht.

[236900 Bekanntmachung.

In Sachen des Familienfidei⸗ kommisses Graf von der Schulenburg⸗ Trampe hat der Fideikommißbesitzer Bernhard Graf von der Schulenburg in Grünthal i. M. die Aufnahme eines

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Familienschlusses, betreffend die Auf⸗ lösung des Fideikommisses, beantragt. Der Termin zur Aufnahme des Familienschlusses vor dem beauftragten Mitglied des Auflösungsamts für Familiengüter ist auf den 11. Juli 1929 um 11 Uhr im Dienstgebäude des Kammergerichts, Berlin W. 57, Elßholzstraße 32, Zimmer 163, be⸗ stimmt. Alle Teilnahmeberechtigten, das sind außer dem Fideikommißbesitzer die zur Nachfolge in das Fideikommiß be⸗ rufenen Familienmitglieder, werden hierdurch aufgefordert, sich beim Auf⸗ lösungsamt für Familiengüter in Berlin W. 57 (Kammergericht), zu melden. Die zuzuziehenden Anwärter, die besonders geladen sind, gelten, mit Ausnahme des nächsten Folgeberechtigten, als zustim⸗ mend zu dem Familienschluß, wenn sie weder spätestens am Tage vor dem Ter⸗ min durch Einreichung einer öffentlich oder öffentlich beglaubigten Urkunde bei dem Auflösungsamt noch in dem Termin eine Erklärung zu dem Familienschluß abgeben. Zuzuziehen sind diejenigen Anwärter, die sich entweder innerhalb des Deutschen Reichs aufhalten oder die zur Wahrnehmung ihrer Anwärterrechte einen innerhalb des Deutschen Reichs wohnhaften Bevollmächtigten bestellt und die Bevollmächtigung dem Auf⸗ lösungsamt durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nach⸗ gewiesen haben. Berlin, den 1. Juni 1929. Auflösungsamt für Familiengüter.

[23693] Der

Aufgebot. Wirt und Landwirt Emil Wienold in Benninghofen, Krs. Hörde, vertreten durch den Rechtsanwalt Vaerst in Dortmund⸗Hörde, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Teilhypotheken⸗ briefs über die auf dem Grundbuch⸗ blatt Berghofen Band 14 Blatt 397 in Abteilung 3 unter lfd. Nr. 8 für ihn eingetragene Darlehnsforderung von 500 Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird anfgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 27. Sep⸗ tember 1929, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 21, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Dortmund⸗Hörde, den 3. Juni 1929. Das Amtsgericht Dortmund⸗Hörde.

[23692] Aufgebot.

1. Der Eduard Weinfeld aus Ant⸗ werpen, Ae. Brialmont 37, 2. Frau Therese Grzesik aus Breslau, Grün⸗ eiche 2 a, vertreten durch Rechtsanwalt Kratzert, Breslau, haben das Aufgebot folgender Hypothekenbriefe beantragt: über die im Grundbuch Kiesewald Bd. II Bl, Nr. 53 in Abt. III Nr. 4 für den minderjährigen Schüler Eduard Weinfeld in Breslau, Rhedigerstr. 15, eingetragenen Darlehns von 300 Zent⸗ ner Roggen, über die in dem zu 1 be⸗ zeichneten Grundbuch unter Nr. 3 für die verehel. Kaufmann Therese Grzesik geb. Urbanski in Pleß eingetragenen 15 000 N. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. November 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.

Hermsdorf (Kynast), 27. Mai 1929.

Amtsgericht.

[23695] Aufgebot.

Der Provinzialverband von Ober⸗ schlesien, vertreten durch den Landes⸗ hauptmann in Ratibor, hat das Auf⸗ gebot des auf den dem Antragsteller gehörenden Grundstücken Leschnitz⸗Frei⸗ vogtei Blatt Nr. 53, 55, 62 und 120 in Abteilung II unter Nr. 3 bzw. c, 3 und 5, 1 und 1 für „das Dominium“ eingetragenen Vorkaufsrechts beantragt. Der Berechtigte bzw. deren Rechtsnach⸗ folger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. August 1929, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ . Gericht, Zimmer 6, an⸗ eraumten Aufgebotstermin ihre Rechte widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung mit ihren Nechten erfolgen wird. Leschnitz, Oberschl., den 1. Juni 1929. Das Amtsgericht. F 8/28. [23696] Aufgebot.

Es sind verschollen: 1. der am 3. De⸗ zember 1853 in Kirschau bei Wilthen in Sa. geborene und zuletzt in Dresden

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wohnhaft gewesene Eisenbahnangestellte Carl August Stern, 34 SR 1685/27, 2. der am 31. März 1887 in Liegnitz ge⸗ borene und zuletzt in Dresden wohnhaft ewesene Oskar Ernst Friedrich öning, 34 SR 2666/27, 3. der am 9. Juni 1866 in Kreuz (Ostb.) geborene und zuletzt in Dresden wohnhaft ge⸗ Kaufmann Eduard Alexander Ludwig Fisch, 34 SR 3/28, 4. der am 29. Mai 1895 in Dresden geborene und zuletzt daselbst wohnhaft gewesene Fleischergeselle Reinhold Heinrich Blechschmidt, 34 SR 1373/28, 5. der am 24. November 1867 in Großpost⸗ witz geborene Bäckergeselle Ferdinand Theodor Hanike, 34 SR 2388/28, 6. der am 4. September 1870 in Kleinnaun⸗ dorf b. Dresden geborene und zuletzt daselbst wohnhaft gewesene Emil Robert Bartelk, 34 SR 2504/28, 7. der am 10. Februar 1855 in Paßnau i. Böhmen geborene und zuletzt in Dresden wohn⸗ haft gewesene Schneider Johann Hufsky, 34 SR 136/29, 8. die am 1. Januar 1848 in Pirna geborene und zuletzt in Dresden wohnhaft gewesene Ernestine Anna Lauschke, 34 SR 237/29, 9. der am 17. Februar 1886 in Berthelsdorf b. Löbau geborene und zu⸗ letzt in Dresden wohnhaft gewesene Paul Alfred Redam, 34 SR 440/29, 10. der am 4. Dezember 1880 in Naun⸗ dorf b. Kötzschenbroda See. und zu⸗ letzt in Dresden wohnhaft gewesene Maurer Bruno Ehrenfest Beyer, 34 SR 169/29, 11. der am 26. November 1891 in Eutschütz b. Dresden geborene und zuletzt in Kaitz b. Dresden wohn⸗ haft gewesene Kupferschmied Emil Paul⸗ Kuhne, 34 SR 656/29. Auf Antrag zu 1 der Ehefrau Alma Bertha Stern geb. Zöbisch in Hamburg, Emilienstraße 65 Hs. E hpt., zu des Vaters, des Kassierers Ernst Böning in Dresden⸗A Arnoldstraße 7 II, zu 3 des Sohnes Albert Fisch in Berlin N. 24, Elsasser Straße 37 G.⸗H. III, Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Klawitter und Anacker in Danzig, Holzmarkt 15, I, zu 4 die Mutter Johanne Marie Bertha verw. Blechschmidt geb. Freund in Dresden⸗ N., Markusstraße 10 I, zu 5 des Vize⸗ lokalrichters Ernst Bienert in Dresden⸗ Pieschen, Bürgerstraße 30 I, als Ab⸗ wesenheitspfleger, zu 6 der Schwester, der Tischlergehilfensehefrau Klara Ida Franke geb. Bartelk in Radebeul b. Dresden, Eisoldstraße 1I1, zu 7 der Ehefrau Pauline Hufsky geb. Weinert in Leipzig⸗Volkmarsdorf, Hildegard⸗ sab 33 Erdg., zu 8 des Rechtsanwalts dr. Arno Winkler in Leipzig, Brüder⸗ straße 1 ptr., als Pfleger der unbe⸗ kannten Erben der am 21. Mai 1927 in Leipzig verstorbenen Professorswitwe Charlotte Hedwig Schaarschmidt geb. Loewe, zu 9 des Bruders, des Artisten Arthur Ewald Redam, z. Zt. in Dresden⸗N., Glacisstraße 7 Eg. bei Dietrich, zu 10 des Schwagers, des Postsekretärs a. D. Karl Adolf Hermann Pietzsch in Dresden⸗Cotta, Hühndorfer Straße 18I, zu 11 des Bruders, des Oberpflegers Emil Max Kuhne in Dresden⸗Fr., Friedrichstraße 40 III, werden die Verschollenen aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, der unter Erklärung der Sachen zu Feriensachen auf den 14. Dezember 1929, mittags 12 Uhr, bestimmt wird, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Lothringer Straße 1, I, Zim⸗ mer 105, zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. Alle, die über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen Auskunft zu erteilen ver⸗ mögen, werden nahe. drer spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht An⸗

zeige zu erstatten. Das Amtsgericht Dresden. Abt. I b, den 24. Mai 1929.

[23697] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby in Berlin, Potsdamer Str. 84 a, hat als vaciehestegge nach der am 4. April 1929 verstorbenen, in Berlin, Steglitzer Ecke Potsdamer Str. 106 b wohn jaft gewesenen Emma Berendt das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert dhre Forderungen pegen den Nachlaß der verstorbenen

mma Berendt spätestens in dem auf den 17. Oktober 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegen⸗ stands und des Grundes der Forderung

u enthalten. Urkundliche Beweisstücke find in Ur 1n oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche

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Straße

sich nicht melden, können unbeschabet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach FerieRieung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Anch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlich⸗ keit. Für die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, und Auf⸗ lagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der des Nachlasses nur ür den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin⸗Schöneberg, 28. Mai 1929. Amtsgericht. (9. F. 62. 29.)

[23698] Aufgebot. „Der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby in Berlin, Potsdamer Str. 84 a, hat als Nachlaßpfleger nach der am 25. April 1929 verstorbenen, zuletzt in Berlin, v. 1 wohnhaft gewesenen Seifenhändlerin Minna Borck das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die eca werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der Minna Borck spätestens in dem 88 den 17. Oktober 1929, vormittag 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ stands und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ fufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche ich nicht melden, können unbeschadet es Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ hung verlangen, als sich nach Be⸗ riedigung der nicht C. ge hlahen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin⸗Schöneberg, 29. Mai 1929. Amtsgericht. (9. F. 63. 29.) [23699] Aufgebot. Der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby in Berlin, Potsdamer Straße 84 a, hat als Nachlaßpfleger nach der am 15. Ja⸗ nuar 1929 verstorbenen, in Berlin, Kleine Andreasstr. 4, wohnhaft ge⸗ wesenen Witwe Katharina Schikorsky geb. Lange verw. Pohl das Aufgebots⸗ versahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Katharina Schikorsty geb. Lange verw. Pohl shi ens in dem auf den 17. Oktober 929, vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die e hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten. Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur lnsonheit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen 85 Erbe nach der Teilung des Nach⸗ sses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den einem Erbteil entsprechenden Teil der rbindlichkeit haftet. 9. F. 64. 29. Berlin⸗Schöneberg, 31. Mai 1929. Amtsgericht.

[23694] Aufgebot.

Die Grundbesitzerwitwe Anna Wallat geborene Gerull in Tirkseln, Erbin des am 16. Juli 1928 in Tirkseln ver⸗ storbenen Grundbesitzers August Wallat hat das Aufgebotsverfahren zum Zwech der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den des verstorbenen August Walla Eö“ in dem auf den 1. August

929, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 7, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegen⸗ stands und des Grundes der Forderung zu enthalten; Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen, Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ eschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Kaukehmen, den 3. Juni 1929.

Amtsgericht. 3

[23700] Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotssache des Christoph von Carlowitz in Fort Worth, Texas, hat das Amtsgericht in Eisleben für Recht er⸗ kannt: Die Teilschuldverschreibungen der Mansfeld'schen Kupferschiesfer bauenden Gewerkschaft zu Eisleben aus der vier⸗ prozentigen Anleihe über 6 Millionen Mark aus dem Jahre 1893: Lit. X 816, 2063, 2202, 2873 über je 1000 ℳ, Lit. B 444, 1982 über je 500 werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Eisleben, den 25. Mat 1929.

Das Amtsgericht.

23701]

Durch Ausschlußurteil vom 30. Mai 1929 ist der am 17. 6. 1874 in Harlinge⸗ rode geborene Schneider Fritz Fricke für tot erklärt. Als Todestag ist der 1. 1. 1916 festgestellt.

Bad Harzburg, den 30 Mai 1929.

Das Amtsgericht Harzburg.

Zustellungen.

[23278] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ehefrau Lina Jäckel geb. Geßler in Großpörthen Kreis Zeitz, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Wünscher in Naumburg a. S., klagt gegen den Schlosser Carl Wilhelm Jäckel, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Schraplau auf Grund des § 15672 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Naumburg a S. auf den 24. September 1929, vor⸗ mittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Naumburg a. S., den 29. Mai 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 8 des Landgerichts.

[23702] Beschluß.

In Sachen des früheren Buchhalters Adolf Rautmann in a h . 26, Antrag⸗ stellers Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Pistorius und Werlitz in Magdeburg —, gegen den Magde⸗ burger Verein für Dampfkesselbetvieb, jur. Person, vertveten durch seinen Vor⸗ 8e. in Magdeburg, Adelheidring 16, Antragsgegner Progeßbevollmächtigge: Rechtsanwälte Justizrat 1 Rethfeld und Dr. Martin in Magde⸗ burg —, hat die bei dem Oberlandes⸗

richt in Naumhurg „9. S. gebildete Spruchstelle für Goldbilangen auf den Antrag des Antragstellers vom 7. 1929 in der Sitzung vom B. Mai beschlossen: Die Verein für

1929 beim Magdeburger Dampfkesselbetrieb in Magdeburg gebildete Versorgungskasse ist eine Betriebspensionskasse im Sinne

des Aufwertungsgesetzes. Ihre Mittel rühren nicht aus freiwilligen Zu⸗ wendungen des Arbeitgebers her. Ihr

Vermögen war gesondert zu verwalten

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