1929 / 257 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Nov 1929 18:00:01 GMT) scan diff

168769]

Wir geben bekannt, daß Herr Rudolf Laerum sein Amt als Mitglied unseres Aufsichtsrats niedergelegt hat.

[68490

2

Maschinenfabrik Meer Attiengesellschaft M.⸗Gladbach. Bilanz per 30. Juni 1929.

Verkehrs⸗Bank Aktiengesellschaft, Berlin.

168756]

Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zu der am 28. November 1929, nachmittags 5 ½ Uhr, in den Geschäfts⸗ räumen des Rechtsanwalts Dr. Oskar Wachsmann, Berlin W. 8, Friedrich⸗ straße 66, stattfindenden außerordent⸗ lichen Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Neuwahl zum Vorstand und zum Aufsichtsrat.

2. Erteilung der Entlastung für die ausscheidenden Mitglieder des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats.

„Bestellung eines Bevollmächtigten für die Gesellschaft.

Regelung der Bezüge der neu ein⸗ tretenden Vorstands⸗ und Aufsichts⸗ ratsmitglieder und der Bezüge des Bevollmächtigten.

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung ist jeder Aktionär berechtigt. Die Anmeldung zur Teilnahme an der General⸗ versammlung ist nicht zugelassen, wenn sie nicht spätestens drei Tage vor der Generalversammlung erfolgt. Berlin, den 31. Oktober 1929.

„Havelländer“ Grundstücks⸗

Grundstücke Fabrikanlagen:

Kasse ;; Wechsel 5 Schuldner . . Warenvorräte . Bürgschaften RM 17 000.

Aktienkapital. Ordentliche Rücklage... Gläubiger (einschließlich

Gewinn: Vortrag 1927/28 445

Bürgschaftsverpssschfüͤngen

RMN [3

Vermögen.

Stand am 1. Juli 1928 1 417 000,— 208 013,37 T725 D13,37 156 113,37

Zugang Abschreib. 1 468 900 . 4 671 5 115 . 551 457 297 605

5 5 82

8

2 552 749

1 800 d.

24 444 50

Schulden.

R 160 863,39 Bank⸗

schuldeu) . 552 960

5,—

90 899,241 175 344

Reingewinn

RM 17 000,—

2 552 749 Gewinn⸗ und Verlustrechnung

verwaltungs⸗ und Verwertungs⸗

per 30. Juni 1929.

Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

Dr. Wachsmann. Zinkeisen. 168485]. Rechnungsabschluß vom 30. April 1929.

RM

232 299

Vermögen. Grundstücke „232 300,— Abgang .. 1,— Gebäude 837 000, Zugang 148 878,45 985 878,75 Abschreibung 16 878,45 Fabrikeinrichtungen 783 443,07 Zugang . 181 041,53 964 484,60

8

Allgemeine Handlungsun⸗

Steuern.. Abschreibungen. . Gewinn: Vortrag 1927/28

Gewinnvortrag 1927/28 . Bruttoüberschuß

Soll. RM

455 590 173 646 156 113

kosten .

84 445,—

90 899,24 175 344

960 695

Reingewinn

Haben. 84 445 876 250

960 695

E11“¹“

[68483].

Aktien⸗Brauerei Löbau. Rechnungsabschluß

am 30. September 1929.

Abschreibung 159 483,60 805 001] Vorräte: Rohmateralien 522 831,16 halbfertige Waren . 769 885,29 fertige Waren 993 307,62 Kasse, Reichsbank⸗ u. Post scheckguthaben.. 11ö“ Debitoren . . Wertpapiere und Beteili gungen 8 Anleihedisagio 1926 44 000, 20 000,0

2 286 024 07

12 022[01 12 072[39 1 221 10169

. . 317 065 24 000

Abschreibung 5 878 585

Verbindlichkeiten. Aktienkapituualal . Obligationsanleihe. . Hypotheken Reservefonds... Verpflichtungen:

laufende . 1 008 982,02

langfristige 972 760,74 Gehohhiin

2 572 000 500 000 414 637 ¼ 210 000

1 981 742 200 205

(5 878 585

Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 30. April 1929.

RM 2 472 217

Soll. Unkosten einschließl. Löhne und Gehälter Abschreibungen auf: Gebäude. 16 878,45 Fabrikeinrich⸗ tung —. 159 483,60 Abschreibung auf Anleihe⸗ disagio . Gewinn..

176 362 20 000

200 205 2 868 784

9 9 59

Haben. Vortrag aus 1927/28. Bruttogewin..

42 570 2 826 214 49

(2 868 784

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung habe ich geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Geschäfts⸗ büchern übereinstimmend gefunden.

Lüdenscheid, den 9. Oktober 1929.

Louis Rüggeberg, beeidigter Bücherrevisor.

Die Auszahlung der in unserer Ge⸗ neralversammlung vom 26. Oktober 1929 beschlossenen Dividende von 5 % erfolgt sosort gegen Einlösung der Gewinnanteil⸗ scheine für das Geschäftsjahr 1928/29 bei

nachstehenden Stellen:

ankhaus Ephraim Meyer & Sohn,

Hannover, 8 Berlin, Bankhaus Hardy & Co., München, Barmer Bank⸗Verein, Düsseldorf, Barmer Bank⸗Verein, Lüdenscheid, Bank für auswärtigen Handel. Aus dem Aufsichtsrat ist ausgeschieden: Herr Bankdirektor Dr. Albert Hahn, Frankfurt. Dagegen ist neu eingetreten: Herr Bank⸗ direktor Gustav Benario, Berlin.

Maschinen und Geräte .

Elektrische Anlage..

Bankhaus Hardy & Co., G. m. b. H.,

RM 80 000 246 000 106 000 20 000

Vermögen.

Grundstücke ... Gebäuddee Fuhrwerk und Kraftwagen Fässer und Bottiche.. Einrichtungsgegenstände .

eeeZSZ1ö1’1“”“; Flüssige Mittel: Wertpapiere und Beteili⸗ aumg ..... Kasse, Postscheck .. Bankguthaben .. Außenstände: Bier⸗ und Darlehnsfor⸗ derungen Vorauszahlungen usw. Bürgschaft 3000,— 8

30 235

348 084% 5 203

1 085 596

Verbindlichkeiten. Aktienkapitaual . Rücklagen: gesetzliche. 8 zweifelhafte Außenst. Schulde . . Schulden I. . Reingewinn einschl. Vortr. Bürgschaft 3000,—

480 000

60 000 10 000 300 000 170 076 65 519

1 085 596 Verlust⸗ und Gewinnrechnung.

Verlust. RMN [₰o Verwaltungsunkosten.. 44 519[87 Gehälter und Löhne.. 325 755, 70 Steuern, Versicherungen, Abgaben. 11 Zinsen . 16 Abschreibungen. . 47 Reingewin 913 990/˙32

Gewinn. Pacht und Miete . Betriebsergebnis.

140— 913 850/ 32

913 990]32

In der am 30. Oktober 1929 abgehal⸗ tenen 42. ordentlichen Generalversamm⸗ lung wurde die Verteilung einer Dividende von 10 % genehmigt. Gegen Rückaabe des Gewinnanteil⸗ scheins Nr. 42 kann die Dividende mit RM 72,— an den Kassen der Firmen: Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G., Filiale Löbau, Philipp Elimeyer, Dresden, und Communalständische Bank für die Preußische Oberlausitz in Görlitz erhoben werden. Löbau

i. Sa., den 30. Oktober 1929. Der Aufsichtsrat.

Th. Scheller, Vorsitzender. 3 Der Vorstand. W. Scheller.

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus folgenden Herren:

1. Durch die Generalversammlung ge⸗ wählte Mitglieder: Th. Scheller, Brauerei⸗ direktor, Görlitz, Vorsitzender, Robert Blau Görlitz, stellvertretender Vorsitzender, Dr. Woldemar Neumann, Rechtsanwalt, Lö⸗ bau. b

2. Auf Grund des Betriebsrätegesetzes gewählte Mitglieder: Hermann Reimann, Böttcher, Löbau, Walter Naumsnn,

[67841]

versammlung

30 Min., 38 Leipzig, Querstraße 1.

Kurhaus Aktiengesellschaft

Braunlage. Einladung zur ordentlichen General⸗ auf Montag, den 18. November 1929, vorm. 11 Uhr im Hotel Sachsenhof zu

Tagesordnung:

1. Eingänge.

2. Vorlegung des Geschäftsberichts und Rechnungsabschlusses und Genehmi⸗ gung derselben.

3. Beschlußfassung über die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder.

4. Beschlußfassung über die Tätigkeit der Akt.⸗Ges.

5. Verschiedenes.

Bad Harzburg, den 28. Oktober 1929.

Der Vorstand. Ernst Oppermann.

9. Deutsche Kolonial⸗ gesellschaften.

Unsere Anteilseigner laden wir zur ordentlichen Hauptversammlung auf Montag, den 25. November 1929, vormittags 10 Uhr, nach Berlin in den Sitzungssaal der Berliner Handels⸗ Gesellschaft, Behrenstr. 32, Eingang B, II Treppen, ein. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über das Geschäftsiahr 1928. 2. Feststellung der Bilanz für das Ge⸗ schäftsjahr 1928. 3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 1 Das Stimmrecht auszuüben sind gemäß 88 11 und 38 der Satzung nur diejenigen nteilseigner berechtigt, deren Anteile auf den Namen umgeschrieben und in das Stammbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder welche spätestens am 19. No⸗ vember 1929 8 bei der Gesellschaftskasse oder in Berlin bei der Berliner Handels⸗ Gesellschaft, bei der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, bei dem Bankhause S. Bleich⸗ röder, 8 bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft, 8 bei dem Bankhause Delbrück, Schickler & Co., bei der Bank des Berliner Kassen⸗ vereins (nur für Mitglieder des Giro⸗Effektendepots), in Köln bei dem A. Schaaffhausen⸗ schen Bankverein, 1 in Hamburg bei der Darmstädter und Nationalbank Kommandit⸗ gesellschaft anf Aktien Filiale

Hamburg, 1 bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, bei dem Bankhause M. M. War⸗ burg & Co., 5 in Stettin bei der Darmstädter und Nationalbank Kommandit⸗ esellschaft auf Aktien Filiale tettin, bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft Filiale Stettin, bei dem Bankhause Wm. Schlutow, in Frankfurt a. M. bei der Darm⸗ städter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Frankfurt a. M., bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft Filiale Frankfurt

a. M.

ihre Anteilscheine oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine einer Effektengirobank eines deutschen Wert⸗ papierbörsenplatzes hinterlegt haben und die Anteilscheine bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hiaterlegung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Anteilscheine mit Zustim⸗ mung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bankfirma bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung im Sperr⸗ depot gehalten werden.

Berlin, im November 1929. Kamerun⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Der Vorstand.

saMxg vexüesTwAPebvHnsME;ENETRnHna Srem.See

10. Gesellchaften b. H

m. [66657]

Die Trierische Lebensmittelein⸗ kaufsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Trier ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden.

Der Liquidator: Dr. Hermann Neuerburg, Köln a. Rh., Gälichsplatz 3.

[67840] Durch Gesellschafterbeschluß vom 31. Mai 1929 ist die Gustav Raschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Breslau, auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgesordert, sich bei ihr zu melden. Breslau, Antonienstr. 24, den 28. Ok⸗ tober 1929. 2 Gustav Raschke Gesellschaft mit

weitere

[64668]

Danziger Gesellschaft Haftung, Berlin, befindet sich ab 14. Sep⸗

Einreichung eines Kontoauszugs ihre An⸗

Bekanntmachung. Die Firma Chem. Fabrik Landau & mit beschränkter

tember 1929 in Liquidation. Die Herren Gläubiger wollen unter

sprüche gemäß § 297 des H⸗G.⸗B.

anmelden.

Chem. Fabrik Landau & Danziger

G. m. b. H. in Liquidation. Einfinger.

[63983]

Berliner Wanderschrift G. m. b. H. in Lig., Berlin.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die

Gläubiger werden gebeten, ihre Forde⸗

rungen bei dem unterzeichneten Liquidator

anzumelden.

Der Liquidator: W. Schenkel,

Berlin S0. 36, Mariannenplatz 24.

[64938]

In der Gesellschafterversammlung der Vogue Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation in Berlin vom 15. Oktober 1929 ist die Liquidatorin Frau Francesca van der Kley abberufen worden. An ihrer Stelle sind zu Liqui⸗ datoren Herr Robert Häberlein, Berlin⸗ Wilmersdorf, Kaiserplatz 1, und Fräulein Else Ruben, Berlin W., Lützowufer 17, bestellt.

Berlin, den 17. Oktober 1929. b Die Liquidatoren der Vogue Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung

in Liquidation:

Robert Häberlein. Else Rhheün. [67062] 1 Durch Gesellschafterbeschluß, jst die Westerwälder Holzindustrie G. m. b. H. in Liquidation getreten. Gläubiger können ihre Forderungen bei den unter⸗ zeichneten Liquidatoren einreichen.

Gebhardshain, 24. Oktober 1929. Gustav Gruß. Carl Weyer.

[65987]

Die Firma Keramische Zentrale Bruno Gravenhorst G. m. b. H., Düsseldorf, Schadowplatz 14, ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger werden ersucht, ihre Ansprüche geltend zu machen.

[66624] 1 Auto⸗Filler⸗Company G. m. b. H. Laut Gesellschafterbeschluß vom 19. Ok⸗ tober 1929 wird die Firma liquidiert. Liquidator ist Kaufmann Siegbert Chasa⸗ nowicz, Berlin W. 30, Nollendorfplatz 6, an den Forderungen gegen genannte Ge⸗ sellschaft zu richten sind.

[65388] 1 Unsere Gesellschaft ist mit der Wirkung vom 16. August er. in Liquidation ge⸗ treten; die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.

Trier, den 17. Oktober 1929. Benzol⸗Vertrieb G. m. b. H.

8 2. Bernard Dahm, Liqauidator.

[65452] Es wird hiermit bekanntgegeben, daß die Papyroplast⸗Werke Penig, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung in Penig, und die Gesellschaft für Papier⸗ hohlkörper und Maschinenanlagen mit beschränkter Haftung in Penig ihre Auflösung beschlossen haben. Die Gläubiger werden hierdurch aufgefordert, sich bei den Gesellschaften zu melden. P. E. Winnertz, Liquidator.

[68752] Die beschränkter ist aufgelöst.

Haarlemeröl Gesellschaft mit Haftung in Elberfeld Die Glaubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Elberfeld, den 31. Oktober 1929.

[54617]

Teterow, aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, etwaige Ansprüche bei uns anzumelden.

Die Liqnidatoren: Hubert Schulbin. Franz Groß.

[67454]

Gemäß Beschluß vom 30. 9. 1929 ist

die Ges. in Liquidation getreten. Die

Gläubiger werden aufgefordert,

melden.

Aachen, den 26. Oktober 1929.

Aachener Automobil⸗Taxamet G. m. b. H., Aachen.

[68434] Die Deutsche Altwagen⸗Verwer⸗ tung G. m. b. H., Berlin W. S, Friedrich⸗ Ebert⸗Straße 21, ist durch Beschluß der außerordentlichen Gesellschasterversamm⸗ lung vom 5. Oktober 1929 aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden. Berlin, den 31. Oktober 1929. Die Liquidatoren: Löschin. Sandmann.

88

Bekanntmachungen.

[68751] Von der Firma Hardy & Co. Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft, der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, der Dresdner Bank und der Firma Lazard Speyer⸗Ellissen Kommanditgesellschaft auf Aktien, hier, ist der Antrag gestellt worden, RM 12 000 000,— neue Aktien der Leonhard Tietz Aktiengesell⸗ schaft in Köln, Nr. 25 001 37 000

zu je RM 1000,— 8 zum Börsenhandel an der hiesigen zuzulassen. Berlin,

8

den 31. Oktober 1929. Zulassungsstelle

an der Börse zu Berlin. Dr. Gelpecke.

““ 68

13. Bankausweise.

[689133 Monatsübersicht der Deutschen Golddiskontbank vom 31. Oktober 1929.

Aktiva. L

sh d

Benzin Vertriebs G. m. b. H.,

sich zu

4. Verschiedene 1

Börse 6

8. Sonstige

Der Liquidator.

1. Noch nicht eingezahltes

Aktienkapital .. .. 2. Täglich fällige Forde⸗

rungen . . . . .. 3. Wechsel und Schecks. 4. Wertpapiere.. 5. Sonstige Aktiva

3 352 800.—.—

27 896.13. 7

4 817 437. 13.11 8 293 646.10. 7 474 389.15. 5

16 966 170.13. 6

Passiva. 1. Grundkapital ... 2. Reservefonds. 3. Sonderreservefonds 4. Delkrederefonds. 5. Täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiiten. 3 925 248. 6. 9 6. Lombard bei der Reichsbank .. 7. Befristete Ver⸗ pflichtungen.. Passiva, ein⸗ schließlich Gewinn

. 10 000 000.—.— 133 644.10. 9

2 195 000.—.— 290 000.—.—

4.18.—

422 272.18.— 16 966 170.13. 6

Giroverbindlichkeiten: 8 1 056 132.12.—. Berlin SW. 111, 1. November 1929.

Deutsche Golddiskontbank. Friedrich. Bernhard.

Dochenübersicht der Keichsdan! vom g1.Niober 1020.

[68912] Aktiva.

1. Noch nicht begebene Reichsbankanteile

und zwar: Goldkassenbestand Golddepot (unbelastet) bei aus⸗ ländischen Zentralnotenbanken RM Bestand on deckungsfähigen Devisen. a Reichsschatzwechseln... b) sonstigen Wechseln und S deutschen Scheidemünzen Noten anderer Banken. Lombardforderungen.. (darunter Darlehen auf

Effekten. . sonstigen Aktiven . . . . Passiva.

begeben.... noch nicht begeben. gesetzlicher Reservefo Spezialreservefonds Dividendenzahlung

c) sonstige Rücklagen. Betrag der umlaufenden Noten ..

9

. Grundkapital: 8) b

.Reservefonds: 8 8 b

6. Sonstige Passiva

Von den Abrechnungsstellen RM 11 149 011 000. Die RM 66 220 497 000.

Berlin, den 1. November 1929.

Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten. . . .. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten

Giroumsätze

2. Goldbestand (Bacrengold) sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 RM berechnet RM 2 079 335 000

149 788 000

cheds. . . .

Reichsschatz⸗

wechsel: RM 4 319 000)

—“

11ö6

nds

für künftige

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln im Monat in Einnahme und

wurden betrugen

2 229 123 000

2 449 983 000

Veränderung gegen die Vorwoche RM RM

177 212 000

+ 10 170 000

358 960 000%¶ +% 5 075 000 92 190 000% + 86 670 000 + 468 492 000 98 136 000% 27 873 000 4 837 000% 20 838 000 106 613 000%/1+ 64 614 000

92 562 000 650 002 000 +‿ 14 300 000

122 788 000 177 212 000 48 797 000

45 811 000 225 000 000

4 833 005 000 453 997 000

353 008 000

₰+ 722 534 000 100 503 000 21 421 000 RM —,—.

Oktober abgerechnet Ausgabe

um Deutschen

Reichsanzeiger und Preußischen Sta tralhandelsregister für das Deutsche

zugleich 3

en 1BX“

ande

*

sregi

terbeilag

Erscheint an jedem Wochentag abends preis vierteljährlich 4,50 ℛ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48. Wilbelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 9fẽ Sie werden aur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben

Anzeigenpreis für den Raum etner fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛ᷑ Anzeigen aimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein

nhaltsübersicht.

lsregister, üterrechtsregister.

Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, onkurse und Vergleichssachen. Verschiedenes.

102. Das Pfandleihgewerbe gehört wede de freien Berufen noch zu den ihnen gleichgestellten 84☛

Die beschwerdeführende

aus betreibt, nimmt Befreiung von der Aufbringun icht in des . weil sie einen freien Beruf 2 Mies —4

—y. Vorbehörden nach der

führt,

ne

1925 w

ringungsgesetz Eusch des RFöofs Bo.

ri r freien

schaft jener Gewerbebetrie

wesentlichen darin, daß

versönliche Arbeitstätigkeit höherer Art handelt, und daß die hier⸗ Gegenstüinde nicht erhs die 1 888 8

etrieb arbeitenden Ka mittel für die Ausübu angeführte Entscheidung steuergesetz Seweloh, S. 99)

rade dieses dessen 5

allgemeinen besitzen.

auch nicht auf §

ausgle den Betrieben gehören.

ehört weder nach der ichtli 1- Lerkehrsauf assung zu I. 8 können die Pfandleiher, wie das

zu den

Bevufen verwandte Tätigkeit ausüben und daher sowohl ür das Reichsbewertungsgesetz 10 der Zunzfabechess leseane mungen zum ögFr und

ergangene Entscheidung Bd. 21 S. 245, ndkommentar zum nffeimgagegesss⸗ n

n Elsübung sich rein gewerbsmä Betriebskapital gar nicht möglich ist. Pfandleiher der besonderen Fachbildung, wie sie die den An⸗ gehörigen der freien Berufe gleichgestellten Gewerbetreibenden im Endlich kann sich die Beschwerdeführerin . § 2 Abs. 2 des Aufbringungsgesetzes in Verbindung mit § 4 3 der Ausführungsverordnung zu § 60 des Finanz⸗

ichsgesetzes berufen, wonach Leihhäuser nicht zu den werben⸗

fene Handelsgesellschaft, die ein Leih⸗

rlangen Das Pfandleih⸗ Entwicklung noch reien finanzgericht zutreffend aus⸗ ibenden gerechnet werden, die eine den

mit Recht abgelehnt.

für das

24 S. 241) den An⸗ rufe gleichzustellen sind. Die Verwandt⸗ mit den freien Berufen besteht im es sich in der Hauptsache um eine rein lle eines in dem pitals spielen, sondern mehr als Hilfs⸗ ug des Berufs dienen (vgl. die bereits . 24 S. 211 und die zum Einkommen⸗ ferner 2 Anm. 34 verkmal 8 beim ihgewerbe, ig vollzieht und ohne bares Außerdem entbehren die

Ahbgesehen davon, daß diese Vorschrift

lediglich für Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts somit nicht für private gilt, setzt sie daß eine Veranstaltung vorliegt, die gohne Fätz ge auf Ertrags⸗ erzielung zu 224 Zwecken“ unterhalten wird, also ein Unvernehmen, das keine Erwerbszwecke verfolgt. Mit solchen ge⸗ meinnützigen Anstalten der öffentlichen Hand können private E. werbsunternehmungen, wie die der Beschwerdeführerin, nicht auf eine Stufe gestellt werden. Infolgedessen war die Rechts⸗ beschwerde als unbegründet zurückzuweisen, ohne daß erörtert zu werden braucht, ob offene Handelsgesellschaften überhaupt einen freien Beruf ausüben können. Bei der Entscheidung war die Herabsetzung des zweiten Teilbetrags der Jahresleistungen für 1928 um 20 vH durch die 9. Durchführungsverordnung zum Auf⸗ bringungsgesetze vom 31. Mai 1928 (Reichsgesetzblatt II S. 495) zu L“ (Urteil vom 27. September 1929 I A 795/28.) 193. Keine Lohnsteuerpflicht der Bezüge der Dozenten einer Verwaltungsakademie. In der versügung vom 80* April 1929 verlangt das Finanzamt, daß von den Bezügen der Do⸗ zenten der Verwaltungsakademie fortan der Steuerabzug vom Arbe tslohn vorgenommen würde. Gleichzeitig wurde eine Ord⸗ nungsstrafe von 20 RM angedroht. Die Beschwerde gegen diese nhes h mnrbe, urückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Die Verwaltungsaka⸗ demie ist selbst eine auf die Dauer bestimmte Sie hat jedoch keinen fechen Stamm von Dozenten. Sie schließt viel⸗ mehr mit Universitätslehrern und Beamten, vielleicht auch mit Rechtsanwälten von Fall zu Fall Verträge ab, nach denen diese über ein bestimmtes Gebiet eine Reihe von Vorlesungen zu fest⸗ gesetzten Stunden zu halten haben. Es ist zuzugeben, daß regel⸗ mäßig der gesamte Lehrbetrieb eines Semesters vor Beginn des⸗ . durch Abschluß derartiger Verträge gesichert ist und somit e Dozenten für jedes Semester eine gewisse Einheit bilden. Dies ann jedoch für die Annahme eines Angestelltenverhältnisses v genügen. 2u— ist vielmehr, daß der Verwaltungs⸗ kademie während des Semesters die Arbeitskraft der Dozenten 7 zu irgendeiner freien Verfügung steht, diese vielmehr nur as zu leisten haben, was vertragsmäßig vorher festgesetzt ist. Bei einem derartigen Vertrage kann von einem Angestelltenverhältnis nur dann die Rede sein, wenn der zur Leistung Verpflichtete 1 Ficheens tatsächlich über einen wesentlichen Teil seiner Arbeits⸗ 85 ür eine gewisse Dauer verfügt hat. Dies trifft z. B. auf

riistin zu, die sich für einen Monat zum täglichen Auftreten verpflichtet haben. Obwohl sie an jedem Tage nur it auf⸗ treten, so haben sie sich doch für den Monat im wese hen der Möglichkeit beraubt, von ihren Künsten anderweitig Gebrauch zu Sie haben also x— hen über einen Monat ihrer Arbeitskraft verfügt. Bei den Dozenten der Verwaltungsakademie man nur von einer eee über die einzelnen Stunden prechen. Eine solche genügt mindestens dann nicht zur Annahme An Angestelltenverhältnisses, wenn es sich um Dienste F handelt, bei denen eine gewisse Vorbereitung erforderlich ist. in ein⸗ oder zweistündiger Vortrag bedeutet nicht eine ein⸗ oder ige Arbeitsleistung wie die ein⸗ oder zweistündige Tätig⸗ eit einer Scheuerfrau, sondern die Herstellung eines eir Heittichenr Gegenstandes, der nur die Eigentümlichkeit hat, eine zeitliche Aus⸗ zu besitzen. Diese Auffassung entspricht auch der sich im * undgebenden Verkehrsauffassung. Niemand wird —2 zent trete seinen Dienst an, wenn er seinen Vortrag hrend man sich bei der Scheunerfrau durchaus so aus⸗ kann. (Urteil vom 4. September 1929 VI X 1416/29.)

104. Begriff des gewerbsmäßi i 8 zerbsmäsigen Wertpapier⸗ 2 Beschwerdeführer in der Bauptfache Ver.

FeeePert. Unstreitig hat er bis Ende 1925 auch daneben erges 2 betrieben. Dann hat er seine Depots gekündigt seiner Effekten auf ein Effektenkonto II t.

itig ist, ob die 1926 bei diesen Effekten erzielten ne als

öherer

dem Falle bereits in einer früheren Entscheidung befaßt. Er hat si in ihr auf den Standpunkt gestellt, daß der 8ch. des 8 chwerdeführers, die Effekten dem Privatvermögen zu übverweisen genügend zum Ausdruck gebracht sei, indessen zweißelhaft bliebe, ob ein solcher Wille sererregälih beachtlich und der Beschwerdeführer nicht auch 1926 als gewerbsmäßiger Effektenhändler anzusehen sei. Das letztere kam vor allem ben in Betracht, weil der Be⸗ schwerdeführer noch 1926 zur Börse zugelassen war und tatsächlich auch die Vörse nicht selten 2öz2 hat. Der Senat ist jed b weit veennsen. den Besu r Börse allein als gen rundlage dafür anzusehen, daß der Beschwerdeführer als ge⸗ werbsmäßiger Effektenhändler zu behandeln sei. Er hat vielmehr die Annahme gewerbsmäßigen Effektenhandels davon abhängig gemacht, ob der Beschwerdeführer im allgemeinen seine Entschlüsse erst im Verlaufe der Börse getroffen oder seine Frlassung ur Börse lediglich dazu benutzt hat, den Maklern seine Aufträge 88 Vermittlung eines Bankiers unmittelbar zu übermitteln. Es mag snge eeben werden, daß man auch nach dem inneren Willen unterscheiden könnte, d. h. je nachdem, ob der Beschwerdeführer ohne besondere Absichten zur Börse kam und erst die Börsenlage entscheiden ließ, in welchen Effekten gerade ein Verkauf oder An⸗ kauf günstig jieen, oder ob er mit der Absicht des Verkaufs oder Kaufes bestimmter Effekten die Börse besuchte und dort wartete, ob ein Abschluß 5 einem ihm passenden Kurse A war. Es 2 jedoch unmöglich, mit einiger Sicherheit festzustellen, ob der schwerdeführer im allgemeinen die erstere oder die es Ab⸗

nicht

ende

sicht gehabt hat. Er kann sich nicht beklagen, wenn die Frage, ob er als Effektenhändler zu betrachten war, nach dem mehr Wrßer⸗ lichen Umstand entschieden wird, ob er im Verlaufe der Börse abzuschließen pflegte und danach wirtschaftlich nicht als An⸗ bietender und Nachfragender, sondern als Angebot und e Befriedigender, d. h. als Händler erschien oder durch g. tragung der Makler zu 5— der Börse einen Teil des An⸗ ebots oder der Nachfrage bildete. Es läßt sich auch nicht ver⸗ lennen, daß der Abschluß während der Börse erhebliche Vorteile bietet, es wird vermieden, daß ein nach Lage der Börse günstiger Verkauf infolge zu hoher Limitierung unterbleibt oder ein nach Lage der Börse ungünstiger, Veolhe zu niedriger Limitierung, —2 kommt, und das Entsprechende gilt von Ankäufen; es andelt schenn dieser Beziehung um gewerbsmäßige Effektenhändler vor dem lanten voraus hat, und es erscheint scho daß demjenigen, der sich so betätigt hat, daß er diese Vorteile i konnte, die Nachteile dieser Betätigung zur Last fallen. ie Vorinstanz hat nun ohne vhö den klaren Inhalt der Akten festgestellt, daß * der sschwerdeführer nicht in wesentlichem darauf beschränkt bat seine Aufträge den Maklern vor Beginn der Börse zur Ausführung zu verteilen. Ob das neue Vorbringen der Rechtöbeschwerde, daß auf dem Effektenkonto II nur Verkäufe vorgenommen seien und auch nur solche, die infolge von Bezugsrechtseinräumungen usw. nötig geworden seien, eine andere Auffassung rechtfertigen könnte, 5ö2g bleiben da es in der Re⸗ schwerde nicht zu berücksichtigen ist. (Ürteil vom 4. September 1929 VI A 1063,29.)

105. Voraussetzun für die Zugehörigkeit von er⸗ bauten und vermieteten ern 22 etrieb A2es Tiesbauunternehmers. Der flichtige ist Tiefbauunternehmer, dieser Betrieb ist 1924 eingestellt. 1925 hat er von Mietern neu⸗ erbauter Häuser Baukostenzuschüsse erhalten. Diese sind vom Finanzamt als Mieteinnahmen angesehen. Ex hat dagegen ein⸗

endet, er sei Kaufmann und könne die Häuser Ge⸗ tehungskosten auf den gemeinen Wert abschreiben. Das Finanz⸗ gericht hat ausge 8 der Gewerbebetrieb des Pflichtigen ruhe, mit dem Wohnungsbau sei er nicht wieder aufgenommen, Erbauen und Vermieten von Häusern bilde keinen betrieb. Es hat die Baukostenzuschüsse nach 44 Nr. 1, 58 Abs. 3 Nr. 2 des Eöu““ einem Steuersatz von 10 vH unter⸗ worfen. Die Rechtsbeschwerde des Pflichtigen rügt, daß Vor⸗ liegen eines Gewerbebetriebs 85 Unrecht verneint sei, die An⸗

ußbeschwerde, daß nach § 58 ein Steuersatz von mindestens 16 vH anzuwenden war. Wenn die r nicht zu einem Gewerbebetrieb gehören, so ist der Standpunkt des Finanzgerichts veessaclic zut ind. r war, wie das Finanzamt zutreffend ausführt, ein Steuersatz von mindestens 15 v. nnd Aus —— Gründen das Fin richt den Ste⸗ von 10 vH

ür gehalten hat, ist nicht ersichtlich. Aber die A

2— Passg.g 8 zu einem Sülllc —— e 82 Bedenken. 2 ach. den Akten muß man annehmen 2 Pflichtige kase in eigener Regie Poliere und

Vorteile, bens ügrrae 8* gewöhnlichen Speku⸗ n deshalb gerechtfertigt,

die aut, Maurer selbst angestellt hat. Man kann weifeln, ob er nicht aus diesem Grunde selb seinen Willen als Ge⸗ werbetreibender anzusehen . er später

die äuser mit winn verka ist in diesem eine Eracerns. für seine während 89 Llhbes vüifee über die Tätigkeit eines gewöhnlichen rrn hi

Tätigkeit enthalten. Der Gewinn sic also, wie r äßig ein gewerblicher Gewinn, wirtsch an 1 8-ürbenhe. lohn und Unternehmergewinn zusammen, man beim

enn kann. die Ein nerc.be erforder⸗

—, und Unternehmergewinn li Arbeiter seinen beruflichen Fähigkeiten die Senn. eines Gewerbebetriebs unter Ner Hef bber⸗ auskommen w daß ein Gewinn aus Ausnutzung seiner be⸗ ruflichen Fähigkeiten der Einkommenstener entzogen würde. Um⸗ gekehrt wäre es aber auch wieder unbillig, wenn die bei

—2 —,— vhac en äge nicht das ommen verminderten. tsã t nun auch der ti sich als Kaufmann angesehen, er hatte banun 99. B vls 8 und hat Bilanzen Davon, daß er lediglich Kapitals⸗ anlage beabsichtigt hat, kann um so weniger die Rede sein, als

im Gewerbebetrieb erzielt anzusehen sind. Der Senat hat sich mit

anzhofs.

bekannt 88 daß zur Zeit neuerbaute Häuser in Hamburg nicht

vortei verkauft werden können. raus kann man aber nicht se „daß der Pflichtige nicht schließlich doch auf seine Rechnung zu kommen hoffte. h Umfang ittel verwendet, so wäre vielleicht damit zu rechnen, daß er lediglich gebaut hätte, um sein Vermögen gutverzinslich legen. Wenn er aber im wesentlichen mit fremden Mittein H s gerechnet . rteil vom 4. t 192* VI AX 1277/29.) 8 gerehas 106. Einkommensteuerpflicht bei unentgeltlicher Ueber⸗ lassung einer Wohnung in der Person des unentgeltlich Wohnenden. Der rer ist Eigentümer eines Haus⸗ grundstücks. Eine Wohnung dieses Hauses hat er seinem Sohn überlassen. Die Vorbehörden haben ihren Mietwert seinem Einkommen zugesetzt. Die Rechtsbeschwerde Die Vorbehörde sieht in der unentgeltlichen Ueberlassung der Wohnung eine freiwillige Zuwendung onstiger Vorteile, die als wiederkehrende Bezüge im Sinne von § 40 Nr. 3 des Einkommensteue tzes gewaͤhre. sind. Sie hat darum den unbeschränkt steuerpflichtigen Geber zur Steuer herengezen. Diese Auslegung wird dem Verhältnis von § 38 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes einerseits zu § 38 Abs. 4 und 8 40 des 2— andererseits nicht te

ätte er in erhebli

recht. Nach § 38 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes bedeuten teuerbares Einkommen aus Vermietung auch die Nutzung der ohnung im eigenen Hause und der Ceyrauch der von einem anderen 822 Srr teilweise unentgeltlich überlassenen Wohnung. Wird eine * einem anderen unentgeltlich überlassen, 2 soll also nicht der Ueberlassende, sondern der, der unentgeltlich das ihm in Natur deffe denee Gut des freien Wohnens versteuern; vgl. dazu auch § 14 Halbsatz 2 und § 21 des Ein⸗ —-,— § 38 Abs. 3 des Einkommensteuerge setzes würde in diesem Teile instandslos, wenn man in allen Fällen, in denen wie hier eine Wohnung einem anderen überlassen ist, von der Besteuerung beim unentgeltlich Wohnenden lediglich des⸗ A wollte, weil das nnentgeltlich Wohnen auch als die freiwillige Zuwendun⸗ gn 2 als wiederkehrende Bezüge gewährter Vorteile uenfoeset⸗ i kann. Nach § 38 Abs. 4 ind allerdings Einkünfte der im § 38 Abs. 1—5 des Einkommen⸗ bevercpesees bezeichneten Art, die in einem land⸗ oder forst⸗ wirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb anfallen oder zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Berufstätigkeit, aus nicht selbständiger Arbeit oder zu anderen wiederkehrenden Bezügen 2„ Einkünften zuzurechnen. Es ist indes anzu⸗ nehmen, da 38 Abs. 4 die unmittelbar vorangehende Vor⸗ schrift im 8§. Abs. 3 über die Besteuerung des unentgeltlich alsbald wieder beseitigen wollte. § 38 Abs. 4 und 8 des Einkommensteuergesetzes ommen nicht im vorliegenden, wohl aber in den Fällen zu Raum, in denen die Wohnung neben anderen wiederkehrenden Bezügen gewährt ist, wie z. B. bei Leib⸗ i8ngen, Altenteilen; ür dazu auch Entsch. des RFHofs vom Mai 1929 VI A 19,29, Steuer und . 1929 Nr. 599. In derartigen Fällen hat es auch einen guten Sinn, wenn ni⸗ der Empfänger des Leibgedinges oder Altenteils besteuert wird, der, abgesehen von diesen zur Lebensnotdurft notwendigen Be⸗ zügen, meist kein weiteres Einkommen haben wird. Dagegen müßte es regelmäßig auch volkswirtschaftlich als unerwünscht be⸗ 5 net werden, wenn der lediglich eine hnung unentgeltlich rlassende und nicht der unentgeltlich Wohnende die Steuer fe tragen hätte. Deun die Steuerpflicht könnte und würde von olchen Ueberlassungen abhalten; ein Ergebnis, das bei dem zur Zeit noch bestehenden Wohnungsmangel besonders 88 wäre. Bei der von der Vorbehörde angewendeten Betrachtungs⸗ weise würde man überdies ohne weiteres auch nur dazu kommen können, den Empfänger der unentgeltlich überlassenen Woh⸗ n nach § 40 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes freizulassen. O5 die Besteuerung der Wohnung beim Geber aus der 4 r. 3 entsprechenden Vorschrift des § 15 Abs. 1 Nr. 3 des inkommensteue es ren ließe, wäre zum mindesten recht 82₰ 8 ltnis ae v § 15 Abs. 1 inkommenstene sich die unentgeltliche Ueberlassung einer Mehstenerzesegen Eigenart dieses nicht gut einfügen. Denn aus § 15 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommen⸗ steuergesetzes —2 sich nur, daß der Geber 98 freiwillig ge⸗ währter wiederlehrender üüge dafür keine Abzüge machen darf. Im vorliegenden Fall handelt es sich aber nicht um einen Abzug vom sonstigen Einkommen, sondern darum, für wen die

. assene Wohnung steuerbares Einkommen ist, berlassenden oder den Wo Darüber hat sich das Gesetz im Sinne der zweiten zung aber im § 38 Abs. 3 des —I klar ausgesprochen. Man kann dem

entgeg ten wenn der Bes rdeführer seinem jährlich 600 RM geben würde, damit er sich irgendwo einmiete, der Vater auch nichts en dürfte, und schbehandelt werden mü⸗ i

glei o zu werten, wie e brn herteg Vie er. c lichen des vSeae wacht ser Bann de bei der „9 beim Empfänger

jerigkei De ümer, de 1t a. mäesr r 2 be . ean

ziehen, in der er kein auch bei vorübergehen

Tatsache, daß der bares Einkommen bezieht, Fall den Ei gebäude auch insoweit . überlassenen Räume fallen. (Urtei

ich Wohnende insoweit r-

dert daher im zu en die Werb ten E das Wohn⸗ n, als * unentge 8 8 2

aus dem Hause bezieht. Dies d veeenchen Wohnungen anzuerkennen. 8 19

1 1

er fast gänzlich mit fremden Mitteln gebaut hat. Es mag gerichts⸗

VI A 1099/29.)

Vereinigte elektrotechnische

Fabriken F. W. Busch & Gebr.

Jaeger, A.⸗G. Reoehnert.

beschränkter Haftung in Liquidation.

Reichsbank⸗Direktorium. Gustav Raschke, Liquidator. Schacht.

Dreyse. Bernhard. Vocke. Fuchs. Schneider.

Brauer, Löbau. Löbau, den 30. Oktober 1929. Der Vorstand. W. Scheller.

Friedrich. 8