1929 / 201 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Aug 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 201 vom 29. August 1929. S. 2.

3. Attathed to this Debenture are 30 coupons and a talon for further coupons. Interest on this Debenture, including additional interest, if any, cal- culated on the dividend paid or declared for the year ending on the preceding 31st December, will be paid annually on Ist July against surrender of the appro- priate coupon. The first interest payment will be made on Ist July, 1929, and will represent interest at five (5) per cent plus additional interest, if any, in respect of the year ending on 31st December, 1928.

4. In the event of the Company increasing its share capital either by the issue of bonus shares or in such a manner that the shareholders have a prefer- ential right to subscribe, a proportionate amount of Debentures will be issued either as a bonus to existing Debenture Holders in proportion to their holdings or existing Debenture Holders will be given the right to subscribe for the new Debentures in pro- portion to their holdings. The new Debentures shall confer the following rights as regards participation in profits.

f the increase in capital should be in the form

of Ordinary shares as above defined, the new- Debentures to be issued sball rank equally in all respects with the present Debentures.

If the increase in capital should be in the form of shares not ranking equally as regards participa- tion in profits with the Ordinary sbares, the new- Debentures to be issued shall carry similar rights as regards participation in profits to the shares then being issuned but shall in all other respects rank equally with and be subject to the same conditions as the present Debentures.

All issues of new Debentures under this clause shall be on such terms that the pesition of the holders of the existing Debentures will not be unfavourably affected by the issue of the new- shares to sbharcholders.

The Company agrees that if at any time the rights attaching to any class of its shares as regards participation in profits shall be altered a correspond- ing alteration shall be made in the rights of the

blative Debentures.

5. The Company reserves the right to redeem this Debenture on any interest date at the price below mentioned on giving three months' previous notice by advertisement in at least one daily news- paper of general circulation in each of the following cities: viz. Stockholm, London, Poris, Berlin, Amsterdam, Zürich, Geneva and New York. The redemption price shall be equivalent to the average quotation of the Debentures for the three months immediately preceding the month in which the notice is given but such price shall not be less than par plus accrued interest, at the rate of five (5) per cent per annum to the redemption date. For the purpose of calculating the average quotation the average of the daily closing prices as shown by the London Stock Exchange Official List issued during the period shallzbe used but if these are not available then the corrésponding prices as shown by the Stockholm Stock Exchange Official List shall form the basis. If there are neither London nor Stock- holm prices available, then the redemption price shall be fixed by an impartial institution to be nominated by the shareholders of the Company in General Meeting. In the event of London Stock Exchange prices being used as a basis for fixing the redemption price, conversion from Sterling into Kronor shall be at the rate of exchange ruling on the last business day in the month of May immediately preceding the date of redemption. The above pro- visions as to redemption shall also apply to any Debentures issued under clause 4 above.

6. In the event of liquidation all Debentures issued simultaneously herewith or subsequently as provided in clause 4 shall be redeemed out of the äassets of the Company at a price to be determined according to the provisions of clause 5 above, before any distribution of such assets is made to the share- holders, but after all other debts of the Company have been paid. In the event of liquidation the three months for which the quotations are to be used for deciding the price of redemption in accord- ance with clause 5 shall be those immediately preceding the month in which the Company is legally placed in liquidation.

7. All payments of principal and interest in respect of this Debenture will be made in Kronor at the Offices of the Company in Stockholm, or at the option of the Holder, in Sterling in London at. London Bankers’' buying rate for sight drafts on Stockholm ruling on the date of presentation for payment of this Debenture or any coupon.

8. The Holder of this Debenture and the Holder of any interest coupon pertaining hereto shall for all

gurposes be treated as the absolute owner of such benture or interest coupon and the Company shall not be affected by any notice to the contrary. Delivery to the Company of this Debenture and of each of the interest coupons pertaining hereto shall be a good discharge to the Company for the moneys represented thereby. 8

3. Der Schuldverschreibung sind 30 Zins⸗ scheine ¹) und ein Talon für weitere Zinsscheine ange⸗ hestet. Am 1. Juli jeden Jahres werden die Zinsen der Schuldverschreibung ausgezahlt nebst Zusatzzinsen, sofern solche auf Grund einer gezahlten oder erklärten Dividende für das an dem vorangehenden 31. Dezem⸗ ber ablaufende Jahr in Betracht kommen. Die erste Zinszahlung ²) wird am 1. Juli 1929 geleistet und umfaßt 5 % Zinsen sowie einen etwaigen Zusatzzins für das am 31.

Dezember 1928 ablaufende Jahr.

4. Erhöht die Gesellschaft ihr Aktien⸗ kapital entweder durch Ausgabe von Gratis⸗ altien oder durch Gewährung eines Be⸗ zugsrechts an die Aktionäre, so wird ein eutsprechender Betrag Schuldverschreibun⸗ gen entweder als Gratisschuldverschrei⸗ bungen an die Inhaber der alten Schuld⸗ verschreibungen nach Maßgabe ihres Be⸗ sitzes ausgegeben, oder es wird den In⸗ habern der alten Schuldverschreibungen nach Maßgabe ihres Besitzes ein Bezugs⸗

frecht auf die neuen Schuldverschreibungen

eingeräumt. Die neuen Schuldverschreibun⸗ gen haben bezüglich der Gewinnbeteiligung die folgenden Rechte:

Wird das Kapital durch Ausgabe von Stamm⸗ aktien der oben beschriebenen Art erhöht, so haben die neu auszugebenden Schuldverschreibungen in jeder Beziehung die gleichen Rechte wie die bestehen⸗ den Schuldverschreibungen.

Wird das Kapital durch Ausgabe von Aktien er⸗ höht, die sich in der Dividendenberechtigung von den Stammaktien unterscheiden, so werden die neuaus⸗ zugebenden Schuldverschreibungen in bezug auf die Gewinnbeteiligung gleiche Rechte haben wie diese neuen Aktien, jedoch im übrigen den bereits be⸗ stehenden Schuldverschreibungen völlig gleichgestellt sein.

Jede nach diesen Bestimmungen vorgenommene Ausgabe neuer Schuldverschreibungen wird unter solchen Bedingungen erfolgen, daß die Stellung der Inhaber der bestehenden Schuldverschreibungen durch die Ausgabe der neuen Aktien an die Aktionäre nicht zu ihrem Nachteil verändert wird.

Die Gesellschaft verpflichtet sich, für den Fall einer Aenderung der irgendeiner Gattung ihrer Aktien bezüglich der Gewinnbeteiligung zustehenden Rechte eine entsprechende Aenderung auch in den Rechten der diesbezüglichen Schuldverschreibungen vorzu⸗ nehmen.

5. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Schuldverschreibung auf jeden Zinstermin unter vorangehender dreimo⸗ natiger Kündigung zu dem nachstehend an⸗ gegebenen Preise zurüchzuzahlen. ²) Die Kündigung wird durch Anzeige in wenigstens einer allgemein verbreiteten Tageszeitung in folgenden Städten bekanntgegeben: Stockholm, London, Paris, Berlin, Amsterdam, Zürich, Genf und New York. Der Rückzahlungspreis soll gleich sein dem Durchschnittskurs der Schuldverschreibungen in den drei, dem Monat, in dem die Kündi⸗ gung ausgesprochen wird, unmittelbar vorangehenden Monaten; dieser Betrag darf jedoch nicht geringer sein als der Nennwert nebst aufgelaufenen 5 % Jahreszinsen bis zum Rückzah⸗ lungstermin ). Für die Errechnung des Durch⸗ schnittskurses ist der Durchschnitt der täglichen während dieses Zeitraums in dem amtlichen Kurs⸗ blatt der Londoner Börse veröffentlichten Schluß⸗ kurse maßgebend; sollten diese nicht erhältlich sein, so gelten die entsprechenden in dem amtlichen Kurs⸗ blatt der Stockholmer Börse notierten Kurse. Stehen weder Londoner noch Stockholmer Kurse zur Ver⸗ fügung, so ist der Rückzahlungspreis von einer unpar⸗ teiischen, durch die Aktionäre der Gesellschaft in der Generalversammlung gewählten Kommission festzu⸗ setzen. Werden die Londoner Börsenkurse für die Festsetzung des Rückzahlungsbetrages benutzt, so wird die Umrechnung von Pfund Sterling in Kronen zu dem am letzten Geschäftstag des Monats Mai, der dem Rückzahlungstermin unmittelbar vorausgeht, geltenden Wechselkurs erfolgen. Diese Rückzahlungs⸗ bedingungen gelten auch für alle gemäß obiger Ziffer 4 ausgegebenen Teilschuldverschreibungen.

6. Im Falle der Liquidation werden alle gegenwärtigen und die gemäß Ziffer 4 später ausgegebenen Schuldverschreibungen aus den Aktiven der Gesellschaft zu einem nach den Bestimmungrn der vorerwähnten Ziffer 5 festgesetzten Preise eingelöst, und zwar ehe etwas aus diesen Aktiven an die Aktionäre ausgezahlt wird, jedoch nach Bezahlung aller anderen Schulden der Ge⸗ sellschaft ⁵). Im Falle der Liquidation müssen die drei Monate, deren Notierungen gemäß Ziffer 5 für die Bestimmung des Rückzahlungspreises maßgebend sind, unmittelbar dem Monat vorausgehen, in dem die Gesellschaft rechtlich in Liquidation tritt.

7. Alle Kapital⸗ und Zinszahlungen aus dieser Schuldverschreibung werden in Kronen am Sitze der Gesellschaft in Stockholm geleistet, oder nach Wahl des Inhabers in Pfund Sterling in London zu dem jeweiligen Londoner Geldkurs für Sichtwechsel auf Stockholm am Tage der Vorlage dieser Teilschuld⸗ verschreibung oder der Zinsscheine zur Zahlung ¹²).

8. Der Inhaber dieser Schuldverschreibung und der Inhaber eines zugehörigen Zinsscheines ist der Gesellschaft gegenüber in jedem Falle als der recht⸗ mäßige Eigentümer der Schuldverschreibung oder des Zinsscheines legitimiert; die Gesellschaft braucht also keine gegenteilige Anzeige gelten zu lassen. Die Entgegennahme dieser Schuldverschreibung und jedes zugehörigen Zinsscheines durch die Gesellschaft gilt für diese als rechtmäßige Entlastung für die

darin verbrieften Beträge.

¹) Die Ausgabe vom 14. März 1929 hat nur 29 Zinsscheine.

²) Für das Jahr 1928.

²) Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Kr. 81 250 000 Schuldverschreibungen nicht einzeln, sondern nur im ganzen zu kündigen.

⁴¹) Siehe jedoch die nachfolgenden Ausführungen über die Rückzahlung der amerikanischen Zertifikate.

³) Besonders auch nach Bezahlung der später erwähnten § 50 000 000 gesicherten Obligationen.

²⁴) Kapital und Zinsen werden nach Wahl der Schuldverschreibungsinhaber auch in Amsterdam, Brüssel, Deutschland, Frankreich und der Schweiz

in der Währung des betreffenden Landes zu dem

jeweiligen Geldkurs für Sichtwechsel auf Stockholm ausgezahlt.

9. In case any Debentures or coupons are lost, duplicates will be issued, after the originals have been declared null and void in accordance with the Law of April Sth, 1927, regarding cancellation of lost instruments.

9. Bei Verlust von Schuldverschreibungen oder Zinsscheinen werden Ersatzstücke ausgegeben, nach⸗ dem die Originalstücke in Uebereinstimmung mit dem Gesetz vom 8. April 1927 betreffend Kraftloserklärung verlorengegangener Urkunden für kraftlos erklärt

worden sind.

10. Diese Schuldverschreibung ist in Schweden nicht stempelpflichtig, da sie gegen eine andere, ordnungsmäßig verstempelte Schuldverschreibung getauscht worden ist.

Die Urkunden der Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung tragen als Ausstellungsdatum den 1. Juli 1928 bzw. 14. März 1929 und sind mit den faksimilierten Unterschriften des gesamten, aus sieben Mit⸗ gliedern bestehenden Verwaltungsrats versehen. Die den Stücken beigegebenen Zinsscheine tragen nur eine laufende Nummer, nicht aber ein bestimmtes Verfalldatum; der am 1. Juli 1929 fällige Zinsschein sür das Jahr 1928 trägt die Nr. 2. Mäntel und Couponbogen bilden ein einheitliches Ganzes.

Die Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung und die Zinsscheine verjähren nach 10 Jahren.

Die Kr. 81 250 000 Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung, die den Gegenstand dieses für die Cinführung an den Börsen zu Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg bestimmten Prospektes bilden, sind an den Börsen zu New York, Boston, Amsterdam, London, Stockholm, Pari (bis jetzt nur Kr. 65 000 000 erste und zweite Ausgabe), Basel, Bern, Genf, Lausanne und Züri zur amtlichen Notierung zugelassen.

An der New YPorker Börse sind die Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung nur in ameri⸗ kanischen, auf Namen lautenden, je Kr. 20 darstellenden Zertifikaten lieferbar, die von der Lee, Higginson Trust Company in Boston als Hinterlegungsstelle für die Schuldverschreibungen gemäß Hinterlegungs⸗ vertrag vom 1. September 1928 ausgegeben werden. Die Inhaber der amerikanischen Zertifikate ge⸗ nießen die gleichen Rechte und Vorrechte, die mit den Schuldverschreibungen selbst verbunden sind, jedoch mit dem Unterschied, daß alle Zahlungen von Kapital und Zinsen in Golddollars der Vereinigten Staaten zur gegenwärtigen Parität von 1 Kr. = § 0,268 geleistet werden.

Die Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung sind nach den vorstehend abgedruckten Anleihe⸗ bedingungen bei Kündigung durch die Gesellschaft und im Liquidationsfalle zu einem Preise rückzahlbar, der dem Durchschnittskurse der drei vorangehenden Monate entspricht, mindestens jedoch zu Pari, zus lich aufgelaufener Zinsen von 5 % jährlich. In dem oben erwähnten Hinterlegungsvertrag mit der Lee, Higginson Trust Company verpflichtet sich die Gesellschaft zugunsten der Inhaber der amerikanischen Zertifikate, die gemäß Vertrag hinterlegten Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung nicht zur Rückzahlung zu kündigen, wenn nicht der Durchschnitts⸗ kurs der drei Monate, die dem Monat der Kündigung vorangehen, gleich oder höher ist als das Fünffache des Nennwerts der Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung. Auch wird sich nach dem Vertrag der im Falle der freiwilligen Auflösung der Gesell⸗ schaft auf die Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung zahlbare Betrag auf minde⸗ een⸗ das Fünffache ihres Nennwerts beziffern. Bei einer Kündigung der Schuldver⸗

reibungen durch den Gläubiger, die vom Jahre 2003 ab zulässig ist, erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert.

Um den europäischen Inhabern der Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung den Handel an der New Yorker Börse zu erleichtern, sind Maßnahmen getroffen, wonach die Schuldverschreibungen in London bei dem Bankhause Higginson & Co., in Stockholm bei der Skandinaviska Kreditaktiebolaget, in Amsterdam bei der N. V. Hollandsche Koopmansbank und in Genf bei der Socisté Financière pour Valeurs Scandinaves en Suisse hinterlegt (die Gesellschaft hat sich verpflichtet, bis Ende Dezember 1929 auch in Berlin eine Hinterlegungsstelle einzurichten) und dagegen in New York bei Lee, Higginson & Co. oder in Boston bei Lee, Higginson Trust Company die den hinterlegten Schuldverschreibungen mit Zusatzver⸗ zinsung entsprechenden Beträge von amerikanischen Zertifikaten in Empfang genommen werden können; umgekehrt können eingetragene Inhaber von amerikanischen Zertifikaten gegen Uebergabe ihrer in blanco indossierten Zertifikate in New York oder Boston den entsprechenden Betrag von Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung in London, Stockholm, Amsterdam oder Genf und künftig auch in Berlin beziehen. Der Umtausch wird kostenlos durchgeführt; wird telegraphische Erledigung gewünscht, so sind die Tele⸗ grammspesen von der den Tausch vornehmenden Partei zu tragen. Dieses Recht der Inhaber, ihre Schuldverschreibungen mit eee; zu hinterlegen und dagegen amerikanische

ertisikate einzutanschen, wird bis zur erfolgten Rückzahlung der Schuldverschreibungen in Kraft bleiben. Auf Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung, die im Austausch gegen ameri⸗ kanische Zertifikate ausgegeben werden, wird die schwedische und die holländische Wertpapiersteuer von der Gesellschaft zu den gegenwärtig geltenden Sätzen entrichtet, desgleichen auch die englische Wertpapier⸗ steuer, jedoch mit der Einschränkung, daß diese, soweit sie über den Satz von sh 12 für Kr. 500 nom. hinaus⸗ geht, was bei den Stücken über Kr. 20, Kr. 40 und Kr. 100 der Fall ist, von der den Austausch vornehmenden Partei bezahlt werden muß.

10. This Debenture is not liable for stamp duty in Sweden as it has been exchanged for another Debenture which has been duly stamped.

Gesicherte Obligationen.

Gleichzeitig mit der im März 1929 vorgenommenen Emission von Kr. 16 250 000 neuen Schuld⸗ mit Zusatzverzinsung hat die Gesellschaft auf Beschluß ihres Verwaltungsrats vom 5. März 1929

§ 50 000 000 5 %ige durch Effekten gesicherte Goldobligationen mit Optionsrecht ausgegeben, wovon § 30 000 000 in den Vereinigten Staaten von Amerika, § 10 000 000 in London, 8 4 000 000 in Stockholm und je 8 3 000 000 in Holland und in der Schweiz Anfang März 1020 gum Kurse⸗ von 98 9% zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt worden sind. Die Ausgabe weiterer mit gleichen Rechten ausgestatteter gesicherter Sbligationen ist zulässig.

Im Falle der Liquidation der Gesellschaft stnns die Kapital⸗ und Zinsforderungen aus den Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung erst zu befriedigen, nachdem alle anderen Schulden der Gesellschaft, besonders auch die gesicherten bligationen, bezahlt worden sind.

Die gesicherten Obligationen werden bis zum 1. März 1959 aus einem Tilgungsfonds (Sinking Fund) getilgt, dessen Mittel zum Ankauf gesicherter Obligationen zu höchstens 105 % zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verwenden sind. Kann keine genügende Anzahl gesicherter Obligationen gekauft werden, so werden weitere Obligationen zu 105 % ausgelost. Die Gesellschaft hat sich das Recht vorbehalten, die Anleihe jederzeit ganz oder teilweise zum Kurse von 105 % nebst aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen.

Jede gesicherte Obligation ist mit einem von der Obligation untrennbaren Optionsrecht ausgestattet verart, daß jederzeit bis zum 31. Dezember 1930 (oder im alle der vorzeitigen der gesicherten Obligationen bis einschließlich zum age der Rückzahlung) für je § 500 gesicherte Obligationen 8 je Kr. 20 Nennwert dar⸗ stellende amerikanische Zertifikate über Schuldverschreibungen mit Zusatzverzinsung zum Preise von 45 je amerikanisches Zertifikat bezogen werden können.

Die gesicherten Obligationen sind gemäß einem Anleihevertrag ausgegeben, kraft dessen die Lee, Higginson Trust Company in Boston zum Treuhänder bestellt ist. Die Obligationen sind diesem Vertrag zufolge gesichert durch ein beim Treuhänder oder bei der als Hinterlegungsstelle dienenden Skandinaviska Kreditaktiebolaget in Stockholm zu hinterlegendes Efsektendepot der nachfolgenden Art:

a) Obligationen oder kurzfristige Schuldscheme, die ausgegeben oder verbürgt sind durch einen unabhängigen Staat oder einen politischen Teil eines solchen, einschließlich solcher Gemeinden, die berechtigt sind, Schuldverschreibungen oder Schuldscheine auszugeben oder zu verbürgen und mindestens 300 000 Einwohner haben; 1“

b) Obligationen oder kurzfristige Schuldscheine, die ausgegeben oder verbürgt sind durch Hypotheken⸗ banken oder ⸗institute (an denen die Gesellschaft beteiligt sein darf, aber nicht zu sein braucht) und gesichert sind durch Hypotheken auf ländlichen oder städtischen Besitz oder die kraft eines besonderen Gesetzes Vorzugsrechte an solchem Besitz haben; b 1 1

c) Aktien von Eisenbahn⸗ und anderen Gesellschaften, deren Dividende bis zu einem gewissen Mindest⸗ satz durch einen unabhängigen Staat verbürgt wird oder die in anderer Weise staatlich garantiert sind.

8 5 Es sind bis auf weiteres die nachstehenden sich im Besitz der Gesellschaft befindenden Werte ver⸗

ändet: b

8 7 000 000 6 % ige Dollarobligationen des Serbisch⸗Kroatisch⸗Slowenischen Königreichs, fällig 1958;

§ 6 000 000 6 % ige Dollarobligationen der Republik Lettland, fällig 1964;

§8 5 100 000 7 % ige Dollarobligationen der Republik Polen, fällig 1945;

§ 1 973 275 8 % ige Dollarobligationen der Republit Ecuador, fällig 1953; 1 3

§ 1 000 000 7 % ige Dollarobligationen der Hypothekenbank Ecuador, fällig 1949 (garantiert durch die Republik Ecuador);

8 4 768 693 8 ½ % ige Obligationen der Republik Griechenland, fällig 1954 (Gegenwert von £ 979 902);

§ 1 852 628 4 %ige Obligationen des Königreichs Rumänien, fällig 1968 (Gegenwert von 380 690);

§ 13 477 576 3 % ige und 4 %ige Rente der Republik Frankreich (Gegenwert von f. Frs. 344 000 000);

5 2 000 000 7 % ige Dollarobligationen des Monopolinstituts des Königreichs Rumänien, fällig 1959 (garantiert durch das Königreich Rumänien); 8 1

8 2 224 640 Vorzugsaktien der Belgischen Nationalen Eisenbahngesellschaft (6 % Dividende garantiert

1b durch die Belgische Regierung) (Gegenwert von Belgas 16 000 000);

8 2 858 400 8 % ige Obligationen der Preußischen Hypothekenbank, fällig 1959 (Gegenwert von RM 12 000 000); b

§ 12 000 000 5 ½ % ige Dollarobligationen der Genossenschaft zur Finanzierung der Bodenreform in Ungarn, fällig 1979.

§ 60 255 212 Gesamtnennwert.

Der gesamte Nennwert dieser Effekten beträgt mehr als 120 % des gesamten Nennwertes der § 50 000 000 gesicherten Obligationen; der jährliche Ertrag aus den genannten Effekten beläuft fich, die gegenwärtig hierauf bezahlten Zinsen und verbürgten Dividenden zugrunde gelegt, auf mehr als 120 90 des jährlich für die Zinszahlung auf die gesicherten Obligationen erforderlichen Betrages von 8 2 500 000. Die Gesellschaft hat sich in dem Vertrag mit dem Treuhänder verpflichtet, falls das Verhältnis zwischen dem Nennwert der verpfändeten Effekten und dem Nennwert der ausstehenden gesicherten Obligationen oder das Verhältnis zwischen den Erträgen aus den verpfändeten Werten und dem für die jährliche Zins⸗ zahlung auf die ausstehenden gesicherten Obligationen erforderlichen Beträge zu irgendeinem eitpunkte weniger als 120 %% ausmachen sollte, weitere gleichwertige Effekten aus ihrem Besitz zu hinterlegen, um das erwähnte Deckungsverhältnis von 120 % wiederherzustellen. 18

Die gesicherten Obligationen sind an den Börsen zu Genf, Basel, Zürich, Bern und Lausanne zugelassen; Verhandlungen über ihre Einführung an den Börsen zu New York, Boston, London, Amsterdam, Paris und Stockholm sind eingeleitet.

Nr. 201.

Immobilien..

ebee]; Hypothekarisch gesicherte Darlehe

8 Darlehen gegen andere Sicher⸗

Kr. 5 280 605,17

Steuern (der Steuerrücklage des Vor⸗

eines

gereicht.

zum Deutschen Reich

——— -—

8

3

Zweite Anzeigenbeilage

sanzeiger und Preußischen Staats

anzeige

8

1929

7. Aktiengesellschaften.

Aktiebolaget

Kreuger & Toll in Stockholm.

8*

(Schluß) 8

Stockholms Intecknings Garanti Aktiebolag, Stockholm.

Aktienkapital: Kr.

18 000 000.

Beteiligung der A.⸗B. Kreuger & Toll: Kr. 1 800 000.

Dividenden: 1926, Die Aktien sind an der Stockholmer Börse notiert.

am

1927 und 1928 je 15 %.

Die Bank ist 1869 gegründet. Es ist die einzige Bank Schwedens, die berechtigt ist, owohl gewöhn⸗ liche Bank⸗ als auch Hypothekengeschäfte zu betreiben. Bilanz der Stockholms Intecknings Garanti Aktiebolag

31. Dezember 1928.

Berlin, Donnerstag, den 29. Auguft

Aktienkapital:

1 500 000 Stammaktien

Kraftaktiebolag, Hammarsforsen. Kr.

. 3 000 000 Vorzugsaktien

mit gleichem Stimmrecht.

Beteiligung der A.⸗B. Kreuger & Toll: Kr. 1 002 300 Stammaktien,

Kr.

Bisher keine Dividenden.

1 700 000 Vorzugsaktien.

Die Gesellschaft hat in dem Gebiet der Holz⸗ und Papierindustrie Schwedens ein Wasser⸗

kraftwerk von 27 000 Ps errichtet, das

Sundsva

Stockholm,

Passiva.

9 8 2 2 2 2 22 .

Ausländische Bankguthaben Obligationden ..

(1697 Posten.. eeö1ö11ö1öe“]; s“ Baugelder, Scheckrechnungen und e] Andere Rechnungen . Gewinnverteilung: 15 % Dividende Kr. 2 700 000,— Steuerrücklage 500 000,— Vortrag a. 1928 2 086 666,14

145 861 136

16 339 596 2 299 674

8 861 491 2 223 298

Kr.

1 188 677ʃ94 2 000 000⁄—- 1 521 741 35 696 433 1 281 401

nungen..

Sparkassenkonten Tilgbare Obligationen der G. Kündbare Obligationen Schwedische Banken. Ausländische Banken . Andere Rechnungen.. Aktienkapital.

““ Bürgschaften 1 480 200,—

217 273 452 96]

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1928.

Scheckkonten und laufende Rech⸗

Depositenkonten mit 4mo atiger Kündigungsfrist . . 4 930 105

. 107 993 100

Zur Verfügung der Generalver⸗

Giroverpflichtungen 1 220 185,08

8 736 025 16 204 938

27 726 000 8 068 000

113 634 4 508 064 18 000 000 15 000 000

5 286 666 Dresdner Bank.

217 273 452 96 Haben.

jahres entnommen) 489 521,45 Verwaltungskosten u. Verschiedenes. bb“]; Zur Verfügung der Generalversamm⸗

ͤ111211A1““

5 286 666

Kr. EE11“ rovisionen und Aufgeld .

1 094 532 74 Eingegangene abgeschriebene Forde⸗

25 000 rungen . 8 .

Vortrag aus dem Vorjahre

Allgemeine Feuerassekuranz Aktiengesellschaft, Hamburg. Dritte Bekanntmachung. Aufforderung zum Umtausch der Aktien über je 60,— mit 25 % Einzahlung.

Wir fordern hiermit auf Grund der 7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Coldbilanzen vom 7. Juli 1927 und unter Hinweis auf die

1. Bekanntmachung vom 8. Juli 1929 di

Inhaber der Aktien unserer Gesellschaft, lautend über je RM 60,— mit 25 % Einzahlung zum dritten Male auf, diese Aktien nebst den dazu gehörigen Gewinnanteilscheinbogen mit Gewinn⸗ anteilscheinen für 1929 ff. in Begleitung arithmetisch geordneten Num⸗ mernverzeichnisses in doppelter Aus⸗ fertigung bis zum 30. November 1929 einschließlich zum Umtausch in Aktien über je RMN 100,— mit

25 % Einzahlung

bei unserer Gesellschaftskasse, Ham⸗ burg, Beim alten Rathaus, Patrio⸗ tisches Gebäude, während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Gegen Einreichung von 5 Aktien über je RM 60,— mit 25 % Einzahlung mit

1 Gewinnanteilscheinen für 1929 ff. wer⸗

den drei Aktien über je RM 100,— mit 25 % Einzahlung mit Gewinnanteil⸗ scheinen Nr. 1 ff. ausgereicht. Beträgt der Gesamtnennbetrag der von einem Aktionär eingereichten Aktien nicht RM 300,—, oder ist er nicht durch 300 teilbar, so wird für je RM 100,— Aktiennennbetrag eine Aktie über RM 100,— mit 25 % Einzahlung mit Gewinnanteilschein Nr. 1 ff. aus⸗ Wir sind bereit, den An⸗ und erkauf von für die

nach öglichkeit zu ver⸗

Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden erfolgt gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien aus⸗ gestellten Fanhangs hescheinigungen bei Unserer Gesellschaftskasse. Die Bescheini⸗ ungen sind nicht übertragbar. Wir fas berechtigt, aber nicht verpflichtet, ie Legitimation der Vorzeiger der Empfangsbescheinigungen zu prüfen. Diejenigen Aktien unserer Gesell⸗ schaft über je RM 60,— mit 25 % Ein⸗ zahlung, die nicht bis zum 30. November 1929 einschließlich bei uns eingereicht worden sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Das gleiche ilt von eingereichten Aktien über je RM 60,— mit 25 % Einzahlung, die die zum Er⸗ satz durch drei Aktien unserer Gesell⸗ chaft über je RM 100,— mit 25 % inzahlung erforderliche Zahl nicht er⸗ rescen und weder in Aktien über je RM 100,— mit 25 % Einzahlung um⸗ etauscht, noch uns zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ fügung gestellt worden sind. Die auf ie für kraftlos erklärten Aktien über le RM 60,— mit 25 % Einzahlung entfallenden Aktien unserer Gesellschaft über je RM 100,— mit 25 % Ein⸗ ahlung werden nach Maßgabe des Ge⸗ etzes verkauft. Der Erlös wird ab⸗

6 406 198

Uüglich der entstandenen Kosten an die erechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt.

Die Inhaber der umzutauschenden Aktien über je RM 60,— mit 25 % Einzahlung können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der ersten Bekanntmachung vom 8. Juli 1929 im Reichsanzeiger, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der 8* Be⸗ kanntmachung über die Aufforderung zum vnns. durch schriftliche Er⸗ klärung bei unserer Gesellschaft Wider⸗ spruch gegen den Umtausch erheben. Außer der Abgabe der schriftlichen Wider⸗ prucherklärung gegenüber unserer Ge⸗ ellschaft ist zur ordnungsgemäßen Er⸗

bung des Widerspruchs erforderlich, daß der widersprechende Aktionär seine Aktien oder die über sie von einem Notar, der Reichsbank oder einer Effektengirobank ausgestellten Hinter⸗ legungsscheine bei unserer Gesellschafts⸗ kasse hinterlegt und dort bis zum Ab⸗ lauf der Widerspruchsfrist beläßt. Ein etwa erhobener Widerspruch verliert seine Wirkung, falls der Aktionär die interlegten Aktienurkunden vor Ab⸗ auf der Widerspruchsfrist zurückfordert.

Erreichen die Anteile der Inhaber der Aktien über je RM 60,— mit 25 % Einzahlung, die rechtmäßig Widerspruch eingelegt haben, zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrags der Aktien über je RM 60,— mit 25 % Einzahlung, so wird der Widerspruch wirksam und der zwangsweise Umtausch der Aktien nach Maßgabe des Gesetzes unterbleibt. Die Urkunden vr . Inhaber von Aktien über je RM 60,— mit 25 % Einzahlung, die nicht Widerspruch er⸗

ben haben, werden auch in diesem

Fall als freiwillig zum Umtausch eingereicht umgetauscht, sofern nicht von den Aktionären bei Einreichun der Aktien zum Umtausch ausdrückli das Gegenteil bemerkt ist.

Hamburg, 26. August 1929.

Allgemeine Feuerassekuranz Aktiengesellschaft. Der Vorstand. F. Bärwinkel.

[46491] Zweite Bekanntmachung

über den Umtausch von Aktien über

je nom. RM 50,— der Maschinenbau⸗

letien⸗Gesellschaft vorm. Beck & Henkel, Kassel.

Bema § 2 der 7. Verordnung zur Durchführung der über Goldbilanzen vom 7. 8 1927 fordern wir hiermit die Inhaber von Stamm⸗ aktien unserer Gesellschaft auf, ihre Aktien nebst dazugehörigen Gewinn⸗ anteilscheinbogen mit laufenden Ge⸗ winnanteilscheinen bzw. nur mit Er⸗ neuerungsscheinen sowie einem avithme⸗ der sh ht Nummernverzeichnis in

der Zeit bis zum 15. Januar 1930 einschließlich zum Umtausch in Aktien über je nom. RM 200,— in Kassel: bei der Dresdner Bank Filiale Kassel, bei der Firma L. Pfeiffer, bei der Darmstädter und National⸗ bank K. a. A. Filiale Kassel, in Berlin: bei der Dresdner Bank,

1“ 8 8

. . [4 122 631/73 8 809 850/31 Hamburg, 2 152 50 . . [1 471 564 34

6 406 198/[88

bei der Firma J. Dreyfus & Co., bei der Darmstädter und National⸗ bank K. a. A., in Frankfurt a. M.: bei der Dresdner Bank in Frank⸗ furt a. M., bei der Firma F. Dreyfus & Co., bei der Firma Baruch Strauß, bei der Darmstädter und National⸗ bank K. a. A. Filiale Frankfurt a. M., in Marburg a. L.: bei der Firma Baruch Strauß, bei der Firma L. Pfeiffer Depositen⸗ kasse Marbung, in Wiesbaden: bei der Dresdner Bank Filliale Wiesbaden, bei der Darmstädter und National⸗ bank K. a. A. Filiale Wiesbaden, in München: bei der Dresdner Bank Filiale München, bei der Darmstädter und National⸗ bank K. a. A. Filiale München während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. gen Ablieferun von vier Aktien über je RM 50,— wird eine Aktie über RM 200,— mit lau⸗ fenden Gewinnanteilscheinen Nr. 1 uff. ausgereicht. Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot schlossen haben, wird keine Provision be⸗ rechnet. Desgleichen ist der Umtausch provisionsfrei, falls die Einreichung der Aktien an den Schaltern der o Stellen erfolgt. wird die üb 8 Provision in An⸗

rechnung gebracht.

Leuns Feine⸗ tellen sind bereit, nach Möglichkeit den Spitzenausgleich zu vermitteln.

Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden erfolgt gegen Rückgabe der sbern die 88 8 n 4 Nsilwe ans gestellten Empfangsbescheinigungen be derjenigen Stelle, von der die Bescheini⸗ gungen ausgestellt worden sind. Die Bescheinigungen sind nicht über⸗ tragbar. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheini⸗ gung zu prüfen.

Diejenigen Aktien unserer Gesellschaft über nom. RM 50,— die nicht bis zum 15. Januar 1930 einschließlich ein⸗ gereicht worden sind, werden nach Maß⸗ gabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden.

Das gleiche gilt von eingereichten Aktien, die die zum Ersatz durch Aktien unserer Gesellschaft über RM 200,— er⸗ forderliche Zahl nicht erreichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Die auf die für kraftlos er⸗ klärten Aktien entfallenden Aktien unserer Gesellschaft über RM 200,— werden nach Maßgabe des Gesetzes ver⸗ kauft. Der Erlös wird, abzüglich der entstehenden Kosten, an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt.

Die Inhaber der umzutauschenden Aktien über RM 50,— können, soweit die Zahl der in ährem Besitz befindlichen Aktien über RM 50,— nicht zum Empfang von Aktien über je RM 200,— ausreicht, innerhalb von drei Monaten

nach der ersten Veröffentlichung dieser

1“ 8 88

84 500 Stück über je Kr. 500 Serie M Nr.

in Stockholm zum Handel und zur Notierung an den Börsen zu Berlin Die Umrechnung findet auf Beschluß der Zulassungsstell. verschreibungen werden ohne Berechnung von Stückzinsen gehandelt.

Berlin, Köln, im Juli 1929. Berliner Handels⸗Gesellschaft.

2 L. Behrens & Söhne. Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Hamburg Simon Hirschland. M. M. Warburg & Co.

in anderen Fälken

im Juli 1929.

G nfang 1928 in Betrieb genommen worden ist. Bereits bestehe Verträge 1“ eine wirtschaftliche Ausnutzung der erzeugten Energie. Die Städte Härnösand 8

u

sowie eine Anzahl Industriegesellschaften werden jetzt von der Gesellschaft mit elektrische versehen. Die Anlage kann 8— auf 50 000 Ps v82 2 us atabens

Die Aussichten der Aktiebolaget Kreuger & Toll für das laufende Jahr sind günstig.

Aktiebolaget Kreuger & Toll.

Ivar Kreuger.

Auf Grund des vorstehenden Prospektes sind 1 W“ r. 81 250 000 Schuldverschreibungen mit 5 % iger fester Berzinsung und Zusatz⸗

78 verzinsung, beides ab 1. Januar 1928 (Zinsen und Zusatzzinsen jeweils a

1. Juli für das vorangegangene Jahr, erstmalig am 1. Juli 1929 für 192 zahlbar), 430 000 Stück über je Kr. 20 Serie I Nr. 1— 430 000, 250 000 Stück über je Kr. 40 Serie K Nr. 1— 250 000, 204 000 Stück über je Kr. 100 Serie L Nr. 1 204 1 84 500 der Aktiebolaget Kreuger & Toli

Deutsche Bank.

Mendelssohn & Co.

““ ““]

8 8G

„Frankfurt a. M. und Hamburg zugelassen worden. ben mit RM 112,50 für je Kr. 100 statt. Die Schuld⸗

8 Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft. Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien. Deutsche Unionbank Aktiengesellschaft. Direction der vren ieehes⸗ Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft. Lazard Speyer⸗Ellissen Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Frankfurt a. M., im August 1929.

A. Levy.

Deutsche Bank Filiale Frankfurt.

Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Frankfurt (Main). Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale Frankfurt a. M.

Dresdner Bank in Frankfurt a. M.

Kr. Mitteldeutsche Creditbank Niederlassung der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft Lazard Speyer⸗Ellissen Kommanditgesellschaft auf Aktien.

im August 1929.

Deutsche Bank Filiale Hamburg. Commerz⸗ und

Dresdner Bank in Hamburg. Norddeutsche Bank in Hamburg.

Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger, Nr. 189 vom 15. August 1929, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der letzten Bekanntmachung über die ucsorderung zum Umtausch durch schriftliche Erklärung bei unserer Ge⸗ sellschaft Widerspruch gegen den Um⸗ tausch erheben. Außer der Abgabe viser erttmcen Widerspruchserklärung gegenüber unserer Gesellschaft 88 zur ordnungsmäßigen Erhebung des Wider⸗ spruchs erforderlich, daß der wider⸗ Fprechende Aktionär seine Aktien oder ie über sie von einem Notar, der Reichsbank oder einer Effektengirobank ausgestellten Hinterlegungsscheine ent⸗

Kassel oder bei den oben bezeichneten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist beläßt. Ein etwa erhobener Widerspruch ver⸗ liert seine vvvSes; falls der Aktionär die hinterlegten Aktienurkunden bzw. Fhaeerlegungescfetme vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurückfordert. Erreichen die Anteile der Inhaber der Aktien über je RM 50,—, die recht⸗ mäßig Widerspruch eingelegt haben, Le. den zehnten Teil des Gesamt⸗ betrags der Aktien über je RM 50,—, wird der Widerspruch wirksam, und er zwangsweise Umtausch der Aktien über je RM 50,— unterbleibt. Die Urkunden derjenigen nhaber von Aktien über je 50,—, die nicht Widerspruch erhoben haben, werden auch in diesem Falle als freiwillig eee in Urkunden über RM 200,— umgetauscht, sofern nicht von den Aktionären bei Einreichun ihrer Aktien 52 Umtausch ausdrückli das Gegenteil bemerkt ist.

Kassel, den 10. August 1929.

Maschinenbau⸗Actien⸗Gesell⸗ schaft vorm. Beck & Henkel.

A. Demme. Rüggeberg. Rasch.

[50827]

Aktiengesellschaft zur Verwertung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Berlin.

Berichtigung.

Die irrtümlich am 9. September an⸗ gesetzte Generalversammlung findet am 19. September 1929 statt.

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Frhr. v. Eckardstein⸗Prötzel.

[50572] Aufforderung. Die Generalversammlung der Bastfaser⸗ kontor Aktiengesellschaft zu Berlin vom 17. Juli 1929 hat beschlossen, das Grund⸗ kapital der Gesellschaft zum Zwecke der Beseitigung einer Unterbilanz um 975 000 Reichsmark herabzusetzen, und zwar durch Einziehung der eigenen Aktien der Gesell⸗ schaft im Nennbetrage von 975 000 RM. Dieser Beschluß ist am 23. August 1929 in das Her Ereees eingetragen. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei der Gesell⸗ schaft anzumelden. Berliu, den 28. August 1929. Der Vorstand der Bastfaserkontor Aktiengesellschaft.

Henckel. Heller.

weder bei unserer Gesellschaftskasse in

8—

Privat⸗Bank Aktiengesellschaft.

[49935]. S. Michaelis junior Aktiengesellschaft, Berlin. Bilanz per 31. Dezember 1928.

An Soll. EIIbööö5 Wechsel.. Postscheck.. Bankguthaben Inventar. Debitoren. Waten. ..

6 280

5 372

2 365 660

1

209 992 174 319

398 991

Per Haben. Aktienkapital.. Rückstellungen Kreditoren .. Bankschulden...

25 000 32 000 110 723 227 702 3 565

398 991 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

An Unkosten usw. 332 976/12 Verluste.. 13 297 43 Rückstellung 15 000— Abschreibung 4 999 Gewinn.. 3 565 55

Gewinn per 31. Dez. 1 28

S. Michaelis junior Aktiengesellschaft in Berlin. Der Vorstand.

[49932].

„Expreß“Aktiengesellschaftfürinter⸗

nationale Transporte, Hamburg. Bilanz per 31. Januar 1929.

RM 5 014 37 673 5 295/6 15 836 896 54 179

Aktiva. Inventar ... Fasedee ö1““

assenbestände.. Bankguthaben. Postscheckkonto Verlustvorträge a. 1927/28 Uebergangsposten für alte

und neue Rechnung.. 1 928

120 824

Passiva. Aktienkapital.. 300 000 Davon noch nicht eingezahlt/ 225 000 75 000 14 509 31 314

120 824

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Januar 1929.

Verlust. RMN Handlungsunkosten, hälter und Zinsen. 5 592 65 EEö11ö“”“ 21 WZöö. 56

42

Kreditoren Gewinn. „„

Gewinn. Spedition. Provision.. Autobetrieb.

162 895,13 15 155 33 1 747 96 179 798ʃ42 „Expreß“ Aktiengesellschaft

für internationale Transporte.

v1“

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369 838710

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