8
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Herren Albert Wahnschaffe und Fritz Herr⸗
5. wurde
Rothkamm, Halle a. S. Sächsische Bergbau⸗ und Industrie⸗
F 41
haben dies spätestens bis zum 21. De⸗ zember 1929 an die Geschäftsadresse des
“ 4.
v“ 11“ v1“
aatsanzeiger Nr. 280 vom 30. November 1929. S. 2.
Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und S
“
Aus unserem Aufsichtsrate sind die
inger, Berlin, ausgeschieden. Neugewählt Herr Bergwerksdirektor Gustav
Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
177137] Industrie⸗ und Handels⸗ Versicherungs A. G. i. Li.
Wir laden unzere Aktionäre zur Teil⸗ nahme an der am Montag, den 23. 12. 1929, nachmittags 4 Uhr, in den Raumen des Hotel Rom, Breslau, Bischofstr 10a, stattfindenden General⸗ versammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz für 1928 und Beschlußfassung über ihre Genehmi⸗ gung.
2. Entlastung des Aufsichtsrats und des Liquidators.
3. Neuwahl des Aufsichtsrats.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen,
Herrn Arnold Karfunkelstein, Breslau I, Ohlauer Str. 24/25, anzumelden. Breslan, den 27.. November 1929. Vorsitzende des Aufsichtsrats für Carl Becker: 8 Der Liquidator: Arnold Karfunkelstein.
[77133³] Anhalter Feilenfabrik Aktien⸗Gefelllschaft, Dessau.
Die Herren Aktionäre laden wir hier⸗ mit zu der am Dienstag, den 17. De⸗ zember 1929, nachm. 5 Uhr, im Sitzungssaale der Anbalt⸗Dessauischen Landesbank zu Dessau stattfindenden or⸗ dentlichen Generalversammlung er⸗ gebenst ein.
Tagesordnung: Jahresbericht, Genehmigun der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung.
.Erteilung der Entlastung
stand und Aufsichtsrat. .Aufsichtsratswahlen. 8
Verschiedenes. 8
Die Berechtigung zum Eintritt in die Generalversammlung ergibt sich aus den Bestimmungen des § 14 des Gesellschafts⸗ vertrags.
Die Hinterlegung der Aktien hat bei der Gesellschaftskasse, Dessau, 1 Heidestraße 57,
zu erfolgen.
Mit Hinterlegung der Aktien bzw. der Hinterlegungsscheine des Notars über bei demselben hinterlegte Aktien sind Nummennverzeichnisse einzureichen.
Die Hinterlegung der Aktien hat bis spätestens 3 Tage vor dem Tage der Generalversammlung, diesen und den Tag der Hinterlegung nicht mitgerechnet, zu geschehen Dessaun, den 28. November 1929.
Anhalter Feilenfabrik A.⸗G. Der Vorstand. Lenz.
177142] Sächsische Gußstahl⸗Werke Döhlen Aktiengesellschaft.
Einladung zu der Freitag, den 20. Dezember 1929, mittags 1 Uhr, im Sitzungssaale der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft Filiale Dresden in Dresden⸗A., Ringstraße 10, II, statt⸗ findenden 67. ordentlichen General⸗ versammlung.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts sowie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung füt das Geschäftsjahr 1928/29 und deren Genehmigung.
2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
3. Aufsichtsratswahlen.
Aktionäre, welche in der Generalver⸗
sammlung das Stimmrecht ausüben wollen,
haben ihre Aktien spätestens am 17. De⸗ zember 1929 entweder bei dem Vorstand der Gesellschaft in Freital oder
in Dresden bei der Deutschen Bank
und Disconto⸗Gesellschaft Filiale Dresden, bei der Dresdner Bank, in Berlin bei der Deutschen Bank . und Disconto⸗Gesellschaft, bei der Dresdner Bank, bei dem Bankhaus Delbrück Schickler & Co.
während der üblichen Geschäftsstunden zu
hinterlegen und bis nach der General⸗
versammlung daselbst zu belassen.
Die dem Effektengiroverkehr ange⸗ schlossenen Bankfirmen können Hinter⸗ legungen auch bei ihrer Effektengirobank vornehmen.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinter⸗ legung in Urschrift oder in Abschrift spätestens emen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft ein⸗ zureichen.
Die Geschäftsberichte und die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustkonko liegen bei den genannten Hinterlegungsstellen zur Einsichtnahme aus.
Dresden, den 29. November 1929.
8 Der Aufsichtsrat der Sächsische Gußsstahl⸗Werke Döhlen
[768900 Bekanntmachung. Vom Betriebsrat sind als Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt worden: Ange⸗ stellter Franz Gretscher, Schlosser Friedrich Jürgens Stettin, den 26. November 1929. Stettiner Straßen⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
[76932 Herr Stadtrat a. D. Anton Horkheimer, Frankfurt a. M., ist durch Ableben aus unserem Aufsichtsrat ausgeschieden. Frankfurt a. M., 28. November 1929. Frankfurter Hof Aktiengesellschaft. G. Gottlob. R. Hofmann.
[77138] Die auf den 2. Dezember 1929 anbe⸗ raumte Generalversammlung unserer Gesellschaft findet nicht statt. Kraftfahrzeng Versicherungsdienst Aktiengesellschaft, Berlin.
[76905]
Kunstmühle Kinck A.⸗G., Godram⸗ stein/Rheinpfalz. Kraftloserklärung.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt⸗
machungen im Deutschen Reichs⸗ und
Preußischen Staatsanzeiger vom 11. Mai,
8. Juli und 22. August 1929 erklären
wir hiermit sämtliche Aktien unserer Ge⸗
sellschaft zu RM 80, die bisher noch nicht zum Umtausch in Aktien zu RM 200 und zu RM 1000 oder zur Verwertung ein⸗ gereicht worden sind, d. h. also sämtliche noch im Verkehr befindlichen Aktien unserer
Gesellschaft zu RM 80, für kraftlos. Die
auf die für kraftlos erklärten Aktien ent⸗
fallenden Aktien zu RM 200 und zu
RM 1000 werden zugunsten der Beteiligten
verkauft werden. Nach erfolgtem Verkauf
wird der Erlös an die Beteiligten aus⸗ gezahlt.
Godramstein, den 27. November 1929. Der Vorstand.
[74384] Ostpreußische Landwirtschafts⸗ und Industrie⸗Film A.⸗G., Königsberg, Pr., Wallring 30. 3. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vom 26. Fe⸗ bruar 1926 fordein wir die Inhaber unserer noch im Umlauf befindlichen Papiermarkaktien hierdurch auf, die Aktien⸗ urkunden nebst Gewinnanteil und Er⸗ neuerungsscheinen bei der Ostbank für Handel und Gewerbe, Königsberg, Pr., Kneiph. Langgasse, zum Umtausch in Reichs markaktien spätestens bis zum 31. De⸗ zember 1929 einzureichen.
[73734] Aufforderung. Ourch Beschtuß der Generalversamm⸗ lung vom 12. November 1929 ist unsere Gesellschaft samt ihrer Filiale Darmstadt aufgelöft. Die Gläubiger werden aufge⸗ fordert, ihre Anzprüche anzumelden. Mainz, den 18. November 1929. Die Liquidatoren der Landwirtschaftsbank Aktiengesellschaft. Dr. Winckler⸗Krämer. Ginnow.
[76918]
Der Aktien⸗Bauverein „Passage“ in Berlin hat als Schuldner seiner 5 % igen Anleihe von 1912 die unterzeichnete Spruchstelle mit dem Antrag angerufen, gemäß § 43 Nr. 2 Aufw.⸗Ges. dahin zu entscheiden, daß eine Barabfindung, welche er am 1. Mat 1930 an Stelle der auf die vorbezeichnete Anleihe entfallenden Genußrechte in Höhe von 35 % des Nennwerts des Genußrechts gewähren will, dessen Zeitwert nicht unterschreitet. Berlin, den 26. November 1929.
Spruchstelle beim Kammergericht.
[77140]
Einladung zu einer außerordentlichen Generalversammlung der J. Rhein⸗ berger A.⸗G. Lithograph. Kunst⸗ anstalt, Druckerei und Zeitungs⸗ verlag, am Dienstag, den 17. De⸗ zember 1929, nachmittags 15 Uhr, im Parkhotel Bad Dürkheim.
Tagesordnung: 1. Mitteilung über das Moratorium. 2. Neuwahl und Er⸗ gänzung des Aufsichtsrats. 3. Abschluß neuer Verträge mit dem Vorstand. 4. Verschiedenes.
[77143]
Hierdurch laden wir die Aktionäre der Nordlandbank Aktiengesellschaft in Liqu. zu der am 18. Dezember 1929, vormittags 11 Uhr, stattfindenden außerordentlichen Generalversamm⸗ lung mit folgender Tagesordnung in den Bankräumen Grunewald, Wißmann⸗ straße 12, ein:
1. Bericht des durch die Generalversamm⸗ lung vom 7. 11. 1929 eingesetzten Aus⸗ schusses, 2. Beschlußfassung über Ent⸗ lastung des Vorstands und der Aufsichts⸗ ratsmitglieder.
Der Liquidator der Nordlandbank Aktiengesellschaft 1. Liqu. Bruno Schaff.
[76574] Dentsche Hypothekeubank (Actien⸗Gesellschaft), Berlin.
In der heute vor dem Notar Dr. Kurt Ellger vollzogenen Auslosung der 4 ½ % igen Goldpfandbriefe Serie 32 und Gold⸗ pfandbriefzertifikate sind alle die Stücke, deren Nummern die Endzahl 20 tragen,
Nach Ablauf der Frist werden nicht
eingereichte Aktien für kraftlos erklärt,
ebenso Spitzen, die nicht zur Verwertung
für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗
fügung gestellt sind.
Königsberg, Pr., 30. November 1929. Der Vorstand.
[77136]
Wratislawia, Mit⸗ und Rück⸗ versicherungs A. G. i. L.
Wir laden unsere Aktionäre zur Teil⸗
nahme an der am Montag, den 23. De⸗
zember 1929, nachmittags 4 Uhr, in den Räumen des Hotel Rom, Breslau,
Bischofstr. 10a, stattfindenden General⸗
versammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz für 1928 und Beschlußfassung über ihre Genehmi⸗ gung.
2. Entlastung des Aufsichtsrats und des Liquidators.
3. Neuwahl des Aufsichtsrats.
Diejenigen Aktionäre, welche an der
Generalversammlung teilnehmen wollen,
haben dies spätestens bis zum 21. De⸗
zember 1929 an die Geschäftsadresse des
Herrn Arnold Karfunkelstein, Breslau I,
Ohlauer Str. 24/25 anzumelden.
Breslau, den 27. November 1929.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:
Arnold Karfunkelstein.
Der Liquidator: Fritz Laqueur.
[76137] Fuchs Papierwarenfabriken Aktiengesellschaft, Hamburg.
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu
der am Freitag, den 20. Dezember
1929, 3 ⅛ Uhr nachmittags, im Hause
der Notare Dr. Wäntig, Dr. Kauffmann,
Dr. Sieveking und Dr. Rebattu, Ham⸗
burg, Bergstr. 11, stattfindenden ordent⸗
lichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:
a) Beschlußfaffung über Gewinn und Verlust und Bilanzgenehmigung für das Geschäftsjahr 1928/29.
b) Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
c) Neuwahl des Aufsichtsrats.
d) Verschiedenes.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗
sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗
rechtigt, welche ihre Aktien oder Hinter⸗ legungsscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars darüber mit Nummern⸗ verzeichnis der hinterlegten Stücke spä⸗ testens am dritten Werktage vor der Ge⸗ neralversammlung bei der Gesellschafts⸗ kasse hinterlegen und sie dort bis zum
Schluß der Generalversammlung belassen.
Hamburg, den 26. November 1929. Fuchs Papierwarenfabriken
11“
Aktiengesellschaft. Kehl, Vorsitzender.
zur Rückzahlung zum Nennwert mit Wirkung zum 2. Januar 1930 ausgelost. Die Verzinsung der gelosten Stücke endet mit dem 31. Dezember 1929. Bei den Zertifikaten werden die auf der Rückseite der Zertifikate für den 2. Ja⸗
6 % Zinseszinsen mitvergütet. Berlin, den 30. November 1929. Deutsche Hypothekenbank (Actien⸗Gesellschaft). Dr. Hirte. Dr. Lippelt.
[76923]
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 28. Dezember 1929, vormittags 11 Uhr, zu Char⸗ lottenburg, Bismarckstraße 114 (Büro des Notars Josephsen), stattfindenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung: Wahlen zum Aufsichtsrat.
Zwecks Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung hat die Hinterlegung der Aktien bis zum 25. Dezember d. J., abends 6 Uhr,
a) bei der Gesellschaftskasse, b) bei einem deutschen Notar gemäß § 27 der Seßungen zu erfolgen. Berlin, den 29. November 1929. Mitteldeutsche Bergbau⸗Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat.
[76910] Prospektbekanntmachung.
Deutsche Bank und Disconto⸗ Gesellschaft, Berlin.
Auf Grund des im Deontschen Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vom 22. November, Nr. 273, 1. Anzeigen⸗ beilage, veröffentlichten Prospektes sind
RM 150 000 000 auf den Inhaber
lautenee Deutsche Bank und
Disconto⸗Gesenschaft Aktien zum Handel und zur Notierung an der Augsburger Börse zugelassen worden. Die vorstehenden, unter der Firma „Deutsche Bank“ ausgefertigten Aktien sind ein⸗ geteilt in
31 000 Aktien über je RM 1000
Nr. 1 — 31 000,
1 190 000 Aktien über je RM 100, wovon 590 000 Aktien Nr. 258 335 — 348 334 und 398 335 — 898 334 in Urkunden über je eine Aktie zu RM 100, 200 000 Aktien Nr. 898 335 — 938 334 in 40 000 Urkunden über je RM 500 (= 5 Aktien zu Reichs⸗ mark 100), 200 000 Aktien Nr. 938 335/84 bis 1 138 285/334 in 4000 Urkunden über je RM 5000 (= 50 Aktien zu RM 100), 200 000 Aktien Nr. 1 138 335/44 bis 1 338 325/34 in 20 000 Urkunden über je RM 1000 (= 10 Aktien zu RM 100), ausgestellt sind.
Augsburg, im November 1929. Deutsche Bank und Disconto⸗Ge⸗
nuar 1930 berechneten 4 ½ % Zinsen und
F7asa-9q.
176 9]
Osnabrücker Kupfer⸗ und Drahtwerk,
Osnabrück.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft
besteht gegenwärtig aus folgenden Mit⸗
gliedern:
1. Kommerzienrat Dr.⸗Ing. h. c. Paul
Reusch, Oberhausen, Vorsitzender,
2. Justizrat Ernst Finkenstaedt, Osna⸗
brück, stellv. Vorsitzender,
3. — a. D. Karl Haniel, Düssel⸗
orf,
4. Direktor Dr. Kurt Schoeller, Berlin,
5. Rittergutsbesitzer Otto Wiskott, Gerds⸗ hagen (Mecklenburg).
Osnabrück, den 28. November 1929.
Osnabrücker Kupfer⸗ und Drahtwerk.
Der Vorstand.
— - [76156].
Bilanz per 31. Dezember 1928.
Aktiva. RM Grundstückskonto I 279 000 Grundstückskonto IV 197 950 Kreditoren. 83 264 %¼ Effelkten. 10 519 Kasse und Bank 9 790
580 524
Mtientbmplhal . . .. Grundstücksumstellreserve⸗ 1111“” Hypothekenreservekonto IV Hypothekenkonto T. . Hypothekenkonto IIW.. Grundstückserneuerungskto. Gewinnvortrag ““
100 000
95 040 115 870 105 000 %
65 000
26 000
2 656
17 447
580 524 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928.
Debet. RM Allgemeine Unkosten.. 912² e] 7 642 Rückstellung Grundstücks⸗
erneuerungskonto. „ Semwinn .
6 000 17 447
32 002
30 624 1 378
32 002ʃ61 Berlin, den 17. August 1929. Warenexport⸗Aktiengesellschaft.
Dr. Hauptmann. ——-—— [76542].
Freiberger Papier fabrik zu Weißenborn.
Jahresrechnung am 30. Juni 1929.
Besitzwerte.
Anlagewerte „ Kassenbestand Außenstände. Vorräte
Hausertragskonto. F“
RMN 9 3 382 899 10 10 992 32 992 46881 881 865/94
5268 226,17
Schüuldwerte.
Aktienkapitua 2 400 000
EFE11“”“ 335 000
Schuldverschreibungen.. 661 Rückstellung für Grund⸗
erwerbstener . . ... 10 000 Noch einzulösende Divi⸗
1 020
2 356 370
165 173
Hotel⸗Aktien⸗Gesellschaft Bad Elster. Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zu der am Sonnabend, den 21. De⸗ zember 1929, nachmittags 4 Uhr, im Gesellschaftshause in Bad Elster i. Vogtl. stattfindenden ordentlichen
221.. ein.
b agesordnung: 1. Bericht des Vorstands und Auf⸗ sichterats über das abgelaufene Ge⸗ schäftsjahr. 2. Vorlage der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung per 31. 12. 1928 und Genehmigung derselben. 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands. 4. Aufsichtsratswahl. Aktionäre, welche an der Generalver⸗ sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien rechtzeitig bei der Gesellschaftskasse in Bad Elster zu devponieren oder sich durch notarielle Bescheinigung über die Hinterlegung ihrer Aktien auszuweisen.
Bad Elster, den 26. November 1929. Hotel⸗Aktien⸗Gesellschaft Bad Elister.
Der Aufsichtsrat. J. A.: Albert W. Faber.
SüeaeeeeernEAEgEgEgEgngögn [76193]. Farbwerle Franz Rasquin
Aktiengesellschaft, In⸗Mülheim. Bilanz per 30. Juni 1929.
1 Soll. ℳ eöö1ö111“ 764 385 Gebäude 612 923,— Zugang 6 348,25
619 271,25 Abschreibung
— —
18 571,25 500 700,— Haus mit Fa⸗ brikgebäude 103 000,— Maschinen 519 584,— Zugang 19 732,24 539 316,24 650,— 538 0666,27 53 866,24 15858,— 16 500,— 52 258,— 250,— 32 108,— 8 028,— 35 780,— 3 380,—
Abgang..
Abschreibung Fuhrwerk. . Zugang. Abgang.. Abschreibung 24 080 Sletie Abschreibung Waren.. 729 508 ;xö.. 3 522 Wechsel. 21 197 Schuldner . 881 177 Wertpapiere 1 3 642 771
30 400
Haben. Kapital . 2 2 2 2. * 20 2 reemwaloabs.. .. Verbindlichkeiten.. Noch nicht eingelöste Divi⸗ vAX“ 675 Delkrederekonto.. 16 000 Hypothek auf Haus mit Fabrikgebäude... Gewinnvortrag 1927/28 9 002,26
2 880 000 135 000 354 683
80 000
Gewinn
1928/29 167 409,79 176 412
3 642 771 Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. Juni 1929.
dendenscheiie .. 5 268 226
Verbindlichkeiten.. Peingeminn ... Gewinn⸗ und Verlustrechnung Geschäftsjahr 1928/29. [ M
Ausgaben.
Handlungsunkosten, Ver⸗ sicherungen, Zinsen. Abschreibungen.. Reingewimn p
259 956 92 195 81863 165 173 55
620 949/10
Einnahmen. Vortrag aus 1922/28 Erzeugungsergebnis.
15 326/˙21 605 622[89
620 949/10 Die vorstehende Jahresrechnung mit Gewinn⸗ und Verlustrechnung ist von der heutigen Generalversammlung genehmigt worden. Die beschlossene Dividende von 6 v. H. gelangt gegen Einsendung von Gewinn⸗ anteilschein Nr. 18. auf eine Aktie zu RM 100,— mit Reichs⸗ mark 6,—, auf eine Aktie zu RM 20,— mit Reichs⸗ mark 1,20 abzüglich Kapitalertragssteuer von heute an zur Auszahlung in Dresden: bei der Dresdner Bank, in Freiberg: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Zweig⸗ stelle Freiberg, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Filiale Freiberg, in Chemnitz: bei der Dresdner Bank, Filiale Chemnitz, in Berlin: bei der Dresdner Bank, in Weißenborn: an der Kasse der Gesellschaft. Die reihenmäßig ausscheidenden Mit⸗ glieder des Aufsichtsrats, die Herren Dr. jur. Victor von Klemperer in Dresden, Konsul Max Reimer in Dresden, wurden ein⸗ stimmig wiedergewählt. Weißenborn, Amtsh. Freiberg, den
Soll. N Geschäftsunkosten... Abschreibungen: Gebäude 18 571,25 Maschinen 53 866,24 Fuhrwerk. 8 028,— Gleise 3 380,— Gewinnvortrag 1527/288
9 002,26 Gewinn
1928/29 176 412
927 048
. 167 409,79
Betriebsüberschuß.... Gewinnvortrag 1927/28
918 045 9 002 927 048 Der Vorstand. Esser. Stoeßel. Der Aufsichtsrat.
. 1u“
Wir bescheinigen die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung mit den von uns geprüften ordnungsmäßig geführten Büchern der Gesellschaft.
Köln, im Oktober 1929. Rheinisch⸗Westfälische „Revision“ Treuhand A.⸗G.
Wolf. Thau.
Die in der heutigen Generalversamm⸗ lung auf 50% festgesetzte Dividende gelangt mit ℳ 4,— für den Dividendenschein 1928/29 ab 26. November 1929 bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Cie., Köln, und bei der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft Berlin, Frankfurt⸗ Main, Essen⸗Ruhr und Köln⸗Mülheim zur Auszahlung. Die Dividendenzahlung für die Aktien Nr. 1— 1800 erfolgt gegen Ab⸗ stempelung der vorzulegenden Talons. Die satzungsgemäß aus dem Aufsichts⸗ rat ausscheidenden Mitglieder, Herr Justiz⸗ rat Dr. Sauer und Herr Dr. H. R. von
25. November 1929. Freiberger Papierfabrik
Aktiengesellschaft. Weiß. Bischitzky.
sellschaft Filiale Angsburg. ““
zu Weißenboru. Huntemüller.
Langen, wurden wiedergewählt. Köln⸗Mülheim, den 25. Nov. 1929. Der Vorstand. Esser. Stoeßel.
Franz Proenen, Vorsitender.
3 Erste Zentralhandelsregisterbeilage— zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich Nr. 280.
Berlin, Sonnabend, den 30. November
— an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis vierteljährlich 4,50 6£2̃ 2=7 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.
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51
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 42᷑. ℳ£ Anzeigen aimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein
Inhaltsübersicht. E
üterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, 8 Urheberrechtseintragsrolle, 3 Konkurse und Vergleichssachen. Verschiedenes.
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Die Vorbehörden haben einen Betrag von 7000 RM, der im Jahre 1925 dem Ehemann der Beschwerdeführerin als Geschäfts⸗ führer und Gesellschafter der Firma R. G. m. b. H. als „Ersatz ür sein während der Inflationszeit entwertetes Gehalt“ aus⸗ bezahlt worden ist, als erst nach der ursprünglichen Veranlagung bekanntgewordenes Einkommen des Ehemanns der Beschwerde⸗ führerin zur Besteuerung herangezogen unter Ablehnung der Steuerermäßigung nach § 58 des Einkommensteuergesetzes. Der dagegen eingelegten Rechtsbeschwerde ist der Erfolg zu versagen. Ob die Auszahlung auf Grund der Aufwertung nach dem Auf⸗
wertungsgesetze, wie die Beschwerdeführerin auch in der Rechts⸗
beschwerde annimmt, oder aus anderem Grunde erfolgt ist, kann unerörtert bleiben. Jedenfalls hat die Auszahlung nicht in der Absicht einer Schenkung stattgefunden, sondern ihren Rechts⸗ grund in der früheren Diensttätigkeit, die der Ehemann der Be⸗ schwerdeführerin in der Inflationszeit für die G. m. b. H. ent⸗ altet hat und die wegen der Geldentwertung als nicht genügend abgegolten betrachtet worden ist. Die Bestimmung des § 108 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, die sich auf Aufwertungs⸗ orderungen und ⸗schulden und ihre Bewertung bei der Be⸗
standsvergleichung bezieht, findet, wie aus §§ 104 und 109 des
Einkommensteuergesetzes sich unzweideutig ergibt, keine Anwen⸗ dung auf Bezüge, die ihren Grund in einem Arbeits⸗ oder Dienstverhältnisse haben. Auch solche aufgewertete Bezüge unter⸗ iegen, mögen sie als Diensteinkommen im Sinne des § 36 des Einkommensteuergesetzes oder als Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuer⸗ gesetzes (§ 44 Nr. 2) betrachtet werden, der Besteuerung, und zwar für den Steuerabschnitt, in dem sie im Sinne des § 11 des Einkommensteuergesetzes vereinnahmt sind. Die Beschwerde⸗ führerin beanstandet weiter unter Berufung auf Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Juni 1928 VI A 380/28 und 11. Januar 1928 VI A 847/27, daß zu Unrecht die Ermäßigung der Steuer nach § 58 des 1“ versagt worden 88 In der Entscheidung vom 27. Juni 1928 VI A 380/28 hat er Senat für die Anwendung des § 58 des Einkommensteuer⸗ gesetzes nicht gefordert, daß die sich auf mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit sich ihrer Art nach von der sonstigen Berufstätigkeit unterscheide; dagegen ist als wesentlich erklärt, daß die Tätigkeit und die für sie gezahlte Entschädigung sich von der laufenden Tätigkeit und den laufenden Einnahmen klar abgrenzen lassen. Der Reichsfinanzhof hat in dieser Entscheidung wie auch in anderen Entscheidungen betont, daß eine mehr willkürliche Zu⸗ sammenfassung der mehrere Jahre hindurch von dem Steuer⸗ pflichtigen entfalteten Tätigkeit für die Entlohnung zur An⸗ wendung des § 58 genüge, daß vielmehr erforderlich ist, daß die mit einer Zahlung entlohnte Tätigkeit sich als eine Einheit darstelle; Entscheidung vom 8. Februar 1928 VI A 89/28 (Steuer und Wirtschaft 1928 Nr. 258). Dies ist z. B. angenommen bei einer außergewöhnlichen Arbeit, die während mehrerer Jahre zur Umgestaltung des Betriebs verrichtet worden ist; Urteil vom 9. Mai 1928 VI A 516/28. In der Entscheidung vom 11. Ja⸗ nuar 1928 VI A 848/27 (Steuer und Wirtschaft 1928 Nr. 74) ist wohl bei einer nachträglichen Entlohnung einer in der Inflationszeit entfalteten mehrjährigen Tätigkeit § 58 als an⸗ wendbar erklärt worden, jedoch ist dazu bemerkt, daß im ent⸗ schiedenen Falle die Vergütung als eine einmalige für die als Einheit anzusehende langjährige Tätigkeit anzusehen sei. Auch hier ist die nachträgliche Aufwertung der einem Angestellten während der Inflationszeit für seine Tätigkeit gewährten Ver⸗ gütung aus dem Grunde allein, weil die Vergütung nachträglich nicht als ausreichend erachtet wurde, nicht als genügend erachtet, die Ermäßigung der Steuer nach § 58 des Einkommensteuer⸗ gesetzes zu rechtfertigen, sondern weiter vorausgesetzt, daß sich die vergütete mehrjährige Tätigkeit nach ihrer Art oder ihrem Gegen⸗ stand als eine Einheit von der übrigen Tätigkeit abhebt und abgrenzen läßt. Da nur eine Aufwertung des früheren Gehalts, also der für die Diensttätigkeit im allgemeinen seinerzeit ge⸗ währten Vergütung behauptet worden ist, und eine besondere Tätigkeit nicht geltend gemacht ist, hat das Finanzgericht § 58. mit der Ablehnung der Ermäßigung der Steuer nicht unrichtig angewendet. (Urteil vom 4. September 1929 VI A 1507/29.)
II.
Die Steuerpflichtigen haben als Architekten gemeinsam den Umbau des Stadttheaters in den Jahren 1925 bis 1927 vor⸗ genommen und den Hauptteil des Gesamthonorars hierfür im Jahre 1926 bezogen. Für diesen Teil des Honorars haben sie die Anwendung des § 58 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes be⸗ antragt. Dem Antrag wurde durch die Einspruchsentscheidung nicht stattgegeben. Auf Berufung hin hat das Finanzgericht die
Vergünstigung der angeführten Gesetzesvorschrift zugebilligt. Hier⸗ gegen hat das Finanzamt Rechtsbeschwerde eingelegt.
Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Nach der Entwicklung, die die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs in der Frage der Anwendung des § 58 des Einkommensteuergesetzes genommen hat Gu vgl. Urteil vom 13. Juni 1928 VI A 596/28, Steuer und Wirtschaft Nr. 570), bildet die Voraussetzung für die gesetzliche Vergünstigung, daß es sich um eine Entlohnung für eine be⸗ sondere, sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit handelt, die sich ihrem Unfang und ihrem Wesen nach von der übrigen, wenn auch gleichartigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen genau abgrenzen läßt und insoweit aus dem Rahmen der beruflichen Tätigkeit hinausfällt. So hat der Reichsfinanzhof die Anwendung des § 58 des Einkommensteuergesetzes nur in solchen Fällen zu⸗ gelassen, in denen z. ein einer Anwaltsgemeinschaft an⸗ gehörender Rechtsanwalt mehrere Jahre der üblichen Berufs⸗ tätigkeit entsagt hat und lediglich für einen großen Auftrag tätig geworden ist. Nach den einwandfreien Feststellungen der Vor⸗ behörden haben die Steuerpflichtigen sowohl im Jahre 1925 als auch im Jahre 1926 Einnahmen aus anderen Architektenhonoraren gehabt. Daraus ergibt sich, daß sie nicht ausschließlich für den Theaterumbau tätig gewesen sind. Diese — wenn auch künstlerisch hoch zu wertende — Tätigkeit gehört aber mit zu den Berufs⸗ arbeiten, wie sie Architekten, namentlich von besonderem Rufe, übertragen werden. Daß sie sich im Einzelfalle nur selten wieder⸗ holen und über mehrere Jahre hinziehen, liegt in der Natur der Sache, kann aber allein nicht zur Anwendung der Steuer⸗
vergünstigung des § 58 des Einkommensteuergesetzes führen.
Der Rechtsbeschwerde des Finanzamts war daher stattzugeben und die Steuerschuld entsprechend der Einspruchsentscheidung fest⸗ zusetzen. (Urteil vom 25. September 1929 VI A 8/29.) .“
III. .
Streitig ist, ob auf einen Betrag von 13 250 RM, den der Steuerpflichtige im Jahre 1927 erhalten hat, § 58 des Ein⸗ kommensteuergesetzes anzuwenden ist. Das Finanzgericht hat die Anwendbarkeit bejaht. Der Steuerpflichtige ist Prokurist der Firma C. G. m. b. H. Er hat 1927 an laufenden Bezügen 24 000 RM erhalten und außerdem die oben erwähnte Summe. Nach Feststellung des Finanzgerichts stellt diese Summe eine Entschädigung dafür dar, daß der Steuerpflichtige in den Jahren 1926 und 1927 zwecks rationellerer Ausnutzung der Maschinen⸗ anlage seiner Firma eine neue Arbeitsweise ausgearbeitet und eingeführt habe. Das Finanzgericht ist der Auffassung, daß es sich hier um eine Sondertätigkeit gehandelt habe, die der Steuer⸗ pflichtige, unabhängig von seiner sonstigen, auf Reisetätigkeit und Repräsentation sich beschränkenden Berufstätigkeit geleistet habe, und daß sich daher die Anwendung des § 58 rechtfertige.
Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. Die Frage, wann Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre er⸗ streckende Tätigkeit im Sinne des § 58 vorliegt, hat den er⸗ kennenden Senat wiederholt beschäftigt (vgl. u. a. die im Reichs⸗ steuerblatt Jahrgang 1927 S. 228, Jahrgang 1929 S. 45, 292, 308 und die in der Zeitschrift Steuer und Wirtschaft Jahrgang 1928 unter Nr. 74. 258, 431 und 570, Jahrgang 1929 unter Nr. 80 angeführten Entscheidungen). Es ist zuzugeben, daß einige dieser Entscheidungen die Auffassung des Finanzgerichts zu stützen scheinen. Jedoch ist zu berücksichtigen, daß jedes der Urteile von einem bestimmten Tatbestand ausgeht und daß auch bei ähnlich liegenden Tatbeständen doch immer noch Verschiedenheiten be⸗ stehen können, die zu einer verschiedenen rechtlichen Beurteilung führen müssen. Aber auch wenn aus der bisherigen Recht⸗ sprechung als Auffassung des Senats hervorginge, daß § 58 in Fällen, wie dem hier zu entscheidenden, anzuwenden sei, so könnte der Senat an dieser Auffassung nicht festhalten. Angesichts der großen Zahl der Fälle, in denen neuerdings Lohnempfänger die Anwendung des § 58 auf Teile ihrer Bezüge fordern, erscheint es geboten, das Anwendungsgebiet des § 58 schärfer zu umgrenzen und dadurch die Anwendung des § 58 auf die Fälle zu beschränken, für die er nach der Absicht des Gesetzes gelten soll. Voraus⸗ setzung für die Anwendung der hier in Betracht kommenden Be⸗ stimmung des § 58 ist nicht, daß die Tätigkeit, die sich über mehrere Jahre erstreckt hat, sich ihrer Art nach von der sonstigen Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen unterscheidet. Das hat die Vorinstanz mit Recht angenommen. Schon aus der bis⸗ herigen Rechtsprechung des Senats ergibt sich aber, daß eine ein⸗ heitliche Tätigkeit vorliegen muß, die sich als Sondertätigkeit von der ühlichen Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen klar abgrenzen läßt. Bei Lohnempfängern, vor allem bei höheren Angestellten, ist nun aber davon auszugehen, daß alle Dienste, die sie ihrem Arbeitgeber leisten, in den Rahmen ihrer laufenden Tätigkeit fallen. Die Tätigkeit für ihren Arbeitgeber ist etwas Einheit⸗ liches, und es geht in der Regel nicht an, eine einzelne Arbeits⸗
leistung innerhalb dieser Tätigkeit als Sondertätigkeit auszu⸗
scheiden. Auch wenn daher für eine solche Arbeitsleistung eine besondere Vergütung gewährt wird, ist § 58 nicht anwendbar. Die gewährte Vergütung ist vielmehr Arbeitslohn, der im Jahre der Zahlung der vollen Besteuerung unterliegt. Wollte man einen anderen Standpunkt einnehmen, so wäre es in das Be⸗ lieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt, durch besondere Vereinbarungen über die Art der Entlohnung des Arbeitnehmers einen Teil seiner Bezüge der regelmäßigen Besteuerung zu ent⸗ ziehen. Das kann nicht der Zweck des § 58 sein. Es mögen
besondere Ausnahmefälle vorkommen, in denen auch beim Lohn⸗
empfänger das Vorliegen von Entlohnung für eine Sonder⸗
tätigkeit anzuerkennen und daher § 58 anzuwenden ist. Jeden⸗
falls ist aber der hier zu entscheidende Fall kein solcher Ausnahme⸗
fall. Die Tätigkeit, für die der Steuerpflichtige den Betrag von 13 250 RM erhalten hat, ist vielmehr ein Teil seiner einheit⸗
lichen Arbeitstätigkeit im Dienste seines Arbeitgebers; § 58 ist
daher nicht anwendbar. Die Vorentscheidung war daher auf⸗
zuheben. (Urteil vom 9. Oktober 1929 VI A 1042/29.)
116. Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer Der Beschwerdeführer hat im Jahre 1926 seinen Arbeitern un⸗ richtigerweise nur 2 % vom Lohn einbehalten. Finanzamt und Berufungsgericht haben den Beschwerdeführer zur Nachzahlung der Lohnsteuer verurteilt. Die hiergegen gerichtete Rechts⸗ beschwerde macht geltend, daß der Arbeitgeber nur für die Ein⸗ behaltung und Abführung der einbehaltenen Lohnteile haftbar sei. Für die richtige Berechnung des Lohnabzugs und die richtige Einbehaltung sei er nicht verantwortlich. Aus § 78 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes sei nicht zu entnehmen, daß die Steuerbehörde den Arbeitgeber nach Gutdünken neben dem Arbeitnehmer in Anspruch nehmen könne. Zunächst müßte der Arbeitnehmer angefaßt werden, denn er sei Steuerschuldner, während der Arbeitgeber nur eine den gesetzlichen Vertretern im Sinne der §§ 84 ff. der Reichsabgabenordnung ähnliche Stellung habe. Nur bei schuldhafter Verletzung seiner Pflichten und nur mit Zustimmung des Landesfinanzamts könne er in Anspruch genommen werden. Weiter wird gerügt, daß das Finanzamt unter Umgehung des Instanzbevollmächtigten den Beschwerde⸗ führer selbst aufgefordert habe, denjenigen Beamten zu benennen, durch den er seinerzeit vom Finanzamt über die Höhe des vor⸗ zunehmenden Lohnabzugs falsch unterrichtet worden sei. Der Beschwerdeführer habe vergessen, diesen Beamten namhaft zu machen, und dieser Umstand sei vom Berufungsgericht zu seinen Ungunsten verwertet worden.
Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Nach der feststehenden Rechtsprechung des erkennenden Senats haftet der Beschwerde⸗ führer dem Reiche gemäß § 78 des Einkommensteuergesetzes für die Einbehaltung und Entrichtung der Lohnsteuer. Den Zwecken des Steuerabzugsverfahrens entspricht es, wenn bas Gesetz die Haftung der Arbeitgeber für die Einbehaltung und Entrichtung der Steuer in erste Linie stellt und diese Haftung für jeden Fall ausspricht (§ 78 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes). Die im § 78 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Haftung des Arbeitnehmers ist überhaupt auf die Fälle beschränkt, in denen der Arbeitslohn nicht vorschriftsmäßig gekürzt worden ist oder der Arbeitnehmer die einbehaltenen Beträge nicht vor⸗ schriftsmäßig verwendet hat und dies dem Arbeitnehmer bekannt ist, es sei denn, daß er sofort dem Finanzamt Mitteilung macht (§ 78 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes: vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs vom 2. Oktober 1929 II A 1614/29). Wie in diesem Urteil anerkannt wird, ist es allerdings auch nicht ausge⸗ schlossen, daß sich in Ausnahmefällen die Steuerbehörde zunächst an den erst in zweiter Linie haftenden Arbeitnehmer hält; so z. B. dann, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist oder die In⸗ anspruchnahme des Arbeitgebers vor dem Arbeitnehmer nach den Gesamtumständen des Falles gegen die Billigkeit verstoßen würde. So liegt aber der Fall hier nicht. Die Arbeitgeberhaftung erlischt erst mit der vorschriftsmäßigen und richtigen Abführung der ein⸗ behaltenen Steuer. Zwar haften im vorliegenden Falle nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 78 Abs. 2 Ziff. 1 auch die Arbeiter, denen der Arbeitslohn nicht vorschriftsmäßig gekürzt worden ist. Das Finanzamt hat aber den Beschwerdeführer in Anspruch ge⸗ nommen, weil die Beitreibung bei den Arbeitern erfolglos schien. Die Haftung des Arbeitgebers hat auch nicht, wie der Beschwerde⸗ führer meint, sein schuldhaftes Verhalten zur Voraussetzung, und ihre Geltendmachung ist nicht an die Genehmigung des Landes⸗ finanzamts geknüpft. Ein Verschulden des Arbeitgebers könnte lediglich bei Beurteilung der Frage, ob seine Inanspruchnahme billig erscheint, eine Rolle spielen. Mit der Haftung der gesetz⸗ lichen Vertreter juristischer Personen, die gemäß § 90 der Reichs⸗ abgabenordnung an ein Verschulden geknüpft ist, hat die Haftung des Arbeitgebers nichts Ausschlaggebendes gemein (vgl. VI A 72/28 vom 20. Juli 1929; VI A 230/28 vom 24. Januar 1929; VI A 636/28 vom 11. September 1929; VI A 538/28 vom 23. Mai 1928). (Urteil vom 2. Oktober 1929 VI X 1346/28.)
2 5 Alsleben, Saale.
1. Handelsregifter. In unser Handelsr bei der Firma August
Aken. [76205]
In unser Handelsvegaster Ab⸗ teilung A ist bei der unter Nr. 109 ein⸗ getesgenen Firma Akener Teigwaren⸗ abrik Becker, Weise und Co., Aken (Elbe), am 14. November 1929 fol⸗ gendes eingetragen worden:
Der Kaufmann Richard Becker in Regensburg ist jetzt alleiniger Inhaber den. der Firma. Die Gesellschaft ist auf⸗
elöst. Die bisherigen Mitgesellschafter Elise Becker geb. Müller und der Kaufman Otto Weise in Aken sind aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Aken (Elbe), den 25. November 1929. Amtsgericht.
von Friedrich Ernst
Otto Ernst ist der
tretungsbefugnis. Alsleben a. S., 23.
Apolda.
getragen worden: 11““
ister B Nr. 5 ist rnst G. m. b. H. zu Beesenlaublingen eingetragen die Geschäftsführer Friedrich Ernst und Otto Ernst gestorben sind. ist der Chemiker Alfred Ernst junior und an Stelle von Kaufmann Kurt Ernst, beide in Beesenlaublingen wohn⸗ haft, zu Geschäftsführern bestellt wor⸗ Ein jeder mit selbständiger Ver⸗
November 1929. Das Amtsgericht.
In unser Handelsregister A ist ein⸗
a) auf dem die Firma Sächsische Wäschefabrik Wappler & Co. in Rodewisch betreffenden Blatt 973: Die Gesellschaft ist aufgelöst. mann und Fabrikbesitzer Paul Curt d) auf ist ausges Han eschäft Blat 8 bisherigen Firma a esch getragene Richard Falk ist als ge dst. b) auf Blatt 1002 die Firma Karl . Peinert in Auerbach i. B. und als Inhaber der Karl August Peinert in Auerbach i. V. (Angegebener Geschäftszweig:
[76206]% ßA. Zu den Firmen Nrn. 618, Richard Meyer, Apolda; 988, Berge & Schöpp, Apolda; 867, Barthel & Scheibe, Apolda; 972, Reinhardt & Co., Apolda; 912, Sportmeißner, Arthur Meißner, Apolda; 866, Fritz Kürbs, Apolda; 962, Fritz Martin, Apolda: Die Firma ist erloschen. 8 B. Zu Nr. 984. Dr. Fuchs & Co., Bad Sulza: Die Gesellschaft ist auf⸗ gelöst. Der bisherige Gesellschafter Dr. Heinrich Fuchs in Bad Sulza ist alleiniger Inhaber der Firma. Apolda, den 26. November 1929. Thür. Amtsgericht. II.
daß
Petermann Kaufmann führt das
An Stelle
deren
fabrikation.) [76207] Auerpach, Vogtl. (76208]
Im hiesigen Handelsregister ist heute. eingetragen worden:
c) auf Blatt 1003 die Firma Ideal — mech. Deckenstepperei u. Woll⸗ reißerei — Rothenkirchen i. V.
Inhaber der Kaufmann Arno Find⸗ eisen in Rothenkirchen i. V. (An⸗ gegebener ge Mech. Decken⸗ stepperei und Wollreißerei.) 8 . dem die Firma b- ieden. Der deutsche Schuhgesellschaft mit be⸗ Wappler schränkter Haftung in Auerbach unter der i. V. betreffenden Blatt 969: Der ein⸗
Der Kauf⸗
rthur
ührer ausgeschieden. um Geschä führer s9 ,efna verehel. Falk in Auerbach bestellt.
e) auf dem die Firma Theodor Kohl in Auerbach betreffenden Blatt 296: Der eingetragene Friedrich Karl Kohl ist ausgeschieden. Der Kaufmann Karl⸗ Theodor Kohl in Auerbach ist Inhaber.
†) auf dem die Firma Ludwig Fischer Nachf. in Rodewisch betreffenden
Wäschefabrikant Wäsche⸗
Findeisen in und als deren
Arno