1929 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Jul 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 155 vom 6. Juli 1929. S. 4.

Dann noch wenige Worte über den Artikel 1 und über die Frage, die die Oeffentlichkeit so sehr beunruhigt hat, ob nicht doch noch, irgendwo verborgen, die Schulfrage in diesem Vertrage zu finden sei. Ueber den Artikel 5, der ja auch hier herangezogen ist, habe ich im Ausschuß ausführlich gesprochen. Ich möchte mich hier auf diese Erklärung, die ich habe wörtlich protokollieren lassen, beziehen. Was den Artikel 1 betrifft, so muß klar und deutlich gesagt werden, daß nach dem Gang der Verhandlungen kein Zweifel daran bestehen kann, daß die Schule in den Artikel auch nicht im entferntesten einbezogen sein soll. Der Artikel 1 sichert

usschließlich die individuelle Bekenntnisfreiheit. Es ist seinerzeit gefragt worden, warum wir nicht in den Vertrag hineingeschrieben hätten: durch diesen Artikel 1 wird die Schulfrage ausgeschlossen.

Das haben wir nicht getan, weil man dann gesagt hätte: Da sieht

man ja, das Wort ‚„Schule“ kommt in dem Vertrage doch vor!

(Lachen und Zurufe.)

1 Es hätte weiter ganz unzweifelhaft als ein Mißtrauen von nserer Seite her angesehen werden können, nachdem die Basis er ganzen Verhandlungen die gewesen war, daß von der Schule

nicht die Rede sein sollte, als ob wir nun hinterher noch einmal estätigt haben wollten, daß die andere Seite wirklich nicht so illoyal

ist, hier noch die Schule hineinzugeheimnissen. Wenn Verhand⸗ lungen dieser Art im Vertrauen miteinander geführt werden, dann kann man nicht solche Dinge noch hineinsetzen. Außerdem wäre dann von uns aus ganz offiziell zugegeben worden, daß es eben eine Zweifelsfrage sei, ob in Artikel 1 auch die Schule gemeint sein soll. Von diesen Zweifeln war aber bei uns keine

Rede.

Weiter wurde gesagt, es könnte vielleicht von der Hochschule her etwas über die Schule gesagt werden, weil sie in dem Vertrage

genannt ist, es könnte hier von majora ad minus geschlossen

werden. Das ist natürlich völlig irreführend. Zu den Hochschul⸗ paragraphen, die auch heute noch erwähnt worden sind, möchte ich hinzufügen, daß von keiner Hochschule irgendein Protest gegen diese Formulierung erhoben worden ist, daß sogar vor Jahren der Hochschulverband ausdrücklich erklärt hat, daß gegen die Kodi⸗ fizierung des geltenden Rechtes, wie sie hier vorliegt, keinerlei Bedenken zu erheben seien. Wir mögen die Dinge drehen und wenden, wie wir wollen: von der Schule ist in diesem Vertrage nirgendwo die Rede. Und auch ein so scharfsinniger Jurist wie der Herr Abgeordnete Kriege, der doch wirklich keine Schwäche und Blöße dieses Vertrages unbeleuchtet gelassen hat, hat zu⸗ gegeben, daß nach seiner eigenen Auffassung die Schule von dem

Artikel 1 nicht erfaßt wird.

In diesem Zusammenhange habe ich auch Bedenken gegen den Antrag Nr. 2794 der Deutschnationalen Volkspartei. Würde er Gesetz, dann läge eine einseitige Erklärung vor, die keinerlei völkerrechtliche Bedeutung hätte. Damit würde aber von dem Landtag offiziell zugegeben werden, daß er selber Zweifel darüber hat, ob nicht die Schule unter diesen Vertrag fällt. Man würde also im Kampffalle dem Gegner ein Argument liefern. Es ist nach außen viel wichtiger und bedeutungsvoller, wenn sich der Landtag geschlossen hinter die Regierung stellt und seinen Willen als Gesetzgeber dahin zum Ausdruck bringt, daß gar keine Rede davon sein kann, daß der § 1 auch die Schule berührt.

Dasselbe gilt für die Nr. 2 dieses Antrags, wonach eine Er⸗ klärung darüber gegeben werden soll, was der Vertrag in juristischer Hinsicht eigentlich ist, um uns gegen die etwaige Ein⸗ führung eines Schiedsgerichts zu sichern. Meine Damen und Herren, die katholische Kirche betrachtet es als unwürdig, sich in kirchlichen Dingen unter einen Schiedsspruch zu stellen. Schon daraus ersehen Sie, daß es sich hier nicht um einen formalen völkerrechtlichen Vertrag handelt, denn bei einem solchen Vertrag erkennen beide Parteien ein Schiedsgericht an. Das ist einer der Punkte, weshalb ich von einem pactum sui generis hier gesprochen habe. Ich möchte deshalb unbedingt bitten, auch von diesem Punkte abzusehen, da dann dieselbe Frage sich ergeben könnte, die ich bei Artikel 1 eben schon zurückgewiesen habe.

Zusammenfassend möchte ich noch eins sagen, und ich wende mich dabei gegen das, was der volksparteiliche Redner ausgeführt hat. Bei diesem Vertrage handelt es sich nicht um eine Preisgabe staatlicher Rechte, sondern meiner Meinung nach um eine Siche⸗ rung staatlicher Rechte. Es handelt sich nicht um eine Gefährdung des konfessionellen Friedens, sondern um den ersten Schritt zur Stabtlisierung des konfessionellen Friedens. Der zweite Schritt wird die Vereinbarung mit der evangelischen Kirche sein.

Abg. Dr. Ley (Nat.⸗Soz.) weist darauf hin, daß der Heilige Stuhl in Italien gerade das dem demokratischen System entgegen⸗ pesetzte foschistische System anerkannt habe, Schon in den Unter⸗ sür ten des Vertrages liege eine Unmöglichkeit. Der preußische ö sei ein Vertreter der Partei, die alle Religion zus dem Herzen reißen wolle. Mit einer solchen Paxtei habe 68 katholische früher einen Vertrag für unmöglich er⸗

ärt. Jeder der beiden Vertragschließenden hoffe, den andern übers Ohr zun hauen. Der Redner verliest unter Fücier Heiter⸗ kett ein Wahlgedicht des Zentrums aus den 80ern Jahren, in dem es sich in scharfen Ausdrücken gegen Sozialdemokraken und Demo⸗ kraten gewandt habe. Heute müsse man den deutschen Katholiken urufen: Eure Religion ist bei dem das mit der

Sozialdemokratie paktiert, in Gefahr. (Lachen im Zentrum.) Der

Marxismus sei nur die Vorstufe zum Bolschewismus. (Lärm

links.)

Abg. Schwecht (D. Nat.) erklärt die einmütige Zustimmung setner Fraktion zu dem § 1 des Gesetzentwurfs. Die endgültige Zustimmung zu dem Vertragswerk müsse die Fraktion aber von zer Annahme ihres Abänderungsantrags zum § 2 abhängig machen, wonach das Gesetz erst in Kraft treten solle, wenn gleich⸗ zeitig mit den evangelischen Kirchen ein gleichwertiger Verkrags abschluß erfolge. Werde dieser Antrag, wie vorauszusehen sei, von den Regierungsparteien abgelehnt, so werde in der Schluß⸗ sae das Gesetz von den Deutschnationalen einheitlich ab⸗ gelehnt werden. Der einzige Grund für diese Haltung sei die volle Wahrung der Parität. Die Fraktion stehe noch heute 8 dem Standpunkt des Beschlusses vom 8. Dezember 1928, wona Verträge mit den Kirchen gleichzeitig und abgeschlossen werden müssen. Schon zweimal seien Verhandlungen mit den Eöön Kirchen aufgenommen, aber jedesmal ohne Angabe hon Gründen von der Regierung abgebrochen worden. Ein Ver⸗ trag, wie ihn die evangelssche Kirche haben wolle, sei fertig. Es wäre durchaus möglich ewesen, die Verträge mit der katholischen ud der evangelischen Kirche gleichzeitig in Kraft treten zu lassen. Werde die Parität hierbei nicht gewahrt, so sei doch immerhin die Gefahr eines erneuten Kulturkampfes gegeben. (Beifall.)

Abg. Dr. Lauscher (Zentr.) nennt es erstaunlich, mit welch

11“

peinlicher Gewissenhaftigkeit der Abg. Schwecht jede Zurücksetzung

des evangelischen Volksteils vermerkt habe Eine wirkliche Zurück⸗ setzung dieses Volksteils lehne auch das Zentrum entschieden ab. (Zwischenrufe rechts.) Sie (nach rechts) haben den Mut, die Auf⸗ richtigkeit und Richtigkeit meiner Behauptungen anzuzweifeln? Wo haben Sie auch nur den geringsten historischen Beweis dafür, daß das Zentrum nicht gewillt sei, dem evangelischen Volksteil Gerechtigkeit widerfahren zu lassen? (Lärmende Zwischenrufe rechts.) Sie (nach rechts) besitzen gar nicht die Legi⸗ timatjon zu der Stellung, die Sie heute gegenüber dem Konkordat einnehmen. Fünf Jahre lang haben Sie keinen Finger gerührt, um den Nachteil, den die katholische Kirche hatte, aufzuwiegen. Ich habe einmal gefagt, daß die katholischen Mitglieder der Deutsch⸗ nationalen Volkspartei ausgesprochen gutmütige Menschen sein müssen. Das heutige Auftreten des Abg. Schwecht war wieder ein überzeugender Beweis dafür. Es ist e. in den letzten Jahren ausgesprochen worden, daß sich die katholische Kirche im Nachteil befinde. Der im Landtag angenommene Entschließungs⸗ antrag über die Dotationen für die katholische Kirche wurde vicht durchgeführt. Es ist uns nicht bekannt, daß sich die deutsch⸗ nationalen Katholiken jemals politisch nach dieser Richtung irgend⸗ wie betätigt hätten. Sie haben entweder in ihrer Fraktion keine Veranlassung genommen, an diese Verpflichtung zu erinnern, oder sie hatten nicht den genügenden Einfluß. (Zustimmung im Zentrum.) Sie (nach rechts) wollen den gleichzeitigen Abschluß. Es gibt eine Entwicklung in Ihrer Stellungnahme. Noch am 1. Juli haben Sie einen Antrag eingebracht, der weiter nichts verlangte, als daß sofort Verhandlungen angeknüpft werden sollen. (Zwischenrufe rechts.) Sie klagen weiter darüber, daß die ganze Materie in neun Tagen geregelt werden soll. Für sich nehmen Sie aber das Recht in Anspruch, binnen fünf Tagen einen s 298 wichtigen Vertrag mit der evangelischen Kirche ab⸗ zuschließen. (Zwischenrufe und Heiterkeik.) In ähnlicher Situation würden auch Sie das nicht zugeben, was Sie heute von uns verlangen. Wenn Sie übrigens den förmlichen und feier⸗ lichen Erklärungen der Regierung und der Regierungsparteien keinen Glauben schenken, wenn Sie der Regierung das Vertrauen entziehen wollen, wie wollen Sie dann mit einem so wenig ver⸗ trauenswürdigen Partner selbst einen⸗ Vertrag schließen? (Heiter⸗ keit.) Der Redner beschäftigt sich dann mit der Haltung der Se. Volkspartei, die daraus zu erklären sei, daß erade die Deutsche Volkspartei den isehetg saesg mit dem National⸗ liberalismus der alten Zeit nicht verleugnen könne und wolle. Sie vergesse vollkommen, daß seit Weimar ein grundsätzli

anderes Verhältnis zwischen Staat und Kirche entstanden sei, da

das polizeistaatliche Denken der alten Zeit nicht mehr existiere und nicht mehr lebensfähig 8 und 8 niemals wieder zum Leben erweckt werden würde. Wir haben, so erklärt der Redner, für die abgestandenen kulturkämpferischon Ideologien der DWeutschen Volkspartei kein Verständnis mehr. Von einer positiven Förde⸗ rung und Unterstützung der religiösen Belange von dieser Seite versprechen wir uns keinen Erfolg. (Zuruf rechts: Aber von en E“ Die Sozialdemokratie hat den Beweis er⸗ racht, daß sie ein Maß von konsequenter Rücksichtnahme auf Andersdenkende aufzubringen vermag, das wir manchen anderen Parteien nur wünschen können. (Heiterkeit.) Was die Deutsche Volkspartei hier gesagt hat, so schließt der Redner, war Fleisch vom Fleische und Bein vom Beine der Kulturkämpfer. Es gibt innerliche Ueberzeugungen, die Achtung verdienen, es gibt aber auch gewalttätige Ueberzeugungen, gegen die man sich zur Wehr setzen muß. (Beifall bei der Mehrheit. Zischen recht8)

Abg. Schulz⸗Neukölln (Komm.) erklärt u. a. unter Hin⸗ weis auf Art. 138 der Reichsverfassung, daß die Regierung mit der Zustimmung zum Konkordat dem Landtag einen roßen Ver⸗ fassungsbruch zumute. (Präsident Bartels rügt diefs Ausdrucks⸗ weise.) Nur die Pö. geldgierigsten Momente hätten den Papst und die geschorenen und gescheitelten Pfaffen auf den Pkan

erufen. Und Otto Braun, der dissidentische Papst, solle, unter⸗ tützt vom Abg. König (Rufe bei den Kommunisten: „Der wird Bischof!“), den Garantieschein für das dreckige Geld unterzeichnen. Zuruf bei den Deutschnationalen: „Ihr Maul ist dreckig!“ Bartels rügt diesen Zuruf, ermahnt aber auch den Redner, sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen.)

Abg. Dr. von Campe (D. Pp.) erklärt gegenüber dem Ministerpräsidenten, er könne sehr wohl Material darüber vor⸗ bringen, daß auch vom Staatsministerium vertrauliche Dinge ver⸗ öffentlicht worden seien. So habe noch am Abend des Tages, an dem die Koalitionsbesprechung zwischen Braun und Stendel statt⸗ foc, die „Vossische Zeitung“ ausführlich darüber berichten können. Und daß diese Zeitung sich nicht bei Herrn Stendel informierte, dürfte wohl klar sein. (Sehr wahr! rechts.) Erst gestern habe der Amtliche Preußische Pressedienst wieder über den Zusammen⸗ stoß zwischen Braun und Stendel sehr wenig objektiv berichtet. Auf die Wiederholung des Vorwurfs gegen Stendels „politischen An⸗ stand“ wolle er nicht mehr eingehen. Dieser Vorwurf sei ein für allemal abgetan. Wegen der Ausführungen des Abg. Dr. Lauscher (Zentr.) könne man sich auf die Fesistellung be⸗ schränken, daß die Zeiten, in denen das Zentrum alle Katholiken vertrat, vorüber seien. Heute gehörten höchstens noch 35 Prozent der Katholiken zum Zentrum. Die ablehnende Stellung der Deutschen Volkspartei gegenüber dem Konkordat sei nur davon diktiert, daß es heute mehr denn je notwendig wäre, die Staats⸗ vS vor jedem Eingriff zu schützen. Wenn das Zentrum der Volkspartei vorhalte, sie klebe an jahrzehntealten Traditionen, so de es wohl, daß es selbst jahrhundertealte Richtlinien unver⸗ ändert noch heute vertrete.

Abg. Dr. von Winterfeld (D. Nat.) nennt die Aus⸗ führungen des Zentrumsabgeordneten Dr. Lauscher sehr 1 lich und ungewöhnlich scharf. (Sehr wahr! bei den Deutsch⸗ nationalen.) Dr. Lauscher hat zugegeben, daß jetzt durch diesen Vertrag die Katholiken ein Voraus bekämen. Er hat gleichzeitig aber trotzdem heshan er wüßte nicht, worin denn die Imparität eigentlich liege. Wir müssen fragen, warum das Zentrum denn nicht zur gleichen Zeit den evangelischen Kirchen das geben will, was sie verlangen. Darin liegt doch die Imparität! (Lebhafte Zustimmung bei den Deutschnationalen.) Poer sollen wir das Vertrauen nehmen, daß in der Zukunft ein gleichwertiger Vertag mit den evangelischen Kirchen auch tatsäch⸗ lich zustande kommt? Besonders auch mit Rücksicht auf die bis⸗ herige Haltung der Sozialdemokratie hegen wir darüber berech⸗ tigte Zweifel. Der Vorwurf des Abg. Dr. Lauscher, wir hätten unseren Standpunkt verlassen, ist unberechtigt. Wir 8 von jeher gleichzeitige Abmachungen mit den evangelischen Kirchen ge⸗ fordert, irgendein Widerspruch in unserer Haltung und irgend⸗ eine Zickzacklinie ist keineswegs festzustellen. Auch die katholischen Mitglieder unserer Partei halten diese Linie nach wie vor mit, so daß die Hoffnung des Abg. Dr. Lauscher, unsere katholischen Abgeordneten würden mit dem Zentrum stimmen, falsch ist. Wir verfolgen die bisher gehaltene Linie weiter und betonen nochmals, daß wir dem Gesetzentwurf nur bei einem gleichzeitigen Vertrags⸗ abschluß mit den evangelischen Kirchen zustimmen können. (Leb⸗ hafter Beifall bei den Deutschnationalen.)

Abg. Dr. Boelitz (D. Vp.) kommt auf den ihm zum Vor⸗ wurf gemachten Brief des Preußischen Staatsministeriums während seiner Ministerschaft zurück. Ein Konkordat zwischen Preußen und der Kurie sei überhaupt damals nicht in Frage gekommen. Es habe sich nur um ein Reichskonkordat gehandelt Außenpolitische Gesichtspunkte seien damals maßgebend gewesen, daß Preußen sich bereit erklärte, in Verhandlungen mit dem Reiche über die Regelung auch der Schulfragen einzutreten. Nur so sei dieser Brief zu verstehen. Tatsächlich hätten keine Verhand⸗ lungen stattgefunden. Er könne aber versichern, daß Preußen unter keinen Umständen auf irgendein Staatshoheitsrecht verzichtet haben würde. Er würde auch niemals seinen Namen unter einen Vertrag gesetzt haben, wenn nicht gleichzeitig mit den evangelischen

Kirchen ein Vertrag geschlossen worden wäre.

(einschließl. Börsenbeil

Abg. Dr. Bohner (Dem.) erwidert, er erkenne die Loyalität dieser Erklärung durchaus an. Entscheidend sei aber, daß auch damals in den Fragenkomplex, über den verhandelt werden sollte, die Schule einbezogen worden sei. Er mache daraus weder Herrn Boelitz noch der Deutschen Volkspartei irgendeinen Vorwurf.

Ein Antrag auf Schluß der Aussprache angenommen.

In einfacher Abstimmung wird Artikel 1 des entwurfes gegen die Stimmen der Deutschen Volkspartei und der Kommunisten angenommen. Nach Ablehnung sämtlicher Aenderungsanträge wird dann auch Artikel 2 mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Wirtschaftspartei genehmigt. Damit ist die zweite Beratung der Vorlage erledigt; die dritte Beratung findet am Dienstag statt. 8 Das Haus vertagt sich auf Sonnabend 11 Uhr: Jugend⸗ wohlfahrtsgesetz, Gewinnung von Steinkohle und Erdöl, Polizeikostengesetz. 1

Schluß 9 Uhr 15 Minuten.

wird

Parlamentarische Nachrichten.

Im Hauptausschuß des Preußischen Landtags wurde am 3. d. M. die Aussprache über das Konkordat fort⸗ gesetzt Nachdem am Vortage der Interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien über die Frage verhandelt hatte, wie den evangelischen Kirchen am besten eine Garantie über gleichwerti Verträge gegeben werden könne, wurden laut Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher Zeitun sverleger die Be⸗ sprechungen nunmehr mit einer Fühlungnahme mit der Wirt⸗ L fortgesetzt. Der bekannte Antrag, der ie Staatsregierung ersucht, „alsbald Verhandlungen zur Er⸗ zielung von gleichwertigen Verträgen“ mit den evangelischen Kirchen anzubahnen, ist in einigen Punkten geändert worden. So hat man aus „ausreichende Dotationen“, die den evangelischen Kirchen gewährt werden sollten, das „ausreichend“ herausgestrichen und auch sonst eine Formulierung die zugleich die Zustim⸗ mung der Wirtchaftspartei und 86 licher Teile der Sozialdemo⸗ kratie für sich haben könnte. Außerdem wird die Regierung noch⸗ mals bindend ihre Bereitschaft zu Verhandlungen mit der evan⸗ gelischen Kirche erklären, so daß auch dieser der Vertreter der evangelischen Interessen erfüllt wird. Man g mentarischen Kreisen, daß hiermit eine Mehrheit für den Vertrag gesichert sei, die sich aus den Regierungsparteien und der Wirt⸗ schaftspartei zusammensetzt. In der fortgesetzten Aussprache führte Abg. Dr. Linneborn (FZtr.) aus, die katholische Kirche lege keinen Wert darauf, in derartigen Verträgen etwa besonders viel herauszuschlagen; sie wolle vielmehr nur mit den einzelnen

Völkern in Frieden leben und sich dabei den Verhältnissen eines

jeden Landes anpassen. Er ging dann auf die Frage der evan⸗ jelischen Kirchen ein und beschäffgte sich im besonderen mit dem esetz über die einstweilige Regelung der Kosten für die Ver⸗ waltungsbehörden der evangelischen Landeskirchen von 1924. Daber nahm er besonders auf die E“ Bezug, wonach das Staats⸗ ministerium ermächtigt wird, mit den evangelischen andeskirchen Vereinbarungen abzuschließen über ein den Staatsbehörden ein⸗ zuräumendes Recht, gegen die Berufung der Vorsitzenden der Kirchenverwaltungsbehörden Bedenken geltend zu machen. Aus der Tatsache, daß die Kirche hier dem Staat ein Recht einräumt, folgerte er, daß die evangelische Kirche 88 von Staatsbindungen ist, freier, als die katholische Kirche es bisher war. Scharf pole⸗ misierte er in diesem Zusammenhang gegen die von den Deutsch⸗ nationalen gegen die Regierung erhobenen und wandte sich auch entschieden gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Kriege D. Vp.), aus denen der alte kulturkämpferische Geist gesprochen abe. Dr. Krieges über den italienischen Text hätten sich durch einen völligen Mangel an jeglicher Sachkenntnis ausgezeichnet. In der Tat sei nämlich der italienische Text eher noch schärfer als die deutsche Fassung. Die Volkspartei habe in Weimar und in der verfassunggebenden Preußischen Landes⸗ versammlung den Religionsgesellschaften in einem viel freund⸗ licheren Geist gegenübergestanden als heute. Insbesondere müsse er dagegen protestieren, daß der Abg. Kriege das Nationalgefühl der deutschen Katholiken mindestens bezweifelt habe. Abg. Dr. von Campe (D. Vp.) wies diese letzteren Ausführungen des Abg. Linneborn als unerhörte Beleidigungen gegen seine Freunde zurück. Ihm stehe kein Zensurrecht zu und in ruhiger Stunde werde er sich selbst sagen, daß seine Reden genau so ver⸗ letzend wie die seines verstorbenen Kollegen Wildermann gewesen seien, der den gesamten Protestantismus in eine Reihe mit dem Sozialismus gerückt habe, und wie die Rede des Abg. von Hess der die Fee h des gleichzeitigen Abschlusses mit der evangeli⸗ schen Kirche als kulturkämpferische Provokation angegriffen habe. Dr. Kriege habe die Loyalität der EE11“ nicht ver⸗ dächtigt. Wenn Abg. Linneborn die G ehabt habe, seiner Fraktion jedes nationale Verständnis abzusprechen, so sei darüber bein Wort zu verlieren. Linneborns 16““ d0 es eine Knebelung der katholischen Kirche sei, wenn man den Zustand auf⸗ rechterhalten wolle, von dem Leo XIII. erklärt habe, daß gerade unter diesem Zustand die Katholiken in Preußen ihres Glaubens ruhiger und freier hätten leben können als in anderen Ländern, so müsse das zurückgewiesen werden. Die Ausführungen Dr. Krieges seien von so tiefgründiger Kenntnis und von der Ueber⸗ zeugung getragen, daß das Konkordat den konfessionellen Frieden stbren könne, daß man eine solche sachliche Rede nicht damit ab⸗ tun könne, daß man die Tonart verletzend finde. Wenn sich das Zentrum nicht endlich abgewöhne, jede Meinung, die der Ueber⸗ zeugung anderer Parteien nicht entspreche, als Beleidigung anzu⸗ sehen, so könne man nie sich näher kommen. Auch seiner Fraktion komme es genau wie dem Finanzminister auf geistige Ueber⸗ windung der Kulturkampfstimmung an, aber das gelte für hüben und drüben. Das Zentrum beschwöre dadurch, daß es immer wieder Gespenster an die Wand male, die nicht existierten, eine Störung des konfessionellen Friedens herauf. Innerkirchliche An⸗ gelegenheiten zu be prechen, lasse sich nicht vermeiden, wie ja auch der Abg. Lauscher erklärt habe, daß das Zentrum demnächst ernst⸗ lich abwägen werde, ob die Lasten, die der Vertrag für die evan⸗ gelische Kirche mit sich bringe, für diese zu tragen seien. Die Ge⸗ schichte der Konkordate beweise, daß Konkordate noch stets zu Streit geführt hätten. Das Staatsministerium wisse genau, daß mit dem Wort „Konkordat“ politische. Imponderabilien zu⸗ sammenhingen, und die Oeffentlichkeit sei ja auch über das Verbot des Ministerpräsidenten, hier von einem Konkordat zu sprechen, hinweggegangen. Er erwarte auf seine Frage, ob bei den Verhandlungen ausdrückli festgelegt sei, daß die Kurie aus Art. 1

keine Rechte (Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: J. V.: Oberrentmeister Meyer in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, . Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen age und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),

aubt in parla-

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis Bestellungen an, in Berlin

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Exequaturerteilungen. 8

Dreizehnte Verordnung über die Gebühren für die Prüfun von Bildstreifen.

Zweite Verordnung über die Geschäftsbedingungen der Börse in Hamburg für den Zeithandel in Getreide.

““ über die Notenausgaberechte der Privatnoten⸗ anken.

Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 3. Juli und im Monatsdurchschnitt Juni 1929.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 27 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I. Preußen. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über das Desinfektionsver⸗ fahren bei Viehseuchen. Im Nichtamtlichen Teil

ist eine Lufafen stenlugg über den Stand der Saaten im Deeutschen Reiche zu Anfang Juli d. J. veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Kemeüäl von Guatemala in Leixhig, Dr. Fn orlitzer, und dem albanischen Wahlkonsul in Hamburg, ilhelm Hoenicke, ist namens des Reichs das Exequatur

erteilt worden.

8

Srieeizehnte Verordnung über die Gebühren für die Prüfung von Bildstreifen.

Auf Grund des § 16 des Fichäspielgesetes vom 12. Mai 1920 (7GBl 8 953) wird nach ustimmung des Reichsrats

verordnet: Die Gebührenordnung für die Prüfung von Bildstreifen vom 25. November 1921 (Zentralbl. für das Deutsche Reich S. 829 in der Fassung der Verordnung vom 16. November 1923 (Reichs⸗ ministerialbl. S. 1033) wird dahin geändert: § 10 wird durch folgende Vorschrift ersetzt:

Die Beitreibung der Gebühren erfolgt auf Ersuchen der Prüfstellen oder der Oberprüfstelle durch die Finanz⸗ ämter nach den Bestimmungen der Reichsabgabenordnung und der Beitreibungsordnung. 1“

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 6. Juli 1929. 8

Der Reichsminister des Innern Severing.

eroonung

über die Geschäftsbedingungen der Börse in Hamburg für den Zeithandel in Getreide.

Vom 29. Juni 1929. (Veröffentlicht im Reichsgesetzblatt I Nr. 26.)

Auf Grund des § 67 des Börsengesetzes vom 27. Mai 1908 (RGBl. S. 215) wird nach Zustimmung des Reichsrats hiermit verordnet:

Die mit Verordnung über die Geschäftsbedingungen der Börse in Hamburg für den Zeithandel in Getreide vom 22. März 1927 (RGBl. I S. 79) genehmigten Geschäftsbedingungen der Borse in Hamburg für den Kauf und die sonstige Anschaffung von erste, Mais, Weizen und Roggen werden wie folgt abgeändert:

1. 1 Ziffer 1 erhält folgende Fassung:

bei Gerste: gute gesunde Futtergerste harte, glasige Gersten, wie z. B. nordafrikanische, ausgeschlossen nicht mehr als 3 vH Besatz enthaltend; weitere 3 vH sind ge⸗ stattet, sofern sie aus Weizen, Roggen und Hafer irgend⸗ einer Art bestehen.

2. I wird folgender Abs. 2 angefügt:

Durch Vereinbarung zwischen den Vertragsteilen kann Getreide bestimmter Ursprungs⸗ und Herkunftsländer von der Andienung ausgeschlossen werden.

3. V § 10 erhält folgende Fassung:

Als Feiertage gelten diejenigen Tage, an denen die Getreidebörse geschlossen ist, in bezug auf die Abnahmefrist jedoch nur die staatlich anerkannten Feiertage.

V § 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Bestimmungen der Schiedsgerichtsordnung für das

Schiedsgericht des Vereins der Getreidehändler der Ham⸗

6 Z“ für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛℳ

einer drei Geschäfts sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch einmal unterstrichen) oder dur

se altgnen Einheitszeile 1,75 2ℳ Anzeigen nimmt an die telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge

Sperr⸗ Fettdruck (zweimal unter⸗ ervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

w dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Berlin, Montag, den 8. Fuli, abends.

Sen.

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

1929

uFvex,Nexerea er erden

burger Börse finden sinngemäße Anwendung sowohl für die erste Instanz als auch für das Oberschiedsgericht.

Berlin, den 29. Juni 1929. Der Reichswirtschaftsminister. ““

Bekanntmachung über die Notenausgaberechte der Privatnotenbanken.

Die Notenausgaberechte der Privatnotenbanken für das 3. Kalendervierteljahr 1929 betragen gemäß 8 3 Abs. 2 und 3 des Privatnotenbankgesetzes vom 30. August 1924 (RSBl. II S. 246) für die

Bavyerische Notenbank 70 Millionen Reichsmark Sächsische Bank zu Dresden. 70 Württembergische Notenbank 27 Badische Bank .. ... 27

Berlin, den 6. Juli 1929.

Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 3. Juli Sund im Monatsdurchschnitt Juni 1929.

Die auf den Stichtag des 3. Juli berechnete Groß⸗ handelsindexziffer des latistischen Reichsamts beträgt:

1913 = 100 1929 26. Juni 3. Juli

Ver⸗ änderung in vH

Indergruppe

I. Se toffe. Pflanzliche Nahrungsmittel Vieh

121,7 128,1 1u“ 130, 135,3

1 134,5 122,1 1272 1267 131,6 123,9 125,8

&̊Sdb5o2— 0⸗

Bi 11“ Agrarftofe zusammen. II. Kolonialwaren. III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. Eisenrohstoffe und Eisen Metalle (außer Eisen). 8I11“ Fute und Leder .... 124,6 124,4

—E’

135,5 131,1 118,0 140,7

136,5 131,0 117,6 13³9,3

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80.82 S

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CThemikalien 1““ 126,4 ¹ 126,5 ²) Künstliche Düngemittel.. 86,7 80,5 Technische Oele und Fette 125,1 Se. 2921 apierstoffe und Papier.. 50,5 Io11111““ Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen. 131,7 IV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmitttel.. 138,4 1äJIJI“ 171,6 Industrielle Fertigwaren zu⸗ 157,3 V. Gesamtinder ... 135,9 ¹) Monatsdurchschnitt Mai. ²) Monatsdurchschnitt Juni. Hiernach ist die Gesamtindexziffer gegenüber der Vor⸗ woche um 1,2 vH gestiegen. Von den Haupt ruppen hat die Indexziffer für Agrarstoffe um 3,9 vH un diejenige für Kolonialwaren um 1,5 vH angezogen. Die Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren ist um 0,3 vS zurück⸗ gegangen. Unter den landwirtschaftlichen Erzeugnissen die Ftetss. ar Brotgetreide, Mehl, Kartoffeln, Zucker, Rinder, chweine, Milch und Butter erhöht. In der Inderziffer für uttermittel sind die Preise für Futtergetreide und die meisten Kraftfuttermittel gestiegen. Die eeeet der Indexziffer üür Kolonialwaren ist hauptsächlich auf höhere Preise für Tabak sowie für Margarineöble zurüzuführen.

„In der Gruppe Kohle haben die Preise für Braunkohlen⸗ briketts und Gaskoks infolge Herabsetzung der Sommerrabatte angezogen. Unter den Textilien haben die Preise für Wolle, Baumwolle, Baumwollgarn und Jute na egeben. In der Indexziffer für künstliche Düngemittel wirste sich neben der

allgemeinen Herabsetzung der Preise für Stickstoffdüngemittel die Gewährung des üblichen Sommerrabatts aus. Für Superphosphat hat sich der Preis ab 1. Juli erhöht. Unter den Oelen und Fetten haben vor allem die Preise für Leinöl und Talg angezogen. Die Steigerung der Index⸗ ziffer für Papier boffe und Papier ist auf höhere Preise für

18 CA“ 88

ür den Mounatsdurchschnitt Juni stellt sich die e den. Ehecha ter wie folgt:

1913 = 100 1“ Monatsdurchschnitt Mai Juni

Ver⸗ änderung

in vH

Indergruppen

I. Agrarstoffe. Plüameliche Nahrungsmittel e 28 2* 2 2*. 2 28 2 2 2. Vieherzeugnise 8E““ ö zusammen. II. Kolonialwaren... III. Industrielle Rohstoffe

und Halbwaren.

8 135,5

124,7 120,1 130,2 133,3 125,8 125,0

119,6 126,7 130,4 122,4 124,7 123,5

SS SSU docodo doeh’

135,5

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Eisenrohstoffe und Eisen. 128,1 130,4 Metalle (außer Eisen). 118,2 117,9 ö141“ 144,2 141,4

10. und Leder.. 119,8 122,7 11. Chemikalien ... 126,4 126,5 12. Künstliche Düngemittel... 86,9 86,8 13. Technische Oele und Fette. 125,6 124,5 öF6* 29,8 29,5 15. Papierstoffe und Papier.. 150,5 150,8 1“ 157,0 157,7

Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. 131,3 131,5 IV. Industrielle Fertigwaren. 17. ööö ö 137,9 138,4 18. . 5 0 0–0 0“ 172,2 171,9 Industrielle Fertigwaren zu⸗ 11114“*“”“ 157,5 V. Gesamtinder . . . ... 135,5 135,1 Die Gesamtindexziffer hat gegenüber dem Vormonat um 0,3 vH nachgegeben.

Unter den pflanzlichen Nahrungsmitteln sind vor allem die Preise für Brotgetreide und Kartoffeln gesunken. In der Indexziffer für Schlachtvieh lagen die Prei 8 Rinder und Schweine höher als im Vormonat. Unter den ieherzeugnissen wurde eine Steigerung der Eierpreise durch einen Rückgang der Butterpreise nicht voll ausgeglichen. Die Preise für Futtermittel haben sämtlich nachgegeben.

In der Indexrziffer für Eisenrohstoffe und Eisen wirkte sich iin Monatsdurchschnitt die Erhöhung der Preise für Roh⸗ eisen, Gußeisen, Schrott und Feinbleche aus. Unter den Textilien lagen die Preise für Wolle, Baumwollgarn, Roh⸗ seide, Flachs, Hanf und Zute niedriger als im Vormonat. In

er Indexziffer für Häute und Leder haben die für Häute und Felle angezogen, während diejenigen für Leder teil⸗ weise zurückgegangen sind.

„Unter den industriellen Fertigwaren wurde eine Er⸗ höhung der Inderziffer für Produktionsmittel durch einen Rückgang der Indexziffer für Konsumgüter ausgeglichen.

Berlin, den 6. Juli 1929.

Statistisches Reichsamt. F. V.: Dr. Platzer.

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Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: das Gesetz auf Abänderung des Gesetzes über Erhöhung des Zuckerzolls vom 14. Dezember 1928 (R-GBl. I S. 403), vom as Gesetz über Aenderungen des Zolltarifgesetzes vom 25. De⸗ zender 1002,- 9B1. S 299) vom 8. Zul 189 1 as Gesetz über Aenderungen des Zolltarifgesetzes vom 25. De⸗ zenter 1995 vechg 8.09, vone 3 u 198, 8 as Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über den Verkeh it v. 1. Je pern 8g 88* 1 8 as Gesetz über die Verm b 4 S9 889 t rmahlung von Inlandsweizen, vom die Verordnung über Zolländerungen, vom 2. Juli 1929 und die Verordnung über Ponanderungen, vom 3. San 1929.

Umfang Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 6. Juli 1929.

E1.“

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Preußen. Ministerium für Landwirtschaft, 1 und Forsten. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Auf Grund des 17 Nr. 11 und des § 79 Abs. 2 de Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (R7GBl. S. 509) wird

Domänen

Holzstoff und Zellstoff zurückzuführen. 8 8 8 8 1“

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hierdurch für das preußische Staatsgebiet folgendes bestimmt: 3. “““