Deutschen Reichs im Monat Auguft 1
“ 8
Steinkohlen
Braunkohlen
August
Koks
Preßkohlen
aus
Steinkohlen
929.
Januar bis August
Preßkohlen aus
Braunkohlen
(auch Naßpreß⸗
steine) t
Steinkohlen
Braunkohlen
Koks
Preßkohlen aus Steinkohlen
t
Preßkohlen aus Braunkohlen (auch Naßpreß⸗
steine) t
Oberbergamtsbezirk: Breslau, Niederschlesien Breslau, Oberschlesien. 11“ weö“ Dortmund “ Bonn ohne Saargebiet
509 946
1 935 857
6 075
46 125
1) 10 536 917 2²) 1 066 402
1 013 505
³) 6 991 084 229 621
4 620 349
85 435 146 679
10 145 2 786 151 271 590
53 336
226 806
1 820 573 25 501
4 048 581 14 461 696 47 970 368 299 77 765 545 7774 230
7 751 006
53 461 579 1 849 052
34 734 001
668 764 1 145 659
78 231 20 761 092 2 141 234
95 548 219 414 45 102
76 983
2 302 384 414 782
1 661 765
13 295 398 8
174 092 8 120 313
Preußen ohne Saargebiet 1116“X“
Berginspektionsbezirk. München. Bayreuth . . 1.*“ Zweibrücken . 8
14 101 322 12 672 165
12 854 559 12 122 839
107 841 42 255 53 931
3 300 000 2 981 647
416 504
104 466 321 99 718 230
⁴) 1 069
97 795 638 91 835 807
24 794 980 22 546 175
3 154 213 2 855 753
31798
1 822
23 251 568 21 977 653
87 574
Bayern ohne Saargebiet J1“
Bergamtsbezirk: “ Stollberg i. E. Dresden Leipzig
170 499 152 952 30 650
—
204 027 219 792
157 075 982 560
12 210 328 500
9) 1 069 1 097
1 332 747 1 197 271 230 059
1 264 445 7162 577
31 798
34 422 12 523 10 130
98 121 133 522
2 265 3222
Sachsen .
Vorjahr.
Baden ... Thüringen. essen sc 8 6 raunschweig 1111113“ Uebriges Deutschland
354 101 338 679
11 276
1 139 635 1 046 374
443 938 73 041 341 309 79 436
340 719 304 761
226 442 206
67 726 1 780
2 760 077 2 648 071
885 689
8 427 022 27˙˙0629 950
3 586 148 375 469 2 476 962 628 278
—
151 427 149 399
⁴) 348 180
57 075
2 352 342 2 252 549
1 737 905 895 475 835
Deutsches Reich ohne Saargebiet.
Deutsches Reich (ohne Saargebiet): 1928
Deutsches Reich (jetziger Gebietsumfang ohne Saargebiet) :1913 Deutsches Reich (alter Gebietsumfang): 1913 L̃.
*) Die Produktion des Obernkirchener Werkes ist zu ½ unter „Uebriges Deutschland“
9 Davon Ruhrgebiet (rechtsrheinisch): 10 470 666 t
. (linksrheinisch):
531 501 t
zusammen: 11 002 167 t Berlin, den 24. September 1929.
11 466 941
13 021 329 12 127 680
10 542 626
4) Einschlie 5) Teilw
15 135 945
14 330 159 7 250 290 7 ·250 290
3 303 822
2 943 560 2 508 865 2 747 680
nachgewiesen.
Offentlicz
487 830
433 257 476 728 7 693
3 821 085
3 591 147 1 974 830 1 974 930
²) Davon aus Gruben linkg der Elbe: 4 047 141 t. jeßlich der Berichtigungen aus dem Vormonat eise geschätzt..
101 449 731 94 580 845
197 319 665
8
1) 107313 156
115 059 856 109 563 402 56 638 980 56 658 980
¹) 25 294 587
23 026 378 19 699 293
21 419 997
¹) 3 644 858
3 237 930 3 707 157 3 910 917
27 929 726
26 689 718 14 084 566 14 094 566
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien.
senssernnoen. ote,
ufge Dessentliche Zustellungen,
9. Deutsche Felealslgefelschaften.
10. Gesellschaften m. 11. Genossenschaften,
Verlust⸗ und Fundsache, “ 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen Auslosung usw. von Wertpapieren, . 13. Sesa n, “
Aktiengesellschaften,
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote.
1880e1] Aufgebot. 1. Die Firma Köhler Werke G. m b. H. in Altona, Adolphstr. 134, Proßeß
bevollmächtigte: Rechtsanwälte Justiz⸗ rat Uflacker, Dres. Petersen und Frahm in Altona, Bahnhofstr. 98, 2. Die Firma Wilhelm Meyerholz in Hannover, Bödekerstr. 67, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dierking und Dr. Giesecke, Hannover, Luisenstr. 12, haben das Aufgebot der angeblich abhandengekommenen Wechsel, nämlich zu 1 über 1746,40 RM am 25. 5. 1929 fällig, ausgestellt von der Firma Paul⸗ Feldhoff in Radevormwald, ange⸗ nommen von der Fa. Bernstein u. Co. in Berlin⸗Grunewald, zu 2 über 100 RM, am 25. 1. 1929 fällig, aus⸗ gestellt von der Firma Arthur Wilke, Berlin⸗Wilmersdorf, angenommen von der Firma Ewald Banz in Berlin⸗ Charlottenburg, Hardenbergstr. 20, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. März 1930, mittags 12 % Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Abteilung 13, Zimmer 222, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Charlottenburg, 21. September 1929. Amtsgericht. — 13 F. 62/29.
[58080] Aufgebot.
Der Kaufmann Heinrich Heuermann in Riemsloh hat das Aufgebot des verlorengegangenen Wechsels über
1430 RM, Vahlbusch vom 3. Mai 1929, fällig gewesen am 3. August 1929, Be⸗ zogener und Akzeptant Kaufmann bn Freise in Hannover, beantragt. er Inhaber der Urkunde wird auf⸗ Femee. s tens in dem auf den
3. April 1930, vormittags
9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗
richt, Volgersweg 1, III. Stock, Zimmer 409, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ wird.
Hannover, den 23. September 1929.
“
[58082] 8 Das Amtsgericht Kaiserslautern ha unterm 23. Septemb 29 folgendes
Aufgebot erlassen: Fritzsche, Ernst, Kaufmann in Berlin W. 66, Wilhelm⸗ straße 49, durch Notar und Rechts⸗ anwalt Paul Hennig in Berlin SW. 48, Wilhelmstr. 147, als Prozeßbevoll⸗
Friedelsheimer Straße zu 0,046 ha am 4. Februar 1927 eine Grundschuld zu 2500 RM nebst 6 % Zinsen für oben⸗ genannten Fritz Dubois eingetragen. ilhel Der für denselben ausgestellte Grund⸗ mächtigten vertreten, hat als Eigen⸗ schuldbrief ist diesem verlorengegangen. tümer das Aufgebot des angeblich Der Inhaber der Urkunde wird verlorengegangenen Primawechsels an aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ eigene Order über 225 RM, ausgestellt termine, der auf Dienstag, den am 20. November 1927 zu Kaisers⸗ 31. Dezember 1929, vormittags lautern vom Filmhaus Mischke und 11 Uhr, Sitzungssaal Nr. 7, bestimmt Cie., G. m. b. H., Filiale Frankfurt wird, seine Rechte bei dem Gerichte an⸗ a. Main, Industrie⸗Haus Taunus, zumelden und die Urkunde vorzulegen, Taunusstraße 52/60, gezogen auf Fritz widrigenfalls die Ausschließung mit Hartmann, Uniontheater Kaisers⸗ seinem Rechte — Kraftloserklärung der lautern, fällig am 20. Februar 1928, Urkunde — erfolgen wird. . zahlbar zu Kaiserslautern, akzeptiert Bad Dürkheim, den 24. September von Fritz Hartmann, beantragt. Der 1929. Inhaber dieser Urkunde wird auf⸗ Amtsgericht Dürkheim a. H. gefordert, spätestens in dem auf — Dienstag, den 29. April 1930, (58086) Aufgebot. vorm. 11 Uhr, im Zimmer Nr. 3, vor Die Ehefrau Bohrmeister Johann dem Amtsgericht Kaiserslautern anbe⸗ Lennartz Anna geb. Kuhlmann in raumten Aufgebotstermin seine Rechte Buer, Sedanstr. 3, vertreten durch bei dem Gericht anzumelden und die Rechtsanwälte Dr. Pöppinghaus I und Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Pöppinghaus II in Buer i. W. hat Kraftloserklävung der Urkunde erfolgt. das Aufgebot des verlore igegangenen Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hypothekenbriefes vom 20. 9. 1920 über Kaiserslautern. die im Grundbuche von Buer Band 67 — 8 Blatt Nr. 1545 in Abteilung III unter [58087 Bekanntmachung. Nr. 3 für den Gastwirt Theodor Keller In der Aufgebotssache des Landwirts zu Buer⸗Hugo eingetragenen 6000 Bernhard Bitting gen. Jöne in Papiermark beantragt. Der Inhaber Schöppingen, Gemen Nr. 32, zwecks der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ Anlegung eines Grundbuchblattes für stens in dem auf den 7. Februar das Grundstück Schöppingen Kspl. 1930, vormittags 11 Uhr, vor dem Flur 25 Nr. 1476/0 (1) 752 wird neuer unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 31, Aufgebotstermin anberaumt auf den anberaumten Aufgebotstermine seine 12. November 1929, 10 Uhr. Die⸗ Rechte anzumelden und die Urkunde jenigen, die das Eigentum an dem auf⸗ vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ gebotenen Grundstück in Anspruch erklärung der Urkunde erfolgen wird. nehmen, werden aufgefordert, bis zum Buer, den 20. September 1929. genaanten E vor dem unter⸗ Das Amtsgericht. zeichneten Gerichte ihre Rechte anzu⸗ ö6“ melden, widrigenfalls iöre Nas- [580833 Aufgebot. “ schließung mit ihrem Rechte erfolgt. Der Schlächtermeister Emil Hassel⸗ Ahaus, den 20. September 1929. mann in Franzburg, vertreten durch Das Amtsgericht. Rechtsanwalt Lemke in Franzburg, hat SE exas c a rha⸗ das Aufgebot zur Ausschließung der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatte des ihm gehörigen Grundstücks Nr. 25, Franzburg, Band II Abteilung III Nr. 1, für a) Carl, Friedvich, Wilhelm Max v. Normann,
[58085]
Das Amtsgericht Dürkheim a. H. hat am 24. April 1929 auf Antrag des Helsfündlers Fritz Dubois in Bad
ürkheim folgendes Aufgebot erlassen: v. Normann, b) Nachbezeichnete Urkunde, deren Verlust c) Friedrich v. Normann, d) Anna glaubhaft gemacht ist, wird — Zwecke v. Normann aus der Urkunde vom der Kraftloserklärung aufgeboten. Im 30. 11. 1860 eingetragenen, zu 5 % ver⸗ Grundbuche für Dürkheim a. H. ist an zinslichen Hypothek von 253 Taler ge⸗ Pl. Nr. 1521 ¼ a Holzlagerschuppen mäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die und Holzlagerplatz zu 0,210 ha und an Gläubiger werden aufgefordert, späte⸗
1930, vormittags 10 Uhr, von dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung mit ihren Rechten erfolgen wird.
Franzburg, den 17. September 1929.
Das Amtsgericht.
[58084] Aufgebot.
Der Milchhändler Johann Röttger in Gelsenkirchen⸗Heßler, Höchste Straße 7, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Huchzermeier und Dr. Ischer⸗ land in Gelsenkirchen, hat das Auf⸗ gebot des angeblich verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grund⸗ buch von Heßler Band II Art. 32 in Abteilung III unter Nr. 1 für den Gutsbesitzer, jetzt Rentner Ernst Schalke in Gelsenkirchen⸗Heßler eingetragene Hyporhek von 6750 Papiermark bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Januar 1930, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 21, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Gelsenkirchen, 16. September 1929.
Das Amtsgericht.
Aufgebot.
In der Nachlaßsache des ledigen Dienstknechts Ernst Frühhaber von Altenplos, hat der Amtsvormund des Städt. Jugendamts in Bayreuth, als ges. Vertr. der Marg. Motschenbacher in Bayreuth, beantragt, den zuletzt als Dienstknecht in Altenplos wohnhaften, seit etwa 40 Jahren vermißten Georg Kolb, geb. 12. 6. 1848 in Eckersdorf, B.⸗A. Bayreuth, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 29. November 1929, nachm. 3 Uhr, SS. 58/0, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ testens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Bayreuth, den 29. März 1929. Amtsgericht Bayreuth.
[58089] Aufgebot. Die Ehefrau des Angestellten Otto
[58091]
Pl. Nr. 1521 ¼ b Pflanzgarten an der stens in dem auf den 11. Januar
Reinhardt, Martha geb. Schaller, in
Erfurt, Hühnerbalz 13, hat beantragt, den verschollenen Arbeiter Hermann Albin Kost, geb. am 2. Juli 1879 in Erfurt als Sohn des Schneiders Hein⸗ rich August Kost und dessen Ehefrau Anna Justine geb. Meinunger in Er⸗ furt, zuletzt wohnhaft in Erfurt, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 25. April 1930 um 12 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 78, anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ testens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Erfurt, den 24. September 1929. Amtsgericht. Abt. 9.
[58090] Aufgebot.
Der Oberrechnungsrat ZJosef Seitzer, Heilbronn, hat in seiner Eigenschaft als Abwesenheitspfleger beantragt: 1. den verschollenen Hermann Klempp, geb. am 15. 9. 1890 in Frankenbach, 2. den verschollenen Friedrich Karl Klempp, geb. am 16. 6. 1892, das., zuletzt wohn⸗ haft in Frankenbach, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 15. April 1930, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Württ. Amtsgericht Heilbronn.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering)
in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und
zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
Reichsanzeiger
und
tag abends. Bezugspreis vierteljährli
Bestellungen an, in Berlin
Erscheint an 408⸗ Wochen SW. 48, Wilhelmstraße 32.
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573,
22 Alle Postanstalten nehmen ür Selbstabholer auch die Geschäftsstelle
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Nr. 227. Reichsbankgirotonto. Verlin, Sonnabend, den 28. September, abends.
288
taatsan
8 — E11“ 8
F Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 2α 1
einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 2ℳ Anzeigen nimmt an die Geschäftsstell Berlin SW. 43, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein 7—21 beschriebenem Papier — druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worke etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
4 dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2
Poftscheckrontor Berlin 41821. 1929
Im Nichtamtlichen Teil
sind Zusammenstellungen⸗über die Statistik der Bodenkredit⸗ institute (Umlauf an Schuldverschreibungen, Bestand an Hypotheken und Kommunaldarlehen) für Ende August 1929 veröffentlicht.
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Strafrechtsausschuß des Reichstags 27. d. M. die Aussprache über den § 281, betreffend die eigenmächtige Heilbehandlung, fort. Abg. Dr. Emminger (Bayer. Vp.) bat den Oberreichsanwalt i. R. Dr. Ebermayer, seinen Antrag noch einmal genau zu prüfen. Er wolle nur zum Ausdruck bringen, daß eine richtige Heilbehandlung keine Körperverletzung darstelle, die eine Strafbarkeit begründe. Der Redner empfahl schließlich für den § 281 gemeinsam mit dem Zentrum folgende Fassung: „Wer jemand gegen dessen Willen zu Heilzwecken behandelt, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen bestraft. Die Vorschrift findet keine An⸗ wendung, wenn der Behandelnde nach den Umständen außerstande war, die Einwilligung des Behandelten rechtzeitig einzuholen, ohne sein Leben oder seine Gesundheit ernstlich zu gefährden. Die Tat wird nur auf Verlangen des Behandelten verfolgt. In besonders leichten Fällen kann das Gericht von Strafe absehen.“ Abg. Dr. Hanemann (D. Nat.) erklärte, er könne den juristischen Darlegungen des Abgeordneten Emminger nicht beipflichten. Der § 281 sei das nötige Korrektiv für die Vorschrift, die notwendige Eingriffe des Arztes nicht als Abtreibungen strafbar mache. Er sehe in dem Antrag Emminger eine Verschlechterung der Absichten, die man bisher mit den Vorschriften über Heilbehandlung ver Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) trat dieser Auf⸗ fassung bei. Eine Ausnahme könnten Notstandsfälle, verheerende Seuchen usw. machen, wo eine Heilbehandlung auch gegen den Willen des Kranken im Staatsinteresse vorzunehmen sei. Ministerialdirektor Schäfer stimmte der Auffassung des Ab⸗ geordneten Dr. Hanemann zu. Bei Seuchen usw. würden die Vorschriften über den Notstand Platz greifen. Abg. Dr. Bell. (Zentr.) kündigte für die zweite Lesung eine endgültige Regelung dieser Frage an; für die erste Lesung stimmten seine Freunde für den Antrag Emminger. Der Redner forderte weitere Klar⸗ stellungen für den Absatz 2 und Absatz 3. Oberreichsanwalt i. R. Dr. Ebermayer verteidigte eingehend die Fassung der Regie⸗ rungsvorlage. Der Antrag Emminger stehe offenbar auf dem Standpunkt, daß die Mutter kein Recht habe, über das Leben des Kindes zu verfügen. Diese Frage sei hier nicht zu entscheiden: hier handle es sich um das Leben der Mutter und um ihren Willen, lieber zu sterben, als das Leben des Kindes zu gefährden. Ministerialdirektor Schäfer wies auf den Fall extrauteriner Schwangerschaft hin bei einer Mutter, die bekannte Gegnerin jeder Kindesabtreibung sei. Nehme der Arzt dann, um die Mutter zu retten, die Operation vor, ohne daß die Mutter noch einwilligen könne, so schütze ihn der dritte Abschnitt. Abg. Dr. Bell (Zentr.) betonte, daß die Fassung des Absatzes 3 sich nicht auf einen solchen außerordentlichen Fall beschränken werde, sondern eine ganz andere, viel weitere Auslegung finden werde. Ministerialdirektor Schäfer widersprach dieser Auffassung nach dem Zusammen⸗ hange der hierher gehörigen Vorschriften. Abg. Dr. Alexander (Komm.) nannte den Absatz 2 notwendig. Die Schutzpocken⸗ impfung sei keine Heilbehandlung in dringendem Notstand. Ver⸗ weigere nun der Impfgegner die Impfung, so könne dieser, im anderen Falle u. a. auf Geund dieser Vorschriften, der Arzt bestraft werden, weil ja kein Notstand vorgelegen habe. Abg. Hergt (D. Nat.) regte gleichfalls bis zur zweiten Lesung eine klarere Fassung an. Abg. Landsberg (Soz.) kam auf die gestern von Dr. Moses mitgeteilte, von einigen Krankenanstalten geforderte Unterzeichnung von Reversen durch die Kranken zurück, in denen diese sich von vornherein mit allen ärztlichen Maßnahmen ein⸗ verstanden erklären. Die ärztlichen Standesvertretungen müßten gegen eine solche Praxis einschreiten, in öffentlichen Kranken⸗ häusern müsse die Aufsicht einschreiten. Minder gebildete Menschen verständen den Inhalt solcher Reverse in solchem Krankheitsstadium überhaupt nicht. In solchem Falle müsse der Revers rechtlich belanglos sein. In der Abstimmung wurde der Antrag Emminger (Bayer. Vp.) gegen die Stimmen des Antragstellers und des Zentrums abgelehnt. § 281 wurde in der Fassung des Entwurfs angenommen. Der Ausschuß vertagte sich sodann auf Dienstag, den 8. Oktober.
setzte am
folgt habe.
Verkehrswesen.
Die Beschlüsse der letzten Welttelegraphen⸗ konferenz von Brüssel über Telegramme der ver⸗ abredeten Sprache (Code⸗Telegramme) treten zum 1. Oktober d. J. in Kraft.
Die wichtigste Neuerung ist die Einführung von Telegrammen der verabredeten Sprache mit beliebig bildbaren Wörtern bis höchstens 5 Buchstaben zu ermäßigter Gebühr, nämlich ¾ der vollen Gebühren im außereuropäischen und ℳ¾ der vollen Gebühren im * Bereich; mindestens wird die Gebühr für 4 Wörter erhoben. Der ermäßigte Gebührensatz gilt für das ganze Tele⸗
ramm, einschl. Anschrift und Unterschrift, obgleich die Wörter der nschrift und der Unterschrift hinsichtlich der Buchstabenzahl wie in Telegrammen der offenen Sprache zählen, d. h. 15 Buchstaben oder ein Bruchteil davon gleich einem Gebührenwort. Ziffern und Gruppen von Ziffern sind im Text der Telegramme dieser
gleich gebildete Handelsmarken.
teil davon als ein Gebührenwort.
gramme werden vom Annahmebeamten im
2
und auch in die Telegrammausfertigung genommen wird. Außerdem ist no
äabredete Wörter der bisherigen Länge,
Stellen sind zugelassen, jedoch rechnen ein Bruchteil davon als ein Gebührenwort.
enthalten, nämlich bis zu 5 Buchstaben wenigsten
und bis zu 9 und 10 Buchstaben mindestens 3
Auskunft erteilen die Telegrammannahmestellen.
Klasse nicht zugelassen, wohl aber aus Ziffern und Buchstaben zu⸗ 9 — Wörter der offenen Sprache zählen im Text ebenfalls für je 5 Buchstaben oder einen Bruch⸗ Die Beimischung von ver⸗ 5 abredeten Wörtern mit mehr als 5 Buchstaben oder von chiffrierten Stellen ist in Telegrammen dieser Klasse nicht zulässig. Die Tele⸗ Kopf mit dem gebührenfreien Vermerk — CDE — S 88 der mittelegraphiert ür den Empfänger auf⸗ eine zweite Klasse von Tele⸗ grammen in verabredeter Sprache zugelassen, in deren Text ver⸗ nämlich bis höchstens 10 Buchstaben, verwendet werden; für derartige Telegramme gilt die volle Gebühr. Dabei ‚zählen Wörter der offenen Sprache im Text ebenso wie die verabredeten Wörter, d. h. 10 Buchstaben vder ein Bruchteil davon gleich einem deedhe. er⸗ auch chiffrierte ierbei je 5 Zeichen oder Die Vorschrift über die Aussprechbarkeit der verabredeten Wörter ist weggefallen, statt dessen müssen die Wörter eine Mindestzahl von Selbstlautern Bucarest... einen Sabst⸗ lauter, bis zu 6, 7 und 8 Buchstaben wenigstens 2 Selbstlauter 1b Selbstlauter. den Wörtern mit mehr als 5 Buchstaben muß wenigstens einer der ersten fünf und wenigstens einer der übrigen Buchstaben ein Selbstlauter sein, der dritte Selbstlauter kann an belrebiger Stelle FFenthagen . stehen. Wörter, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, werden Li als chiffriert behandelt. Da das Fünfbuüchstabenwort wegen seiner besseren Uebersehbarkeit eine größere Gewähr für richtige und schnelle telegraphische Uebermittlung bietet und sich außerdem in vielen Fällen billiger stellt als das Zehnbuchstabenwort, ist an⸗ zunehmen, daß in weitgehendem Umfang von dieser neuen Art verschlüsselter Telegramme Gebrauch gemacht werden wird. Nähege
Telegraphische Auszahlung.
— — —.—
28. September
Geld Brief 1,759 1,763 4,159 4,167 2,008 2,012
20,865 20,905 2,024 2,028
20,343 20,383 4,192 4,200 0,497 0,499 4,096 4, 104
168,24 168,58 5,425 5,435
58,365 58,485 2,490 2,494 73,14 73,28 81,34 81,50 10,535 10,555 21,94 21.98 7,385 7,399 111,76 111,98 73
18,73 18,77 111,69 111,91 16,43 16,47 12,41 12,43
92,02 92,20 80,67 80,83 80,85 81,01
Geld 1,758 4,159 2,008
20,86 2,025
1 kanad. 5 1 Pen l ägypt. Pfd.
Buenos⸗Aires. Canada apan AI1““ airo. 2 9 9 9 2 Konstantinopel 1 türk. L. London 1 2£ New YVork 18 . Rio de Janeiro 1 Milreis Urugua„„ 1 Goldpeso.
Amsterdam⸗ 1 Rotterdam 100 Gulden 100 Drachm.
nööö“ Brüssel u. Ant⸗
100 Belga 100 Lei
werthei... 100 Pengö 100 2
100 finnl. ℳ 100 Lire 100 Dinar 100 Kr.
100 Escudo 100 Kr. 100 Frcs. 100 Kr.
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frcs. 100 Leva
168,18
58,31
73,11
Budapest.. 81,36
Danzig.. elsingfors. talien ugoslawien
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abon und Oporto.. ZEV1.“]
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(Island). II“ Schweiz
3,035 3,041
“; 62,03 85,15
Spanien 100 Peseten
27. September
20,336 4,192 0,4975 0,4995 4,096
5,425 2,490
10,535 21,945 7,383
Brief 1,762 4,167 2,012
20,90 2,029
20,376 4,200
4,104
168,52
5,435
58,43 2,494 73,25 81,52 10.555 21,985 ** 111,95
18,77
111,91
16,455 12.431
92,18
Nr. 39 des Reichs⸗Gesundheitsblatts vom 25. Sep⸗ tember 1929 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil I. Per⸗ sonalnachrichten. — Fortlaufende Meldungen über die gemeingefährlichen Krankheiten im In⸗ und Auslande. — Gesebgebung usw. (Preußen.) Veröffentlichungen über Probleme der Volksernährung. — (Bayern.) Verkehr mit Lebensmitteln. — Tierseuchen im Deutschen Reich, 15. September. — Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Schweiz.) Einfuhrverbot gegenüber Italien. — Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kongressen usw. (Deutsches Reich.) Zweite Hauptversammlung der Reichsarbeitsgemeinschaft für alkoholfreie Jugenderziehung. — Vermischtes. (Deu sches Reich.) Magdeburger Sportausstellung. — Merkblätter über Ratten und Mäuse, über Wanzen, Flöhe und Läuse, über Fliegen (Ankündigung). — Aerzterundfunk. — B. Nichtamtlicher Teil. bhand⸗ lungen: Meyer, Zur Statistik der Fleischvergiftungen in den Jahren 1926 bis 19283. — C. Amtlicher Teil II. Wochentabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in den deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen und Sterbefälle an iheteslzatsn Krankheiten in
deutschen Ländern. — Witterung.
Nr. 39 des Ministerial⸗Blatts für die Preußische innere Verwaltung vom 25. September 1929 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. RdErl. 19. 9. 29. Wahlsahrts⸗ briefmarkenvertrieb der Deutschen Nothilfe. — RoErl. 19. 9. 29, e 1929 der Kölner Vereinig. f. rechts⸗ u. staatsw. Fort⸗
ildung. — Neue Kreissitze. — Kommunalverbände. RdErl.
16. 9. 29/27. 7. 1929, Einberufung von Versorgungsanwärtern. — RdErl. 19. 9. 29, Ausübung d. Gnadenrechts bei Strafen auf Grund des KAG. usw. — RdErl. 18. 9. 29, Steuerverteilungen f. 1929. — Ortsnamenänderung. — Polizeiverwaltung. RdErl. 17. 9. 29, Gefangenensammeltransporte. — NdErl. 19. 9. 29, Andere Bezeichnung staatl. Pol.⸗Verw. im rhein.⸗westf. Industriegebiet. — RdErl. 19. 9. 29, Polizeikostenbeiträge d. Veranstalter. — RdErl. 18. 9. 29, Beför⸗ derung von geprüften Krim.⸗Assist. — RdErl. 19. 9. 29, Zehrkosten⸗ usw. Pauschale f. Pol.⸗Med.⸗ u. Pol.⸗Vet.⸗Räte. — RdErl. 18. 9. 29, Fortbildungslehrg. f. techn. Pol.⸗Sekr. — RdErl. 20. 9. 29, Lehrgang am Pol.⸗Institut. — Verkehrswesen. Zulassung von Luft⸗ fahrtunternehmen. — Neuerscheinungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten oder Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,80 RM für Heesee A (Ezweiseitig bedruckt) und 2,40 RM für Ausgabe Bͤ (einseitig bedruckt).
Handel und Gewerbe. Berlin, den 28. September 1929.
“ 1.““ 8. Bern, 27. September. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweize⸗ rischen Nationalbank vom 23. September (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 14. September) in 1000 Franken: Aktiva. Metallbestand 539 304 (Abn. 264), Golddevisen 227 956 (Zun. 10 398), Wechselbestand 131 273 (Abn. 5374), Lombards 55 739 (Zun. 1795), Wertschriften 2275 (unverändert), Korrespondenten 34 570 (Abn. 13 188), Sonstige Aktiven 15 200 (Zun. 104). Passiva. Eigene Gelder 34 000 (unverändert), Notenumlauf 860 913 (Abn. 9139), täglich fällige Verbindlichkeiten 76 996 (Zun. 2302), sonstige Passiven 34 409 (Zun. 308).
Oslo, 26. September. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 23. September (in 1000 Kronen): Metall⸗ bestand 146 762, ordentliches Notenausgaberecht 250 000, gesamtes Notenausgaberecht 396 762, Notenumlauf 308 648, Notenreserve 88 114, Depositen 90 274, Vorschüsse und Wechselbestand 249 803, Guthaben bei ausländischen Banken 48 230, Renten und Obligationen 21 282
Stockholm und Gothenburg. Talinn (Reval, Estland)... Wien
100 Kr.
100 estn. Kr. 100 Schilling
112,32
111,69 58,95
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
112,54 111,91
59,07
112,32
111,69 58,95
Sovereigns..
20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische.. Englische: große 1 & u. darunter Türkische.. Belgische.. Bulgarische.. Dänische.. Danziger. Estnische.. innische.. ranzösische.. olländische.. talienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Lettländische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr.
100 Sch. u. dar.
Rumänische:
1000 Lei und
neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: große 100 Frcs. u. dar. Spanische... Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. Ungarische
100 Gulden 100 estn. Kr. 100 finnl. ℳ 100 Frcs. 100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Latts 100 Kr.
100 Schilling 100 Schilling
100 Lei
100 Lei
100 Kr. 100 Fres. 100 Frcs. 100 Peseten
100 Kr. 100 Kr. 100 Pengö
28. September
Geld
4,18 4,172 1,739 0,478 4,14
20,31
20,30 1,995
58,13
111,48 81,14
10,48 10,52 16,415 16,475
167,91 21,97 22,06
7,35
111,43 58,83
2,472
112,05 80,64 80,64 61,86
12,35
12,36. 72,97 .
Brief
4,20 4,192 1,759 0,498 4,16 20,39 20,38 2,015 58,37
111,92 81,46
168,59 22,05 22,14
7,37
111,87 59,07
2,492
112,49 80,96 80,96 62,10
12,41 12,42
27. September Geld Brief
16,15 16,21 4,201 4,221
4,18 4,20 4,172 4, 192 1,733
20,302 20,28
58,10
111,48 81,14
16,405 167,88 21,97 22,06 7,35
111,48 58,78 58,80
2,482 2,502 2,47
112,08
80,64 61,78
12,38 12,36
73,27
72,90
Umrechnungskurs der Reichsbank für den Giro⸗ verkehr nach Rußland: 100 Rubel = 216,34 Reichsmark.
(Fortsetzung von Handel und Gewerbe auf
“
der dritten Seite.)