11.“ “ ZWweite Anzeigenbeilage “ zumn Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen
Berlin, Sonnabend, den 28. September
———
Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Ctaatsanzeiger Nr. 227 vom 28. September 1929. C. 2.
4— Bekanntmachung. Die Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse 1 r Kur⸗ und Neumärkischen ist mit Zustimmung der Haupt⸗Ritter⸗ Nitterschaftlichen Tarlehns⸗Kasse in schafts⸗Direktion und der Staats 18 liu ½— n6cng r vaeebe ven aufsi 2— befußt. nach — 2 —— Forderungen und über r⸗ Neumärki itterschaft⸗von der Ausgabe einzelner chnitte die als Deckung dienenden Gelder nur v eib t . * üchen Neichsmartgonmungl Sculd. chonsehen vzer eine anderweite Saucke. wegs Lefrsedehung von Indebem der .eRergses.übn⸗z.9k. vTr.. en. f —
verschreibungen (Abfindungsschuldver⸗ lung anzuordnen. Die Abschnitte dürfen Abfindungsschuldverschreibungen ver⸗ 1. Ankündigung der Ausgabe 5 % 7. Aktien⸗ Nennbetrag einzulösen sind. ischen Staatsanzeiger sowie im Amts⸗ die Ablösung öffentlicher Anlei vom sammlung 1928, S. 40, 1929 S 78) anzeiger und Preußischen Staats⸗
575952 Bekanntmachung in de Wochen 9 .S2e, e ea—hen ber Hnlnae 08
Neumärkischer Ritterschaftlicher lin w. 1 Reichsmark⸗Kommunal⸗Schuld⸗ 23. September — 6, den
10. Die Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse darf über die in das Deckungsregister
——
(Erneuerungsschein bei den vorgenann⸗ ten Stellen einr „wird für zehn Aktien zu nom. 100,— eine neue Aktie zu nom. RM 1000,— nebst Ge⸗ [58576]
28 winnanteilscheinbogen und Erneue⸗ — 2 III. Umtauschaufforde b -— Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden Gemäß der 7. Verordnung zur ur⸗⸗ söemn — eeeh esenls hierdurch eingeladen, an der Sonnabend, führung der Hervedunag, sger Golh. prgosstongfrek. — ge 8e 26. Oktober 1926), nachamnade ilanzen vom 7. Juli 1927 fordern wir ; r, in der Malzfabrik hierselbst die Inhaber unserer über nom. RM 50,— Der Antrag auf Lieferbarkeit der stattfindenden ordentlichen General⸗
· 8 1 neuen Aktien über nom. RM 1000,—
Zogen ncst lelzenden Gewinnantell⸗ stellt werden, so daß diese Aktien neben Tagesordnung:
154471] Zulins Berger Liesbau⸗Aktzen⸗ gesellschaft, Berlin.
“ 8 838 8
& Co., Akti Halle a. Saale.
7. Aktiengesellschaften. Hanesce Macgatef Trnae
Zinsscheine der Hypothekenbank in Hamburg. [58580] Fällig am 1. Oktober 1929. Die Einlösung der Zinsscheine unserer 7 % igen Goldhypothekenpfandbriefe Emission A und B und der 4 ½ Laiten 1 „ „„ L N2 ülti t vom Fälligkeitstage an schreibungen zur endgültigen Abfindung für Heimstr. 23 Grundst.⸗A. G. er g leichen 18 ihrer Fefwerungoensprüche 8 Einlad. betr. F. ahge. in Hamburg an unserer Kasse, Hohe B 7
chreibungen) verliehen worden, die mit auch nicht weniger als 10 Reichsmark fügen. Abfindungsschuldverschreibungen Mit Zustimmung der Staatsauf⸗ Das Preuseif Staatsministerium. tt für den Regierungsbezirk Potsdam] 16. Juli 1925 — R.⸗G.⸗Bl. S. 137 — wird di ärki 1 gesellf — ften. i velbfjenzlichen. — ehagch. Pe ehne aafsische rten. ogg2 Reichs⸗
vH jährlich zu verzinsen und in Höhe und müssen auf ein Vielfaches von 10 — 56 11. der auf die Peckungssorderungen ein⸗ oder 25 Reichsmark lauten. Der 29 Die Verpflichtungen der sichtsbehörde und auf Grund der Preußi⸗ schen Verordnungen vom 22. März NRegulativ Die Abfindungsschuldverschreibungen bestimmungen des Reiches und Preußens. bigern d — ärki Berichti . Die j für die tragen die im Wege mechanischer Ver⸗ 8 ö— vriesag. 9Ne en
4 er Schuldner — Rückzahlungen jährlich nach der Ritterschaftlichen Darlehns⸗Kasse ist der Deckungsforderungen * sch uslosung aufzukündigen und zum im Deutschen Reichsanzeiger und ¼. nach den Vorschriften des eae⸗ über 1928 und vom 10. Juni 1929 (Gesetz⸗ n Iih — Von dem Zeitpunkt ab, an welchem Ritt 1 S anzeig. vom 25 und Neumärkische Ritterschaft⸗ vielfältigung hergestellten Unterschriften die Aushändigung im Deutschen Reichs⸗sch erschaftlichen Kommunal⸗Schuldver⸗ anzeig. vom 25. 9. 1929 1. Anz.⸗Beil. S. 2 von zwei zur Zeichnung von Schrift⸗
Kur
liche TDarlehns⸗Kasse in Berlin, 1. Vorlegung des Jahresberichts, der
den alten Aktien über nom. RM 50,—
betreffend die Ausgabe 5 % und Neumärkischer licher Reichsmark⸗Kommunal⸗
Kur⸗ Ritterschaft⸗
stücken der Ritterschaftlichen Darlehns⸗ Kasse gemäß § 14 ihrer Satzung be⸗ stellten Beamten und enthalten über
anzeiger angekündigt wird (§ 3 Abs. 1 der Verordnung vom 22. März 1928 — Ges.⸗Samml. S. 40 —), werden Kur⸗
5 % Kur⸗ und Neumärkische Ritter⸗ schaftliche Reichsmark⸗Kommu⸗ nal⸗Schuldverschreibungen (Ab⸗
Brennerstr. 8 A. G., Berlin.
Der Vorstand. Schernwal.
in bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg,
bei der Vereinsbank in Hamburg, bei L. Behrens & Söhne,
scheinen 1929 und Erneuerungsscheinen nach der Nummernfolge geordnet unter Beifügung eines arithmetisch geordneten
und nom. RM 100,— voraussichtlich demnächst börsenmäßig lieferbar werden. Die alten Aktien über nom. RM 50,—
Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung. 2. Bericht des Aufsichtsrats und des
bei Joh. Berenberg, Goßler & Co.,
bei Simon Hirschland,
bei J. Magnus & Co., 1“
bei M. M. Warburg & Co., 8
in e“ an grlcse Kese⸗ Framoöfische Straße 7,
ei der Deutschen Bank, ö“ bei F. W. Krause & Co. Bankgeschäft Kommanditgesellschaft auf Aktien, in Essen bei Simon Hirschland, b in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt,
in Halle a. S. bei H. F. Lehmann. 8
Die Zinsscheine der Emissionen B, L und M werden mit den aufgedruckten Reichsmark. bzw. Goldmarkbeträgen (1 Goldmark = 1 Reichsmark) abzüglich 10 % Kapitalertragsteuer eingelöst, die Finsschein⸗ der “
Bücherrevisors über die stattgehabte
— 3. Genehmigung der Bilanz und d Gewinn⸗ und Verlustrechnung und der Gewinnverteilung. 4. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 5. Verschiedenes. — 585891 Die Ausübung des Stimmrechts ist Aktien, “ 1h sdavon abhängig, daß die Aktien spätestens bei der Deutschen Bank, (Chemische Fabriken Dr. Jovachim bis Mittwoch, den 23. Oktober 1929, ent⸗ bei der Dresdner Bank, Wiernik & Co. Aktiengesellschaft weder bei der Gesellschaft oder beim Halle⸗ bei dem Bankhause Georg From⸗ Berlin⸗Waidmannslust. schen Bankverein von Kulisch Kämpf & Co., berg & Co. Umtausch der Aktien zu 60 RNM. hier, hinterlegt werden. G “ einzureichen. 8 3 In Gemäßheit der Bestimmungen Halle a. Saale, 28. September 1929. d 8 1 Gegen Einlieferung von je 20 Aktien der 7. Verordnung zur Durchführung Der Aufsichtsrat. Carl Bosse. 4 1 8 u nom. RMN 50,— wird eine neue der Verordnung über Goldbilanzen — ktie zu shcan RM — Ge⸗ fordern Los hiermit l1n Fnchahs⸗ [58584 winnanteilscheinbogen nebst rneue⸗ unserer Aktien zu 60 auf, ihre 2 i rungsschein ausgereicht. 86 Stücke zwecks Umtausches in Aktien zu) Aktiengesellschaft für Soweit Aktionäre Beträge besitzen, 1200 RM bis zum 31. Dezember 1 5 Federstahl⸗Induftrie
und Neumärkische Ritterschaftliche Kommunal⸗Schuldverschreibungen zur Schuldtilgung nicht mehr angenommen.
Nummernverzeichnisses in doppelter — 3 zum Umtausch in Stücke über R 1000,— bzw. KM 100,— während der üblichen 2 — bis zum 31. Januar 1930 ein⸗ schließlich in Berlin:
bei der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf
[57617] Sauerstoffwerk Werschen Aktiengesellschaft. Laut Generalversammlungsbeschluß vom 23. 9. 1929 ist unsere Gese
werden voraussichtlich vom dritten
Börsentage vor Ablauf der Unntausch⸗
frist ab nicht mehr lieferbar sein.
Berlin, im September 1929.
Julius Berger Tiefbau⸗Aktien⸗ gesellschaft.
Der Vorstand. Julius Berger.
Schuldverschreibungen 2 findungsschuldverschreibungen) in Höhe von 9 vH des Goldmark⸗ betrags ihrer Schuldverschreibungen eeneh — auf die ein⸗ llschaft aufge zelnen Schuldverschreibungen entfallen⸗ 24 8 alt aufge den, in vollen 10 Reichsmark nicht dar⸗ löst. Die Gläubiger der Gesellschaft venc stellbaren Aufwertungspitzenbeträge ohne gemãß 297 H.⸗G.⸗B. aufgefordert, ihr Zinsen 8 — — werden. Ansprüche I 8 jie Abfindungsschuldverschreibungen 1— . en i Stsaen g. 3000,—, 1000,—, Beda Finkbeine 1* ☛‿ 1“ ,—, 50,—, .40—, 58632 20,—, 10,— Reichsmark ausgefertigt Venen9ien⸗ Hreslau. 3 und vom 1. Janugr 1926 ab mit 5 % Die in Nr. 223 des Heutschen Reichs⸗ Emission A nach Abzug der 10 % igen Kapitalertragsteue jährlich verzinst. Die Zinsen sind ohne anzeigers vom 24. 9. 1929 aguf den mit RM 1,33 für 0,5268 g Feingold (Stücke zu 21 G Gewährung von Zinseszinsen erst bei 14. Bktober 1929 einberufene eneral⸗ ““ 8 SEIö“ „ 1,0536 g 42 Fälligkeit des Kapitals zuü zahlen. Zins⸗ versammlung unserer Aktionäre wird auf E———5 scheine werden nicht ausgegeben. den 12. Oetober 1929, mittags Hamburg, im September 1929. Die Abfindungsschuldverschreibungen 12 ühr, verlegt. Zu dieser Versam ⸗ Hypothekenbank in Hamburg. Die Ausführungsbestimmungen zu 112 Preußischen lung werden unsere Aktionäre in die Ge⸗ diesem Regulativ wernden von der Staatsregierung unter Sep⸗ schäftsräume der Gesellschaft in Breslau,
das —2— der satzungsmäßigen vön ,öö 8— sgemiea. welche mit Ziffer 6 der Satzung der der im ege mechanischer Verviel⸗ g. 8 Ritierschaftlichen Tarlehns Kaste. — faltigung hergestellten Umerschrift des Abfindungaschuldverschrribungen kön⸗ 8 1 Kurators der Ritterschaftlichen Dar⸗ schuldem 1 ückzahlun — —
Auf Grund der Dritten, Vierten und lehns⸗Kasse „versehen ist. Fie werden ““ gg 8. Fünften Verordnung über die Auf⸗ 2— ——x— 2 ;— ₰ Angee, vichr — scheinigt ein vom —— auß diesem Regulativ oder aus der waftli „Schuldverschreibungen Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion zu be⸗ Abweichendes ergibt, für landschaftlicher (ritterschaftlicher) Kredit⸗ —— 6 8. die Abfindungsschuldverschreibungen und er durch ha Deckungsforderungen die Bestimmungen
— usw. vom 22. März 1928, schriftlichen Vermerk seines Namens auf September 1928 und 10. Juni 1929 icen Bermnꝛer b auf des Regulativs der Ritterschaftlichen — Ges.⸗Samml. 1928 S. 40, 194; den Schuldverschreibungen. Von diefer Varlehng-Kg se betreffend eesern se Ges.⸗Samml. 1929 S. 76 — händigt Bescheinigung hängt die Gültigkeit der und he assen von Darlehen an iche Darlehns Kasse zu Bertin den Unterzeichnung der Abfindungsschuld⸗ Könperschaften des öffentlichen Rechts usw. vom 24. Juni 1901 nebst Nach⸗
Gläubigern der Kur⸗ und Neumärki⸗ verschreibungen ab. trägen tsfti E. Wenhmhlhes 1
““ 11“
§ 12. Im übrigen finden, soweit sich nicht
schen Ritterschaftlichen Kommunal⸗ Schuldverschreibungen zu ihrer end⸗ gültigen Abfindung 5 % Kur⸗ und Ritterschaftliche
8 § 5. Die Inhaber der Abfindungsschuld⸗ verschreibungen sind berechtigt, in dem
Neumärkische Zeitpunkt, zu welchem ihre Abfindungs⸗ dem 7.
tember 1929 genehmigten Regulativ
[57662].
sSDSDie Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse
Kommunal ⸗ bungen (Abfindungsschuldver⸗ schreibungen) aus.
Den Abfindungs⸗Hundertsatz, welcher auf den Goldmarkbetrag der Kur⸗ und eumärkischen Ritterschaftlichen Kom⸗
Schuldverschreibungen entfällt, stimmt die Ritterschaftliche Darlehns⸗ asse mit Zustimmung der Haupt⸗
Ritterschafts⸗Direktion und der Staats⸗ aufsichtsbehörde nach dem Verhältnis des Betrags der Teilungsmasse zum Goldmarkbetrag der abzufindenden Schuldverschreibungen. Hinsichtlich der Auszahlung von Spitzenbeträgen gilt § 2 Abs. 4.
§ 2.
hat die Aushändigung der Abfindungs⸗ schuldverschreibungen im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗
anzeiger sowie im Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Potsdam gemäß § 3 der Verordnung vom 22. März 1928 — Ges.⸗Samml. S. 40 — anzukündigen und die Gläubiger hierbei unter Hin⸗ weis auf die Folgen der Nichteinhal⸗ tung der Frist aufzufordern, binnen dreier Monate na der Veröffent⸗ lichung ihre abzufindenden Schuldver⸗ schreibungen zur Geltendmachung ihrer Rechte bei der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehns⸗Kasse oder bei den von ihr bezeichneten Stellen vorzulegen.
Legt ein Gläubiger mehrere Schuld⸗ verschreibungen vor, so kann ihm dafür die Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse nach ihrer Wahl eine oder mehrere Ab⸗ findungsschuldverschreibungen aushän⸗ digen. Legt ein Gläubiger mehrere Schuldverschreibungen vor, auf welche je ein geringerer Aufwertungsbetrag als fünfzig Reichsmark entfällt, so kann er den Umtausch von mehreren Schuld⸗ verschreibungen in eine Abfindungs⸗ schuldverschreibung verlangen, soweit es die Stückelung der Abfindungsschuld⸗ verschreibungen gestattet. Das Ver⸗ langen muß vor Ablauf der Frist für die Vorlegung der abzufindenden Schuldverschreibungen (Abs. 1) gestellt werden.
Entfällt auf den Aufwertungs⸗ anspruch des Gläubigers einer Schuld⸗ verschreibung, soweit er durch Aus⸗ ändigung von Abfindungsschuldver⸗ berücksichtigt werden soll, nicht ein auf 10 Reichsmark oder ein Vielfaches davon lautender Betrag, so ist die Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse berechtigt, den Spitzenbetrag zum Nenn⸗ betrag ohne Zinsen in bar abzulösen.
Die zur Abfindung vorgelegten Schuldverschreibungen sind nach Ab⸗ sindung der Gläubiger in Gegenwart des Kurators und eines Vorstands⸗
Reichsmark⸗ schuldverschreibungen zur Schuldverschrei⸗
uldversch Barzahlung aufgekündigt werden, von der Ritter⸗ schaftlichen Darlehns⸗Kasse die Zahlung des Kapitals und der verschriebenen Zinsen in Reichsmark zu verlangen. Den Inhabern der Abfindungsschuld⸗ verschreibungen dienen als Sicherheit die Deckungsforderungen der Ritterschaft⸗ lichen Darlehns⸗Kasse gegen deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts, das als Deckung dienende Geld sowie das sonstige Vermögen der Ritterschaft⸗ lichen Darlehns⸗Kasse und die all⸗ gemeine Garantie des Kur⸗ und Neu märkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗ Instituts.
§ 6. Die Ahfindungsschuldverschreibungen sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse ist verpflichtet, das als Deckung der 89 findungsschuldverschreibungen dienende Geld nach näherer, mit Genehmigung der Staatsaufsichtsbehörde zu erlassender Anweisung der Haupe⸗Ritterschafts⸗ Direktion sowie die seit dem 1. Juli 1929 zu entrichtenden ordentlichen Til⸗ gungsleistungen und die seit dem gleichen Tage in bar geleisteten Rückzahlungen einmal jährlich zur Einlösung von Ab⸗ findungsschuldverschreibungen durch Bar⸗ zahlung ihres Nennwerts im Wege der Aufkündigung zu verwenden. Die Ein⸗ lösung der aufgekündigten Abfindungs⸗ schuldverschreibungen erfolgt an dem auf die Aufkündigung folgenden 15. Ja⸗ nuar. Den Zeitpunkt der im Jahre 1930 erstmalig erfolgenden Einlösung bestimmt die Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse mit Zustimmung der Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direktion. Das Aufkündigungsverfahren, welches von dem Kurator der Ritterschaftlichen Darlehnskasse zu beaufsichtigen und über welches von ihm eine Verhandlung aufzunehmen ist, wird von der Haupt⸗ Ritterschafts⸗Direktion geregelt. Die aufgekündigten Stücke sowie Ort und Zeit ihrer Einlösung sind minde⸗ stens einen Monat vor dem Einlösungs⸗ termin durch den Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger einmal bekanntzumachen. Die gekündigten Stücke sind in um⸗ laufsfähigem Zustande einzuliefern.
§ 7.
Die aus dem Umlauf zurückgezogenen Abfindungsschuldverschreibungen sind in Gegenwart des Kurators und eines Vorstandsbeamten der Ritterschaftlichen Darlehns⸗Kasse zu vernichten. Die Nummern der vernichteten Abfindungs⸗ — sind yim Ab⸗ findungsschuldverschreibungs⸗Register zu streichen.
§ 8. Für das Erlöschen des Anspruchs aus
Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion erlassen. ——— 5 vom Hundert. u“ he. 5 % Kur⸗ und Neumärkische Ritter⸗ schaftliche Reichsmark⸗Kommunal⸗ Schuldverschreibung
(Abfindungsschuldverschreibung)
über Reichsmark.
Die Kur⸗ und Neumärkische Ritter⸗ een Darlehns⸗Kasse zu Berlin chuldet dem Inhaber dieser Schuld⸗ verschreibung die Summe von . . . . . Reichsmark, zu 5 vH jährlich seit dem 1. Januar 1926 verzinslich.
Ausgefertigt nach Inhall der Satzung der Kur⸗ und Neumärkischen Ritter⸗ schaftlichen Darlehns⸗Kasse und des von der Staatsaufsichtsbehörde unter dem
1929 genehmigten Regula⸗ end die Ausgabe 5 % Kur⸗ und Neumärkischer itterschaftlicher Reichsmark⸗⸗Kommunal ⸗Schuldver⸗ schreibungen und nach dem Gesetze über die Pfandbriefe und verwandten Schuld⸗ verschreibungen öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 — R.⸗G.⸗Bl. I S. 492 — sowohl zur Sicherheit des Kapitals als auch der Zinsen auf Grund einer Forderung an deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts von gleichem Betrage, unter unbedingter Haftung des gesamten Vermögens der Darlehns⸗Kasse sowie unter allgemeiner Garantie des Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗Instituts, unkündbar seitens des Inhabers, einlösbar seitens der Dar⸗ lehns⸗Kasse zum Nennwert nach zu⸗ voriger Auslosung und Aufkündigung.
e v sind ohne Gewährung von Zinseszinsen erst bei Fälligkeit des Kapitals zu zahlen. Die Verzinsung endigt mit dem der Einlösung vorauf⸗ gehenden 31. Dezember, für die im Jahre 1930 erstmalig einzulösenden Abfindungsschuldverschreibungen mit dem Tage ihrer Einlösung.
Die Gültigkeit der Unterzeichnung
dieser Schuldverschreibung hängt da⸗
von ab, daß der Kontrollbeamte durch
handschriftlichen Vermerk seines Namens
auf der Schuldverschreibung ihre Ein⸗
tragung im Abfindungsschuldverschrei⸗
bungsregister bescheinigt.
Berlin, den
Kur⸗ und Neumärkische Ritter⸗ schaftliche Darlehns⸗Kasse.
(L. S.)
(Faksimile der Unterschriften von zwei
Vorstandsbeamten.)
Das Vorhanden⸗ Eingetragen im sein der satzungs⸗ Abfindungs⸗ mäßigen Deckung Schuldverschrei⸗ bescheinigt. bungsregister Berlin, den .... Seite
Der Kurator. Der Kontroll⸗
ür die Kur⸗ und Neumärkische Ritter⸗ chaftliche Darlehns⸗Kasse usw. und ge⸗ mäß dem Reichsgesetz vom 21. Dezember 1927 (R.⸗G.⸗Bl. I. S. 492) durch mit 5 % jährlich verzinsliche nach den Vor⸗ schriften des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 v2A I. S. 187) zu tilgende Dar⸗ ehnsforderungen der Ritterschaftlichen Darlehns⸗Kasse gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts gedeckt.
Die Abfindungsschuldverschreibungen sind seitens der Inhaber unkündbar, eitens der Ritterschaftlichen Darlehns⸗ Kasse werden sie nach Kündigung zum Nennbetrag eingelöst. Zu solcher Ein⸗ lösung werden sämtliche auf die Deckungsforderungen eingehenden Rück⸗ zahlungen verwandt. Die einzulösenden Stücke werden einmal jährlich durch Auslosung bestimmt und die ausgelosten Nummern sowie Art und Zeit ihrer Einlösung mindestens einen Monat vor dem Einlöfungstermin im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger -veröffentlicht.
Die Abfindungsschuldverschreibungen zu 50,— Reichsmark und darüber sind zur Einführung an der Berliner Börse bestimmt. Kleinere Stücke von zu⸗ sammen 50,— Reichsmark oder einem Vielfachen davon werden von der Ritterschaftlichen Darlehns⸗Kasse, soweit möglich, kostenlos in Stücke von 50,— Reichsmark aufwärts umgetauscht.
2. Aufforderung zur Vorlegung der aufzuwertenden Schuldverschreibungen. Die Inhaber der Kur⸗ und Neu⸗ märkischen Ritterschaftlichen Kommunal⸗ Schuldverschreibungen werden hierdurch aufgefordert, binnen dreier Monate nach dieser Veröffentlichung, d. h. bis zum 31. Dezember 1929, ihre Schuld⸗ verschreibungen zur Geltendmachung ihrer Rechte bei der Kur⸗ und Neu⸗ märkischen Ritterschaftlichen Darlehns⸗ Kasse in Berlin W. 8, Wilhelmplatz 6, unter Benutzung der von dieser kosten⸗ frei ausgegebenen Vordrucke, welche auf Wunsch zugesandt werden, vorzulegen. Mit den Schuldverschreibungen sind die zugehörigen Erneuerungsscheine (Talons) einzureichen; soweit dies nicht geschieht, behält sich die Ritterschaft⸗ liche Darlehns⸗Kasse eine Prüfung der Legitimation der Schuldverschreibungs⸗ inhaber vor.
Den Wünschen nach bestimmter Stückelung der zuzuteilenden Abfin⸗ dungsschuldverschreibungen wird die Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse soweit wie möglich entgegenkommen, jedoch be⸗ hält sie sich zwecks Vereinfachung der Verwaltung die Zuteilung möglichst großer Stücke vor. 2 Werden mehrere Schuldverschreibun⸗ gen vorgelegt, auf welche je ein ge⸗
Gartenstraße 96, eingeladen. Die Tagesordnung bleibt wie bekannt⸗ gegeben. Der Vorstand. Emil Fache.
[58581] Kraftloserklärung.
Unter Bezugnahme auf die im Reichs⸗ anzeiger vom 4. Mai, 5. Juni und 4. Juli 1928 veröffentlichten Bekanntmachungen betreffend den Umtausch der über 40 9 lautenden Aktienurkunden nnserer Gesell⸗ chaft gemäß der 7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Gold⸗ bilanzen vom 7. Juli 1927 erklären wir hiermit sämtliche noch im Umlauf befind⸗ lichen Stücke über 40 NM für kraftlos. Die auf die für kraftlos erklärten ent⸗ fallenden neuen Aktien werden gemäß 6§ 290, 291 H.⸗G.⸗B. börsenmäßig ver⸗ kauft und der Erlös abzüglich der ent⸗ standenen Kosten für Rechnung der Be⸗ teiligten hinterlegt werden.
Hannover, den 27. September 1929. Hackethal⸗Draht⸗ und Kabel⸗Werke Aktiengesellschaft.
[57359] Aufforderung. Die Inhaber unserer Stammaktien zu RM 40,— werden hierdurch aufgefordert, die Aktien bis spätestens 31. Oktober d. J. zum Umtausch in Aktien zu RM 100,— oder RM 1000,— bei der Rheinischen Creditbank, Mannheim, einzureichen. Die nicht fristgemäß eingereichten Aktien werden für kraftlos erklärt. Die Inhaber der umzutauschenden Aktien können bis zum 31. Oktober d. J. dur schriftliche Erklärung bei unserer Gese schaft Widerspruch gegen den Umtause erheben. Der widersprechende Aktionär muß seine Aktien bei der Gesellschaftskasse in Wertheim oder bei der Rheinischen Creditbank, Mannheim, hinterlegen und dort bis zum Ablauf der nesornü Hefri belassen. Erreichen die Aktien, für die Widerspruch eingelegt wird, zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrags der Stamm⸗ aktien, so wird der Widerspruch wirksam. Wertheim a. M., im September 1929. Eisenwerk Wertheim A.⸗G. vorm. Wilh. Kreß. Der Vorstand.
[58615]
Spezialgießerei Aktiengesellschaft „Speag“ in Stuttgart.
Die Aktionäre der Gesellsch. werden auf
20. Oktober 1929, 12 Uhr, in das
Büro Bismarckhütte, Stuttgart, Friedrich⸗
straße 32 II, zur ordentl. Gen.⸗Vers.
für das Geschäftsjahr 1928 eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage und Genehmigung der Bilanz und Gewinn, und Verlustrechnung so⸗ wie des Berichts des Vorstands und Aufsichtsrats.
2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗
Elfenthal Holzstoff⸗ und Papierfabrik Aktienge 8 in Grafenau in Bayhern.
ZBilanz vom 30. Juni 1929.
Aktiva. Anlagen Papierfabrik: Grundstückekonto . .
19 200,— 1 704,60 — 20 901,60 Abschreibung. 204,60 * Wasserkraftkonto 53 400,— Abschreibung. 1 200,— Gebäudekonto . 181 500,— v“ 34 793,38 216 293,38 Abschreibung . . „ 122 393,38 Maschinenkonto . . „ 2725 900,— Zugang.. „ . . 1668 8 327516,66 Abschreibung. 44 416,66 Utensilienkonto Zugang. 1 218,90 1229,0 Abschreibung 1 218,90 Fuhrparkkonto I Zugang.. 16 000,— ’ 15001,— Abschreibung.. 3 501,— Fischereirechtkonto 1,— Zugang . 3 207,10 3208,10 Abschreibung . . 1 208,10 Anlagen Holzschleiferei: Grundstückekonto „ Zugang .
22 780,— 998,68 23778,58
2 566,50
21 212,18
Abschreibung. “ 212,18 Wasserkraftkonto . 136 000,— Abschreibung. . . 88— Zugang. . 13 273,45 39 973,45 Abschreibung. „2 128,85 Maschinenkonto .158 700,— Zugang. .94 912,01 253 61201
Abschreibung. . 31 412,01
““
J1“
Kassa und Wechsel.. Effekten und Beteiligungen.. 1225** Bürgschaftsschuldner RM 60 000,—
Passiva. Vorzugsaktien. Stammaktien
Aktienkapital:
die RM 1000,— nicht erreichen oder nicht durch RM 1000,— teilbar sind, werden für den nicht in Abschnitten über RM 1000,—, aber in solchen über RM 100,— darstellbaren Betrag Stücke zu nom. RM 100,— mit Gewinnanteil⸗ scheinbogen nebst Erneuerungsschein ausgegeben.
Die nicht durch RM 100,— teilbaren Aktienbeträge können durch An⸗ und Verkauf der entsprechenden Beträge durch Vermittlung der Umtauschstellen abgerundet oder uns zur Verwertung zur Verfügung gestellt werden.
Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot angeschlossen haben, wird eine Provision nicht berechnet. Der Umtausch ist ebenfalls dann provisions⸗ frei, wenn die Einreichung der Aktien
(einschließlich) bei der Gesellschaftskasse in Berlin⸗Waidmannslust während der üblichen Geschäftsstunden mit einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis einzureichen. Die Aktien müssen mit laufenden Gewinnanteil⸗ scheinen und Erneuerungsscheinen ver⸗ sehen sein.
Gegen eingereichte je 20 Aktien 60 RM wird eine Aktie zu 1200 R. ausgegeben. Wir erklären uns bereit, bei Einreichung von nicht durch 1200 teilbaren Aktienbeträgen nach Möglich⸗ keit einen Ausgleich der Spitzenbekräge vorzunehmen. 1
Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden erfolgt nach deren Fertig⸗ stellung gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgestellten
direkt bei den obengenannten Stellen und nicht im Korrespondenzwege erfolgt. In allen anderen Fällen wird die
Empfangsbescheinigungen bei unserer Gesellschaftskasse. Die Bescheinigungen sind nicht übertragbar. Eine Ver⸗
übliche Provision berechnet. 8
Diejenigen Aktien über nom. Reichs⸗ mark 50,—, die nicht bis zum 31. Januar 1930 eingereicht sind, werden gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für Aktien, welche nicht in einem den Umtausch in Stücke über RM 100,— gestattenden Betrag einge⸗ reicht werden, wenn sie uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ teiligten zur Verfügung gestellt worden sind.
Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten Aktien ausgegebenen neuen Aktien werden für Rechnung der Be⸗ teiligten börsenmäßig verkauft. Der Erlös wird abzüglich der entstehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für deren Rechnung hinterlegt.
Die Inhaber der umzutauschenden Aktien über RM 50,— können inner⸗ halb dreier Monate nach der 1. Ver⸗ öffentlichung dieser Umtauschbekannt⸗ machung im Reichsanzeiger durch schriftliche Erklärung bei der Gesellschaft Widerspruch gegen den Umtausch er⸗ heben. Hierzu ist erforderlich, daß der widersprechende Aktionär seine Aktien oder den über sie von einem Notar, einer Effektengirobank oder der Reichs⸗ bank (mit Sperrvermerk) ausgestellten Hinterlegungsschein bei einer der ge⸗ nannten Einreichungsstellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Wider⸗ spruchsfrist beläßt. Ein etwa er⸗ hobener Widerspruch verliert seine Wir⸗ kung, falls der Aktionär die hinterlegte Urkunde vor Ablauf der Widerspruchs⸗ frist zurückfordert. Der Widerspruch wird nur wirksam, wenn Inhaber von Alktien über RM 50,—, deren Stücke zusammen den zehnten Teil des Gesamt⸗ betrags der Aktien über RM 50,— er⸗
130 000
720 000 — Der Umtausch der Aktien der wider⸗
reichen, dem Umtausch widersprechen.
pflichtung, die Legitimation des Vor⸗ zeigers der Empfangsbescheinigungen zu prüfen, übernehmen wir nicht.
Diejenigen Aktien unserer Gesell⸗ schaft zu 60 RM, die nicht bis zum 31. Dezember 1929 eingereicht worden sind, werden nach Maßgabe der gesetz⸗ lichen Bestimmungen für kraftlos er⸗ klärt werden. Das gleiche gilt von solchen Aktien, welche die zum Um⸗ tausch erforderliche Zahl nicht erreichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten z Ver⸗ fügung gestellt werden. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien ent⸗ fallenden neuen Aktienurkunden unserer Gesellschaft werden nach Maßgabe des Gesetzes für Rechnung der Beteiligten verkauft, wobei der Erlös abzüglich der entstandenen Kosten den Empfangs⸗ berechtigten nach Verhältnis ihres Be⸗ sitzes zur Verfügung gestellt oder für dieselben hinterlegt oerden wird.
Die Inhaber der umzutauschenden Aktien zu 60 RM können innerhalb von drei Monaten nach Veröffent⸗ lichung dieser ersten Bekanntmachung im Reichsanzeiger, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der letzten Bekanntmachung über die Auf⸗ forderung zum Umtausch, d. h. bis zum 27. Dezember 1929 (einschließlich), durch schriftliche Erklärung bei unserer Ge⸗ sellschaft Widerspruch gegen den Um⸗ tausch erheben. Zur Erhebung des Widerspruchs ist ferner erforderlich, daß der widersprechende Aktionär seine Aktien oder die über sie von einem Notar ausgestellten Hinterlegungs⸗ scheine bei unserer Gesellschaftskasse in Berlin⸗Waidmannslust hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchs⸗ frist beläßt. Fordert der Aktionär die hinterlegten Urkunden vorzeitig zurück, so verliert der von ihm, erhobene
vorm. A. Hirsch & Co., Kassel. Dritte Aufforderung zum Aktienumtausch. Auf Grund der 5./7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen fordern wir die Inhaber unserer über 120 Reichsmark lautenden Stammaktien auf, ihre Aktien mit laufenden Gewinnanteilscheinen Nr. 24 bis 27 sowie den zugehörigen Er⸗ neuerungsscheinen bis zum 30. No⸗ vember 1929 einschließlich in Berlin: bei der Darmstädter und Nationalbank K. G. a. A., Hannover: bei dem Bankhause 3. H. Gumpel, bei dem Bankhause Nathausohn & Stern, 3 Kassel: bei der Darmstädter und Nationalbauk K. G. a. A. Filiale Kassel, bei dem Bankhause L. Pfeiffer während der üblichen Geschäftsstunden, unter Beifügung eines zahlenmäßig ge⸗ ordneten Nummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung einzureichen. egen Einreichung von 5 Stamm⸗ aktien im Nennbetrage von je Reichs⸗ mark 120,— wird eine neue Aktie im Nennwerte von RM 600,— nebst zuge- hörigen Gewinnanteilscheinen mit Er⸗ neuerungsschein ausgegeben. Die ge⸗ nannten Einreichungsstellen sind bereit, den An⸗ und Verkauf von Spitzen zum jeweiligen Tageskurs zu vermitteln. Soweit die von den Aktionären ein⸗ ereichten Aktien zur Durchführung der Zusammenlegung nicht ausreichen, den Linreichungsstellen aber zur Ver⸗ wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind, werden von den sämtlichen in dieser Weise ein⸗ gereichten Aktien zu RM 120,— immer 5 Aktien vernichtet und hierfür eine neue Aktie zu RM 600,— ausgegeben. Diese wird durch die Gesellschaft in öffentlicher Versteigerung verkauft und der Erlös den Beteiligten nach dem Ver⸗ hältnis ihres Aktienbesitzes zur Ver⸗ fügung gestellt. “ Die Aktien, die nicht fristgemäß ein⸗ gereicht sind, oder die zwar fristgemäß eingereicht sind, deren Zahl aber zur Durchführung der Zusammenlegung auf RM 600,— nicht ausreicht und den Einreichungsstellen nicht be Ver⸗ wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind, werden für kraftlos erklärt. An Stelle der für kraft⸗ los erklärten Aktien werden neue Stammaktien ausgegeben, und zwar für 5 alte Stammaktien zu RM 120,— eine neue Stammaktie zu RM 600,—. Diese nenen Stammaktien werden durch die Gesellschaft für Rechnung der Betei⸗ ligten in öffentlicher Versteigerung ver⸗ kauft. Der Erlös wird den Beteiligten
vvreen
sprechenden Aktionäre unterbleibt als⸗ Widerspvuch seine Wirkung.
8 4 4 erhältnis ihres Aktienbesitzes dann. Per Fee swn wird wirksam und nach dem Verhältnis ihres esit n
er. ökti 8 ur Verfügung gestellt oder, sofern die ausch der Aktien zu 60 NM * Hinterlegung vorhan⸗
(Fabsimile der beamte. 40 000 Unterschrift.) (Handschriftlicher
Namensvermerk.)
vingerer Aufwertungsbetrag als 89 — IEEö Reichsmark entfällt, kann von dem Zur Teiln. an der Gen.⸗Vers. sind die⸗ 8 1 44 993 94 1 b 1 “ 2 Schutzverschreszungtinpabes an —22 8 Wene e shre “ Hypothetzinsen 113 53280—% 148 55641 8. merkunden Füsfencher denbasar 1200 Röll hat nt mehrerer Abfindungsschuldverschrei⸗ ien na ees Ges.⸗Statuts recht⸗ er — “ 8 ü in ien zu 1200 RM zu unter⸗ ür d⸗ nung hinterlegt. b 103 274 06 Widerspruch erhoben haben, werden bleiben, wenn die, Aktien, gegen deren n. Ennh ist g2
8 1 3 ’ db.8 V . Das vorstehende von dem Engeren bungen die Zuteilun einer Ab⸗ eitig hinterlegen. Gläubiget.. . 2 Frnc. . ind Schuldverschreibungen auf den In⸗ trägliche Auszahlung nicht rechtzeitig Ausschuß der Generalversammlung des bengen, d6n Scersunag verlangt Stuttgart, den 26. September 1929. Unterstützungsfondddos.. 29 558/59 auch in diesem Falle, da ein freiwilliger Umtausch rechtmäßig Widerspruch er⸗ visionsfrei, sofern die Einreichung der Aktien bei dem obengenannten Stellen
ber und lauten auf Reichsmark. Sie zur Einlösung vorgelegter Abfindungs⸗ Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaft⸗ wer ei Stü . Der Vorstand. Delkrederefonrvss . 10 000 — Umtausch zulässig ist, in Urkunden über ist, zusammen den zehnten Teil , sccdwerschengen E“ nsd regtnaigbin⸗ “ — — Seüseghe ge⸗ - 2¹ Rückstellung für angefallene Steuern 782045 R 1000,— bzw. RM. 100,— umge⸗ hogen e atzetrages der⸗ bntine zu Schalter erfolgt. In allen übrigen dem der Einlösung voraufgehenden bedarf zu solcher Anordnung der Ge⸗ gulativ für die Kur⸗ und Neumärkische bis zum 31. Dezember 1929 gestellt [58574] ö Unechobene Dividendee:... 124 20 tauscht, sofern nicht von den Aktionären 60 RM erreichen. Indessen werden “ 8 ni Fönche Provision be⸗ 31. Dezember mit fünf vom Hundert nehmigung der Haupt⸗Ritterschafts⸗ Ritterschaftliche. Darlehns⸗Kasse in werden, widrigenfalls die Ritterschaft⸗ Badische Landeselektrizitätse. Bürgschaften NM 60 000,— 1 bei Einreichung ihrer Aktien zum Um⸗ die eingereichten Aktien zu 60 NM, — jährlich verzinst und zum Nennbetrag Direktion. § 9. Berlin, betr. die Ausgabe 5 %, Kur⸗ liche Darlehns⸗Kasse die Stückelung frei versorgung Aktiengesellschaft Gewinnvortrag vom Vorjahr . 2 15740 aaunsch ausdrücklich das Gegenteil be⸗ soweit deren Inhaber einen Wider⸗ re die Aushändigun der neuen Stamm⸗ Angelöst. Die Versinfung der im! Vor der Ausgabe von Abfindungs⸗ und Neumärkischer Ritterschaftlicher bestimmt. I(Hadenwerk), Karlsruhe. 1“ ISn ne“ Generalver⸗ „yruch gegen den Umtausch nicht er⸗ arsien über NMN 600,— erfolgt nach Ab n. — schuldverschreibungen sind der Peungs⸗ Reichsmark⸗Kommunal⸗Schuldver⸗ Werden Schuldverschreibungen nicht Wir kündigen hiermit gemäß Artikel 37 1 491 803,— 82 K-2 2 8—2 1928 1st wnben hoben haben, als freiwillig zum Um⸗ deren Fertigstellung gegen Rückgabe der nn vg 9 Einege enec masse Reichsmarkanleiheforderungen schreibungen (Absindungsschuldverschrei⸗ bis zum 31. Dezember 1929 vorgelegt, der Durchführungsverordnung zum Auf⸗ Uate,n. pril 11 eben tausch eingereicht angesehen und in über die eingereichten Aktien ausge⸗ 6 Aof. 2)— ing (wgl.sgegen deutsche Körperschaften des bungen), wird hiermit genehmigt. stellten Fmpfan bescheinigung. durch § 6 Abs. 2). Süege öffentlichen Rechts von mindestens Berlin, den 7. September 1929. „Die Zinsen sind ohne Gewährung von gleichem Nennwert und Das Preußische Staatsministerium. Zinseafinsen erst bei Fälligkeit des gleichem —2 zu entnehmen und Zugleich im Namen des Justizministers: japitals zu zahlen. Zinsscheine werden in ein besonderes Deckungsregister ein⸗ Der Preußische Minister für nicht ausgegeben. 1 2— Dabei sind die Forderungen Landwirtschaft, Domänen und Forsten. m Betrage anzusetzen, mit dem gez.: Steiger.
§ 4. 2* mit Die Abfindungsschuldverschreibungen sie bei Auslosung bar einzulösen sind. Berlin, den 21. September 1929. Kur⸗ und Neumärkische
Peimen nach 88 anliegenden n Zur Abrundung der Deckung für die ücken zu 3000, 1000, 500, 200, 100, Abfindungsschuldverschreibungen darf 9 2 2 2
1 aupt⸗Ritterschafts⸗Direktion.
von Arnim. 1“
1 1 8 den Abfindungsschuldverschreibungemn beamten der Ritterschaftlichen Dar⸗ s 1 8 ¹ vza;-s 8 nd die Vorschriften des Bürgerlichen lehns⸗Kasse zu vernichten. Gesesbuches maßgebend.
Die Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse kann nach freiem Ermessen eine nach⸗
IvVI8gö.
§ 3. Die aührerechethangen aufden gh
Soll. Gewinn⸗ und Verlustkonto vom 30. Juni 1929.
RM [9. 1 158 776/ 91 772 454 06 .“ 92 14441 . . 101 940
dem Umtausch der Aktien im Nenn⸗ Aktien 1200 RM umgetauscht, so⸗ Rük= o betrage vor Noe 80—. in solche iiber fern nicht von den Aktionaren ber eb. Gewinnvortrag vom RM 100,— bzw. RM 1000,— ein frei⸗ reichung ihrer Aktien zum Umtausch aus⸗ Vorjahre.. 57849 williger Umtausch unserer über nom. drücklich Einspruch erhoben worden ist. Betriebskonto.. 24 43 RM 100,— lautenden Aktien in solche Berlin⸗Waidmannslust, den “ über nom. RM 1000.— vorgesehen. 27. September 1929. Aktionäre, die von dieser Umtausch⸗ Chemische Fabriken Dr. Joachim hz möglichkeit Gebrauch machen und zu Wiernik a. Co. Aktieunesellschaft. 8492 diesem Zweck ihre über nom. Keichs⸗ Der Vorstaud. Dr. 2. Wiernik. mark 100,— lautenden Aktien nebst llaufenden Gewinnanteilscheinen und 116 — 1“
kann die Ritterschaftliche Darlehns⸗ wertungsgesetz sämtliche noch umlaufenden Kasse die Ktterlcheftnche, harschrei⸗ Peitchafgveschrelbungen unserer Anleihe bungen und etwaigen baren Spitzen⸗ vom März 1922 zur Barabloͤsun auf beträge, die auf die nicht vorgelegten den 31. Dezember 1929. Alles Nähere Schuldverschreibungen entfallen, hinter⸗ über die Einlösung dieser Teilschuld⸗ legen, sofern nicht innerhalb der Frist verschreibungen werden wir im Laufe des Abschreibungen .. . der Antrag auf Einleitung eines Auf⸗ Monats Dezember d. J. bekanntgeben. E““ 2 469 gebotsverfahrens oder auf Zahlungs⸗ Karlsruhe, im September 1929. 2127 78402
sperre nachgewiesen ist. Badische Landeselektrizitäts⸗ e.
ur Beschleunigung des Umtausch⸗ versorgung Aktiengesellschaft Grafenau in Bayern, den 26. August 19209. 8.⸗. wird gebeten, die aufzu⸗ Badenwerk). 8 Der Borstand. Albert Fischer.
wertenden Schuldverschreibungen bereits! O. Helm ttweis.
die Einreichungsstellen. Diese sind zur Prüfung der Legitimation berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Bescheini⸗ gungen sind nicht übertragbar. 8 Kassel, den 27. September 1929. Aktien⸗Gesellschaft für Federstahl⸗Industr ie vorm. A. Hirsch & Co Der “ 8—
Rohmaterialien . . Betriebsmaterialien und Unkosten Steuern und Umlagen
2 9 5 82 „ 6 66
50, 40, 20 und 10 Reichsmark aus⸗ Geld der Teilungsmasse entnommen