Juni
1929. S. 2.
Deutscher Reichstag. 80. Sitzung vom 8. Juni 1920 2 Nacht ra gh.
Reichsminister des Innern Severing des Etats des Reichsinnen⸗ lautet nach dem vorliegenden
Die Rede, die der im Laufe der 2. Beratung ministeriums gehalten hat, Stenogramm, wie folgt:
Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Leicht hat an mich als den Verfassungsminister appelliert und gebeten, ich möchte doch nicht nur Hüter und Schützer des Artikels 109, sondern auch aller anderen Artikel der deutschen Reichsverfassung sein. Ich habe geglaubt, Herr Kollege Leicht würde dieser Auf⸗ forderung eine Aufzählung von angeblichen, wenn nicht gerade Verletzungen, so doch aber von Duldungen von Verletzung einiger Artikel der Reichsverfassung folgen lassen. Ich freue mich, daß diese Aufzählung ausgeblieben ist. Ich halte das für einen Beweis dafür, daß es auch einem so strengen Beobachter des unitarischen
unter dem Deckmantel der Kunst Geschäfte machen und Sensation erregen wollen. All diesen Strömungen kann heute schon energisch genug zu Leibe gegangen werden. (Abgeordneter D. Dr. Schreiber: Sollte zu Leibe gegangen werden!) Ich habe mir erlaubt, im Ausschuß darauf hinzuweisen, daß eine gewisse Besse⸗ rung auf diesen Gebieten schon festzustellen ist. Wer die Dinge aufmerksam verfolgt hat, wer Parallelen zwischen den Er⸗ scheinungen der Jahre 1920 bis 1923 und den heutigen zieht, der wird zugestehen, daß in der Tat schon eine gewisse Besserung er⸗ zielt worden ist. Gewandt habe ich mich gegen den gänzlich un⸗ begründeten Schrei nach neuen Gesetzen, gegen das, was ich als Inflation der Gesetzgebung bezeichnet habe. Ich freue mich, daß der Herr Kollege Leicht heute anerkannt hat, daß das Gesetz zur Bekämpfung von Schund und Schmutz doch nicht die Wirkung gehabt hat, die der Gesetzgeber damit wahrscheinlich erzielen wollte. (Abgeordneter Leicht: Das Gesetz ist zu stark beschnitten worden!) — Aber selbst wenn Sie die Glieder noch so lang ziehen würden, so würde ein solches Gesetz nie in der gewünschten Weise wirksam
Verkleinerung der Wahlkreise den Wähler in eine engere Ver⸗ bindung mit dem Gewählten bringen würde. Ob das eintreten würde, wage ich sehr zu bezweifeln. Wenn der Herr Kollege Dr. Külz heute früh meinte, daß man manchen Kandidaten, der heute von der Liste gedeckt wird, als Person nicht wählen würde, so gilt das, glaube ich, auch von manchem Kandidaten, der im Einzel⸗ wahlkreise von der Partei aufgestellt würde. Da gibt es auch Leute, die man als Privatpersonen nicht wählen würde, die aber gewählt werden, weil das moralische und politische Schwergewicht der Partei — und zwar jeder Partei — sie nach vorn drängt. Wenn man dann noch glaubt, daß eine Aenderung des Wahl⸗ gesetzes eine bessere Auslese der Tuchtigen herbeiführen würde, so mache ich darauf aufmerksam, daß durch die Einmännerwahl⸗ kreise doch auch Typen wie Josef Filser in das Parlament gelangt sind, wie sie Ludwig Thoma in seinem köstlichen „Briefwechsel eines bayerischen Landtagsabgeordneten“ einmal geschildert hat. (Heirerkeit und Zustimmung. — Abgeordneter Lemmer: Die haben wir in diesem Reichstag auch!) — Das habe ich nicht
1 Franc, 1 Lira, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 RM. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 RM. 1 Gld. österr. W. = 1,70 RM. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld. südd. W. = 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. = 1,70 RM. 1 Mark Banco
=1,50 RM. 1 skand. Krone = 1,125 RM. 1 Schilling 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 1 Peso
österr. W. = 0,60 RM. 2,16 RM. 1 alter Goldrubel = 3,20 RM. (Gold) = 4,00 NM. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM. 1 Dollar = 4,20 RM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM. 1 Shanghai⸗Tael = 2,50 RM. 1 Dinar = 3,40 RM. 1 Yen = 2,10 RM. 1 Zloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 RM. 1 Pengö ungar. W. = 0,75 RM.
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen0 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗
Heatiger! Voriger 1 Kurs
L
Verliner Börle vom 10. Juni.
Heutiger Voriger Kurs
Heutiger Kur⸗
Sachsen Prov.⸗V. A. 17/7
do. do. Ausg. 16 A. 2 do. do. Gld. A. 11,12 Schlesw.⸗Holst. Prov. Lb. RM⸗A. A14, g. 26 do. A. 15 Feing., tg. 27 do. Gld⸗A.,A. 16,tg. 32 do. RM⸗A., A17, tg. 32 do. Gold, A. 18, tg. 32
do. RM., A. 19, tg. 32 7
do. Gold, A. 20, tg. 32 do. RM, A. 21 V, tg. 33 do. Gld⸗A. A 19, tg. 30 do. Verband RM⸗A.
28 (Jeingold), tg. 381 Kasseler V
1
gezirksverbd.
90,5 B 85 G 79 b
87,5 G 90 90,4 8 82,2 5b 78.5 G 76 G 76 6
ᷣ 8 Fg P 8⸗
2 20 00
2828E2822222BS8S
α =2
vüPESEEPEEg PöPPEPEEeeäeen
Schatzanw., rz. 11075 1.6.126° —,—
Wiesbad. Bezirksverb.
72.25 G 1.441069,75 G
90,5 G 85 G
—,—
7
7,5 G 90 G 90,4 B 80,6 b
] 76 G 76 G 72,25 G
B9,75 G
BraunschwStaatsbk, Gld⸗Pfb. (Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29 do. do. R. 20, tg. 33 do. do. R. 22, tg. 33 do. do. R. 23, tg. 35
100,4 G ,5 G 93,4 G
96 G 97,5 G
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918
ausgegeben anzusehen. a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.
Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe A do. do. Reihe B do. do. (Liq.⸗Pf.)
ohne Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 5 % Liq.⸗
Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 N, 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX Meckl. Rittersch GPf. do. do. do. Ser. 1 Ostpr. ldsch. Gd.⸗Pf. do. do. do.
do. do. do.
do. do. do.
do. (Abfind.⸗Pfdbr) Pom. ldsch. G.⸗Pfbr.
G. Pf. d. Ctr. Ldsch. f.
2 ◻☛
.
68, 75 b RM,p. S 12,2 b
87,5 G 91,75 G
20 — —
—282g=FSgS S
—+½
90,5 b G
9,25 b 13 b
687,5 G 91,75 G 83 G
89,5 G
78,3 b 35,5 b 90,5b G
Voriger 3 —
Heutig
e Kur
r Voriger 3 —
Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Ser. 2, unk. b. 30 do. do. Ser. 3, uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 30 do. do. S. 5u. 6, uk. 30 do. do. S. 12, uk. 32 do. do. S. 13, uk. 33 do. do. S. 15, uk. 34 do. do. Ser. 7, uk. 32 do. do. S. 11, uk. 32 do. do. S do. do. S. 9, uk. 32 (Mobilis.⸗Pfdbr.) do. do. S. 8 (Liq.⸗ Pfdbr.) o. Antsch. do. do. K. S. 1, uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 33 do. do. do. do.
— —
&.
.2, uk. 32
104b 101,25 b G 101 b G
19g9
101,25 b G
75,25 eh G 90 G 90,75 b G 94 G
2œÆ 22 88˙ 81 85888
K 88α
. 89 2 34 Se . vsozes 9 gesagt! (Heiterkeit.) Was bei einer Aenderung des Wahlgesetzes wärtig nicht stattfindet. Schatzanw., fäll1. 5.33 15] 1.5.111 —,— do. do. R. 19, tg. 33 86 G do. do. Ausg. 1 u.2 84,25b — — G do. do. Ser. 3, uk. 32
verfassung
mein Eifer, die Absätze 4 und 5 des die die Verleihung von Titeln und Orden in Deutschland unter⸗
Reichsinnenministers nicht, gelungen ist, einen Verstoß — sagen
wir einmal — gegen den Zuständigkeitskatalog der Reichs⸗ nachzuweisen. Gerade aber, weil ich der Reichs⸗ verfassungsminister bin, Herr Kollege Leicht, muß ich an einem Grundrecht festhalten, das auch in Artikel 109 Absatz 1 der Reichs⸗ verfassung festgelegt ist, und das lautet: Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. (Zurufe von den Kommunisten und National⸗ sozialisten) Wenn Herr Kollege Leicht nun gemeint hat, daß Artikels 109, also die Absätze,
sagen, besonders zur Beachtung zu bringen, übergroß sei, und wenn er geglaubt hat, daß man da nachsichtig sein dürfe, weil man ja doch auch heute noch mit der Schwäche der Menschen rechnen müsse, dann wiederhole ich: weil ich der Meinung bin, daß alle Deutschen vor dem Gesetze gleich sind, müssen auch alle Länder vor dem Gesetze gleich sein. (Sehr wahr! bei den Sozial⸗ demokraten.) Wenn es in Bayern schwache Menschen geben sollte, die auf Titel und Orden großen Wert legen, so ist das keine
bayerische Eigenart. (Sehr wahr! und Heiterkeit.) Auf eine Be⸗ friedigung derartiger Eitelkeit hätten auch die Preußen und sogar
die Sachsen Anspruch (Heiterkeit), und diese beiden Länder, die ich eben genannt habe, sind es auch gewesen, die den Reichsminister
des Innern veranlaßt haben, diese Frage endlich zur Entscheidung
zu bringen. Ich habe schon im Ausschuß des Reichstags erklärt: mit der Anrufung des Staatsgerichtshofes ist nicht ein unfreund⸗ her Akt gegen Bayern verbunden. Ich kann mir sehr wohl denken, daß auch der Herr bayerische Ministerpräsident, die bayerische Regierung und das ganze bayerische Volk ein großes Interesse haben, eine authentische Erklärung zum Artikel 109 zu bekommen, soweit Orden und Ehrenzeichen in Frage kommen. Aber wenn Bayern bisher von diesem Rechte Gebrauch gemacht hat, Orden ind Ehrenzeichen und Titel in einem Umfang zu verleihen, wie es elbst unter dem alten Regime nicht bekannt und in Uebung war (sehr wahr! bei den Sozialdemokraten), dann, glaube ich, muß auch geprüft werden, ob nicht auch andere Länder das Recht haben. h wünschte, es würde in dem Sinne entschieden, wie der Artikel 109 der Reichsverfassung gemeint ist, daß nämlich die ECitelkeit der Menschen, demokratischer Staatsbürger, durch Ordens⸗ und Titelverleihungen nicht befriedigt werden sollte. Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
sein können, denn mit Polizeiparagraphen, mit dem Polizei⸗ knüppel ist eben nicht alles auszurotten. Viel wirksamer ist da eine Verfeinerung des Geschmacks des Publikums. Darauf sollten wir hinarbeiten. Die positive Bekämpfung solcher Erscheinungen ist das Entscheidende. Darin sollten wir alle einig sein.
Wenn ich den Herrn Kollegen Leicht zum Schluß recht ver. standen habe, hat er es abgelehnt, die Debatte über den Etat des Reichsministeriums des Innern mit der Reparationsfrage zu verquicken. Ich widerstehe dieser Versuchung auch, aber ich möchte darauf hinweisen, daß vieles von den Wünschen, die in diesen Tagen an mich herangetreten sind, ja abhängig ist von der Frage, wie sich in Zukunft unsere Zahlungen an den ehe⸗ maligen Feindbund gestalten werden. Bekommen wir Er⸗ leichterungen, ist das „Streichquintett“ des Reichstags nicht mehr verpflichtet, die von uns allen so beklagten Verheerungen im Etat anzurichten, dann können wir, anstatt Streichungen vor⸗ zunehmen, insbesondere die Kulturpositionen des Etats auf⸗ bessern, und dann wäre ich sehr viel mehr als heute in der Lage, bindende Auskünfte auf die an mich gerichteten Fragen zu geben, dann könnte auch die „Erwerbslosigkeit des Bildungsausschusses“, Herr Kollege Schreiber, mit einem Schlage beseitigt werden.
Würde man heute derartige Sitzungen des Bildungs⸗ ausschusses einberufen, dann käme, glaube ich, nicht mehr heraus als eine mehr oder weniger angenehme Morgen⸗ oder Abendunterhaltung mit einem sehr negativen Ergebnis, weil fest⸗ gestellt werden müßte: all das, was wir wünschen und fordern müssen im Interesse der Kulturentwicklung des deutschen Volkes, können wir nicht ausführen, weil die Geldmittel nicht vorhanden sind. Insofern besteht also doch eine gewisse Verbindung zwischen der Lösung des Reparationsproblems und dem Etat des Innen⸗ ministeriums.
Vielleicht besteht auch noch ein anderer Zusammenhang Alles das, was wir heute erörtern, ist ja doch eine winzige Kleinigkeit gegenüber den Problemen, zu deren Lösung wir wohl im Frühherbst dieses Jahres aufgerufen worden. Was kann ich Ihnen heute sagen? Ich kann Ihnen seole JIrebaß erfüllt werden soll der Wunsch, das Beamtenvertretungsgesetz recht bald vor⸗ zulegen, ebenso die Reichsdienststrafordnung, daß das allgemeine Beamtenrecht im nächsten Frühjahr folgen soll, daß das Gesetz über das Reichsverwaltungsgericht hoffentlich noch in diesem
beachtet werden muß, ist nach meiner Meinung, daß Kautelen dafür geschaffen werden, daß wir leichter zu einer politischen Willensbildung und nicht zu einer weiteren Zersplitterung des deutschen Parteienwesens kommen. Jedenfalls werde ich dem Reichstag entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Wenn der Herr Kollege Dr. Bredt in der Abweisung der⸗ artiger Bestrebungen gestern gemeint hat, die neuen Parteien brächten neues Leben in das Parlament, so unterschätze ich den Einfluß, die Kenntnisse und die fleißige Mitarbeit gerade des Herrn Kollegen Dr. Bredt an unseren Aufgaben keineswegs; aber daß seine Partei nun gerade besonders viel neues Leben in das Parlament gebracht hätte, das werden, glaube ich, nicht einmal alle Mitglieder der Wirtschaftspartei behaupten wollen. (Heiterkeit. — Abgeordneter Köster: Es ist doch schon ein Zeichen von Leben, wenn Sie die Wirtschaftspartei besonders hervor⸗ heben!) — Nein, Herr Kollege, das habe ich nur deswegen getan, weil diese Meinung von einem Mitglied der Wirtschaftspartei geäußert wurde und weil mir daran lag, diese irrige Auffassung zu korrigieren.
Was die Behandlung der Wahlreform anlangt, so befinde ich mich wohl in Uebereinstimmung mindestens mit der Volkspartei oder mit dem Herrn Kollegen v. Kardorff, der da gestern meinte: das eilt ja nicht, an Beratungsstoff fehlt es nicht, und es fehlt auch nicht an politischen Gegensätzen. Dieser Auffassung bin ich auch, und deswegen glaube ich, ist es zeitig genug, wenn sich der Reichstag im nächsten Herbst mit der Wahlreform beschäftigt. Ich glaube aber, es war nicht ganz folgerichtig, wenn der Herr Kollege v. Kardorff meinte, daß die Beratung der Wahlreform zwar nicht dränge, aber im gleichen Atemzuge bedauerte, daß die Verfassungsanträge seiner Partei nicht zur Beratung gekommen sind. (Sehr wahr!)
Darauf komme ich nun mit
Ich
ein paar Bemerkungen.
stimme dem Heren Kollegen Külz durchaus zu, wenn er meint,
daß mit einer Aenderung des Artikels 54 der Reichsverfassung absolut nichts getan ist, daß wir dadurch aus den sogenannten „Krisen des Parlamentarismus“ nicht herauskommen. Denn selbst wenn die Minister, die sich auf den Reichstag nicht mehr stützen können, im Amte blieben, wenn sie vom Reichspräsidenten dessen Vertrauen sie noch besitzen, nicht entlassen würden, dann würde gerade durch die Unmöglichkeit des Parlaments, die Mi⸗
Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefüügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs.
.l Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ sahlung sowie für Ausländische Banknoten efinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ . Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage. in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Verlin 7 ⅛ (Lombard 8⁄9. Danzig 7 (Lombard 8). Amsterdam 5 ½⅛. Brüssel 4. Helsingfors 7. Italien 7. Kopenhagen 5. London 5 ½. Madrid 5 ½8. Oslo 5 . Paris 3 ⅛. Prag 5. Schweiz 3 % Stockholm 4 ½. Wien 1.
Deutsche feftverzinsliche Werie.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe n. Rentenbriefe. Mit Zinsberechnung.
—
neutsger] Voriger Kurs
10. 6. 8. 6. 92,25 b G 87,5 b G
897,5 b G
6 % Dt. Wertbest. Anl. 28 10-1000 Doll., f. l. 12.32 6 q do. 10-1000 D., f. 35 6 8 Dt. Neichs⸗A. 27 uk37 „ab 1. 8. 34 mit 5 9%
8 ⅞ Dt. Reichssch. „K?* (GM), ab 1. 12.29 4 %, ab 32 5 ½ 6 f. 100 G M, ausl. 6 % Preuß. Staats⸗Anl. 1928, auslosb. zu 110
6 8% Preuß. Staatssch. rückzahlbar 1. 10. 30
6 „% Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unk. 1. 2. 32 6 % Bayern Staat RM⸗ Anl. 27, kdb. ab 1.9. 34 5 ⁄ do. Staatsschatz rückz. 1. 6. 33
28 Braunschw. Staat M⸗Anl. 28, uk. 1.3.38
7 % Braunschw. Staats⸗ schatz, rückz. 1.10. 29 8 Lübeck Staat RM⸗ Anl. 28, unk. 1.10. 33
7 % Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29
6 % Mecklbg.⸗Schwer. RM⸗A. 28, uk. 1.3. 33
7 % do. do. 26, tg. ab 27 7% Mecklenb.⸗Strel. Staatssch., rz. 1.3. 31
6 % Sachsen Staat RM⸗
87,25 b G 87,5b G
6725 b 0 —,— 91,48 H1,4b G 97,1b G g6 ⁄1 75,5b 5 86 8 Tnb* 92 ½b 922G 878b G 87,9b 8 90% 0 999 b G 91 1G 99,75 G 9,75 G
66,26b 6,25 b 79,75 6 79,75 G
94,5 0 94,5
do. do.
1928, fäll. 1. 5. 31 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. 1924, tg. 25 do. Schatzanw. 1928 fällig 1. 4. 33 Bonn RM⸗A26, rz31 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N, kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928 I, kdb. 33
do. 1928 II, kdb. 34 do. 1926, kdb. 31 Dresden RM⸗Anl. 1928, tgb. 33
do. do. 26 R. 1, uk. 31 do. do. 26 R. 2, uk. 32 do. do. 1928, tg. 35 do. Schatzanw., . 33 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 33
do. 1926, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1926, uk. 32 Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 28, uk. 1. 10. 38
do. 26, uk. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32
6 1.1 6]1.1.7
Ohne Zinsberechnung.
Oberhessen Prov.⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine †.. Ostpreußen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine .. do. do. Ablos. o. Auslos.⸗Sch. do. Pommern Provinz Anl.⸗ Auslosgssch. Grupp. 1* ½ do. —,— Gruppe 2* N] do. Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine N] do. Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.% do. —,— Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine’ .. do. † einschl. ⅛ Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.), *einschl. Ablösungsschuld (in c des Auslosungsw.).
b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.
Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24gr., rz. ab 24
c) Stadtanleihen.
Mit Zinsberechnung.
Altenburg (Thür.) Gold⸗A. kdb. ab 31 8 Augsbg. Schatzanw.
in ½
50,5 G 13 G
52,5 b
51 G
78 G 78 G
1.4.10 1.5.11.
1.6.12 1.1
85 85 α — —
— 90
-—qgZ
82 — 2 2
SügEPESESVSSgVSSSZ 8 2 —
588588 -S'ÖSgÖ 10 80 — 10 0
20
8. — 8. 5 1
— 2
— 2.
— —
—g FxR 2 —
c6
52,5 b G
50,9b
76 G 79 G
do. do. R. 17, Uk. b. 32 do. Kom. do. R15uk29 do. do. do. R. 21, uk. 33 do. do. do. R. 18, uk. 32 Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfbr. R. 1,2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 32 do. do. do. R. 3, tg. 32 do. do. do. R. 9, tg. 38 do. do. do. R. 10, tg. 34 do. do. do. R. 3, tg. 32 do. do. R. 4 u. 6, tg. 32 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv.
Reihe 2, tg. 32 do. do. do. R. 1, tg. 32 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk. 30 do. do. S. 2, rz. 30
do. do. S. 4, rz. 31 do. do. S. 5, rz. 33 do. do. S. 1 u. 3, rz. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, rz02 do. do. do. S. 1, rz. 29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 do. do. R. 4, tg. 3 b. do. R. 11, tg. 33 . do. R. 13, tg. 34 ). do. R. 15, tg. 34 . do. R. 5, tg. 32 . do. R. 10, tg. 33 ö do. R. 7, tg. 32 . do. R. 3, tg. 30 . do. Kom. R 12,33 . do. do. R. 14tg. 34 . do. do. R. 16tg. 34 . do. do. R. 6,g. 32 . do. do. R. 8, tg. 32 Thlüring. Staatsbk. Gold⸗Schuldv... Württ. Wohngskred. G. Hyp. Pf. R. 2, rz. 32 do. Schuldv. 26, rz832
—
2 2UœUU —AGU 0 —
Ohne Zinsberechnung.
— —2 ☛ 1 8220 R Hl œ 2DS; NI Ul 0 l S
21DE 8UGUHUM —
Lipp. Landesbk. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. 4 ½
do. do.
unk. 26/4
Oldenbg. staatl. Kred. 4
do. do. unk. 31
do. do.
4
13 ½
80,25 G 90,25 b G 93,25 G 86 G
93 G
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*8(PSSASUSASvS
-öSASESgEggS” —VVü—
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97 G 84 G
1.1.’.77— —,— 1.1.L.71 —,— versch. —,—
o. —,—
do. —,—
74,75 b G
97G 84 G
b) Landesbanken, Provinzial⸗
banken, kommunale Giroverbände.
Mit Ziusberechnung. Hannov. Ldskr. G. 26/18] 1.1.7 91b
do, do. do. do. Kassel Ldkr. GPf. 1,kb30 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. do. do. R. do. do. R.
4, kdb. 31 3, kdb. 31
27, tg. 32/8 tg. 31/6
6, kdb. 32 7
8 8 7 7
9
1.1.7 815b 96 G
— — 2
39
91 b 91 b 96 b G 96 b G 89 G 688,75 B 776
do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. landsch.
Gold⸗Pfandbr... do. do. unk. 1930 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1—2 do. do. Liqu.⸗Pfb.
ohne Ant.⸗Sch. Antsch. z.5 % Liq. GPf. d. Prv. Sächs. Ldsch. Schles. Ldsch. G.⸗Pf. do. do. Em. 2, uk. 34 do. do. Em. 1.. do. do. Em. 2.. do. do. Em. 1.. do. do. (Liq.⸗Pf.)
ohne Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 5 % Liq.⸗
Schlw. Holst. 1sch. G. do. do⸗
do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GPf. do. do. do.
do. do. do.
Westf. Ldsch. G.⸗Psd. do. do. do.
*4, 3 ½, 3 % Schles. Ser. 1—.
Berl. Pfd ““
o. do.
G. Pf. d.Schles. Lsch. f.
2229292—2422„222242⸗22⸗„
*4, 3 ½, 3 % Westpr. neulandsch. ¹ 5,55 G ¹ m. Deckungsbesch. b. 31. 12. 17, 2 ausgest. D. 31. 12. 17. † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnüung.
10
½ 2œ2 I2US=SSUUUl —*A—
8G0œ S —28Vgg
—8₰‿ — — —
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1
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Srresrsrses-ses üöüöPEüEeöeüüEüEEgg üöEEEöEEE SSSSSSXS
103 b G 90,5 b 6 83 b
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66,5 b G 9,8b G
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1.4.10
1.1.7 96,5 G
0 84 G 0 76 b G 1.1.7 63,4b
8 RMp. S 25,3b 117
4.1 .1.7 4.1
98,5 b
91,5 b G
SüöeüSeS SSÜöESSö
90 b
— —
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Dhne Zinsberechnung. Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stttcke.
3 8 Calenberg. Kred. Ser. D, E;. F (ger. 1. 10. 23, 1. 4 94)
5 — 15 % Kur⸗ u. Neumärkische 13 ½ Kur⸗ u. Neumärk. neue ⁷4,3 ½,3 % Kur⸗ u. Neum. K.⸗Obl. N *4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral Nr 1— 94620 *4, 3 ½, 3 % Pommersche NN. 24, 3 ½8, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitzzz . 74, 3 ½%, 3 % Sächsische.. *4 ½ Sächs. landsch. Kreditverb. Sächs. Kreditverein 4 % Kreditbr. bis Ser. 22, 26— 338 (versch.) † do. do. 3 ½ bis Ser. 25 (1.1.7) † 4, 3 8 % Schles. altlandschaftl. (ohne Talon).. .. . . .... landschaftl. A, C, D, ausgest. bis 24. 6. 17 (alle), Nausgest. bis 24. 12. 17 *4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein 74, 3 ½, 3% Westfälische b. 3. Folge 2 15,5 G *4, 3 ½, 3 % Westpr. ritterschaftl.
15, b 4,15 b 5,65 b
1104,9 b 95,75 68 825b G
HypB. do. do. 192 4, rz. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do. 1928, rz. 1934 do. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Licg.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw.
Braunschw.⸗Hann. Hyp. B. Gld. K., uk30 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do. do., uk. b. 28
Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, uk. 33 do. R. 3, uk. 32
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. do. R. 2, uk. 31
ö do. R. 3, uk. 32 Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 28 29, uk. b. 31 .34, uk. b. 33 ¹.36, nuk. b. 34 30, uk. b. 32 . 31, uk. b. 32 . S. 33, uk. b. 31 . S. 32 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch.. Anteilsch. z. 4 ½⅛ Lig.
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Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Kom. S. 6, uk. 32 do. do. S. 7, uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. R. 4, tg. 34 do. do. R. 5, tg. 34 do. do. R. 2, tg. 32 Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, rz. 31 do. do. Em. 13, rz. 34 do. do. E. 7, rz. ab 32 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. E. 2, rz. ab29 do. Gld⸗K. E. 4, rz30 do. do. Em. 14, rz. 35 do. do. E. 6, rz. 32 do. do. E. 9, uk. b. 33 GothaGrundkr. GPf
do. G. Pf. A. 4, uk. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5,5a, uk. b. 31 do. do. Aht. 8, uk. 34
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nister zu beseitigen, die Gesetzgebungsmaschine ins Stocken 8e. h. .. 718 geraten. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Diesen Mi⸗ nistern, die das Vertrauen des Parlaments nicht mehr besitzen, aber trotzdem an den leitenden Stellen der Regierungsgeschäfte sitzen, würden doch die Parlamentarier nicht Akte des Vertrauens entgegenbringen. Sie würden ihre Vorlagen ablehnen, und dann bekämen wir einen Dauerzustand der Krise. Das sagt gar nichts
gegen den Wunsch, möglichst stabile Regierungen zu bekommen.
Monat dem Reichstag zugehen wird — das ist wenigstens mein V Bestreben —, daß ein Reichsbühnengesetz im nächsten Herbst dem Reichstag vorgelegt werden soll. Das alles kann ich Ihnen erklären. Ich muß dann aber gleich Schluß machen. Denn das Berufsschulgesetz zum Beispiel kann um deswillen nicht vor⸗ gelegt werden, weil zu seiner Durchführung Reich und Länder nicht die erforderlichen Kosten in dieser Zeit aufbringen können. Vielleicht wird uns das nächste Jahr die notwendige Er⸗
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Anl. 27, uk. 1. 10. 35 7 % Sachsen Staatsschatz RN. 1, fällig 1. 7. 29 7 % do. R. 2, fäll. 1. 7.30 997,25 G 97,1 G 7 % Thür. Staatsanl. 21926, unk. 1. 3. 390% y1.3.9 80,5 G 80 b 71% do. RM⸗A. 27 u. Lit. B, fällig 1.1.32 80,5 b 80 G 68 Dtsch. descagos „Schatz F. 1 u. 2, rz. 30% 1.10 d—„ Preußische Landes⸗ rentbl. R. 1,2, uk. 1.4.34 versch. 95,25 G
76,75 b G 76,78 99,8 6 99 75 G
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Pf. dBerl. Pfb ASAff.? Berl. Pfandbr. A SB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.)
do. do. do. A. 6, uk. 3 do. do. Goldm Pf. Abt. 2, uk. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. A7(Lig.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer Grundkredit⸗Bk. ‚ GothaGrundkr.⸗Bk. Gold⸗K. 24, uk. 31 do. do. do. 23,uk. 34 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗
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do. Schatzanw. 1928 do. do K 88 58 . do. Kont. R. 1, kb. 31 8
v,üli, 15,4. 1 Nassau. Landesbank Fürth Gold⸗Anl. v. Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 8 1923, kündb. ab 29 “ Gera Stadtkrs Anl do. do. Ausg. 10, rz. 34 8 v 20/1db ab3 5 32 A14“ Sö-ese. o. do. G.⸗K. S. 5, rz. 33 8 Görlitz do. do. do. S. 6, 7, rz. 34/8 Berl. Goldstadtschbr. 8 von 19 8 1. n9 do. do. do. S8, rz100 uk34 /8 do. do. 26 u. S. 1
dear. v. 28. ui-88 Oberschl. Prb. Bk. G. Pf. do. do.
EE“ R. 1, rz. 100, uk. 31 7 1.3.9 Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ Löö do. do. Komm Auzgl schaft G Pf. R.4,30 Koblen eci⸗AUr⸗ Buchst. , rz. 100, uk. 31 do. do. Reihe 5, 30 Koblenz RM⸗Anl. Ostpr. Prv. Ldbk. G. Pf. do. do. Reihe 7, 31
Ich freue mich darüber, daß der Herr Kollege Leicht einen Grundsatz betont und anerkannt hat, den ich von Anfang meiner amtlichen Tätigkeit an immer als Richtschnur meines Handelns etrachtet habe, daß nämlich ein starkes Reich und ein starker Staat selbst in der Lage sein sollten, nicht nur den Schutz des einzelnen Staatsbürgers, sondern auch den Schutz des Staates ind der staatlichen Einrichtungen zu übernehmen. Von diesem Grundsatz aus habe ich meine ganze Tätigkeit vom Jahre 1920 an
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eführt, als ich die Organisationen aufgelöst habe, die sich zwar ngeblich zum Schutz der staatlichen Einrichtungen zur Verfügung estellt hatten, die aber im Effekt ihres Wirkens nicht ein Ferment er Beruhigung, sondern der Beunruhigung und damit schließlich ine Schwächung der staatlichen Autorität darstellten.
Wie begann ich denn meine Tätigkeit, Herr Kollege Leicht? Ich mußte mich zunächst — abgesehen von der Auflösung von Arbeiter⸗ und Ortswehren im Norden Deutschlands — gegen Organisationen wenden, die von den bayerischen Landsleuten des Herrn Kollegen Leicht ins Leben gerufen wornden waren, vom Forstrat Escherich und seinen Freunden. Ich habe damals gerade von bayerischer Seite die heftigsten Anfeindungen erfahren, weil ich der Meinung des Herrn Kollegen Leicht war, der Staat sei verpflichtet, den Schutz seiner Staatsbürger und den Schutz der staatlichen Einrichtungen selbst zu übernehmen. Ich habe des⸗ wegen auch alle die Organisationen aufgelöst, die gestern und heute Gegenstand der Erörterung gewesen sind. Ich habe leider nicht immer die Unterstützung von allen Seiten der parla⸗ mentarischen Körperschaften, leider auch nicht die Unterstützung der höchsten richterlichen Stellen in Deutschland gefunden. Was aber durch die Duldung des Stahlhelms und ähnlicher Organi⸗ sationen auf der einen Seite in unser öffentliches Leben eintrat, das konnte ich auf der andern Seite durch die Bildung des Rot⸗ Frontkämpfer⸗Bundes usw. nicht wehren. (Abgeordneter Graf von Westarp: Und das Reichsbanner?) — „Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los“, das gilt von Ihnen, Herr Graf von Westarp. (Abgeordneter Graf von Westarp: Das Reichsbanner?) — Ich habe „undsoweiter“ gesagt. (Große Heiterkeit.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Herr Kollege Leicht hat die Frage an mich gerichtet, ob ich es ablehne, die Er⸗ scheinungen zu überwachen, die er in seinen letzten Ausführungen als kulturwidrig bezeichnet hat. Er meinte damit die Er⸗ scheinungen von Bild⸗ und Druckwerken, die uns in den Zeitungs⸗ kiosken, auf den Bahnhofsbuchhandlungen und an anderen Stellen entgegentreten. Ich habe nicht nur im Ausschuß des Reichstags, sondern auch in der Protestversammlung, die sich mit der Zensur⸗ frage beschäftigte und in der ich die Wiedereinführung der Zensur ablehnte, erklärt, daß man nicht nur die negative Seite ins Auge fassen dürfe, daß man nicht nur sagen dürfe: Wir wollen keine Zensur!, sondern daß man auch anerkennen müsse, daß es ein Anreißertum in Literatur und Kunst gibt (sehr richtig! in der Mitte), daß es Geschäftemacher und
Shascher gibt, die
leichterung bringen, so daß wir dann auch dieser Frage näher⸗ treten können.
Gestatten Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß ich mit ein paar Bemerkungen auf den bisherigen Gang der Debatte eingehe. (Zuruf von den Deutschnationalen: Auf das Reichsschulgesetz!) — Das Reichsschulgesetz ist heute eben zu kostspielig, Herr Kollege Dr. Spahn! (Abgeordneter Dr. Spahn: Ist das der Hauptgrund?) — Einer der Gründe! Der Haupt⸗ grund ist der, daß ich, wie ich schon einmal erklärt habe, nicht gern für den Papierkorb arbeite.
Es ist zunächst über die Wahlreform gesprochen worden. Der Herr Reichskanzler hat in der Erklärung der Reichs⸗ regierung vom 3. Juli vorigen Jahres ein Gesetz zur Abände⸗ rung des Wahlgesetzes angekündigt. Dieses Gesetz befindet sich in Vorbereitung und wird vorgelegt werden, wenn wir die großen gesetzgeberischen Vorlagen des nächsten Frühherbstes hinter uns haben werden. Es handelt sich da um die gesetz⸗ geberischen Aufgaben, die sich an die Reparationsverhandlungen knüpfen, um wirtschafts⸗ und sozialpolitische Dinge, die ich nicht im einzelnen zu nennen brauche, da Sie ja über den Gesamt⸗ komplex dieser Fragen unterrichtet sind. Ich glaube, es wäre — verzeihen Sie den Ausdruck — ein Verbrechen wider das keimende Leben, wenn ich als Reichsinnenminister noch einmal alle die Bedenken unterstreichen wollte, die man vielleicht gegen die Ein⸗ bringung eines Gesetzes zur Aenderung eines Wahlgesetzes von vornhexein äußern könnte. Ich muß deshalb eine gewisse Zurück⸗ haltung beobachten, halte mich aber doch für verpflichtet, die großen Erwartungen, die man an eine Aenderung des Wahl⸗ gesetzes knüpft, auf das richtige Maß zurückzuführen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Selbst der Herr Kollege Dr. Külz ist mit mir der Meinung, daß das Proportionalwahl⸗ system beibehalten werden muß, weil sich die zu einer Abände⸗ rung der Verfassung notwendige qualifizierte Mehrheit in diesem Hause nicht finden würde. Was bleibt, ist also eine andere Wahlkreiseinteilung, vielleicht auch eine Aenderung, eine Beschneidung der Reichsliste. Ob aber damit die Wünsche aller derjenigen erfüllt werden die heute — — (Zuruf von den Nationalsozialisten: Ob die Demokraten damit zufrieden wären!) — Diese Wünsche werden ja nicht bloß von der Demokratischen Partei geäußert, sondern auch
es gibt im Zentrum weite Kreise, die der “ sind, daß eine
Jahre 1923 einbeziehen.
Sie wissen ja, ich habe am Geburtstag dieser Regierung dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß sie möglichst lange, möglichst vier Jahre regieren möchte. (Abgeordneter Torgler: Sie geben sich auch die größte Mühe!) — Jawohl, Herr Kollege Torgler, ich wäre ein schlechter Politiker — — (Abgeordneter Torgler: Fragt sich nur, auf wessen Kosten das geht!) — Zerbrechen Sie nicht meinen Kopf. (Heiterkeit. — Abgeordneter Graf von Westarp: Sie haben Ferien von den Krisen!) — Bis jetzt eigentlich noch mit einigem Fug.
Gestatten Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß auch ich Ihnen meine Auffassung von den Jeremiaden über die „Krise des Parlamentarismus“ einmal sage. Ich mache mir doch auch über diese Dinge meine Gedanken. Gibt es wirklich eine solche Krise? Worin besteht sie? Im häufigen Regierungs⸗ wechsel, werden Sie mir antworten, und in der Schwierigkeit, wichtige Gesetze zur Verabschiedung zu bringen. Haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gewißheit, daß, wenn an Stelle des parlamentarischen Systems das alte Regime die heute dem Deutschen Reich vorliegenden Aufgaben zu lösen hätte, das leichter erfolgen würde? Haben Sie diese Gewißheit? Was man Krise des Parlamentarismus nennt, ist meines Erachtens sehr viel mehr — das ist eine Plattheit, ich geniere mich eigentlich,
es auszusprechen —, ist doch letzten Endes eigentlich eine Krise des
deutschen Volkes. Ständen wir heute nicht unter der Last der inneren und äußeren Reparationen, müßten wir nicht alles, was wir heute tun, mit einer ungeheuren Vorbelastung auf⸗ bringen, ach, dann wäre das Regieren eine Freude, dann würden selbst die Herren von der Deutschnationalen Partei, einmal in die Regierung gegangen, nicht sofort wieder — sagen wir — Ferien nehmen, wenn ihnen außenpolitisch einmal einige Wölkchen am Firmament erschienen. Warum sind im Juni 1919 die Herren von der Demokratischen Partei ausgeschieden? Warum haben im Mai 1921 die Volksparteiler die Regierung verlassen? Warum sind im Oktober 1925 nach ein paar Monaten Regierungstätigkeit die Deutschnationalen wieder freiwillig gegangen? Weil die un⸗ geheuren Lasten der Ausführung des Friedensvertrags an jede einzelne Partei herantraten, und weil manche Parteien in der entscheidenden Situation glaubten, die Verantwortung für die Uebernahme dieser Riesenverpflichtungen nicht übernehmen zu können. Ich nehme davon keine Partei aus. Man kann sogar die Zentrumspartei, man kann sogar meine Fraktion aus dem Also, meine sehr verehrten Damen und
DOhne Zinsberechnung. Dt. Anl.⸗Auslosungssch.** in 51 G
5 1 8 b G Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld [11,25eb G
ohne slg uia schetn 3 AnhaltAnl.⸗Auslosgssch“ do. 52 5 G Hamburger Anl.⸗Aus⸗ losungsscheine. do. 8,5b G Hamburger Ablös.⸗Anl. ohne Auslosungsschein do. 11,4b Lübeck Anl.⸗Auslosgssch“ do. 50 8 b Mecklenburg⸗Schwerin Anl.⸗Auslosungssch.*†% do. 52,5 b Thür. gnk.⸗Aus asgssch. do. 50 G 50 G *einschl. ⅛ Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.). Deutsche Wertbest. 8 s . bis 5 Doll., fäll. 2. 9. 35⁄ yin a 101,5 b G [102 5 G 4 ⅛ Deutsche 8eee eg Anleihe . 1.1.7] 5,2b 5 b Gekündigte, ungekündigte, verloste und unverloste Rentenbriefe ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein (ausgenommen Posensche). 4,3 ½ Brandenb., agst. b. 31.12.17† —,— —,— 4,3½ % Hannov., ausgst. b.31.12.17⁄ —,— vne desh naß. agst. b. 31.12.17† —,— 4 ½ Lauenburger, agst. b. 31.12.177 —,— —,—
4,3 ½% Pomm „ausgest. b. 31.12.17†% —,— —, 4,3 1% Posensche, agst. b. 31.12.17 4,3 8 % Preußische Ost⸗ u. West⸗
ausgest. b. 31.12.177 —,— —,— 4,3 ½1 Rh. u. Westf⸗,agst. b.31.12.17% —,— fevne 88 Sächsische, agst. b. 31.12.17% —,— eag
4,8½ Schlesische, agst. b. 31.12.17 —,—
4,3 ½2 Schl.⸗Holst. agst. b. 31.12.17
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Anleihen der Kommunalverbände.
a) Anleihen der Provinzial⸗ und preußischen Bezirksverbände. Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, kdb. ab 33 /8 do. do. 26, Idb. ab. 32/7
Hann. Prov. GM⸗A.
R. 1 B, tilgb. ab 26
do. RM⸗A. R. 2B,4 B u. 5 do. do. R. 190, tgb. 34 do. do. R. 3B. rz. 103 do. do. Reihe 6 do. do. Reihe 7 do. do. R. 8, tgb. 32 do. do. R. 9, tgb. 33
Niederschles. Provinz
RM 1926, rz. ab 32 do. do. 28, rz. ab 83 Ostpreußen Prov. RM⸗
Anl. 27, A. 14, uk. 32 Pomm. Pr. Gd. 26, †. 30 Sachsen Prov.⸗Verb.
RM Ag. 13, unk. 33
o. do. Ausg. 18
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Gold Ag. 2,3, uk. 35 do. RM⸗Anl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928
Ausg. 1, unk, 33 Leipzig RM⸗Anl. 28 uk. 1. 6.34 Magdeburg Gold⸗A
1926, uk. bis 1931 do. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗
Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, Unk. 31 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb. 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. ab31 Nürnbg. GA. 26 ul31 do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28
unk. bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzh. GA. 26, rz. 31 do. RM⸗A. 27, rz. 32 Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Solingen RM⸗Anl. 1928, uk. 1.10.1933 Stettin Gold⸗Anl. 1928, unk. 33 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 29
bo. 1928, uk. bis 34
Emschergenossensch. A. 6 R. A 26, tg. 31 do. do. A. 6RB 27,t32 Schlw.⸗Holst. Elktr. Vb. Gld. A. 5, rz. 278 do. Reichsm.⸗A. A. ⸗ Feing., rz. 29 §
do. Ag. 7, rz. 31
do. Ag. 8, rz. 30 do. Ag. 4, rz. 26 §
§ sichergestellt.
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1.5.11
Ohne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch;etnschl. lbl. Sch
(in d. Auslosungsw.) in 2½ Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗
Sch. einschl. ⅞ Abl.⸗Sch.
(in † d. Auslosungsw.) do.
d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.
1.2.8 (74,5 G 1.5.11 91 b
1.4.10 91b 1.4.10 91 b 1.4.10
1.5.11 75,8 G
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1.4.10 96,75 b G 86,5 b
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1 b 75,5 G
Dtsch. Kom. Gld. 25
Mitteld. Kom.⸗A. d. Spark. Girov., uk g2 7 do. 26 A. 2 v. 27, uk. 33] 7 Ohne Zinsberechnung.
Kassel. Ldskr. S. 22-25 o. Ser. 26
Kur⸗ n.
Ausg. 1, rz. 102, uk. 33
Pomm. Prov⸗Bk. Gold
1926, Ausg. 1, uk. 31
Rheinprov. Landesb.
Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30 do. do. do. rz. 1.4. 31 do. do. A. 1u. 2, rz. 32 do. do. Kom. 1a, 1b, uk2 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf. R1, uk34 do. do. Kom. R. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr.
Doll. Gold R. 2 N do. do. Pr. Fg. 25 uk30 do. do. do. 28 R. 2, uk. 33 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32
Westf. Pfbr. A. f. Haus⸗
grundst. Gld. R1, ut33 do. do. 26 R. 1, uk. 32 do. do. 27 R. 1, uk. 32
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do. Ser. 27 do. Ser. 28 do. Ser. 29, unk, 30
Schleswig⸗Holstein.
Landeskult. Rtbr. do. do.
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Mit Zinsberechnung.
Neumärk. Darl.⸗K. Schuldv. do. do. do. S. 2 do. do. dbo. S. 39 do. do. do. Kvedit⸗Institut Gold⸗Pfdbr. R. 1
do. (Abfind.⸗Pfdbr)
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i. K. 1. 11. 29 do. do. Reihe 8, 32 do. do. Reihe 11,32 do. do. R. 2 u. 12, 32
do. do. R. 1 u. 13, 32
Dresdn. Grundrent
Vk. j. Goldkr. Weim. Gold⸗Pfdbr. R. 2 j. Thür. L. H. B. rz29 do. Schuldv. R1, rz28 Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33 do. do. R. 6, uk. 34 do. do. R. 1, uk. 29 .. do. R. 2-4,uk. 30 do. R. 5, uk. 31
do. R. 6, uk. 31
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do. do. S. 1, rz. 32
Ohne Zinsbere (4 Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. b (Vorkriegsstücke’ † —,— 4 ½ do. do. (Nachkriegsstücke) *† —,— 4 % Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1.7) —,— f Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
e) Sonstige. Ohne Zinsb DeutschePfdbr.⸗Anst.] Pos. S. 1-5, uk. 30-34/4
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Anst. Pf. S1, 2,5,7-10 4 versch. —,— * do. do. S. 3, 4, 6 N† 3¾ *do. Grundrentbr 1-3 4 † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
Pfaudbriefe und Schuldverschreib.
von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗
scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Mit Zinsberechnung.
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1. 4. 30 auslospfl. do. do. Em. D, uk. 32 do. do. Em. E, uk. 32 do. do. E. M Mob. Pf do. do. Em. L(Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. 3.4 ½%1 Liq.⸗ GPf. Em. Ld. Ham⸗
Hannov. Bodkrd. Bk. Gld. H. Pf. R. 7, uk30 do. R. 1—6, uk. 32 do. R. 8, uk. 32 do. R. 12, uk. 32 do. R. 13, uk. 33 do. R. 14, uk. 33 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. R. 15 (Liq.⸗Pfb)
ohne Ant.⸗Sch.
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