1929 / 148 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 147 vom 27. Inni 1929. S. 4.

8-Uhr⸗Abendblattes weit übertrieben seien. Die in die angebliche Werkspionageangelegenheit verwickelten Personen befänden sich nicht mehr im Reichswehrministerium, deshalb sei auch die Prüfung dieser Angelegenheit noch nicht abgeschlossen. (Unruhe bei den Sozialdemokraten.)

Auch der Etat des Reichswehrministeriums wird in dritter Lesung unverändert angenommen.

Darauf vertagt das Haus die dritte Lesung der übrigen Haushalte und des Haushaltsgesetzes auf Donners⸗ tag 10 Uhr; außerdem zweite Lesung der Getreide⸗ und Futter⸗

mittelzölle, des Vermahlungszwangs für inländisches Getreide

und dritte Lesungen der Novelle zur lex Brüning (Lohnsteuer), der beantragten Novellen zur Biersteuer und Zuckersteuer, des Rentensperrgesetzes, der mit Polen, des Handelsvertrages mit Estland, ferner Beratung der An⸗ träge zur Krisenfürsorge und der Steigerungssätze der In⸗ validenversicherung sowie der Richtlinien für das Wohnungs⸗ wesen, endlich Abstimmung über die zurückgestellten Miß⸗ trauensanträge und Schlußabstimmugg über die Verlängerung des Republikschutzgesetzes. 8

Die dritte Beratung der Getreide⸗ und Futtermittelzölle muß auf Freitag vertagt werden, da die Kommunisten gegen ihre Vornahme am Donnerstag Einspruch erheben.

Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) verlangt, 81 ent⸗ sprechend den Abmachungen im Aeltestenrat auch die Schluß⸗ abstimmung über den Etat zusammen mit den Abstimmungen über die Zölle, also erst am Freitag, vorgenommen wird.

Abg. Dittmann (Soz.) bestreitet, daß eine solche Verein⸗ barung getroffen sei.

Der Antrag Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) wird gegen die Stimmen der Rechten abgelehnt. Die Abstimmung über den Etat kann also am Donnerstag erfolgen 8

Schluß 7 ¼ Uhr.

Preußischer Landtag. 90. Sitzung vom 26. Juni 1929, 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Das Haus überweist zunächst die LE“ der staatlichen Bergwerksgesellschaften Recklinghausen und Hibernia dem Hauptausschuß und bespricht sodann eine große Reihe von Anträgen, die den Hauptausschuß bereits be⸗ schäftigt haben. Sie betreffen insbesondere Hochwasser⸗ schäden, die Verhältnisse auf Helgoland, ferner Angelegenheiten der landwirtschaftlichen etriebe und Arbeiterfragen. Sämtliche Anträge werden ohne Aussprache nach den Beschlüssen des Hauptausschusses angenommen. Die Anträge über ein Grenzlandprogramm und über Steuer⸗ fragen sollen später behandelt werden.

Das Haus beschäftigt sich sodann mit dem Urantrag der Kommunisten auf Uebertragung des Polizei⸗ verordnungsrechts auf die kommunalen Körperschaften und auf Außerkraftsetzung einer Reihe von Polizeiverordnungen.

Abg. Freiherr von Wangenheim (deutsch⸗Hann.) er⸗ stattet den Bericht des Ausschusses, der vorgeschlagen hat, den kommunistischen Antrag für erledigt zu erklären durch Annahme eines Entschließungsantrags, der das Staatsministerium ersucht, über die weiteren Ergebnisse der Vereinfachung des Polizei⸗ verordnungsrechts dem Landtag bis zum 1. April 1930 zu berichten.

Abg. Obuch (Komm.) macht auf die Notwendigkeit auf⸗ merksam, veraltete Polizeiverordnungen endlich aufzuheben. Als zum erstenmal vor einiger Zeit diese Dinge besprochen worden seien, hätten nicht weniger als 1 ½ Millionen Polizeiverordnungen vorgelegen. (Hört, hört!) Man solle den kommunalen Verbänden das Polizeiverordnungsrecht übertragen. Es sei selbst für den Juristen geradezu unmöglich, immer nachzuprüfen, inwieweit eine Polizeiverordnung noch gelte. Der wilhelminische⸗borussische Polizeigeist habe sich besonders in Polizeiverordnungen gegen die klassenbewußten Arbeiter ausgetobt! Die Regelung des Polizei⸗ strafrechts dürfe nicht mehr hinausgeschoben werden.

Ohne weitere Aussprache wird dem Ausschußantrag entsprochen.

Ohne Aussprache wird die einem Antrag der Sozial⸗ demokraten gegebene Fassung des Rechtsausschusses an⸗ genommen, wonach geprüft werden soll, ob und inwieweit eine Aenderung des Preußischen Gerichts⸗ kostengesetzes, des Stempelsteuergesetzes sowie der Gebührenordnungen für Notare, Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher not⸗ wendig ist, um bestehende Härten den unteren und mittleren Stufen zu beseitigen.

Das Haus geht über zur Beratung des deutschnationalen Antrags auf Aufhebung des richterlichen Disziplinargesetzes und Wiederherstellung der alten Bestimmungen. Es wird Aufhebung gefordert für die Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Juli 1922, wonach ein Richter seine Pflichten verletzt, der Bestrebungen auf Wieder⸗ Sesseee der Monarchie oder gegen den Bestand der sepublik durch Mißbrauch seiner amtlichen Stellung oder aufreizend oder gehässig in der Oeffentlichkeit fördert, der solche Bestrebungen durch Verleumdungen, Beschimpfungen oder Verächtlichmachung der Republik, des Reichspräsidenten oder von Mitgliedern der Regierung des Reiches oder eines Landes unterstützt. Für den Fall der Ablehnung des An⸗ trags wird Wiederherstellung des alten Wortlauts der richter⸗ lichen Disziplinarbestimmungen gefordert, wonach ein Richter diszipliniert wird, der die Pflichten verletzt, die ihm sein Amt auferlegt oder sich durch sein Verhalten in der Oeffentlichkeit oder im Amte der Achtung des Ansehens oder des Vertrauens, die sein Beruf erfordert, unwürdig zeigt. Der Ausschuß hatte den Antrag abgelehnt.

Abg. Dr. Kaufmann (D. Nat.) tritt in längeren Aus⸗ ührungen erneut für den deutschnationalen Antrag ein. Die e Bestimmungen seien völlig ausreichend gewesen. Es habe sich bei ihrer Aenderung um ein Ausnahmegesetz gehandelt.

Abg. Kuttner (Soz.) widerspricht dem Vorredner. Das Gesetz von 1922 sei kein Ausnahmegesetz, sondern ein Auslegungs⸗ gesetz. Der Rathenaumord sei der Anlaß zu diesem Gesetz ge⸗ wesen. Es habe eine dringende Notwendigkeit für dieses Aus⸗ legungsgesetz vorgelegen, da die Gerichte in der Frage des Schutzes der Republik versagt hätten. Die Grundlage der Republik sei Toleranz! (Lachen rechts.) Schon Goethe habe das Problem erkannt, um das es sich hier handle; in einem Gespräch mit Eckermann habe der Dichter zum Ausdruck gebracht, es sei eine Dreistigkeit, zu verlangen, die Toleranz solle tolerant sein gegen Intoleranz; die Intoleranz könne nur mit ihren eigenen

affen geschlagen werden.

Hierauf wird der deutschnationale Antrag den Be⸗ schlüssen des Rechtsausschusses entsprechend abgelehnt.

Abgelehnt wird auch der deutschnationale Eventual⸗ antrag, wonach die Bestimmung der aus der Zahl der Räte

8 in

erforderlichen Mitglieder des Großen Disziplinarsenats nach den für die Bildung der Zivil⸗ und Strafsenate geltenden Vorschriften erfolgen soll.

Das Haus geht über zur Beratung des kommunistischen Antrags Schwenk über die Durchführung der Fürsorgeerziehung. In dem Antrag wird u. a. die Aufhebung aller privaten Fürsorgeanstalten und ihre Um⸗ wandlung in kommunale Anstalten gefordert sowie die Unter⸗ aller Fürsorgeanstalten unter die Jugendämter. Für die Fürsorgeanstalten sollen Schülerräte eingesetzt werden. Strafen sollen nur mit ihrer Zustimmung verhängt werden können. Prügelstrafen, Haftstrafen sowie Post⸗ entziehung sollen unzulässig sein. Der obligatorische Religionsunterricht und der Gottesdienst sollen mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Es werden in dem Antrag noch eine große Reihe weiterer Forderungen aufgestellt; so wird insbesondere verlangt, daß die behördlichen Fürsorge⸗ stellen ohne ausreichende Informierung und sachliche Stellungnahme der Erziehungsberechtigten und der Minder⸗ jährigen nicht sollen eingreifen dürfen.

Abg. Neddermeyer (Komm.) trägt eine Reihe von Miß⸗ tänden in den Fürsorgeanstalten vor. Jungen würden homo⸗ exuell verführt und Mädchen unerhört ausgebeutet. Die Bauern eien besonders scharf darauf, billige Arbeitskräfte zu bekommen.

Abg. Hedwig Wachenheim (Soz.) erklärt, daß auch ihre Freunde für eine Reform der Fürsorge seien. Der sozialdemo⸗ kratische Antrag sei dem Bevölkerungspolitischen Ausschuß über⸗ wiesen. Die Sozialdemokraten behielten sich ihre Kritik an der Fürsorge bis zur Erledigung ihres eigenen Antrags vor.

Das Haus stimmt dann dem Ausschußantrag zu, der den kommunistischen Urantrag in allen wesentlichen Punkten ablehnt und nur die Bestimmung übernimmt, wonach die behördlichen Fürsorgestellen ohne ausreichende Informierung und sachliche Stellungnahme der Erziehungsberechtigten und der Minderjährigen selbst nicht eingreifen dürfen.

Es folgt die Beratung über die vom Staatsministerium im Benehmen mit dem Ständigen Ausschuß in Form einer Notverordnung erlassene Novelle zur Grund⸗ vermöge er. Eine Notverordnung war erforder⸗ lich geworden, weil im Plenum infolge der Obstruktion der Oppositionsparteien die notwendige Verlängerung des be⸗ stehenden Zustands der Grundvermögensteuer bis 31. März 1930 im Wege der ordentlichen Gesetzgebung unmöglich ge⸗ macht worden war.

Abg. Dr Kaufhold (D. Nat.) erklärt, seine Freunde gäben sich der Hoffnung hin, daß der Staatsgerichtshof diese Steuernot⸗ verordnung für verfassungswidrig erklären werde. Denn es sei unmöglich, daß an Stelle der 450 Landtagsabgeordneten nur die 29 Mitglieder des Ständigen Ausschusses die wichtigsten Gesetze verabschiedeten. Der Redner fordert endlich die Einführung der Einheitswerte, die auch das Zentrum immer als angeblich unum⸗ gän lich bezeichnet habe. Ausführlich wendet er sich noch gegen ie dreifache Belastung des immobilen Besitzes durch Reich, Staat und Kommunen, der gegenüber der mobile Besitz um das 2 % fache besser gestellt sei. (Hört, hört! bei den Deutschnationalen.) Es sei bedauerlich, daß der Finanzminister nicht anwesend sei, um seine Ausführungen vor dem worhwestentchen Handwerkertag in Hannover zu wiederholen, wo er in einer Weise die Herabsetzung der Realsteuern usw. forderte, daß die Deutschnationalen mit ihm ein Herz und eine Seele sein könnten. (Heiterkeit.) Als der Redner gerade ausführt, die Deutschnationalen seien die ge⸗ treuesten Gefolgsleute des Finanzministers, wenn er die Real⸗ steuern senke und den Zuschlag zur Einkommensteuer den Kom⸗ munen wiedergeben wolle, erscheint, empfangen von großer Heiter⸗ keit, Minister Dr. Hoepker Aschoff auf seinem Platz. Fälle von geradezu ungeheuerlicher Belastung der ländlichen Grundbesitzer durch kommunale Zuschläge zur mendverrihgensstener könnten aus Westfalen angeführt werden, wo beispielsweise in einem Ort in einem Familienbetrieb allein der kommunale Buschlag pro Morgen fünf Mark betrage. (Lebhaftes Hört, hört!) In aller Oeffentlichkeit müsse der Minister gefragt werden, was denn nun geschehen solle, wenn im Reich bis 1. April 1930 das Steuer⸗ vereinheitlichungsgesetz nicht in Kraft trete. Der Redner beantragt Ueberweisung der Grundvermögenssteuerverordnung an den Hauptausschuß.

Abg. Müller⸗Hessen (Komm.) lehnt die Notverordnung ab und spricht sich grundsätzlich gegen die Einführung der Einheits⸗ bewertung aus, die eine absolute Entlastung des Besitzes bedeuten würde.

Die Notverordnung geht an den Hauptausschuß.

Es folgt die Beratung der gleichfalls als Notverordnung vom Ständigen Ausschuß beschlossenen Verlängerung der Hauszinssteuerverordnung.

Abg. Howe (D. Nat.) erklärt, daß seine Fraktion die Ver⸗ längerung der Hauszinssteuer ablehne.

Abg. Pohl (Dt. Fr.) bezeichnet die Hauszinssteuer als eine unsittliche, weil sie das Privateigentum beschränke und zur Sozia⸗ lisierung des Hausbesitzes führen wolle.

Abg. Ssrhesle; (Komm.) lehnt das Hauszinssteuer⸗ gesetz ab, weil es die Belastung von den Hausbesitzern auf die Mieter abwälze. Die gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften ver⸗ dienten besser den Namen „gemeingefährliche Gesellschaften“.

Abg. Meyer⸗Solingen (Soz.) bedauert, daß es nur bei der Hauszinssteuer möglich gewesen sei, die Inflationsgewinne zu erfassen. Unerträglich sei, daß heute in starkem Maße Wohnungen gebaut würden, die die Mehrzahl der Wohnungsuchenden nicht be⸗ zahlen könnten. Der Begriff „Gemeinnützigkeit“ in der Bau⸗ tätigkeit müsse gesetzlich scharf herausgearbeitet werden.

Hierauf wird auch diese Notverordnung dem Haupt⸗ ausschuß überwiesen.

Es folgt die Erörterung der Notverordnung.

Abg. Steuer (D. Nat.) spricht seine Verwunderung aus, daß die Linke so schnell zu Notverordnungen greife. Das zeige, daß die Regierungsmethoden heute in Preußen auf sehr schwachen Füßen stehen. Die parlamentarische Schwäche sei der eigentliche Vorher habe man den normalen Weg gehen wollen. Als das nicht möglich gewesen sei, sei der Ständige Ausschuß in Bewegung gesetzt worden, um an dem Parlament vorbeizukommen. Die Deutschnationalen würden auch weiter das Mittel der Ob⸗ struktion anwenden! Sie wollten klarstellen, ob auch die rein technischen Bestimmungen der Verfassung auch weiter einfach in das Gegenteil von dem verkehrt werden sollten, was mit ihnen beabsichtigt worden sei. (Anhaltende Zurufe bei den Demokraten.) Die Gegner der Gewerbesteuer seien nicht nur bei den freien Berufen, sondern in allen selbständigen Existenzen des Mittel⸗ standes zu suchen. Es habe sich gezeigt, daß das demokratische System absolut unehrlich sei. Das zeige sich am deutlichsten darin, daß man Finanzgesetze nicht auf dem ordentlichen Wege der Gesetzgebung mache, sondern auf dem Hinterwege über den Ständigen Ausschuß. Endlich müsse man zu einer Finanzreform kommen, die den Gemeinden die Möglichkeit gebe, an Steuer⸗ quellen heranzukommen, die die Allgemeinheit belasten. Es müsse Schluß gemacht werden mit den einseitigen Steuerbelastungen. Von recht erziehlichem Einfluß würde die Einführung eines Ver⸗ waltungskostenbeitrages sein. Hoffentlich schiebe der Staats⸗ gerichtshof einen Riegel vor, damit die ungerechte Realsteuer⸗ belastung verschwinde. Hoffentlich erfülle sich auch bald das Wort des Preußischen v“ in Hannover von der Notwendig⸗ keit einer Senkung der Realsteuern.

Gewerbesteuer⸗

Abg. Goll (Dem.) erwidert, alle Parteien wollten diese

Senkung. Die preußische Steuerpolitik stehe aber unter dem Ein⸗ fluß des Reichs. Die Deutschnationalen hätten ja im Reich die Steuergesetzgebung mitgemacht, die sie jetzt in Preußen bekämpfen. (Anhaltende Unterbrechungen rechts.) Durch die Hineinnahme der freien Berufe würde eine wesentliche Entlastung nicht gekommen sein. Man solle ruhig die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ab⸗ warten. Nicht, um dem Mittelstand zu helfen, sondern aus partei⸗ volitischen Gründen hätten die Deutschnationalen die Gewerbe⸗ teuer abgelehnt. Abg. Ladendorff (Wirtsch. P.) vermißt einen positiven Nutzen von dieser Auseinandersetzung. Die Wirtschaftspartei brauche nicht durch lange Ausführungen die Wankelmütigkeit in der Auffassung zu den Realsteuern zu entschuldigen. Sie habe von Anfang an die gleiche Haltung eingenommen und stets diese Realstenerbelastung abgelehnt. Daran halte sie auch heute fest.

Auch diese Vorlage wird dem Hauptausschuß überwiesen. Das Haus beschäftigt sich darauf mit den zurückgestellten Anträgen über die Notlage der Ostprovinzen und über die Aufstellung eines Grenzland⸗ programms.

hatte sich dafür ausgesprochen, daß für die besondere soziale Not im Osten entsprechend größere Sonder⸗ mittel bereitgestellt werden müßten. Er hatte einen Ent⸗ schließungsantrag zur Annahme empfohlen, wonach das Staatsministerium ersucht wird, in E“ des Land⸗ tagsbeschlusses vom Mai 1929 von der darin erteilten Er⸗ mächtigung bis zu 10 Millionen für Grenzhilfe zurückzustellen, für entsprechende Hilfsmaßnahmen in der Rheinprovinz, in Schleswig⸗Holstein, in der Grenzmark, in Schlesien und in den Regierungsbezirken Frankfurt a. Oder und Köslin spätestens bis zum Herbst entsprechende Mittel flüssig zu machen und bei der Reichsregierung mit größtem Nachdruck die preußischen Ansprüche zur Erlangung entsprechender Mittel zu vertreten.

In der Aussprache fordert

Abg. Elisabeth Spohr (D. Nat.) besonders eindringlich, daß den Wünschen der Ostmark auf ausreichende Hilfe schleunigst ent⸗ sprochen werde. Die Bevölkerung im Osten müßte wirtschaft⸗ 96 kräftig gestützt werden. Die Stimmung sei im Osten außer⸗ ordentlich drückend. Deshalb müsse man sich zusammenschließen, um das große Ziel zu erreichen, daß die Regierung planmäßig Mittel einstelle, um der Grenzmark durchgreifend zu helfen. Abg. Dr. Hamburger (Soz.) ersucht die Regierung, die im Ausschußantrag geforderten Grenzmittel bald zu beschaffen. Der deutsch⸗polnische Handelsvertrag müsse endlich 1 kommen, damit der aufreibende „Handelskrieg“ zum Nutzen der Grenzgebiete aufhören könne. Die Aufforderung des Abg. von Rohr (D. Nat.) zum Käuferstreik der Landwirtschaft sei gewissenlos.

Abg. Metzenthin (D. Vp.) bedauert, daß der Ausschuß⸗ antrag nur so schwach formuliert sei, daß er eine Schlappe der Ostpolitik darstelle. Weit über das Ziel würde aber die Behaup⸗ tung hinausgehen, daß für den Osten „nichts getan“ werde. Wenn sich die Wirkungen noch nicht ausreichend zeigten, so liege das daran, daß bisher noch kein stabiles Dauerprogramm ge⸗ kommen sei, das hoffentlich durch den vorliegenden Ausschußantrag angebahnt werde mit dem Ziel, im Etat einen Titel „Grenzhilfe“ zu erreichen.

Abg. Angela Zigahl (Zentr.) meint gegenüber dem Vor⸗ redner, er habe nicht fair gehandelt, wenn er so tat, als ob die Regierungsparteien nicht den besten Willen hätten, den Grenz⸗ gebieten zu helfen. Daß der etatsmäßige Grenzlandfonds an der ungeheuren Finanznot des Staats diesmal noch scheiteren müßte, sei ein unglückliches Schicksal, aber keine Schuld der Regierungs⸗ parteien. Von der Regierung erwarte das Zentrum, daß sie, gemäß ihrer Zusage, bis zum Herbst für die Grenzlande Mittel flüssig mache und vom Jahre ab diese Mittel etatisiere.

Abg. Wollweber (Komm.) begründet die Anträge seiner Fraktion, die statt der allgemeinen Hilfe nur eine solche für die werktätige Bevölkerung der Ostgebiete erstreben.

Abg. von Detten (Wirtsch. P.) betont, die Regierungs⸗ parteien hätten ihre Forderungen für die Grenz⸗ und die besetzten Gebiete nicht mit genügendem Nachdruck gegenüber der Regierung und der Reichsregierung vertreten. So komme es, daß man feststellen müsse, daß Bayern mehr für seine betroffenen Gebiete tue.

Abg. Kickhöffel (D. Nat.) polemisiert gegen die Aus⸗ führungen des Abgeordneten Dr. Hamburger und bedauert unter Hinweis auf die leeren Regierungsbänke, daß kein Regierungs⸗ vertreter der Grenzdebatte beiwohne.

Damit schließt die Besprechung. werden angenommen.

Abg. Kube (Nat. Soz.) beantragt bei Festsetzung der Tages⸗ ordnung für die morgige Sitzung, daß ein Antrag seiner Freunde, der genügend Unterstützung gefunden habe, mitberaten werde, worin die Regierung ersucht wird, noch vor Verabschiedung des Konkordats Stellung zu dem Urteil des Staatsgerichtshofs wegen der Mandatsverteilung bei den preußischen Landtagswahlen zu nehmen. Er behauptet, daß hinter der gegenwärtigen Regierung zwar eine Mehrheit der Mandate, aber nicht eine solche der Wähler stehe, und daß daher wichtige Gesetzesvorlagen vor der dehäon der Mandatsverteilung nicht verabschiedet werden

ürften.

Abg. Heilmann (Soz.) widerspricht der morgigen Be⸗ ratung dieses Antrags. Ein Ürteil des Staatsgerichtshofs wegen der preußischen Mandatsverteilung sei überhaupt noch nicht er⸗

angen. Vielmehr habe die preußische Regierung eine Erklärungs⸗ rist bis zum 30. September erhalten. Die fragliche preußische Wahlbestimmung entspreche übrigens dem Wortlaut der Reichs⸗ wahlbestimmung. Selbst wenn aber der Staatsgerichtshof diese Wahlvorschriften für verfassungswidrig erklären sollte wäre der nationalsozialistische Antrag doch unsinnig, weil es dann Sache des Landeswahlleiters und des Wahlprüfungsgerichts sei, etwaige neue Landtagsabgeordnete zu berufen. Der Landtag und die Regierung hätten dabei gar nichts zu tun. (Rufe bei den Nationalsozialisten: Auflösen!) Auch zur Auflösung des Landtags wäre noch nach dem Staatsgerichtshofsurteil Zeit. b

Während der weiteren Auseinandersetzungen zwischen den Abgg. Heilmann und Kube geht ein Blitzschlag in die Ableiter des Landtagsgebäudes. Abg. Kube (Nat. Soz.) ruft den Sozialdemokraten 88 Im Landtag hat es eingeschlagen, bei euch wird es auch bald einschlagen! (Heiterkeit.)

Der nationalsozialistische Antrag wird abgelehnt. Nach 18 Uhr vertagt sich das Haus auf Donnerstag, 12 Uhr: Kleine Vorlagen. S

Die Ausschußanträge

8 8 8

8 1.“

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

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3 Sieben Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandel

1“

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1929

IEarahsxn.

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Inhalt des amtlichen Teiles: 8 Preußen. Ausdehnung eines Zeitungsverbots Im Nichtamtlichen Teil

sind Zusammenstellungen über die Statistik der Bodenkredit⸗ institute (Umlauf an Schuldverschreibungen, Bestand an

Hyypotheken und Kommunaldarlehen für Ende Mai 1929)

veröffentlicht..

4

1 Preußen. Finanzministerium.

SDeie Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskasse in Guben, Regierungsbezirk Frankfurt a. O., ist zu besetzen.

1“ ——

Der Oberpräsident der Provinz Schleswig⸗Holstein hat das Verbot der in Itzehoe erscheinenden Tageszeitung „Das Landvolk“ auf das Gebiet des Deutschen Reichs ausgedehnt.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern unter dem Vorsitz des 1 eine öffentliche Vollsitzung ab. Laut Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ wurde einer ganzen Anzahl vom Reichstag angenommener Gesetzentwürfe die endgültige verfassungsmäßig vorgeschriebene Sanktion erteilt, nämlich der Novelle zur Einkommensteuer, dem Gesetz, betr. Aenderung des § 26 des Vermögenssteuergesetzes, der Novelle zum Wechselsteuergesetz, der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen, der Verlängerung der Pacht⸗ schutzordnung, dem Notenwechsel zum deutsch⸗französischen Handelsabkommen, dem Zusatzabkommen zum Handelsvertrag mit der Schweiz und dem Gesetz zur Ausführung der Empfehlungen der Weltwirtschaftskonferenz.

Die Novelle zum Einkommensteuergesetz enthält nach den Beschlüssen des Reichstags Bestimmungen über den Verlust⸗ vortrag bei buchführenden Gewerbetreibenden und Landwirten. Man erwartet durch diese neuen Bestimmungen eine Minder⸗ einnahme von 30 bis 40 Millionen Mark.

Der bayrische Gesandte von Preger gab zu diesem Reichstags⸗ beschluß dem Bedauern darüber Ausdruck, daß hier wieder eine Steuer⸗ senkung vorgenommen worden sei, in der Hauptsache auf Kosten der Länder und Gemeinden. Er sah aber von einem Antrag auf Er⸗ hebung von Einspruch gegen den Reichstagsbeschluß ab. Dagegen stelte der Vertreter von Thüringen einen solchen Antrag. Er verwies auf die überaus schwierige Lage des Landes Thüringen und der thüringischen Gemeinden, die bereits dazu geführt habe, eine un⸗ angenehme Kopfsteuer zu erheben und die Realsteuern in den Ge⸗ meinden aufs äußerste anzuspannen sowie die Tarife für Gas, Wasser und Elektrizität ständig zu erhöhen. Der Antrag Thüringens fand nicht die ausreichende Unterstützung.

Angenommen wurde ein Gesetzentwurf über die Berg⸗ manns⸗Siedlungen. Die Vorlage soll die Rechtslage und die Vermögensverwaltung dieser Siedlungsunternehmungen einwandsfrei klarstellen.

Der Reichsrat stimmte sodann einer Novelle zum Licht⸗ spielgesetz zu.

Wie der Berichterstatter hervorhob, ist die Grundlage des Gesetzes unverändert geblieben. Besondere verschärfte Waffen gegen Schund und Schmutz auf dem Gebiete des Films derart, daß etwa neben den bestehenden Versagungsgründen ein neuer Tatbestand gefunden werden konnte, ließen sich nicht einführen, dagegen bätten die praktischen Erfahrungen gesprochen. Als gangbar habe sich lediglich der Weg einer besonderen Anwendung des bisherigen Gesetzes erwiesen. Gewisse Wahrnehmungen über im Auslande

hergestellte deutsch⸗feindliche Filme haben zu einer Erweiterung des Begriffes „Gefährdung des deutschen Ansehens“ geführt. Die Zulassung der betreffenden Filme ist dann abzulehnen, wenn der Gegenstand im Ausland in einer für Deutschland ungünstigen Tendenz vorgeführt wird. Jugendfilme als solche können nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen zugelassen werden. Dagegen konnte den Wünschen der Industrie auf Herabsetzung der oberen Jugendschutzgrenze von 18 auf 16 Jahre nicht entsprochen werden. Die Ausschüsse haben indessen die untere Altersgrenze von 6 auf 10 Jahre heraufgesetzt. Besondere Schwierigkeit bot die Frage, ob und inwieweit neben der Filmzensur ein polizeiliches Verbot eines reichsrechtlich zugelassenen Filmes möglich sei. Der Entwurf folgt der Auffassung, daß kein solches polizeiliches Verbotsrecht besteht. Die Polizei kann zwar wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einschreiten, muß aber binnen drei Tagen der zuständigen Oberbehörde des Landes davon Kenntnis geben, damit diese entweder einen Antrag bei der zuständigen Reichsbehörde auf Widerrufung der Erlaubnis für den Film stellen oder die polizeiliche Maßnahme auf⸗ heben kann. Auch die Prüfung der Filmtitel soll künftig nach den Vorschriften für Jugendliche erfolgen. Unverändert geblieben ist die Zusammensetzung der Prüfstellen und das Verfahren im einzelnen, wobei alle an der Jugendpflege beteiligten Kreise aus allen Teilen des Landes hinzugezogen werden sollen. Neu formuliert wurden die Strafbestimmungen. Der Strafrahmen ist herabgesetzt, gewisse Zu⸗ widerhandlungen sind lediglich als bloße Uebertretungen konstruiert. Die strafrechtliche Verantwortung soll künftig nicht allein auf den Theatern lasten; auch diejenigen Jugendlichen sollen mit Strafen bedroht werden, die das Verbot des Besuchs eines Films übertreten. Neu ist auch die Bestimmung, daß die Gebührenbeitreibung für die Prüf⸗ und Oberprüfstellen durch die Finanzämter beigetrieben werden sollen.

„Bluagyr. Gesandter von Preger erklärte namens seiner Re⸗ gierung, daß diese gern anerkenne, daß der vorliegende Entwurf ver⸗ schiedene Verbesserungen bringe. Er berücksichtige aber nicht genügend die kulturellen und sittlichen Anschauungen Süddeutschlands bezüglich des Schutzes der Jugend und gebe nicht die hinreichende Möglichkeit, daß die Regierung den sicherheitspolizeilichen Gesichtspunkten ge⸗ nügend Rechnung tragen könne, die im Staatsinteresse notwendig seien. Außerdem wahre der Entwurf auch nicht die Polizei⸗ hoheit der Lander. Bayern verzichte auf die Wiederholung seiner Anträge, die im Ausschuß keine Mehrheit gefunden hätten, müsse aber aus den angegebenen grundsätzlichen Erwägungen der Vorlage die Zustimmung verweigern.

Staatssekretär Dr. Weismann beantragte namens der Preußischen Regierung, den § Za, der nach den Beschlüssen der Ausschüsse lautet: „Kinder unter 10 Jahren dürfen bei Vor⸗ führung von Bildstreifen nicht geduldet werden“, dahin zu ändern, daß statt „10 Jahre“ gesagt wird „G Jahre“.

Zur Unterstützung dieses Antrags verlas der Staatssekretär einen Brief des preußischen Kultusministers Dr. Becker, worin gegen die Heraufsetzung des Jugendschutzalters erhebliche Bedenken erhoben werden. Der Lehrfilm würde dadurch in seiner pädagogischen Lehr⸗ fähigkeit nicht unwesentlich eingeengt werden und gerade der Lehrfilm habe sich auch für Kinder unter 10 Jahren als ein sehr wertvolles und unentbehrliches Unterrichtsmittel erwiesen. Die lebendige Gestaltungskraft des Films sei gerade auf jugendliche Kinder von großem Einfluß.

„Ueber den preußischen Antrag, der auch von der Reichs⸗ regierung befürwortet wurde, fand eine namentliche Abstimmung statt. Er wurde mit 37 gegen 29 Stimmen angenommen. Mit dieser Aenderung wurden die Ausschußbeschlüsse vom Plenum genehmigt.

„Angenommen wurde noch ein Gesetzentwurf über Ent⸗ schädigung von Betrieben und Arbeitnehmern auf Grund der Einführung des Branntweinmonopols.

„Bei der Einführung des Branntweinmonopols wurden bereits die betreffenden Entschädigungsgrenzen und Gruppen festgesetzt; neuer⸗ dings sind Schwierigkeiten entstanden wegen der Umrechnung der damals in Papiermark festgesetzten Entschädigungssätze in Reichsmark. Die Gerichte haben in ihrem Urteil hier erheblich geschwankt. Die Vorlage soll eine klare Rechtslage schaffen. Die Regierungsvorlage schlug vor, den Berechtigten, soweit der Zeitraum bis zum 30. De⸗ zember 1922 in Betracht kam, für je 100 Papiermark 5 Reichsmark, für einen späteren Zeitraum 10 Reichsmark zu zahlen. Hierauf sollten die bereits früher gezahlten Beträge angerechnet werden. Die Ausschüsse haben die Sätze der Regierungsvorlage unter Abstufung auf drei Zeiträume auf 12, 18 und 30 Mk. erhöht.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen in der Fassung der Ausschußbeschlüsse, nachdem Bayern erklärt hatte, daß es die Vorlage im Gegensatz zu der Ausschußmehrheit für ver⸗ fassungsändernd halte.

Ddie neuen Satzungen des deutschen Hilfsvereins in Paris, der seine Tätigkeit jetzt a ganz Frankreich aus⸗ gedehnt hat, wurden genehmigt, und schließlich noch der neue deutsch⸗persische

trag angenommen. Bemerkenswert ist, daß durch diesen Ver⸗

trag für Deutsche in Persien die Kapitulationen aufgehoben

werden, b8 also künftig der persischen Gerichtsbarkeit unter⸗ liegen. Die Ausschüsse des Reichsrats haben die von Persien gegebenen Rechtsgarantien als genügend anerkannt.

Die am 25. Juni 1929 ausgegebene Nummer 18 des Reichs⸗ arbeitsblatts hat folgenden Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil: I. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Gesetze,

Handels⸗ und Niederlassungsver⸗

Verordnungen, Erlasse: Bekanntmachung über die Ratifikation des deutsch⸗polnischen Vertrags über polnische landwirtschaftliche Arbeiter. Vom 7. Juni 1929. Vereinbarung über die Anwerbung, Ver⸗ mittlung und Verpflichtung sowie Beförderung der polnischen land⸗ wirtschaftlichen Wanderarbeiter. Vereinbarung über die polnischen landwirtschaftlichen Arbeiter, die vor dem 31. Dezember 1925 nach Deutschland gekommen und dort verblieben sind. Aufhebung des Sichtvermerkzwangs im Verhältnis zu Estland. Bezug von Fach⸗ zeitschriften. Anordnung über die Weitergeltung der Anordnung über Kurzarbeiterunterstützung. Bescheide, Urteile: 46. Auslegung des § 22 S. 2 AVAVG. Hinweis auf die Entscheidungen des Spruchsenats für die Arbeitslosenversicherung. Berichtigung. II. Arbeitsverfassung, Arbeitsvertrag, Tarisvertrag, Arbeitsgerichts⸗ barkeit, Schlichtungswesen. Bescheide, Ürteile: 47. Die Bestimmung eines Tarifvertrags: „Arbeitgeber der Mitglieder der Kurkapellen sind die Kurdirektionen, welche berechtigt sind, die Kapellmeister mit ihrer Ver⸗ tretung zu betrauen“, gehört zum normativen Teil des Tarifvertrags. 48. Eine Allgemeinverbindlicherklärung wirkt auch in solchen Orten, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen, aber im Orts⸗ klassenverzeichnis nicht ausdrücklich aufgeführt sind. 49. Die An⸗ führung des § 134b der Gewerbeordnung in § 80 Absf. 2 BRG. ist nur eine beispielsmäßige. Es werden daher Allgemeinfestsetzungen von Strafen „im Sinne“ des § 134b der Gewerbeordnung durch den § 80 Abs. 2 BRG. getroffen. Anwendung auch für die übrigen durch 8 geregelten Betriebe. III. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Bekanntmachung gemäß § 35 des Haus⸗ arbeitgesetzes. Verordnung über die Errichtung eines Fachausschusses für die Papiertüten⸗ und Papierbeutelindustrie in Magdeburg. Vom 14. Juni 1929. Bekanntmachung, betr.: Federnde Fahrkorb⸗ aufhängung bei Treibscheibenaufzügen. Bekanntmachung.

IV. Wohnungs⸗ und Siedlungswesen. Gesetze, Verordnungen, Er⸗ lasse: Preußen. Vierte Verordnung über die Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft. Vom 29. Mai 1929. Anhang I: Gesetzentwürfe: Entwurf eines Gesetzes über die Beschäfti⸗ gung in der Hauswirtschaft (Hausgehilfengesetz). Teil II. Nichtamtlicher Teil. Beteiligung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im verfahren nach der Reichsversicherungsordnung. Von Dr. A. B. Krause, Regierungsrat in der Reichsanstalt. Zur Neufassung des Entwurfs eines Hausgehilfengesetzes. Von Dr. Heinz Potthoff, Referenten im Reichsarbeitsministerium. Die Bergmannssiedlungen. Von Werner Meier, Oberregierungsrat im Reichsarbeitsministerium. Statistik. Die Arbeitsmarkt⸗ und Wirtschaftslage im Mai 1929: I. Uebersicht über die Gesamtlage. II. Die Arbeitsmarktlage im einzelnen. III. Die Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung und der Krisenunterstützung. Tariflöhne und Tarifgehälter im Mai 1929. Hauptergebnisse der amtlichen Lohnerhebung in der metall⸗ verarbeitenden Industrie. Stellenausschreiben des Inter⸗ nationalen Arbeitsamts. Scozialpolitische Zeitschriftenschau. Bücherbesprechungen und Bücheranzeigen. Teil IV. Amt⸗ liche Nachrichten für Reichsversicherung: Nachruf. 1. Amtlicher Teil. A. Allgemeines. Runderlaß an die. Vorstände sämtlicher dem Reichsversicherungsamt unterstellten Ver⸗ sicherungsträger über die Einschränkung von Rechtshilfeersuchen. Vom 18. Mai 1929 I 1 Nr. 1776/11 1 Nr. 1196. B. Kranltenver⸗ sicherung. Entscheidungen des Reichsversicherungsamts: Entscheidungen der Spruchsenate 3451 3453. Entscheidungen der Beschlußsenate 3454. C. Unfallversicherung. Verordnung über Träger der ÜUnfall⸗ versicherung. Vom 17. Mat 1929. Durchführung der Zweiten Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufs⸗ krankheiten vom 11. Februar 1929. Abänderung der Ausführungs⸗ bestimmungen für die Unfallversicherung der dem Reichsarbeits⸗ ministerium unterstellten Reichsbetriebe, für die das Versorgungsamt I Berlin als Ausführungsbehörde gemäß § 892 der Reichsversicherungs⸗ ordnung bestimmt ist, vom 12. Januar 1928. Vom 8. Juni 1929. Wahlausschreiben für die Wahl der Vertreter der Versicherten für die Unfallversicherung bei der Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft. Vom 4. Juni 1929. Runderlaß an die der Aufsicht des Reichsversicherungs⸗ amts unterstellten Berufsgenossenschaften über die Durchführung der Zweiten Verordnung über die Abfindung für Unfallrenten vom 10. Februar 1928 (Reichsgesetzbl. I S. 22). Vom 15. Juni 1929 I 1 Nr. 2106 Entscheidungen der Spruchsenate 3455 3456. D. Invalidenversicherung. Erlasse des RVA. über die Genehmi⸗ gung zur Erwerbung von Grundslücken und zur Errichtung von Gebäuden gemäß §§ 27d und 27e der Reichsversicherungsordnung: I. Runderlaß an die Vorstände der der Aufsicht des Reichsversiche⸗ rungsamts unterstellten Landesversicherungsanstalten vom 31. Oktober 1928 II4 2807 II. Erlaß vom 31. Mai 1929 11⁴ 1004 —. Runderlaß an die Vorstände sämtlicher Landesversicherungsanstalten und Sonderanstalten über die Zahlung von Reichsbeihilfen für saar⸗ ländische Versicherte außerhalb des Saargebiets. Vom 6 Juni 1929 112² 1345/29. Runderlaß an sämtliche Träger der Invaliden⸗ versicherung. Vom 14. Juni 1929 II R 390/29. Entschei⸗ dungen der Spruchsenate. Andere Entscheidungen 3457 3458. E. Angestelltenversicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 3459 3462. Entscheidungen der Beschlußsenate 3463. F. Knapp⸗ schaftliche Versicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 3464— 3468. G. Arbeitslosenversicherung. Entscheidungen des Spruch⸗ senats 3469 3479. Entscheidungen des Beschlußsenats 3480. H. Verfahren. Entscheidungen der Spruchsenate 3481. Entschei⸗ dungen der Beschlußsenate 3482. J. Statistische Angaben. Ueber⸗ sicht über die Buchwerte der Rücklagebestände der Berufsgenossen⸗ schaften vom 31. Dezember 1928 (§§ 741 ff. RVO.). Vorläufige Rechnungsergebnisse der Träger der Invalidenversicherung für das Geschäftsjahr 1928. Neueste Zahlenergebnisse aus der Invaliden⸗ versicherung. II. Nichtamtlicher Teil: Zeitschriftenschau. Bücher⸗ besprechungen und Bücheranzeigen. Teil VI: Bekanntmachungen über Tarifverträge und über Genehmigungs⸗ und Festsetzungsbeschlüsse der Fachausschüsse für Hausarbeit. G v“