1929 / 263 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Nov 1929 18:00:01 GMT) scan diff

und Erneuerungsscheinen

die eingereichten Empfangsbescheinigungen jenigen Stelle, von der die Bescheini⸗ ausgestellt worden sind.

Die

9

schaft, die nicht bis zum 31. März 1930

8

8

von eingereichten Aktien, welche die 8

uns nicht zur Verwertung für Rech⸗ nung

an die für diese hinterlegt.

Alktien

von drei 1

lichung der ersten Bekanntmachung im Deutsche

bis zum Ablauf eines 1

laß der letzten Bekanntmachung über

die Aufforderung zum Umtausch durch

los erklärten Aktien entfallenden Aktien

unserer Gesellschaft werden nach Maß⸗ gabe des Gesetzes verkauft. Der Erlös

zeigenbeilage zum RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 263 vum 9. Nobember 1929. S. 2.

Generawersammlung Firma vom 22. Oktober 1929 hat den Aufsichtsrat Fuma neu gewählt. Der von der Generalversammlung gewählte Aufsichtsrat unserer Firma befteht aus folgenden Herren: 1. Herrn Harry Fuld zu Berlin, als Vorsitzender des Aufsichtsrats,

2. Gebeimen

Legationsrat Dr. risch, Direktor bei der in Berlin, als stell⸗

—4 Vorsitzender des Auf⸗

srats, Herrn Erich von Goldschmidt⸗Roth⸗

schild zu Berlin W. 8,

Herrn Gerhard Graf Kanitz zu odangen, Post Tüngen (Ostpr.), rin Dr. Leon Zeitlin, Mitglied

des Reichswirtschaftsamtes und des

Landtags, Berlin, Jägerstraße 12,

6. Herrn Leopold Hamburger zu Berlin⸗

Grunewald, Jagowstr. 30,

7. Herrn Franz Igersheimer zu Berlin

W. 10, Königin⸗Augusta⸗Straße 45.

Berlin, im November 1929.

Gesellschaft für automatische

Telephonie Aktiengesellschaft.

alter Dresdner

[70857] Kunstanftalt B. Grofz Aktiengesellschaft, Leipzig.

Erste Aufforderung.

Gemäß der 7. Verordnung zur Durch⸗ führung der Verordnung über Gold⸗ bilanzen vom 7. Juli 1927 fordern wir die „Pnhaber unserer über 60 RM lautenden Aktien auf, ihre Aktien nebst den dazugehörigen Gewinnanteilschein⸗ bogen mit laufenden Gewinnanteil⸗ scheinen in Begleitung eines 74 metisch geordneten Nummernverzei nisses in doppelter Ausfertigung zum Umtausch in Stücke über 100 2 bis zum 31. März 1930 einschließlich

bei dem Bankhause George Meyer

in Leipzig,

bei der Sächsischen

Dresden und deren in Leipzig,

bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank

Aktiengesellschaft Filialen Leipzig 1 und Dresden während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Für einen eingereichten Nennbetrag von 300 RM werden 3 Aktien zu je 100 RM nebst Gewinnanteilscheinen ausgegeben.

Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden erfolgt nach ihrer Fertig⸗ stellung gegen Rückgabe der über Aktien ausgestellten bei der⸗

2

Staatsbank in Zweiganstalt

Die scheinigungen sind nicht übertragbar. Umtauschstellen sind berechtigt, ichtet, die Legitimation

aber nicht ver G Empfangsbescheini⸗

des v-I der gung zu prüfen. Diejenigen Aktien unserer Gesell⸗ eingereicht worden sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ür kraftlos erklärt. Das gleiche gilt

zum Ersatz durch Aktien über 100 RM erforderliche Zahl nicht erreichen und

der teiligten zur Verfügung estellt werden. Die auf die für kraft⸗

bird abzüglich der entstehenden Kosten Berechtigten ausgezahlt bzw.

Inhaber der umzutauschenden über 60 RM können innerhalb Monaten nach Veröffent⸗

Die

n Reichsanzeiger, jedoch noch Frnals nach Er⸗

schriftliche Erklärung bei unserer Ge⸗ sellschaft Widerspruch gegen den Um⸗ tausch erheben. Außer der Ab⸗ gabe dieser schriftlichen Widerspruchs⸗ erklärung gegenüber unserer Gesell⸗ schaft ist zur ordnungsmäßigen Er⸗ hebung des Widerspruchs erforderlich, daß der widersprechende Aktionär seine Aktien oder die über sie von einem Notar, der Reichsbank (in diesem Falle mit Sperrbescheinigung) oder von einer Effektengirobank ausgestellten Hinter⸗ legungsscheine entweder bei unserer Ge⸗ sellschaftskasse in Leipzig vder bei den obenbezeichneten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widers ruchs⸗ frist beläßt. Ein etwa erhobener Wider⸗ spruch verliert seine Wirkung falls der Aktionär die hinterlegten Aktien⸗ urkunden vor Ablauf der Widerspruchs⸗ frist zurückfordert.

Erreichen die Anteile der Inhaber der Akrien über je 60 RM die recht⸗ mäßig Widerspruch eingelegt haben, zu⸗ sammen den zehnten Teil des Gesamt⸗ betrages der Aktien über je 60 RM so wird der Widerspruch wirksam und der Umtausch der Aktien unterbleibt nach Maßgabe des Gesetzes.

Die im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 236 vom 9. Oktober 1929 ver⸗ öffentlichte Bekanntmachung betreffend den Umtausch unserer Aktien über je nom. 60 RM setzen wir hiermit außer

Kraft. Leipzig, den 6. November 1929. E. B. Grosz,

Erfurter Mech. Schuhfabrik A.⸗G., Erfurt⸗Nord.

Die Herren Aktionäre unserer E schaft werden zu der am 30. 2 vember 1929, vormittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer der Treuhä 1 Aktiengesellschaft, Berlin W. 8, söftsche tr. 8, stattfindenden ordent⸗ ichen Geuneralversammlung ein⸗ geladen 1.2,21 nahme an ersucht, ihre Aktien oder deren Depotscheine spätestens am 26. November 1929 bei der Direktion der Gesellschaft zu Erfuxt⸗Nord, bei der Darmstädter und Nationalbank Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien, Berlin, oder deren Niederlassungen, bei der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins oder bei einem deutschen Notar zu hinter⸗

legen.

Die Hinterlegu von Reichsbank⸗ depotscheinen wegen der ver⸗ änderten Verwahrungsbedingungen der Reichsbank kein Recht mehr zur Teil⸗ nahme an der Generalversammlung bzw. zur Stimmrechtsausübung.

Tagesordnung: 1. BVorlage der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928/29 nebst Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats. Beschlußfassung über Genehmigung dieser Vorlagen (zu 1).

Entlastung von Vorst nd Auf⸗

sichtsrat.

.Aufsichtsratswahl.

5. Verschiedenes. 1 S8

Erfurt⸗Nord, den 6. November 1929. Erfurter Mech. Schuhfabrik A.⸗G.

Der Vorstand. Karl Dressel. Karl Wild.

[70473]. Gewinn⸗ und Verlustrechnung für den 30. Juni 1929.

an⸗

RM 9, 22 084,50 40 635,05

[62 71955

Debet. ““” Ueberschuß“*) .

22

Kredit. Gewinnvortrag aus 1927/28. Geschäftserträgnis...

634/ 20 62 085/35 62 719]ʃ55

*) Zu folgender Verwendung vorge⸗ schlagen: Zuweisung an den Reservefonds 10 000,— 6 % Dividende auf das einge⸗

zahlte Aktienkapital v. Reichs⸗

mark 503 750,— 3.30 225,—

Vortrag auf neue Rechnung. 410,05

40 635,05 Bilanz am 30. Juni 1929.

RMN [8 1 496 250

36 788 512 38 284 762

Arttva.

Nicht eingezahltes Aktien⸗

v11“

Wertpapiere und Beteili⸗ ;

Passiva. Aktienkapital Reservefondss Steuerrückstellung.. Gläubiger. . Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nung, Saldo. 1

2 000 000 20 20 000 36 204 127

40 635 88 284 762

Bremen, den 30. Juni 1929. Bremer Reederei⸗Vereinigung Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. Stimming. Der Vorstand. Stauder. Stein. Geprüft und mit den Büchern über⸗ einstimmend befunden. Bremen, den 30. Oktober 1929. ides“ Treuhand⸗Aktiengesellschaft. Kluck. ppa. Dökel. Der Aufsichtsrat besteht gegenwärtig aus folgenden Herren: Generaldirektor Geheimrat Carl J. Stimming, Direktor Hermann Helms, Generaldirektor Ernst Glässel, Generalkonsul Dr. jur. August Strube, Präsident Dr. Philipp Heineken, Bankier J. F. Schröder, fämtlich in

Bremen.

[70474]. Gewinn⸗ und Verlustrechnung für den 31. Dezember 1928.

.

1 Oknpreufsische Mleinbahnen⸗A. G. Ordeutliche Generawersammtung Mittwoch, den 11. Dezember 1929, 12,30 Uhr, im Landeshause Königs⸗ berg/Pr. Tagesordnung 1. Bericht über das 30. Geschäftsjahr 1928/29 und Genehmigung des Ab⸗

schlusses. des Vorstands und Auf⸗

2. Entlastung sichtsrats. 3. Neuwahl des Aufsichtsrats. 4. Aenderung des Gesell chaftsvertrags 5 832 8 Ge. meinnü it, Wund 3 wegen Bau der Hafenbahnen Labiau und 9.2e9h. e, Abeciuß ebe Ge ü icht und ne winn. und Verlustrechnung liegen vom 23. November 1929 ab in den Geschäfts⸗ räumen der Gesellschaft zu Königsberg’/Pr., Königstraße 73, aus.

Hinterlegungsstellen für Aktien: Ge⸗ sellschaftskasse * r., König⸗ straße 73 Landesbank Königsberg/ Pr. Berliner Handelsgezellschaft, Berlin.

Amtliche Bescheinigung von Staats⸗ und Kommunalbehörden und Kommunal⸗ kassen oder Notaren über die bei ihnen befindlichen Aktien gelten als Ausweise über die Hinterlegung. [70854]

Königsberg ’/ Pr., den 5. November 1929.

Der Aufsichtsrat. een HTXER=ammmmmxckece [70472]ãõl.,

Schlesische Textilwerke Methner & Frahne, Sgne⸗hen, Landeshut i. Schles.

Bilanz per 30. Juni 1929.

RM

433 650 1 550 500

782 500

4 382 000

Grundstücke Fabrikgebäude.. Beamten⸗ und Arbeiter⸗ wohnhäuser . Maschinen, elektrische u. Bahngleisanlagen.. Fhttthh t .. Mobilien und Kontor⸗ utensilien Fuhrpark

Kassenbestand Wechselbestand .

Effekten und Beteiligungen Bestände:

Stroh⸗ und Röstflachs fo⸗ wie Spinnma ien Leinen⸗, Baumwoll⸗, Seiden⸗ und Kunst⸗ seidengarne in ie⸗ denen Lägern und Be⸗ * Fertige und halbfertige Leinen⸗, Halbleinen⸗, Seiden⸗ und Kunst⸗ seidenwaren Ie“*“ Betriebamaterialien ... Vorausbezahlte Versiche⸗ rungsprämien Debitoren einschl. Bankgut⸗ aben sowie 462 415,— isagiotilgungskonto aus der Auslandsanleihe.. Avale RM 340 000,— 1““

3 390 082 1 772 186 172

16 500

3 143 539

2 498 257 19 156 545

Aktienkapital: . Stammaktien Vorzugs⸗

aktien. 24 000,— Genußscheinn. Reservesondd Beamtenpensions⸗ und Witwenkasse: für kaufmännische An⸗ Ken g. x . ¹ 8 r technische Angestellte briksparkasse . Noch nicht erhobene Divi⸗ Fundierte, hypothekarisch sichergestellte Auslands⸗ nalaihe und vfce⸗ lang⸗ ristige Verpflichtungen Kreditoren einschtteßlich Bankschulden Akzepte

9b bo o 0o

Avale RM 340 000,—

213 608 54 850 58 606

247 107

2 22

4 439 301

3 159 801 1 137 147

19 156 545/54

Gewinn⸗ und Verlustrechnun für 1928/29. 8

—82 Iean Nordd. Lloyd, Uebertrag.. [825 Haben. v“ 625,— Bilanz am 31. Dezember 1928.

Aktiva. RM Nicht eingezahltes 37 500

kapital Schuldner.. 12 500 50 000

50 000 50

Bremen, den 31. Dezember 1928. Rokand⸗Linie Aktien⸗Gesellschaft. Der ud.

E. Glässel. H. Hehmsoth.

Der Aufsichtsrat besteht gegenwärtig aus folgenden Herren: 15—52— Dr. Philipp Heineken, Generalkonsul Dr. jur. August Strube, Oscar Plate, sämtlich in

8

.

Aktien⸗

Passiva. Aktienkapital

Soll. RM Bruttoverlust nach Berück⸗ sichtigung sämtlicher Un⸗ kosten, Zinsen u. Steuern Abschreibungen a. Anlagen

2 163 402 350 333

2 513 735

Haben. Gewinnvortrag aus dem * Verlust: Jahresverlust 1928/29. 2 513 735,54 Gewinn⸗ vortrag aus 1927/28.

15 477

2 498 257/88 2 513 735 Wir haben vorstehende Bilanz per 30. Juni 1929 nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung geprüft und bestätigen ihre Uebereinstimmung mit den von uns eben⸗ falls geprüften, ordnungsgemäß geführten Büchern der Gesellschaft. Berlin, den 10. September 1929. Deutsche Treuhand⸗Gesellschaft.

15 477,66

Gesellschaft aufgelöst.

Die Inhaber von Anterlscheinen unserer Geiellichaft werden aufgefordert, ihre An⸗ teilscheine spätestens bis zum 15. 2. 1930 zwecks Umtauschs in Aktien bei unserer Geselljchaft in Nürnberg, Neutorstraße 5, einzureichen. Anteilscheine, welche bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingereicht find, werden für kraftlos erklärt.

Süddeutsche Verlags⸗ Akriengesellschaft, Nürnberg. Der Vorstand. Gustav A. Rudi.

10. Gesellschaften m. böb. H.

[63400] 1“ Grundstücks⸗Berwertungs⸗Gesell⸗ schaft Warmbrunnerstr. 42/44 m. b. H., Verlin. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft ersuche ich hier⸗ durch, ihre Forderungen sofort bei mir an⸗

zumelden. Berlin⸗Grunewald, Cunowstraße 64, den 11. Oktober 1929.

Wilhelm Spier, als Liquidator. [59735]

Durch Beschluß der Gesellschafter ist die Gesellschaft aufgelöst. Zum Liquida⸗ tor ist der Kaufmann Walter Oxe in Dortmund, Markgrafenstraße 41, bestellt. Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei dem Liqui⸗ dator anzumelden.

Dortmund, den 1. Oktober 1929. Hch. Oxe & Sohn, Schloß⸗ und Metallwarenfabrik G. m. b. H., in Liquidation.

Der Liquidator: Walter Oxe.

[69085]2 Bekanntmachung. Die Zinsscheine unserer 6 % igen wert⸗ beständigen Kohlenanleihe für das Halb⸗ jahr 1. April 1929 bis 30. September 1929 werden mit 60 pro Tonne ab 1. November cr. von unserer Kasse ein⸗ gelöst. Hierbei ist der 10 % ige Abzug Heigatertagstenen bereits berück⸗ ichtigt. Reichenbach / Eulengebirge, d. 31. Ok⸗ tober 1929. Gaszentrale unter der Eule

Die Fa. Mechanische Wirkwaren Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Nieder⸗ frohna ist durch Beschluß der Gesellschafter am 15. Oktober 1929 aufgelöst wonden. Als Liquidator ist bestellt: der Bücher⸗ revisor Ernst Kunze in Limbach, Sa., Kurze Straße 4. Die Gläubiger der Ge⸗ jellschaft merden hiermit aufgefordert, ibre Ansprüche bei dem Unterzeichneten an⸗ zumelden.

Niederfrohna, den 30. Oktober 1929. Mechanische Wirkwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liguidation. Ernst Kunze. [70074] Schlüter & Gsell G ft mit beschrüänkter Haftung, Düsseldorf, in Liquidation. Laut Beschluß der Gesellschafterver⸗ lung vom 2. November 1929 ist die Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Gesellschaft anzu⸗

melden. Der Liquidator: Dr. jur. Eugen Seyfferth.

[11005] Aktiva.

und zwar: Goldkasseubestand Golddepot (unbelastet) bei aus⸗ ländischen Zentralnotenbanken RM Bestand an deckungsfähigen Devisen. . Reichsschatzwechseln .. )

deuts idemünzen

Lombardforderungen.„ wechsel: RM 1000) kten

8. 5 28 1“

9. 2 sonstigen Aktiven. Passiva.

1. Grundkapital: 8 begeben.

2. Reservefonds: 8 8 Dividendenzahlung 3. Betrag der umlaufenden Noten

6. Sonstige Passiva.

Berlin, den 8. November 1929.

Aktiengesellschaft. Der Vorstand Hugo Grosz

Bremen.

Dreyse.

Budczies.

1 Aktiengesellschaft,

1. Noch nicht begebene Reichsbankanteile. b 2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 RM berechnet RM 2 079 222 000

149 788 000

„⸗

.„ 0

senüüsgen Pebsel und Schecks.

Noten anderer Banken.. (darunter Darlehen auf Re

9 2 . 2

b) noch nicht begeben. 1 8 1 etzlicher Reservefondzds . zialreservefonds für künftige

c) sonstige Rücklagen ...

4 Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten .. . .. 5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten

¹. Belauntmachung. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator ist der Bankdirektor Decker Krefeld, Die ü der Gesellschaft werden aufgefordert, sich zu melden. Kevelaer, den 1. November 1929. Kevelaerer Holz⸗ und Metallwaren⸗ fabrik B. m. b. H. i. Lig.

Decker.

[690822 Bekauntmachung. Als Autsichtsratemitalied As Herr Ministerpräsident Deist in Dessau. 6 2*2₰ 2,ͤ—,F— „N.. ufsichterat entsandt: Herr Gustav mann und Herr Gustav Südekum, beide aus Leopoldshall. Levpoldehall, den 31. Oktober 1929. Anhaltische Salzwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

11. Genoffen⸗

Durch Beschluß vom 23. April 1929 ist die Novita Patent⸗Artikel Vertriebs⸗ gesellschaft in Liquidation aufgelöst worden. Ich fordere hiermit die Gläubiger auf, sich bei mir zu melden. 1“ Berlin, den 26. Juni 1929. Marg. Schwarz, Liquidatorin, Berlin, Potsdamer Straße 118 a.

Mmscg rwaxxeExrenxex nxv cas 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

[70823

Die Ilse lene Charlotte Manthes in Berlin⸗Siemensstadt, geboren am 24. November 1912 in Werder (Havel), führt an Stelle des bisherigen Familien⸗ namens den Familiennamen Rusch⸗ Manthee.

Spandau, den 1. November 19229.

Das Amtsgericht. Abt. 8. 8

[70797]

Von der Dresdner Bank, Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Commerz⸗ und Privat⸗Banf Deutschen Bank und Disconto⸗ Gesellschaft, Reichs⸗Kredit⸗ Gesellsschaft Aktiengesellschaft, Deutschen Union⸗Bank Aktiengesellschaft und der Fraenkel & Simon, hier, ist der

utrag gestellt worden, 1

RM 4000 000 neue Aktien der

Preußischen Pfandbrief⸗Bank in Berlin, Nr. 146 001 149 000 ie MM. 1000, Nr. 149 001 159 zu je RM 100, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

Berlin, den 7. November 1929.

Zulassungsstelle 8 au der Börse zu Berlin. Dr. Gelpcke.

[70879]

Die diesjährige Mitgliederversamm⸗ lung der Deutsch⸗Französischen Ge⸗ sellschaft e. B. findet am Dienstag, den 26. Nov., abends 8 ½ Uhr, im Hause von Dr. Walther Rothschild, Berlin⸗ Grunewald, Erdener Straße I1, statt.

Tagesordnung: 1. Bericht des stands. 2. Neuwahl des Vorstan 3. Verschiedenes.

Der Vorstand.

Grautoff. Stern⸗Rubarth.

Veränderung gen die orwoche

WIö“ 177 212 000

2 229 010 000 113 000

366 665 + 7 705 000

31 690 000 % 60 500 000 . 130 514 000 . + 1 864 000 . 15 534 000 / + 10 697 000 50 653 55 960 000

schatz⸗

92 562 617 677

282 636 + 43 449

19 959 000

497 446 00, 333 049 0

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM —,—.

Reichsbank⸗Direktorium. Bernhard. Schneider.

Seiffert.

zum Deutschen

Zentralhandelsregisterbeilage Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich

8.

Berlin, Sonnabend, den 9. November

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis vierteljährlich 4,50 ¶2.. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 £ Sie werden aur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben

Anzeigenpreis für den Raum 1 fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛ.Aℳ Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Inhaltsübersicht.

1.

2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregister,

4 Genossenschaftsregister,

5. Musterregister, 8 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiedenes.

1““

107. G. m. b. H.⸗Anteile als Bestandteile des Be triebsvermögens eines Kaufmanns. Der Beschwerdeführer 8 Großhändler und hat eine G. m. b. H. gegründet, die ihm Ware abnimmt und im Kleinhandel vertreibt. Im Steuer⸗ abschnitt 1925 besaß er alle Anteile der G. m. b. H. Ende 1925 hat er ihr einen eehen eneg bezogene Ware in Höhe von 16 500 RM bewilligt. Die G. m. b. H. hat bei Berücksichti⸗ gung dieses Preisnachlasses mit einem Gewinn von 1700 RM abgeschnitten. Der Pflichtige selbst hat den Betrag per Waren⸗ konto gebucht. Die Vorinstanzen haben ihn dem Bilanzgewinn Gugerechnet Da der Beschwerdeführer alle Anteile der G. m. b. H.

saß, konnte er ihr natürlich jeden Preisnachlaß gewähren, ohne daß sein Vermögen vermindert wurde. Das liegt an dem Ver⸗ hältnis, in dem der einzige Gesellschafter zur Gesellschaft steht. Als gewöhnlicher Erschäfisvorge 8 jedoch nur ein solches Ge⸗ schäft zwischen Gesellschaft und 8* schafter anzusehen, das unter snst. Freichen Umständen auch zwischen fremden Personen ge⸗ chlossen wäre. Nun ist gegen den von dem Beschwerdeführer der G. m. b. H. gestellten Preis für die Ware nichts einzuwenden. Ein Preisnachlaßanspruch stand der G. m. b. H. nach Lage der Sache nicht zu. Es wäre, wenn man von den gesellschaftlichen Beziehungen zwischen der G. m b. H. und dem Beschwerdeführer absieht, vielleicht nicht ausgeschlossen gewesen, daß der Beschwerde⸗ führer einen an sich unberechtigten Preisnachla hätte, um die Kundschaft der G. m. b. H. nicht zu verlteren. Allein ein Verlust der Kundschaft der G. m. b. H. kam infolge der gesell⸗ schaftlichen Beziehung nicht in Frage. Infolgedessen muß der Vorinstanz zugegeben werden, daß der Preisnachlaß keinen ge⸗ wöhnlichen 89 äftsvorgang darstellt, sondern eine Zuwendung an die G. m. b. H. Eine solche konto zu buchen, da der Gewinn am Verkauf der Waren davon unberührt bleibt. Würde es sich um eine Schenkung an die G. m. b. H. handeln, so wäre die Sache mit der Zurechnung des Betrags zum Bilanzgewinn erledigt. Es ist jedoch zu beachten, daß eine Schenkung an die G. m. b. H. mangels Vermögensminde⸗ rung des Beschwerdeführers nicht vorliegt und daß er die G. m. b. H. nicht als Privatmann gegründet hat, sondern gerade im Interesse seines Geschäfts. Feolgevesen gehören die Anteile an der G. m. b. H. zum Geschäftsvermögen, auch wenn sie der Beschwerdeführer in seinen 8* nicht so behandelt hat. Es ist ihr Wert zu Beginn des Jahres 1925 festzustellen und in die Anfangsbilanz einzusetzen. Der Preisna laß gegenüber der G. m. b. H. ist als esellschaftseinlage bei dieser anzusehen und war daher per Konto der G. m. b. H.⸗Anteile zu buchen. In der Endbilanz 1925 konnten dann die G. m. b. H.⸗Anteile mit dem gemeinen Wert bewertet werden, falls dieser niedriger war als der sich aus dem Anfangswert 1925 und dem Betrag der Zuwendung zusammensetzende Buchwert. Danach wird sich ver⸗ mutlich ein niedrigerer Gewinn des Beschwerdeführers ergeben. Die angefochtene 9,— war daher aufzuheben und die nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen. (Urteil vom 4. September 1929 VI A 1388/29.)

108. Zuwendungen an Pensionskassen des Betriebs eines Steuerpflichtigen sind keine Sonderleistungen und Werbungskosten. Der Beschwerdeführer hat der Unterstützungs⸗ kasse für Angestellte und Arbeiter einer Aktiengesellschaft 100 000 RM zugewendet. Der vom Beschwerdeführer verlangte Abzug dieser Aufwendung von seinem Einkommen wurde durch die Einspruchsentscheidung abgelehnt. Auf die Berufung hin wurde der Abzug dieser 100 000 RM als Werbungskosten vom Finanzgericht zugelassen. Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. Der Reichsfinanzhof hat bereits einen gleichgelagerten Fall durch Urteil vom 3. Oktober 1928 VI A 1195/28, wie folgt, ö „§ 17 Abs. 1 Nr. 7 des Ein⸗ kommensteuergesetzes erklärt für abzugsfähig Zuwendungen an Fenson tassen des Betriebs des Steuerpflichtigen. Mit Recht hat die Vorinstanz ausgeführt, 89 ein Betrieb des Steuerpflichtigen nur vorliege, wenn der Steuerpflichtige Unternehmer oder wenigstens Mitunternehmer des betreffenden Betriebes ist. 2cs jemand in dem Betriebe angestellt ist, kann nicht genügen, selbst wenn es sich um einen höheren Angestellten handelt. Der Vor⸗ schrift des § 17 Abs. 1 Nr. 7 liegt der Gedanke zugrunde, daß derartige Zuwendungen eines Betriebsinhabers wirtschaftlich den Werbungs osten außerordentlich nahestehen; in vielen Fällen liegt mehr oder minder eine ei entümliche Form der Gewährung von Arbeitslohn vor. Wenn die Vorschrift nicht bestünde, so wäre trotzdem den Zuwendungen in vielen Fällen der Charakter von Betriebsausgaben zuzuerkennen. Sie vermeidet schwierige und unerfreuliche Unterscheidung, ob im Einzelfall der Beweggrund der Sorge für den Betrieb oder der Sorge für die dem Betriebs⸗ nhaber in gewisser Beziehung nahestehenden Angestellten und Arbeiter entscheidend war. Wenn beabsichtigt gewesen wäre, die Zuwendungen lediglich aus dem Gesichtspunkt der Wohltätigkeit eraus zum Abzug zuzulassen, so würde eine anderweitige Ab⸗ grenzung und eine Beschränkung auf einen festen Betrag oder einen Prozentsatz vom Einkommen angebracht gewesen sein. Nach dieser Natur der Vorschrift ist sie zwar nicht unbedingt besonders eng auszulegen, insbesondere kommt eine Ausdehnung auf Zu⸗ wendungen eines Mitunternehmers und auf Zuwendungen an eine mehreren Betrieben gemeinsame Kasse in Frage; indessen

uwendung ist nicht per Waren⸗

8

kann sie danach nur auf solche Fälle angewendet werden, in denen

der Gesichtspunkt einer eigentümlichen Entlohnung der An⸗

———

1 Handelsregifter. tinentalen Haudels⸗

Aachen. [70101] (Unternehmens ist der

In das Handelsregister wurde ein⸗ en jeder Art, getragen: Handel

Am 31. Oktober 1929 die Firma 8 „Continentale Haudels⸗ & Traus⸗ port⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zweigniederlassung Aachen“ mit dem Sitze in Aachen, als Zweigniederlassung der Con⸗

tung in Mannheim.

nehmungen und die solchen. Stammkapital: mark. Geschäftsführer:

1”

- Transport⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ Gegenstand des

ins mit Kohlen und verwandten samtprokura derart erteilt, daß sie nur Erzeugnissen sowie die Uebernahme und Fortführung von gleichartigen Unter⸗ Beteiligung an 50 000 Reichs⸗ S Adol feld, Kaufmann, Essen, Viktor

gestellten überhaupt in Frage kommt. Dies trifft weder auf Zu⸗ wendungen eines Direktors noch auf Zuwendungen eines Aktionärs zu. Es kann auch nicht genüßgen⸗ daß der Aktienbesitz des Zuwendenden so groß ist, daß er bei Veräußerung seiner Aktien gemäß § 30 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes wie ein Mitunternehmer behandelt würde. § 380 Abs. 3 des Einkommen⸗ teuergesetzes bildet eine Ausnahme von der grundsätzlichen Auf⸗ assung, daß aech ein Großaktionär nicht als Mitinhaber des etriebes der Ge Achaft anzusehen ist, vielmehr diesem wie ein remder ge 1—2 t.“ Ein Abzug der Zuwendung unter dem der Werbungskosten ist nicht üee. da der Beschwerdeführer sein Einkommen im wesentlichen als Vorstands⸗ mitglied der Aktiengesellschaft be „1 und seinen Gehalt für diese Angestelltentätigkeit ohne Rücksicht arauf bezieht, ob er etwa Zu⸗ wendungen an die Unterstützungskasse macht oder nicht. Es kann daher nicht anerkannt werden, daß die Ausgabe zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung seiner inkünfte gemacht ist 16 des Einkommensteuergesetzes). Anders könnte unter Umständen der Fall zu beurteilen sein, wenn der Steuerpflichtige selbständiger Gewerbetreibender wäre und seiner sozialen und wittschaftlichen Stellung entsprechend es als üblich an zusehen wäre, daß der Steuerpflichtige solche Zuwendungen macht und diese sich in einer den gegebenen Verhältnissen angemessenen Höße halten. In einem solchen Falle könnte unter Umständen eine etriebsausgabe eines Gewerbetreibenden anerkannt werden. So liegt aber der Fall hier nicht. Wegen Verkennung des Rechtsbegriffs Werbungs⸗ kosten war die Vorentscheidung aufzuheben und die Steuerschuld auf den durch die Einspruchsentscheidung festgesetzten Betrag fest⸗ zustellen. (Urteil vom 11. September 1929 VI A 188/29.)

109. Vergütungen an die im Betriebe eines Stener⸗ pflichtigen tätigen Kinder als Werbungskosten. Der Be⸗ schwerdeführer, ein Handwerksmeister, hatte in seiner Steuer⸗ erklärung beantragt, ihm „Ermäßi zung für seinen Sohn und eine Tochter, welche im Geschäft tätig seien und keine Vergütung er⸗ halten hätten, die das Gewinnergebnis minderten“, zu gewähren. Der Steuerbescheid berücksichtigte diesen Antrag nicht. Im Ein⸗ spruch verlangte der Beschwerdeführer wieder Ermäßigung nach § 56 des Ehntonmenstenersesedes, da das Finanzamt die an seine beiden Kinder ergütungen nicht als BI““ anerkannt habe. er Einspruch wurde zurückgewiesen. as Finanzgericht hat auch der erufung nicht stattgegeben; es hat zunächf. untersucht, ob die den Kindern gewährten Vergütungen als Werbungskosten anzusehen seien, und das verneint, weil ein Dienstvertragsverhältnis nicht vor iege. Die Anwendung des § 56 hat das Finan gericht abgelehnt, weil die Kinder nicht zu den mittellosen Angehörigen ge örten; aber auch wenn man das annehmen wollte, sei § 56 nicht anwendbar, weil keine ungewöhn⸗ liche Belastung gegeben sei.

Die Rechtsbeschwerde hält unter Berufung auf die Ent⸗ scheidung des Senats vom 30. Januar 1929 VI A 16/29 (Reichs⸗ steuerblatt S. 198) den Standpunkt der Vorinstanz, daß keine Werbungskosten vorlägen, für irrig und wendet sich auch gegen die Ablehnung der Anwendung des 8 56. Was die Frage angeht, ob die Leistungen an die Kinder etriebsausgaben sind, so könnte dem Beschwerdeführer, der kaufmännische Bücher führt und nach dem Buchabschlusse veranlagt worden ist, entgegengehalten werden, daß er ja Vergütungen an seine Kinder 1927 nicht als Betriebs⸗ ausgabe gebucht hat, und daß er selbst erklärt hat, die Kinder hätten 1927 keine Vergütungen erhalten, sondern nur Taschengeld und sonstige Bedürfnisse. Es ist aber zu berücksichtigen, daß der Beschwerdeführer 1926 Vergütungen als Betriebsausgabe gebucht die dann auf Grund des Buchprü ungsberichts 1926 dem

ewinne 1926 zugesetzt wurden, und daß der Beschwerdeführer dadurch veranlaßt wurde, im Jahre 1927 keine Vergütungen an die Kinder als Betriebsausgabe einzustellen, sondern Herabsetzung der Steuer auf dem Umweg über § 56 des Einkommensteuer⸗ gesetzes anzustreben. Er hat auch * eststellung des Finanz⸗ amts am 31. Dezember 1927 1200 RsS ergütung für den Sohn über Privatkonto gebucht. Man kann daher die Anträge, die der Beschwerdeführer in den Vorinstanzen gestellt hat, dahin auslegen, daß der Beschwerdeführer verücfchigan der Leistungen an seine Kinder, sei es durch Absetzung als Bekrie sausgabe, e⸗ es auf dem Wege des § 56, verlangte, und das Finanzgericht hat daher mit Recht auch geprüft, ob eine Betriebsausgabe vorliegt. Wenn ein Vater seinen im väterlichen Betrieb tätigen Kindern, die seinen Haushalt teilen, Taschengeld und im übrigen den Unterhalt gewährt, so handelt es sich bei diesen Leistungen nicht um Be⸗ triebsausgaben des Vaters. Es greift hier vielmehr die Be⸗ stimmung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 ein, wonach die zur des Haushalts des Steuerpflichtigen und zum nterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht zu den nach dem Einkommensteuergeset abzugsfähigen Ausgaben gehören. Da nach den eigenen Erklärungen des Peschwerde ührers⸗ die in seinem Betriebe tätige Tochter keine andere Ver ütung erhalten hat, kommt also ein Abzug der ihr gewährten e als Be⸗ triebsausgabe nicht in Betracht. Zu Unrecht hat jedoch die Vor⸗ instanz auch den Abzug der vom Beschwerdeführer über Privat⸗ konto gebuchten Vergütung von 1200 RM an den Sohn ab⸗ gelehnt. Nach dem erichte des Finanzamts ist der Sohn der technische Leiter des Geschäfts, und ist seine Tätigkeit für das Ge⸗

Schouteten, Kaufmann, Mannheim. Dem Robert Thiele und dem Johan Henri Eduard Vertin, beide in Aachen, ist mit Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassüng in Aachen Ge⸗

andel ondere

mit der sell anzeiger.

Straße 20.

zusammen zur Vertretung der Zweig⸗ Am

niederlassung Aachen berechtigt sind. Gesellschaftsvertrag vom 10. März 1927. ind mehrere Geschäftsführer bestellt, Liesen⸗ sh wird die Gesellschaft durch zwei Ge⸗ Katthias schäftsführer gemeinsam oder durch

in Breinig

Breinig.

einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. R nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Setentliche Bekanntmachungen der Ge⸗ chaft erfolgen im Deutschen Reichs⸗ schäftsräume: Burtscheider

4. November „Ferdinand Emonts“ und als deren Inhaber der Kaufmann Ferdinand Emonts zu Geschäftszweig:

“] 8 1“

schäft von wesentlicher Bedeutung. Bei dieser Sachlage sind die Grundsätze, die der Senat in seiner Entscheidung vom 21. No⸗ vember 1928 VI A 1062/28 (Reichssteuerblatt 1929 S. 62) auf⸗ estellt hat, anzuwenden; es 2 nicht anzunehmen, daß die Dienste 8e⸗ Sohnes unentgeltlich geleistet werden sollten. Dann aber durfte der Beschwerdeführer die dem Sohne geleistete Vergütung, soweit sie sich in angemessenen Grenzen hält, als Betriebsausgabe abziehen. Die Vorentscheidung war daher aufzuheben. Da eine Vergütung von 1200 RM jene Grenzen keinesfalls überschreitet, so hat der Senat bei freier Beurteilung diesen Betrag a 8 Be⸗ triebsausgabe anerkannt. Zu prüfen war * ob darüber hinaus die vom Beschwerdeführer beantragte nwendung des § 56 des Einkommensteuergesetzes in Betracht kommt. Das ist zu verneinen. Das Finanzgericht hat mit zutreffenden Gründen dargelegt, daß die im Betrieb des Beschwerdeführers tätigen Kinder nicht als mittellose Angehörige im Sinne des § 56 2₰ .2 werden können, und ac6 24 eine außergewöhnliche Be⸗ astung des Beschwerdeführers durch den Unterhakt dieser Kinder anzuerkennen ist. (Urteil vom 25. September 1929 VI A 1209/29.)

110. Gewinnfeststellung bei einer offenen Handels⸗ gesellschaft im Falle der Veräußerung des Gesellschafts⸗ vermögens. Die Beschwerdeführerin war eine offene Handels⸗ gesellschaft, an der zwei Gesellschafter in ungefähr gleicher Höhe eteiligt waren. Diese beteiligten sich im Dezember 1927 an der Gründung einer G. m. b. H., wobei jeder einen Stammanteil von 125 000 M übernahm und beide das Geschäft der o fenen Han⸗ delsgesellschaft unter Ausschluß einiger Aktiven und assiven ein⸗ brachten. Der Geschäftsbetrieb so te vom 1. Januar 1928 an auf Rechnung der G. m. b. H. geführt werden, die jedoch erst später eingetragen wurde. Es handelt sich hier um Feststellung des Gewinns der Beschwerdeführerin für das mit dem Kalender⸗ jahr übereinstimmende Geschäftsjahr 1927. Die Beschwerde⸗ führerin hat eine Endbilanz 1927 in der Weise aufgestellt, daß sie die nicht von der G. m. b. H. übernommenen Aktiven und Schulden und außerdem unter den Aktiven ein Konto G. m. b. H. mit 250 000 RM (= Nennbetrag der Stammanteile der Gesell⸗ chafter an der G. m. b. H. Fuchs⸗Wider) *— In einer orspalte ist der Betrag von 250 000 RM in der ise berechnet, daß die von der G. m. b. H. übernommenen Aktiven mit 658 660,67 RM und die Schulden mit 408 660,67 RM bewertet sind. Dabei sind überall die bisherigen Buchwerte der Gesellschaft eingesetzt mit der einzigen Ausnahme, daß die Grundstückswerte um 50 744,45 RM jcher angenommen sind. Die Vorinstanz hat den Gewinn der Beschwerdeführerin nach der genannten Bilanz festgestellt. Die Beschwerdeführerin hat zunächst eingewendet, daß es 1 bei den 50 744,45 RM um einen Gewinn aus der Ver⸗ von Grund und Boden handle. Sie verkennt, daß eine Nichtberücksichtigung der Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden nur im § 12 des Einkommensteuergesetzes vor⸗ gesehen ist, während sie als buchführender Kaufmann nach § 13 es Einkommensteuergesetzes zu behandeln ist. Der Gewinn eines buchführenden E ergibt sich aus dem Vergleich von Endvermögen und n des Geschäftsjahrs; für die Anwendung einer Bestimmung über Nichtberücksichtigung von Einnahmen ist bei einem derarkigen Vergleich kein Platz. Peiter 12 die Beschwerdeführerin eingewendet, der Gewinn aus der eräußerung der Grundstücke sei erst 1928 erzielt. Richtig ist daß das Eigentum an den Grundstücken s. erst im Jahre 1928 auf die G. m. H. übergegangen ist. Indessen war die Gründung der G. m. b. H. bereits formgültig vereinbart und sollte der bisherige Betrieb der Beschwerdeführerin vom 1. Januar 1928 an füͤr Rechnung der G. m. b. H. geführt werden. Danach ist -g; und im Sinne des Steuerrechts die G. m. b. H. als Ende 1927 entstanden und der Betrieb der Be⸗ schwerdeführerin als 8 sie zu diesem Zeitpunkt übergegangen anzusehen. Die Bilanz der Beschwerdeführerin gibt die Sachlage zutreffend wieder; ihr gehörten noch die von der G. m. b. g. nicht zu übernehmenden Gegenstände, im übrigen konnten die Aktiven und Passiven nicht mehr als ihr 2 angeseßen werden, es war bvielmehr statt 1* die Beteiligung an der G. m. b. H. einzusetzen. Ri tig ist, daß diese Beieiligung nicht der Gesellschaft, sondern den beiden Geselschastern zustand. Das ändert aber an der Gewinnfestsetzung nichts. Es ist natürlich nicht zulässig, daß ein Kaufmann Gegenstände des Betriebs vermögens zum Buchwert entnimmt, um sie als Privatman vorteichaft zu verkaufen. Vielmehr ist in solchem Falle der er⸗ zielte Gewinn als gewerblicher anzusehen. Entsprechend mns wenn die beiden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft Teile des Gesellschaftsvermögens veräußern, auch wenn ihne das Entgelt für die Veräußerung persönlich zustehen soll, der Mehrbetrag des Entgelts gegenüber den Buchwerten als Gewinn der offenen Handelsgesellschaft aufgefaßt werden. Man kann lediglich zweifeln, ob das Konto G. m. b. H. als echtes Aktiv⸗ konto oder als Bewertung einer Privatentnahme der Gesellschafter

anzusehen ist. Diese Frage braucht jedoch nicht entschieden zu werden, da die Wirkun 2 die .onen nung dieselbe 8 und auch in beiden Fällen die Bewertung nach dem Werte der 8

G. m. b. H.⸗Anteile zu erfolgen hat. (Ürteil vom 2. Oktober 1929. VI A 1123/29.)

Als Bei der Firma „Hüttengesellschaft der Rothen Erden ignieder⸗ lassung der Iuxemburgischen Aktienun-. gesellschaft sociéte Métallur- igue des Terres Ro B Aa en, eine Zweigniederlassung der Sociétée Méetallurgiqgue des Terres Rouges in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg: Die Pro⸗ kuren von Otto Bornebusch, Wilhelun:

1929 die Firma mit dem Sitze

Kartoffel⸗