Reiche
und Staatsauzeiger Nr. 189 vom 15. August 1929. S. 4.
[46614]) Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Alfred Hoffmann in Essen⸗Dellwig, Weidenstr. 1, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt H. Asendorf in Osnabrück, klagt gegen den Hans Nehls, Generalvertreter der Orga A.⸗G. Berlin, früher in Oenabrück. Grosse⸗ straße 66, wegen Forderung, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 728,25 RM nebst 9 % Zinsen seit Klagerhebung zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Osnabrück, auf den 17. September 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Osnabrück, den 13. August 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[46628] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Gebrüder Mainzer, Papier⸗ großhandlung in Pfungstadt, klagt gegen: 1. den Kartonagenfabrikant August Hof⸗ mann, 2. dessen Ehefrau Wilhelmine Hofmann, geb. Iffert, früher in Offen⸗ bach a. M., zuletzt wohnhaft bei Mühlen⸗ besitzer Iffert in Salmünster, wegen Wechselforderung, mit dem Antrage auf Zahlung von 250. — RM für Rückwechsel per 14. 6. 1929 a. Offenbach a. M., 10,22 RM für Protestkosten und Spesen (fremde Spesen), 1,— RM für eigene
Spesen = 261,22 RM nebst 9 ½ % Zinsen
aus 250,— RM ab 14. 6. 1929; 200,— RM für Rückwechsel per 12. 7. 1929 a. Offenbach a. M., 5,— RM für 1 r und fremde Spesen, 1,— RM
ür eigene Spesen = 206,— RM nebst 9 ½ % Zinsen aus 200,— RM ab 12. 7. 1929, 150,— RM für Rückwechsel per 26. 7. 1929 a. Offenbach a. M. 3,45 RM für Protestkosten, 1,— RM für eigene Kosten = 154,45 RM nebst 9 ½ % Zinsen aus 150,— RM ab 26. 7. 1929. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits
werden die Beklagten vor das Amtsgericht
8
6. Auslosung ufw. von Wertpapieren.
46382]
obligationen per
Ansprüche nach dem Aufwertungsgesetz:
eee.“ 2. streitig
.Ansprüche durch Vergleich aufgewertet.. .Ansprüche nach dem Anleiheablösungsgesetz:
1 “ 2. streitig Ansprüche,
.Anlagen der Teilungsmasse: 1. Goldkommunaldarlehen.... 2. Bankguthaben und Barbestand
3. unter Vorbehalt der Rück orderune .Dt. Anl.⸗Ablös.⸗Schuld pl. Auslos.
deckung — nom. RM 12 500,— . G. Zinsrückstände bis zum 30. 6. 1929
. Der Verwaltungskostenbeitrag ist abgezogen. RM 600 000,— von der Aufsichtsbehörde auferlegt worden,
Der dieser Tellungsmaße gegenüberstehende Umlauf an
Kommunalobligationen beträgt in Goldmark umgerechnet
M Goöldmark 100 356 675,64.
Berlin W. 9, Voßstr. 1, den 15. August 1929.
Preußische Pfandbrief⸗Bant.
Zahlen nicht enthalten ist.
Preußische Pfandbrief⸗Bank. Bekanntmachung über den Stand der Teilungsmasse
bei denen es streitig ist, ob das oder das Anleiheablösungsgesetz anzuwenden
„Rechte — frühere Ersatz⸗
in Salmünster auf den 26. September 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. Die Sache wird als Feriensache erklärt Salmünster, den 7. August 1929. Der Urtundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
5. Verlust⸗ und Fundfachen.
[46923]
Abhanden gekommen Frs. 500,— 5 % 1903 Nr. 13192 = 1/500.
Polizeidirektion München.
[46630] Aufgebot.
Der von der Mecklenburgischen Lebens⸗ versicherungsbank a. G. in Schwerin jetzigen Lübeck⸗Schweriner Lebensversiche⸗ rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Lübeck auf das Leben des Herrn Johann Kessel in Rochlitz ausgefertigte Papiermarkversiche⸗ rungsschein Nr. 60 025 ist verloren⸗ gegangen. Falls binnen 2 Monaten kein Einspruch bei uns erfolgt, wird der Ver⸗ sicherungsschein für kraftlos erklärt.
Lübeck, den 12. August 1929.
Lübeck⸗Schweriner
Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
[46629] Aufruf.
Die Police Nr. I E 533 466, lautend auf Herrn Dr. med. Clemens Fassin, Augenarzt in Krefeld, wird uns als abhanden gekommen gemeldet. Der In⸗ haber der Police wird hiermit aufgefordert, sich binnen zwei Monaten von heute ab bei uns zu melden, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird.
München, Leopoldstr. 8, den 15. August 1929.
Schweizerische Lebensversicherungs⸗ und
Rentenanstalt in Zürich. Der Hauptbev len csücgke für das Deutsche Reich:
Dr. Ruf.
ist Talon zu Rumänenrente
für Kommunal⸗
GM 1 826 066,73 349 688,50 2 602 488,18
1 357 049,30 353 848,82
1 255 244,32
500 000,— 839 161,90 56 621,62
11 500,— 44 349,58
9 196 018,95 Der Bank ist ein Beitrag von
30. Juni 1929
. . „ 22272 89 6
A ufwertungss efetz ist — Prozesse — gezahlte Zinsbeträge.
2.
“
1469141 Bekanntmachung, betreffend die vor dem 1. Juli 1919 fällig gewordenen Rückstände der vom ehemaligen Oesterreichischen Staate zur Selbst⸗ und Alleinzahlung übernommenen auf Franken lautenden 3 % Prioritätsobligationen (altes Netz, I. — X. Emission und Ergänzungs⸗ netz Serie A Emission I — IV) der österreichisch⸗ ungarischen Staats⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft unsd der 4 % auf Franken und Mark lautenden Prioritätsobligationen dieser Ges 83 vom Jahre 1900. Die Frist zur Einreichung Fällig⸗ keiten, die gemäß Bekanntmachung vom 15. Mai 1929 am 14. August 1929 ab⸗ läuft, wird bis zum 14. November 1929 verlängert. b Oesterreichisches Bundesministerium für Finanzen.
7. Aktien⸗ [46762] Gaswerk Luckenwalde Aktien⸗Gesellschaft. Bekanntmachung. Der Betriebsrat unserer Gesellschaft hat auf Grund des Gesetzes über die Ent⸗ sendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat vom 15. 2. 1922 die Be⸗ triebsratsmitglieder: Herrn Ferdinand Zöllner, Burg 3, und Herrn Stadtinspektor Paul Liebscher, Brandenburger Straße 13, in den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft entsandt. Ferner bringen wir hiermit zur Kenntnis
unserer Aktionäre, daß Herr Direktor Dr. Hermann Müller aus Dessau sein Amt
—“
[45484]. Bermögensrechnung am 31. Dezember 1928.
RM 11 025
Vermögen.
Kasse u. Postscheckguthaben
Außenstände 18 392,39 Abschreibung 884,63
Gebäude. 88 350,— Abschreibung 1 767,—
Geschäftseinrichtung 10 646,
Abschreibung 1 066,— Planen und Säcke 5 960,— Abschreibung . 1 960,— Hinterlegungen bei der Reichsbahn.. Verlust
17 507
86 583
9 580 4 000
550 20 976
150 223
Schulden. Aktienkapital: Stamm⸗ Borzugsaktien. 0000.
Gesetzliche Rücklage.. Verbindlichkeiten. 22 198 22 Nicht abgehobene Dividende 48204
150 223ʃ04 Gewinn⸗ und Verlustkonto.
RMN [₰ 2 doce.
113 736]45 5 327 [63
122 014 [37
101 038 06 20 976 31
122 014
125 000 —- 2 54278
Vortrag des Verlustes aus 1927 Generalunkosten einschließ⸗ lich Gehälter, Löhne, Steuern und Mieten . Abschreibungen “
Gewinn aus Spedition . Verlust
Leipzig, den 5. Juli 1929. “ Transportkontor Leipziger Spediteure Aktiengesellschaft Hugo Drevers.
der in den angeführten
[40171]“ 8 Waren⸗Einkaufsverein zu Lauban Aktiengesellschaft in Lauban.
Kapitalherabsetzung.
Die ordentliche Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 22. 4. 1929 hat beschlossen, das Stammkapital von RM 172 800,— durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 2 zu l auf RM 86 400. — herabzusetzen.
Nachdem die Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister erfolgt ist, fordern wir die Inhaber unserer Aktien auf, ihre Stücke nebst den dazu gehörigen Gewinnanteilscheinbogen mit den Gewinnanteilscheinen für 1928 u. ff. mit einem zahlenmäßig geordneten Nummernverzeichnis bis zum 30. Oktober 1929 einschließlich bei der Vereinsbank Lauban e. G. m. b. H. in Lauban einzureichen. Von je 2 eingereichten Aktien wird eine Aktie zurückbehalten und vernichtet, dagegen die andere zurücgegeben mit dem Stempelaufdruck: „Gültig geblieben gemäß Zusammen⸗ legungsbeschluß vom 22. 4. 29“.
Soweit die von den Aktionären eingereichten Aktien zur Durchführung der Zusammenlegung im Verhältnis von 2 zu 1 nicht ausreichen, der Gesellschaft aber zur Verwertung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, wird von den sämtlichen in dieser Weise eingereichten Aktien von je 2 Aktien immer eine vernichtet, und die andere durch den gedachten Stempelaufdruck für gültig geblieben erklärt. Die für gültig gebliebenen Aktien werden in öffentlicher Versteigerung verkauft und der Erlös den Beteiligten nach Verhältsnis ihres Aktienbetrages zur Ver⸗ fügung gestellt.
Die Aktien, welche nicht eingereicht oder welche von einem Aktionär in einer Anzahl eingereicht werden, die zur Durchführung der Zusammenlegung im Verhältnis von 2 zu 1 nicht ausreicht und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für die Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt. An die Stelle der für kraftlos erklärten Aktien werden neue Aktien ausgegeben, und zwar je eine neue Aktie für je zwei alte. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien ausgegebenen neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten in öffentlicher Versteigerung verkauft. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten.
Lauban, den 8. Juli 1929.
Waren⸗Einkaufsverein zu Lauban Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. Otto Paul. Der Vorstand. Alfred Nitsche.
8ꝙ Norddeutscher Lloyd.
OpD Zweite Aufforderung ezum Umtausch der Stammaktien über 40, 100 und 1000 Reichsmark.
Auf Grund der 7. Durchführungsverordnung zur Verordnung über Gold⸗ bilanzen vom 7. 7. 1927 ist der Umtausch der Aktien unserer Gesellschaft im Nenn⸗ wert von 40 Reichsmark erforderlich, der nunmehr durchgeführt werden soll. Gleich⸗ zeitig erfolgt auch der Umtausch der über 100 und 1000 Reichsmark lautenden Aktien unserer Gesellschaft gegen neue Urkunden, die den jetzt Richtlinien der —S an der Börse zu Berlin für den Neudruck von Wertpapieren ent⸗
sprechen.
Wir fordern hierdurch die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, ihre Aktien nebst laufenden Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen in Begleitung eines arith⸗ metisch geordneten Nummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung zum Zwecke des
Umtausches
bis zum 31. Dezember 1929 einschliestlich während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen, und zwar bei einer der Stellen, welche in unserer im Deutschen Reichsanzeiger vom 31. Juli 1929 veröffentlichten Bekanntmachung aufgeführt sind. . 1
Die Umtauschstellen sind bereit, den An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen für die Aktionäre zu vermitteln.
Die neuen Aktienurkunden sind an den Börsen bereits lieferbar. Die alten Urkunden jedoch werden voraussichtlich kurz vor Ablauf der Umtauschfrist für nicht mehr lieferbar erklärt werden. b
Diejenigen Aktien unserer Gesellschaft über 40 Reichsmark, die nicht bis zum 31. Dezember 1929 zum Umtausch eingereicht worden sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt von ein⸗ gereichten Aktien über 40 Reichsmark, welche die zum Ersatz durch Aktien unserer Gesellschaft über 1000 Reichsmark erforderliche Zahl nicht erreichen und weder in Aktien über 1000 oder 100 Reichsmark umgetauscht, noch uns zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt worden sind. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden Aktien unserer Gesellschaft über 1000 bzw. 100 Reichs⸗ mark werden nach Maßgabe des Gesetzes verkauft. Der Erlös wird abzüglich der entstehenden Kosten an die Bearecht gen ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt.
Wegen der sonstigen, den Aktienumtausch betreffenden Einzelheiten wird auf die oben erwähnte Bekanntmachung Bezug genommen.
Bremen, den 15. August 1929. MRNorddeutscher Lloyd. Stimming. Glässel.
[46793] Bekanntmachung gemäß Art. 60 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz. Gesamtbestand der Teilungsmasse am 30. Juni 1929. (1 GM = 1 RM.) 1 1 An der Verteilung nehmen noch, nachdem Stück 143,3 in das Eigentum der Masse gelangte Anteilscheine vom Umlauf abgesetzt sind, teil Stück 498 920,7 Anteilscheine.
8—
[46165] 1 Süddeutsche Elektron A. G. in Ludwigsburg. I. Aufforderung an die Besitzer von Anteilscheinen.
Gemäß § 17 Abs. 5 der 2./5. Durch⸗ führungsverordnung zur Goldbilanzver⸗ ordnung werden hiermit die Inhaber von — der Gesellschaft über 10 RM aufgefordert, diese Anteilscheine zum Umtansch in Aktien über 20 RM bis spätestens 15. Dezember 1929 ein⸗ schieüch bei unserer Firma einzu⸗ reichen. . Je zwei Anteilscheine gewähren eine Aktie zu 20 RM. Die Gesellschaft ist bereit, den An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen zu vermitteln. Anteil⸗ scheine, die nicht spätestens bis 15. De⸗ ember 1929 eingereicht sind, werden für traftlos erklart. Bas gleiche gilt von Anteilscheinen, die den Betrag von 20 RM nicht erreichen und der Gesell⸗ schaft nicht bis zum genannten Termin zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ ; zur Verfügung gestellt sind. An Stelle der für kraftlos erklärten An⸗ teilscheine tretende Aktien werden für Rechnung der Beteiligten verkauft. Ludwigsburg, den 3. August 1929. Der Vorstand. C. Frizlen.
[46796] Fränkische Licht⸗ u. Kraftversorgung Aktiengesellschaft, Bamberg.
Kraftloserklärung der Papiermark⸗ aktien. Unter Bezugnahme auf unsere im Deutschen Raichs⸗ und Preuß. Staats⸗ anzeiger veröffentlichte Bekanntmachung vom 20. 6., 29. 6. und 25. 8. 1925, betr. den Umtausch von Papiermarkaktien unserer Gesellschaft zu je PM 1000,— in Anteilscheinen zu je RM 6,25, er⸗ klären wir hiermit die , noch im Umlauf befindlichen Stücke zu je PM 1000,— für kraftlos. Davon werden nachfolgende Stücke betroffen: Nr. 92 — 95 99 — 100 117 — 120 448 bis 450 479 — 480 482 484 — 485 502 507 bis 515 611 — 615 630 638 2058 — 2063 2184 — 2188 2246 — 2248 2301 2320 2325 bis 2330 2618 — 2621 3044 — 3053 3072 4626 — 4640 4643 — 4647 12165 — 12169 12307 12321 — 12325 12426 — 12428 12444 12560 12642 13804 — 13805 13921 bis 13923 14086 16374 — 16579. Der Erlös für die darauf entfallenden An⸗ teilscheine, welche inzwischen ebenfalls aufgerufen und üe erklärt worden sind, wird für Rechnung der Be⸗ ““ hinterlegt. Der Verkauf wnbe gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. durch⸗ geführt. “ der Anteilscheine.
Unter Bezugnahme auf unsere im Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staats⸗ anzeiger ausgeschriebene Bekannt⸗ ““ vom 21., 22. und 23. 1. 1929, betr. weausch von Anteilscheinen unserer Gesellschaft zu je RM 6,25 in neue Aktien zu je RM 100,—, erklären wir hiermit die sämtlichen noch im Umlauf befindlichen Stücke zu je RM 6,25 für kraftlos. Davon werden nachfolgende Stücke betroffen: Nr. 44 78, 79, 80, 81. Die neuen Aktien. unsene⸗ Gesellschaft, welche auf die kraftlos erklärten Anteilscheine entfallen, werden gemäß §. 290 H.⸗G.⸗B, verkauft. Der Erlös wird für Rechnung der Be⸗ teiligten hinterlegt.
Bamberg, den 13. August 1929. Fränkische Licht⸗ u. Kraftversorgung Aktiengesellschaft.
Meyer.
Brutto⸗ Netto⸗ beträge beträge RMN AIRM
1 662 041[26 1 529 077 96 3 463 191 94] 3 186 136 58 920 370 566 846 740/92 276 010]781= y253 929 92 109 435 — 100 680/20 1 399 827 90] 1 399 827,(90
296 720 296 720
Vollwertige Aufwertungshypotheken . .. Nicht vollwertige Aufwertungshypotheken.. Noch ungeklärte Aufwertungsansprüche... Herschalie ““ egisterwertpapiere: nom. RM 43000,— Ablösungsschuld Barguthaben. . . . .. . . . .. . ..... 4 ½ 0 eee mit Zinsscheinen per . 49. llbb1111ö14XA“ de N Goldhypothekten.. 418 241 731 418 241/73
Die Nettobeträge enthalten im Gegensatz zu den Bruttobeträgen die Zahlen, die sich nach Absonderung des 8 % igen Verwaltungskostenbeitrags ergeben. Der Senat hat nach erneuter Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bank — abweichend von seinem Beschluß vom 19. Dezember 1924 — am 10. Juli d. J. beschlossen, der Hypothekenbank gemäß Artikel 76 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 die “ Beitrages zur Teilungsmasse aus ihrem Vermögen aufzuerlegen, und zwar in der Höhe, die dem der Bank zustehenden Verwaltungskostenbeitrag für die restliche noch nicht verteilte Teilungsmasse gleichkommt. Der Senat ist damit einverstanden, daß die Bank den Beitrag dadurch leistet, daß sie auf die Erhebung des Verwaltungskostenbeitrags für die restliche Teilungsmasse verzichtet. 1 Nach diesem Senatsbeschluß vom 10. Juli, dessen Wirksamkeit die Bank auf den 1. Juli zurückdatiert, werden für den Gesamtbestand der Teilungsmasse in Zukunft die Bruttobeträge anstatt der Nettobeträge maßgebend sein. Die Buch⸗ führung der Teilungsmasse erfolgt deshalb ab 1. Juli 1929 nur noch in Bruttozahlen. Nur diese kommen noch zur Veröͤffentlichung. . Aufwertungshypotheken und ansprüche sind wie bisher mit dem Nennbetrag eingesetzt, enthalten also auch noch die zu erwartenden Ausfälle. Diese sind nur insoweit abgesetzt, als sie bereits feststehen. Für unbekannte Berechtigte sind von der Bank in das Depot genommen: Für Inhaber nicht präsentierter Pfandbriefe alter Währung im Goldmarkbetrage von 6 266 300,— b nom. GM 626 630,— 4 ½ % ige Liquidationsgoldpfandbriefe Em. L mit Halbjahrszinssch. p. 1. 10. 1927, nom. GM 375 980,— 4 ½ % ige Liquidationsgoldpfandbriefe Em. L mit Halbjahrszinssch. p. 1. 10. 1928, Stück 6266,3 Anteilscheine mit Ratenscheinen Nrn. 2— 4, für Inhaber nicht präsentierter Ratenscheine Nr. 1 zu Stück 21 163 Anteilscheinen nom. GM 1 269 780,— 4 ½ % ige Liquidationsgoldpfandbriefe Em. L. mit Halbjahrszinssch. p. 1. 10. 1928. Hamburg, im August 1929. 1
[46795]
Aktiengesellschaft für Metall⸗ industrie vormals Gustav Richter, Karlsruhe⸗Rheinhafen.
Wir laden unsere Herren Aktionäre zu der am Samstag, den 21. September 1929, im Hotel zur Post in Pforzheim vormittags 11 ½ Uhr stattfindenden 30. ordentlichen Generalversamm⸗
lung ergebenst ein. Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresberichts und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für die Zeit vom 1. 7. 1928 bis 30. 6.1929 sowie Beschlußfassung hierüber. 1
2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.
4. Zuwahl zum Aufsichtsrat.
Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben sich über ihren Aktienbesitz
bis spätestens 18. September d. J., nach⸗ mittags 4 Uhr, bei der Direktion, Karls⸗ vuhe Hafen Südl. Uferstr. Nr. 5, aus⸗ zuweisen zwecks Entgegennahme von Ein⸗ trittskarten zur Generalversammlung. Karlsruhe, im August 1929. Der Vorstand. Ernst Seitz.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering)
in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbetlage und
als Mitglied des Ausfsichtsrats unserer Gesellschaft niedergelegt hat. 8
zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
dem Sozialpolitischen Ausschuß als
.
Erscheint an jedem Wochentag abends. ꝙ vierteljährlich 9 ℛ.ℳ Alle Bestellungen an, in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 32. ie werden nur gegen bar oder vorhe einschließlich des Portos abgegeben.
Postanstalten nehmen ür Selbstabholer auch die Geschäftsstelle
Einzelne Nummern kosten 30 , — Beilagen kosten 10 ℛ S ge Einsendung des Betrages
druck strichen)
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛ.ℳ espaltenen Einheitszeile 1,75 A.ℳ ☚ nimmt an die telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. * sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbefondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ einmal unterstrichen) oder dur ervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 4
einer drei Geschäfts
lle Druckaufträge
ettdruck (zweimal unter⸗
Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573,
8
Nr. 190. Reichsbankgirokonto.
Berlin, Freitag,
Poftscheckkonto: Berlin 41821.
den 16. August, abends.
Inhalt des amtlichen Teiles:
18 Deutsches Reich.
Verordnung über eine Aenderung der Schiedsamtsordnung.
Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 44 des Reichsgesetz⸗ blatts, Teil II.
über eine Aenderung der Schiedsamtsordnung. Vom 14. August 1929.
ö. Auf Grund des § 368 der Reichsversicherungsordnung wird die Verordnung über Geschäftsgang, Verfahren und Tragung der Kosten der Schiedsämter (Schiedsamtsordnung) vom 8. April 1925 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 88) wie folgt geändert: Dem § 2 Abs. 2 wird als dritter Satz angefügt: Wird nach Anordnung der obersten Verwaltungsbehörde dder Geschäftsbericht des Schiedsamts im Rahmen des Geschäftsberichts des Oberversicherungsamts, bei dem es gebildet ist, erstattet, so erhält das Reichsschiedsamt lediglich eine Abschrift des sich auf das Schiedsamt be⸗ ziehenden Teils. II. Diese Verordnung tritt mit der Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. 88
Berlin, den 14. August 1929. Das Reiichsversicherungsamt. 8 8— . Schäffer.
.“ ₰ 9*
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 44 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
die Bekanntmachung über die Ratifikation des Internationalen Abkommens zur Vereinfachung der Zollförmlichkeiten und des dazu⸗
gehörenden Protokolls vom 3. November 1923 durch Brasilien, vom 8. August 1929, und
die Bekanntmachung über die Kündigung des deutsch⸗schwedischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags, vom 10. August 1929. rhh.
Umfang t Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 16. August 1929.
8
Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg. 8
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich siamesische Gesandte Seine Durchlaucht z Vipulya ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die
Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
rank hat Berlin
Der österreichische Gesandte Dr. Felix ührt Legationsrat
verlassen. Während seiner Abwesenheit Dr. Pacher die Geschäfte der Gesandtschaft.
Parlamentarische Nachrichten.
zestern vormittag 11 Uhr fanden in der Reichskanzlei bwischen sämtlichen in Berlin anwesenden Reichsministern und
en Vertretern der Regierungsfraktionen des Reichstags Be⸗ prechungen über die Reform der Arbeitslosen⸗ versicherung statt. Von Parlamentariern nahmen an den Beratungen teil die sozialdemokratischen Abgeordneten Dittmann, Wels und Dr. Hertz, für das Zentrum die Abgeordneten Dr. Per⸗ itius, Dr. Brüning, Esser und Frau Teusch, für die Deutsche Volkspartei Dr. Scholz und Dr. Pfeffer, für die Demokraten Frau Dr. Bäumer und Schneider, für die Bayerische Volkspartei der Abg. Leicht. Nach Schluß der nur kurze Zeit dauernden Ver⸗ aandlungen wurde, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher
Zeitungsverleger mitteilt, folgendes Kommuniqué ausgegeben: In
der heutigen EEEE““ der Regierungsparteien wurde das Problem der Arbeitslosenversicherungsreform in einem Vortrag des Reichsarbeitsministers erörtert. Nach eingehender Aussprache bestand allerseits Einverständnis darüber, in den nächsten Tagen zu einer Vereinbarung zu gelangen. Die Reichs⸗ regierung wird bemüht sein, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der t eratungsunterlage dienen oll. Man verständigte sich außerdem über die morgen beginnende lufnahme weiterer interfraktioneller Besprechungen.
Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichstags trat gestern nachmittag zum . nach der Sommerpause unter dem Vor⸗ sitz des Abg. Esser (Zentr.) zusammen, um die Fragen der Arbeitslosenversicherung zu beraten.
Der Reichsarbeitsminister Wissern erklärte nach dem Be⸗ richt des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, daß die Reichsregierung leider nicht in der Lage sei, dem Ausschusse schon jetzt eine fertige Vorlage zu unterbreiten. Das Reichsarbeits⸗ ministerium habe zwar dem Kabinett eine Vorlage bereits unter⸗ breitet, und das Kabinett sei auch wohl in den meisten Punkten einig, aber es beständen in einigen Eüe Fragen noch Meinungsverschiedenheiten, über die eine Einigung noch nicht er⸗ zielt werden konnte. Ministerialdirektor Dr. Weigert (Reichs⸗ arbeitsministerium) berichtete alsdann über die Arbeiten der Sach⸗ verständigenkommission. Die Sachverständigenkommission für die Fragen der Arbeitslosenversicherung hat ihre Arbeiten am 27. Juli beendet. Der Bericht erscheint in diesen Tagen als Beilage zum Reichsarbeitsblatt. Dieser Bericht mit allen seinen Anlagen ist ein enen. von beträchtlichem Umfang, und die Leistung, die hinter diesem Bericht steht, ist, wie man sie auch sachlich werten mag, auf jeden Fall beachtenswert. Die Kommission hat in 14 Ver⸗ handlungstagen nicht weniger als 137 Anträge behandelt, An⸗ träge, die von den politischen Parteien, von wirtschaftlichen Ver⸗ einigungen stammten oder aus dem sogenannten Sofortprogramm der II1 vom Sommer des Jahres, das ihr als Material überwiesen war. Sie hat ihre Auffassung in 139 Feststellungen veragelegt. sie hat auch dort, wo sie zu keinen einstimmigen Vorschlägen gelangen konnte — und das war freilich gerade beig den wesentlichsten Fragen nicht so —, doch sehr wertvolle Arbeit geleistet. Sie hat auch dort das Für und Wider Fet ehrt und abgewogen, und sie hat damit den Stellen, die die letzten Ent⸗ scheidungen treffen müssen, die Grenzen gezogen, in denen diese Entscheidungen zu sichern sind. Wie gesagt, eine Leistung, die Respekt verlangt, vor allem auch, weil sie in einer sehr eng be⸗ messenen Zeit verrichtet worden ist weil dann die Zusammen⸗ setzung der Kommission ungewöhnliche Schwierigkeiten bot, und weil es für viele ihrer Mitglieder naturgemäß nicht leicht sein konnte, sich von den Bindungen zu lösen, die ihre Gruppen in dieser oder jener Frage schon eingegangen waren. Dabei sind die Verhandlungen, im ganzen genommen, in einer Sachlichkeit geführt worden, wie man sie in anderen kinfach zusammengesetzten
remien nicht immer findet. Die Kommission hat die Voraus⸗ setzungen der Arbeitslosenunterstützung einer Nachprüfung unter⸗ worfen. Sie hat ihr Augenmerk auf die Fälle mißbräuchlicher Ausnutzung gerichtet, die Arbeitnehmern so gut wie Arbeitgebern vorgeworfen wird. Sie hat sich zweifellos nicht verhehlt, daß mit jedem Versicherungssystem die Gefahr einer mißbräuchlichen Aus⸗ nutzung verbunden ist, es sei denn, daß der Schadensteil der Ver⸗ sscherung völlig unabhängig von jeder menschlichen Einwirkung ist; sie hat sich auch nicht verhehlt, daß Arbeitsmarkt und Arbeits⸗ losenversicherung nicht wie zwei unbeteiligte Erscheinungen nebeneinander stehen, sondern daß von der Arbeitslosenversicherung Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt ausgehen, die niemals ganz beseitigt werden können, weil es sich nicht vermeiden läßt, daß die Tatsache der Arbeitslosenversicherung in den Erwägungen und Entschlüssen der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer eine Rolle spielt. Die Kommission war 18 weiter darüber klar, daß mit der Erörterung der Mißbräuche das finanzielle Problem der Arbeitslosenversicherung nicht . werden kann, daß dieses Problem vielmehr in einer ganz anderen Größenanordnung liegt als die Summe aller Mißbräuche, selbst wenn man sie pessimistisch beurteilt. Wo diese Größenordnung zu suchen ist, war schwer zu entscheiden. Niemand kann mit Sicherheit voraussagen, wie sich der deutsche Arbeitsmarkt auch in den nächsten Jahren entwickeln wird. Vor allem aber wissen wir nicht, welche Ereignisse poli⸗ tischer, wirtschaftlicher oder sozialer Art in den kommenden Jahren den Arbeitsmarkt beeinflussen werden. Wir tun deshalb gut daran, lieber 5 zu rechnen als optimistisch, wenn wir 2. finanzielle Grundlagen für die Arbeitslosenversicherung schaffen wollen. Das war auch die Auffassung bei der ganz über⸗ wiegenden Mehrheit der Kommission, die die Zahl von 1,1 Mil⸗ lionen unterstützten Arbeitslosen in den Berechnungen im Durch⸗ schnitt der kommenden Jahre zugrunde gelegt hat. Die Kom⸗ mission hat einstimmig ausgesprochen, daß es erwünscht sei, auch die Fälle der berufsüblichen Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosen⸗ versicherung zu behandeln. Eine Mehrheit der Kommission war aber der Auffassung, daß das Risiko der berufsüblichen Arbeits⸗ losigkeit zwar wesentlich abweicht von dem Risiko konjunktureller oder struktureller Arbeitslosigkeit, daß es aber doch noch ein Risiko ist, das versichert werden kann. In den Vordergrund ihrer weiteren Uebeelegungen hat die Kommission sodann einen Ge⸗ danken gestellt, der für die öffentliche Erörterung über die berufs⸗ übliche Arbeitslosenversicherung neu ist. Sie hat sich nämlich mit der Frage beschäftigt, ob es angebracht ist, die berufsübliche Arbeitslosigkeit für gh allein zu behandeln, ob sie nicht vielmehr in einem größeren Zusammenhange zu sehen sei. Eine erhebliche Mehrheit der Kommission hat vpege cregen, nicht nur die Fälle der berufsüblichen Arbeitslosigkeit, sondern alle Fälle durch eine besondere Regelung zu erfassen. Nach diesem Vorschlag soll die Höhe der Durchführung allgemein in ein Verhältnis zur Dauer wö. gesetzt werden. Die vollen Leistungen der Arbeitslosenversicherung sollen nur dann gewährt werden, wenn der Arbeitslose vorher etwa 52 Wochen gearbeitet hat, ohne daß dieser Zeitraum durch einen Unterstützungsfall unterbrochen war. Hat er weniger als 52 Wochen gearbeitet, so senkt sich die Unter⸗ stützung nach einer bestimmten Staffelung. So kam man mit anderen Posten, die ein Ersparnisprogramm der Mehrheit bilden, zu Einsparungen, deren Summe 163 Millionen erreicht. Trotz⸗
dem bleiben nach den Voraussetzungen der Kommission 116 Mil⸗
lionen im Jahre noch ungedeckt. Hier setzt nun der Vorschlag der Kommission ein, für eine begrenzte Zeit den Beitrag um
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am 15. Augu
zu erhöhen. Die Erhöhung um ½ vH bedeutet nach den ee vom Jahre 1928 ein Aufkommen von 137 Mil⸗ lionen Mark im Jahre. Sie reicht also aus, um die Lücke zu füllen und die Rücklagen noch um ein weniges zu verstärken. Diese Erhöhung der Beitragsleistun kann aber wahr⸗ 1b vor dem 1. November 1929 nicht in Kraft treten, weil ie Veränderung des Gesetzes soviel Zeit erfordern wird. Deshalb muß der finanzielle Ausgleich durch einen Ueber⸗ brückungskredit herbeigeführt werden. Die Kommission glaubte, daß die Arbeitslosenversicherung diesen Kredit zu erträglichen Bedingungen finden kann, —2 wenn das Reich sie dabei unter⸗ stützt, falls sie auf die Dauer saniert ist. Was die Darlehen betrifft, die das 89 der Anstalt im letzten Winter gewähren mußte, so hat es die 57 der Kommission abgelehnt, sich 2 eine Niederschlagung dieser Darlehen einzusetzen. Auch der Ge⸗ danke, wenigstens einen Teil dieser Darlehen niederzuschlagen, weil der letzte Winter den Charakter einer Naturkatastrophe trug, ist von der Kommission nicht aufgenommen worden. Dagegen hat eine Mehrheit der Kommission vorgeschlagen, das Reich möge diese Darlehen sessen bis zum 1. April 1935 stunden. Die Arbeit der Sachverständigenkommission bedeutet noch nicht die Reform der Arbeitslosenversicherung, ihr Gutachten steht vielmehr mitten im Streit, vor allem auch mitten im politischen Streit. Dennoch wird das Gutachten seine Wirkung ausüben, es wird dazu beitragen, daß die letzten Entscheidungen in der Arbeitslosen⸗ versicherung erreicht werden, die der Sozialpolitiker ebenso dring⸗ lich erwartet wie der Finanz⸗ und Wirischaftspolitiker. MNunmehr schlug der Vorsitzende vor, angesichts des sehr um⸗ fangreichen Materials, das vielen Mitgliedern noch neu sei und von vielen durchgearbeitet werden müsse zunächst die Aussprache u vertagen. Nach kurzer Geschäftsordnungsdebatte stimmte eer Ausschuß mit Ausnahme der Kommunisten diesem Vorschlage zu. — Hierauf vertagte sich der Ausschuß bis zum nächsten Diens⸗ tag. Es sollen dann Vertreter der kommunalen Behörden zum Arbeitslosenversicherungsgesetz sich äußern.
½ v
Handel und Gewerbe. Berlin, den 16. August 192290. 8
Auf Grund § 39 des Börsengesetzes sind zum Börsenhandel zugelassen: 7 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1929, ausgefertigt in Abschnitten zu RM 20 000,— (Buchstabe A) RM 10 000,— (Buchstabe B) RM 5 000,— (Buchstabe C) RM 1000,— (Bu stabe D) RM 500,— (Buchstabe E) RM 100,— (Buchstabe P), Zinstermine am 2. Januar und 1. Juli. Die Schuld⸗ verschreibungen können vom 19. August 1929 ab amtlich notiert werden.
Pzcensestehlung für Kohle, Koks und Briketts G 1929: Ruhrrevier: Gestellt 27 180 Wagen, nicht gestellt — Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des ae. am 16. August auf 170,75 ℳ (am 15. August auf 170,75 ℳ) ür
Telegraphische Auszahlung.
16. August Geld Brief 1,758 1,762 4,166 4,174 1,958 1,962 20,86 20,90 1,998 2,002 20,338 20,378 4,195 4203 0,497 0,499 4,106 4,114
168,06 168,40 5,43 5,44
58,325 58,445
2,488 2492 73,18 73,32 81,32 81,48 10,54 10.56 21,93 21,97
7,364 7,378 111767 111,89
18,76 18,80 111,69 111,91 16,41 16,45 12,413 12,433
91,91 92,09 80,75
80,835
3,040 61,63
15. August Geld Brief 1,7599 1,763 4,168 4,176 1,958 1,962 20,86 20,90 2,005 20,338 4,1945 4,2025 0,497 0,499 4,106 4,114
168,01 168,35 5,425 5,435
58,305 58,425 2,488 2,492 73,17 73,31 81,32 81,48 10,5413 10.563 21,935 21,975 7,365 7,379 111,66 111,88 18,77
18,81 111,69 111,91 16,405 16,445 12,411
12,431
92,09 80,74 80,83 3,040 61,65
112,58
111,86 59,19
Buenos⸗Aires. Caänada . apan . 9 9 2 airo 90 2 9 2 Konstantinopel London.. New York... Rio de Janeiro Uruguau.. Amsterdam⸗ Rotterdam. EEWE“ Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Bucarest... Budapest.. Danzig... Helsingfors. talien.. eeeee openhagen. Lissabon und porto. Oslo..
aris ... rag... eykjavik
(Island) Tö1“ Schweiz... Sofia.. Spanien.. Stockholm und
Gothenburg. Talinn (Reval,
Estland)... Wien
1 Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Lei
100 Pengö 100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Lire 100 Dinar 100 Kr.
100 Escudo 100 Kr. 100 Fres. 100 Kr.
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frcs. 100 Leva 100 Peseten
100 Kr. si112 112,58
100 estn. Kr. 111,64 111,86 100 Schilling] 59,08 59,20
ꝙ 899—
91,91 80,58 80,67 3,034 61,53
112,36
111,64 59,07