1929 / 257 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Nov 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Komm.), ob er über Herrn Kieburg Erkundigungen eingezogen

be, verneinte der Zeuge. Wie er B. A. G. gekommen sei, wisse er nicht, er sei froh gewesen, als er ihn los war. Abg. Obuch (Komm.): Ist Ihnen bekannt, daß der Oberbürger⸗ meister wegen der Verlängerung der Sklarek⸗Verträge „un⸗ angenehm überrascht“ gewesen sein soll, wie der Zeuge Schall⸗ dach andeutete? Gäbel: Mir ist so etwas nie gesagt worden. Auf Fragen des Abg. Riedel (Dem.) erklärte Gäbel, über die Sklareks seien gute Auskünfte auch von prominenten Persönlich⸗ keiten der Justiz, der Presse und der Parlamente gegeben worden, die aber natürlich für seine amtlichen Maßnahmen ohne Einfluß geblieben wären. Die faage⸗ worauf sich der Vorwurf „unprole⸗ tarischen Verhaltens“ stütze, auf Grund dessen die K. P. D. ihn ausgeschlossen habe, beantwortete er mit dem Hinweis darauf, daß er über Parteiinterna nicht sprechen wolle. Er gebe aber zu, daß es sich mit seinen Parteigrundsätzen nicht vertragen hätte, mit Leuten wie den Sklareks am Biertisch zu sitzen und bedaure das. Abg. Stendel (D. Vp.): Wie waren Ihre gesellschaftlichen Beziehungen zu den Sklareks? Haben Sie im Hause der Gebrüder Sklarek häufiger verkehrt? Gäbel: Ich habe nur einmal bei Leo Sklarek eine Art 1r88. auf die vielen Einladungen gemacht. Abg. Stendel (D. Vp.): Haben Sie häufiger mit den Sklareks außerhalb des Hauses gesellschaft⸗ lich verkehrt? Gäbel: Häufiger nicht, schon, weil ich persönlich kein Freund vom Besuch von Lokalen bin. Ich war aber wieder⸗ holt mit ihnen zusammen. Abg. Stendel (D. Vp.): Haben Sie in nennenswertem Umfange Freigebigkeiten der Sklareks ge⸗ nossen? Gäbel: Nein. Abg. Kasper (Komm.): Ist es richtig, daß die Sklareks durch persönliche Zuwendungen an Sie oder Ihre Familie erreichten, daß die Verlängerung der Verträge bis 1935 so außerordentlich schnell vor sich ging? Gäbel (in großer Erregung): Das ist gänzlich unrichtig. Ich bin aber leider ganz machtlos gegen diese immer wieder auftauchende berufs⸗ mäßige Ehrabschneiderei. Abg. Kasper (Komm.): Auf der „Anzugsliste“ der Sklareks, von der bisher leider immer noch nur die Spitzenreiter bekannt geworden sind, soll auch Ihr Name gestanden haben. Gäbel: Ich habe meine Anzüge wie die anderen Beamten bei den Sklareks gekauft. Aber die Staats⸗ anwaltschaft hat schon festgestellt, daß ich nicht zu denen gehöre, deren Anzüge von den Sklareks woanders in Arbeit gegeben wurden. Auf weitere Fragen erwiderte Gäbel u. a. noch: Es ist mir nicht bekannt geworden, daß der Stadtkämmerer Lange und der Bürgermeister Scholz vor Hingabe des Darlehens Be⸗ denken gegen die Sklareks geäußert hätten. Ministerialdirektor Dr. von Leyden: Die Haltung Gäbels zum § 10 des Dar⸗ lehensvertrages, den die Sklareks umgingen, indem sie trotzdem wieder die von der Stadt übernommenen Waren beanstandeten, wird im Disziplinarverfahren eine Rolle spielen. Weiter müßte Gäbel sich darüber äußern, wie er seine Rolle im Verwaltungs⸗ vat der Stadtbank aufgefaßt hat, wenn er gar nichts von der Kreditgewährung an die Sklareks wußte. Der Verwaltungsrat war doch zur Beaufsichtigung des Vorstandes bestellt. Gäbel: Ich habe im Verwaltungsrat nach bestem Wissen und Ge⸗ wissen gehandelt, aber natürlich nur das prüfen können, was mir in Berichten zugänglich gemacht wurde.

Es folgte die Vernehmung der Stadträtin Weyl (Soz.). Sie hat in Vertretung des beurlaubten Bürgermeisters Scholz die Magistratsunterschrift unter den Verlängerungsvertrag für die Sklareks bis 1935 gegeben. Die Verlängerung des Vertrages mit den Sklareks, so bekundete die Zeugin, wurde mir vorgelegt. So⸗ weit ich mich erinnere, war der Vertrag nachgeprüft von den Juristen der Stadt nach der finanztechnischen, juristischen und wirtschaftlichen Seite. Als ich den Vertrag sah, war er schon gestempelt und fix und fertig. Nach der mündlichen Bestätigung des Stadtrats Gäbel, daß die Verlängerung zu Recht vor⸗ genommen würde, fand ich keinen Grund, in Vertretung des Bürgermeisters Scholz meine Unterschrift zu verweigern. Abg. Koennecke (D. Nat.): Ist Ihnen als Mitglied des Magistrats ein Votum des Stadtkämmerers Lange und des Bürgermeisters Scholz gegen die Gewährung eines Darlehens für Sklarek be⸗ kannt geworden? Zeugin Weyl: Nein! Der Zeugin sind auch in ihrer Eigenschaft als Leiterin des Landesjugendamtes keine Beschwerden über die von den Sklareks gelieferte Ware zu Ohren gekommen. Die Zeugin hat den Eindruck gehabt, daß Stadtrat Gäbel sehr viel an dem Vertrage lag und er sich deshalb ihre Unte’schrif holte, was im allgemeinen nicht üblich sei. Sie habe die Unterschrift aber unbedenklich geleistet, weil auch der erste Vertrag nicht auf einem Kollegialbeschluß beruhte. Auf die Frage des Abg. Heilmann (Soz.), ob die Zeugin, wie die „Rote Fahne“ behauptet habe, von den Sklareks einen Nerz⸗ oder possumpelz geschenkt erhalten habe, erklärte die Zeugin: Ich habe weder in geschäftlicher noch in gesellschaftlicher Verbindung zu den Sklareks gestanden. Ich kenne sie nicht, obwohl mir einer der Herren im Sommer einmal im Rathause bei einem Empfang vorgestellt worden ist. Ich habe nie einen Nerz⸗ oder Opossumpelz besessen. Damit ist die Vernehmung der Zeugin beendet.

Der Zeuge Obermagistratsrat Klemens soll Auskunft geben über die Zusammenhänge bei der Verlängerung des Liefe⸗ rungsvertrages vom 4. April 1929 mit den Gebrüdern Sklarek. Der Zeuge war mit der Vorbereitung eines Darlehensvertrages über 300 000 Mark beauftragt worden. Er hat in dem Vertrag eine Sicherungsübereignung eines Warenlagers im Werte von 1,2 Millionen Mark erreicht. Dem Magistrat stand nach dem Vertrage das Recht jederzeitiger Besichtigung und Kontrolle des Lagers zu. Aus welchen Gründen der Lieferungsvertrag ver⸗ längert worden ist, weiß der Zeuge nicht. Der Stadtbankdirektor Hoffmann habe auf Anfrage erklärt, der Kredit sei bombensicher. (Heiterkeit.) Auch Oberbaurat Reichenbach habe aus sämtlichen Akten der Finanzverwaltung nichts Nachteiliges über die Gebrüder Sklarek und nicht die geringsten Bedenken gegen eine Verlängerung des Lieferungsvertrages gehabt. Das sei aber eigentlich Sache des zuständigen Dezernenten gewesen. Mit dem Verlängerungs⸗ vertrage an sich hat der Zeuge nichts zu tun gehabt, er hat Stadt⸗ rat Gäbel nur die Auskünfte über die Sklareks mitgeteilt. Auf Befragen durch Oberpräsidenten Dr. Maier erwiderte der Zeuge, der erste Lieferungsvertrag habe in losem Zusammen⸗ hang mit dem Darlehnsvertrag gestanden. (Hört, hört! links.) Auf Fragen des Berichterstatters Koennecke (D. Nat.) bekundete der Zeuge, Leo Sklarek sei eines Tages auf seinem Büro er⸗ chienen und hätte ihm geklagt, man wolle ihm ein Darlehen von 00 000 Mark aufdrängen und verlange Verzicht auf Einrede wegen Mängel. Darauf hat der Zeuge erwidert, er führe nur einen Auftrag des Magistrats aus. Sklarek habe ihn dann gefragt, eb er, wenn er den Vertrag unterschrieben, später doch noch die zinrede wegen Minderwertigkeit erheben könne. Darauf habe er Sklarek an eigenen Anwalt verwiesen. Der Zeuge hat den

Eindruck gehabt, daß, wenn außer den 300 000 Mark die 359 918. Mark mit übernommen würden, damit auch die Einwendungen abgegolten seien. Der Stadtkämmerer habe geäußert, er gebe nur ungern Darlehen gegen faule Uebereignungssicherungen, deshalb habe er auch im Magistrat gegen den Vertrag gestimmt. Die Ab⸗ ahlungen des Darlehens seien regelmäßig geleistet worden; das

onto sei auch immer in Ordnung gewesen. Oberpräsident Dr. Maier: Wie kommt es, daß die Sklareks in dem Vertrage eine Warenschuld von 359 918 Mark anerkannt haben, obwohl sich achher herausstellte, daß diese Schuld tatsächlich nur 349 918 Nark betrug? Zeuge Klemens: Ueber die internen Vorgänge kann ich keine Auskunft geben. Oberpräsident Maier: Halten Sie eine 8275 Darlehnshingabe an Private, das so ganz aus dem Aufgabenkreis der Stadtverwaltung herausfällt, für ein laufendes Geschäft, das nicht durch Wagtstratsbeschtu erledigt zu werden brauchte? Zeuge: Der Begriff der laufenden Geschäfte wird in der Stadtverwaltung sehr weit ausgelegt. Oberpräsident Maier: Bestehen darüber keine Bestimmungen? Zeuge: Nein. Auf Befragen durch Abg. Stendel (D. Vp.) erklärt der Zeuge,

es hätten 4—-6mal Verhandlungen über den Darlehensvertrag stattgefunden, teils mit, teils ohne Anwesenheit eines Notars. Im weiteren Verlaufe der Verhandlung wird der Zeuge Stadtrat Gäbel nochmals vorgerufen und vom Abg. Drügemüller (Soz.) nach einem bestimmten Vertrag des Liquidators Schalldach aus dem November des Jahres 1927 befragt, kennt diesen Vertrag aber gar nicht und kann auch über sein Zustandekommen nichts bekunden. Im Anschluß hieran stellte Abg. Hillger (D. Nat.) fest, das sei geradezu katastrophal, wenn eine Stelle des Magistrats von so weitgehenden finanziellen Maßnahmen einer anderen Stelle nichts wisse. Es müsse doch irgendeine Stelle in der Stadtverwaltung geben, bei der alle diese wichtigen finanziellen Vorgänge zusammenliefen, und die einen Ueberblick über die Ge⸗

samtlage haben müsse. 1

Schließlich wurde noch der Berliner Stadtsyndikus Dr. Lange vernommen. Er sollte sich darüber äußern, wie es möglich war, daß die Verträge mit den Sklareks immer wieder verlängert wurden. Auf das Ersuchen des Vorsitzenden, sich zum Beweisthema zu äußern, erklärte Dr. Lange: Ueber das Beweis⸗ thema ist mir gar nichts bekannt! Auf Befragen durch den Be⸗ richterstatter Abg. Koennecke (D. Nat.), wie diese Antwort zu verstehen sein solle und ob tatsächlich dem Syndikus der Stadt über den großen Lieferungsvertrag mit den Sklareks gar nichts bekannt sei, erwiderte der Zeuge: Beim Umfang der Ver⸗ waltungsarbeit in Groß⸗Berlin ist es technisch gar nicht möglich, alle Lieferungsverträge durch den Magistrat oder den Stadt⸗ syndikus prüfen zu lassen. Vielmehr sbhlesben die einzelnen Deputationen ihre Lieferungsverträge selbst ab. Im vorliegenden Falle war es allerdings insofern etwas anders, als der Dezernent Gäbel keine Deputation hinter sich hatte. Abg. Koennecke (D. Nat.): Hätte er nicht dann doch einen Magistratsbeschluß her⸗ beiführen müssen? Lange: Eine Verpflichtung bestand für ihn hierzu nicht. (Auf weitere Fragen): Wie ich in einem solchen Falle gehandelt hätte, ist eine andere Sache. Abg. Koennecke (D. Nat.): Es handelte sich hier doch um einen ausgesprochenen Monopolvertrag. Mußte er nicht schon deshalb vom Magistrat überprüft werden? Lange: Monopolverträge sind nichts Be⸗ sonderes. Die Stadt Berlin hat noch andere derartige Verträge, z. B. über die Asphaltlieferungen, die auch nicht dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zugehen. Hillger⸗ Spiegelberg (D. Nat.): Wie ist es möglich, daß der Magistrat, der also die größten Abschlässe den Deputationen überläßt, durch Magistratsbeschluß ein Darlehen für die Sklareks bewilligt? Lange: Es ist selbstverständlich, daß der Magistrat immer zu⸗ ständig ist, wenn aus der Kämmereikasse Darlchen irgendwelcher Art gegeben werden. Aber mit Lieferungsverträgen hat sich der e nicht zu beschäftigen. Die Verwalkung der Stadt Berlin muß eben aus technischen Gründen anders organisiert sein als die einer Stadt von vielleicht 10 000 Einwohnern. Abg. Hillger (D. Nat.): Wie ist es möglich, daß überhaupt noch eine Verwaltung zusammenhalten kann, bei der Deputa⸗ tionen und einzelne Vertreter Abschlüsse tätigen können, die event. das ganze Stadtvermögen vergenden, ohne daß eine Stelle von der anderen etwas weiß? Oberpräsident Dr. Maier: Ich möchte von Ihnen, Herr Stadtsyndikus, wissen, ob nach Ihrer Luscastung ein einzelnes Magistratsmitglied berechtigt ist, ohne Beschlußfassung des Magistrats Verträge abzuschließen, besonders wenn sie sin über das laufende Etatsjahr hinaus, wie im vor⸗ liegenden Falle sogar über sieben Jahre, erstrecken und eine Be⸗ schlußfassung der Deputation nicht stattgefunden hat. Bitte teilen Sie mir mit, auf welche Bestimmung der Städteordnung Sie Ihre Auffassung gründen, daß dann ein nicht erforderlich wäre. Dr. Lange: Es handelt sich hierbei nicht um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung. Mangels Vor⸗ handenseins einer Deputation halte ich den Magistratsbeschluß für erforderlich. Damit war die verRefemdung Langes beendet.

In nichtöffentlicher Sitzung beschloß der Ausschuß sodann, die nächste e. am 18. November abzuhalten. In dieser Sitzung soll der Berichterstatter über das gesamte Aktenmaterial berichten und Vorschläge über die weitere Zeugenvernehmung machen. Ferner soll in der Sitzung noch der Untersuchungs⸗ kommissar für die Distgplbrerversa ren, Oberreg.⸗Rat Tapolski, gehört werden. Am 19. November sollen dann Direktor Kieburg, Bürgermeister Kohl, Stadtrat Schüning vernommen werden. Auch Obermagistratsrat Schalldach soll dabei zugegen sein.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 1. November 1929.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 31. Oktober 1929: Ruhrrevier: Gestellt 30 004 Wagen, nicht gestellt Wagen. 1

Die E““ Vereinigung für

deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am 1. November auf 170,00 (am 31. Oktober auf

170,00 ℳ) für 100 kg.

Telegraphische Auszahlun

31. Oktober

Geld Brief 1,693 1,697 4,096 4,104 2,008 2,012 20,88 20,92

1,973 1,977 20,356 20,396 4,1765 4,1845 0,4855 0,4875 3,936 3,944

168,46 168,80 5,425 5,435

58,405 58,525 2,498 2,502 72,99 73,13 81,46 81.62 10,492 10.512 21,86 21,90 7386 7,400 111781 112,03

18,31 18,85 111,79 112,01 16,44 16,48 12,377 12,397

92,16 92,34

80,56 80,72

80,93 81,09 3,017

59,29

112,06

111,92 58,72

1. November Geld Brief 1,729 1,733 4,121 4,129 2,013 2,017 20,88 20,92 1,978 1,982 20,363 20,403 4,1735 4,1815 0,4895 0,4915 3,996 4,004

168,44 168,78 5,425 5,435

58,40 58,52 2,498 2,502 72,99 73,13 81,45 81,61 10,489 10.509 21,855 21,895 7,386 7,400 111,85 112,07

18,78 18,82 111,84 112,06 16,45 16,49 12,372 12,392

92,16 92,34 80,56 80,72 80,915 81,075 3,024 3,030 59,34 59,46

112,10 112,32

111,92 112,14 58,72 58,84

1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 8

1 Yen

1 ägypt. Pfd. 1 türk. 8

1 £

1½q

1 Milreis

1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

100 Pengö Danzig 1900 Gulden Helsingfors .. 100 finnl. Italien .100 Lire Jugoslawien 100 Dinar Kopenhagen . 100 Kr.

Lissabon und Oporto 100 Escudn Oelo... 100 Kr. haris. 100 Fres. Srag.. 100 Kr. eykjavitk 1 (Island) 100 isl. Kr. Riga 100 Latts Schweiz. .. 100 Fres. Sofia.. 100 Leva Spanien 100 Peseter Stockholm und Gothenburg. 100 Kr. 100 estn. Kr.

Talinn (Reval, 100 Schilling

Buenos⸗Aires. Canada 11““ L““ Konstantinopel London. New YVork.. Rio de Janeiro Uruguay.... Rotterdam . Athen..... Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Bucarest.. Budapest

Estland)...

und Banknoten.

Ausländische Geldsorten

31. Oktober Geld. Brief 20,45 20,53 16,16 16,22

4,21 4,23

4,167 4,187 4,16 418 1,669 1,689 0,466 0,486 4,08 4710 20,33 20,41 20,32 20,40 1,95 1,97 58,20 58,44

111,58 112,02 81,29 81,61 111,58 112,02 10,43 10,47 16,41 16,47 168,08 168,76 21,835 21,915 21,83 21,91 7,355 7,375 80,31 80,63 111,53 111,97 58,56 58,80 58,51 58,75

1. November Geld Brief 20,48 20,56

421 423

4,167 4,187 4,161 4181 1,702 1,722 0,471 0,491

20,34 20,42 20,325 20,405

58,23 58,77

111,63 112,07 81,24 81,56

10,43 10,47 16,43 16.49 168,16 168,84 21,81 21,89 21,81 21,89 734 7,36

111,163 112,07 58,60 58,84 58,53 58,77

Notiz für Stück

20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische.. Englische: große 1 C u. darunter Türkische... Belgische... Bulgarische. Dänische... Danziger... Estnische.. Finnische. „2 Französische 8 Holländische. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Lettländische.. Norwegische .. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei

Sovereigns..

1 ½⅔

ap.⸗Pes. Kilreis anad. 8

1 türk. Pfd. 100 Belga 100 Leva

100 Kr.

100 Gulden 100 estn. Kr. 100 finnl. 100 Frcs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Latts 100 Kr.

100 Schilling 100 Schilling

2,472 2,44 111,78 80,79 80,74 59,23

12,325 12,32 72,80

2,492 2,46 112,22 81,11 81,06 59,47

12,385 12,38 73,10

8

100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische . 100 Kr. 111,83 112,27 Schweizer:große 100 Frcs. 80,835 81,155 100 Frcs. u. dar. 100 Fres. 80,71 81,03 Spanische ... 100 Peseten 59,13 59,37

12,325 12,385

Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 100 Kr. 100 Kr. 12,325

500 Kr. u. dar. Ungarische... 100 Pengö

Berrlin, 31. Oktober. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ braucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen⸗ ungeschliffen, rob 0,39 bis 0,46 ℳ, Gerstengraupen, ungeschliffen, mittel 0,40 is 0,52 ℳ, Gerstengrütze 0,36 bis 0,38 ℳ, Haferflocken 0,38 bis 0,41 ½ ℳ, Hafergrütze 0,42 bis 0,46 ℳ, Roggenmehl 0/1 0,29 bis 0,30 ½ ℳ, Weizengrieß 0,42 bis 0,46 ℳ, Hartgrieß 0,49 bis 0,53 ℳ, 000 Weizenmehl 0,32 bis 0,43 ½ ℳ, Weizenauszugmehl in 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗n. 0,41 bis 0,46 ½ ℳ, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 0,46 ½ bis 0,55 ℳ, Speiseerbsen, kleine 0,40 bis —,— ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 0,41 bis 0,51 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen 0,51 ½ bis 0,55 ℳ, Bohnen, weiße,

mittel 0,70 bis 0,80 ℳ, Langbohnen, ausl. 0,88 bis 1,02 ℳ,

Linsen, kleine, letzter Ernte 0,63 bis 0,74 ℳ, Linsen, mittel, letzter 8

Ernte 0,75 bis 0,88 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 1,00 bis 1,16 ℳ, Kartoffelmehl, superior 0,33 bis 0,36 ℳ, Makkaroni, v rießware, lose 0,86 bis 0,95 ℳ, Mehlschnittnudeln, lose 0,64 is 0,83 ℳ, Eierschnittnudeln, lose 0,92 bis 1,43 ℳ, Bruchreis 0,36 bis 0,37 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 0,38 bis 0,39 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 0,51 bis 0,59 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasiert 0,51 bis 0,72 ℳ, Ringäpfel, amerikan. prime 1,44 bis 1,50 ℳ, Bosn. Pflaumen 90/100 in Originalkisten 0,92 bis 0,95 ℳ, Bosn. flaumen 90/100 in Säcken 0,89 bis 0,95 ℳ, entsteinte bosn. flaumen 80/85 in Originalkistenpackungen 1,14 bis —,— ℳ, alif. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 1,32 bis 1,34 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu ¼ Kisten 0,92 bis 1,00 ℳ, Korinthen choice, Amalias 0,94 bis 0,95 ℳ, Mandeln, süße, courante, in Ballen 2,90 bis 3,00 ℳ, Mandeln, bittere, courante, in Ballen 3,15 bis 3,30 ℳ, Zimt (Kassia vera) ausgewogen 2,50 bis 2,60 ℳ, Kümmel, holl., in Säcken 0,98 bis 1,05 ℳ, Pfeffer, schwarz, Lampong, aus⸗ gewogen 4,00 bis 4,40 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 6,10 bis 6,60 ℳ, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 3,56 bis 4,10 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 3,96 bis 5,64 ℳ, 8 Santos Superior bis Extra Prime 4,10 bis 5,16 ℳ,

Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4,92 bis 7,00 ℳ, Röstroggen,

in Säcken 0,38 bis 0,42 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 0,37 bis 0,43 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 0,52 bis 0,56 ℳ, Kakao, stark entölt 1,80 bis 2,60 ℳ, Kakao, leicht entölt 2,70 bis 3,00 ℳ, Tee, Souchong 6,50 bis 7,40 ℳ, Tee, indisch 7,70

glasiert,

bis 11,00 ℳ, Zucker, Melis 0,57 bis 0,59 ℳ, Zucker, Raffinade 8

0,59 bis 0,63 ½ ℳ, Zucker, Würfel 0,64 bis 0,70 ℳ, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 0,62 bis 0,66 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern

0,66 bis 0,68 ℳ, Sppeisesirup, dunkel, in Eimern 0,38 bis 0,41 ℳ,

Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 0,75 bis 0,76 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 0,90 bis —,— ℳ, Erd⸗

beerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 1,76 bis —,— ℳ, Pflaumenmus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 0,88 bis 0,92 ℳ, Steinsalz in Säcken

0,074⁄10 bis 0,08 ⁄10 ℳ, nset in Packungen 0,09 5⁄10 bis 0,12 ℳ, Siedesalz in Säcken 0,10 ⁄10

schmalz in Kübeln 1,46 bis 1,49 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 1,34 bis 1,37 ℳ, Purelard in Kisten, nordamerik. 1,35 bis 1,38 ℳ, Berliner Rohschmalz in Kisten 1,74 bis 1,80 ℳ, Speisetalg 1,06 bis

1,10 ℳ, Margarine, Handelsware, in Kübeln, I 1,32 bis 1,38 ℳ, II 1,14

bis 1,26 ℳ, Margarine, Spezialware, in Kübeln, 1 1,58 bis 1,92 II 1,39 bis 1,42 ℳ, Molkereibutter Ia in Tonnen 4,06 bis 4,12 ℳ, Molkereibutter La gepackt 4,18 bis 4,24 ℳ, Molkereibutter IIa in Tonnen 3,88 bis 4,00 ℳ, Molkereibutter IIa gepackt 4,00 bis 4,12 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 4,30 bis 4,36 ℳ, Auslands⸗ butter, dänische, gepackt 4,42 bis 4,48 ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 66,50 bis 67,50 ℳ, Speck, inl., ger. 8/10 12/14 2,70 bis 2,90 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 1,18 bis 1,28 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 2,00 bis 2,16 ℳ, echter Holländer 40 % 2,00 bis 2,12 ℳ, echter Edamer 40 % 1,98 bis 2,10 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 2,80 bis 3,16 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 1,38 bis 1,48 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 22,00 bis 24,00 ℳ, gezuck. Kondens⸗ E 48/14 per Kiste 31,00 bis 38,00 ℳ. Sreiseöl, ausgewogen 1,40 bis 1,50 ℳ.

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.

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Fünf Beilagen

(einschlie I. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen],

is —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 0,12 bis 0,16 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 1,45 bis 1,48 ℳ, Braten⸗

für alle Gruppen dieses Wertabschnittes.

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i

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Nr. 257. Reichsbankgirokonto.

Berlin, Sonnabend,

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfget einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 ℛ̊ℳ Geschäftsstelle Berlin 8 V. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig besckriebenem Papier insbesondere ist darin auch anzugeben, wel druck (einmal unterstr chen) oder dur strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristet 42 dem Einruͤckungstermin bei der Geschäft

Feen

paltenen Petitzeile 1,05 Aℳ nimmt an die 2* lle Druckaufträge völlig druckreif einzusenden,

se Worte etwa durch Sperr⸗ ettdruck (zweimal unter⸗

rpelen müssen 3 Tage stelle eingegangen sein.

den 2.

8

1““

November, abends. Postscheckkonto: Berlin 41821.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Erequaturerteilung. 8

Erlöschen eines Exequaturs.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 39 des Reichs⸗

gesetzblatts, Teil I, und der Nummer 51, Teil II.

. Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Thüringen für das

Jahr 1929. . Prenßen. b Bekanntmachung, betreffend Landgemeinden, denen der Ueber⸗ gang zur städtischen Verfassung gestattet ist. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 28 der Preußischen Gesetzsammlung.

Im Nichtamtlichen Teil .“ ist eine Nachweisung über den Umlauf und die Deckung der Schuldverschreibungen der Bodenkreditinstitute vom 30. Sep⸗ teember 1929 sowie eine Statistik der Bodenkreditinstitute

für Ende September 1929 veröffentlicht.

Dem Konsul der tschechoslowakischen Republik in Bremen, Franz Skarnitzl, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. . . Das dem Konsul der tschechoslowakischen Republik in Bremen, Ondrej Pukl, unterm 30. April 1926 namens des Reichs erteilte Exequatur ist erloschen.

Bekanntmach ung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 39 des n. Teil I, enthält:

die Siebente Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Staaten von Amerika, vom 23. Oktober 182elen 1 die Verordnung über den Ablauf von Vorlegungs⸗, Protest⸗ Benachrichtigungsfristen, vom 24. Oktober 1929. den Pratsß Umfang t Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 1. November 1929.

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

und

Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 51 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: die Bekanntmachung über die Ratifikation des Abkommens Bekämpfung des Alkoholschmuggels, vom 22. Oktober 1929,nen 1g

die Bekanntmachung über die Ratifikation des Weltf

die Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberei kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefü Li ve⸗ e“ hnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom , Umfang †¼ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 1. November 1929.

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

1 1 Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Landes Thüringen für das Jahr 1929. Bei der heutigen öffentlichen Ziehung der Auslosungs⸗ rechte 8 Nummern gezogen worden: e aus Wertabschnitt A: 15 36 75 92 104 161 214 7 g. 304 371, aus Wertabschnitt B: 50 57 85 119 120 166 188 19 283 290 308 330, aus Wertabschnitt C: 19 39 75 133 182 196 212, aus Wertabschnitt D: 90 106 125 136 160 165 173 aus Wertabschnitt E: 31 55, aus Wertabschnitt F: 9, aus Wertabschnitt G: 21.

Die in jedem Wertabschnitt gezogenen Nummern gelten

Bei der Einlösung werden gezahlt für je 190 8-8 Nennwert der Auslosungs⸗ dazu 4 ½ vH Zinsen für 4 Jahre 90,— RM abzüglich 10 vH Steuer vom 8b zusammen 581,— RM Der auszuzahlende Gesamtbetrag wird nach Abzug der Steuer auf volle Reichspfennige nach unten 21 Die oben aufgeführten Auslosungsscheine werden vom

500,— RM

eines gleichen Nennbetrages in Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Landes Thüringen bei der

Thüringischen Landeshauptkasse in Weimar

aufgefordert, die Wertpapiere rechtzeitig einzureichen.

G. m. b. H. in Weimar zu beziehen. Von den am 27. November 1928 gezogenen Nummern der Auslosungsrechte der Ablösungsanleiheschuld des Landes Thüringen für die Jahre 1926, 1927 und 1928 sind die nach⸗ genannten Nummern in verschiedenen Gruppen noch nicht zur Einlösung gekommen: aus Wertabschnitt A: 49 57 73 84 102 205 251 254 255 256 272 282 305 318 341 352 362 368, Wertabschnitt B: 2 28 31 73 128 168 201 235 249 254 265 267 273 280 283 311 321 346 364 372, Wertabschnitt C: 30 32 61 76 104 107 115 123 132 140 175 201 219 224, aus Wertabschnitt D: 4 12 39 53 121 127 135 162, aus Wertabschnitt E: 5 12 13, aus Wertabschnitt F: 6. Weimar, den 30. Oktober 1929. Thüringisches Finanzministerium. J. V. Kromayer.

aus

aus

Preußen. Ministerium des Innern. Durch Erlaß des Preußischen Staatsministeri 25. Oktober 1929 ist E. Diepholz im Kreise Diepholz, Syke und Bassum im Kreise Syke, Hoya im Kreise Hoya, Sulingen im Kreise Sulingen, Springe im Kreise Springe, Gehrden im Kreise Linden, Elze und Gronau im Kreise Gronau, Bockenem im Kreise Marienburg, Herzberg a. Harz und Bad Lauterberg im Harz im Kreise Salzgitter im Kreise Goslar, Uslar im Kreise Uslar, Sarstedt im Kreise Hildesheim⸗Land, Walsrode im Kreise Fallingbostel, Soltau im Kreise Soltau, Bevensen im Kreise Uelzen, Wittingen im Kreise Isenhagen, Fallersleben im Kreise Gifhorn, leckede im Kreise Bleckede, Osterholz⸗Scharmbeck im Kreise Osterholz, Rotenburg i. Hann. im Kreise Rotenburg, Feven im Kreise Zeven, seppen und Haselünne im Kreise Meppen, Bentheim im Kreise Grafschaft Bentheim, Bramsche im Kreise Bersenbrück, Wittmund im Kreise Wittmund und Weener im Kreise Weener der Uebergang zur städtischen Verfassung gestattet worden. Berlin, den 31. Oktober 1929. Der Preußische Minister des Innern 8 Grzesinski.

Bekanntmachung.

8 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 28 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13 453 die Verordnung über die Uebertragung des Rechts zum Ausbau der Hauptjeetze von der Springguthschen Mühle bis zur Eisenbahnbrücke unterhalb von Salzwedel und der östlichen Jeetzeumflut von der Altpervertorstraße bis zur Einmündung in die an die Stadtgemeinde Salzwedel, vom 22. August 1929, und unter

Nr. 13 454 die I. Verordnung zur Aenderung der Verwaltungs⸗ gebührenordnung, vom 23. Oktober 1929. 8 88 Umfang ½ Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM.

Zu beziehen durch R. von Decker’'s Verlag (G. Schenck), Berlin

W. 9, Linkstraße 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 2. November 1929. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Deutsches Reich. .

esandte von El Salvador Fuentes ist nach Berlin ieder über⸗

Der G

4 3 1 Dezember 1929 ab gegen Quittung und Einreichung

zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft w nommen. 8 1 84

eingelöst. Die Besitzer der genannten Auslosungsscheine werden

Sonderdrucke der Ziehungsliste sind von Panses Verlag

Handel und Gewerbe. Berlin, den 2. November 1929. Telegraphische Auszahlung.

Buenos⸗Aires Canada. Iipan ....

airo Konstantinopel

Amsterdam⸗ Rotterdam. E“ Brüssel u. Ant⸗ Bucarest... Budapest Danzig...

Italien.. Jugoslawien kopenhagen.. Lissabon und Oporto ... Oslo....

11“ BWI eykjavik

(Island). Rig Schweiz .. Sofia Spanien... Stockholm und

Gothenburg. Talinn (Reval,

Estland)...

London.. New YVork... Rio de Janeiro Uruguay.

Helsingfors 8

. 1 Pap.⸗Pes. . 1 kanad. 8 .1 Yen

1 türk. 8

1 £

1 &

1 Milreis 1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

100 Pengö 100 Gulden 100 finnl. 100 Lire

100 Dinar 100 Kr.

100 Escudr 100 Kr. 100 Fres. 100 Kr.

100 isl. Kr. 100 Latts 100 Fres. 100 Leva 100 Peseten

100 Kr.

100 estn. Kr. 100 Schilling

l ägypt. Pfd.

Geld

168,53 5,395

58,42

73,01 81,45

21,87 111,92

18,78 111,87

16,45

12,372

92,18 80,56 80,925 3,017 59,46

112,16

111,92 58,72

Ausländische Geldsorten

1,728 4,116 2,008 20,895 1,978 20,374 4,1765 4,1845 0,4895 0,4915 4,016

2,498

10,489 7,387

2. November

Brief 1,732 4,124 2,012

20,935 1,982 20,414

4,024

168,87 5,405

58,54 2,502 73,15 81,61 10,509 21,91 7,401 112,14

18,82

112,09 16,49 12,392

92,36 80,72 81,085 3,023 59,58

112,38

112,14 58,84

1. N Geld

20,88

20,363 4,173

3,996

168,44 5,425

58,40 2,498 72,99 81,45 10,489 21,855 7,386 111,85

18,78

111,84 16,45 12,372

92,16 80,56 80,915 3,024 59,34

112,10 111,92

58,72

und Bankno

1,729 4,121 2,013

1,978

ovember

Brief

1,733 4,129 2,017 20,92 1,982 20,403 5 4,181

0,4895 0,491

4,004

168,78 5,435

58,52 2,502 73,13 81,61. 10.509 21,895

.

7,400

112,07

18,82 112,06

16,49

12,392

92,34 80,72 81,075

112,32

112,14 58,84

Sovereigns.. 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 8. und 1iPol rgentinische. Brasilianische. Canadische... Englische: große 1 4 u. darunter Türkische... Belgische.. Bulgarische.. Danische.. Danziger... Estnische... Finnische. .. . ranzösische.. Balindiche 8 talienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Lettländische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: große 100 Frcs. u. dar.

Hap.⸗Pes. Milreis kanad.

100 Kr.

100 Gulden 100 estn. Kr. 100 finnl. 100 Fres. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Latts 100 Kr. 100 Schilling 100 Schilling 100 Lei 100 Lei 100 Kr.

Spanische... Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. Ungari 8

100 Frcs. 100 Fres. 100 Peseten

100 Kr.

Geld

121

4,166 4,163 1,705

20,342 20,33

58,28

11158 81,24

10,415

16,44 168,19 21,82 21,83 7,35

111,66 58,55 58,53

111,88 80,82 80,71 59,18

12,325 12,325

72,83

2. November

Brief

423

4,186 4,183 1,725

20,422 20,41

58,52

112,02 81,56

10,455 16,50 168,87 21,90 21,91 7,37

112,10 58,79 58,77

112,32 81,14 81,03 59,42

12,385 12,385

73,13

1. No Geld 20,48

4121

4,167 4,161 1,702 0,471

20,34 20,325

58,23

111,63 81,24

10,43 16,43 168,16 21,81 21,81 7,34

111,63 58,60 58,53

vember Brief 20,56

4,23

4,187 4,181 1,722 0,491

20,42 20,405

58,47

112,07 81,56

10,47 16,49 168,84 21,89 21,89 736 112,07 58,84 58,77

Umrechnungskurs der Reichsbank für den Giro⸗

verkehr nach Rußland: 100 Rubel = 215,55 Reichsmark.

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)