1929 / 131 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 130 vom 7. Juni 1929. S. 4.

blühen und gedeihen, wenn die Wohnungszwangswirtschaft auf⸗ hört. Die Versandgeschäfte spekulieren auf die Dummheit der Leute, die sie zum Schaden der ortsansässigen Kaufleute anzulocken wissen.

Abg. Büll (Dem.) erklärt, man habe es allmählich satt, daß alle schwer belastet werden und daß wenige in sicherer Position sitzen. Die Kartellverordnung verhindere die Vertrustung nicht. Man habe den Eindruck, als ob einige wenige Großfinanziers die ““ Verhältnisse nach Belieben gestalten, se daß jeder, der Kinder habe, nicht mehr wisse, welchem Gewerbe sie mit Aus⸗ icht auf Selbständigkeit zugeführt werden könnten. Die wirt⸗ sichteüufen Gruppen verlören jede Hoffnung, gegen die Macht der Konzerne aufzukommen. Es dürfe den gewerblichen Schichten nicht zugemutet werden, daß die Gewerbetreibenden sich gegenseitig durch Unterbietung usw. zerfleischen. Daher müsse das System der Tarifverträge in weitestem Maße ausgebaut werden. Die Markenartikel zwängen auch zur Festlegung des Preises. Die Ge⸗ werbetreibenden sähen es am liebsten, wenn es keine Markenartikel gebe. Von Ministerien dürfe man keine sachgemäßen Angaben über die Höhe des Handelsnutzens erwarten. Vom Reichswirt⸗ schaftsministerium müsse man eine objektive Einstellung gegenüber 98b Wirtschaftsgruppen verlangen. In der igarettenindustrie sei das ö“ den Fabriken hinsichtlich der Festsetzung der Preise sehr entgegengekommen; dem Handel gegen⸗ über, der einen angemessenen Gewinn beanspruche, habe es aber versagt. Bezüglich des Ladenschlusses müßten viel schärfere Be⸗ stimmungen getroffen werden. Die Auswüchse des unlauteren Wettbewerbs, insonderheit das Zugabeunwesen, sei wirksam zu be⸗ kämpfen; jede Ausnahmebesteuerung sei gefährlich. Die Gewerbe⸗ steuer sei völlig ungerecht und ungerechtfertigt, sie müsse beseitigt werden. Da könne man doch nicht, wie die Wirtschaftspartei es gewollt habe, eine solche ungerechte Steuer noch auf weitere Kreise, auf die freien Berufe, ausdehnen. (Zuruf bei der Wirtschafts⸗ partei: Um die Abwehrfront zu stärken und die Steuer zu be⸗ seitigen!)

Abg. Koenen (Komm.) erklärt es für bezeichnend, daß der Wirtschaftsminister der Großen Koalition den lauwarmen Protest der stärksten Koalitionsparkei in der Frage der Arbeitslosen⸗ versicherung keiner Erwiderung würdige. Er habe seine gestrige Scharfmachererklärung vielmehr in vollem Umfange aufrecht⸗ erhalten. Die Brücken zu dem Diktat der Wirtschaftsführer würden in der Rede des sozialdemokratischen Redners schon wieder ge⸗ schlagen. Der Abgeordnete Brandes habe ja erklärt, die Sozial⸗ demokratie sei zur Abstellung von Mißständen durchaus bereit. Die Ausführungen des Reichswirtschaftsministers lägen durchaus im Sinne des Herrn Thyssen. Auch in der Frage des Lohnabbaues rechneten die Herren auf die Hilfe der Sozialdemokraten. Jede Lohnerhöhung solle unterbunden werden. Den Weg des Lohn⸗ abbaues gingen die sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer jetzt schon mit. Die Sozialdemokratie wolle die Massen nicht führen, sondern verführen.

Abg. Arteld (D. Hann.) erklärt, es sei dem Wirtschafts⸗ minister nicht gelungen, sich im Kabinett zugunsten des Handwerks durchzusetzen. Gegen die Uebermacht der Trusts und Konzerne habe die Regierung den gewerblichen Mittelstand bisher nicht ge⸗ chützt. Die Strafanstalten dürften die in ihnen hergestellten Waren nicht billiger abgeben, als es dem selbständigen Gewerbe möglich sei. Die Rationalisierung müsse zu einer Preissenkung und vermehrter Kaufmöglichkeit führen, sonst sei sie schädlich und müsse zum Zusammenbruch der Wirtschaft führen. Die Wett⸗ bewerbsgrundlage bei den öffentlichen und den privaten Betrieben müsse gleich sein. Die Inflationsgewinnler säßen anderswo als im Mittelstand. Den Steuerzahlern dürfe nicht mit ihren eigenen Steuern durch die öffentliche Hand Konkurrenz gemacht werden. Der Redner fordert Rückgabe des Zuschlagsrechts zur Einkommen⸗ steuer an die Gemeinden. Die Gemeinden dürften mit der Selbstverwaltung nicht Mißbrauch zuungunsten des gewerblichen Gewerbes treiben. 1 1 8

Abg. Peine (Soz.) meint, die Genossenschaften, insbesondere die eenne, könnten wenigstens verlangen, daß man in dem Kampfe gegen sie einwandfreie Waffen benützt. Eine steuerliche Bevorzugung der Genossenschaften sei zurzeit nicht vorhanden. Der Redner sucht dies zahlenmäßig nachzuweisen. Er wendet sich gegen Maßregelung von Beamten und Lehrern wegen ihrer Zugehörig⸗ keit zu Konsumvereinen.

Der Abgeordnete Dr. von Dryander (D. Nat.) be⸗ antragt Vertagung und bezweifelt zugleich die Beschlußfähig⸗ keit des Hauses. Da der Antrag in dem ziemlich leeren Hause nicht die erforderliche Unterstützung erhält, so gibt der Prä⸗ sident Löbe unter großer Heiterkeit des Hauses das Wort dem nächsten Redner.

Abg. Rieseberg (D. Nat.) erklärt, wenn der Reichswirt⸗ schaftsminister dem Handwerk und Gewerbe wirklich helfen wolle, dann müsse er für die Beseitigung der Notlage der Landwirtschaft sorgen. Denn nur eine kaufkräftige Landwirtschaft könne dem ge⸗ werblichen Mittelstand die Existenzmöglichkeit wiedergeben. Den Kommunen müsse das Recht zur übermäßigen Anspannung der Gewerbesteuer genommen werden. Es sei unhaltbar, daß z. B. ein Gewerbetreibender mit 2400 Mark Einkommen 56 Mark Gewerbe⸗ steuer zahle. (Hört! hört! rechts.) Wenn in Städten von 25 bis 27 000 Einwohnern Bürgermeister ein Gehalt von 22 000 Mark bei freier Dienstwohnung hätten (hört, hört!), so müsse die Reichs⸗ pegierung in eine solche Finanzpolitik der Kommunen hinein⸗ leuchten und sie zur Sparsamkeit anhalten. Alle Strafen von Ge⸗ werbetreibenden, die sich heute noch aus der schweren über⸗ tandenen Inflationszeit ergäben, sollten niedergeschlagen werden.

Venn es nach der Sozialdemokratie ginge, dann hätten wir in Deutschland nur noch Proletarier und Trusts.

Abg. Gandorfer (D. Bauernp.) erklärt, viele Worte seien gefallen, aber von Taten zugunsten des Bauernstandes sei nichts zu sehen. Für Getreide mäülsse man endlich einen erhöhten Schutz⸗ zoll bekommen. Die Sozialdemokraten sollten der Landwirtschaft u angemessenen Preisen verhelfen, dann werde man auch den Urbeitern gerechten Lohn zahlen können. Die deutschen Brauereien hätten es bei den heutigen Bierpreisen nicht nötig, tschechischen Hopfen zu kaufen. Mit der Bauernschaft werde auch der Mittel⸗ stand gerettet werden. An die Beseitigung des wesens traue der Minister sich wohl nicht heran, weil er dann 75 000 Beamte abschaffen müßte. Mit Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft werde es auch keine Wohnungsnot mehr geben. Töten Sie, Herr Minister, 2 schließt der Redner, nicht mit dem Bauernstand den Mittelstand, damit man Sie nicht später des politischen Mordes anklagen muß. (Große Heiterkeit.)

Abg. Husemann (Soz.) bedauert, daß die Frage des Kohlenabsatzes noch nicht genügend gelöst worden sei. Die Ver⸗ handlungen würden um so dringender, je näher der Zeitpunkt der Rückkehr des Saargebiets zum übrigen deutschen Wirtschafts⸗ gebiet komme. Es müsse eine dauernde Stelle für die Prüfung der Kohlenwirtschaft geschaffen werden. In den Lohnverhand⸗ lungen werde von der Regierung immer mehr den Darstellungen der Unternehmer als denen der Gewerkschaften geglaubt. ie Arbeitsleistung der Bergarbeiter sn gestiegen. Die Lage des

Ruhrbergbaues sei günstig genug für eine Besserung der Löhne. Ueber die Absatzmärkte der Kohlenwirtschaft müsse eine inter⸗ nationale Verständigung herbeigeführt werden, aber nicht allein durch privatrechtliche Vereinbarungen, sondern unter Mitwirkung der Staaten. 86 1

Abg. von Sybel (Christl. Bauernp.) wendet sich noch einmal gegen die Herabsetzung des Kaseinzolles und stimmt den Ausführungen des Abgeordneten von Raumer über die Real⸗ steuern zu. Es wäre ganz verkehrt, die Besteuerung der Land⸗ wirtschaft in einer einzigen großen Realsteuer zusammen⸗

ufassen. Bei dem landwirtschaftlichen Notprogramm handle es nur um eine vorübergehende, ganz geringe Preissteigerung.

Werde die Landwirtschaft dadurch wieder rentabler gemacht, dann werde sie später von selbst wieder die Preise senken können. Der Zollsatz für Futter von 80 Mark könne nicht zu hoch sein, da er dann doch durch Handelsverträge wieder ermäßigt werde. Noch vor der Sommerpause des Reichstags müßten die dringenden Forderungen der Landwirtschaft erfüllt werden, damit die Land⸗ wirtschaft wieder rentabel gemacht werde.

Abg. Adler (Komm.) wendet sich gegen den hohen Roh⸗ eisenpreis, der weit höher sei als der . Preis und weist auf die steigende Rentabilität der Eisengießereien hin, mit der der Lohnaufwand trotz gestiegener Arbeitsleistung nicht Schritt halte. Der Wirtschaftsminister habe sich als Agent des Groß⸗ kapitals erwiesen. Der im Ruhrgebiet sei ein Schand⸗ fleck in der Wirtschaftsgeschichte, da die Gewerkschaftsführer Arm in Arm mit den Trustvertretern gegangen seien. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Nur der Zusammenschluß der Arbeiter im Ruhrgebiet könne der Eisenverteuerung entgegenwirken.

Abg. Hörnle (Komm.) weist darauf hin, daß die Welt⸗ wirtschaftskonferenz am 29. Mai 1927 abgeschlossen worden sei, die also zwei Jahre gebraucht habe, um den Gesetz⸗ entwurf zur Ausführung der Empfehlungen der Weltwirtschafts⸗ konferenz vorzulegen. An eine Zollsenkung habe die Bürgerblock⸗ regierung nicht gedacht, und auch heute sei es nicht anders. Die „Seifenblase“ des „Vorwärts“, daß von der Weltwirtschafts⸗ konferenz eine Aera des Wirtschaftsfriedens ausgehen werde, 18 geplatzt. Man führe hohe Zölle ein, lasse sich dann durch Handels⸗ verträge etwas abmarkten, und das nenne man dann Zollabbau. Die jetzige Regierung wolle nicht nur die Agrarzölle, sondern auch die Industriezölle erhöhen. Die Sozialdemokraten werden es beim Schuhzoll, Lederzoll, Holzzoll wieder genau so machen wie im vorigen Jahr beim Zuckerzoll; sie stimmt immer zu und sagt nur „mit schwerem Herzen“. Damit helfe sie, die Arbeiter aus⸗ zubeuten.

Damit schließt die Aussprache.

Nach einigen persönlichen Bemerkungen zwischen dem Abgeordneten Dr. Lejeune⸗Jung und dem Minister Dr. Curtius werden die Abstimmungen über den Haus⸗ halt des Reichswirtschaftsministeriums auf morgen vertagt. Im übrigen wird auf die Tagesordnung der Sitzung vom Freitag um 3 Uhr der Haushalt des Reichsinnenministeri gesetzt. G

Schluß 9 % Uhr.

Parlamentarische Nachrichtte.

Der Reichstagsausschuß für Verkehrsangelegenheiten stimmte am 6. d. M. dem Gesetzentwurf für das Staubecken Ottmachau in Schlesien zu. r nahm dazu eine von den Deutschnationalen beantragte Entschließung, betr. Berück⸗ sichtigung der durch die Anlegung des Staubeckens betroffenen Industrie⸗ und Landarbeiter, an, wonach die Entschädigung auf Wunsch nicht in barem Gelde, sondern nach Möglichkeit in Land erfolgen soll. Die zur Abwanderung gezwungenen Bewohner sollen anderweit in der Landwirtschaft angesiedelt werden.

Der Reichstagsausschuß für Voltswirtschaft beschäftigte sich am 6. d. M. mit einer Anzahl von Anträgen. Ueber An⸗ träge, betr. Kohlenpreiserhöhung, wurde ein Beschluß nicht gefaßt; ein Antrag der Sozialdemokraten, wonach bei künftigen Kohlen⸗ reiserhöhungen der Ausschuß regelmäßig vorher befragt werden solk wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Zu einer Petition, betr. die Notlage der Fischer an der schleswig⸗holsteinischen Ostseeküste und betr. Notstandsmaßnahmen aus Anlaß von Un⸗ wetterschäden, erklärte die Regifrungh nicht eingreifen zu können, weil es sich um eine preußische Angelegenheit handele. Den Küstenschutz habe das Reich nicht übernommen. Anträge, betr. Umfang und Gründe des Mangels an ständigen Arbeitskräften in der Landwirtschaft, wurden zurückgestellt, bis die Erhebungen des Enquete⸗Ausschusses über diese Frage im Druck dem Aus⸗ schuß vorliegen.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 7. Juni 1929.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 6. Juni 1929: Ruhrrevier: Gestellt 27 553 Wagen, nicht gestellt Wagen.

Die Elektr. oly t k up fern otier u ng der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 7. Juni auf 170,50 (am 6. Juni auf 170,75 ℳ) für 100 kg.

Telegraphische Auszahlung.

6. Juni Geld Brief 1,724 1,758 4,155 4,163 1,832 1,836 20,84 20,88 2,003 2,007 20,316 20,356 4,1895 4,1975 0,4965 0,4985 4,056 4,064

168,22 168,56 5,435 5,445

58,127 58,29 2,485 2,489 73,02 73,16 81,21 81,37 10,525 10,545 21,92 21,96 7,361 7,375 111,59 111,81

18,73 18,77 111,62 111,84 16,375 16,415 12,404 12,424

91,86 92,04 80,47 80,63 80,635 80,795 3,032 3,038 58,29 58,41

112,02 112,24 111,61

7. Juni Geld Brief 1,754 1,758 4,156 4,164 1,34m0 1,844 20,835 20,875 2,013 2,017 20,314 20,354 4,189 4,197 0,4965 0,4985 4,046 4,054

168,13 168,47 5,435 5,445

58,175 58,295 2484 2,488 73,01 73,15 81,19 81.35 10,5225 10,545 21,92 21,96 7361 7,375 111,59 111,81

18,73 18,77 111,61 111,83 16,375 16,415 12,402 12,422

91,88 92,04 80,47 80,63 80,625 80,785 3,027 3,033 59,19 59.31

112,00 112,22

111,59 58,855

Buenos⸗Aires. 1 Pap.⸗Pes. Canada 1 kanad. & Japan 1 Yen Kairo l äaͤgypt. Pfd. Konstantinopel 1 türk. 8 London... New YVork 1 8 Rio de Janeiro 1 Milreis Urugua„y 1 Goldpeso

Amsterdam⸗

Rotterdam. 100 Gulden Athen 100 Drachm. Brüssel u. Ant⸗

werpen 100 Belga Bucarest. 100 Lei Budapest 100 Pengö Danzig 100 Gulden

elsingfors. 100 finnl.

talien.. 100 Lire

100 Dinar 100 Kr.

ugoslawien openhagen. Lissabon und porto 100 Escudo 100 Kr. 100 Fres. 100 Kr.

Oslo.

aris 8

88

eykjavik

(Island) 100 isl. Kr. Riga 100 Latts Schweiz 100 Fres. Sofia 100 Leva Spanien 100 Peseten Stockholm und

Gothenburg. 100 Kr. Talinn (Reval, b

100 estn. Kr.

100 Schilling

Estland)...

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

7. Juni Geld Brief 20,46 20,54

424 426

4,17 4,19 4,171 4,191 4,165 4,185 4,166 4,186 ap.⸗Pes. 1,73 1,75 1,73 1,752 ilreis 0,477 0,497 0,475 0,495 nad. 5 4,13 4,15 4,129 20,294 20,374 20,288

20,285

1 türk. Pfd. 1,995 100 Belga 58,07 100 Leva 100 Kr. 111,33 111,77 111,40 Danziger 100 Gulden 81,01 81,33 81,03 Estnische 100 estn. Kr.

10,48 10,52 10,50

16,345 16,405

Ftun gh, .. . 100 finnl. 16,345 167,81 168,49

Französische. 100 Frcs.

Holländische.. 100 Gulden 167,88 21,94 22,04 21,95 21,99 22,07

Italienische: gr. 100 Lire 100 Lire u. dar. 100 Lire 22,01 Jugoslawische. 100 Dinar 7,34 7,36 7,335 100 Latts 80,19 80,51

Letkländische.. Norwegische .. 100 Kr. 111,45 111,89 111,38 111,82 Oesterreich.: gr. 100 Schilling 100 Sch. u. dar. 100 Schilling] 58,98 59,22 58,98 59,22 Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische . 100 Kr. Schweizer: große 100 Frecs. 100 Frcs. u. dar. 100 Fres. Spanische ... 100 Peseten Tschecho⸗slow.

5000 u. 1000 K. 100 Kr. 500 Kr. u. dar. 100 Kr. Ungarische.. 100 Pengö

6. Juni Geld 20,46

16,22 4,24

Notiz für 1 Stück

20,54 16,28 4,26

20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische... Englische: große 1 u. darunter Türkische.... Belgische.. Bulgarische. Dänische..

Sovereigns..

28998

=

——Jyq——'—— 82 92

100 Lei 2,505 2,525 111,78 112,22 80,545 80,865 80,60 80,92 58,93 59,17

12,39 12,45 12,42 12,48 72,82 73,12

2,51 2,53

111,75 112,19 80,57 80,89 80,72 81,04 58,13 58,37

12,39 12,45 12,425 12,485

Nach dem Jahresbericht der Th. Flöther, M. aschin t

bau Aktiengesellschaft, Gassen, Niederlausitz, für 1928 bewegte sich der Umsatz während des abgelaufenen Ge⸗ schäftsjahres nahezu in gleicher Höhe des Vorjahres.

schwächte sich zum Spätsommer aber ab und wich gegen Jahresende einer ungewöhnlichen Stille. Die erzielten durchaus ungenügend. Beim Absatz ihrer Erzeugnisse durch land⸗ wirtschaftliche Abnehmer im Inlande war die Gesellschaft zu lang⸗ fristiger Kreditgewährung gezwungen, während sie im Exportgeschäft an der Behauptung der fremden Märkte durch die hohen Gestehungs⸗ kosten sowie durch die langfristige Zielgewährung von seiten der ausländischen Konkurrenz behindert wurde. Im Hinblick auf die da⸗ durch bewirkte Bindung der eigenen Mittel und der Inanspruchnahme fremder Gelder schlägt die Gesellschaft vor, von einer Gewinn⸗ ausschüttung auf die Stammaktien Abstand zu nehmen und den er⸗ zielten Reingewinn von 39 888 RM nebst Vortrag von 188 695 RM zusammen mit 222 103 RM auf neue Rechnung vorzutragen. Für

das neue Geschäftsjahr ist die Gesellschaft für mehrere Monate mit

Aufträgen versehen.

Ueber die Kali⸗und sonstige Salzgewinnung berichtet der Jahresbericht der Industrie⸗ und Handels⸗ kammer zu Halle für 1928 u. a.: Im Berichtsjahre kann füßr die Kaliindustrie allgemein eine befriedigende Geschäftslage estgestellt werden. Der Gesamtabfatz des Kalggnditat⸗ im Jahre 1928 betrug 14 213 873,60 dz K2O gegenüber 12 393 721,61 dz K2O im Vorjahre, d. i. eine Steigerung von 1 820 151,99 dz K0, als von fast 15 vH. An der Absatzsteigerung war das In⸗ und Aus⸗

land im annähernd gleichen Maße beteiligt. Die Beschaffung von

Betriebsmaterialien und sonstigem Bergwerksbedarf verursachte keine Schwierigkeiten. Die Kohlenzufuhr konnte als befriedigend bezeichnet werden. Die Preisgestaltung für Kali war derjenigen des Jahres 1927 annähernd gleich. Als Absatzgebiete kamen die verschiedensten Staaten in Betracht. Wegen der Frachtlage be⸗ schränkte sich jedoch der Absatz vorwiegend auf das Inland, die Tschechoslowakei und Polen. Exportkredite wurden dabei nicht in Anspruch genommen. Zahlungserleichterungen wurden haupt⸗ sächlich der deutschen Landwirtschaft bei dem Bezuge der Kali⸗ düngemittel gewährt.

Nach dem Geschäftsbericht der Kalker Maschinen⸗ fabrik 11““ zu Köln⸗Kalk für das Geschäftsjahr 1927/58 sind die in der außerordentlichen General⸗ versammlung vom 11. April 1928 gefaßten Beschlüsse, das bis⸗ herige Aktienkapital von 3 851 500 RM auf 385 100 RM zu⸗ sammenzulegen und alsdann auf 1 200 000 NM wieder zu er⸗ höhen, inzwischen bägr cnsi g worden. Die Seesche hat sich im Hinblick auf die Entwicklung in der deutschen Maschinen⸗ industrie und ihre eigene Lage veranlaßt gesehen, zu⸗ nächtt von eigener Fabrikation abzusehen und die Aus⸗ nutzung ihrer verschiedenen Abteilungen durch Abschluß von Ver⸗ trägen mit anderen Firmen bewirkt. Der Buchgewinn durch Herabsetzung des Aktienkapitals nach Neubildung der gesetzlichen Rücklage betrug 3 346 400 RM. Dem standen gegenüber ein Verlustvortrag per 1. 7. 1927 = 259 869 RM, ein = 1 136 595 RM und Abschreibungen in Höhe von 1 949 934 RM.

Wien, 6. Juni. (W. T. B.) Wochenausweis der Oesterreichischen Nationalbank vom 31. Mai (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 23. Mai). In Tausend Schillingen. Aktiva. Gold, Devisen und Valuten 707 087 (Zun. 3510), Wechsel, Warrants und Effekten 225 371 (Zun. 36 698), Darlehen gegen Handpfand 287 (Abn. 6), Darlehensschuld des Bundes 109 810 (unverändert), Gebäude samt Ein⸗ richtung 10 440 (unverändert), andere Aktiva 247 670 (Abn. 29 126). Passiva. Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 43 200 (un⸗ verändert), Reservefonds 9282 (unverändert), Banknotenumlauf 997 794 G un. 135 718), Giroverbindlichkeit und andere Verpflichtungen 47 638 (Abn. 96 625), sonstige Passiva 209 512 (Abn. 29 140).

(Weitere Nachrichten über Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)

8 88 8

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: b

8 Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft,

Berlin. Wilhelmstraße 32. Acht Beilagen 1

(einschließl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen).

Brief 8—

„V. In den ersten Monaten des Jahres 1928 war der Beschäftigungsgrad recht lebhaft,

Verkaufspreise waren

nur über die An

1 die Fahrschachttürschlüssel haben.

beim Anhalten in der oberen Fahrkorbboden und Türschwelle freiwerdenden Spalt abdeckt.

folgende Absätze neu eingefügt:

schienen zulässig.

Bezugspreis vierteljährli Bestellungen an, in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 32.

Erscheint an L08, Wochentag abends.

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

9 ℳℳ Alle Postanstalte ür Selbstabholer auch enf Fefcharehmmge

Einzelne Nummern kosten 30 Tw, einzelne Beilagen kosten 10 9%0 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

druck strichen)

2

p Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛ,ℳ einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 Ax⁴ Anzei

Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ einmal unterstrichen) oder dur

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

eneies nimmt an die Alle Druckaufträge

Fettdruck (zweimal unter⸗ ervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

Berlin, Sonnabend,

den 8. Funi, abends.

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

ekanntmachung des Deutschen Aufzugsausschusses, betreffend Zweite Aenderung der Technischen Grundsätze für den Bau voon Aufzügen.

Uebersicht der Prägungen von Reichssilber⸗ und Reichspfennig⸗ münzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Mai 1929. Aufhebung des Verbots eines Filmstreifens.

nzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 30 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil II.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. ““

Mitteilungen über die Verleihung der Rettungsmedaille bzw. Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Bekanntmachung, betreffend die preußische 5zinsige Kali⸗ und Roggenwertanleihe von 1923. 86 1 8

Amtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung des Deutschen Aufzugsausschusses.

Zweite Aenderung Technischen Grundsätze für den Bau von Aufzügen.

„I. Die im Reichsanzeiger Nr. 300 vom 24. Dezember 1926 veröffentlichten d.neschen Grundsätze für den Bau von Auf⸗ zügen werden laut Beschluß des Deutschen Aufzugsausschusses folgendermaßen geändert:

1. Die Ziff. 23 erhält folgende neue Fassung:

Die Bewegung des Triebwerkes muß unmittelbar oder mittelbar zwangläufig verhindert sein, solange nicht alle Fahr⸗ schachttüren geschlossen und gesperrt sind.

Zede Fahrschachttür muß gesperrt sein, solange sich der Fahr⸗ korbfußboden außerhalb eines Ueberfahrweges von 16 ecm ober⸗ halb oder unterhalb des Geschoßfußbodens befindet und solange die Steuerung des Triebwerkes eingeschaltet ist.

Drehtüren müssen durch ein besonderes Speremittel in un⸗ mittelbarer Nähe des Türverschlusses oder am Türverschluß selbst stees 83 G Abweichend von Abs. 1 ist bei elektrisch betriebenen Aufzügen die Bewegung des Triebwerkes zum H Einsteuern des Fahr⸗ korbes Feineinstellung) innerhalb des Ueberfahrweges auch bei offener Tür zulässig, wenn die Fahrgeschwindigkeit nicht mehr als 0,3 m/Sek. beträgt und das Ueberschreiten der Grenzen des Ueber⸗ fahrweges zwangläufig verhindert ist.

Abreichend von Abs. 2 dürfen sich willkürlich betätigte Sperr⸗

einrichtungen von Fahrschachttüren (z. B. Handhebelverschlüsse) auch bei eingeschalteter Steuerung, aber nur vom Fahrkorb aus entriegeln wenn sich dessen Fußboden innerhalb des vor⸗ geschriebenen Ueberfahrweges befindet.

2. Die Ziff. 24 erhält unter Fortfall des bisherigen Absatzes d folgende neue Fassung:

Für elektrisch betriebene Aufzüge gilt ferner:

a) Das nahe des Triebwerkes durch die Steuerorgane darf

1 2 Anlaßstellung der Steuerung möglich sein. Bei Ausbleiben der Netzspannung oder Stromloswerden des muß die Steuerung entweder selbsttätig in die Haltstellung zurückgehen oder der Kraßtstromkreis so unterbrochen werden, daß er erst von der Anlaßstellung der Steuerung aus wieder geschlossen werden kann.

b) All Sicherheitskontakte müssen durch Oeffnen eines Strom⸗ kreises wirken und zwangläufig unterbrochen werden.

) Zenn. für die Steuerung ein Nulleiter benutzt wird, so müssen die Sicherheitskontakte am Anschluß des Außenleiters und die FS2SS. Söe. Apparate zwischen dem Sicherheitskontakt und dem Nulleiter liegen.

d) Bei Aufzügen mit Fahrkorh ohne Aussteigeöffnung in der Decke muß an einer der Schachttüren eine Einrichtung (z. B. Kurzs ließvorrichtung) vor anden sein, die bewirkt, daß der Aufzug beim ffenbleiben dieser ür betrieben werden kann, um zwecks Vornahme von Instandsetzungsarbeiten innerhalb des Fahr⸗ schachtes auf die Fahrkorbdecke gelangen zu können.

Diese Einrichtung ist unter Verschluß zu halten und darf nur durch ein besonders geformtes Hilfsmittel betätigt werden können, dessen nneeh oder Loslassen die Steuersperrung selbsttätig wieder in Wirksamkeit setzt. Bartschlüssel müssen eine andere Form

3. In der Ziff. 25 wird unter e der erste Absatz gestrichen. 4. In die Ziff. 29 wird folgender Absatz e neu eingefügt: Je) Die Fahrkorbböden sind in der Breite der Schachtzugänge

mit einem mindestens 20 cm hohen 8 zu versehen, der den älfte des Überfahrweges zwischen 5. In

die Anmerkung vor Ziff. 32 werden

am Schluß

Als Führungen sind hölzerne oder eiserne Führungs⸗

Ladegut nicht abstürzen kann. des 8

aufzügen müssen gefräste, gehobelte oder gezogene Profile ver⸗ wendet werden. Die Berechnung der Führungsschienen von Fahrkörben und Gegengewichten, welche mit Fangvorrichtungen ausgerüstet sind, ist bis zur Aufstellung endgültiger Vorschriften nach Abschluß der geplanten Versuche mit folgenden Annahmen durchzuführen: 11“ 1. Die Belastung. b a) bei Fangvorrichtungen, welche die Bremskraft unmittelbar durch selbsthemmende Keile, Rollen, Exzenter oder dgl. erzeugen, ohne sie auf ein nicht überschreitbares, rechnerisch festliegendes Hochstmaß zu beschränken (Sperrfangvorrichtungen), ist für die Belastung zu setzen: P = 5. 0Q

b) Bei Fangvorrichtungen, welche 1. die Bremskraft mittelbar durch selbsthemmende Keile, Rollen, Exzenter oder dgl. erzeugen und sie entweder auf ein nicht überschreitbares, rechnerisch festliegendes Höchstmaß beschränken oder allmählich steigern, oder 2. die Bremskraft durch Übertragung aus einer besonderen Kraftquelle (z. B. Druckluft, Fangseil, Reglerseil) gewinnen, wobei

überschritten oder die Bremskraft allmählich gesteigert wird (Bremsfangvorrichtungen) ist für die Belastung zu setzen: PE= 2. 90 2

2

Die Knicklänge.

1 Als Knicklänge der Führungsschienen ist unabhängig von der Lage der Schienenstöße die größte Entfernung zwischen zwei benachbarten Befestigungspunkten anzunehmen.

2

3. Die Berechnungsweise.

Die Berechnung von Führungsschienen, die auf Knickung be⸗ ansprucht werden, ist, wenn sie nicht nach den „Bestimmungen über die bei Hochbauten anzunehmende Belastung (⸗Verfahren Verlag W. Ernst & Sohn, Berlin 1927) erfolgt, nach der Formel: P = 2 100 000 z2. J. durchzuführen.

In Gleichung 1, 2 und 3 bedeutet:

P = die gesamte statische und dynamische Belastung aller beanspruchten Führungsschienen.

Q) das Gewicht des vollbelasteten Fahrkorbes bzw. des Gegengewichtes.

1 = die Knicklänge.

z = die Anzahl der beanspruchten Führungsschienen unter der Voraussetzung gleichmäßiger Belastung.

J = das Trägheitsmoment des Führungsschienen⸗Quer⸗ schnittes.

6. Der „Teil E. Maschinell angetriebene Bauaufzüge 2

r. 8)“ erhält folgende Neufassung:

A. Allgemeine Vorschriften

J. Unterer Zugang. Ziff. 81: Die an den Ladestellen Beschäftigten sind durch ein Schutzdach gegen abstürzende Gegenstände zu sichern, außer⸗

dem ist der gesamte gefährdete Raum abzusperren.

II. Geschwindigkeit. 8 Ziff. 82: Die Betriebsgeschwindigkeit des Fördergerätes darf nicht mehr als 1,5 m/Sek. betragen; ausgenommen ist die Senkgeschwindigkeit bei Muldenaufzügen ohne Zugangsstellen und bei solchen Bauaufzügen, bei denen die Tragkraft der Winde 600 kg nicht übersteigt. 8 III. Triebwerk. ö Ziff. 83: Das Triebwerk und der Bedienungsstand sind in mindestens 2 m Höhe durch ein Dach gegen abstürzende Gegen⸗ stände zu sichern und so anzuordnen, daß bei Betätigung der Steuerung wenigstens die untere Ladestelle übersehen werden kann. Das Dach muß wasserdicht sein. Ziff. 84: Für die Bremseinrichtung müssen folgende Vor⸗ schriften erfüllt sein: Tböö

a) müssen so eingestellt sein, daß sie das Fördergerät auch bei doppelter Nutzlast aus der Abwärts⸗ fahrt ohne Stoß abbremsen.

b) Handbremsen müssen mit dem Loslassen des Bremshebels selbsttätig einfallen und so eingerichtet sein, daß die bei ordnungsmäßiger Bedienung nicht über das vorgeschriebene Maß gesteigert werden kann.

c) Sperrklinken sind als Feststellvorrichtungen unzulässig.

d) Bei Bauaufzügen mit begrenzter Senkgeschwindigkeit Cgl. Ziff. 82) muß bei Haltstellung der Steuerung die

Bremse zwangsweise oder selbsttätig zur Wirkung kommen.

Ziff. 85: Das Aufsteigen des Förderseils an den Trommelrändern muß verhindert sein.

1 IV. Tragmittel. 8 Ziff. 86: Für SSee und Gegengewicht genügt ein

Tragmittel. Sind mehrere Tragmittel vorgesehen, so müssen sie gleichmäßig an der Belastung teilnehmen. 8

V. Fördergerät. Ziff. 87: Fördergeräte müssen so umwehrt sein, daß das

8 0 Werden Wagen auf die Plattform ördergerätes gerollt, so muß eine nicht wegnehmbare Fest⸗

Für eiserne rungsschienen von Person

stellvorrichtung für die Wagen vorgesehen sein.

entweder ein bestimmtes, rechnerisch festliegendes Höchstmaß nicht

VI. Fang⸗ und Aufsetzvorrichtungen

„Ziff. 88: Betretbare Fördergeräte müssen Fangvor⸗ richtungen oder Aufsetzvorrichtungen Eh⸗ Föeergvos; gilt als nicht betretbar, wenn die Zugangsöffnung im Schacht vom Fußboden gemessen nicht über 1,3 m hoch ist oder das Förder⸗ gerät lediglich zur Aufnahme eines dazu bestimmten Transport⸗ mittels (Lore, Kiepe, Traglast u. dgl.) dient, welches seine Bodenfläche fast vollständig einnimmt oder aber die Form des Fördergerätes selbst ein Betreten ausschließt.

114““ Die Fangvorrichtung darf durch das Ladegut in ihrer Wirkung nicht behindert werden können. Aufsetz⸗ vorrichtungen müssen zur Wirkung gekommen sein, bevor das Fördergerät betreten werden kann.

VII. Anzeigevorrichtung. . Ziff. 90: Der Stand des Fördergerätes muß am Bedienungsstand unmittelbar oder mittelbar (z. B. durch Seil marken) erkennbar sein. 8

bbbb“ 8 Ziff. 91: Jeder Aufzug hat an der Winde und am Förder⸗ gerät an sichtbarer Stelle 8— Schild zu tragen. 8 2) Das Schild an der Winde muß den Namen des Herstellers, das Jahr der Fertigung, die Fabriknummer, die Tragkraft der Winde, den Durchmesser des zugehörigen Seiles und die Hub⸗ geschwindigkeit bei einer bestimmten Drehzahl der Antriebswelle, b) das Schild am Fördergerät den Namen des Herstellers, das Jahr der Fertigung, die Fabriknummer und die zulässige Belastung angeben. b Ziff. 92: Bei betretbaren Bauaufzügen ist an jeder Lade⸗ stelle ein Warnungsschild mit folgender Auf rift anzubringen: „Vorsicht! Aufzug! Tragkraft ...zg Personenbeförderung verboten.“

.“

Bei nicht betretbaren Aufzügen: vLCorsicht! Aufzug! Fragkraft .1I Betreten des Fördergerätes verboten.“

. Besondere Bestimmungen für Plattforn

8 bauaufzüge mit Schachtgerüst.

IX. Schachtgerüste. Ziff. 93: Für Schachtgerüste kann der Nachweis der Beanspruchung der hauptsächlich tragenden Teile ( estigkeits⸗ berechnungh von dem zuständigen Sachverständigen gefordert werden. „Freistehende Schachtgerüste sind durch Drahtseile oder sonstige ö“ zu sichern.

Im Verkehrsbereich liegende Teile des Aufzuges sind so zu umwehren, daß Menschen nicht zu Schaden vouneiens berhnhe.

X. Fahrschachtzugänge. Ziff. 94: Benutzbare Zugänge von Schachtgerüsten betr 8 8 Iut. e. Scho⸗ 9 8 et⸗ barer Bauaufzüge müssen Türen erhalten, deren Höhe 1. 1,80 m beträgt. Die Türen können aus Drahtgeflecht von nicht mehr als 2 cm Maschenweite oder aus Stäben hergestellt sein, deren lichter Abstand 2 em nicht überschreiten darsf. Die Türen müssen mit einer von Fahrkorb petätigten Verriegelung ver⸗ sehen sein. Schiebetücen, die vom Fahrkorb zwangsweise bewegt werden, sind ohne Verriegelung zulässig. Senkrecht bewegliche vom Fahrkorb abhäagige Schiebetüren (Hubgitter) dürfen sich mit höchstens 0,3 m / Sek. Geschwindigkeit bewegen.

Ziff. 95: Nicht benutzte Zugänge sind so zu ve Ziff. 95: tzte Z. 1 rschließen, daß ein Hineinbengen und ein Abstürzen i Fak ve ineninein stürzen in den Fahrschacht ver⸗

Ziff. 96: Bei nicht betretbaren Bauaufzügen si Einri

g - gen sind Einrich⸗

tungen (Bordbrett oder dgl.) vorzusehen, die ein Neslind, in 85 Fahrschacht durch Ausgleiten und dgl. nach Möglichkeit verhindern.

8 XI. Steuerung.

Ziff. 97: Steuervorrichtungen 1 nur außerholb des Fahrschachtes, Stockwerkseinstellungen auch innerhalb 8. Lergachdes oder am Fördergerät angebracht werden.

1 XII. Gegengewichte. Ziff. 98: Gegengewichte müssen aus einem Stück oder aus mehreren sicher und unverrückbar miteinander verbundenen Teilen bestehen, geführt und so angeordnet werden, daß sie ihre Führung am oberen und unteren Ende nicht verlassen können. C. Besondere Bestimmungen für Bauaufzüge ohne Schachtgerüst. XIII. Umwehrung.

Ziff. 99: In jedem Stockwerk muß, falls nicht in anderer Weise für die Absperrung der Fahrbahn gesorgt ist, ein 1 m hohes Geländer vorgesehen sein, welches die Fahrbahn allseitig in solchem Abstand umgibt, daß Menschen an diese nicht heran⸗ gelangen können. Unter der Geländerumwehrung muß ein Bord⸗ brett angebracht sein. Nur an der Zugangsseite zum Fördergerät 1 sich das Geländer öffnen lassen. Der bewegliche Geländerteil darf nicht weggenommen werden können. An der Ladestelle muß die Fahrbahn, wenn ausschließlich Traglasten befördert werden, durch eine mindestens 0,60 m hohe Schutzwand verkleidet sein.

II. Die Aenderungen unter I, 1 bis 4 treten mit dem

Tage der Veröffentlichung, die Aenderungen unter I, 5 und 6

am 1. August 1929 in Kraft.

Berlin, den 6. Juni 1929.

Der Vorsitzende des Deutschen Aufzugsausschusses.