Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 140 vom 19. Juni 1929. S. 4.
dem Gebiete der Steuern warne ich, man muß die Eigenart der Länder und der Bezirke. oll, dann darf man vor
tisierung auf d Rücksicht nehmen auf Wenn die Industrie entlastet werden a- allem die notleidende Landwirtschaft nicht vergessen. Vor Schutz⸗ öllen sollten wir nicht zurückschrecken, sie bilden Einnahmen für ie Reichsfinanzen und bilden einen Schutz für die Landwirtschaft. Den Ländern sollte man wieder eigene Steuerverantwortli keit eben. Die Schulden der Länder würde der Minister am be ten urch Erfüllung der Entschädigungsforderungen aus den Länder⸗ etats beseitigen. Den Anspruch von Bayern und Württember
auf eine Postabfindung hat der Finanzminister dem Grunde na
nur über die Höhe sind Verhandlungen nötig. Den Ausführungen des Abg. Dr. Quaatz bringen wir große Be⸗ achtung entgegen: Wir erkennen nicht nur das Recht der Oppo⸗ sition an, auf den Ernst der Lage aufmerksam zu machen, sondern wir wollen auch dazu beitragen, die ernste Kassenlage zu ver⸗ bessern. (Beifall.) —
Abg. Mollath (Wirtsch. P.) weist darau hin, daß die
jüngste Reichsanleihe auch schädliche Folgen in Gestalt der Er⸗ zöhang des Finsfußes gezeigt hat. Besonders Sachsen habe darunter gelitten. Bedauerlich sei es, daß der Vertreter der rößten Partei, der Abgeordnete Keil, heute schon die Stellung ieser Partei zu dem YNoung⸗Plan endgültig festgestellt hat. Man⸗ müsse doch er die Einzelheiten abwarten. Für die Wirtschafts⸗ partei sei die Forderung der sofortigen Rheinlands⸗ räumung mit der Zustimmung zu den Pariser Abmachungen eng verknüpft. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Die Arbeits⸗ losenversich bedarf dringender Reform. Das Schicksal aller sozialen Einrichtungen, der ganzen Staatsfinanzen, ja des Staates selbst, ist, so betont der Redner, abhängig von der Trag⸗ fähigkeit der Wirtschaft, Etwaige Entlastungen müssen in erster Linie zur Senkung der Realsteuern, zur Herstellung steuerlicher Gerechtigkeit verwendet werden. Unsere Währung ist durchaus stabil. Fime zweite Inflation ist aus dem Grunde unmöglich, weil der Mittelstand, der durch die erste Inflation ausgeplündert worden ist, sich inzwischen auch politisch hat und sich eine zweite Ausplünderung nicht mehr gefallen lassen würde. Die heutige Steuergesetzgebung wird zum Totschläger weitester Wirt⸗ schaftskreise des deutschen Volkes. Wir erwarten, so erklärt der Redner, daß der Reichsfinanzminister den von den Finanzsach⸗ verständigen im Stinnes⸗Prozeß gemachten Bekundungen genau nachgeht, daß bei der Ablösung von Anleihealtbesitz die Banken gegenüber den kleinen Leuten bevorzugt worden seien.
Abg. Feder (Nat. Soz.) bezeichnet die Reichsanleihe des Finanzministers als einen Mißerfolg. Der Marxist Reichs anzler Müller habe den Mißerfolg auch zugegeben.
Abg. von Sybel (Christl. Bauernp.) führt unter anderem aus: Die Vertrauensfrage zur Finanzverwaltung hat das Volk selbst erst vor kurzem mit einem klaren Nein beantwortet, indem es dem Anleihebegehren der Finanzverwaltung eine unzweideutige Niederlage bereitete. Der Hauptgrund für diesen Mißerfolg liegt in der Beurteilung des Kurses der deutschen Finanzpolitik. Das Mißtrauen richtet sich nicht nur gegen die Finanzpolitik, sondern auch gegen die allgemeine wirtschaftspolitische ’“ Partei, deren Vertrauensmann der Finanzminister ist. Der lind⸗ wütige Haß der Linken gegen alles, was nur irgendwie nach agrarischem Zollschutz in den vergangenen Jahren aussah, hat die Grundlage der nationalen Wirtschaft und der nationalen Steuer⸗ kraft, nämlich die Landwirtschaft, ins Verderben geführt. Aus Deutschland ist das Land der unbegrenzten Steuerbelastung ge⸗ worden. Eine weitere Tendenz der Finanzpolitik ist darin zu erkennen, daß die Ausgaben der öffentlichen Hand sich ständig weiter in der Richtung zu konsumtiven Ausgaben verschieben und daß Ausgaben für werbende Zwecke immer mehr zurücktreten. Den Andeutungen des Ministers über Erleichterungsabsichten messen wir keinen großen Wert bei. Auch in der gegenwärtigen unglück⸗ lichen Lage Deutschlands wäre sehr wohl die Möglichkeit gewesen, die Lage der Landwirtschaft und weiterer anderer Wirtschaftskreise
u entlasten. In der wichtigen Frage des Finan ausgleichs ind wir auch nicht einen Schritt weitergekommen. Wenn man die Realsteuern, und zwar mit Recht, so verurteilt, wie der Minister, dann verstehe ich es nicht, daß er jetzt alle Steuern der Landwirtschaft in eine einzige Realsteuer zusammenfassen will. Diese Absiche führt zu einer Isolierung der Landwirtschaft — zu einer Wehrlosmachung derselben. Sie täuscht eine tatsächlich nicht vorhandene Leistungsfähigkeit vor und wird zu größten Un⸗ zuträglichkeiten führen.
Abg. Dr. Best (Volksr. P.) ist der Meinung, daß der Miß⸗ erfolg der LE“ Anleihe auf der verkehrten Aufwertungs⸗ volitik von 1924 beruhe, die das Vertrauen in die Güte der Reichsanleihen erschüttert habe. Das Reich könnte seinen Kredit ördern, wenn es mit den für den Schuldendienst zur Verfügung eeg, Mitteln die alten Anleihen angemessen verzinse und die Ablösung einer späteren Zeit überlasse.
Abg. Gerns (D. Nat.): „Die Wiederherstellung der Ren⸗ tabilität der landwirtschaftlichen Betriebe ist die Voraussetzung ihrer Erhaltung und damit der Erhaltung des deutschen Volkes, dessen das Deutsche Reich im Interesse seiner G und eines gesunden Aufbaues bedarf.“ Diesem feierlichen Versprechen der neuen Reichsregierung in der Reichstagssitzung vom 3. Juli 1928 sind in den seitdem vergangenen elf Monaten leider keine Taten gefolgt, die auch nur den geringsten Versuch einer wirklich durch⸗ greifenden Besserung der ernsten Notlage der deutschen Landwirt⸗ schaft darstellen. Sogar jetzt versucht man die höchst dringenden chen Forderungen auf die lange Bank zu schieben. Die Verschuldung ist inzwischen weiter gestiegen, und die Zinsenlast hat sich gegenüber vor dem Kriege verdoppelt. Mit zunehmender Hneensscerung erfolgte eine zunehmende Investierung von fremdem Kapital, wodurch die Zinsenlast vond Jahr zu Jahr höher wurde, ohne durch entsprechende Mehr⸗ einnahme ausgeglichen zu werden. Heute sind wir ja so weit, daß die Mehrarbeit bestraft wird. In der Landwirtschaft sieht das so aus, daß Intensivierung mit der Zwang sversteigerung geahndet wird. Die Preisschere ist augenblicklich zuungunsten der Landwir scha um 26 Punkte = 20 Prozent geöffnet, d. h. die
anerkannt,
Landwirtschaft erhält für ihre Produkte, gemessen am Industrie⸗ inder, etwa 20 Prozent zu wenig. Da die Landwirtschaft Werte in Höhe von etwa 8 Milliarden RM in den Handel bringt, er⸗ geben 20 Prozent Verlust rund 1,6 Milliarden RM. In den ein⸗ zelnen Betriebszweigen sind 1928 etwa folgende Verluste zu verzeichnen see en: Rindvieh 350 Millionen RM Verlust, Kar⸗ toffeln 140 Millionen RM Verlust, Getreide 400 Millionen RM. Verlust, Zucker 100 Millionen RM Verlust. Diese Zahlen be⸗ weisen eindeutig genug, wieviel Werte der deutschen Volks⸗ wirtschaft verlorengegangen sind. Daß die Landwirtschaft unter diesen gewaltigen Verlusten und den ihr aufgebürdeten Lasten als Steuern, Soziallasten und Wucherzinsen zusammenbrechen muß, wird jeder 85 Profsog Münzmeyer aus Hohenhain hat einwandfrei festgestellt, daß der Bauer nicht über 20 Pfennig Stundenlohn hinauskommt. Wer von Ihnen, meine Herren der Linken, wäre damit zufrieden? Trotz alledem werden un⸗ mögliche Zahlungen verlangt und gepfändet. Hier pfändet man auf Monate hinaus das Milchgeld, dort halbreifes Schlachtvieh, Fucht ngste, landwirtschaftliche Maschinen oder sonstiges Mobiliar. Fast scheint es, daß die deutschen Bauern nur noch dafür arbeiten, um sich r die untragbaren Lasten pfänden lassen zu können. Daß ein P k häufig sich zu dem ihm ge⸗ machten “ zur Tilgung seiner Schuld nicht äußert, ist verständlich, da er die an ihn geshe ten Forderungen beim besten Willen niemals erfüllen kann, und somit jeder Vorschlag zwecklos sst Der Fluch, der heute auf der W en Landwirtschaft lastet, ist der, daß aus vielen Vorgängen nichts gelernt wird. Wer
verlangt, daß die Grenzen der Verfassung, die Grenzen von Recht
damit aus der Hand der deutschen Bauern gerissen werden
und Gesetz nicht verlassen werden sollen, der soll auch nichts Un⸗ mögliches fordern, wie es jetzt geschieht. Der Bauer betrachtet es als seine vornehmste und heiligste Lebensaufgabe, seinen Kindern die von den Vätern ererbte Scholle rein und frei zu überliefern. Er sieht aber seit Jahren, daß dieses ihm anvertraute heilige Gut sich in “ Gefahr befindet. Außerdem dürfte für jeden ruhigen Beurteiler außer Zweifel stehen, daß die weitere Vernachlässigung der landwirtschaftlichen Belange für das ge⸗ samte Volk bei der heutigen Finanzlage eine unüber⸗ sehbare Katastrophe bringen muß. Deshalb sind sofortige Mittel zur grundsätzlichen Umstellung unserer Wirtschafts⸗, Zoll⸗ und Handelspolitik erforderlich, um Verzweiflungsakte der Bauern, wie in Berncastel und Beidenfleth, Kyritz und Itzehoe, zu ver⸗ meiden, wo der Bauer sich lediglich nur gegen die Versteigerung seiner letzten Habe aufgelehnt hat. Wer die tatsächlichen Ver⸗ hältnisse kennt, ist sich klar darüber, daß in allen diesen Fällen nicht der Bauer, sondern von Rechts wegen das heute herrschende System mit seinen unerhörten Auswüchsen auf die Anklagebank gehört. Wenn in den letzten zehn Jahren nur ein Bruchteil von Intelligenz und der Mittel, die ünsgemenaes worden sind, ergebnislose auswärtige Bindungen herbeizuführen, für die Aufrechterhaltung und Gesundung des deutschen Binnenmarktes in Anwendung gekommen wären, dann stände es heute um das Gesamtwohl der deutschen Volkswirtschaft bedeutend besser. Der letzte S. 0. S.⸗Ruf der Führer der vier landwirtschaftlichen Ver⸗ bände an den Reichsernährungsminister zeigt deutlich an, daß die maßgebenden politischen Gewalten von 8 nicht einmal bereit sind, kleine Hilfsmittel für die Rettung der deutschen Land⸗ wirtschaft sofort mobil zu machen. Schon in den nächsten Tagen wird über die katastrophale Lage der Landwirtschaft entschieden werden. Ob noch einmal die deutsche Ernte mit ihren Milliarden⸗ werten dem Spielball großkapitalistischer Kräfter und soll, oder ob endlich die Landwirtschaft auf das Lebensniveau gestellt werden soll, welches andere Berufsstände seit Jahren bereits als selbstverständlich ansehen? Ein nicht unbedeutender, nieder⸗ Hichfische. Richter hat einmal gesagt: „Wenn der Bauer um sein Recht kämpft, so kämpft er um das Recht, und das Recht ist des Staates Recht“. Weder Gefängnis⸗ noch Zuchthausstrafen werden uns Bauern davon abhalten, unser Recht als Erhalter von Volk und Staat zu erkämpfen. 88
Damit schließt die Aussprache. „ Die Abstimmungen werden auf Mittwoch vertagt. Mittwoch 11 Uhr: Haushalt des Reichsfinanz⸗ ministeriums. Schluß gegen 7 Uhr.
Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 18. Juni 1929. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Staatsrat hielt heute die Eröffnungssitzung für einen auf etwa vier Tage berechneten Sitzungsabschnitt ab. Er beschäftigte sich lediglich mit der allgemeinen Verfügung über die Aenderung der Juristenausbildungs⸗ ordnung. Danach soll der mündliche Teil der Referendar⸗ prüfung wieder, wie früher, an einem Tage, nicht an zwei Tagen stattfinden. Ferner soll die praktische Ausbildung des Referendars beim sogenannten kleinen Amtsgericht beginnen.
Dr. Langmak (Arbeitsgem.) berichtete über die Verhand⸗ lungen des Ausschusses, der eine Abänderung dahin empfiehlt, daß sich der Prüfungsausschuß nicht, wie es die Vorlage vorsieht, aus fünf, sondern aus vier Mitgliedern zusammensetzen soll, von denen zwei Universitätslehrer sein sollen. Im übrigen solle bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheiden.
Der Staatsrat stimmte diesem Vorschlage des Ausschusses ohne Aussprache zu.
An Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Burmann Soz.) tritt dessen bisheriger Stellvertreter, Stadtrat Hugo Eohn. als ordentliches Mitglied in den Staatsrat ein; an dessen Stelle wiederum rückt als Stellvertreter der Amts⸗ und Gemeindevorsteher Emil Michaelis. An die Stelle des verstorbenen b11 Mitgliedes Dr. Kaiser, Köln, (Ztr.) tritt Oberbürgermeister Hartmann, Remscheid. An die Stelle des infolge Mandatsniederlegung ausgeschiedenen Mitgliedes Trowi ssch (Arbeitsgem.) tritt Rittergutsbesitzer Karl von Stünzler⸗Karbe.
Parlamentarische Nachrichten. 1
Im Rechtsausschuß des Reichstags am 17. d. M. teilte der Reichsjustizminister von Guérard im Laufe der Beratung des Gesetzentwurfs zur Verlängerung des Gesetzes zum Schutze der Republik die Verurteilungen und Freisprechungen des Jahres 1927 auf Grund der §§ 7 und 8 des Republik⸗ schutzgesetzes mit: nämlich 230 Verurteilungen und 54 Frei⸗ sprechungen. Er habe, so führte er dann aus, bereits darauf hingewiesen, daß Vorschriften, die diesen Bestimmungen ent⸗ sprächen, bereits im Strafgesetzentwurf enthalten gewesen seien. In der Tat sei ihre Aufnahme in das neue Strafrecht notwendig und also auch bis zu seinem Inkrafttreten die Aufrechterhaltung dieser Bestimmungen des Republikschutzgesetzes. Der Minister fuhr fort: Daß wir gegen das Denunziantentum sind, ist klar. Der Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Republik, den zu wahren und zu hüten Aufgabe der Reichsregierung ist. Gegen die sozial⸗ demokratischen Anträge habe ich keine rechtlichen Bedenken, bitte aber die Anträge jetzt zurückzustellen. Das unveränderte Zustande⸗ kommen des Gesetzes scheint mir wichtiger als die Vornahme kleiner belangloser Aenderungen. Die Reichsregierung steht nach wie vor auf dem Standpunkt der Vorlage und bittet um unver⸗ änderte Annahme.
— Der Reichstagsausschuß für landwirtschaftliches Siedlungs⸗ wesen und Pachtschutzfragen besprach gestern unter dem Vorsitz des Abg. Cramm (D. Vp.) Richtlinien über die Gewährung von Reichszwischenkrediten für die landwirt⸗ schaftliche Siedlung. Damit zugleich lagen Richtlinien über die Gewährung von Einrichtungskrediten für Zwecke der landwirtschaftlichen Siedlung vor. Beide Richtlinien sind im Unterausschuß im Einvernehmen mit dem Reichsarbeits⸗ ministerium vorberaten. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurde beschlossen, von einer allgemeinen Aussprache abzusehen und sofort die einzelnen Ab⸗ schnitte und ihre Teile zu besprechen. Berührt wurde dabei die sesge. wieweit der Zweck solcher Siedlungen reicht. Die Richt⸗ inien vertreten den Standpunkt, Restgüter und größere bäuer⸗ liche Betriebe nach Möglichkeit nicht zu bilden. Im Abschnitt „Zweck“ wird deshalb gesagt: es sind „Bauernstellen, insbesondere Familienbetriebe und bEEE1 und Hand⸗ werkerstellen“ zu schaffen. Statt des Wortes „insbesondere“ be⸗ antragte Abg. Tempel (Soz.) zu setzen: „und zwar“. Von anderer Seite wird eingewendet, daß für den Osten diese Be⸗ stimmung nicht so passe, wie es für den Westen sein möge. Man
vermisse auch die Berücksichtigung von Handwerksbetrieben mit Gartenland, von Kleingärtnerstellen, die man außerdem vor⸗ sehen müsse. Richtlinien seien häufig Stacheldrahtzäune gegen die Praxis. — Regierungsseitig wurde darauf hingewiesen, daß man zunächst an Bauernstellen dächte, die selbst von der Familie ohne fremde Hilfe bearbeitet werden könnten. Im allgemeinen denke man dabei an eine Größe bis zu 15 ha für Familien⸗ betriebe. Man könne das Vertrauen zu den Siedlungsunter⸗ nehmern haben, den Siedlern entgegenzukommen. Der Pildung von Kleingärtnersiedlungen stehe nichts im Wege; wünsche man einen besonderen Ausdruck dafür, möge man noch ein „usw.“ einschalten. Im Abschnitt „Zweck“ wurde das Wort „insbeson⸗ dere“ aufrechterhalten und das „usw.“ eingeschaltet. Die Mittel sind in den dünn bevölkerten Gebieten zu verwenden, die der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit der obersten Landes⸗ behörde des Siedlungslandes bestimmt. Es folgte der Abschnitt „Kreditbedingungen“. Dabei entstand eine Aussprache über den Zinssatz. Die Zwischenkredite werden nach der ursprünglichen Vorlage den Siedlungsunternehmern bis zur Gewährung eines Dauerkredits auf die Dauer von zwei Jahren von der Aus⸗ zahlung des ersten Teilbetrags an zu einem Zinssatz von 6 vH esehlich zur Verfügung gestellt. Von der Regierung wurde erklärt, daß man, um mit Preußen einheitlich vorzugehen, diesen Zinssatz auf 5 vH herabsetzen werde. Nach der Debatte, in der ein niedrigerer Zinssatz von 4 oder 4 ½¼ vH gefordert worden war, wurde beschlossen, für die höchstens zweijährigen Zwischen⸗ kredite für die Siedlungsunternehmer den Zinssatz auf 5 vH. festzusetzen. Es soll bestimmt werden, daß von der Arseang des Siedlers selbst ab ein niedrigerer Zinssatz für den Dauerkredit gelten soll. In den 5 vH sollen sämtliche Kosten für den Siedler enthalten sein. Weiter wurde bestimmt, daß der Siedlungs⸗ unternehmer, wenn er mit der Zinszahlung oder Rückzahlung des Kapitals im Verzuge ist, zusätzlich ½ vH monatlich, statt nach der Vorlage 4 9.8 jährlich, Strafzinsen auf die Darlehens⸗ summe zu entrichten hat. Beschlossen wurde ferner, daß die Siedler für die Verzinsung des eigenen Kapitals, das sie für den Er⸗ werb der Stelle und für das Inventar aufwenden müssen, 5 vH anstatt, wie die Vorlage vorsch, 4 vH jährlich in Ansatz bringen können. Mit einer solchen Vorschrift soll der falschen Vorstellung vorgebeugt werden, als habe die Stelle nur den staatlichen Dauerkredit zu tragen. — Die Weiterberatung wurde auf heute vertagt.
— Der Wohnungsausschuß des Reichstags befaßte sich gestern im weiteren Verlauf der zweiten Lesung der Reichsrichtlinien für das Wohnungswesen mit der Frage der Hauszinssteuer. Angeregt worden ist die Frage durch einen Antrag des Unteraus⸗ schusses, eine Entschließung zu fassen, die Reichsregierung zu er⸗ suchen, durch Rst effsea im Sinne des Abschnitts III Ziffer 3 a der Reichstagsentschließung festzulegen, wem die Hauszinssteuer⸗ hypotheken gehören, daß die Rückflüsse für die Zwecke des Wohnungsbaues und der Siedlung festgelegt werden und eine ständige Nachprüfung der Verwendung dieser Mittel erfolgk. Diese Reichstagsentschließung, die vom 13. 3. 1928 datiert, besagt u. a., daß die Hauszinssteuerhypotheken und die zur Fundierung neuer Beleihungen dienenden Hauszinssteuerrückflüsse dem Reich gehören, und daß die Kontrolle über die richtige Verwen⸗ dung der Mittel reichsrechtlich gesichert wird. Abg. Steiniger (D. Nat.) erklärte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß er heute von der “ eines Antrags absehen wolle, nach welchem die Hauszinssteuer Reichs⸗ eigentum werden solle, kündigte aber einen solchen Antrag für das Plenum an. Ministerialrat Lehmann (Preußen) wandte sich als Vertreter Preußens gegen diese Absicht, die Hauszins⸗ steuer als Reichseigentum zu erklären. Für die bereits aus⸗ gegebenen Hypotheken scheine die Durchführung einer solchen Ab⸗ sicht unmöglich, einmal, weil das einer Enteignung gleichkommen würde, die nach der Reichsverfassung nur gegen Entschädigung zulässig sei, dann aber auch, weil die Rückflüsse aus den aus⸗ gegebenen Hauszinssteuerhypotheken im weiteren Umfange für “ festgelegt wären zur Verzinsung und Tilgung von Wohnungsbaudarlehen, die von Staat und Gemeinden auf⸗ genommen seien. Die künftig auszugebenden Hauszinssteuerhypo⸗ theken zu Reichseigentum zu erklären, könne nicht in Betracht kommen, da die Hauszinssteuer Landessteuer sei und auch die Gebäudeentschuldungssteuer wiederum Landessteuer sein solle. Im übrigen würde die Eintragung der Hauszinssteuerhypotheken zu⸗ gunsten des Reichs für letzteres zu kaum überwindbaren Ver⸗ waltungsschwierigkeiten, vor allem aber zu Verlusten führen, die bei der jetzigen Regelung vermieden würden. Ministerialdirektor Frhr. von Imhoff (bayerischer Reichsrats⸗ bevollmächtigter) schloß sich in den grundsätzlichen Ausführungen Preußen an. Er betonte noch besonders, daß die Hauszinssteuer eine auf Reichsgesetz beruhende Landessteuer sei, die teils für Wohnungszwecke, teils für den allgemeinen Staatsfinanzbedarf be⸗ stimmt sei. Sie bilde einen Teil des Finanzausgleichs. Eine reichsgesehliche Bestimmung, daß ein Teil der rückfließenden Mittel in einen Reichsausgleichsfonds fließen, daß die für Bau⸗ darlehen gegebenen Mittel als Reichshypothek gegeben werden sollten, sei untragbar. Es hieße, den Ländern weitere Landes⸗ mittel entziehen, ohne ihnen andere Einnahmequellen zu er⸗ schließen, d. h. eine Erschütterung des Finanzausgleichs. Die bis⸗ herigen Beschlüsse des Reichstagsausschusses zu den Richtlinien und die noch vorliegenden Anträge enthielten aber weitgehend in sich die Tendenz nach reichsgesetzlicher Regelung und Ein griffen in die Zuständigkeiten der Länder. Dies gelte namentlich für die Entschließung nach reichsgesetzlicher Regelung des Baupolizei⸗ rechts. Er habe von der bayerischen Regierung den ausdrücklichen Auftrag, darauf hinzuweisen, daß das Baupolizeirecht nach den Bestimmungen in Art. 6 ff. der Reichsverfassung keine Aufgabe des Reichs sei. Auch auf dem Wege der Grundsatzgesetzgebung (Art. 10 der Reichsverfassung) stehe dem Reich auf diesem Gebtet keine Befugnis zu. Eine reichsgesetzliche Regelung des Bau⸗ polizeirechts würde sonach eine unzulässige Einmischung des Reichs in die Hoheitsrechte der Länder bedeuten. Er verwies auch auf die Länderkonferenz, die sich zurzeit mit der Frage der verfassungs⸗ rechtlichen Ausscheidung der Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern befasse. Aufgabe der Länder und des Reichs sei es, daß mindestens bis zum Abschluß dieser Arbeiten⸗ jeder neue Ein⸗ griff in die Zuständigkeiten der Länder zu unterbleiben habe. Er bat, daß auch der Reichstagsausschuß sich dieser Auffassung an⸗ schließe. Ministerialrat Dr. Woelz (Reichsarbeitsministerium) vertrat den Standpunkt, daß die Frage, die Haus⸗ zinssteuer Reichseigentum werden zu lassen, nicht hier im Ausschuß bei der Behandlung der Reichsrichtlinien für das
Wohnungswesen entschieden werden könne, dies sei vielmehr eine
Frage des allgemeinen Finanzausgleichs.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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eilagen), ““ 8 8
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1141“
Berlin, — — Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. und Schmutzschriften.
Preußen. sonstige Personalveränderungen.
Liste der Schund⸗
Ernennungen und Zeitungsverbot.
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln. Im Nichtamtlichen Teil ist der Ausweis über die Reichseinnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr 1
Amtliches. Dentsches Reich. Liste der Schund⸗ und Schmutzschriften. (Gesetz vom 18. Dezember 1926.)
vor dem Ein
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1929
Aktenzeichen Entscheidung
Bezeichnung der Schrift
Psch. 218 ꝑp.St. Berlin 1v. 28. 5. 1929
Leipzig, den 18. Juni 1929.
Hilde, der Roman eines kleinen Mädchens. Nach dem Leben bearbeitet! . gegeben von Adolphe Walthier. Mit vier galanten Wiidern von Ferunpbenuf. V 8
Der Leiter der Oberprüfstelle. Dr. Klare.
8 8 Preußen.
Ministerium für Wissenschaft und vr n bslonschaf „LKn
Zum Rektor der Technischen Hochschule in Hat -f die Amtszeit vom 1. Juli 1929 ho 1* Jun 1931 r 8 ordentliche Professor Dr.⸗Ing. Blum ernannt worden
Deutsches Reich. Ausweizs über die Reichseinnahmen und ⸗Aus im Rechnungsjahr 1928. (Beträge in Millionen Reichsmark.)
A. Ordentlicher Haushalt. Aus dem Vorjahr undzwar:
Auf Grund der 8§8 7 Ziffer 4, 17 und zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 (RGBl. I S. 585) verbiete ich das Erscheinen der DTribüne, Kommunistische Tageszeitung für den Bezirk Magdeburg⸗Anhalt, einschließlich
21 des Gesetzes
abzüglich der Einnahmereste)
„1165
gaben
Bestand zur Deckung restlicher Verpflichtungen (Ausgabereste “ 520,1
der illustrierten Beilage „Der Rote Stern“ verant
Pücscher in dhe bebantpürt b
— on drei Wochen, und zwar für die Zei
bis 8 88 8 8 runceßiig.
„Das Verbot umfaßt auch jede angebli Druckschri
die sich sachlich als die alte darstelt. 8 8 “ Magdeburg, den 17. Juni 1929.
Der Oberpräsident.
Jahresfoll 6 — einschl.
Nachtrag —
und Rechnungssoll der Vorjahrs⸗
reste)
Ist⸗- Einnahme oder Ist⸗ Ausgabe
J. V.: Freyseng. I. Einnahmen.
Steuern Zölle 8 Abgaben.. erzinsung aus den Vorzugsakti des heccsbabaggegscast eberschüsse der Post⸗ un 9 ⸗ druckerei: ee 8““ Sen“ Aus der Münzprägung . Aus dem Ueberschuß des Jahres 1927 Sonstige Verwaltungseinnahmen: Reichsarbeitsministerium.„ Reichswehrministerium.. Reichsjustizministerium.. Reichsverkehrsministerium⸗ Reichsfinanzministerium Uebrige Reichsverwaltung.
8 862,0 Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Nachstehend bezeichnetes Zündmittel wird hiermit fü ird hiermit für de Nesims des Oberbergamts Bonn zum Gebrac in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben zugelassen. 18 Merkmale des Zündmittels: ¹ Herstellende Firma: Fabrik elektrischer Zünde ’ 2 Stg der Niwma: Feerr iehe 1““ Herstellungsorte: Köln⸗Niehl, Hochkr ei Kö d vorftehihegaken) hl, Hochkreuz bei Köln und Trois⸗ 4. Bezeichnung des Zündmittels: Brückenzünder Mars“.
„elektrischer Moment⸗
9 024,4 51,2
150,0
4,3 136,7 127,0
62,3 18,1 16,4 36,1 81,6 49,4
Sume der Einnahmen. Dazu der Bestand aus dem Vorjahrü..
Einnahmen insgesamt...
5. Beschaffenheit des Zündmittels: Brückenglühsünder Hesch des Zü tels: glühzünder mit Papp⸗ oder Messinghülse, die zur Kenntlichmachung des Zünders als niedrigohmiger Brückenzünder gelb gefärbt ist,
9 757,5 520,1
10 277,6
unter Verwendung von gewöhnliche barem Verg.⸗ oder unentflammbarer E“ 88 Kupferdrähten mit oder Baumwollbespinnung und brennbarer (Teer usw.) Imprägnierung oder Im⸗ prägnterung mit einer unentflammbaren Masse, für nasse Arbeiten an Kupferdrähten mit Gummiumpressung und Baumwollisolierung oder mit etwas stärkerer Gummi⸗ umpressung ohne Baumwollisolierung, gegen das Eindringen von Feuchtigkeit außerdem durch einen Paragummüüberzug geschützt. Die Zünder werden mit und ohne Sprengkapseln geliefert; im ersteren Falle entweder unmittelbar in die Sprengkapseln eingegossen oder mit Messing⸗ bzw. Papp⸗ hülsen, in welche die Sprengkapseln montiert werden.
B. Verwendungsbereich:
Gesamter Bergbau des Oberbergan 1 Gesamt b gamtsbezirks Bonn, mit der Einschränkung, daß in 11““ nur die feuer⸗ sicher hergestellten Zünder verwendet werden dürfen.
Bonn, den 14. Juni 1929.
Preußisches Oberbergamt. 1. V. Dr. Röttcher.
1 II. Ausgaben. Steuerüberweisungen an die Länder Desgghe der Beamten und Angestellten ausschließl. Ruhegehälter — s. 3 —)
ersorgung und Ruhegehälter ein⸗ schließl. der Kriegsbeschädigtenrenten Innere Kriegslasten. Reparationszahlungen. Sozialversicherung Kleinrentnerfürsorge... Krisenunterstützung, Saisonarbeiter⸗ fürsorge usw. “ N JFs
Verzinsung und Tilgun
Anleiheablösfung. 8 . 8 10. Schutzpolizelal 11. Münzprääaung 12. Sonstige Ausgaben: Reichstag 6“ Auswärtiges Amt . . .. Reichsministerium des Innern Reichsarbeitsministerium . Reichswehrmisterium: Heer.
.„ „
Marine
3 412,5 829,2
Zur Deckung der am Schlu
Zur Deckung der am Schlusse
C 1““
Jahressoll — einschl.
und
reste)
(Haushaltssoll Nachtrag —
Rechnungssoll der Vorjahrs⸗
Ist⸗ Einnahme
oder
Ist⸗ Ausgabe
und Landwirtschaft.. RNeiichsverkehrsministerium.. RNeichsfinanzministerium.. Allgemeine Finanzverwaltung jebrige Reichsressortszs..
Ausgaben insgesamt. Mithin Mehreinnahme.
Aus dem Vorjahr und zwa Vortrag zur —ra
Reichsministerium für Ernährung
r: Fag ung restli V r abzüglich der Euntzarefbrsche B “
35,3
10 243,9
10 231,7
B. Außerordentlicher Haushalt.
— 465,3
(Ausgabereste
Jahressoll
— einschl. Nachtrag —
und Rechnungssoll der Vorjahrs⸗ reste)
(Haushaltssoll
Ist- Einnahme oder Ist⸗ Ausgabe
I. Einnahmen.
1. Erlös aus der Begebung längerfristiger uldschein⸗
II1 und S darlehen ö111“ 8 vF 8 Aus dem Ueberschuß des Jahres 192 4. Sonstige Einnahmen 8 6
Einnahme insgesamt..
II. Ausgaben.
1. Wohnungs⸗ und Siedlungswesen. 2. Wertschaffende Arbeitslosenfürsorge 2. a) Darlehen an die Reichsanstalt fü Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen Peierang, vu““ erkehrswesen (Ausbau der Wass⸗ straßen usw.)
2
ee“ Reparationszahlungen .. .. Innere Kriegslasten .. .. „Sonstige
die Stützung der Reichsanleihe)..
Ausgaben insgesamt... Dazu der Vortrag aus dem Voriahr 8
Summe der Ausgaben.. Mithin Merkankgase;
Die Einnahmen betragen. Die ginnahe betragen..
Mithin Mehreinnahme. “ noch unbeglichenen Restausgabe einnahmen) sind erforderlich “
ie Ausgaben betragen... Mithin Mehrausgabe.
noch unbeglichenen Restausgaben (abz
Haushalts bleiben Insgesamt Mehrausgabe A und B
Erläuterungen: 1. Der Stand der Reichsschuld.
Darlehen zur Fortführung begonnener
Ausgaben der Hoheitsver⸗ waltungen (einschl. der Ausgaben für
einnahmen) sind erforderlich ..
Aus späteren Einnahmen des außerordentlichen mithin noch zu decken..
7
r
1
103,
Ergibt Fehlbetrag im ordentlichen Haushalt.
1 B. Außerordentlicher Haushalt. Die Einnahmen betragen ..
82
656,0 465,3
——
1 121,3
Abschluß. A. Ordentlicher 8 1A“ 10 231,7 .
ß des Rechnungsiahres 1928 (abzgl. der Rest⸗
904,5
S5N
200,3
1“
.
154,4 RM
216,8 RM 11 8
7* 9
des Rechnun zsjahres 1928 . der Rest⸗
904,5 RM
977,8 RM 1 132,2 RM
Bezeichnung der Anleihen
Schuldkapital am
31. Dez. 3 1928
1. März 1929
1. 2. 3, 4.
I. Auf Fse s a,sdwarh uld:
lautende S Kriegsschädenschuldbuchforderungen 7 % Ige Schatzanweisungen des Reichs von 1928 bzw Schuldscheindarlehen
Anle ihe des Reichs von 1927 (Zins bis 1934: 6 b. c
Anleiheablösungsschuld des Reichs: mit Aus⸗
a) Schuldverschreibungen
lofungsrechten 1X““
Beträg
in Millionen 319,9 ¹)
77,5 500,0
4339,8 ²)
e RM
562,3 ¹) 102,7 500,0
4339,8 ⁷)