1929 / 238 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Oct 1929 18:00:01 GMT) scan diff

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

wangsversteigerungen, 111“

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78

2

3. Aufgebote,

4. Deffenili e Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen,

Auslosung usw. von Wertpapieren,

Aktiengesellschaften,

9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. H.

11. Genossenschaften, 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

8 13. Bankausweise 11“ 104. Verschiedene Bekanntmachungen.

[61839]

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Berlin (Wedding) Band 54 Blatt Nr. 1265 eingetragene, in Berlin, Reinicken⸗ dorfer Straße 39, belegene Grundstück am 6. Dezember 1929, vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 87, III, versteigert werden. Karten⸗ blatt 23, Parzelle Nr. 1155/79, Grund⸗ teuermutterrolle Art. 5337, Gebäude⸗ teuerrolle Nr. 5337. Das Grundstück umfaßt: a) Vorderwohnhaus mit Hof, b) Seitenwohnhaus rechts, c) Doppel⸗ quergebände, d) Stall und Remise, e) Stallgebäude links, 1) Remise, 10 a 30 m groß, Gebäudesteuernutzungs⸗ wert 8480 ℳ. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 27. Juli 1929 in das Grundbuch eingetragen. Als Eigen⸗ tümer war damals der Kaufmann Albert Flögel in Charlottenburg ein⸗ getragen. 6. K. 79. 29.

Berlin N. 20, den 2. Oktober 1929. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 6.

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3. Aufgebote.

161840]

Das Aufgebot nebst Zahlungssperre betreffs der Schuldverschreibungen der An⸗ leiheablösungsschuld des Deutschen Reichs von 1925 Nr. 1039374 über 12,50 RM, Nr. 1149028 über 25 RM, Nr. 1012421 über 50 RM sowie der Auslosungsscheine zu dieser Anleihe Gr. 30 Nr. 8374 über 12,50 RM, Gr. 34 Nr. 28028 über 25 RM und Gr. 24 Nr. 2921 über 50 RM ist eingestellt bzw. aufgehoben.

Amtsgericht Abt. 216,

R . 9.

[61841] Aufgebot.

1. Der Verficherungsbeamte i. R. Robert Friese in Erfurt, Epinaystraße 38, 2. die Vogtländische Bank, Abteilung der All⸗ emeinen Deutschen Kreditanstalt in Plauen i. V., haben das Aufgebot zu 1 der Aktie Nr. 3663 der Versicherungsgesell⸗ schaft Thuringia in Erfurt, umgestellt auf 100 RM, zu 2 des Wechsels d. d. Erfurt, den 8. Mai 1929, fällig am 8. August 1929 über 128,750 RM, zahlbar in Erfurt, ausgestellt von Albert Badelt in Erfurt, angenommen von Willy Fern in Erfurt, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Mai 1930, Sum 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 78, anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Aktie, bzw. des Wechsels erfolgen wird.

Erfurt, den 3. Oktober 1929.

Amtsgericht. Abteilung 9.

[61842] Aufgebot. Der Landwirt Hinrich Veith in Negenbargen hat das Aufgebot des auf ihn ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 1670 der Kreissparkasse des Kreises Wittmund, lautend über 2409,07 RM., das angeblich verloren gegangen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird has. stens in dem auf den 8. Mai 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde See8 widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird. Amtsgericht Wittmund, 1. 10. 1929. [61843)

Der Termin für die in Nr. 126 und 163 des Blattes unter Nr. 22424 und 37795 veröffentlichten Aufgebote wird auf 21. Januar 1930, 11 Uhr, verlegt. Geschäftsstelle 7 des Amts⸗ gerichts Halle (Saale). 8

[61844] Aufforderung. .“ Am 26. September 1928 ist zu Lieg⸗ * die unverehelichte Bertha Schubert gestorben. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden die⸗ jenigen, welchen Erbrechte an dem Nach⸗ laß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 3. Dezember d. J. bei dem eseicnten c. anzumelden, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der ees Fiskus nicht vorhanden 2 ver reine Nachlaß beträgt ungefähr 750 RM. Amtsgericht Liegnitz, 3. Oktober 1929.

8 2 *

[61845] 1 Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Ausschlußurteil vom 30. September 1929: 1. die Obligationen des Großkraftwerks Franken zu 4 ½ % zu je 1000 Nr. 1593, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1599, 1600, 1601, 1602, 2. die 4 % Boden⸗ kreditobligation der Vereinsbank Nürnberg zu 200 Serie 39 Lit. C Nr. 153812, 3. den zugunsten der Nürnberger Lebens⸗ versicherungsbank in Nürnberg auf das Anwesen Hs. Nr. 14, Wunderburggasse in Nürnberg, vom Amtsgericht Nürnberg am 11. VII. 1912 ausgestellten Hypo⸗ thekenbrief zu 20 000 Grundbuch für Nürnberg S8. Bd. 27 Bl. 345 —, 4. die 3 ½ % Bodenkreditobligationen der Vereinsbank Nürnberg: Serie 18 Lit. C Nr. 48779 zu 500 ℳ, Serie 18 Lit. C Nr. 48780 zu 500 ℳ, Serie 26 Lit. C Nr. 80559 zu 500 ℳ, Serie 18 Lit. D Nr. 59539 zu 200 ℳ, Serie 24 Lit. D Nr. 90130 zu 200 ℳ, Serie 18 Lit. E Nr. 54540 zu 100 ℳ, Serie 18 Lit. Nr. 54541 zu 100 ℳ, Serie 18 Lit. Nr. 54543 zu 100 ℳ, Serie 18 Lit Nr. 54546 zu 100 ℳ, Serie 18 Lit. E Nr. 54548 zu 100 ℳ, Serie 18 Lit. E. Nr. 54549 zu 100 ℳ, Serie 18 Lit. E. Nr. 54550 zu 100 ℳ, Serie 18 Lit. E. Nr. 54551 zu 100 ℳ, Serie 18 Lit. P. Nr. 54552 zu 100 ℳ, Serie 18 Lit. E Nr. 58620 zu 100 für kraftlos erklärt. Geschäftsstelle des Amtsgericht

Beschluß. Witwe Ernestine Specht verwitwet Howel in Karlshof Nr. 109, Kreis Cottbus, ist am 13. Juli 1927 zu Händen des Rechtsanwalts Dedolph in Cottbus ein Erbschein vom unterzeich⸗ neten Nachlaßgericht erteilt worden, worin bescheinigt wird, daß der am 12. September 1925 in seinem —5 e sitz Carlshof gestorbene Fleischermeister Gustav Krüger außer von anderen auch von seiner Tochter Frau Marie Manea de c Krüger beerbt worden

[61846] Der borene

Krüger ge⸗ gewesene

ist. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird daher, weil er nicht sofort zu er⸗ langen ist, für kraftlos erklärt. Cottbus, den 4. Oktober 1929. Das Amtsgericht.

[62226] Berichtigung.

In der Nr. 229 d. Bl. muß es beim Landgericht Dresden unter der Unter⸗ abt. 4 Soll.⸗Nr. 59104 in der 2. Zeile statt Mavia richtig Maria Bräuer und in der 3. Zeile statt geb. Henig richtig geb. Hänig heißen.

[61847] Oeffentliche Zustellung.

Die Putzmacherin Marie Bulla geb. Rother in Falkenberg, O. S., Neisser Straße 93, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Skowronek in Beuthen, O. S., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Lehrhäuer Max Bulla, früher in Beuthen, O. S., Dyngos⸗ straße 11, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Scheidung der Ehe auf Grund des § 1567 Abs. 2 Ziffer 2 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor den Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Beuthen, O. S., auf den 16. De⸗ zember 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 4 R. 96/29.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61848] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Minna Bärwolf geb. Schönau in Bad Tennstedt, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Müller in Erxhx klagt gegen den Arbeiter Alfred Bärwolf, früher in Bad Tennstedt, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung aus § 1567 B. G.⸗B. und zuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B.

Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 29. No⸗ vember 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 99, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Erfurt, den 5. Oktober 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landegrichts.

[61849] Oeffentliche Zustellung. Frau Ottilie Schula geb. Himmel⸗ reich in Breslau X, Bismarckstraße 17,

*

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Heisterbergk in Freiberg, klagt gegen den Schneider Georg Schula, zuletzt in Großhartmannsdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund von § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Freiberg auf den 14. Dezember 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Freiberg, den 4. Oktober 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem Landgericht Freiberg. [61850] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Karl Borchardt, Anna geb. Lochow, verw. Lochow in Berlin⸗ Friedrichshagen, Kirchstr. 9 a, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kaubes in M.⸗Gladbach, klagt gegen den Karl Borchardt, früher in M.⸗Gladbach, Margarethenstr. 1, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe mit dem Be⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Gladbach⸗ Rheydt auf 26. November 1929, 10 Uhr, Zimmer 49, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als 1“*“ vertreten zu lassen.

Cna bach⸗Rheybt, 28. Septbr. 1929.

r Urkundsbeamte der chäftsstelle. Abt. 2.

[61851] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Olga Schubert geb. Sich u Grone, Mühlenstraße bei Quentin, rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat von Morsey in Göttingen, klagt gegen ihren Ehemann, Dienst⸗ knecht Ernst Paul Schubert, früher in Adelebsen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung aus § 1568 . G.⸗B. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Zivilkammer des Landgerichts in Göttingen auf den 3. Dezember 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Göttingen, den 8. Oktober 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61853] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Minna Mignon Lingner geb. Lehnert in Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. von Döhren, daselbst, klagt gegen ihren Ehemann August Otto Lingner, unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 des B. G.⸗B auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 9 (Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz), auf den 18. Dezember 1929, 9 % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hamburg, den 5. Oktober 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61854] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Marie Anna Martha Meierdiercks, geb. Baucke, in Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Holste, klagt gegen ihren Ehemann, den Steward Max August Wilhelm Ludwig Meierdiercks, unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund § 1565 B. G.⸗B. mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 8 (GZiviljustizgebäude, Sievekingplatz), auf den 3. Dezember 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Hamburg, den 7. Oktober 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61855] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Machran geb. Bux in Hamburg, Thalstraße 75, Erd⸗ geschoß bei Kregel, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Holste in Hannover, klagt gegen den Asphaltierer Albert Machran, früher in Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.⸗B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die V. Zivilkammer (Einzel⸗

richter) des Landgerichts in Hannover, Zimmer 218, auf den 7. Dezember 1929, 11 Uhr, mit der vngee rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 4. Oktober 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

161856] . Gertkrud Bergmann geb. Schaub in Stockach, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Stoffler in Stockach, klagt gegen ihren jetzt an unbekanntem Orte sich aufhaltenden, früher zu Kon⸗ stanz wohnhaften Ehemann Musiker Gottfried Bergmann, Beklagten, auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag, die am 6. Juni 1925 in Konstanz geschlossene Ehe sei aus Ver⸗ schulden des Beklagten zu scheiden und diesen zur Kostentragung zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer des Land⸗ gerichts Konstanz auf Freitag, den 20. Dezember 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ elassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen. Konstanz, den 3. Oktober 1929. Geschäftsstelle des Badischen Landgerichts. [61858] Armensache. Oeffentliche Zustellung. Die Taglöhnerfrau Katharina Wiener in Gemming, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Graf Spreti in München, Weinstr. 5 II, klagt gegen den Taglöhner Fritz Wiener, zuletzt in Geisenbronn b. Starnberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Die am 1. Juli 1921 vor dem Standesamte in Germering ge⸗ schlossene Ehe wird geschieden und der Beklagte für den alleinschuldigen Teil er⸗ klärt. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits 2 tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts München IIauf Dienstag, den 10. De⸗ zember 1929, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 453/I, Just.⸗Gebd, mit der Aufforderung, einen beim Landgericht München II zugelassenen Rechtsanwalt u seiner Vertretung zu bestellen. Zum Bwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht. München, den 7. Oktober 1929. Der Urkundsbeamte des Landgerichts München II.

[61859] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Helene Augustinowitz, geb. Ilgenstein, in Volkenshagen (Meckl.⸗ Schw.), Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Hagenkötter in Neustrelitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Stanislaus Augustinowitz, früher in jetzt unbekannten Aufenthalts, mit der Behauptung, daß der Ehemann die Klägerin böswillig ver⸗ lassen habe und hat beantragt, die zwischen den Parteien am 30. Oktober 1925 ge⸗ schlossene Ehe zu scheiden und auszusprechen, daß der Beklagte Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Zivilkammer des Meckl.⸗Strel. Landgerichts zu Neustrelitz auf Mittwoch, den 18. Dezember 1929, vorm. 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem genannten Ge⸗ richt zugelassenen Anwalt zu seinem Ver⸗ treter zu bestellen. Zum 6 der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Neustrelitz, den 1. Oktober 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

(61861] Oeffentliche Zustellung. Frau Anna Konkowski geb. Schwierz in Eberswalde, Alte Schweizerstraße 1, rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. einrich in Prenzlau, klagt gegen den rbeiter Thomas Konkowski, ihren Ehe⸗ mann, unbekannten Aufenthalts, früher in Eberswalde, wegen Ehebruchs und Ehe⸗ zerrüttung, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 16. De⸗ zember 1929, 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als ar wn vertreten zu lassen. Prenzlau, den 2. Oktober 1929. Der Urkundsbeamte des Landgerichts.

[61862] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Auguste Enders, geb. Rahn, zu Geestemünde⸗W., Gärtnerstr. 15, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗

anwalt Friedrichs in Verden, klagt gegen

ihren Ehemann, den Anschreiber Hans Enders in Wesermünde⸗Wulsdorf, Gärt⸗ nerstraße 15, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Verden (Aller) auf den 30. November 1929, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Verden, den 5. Oktober 1929.

[61863] Oeffentliche Zustellung.

Die Kaufmannsehefrau Alma Erna Tilke geb. Stets in Werdau, Katharinen⸗ straße 22, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Otto Hofmann in Werdau, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Alexander Georg Karl Tilke, früher in Werdau, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts zu

wickau, Sa., auf den 3. Dezember

929, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Zwickau, den 7. Oktober 1929.

bei dem Landgericht Zwickau.

Die Bergarbeiterehefrau Emma Emilie Schönfelder geb. Wappler in Cainsdorf, Hohestraße 18, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heiling in Zwickau klagt gegen den Bergarbeiter Alfred Emil Schönfelder, früher in Niederplanitz, jetzt unbekannten Aufenthaltz, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts zu Zwickau auf den 26. November 1929, vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Zwickau, den 7. Oktober 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem Landgericht Zwickau.

[61867] Oeffentliche Zustellung. Gisela Ulbricht, geb. 1. 6. 1929, ver⸗ treten durch den Rat Freehane. in Dresden, klagt gegen den Konditor Horst Prescher, zuletzt wohnhaft in Bremer⸗ haven, Osterstraße 23. Sie beantragt, den Beklagten als ihren Vater zu ver⸗ urteilen, ihr vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine vierteljährliche Geldrente von 105 RM im voraus zu zahlen. Zur Güteverhand⸗ lung wird der Beklagte auf den 25. No⸗ vember 1929, vorm. 9 ½ Uhr, vor das Amtsgericht in Bremerhaven, Gerichts⸗ haus, Am Hafen Nr. 9, Zimmer Nr. 7, geladen. Bremerhaven, 4. Oktober 1929. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[61873] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Käte Müller in Flacke, vertreten durch den Leiter des Jugendamts des Kreises Cammin, Kreis⸗ verwaltungsinspektor Knak in Cammin, Prozeßbevollmächtigter: Ortsvorsteher Hoff⸗ mann in Stepenitz, Febhn⸗ klagt gegen den Knecht Artur Köhler, früher in Flacke, Kreis Cammin, Pomm, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage zu erkennen: I. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vom Tage der Geburt an, das ist vom 13. Juli 1928 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, als Unterhalt eine im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von 75 Reichsmark vierteljährlich zu zahlen. Die rück⸗ ständigen Beträge sind sofort, die künftig fällig werdenden am 1. jeden Vierteljahrs zu zahlen. II. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. III. Die Kosten des Rechts⸗ streits werden dem Beklagten auferlegt. Die Klägerin ladet den Beklagten vor das Amtsgericht in Stepenitz in Pommern auf den 25. November 1929, vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung für den Beklagten, Knecht A

Klage bekanntgemacht. Stepenitz, den 7. Oktober 19299. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei Wilhelmstraße 32. Sechs Beilagen

einschließlich Börsenbeilage und n Lnelich elgrergfterbe agen)

Die Geschäftsstelle 5 des E“

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

[61864] Oeffentliche Zustellung.

rtur Köhler, wird dieser Auszug aus der

und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin,

Bestellungen an, in Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 , Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9 2 % Alle Postanstalten nehmen ür Selbstabholer auch die Geschäftsstelle einzelne Beilagen kosten 10 ℛf de 2

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, 1 Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛℳ E Einheitszeile 1,75 £2 telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder dur strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einruͤckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

einer drei Geschäfts

geigen nimmt an die lle Druckaufträge

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Nr. 238. Reichsbankgirokonto.

8

Berlin, Freitag, den 11. Oktober, abends.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Exequaturerteilung.

Preußen. Mitteilungen über die Verleihung der Rettungsmedaille bzw. der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Bekanntgabe der vom 1.— 30. September zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Königlich ungarischen Wahlkonsul in Frankfurt a. M., Werner Mankiewitz, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Preußen. Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 13. September 1929 dem Polizeianwärter Walter Marschler in Sensburg, Polizeischule, die Rettungs⸗ medaille am Bande verliehen.

Das Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 11. September 1929 dem Oberingenieur Oskar Rete⸗ meyer in Berlin⸗Charlottenburg die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr verliehen.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 16. September 1929 verliehen:

die Erinnerungsmedaille für Rettung 8 88 aus Gefahr an: Friehe Riegel, Büroan ve Bleckede, Kreis Bleckede, aul Rohde, Tifchlerlehr ing, Schwerin a. W., arx Sockoll, Arbeiter, Berlin, Emil Janecke, Obergefreiter der 6. Komp. J.⸗R. 12,

Quedlinburg a. Harz.

In der Zeit vom 1. bis 30.

Ministerium für Volkswohlfahrt. September 1929 genehmigte öffentliche Sammlungen und Vertriebe

von Gegenständen zu Wohlfahrtszwecken.

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Name und Wohnort des Unternehmers

Genehmigte Werbeformen

Vorstand der Anstalt „Bethel“ bei Bielefeld

Evangelisch⸗Kirchlicher Hilfs⸗ verein Hauptausschuß HPotsdam Deutsch⸗Evangelischer Volksbund für öffentliche Mission des Christentums, Bad Godes⸗ bberg a. Rh. Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin

Wohlfahrtsarbeit der Anstalt

Wohlfahrtspflegerische gaben

Erfüllung gemäßen gaben

Ausbau der deutschen Kultur⸗ einrichtungen in den Mandatsgebieten

Errichtung eines Pensions⸗ fonds für seine in den Ruhestand versetzten An⸗ gestellten u. Hinterbliebenen

Zugunsten ihrer Bestrebungen

Auf⸗

seiner satzungs⸗ Wohlfahrtsauf⸗

Christlicher Zeitschriftenverein, Berlin SW. 68, Alte Jakob⸗ straße 129

Berliner Missionsgesellschaft, Berlin NO. 43, Georgenkirch⸗ straße 70

Selbsthilsebund der Körper⸗ behinderten, Berlin Berlin, den 8. Oktober 1929.

Erhaltung seiner Hilfsein⸗ richtungen

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.

3 , 8e ennsganfrafe und Werbe⸗ om 1. 10. reiben 3 bis 30. 9. 1930 8 verlängert Hauskollekte 8 vom 1. 1. 1930 bis 31. 12. 1930 verlängert vom 1. 10. 1929 bis 30. 9. 1930

1. 3. 1930

Werbeschreiben und mündliche —½ꝙWerbung der leitenden Beamten des Vorstands

Vertrieb des Deutschen Kolo⸗ nialkalenders durch Post⸗ versand und Beauftragte

Aufrufe in seinen Blättern und in einigen Tages⸗ zeitungen

Werbeschreiben und Haus⸗ kbollekten in den evangelischen Bevölkerungskreisen

bis 1. 6. 1930

*

Preußen

bis Ende

Provinz Ostpreußen, Dezember 1930 Sftvefuß

Grenzmark, Nieder⸗ und Oberschlesien, Pommern, Branden⸗ burg, Sachsen Preußen

bis 30. 4. 1930 Werbeschreiben

J. A.: Dr. Schneider.

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Nichtamtliches. Deutsches Reich.

u b 4 In der gestrigen öffentlichen Vollsitzung des Rei rats nahm vor Eintritt in die Tagesordnung der Vertreter Schleswig⸗Holsteins, Dr. Schifferer, das Wort zu folgenden Ausführungen:

Im Namen der 13 von den Provinzen und der Stadt Berlin e. stimmführenden Hauptbevollmächtigten zum Reichsrat beantrage ich: „Der Reichsrat wolle beschließen, die Reichs⸗ regierung zu ersuchen, den Ausschu heiten zu berufen und in der Ausschußsitzung dem Reichsrat, ge⸗ mäß Art. 67 der Reichsverfassung, über die Führung der Reichs⸗ geschäfte auf dem Gebiet der auswärtigen Politik, gvan über die Einzelheiten der im Haag gepflogenen Verhandlungen, Auskunft zu erteilen.“ Ich habe die Ehre, suhr Dr. Schiffer nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger fort, diesen Antrag im Namen der sämtlichen Provinzial⸗ bevollmächtigten folgendermaßen zu begründen: Bei der Ver⸗ abschiedung der Gesetze über die Refoͤrm der Arbeitslosenversiche⸗ rung hat der Vertreter der Preußischen Staatsregierung mit Recht darauf hingewiesen, daß in unserem Volk zur Zeit e: e Spannungen von seltener Schärfe und seltenem Ernst vorhanden sind, und daß wir uns mit außerordentlich schwierigen außen⸗ politischen und innenpolitischen Problemen auseinanderzusetzen 52 Dieser Hinweis bezweckte damals, zur Vermeidung politischer Erschütterungen eine Mehrheit für den Kompromißvorschlag in der Arbeitslosenversicherung zu und er hat, wie Sie wissen, bei einem erheblichen Teil der Provinzialbevollmächtigten, u. a. auch bei mir, seine Einwirkung nicht verfehlt. Diesen Hinweis nehmen wir heute auf. Wir folgern aus ihm, daß der vom Staatssekretär Weismann richtig gekennzeichnete Ernst der Lage die größte Aufmerksamkeit der Stellen erfordert, die verfassungs⸗ mäßig dazu berufen sind, unter ihnen in erster Linie des Reichs⸗

ür auswärtige Angelegen⸗

preußischen Hauptbevollmächtigt

rats, als der nach Art. 60 der Reichsverfassung eingesetzten Ver⸗ tretung der Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Reiches. Dabei stehen die Vorgänge auf dem Gebiet der aus⸗ wärtigen Politik, insbesonderve die im Haag gepflogenen Verhand⸗ lungen, im Vordergrund denn sie sind, soweit man sich darüber aus der Presse unterrichten kann, geeignet, die außenpolitische Stellung Deutschlands und seine innerpolitische Entwicklung auf lange Zeit hinaus zu bestimmen. Ich brauche, um die enge Ver⸗ flechtung deutscher Außenpolitik mit dem inneren Geschehen auf⸗ zugeigen, als Beispiel nur an Young⸗Plan und Reform der 1n. .g2.29 zu erinnern. Unter diesen Umständen hat die Rei hsregierung die ihr in Art. 67 der Reichsverfassung auf⸗ erlegten Pflichten zu erfüllen, den Reichsrat über die außen⸗ Vorgänge auf dem laufenden zu halten und ihm Aus⸗ unft über die Einzelheiten der im Haag gepflogenen Verhand⸗ lungen zu erteilen. Daß die Reichsregierung selbst das Bedürfnis gehabt hat, diese wichtigen Vorgänge mit den Ländern zu er⸗ örtern, geht daraus hervor, daß sie, wenn die darüber in der Presse verbreiteten Nachrichten zutreffen, am 3. Oktober in einer Sitzung der Ministerpräsidenten durch drei Reichsminister, den Wirtschaftsminister, den Minister für die besetzten Gebiete und den Reichsfinanzminister, ausführliche Mitteilungen hat machen lassen. Ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, daß in dieser bemerkenswerten Sitzung auch die Herren Gesandten der be⸗ treffenden Länder oder ihre Stellvertreter anwesend gewesen sind, do daß de facto der größere Teil des Reichsrats versammelt war. iemand von uns denkt daran, der Reichsregierung das Recht bestreiten zu wollen, in dieser Form politische Unterhaltungen mit den Ländern zu führen. Das ist ihr gutes Recht, aber die Ver⸗ fassung kennt diesen Weg nicht und deshalb befreit seine Be⸗ nutzung die Reichsregierung nicht von der ihr nach Art. 67 der Reichsverfassung obliegenden Pflicht. Das kann ja auch gar nicht der Fall sein; einmal nicht aus formalen, verfassungsrechtlichen Gründen, dann aber auch schon deshalb nicht, weil ungefähr der fünfte Teil des Reichsrats, nämlich die 13 von den Provinzial⸗ verwaltungen und der Stadt Berlin bestellten b-veers3. von den genannten politischen

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Unterhaltungen gar nicht erfaßt werden. Wir unterstellen der wBee selbstverständlich nicht, daß dieses Fernhalten der Provinzialbevollmächtigten von wichtigen politischen Beratungen beabsichtigt ist, d. h., daß die Reichsregierung den Reichsrat unter Ausschluß der Provinzialbevollmächtigten auf dem Umweg über Sitzungen der Ministerpräsidenten und unter Außerachtlassung des in Artikel 67 der Reichsverfassung vorgeschriebenen ver⸗ fassungsmäßigen Weges zu unterrichten versucht. Ein solches Verfahren wäre ja auch politisch zu abwegig, als daß man es der Reichsregierung zutrauen dürfte. Aber darüber muß man sich im klaren sein, und auch der Reichsregierung muß es fhhr werden: nach außen erweckt das eingeschlagene Verfahren, das ja dieses Mal nicht zum erstenmal geübt wurde, sondern allmählich zum Normalverfahren geworden ist, den Eindruck, als ob es in der Tat auf eine Ausschaltung der Provinzialbevollmächtigten ab⸗ gesehen sei, ein Eindruck, der aus Gründen, die auf der Hand liegen, auf die ich aber in diesem Augenblick nicht eingehen möchte, unbedingt vermieden werden muß und der auch vermieden werden kann, wenn die Reichsregierung den Weg geht, den zu gehen sie durch die Reichsverfassung verpflichtet ist d8. h. wenn sie den Auswärtigen Ausschuß des Reichsrats einberuft und in ihm die Auskünfte erteilt, auf die der Reichsrat ein verbrieftes Recht besitzt. Der bayerische Gesandte Dr. von Preger hat einmal in einer Sitzung des Reichsrats das Recht der Länder auf eine häufigere Einberufung des Auswärtigen Ausschusses betont und diese usbgere Einberufung, namentlich im Hinblick auf die unter⸗ chiedliche Behandlung der auswärtigen Ausschüsse des Reichs⸗ rats und des Reichstags nachdrücklich gefordert. Damals ist, wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, eine entsprechende Zu⸗ sage gegeben; sie ist aber, wie die Ereignisse der letzten Zeit zeigen, scheinbar in Vergessenheit geraten. Wir nehmen diese Forderung in Form des von uns gestellten Antrags wieder auf. Für uns, insbesondere für die Grenzprovinzen, ist es dringend erforderlich, über die Vorgänge auf dem Gebiet der auswärtigen Politik unterrichtet zu werden, wenn anders unsere Mitarbeit im Reichsrat überhaupt noch einen Sinn haben soll. Darüber dürften die Meinungen auch kaum auseinandergehen. Ich brauche im Zusammenhang mit dem YNoung⸗Plan und der Räumungsfrage ja nur die Namen „Rheinprovinz“ und „Hessen⸗ Nassau“ in die Debatte zu werfen, um die Situation zu be⸗ leuchten, die durch eine Ausschaltung der Provinzialbevoll⸗ mächtigten geschaffen würde. Da wir an den Sitzungen der Ministerpräsidenten nicht beteiligt sind und von den Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags nach unserer Auffassung ohne zwingenden Grund ferngehalten werden, bleibt uns nichts anderes übrig, als die Reichsregierung an die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Pflichten zu erinnern und die Einberufung des Auswärtigen Ausschusses zu fordern. Der Notwendigkeit der tatsächlichen Unterrichtung der Provinzial⸗ bevollmächtigten gesellt sich als weiterer Grund hinzu die Wahr⸗ nehmung der verfassungsmäßigen Rechte der von uns ver⸗ tretenen Provinzen. Diese Frage hat im Augenblick besondere Bedeutung. Wir stehen vor kommunalen Wahlen, durch die u. a. unmittelbar die Provinziallandtage, mittelbar die Provinzial⸗ ausschüsse und die Provinzialbevollmächtigten neu⸗ gewählt werden. Wir haben die Pflicht, den nach der Wahl in diesen Scal einziehenden Provinzialbevollmächtigten die Rechte der Provinzen ungeschmälert zu übergeben und nicht durch still⸗ schweigende Duldung zu ihrer Schwächung beizutragen. Endlich handelt es sich hier um die Wahrung der Würde unserer Pro⸗ vinzen und um die Wahrung unserer persönlichen Würde. Wenn wir auch, wie ich bereits betont habe, nicht annehmen, daß die Absicht vorliegt, uns beiseite zu schieben, so halten wir uns doch für vevpflichtet, hier offen auszusprechen, daß wir uns die tatsächliche Ausschaltung nicht länger gefallen lassen werden. Es ist ja nicht das erste Mal, daß wir vor dieser Situation stehen. Wir haben dazu schon früher und wiederholt Stellung nehmen müssen. Wir haben versucht, durch Besprechungen mit den zu⸗ ständigen Stellen eine Aenderung herbeizuführen. Wie die Er⸗ eignisse der letzten Zeit zeigen, leider ohne Erfolg. Deshalb sind wir zu unserem Bedauern gezwungen, unsere bisher ge⸗ übte Zurückhaltung aufzugeben, deshalb stellen wir unsere For⸗ derung auf Beachtung der Verfassung und auf Durchführung der im Art. .67 enthaltenen Bestimmungen in öffentlicher Sitzung. Wobei ich in unserer aller Namen die Erklärung ab⸗ ugeben habe, daß wir in Zukunft jedesmal dann auf die inge zurückkommen werden, wenn der Auswärtige Ausschuß des Reichstags zusammentritt oder wenn eine Besprechung der Ministerpräsidenten stattfindet, um wichtige Mitteilungen der Reichsregierung entgegenzunehmen. Welchen Wert wir dieser Angelegenheit beimessen, mögen Sie daraus ersehen, daß wir, ohne Unterschied der Parteizugehörigkeit und ohne Unterschied unserer sonstigen politischen Einstellung geschlossen hinter dem Ihnen mitgeteilten Antrag stehen. Unser Antrag wird von einer breiten Front getragen, die von rechts nach links, von der Sozialdemokratie bis zu den Deutschnationalen reicht. Ich bin am Ende unserer Begründung. Wir wenden uns zum Schluß besonders an den Reichsminister des Innern als an den ressortmäßigen Hüter der Verfassung mit der Bitte, unsere Interessen, die mit den Interessen des Reichsrats identisch sind, in der Reichsregierung mit Nachdruck zu vertreten. Wir wenden uns zum Schluß ferner an die Länder mit der Bitte, unsere verfassungsmäßigen Rechte, die mit den ver⸗ fassungsmäßigen Rechten der Länder gleichbedeutend sind, durch die einstimmige Annahme unseres Antrags zu unterstützen.

Staatssekretär Zweigert gab namens der Reichs⸗ regierung folgende Erklärung ab: . Die Reichsregierung ist bereit, dem Verlangen nach Ein⸗ berufung des Auswärtigen Ausschusses des Reichsrats zu einer Aussprache übe ie Haager Verhandlungen zu entsprechen.