Reichs⸗ und Staatsanzelger Nr. 272 vom 21. November
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1929. S. 2.
meine Mitarbeiter nicht daran geglaubt, daß die Währun stabil bleiben würde. Darum haben wir damals größere Warenbestände eingekauft, als sich nachher als richtig erwies. Wir wurden vom Magistrat gedrängt, die Ware abzustoßen. Es war klar, daß wir bei dem Verkauf Verluste erleiden mußten. Als wir 1925 die Filialen schließen mußten, vergrößerte sich der Verlust. Alle diese Dinge waren aber dem Magistrat bekannt. Wir haben keineswegs Geheimpolitik getrieben. Jedenfalls waren wir sehr froh, daß uns Sklarek die Ware abnahm, weil wir sonst noch mehr Geld daran verloren hätten. Die K. V. G. war gar kein eigentliches Verkaufsgeschäft, sondern ein Wohltätigkeitsinsritut. Die Ware ist zum allergrößten Teil unter dem Preis verkauft worden. Stadt⸗ verordnete aller Parteien kauften hier billige Kleidung für ihre Armen. Daraus erklärt sich auch die Mißstimmung der privaten Händler, die mit den billigen Preisen natürlich nicht konkurrieren konnten. Es kamen auch verarmte ehemalige Offiziere, die sich genierten und von mir persönlich bedient wurden. Wenn so ein armer Mensch den festgesetzten Preis nicht zahlen konnte, dann setzten wir den Preis herab. Es ist richtig, daß ich ein Monatsgehalt von 2500 ℳ für mich durchgesetzt habe. Dazu war ich genötigt, weil ich nicht pensionsberechtigt war und weil ich wußte, daß im Roten Haus in der Spandauer Straße das Denunziantentum und Schlechtmachertum in höchster Blüte steht. Als Kaufmann sagte ich mir, daß ich ein hohes Gehalt durch⸗ setzen müßte, weil ich damit rechnen mußte, daß die Stellung unter Umständen von kurzer Dauer sein könnte. Es setzte bald ein Wettlauf um meinen Posten ein, an dem sich vor allem die Herren Schalldach, Bublitz und Degener beteiligten. In diesem Wettlauf siegte Schalldach. Der aber hat die K. V. G. auch nicht gerettet, sondern hat in kurzer Zeit eine große Unterbilanz ge⸗ macht. Ich habe aus meiner Tätigkeit keine persönlichen Vor⸗ teile außer meinem Gehalt gehabt. Abg. Obuch (Komm.) er⸗ klärte, der Zeuge verwechsele seine Auffassung mit den Tatsachen; man könne also bisher kein Bild von der tatsächlichen Geschäfts⸗ entwicklung in den einzelnen Jahren bekommen. Die Angriffe auf andere Personen und auch die Einstreuung von Anekdoten interessierten den Ausschuß wenig. Abg. Buchhorn (D. Vp.) wünschte die Anwesenheit des von dem Zeugen angegriffenen Zeugen Schalldach. Nach kurzer weiterer Geschäftsordnungs⸗ aussprache wurde die Hinzuziehung des Zeugen Schalldach ein⸗ stimmig beschlossen. Zeuge Kieburg fuhr dann in seiner zu⸗ sammenhängenden Darstellung fort und gab zunächst eine Dar⸗ stellung, wie er zur Kleiderverwertungsstelle in Neukölln, einer Dienststelle des Magistrats, gekommen ist. Er wurde dort nebst Kistenmacher zum Geschäftsführer, Liebert zum Prokuristen be⸗ stellt. Die Verwertungsstelle war kein rein kaufmännisches Ge⸗ schäft. Später wurde der Zeuge gleichzeitig mit der Geschäfts⸗ führung der B. A. G. beauftragt. Im T ezember 1926 schied ich, so erklärte der Zeuge weiter, infolge Erkrankung aus, weil die Hetzeret zu groß war. Die von mir angeblich hinterlassene große Unterbilanz ist mir
unerklärlich; es ist mir unverständlich, wie dieselben Beamten, die früher das Lager hoch bewertet hatten, denselben Lagerbestand so niedrig bewerten konnten. Ober⸗ magistratsrat Schalldach bezeichnete die von ihm errechnete Unterbilanz als richtig. Abg. Könn. ecke (D. Nat.) fragte den Zeugen Kieburg nach seiner Vorbildung. Zeuge Kieb urg: Ich bin gelernter Konfektionskaufmann und war später an einer Druckerei beteiligt. Auf weitere Fragen des Abg. Kö nnecke nach dem „schwarzen Fonds“ der B. A. G. erwiderte der Zeuge, aus dieser Direktionskasse seien manchmal Unterstützungen gezahlt worden an Leute, die unverschuldet in Not geraten waren. Diese Beträge seien ordnungsmäßig verbucht worden. Für mich selbst, so erklärte der Zeuge, habe ich nichts aus der Kasse genommen. Ich erinnere mich auch nicht, daß aus dieser Kasse eine Aufwands⸗ entschädigung an den Buchhalter Heinrich gezahlt worden wäre. Abg. Könnecke (D. Nat.): Nach dem Aufsichtsratsprotokoll sind Sie nicht wegen Krankheit aus dem Amt geschieden, sondern weil der Aufsichtsrat ihre Geschäftsführung scharf getadelt und einstimmig Ihre Kündigung beschlossen hat. Die Anstände seten Ihnen mitgeteilt worden, und Sie hätten nichts zu -ng gewußt. Zeuge Kieburg: Mir ist nichts mitgeteilt 5,gn Man hat gegen mich entschieden, ohne mich⸗ vorzuladen. Ich din nicht entlassen worden. Ich bin freiwillig gegangen, wei * krank war und weil ich die Hetze gegen mich satt ha e. Abg. Könnecke (D. Nat.): Sie sollen die K. V. G. dadurch ge⸗ schädigt haben, daß Sie einen großen Teil der guten Wape der K. V. G. ausgetauscht haben mit minderwertiger Ware der B. A. G. Kieburg: Auf meine Anordnung ist niemals ein solcher Austausch vorgenommen worden. Abg. Könnecke (D. Nat.): Der Magistrat hat Ihnen doch das Gehalt nicht weitergezahlt. Kieburg: Ich hatte kein Geld, es einzuklagen. Abg. Könnecke: Vor dem Arbeitsgericht oder Kaufmanns gericht ist so ein Prozeß doch nicht kostspielig. Auf Hefragen gab der Zeuge zu, daß der größte Teil der 1924 gekauften Waren von der Firma Sklarek stammte. Der Berichterstatter Abg. Könnecke hielt dem Zeugen dann den Bericht der Prüfungs⸗ kommission des Magistrats vor, in dem die Geschäftsführung Kieburgs bemängelt wird, vor allem der große Umfang der Ein⸗ käufe 1924. Der Zeuge betonte darauf nochmals, daß er diese großen Einkäufe gemacht habe, weil er damals an das Stabil⸗ bleiben der Währung nicht geglaubt habe. Nachdem wir uns 1924 überkauft hatten, so fuhr der Zeuge fort, und die Ware ab⸗ stoßen sollten, war es klar, daß dies nur mit Verlust geschehen konnte. Darüber haben wir auch mit allen Instanzen gesprochen, und der Magistrat wußte dies genau so wie wir. Gewiß wurde die Ware zu billig an die Sklareks abgegeben, aber wir waren jc in einer Zwangslage. Wir mußten in einem Jahre die Ware los⸗ werden und ein anderer wollte sie nicht nehmen. Wenn die Stadt⸗ kämmerei nicht der Meinung gewesen wäre, daß alles in Ordnung war, so hätte sie uns das Geld doch nicht gegeben. Abg. Könnecke (D. Nat.): Wie war es möglich. daß 4000 Anzüge in Ihrem Lager waren, die den Sklareks gehörten? Ki ebur g: Diese Anzüge gehörten uns. Sie hatten nur bei Sklarek ge⸗ hangen. Nach einer Inventur ließ ich sie in unser Lager schaffen. Abg. Könnecke (D. Nat.): Aus welchem Grunde haben Sie den Prokuristen Dr. Katsch von seinem Posten entfernt? Kie⸗ burg: Er war auf die schiefe Bahn geraten und mit einem Scheck über 9000 ℳ verschwunden. Später hat er sich das Leben genommen. Ich habe Dr. Katsch, der stark rechts eingestellt war, damals geschont, weil er als früherer Offizier eine zerrissene Natur war. Abg. Könnecke (D. Nat.): Haben Sie zu den Brüdern Sklarek private Beziehungen unterhalten? Kieburg: Nein ich kenne die Villen der Sklareks weder innen noch außen. Abg. Obuch (Komm.): Wenn Sie sich im Recht fühlten, warum haben Sie dann nicht Ihr Gehalt vom Magistrat eingeklagt? Kieburg: Jeder Kaufmann wird sich hüten, eine Behörde zu verklagen. Die Behörde hält es hundert Jahre aus, der Kauf⸗ mann nicht. Abg. Obuch (Komm.): Sind aus dem sogen. „schwarzen Fonds“ außer den Unterstützungssummen noch Gelder für andere Zwecke entnommen worden? Kieburg;: Es sind daraus wohl auch gewisse außerordentliche Spesen gedeckt worden. Die Ausgaben wurden aber in jedem Falle genau ver⸗ bucht. Es ist ganz ausgeschlossen, daß daraus etwa geheime Zu⸗ wendungen für mich oder andere entnommen werden konnten. Auf weitere Fragen des Abg. Obuch (Komm.) erwiderte Direktor Kieburg: Ich bin wiederholt in den Geschäftsräumen der Firma Sklarek gewesen; aber es hat dort niemals Gelage oder dergleichen gegeben. Auch in Restaurants bin ich niemals mit den Sklareks gewesen. Absolut falsch ist die in einer Zeitung erschienene Meldung, Stadtkämmerer Karding und ich hätten uns vpoon Sklarek bewirten lassen. — Die Verhandlungen wurden dann durch eine Mittagspause unterbrochen.
auf ein ärztliches Zeugnis hingewiesen. Man müsse daher die rtsetzung der Vernehmung dieses Zeugen für später in Aus⸗ icht nehmen. Zeuge Bberm agfstratgtat Schalldach erklärte auf Befragen durch Abg. Buchhorn (D. Vp.), er habe dem Magistrat empfohlen, die baldige Liquidation der K.V. G. zu ver⸗ anlassen, ehe die Unterbilanz sich noch vergrößerte. Das sei die ganze „Intrige“ gegen Herrn Kieburg gewesen. Er habe auch gar nicht gewußt, ob und daß Herr Kieburg gehen sollte. Er habe nur seine Pflicht getan. Von einem Intrigenfeldzug im Rathaus könne keine Rede sein. Auf Befragen durch den Abg. Koch (D. Nat.) erklärte der Zeuge, weshalb der Beschluß des Magistrats, die Bestände der K. V. G. zunächst nur einzeln zu ver⸗ kaufen, nicht ausgeführt worden sei, wisse er nicht. Man habe jedenfalls den Ausverkauf anläßlich der Liquidation nicht allzu lange ausdehnen wollen, sonst hätte man schließlich manche Sachen noch wieder ergänzen müssen. Daher habe Eklarek einen Teil der Lagerbestände übernommen. Die Herabminderung des Kauf⸗ eeee von 1,6 Millionen auf 650 000 Mark erkläre sich wohl araus, daß inzwischen Ware aus dem Lager verkauft worden sei. Näheres wisse er darüber nicht. Auf Befragen durch Abg. Drügemüller (Soz.) betonte der Zeuge, er sei lediglich zum Liquidator der K V. G. bestellt worden, um die K. V. G. auf⸗ zulösen und die Löschung der Firma im Register zu bewirken. Die Restschuld der Sklareks sollte, nach der durch den Zeugen getroffenen Abänderung, in Zukunft nicht in monatlichen Raten von 10 000, sondern von 20 000 Mark abgezahlt werden. Abg. Drügemüller (Soz.) wies darauf hin, ursprünglich habe der Vertrag auf monatliche Abzahlung von 30 000 Mark gelautet. Der Zeuge erwiderte darauf, er sei infolge der unregelmäßigen und schleppenden Zahlungsweise der Firma Eklarek beauftragt worden, bei der Firma festzustellen, wieviel sie denn nun regel⸗ mäßig und pünktlich abzahlen könne. Da habe er mit der Firma die Monatsrate von 20 000 Mark verabredet. Auf Befragen durch den Berichterstatter Abg. Könnecke (D. Nat.), wie es komme, daß die Protokolle der vs häufig nicht mit der Nummer 1, sondern mit Nr. 6 oder Nr. 11 beginnen, konnte der Zeuge eine Erklärung nicht geben. Auf die Frage des Berichterstatters, wie er die Erklärung des Oberbürgermeisters auffasse, daß er erst in Amerika von dem Monopolvertrag mit Sklarek gehört habe, erwiderte der Zeuge, daß er seiner Aus⸗ sage, die er auch vor dem Untersuchungskommissar beeidet habe, nichts hinzuzufügen habe. Der Oberbürgermeister müsse im Drange der Geschäfte diese Unterredung vergessen haben. Abg. Drügemüller (Soz.): Warum sind Sie in der Stadtver⸗ ordnetenversammlung am 27. Oktober 1927 für die Aufrecht⸗ erhaltung des Sklarek'schen Lieferungsvertrags eingetreten? Obermagistratsrat Schalldach: Damals gab der Vertrag der Firma Sklarek nur das Recht zur Belieferung. Das Ausschließ⸗ lichkeitsrecht der Lieferung hat sich erst später entwickelt. Abg. Hillger⸗Spiegelberg (D. Nat.): Wie ist es möglich, daß eine Magistratsstelle Verträge abschließt und der Oberbürger⸗ meister nachher erklärt, er habe nichts davon gewußt? Schall⸗ dach: Die Leitung der B.A. G. schließt Verträge ab als Ausfluß der ihr vom Aufsichtsrat übertragenen Befugnis. Das Recht des Magistrats zu Vertragsabschlüssen ist durch die Städteordnung geregelt. Anweisungen an die Bezirksämter werden meist vom Oberbürgermeister unterschrieben, aber erforderlich ist das nicht. Abg. Koch (D. Nat.) fragte, warum auf die Anzeige der Deutsch⸗ nationalen im Jahre 1927 nichts geschehen sei. Zeuge Schall⸗ dach: Die Anzeige ist mir vom Oberbürgermeister übergeben worden mit dem Ersuchen, den Dingen nachzugehen. Das habe ich getan. Diese Anzeige stützte sich auf einen anonymen Brief. Darin stand aber etwas ganz anderes als was später festgestellt wurde. — Als Zeuge soll hierauf der Bezirksbürgermeister Kohl vernommen werden. Der Zeuge hat ein ärztliches Attest über⸗ reicht des Inhalts, daß Kohl psychisch erkrankt und gesundheitlich nicht imstande sei, vor dem Untersu v. r sich sachlich zu äußern und zu verteidigen. Der Voysitzende Schwenk he⸗ merkte dazu, Buürgermeister Kohl habe sich trotz dieses Atlestes zur Vernehmung bereiterklärt. Abg. Buchhorn (D. Vp.) meinte, angesichts dieses habe die Vernehmung keinen Sinn, denn Widersprüche in seinen Bekundungen würden dann auf gesundheitliche Störungen 1e werden müssen.. Die Abgg. Könnecke (D. Nat.) und Riedel (Dem.) schlossen sich dieser Meinung an. Auf die “ des Bürgermeisters Kohl wurde verzichtet. — Es wurde dann der Stadtrat S chü ⸗ ning vernommen. Stadtrat Schüning, der 49 Jahre alt ist und vor kurzem aus der S. P. D. ausgeschlossen wurde, war Mitglied des Aufsichtsrats der K. V. G. und Vorsitzender der B. A. G. Er erklärte, seine Absicht sei es gewesen, die aus der Kriegszeit übernommene K. V. G. möglichst schnell verschwinden zu lassen. Darum habe er die Liquidation begrüßt. Daß sich bei der Ab⸗ stoßung der Waren Verluste ergeben mußten, sei eigentlich selbst⸗ verständlich gewesen. Wegen meiner Ueberlastung mit allen möglichen städtischen Aemtern, so fuhr der Zeuge fort, habe c9 mich zunächst nicht viel um Einzelheiten kümmern können und i habe den Apparat, der mir in Ordnung schien, ruhig laufen lassen. Erst später habe ich mich intensiver um die B.A. G. kümmern können. Dabei befand ich mich in rein sachlicher Meinungsver⸗ schiedenheit mit dem Direktor und vielen Aufsichtsratsmitgliedern. Ich war bestrebt, den Apparat abzubauen, und äußerte einmal die Meinung, die Geschäfte, die jetzt von der B. A. G. mit etwa 400 Angestellten erledigt werden, könnten von einer Einkaufs⸗ zentrale mit 12 Mann v-. werden. Ich wollte das städtische Warenlager überhaupt beseitigen. Der Direktor und die Mehrheit des Aufsichtsrats waren dagegen bestrebt, den Wirkungskreis der B. A. G. immer weiter auszubauen. Die Ge⸗ schäftsverbindung mit der Firma Sklarek bestand schon, als ich den Vorsitz in der B. A. G. übernahm. Auf Befragen durch den Berichterstatter Abg. Koennecke (D. Nat.) erklärte der Zeuge, an einen Vergleich mit Novarra könne er sich nicht er⸗ innern; er sei nicht Vorsitzender, sondern nur Mitglied des Auf⸗ sichtsrats gewesen. Der Revisionsbericht Sakolowskis sei wohl kaum der Grund für seinen Vorschlag gewesen, Sakolowfki, den er gar nicht gekannt habe, als ständigen Revisor vorzuschlagen. Er wisse jedenfalls nicht mehr, aus welchem Grunde er ihn vor⸗ geschlagen habe. Auch auf weitere Fragen des Berichterstatters, so bezüglich der Nichtbeachtung der Wéisung des Stadtkämmerers, das Lager nicht zu erweitern, die Verwaltungsausgaben einzu⸗ schränken, vermag der Zeuge heute keine Antwort mehr zu geben. Ueber einen Neuankauf in Höhe von 140 000 ℳ sei sicher in der Aufsichtsratssitzung gesprochen worden. Näheres weiß der Zeuge aber nicht mehr. Weshalb ein Prüfungsbericht über den hohen Verlust der K. V. G. von 700 000 ℳ in der Liquidationsbilanz nicht angefertigt und auch nicht verlangt worden ist, kann der Zeuge nicht mehr angeben. Der Verlust werde in der Aufsichtsratssitzung erklärt worden sein. Das Ge⸗ halt des Direktors Kieburg sei von einer vom Aufsichtsrat ein⸗ gesetzten Kommission festgesetzt worden. Das hohe Gehalt habe er mit Rücksicht auf die Stellung und die Tätigkeit Kieburgs für erforderlich und für angebracht gehalten. Der Zeuge betonte auf weitere Fragen, er sei nicht Fachmann genug gewesen, um ein derartiges Warenhaus genau übersehen zu können. Auch sei seine Zeit durch seine anderen Dezernate sehr in Anspruch ge⸗ nommen worden. Zu der Annahme, der Magistrat würde die Verlängerung des Vertrages bzw. seine Umwandlung in einen Monopolvertrag genehmigen, hätten die Sklareks keinen Grund gehabt. Der Berichterstatter hielt dem Zeugen vor, er habe als Mitglied des Aufsichtsrats gus der Kenntnis der Bilanzen doch sehen müssen, daß die Sklareks das Lager der K. V. G. zu billig bekommen hätten. Der Zeuge konnte bier⸗ für keine Erklärung geben. Auch auf Fragen des Abg. Obuch (Komm.) vermochte der Zeuge meist keine Präzisen Antworten über Einzelheiten zu geben. da er sich an die Vorgänge in ein⸗
innern könne, zumal er fast täglich sechs bis acht Sitzungen der verschiedensten Art wahrzunehmen hatte. Oft habe er aus einer Sitzung in die andere rennen müssen. Da sei es zuviel verlangt, auf jede einzelne Frage genau zu antworten. Diese ganzen Dinge, die heute so überaus wichtig erschienen, seien damals doch bei weitem nicht so wichtig erschienen. Im übrigen habe sich be⸗ züglich des materiellen Inhalts der Beratungen und Beschlüsse ber einzelnen Deputationen, Kommissionen usw. ein Magistrats⸗ mitglied bei dem herrschenden Vertrauensverhältnis auf das andere verlassen müssen. Der Berliner Magistrat sei doch kein Provinzmagistrat. bg. Koch (D. Nat.): Welche Dezernate haben Sie im Berliner Magistrat gleichzeitig zu verwalten ge⸗ habt? Schüning: Mein Hauptdezernat war die Straßen⸗ bahnbetriebsgesellschaft. Daneben gehörte der Schlacht⸗ und Vieh⸗ hof zu meinem Verwaltungsgebiet. Dann war ich in der Tiefbaudeputation und in verschiedenen Kommissionen und Auf⸗ sichtsräten. Abg. Koch (D. Nat.): Nicht nach einem „Geheim⸗ bericht“ — das will ich hier feststellen —, sondern nach einem offiziellen Bericht des Berliner Magistrats gibt es 252 städtische Wirtschaftsbetriebe. Dort können doch nicht überall Stadträte in der Verwaltung sitzen. Schüning: Nein, in den kleinerer sitzen Magistratsräte oder Obermagistratsräte. Abg. Koch D. Nat.): Demnach entziehen sich also die meisten Wirtschafts⸗ Heiriebe der Kontrolle des Magistrats. ewescjse links. — Sei waren doch Vorsitzender der Ueberwachungs telle des Magi⸗ strats. Sind Ihnen in dieser Eigenschaft nicht Beschwerden über den Geschäftsbetrieb der K. V. G. zugegangen? Schüning: Diese Ueberwachungsstelle bestand nur verhältnismäßig kurze eit während der Inflationsperiode. Für Beschwerden über die V. G. wäre die richtige Adresse der Vorsitzende des Aufsichts⸗ rats, die Stadtrechnungskammer oder der “ ge⸗ wesen. Abg. Koch (D. Nat.): Im Jahre 1926 ist in der eine falsche Bilanz aufgestellt worden. Die Verantwortung dafür trägt doch wohl der Geschäftsführer Kieburg. Hatten Sie den Eindruck, daß Herr Kieburg seiner Aufgabe nicht gewachsen war? Schüning: Ich hatte nur den Eindruck, daß er geradezu ein städtisches Warenhaus errichten wollte und weit über das Ziel hinausschoß, das mit der K. V. G. erreicht werden sollte. Abg. Koch (D. Nat.): Machen Sie das System für die Dinge verantwortlich, oder bestimmte unfähige Persönlichkeiten im Vor⸗ stand? Schüning: Die Beantwortung einer solchen Frage steht mir gar nicht zu, das wäre ein Werturteil. Während meiner Tätigkeit in der K. V. G. habe ich ja auch keine Uebelstände fest⸗ gestellt, für die jemand verantwortlich zu machen wäre. Wenn Uebelstände bestehen, ist natürlich der Vorstand verantwortlich. Abg. Koch (D. Nat.): Im letzten Grunde ist also der Magistrat dafür verantwortlich. (Lachen links und Rufe: Die reine Wahl⸗ versammlung!) Mir ist es immerhin sehr wertvoll, wenn hier durch Zeugen festgestellt wird, daß das ganze System des Ber⸗ liner Magistrats daran schuld ist. (Rufe links: Dann könnte der Ausschuß ja Schluß machen, wenn Sie solche Feststellungen treffen könnten!) Die Vernehmung des Stadtrats Schüning war damit beendet. — Der Ausschuß beschloß, die Zeugenvernehmung am 2. Dezember fortzusetzen.
je am 15. November ausgegebene Nummer 32 des Reichs⸗ ar5 29 gb-aits hat folgenden Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil: I. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Arbeitslosenversicherung vorübergehend als ländliches Gesinde beschäftigter Arbeitnehmer. Vom 1. November 1929. — Berichtigungen zum vorläusigen Ver⸗ zeichnis der Arbeitsämter. — II. Arbeitsverfassung, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Arbeitsgerichtsbarkeit, Schlichtungswesen. Bescheide, Urteile: 84. Bei Vorhandensein von Gruppenräten obliegt die Mit⸗ wirkung bei der Straffestsetzung nach § 80 Abs. 2 B.⸗R.⸗B. 1 und rann ulcht auf Botriebsrat nder Betriebsausschuß übertragen werden. — 1II. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Gut⸗ achten und Auskünfte des Prüfungsausschusses des Deutschen Auf⸗ zugsausschusses. — Bescheide, Ürteile: 85. Auszug aus dem Spruch des Seeamts zu Hamburg vom 15. Februar 1929,
dem Bruttolohn zu errechnen. — V. Versorgung Gefetze, Verordnungen, Erlasse: Kleinrentner⸗ Ausländische Gesetzgebung.
des Lohnes ist aus und Fürsorge. fürsorge. — Anhang II:
r Ausführung des Gesetzes vom 10. Dezember 1925, Nr. 2277, hes.bess dene. und Fürsorge für Mutter und Kind. 15. April 1926. Italien. Auszug aus der Kgl. geberischen Verordnung Nr. 1904, zur Abänderung des Ge⸗ setzes vom 10. Dezember 1925, Nr. 2277, . und Fürsorge für Mutter und Kind. Vom 21. Oktober 1926. — Teil III: Arbeitsschutz. Unfallverhütung, Die Gewerbeaufsicht im Freistaat Sachsen Arztes. Vom Landesgewerbearzt Dr. Die Gefahr zu hoher Berührungsspannung Et besandine ungünstigen der Oberingenieur
n ipl.⸗Ing. Rebentisch. EE zu Hannover. — Beschaffenheit und Verlegung elektrischer Leitungen in bezug auf Unfallverhütung. Von Gewerberat Franke, Lüdenscheid. — Das Bedaux⸗Verfahren. die Aufsätze von Dr.⸗Ing. Bremesfeld, Hannover.) Von G. Haupt, Hannover. aufzug des Deutschen Aufzugsausschusses. . des Snce 2—
inexplosion. on Regierungs⸗ . — Eemnen 18 Neues vom Arbeitsschutz: Schutzvorrichtungen an Arbeits⸗ maschinen. — Bücher⸗ und Zeitschriftenschau. — Teil VI.: Be⸗ kanntmachungen über Tarifverträge. — Beilage: Weitere Ergebnisse der Erhebung
losigkeit vom 12. März 1929.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Nachweisung über den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reiche am 15. November 1929.
den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt 8n 8 im Reichsgesundheitsamt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder,d 8 Bezirke 98 Kreise (Amts⸗ usw. Bezirte) verzeichnet, in denen Tollwut und Tollwutverdacht, Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde, Räude der Einhufer 882 die Räude der Einhufer werden die Namen der Kreise usw. nicht aufgeführt) oder Schweineseuche und Schweinepest nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte. umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Gee; nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklär
werden konnte. Tollwut (Rabies). Preußen. Reg.⸗Bez. Allenstein: Johannisburg 2 Gemeinden, 2 Gehöfte, Lötzen 1, 1 (neu), Neidenburg 2, 2, Rossel 2, 2. Berlin: 4. Kreistierarztbezirk 1, 1, 6. Krsbez. 1 Geh. Reg⸗Bez. Frank⸗
Regierungs⸗ usw.
der Nachmittagssitzung teilte der Vorsitzende zunächst rse; Zeuge Kieburg habe ihn benachrichtigt, sein Gesundheits⸗ zustand gestatte ihm kein längeres Hierbleiben; er habe ja auch
zelnen Sitzungen des Aufsichtsrats usw. nicht mehr genau er⸗
furt: Friedeberg N. M. 1, 1. Reg.⸗Bez. Stettin: Greifen⸗
diesen
betreffend den Tod
8 Zimmermanns W. vom Dampfer „O. infolge Blausäure, im Hafen von Antwerpen. — 86. Der unpfändbare Teil
Italien. Auszug 8 aus der Kgl. Verordnung Nr. 718 zur Bestätigung der Vorschriften
Vom gesetze-⸗
betreffend Schutz
Gewerbehygiene: vom Standpunkte des Adolf Thiele, Dresden. — in dekn99 9
Betriebsverhältnissen und ihre Verhütung. — beim Dampfkessel⸗
(Erwiderung auf Darmstadt, und Dr. Hennig, — Der Versuchs⸗ und Lehr⸗
8 veuge⸗ 8 Aufzugsausschusses. — Eingesandtes: Schorn⸗-⸗ und Gewerberat Dr. Schürmann,
Hierzu die in der Arbeitslosen⸗ versicherung und in der Sonderfürsorge bei berufsüblicher Arbeits-
1 Franc, 1 Lira, 1 Lu, 1 Peseta = 0,8
=1,50 RM. 1 skand. Krone = 1,125 RM. österr. W. = 0,80 RM. = 2,16 RM. I alter Goldrubel = 3,20 RM (Gold) = 4,00 RM.
1 Shanghai⸗Tael = 2,50 RM. 1 Den = 2,10 NM.
1 Zloty, 1 Danziger Gulde — 0,80 RM 6 8
1 Pengö ungar. W. = 0,75 RM
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien
lieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapter besindliche Zeichen bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen wärtig nicht stattfindet.
Die den Akltien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten
Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn
ergebnis augegeben, so ist es dasjenige des vorletzten
Geschäftsjahrs. ☛ Die Notierungen für Telegraphische Aus
efinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“
. Etwaige Druckfehler in den heuti tursangaben w. 1 j Bleßm
1 erden am nächsten Börsen tage in 2* .
richtigt werden. nic unt
als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont. Berlin 7 (Lombard 8).
Amsterdam 4 ½. Brüssel 4 ½. Helsingfors 7. Italien7 Kopenhagen 5 ½. London 6. 8egn
Deutsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.
Mit Zinsberechnung.
V Heutiger Voriger Kurs 19. 11.
6 Dt. Wertbest. Anl. 28 ¹8. 11.
10-1000 Doll, [1. 12.32. 6 ⅛ do. 10-1000 D., 122 7 do. Neichs A. 29 uk34 † 6 G 8 do. 27, uk. 37 ab 1. 8. 34 mit 5 3 ⅛ do. Reichssch. 1q (GM), ab 1.12.29 4 ⅛, ab 32 5 ½ℳℳ 100 G Maus! Jo. Kap.⸗Ertr.⸗Steuer 6 % Preuß. Staats⸗Anl. 1928, auslosb. zu 110 7 %½ do. Staatsschatz I. F., rz. 100, f. 20.1,81 7 %½ do do. IM. Folge, rz. 102, fällig 20.1. 339 6 ½ % do. do., rz. 1.10.30 6 % Baden Staat RM⸗ Aul. 27 unk. 1. 2. 32 6 % Bayern Staat RM. Anl. 27. kdb. ab 1.9. 34 8 ⁄ Bayer. Staatsschatz 1929, rz. 1.3.32 5 % do. do., 8,8. 6. 33 8 % Brannschw. Staat GM⸗Anl. 28, uk. 1.3.338 8 % do do. 29, uk. 1.4.34 8 % Hessen Staat NM⸗ Anl. 29, unk. 1. 1.36 8 % Lüilbeck Staat RM⸗ Anl. 28, unk. 1. 10. 33 8 % Mecklbg.⸗Schwer. RM⸗A. 28, uk. 1.3. 33 8 % do. do. 29, uk. 1.1.40 7 % do. do. 26, tg. ab 27 7 % Meckleub.⸗Strel. Staatssch., rz. 1.3. 31 6 % Sachsen Staat RM. Aul. 27, uk. 1. 10. 35 7 ⅞ Sachsen Staatsschatz Reihe 2, fäll. 1.7 30 7 ⅛ Thür. Staatsanl. 1926, unk. 1. 3. 36 7 8⅛. do. RM⸗A. 27 u. Lit. B, fällig 1.1.32 6 ½ % Dtsch. Reichspost Schatz F. 1 u. 2, rz. 30. 8 % Preußische Landes⸗ rentenbk. Goldrentbr. Reihe 1, 2, uk. 1. 4. 34] versch. 95,25 G 4 8—do. Lig.⸗Goldrentbr] 1.4.10 71,4 b G
Ohne Zinsberechnung. t. Anl.⸗Auslosungssch.*] in 50, 1b G tsch. Anl.⸗Ablösgsschuld ohne Auslosungsschein do. 8,6 B AnhaltAnl.⸗Auslosgssch“ do. 51 G 1 G Hamburger Anl.⸗Aus⸗ do. 47 G 7b do. 8 b G 8,1b
84,26 eb G 995 875 b G
84,25 eb G 995b
87,5 b G
1.2.8 (91,4 b G 97,5 b
97G 97,1 G
79eb G 10,2b G 96,4b 92,3 G 86,5 G 86,25 5b G 89 G
90 G
84 75 b 6775 b 87,5 G 795b G 796 96 G 8 74,75 b G 74,6 G 97,5b G 97,5 G 76,75 B8 76,75 B
75 eb G 76 eh B
91,4 G 97,5 b
97 G 97,1 G
73,25 b G 76,25 b
96,4 eb B 92,3 G
86.5 b G 86,25 b G
89 G 90 b G 85 b G
20.1.7
20.1.7 1.10
1. 2.98 1.3.9
1.3.9 1.6.12
1.3.9 1.4.10
1.1.7 1.4.10 1.3.9 1.1.7 1.4.10 1.3.9 1.4.10 1.7
1.3.9
1.1.7
1.10 9746 87e
95,25 G 71,25 b G
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losungsscheine* Hamburger Ablös.⸗Anl. do. 48,75 G „75 b
Mecklenburg⸗Schwerin
Anl.⸗Auslosungssch.“* do. 50,1 6 50,1 b Deutsche Wertbest.
bis 5 Doll., fäll. 2. 9.35⁄ in ½.† —,— —,— Anlethes... „ ng 1.1.7 1 3,85 B 1 3,85 b
ohne Auslosungsschein Lübeck Anl.⸗Auslosgssch* Thür. Anl.⸗Auslosgssch.“† do. 46,75 G 46,75 G einschl. 1 Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.). 4 ⅛ Deutsche Schutzgebiet⸗ Gekündigte, ungek., verloste u. unverl. Rentenbriefe. 4,3 ¼ Posensche agst. b. 31.12.171 —,—
18
Anleihen der Kommunalverbände. a) Anleihen der Provinzial⸗ und preußischen Bezirksverbände.
Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, kdb. ab 33 do. do. 26, kdb. ab 32
Hann. Prov. GM⸗A.
R. 1 B, tilgb. ab 26 do. RM⸗A. R. 2B, 4B u. 5, tilgbar ab 27 do do. R10-12, tgb. 34 do. R. 3B. rz. 103
do. Reihe 6 do. Reihe 7
1. do. R. 8, tgb. 32. do. R. 9, tgb. 33. Niederschles. Provinz RM 1926 rz. ab 32
do. do. 28. rz. ab 33
Ostpreußen Prov. RM⸗ Anl. 27, A. 14, uk. 32
Pomm. Pr. RM28, f. 34 do. do. Gd. 26, fäll. 30
Sachsen Prov.⸗Verb. RM Ag. 13, unk. 33 do. do. Ausg. 18.
„RM. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 NM. 1 Gld.österr. W. = 1,70 NM. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld. süüdd. W = 12,00 NM. 1 Gld. holl. W. =1,70 RM. 1 Mark Vanco 1 Schillin⸗
1 Nubel (alter Kredit⸗Rbl.
1 Peso 2 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 NM. 1 Dollar = 420 RM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM. 1 Dinar = 3,40 RM.
der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ do. t werden. Irrtümliche, später amt⸗ h richtiggestellte Notierungen werden möglichst hald am Schluß des Kurszettels
Danzig 6 ½ (Lombard 7 ⅛.
n Madrid 5 ¼. Oslo 6. Paris 38. Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 5 ½. Wien 8 ½.
Heutiger] Voriger I Kurs 8
chsanzeiger und Preußischen Staatsanze Berliner Börse vom 19. November
n
origer
RM. A do. do.
do. do.
. Verband RM⸗A
Sachsen Prov.⸗Verb. 15, uk. 26 usg. 16 A. 1 do. do. Ausg. 17. do. do. Ausg. 16 A. 2 Gld. A. 11,12 Schlesw.⸗Holst. Prov. RM⸗A. A. 14, tg. 26 do. A. 15 Feing., tg. 27 . Gld⸗A. A. 16, tg. 32
. RM⸗A., A17, tg. 32
. Gold, A. 18, tg. 32
1. RM., A. 19, tg. 32
. Gold, A. 20, tg. 32
. RM, A. 21 V, tg. 33
mn . Gld⸗A. A. 13, tg. 30
28 (Feing.), ig. 38,34 8
2. 2.2.2.2
21öS. e.
2.2.2.282 vüPrrrürürr
14.1028G
88
ö 9☛
900 02 N cSch
2
d) Zweckverbände usw.
Mit Zinsberechnung. Emschergenossensch. A. 6 R.A 28, tg. 31 do. do. A. 67B27, t3 2 Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. 5, rz. 27§ do. Reichsm.⸗A. A. 6
Feing., rz. 29
do. Gold A. 7, rz. 31
do. do. Ag. 8, rz. 30 do. do. Ag. 4, rz. 26 †
8 sichergestellt.
und Körperschaften.
rz. 110, fäll. 1. 6.33
fällig 1. 5.33.
Auslosungsscheine“
do. Rheinprovinz Anleih Auslosungsscheine* Schleswig⸗Holst. Pro
Auslosungsscheine*
einschl. ½¼ Ablösung einschl. e Ablösung
Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24gr., rz. ab 24
c) Sta
Altenburg (Thür.) Gold⸗A. kdb. ab 31 8 Augsbg. RM⸗A. 26, fällig 1.8.1931]8 do. Schatzanw. 28,31 5 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. RM⸗A. 28 N,fäll. 31.3.50,gar. Verk⸗A do. do. 1924, tg. 25 do. Schatzanw. 28,133 Bochum Gold⸗A.29, fällig 1. 1.1934 Bonn RM⸗A26,rz31 do. do. 29, rz. 34 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N, kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928 I, kdb. 33 do. 1928 1I, 1db. 34 do. 1926, kdb. 31 Dortmund Schatz⸗ anm. 29, fällig 02 Dresden RM⸗Anl. 1928, tgb. 33 do. do. 26 R. 1, uk. 31 do. do. 26 R. 2, uk. 32 do. do. 1928, tg. 35 do. Schatzanw., f. 33 Duisburg RM⸗A.
1928, uk. 33 do. 1926, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1926, ut. 32 Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld NM⸗Anl. 1928, uk. 1. 10. 33 do. 26, uk. 31.12.31 Emden G. A. 26, rz. 31 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 28, fb 1 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gelsenkirchen⸗Buer RM 28 N, uk. 33 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, kd b. ab 31.5. 32 Görlitz RM⸗Anl. von 1928, uk. 33 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33. Kassel RM⸗Anl. 26, unk. 1. 3. 1931 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1. 7. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 31 do. do. 1928, uk. 33 Kolberg / Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3, uk. 35 do. RM⸗Anl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 33 Leipzig RM⸗Anl. 28 uf. 1. 6.34 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 do. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, unk. 31 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb. 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. 1931 Nürnbg. GA. 26 ut31 do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 unk. bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzh. GA. 26, rz. 31 do. RM⸗A. 27, rz. 32 Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Solingen RM⸗Anl. 1928, uk. 1.10.1933 Stettin Gold⸗Anl. 1928, unk. 33. Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 29
Kasseler Bezirksverbd. 5 Goldschuldv. 28, rz. 35 8 do. Schatzanweisgn.,
Wiesbad. Bezirksverb. Schatzanweis., rz. 110,
do. Ablös. o. Auslos.⸗Sch. Pommern Provinz.Anl.⸗ Auslosgssch. Grupp. 1* N. Gruppe 2* N.
Anl.⸗Auslosungssch.“ Westfalen Provinz⸗Anl.⸗
1,4 10eas 6 1.6.126—,—
51 1.5.11⁄% —,—
8 DOhne Zinsberechnung. Oberhessen Prov.⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine †.
*Ostpreußen Prov. A japlung sowie für Ausländische Banknoten eög
in 32½ — — . do. 50,5 b B do.
do. do. e⸗ N. do. v.⸗ do.
. do. 49,5 B
b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.
6 1.1 78.5 G 6 14.7 78,5 G
dtanleihen.
Mit Zinsberechnung.
1.4.10
1.2.8 1.5.11
1.6.12
112
141
1.4.10 90 8 1.1.7 8 1.3.9 89 6 1.4.10 1.6.12 82* 4. 1. 1.0.12 85,75 G
78 er Zhg. 776
90,5 b
86,25 G 76,3 G
52,5 b G
881,1 G 84,1 G 84,8 b 78,5 5b B
1,1 G
81,75 G 99 b
— 75 G 88 86.25 G 85 G 84,75b 78,5 G
ae 6
83,5 B 76 % b B
72,5 b 87 5b G
1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.6.12
1.4.10 1.6.12
1.1.7 1.4.10 1.2.8
1.5.11 1.4.10 1.2.8
1.12
1.4.10 1.4.10 1.5.11 1.5.11
1.1.7
1.4.10 1.4.10 91,5 G 1.4.10 1.2.8
do. 1928, uk. bis 34 8
Ohne Zin Mannheim Anl.⸗Aus Sch. einschl. %¼ Abl. Sch (in ½ d. Auslosungsw.) Rostock Anl.⸗Auslosgs
do. do. Ausg. 14
1.5.11 sberechnung.
in 4
49,5 eb B
,— (in % des Auslosungsw.) schuld (in t des Auslosungsw.).
Westf. Pfandbriefamt
sind nach den von den Instituten gemachten Mittei
a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung. BraunschwStaatsbk. Gld⸗Pfb. (Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928
.. do. R. 16, tg. 29. — do. R. 20, tg. 33 . vdo. R. 22, tg. 33 2. do. R. 23, tg. 35 ). do. R. 19, tg. 33 do. do. R. 17, uk. b. 32 do. Kom. do. Rl15 uk29 do. do. do. R. 21, uk. 33 do. do. do. R. 18, uk. 32 Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfb. R. 1,2 u. 7, tg. 32 do. do. R. 8 u. 9, tg. 33 do. do. R. 10, tg. 34 do. do. R. 3,4,6, tg. 32 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, tg. 32 do do. do. R. 1, tg. 32 Lipp. LdbkGPflrz34 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk. 30 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz. 31 do. do. S. 5, rz. 33 do. do. S. 1 u. 3,rz. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, r32 do. do. do. S. 1, rz. 29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 do. do. R. 4, tg. 30. .. do. R. 11, tg. 33. . do. R. 13, tg. 34 . do. R. 15, tg. 34 v do. R. 17, tg. 35 .. do. R. 5, tg. 32 do. R. 10, tg. 38 . do. R. 7, tg. 32 do. R. 3, tg. 30 ). do. Kom. R 12,33 o. do. do. R. 14tg. 34 . do. do. R. 16tg. 34 . do. do. R. 6, tg. 32 . do. do. R. 8, tg. 32 Thür. Staat Schld. Württ. Wohngskred. G. Hyp. Pf. R. 2, rz. 32 do. do. do. R. 3, rz. 34 do. Schuldp. 26, rz32 4. Ohne Zinsbere Lipp. Landesbk. 1—9 v. Qipp. Qaꝛnrdossp. u. L. 4 ¾. 1.1.7 do. do. unk. 26]4 1.1.7 Oldenbg. staatl. Kred. 4 versch. do. do. unk. 3114 do. do. do. 3 ½ do.
b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, kommunale Giroverbände. Mit Zinsberechnung. Hann. Landeskrd. GPf S. 4 Ag. 15.2.29, tg. 35 do. Schuldverschr. 26 do. do. 27, tg. 32 do. do. tg. 31 Kassel Ldkr. GPf. 1,1b30 do. do. R. 2, kdb. 31
do. R. 7-9, kdb. 33 h. do. R. 10, kdb. 34
do. R. 4, kdb. 31 1. do. R. 6, kdb. 32 1. do. R. 3, Idb. 31 l. do. R. 5, kdb. 32 6. do. Kom. R. 1, kb. 31 . do. do. R. 3, kdb. 33 Nassau. Landesbank Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. A. 11, rz. 100, uk35 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 33 do. do. do. S. 6 u. 7,18.34 do. do. do. S8, rz100 uk34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Kom. Ausg. 1 Buchst. A, rz. 100, uk. 31 Ostpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, uk. 33 Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. 2. 1.30. do. do. do. rz. 1.4. 31 do. do. A. 1u. 2 0, rz. 32 do. do. Kom. 1a, 1b, ut31 do. do. do. Ag. 3, uk. 39 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf. R1, ul34 do. do. Kom. R. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R. 2 N do. do. Feing. 25, uk. 30 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 do. do. G. Pf. R1, uk. 34 do. do. do. Kom. R. 2 u. 3, unk. 33 Westf. Pfbr. A. f. Haus⸗ grundst. Gld. R1, uk33 do. do. 26 R. 1, uk. 32 do. do. 27 R. 1, uk. 32
Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tgs1 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1u2, tg33 do. do. 28 Ausg. 3 u. 29 Ag. 1, tilgb. 34 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 33 do. do. 27 A. 1 F, tg. 32 do. do. 23 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz28, rz. 31 Mitteld. Koͤm.⸗A. d. Spark. Girov., uk 32 do. 26 A. 2 v. 27, uk. 33
Ohne Zinsberechnung.
Schlesw. Holst. Ldk Rtbs4] 1.4.10% —,— do. do 3 ½ 1.4.10
—
20UoNGU U S
0n2 l N Hl
Lgebek
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10 100,25b 7 96,5 G
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gPEEEEn —1
œ choœochh -22UœGUl α œ mo0ά 2 E2l GU l G ½ 29
grrürrrrrürüreüreegsseseens 9 ANI PeEEeEeeesn 4 20 con
24
cch Sch.
—₰ ☛ b0 K
96 G 80,75 b 90,75 G 94,8 G 94,5 G
gEeeettr 8 bHbbbbgEkEE Oo do do d bdo d do bo hboboUF=Zg’22
SS22ooUoDUÆSAGUASM
greee do do do bo do do 80
—— -— P
1.4.10 1.4.10/ 93,25 G 1.4.10 93,5 G 1.3.9 89 G 1.4.1089 G
1.4.10188 G
oœno o
1.4.10]93,5 b G
1.4.1 94,5 G 1.1.7 87 G 1.2.8 83,5 G
2 —2 ₰m &2—2 b .☛☛ ,☛☛ &
—.,— —,— * 8
f. Hausgrundstücke. 41
Dt. Komm.⸗Sammelabl Anl.⸗Auslosgssch. S 1 in ½ 475 G 47 b G
do. do. Ser. 2 do. 5 b
do. do. ohne Ausl.⸗S do. 18,25 G si8, 25 b G *einschl. Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.).
1.1.71 —,— —,—
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten
Die durch* gekennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr.
als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
do. do. do. S. 1
do. do. Reihe A do. do. do. Lig Pf. oAntsch Anteilsch. z. 5 % Liq.⸗ G. Pf. d. Ctr. Ldsch. Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 N, 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX. Meckl. RitterschGPf. do. do. do. Ser. 1 do. (Abfind.⸗Pfbr.) Ostpr. ldsch. Gd.⸗Pf. do. do. do.
do. do. do. do. do. do. do. (Abfind.⸗Pfdbr) Pom. [dsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 do. do. (Abfindpfbr.) do. neuldsch. fKlngdb G. Pf. (Abfindpfbr.) Prov. Sächs. landsch. Gold⸗Pfandbr... do. do. unk. 1930 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Liqu.⸗Pfb. oohne Ant.⸗Sch. Antsch. z.5 ½ Liq. GPf.
I.
Schles. Ldsch. G.⸗Pf. do. do. Em. 2, uk. 34 do. do. Em. 1... do. do. Em. 2... do. do. Em. 1... do. do. (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 5 9 Liq.⸗ G. Pf. d. Schles. Lsch. Schlw. Holst. lsch. G. do. do.
do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GPf. do. do. do. do. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Pfd. do. do. do.
Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. Reihe B
d. Prv. Sächs. Ldsch. ff.
——
20 £ 220ο S
do. do. (Absindpfb.)
Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. do. do. (m. S. Au. B) do. do.
do. do. Ser. A. do. do. S. A Liq. Pf. Anteilsch. z. 5 6 Liq. G.
Berl Pfandbr. A SB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) Berl. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1, 2 do. do.
Brandenb. Stadtsch. G. Pf. R. 8(Lig. Pf.) Anteilsch. z.5 ½ Gold⸗ Pf. d. Brdb. Stadtsch Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 do. do. R. 5, tg. 30 do. do. R. 7, tg. 31 do. do. R. 3,6,9u. 10, tilgb. 29, 31 u. 32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. R. 18, tg. 33 do. do. R. 19, tg. 33 do. do. R20,21, tg. 34 do. do. R. 22, tg. 34 do. do. R. 23, tg. 35 do. do. R. 8u. 11, tg. 32 do. do. R. 2 u. 12, tg. 32 do. do. R. 1 u. 13, tg. 32
Pf. dBerl. PfbA Saff.
——
2HUœ œ co- œs œ œ☛
8 7 6 5
Dresdn. Grundrent.⸗
*do. Grundrentbr 1-3
Bk. . Goldkr. Weim. Gold⸗Pfdbr. R. 2 j. Thür. L. H. B. rz29 do. Schuldv. R1, rz28 Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33 do. do. R. 6, uk. 34 1. do. R. 1, uk. 29
do. R. 2-4, uk. 30
do. R. 5, uk. 31 ). do. R. 6, uk. 31.
do. R. 7, uk. 31
do. R. 1, uk. 32
do. R. 1, uk. 32
do. R. 2, uk. 33 Bayer, Landw.⸗Bk. GHPf. R20, 21 uk. 30 Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 11-25,
36-89, rz. 29, 30, 32 do. do. S. 90-93, rz. 33 do. do. S. 94, 95, rz. 34 do. do. S. 96,97, rz. 34 do. do. S. 98,99, rz. 34 do. do. S 100-102 1z35 do. do. S 1— 2, rz. 32 do. do. S. 1 — 2, rz. 32 do. do. Kom. S. 1 — 10 do. do. do. S. 1, rz. 32
acoccoScUchcUchcUh o Hod Gr
.
α0 222222UoGU.
82
4
0 ☛ ◻¶☛̈ & C00 0n 09
0 0 ☚ ꝙ 0 S c e G l☛ G 2 20
20 =
A
vöerreüseees EEI1
— E —
De. 2 eh 22, 8 88
1.1.7
Anst. Pf. S 1,2,5,7-10 †74 versch. * do. do. S. 3, 4, 6 N 3 ¾
do.
1.4.10 8 † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Mit Zinsberechnung.
c) Landschaften. Mit Zinsberechnung. Kur⸗ u. Neumärk. Kred⸗Inst. GPf. R1 do. ([Abfind.⸗Pfdbr) do. ritterschaftliche Darl.⸗K. Schuldv. do. do. S. 2 do. do. S. 3
Ohne Zinsberechnung. Gekündigte u. ungek. Stücke, verloste u. unverl. Stücke. Calenberg. Kred. Ser. D, F (gek. 1. 10. 23, 1. 4.24) — 5 — 15 % Kur⸗ u. Neumärkische —,— 14,3 ½,3 % Kur⸗u. Neum. K.⸗Obl. N⸗ 4,2 b Sächs. Kreditverein 4 4 Kreditbr. bis Ser. 22, 26 — 33 (versch.) † — — do. do. 3 ½ bis Ser. 25 (1.1.7) † —,— *4, 3 ½, 3 %⅞ Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. N2. .. I“ 74, 3 ½, 3 % Westprerittersch. 1-II 14, 3 ½, 3 % Westpr. neulandsch. % 5,89b G 1 m. Deckungsbesch. b. 31. 12.17, ² ausgest. b. 31. 12. 17. † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung. 10
23,45b G
101,25b 829 79,3 b 72,9 G 74,5 b
8 18,2b
104,75 G 1,5 b 7 b
71,75 G
89,25 b 90,75 G 75 G 25 G
8 6 G —,— 6 1,5 b
6 76 G
Ohne Zinsberechnung.
4 Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1.7 —.—
J'e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung.
„DeutschePfdbr.⸗Anst. Pos. S. 15, uk. 30-34,4
7
4,22b G
—.—
2
8½G 3,4b 5,87 b G
100,25 b 92 b G 81 b G 72,9 G 74,5 b
18,5 b 104,75 G 91,25 b G 755 71, 75 b
100 5b 100,56b 89 b 90.75 G 90.75 6G 84256 94G 996 G
—nn 1,5 G 6
76 G
do.
do. do.
do.
Pfdb.) o. Ant.⸗S⸗
Dtsch. Geuoss.⸗H
do. do. do. do. do. do.
do.
do. do. do. do. do. do.
do. do.
do.
do. do. do.
do.
Abt. 5,5a, uk. b. 31 do. do. Abt. 8, uk. 34 do. do. Abt. 9, ul. 35 do. do. do. A. 6, ur6. 31 do. do. Goldm. Pf. Abt. 2, uk. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. SPf. A7 (Lig.⸗ Pf, o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 ½ Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer
GothaGrundkr.⸗Bk. Gold⸗K. 24, uk. 31 do. do. do. 28,uk. 34 do. do. do. 29, uk. 35 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. b, uk. 33 do. do. E. G, uk. 33 do. do. E. H, uk. 34 do. do. E. A, uk. 28 do. do. Em. B, ab 1. 4. 30 auslospfl. do. do. Em. D, uk. 32 do. do. Em. H. uk. 32 do. do. E. M Mob. Pf do. do. Em. L(Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch.z. 4 ½ % Liq.⸗ G. Pf. Em. Ld. Ham⸗
Hannov. Bodtrd. Bk. Gld. H. Pf. R. 7, uk30 do. R. 1-6, 8,12, uk. 32 do. R. 13, uk. 33 do. R. 14, uk. 33 do. R. 16, uk. 34 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. R. 15 (Liq.⸗Pfb) ohne Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 1 Liq G
Hannov. Bodkrd. Bk. Komm. R. 1, uk. 33 do. do. do. R. 2, uk. 34 do. do. do. R. 3, uk. 35 Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HpPf. R. 1(i. Pr. Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. 5, tilgb. ab 28 do. Em. 11, rz. ab 33 do. Em. 12, rz. ab 34 do. Em. 13, rz. ab 34 do. Em. 15, rz. ab 34 do. Em. 16, rz. ab 36 do. Em. 6, rz. ab 32 do. Em. 9, rz. ab 33. do. Em. 2, rz. ab 29 do. Em. 7 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. do. do. E. 7A(Lq. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do. E. 14, tgb. 34
Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Ser. 2, unk. b. 30 do. do. Ser. 3, uk. 31 do. Ser. 4. uk. 30 do. do. S. 5u. 6, uk. 30 do. S. 12, uk. 32 do. S. 13, uk. 33 . S. 15, uk. 34
. Ser. 7, uk. 32
. do. S. 11, uk. 32 . do. S. 10, uk. 32 do. Ser. 9, uk. 32 (Mobilis.⸗Pfdbr.) do. do. S. 8 (Liq Pfdbr.) o. Antsch. do. do. K. S. 1, uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3, uk. 32
Braunschw.⸗Hann. HypB. GPf. 25, rz31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do. 1928, rz. 1934 do. do. 1929, rz. 1935 do. do. 1926, rz. 1931 do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Lig.
Anteilsch. z. 4 2 ig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. ff.
Braunschw.⸗Hann. Hyp. B. Gld. K., uk30 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do. do. uk. b. 28
yp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, uk. 33 do. R. 6, uk. 34 do. R. 3, uk. 32 do. R. 4, uk. 32 GldK. R. 1, uk. 30 do. R. 2, uk. 31 do. R. 3, uk. 32
Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 do. S 28-29, uk. b. 31 S. 34, uk. b. 33 S. 36, uk. b. 34 S. 37, uk. b. 35 S. 30, uk. b. 32 S. 31, uk. b. 32 S. 33, uk. b. 31 do. S. 32 v. 26 u. 29 (Liq. Pf.) o. Antsch.
Dentsche Hyp.⸗Bank Gld. Kom. S. 6,uk 32 do. do. S. 7, uk. 34 Ser. 8
Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 5, tg. 34 do. do. R. 2, tg. 32 do. Kom. R. 6, tg. 34
Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, rz. 34 do. Ent. 19, rz. 95 do. Em. 15, rz. 35 do. Em. 7, rz. 32 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. Em. 2, rz. 29 Em. 11 (Liq⸗Pf) ohne Ant.⸗Sch. o. Gld⸗K. E. 4, rz30 do. do. Em. 14, z. 35 do. do. Em. 16, rz. 35 do. do. Em. 6, rz. 32 do. do. E. 9, uk. b. 33
GothaGrundkr. GPf A. 3, 3a, 3, uk. 30 do. G. Pf. A. 4, uk. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf.
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Grundkredit⸗Bk. ff. 8
burger Hyp.⸗Bankff.
Pf. Hann. Bodkr. Bkff.
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1.4.10 1.1.7 versch. 1.4.10 1.4.10 288 1.4.10 1.1.7 1.1.7
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101 G 90 b G 94 6
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76,75 G RMp. S92,5 G 93 G
95 G 95 G
1.4.10 versch. 1.1.7 1.1.7 14.7 1.4.10 1.4.10
1.1.7
1.1.7 1.1.7 1.1.7
1.4.10 83 G 1.4.10 81,25 G
1.4.10 92,75 G 1.1.7 95.25 G 1.1.7 95,2 G8 1.4.10 95,25 G 1.1.7 98,75 G 1.4.10 98.25 G 1.1.7 9786 1.1.7 830 G 1.1.7 s81 G 1.4.10 79,5 G
1.1.7 [101,1 G 6 6
101,2 G 101,19
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