1929 / 129 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

und anzulegen und ist gesondert ver⸗

waltet und angelegt worden. Die Kosten

at der Antragsgegner zu tragen. Der Wert des Gegenstandes wird auf 10 000 RM festgesetzt. Diese Entscheidung ist mit der sofortigen Be⸗ schwerde Die Beschwerde ist binnen einem Monat nach Zustellung der Entscheidung bei der Aufwertungs⸗ stelle, deren Entscheidung angefochten wird oder bei dem Reichswirtschafts⸗ gericht schriftlich einzulegen oder münd⸗ ich zur Niederschrift des Geschäfts⸗ beamten der Aufwertungsstelle oder des Reichswirtschaftsgerichts anzubringen. Für die Gläubiger, die sich nicht an dem Verfahren beteiligt haben, beginnt die

Tage der Entscheidung.

des Verfahrens

mit dem

der

Mahr.

[23279] yOeffentliche Zustellung.

Die Firma Otto Friedeberg zu Rostock, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Jenß, Rostock, klagt gegen den Elektromeister Helmuth Trost, früher in Graal, setzt unbekannten Aufenthalts, wegen Schuld, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig und evtl. gegen Sicherheitsleistnng vorläufig pollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin RM 600. zu bezahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Mecklb.⸗Schwerinschen Land⸗ gerichts in Rostock auf den 9. Oktober 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Rostock, den 29. Mai 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Mecklb.⸗Schwerinschen Landgerichts.

Beschwerdefrist Veröffentlichung Gründe: pp.

Schaefer. Horschak.

5. Perluft⸗ und Fundsachen.

Abhanden gekommen ist: Dem Deutschen Reichsfinanzministerium, hier, der Talon zu Lei 5000 5 % Rumänen⸗ rente von 1903 Nr. 162 739.

Berlin, den 5. 6. 1929. (Wp. 60/29.) Der Polizeipräsident. Abt. IV E.⸗D. J. 4.

[23724]

Verloren. 1 Talon Lei 1000 Rumän Rente von 1890 Nr. 119 829, 1 Talon Lei 1000 Rumän. Rente von 1903 Nr. 90 758, 1 Talon Lei 500 Rumän Rente von 1903 Nr. 11 057. 8

Einbeck, den 30. Mai 1929. 8

Landrat. 1

[23725] Aufgebot.

Der von der früheren Mecklenburgischen Lebensversicherungsbank auf Gegenseitigkeit in Schwerin jetzigen Lübeck⸗Schweriner Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Lübeck, ausgestellte Versicherungsschein Nr. 43 664, lautend auf den Kaufmann Gustav Friedrich Kärcher, Kaufmann in Cannstatt, ist verlorengegangen. Falls binnen zwei Jahren kein Einspruch bei uns erfolgt, wird der Versicherungs⸗ schein für kraftlos erklärt.

Lübeck, den 3. Juni 1929. Lübeck⸗Schweriner Lebensversiche⸗

rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

6. Auslosung usw. von Wertpavieren.

[24179] Braunkohlengewerkschaft Breunsdorf.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 59 vom 11. März 1929 und in den Gesellschaftsblättern, nach denen wir die 5 % ige Anleihe unserer Gewerk⸗

schaft vom Jahre 1907 zur Rück⸗ zahlung auf den 1. Juli 1929 gekündigt

haben, machen wir hierdurch bekannt, daß uns die Spruchstelle beim Oberlandes⸗ gericht in Dresden auf Grund ihres Be⸗ schlusses vom 10. Mai 1929 die Bar⸗ ablösung dieser Anleihe zu dem ge⸗ nannten Termin gestattet und den Ab⸗ lösungsbetrag auf RM 46,74 für 500 Nennbetrag festgesetzt hat.

Die Zinsen bis 1928 einschließlich sind auf die entsprechenden Zinsscheine gezahlt worden. Die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1929 gelangen mit dem Barablösungsbetrage zur Aus⸗ zahlung.

Der auf eine Schüldverschreibung zur Auszahlung gelangende Betrag berechnet sich wie folgt:

Schuldverschreibung

Nennwert der

500, abgestempelt auf RM 75, herab⸗

esetzt durch Beschluß des Amtsgerichts Voraa vom 9. Juli 1928 auf RM RM 50 1 46,74

zuzüglich Zinsen für 1929 ab 10 % Kapitalertragsteuer 1,13 47,87

1 der Schuldverschrei⸗ bungen wird vom 1. Juli 1929 ab ein⸗ gestellt.

In der obenbezeichneten Bekanntmachung haben wir betanntgegeben, daß wir be⸗

Die Verzinsung

schlossen haben, die Genußrechte der Anleihe vom Jahre 1907 durch eine Bar⸗ abfindung abzulösen. Die Spruchstelle hat auf unseren Antrag hin festgestellt, daß durch eine Barabfindung, welche wir zum 1. Jult 1929 an Stelle der auf die vorbezeichnete Anleihe entfallenden Genuß⸗ rechte in Höhe von 30 % des Nennwerts des Genußrechts gewähren, dessen Zeitwert nicht unterschritten wird. Auf jedes über RM 50 lautende Genußrecht entfällt demnach ein Betrag von RMN 15.

Die Einlösung der Schuldverschrei⸗ bungen und Genußrechte einschließlich der Zinszahlung quf die Schuldverschreibungen erfolgt vocn N. Juli 1929 ab bei den nachgenannten Einlösungsstellen gegen Einreichung der Schuldverschreibungen und der dazugehsrigen Zinsscheinbogen und einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis. 1

Einlösungsstellen sind: Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Berlin,

Dresdner Bank, Berlin,

Bankhaus Hardy & Co., Berlin,

Bankhaus S. Bleichröder Berlin,

A. Schaaffhausen'scher Bankverein, Köln,

Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt,

Leipzig, .“ Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt, Breunsdorf, im Mai 1929.

Altenburg. Braunkohlengewerkschaft Breunsdorf.

[23727] 8 . Der west⸗ und südjütische Credit⸗ verein.

Infolge § 37 der Statuten des Ver⸗ eins sind heute auf dem Bureau des Vereins von dem hiesigen Notarius publicus die nachstehenden zu der ersten Serie der Vereinsabteilung für 4 prozentige Anleihen gehörenden Obli⸗ gationen zur Zahlung am 11. Juni

1929 ausgelost worden, nämlich: 4 % Anleihe

1. Serie rückzahlbar zu 110 %.

Lit. A zu 2000 Kr. Nr. 126 216 339 1308 1316 (1321 *²⁄ ) 1360 1362 1588 1839 1874 1975 2244 2538 2592 2896 2945 (3143 ¹½ 6) 3241 3242 3598 3599 3600 3610 3825 4279 4287 4607 4622 4825 4838 5186 5359 5380 5382 5479 5510 5524 5981 6251 6274 6285 6344 6412 6497 6535 6666 6871 7089 7126 7133 7137 7258 7272 7599 7632 7651 7825 7889 7984 8034 8072 8502 9237 9260 9290 9350 9358 9360 9540 9739 9757 10930 11593 14427 14726 14811 15089 15090 15091 17014 17383 17384 18567.

Lit. B zu 1000 Kr. Nr. 230 497 790 1411 1707 1962 1981 2525 3049 3477 3506 5013.

Lit. C zu 200 Kr. Nr. 186 276 283

Diese gezogenen Obligationen werden von uns in unserem Büro, von der Privatbank in Kopenhagen und von der Norddeutschen Bank in Hamburg mit einem Zuschlage von 10 Prozent im 11. Juni Termin d. J. eingelöst, nach welchem Termine keine Zinsen bezahlt werden.

Die verlosten Obligationen und Coupons sind in Deutschland bei der Norddeutschen Bank in Hamburg zahlbar, und zwar nur in dänischen Kronen, nicht in der jetzt gültigen deutschen Valuta.

Die im Verzeichnis in Klammer auf⸗ geführten Kassenobligationen, die zu den beigefügten früheren Terminen ausgelost sind, werden aufs neue ein⸗ gerufen und werden von den Kündi⸗ ungsterminen ab keine Zinsen von 8 Obligationen bezahlt, und bei Bezahlung des Obligationsbetrages wird der Betrag für evtl. fehlende Zinsencoupons abgezogen.

Die Direktion des west⸗ und füd⸗ jütischen Creditvereins. Ringkobing, den 1. März 1929. Troensegaard. P. Lauersen. J. Clausoger.

[23728]

Mit der Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums hat der Minister des Innern zugleich für den Finanz⸗ minister laut Urkunde vom 13. März 1929 M. d. J. IV b 180, Fin.⸗Min. I. E 815c der Provinzial⸗Hilfskasse für die Provinz Niederschlesien zu Breslau die Genehmigung zur Ausgabe von 8 Pigen durch Feingoldhypotheken gedeckten und auf den Inhaber lauten⸗ den Goldpfandbriefen bis zum Be⸗ trage von

GM 10 000 000,— erteilt. Für jede geschuldete Goldmark ist der in Reichswährung ausgedrückte Preis von ½ % ꝙkg Feingold zu zahlen.

Die Begebung der Anleihe ist auf das Inland beschränkt. Ihr Erlös ist zur Gewährung von Hypothekendarlehen zu verwenden.

Der jährliche Zinssatz beträgt 8 v. H. des Anleihekapitals.

Die Tilgung erfolgt nach dem fest⸗ zustellenden Tilgungsplan vom Beginn des auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden Rechnungsjahres ab mit mindestens ½ v. H. des Anleihekapitals zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung er⸗ sparten Zinsen durch Ankauf oder Auslosung. Verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung bleibt vorbehalten. Kapital und Zinsen werden bei Fällig⸗ keit in gesetzlichen Zahlungsmitteln bezahlt. .

Breslau, den 3. Juni 1929. Direktion der Provinzial⸗Hilfskasse

641 777 839. Nr. 82 155 740.

Lit. D zu 100 Kr. Landschaft für

in Stettin. 2 P r o 9 p ekt 8 über GM 3 580 100 5 %ige Goldpfandbriefe ( Stück 1531 über je 1500 GM Nr. 667 7) 600 77 9) 1488 WIW 1.

1197 E“ 8

y 496 99 209 5704

Die Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz (früher genannt Pommerscher Landkreditverband) ist im Jahre 1871 auf Grund des mittels landesherrlicher Kabinettsordre vom 9. August 1871 bestätigten Statuts für den Pommerschen Landkreditverband errichtet worden. Sie ist juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtliche Kreditanstalt mit dem Zweck, den Besitzern ländlicher Grundstücke, welche nach den Grundsätzen der Pommerschen Landschafts⸗ ordnung nicht bepfandbriefungsfähig sind, in den Regierungsbezirken Stettin, Köslin und Stralsund, jedoch mit Ausschluß der Kreise Dramburg und Schivelbein, einen dauernden und besonders zugesicherten Bodenkredit zu gewähren. Ihr Sitz ist Stettin.

Die Verwaltung und Vertretung der Neuen Pommerschen Landschaft für den Kleingrundbesitz besorgt die Pommersche Landschaft durch ihre Behörden und Beamten. Die Generallandschaftsdirektion bedient sich in dieser Eigenschaft in ihren Verfügungen und Ausfertigungen der Bezeichnung „Generaldirektion der Neuen Pommerschen Landschaft für den Kleingrundbesitz“. Die Landschaftsbezirks⸗ direktionen unterzeichnen bei solcher Vertretung „Bezirksdirektion der Neuen Pom⸗ merschen Landschaft für den Kleingrundbesitz“. 3 .“

Die Verwaltungsorgane sind neben den örtlichen Bezirksdirektionen Anklam, Stargard, Treptow a. d. R. und Stolp die Generaldirektion der Neuen Pommerschen Landschaft für den Kleingrundbesitz, der durch die vier Meistbeteiligten der Neuen Pommerschen Landschaft verstärkte Engere Ausschuß der Pommerschen Landschaft und die Generalversammlung. 1

Die Generaldirektion der Neuen Pommerschen Landschaft für den Kleingrundbesitz ist die Zentralverwaltungsbehörde und vertritt die Neue Pom⸗ mersche Landschaft nach innen und nach außen. Sie ist 1“ die Grundsätze des Kreditwesens aufrechtzuerhalten, sie pünktlich ausführen zu lassen, das allgemeine Beste desselben überall zu fördern und jeden Nachteil zu beseitigen und zu verhindern. Sie führt den Schriftwechsel mit allen Behörden in allen Angelegenheiten, die das Ganze des Kreditwesens und das allgemeine Wohl der verbundenen Grundstücks⸗ besitzer betreffen, und vertritt die Landschaft in Prozessen, insoweit als die Bezirks⸗ direktionen nicht zuständig sind. Sie besteht aus dem Generallandschaftsdirektor als Vorsitzenden, zwei Generallandschaftsräten und dem Generallandschaftssyndikus, letzterer mit nur beratender Stimme. Die Mitglieder sind mittelbare Staats⸗ beamte. Der Generallandschaftsdirektor und die Generallandschaftsräte werden von den Deputierten der vier Landschaftsbezirke, als den Vertretern der in jedem Landschaftsbezirk vereinigten Sozien, auf die Dauer von je sechs Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen der Bestätigung durch das Staatsministerium.

Der regelmäßig alljährlich, im übrigen nach Bedarf zusammentretende Engere Ausschuß ist die Vertretung der in der Pommerschen Landschaft zusammenge⸗ schlossenen Kreditverbundenen und dient vornehmlich zur Kontrolle der Generalland⸗ schaftsdirektion. Er besteht aus dem Generallandschaftsdirektor als Vorsitzenden, den übrigen Mitgliedern der Generallandschaftsdirektion, den Direktoren der vier Land⸗ schaftsbezirke und je einem gewählten Deputierten der vier Landschaftsbegirke. An den Verhandlungen des Engeren Ausschusses nehmen die vier Meistbeteiligten der Neuen Pommerschen Landschaft teil, soweit Fragen der Rechnungsprüfung und Vermögensverwaltung der Neuen Pommerschen Landschaft zur Beratung stehen, wobei sie das volle Stimmrecht haben. Die Meistbeteiligten werden von der General⸗ direktion, und zwar je einer aus den vier Bezirken einberufen.

Die Generalversammlung bildet die allgemeine Vertretung der neuland schaftlichen Kreditverbindung. Ihr gebührt insbesondere die Beschlußfassung über Satzungsänderungen. Ihre Einberufung erfolgt alle drei Jahre durch die General⸗ landschaftsdirektion aus eigener Entschließung oder je nach Bedürfnis auf Beschluß des Engeren Ausschusses. An der Generalversammlung nehmen teil die Mitglieder der Generallandschaftsdirektion und ein Abgeordneter für jeden landrätlichen Kreis,

für die Provinz Niederschlesien. den Kleingrundbesitz

Neue Pom mersche

[23364].

Abfindungspfandbriefe) 1 1531 1532 1856 1857 2523 2524 4011 4012 5208

in welchem Teilnehmer vorhanden sind. Die Abgeordneten und deren Stellvertreter werden von sämtlichen Darlehnsschuldnern des Kreises aus der Mitte der Pfandbrief⸗ schuldner gewählt. Den Vorsitz auf der Generalversammlung führt ein von dem Preußischen Staatsministerium ernannter Kommissar, bei seiner Verhinderung der Generallandschaftsdirektor. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Beschlüsse der Generalversammlung welche Abänderungen der Satzung enthalten, erfordern eine Mehrheit von Zwei⸗ dritteln der Stimmen der Versammlung. Sie bedürfen der staatlichen Genehmigung und, solange die Landschaft unter der Verwaltung der Pommerschen Landschaft steht, der Zustimmung des Engeren Ausschusses beziehungsweise des Generallandtages der Pommerschen Landschaft. An Stelle der Genehmigung durch das Preußische Staats⸗ ministerium genügt die Genehmigung des vorgesetzten Ministers, wenn die Beschlüsse lediglich eine Abänderung oder Ergänzung der Abschätzungsgrundsätze oder des Ab⸗ schätzungsverfahrens zum Gegenstande haben.

Die Angelegenheiten der Landschaft werden unter Aufsicht der Preußischen Staatsregierung und zwar des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten geleitet beziehungsweise überwacht durch die Generaldirektion, den Engeren Aus⸗ schuß und die Generalversammlung. Die unmittelbare Staatsaufsicht führt ein von der Preußischen Regierung bestellter Kommissar.

Der Landschaft ist nach Maßgabe des vom Preußischen Staatsministerium genehmigten, von den Abfindungspfandbriefen und ihren Deckungshypotheken handelnden AbschnittsLder Satzung die Befugnis erteilt, auf den Inhaber lautende 5 %ige Goldpfandbriefe der Neuen Pommerschen Landschaft für den Klein⸗ grundbesitz (Abfindungspfandbriefe) auszugeben. Demgemäß sind die obigen Gold⸗ mark 3 580 100 5 %igen Goldpfandbriefe (Abfindungspfandbriefe), die den Gegen⸗ stand dieses Prospektes bilden, ausgegeben worden; daneben sind noch GM 54 120 Pfandbriefe in Abschnitten zu GM 30 ausgefertigt worden, die an der Berliner Börse nicht zur Einführung kommen. 8

Die Pfandbriefe werden ausgefertigt mit drei mechanisch verviel⸗ fältigten Unterschriften der Mitglieder der Generaldirektion unter Angabe des Datums der Ausfertigung durch diese. Sie tragen ferner die eigenhändige Namensunterschrift des die erfolgte Eintragung in das Goldpfandbriefregister bescheinigenden Kontroll⸗ beamten sowie das Datum dieser Eintragung und sind sodann mit dem mechanisch vervielfältigten Namensvermerk des die satzungsgemäße Sicherheit bescheinigenden Generallandschaftssyndikus und dem Datum dieser Bescheinigung versehen. Das zuletzt erwähnte Datum gilt als Tag der Ausgabe der einzelnen Pfandbriefe. Jeder Goldpfandbrief trägt außerdem oben rechts die Nummer, unter welcher er im Gold⸗ pfandbriefregister eingetragen steht. 1

Den Goldpfandbriefen werden auf einen Zeitraum bis zu zehn Jahren Zinsscheine zur Erhebung der halbjährlichen, am 1. Juli und am 2. Januar nach⸗ träglich fälligen Zinsen, und jeder Zinsscheinreihe wird ein Erneuerungsschein, welcher seinen Inhaber zum Empfange der neuen Zinsscheinreihe ermächtigt, beigegeben. Die Erneuerungsscheine tragen die im Wege der mechanischen Vervielfältigung her⸗ gestellte Unterschrift des Generallandschaftsdirektors. Der erste am 1. Juli 1929 fällig werdende Zinsschein lautet auf ein volles Jahr (1. Juli 1928 bis 30. Juni 1929). Die Vorlegungsfrist für die Zinsscheine beträgt ein Jahr.

Zur Deckung der Goldpfandbriefe dienen die der Landschaft für die Pfand⸗ briefshypotheken alter Währung zustehenden Aufwertungshypotheken sowie die sonstigen nach der dritten Verordnung über die Aufwertung der Ansprüche aus Pfand⸗ briefen und Schuldverschreibungen landschaftlicher (ritterschaftlicher) Kreditanstalten vom 22. März 1928 und nach §2 Absatz 3 des Pfandbriefgesetzes vom 21. Dezember 1927 als Deckungsmasse zugelassenen Beträge. Die Deckungshypotheken sind, von besonderen Ausnahmefällen abgesehen, erststellig und innerhalb der landschaftlichen Beleihungsgrenze eingetragen. Die landschoftliche Beleihungsgrenze bestimmt sich nach einer landschaftlichen Taxe, welche den von dem Preußischen Staatsministerium oder dem vorgesetzten Minister genehmigten Abschätzungsgrundsätzen entsprechen muß.

Den Inhabern der Goldpfandbriefe haften als Sicherheit die aus der wert⸗ beständigen, auf Goldmark lautenden Hypothek fließenden dinglichen Rechte und dieijenigen persönlichen Forderungsrechte, welche der Landschaft gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks und gegen die Darlehnsnehmer zustehen, sowie auch das gesamte sonstige Vermögen der Landschaft unter Vorbehalt besserer Rechte Dritter. 1

Die Goldpfandbriefe und die in ihnen verschriebenen Zinsen lauten auf Gold⸗

mark, die dem Geldwert einer bestimmten Menge Feingold entsprechen. Als Verrechnungseinheit gilt die im Münzgesetz vom 30. August 1924 (Reichsgesetz⸗ blatt II1 S. 254) für 1 Kilogramm feinen Goldes festgesetzte Zahl von Markstücken, 10 Goldmark sind hiernach 3,5842 Gramm Feingold. Die Pfandbriefe sind Schuld⸗ ETu““] auf den Inhaber und dürfen von diesem nicht gekünvdigt werden. Die den Goldpfandbriefen zugrunde liegenden Deckungshypotheken können seitens der Schuldner durch Einlieserung von Pfandbriefen, welche in Höhe ihres Nennbetrages auf die Darlehnsschuld angerechnet werden, oder durch Barzahlung abgelöst werden. Sie unterliegen vom 1. Januar 1928 ab einer regelmäßigen Tilgungs⸗ pflicht von halbjährlich wenigstens vom Hundert. Tie durch die fortschreiten de Tilgung zur Verzinsung nicht mehr erforderlichen Beträge (Zinsersparnisse) dienen gleichfalls der Tilgung. Die Landschaft hat die in die Deckung der Abfindungspfand⸗ briefe eingehenden ordentlichen und außerordentlichen baren Rückzahlungen sowie die durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsbeträge zur Einlösung von Ab⸗ findungspfandbriefen zum Nennwert im Wege der Auslosung zu verwenden. Dasselbe gilt nach näherer Bestimmung der Oberaufsichtsbehörbe für das als Deckung von Goldpfandbriefen dienende Geld (Artikel 1 § 6 Satz 3 der Verordnung vom 22. März 1928). .

Der Aufruf der Pfandbriefe ist nur zulässig zum 30. Juni oder zum 31 Dezember. Soweit Auslosungen vorzunehmen sind, erfolgen sie in den Monaten Mai oder November. Die Bekanntmachung ist mit mindestens vierwöchiger Frist, jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach erfolgter Auslosung durch wenigstens einmalige Einrückung in den weiter unten angegebenen Blättern, zu erlassen. Die Frist beginnt mit dem auf die erstmalige Einrückung folgenden Werktage. Die auf⸗ gerufenen Pfandbriefe sind mit den zugehörigen noch nicht fälligen Zinsscheinen in umlaufsfähigem Zustande einzuliefern. Mit dem Tage, für welchen der Aufruf erfolgt ist, endet die weitere Verzinsung. I11

Sowohl die Einlösung der aufgerufenen Pfandbriefe als auch die Einlösung der am 1. Juli und 2. Januar fällig werdenden Zinsscheine erfolgt in deutscher Reichs⸗ währung unter Zugrundelegung des jeweiligen amtlich festgestellten Preises der⸗ jenigen Feingoldmenge, auf welche der Anspruch des Inhabers geht.

1. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der vom Reichs⸗ wirtschaftsminister oder der von ihm bestimmten Stelle im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger amtlich bekanntgemachte Londoner Goldpreis.

Die Umrechnung in deutsche Reichswährung geschieht nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für das Pfund Sterling (Auszahlung London). Als Stichtag sowohl für den Londoner Goldpreis als auch für das Pfund Sterling gilt der zehnte des Fälligkeitsmonats, jevoch der zehnte des Vormonats, wenn der Fälligkeitstag in den ersten 10 Tagen eines Monats liegt. 3

Werden am Stichtage Londoner Goldpreise nicht bekanntgemacht oder amtliche Notierungen für das Pfund Sterling nicht bewirkt, so gelten die vor diesen Tagen zuletzt bekanntgemachten Preise oder Notierungen. Der ermittelte Geldwert ist von der Generallandschaftsdirektion vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen der Zinsscheine im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntzumachen.

2. Ergibt sich jedoch bei solcher Umrechnung (zu 1) für das Kilogramm Fein⸗ gold ein Preis von nicht mehr als 2820 RM und von nicht weniger als 2760 RM, so ist für jede Goldmark eine Reichsmark zu entrichten. 8

Zahlstellen für Einlösung der Zinsscheine sind die Generallandschafts⸗ kasse zu Stettin, die Landschaftskassen in Anklam, Stargard, Treptow a. d. R. und Stolp und die Landschaftsagentur in Berlin (zurzeit F. W. Krause & Co., Bank⸗ geschäft, Kommanditgesellschaft auf Aktien).

Alle die Goldpfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger und einem Berliner Börsenblatte.

Stettin, im Mai 1929. 88 1 8

Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz. v. Eisenhart Rothe.

Auf Grund des vorstehenden Prospekts sind

6GM 3 580 100 5 %ige Goldpfandbriefe briefe) der Neuen Pommerschen Landschaft für den Klein⸗ grundbesitz Stück 1531 über je 1500 GM Nr. 1— 1531, Stück 325 über je 900 GM Nr. 1532—1856, Stück 667 über je 600 GM Nr. 1857 bis 2523, Stück 1488 über je 300 GM Nr. 2524 4011, Stück 1197 über je 100 GM Nr. 4012 5208, Stück 496 über je 50 GM Nr. 5209 bis 5704

andel und zur Notierung an der Berliner Börse zugelassen worden.

Berlin/Stettin, im Mai 1929. 18“ 5

Deutsche Bank. Landschaftliche Bank der Provinz Pommern.

zum

Abfindungspfand- .

Erste Anzeigen

beilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsan

Nr. 129.

Berlin, Donnerstag, den 6. Funi

Aktiengesellschaft.

Die Generalversammlung findet am

29. Juni 1929, vormittags 11 Uhr,

den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Berlin S. 14, Stallschreiberstraße 5, statt mit folgender Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts für 1928.

2. Vorlage der Bilanz sowie Gewinn⸗

und Verlustrechnung für 1928.

3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.

4. Umwandlung des Aktienkapitals bzw. der einzelnen Aktien auf die gesetzlich vorgeschriebenen Einheitswerte. Verschiedenes.

Der Aufsichtsrat. ““ riedrich Carl vom Bruck. err Dr. Hans Meydenbauer ist aus

dem Aufsichtsrat 1n a Gesellschaft ausgeschieden.

An dessen Stelle ist Herr August

Wilhelm Silgradt bestellt worden.

Nauck’sche Buchdruckerei A.⸗G.

Der Vorstand.

[24218] Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer

Gesellschaft zu der am Dienstag, den

25. Juni 1929, nachmittags 4 Uhr,

in Berlin, Restaurant Patzenhofer, Fried⸗

richstraße 71, stattfindenden ordentlichen

Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Berichterstattung und Vorlegung der Bilanz sowie Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung per 31. Dezember 1928.

„Beschlußfassung wegen Genehmigung der Bilanz sowie Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung.

Erteilung der Entlastung für Aufsichts⸗ rat und Vorstand.

4. Neuwahlen zum Aufsichtsrat.

5. Verschiedenes.

Stimmberechtigt sind alle Aktionäre, die ihre Aktien spätestens drei Tage vor der Generalversammlung bei dem Bankge⸗ schäft Jaqu. Blumenthal, Berlin, Mon⸗ bijouplatz 10, hinterlegt haben.

Berlin⸗Charlottenburg, Königin⸗ Elisabeth⸗Straße 44/45, den b. Juni 1929.

Auto⸗Borx⸗George Akt.⸗Ges.

Der Vorstand. George. [23886] Güldenhaus Aktiengefellschaft

in Bremen.

Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung auf Sonnabend, den 29. Juni 1929, mittags 12 Uhr, im Sitzungssaal der Direction der Dis⸗ conto⸗Gesellschaft, Filiale Bremen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 1928 nebst Bilanz sowie Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1928.

2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ ssichtsrats.

8. Wahlen zum Aufsichtsrat. „Stimmberechtigt sind nur die Aktionäre, die spätestens am 26. Juni 1928 ihre Aktien im Geschäftslokal der Gesellschaft oder bei den folgenden Banken:

Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Filiale Bremen,

J. F. Schröder Bank, K. a. A., Bremen, oder bei einem deutschen Notar hinterlegt und Stimmkarten abgefordert haben.

Bremen, den 4. Juni 1929.

Der Vorstand.

[23891]

Die 6. ordentliche Generalver⸗ sammlung unserer Gesellschaft findet statt am Freitag, den 28. Juni 1929, vormittags 10 Uhr, im Büro des Justizrats und Notars Richard Stuben⸗ rauch, Berlin SW. 68. Charlottenstraße Nr. 84. Tagesordnung:

Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Ge⸗ schäftsberichts des Vorstands und E“ über das Geschäftsjahr

2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗

sammlung sind diejenigen Aktitonäre be⸗ rechtigt, die bis zum 25. Juni 1929 bei der Gesellschaft oder beim obengenannten Notar während der Geschäftsstunden: a) ein doppeltes Nummernverzeichnis der zur Teilnahme bestimmten Aktien ein⸗ reichen oder b) ihre Aktien oder die dar⸗ über lautenden Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder des Berliner Kassen⸗ Vereins an einer der obengenannten Stellen hinterlegen. Dem Erfordernis zu b kann auch durch Hinterlegung bei irgendeinem deutschen Notar genügt werden. Berlin, den 5. Junit 1929.

Dr. Struve & Soltmann

Akt. Gef. Der Vorstand. Memmel. v. Borries.

[23881]

Hierdurch werden die Aktionäre der Vereinigten Eisenhütten und Ma⸗ schinenbau Aktiengesellschaft in Vörde zu der am Dienstag, den 2. Juli d. J., nachmittags 3 ½ Uhr, stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung in das Amtszimmer des Herrn Justizrat Dane, Düsseldorf, Kloster⸗ straße 14, mit folgender Tagesordnung geladen:

1. Vorlage der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats sowie der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung über das Geschäftsjahr 1928. Genehmigung der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

.Der § 16 Absatz 1 des Statuts soll hinsichtlich der Vergütung des Auf⸗ sichtsrats abgeändert werden. Verlängerung der in der General⸗ versammlung vom 20. August 1928 für die Einreichung der alten Aktien gestellten Frist.

„Aktionäre, die an der Generalversamm⸗ lung mit Stimmrecht teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien bei den im Gesetz oder Statut vorgeschriebenen Stellen spätestens am 3. Tage vor der Generalversammlung hinterlegt haben.

Vörde, den 4. Juni 1929. Vereinigte Eisenhütten und Maschinenbau Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. Dr. Dicken.

[23870]

„Tagesordnung der sechsten ordent⸗ lichen Generalversammlung am Donnerstag, den 27. Juni 1929, nachmittags 4 Uhr, in unseren Ge⸗ schäftsräumen, Planstistrase 107.

1. Vorlegang des Geschäftsberichts und der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1928.

2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Erteilung der Ent⸗ lastung für Vorstand und Aufsichtsrat.

3. Aufsichtsratswahl.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Reichs⸗ bank spätestens am dritten Werktage vor der Generalversammlung bei

der Gesellschaftskasse Planitzstraße 107,

der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt, Filiale Chemnitz, Chem⸗ nitz, Poststraße 15,

der Chemnitzer Girobank K.⸗G., Chemnitz, Poststraße 17,

hinterlegen.

Chemnitz, im Juni 1929.

Allgemeine Maschinenbau⸗ Gesellschaft A.⸗G., Chemnitz.

Der Vorstand. Abel. [23901]

Die Aktionäre der „Adler“ Deutsche Portland⸗Cement⸗Fabrik Aktien⸗ Gesellschaft, Berlin NW. 7, Friedrich⸗ straße 100, werden hiermit zu der am Freitag, den 28. Juni 1929, 13 Uhr, im Grünen Saal des Verbandes der Baugeschäfte von Gr. Berlin E. V., Berlin W. 9, Köthener Str. 38, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats sowie Vorlegung und Ge⸗ nehmigung der Bilanz und des Ge⸗ winn⸗ und Verlustkontos 1928 und Beschlußfassung über Verteilung des Reingewinns.

Erteilung der Entlastung an Vor⸗ stand und Aufsichtsrat.

. Statutenänderung: § 5 Abs. 4 (An⸗ zahl der den Aktien beigefügten Dividendenscheine); § 10 (Aenderung der Zahl und der Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder).

4. Aufsichtsratswahlen.

Aktionäre, welche in der Generalver⸗

Chemnitz,

haben ihre Aktien spätestens am Mon⸗ tag, den 24. Juni d. J., bei einer der folgenden Stellen zu hinterlegen:

Kasse der Gesellschaft, Berlin NW. 7, Friedrichstr. 100,

Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G., Charlottenstr. 47,

Darmstädter und Nationalbank Komm. Ges. a. A., Berlin W. 8, Behren⸗ straße 68/69,

Deutsche Bank, Berlin W. 8, Behren⸗ straße 9/13,

Bank des Berliner Kassen⸗Vereins (nur für Mitglieder der Giroeffektendepots), Berlin W. 56, Oberwallstr. 3,

J. Drepfus & Co., Berlin W. 8, Französische Str. 32,

Jarislowsky & Co., Berlin W. 8 Jäger⸗ straße 69, 8 und einem deutschen Notar. Berlin, den 5. Juni 1929.

„Adler“ Deutsche Portland⸗Cement⸗Fabrik

Aktien⸗Gesellschaft. Der Aufsichtsrat. 8 Dr. Hirschel, Justizrat.

sammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen,

[23793]

Die Aktionäre laden wir hiermit zu der am Sonnabend, den 29. Juni 1929, nachmittags 5 Uhr, in unseren Ge⸗ schäftsräumen, Lange Straße 17, statt⸗ findenden Generalversammlung zur Beratung und Beschlußfassung über fol⸗ gende Tagesordnung ein:

1. Vorlage des Berichts und der Bilanz

für 1928.

2. Deren Genehmigung und Entlastungs⸗

erteilung.

3. Aufsichtsratswahl.

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung ist erforderlich, daß die Aktien oder Depotscheine über deren Hinterlegung spätestens am dritten Werktage vor der Generalversammlung bei unserer Gesell⸗ schaftskasse hinterlegt werden.

Chemnitz, den 4. Juni 1929.

Chemnitzer Kreditbank V Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Ehrlich. Strauß.

[24243] Dresdner Albuminpapierfabrik Aktiengesellschaft.

Die vierundvierzigste ordentliche Generalversammlung unserer Aktio⸗ näre soll Freitag, den 28. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, in der Kanzlei der Herren Rechtsanwälte Geh. Jus.izrat Dr. Felix Bondi, Justizrat Dr. Julius Bondi, Dr. Gumprecht, Dr. Echarti und Dr. Heiduschka in Dresden⸗ Altstadt, Johann⸗Georgen⸗Allee 9 I, ab⸗ gehalten werden. Die Herren Aktionäre werden hierzu eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des mit den Bemerkungen des Aufsichtsrats versehenen Berichts des Vorstands über das Geschäftsjahr 1928. Beschlußfassung über die Bilanz. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Auflösun 1““ mit dem 28. Jun

Satzungsänderung, betr. § 18 (Auf⸗ sichtsratsvergütung).

Die Legitimation zur Teilnahme an der Generalversammlung erfolgt gemäß § 9 unserer Satzung durch Vorzeigung der Aktien oder der über deren Niederlegung bei der Dresdner Bank in Dresden oder bei dem Bankhaus Hardy & Co. G. m. b. H. Berlin W. 56, Markgrafenstraße Nr. 36, oder bei einer öffentlichen Be⸗ hörde oder bei einem deutschen Notar ausgestellten Depositenscheine.

Der Geschäftsbericht für 1928 liegt vom 14. Juni d. J. an bei der Dresdner Bank in Dresden zur Einsicht der Herren Aktionäre aus.

Dresden, den 3. Juni 1929. Dresdner Albuminpapierfabrik Aktiengesellschaft.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:

von Flotow. 273 J. Neumann Aktiengesellschaft, Verlin.

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 27. Juni 1929, nachmittags 4 Uhr, in den Räumen der „Deutschen Gesellschaft, Schadow⸗ straße 6/7, Zimmer 112, stattfindenden Generalversammlung ein.

1 Tagesordnung:

1. Vorlegung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Berichts des Vorstands und des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr.

2. Beschlußfassung über die Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr und über die Verwendung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung sind diejenigen Aktio⸗ näre unserer Gesellschaft berechtigt, welche spätestens am zweiten Werktage vor der Generalversammlung (den Versammlungs⸗ tag nicht mitgerechnet) in den üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse oder bei dem Bankhaus von Goldschmidt⸗ Rothschild & Co., Taubenstraße 16/18, Berlin,

a) ein Nummernverzeichnis der zur Teil⸗

nahme bestimmten Aktien einreichen,

b) diese Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder der Bank des Berliner Kassen⸗ Vereins oder eines deutschen Notars hinterlegen und bis zum Schluß der Generalversammlung daselbst belassen. Der Hinterlegungsschein eines Notars ist nur dann ordnungsmäßig, wenn darin die hinterlegten Aktien nach ihren Unterscheidungsmerkmalen be⸗ zeichnet sind und überdies darin be⸗ scheinigt ist, daß diese Papiere bis zum Schluß der Generalversamm⸗ lung bei dem Notar in Verwahrung bleiben.

Berlin, den 5. Junt 1929.

J. Neumann Aktiengesellschaft, Berlin. Der Aufsichtsrat. Wallach

[22483] Brüydre⸗Pfeifen A. G., Hamburg 22, Gluckstraße 49.

Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden hiermit zu der am 27. Juni 1929, 3 Uhr nachm., im Büro des Herrn Notars Dr. Crasemann, Gr. Bäckerstraße 13/15, stattfindenden diesjährigen ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Entgegennahme des Berichts des Vor⸗ stands und Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 1928.

2. Vorlage und Genehmigung der Bilanz per 31. 12.1928 nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

3. Entlastung von Aufsichtsrat Vorstand.

4. Anzeige gemäß § 240 H.⸗G⸗B.

5. Beschlußfassung über die Liquidation der Gesellschaft und eventl. Wahl eines Liquidators.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Herren Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien zur Ausübung des Stimmrechts spätestens drei Tage vor der Generalversammlung in unseren Ge⸗ schäftsräumen vorzeigen oder hinterlegen Es genügt auch die Hinterlegung inner⸗ halb der gleichen Frist bei einem deutschen Notar.

Hamburg, den 31. Mai 1929.

Brüydre⸗Pfeifen A. G. Der Vorstand. H. Thomas.

[14216]

„Hanago Zigarettenfabrik Aktien⸗

gesellschaft“, Bremen.

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen General⸗ versammlung, die am 29. Juni 1929, 16 Uhr, in den Geschäftsräumen des Notars Dr. Kuhlmann in Dortmund, Ostenhellweg Nr. 36/38, stattfindet, er⸗ gebenst ein.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts und

8 Bilanz für das letzte Geschäfts⸗

jahr.

Genehmigung der Bilanz. . Entlastung des Vorstands und des

Aussichtsrats. 1

4. Neuwahl des Aufsichtsrats. 1

5. Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Bremen nach Schweningdorf, Kreis Herford.

6. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals von 10 000 RM um 40 000 RM durch Ausgabe neuer Inhaberstammaktien unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre. Beschlußfassung über die Schaffung von Vorzugsaktien der bisher 10 000 RM betragenden Stamm⸗ aktien mit einem mehrfachen Stimm⸗ recht.

.Satzungsänderung: § 1 Aenderung des Namens der Gesellschaft und Sitzverlegung, § 2 Aenderung des Gegenstandes des Unternehmens, § 3 Aktienkapital und § 5 Vorstands⸗ wahl.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am zweiten Werktage vor der Versammlung an die Gesellschaftskasse oder bei einem Notar hinterlegen.

Dortmund, den 20. Mai 1929. Hanago Zigarettenfabrik Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Fritz Hanna.

[23790]

Die per 1. Juli 1929 fälligen Zirns⸗ scheine unserer Goldhypothekenpfandbriefe lösen wir wie folgt ein:

a) 8 % ige Goldhypotheken⸗ pfandbriefe und 8 % ige Gold⸗ schuldverschreibungen aus GM 50,— mit RMN 2,— aus GM 100,— mit RN 4,— aus GM 200,— mit RN 8,— aus GM 500,— mit RM 20,— aus GM 1000,— mit RM 40,— aus GM 2000,— mit RM 80,— aus GM 5000, mit RM 200,—, b) 7 % ige Goldhypotheken⸗ pfandbriefe

aus GM 100,— mit RMN 3,50 aus GM 200,— mit RMN 7,— aus GM 500,— mit RM 17,50 aus GM 1000,— mit RM

und

2 3

aus GM 2000,— mit RM. aus GM 5000,— mit RM 175 c) 6 % ige Goldhypotheken⸗ pfandbriefe aus GM 100,— mit RMN 3,— aus GM 200,— mit RMN 6,— aus GM 500,— mit RM 15,— aus GM 1000,— mit RM 30,— aus GM 2000,— mit RM 60,— aus GM 5000,— mit RM 150,—, d) 4 ½ % ige Liquidations⸗ goldpfandbriefe aus GMN 50,— mit RM 1,13 aus GM 100,— mit RM 2,25 aus GM 200,— mit RN 450 aus GMN 500,— mit RM 11,25 aus GM 1000,— mit RM 22,50 aus G— 2000,— mit RM 45,— aus GM 5000,— mit RM 112,50. Von obigen Beträgen kommen 10 % Kapitalertragssteuer in Abzug. Mannheim, den 1. Junt 1929

Rheimische Hypothekenbank.

7

[24244] Bürgerverein Aktiengesellschaft Köln⸗Ehrenfeld.

Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am 25. Juni 1929, 20 Uhr, in unserem Gesellschaftssaale.

Tagesordnung:

1. Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstands gemäß § 16 des Gesell⸗ schaftsvertrags.

2. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928/29 und Entlastung des Vorstands und des Autsichtsrats.

9. 1 von Mitgliedern des Aufsichts⸗ rats.

4. Wahl zweier Rechnungsprüfer und eines Stellvertreters zur Prüfung der Bilanz des laufenden Geschäftsjahrs.

5. Uebertragung von Aktien.

Köln⸗Ehrenfeld, 5. Juni 1929.

Der Vorsitzende.

[23791].

Einladung zur Generalversammlung der Porzellan⸗Industrie⸗Aktien⸗ Berghaus in Aumga . Thür., Dienstag, den 2. Juli 1929, nachmittags 4 ½ Uhr, in Weimar, Hotel „Kaiserin Augusta“.

Tagesordnung:

1. Vorlegung der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr 1928/29 mit dem Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats.

2. Beschlußfassung über die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928/29.

3. Erteilung der Entlastung an Vor⸗ stand und Aufsichtsrat.

4. Aufsichtsratswahl.

Auma i. Thür., den 4. Juni 1929.

Der Aufsichtsrat.

Oskar Brunnquell, Vorsitzender.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung ist jeder Inhaber von Aktien berechtigt, welcher seine Aktie oder die darüber lautenden Reichsban Hinterlegungsscheine nebst einem dop⸗ pelten Verzeichnis spätestens am dritten Tage vor dem Versammlungstage, den letzteren nicht mitgerechnet, bei der Gesell⸗ schaft in Auma oder bei einem deutschen Notar hinterlegt hat.

Die Bescheinigung über die Hinter⸗ legung ist der Generalversammlung vor⸗ zulegen.

Jeder stimmberechtigte Aktionär kann sich durch einen andern stimmberechtigten Aktionär vertreten lassen. Die Ver⸗ tretung erfolgt auf Grund einer vor Be⸗ ginn der Versammlung vorzulegenden schriftlichen Vollmacht.

[23794].

zu Berlin.

Die Aktionäre werden zu der im großen Sitzungssaal der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft, Berlin W. 8, Unter den Lin⸗ den 33 v, am 29. Juni 1929, mittags 12 Uhr, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung und Ausübung des Stimm⸗ rechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am dritten Tage vor der anberaumten also am 26. Juni 1929, bis zum Ende der Schalterkassenstunden, bei der Gesell⸗ schaftskasse Berlin⸗Schöneberg, Martin⸗ Lutherstraße 61/66, oder bei den nach⸗ stehenden Banken:

Direction der Disconto⸗Gesellschaft,

Berlin W. 8, oder einer ihrer Filialen,

S. Bleichröder, Berlin W. 8,

Dresdner Bank, Berlin W. 56, oder einer

ihrer Filialen,

A. Schaaffhausen'scher Bankverein A. G. Köln, oder einer seiner Filialen Fansc & Co., Berlin und München,

uckschwerdt & Beuchel, Magdeburg,

Norddeutsche Bank in Hamburg, Ham⸗ burg,

einer Effektengirobank eines deutschen Wertpapierbörsenplatzes

hinterlegen:

a) ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine einer Effekten⸗ girobank eines deutschen Wertpapier⸗ börsenplatzes,

b) ein Nummernverzeichnis der zur Teil⸗ nahme bestimmten Aktien.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗

stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer andern Bankfirma bis zur Be⸗ endigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Berichts des 10 stands und des Aufsichtsrats 5 8 der Bilanz nebst Gewinn⸗ * e lustrechnung für das Jahr 1928. 2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung des Geschäftsberichts und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung, sowie die Verwendune des Reingewinns.

des Vorstands und des Aussichtsrats. 4. Wahlen zum Auüfsichtsrat. Berlin, den 3. Juni 1929.

Der Sg gtsrat, Dr. Georg Solmssen, Vorsitzender.

Deutsche Erdöl⸗Aktiengesellschaft

nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zu⸗

bügteeNe aes rae., 2eegres, Ses.

3. Beschlußfassung über die Entlastung