1929 / 165 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Jul 1929 18:00:01 GMT) scan diff

ptr., vertreten durch den Rechtsanwalt G. Schiefler, klagt gegen seine Ehefrau Alma Elise Glin, geb. Lübbe, zurzeit unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären, und ladet die Beklagte ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ftreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 4 (Ziviljustizgebäude, Sieve⸗ kingplatz), auf den 7. November 1929, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hamburg, den 15. Juli 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[38523) Oeffentliche Zustellung. Der Arbeiter Helmut Schwidewfki in Stade⸗Hörne, Nr. 295 b, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Heumüller in Stade, klagt gegen seine Ehefrau Maria Schwidewski geb. Hunk, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Altona⸗ Bahrenfeld im Mädchenheim auf Ehe⸗ scheidung aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung der Beklagten ge⸗ mäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Stade aufden 18. Oktober 1929, vormittags 10 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten ertreten zu lassen.

Stade, den 10. Juli 1929.

Der Urkundsbeamte des Landgerichts.

[38520] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Elsa Schöche, geb. Werner, verw. gewesene Braune, in Neustadt a. Orla, Jüdengasse 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kröber in Naumburg a. S., klagt gegen den Heizer Karl Richard Schöche, früher in Zeitz, auf Grund der §§ 15672, 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 19. November 1929, vor⸗ mittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg a. S., den 15. Juli 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[38521] Oeffentliche Zustellung.

Der Gärtner Gustav von Adlersfeld in Neuwied, Kirchstr. 27, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Heuß in Neuwied, klagt gegen seine Ehefrau Gertrude von Adlersfeld, geb. Herbold, früher in Köln⸗Merkenich, Höhenweg 52 bei Maur, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem auf Scheidung der am 7. Januar

9ll vor dem Standesbeamten in Neu⸗ wied geschlossenen Ehe aus Allein⸗ verschulden der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Neu⸗ wied auf den 21. Oktober 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Neuwied, den 12. Juli 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[38524]) Oeffentliche Zustellung.

Maria Josefine Merkt geb. Aretz in Köln a. Rh., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hölder⸗Weiß in Ulm, klagt gegen ihren Ehemann Andreas Merkt, Bau⸗ ingenieur, früher in Munderkingen, O.⸗A. Ehingen a. D., nun unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts Ulm a. D, auf den 25. September 1929, vormittags 9 Uhr, mit der iteheheaxupe einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. (R. 22/29.)

Ulm a. D., den 13. Juli 1929.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[38525] Oeffentliche Zustellung.

Die Irmgard Wäckerle, geb. 18. April 1929, in Klingenstein, klagt gegen den zu⸗ letzt in Herrlingen wohnhaften Georg Spohrer von Wolferszell, auf Unterhalt aus außerehelicher Vaterschaft, und be⸗ antragt, durch vorläufig vollstreckbares Urteil: 1. seine Vaterschaft festzustellen, 2. ihn zur Zahlung von monatlich 35 RM, vierteljährlich vorauszahlbar, von der Ge⸗ burt bis zum 16. Lebensjahr, zu ver⸗ urteilen. Der Beklagte wird zur Güte⸗ verhandlung auf Montag, 2. Sept. 1929, nachm. 3 ½ Uhr, vor das Amts⸗ gericht Blaubeuren geladen.

Württ. Amtsgericht Blaubenren,

den 15. Juli 1929.

[38289] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Elfriede Fiedler in Delitzsch, vertreten durch das städtische Jugendamt in Delitzsch als Amtsvor⸗ mund, klagt gegen den Arbeiter Her⸗ mann Zahn, z. unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Zschortau wegen Unterhalts mit dem Antrag, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin vom 1. Januar 1924 an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres an Stelle der durch Urteil vom 1. April 1921 4 C 100/21 festgesetzten Geld

rente, für das Kalenderjahr 1924 monatlich 10 RM, für 1925 15 RM, für 1926 20 RM, für 1927 25 RM und ab 1. Januar 1928 30 RM monatlich zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Far⸗ münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Delitzsch 85 den 24. September 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. Delitzsch, den 6. Juli 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[37830] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Brunhilde Mier, uneheliches Kind der Arbeiterin Ella Mier, Dortmund, Fritz⸗Reuter⸗Str. 14, vertreten durch bas städtische Jugend⸗ amt in Dortmund, klagt gegen den Arbeiter Alfred Georges, srüher in Dortmund, 1, jetzt kannten Aufenthalts, wegen Unter⸗ haltsforderung mit dem Antrage: 1. den Beklagten zu verurteilen, an das am 9. 3. 1929 zu Dortmund geborene Kind Brunhilde Mier zu Händen seines jeweiligen Vormundes vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebens⸗ jahre vierteljährlich im voraus eine Geldrente von 90 RM. zu sühlen; 2. dem Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits zur Last zu legen; 3. das Urteil gemäß § 708 Nr. 6 Z.⸗P.⸗O. für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, Zimmer 108, auf den 13. September 1929, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, 1“

Dortmund, den 10. Juli 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts. [37843] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Karl Hein Scheffer in Conz, vertreten durch das Jugendamt des Landkreises Trier, klagt gegen den Kraftwagenführer Jakob Müller, früher in Ehrang, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er sein un⸗ ehelicher Erzeuger sei, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, ihm vom Tage der Geburt, vom 4. April 1929 ab bis zum vollen⸗ deten 16. Lebensjahre eine Unterhalts⸗

unbe⸗

drente von 90 RM, vierteljährlich im

voraus zu entrichten, die rückständigen Beträge sofort. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der eklagte vor das Amtsgericht in Trier, Hauptgebäude, Zimmer 32, auf den 28. August 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist wird gemäß § 262,2 Z.⸗P.⸗O. auf 1 Woche festgesetzt.

Trier, den 4. Juli 1929.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts

[38288] Oeffentliche Zustellung.

Der A. Klein in Berlin, Eisenacher Straße 90/91, klagt gegen den Ernst Collani, früher in Berlin⸗Schöneberg Bozener Straße 6, mit dem Antrag auf Zahlung von 315 NM nebst 9 % Zinsen seit dem 1. September 1927 für einen gelieferten Ulster. Zur mündlichen Ver⸗ Handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht Berlin⸗ Schöneberg, Grunewaldstraße 66, Zim⸗ mer 34, auf den 28. September 1929, 9 Uhr, geladen.

Berlin⸗Schöneberg, 5. Juli 1929.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[38526) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Fritz Gloeckmer in Det⸗ mold, Langestraße 78, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Blanke in Detmold, klagt gegen den Tischlermeister Wilhelm Kuhlmann, fruͤher in Bielefeld, Meinder⸗ straße 4, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger für die in der anliegenden Rechnung aufgeführten Waren den Betrag von 219,85 RM schuldet, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 219,85 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 29. Juni 1929 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht auf Montag, den 26. August 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

Detmold, den 15. Juli 1929.

Geschäftsstelle III des Amtsgerichts.

[38285] Oeffentliche Zustellung.

Die Johanna Charlotte led. Schindler in Dresden, Wilsdruffer Str. 9IV, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Blüher in Dresden, klagt gegen den kaufm. Vertreter Kurt Laupitz, früher in Dresden, Berg⸗ mannstraße 50, auf Grund der Be⸗ Feno an, daß sie dem Belklagten Laupitz am 15. Dezember 1928 1350 RM geliehen und dieser sich verpflichtet habe, den Betrag nebst dem Sparkassen⸗ zinsenverlust bis 5. Februar 1929 zurückzuzahlen, aber trotz Mahnens nicht gezahlt habe, mit dem Antrag, den Beklagten durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urteil kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, der Klägerin 1350 RM. samt 5 % Zinsen sen 11. Dezember 1928 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Kechtsstreits vor die 12. Zivilkammer des Landgerichts zu Dresden auf den 24. September 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei

8

diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Dresden, den 8. Juli 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Dresden.

[38527]

Der Gastwirt Max Jentzsch in Eilen⸗ burg, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ beistand Paul, ebenda, klagt gegen den Reisenden Johann Rudolf ermann Weishaar, ünbekannten Aufenthalts, früher in Eilenburg, Wallstraße 17, wegen 71,50 RM Forderung mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urteil kostenpflichtig zu verurteilen an den Kläger 71,50 RM nebst 8 % Zinsen seit 28. Oktober 1928 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Eilenburg auf den 25. Oktober 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

Eilenburg, den 12. Juli 1929.

Das Amtsgericht.

[38528] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Ernst Schlensog, Frank⸗ furt a. M., Kleine Brückenstraße 12, Pro⸗ zeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte August Kaiser und Dr. Wilhelmi, Frankfurt a. M., Goetheplatz 5, klagt gegen den Vertreter Willi Leininger, früher in Frankfurt a. M., Elisabethenstr. 37, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Miet⸗ forderung usw., mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 494,70 RM nebst 9 % Zinsen seit 1. Juni 1929 zu zahlen und das Urteil für vocläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, Abt. 9a, in Frankfurt a. M. auf den 18. September 1929, 9 Uhr, Zimmer 112, Neubau, Gerichts⸗ straße 2, geladen.

Frankfurt a. M., den 9. Juli 1929.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[37831) Oeffentliche Zustellung.

Berlin W. 35, den 6. April 1929, Potsdamer Straße 115 a, II. An Herrn Wilhelm Volmerg, Fabrik⸗ besitzer, zuletzt in es 11“ vshchaft. jetzt unbekannten Aufent⸗ halts.

Auf Grund des Vertrages vom 5. Oktober 1924 verschulden Sie dem Kaufmann Alfred Mathias ein Rest⸗ kaufgeld, von welchem ein Teilbetrag von 10 000 RMN Reichs⸗ mark bis zum 31. 10. 1924 bezahlt werden solhe Herr A. Mathias hat seine Ansprüche an die Firma Banco Lariano Como, in Gadenabbia (Italien), abgetreten. 88— Nr. 6 des Vertrages unterliegen treitigkeiten aus dem Vertrag der Entscheidung eines S und zwar sollen Sie und Herr Schol⸗ ig einen gemeinsamen Schledsrichter und Herr Mathias einen zweiten Schiedsrichter ernennen.

Im Auftrage der Firma Banco Lariano, als der Rechtsnachfolgerin des Herrn Mathias, teile ich Ihnen mit, daß meine Partei zum Schiedsrichter Gerrn Rechtsanwalt Dr. Ernst Jacob⸗ ohn, Berlin W. 9, 1“ 39, er⸗ nannt hat. Ich fordere Sie gemäß § 1029 Z.⸗P.⸗O. hierdurch auf, binnen einer einwöchentlichen Frist mir Ihren Schiedsrichter mitzukeilen.

gez. Dr. Isaac, Rechtsanwalt.

Durch Beschluß des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 15. Mai 1929, Abteilung A5, wurde die öffentliche Zustellung dieser Aufforderung be⸗ willigt.

Freiburg i. Br., den 10. Juli 1929. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ab.

[37832] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Paul Schmelzer, Inh. Ingenieur H. F. Müller in Halle a. S., Triftstraße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Albert Müller in Halle a. S., klagt hegen den Kaufmann Emil Schramm als Inzaber der nicht eingetragenen Firma Hallesche Prä⸗ zisionswerkstätten E. Schramm in Halle a. S., früher in Halle a. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen For⸗ derung, mit dem Antrage, auf kosten⸗ Hhfichtig⸗ und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten, an die Klägerin 281,90 RM nebst 8 % Zinsen von 94,90 RM seit 28. Juli 1928, von 41,50 RM seit 4. August 1928, von 69,4D0 RM h 4. September 1928 und von 76,50 RM seit 31. August 1928 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Halle a. S., Preußenring 13, auf den 21. August 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 111, geladen.

Halle (Saale), den 3. Juni 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäfts⸗

stelle 6a des Amtsgerichts.

[38286]/ ꝑOeffentliche Zustellung.

Die Frau Melitta Lindner Wwe,., geb. Strakosch, in Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Ablaß, klagt gegen Gustav F. W. Mühlhaus, unbekannten Aufenthalts, aus un⸗ erlaubter Handlung, mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 35 000 Reichsmark nebst 9 ¼ % Zinsen seit dem Klagetage und der Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Arrest⸗ 818 zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen

Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 8 (Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz,) auf den 8. Oktober 1929, vormittags 9 % Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sic durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hamburg, den 13. Juli 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

[38287] Oeffentliche Febehnn.

Die Frau Melitta Lindner Wwe. in Hamburg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Ablaß, klagt gegen Gustav F. W. Mühlhaus, unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Herausgabe von Bildern, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, der Klägerin wei Gemälde, und zwar „Rückkehr von er Jagd“ des Jean Baptiste Greuze und „Waldlandschaft mit Hieronymus und den Löwen“ von Dughet, heraus⸗ zugeben. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 8 ( Vbigtufstag. gebäude, Sievekingplatz), auf den S. Ok⸗ tober 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Hamburg, den 13. Juli 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

(37837] Oeffentliche Zustellung. Frida Kazenwadel, Arbeiterin in Feuerbach, Mörikestr. 11, klagt gegen ihren zuletzt in Marbach a. N. wohn⸗ haften Ehemann, Gottlob Kazenwadel, Schreiner, von da, auf Herausgabe und beantragt G vollstreckbares Ur⸗ teil zur Herausgabe von 1 Stoff zu schwarzseidenem Kleid, 1 seidene Bluse, 1 schwarzen Rock, 2 Theseen 1 Unterrock Seidentrikot), 1 Unterhose (Seidentrikot), 2 weiße Unterhosen, 1 dunkelblaue Unterhose, 1 seidenen Trägerunterrock, 1 hellbraunen Unterrock, 1 hellseidenen Trägerunterrock, Stoff zu Unterbett⸗ bezügen, 1 geblümte Trägerschürze, 1 helle Stoff zu Träger⸗ schürzen, 1 schwarzen Sommermantel, 1 schwarze Trägerschürze, 1 kariertes Werktagskleid, 1 Pelz, 2 Schals, 7 Paar . 3 Untertaillen, 1 Paar Winterhausschuhe, 5 neue weiße Hem⸗ den, 3 ältere weiße Hemden, 3 farbige Hemden, 6 mal Bettbezüge, 12 Bett⸗ laken, 24 Haipfel, 6 Kissen, 2 Betten 1 ältere schwarzseidene Bluse, Stoff E“ zu Blusen, Tuch für Hai 88 1 Büfett, 1 Sofa, 4 Stühle, 1 Schlafzimmereinrichtung sowie zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits. Unter Erklärung zur Feriensache wird Beklagter zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht Marbach a. N. auf Mittwoch, den 21. August 1929, nachm. 3 Uhr, geladen. Marbach a. N., den 12. Juli 1929. 8 Das Amtsgericht. .

[37840] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Adele Heine 68 Stendel in Wien, Hadersdorf⸗Weidlingen, Cot⸗ tage 9, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Wedemeyer in Plön, klagt gegen den Kaufmann Johann Heinrich Müller, zuletzt in Berlin W. 15, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Hypo⸗ deeeeverunc⸗ mit dem Antrage, den Beklagten Müller kostenpflichtig und

vorläufig vollstreckbar bei Vermeidung Reserossonbs. .

der Zwangsvollstreckung auch in den im Grundbuch von Plön Band 11 Blatt 17 verzeichneten Grundbesitz im Range der Hypothek Abteilung III Nr. 10 von 25 000 GM zur Zahlung von 8000 GM nebst 8 % jlährlicher Zinsen seit dem 1. Januar 1 u verurteilen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Plön auf den 2. September 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen.

Plön, den 11. Juli 1929.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[37841] Oeffentliche Zustellung.

Der Hotelier Karl Struck in Hamburg, Steintorweg 15, essh eeverehtscctt ter: Rechtsanwalt Dr. Wedemeyer in Plön, klagt gegen den Kaufmann Johann Hein⸗ rich Müller in Verlin W. 15, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Hypo⸗ thekenforderung, mit dem Antrage, den Beklagten Müller kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung auch in den im Grundbuch von Plön Band 11 Blatt 17 verzeichneten Grundbesitz im Range der Hypotheken Abteilung III. Nr. 6 und 8 von 5000 GM und 2000 Goldmark zur Zahlung von 7024,15 Goldmark nebst 8 % esei her gi en von 5000 GM und 5 % jährlicher Zinsen von 2000 Goldmark seit dem 1. November 1928 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Plön auf den 2. Sep⸗ tember 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.

Plön, den 11. Juli 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [37842] Oeffentliche Zustellung.

Max Winter, hier, Königstr. 78, ner eßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

afP hier, klagt gegen Karl Boger,

zuletzt in Weimar, wegen Forderung aus Darlehen u. a. und beantragt vor⸗ läufig vollstreckbares ÜUrteil zur Zah⸗ lung von 141 RM nebst 9 % Zinsen hieraus seit 1. Juni 1929. Zur münd⸗ ichen Verhandlung wird Be lagter vor das Amtsgericht Stuttgart 1 auf Dienstag, den 27. August 1929, vormittags 9 Uhr, Archivstraße 15, I. Stock, Saal 207, geladen. Stuttgart, den 18. Juli 1929. Urkunds amter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stuttgart I.

gesellschaften.

[38112] 8. Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft be⸗ steht aus den Herren: Ing. E. Cieslik, Berlin⸗Frohnau, Dir. Dr. J. Mariant⸗ schik, Düren, Rhld., Kaufm. Rob. Pfützner, Berlin⸗Steglitz. Internationale Industriebedarfs⸗

e

[37561]. Bilanz per 30. September 1928.

An Aktiva. RM Sc“ 537 834 Kasse u. Postscheckguthaben 8 317 Bier⸗ und Darlehnsdebi⸗

toreckitit Vorräte laut Inventur

287 330 101 280

934 761

Per Passiva. Akxtienkaärh Gesetzl. Reservefonds.. Vertragskonto Hack... Hypothekenaufwertungen E“ Gewinnvortrag

100 000 3 281 174 963 20 365 635 250 9⁰⁰

934 761 Verlust⸗ und Gewinnrechnung per 30. September 1928.

RMN 279 414 29

An Ausgaben. Rohmaterialien... Handlungs⸗ und Betriebs⸗

L“ 07 Abschreibungen.. 17 Gewinn 1927/2gg8 48

01

Per Einnahmen. Gewinnvortrag 1926/27 . 34 Einnahmen für Bier usw. 67

1 016 316/01

Meiningen, den 30. September 1928. Brauerei Hack A. G. Unterschrift.

[37616]. Bilanz per 31. Dezember 1928.

Aktiva. Warenlonto ...6 Debitoren⸗ u. Darlehnskto. 1e“ Bankguthaben.. Inventatkonto .. ..

536 075 434 376 5 888 57 965/ 36 66 513]°

1 100 818

Passiva. Aktienkapital.. Schulden.

600 000— 455 057 35 000 8 750

2 011

1 100 818

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1928.

Verlust. Handlungsunkosten.. Abschreibung auf Inventar Delkrederekonto, 5 % von

174 415,62 8 750,— aus 1927 6 750,—

Reingewinn .

Delkrederekonto. Reingewinn..

895 619 7 200

2 000 2 011 906 831

Gewinn. Gewinn auf Warenkonto. Vortrag aus 19227

904 299 2 532

906 831

DasAufsichtsratsmitglied Viktor Bachra in Hamborn ist aus dem Aufsichtsrat aus⸗ geschieden und an seine Stelle der Kau mann Albert Mendel in Köln zum Mi glied des Aufsichtsrats bestellt worden.

Herne, 26. Juni 1929.

Gebrüder Kaufmann

Aktien⸗Gesellschaft. Kadden.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil J. V.: Oberrentmeister Meyer, Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) 6

in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

zu der Bekanntmachung

8

Bestimmung „Das Pfandbriefamt

rechtlicher Kreditanstalten vom 21.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vfert gacnalc 9 ¶̊Q tc Alle Bestellungen an, in Berlin für

SW 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 ꝛ0, einzelne Beilagen kosten 10 ¹( Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. 2 Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 2 espaltenen Einhettszeile 1,75 1 telle Berlin SW 48, Wilhelmstraße 32. 80. auf einseitig beschrꝛebenem Papier völlig druckreif einzusenden, nsbesondere ist darin auch anzugeben, wel

druck (einmal unterstrichen) oder dur strichen) ervorgehoben werden sollen. vor dem Einrückungstermin bei der

einer drei Geschäfts

Anzeigen nimml an die Alle Druckaufträge e Worte etwa durch Sperr⸗ Fettdruck (zweimal unter⸗ Befristete Anzeigen müssen 3 Tage Geschäftsstelle eingegangen

abends.

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Poftscheckkonto: Berlin 41821.

*

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.

Berichtigung zur Bekanntmachung über die Festsetzung der Durchschnittsheuern für Seeleute usw.

Preußen. 8 Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung von Aenderungen der Satzung des Westfälischen Pfandbriefamts für Haus⸗ grundstücke. Ausführungsanweisung 20. Oktober 1928. Zulassung von Sprengstoffen zum Vertrieb an den Bergbau.

zur Kraftfahrlinienverordnung vom

Amtliches.

Deutsches Reich. Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.

8

is auf weiteres:

““ für in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hilfsbetriebs⸗ 8 recht abgefertigte Essigsäure .. . .54,30 RM

2. für andere Essigsäure sowie für Essigsäure, die aus dem Ausland eingeführt wird 81,45 RM für 100 kg wasserfreier Säure. 6

Berlin, den 16. Juli 1929.

Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Reichsmonopolamt. 1 WW

8 11X“ 8— 8 8

Berichtig ung 1“

die Festsetzung der Durchschnittsheuern für Seeleute und der Durchschnittssätze des Geldwerts der auf Seefahrzeugen gewährten Beköstigung (Reichsanzeiger Nr. 44 vom 21. Februar 1929). Unter Abschnitt B. Fischereifahrzeuge ist in Zeile 7 an Stelle „Steuer⸗ und Bestmänner auf Heringsloggern aller Art 175 RM“ . zu setzen „Steuer⸗ und Bestmänner ai Dampfern und Loggern aller Art in der Heringsfistherei 225 NM“. Berlin, den 13. Juli 1929. Das Reichsversicherungsamt. Akbteilung für Unfallversicherung Schäffer.

.“

FPreihen. Staatsministerium. Die vom 74. Westfälischen Provinziallandtag in seiner

Sitzung am 15. März 1929 beschlossenen Aenderungen der

Satzung des Westfälischen Pfandbriefamts für Haus⸗ grundstücke werden mit der Maßgabe genehmigt, daß die rung ist dem Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich⸗ Dezember 1927 (ℳGBl. 1 S. 492) unterstellt“ anstatt in den § 6 in den §1 der Satzung als Absatz 2 aufgenommen wird, daß in Satz 1 des Zusatzes zu § 7 statt „Deckungsregister“ „Hypothekenregister“ zu setzen ist, mit „sie dürfen“ ein neuer Satz beginnt und der folgende Satz an Stelle von „dürfen nur zur Hälfte ihres Betrages als Pfandbriefdeckung eingesetzt werden“, wie folgt, zu fassen ist: gdürfen höchstens mit der Hälfte des deö als Pfandbriefdeckung eingesetzt werden, mit dem sie vor dem Erwerbe des Grundstücks als Deckung in Ansatz gebracht waren“. v“ 8 Berlin, den 20. Juni 1929. Das Preußische Staatsministerium.

Minister für Voltswohlfahrt. Der Justizminister.

J. V.: Conze. Schmidt.

Die Essigsäuresteuer beträgt vom 1. August 1929 ab

8 vom 14. Februar 1929 über

Preußische

Ausführungsanweisung zur Kraftfahr⸗ linienverordnung vom 20. Oktober 1928

(⁴SBl. I S. 380).

Auf Grund des § 22 der Kraftfahrlinienverordnung vom

20. Oktober 1928

(RBl. 1 S. 380) und des § 5 Abs. 2 des

Gesetzes über Kraftfahrlinien vom 26. August 1925 (RGBl. 1

S. 319) verordnet:

Ausführungsvorschriften

linienverordnung

8 Zu § 1. Für die Prüfung der Frage, welcher Linienverkehr anzusehen ist, sin

schließlich maßgeb

hierzu folgendes zu bemerken: Su Zt1 a. ..

Die Hestimmung übernimmt die Vorschrift in

des Kraftfahrliniengesetzes vom 26. A S. 319), fügt aber als weitere Merkmale nehmen dem Ffentlichen Verkehr wissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit zu

Zu Zifser La. a Das Merkmal der Oeffentlichkeit des handen

jektiv bestimmten Kreis von Personen be

z. B. im allgemeinen der Fall, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb im Rahmen sei e u

senge zu und von der die für eine Fahrgelegenheit tracht kommenden Personenkreise zu

nach der räumlichen Ausde

end und genau zu beachten.

wird für das Land Preußen das Nachstehende

Ur Kraftfahr z Ilb fahr⸗

Kraftwagenverkehr als

die aufgestellten Merkmale aus⸗

Im einzelnen ist

O.

§ 1 8 1 1925 (RGBl. I hinzu, daß das Unter⸗

zu dienen und mit einer ge⸗

erfolgen hat.

O. Verkehrs ist nicht vor⸗

wenn die Benutzung der Keroftfahrzeuge auf einen sub⸗

ränkt ist. Das ist gewerblicher oder land⸗ ner geschäftlichen Be⸗

seine eigenen Güter, anstatt mit der Bahn oder mit

8 rwerk zu versenden oder zu beziehen, auf

ördert, wenn ein Arbeitgeber sein Personal

1 Arbeitsstelle bringt,

ahrten für einzelne Personen oder für geschlossene

Gesellschaften und dergl. ausgeführt werden.

zwischen mehreren Orten in Be⸗

3 9 einem Verein, zu einer

Kehihsseie. oder dergl. füsanimenschtießen und dieser Verein hnung des Gebietes,

Lastkraftwagen be⸗

durch Kraftfahr⸗ wenn Kraftwagen⸗ ereine, Wenn sich dagegen

das er umfaßt,

und nach der Zahl seiner Mitglieder 8 groß, seine Organisation

eine so lose, der Erwerb und Verlu eringe Voraussetzungen gebunden und 8 ihm nicht gesagt werden kann, seine Mit sich ges bestimmt abgegrenzten unter sich verbundenen erichts in Strafsachen

g

d. 21 S.

ersonen (vgl. Eressher ts 54 un reußischen Oberverwaltungsgerichts Bd. 61 S.

t der Mitgliedschaft an so

wechselnd sind. daß von glieder bilden einen in Kreis von innerlich des Reichs⸗ Entscheidungen des 30 und vom

31. Mai 1928 III A 15/28 M. Bl. d. inn. Verw. 1928

S. 997), so dienen die selbst oder auf seine Veranlassung von

nehmer geschaffenen Beförderungsmöglichkeiten, Vereinsmitgliedern zugänglich sind, dem öffentlichen Ver⸗

nur kehr. Ueberhaupt schließen gewisse a beschränkungen die eet des nur offensichilich für

geschaffen werden soll.

Zu Ziffer 4a. a.

von einem derartigen Verein entweder

einem anderen Unter⸗ auch wenn sie

llgemeine Zulassungs⸗

fenr des Verkehrs nicht aus, wenn ie Allgemeinheit Beförde

rungsgelegenheit 1 O.

Während die der Personenbeförderung dienenden Kraftfahr⸗

linien in der Regel auf nur in Ausnahmefällen, Wege benutzen, namentlich Erreichun dieselben Wege benutzt werden. den Liniencharakter des Unternehmens ni

Zu Ziffer 6a. a.

Die Beschränkung der Beförderung

z. B. auf die Sommer⸗ tage oder auf Sonn⸗ des Verkehrs ebensowenig aus mit genau bestimmten Abfahrts⸗

auf langen Strecken des Endpunktes oder der

und

Güterverkehr 5 B wird es sehr oft vorkommen, ei

Unternehmer einen in allen Einzelheiten aufgestellten übrigen kann nur nach den Verhaͤltnissen teilt werden, ob das Häufigkeit des Verkehrs gegeben ist.

Zu Ziffer 7 a. a.

Erfordernis der Regelmä

111 Strecken“ verkehren und z. B. bei Straßensperrungen, andere kommt es bei 11 von Gi häu

wischenpunkte nicht immer Umstände dieser Art schließen

- Gütern iger vor, daß zur

cht aus. O. auf bestimmte Zeiten,

oder Erntezeit, auf bestimmte Wochen⸗ und Feiertage, schließt die Regelmäßigkeit wie der Mangel eines Fahrplans

Ankunftszeiten. daß sich

Im er

m Aoplches des Beförderungsvertrages nicht an

Fähr olan bindet. Im es minaaecfales beur⸗ igkeit und

9

Bei einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Unternehmen Bestoßt auch dann, wenn der Beförderungspreis nicht in jedem

einzelnen Falle erhoben wird, die rung gegen Entgelt erfolgt. Es werden hältnisse daraufhin zu prüfen sein, ob da derer Form gewährt wird.

Die Zustellung oder Abholung von

und von benachbarten Orten gemäß § 63 Abs. 9 und 10

Vermutung, 9

3 die Beförde⸗ die tatsächlichen Ver⸗ s Entgelt nicht in an⸗

Eisenbahngütern nach und

§ 77 Abs. 1 und 3 der Eisenbahnverkehrsordnung ist kein Linien⸗

verkehr im Sinne dieser Verordnung.

Zu § 3.

Da bei einer Kraftfahrlinie bestimmte

werden müssen, ist es, um Gesetzesumgehrn forderlich, daß die Genehmigung auf Fün gedehnt wird, die der Unternehmer b.

mächtige Abweichung von diesen irn

efahren will. die Genehmigungsurkunde

Strecken eingehalten ungen vorzubeugen, er⸗ liche Wegestrecken aus⸗ Die eigen⸗

aufzunehmenden Wegevorschriften würde als hehentlichen Verstoß gegen die Genehmigungsbedingungen die zuständige Behörde be⸗ rechtigen, die Genehmigung zuͤrückzunehmen.

Die Genehmigung wird dem für seine Person erteilt (vgl. § 10 der Verordnung). Die Veräußerung der Rechte aus der Genehmigung oder die Uebertragung des Betriebes an einen Dritten bedarf der Genehmigung.

Zu § 4. Zu Abs. 1 Ziffer 1.

Für die Erteilung der Genehmigung zum Betrieb einer Kraftfahrlinie ist der Regierungspräsident, im Landespolizei⸗ bezirk Berlin der Polizeipräsident zuständig.

Berührt eine Kraftfahrlinie mehrere Landespolizeibezirke, so ist derjenige Regierungspräsident zuständig, in dessen Bezirk der größere Teil der Linie verläuft. Das gleiche gilt sinngemäß, wenn der Landespolizeibezirk Berlin berührt wird. Der hiernach zuständige Regierungs⸗ (Polizei⸗) Präsident entscheidet im Ein⸗ vernehmen mit dem Regierungs⸗ (Polizei⸗) Präsidenten der mit⸗ He ebüten Bezirke, auch wenn diese einer anderen Provinz an⸗ gehören.

Gegen die Entscheidungen des Regierungspräsidenten und des Polizeipräsidenten in Berlin ist die Beschwerde an den Minister für Handel und Gewerbe und den Minister des Innern zulässig. Die Beschwerde ist mit Begründung bei derjenigen Be⸗ hörde anzubringen, gegen deren Entscheidung sie gerich en ist, und von dieser dem Minister für Handel und Gewerbe vorzulegen. Bezüglich der Fristen zur Einlegung der Beschwerde behält es bei den Bestimmungen des § 52 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung sein Bewenden.

Zu Abs. 1 Ziffer 2.

„Bei Kraftfahrlinien, die das Gebiet mehrerer Länder be⸗ rühren, eine Uebertragung der Genehmigungsbefugnis der obersten Landesbehörden auf die 88 ehörden unzulässig. Wenn sich die obersten Landesbehörden über die Geneh⸗ migung einer Kraftfahrlinie nicht einigen können, gilt § 1 Abs. 2 des Kraftfahrliniengesetzes.

Zu § 5.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung muß bei sämt⸗ lichen in Betracht kommenden Genehmigungsbehörden, deren B zirke durch die geplante Linie berührt werden, schriftlich gestellt

werden. Zu § 6.

1 Die Erteilung oder Versagung der Genehmigung ist in das pflichtmäßige Ermessen der mit der Entscheidung hierüber be⸗ trauten Behörden gestellt. Sie sind nur insofern in ihrer Ent⸗ schließung gebunden, als sie nicht Unternehmen zulassen dürfen, die keine Gewähr für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes bieten oder den öffentlichen Interessen zuwiderlaufen. Der Antragsteller hat jedoch, auch wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, keinen Anspruck auf die Erteilung der Genehmigung.

Zu §8§ 7 und 8. Die §8§ 7 und 8 Abs. 1 bezeichnen diejenigen Punkte, auf die sich die Prüfung der Genehmigungsbehörde vornehmlich erstrecken soll. Selbstverständlich ist es ihr unbenommen, die Prüfung noch auf andere für die Entscheidung über die Genehmigung wh Fragen hu erstrecken. Ob ein Verkehrsbedürfnis für die beantragte Kraftfahrlinie vorhanden ist, ist besonders zu prüfen. Der Zeit⸗ punkt der Anmeldung ist ft die Erteilung der Genehmigung nicht von Einfluß. ich sind bei Swebenden Konzessions⸗ verfahren die Reichsbahn und die Unternehmer von Kleinbahnen, wenn 1. wegen Gefährdung der EE11“ ihrer Betriebe durch die neu einzurichtenden Kraftfahrlinien Einspruch 6 zunächst zu fragen, ob sie etwa gewillt und in der Lage sind, die Kraftfahrlinien selbst u betreiben. Bejahendenfalls sind dann die Anträge der Relchsbahn bzw. der Kleinbahnen auf die Genehmi⸗ sung von Kraftfahrlinien in erster Linie zu berücksichtigen, so⸗ ern sie die 8 Gewähr für den ordnungsmäßigen Betrieb der Linie bieten und auch sonst nach der Lage des einzelnen Falles keine Bedenken vorliegen. Es kann sich bei diesen Wettbewerbs⸗ linien in der Hauptsache nur um solche handeln, die parallel der Schienenbahn laufen. Linien, die Orte mitberühren, wel mehrere Kilometer von der Bahn und ihren Haltestellen entfernt sind, erschließen neue Verkehrsgebiete und werden daher zumeist als reine ettbewerbslinien nicht angesehen werden können. (Vgl. Erlasse vom 7. Februar 1928 V 553/VI1 268. M. f. H. u. G., IVa III 1113 M. d. J. und vom 11. März 1929 V 1268 M. f. H. u. G., IVa III 1113. I1I. M. d. J. —.)

„Die Genehmigungsbehörde hat in jedem einzelnen Falle zu

ob und inwieweit zur Wahrung der beteiligten öffent⸗ ichen Interessen Vorschriften oder Vorbehalte zu machen oder Bedingungen zu stellen sind. 8 Abs. 2 sind die beiden Hauptfälle angeführt, in denen eine Kraftfahrlinie als den öffentlichen Interessen zuwiderlaufend angesehen werden muß. Bei Abwägung der vielfach wider⸗ strektanden Belange anderer öffentlicher Verkehrsunternehmen ist das gesamtwirtschaftliche Interesse in den Vordergrund zu stellen. Die 1“ Eingliederung der Kraftfahrlinien in den vor⸗ handenen öffentlichen Verkehr und das gedeihliche Zusammen⸗ arbeiten aller öffentlicher Verkehrsmittel ist anzustreben.

Zu § 9.

Zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens ist der Kreis der vor der Genehmigung zu hoͤrenden Stellen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Anhörung hat sich auf die bereits vorhandenen Verkehrsunternehmungen (Bahnen des all⸗ gemeinen und nicht allgemeinen Verkehrs Reichsbahn, Privat⸗ eisenbahnen, nebenbahnähnliche Kleinbahnen, Straßenbahnen —, Reichspost, die Kraftverkehrsunternehmungen, sonstige Kraftfahr⸗ linien), die Wegeunterha tungspflichtigen sowie die gesetzlichen Vertretungen von Handel, Iüdnstrie und Landwirtschaft zu be⸗