Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 133 vom 11. Juni 1929. ES. 2
Handel und Gewerbe.
Berlin, den 11. Juni 1929.
gewünscht. Das deutsche Volk werde ein christliches Volk sein oder es werde überhaupt kein Volk sein. Nach der anderen Seite be⸗
der höheren Schule nicht unangetastet bleiben. Auch andere dauert der Redner die Verhetzung der Kinder, wie sie z. B. erst
Schulen müssen die Berechtigung zum Studium geben. In Eng⸗
Berlin, Dienstag, den 11. Jun
Nr. 133.
land will man das neunte und zehnte Schuljahr einführen. 859 Erwerbslosenheer ist so groß, daß auch unsere Wirtschaft auf die Fünfzehn⸗ und Sechzehnjährigen verzichtet.
Abg. Dr Spaßa (D. Nat.) führt u. a. aus: Die Deutsch⸗ nationale Fraktion hat, als sie im Ministerium durch Herrn von Keudell vertreten war, Ernst damit gemacht, daß das Reich nicht ve um die materiellen Interessen lich kümmert, sondern vnch Kulturpolitik treibt. Der Keudellsche EECCö hatte die Bedeutung einer Grundlegung für alle zukünftige Reichs⸗ ulturpolitik. Der Zeitpunkt für eine solche Grundlegung war 1927 da. Das Gesetz hätte nicht scheitern dürfen. Nun, da es durch die Schuld der Mittelparteien nicht zustande gekommen ist, erleben wir, wie schwierig es ist, überhaupt im asc Kultur⸗ olitik zu treiben und in dieser Kulturpolitik be Wesen und Uhristeznum zur Geltung zu bringen. Wir schließen uns den Klagen des Zentrumsredners über die fortschreitende Säkulari⸗ fation der öffentlichen hr org⸗ unter dem Einflusse der Sozial⸗ demokratie mit allem Nachdruck an. Wir erheben Einspruch da⸗ gegen, daß der preußische Staat auf dem Wege der Schulver⸗ waltung die Grundlage des deutschen Volksschulwesens im Sinne der weltlichen Schule zu verschieben versucht. Ohne Reichsschul⸗ gesetz kann es kaum zu einer wirklich fruchtbaren und auf das Verhältnis von Staat und Kirche günstig einwirkenden Konkor⸗ datspolitik kommen. Ohne das Reichsschulgesetz fehlt es uns auch, wie Prälat Schreiber schon hervorgehoben hat, an der notwendigen Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf um das Volkstum aller 88— vom Reiche nicht geschützten Volksteile. Wäre uns das Reichsschulgesetz im Reichstag gelungen, dann brauchten wir heute nicht darum zu bangen, daß die beiden christlichen Konfessionen wieder in geistige Spannung und Unfrieden mitein⸗ ander geraten. Wir haben den Eindruck, daß in der Rede, die das Zentrum am Freitag hier halten ließ, eine starke A“ an unsere Auffassung von dem Wesen der Reichspolitik erfo 9 ist. Aber es fehlte auch dieser Rede nicht an einem bedauerlichen Ressentiment aus der Zeit der scharfen Kampfstellung des Zentrums gegen die Rechte. Es machte sich in der von Prälat Schreiber am Stahlhelm geübten Kritik geltend. Der Stahlhelm hat zur Losung Kreuz und Schwert. Wie kann man ihn im Atemzuge immer wieder mit den Rotfrontkämpfern nennen? Prälat Schreiber maß sich eine besondere Kenntnis der österreichischen Iüsoche zu. Er hat sie aber gewiß nicht beim Stahlhelmtage in München studiert, sonst hätte er anders über den Stahlhelm gesprochen. Wie erklärt er sich die großen Fort⸗ schritte der Stahlhelmbewegung am Rhein, und gerade unter der katholischen Bevölkerung dort? Der Zentrumsredner befürwortete wieder einen inneren Ausgleich. Bemerkt er nicht, daß es sich dabei um eine Art ins Politische gewendete Unionspolitik, um Geist aus der Zeit des alten Königs Friedrich Wilhelms III. handelt? In der Abwehr gegen eine solche Verbindungspolitik ist die katholische Bewegung am Rhein einstmals erst zu Kräften gekommen. Gerade in Uebergangszeiten geht es im geistigen Leben um die Erhaltung der Substanz. Sie ist in den christlichen Konfessionen und kann ebenso in den verschiedenen Staats⸗ und Weltanschauungskomplexen geborgen sein. Das sind die Grund kräfte, von denen Herr Leicht am Samstag gesprochen hat. Gegen diese Grundkräfte darf es auch keine Anwendung des Mehrheits prinzips geben. Das Mehrheitsprinzip ist ein Klassenprinziv, das Machtprinzip in der Arbeiterschaft. Das ist unsere große Sorge in der gegenwärtigen Lage, wie wir mit der Sozialdemokratie den Kampf austragen können darum, ob vom Standpunkt der Klasse oder vom Boden des Volkes aus deutsche Politik gemacht wird. Auch Herr Severing fühlt sich doch mehr als Wächter der Re⸗ publik denn als Hüter des deutschen Kulturguts. Merkt der Minister nicht, daß der bürokratisch⸗parlamentarische Staat in den Händen seiner Partei immer mehr aufhört positiv zu wirken und an die Stelle von Gesetz und Verwaltung die Anwendung oder Androhung von Gewalt tritt? Aber sicher ist es auch die margistische Auffassung, die die Sozialdemokraten mehr auf die Verfassung als auf die Kultur im Innenministerium ihr Augen⸗ merk lenken läßt. Die sozialdemokratischen Redner, auch der Minister, haben das Volk nur von der sozialen Seite her gesehen. tes geht ihnen um das Berechtigungswesen. Sie helfen dadurch dazu, daß die Wertung der Arbeit immer mehr abnimmt auf Kosten nicht sowohl der Bildung als des Gebildetseins. Das kommt von der Abhängigkeit des sozialistischen Denkens, von liberalistischen Wertvorstellungen. So allein erklärt sich auch, da die Partei den Karikaturisten Grosz und, was eigentlich schlimmer ist, das Urteil zu seinen Gunsten hier gedeckt hat. Das verhindert sie auch gerade, das Volk von der Seite der Bluts⸗, Arbeits⸗ und Kulturgemeinschaft zu sehen, um dieses ganzen Volkes, dieses deutschen Volkes in Not, sich anzunehmen. Herr Severing hat kein Wort über alle die Aufgaben der Volkstums⸗ pflege in seinem Ministerium gesprochen. Der Minderheiten⸗ fürsorge, dem Ausbau des Minderheitenrechts, müssen wir den allergrößten Wert beilegen. Dringend zu wünschen ist die Er⸗ richtung eines Kulturrats von Reichs wegen. Die Deutschen im Kampf für unser Volkstum da draußen haben ein natürliches Recht darauf, gehört zu werden, ehe Länderbürokratien Minder⸗ heitenerlasse von vielleicht verhängnisvoller Tragweite heraus⸗ geben. Unsere Minderheiten draußen sind zum geringsten Teile Arbeiter, zum weitaus größten Teile Bauern. Dann geht es darum, ihnen eine akademische Schicht zu geben, die dem Volks⸗ tum verhaftet bleibt. Das ganze Kulturleben dort beruht auf kirchlicher und konservativer Grundlage. Wie stellt sich der I so fragt der Redner, zu dem, was unsere Jugend ünnerlich bewegt? Hat er dafür einen Herzzschlag, wie ihn unsere Studentenschaft aus dem Telegramm seines Vorgängers „in innerer Verbundenheit“ verspürte? Unsere Jugend ist von Natur großdeutsch gesinnt. Es ist kein Zufall, wenn gerade in der deutschen Studentenschaft das großdeutsche Problem und das Selbstverwaltungsproblem entscheidend geworden sind. Madrid zeigt uns ja gerade, wie das Schicksal 19 Volkstums von dem Durchsetzen des Autonomiegedankens abhängt. Wenn wir es, so vetont der Redner zum Schluß, an dem sozialdemokratischen Parteimann verstehen, daß er mit dem Ausdruck der nationalen Gesinnung das Bekenntnis zum Weltbürgertum verbindet, so verstehen wir es nicht an dem Reichsminister des Innern, daß er in diesen Tagen nicht vor allem zu seinem Volkstum sich bekannt hat. Und wir widersprechen dem auch, daß Herr Sollmann als eine Aufgabe der Gegenwart die Niederlegung innerer Grenzen seierte, wo der Tag uns naht, an dem vor zehn Jahren uns uner⸗ trägliche äußere Grenzen auferlegt worden sind. Die Republik kann, wenn sie das Geld hat, in diesem Jahre den zehnten Jahres⸗ tag der Weimarer Verfassung mit Gepränge seiern: Volksgedenk⸗ tag wird in diesem Jahr der 28. Juni sein! (Lebhafter Beifall rechts.)
Abg. Dr. Runkel (D. Vp.) erkläxrt, der wichtigste Abschnitt der Grundrechte in der Weimarer Verfassung sei der von Kirche und Schule handelnde Abschnitt. Die Beratungen in Weimar seien von einem starken Kulturgeist und einer starken Kulturfreude getragen gewesen. Das ganze erziehliche und unterrichtliche Leben der deutschen Nation sei dort in umfassender Weise zusammen gefaßt. Ein Reichsschulgesetz, das das gesamte Bildungs⸗ und Kulturwesen Umsch. sei dort ins Auge gefaßt. Man habe in den letzten zehn Jahren aber nur das kleine Grundschulgesetz zustande gebracht. Tiefe Resignation liege daher auf allen Kulturkreisen
nicht im Reichstag —, sondern da draußen. Die Kostenfrage, die Frage, wie sich Reich, Länder und Gemeinden in die Kosten eines Reichsschulgesetzes teilen sollten, habe das Gesetz gefährdet. Dazu kämen die weltanschaulichen Gegensätze, die sich bei allen Parteien gerade in Schu⸗⸗ und Erziehungsfragen geltend machten. Die Deutsche Volkspartei habe, vom Gedanken der Toleranz aus,
keine Ueberspannungen weder nach rechts noch nach links
kürzlich wieder von einem führenden Kulturpolitiker der Linken in Dresden zum Ausdruck gebracht worden sei, wonach schon den Kindern der Glaube beigebracht werden müsse, aß es keine Volks⸗ gemeinschaft zwischen Arbeiterschaft und Bourgeoisie gebe. Das Kind von acht, jehn I“ vierzehn Jahren sei unmöglich reif für solche Probleme, die für viele Erwachsene noch unver⸗ daulich seien. Das von den Deutschnationalen jetzt vorgelegte Reichsschulgesetz sei ein Kompromiß zwischen dem Keudellschen Schulgesetz und den Beschlüssen der ersten Lesung. So hoch er, der Redner, die Gedanken und die Person des Abg. von Keudell ätze, so könne man doch nicht sagen, der neue Entwurf sei das alte Keudellsche Reichsschulgesetz. Er sei aber mit einer Ueber⸗ weisung an den Ausschuß durchaus einverstanden. Man müsse se t endlich zu einem Reichsschulgesetz kommen, es gehe nicht an, 6 es zur öffentlichen Agitation benutzt werde zuungunsten ein⸗ zelner Parteien. Die Schule in Braunschweig sei nach der Ver⸗ evangelisch und lutherisch; seit 1918 habe man dort einmal einen anderen Schulerlaß gehabt; es sei dort gegangen nach dem Grundsatz: „Rin in de Kartoffeln, raus aus de Kartoffeln! Das sei doch nicht angängig. Es sei unverständlich, daß man gerade den Ländern vom föderativen Standpunkt aus entgegen⸗ komme. Als Ideal bleibe bestehen eine einheitliche deutsche Kultur, die getragen wird nicht von den Parteien, sondern von dem Lebenswillen des deutschen Volkes. In diesen Jahren müsse man ich auf kulturellem Gebiete leider dem eisernen Notgesetz der Sparsamkeit fügen. Zu bedauern sei es besonders, daß man der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft, daß man jür Spiel und Sport, für die deutsche Studentenschaft nicht mehr habe auf⸗ wenden können. Zum Schluß spricht der Redner den Wunsch nach Vereinheitlichung des deutschen “” aus und bittet den Minister um tatkräftiges Wohlwollen für das Grenz⸗ und Auslandsdeutschtum, besonders in der Nordmark. Nach Er⸗ wähnung der von Kiel ausgehenden Kalenderreform, für die der Minister sich interessieren möge, schließt der Redner mit einem Wort des Dankes an den Minister für sein tatkräftiges Interesse an dem „Tag des Buches“. Diese Veranstaltung müsse nun auch irgendeine Prattisch Auswirkung haben, und zwar in der positiven Bekämpfung von Schund und Schmutz durch gute Bücher. Die Seele aller Kultur, besonders der deutschen, sei die Kultur der deutschen Seele. (Beifall bei der Deutschen Volks⸗ artei.) 8 ““ Abg. Hofmann (Ludwigshafen) (Zentr.): Eine echte Volks frage ist die der Leibesübungen. Der Reichspräsident Hindenburg hat gesagt: „Leibesübung ist förderlich“. Die Förderung der Leibesübung ist Länder⸗ und Gemeindeaufgabe. Eine vernünftige systematische Pflege des Körpers durch Turnen und Sport ist das beste Mittel gegen den Alkoholismus. Die Forderungen der täg⸗ lichen Turnstunde in den Schulen, der Errichtung von Spiel⸗ plätzen und der staatlichen Unterstützung der Turn⸗ und Sport⸗ bewegung sind noch ungenügend erfüllt, wenn das Reich nur 4 Millionen dafür verwenden kann. Hoffentlich wird im nächsten Etat das Streichquintett keine Streichungen mehr an diesem Kapitel vornehmen. Auf die Gipfelleistungen der deutschen Turner und Sportmänner bei den internationalen Wettkäznpfen legen wir weniger Wert, wenn wir sie auch anerkennen. T ir wünschen vielmehr die 1“ des ganzen Volkes in. Luft, Licht und Wasser. Die Jugendwanderungen müssen durch billige Fahr⸗ preise unterstützt werden. Die Engländer sind viel weitherziger und hilfsbereiter für die Jugendbewegung. Bei uns begegnet man engherzigem Bürokratismus, und alles wird zunächst aus dem Gesichtspunkt betrachtet, welcher Mißbrauch damit getrieben werden könnte. Wir haben einen Antrag auf Gewährung billiger Eisen⸗ bahntarife (1 Pfennig für ein Kilometer) für die Jugendfahrten gestellt und hoffen auf die Unterstützung des Reichstags dafür. Beifall.) Abg. Dr. für die Notgemeinschaft der Kreise auf den Plan gerufen.
Moses (Soz.): Der Abstrich von einer Million Wissenschaft hat die wissenschaftlichen Ich habe aber in einer Reihe von Artikeln den Nachweis zu führen versucht, G unter diesen Ab strichen die Wissenschaft nicht zu leiden braucht; denn viele Ar⸗ beiten, die bisher unterstützt wurden, sind für Volk, Kultur und Wirtschaft völlig gleichgültig. Sief Artikel haben den Zorn der „Schreiber“ (Heiterkeit), der Professoren hervorgerufen. Ich habe z. B. auf folgende „wissenschaftliche“ Arbeiten hingewiesen⸗ Die Kirchenfürsten aus dem Hause Schwarzburg, Joachim von ö berg und die Reformation in seiner Grafschaft, Fürstliche Prun
chiffe aus fünf Jahrhunderten. (Hört, hört! bei den Sozialdemo⸗ 8 Wir sollen Millionen aus öffentlichen Mitteln, bewilligen, da lassen wir uns das Recht der Kritik unter keinen Umständer unterbinden. Nun haben sich die „Schreiber“ und die Schrift⸗ gelehrten erhoben (Zuruf: Und die Propheten!), nein, gegen Moses, den Propheten (Schallende Heiterkeit). 11““ darauf hingewiesen, daß ich ja allerdings nicht Forscher. sei. Man braucht aber nicht Forscher zu sein, wenn man die Cu“ dieser Mittel sachgemäß kritisieren will. Außerdem ist auch Dr. Schreiber nicht auf allen Gebieten Fachmann, obwohl W“ facher Ehrendoktor ist. Ich berufe mich auf 11111“ schreibt: „Tatsächlich wird die Wissenschaft nur um der. Menschen willen betrieben. Alles andere ist Spiel oder Scholastik“. Uebrigens sitzt in keinem einzigen Fachausschuß der Notgemein⸗ schaft ein Sozialdemokrat. “ “
Abg. Dr. Kahl (D. Vp.): Wollen Sie die Ausschüsse denn varteipolitisch zusammensetzen? 1 Her8 hsgh Mo e 8 En. Nein, aber diese Zusammensetzung ist doch ein merkwürdiger Zufall. Es wird ferner, ein 8 des Reichsreform sein hngten, sn prüfen, ob wir nicht vie küves gegeneinander arbeitende wis enschaftliche Institute, 88 zuviel Universitäten haben. Die Notgemeinschaft hat i Aufgabe, eine wissenschaftliche Ueberorganisation zu unterstützen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) — 1 h
Abg. Dr. Anna Stegmann (Soz.) begründet 8 Euft schließung, in der die beschleunigte Vorlegung einer Denes brif über die Nachprüfung der wissenschaftlichen Grundlagen des Img gesetzes verlangt wird. .
Um 7 Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung auf
Dienstag 3 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags nahm am 10. d. M. 1.8 Berichterstattern eingebrachten Antrag Wohlgemut (Soz.) und Riedel (Dem.) an, wonach das ministerium ersucht wird, in Ausführung des Landtagsbes üsses vom 16. Mai 1929 von der Ermächtigung, bis zu 10 Kil⸗ lionen Reichsmark zur Grenzhilfe bereitzustellen für entsprechende Hilfsmaßnahmen in der Rheinprovinz, in der Provinz Schleswigsorscire⸗ Grenzmark Töö Niederschlesien und Oberschlesien und in den Regierungsbezir 86 Frankfurt (Oder) und Köslin, spätestens bis zum Herbst dieses Jahres entsprechende Mittel flüssig zu machen soeg t, dt. Verwendung der Mittel dem Landtag entsprechende Vorsch äge zu machen und bei der Reichsregierung erneut mit größtem I druck die preußischen Ansprüche zur Erlangung entsprechender Mittel zu vertreten. Ferner wurde vom Hauptausschuß h— Iereamgenenag angenommen, der fordert, daß der bereits durch Beschluß des Landtags vom 36. Juni 1927 bewilligte Betrag von 100 000 RM zur Beseitigung und Verhinder ung der Hochwasserschäden der Provinz HIEEöu zur Verfügung gestellt und daß über das Kreditgesetz für das Jahr 1929 hinaus weitere Mittel für die gefährdeten Ufer der Hotzenplotz und der Glatzer Neiße bereitgestellt werden.
“ 1“ “
. Telegraphische Auszahlung
10.
Geld 1,754 4,157 1,845 20,835
Juni Brief 1,758
11. Juni Geld Brief 1,754 1,758 4,157 4,165 1,841 1,845 20,835 20,875 2,008 2,012 20,316 20,356
Buenos⸗Aires . 1 Pap.⸗Pes. Canada I kanad. “ Yen yf Kairo. l aͤgypt. Pfd. Konstantinopel 1 türk. Ld New YVork.. 4,190 Rio de Janeiro 0,496 Uruguau . Goldpeso 4,046
Amsterdam⸗ 3 Rotterdam 100 Gulden 100 Drachm.
Brüssel u. Ant⸗ . werpen 100 Belga Bucarest 100 Lei Budapest 100 Pengö Danzig. 100 Gulden Helsingfors 100 finnl. ℳ Italien 100 Lire Jugoflawien 100 Dinar Kopenhagen .. 100 Kr.
Lissabon und Oporto. 100 Escudo Oslo. 100 Kr. Paris. 100 Fres. 100 Kr.
Prag.... 100 isl. Kr.
Reykjavik (Island) 100 Latts 100 Frcs.
Riga....
Schweiz.. 100 Leva 100 Peseten
100 Kr.
Spanien..
Stockholm und 100 estn. Kr. 100 Schilling
1,849 20,875 2,003 2,007 20,314 20,354 4,1895 4,1975 0,4965 0,4985 4,036 4,044
168,20 168,54 5,44 5,45
58,18 58,30 21485 2489 73,00 73,14 81,19 81,35 10,523 10,543 21,925 21,965 7,361 7,375 111,59 111,81
18,73 18,77 111,60 111,82 16,375 16,415 12,399 12,419
91,86 92,04 80,47 80,63 80,615 80,775 3,032 3,038 59,63 59,75
112,01 112,23
111,59 111,81 58,855 58,975
Gothenburg. Talinn (Reval, Estland)... Wien
4„ 9„ 722„
2
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
11. Juni 10. Juni Geld Brief Geld Brief 20,59 —
4,25
4,191 4,185 1,75
0,495
20,363 20,355
58,33
111,77
10,51 16.40 168,61 22,02
7
Notiz
Sovereigns.. - für
20 Frcs.⸗Stücke
Gold⸗Dollars .l1 Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilignische. Canadische. b e: große
4,23
4,19 4,185
4918 415 20,287 20,967
1,985 2,009 58,05 582
111,33 80,99
10,47 1051
16,345 16,405 167,88 168,56 21,94 22,02 22,00 22,08 7,98 7,39
111,33 111,77
58,96 59,20
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10,47 16,34 167,93
100 Gulden 100 estn. Kr. 100 finnl. ℳ 100 Frcs. 100 Gulden 100 Lire 21,94 100 Lire — 100 Dinat 7,34 100 Latts 100 Kr. 100 Schilling 100 Schilling
Französische. Holländische. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Lettländische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische .. 100 Kr. Schweizer:große 100 Fres. 100 Frcs. u. dar. 100 Fres. Spanische .100 Peseten Tschecho⸗slocw. 5000 u. 1000 K. 100 Kr. 500 Kr. u. dar. 100 Kr. Ungarische.. 100 Pengö
112,17 80,80 80,90 59,52
12,445 12,48 73,20
111 80,51 80,59 59,71
12 385 1241 72,85
112,22 80,85 80,91
59,95
12,445 12,47 73,15 72,90
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 10. Juni 1929: Ruhrrevier: Gestellt 28 120 Wagen, nicht gestellt — Wagen.
Die Elektrolytkupternotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 11. Juni auf 170,50 ℳ (am 10. Juni auf 170,50 ℳ) für 100 kg. 8
Berlin, 10. Juni. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel, handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Kotiert durch öffenklich angestellte beeidete Sachverstaͤndige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ braucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen ungeschliffen, rob 0,44 bis 0,45 ℳ, Gerstengraupen, ungeschliffen, mittel 0,51 is 0,52 ℳ Gerstengrütze 0,39 bis 6,40 ℳ. Haferfiocken 0,43 bis 0,45 ℳ, Hafergrütze 0,48 bis 0,48 ½ ℳ, Roggenmehl 0⁄1 0,30 bis 0,31 ℳ, Weizengrieß 0,37 ½ bis 0,42 ½ ℳ Hartgrieß 0,42 ½ bis 0,44 ½ ℳ 000 Weizenmehl 0,28 bis 0,36 ℳ, Weizenauszugmehl. in 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗ n. 0,37 ½ bis 0,40 ℳ, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 0,40 ½ bis 0,51 ℳ, Speiseerbsen, kleine 0,40 bis 0,40 ½ ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 0,49 bis 0,56 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen 0,56 bis 0,59 ℳ, Bohnen, weiße, mittel 1,00 bis 1,08 ℳ, Langbohnen, ausl. 1,03 bis 1,10 ℳ, Lnsen, kleine, letzter Ernte 0,62 bis 0,76 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 0,78 bis d,90 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 0,92 bis 1,10 ℳ. Kartoffelmehl. superior 0,39 bis 0,39 ½ ℳ, Makkaroni, Hartgrießware, lose 0,75 bis 0,88 ℳ, Mehlschnittnudeln, lose 0,57 dis 0,69 ℳ, Cierschnittnudeln, lose 0,82 bis 1,32 ℳ, Bruchreis 0,32 bis 0,34 ½ ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 0,37 bis 0,38 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 0,50 bis 0,59 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasiert 0,49 bis 0,72 ℳ, Ringäpfel, amerikan. prime 1,50 bis 1,51 ℳ, Bosn. Pflaumen 90/100 in Originalkisten —,— bis —,— ℳ, Bosn. Pflaumen 90/100 in Säcken bis —,— ℳ, entsteinte bosn. Pflaumen 80/85 in Driginalkiftenpackungen 0,90 bis 0,92 ℳ, Kalif. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 1,01 bis 1,02 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu †¼ Kisten 0,86 bis 0,90 ℳ, Korinthen choice, Amalias 1,08 bis 1,09 ℳ, Mandeln, süße, courante, in Ballen 3,30 bis 3,40 ℳ, Mandeln, bittere, courante, in Ballen 3,70 bis 3,80 ℳ, Zimt (Kassia vera) ausgewogen 2,50 bis 2,60 ℳ, Kümmel, holl., in Säcken 1,04 bis 1,05 ℳ, Pfeffer, schwarz, Lampong, aus⸗ gewogen 4,60 bis 5,10 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 6,90 bis 7,00 ℳ, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 3,92
4,165
-
Anzeiger.
—ᷣ—ᷣ—ꝛꝛ———————
Untersuchungs⸗ und Strafsachen,
Zwangsversteigerungen,
. Aufgebote, Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen,
Auslosung usw. von Wertpapieren,
1b Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche .
10. Gesellschaften m
11 Genossenschaften, 3 12. Unfall⸗ und 13. Bankausweise
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
Invalidenversicherungen,
2. Zwangs⸗ versteigerungen.
[25632] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 14. August 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle oersteigert werden das im Grundbuche von Rutenberg Band III Blatt Nr. 93 Eigentümer am 7. Fe⸗ ruar 1929, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Ritter⸗ gutsbesitzer Otto Jahn in Adlig⸗Con⸗ radswalde) eingetragene Grundstück Gut Eichhof (Bestandteil 12) bestehend aus: 1. Wohnhaus mit Hofraum und Haus⸗ arten (jährlicher Nutzungswert 210 kark), Scheune, Pferde⸗ und Kuhstall rechts, Viehstall links, Pferdestall, Villa ährlicher Nutzungswert 1500 Mark), tallgebäude mit Wohnung (jährlicher Nutzungswert 45 Mark), Hühnerstoll, Autogarage mit Remise (ährlicher Nutzungswert 180 Mark), Scheune, Be⸗ amtenwohnhaus (ährlicher Nutzungs⸗ wert 60 Mark), haftend auf Karten⸗ blatt 6 Parzelle 7, 2. Düngerschuppen mit Pferdestall, haftend auf Parzelle Kartenblatt 3 Nr. 82/25, 3. Wohnhaus mit HKofraum und Hausgarten (jähr⸗ licher Nutzungswert 70 Mark), Scheune mit Stall, Schweinestall links, Bienen⸗ schauer, Stall mit Waschküche, haftend auf Parzelle Kartenblatt 7 Nr. 54/32. Gemarkung Rutenberg 280 ha, 16 ar, 83 qm groß, Reinertrag 248,09 Taler, Grundsteuermutterrolle Art. 25, Nutzungswert 1995 Mark, Gebände⸗ steuerrolle Nr. 9.
Lychen, den 6. Juni 1929.
Das Amtsgericht. [25631] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Wilhelms⸗ haven Band 13 Blatt Nr. 480 einge⸗ tragene, nachstehend beschriebene Grund⸗ tück am 6. August 1929, vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Markt⸗ traße Nr. 15, Zimmer Nr. 15, ver⸗ steigert werden. Gemarkung Wilhelms⸗ haven, Flurbuch Kartenblatt 24, Par⸗ zelle 733/53, Grundsteuermutterrolle 400, Gebäudesteuerrolle 1437, Wirtschaftsart und Lage: Hotel⸗ und Restaurant Reichsadler mit Stall und Hinter⸗ gebäude, “ 43, Größe 17 a,
qm, Gebäudesteuernutzungswert
8199 ℳ. Der Versteigerungsvermerk ist
am 16. Mai 1929 in das Grundbuch ein⸗
getragen. Als Eigentümer war damals
der Kaufmann Emil Morgenstern in Wilhelmshaven eingetragen.
Wilhelmshaven, den 5. Juni 1929. Das Amtsgericht.
8 1 3. Aufgebote.
[25633] Aufgebot.
1. Der Kaufmann Johannes Kube in Dresden⸗A., Freiberger Str. 14, 2. der prakt. Arzt Dr. Eugen Laubmeister in Zell bei Würzburg, 3. Paula vhl. Auf⸗ schlager geb. Schädlich in Kossebaude, Obere Bergstr. 16, 4. der Facharzt Dr. med. Siegfried Wygodzinski in Berlin⸗ Schöneberg, Hauptstr. 147, — vertreten durch die Rechtsanwälte Geh. Justizrat A. v. Simson, Justizrat Dr. R. v. Simson, Dr. E. Wolff und F. v. Werner in Berlin, Friedrich⸗Ebert⸗Str. 28, 5. der Kom⸗ missionär Ludwig Ehnle in Rain a. Lech, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dießner in Leipzig, haben das Aufgebot folgender Urkunden beantragt: zu 1: der Hypotheken⸗ bank, und Anlehnsscheine der Leipziger ypothekenbank Ser. E Nr. 0505, 0508, 509, 0510, 4 Stück über je 300 ℳ; zu 2: der Aktie Nr. 19720 der Leipziger Bier⸗Brauerei zu Reudnitz Riebeck & Co. Aktiengesellschaft in Leipzig über 1000 ℳ, umgestellt auf 200 RM; zu 3: der Pfand⸗ briefe der Leipsiger Hypothekenbank Ser. 9 A./O. Lit. C Nr. 9627 bis mit 9630 = 4 Stück zu je 1000 ℳ und Ser. 9 A./O. Lit. D Nr. 6317, 6318 = 2 Stück zu je 500 ℳ; zu 4 der Aktie der Hugo Schneider Aktiengesellschaft Leipzig⸗Pauns⸗ dorf Nr. 5328 über 1000 ℳ, umgestellt auf 80 RM; zu 5: der Aktien der Firma Sächsische Wollgarn Fabrik Aktiengesell⸗ schaft vorm. Tittel & Krüger in Leipeig Nr 3263, 3459 und 4848 = 3 Stück über je 1000 ℳ. Die Inkhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag. den 3. Jaunar 1930, vorm. 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Harkortstr. 11, Erd⸗
anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. Amtsgericht Leipzig, Abt. I, 48, den 28. Mai 1929.
[25634] Aufgebot. Der Arzt Dr. med. Ludwig Pauly in Hamburg, Hammerlandstraße 65, hat das Aufgebot des angeblich abhanden⸗ gekommenen 4 %igen Rentenbriefes der Provinz Schleswig⸗Holstein Buchstabe A A Nr. 487 über 3000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. De⸗ zember 1929, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Berlin C, Neue Friedrichstraße 12/17, III. Stock, Zimmer 144/45, Hauptgang K, zwischen den Quer⸗ gängen 6 bis 9, anberaumten Aukfgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 216, F. 202. 29.
Die Firma Vereinigter Eisengroß⸗ handel Kolwitz, Hiller, Schimmelpfennig G. m. b. H. in Königsberg, Pr., hat das üet des verlorengegangenen, am 7. März 1929 in Königsberg, Pr., aus⸗ b und am 7. Juni 1929 fälligen Wechsels über 509,40 RM, der von ihr auf den Klempnermeister Paul Brühahn in Heilsberg gezogen und von diesem angenommen 88 zahlbar bei der Bank der öö Landschaft, Neben⸗ stelle in Heilsberg, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 26. März 1930, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 10, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Heilsberg, 5. Juni 1929.
[25636]
8 Aufgebot. Die Firma Vereinigter handel Kollwitz, Hiller, Schimmel⸗ pfennig, G. m. b. H. in Königsberg i. Pr. 5, hat das Aufgebot des Wechsels a. Mokinski & Baumgarth in Marien⸗ werder, Herrenstraße 1, über 300 RM her 6. Juni 1929 beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Aungust 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krateoeerksrüng der Urkunde erfolgen wird.
Marienwerder, Wpr., den 4 1929 Amtsgericht.
1929.
Eisengroß⸗
Juni
67 Beschluß. Es wird folgendes Aufgebot lassen: Die Patentpapierfabrik zu Penig, Penig i. Sa., hafedas Aufgebot eines angeblich verlorengegangenen, am 1. April 1928 in Schirgiswalde aus⸗ gestellten und am 1. Juli 1928 fällig gewesenen Wechsels über 105 (ein⸗ undertfünf) Reichsmark beantragt, der von Adolf Weirich, Oppach, Sa., an seine Order auf den Gastwirt Paul Hofmann, Schirgiswalde, Töpfer⸗ chanke, gezogen und von diesem an⸗ genommen worden ist. Der Wechsel ist von der Firma Robert Wilisch, Plaue b. Flöha, auf die ö in⸗ F worden. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Dezember 1929, vorm. 11 Uhr, vor dem unter eich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ Rechte anzumelden und
termin seine Urkunde Ferfitlegen, widrigenfalls
[25637] er⸗
die
deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Schirgiswalde, 8. folgen nind.
Das Amtsgericht. Dr. Mohr.
[25641] „Aufgebot.
Der Hauseigentümer Werner Kum⸗ row in Berlin⸗Dahlem, Königin⸗Luise⸗ Straße 183, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Friedrich Möhle in Berlin W. 30, Goltzstraße 36, hat das Aufgebot des Rentengrundschuldbriefes über 700 Mark vom 1. April 1919 ab zahlbare Rentenschuld, ablösbar mit 14 000 ℳ für Frau Emma Neumann, geborene Horn, Berlin⸗Weißensee, verzeichnet, zur Ge amthaft im Grundbuch von erlin⸗Weißensee Band 12 Blatt 335 Abteilung III Nr. 36 und Band 12 Blatt 336 Abt. III Nr. 20 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den
geschoß, Zimmer 8, anberaumten Auf⸗ gebotstermine hre Rechte bei dem Gericht
kunden erfolgen wird. Das Leschnitz, Oberschl., 30. Mai 1929.
beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloser⸗ klärung der Urkunde erfolgen wird.
Berlin⸗Weißensee, 6. Juni 1929.
Das Amtsgericht. (7 F. 11. 29.) [25639] Aufgebot.
Der Landwirt Julius Meier aus Zweidorf hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefes des Amtsgerichts Vechelde über die im Grundbuch von Zweidorf Band 1 Blatt 38 Seite 273 in Abteilung III unter Nr. 1 und daselbst Band II Blatt 143 Seite 281 zur Mithaft für den Kotsassen Andreas Kamp in Zwei⸗ dorf laut gerichtlicher Obligation vom 7/10. Februar 1842 eingetragenen Hypothek zu 900 — neunhundert — Mark beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Januar 1930, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Braunschweig, 30. Mai 1929.
Amtsgericht. 21.
[25642
Das Amtsgericht Helmstedt hat fol⸗ gendes Aufgebot erlassen. Der Klempnermeister Karl Bätge, Oschers⸗ leben, als Pfleger der Witwe Meta Stöffers geb. Dammaß aus Oschers⸗ leben, hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefes für die im Grundbuch von Emmerstedt Band 1 Blatt 31 in Abt. III Nr. 3 für den Schmiedemeister Wilhelm Dammast (richtiger Dammaß) eingetragenen 3000 ℳ Darlehn nebst 4 % Zinsen aus der Obligation vom 19. 5. 1877 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. März 1930, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Helmstedt, den 5. Juni 1929.
Das Amtsgericht. Sammelaufgebot.
Es werden hiermit zum Zwecke der “ aufgeboten die Hypo⸗ thekenbriefe, betreffend: 1. F 7/27: die im Grundbuch von Deschowitz Blatt Nr. 234 in Abt. III unter Nr. 1: 1800 Mark, unter Nr. 2: 300 Mark seit dem 17. Mai 1918 für den Deschowitzer Kirchbausammelverein in Deschowitz eingetragenen Hypotheken; 2. F 3/28: die im Grundbuch von Poremba Blatt 61 in Abt. III unter Nr. 1, 2 und 3 mit je 100 Taler für die Stadt⸗ gemeinde Leschnitz eingetragenen Hypo⸗ theken; 3. F 5/28: die im Grundbuch von Deschowitz Blatt Nr. 35 in Abt. III unter Nr. 8 mit 1000 Mark für die Kreissparkasse des Kreises Groß Strehlitz in Groß Strehlitz eingetragene Hypothek; 4. F 7/28: die im Gundhuch von Kadlubietz Blatt Nr. 172 in Abt. III unter Nr. 1 von 60 Taler für den Kaufmann Abraham Freund in Groß Strehlitz eingetragene Hypothek; 5. F 1/29: die im Grundbuch von Frei⸗ vogtei⸗Leschnitz Blatt Nr. 92 in Abt. III unter Nr. 2 für den Fleischer⸗ meister Josef Wanetzki in Leschnitz ein⸗ getragene Hypothek von 3000 Mark. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 25. September 1929, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 6, anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, wid⸗ rigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ Amtsgericht
[25638]
[256400) Aufgebot.
Der Schreinermeister August Ruter zu Lette, Bez. Minden, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrat Westhoff in Oelde, hat das Aufgebot zum Zweck der Ausschließung der Gläubiger der im Grundbuch von Lette Band 3 Blatt 17 in Abt. III unter Nr. 2 und 8 ein⸗ getragenen Hypotheken, und zwar Nr. 2: 15 Taler 24 Silbergroschen = 47,40 ℳ nebst Zinsen sowie 5 Silbergroschen = 0,50 ℳ Kosten und 25 Silbergroschen = 2,50 ℳ Mandatariengebühren aus dem rechtskräftigen Mandat vom 11. Juli 1846 für den Kötter Haver in Lette; Nr. 8: 33 Taler 23 Silber⸗
9. Oktober 1929, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗
groschen 9 Pfennige 101,39 ℳ und 6 Taler 22 Silbergroschen 8 Pfennige
= 20,28 ℳ nebst 5 % Zinsen Judukat⸗ forderung sowie 22 Silbergroschen 2,20 ℳ Kosten gemäß Requisition des Prozeßregisters vom 5. 6. 1857 für die Erben Katzenberger, nämlich: a Ehe⸗ frau Premierleutnants Otterhan, Dort⸗ mund, b) Kämmereirendant Laurenz Schnösenberg zu Warendorf, Ehemann der Anna Henriette Franziska Elisabeth Ostermann, c) Fabrikant Brinkhans, Warendorf, Ehemann der Johanna Henriette Franziska Elisabeth Oster⸗ mann, d) Buchhändler Wittnersen, Ehemann der Anna Elisabeth Wil⸗ helmine Mathilde Ostermann, daselbst, e) Fabrikant Wiemann, Warendorf, Ehemann der Charlotte Sophia Elisabeth Ostermann, k) die Minorennen Charlotte Emma Maria und Heinrich Josef Eduard Geschwister Ostermann beantragt. Die Gläubiger werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 24. August 1929, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ veraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung mit ihren Rechten erfolgen
wird. den 7. Juni 1929. Das Amtsgericht.
[25644] Aufgebot.
1. Der Kaufmann Paul Janke in Berlin, Brunnenstraße 93, 2. die Frau Anna Schultz geb. Janke in Berlin, Mühlenstraße 59 b, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Paul Simon, Erich Simon und Henry Cohn in Berlin, Königstraße 50, haben bean⸗ tragt, ihren Vater, den verschollenen Friedrich Ernst Meißner, geboren am 13. Juli 1846 in Malitsch, Kreis Jauer, zuletzt wohnhaft in Berlin, Eldenagerstraße 6, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den
22. Jannar 1930, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin C., Neue Friedrichstraße 12/17, III. Stock, Zim⸗ mer 144/45, Hauptgang A, zwischen den Quergängen 6—9, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. (F. 1123. 28.) Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216. [25647] Aufgebot.
Der Landwirt Georg Heinrich Wenzel in Gambach hat beantragt, den ver⸗ schollenen Adam Wenzel, geboren am 24. August 1839, zuletzt wohnhaft in New⸗York, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefor⸗ dert, sich spätestens in dem auf den
7. Dezember 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklä⸗ rung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, Fhasesens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Butzbach, den 31. Mai 1929. Hessisches Amtsgericht.
Aufgebot.
Arbeiter August Brandt in Greifenhagen hat beantragt, seinen am 8. August 1893 in Greifenhagen ge⸗ borenen, zuletzt in Klein⸗Schönfeld wohnhaft gewesenen Sohn, den Gre⸗ nadier Rich rd Brandt, 7. Kompagnie, Grenadier⸗Regiment 9, der seit dem Gefecht bei Les Loges am 7. Oktober 1914 vermißt wird, für tot zu erkläven. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 9. Januar 1930, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen su erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ orderung, spätestens im Aufgebotster⸗ min dem Gericht Anzeige zu machen.
Greifenhagen, den 1. Juni 1929.
Amtsgericht. [25645) Aufgebot.
Der Bürogehilfe Friedrich Röse in Roßla als Abwesenheitspfleger des in unbekannter Abwesenheit lebenden Goldarbeiters Wilhelm Schlotter, zuletzt in Wiesbaden wohnhaft, geboren am 26. Januar 1871 in Eisleben, hat be⸗
Der
antvagt, den W. Schlotter für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene
“
wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Dezember d. J., vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗
Aufgebotstermin falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Wiesbaden, den 27. Mai 1929. Amtsgericht. Abt. 5.
[25650] Aufgebot. 6
Der Bücherrevisor Jakob Schöfer in Corbach, als Verwalter über den Nach⸗ laß des am 8. Januar 1929 in Sachsen⸗ berg verstorbenen Rendanten a. D. Adolf Münter hat das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Adolf Münter spätestens in dem auf den 13. August 1929, mittags 12 Uhr, vor dem
beraumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldun hat die Angabe des Gegenstandes un des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten; Beweisstücke sind in ÜUrschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht
melden, können (unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden) von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht be⸗ troffen. Nach Teilung des Nachlasses haftet jeder Erbe den Gläubigern, welche sich nicht melden, nur für den seinem Erteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Corbach, den 4. Juni 1929.
Das Amtsgericht. Abt. II.
[25651] Am 6.
witte der
storben.
September 1922 ist in Er⸗ Rentner Anton Backhaus ge⸗ Seine Mutter soll sich später mit einem Schneidermeister Sieke in Lichtenau, Kreis Büren, verhetratet haben. Der Landwirt Adam Schmidt zu Erwitte hat als Erbe der gleichfalls verstorbenen Witwe des Anton Back⸗ haus einen Erbschein nach diesem be⸗ antragt. Diejenigen, die ein gleiches oder besseres Erbrecht am Nachsaß des Anton Backhaus haben, werden aufge⸗ fordert, sich spätestens am 20. August 1929 hier zu melden. Amtsgericht Erwitte.
[25649] Aufgebot. 8 Meißen hat als Nachlaßpfleger des ant 26. März 1929 in Meißen verstorbenen Kaunfmanns Eduard Paul Mertzsching das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger wer⸗ den daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen Mertzsching spätestens in dem auf den 17. September 1929, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten; urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pfli tteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Eesee een verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt, Die Gläubiger aus Pflichtteilsre⸗ 8 Vermächtnissen und Auflagen vv. Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
..eg Meißzen, am 4.
25652 8 1 8 Am 12 Juni 1928 starb in Heiligen
Juni 1929
beil, Ostpr., das in Rußland geborene
alt. Ihre Eltern, Samuel und Julianne, eb. Wakat, Kümmel, has 1878 bzw. 894 in Riga bzw. Petersburg ver⸗
storben sein. Ihre einzige Schwester
neten Gericht, Zimmer 94, anberaumten u melden, widrigen⸗
unterzeichneten Gericht, Zimmer 5, an⸗
Der Ortsrichter Hermann Rentsch in
Fräulein Amalie Kümmel, 72 Jahre
8
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