und vom k “ S. 2. . . “ 8 8 4 8 1 8 8 8 B ö r 1 enb e i 1 a g e S n] anzeiger und Preu zischen St Berliner Börse vom 3. Dezember
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wirtschaft in das Gesetz nicht einzubeziehen. (Sehr wahr! bei den Deutschnationalen.) Von beachtenswerter Seite ist beantragt worden, auch die in der Landwirtschaft tätigen Jugendlichen in das Gesetz einzubeziehen. Es wird darauf hingewiesen, daß ein so wichtiger Zweig wie die Landwirtschaft nicht außerhalb des Gesetzes stehen dürfe. (Sehr richtig! links und rechts.) Auch sachlich beständen keine Bedenken, da die allgemeinen Vorschriften, die doch nur ein Mindestmaß des Erforderlichen darstellen, ohne weiteres auf die Landwirtschaft anwendbar seien, im übrigen den paritätischen Ausschüssen bei den Landwirtschaftskammern in der Durchführung des Gesetzes weitester Spielraum gelassen werde. Die Reichsregierung ist der Ansicht, daß die Verhältnisse der Landwirtschaft doch anders geartet sind als in den übrigen Be⸗ rufen und Berufsgruppen. Die Reichsregierung bestreitet aber nicht, daß auch die berufliche Ausbildung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft baldigst geregelt werden muß. Sie hat die Absicht, für die Landwirtschaft ein Sondergesetz vorzulegen. Ich bitte jedoch, im Einvernehmen insbesondere auch mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister, die Beratung des vorliegenden Ent⸗ wurfs nicht von der Vorlage dieses Sondergesetzes für die Land⸗ 1 wirtschaft abhängig zu machen. (Abgeordneter Behrens: Hört, hört!) — Ich weiß nicht, was da Hört, hört! zu rufen ist, Herr Behrens! Wenn Ihnen die Regierung sagt: wir haben die Ab⸗ sicht, ein Sondergesetz vorzulegen, und die Vorarbeiten sind schon gemacht, dann frage ich mich: müssen wir dann warten, bis alles b restlos erledigt ist? Der Entwurf wird vorgelegt werden, und wir sind der Meinung, daß das, was spruchreif ist, nun auch schon der endgültigen Verabschiedung nahegebracht werden kann. 8— Die Ausnahme für die Arbeitsverhältnisse zwischen Jugend⸗ lichen und ihren Eltern rechtfertigt sich daraus, daß diese Arbeits⸗ verhältnisse zumeist familienrechtlicher Natur sind. Die Lehr⸗ verhältnisse zwischen Jugendlichen und ihren Eltern konnten allerdings nicht grundsätzlich ausgenommen werden, weil sie in erheblichem Umfange auch die Interessen der engeren Berufs⸗ genossen wie auch die Interessen der Allgemeinheit berühren. Aus den allgemeinen Vorschriften des zweiten Abschnitts möchte ich die Befugnisse der Reichsregierung und der Länder⸗ regierungen erwähnen, Lehrlingshöchstzahlen festzusetzen. (Sehr gut! bei der Wirtschaftspartei.) Die Vorschrift ist der Gewerbe⸗ ordnung entnommen. Die Erfahrungen aus der Entwicklung des Arbeitsmarkts in letzter Zeit lassen es erforderlich erscheinen, die Vorschrift beizubehalten. Wichtig ist auch die Bestimmung des § 12 Abs. 2, die ver⸗ bietet, den Jugendlichen Lohnabzüge für die Arbeitszeit zu machen, die er durch den Schulbesuch einschließlich der Zeit für den Schul⸗ weg versäumt. Diese Vorschrift wird eine Fülle von Streitig⸗ keiten beseitigen und einen geregelten Besuch der Berufsschule sichern. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Frage, ob und inwieweit die Berufsschulstunden auf die Arbeitszeit an⸗ zurechnen sind, ist in dem Entwurf des Ihnen ja auch schon vor⸗ liegenden Arbeitsschutzgesetzes geregelt. .
Der dritte Abschnitt dieses Entwurfs enthält zunächst den wichtigsten Grundgedanken: Eine ordnungsmäßige Berufsaus⸗ bildung, die den Absichten des Gesetzes und den Bedürfnissen der Wirtschaft entspricht, kann nur in Betrieben erfolgen, die von vornherein nach Art und Umfang als Lehrbetriebe geeignet sind und deren Inhaber selbst die Reife und die berufliche Befähigung besitzen, die unerläßlich sind, wenn junge Menschen zu brauch⸗ baren Facharbeitern und Berufsgenossen herangebildet werden sollen. Der Entwurf sieht zwar von einer förmlichen An⸗ erkennung der Lehrbetriebe ab, die den Kammern eine schwierige und gerade in der Uebergangszeit kaum durchführbare Arbeit auf⸗ erlegt hätte. Er verpflichtet aber die Kammern, den Betrieben die Beschäftigung von Lehrlingen zu untersagen, die sachlich oder nach der Bersönlichkeit des Inhabers zur Ausbildung Jugendlicher nicht geeignet sind. (Sehr gut! bei der Wirtschaftspartei.) Diese Vorschriften liegen im wohlverstandenen Interesse jeder einzelnen Berufsgruppe. Für das Handwerk verbleibt es bei dem so⸗ genannten kleinen Befähigungsnachweis, d. h. dem Nachweis der Befähigung zur Anleitung von Lehrlingen durch Ablegen der Meisterprüfung.
Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat, der während anderthalb Jahren auch mit diesem Gesetzentwurf befaßt worden ist, hat bei den Beratungen dieses Abschnitts den Wunsch geäußert, der Begriff des Lehrlings möge schon im Gesetz festgelegt werden. Die Reichsregierung hat geglaubt, diesem Wunsch nicht ent⸗ sprechen zu sollen, und sie hat dabei auch die Zustimmung des Reichsrats gefunden. Schon die Novellen zur Gewerbeordnung
anderen Berufskreise empfinden diesen Mangel vielfach als unfähig. Das Haus nimmt diese Mitteilung mit großer Zurücksetzung und erstreben die gleichen Rechte. Erfreuliche An⸗ Heiterkeit auf.
sätze zu einem geordneten Lehrlings⸗ und Prüfungswesen finden In einer wenige Minuten später anberaumten neuen wir denn auch bereits im Handel und in der Industrie. Be⸗ Sitzung steht die erste Beratung der Novelle zum sonders die Industrie hat sich in letzter Zeit recht lebhaft mit Lichtspielgesetz auf der Tagesordnung. Es handelt dieser Frage beschäftigt, und sie ist zum Teil dazu übergegangen, v S2 ku.2 Neufassung 8 g-* vf Ln⸗ eigene Prüfungseinrichtungen zu chaffen. Nach dem vorliegenden bon Filmen, wobei ders de egri e
Entwurf sind auch in Zukunft L 82 X“ zur Schundfilmes genauer umschrieben wird. Im Inland ver⸗ 88 85
botene Filme sollen künftig trotzdem im Ausland verbreitet festgestellte Kurse 8 8 R118. un 25 * o. Ausg. 17
Abhaltung von Prüfungen verpflichtet, dem geltenden Recht ent⸗ werden können, wenn eine Gefährdung des deutschen An⸗ do do Ausg. 16 A. 2 1 Franc, 1 Lira, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 RM. 1 österr.
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enn.; Ser. 2, unk. b. 3010 do. do. Ser. 3. ur.31110 do. do. Ser. 4, uk. 30/ 10 do. do. S. 5u. 6, uk. 30 8 do. do. S. 12, uk. 32 8 do. do. S. 18. uf. 33 2 do. do. S. 15, uk. 34 do. do. Ser.7, uL.22
c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.
Kur⸗ u. Neumärk. Kred⸗Inst. GPf. R1 do. (Absind.⸗Pfdbr) do. ritterschaftliche Darl.⸗K. Schuldv. —₰ do. do. S. 2. o.
d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung. Emschergenossensch.ü A. 6 R.A 26, tg. 31 8 do. do. A.69ℳ.B 27, tg3 2 6 Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. 5. rz. 278 do. Reichsm.⸗A. A. 5 Feing., rz. 29 do. Gold A. 7, rz. 31 do. do. Ag. 8. rz. 30 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf.
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GothaGrundkr.⸗Bk. Gold⸗K. 24, uk. 31 117 do. do. do. 25, uk. 34 1.1.7 do. do. do. 29, uk. 35 1.1.7 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. w, uk. 33 1.1.7 ,3 do. do. E. G, uk. 33 1.1.7 6 do. do. E. H, uk. 34 1.1.7 6 do. do. E. A, uk. 28 1.10 —,— do. do. Em. B, ab
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schaft G. Pf. R. 4,30 1.1.7 do. do. R. 5, tg. 30 1.1.7 do. do. R. 7, tg. 31 do. do. R. 3, 6, 10,
tilgb. 29, 31 u. 32 do. do. R. 9, tg. 32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. R. 18, tg. 33. do. do. R. 19, tg. 33 do. do. R20,21, tg. 34 do. do. R. 22, tg. 34 do. do. R. 23, tg. 35 do. do. R. gu. 11, tg. 32 do. do. R. 2u. 12, tg. 32 1.1.7 80 G do. do. R. 1 u. 13, tg. 32 1.1.7 6
Ohne Zinsberechnung.
4 Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1.0]⁷ —,.—
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1.1.7 93,25 G 1.1.7 93 G 1.1.7 96 G 1.4.10/92 G 1.4.10 92.25 G 1.4.10 93,5 G
1.3.9 89 G 1.4.10189 G
— ür n Bei ee- 4. 8 ’— 1 Kr. ung oder tschech. W. = 0,85 N.IMN. 7 Gld. südd. W.] ꝗRan⸗A. A. 14, ig. 26 — und die Voraussetzungen dafür für gegeben erachten. Bei der Forderung des Reichsags von 1922 erfüllt: eine scharfe Waffe —n50% -1 g-8,eS-25 9. 1 MarkBanco] do. A. 15 Feing., 19.27 do. do. S. 11, uf 22 : do. do. S. 10, 6 do. do. Ser. 9, do. do. Ag. 4, rz. 26 † do. do. Reihe A 2½; 1 Dollar = 4.20 RM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM.] do. Gold, A. 20, tg. 82 Abg. Maslowski (Komm.): Der Republik ist es vor⸗ keine neuen Behörden schaffen. Er knüpft vielmehr an Be⸗ do. do. Ser. 4, uf.33 Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ 28 (Feing.), tg. 33, 34 und Körperschaften. Landwtsch. Kreditv. at sich nicht gesenkt. In Wirklichkeit richtet sich die Zensu lieferbar sind - hat sich nicht ges J rklichkeit richtet sich die Zensur auch Goldschuldv.28, 1z.232 als vor dem 1. Janwar tols ausgegeben anzusehen. eufihezpbten paritätischen Selbstverwaltung auf der Grundlage der Gleich⸗ Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten] BSchatzanweis., rz.110, BraunschwStaatsbt EEEp.“ 8 do. do 1928.1. 1934 sationen die Säle für Filmvorführungen ab. Die Zensur richtet Spalte beigefligten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ Ohne Zinsbere R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. do. 2 do. do. 1928, rz. 1931 müssen sie für die Aufgaben auf diesem Gebiete durch paritätische f s h p sch PAl. Die Notierungen für Telegraphtsche Aus⸗ Osppreußen Prov. Ani⸗ do. do. R. 28, tg. 35 do. do. Ausg. 1 Anteilsch. 3. 40Lig.⸗ Diese Ausschüsse sind mit den gesetzlichen Beru svertretungen nicht der Provokateur als Zensor! Solange der Film G eenstand der esinden sich sortlaufend unter „Handel und Gewerbe“] do. Ablös. Auslos⸗ Sch. do. do.R. 17,u1k. b.32 do. neuldsch. fKlngdb Hannov. Hyp.⸗Bk. f. wärtsgesetz schlimmster Sorte. Es trägt den Todeskeim in die - 192erde. Iersvaliche. später ₰ Eralesen Anleihe⸗ Hess. Ldbk. Gold Hyp. do. do. unk. 1930 1 . . e 1 gesamte deutsche Filmindustrie hinein. Dann sollte man lieber „vrerichtiggeftellte Notierungen werden Schleswig⸗Holst. Prov⸗ do. do R.S u. 9,19.33 1 4 B Berufsvertretung ist verpflichtet, die Beschlüsse des paritätischen . 9 vwe, do. do. Ausg. 1—2 Stimmenmehrheit. Bei besonders wichtigen Entscheidungen sollen Abg. Schreck⸗Biejefeld (Soz.): Nicht auf den Nutzen einer vfrhn, , Fomband e. Daanmtg e womvan vh. leinschr . Ahlgsungsschund sin s den nelosana0ed.] d0,e gd. Schunde ,; d0 ba . 5, un 8 b. staatl. Krd. A. do. do. Em. 2... do. Gldc. R. 1, uk. 30 8 3 88 2 r EE“ Mit Zinsberechnung. Form und Inhalt des Lehrvertrages und über die Errichtung von heiten, die wir der Polizei geben, diese günstige Entwicklung . do. S. 5, rz. 33 Anteilsch. z. 5 % Liq.⸗ Deutsche Hup.⸗Bank b Fil Schutzgebietsauleihe u. Rentenbriefe. 8 erst durch die Sozialdemokraten und Gewerkschaften ermöglicht c) Stadtanleihen. eAee Gesetzes von den gesetzlichen Berufsvertretungen getragen do. da. Ausg. 1927 S. 38, uf. 5. 34 dieses Gesetzes ist von den verschiedensten Seiten mit Recht ge⸗ 2. 12. [Augsbg. RM⸗A. 26, üinessn I“ .38. ur. b. 31 1.5.11 —— des Gesetzes auch dadurch gesichert, daß die gesetzliche Berufs⸗ 7 do Reichs A.29 nisa 1.17 g9b . do. R. 5, tg. 32 ments, wenn es zum Film nicht von Zeit zu Zeit im Sinne Gld. Kom. S. 65, uk.32 (i) abr d2 ag har do. do. 1924, tg. 25 1.1 773,6 b do Kom.e 15,38 geben und insoweit Bücher 8 1 8 - 8b 5 — 15 % Kur⸗ u. Neumärlische —— t ge insoweit Bücher, Akten usw. vorzulegen gleich, der nicht auf Kosten des geistigen vollzogen werden darf. 6 5 Preuß. Staats⸗Aur. VonnRM⸗e6,rz81 — 85e Spp. 9.0,M.1 tg.82 1.4.10 88 G 6 ö J.F., rz. 100, f. 20,1,81]1 20.1.7 7,5 B 97,5b Anl. 26 N, 15b. 81 do. do. 3 ½ bis Ser. 25 (1.1.7) † —,— do. do. R. 2, tg. 32 — 1,2e ’ Unsere Einstellung zum Film ist eine betont volksbildnerische 15. 102, fällig 20.1. 330⁄ 20.1.7 97 G 97 G do. do do. R.Z, r3.34 allein und ausschließlich Sache der Berufe ist. An der Berufs⸗ 1 ¹ m. Deckungsbesch. b. 31.12.17, ² ausgest. 5. 31.12. 17.] do. do. Em. 10, rz. 33 ledi - — 6 % Bayern Staat RM⸗ anw. 28, fällig 31 ——— v. Lipp. Landessp. u. L. 4 ½ 1.1.7† —,— Standpunkt der Zensur bn beschäftigen. Man muß vielmehr im beteiligter Kreise vorzusehen. Dabei ist selbstverständlich nur so do. do. 26 7.2, ul.52 — 89 a. — do. do. E.38, uk. b. 338 GM⸗Anl. 28, uk. 1.8.380 1.8.9 86,5 b G 5 b G do. do. m. S. Au.B)s 8 8 do. do. Emn. 14, rz. 35 von der Genehmigung durch die obersten Landesbehörden ab⸗ bemerkt worden, was an äußerer Macht uns genommen sei, solle valner genat Fmn. Düsgeldorf Nme⸗A. Pf.-erk.PsbelSa. g. 31 7 ⅛ do. 8 Kassel LEdtr. GPf. 1,1930 A. 3, 32, 8 b . b 5 do. do. 1928, uk. 1. 10. 33 84,3 G 88 Pf 1420 Es A. 3, 32, 3b, uk. 30 wesens, der Jugendämter, der Jugendpflege usw. zu den Staatssch. rz. 1.3. 31 1.8.9 Frankfurt a. Main kdb. 32 wägung geltend macht, sondern auch außenpolitisch mit starker 75 do: do.R.2 fäll. 1.7.30% 1.7 hat. Die baldige Verabschiedung des Gesetzentwurfs, an dem seit Gelsenkirchen⸗Buer V Nassau. Landesbank 6 8 96 Dtsch. Reichspoft von 1928, uk. 33 86,75 G do. do. do. S. 6 u. 7, rz. 34 „ „ . . 2 8 . 1 8 a „vF 4 9 8 1. 1 vhd - ⸗G . * endgültige Verabschiedung nicht etwa hinauszuziehen, bis auch der Abg. Thusnelda Lang⸗Brumann (Bayr. Vp.): Was 484do-Lia⸗Goldrentbr 1.4.10 srl. ¹o4 JfIl.49 6 11.10 g2 88 Kiel RM⸗Anl. v. 26, Buchst. A, rz. 100, uk. 31
sprechend. Die übrigen gesetzlichen Berufsvertretungen sollen das sehens dadurch nicht zu befürchten ist. Gulden (Gold) = 2,00 Rk. 1 Gld. österr. W. = 1,70 NM. olst. Prov. Prüfung weiblicher Lehrlinge sollen Frauen als Beisitzer an den gegen S tz und Schund zu geben? Der —₰ wirkt in = 1,50 RM. 1 skand. Krone = 1,125 RM. 1 Schilling, do. Gld⸗A. A. 16,tg.32 Prüfungsausschüssen beteiligt werden weitestem Maße verderbend und auflösend auf unsere Sitten. Er ê 92, n. 8- mnbei 8 W” E 8 unterstützt namentlich den Kampf gegen die Einehe. Da genügt —2 E,öBg RMR. A. 19 (Mobilis.⸗Pf Ich komme nun zu einer der wichtigsten Fragen: Wie soll “ 88 deea 188.F. e. 1 Shanghat⸗Tael = 2,50 NM. 1 Dinar = 3,40 RM.] do. RM, A. 21 V, tg. 33 Pfandbriefe und Schuldverschreib. 0. do. Lig Pf. o⸗ o. 3 8 8 8 — 4— — 18, tg.⸗ Anteilsch. z. 5 % Lig.⸗ behalten geblieben, ein Zensurgesetz gegen den Film zu schaffen, 1- hen 2.8, 0 Rar. 4 Zloty. 4 Banziger Gulden, do Gld.A- 13,1920 a do do. eretu 8 8 1 5 . 8 2 2 4 1 rges 2. mu 9 Sn2 2 2 er. 5, uf. 33 sechendes an. Er wil die bestehenden gesezlichen Berufsver⸗ Feibenroh genmeüich Cchs reeeote ieeeeneee ehae 2i. ung .vnen eccn echecfar Ee e lan eseeheen E tretungen zu Trägern des Verfahrens machen und die Durch⸗ gar nicht gegen Schmutz und Schund, fondern gegen den politischen Das hinter einem Wertpavter befindliche Zeichen“ do. Schaßanweison, 2 Hann. “ ; bedeutet, d greisf UI n⸗ ; 86 3 deo. do. do. Ser. 1 B. GPf. 25, rz31 Propagandafilm. Der Auftauf der Emelka durch die Reichs⸗ PeGI Breisfeßtellung gege “ 1. 6. 35 a) SArs der Länder. do. (Abfind.⸗Pfbr. enevzresan berechtigung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern anvertrauen kapitalisti b f 8 8 wüSg⸗ n. apitalistische Ufa wie Gmelka treiben den proletarischen Organi⸗ iffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten fällig 1. 5.33]0 5 Da die Handels⸗ und Handwerkskammern nicht paritätisch besetzt 8 etzefcace vr ögne 18 *Q . 8 do. do.1929. 13.1935 . Teü 8 ; kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ 1— sich nur gegen proletarische Filme. Aber selbst erlaubte Filme e-g — b8 ‚ do. do. R. 16, tg. 29 do. (Abfind.⸗Pfdbr) do. do. 1927, rz. 1931 können von der Polizei wegen Störung 2 Ruhe und Oröͤnung ergehnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Oberhessen Prov.⸗Anl.⸗ do. do. R. 20, tg. 33 Vonme 1dsch W. Pibr do. do. 1925 (Lia.⸗ 2 8 üsse 3 8 2 8 9 2 ängz 7 8 f c 1 Ausschüsse aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern ergänzt werden. sogar verboten werden, wenn sie zu Gegenkundgebungen führen: zahlung sowie für Ausländische Vanknoten, Auslosungsscheine⸗. do. do. R. 19. tg. 33 do. do. (Absindpfbr.) G. Pf. d.Braunschw. ;2r29. 8 . ¹ b X 8 Etwat 8 tigen Pommern Provinz⸗Anl⸗ do. Kom. do. R15 uk29 G. Pf. (Abfindpfbr.) eken lose —— oder stehen gar als besondere Neben⸗ kepiacsg , rene . z⸗ Schund und Schmutz sein. Eeeen. be Auslosgssch Gru,p.. 2 do. do. do. R. 21, uf. 33 vr.büncf 1een beeeEn. Hann einrichtungen neben den Kammern, sondern sind vollwertige 11““ g yp. B. „ut0 1. Auslosungsscheine N Pfb. R. 1,2 u. 7, tg. 32 do. do. Ausg. 1—2 ; . möglichst bald S b 8 ls 2¹ do. do. do, uk b. 28 w die ganze Filmproduktion verbieten. Ich hoffe, daß der Ausschuß 8,I,n22. I.. murszette Anr.⸗Auslosungesc.: do. do. R. 10, 19. 34 do. do. Liqu⸗Psb. er Ausschusses durchzuführen. Die Ausschüsse entscheiden mit diese neuen Härten beseitigt und dem Film das Leben läßt, aber Westfalen Provinz⸗Anl⸗ do. do.R. 3,4,6,1g. 82 ohne Ant.⸗Sch. Dtsch. Beno.⸗Hyp.⸗ 5 ga„far In 5 ; 4 8 - 3 5 en 8 . dan 7. einschl. Ablösungsschuld (in c des Auslosungsw.). BReihe 2, ig. 32 Schlel. Ldsch. G.⸗Pf. do. do. R. 6, uk. 34 die Beschlüsse der Mehrheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern BIndustrie kommt es an, sondern auf die Erfüllung der Erziehungs⸗ SI vöeg 3 do. do.de. R.1, g. 32 do. do. Em.L, ur3 do. da. R. 3. uk.82 bedürfen. Dahin gehören Anordnungen über die Festsetzung der aufgaben. Der Film ist jedoch zu einem wesentlichen Erziehungs⸗ 1. 18. Gold 1925 uk. 30 do. do. Em. 1.. do. do. R. 2, uk. 31 8 6 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. (Lig.⸗Pf.) do. do. R. 3, uk. 32 2 2. en 8 . 2 Berufs⸗ und ges. Die d “ unterbrechen. Herr D. Mumm sollte sich einmal von Hugen⸗ Deutsche feftverzinsliche Werte aAIII Berufs⸗ un Fachschulen. ie lufnahme dieser Vorschrift dürfte berg einen Film „Geld und Moral“ vorführen lassen. Die do. do. S.1 u. 3, 3.80 G. Pf.d Schtes Lsch. Gl8.f S 2p,uraa die Bedenken gegen die umstrittene Bestimmung des § 76 gegen⸗ do. do. GM (Liqu.) Schiw. Holst.lsch. G. 1 — S. 27, uk. b. 29 88 8 o. do. o. S 28-29, uk. b.31 worden ist. werden 2* Ausschuß versuchen, diesem Gesetz⸗ — — “ Mit Zinsberechnung. Preuß. Ld. Pfdbr. A. 8 8 entwurf die Giftzähne auszubrechen. Heutiger Voriger Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 do. do. .19 S. 37, uk. b. werden sollen. Denn abgesehen von der Errichtung von Schulen 1 ftzäh 89588G 2er,goriger anenburg (Thür) 1410 84285 do. . dagnch 1en . E2 können durch die Beschlüsse der Ausschüsse kaum nennenswerte b g 8 8 b ’ 3 6 % Dt. Wertbest. Anl. ; U . do. R. 13, tg. 34 do. 9 fordert worden. Bereits 1922 hat die Zentrumsfraktion diese 10.1090Ten n nten ö 28 G Jv0 u11“. do. R. 15, tg. 34 Westf. Ldsch. G.⸗Pfd. 1. . S. 32 b. 26 u. 29 Revision verlangt, die endgültig und im Grunde genommen sehr 1 Kö.A 2½ (Lig. Pf.) c. Antsch. 1 8 2 1. u. 2. Ausg., tg. 31 1.6.12 [81 eb G v bo. ’ vertretung verpflichtet ist, den Mitgliedern des Ausschusses auf 8 82*q E. 72. b0 vo. dene-.g in 8 50 deren Wunsch jederzeit Auskunft über die laufenden Geschäfte einer sorgsam aufzurichtenden Bilanz Stellung nehmen würde. Reick u 8 5 1AAXAXA“ 8 da. S..ur.33 Die deutsche Filmproduktion ist für uns sowohl Kulturbegriff 1 do. Schatzanw. 28,183 1.4.10 90,25 b G 1 . “ . do. er. 8 ff 32 596 ; . do. do. R. 14tg. 34 E., 8 32 5ℳ6 100 GMauslis 1.12 87,25 G 7,25 G Bochum Gold⸗A. 29, 1.17 879 87b 2 do do.R.1319,34 d 4+. 74,3 ½, 3 Kur⸗u. Neum. K.⸗Obl. N1 Bii aller Anerkennung der Notwendigkeit möglichst freier (Sehr richtig!) Die Lage der deutschen Produ tion ist zur Zeit 1929,auslosb. zu 110 12.8 91,46 H1,4b G do. do. 29. rz. 84 Thür. Staat Schld. E 25 n Selbstverwaltung der Beteiligten konnte die Regierung jedoch schwer. Bei vielen Kulturstaaten ist die Lehrfilmindustrie ge⸗ 1“ WürttWohngskred. . 1 G tr? Breslau nee. Anl. K I.1gàà Holstein b ann. do. Kom. R. 8, tg. 34 — 1 1— 1 ae. — 1928 1, Idb. 38 dn do. Schuldv.26,*82 ·4,3 esipr. rittersch. 1.113 3,35 b 8 noscht . Wir werden ehrlich darum ringen, daß große Kulturvprinzipien Tg. oe ha4 cns 1ab bdb u8 a.,99.-3 N—— 8.9. 2 betresneriange 126 2880 vrgf Phens:—a⸗ ausbildung sind in erheblichem Maße auch der Staat und die im Film praktisch werden. Es wäre aber eine vormärzliche Ein⸗ An⸗ — n bn eungsbesch. 1 b Allgemeinheit interessiert. Es war deshalb sowohl die Mit⸗ Anl. 27.10b. ab 1.9.34] 1.3.9 7825b G 76,25 b G Dresden Rem⸗Anl. do. do. unl. 2674 1.1.7 —,— 1131“ “ be. zaEns 3a: . 8ee. 8 . 8 8 % B. . — “ Sta 1 . o. do. Em. 15, Film das Erziehungsproblem eines gesamten Volks erblicken. So⸗ 8 Lnerhegt aczscas 1.3.9 96 b G 96,3 8 18 1ene z2 8 eh. Isen 5vö 1218988 ä13 üsf 1 lange es ein Volksgewissen gibt, wird der Volksstaat darauf 5 % do. do., 1z. 1. 6. 380 1.5.12 92,5e b G 92.50b G Fg E1“ weit gegangen worden, daß der Grundsatz der Se tverwaltung do. do. 1928, tg. 35 8 1 .Em. 2, rz. b 1 B ; ; 6 voifar 2. . 1 do. Schatzanw., s. 33 2,— b) Landesbanken, Provinzial⸗ 8 11. do. Em. 11 (Liq⸗Pf) und der Selbstverantwortung der Beteiligten gewahrt blieb. Der nicht weggeschlagen werden. (Beifall im Zentrum.) Wir werden 6 ⅛ do. do. 29, uk. 1.4.34] 14.10 86,25 b 45 8 nisbchencRas. 82288 kommunale Giroverbände.] d0 do.⸗— 4 ohne dnc 2ch mit schärfstem Wollen darauf halten, daß unsere Jugend an 8 ⅛ Hessen Staat RM⸗ 1928, uk. 83 888,5 e z0 E 4 14 do. do. Em. 16, rz. 35 “ — ’ 1 1 9 Aul. 28, unk. 1. 10.33] 1.4.10 89,25 eb B 89,25 G 1926, uk. 32 —,— 8...E.2088,8 88— do. do. Em. 6, — hängig. Er bestimmt ferner, daß Vertreter der höheren Ver⸗ durch inneren Anstieg ersetzt werden. Dann darf dieser Anstieg 88, Meclibg.⸗Schwer⸗ Eisenach Rae⸗Anl. 8 “ — Befennee.1 8 inn do. do E. 9, uk. b.33 waltungsbehörde, der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und aber nicht vor der Filmfrage Halt machen. In den Klagen der .e A. 28, ur. 1.9.38 1.85.9 1926, unk. 1981] 2816 Berl. Goldstadtschbr. 10 1.4.10 1 8 Industrie vermißt man den Appell an die geistig⸗sittlichen Mächte. 8 9 enn (zun - . 8 8 12. do. 26, uk. 31.12.31 e7 8 —— 8 — 31 8 Filmindustrie in den Reichstag bringen wollen, vergessen Sie ,— — Emden G. A.26,*3.31 16. —— 1“ Sitzungen der paritätischen Ausschüsse zugezogen werden sollen. nicht, gleichzeitig und mit klugem Bedacht die kulturelle Seite des EE14““ 1“ .R. 4, 1db. Soweit die Grundgedanken des Entwurfs. Die Reichs⸗ Films zu würdigen. (Beifall im Zentrum.) Ein Fortschritt 8 % do. Staatssch. R. 4 1 bdb. 22 regierung hat es dankbar begrüßt, daß das Hohe Haus die erste 1“ 98 2.na9, 8 1 R. 8. i 82 1 8 8 8 7 % Thür. S b Fold⸗ . o. do. Kom. R. 1, Feonung auf die 7 8 “ hinweist. .“ vrgH ir begrüßen es, daß der Direktor des eltlehrfilm⸗Instituts in 1 7 ⁄¼ do. RM⸗A 27 u. . ; : . . B .3: Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 vielen Jahren gearbeitet worden ist, erscheint der Regierung sehr Fragen der Ffamprobuktion ernfte iete eice lhen Wir uns⸗ V V “ A . 88,25b “ 8 ü it di 8 iti Fragen Fun EEö ‚ 8 6 4 7 v. 26,1db. 4b61.5.32 — — G do. do. A. 11 rz.100, utg⸗ erwünscht, damit die Mängel des geltenden Rechts bald beseitigt dieses internationalen Lobes würdig zeigen, indem wir die Selbst⸗ Rheen abeseeen 1.10 97,25 b B 67,5 werden. Um diese Mängel dort zu beseitigen, wo sie schon heute besinnung auf die ethischen Grundkräfte einbauen. (Lebh. Bei⸗ ven ent Ferdangsrr E— daaendee ggg ene Anl. v. 28, ut. 33 Obe richl.Prv. Bk. G. Pf. Kassel RM⸗Anl. 26, R. 1, rz. 100, uk. 31 8 3 * b 8 1 Pes⸗ ; 8 8 zus ist Ohne Zinsberechnung. Gesetzentwurf über die Berufsausbildung in der Landwirtschaft 29s 8 t sb 2 “ — azl Ot. Unt⸗Auslosungssch.⸗ in z eeen m b0 vorliegt. Es ist heute möglich, diesen Gesetzentwurf baldigst zu Filme sind immer geeignet, das deutsche Ansehen im Ausland Disch. Anl.⸗Ablbsgsschund verabschieden, im Interesse sowohl der Jugend, die lernen will,
Recht erhalten, Prüfungen zu veranstalten, wenn sie es für nützlich Abg. D. Mumm (D. Nat.): Ist in diesem Entwurf die 8 8 (Gold) = 4,00 RM. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM.] do. RM. A. 19, tg. 32 n dieser Entwurf nicht. 82 das Gesetz durchgeführt werden? Der Entwurf will und darf 2 1 do. do. 8. S. 1, ut.31 — 0,80 MN 1 Pengö ungar W. = 0,75 NM. do. Verband RM⸗A. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten 6. Be deEtr Ldsch. demokrat Heinrich Schulz verantworten. as Niveau der Filme sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien ate N Kasseler Bezirksverbd. sind nach den von Instituten gemachten Mitteil. Lausitz. GdpfdbrEX do. do. Ser. 3, uk. 32 führung des Gesetzes in möglichst weitem Umfange der regierung bedeutet eine Verstärkung dieser Zensur. Die Wiesbab Befirtsverb. Ostor. ldsch. Gd.⸗P. do. 1927, rz.1932 find, sondern nur aus Vertretern der Unternehmer bestehen, 8 1 2 Geschäftsjahrs. Auslosungsscheine †.t 88 1 8 — verboten werden: der Polizist als oberster Zensor! Filme können — “ EE ö Dieses Gesetz ist ein Rück⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ do. Gruppe 2* N do. do. do. R. 18, uk. 32 Gold⸗Pfandbr... 8 8 5 9 richtigt f do. do. do., unk. 31 Organe der gesetzlichen Berufsvertretungen. Die gesetzliche auch die Kultur fördert. Bankdiskont. Auslosungsscheine.] do. —,— do. do. do. R. 5, tg. 32 Antsch.3.57Lig. GPf. Bk. G. Pf. R. 1, n. 27 zet m ist u ein Parisab Pragz. Schweiz 8. Stockholr zx. Wien 8. b) Kreisanleihen. 1“ A8 ... do. e. 9,0, Urk 82 Höchstzahl von Lehrlingen, über die Dauer der Lehrzeit, über mittel geworden. Da dürfen wir nicht durch Machtvollkommen⸗ do. S. 4, rz. 91 ohne Ant.⸗Sch. 1 1 1 1 . Anleihen des Reichs, der Länder, do. do. 24gr., rz. ab 248 1.1.7 79 6 Bolschewiken vergessen, daß ihnen die Ferfücfeung ihrer Filme ,E standslos machen, nach der die Kosten der Durchführung des erk 0 1e 0 Sezurs do. do. Ausg. 1026 S. 34, uk. b. 38 Abg. 1 1 reit r.) ie Nachprüf 8 Kur * do. R. 4, tg. 30 Abg. Prof. Dr. Schreiber (Zentr.): Die Nachprüfung Gold⸗A. 18b. ab 37 V - EE8696 Kosten entstehen. Schließlich ist die paritäti e Durchführun .d e as chließlich is p sch chführung vmmen 9h do. 10-19095 82 1½ —, EIEI“ . do. R.17, tg. 35 ö runs liegt. Es wäre eine Schwäche des deutschen Parl — spät vor uns liegt. Es wäre eine Schwäche des deutschen Parla 069. Z8090eveheneng. Deutsche Hyp.⸗Bank 28 do. Reichssch. „2 1. do. R. ³, ig. 30 des Ausschusses, über die Durchführung seiner Beschlüsse zu ükt 1 1 1 F (gek. 1.10. 28, 1. 4. 24) sses, vführung e wie auch Wirtschaftsbegriff. Wir streben nach einem inneren Aus v Kap.⸗Exkr⸗tente⸗ 8 934 Desch. wohatatten. v fällig 1.1.1 . do. do. N.6,tg. 32 1 1.3.9 (90 8 808G 7 ½ do. Staatsschatz Braunschweig. RM⸗ bis Ser. 22, 26 — 88 (versch.) † —,— 1 . ezer . Deutschl. 8 b balich. — G. Hyp. Pf.R. 2, rz. 32 nicht verkennen, daß die Berufsausbildung des Nachwuchses nicht fördert worden. Nur in Deutschland war das nicht möglich. 7 ⅝ do. do. II. Folge en do. 1928 11, 1db. 34 *4, 3¾, 8 Westpr. neulandsch. ¹]† 5,68 6 5,55 G 8 8 2b rrälre Anl. 27 unk 1. 2. 392 1.2.3 73 b 9 9 b G tmund Schatz⸗ Lipp. Landesbk. 1—9 stellung, sich mit Filmfragen lediglich und ausschließlich vom a wirkung des Staates wie sonstiger am Wohl der Jugend — do. do. 26 R. 1, uk. 31 —— do. do. unk. 3114] do. —,— ““ do. do. Em. 7, rz. 32 halten müssen, daß der Volksgemeinschaft die ethischen Stützen 6 —% Braunschw. Siaat EE Duisburg RM⸗A. 8 . 5 8 3 8 . do. Gld⸗H. E. 4, rz80 Entwurf macht die Durchführung einer Reihe von Beschlüssen einem ethischen Aufstieg teilnimmt. Rach dem Krieg ist vielfah 8—,nl. 29, unt. 1. 1.30 1.1.7 398,58 Se,5ebp do. 1926, uk. 32 76,3 Hann, Landeskrd Gpf Anteilschz zain d. 4 tg. 35 Mp. S 6 % do. do. 29, ut. 1.1.40 1.4.7 Elberfeld RM⸗Anl. do. do. t b Gothaczrundkr. GPf 9 1 8 5 8 F 8 S 2 2 2 2 „ . 8* ö 26, t . ab 27 4. 3 do. do. 26 11. S.1,2 1.4.10 . Arbeitslosenversicherung, des beruflichen und allgemeinen Schul “ Sie (zum Abg. Siegfried) zugkräftige Argumente für die 1 78 wienne28, 1,ab 87 14410 Ausg. 19, tilgb. 32 . 81,1 G R. 4, kdb. 31 dieses Entwurfs ist es, daß er sich nicht durch innenpolitische Er⸗ v. 29 N, fäll. 1. 6. 32] 1.6.12 Lesung des Entwurfs bereits heute auf die Tagesordnung gesetzt 1nes nbes 1u do. do. do. R. g, 18b.33 Rom seinen Dank an Deutschland ausgesprochen hat, daß es in Lit. B. sallig 1.1.821 11. Görlitz RM⸗Anl. do. do. G. K. S. 5, rz. 38 beseitigt werden können, bittet die Reichsregierung nochmals, die fall im Zentrum.) Reihe 1, 2, uk. 1. 4.34] versch 95,25 6 95,25 g unk. 1. 8. 1931 do. do. Kom. Ausg. 1 v88 8 1, IUhe lel 8 ohne Auslosungsschein do 8,5 b 8,5 b zu schädigen. Zu begrüßen ist es, daß künftig nicht nur schmutzige, ¹
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Ostpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, ul. 33 Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb.
IöäöIeoogSeoe 2S2IIgEESSSSgg
unk. bis 1. 7. 31. Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 31
AnhaltAnl.⸗ *do. nhalt Anl.⸗Auslosgssch“ do. 51,1 G 51,1 G da do 1968, ur38
Hamburger Anl.⸗Aus⸗
—
aus dem Ende des vorigen Jahrhunderts haben von einer solchen Begriffsbestimmung abgesehen. Sie erschien schon damals bedenk⸗ lich, da sie den Beteiligten leicht eine Handhabe zur Umgehung des Gesetzes bieten kann. Das gilt heute noch mehr als früher. Denn die Entwicklung auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens der Gegenwart befindet sich in ungleich schnellerem Fluß als noch vor wenigen Jahrzehnten. Dazu kommt, daß es sich in diesem Gesetz nicht mehr um die Begriffsbestimmung des gewerb⸗ lichen Lehrlings, sondern des Lehrlings überhaupt handelt. Die Entwicklung des Begriffs Lehrling kann nach Meinung der Reichsregierung unbedenklich der Rechtsprechung überlassen werden. Im übrigen aber enthält der Entwurf selbst das wesent⸗ lichste Merkmal: es muß sich um eine Beschäftigung zum Zwecke der Berufsausbildung handeln.
Schließlich seien aus dem dritten Abschnitt des Entwurfs noch die Vorschriften über den Lehrvertrag erwähnt. Die Ent⸗ scheidungen des Reichsarbeitsgerichts über die Frage, ob und in⸗ wieweit ein Lehrvertrag als Arbeitsvertrag anzusehen ist und damit durch Tarifvertrag geregelt werden kann, setze ich als bekannt voraus. Auch künftig soll die Vertragsfreiheit, und zwar sowohl für den Einzelvertrag wie auch für den Gesamtvertrag, gelten. Die Vertragsfreiheit wird nur insofern beschränkt, als zwingende Vorschriften des Reichsrechts entgegenstehen oder An⸗ ordnungen auf Grund dieses Gesetzes oder einer anderen reichs⸗ gesetzlichen Bestimmung die Vertragsfreiheit ausdrücklich aus⸗ schließen. Nur Einzelverträge können von den Anordnungen ab⸗ weichen, aber — das scheint mir wesentlich und wichtig zu sein — nur zugunsten des Lehrlings.
Der vierte Abschnitt des Entwurfs behandelt das Prüfungs⸗ wesen. Nach dem geltenden Recht ist das Prüfungswesen grund⸗ sätzlich auf die Lehrlingshaltung im Handwerk beschränkt. Die
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wie im Interesse der Wirtschaft und der Allgemeinheit. (Beifall.)
. 1 108. Sitzung, 3. Dezember 1929. G (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverlegers.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.
Der Verlängerung der Geltungsdauer des Steuermilderungsgesetzes über die Erleichte⸗ rung von Betriebszusammenschlüssen wird endgültig in dritter Lesung zugestimmt.
Das Haus setzt dann die Abstimmu ngen zum Auslieferungsgesetz fort, bei denen sich in der Montagsitzung die Beschlußunfähigkeit des Hauses ergeben hatte. Der sozialdemokratische Antrag, daß die A nur zulässig ist, wenn die Gewähr besteht, daß keine na deutschem Strafgesetz unzulässige Strafe vollstreckt wird, wird abgelehnt, ebenso der weitere e; die Auslieferungshaft auf 4 Monate zu beschränken. Abgelehnt wird auch der An⸗ trag der Bayerischen Volkspartei auf Streichung der Zu⸗ ständigkeit des Reiches. Zugestimmt wird einem Antrag, wonach das neue Gesetz am 1. April 1930 in Kraft treten soll.
Bei der dritten Beratung wird über einen Antrag durch Auszählung entschieden, den bei der zweiten Beratung auf kommunistischen Antrag eingefügten § 4 a wieder zu streichen, wonach die Auslieferung nicht zulässig ist, wenn das Höchst⸗ maß der angedrohten Strafe 3 Jahre Gefängnis nicht über⸗ steigt. Für die Streichung werden 131, dagegen 115 Stim⸗ men abgegeben. Da zur Beschlußfähigkeit 247 Abgeordnete gehören, also eine Stimme fehlt, ist das Haus beschluß⸗
*) Mit Ausnahme der durch “ hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im aute wiedergegeben sind
sondern auch schundige Filme getroffen werden sollen. Die Wirkung eines Films ist nicht überall und zu allen Zeiten die⸗ selbe. Deshalb muß die Polizeibehörde das Recht haben, mit Rücksicht auf Ruhe und Ordnung die Vorführung zn verbieten. in München läuft gerade ein „Aus dem Tagebuch einer rlorenen“. Wenn man den Titel sieht, weiß man schon, daß mit Ausschneiden nichts zu helfen ist.
Darauf wird die Vorlage dem Bildungsausschuß über⸗ wiesen.
Die Berichte des Rechnungshofes über die Haus⸗ haltsrechnungen für 1918 bis 1924 werden zur Kenntnis genommen ohne Aussprache. Damit sind die Haushaltsüberschreitungen aus diesen Jahren nachträglich
genehmigt. Angenommen werden auch die dazu vorliegenden
Entschließungen des Haushaltsausschusses. Die eine dieser Entschließungen ersucht den Reichsfinanz⸗ minister, bei der Aufstellung und Ausführung der Haus⸗ haltspläne darauf zu achten, 2. den Feststellungen und Be⸗ merkungen des Haushaltsausschusses Rechnung getragen wird. Die andere Entschließung ersucht den Rechnungshof, diese Feststellungen und Bemerkungen zu berücksichtigen. Aus diesen Feststellungen selbst ist hervorzuheben, daß der Haus⸗ haltsausschuß die Wiederherstellung des Kontrollrechts des Rechnungshofes über Reichsbahn und Reichsbank durch den Youngplan für notwendig hält.
Es folgt die Beratung der Denkschrift über die Ab⸗ lösung der Markanleihe des Reichs. — Berichterstatter Abg. ergt (D. Nat.) zitiert die Berliner medenganch Eo was 8. gesehen haben! und macht dann Mitteilungen über den Inhalt der Denkschrift: An
Altbesitz habe man doppelt soviel festgestellt, als bei Schaffung
des Ablösungsgesetzes angenommen worden war, und zwar über⸗ wiegend in den Händen kleiner Leute. Es habe sich heraus⸗ gestellt, daß durch die 4 —n hauptsächlich der Mittelstand
geschädigt worden sei. Der Redner begründet dann die im Haus⸗
sdo. do. 26, kdb. ab 32
Riederschles. Provinz
Hstpreußen Prov. RM⸗ Pomm. Pr. RMes, f. 34 Sachsen Prov.⸗Verb.
losungsscheine do. 46 32b G Hamburger Ablös.⸗Anl. ohne Auslosungsschein] do 7,75 b G Lübeck Anl.⸗Auslosgssch“] do 48,75 b G Mecklenburg⸗Schwerin Anl.⸗Auslosungssch.“ do. 50, 1 G Thür. Anl.⸗Auslosgssch“*] do 46,9 b
einschl. Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.).
Deutsche Wertbest 8- bis 5 Doll., fäll. 2. 9. 35 1in 106 G
4 ½ Veutsche Schutzgebiet Anleihe 1.1.7 3,4b 8
Gekündigte, ungek., verloste u. unverl. Rentenbriefe.
4,3 %) Posensche agst. h. 31.12.17† —,—
Anleihen der Kommunalverbände.
a) Anleihen der Provinzial⸗ und vreußischen Bezirksverbände.
Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. NRM⸗A. 28, kdb. ab 338 7
Hann. Prov. GM⸗A. R. 1 B, tilgb. ab 26 do. RM⸗A. R. 2B, 48 u. 5, tilgbar ab 27 do. R10-12, tgb. 34
. do. R. 3B. rz. 103 do. Reihe 6 do. Reihe 7
. do. R. g, tgb. 32 do. R. 9, tgb. 33
-2
2222299ù9h.
RM 1926 rz. ab 32 do. do. 28. rz ab 33
.
Anl. 27, A. 14, uk. 32
2
do. do. Gd. 26, fä ll. 30
RM Ag. 13, unk. 33 do. do. Ausg. 18 do. Ausg. 14
Kolberg / Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3, uk. 35 do. RM⸗Anl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 33 Leipzig RM⸗Anl. 28 uk. 1. 6.34 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 do. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, unk. 31 do. do. 27, unt. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb. 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. 1931 Nürnbg. GA. 26 u 31 do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 unk. bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzh. GA. 26, rz. 31 do. RM⸗A. 27, rz. 32 Plauen RM⸗Anl.
1927, rz. 1932
Solingen RM⸗Anl. 1928, uk. 1.10.1933 Stettin Gold⸗Anl. 1928, unk. 32 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 29
do. 1928 ut bis 34
Ohne Zinsberechnung.
Mannheim Aunl.⸗Ausl.
Sch. einschl. ½ Abl. Sch
(in ½ d. Auslosungsw. 42 Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗
Sch. einschl. ½ Abl.⸗Sch
lin ½ d. Auslosungsw.) do.
1.4.10 1.4.10
1.2.8 1.5.11
Gold⸗Pf., rz. 2. 1.30 do. do. do. rz. 1.4. 31 do. do. A. 1u. 2 N, rz. 32 do. do. Kom. 1a, 1b, uk31 do. do. do. Ag. 3, uk. 39 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld Pf. R1, uk34 do. do.Kom. R. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R. 2 N do. do. Feing. 25, uk. 30 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 do. do. G. Pf. R1, uk. 34 do. do. do. Kom. R. 2 u. 3, unk. 33
Westf. Pfbr. A. f. Haus⸗ grundst. Gld. R.1, uts3 do. do. 26 R. 1, uk. 32 do. do. 27 R. 1, uk. 32
255 6
.2&£ QꝘ 2.52.2928 Ꝙ. £☛ S22229
Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tg31 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1u2, tg33 do. do. 28 Ausg. 3
u. 29 Ag. 1, tilgb. 34 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 33 do. do. 27 A. 1 , tg. 32 do. do. 23 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz28, rz. 31 Mitteld. Kom.⸗A. d. Spark. Girov., uk 32 do. 26 A. 2 v. 27, uk. 33
do. do⸗
Schlesw. Holst. Ldk Rt
292ͤg82=ubGU. l & 02
7 7
5/4 8 3 Westf. Pfandbrietamt
f. Hausgrundstücke.
41
87.75 G
Ohne Zinsberechnung. 1.4.10% —,— 1.4.109% —,—
1.1.71 —,—
Dt. Komm.⸗Sammelabl. Anl.⸗Auslosgssch. S 1*† tin ½ 46,3 b G do do. Ser. 2*
do. do. ohne Ausl.⸗Sch.
*einschl. Ablösungsschuld (i
64,25 b 18 G
n2 des Auslosungsw.).
e) Sonstige.
8 Ohne Zinsberechnung. DeutschePfdbr.⸗Anst.]
Pos. S. 1-5, uk. 30-34/4 „Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pf. S1, 2,5,7-10 †4 vers⸗ * do. do. S. 3, 4, 6 † 8 ¾⁄ d † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
Pfandbriefe und Schuldverschreib.
von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗
scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Mit Zinsberechnung.
‧do. Grundrentbr -
Bk. f. Goldkr. Weim. Gold⸗Pfdbr. R. 2. j. Thür. L. H. B. rz29
do. Schuldv. R1, rz28
Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33 do. do. R. 6, uk. 34
—. do. R. 1, uk. 29 J. do. R. 2-4, uk. 30 1. do. R. 5, uk. 31 do. R. 6, uk. 31 do. R. 7, uk. 31 do. R. 1, uk. 32 ). do. R. 1, uk. 32
do. do. R. 2, uk. 338
Bayer. Landw.⸗Bk. GHPf. R20,21 uf. 30
Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 11-25, 36-89, rz. 29,30, 32
do. do. S. 90-93, rz. 33
do. do. S. 94,95, rz.34
do. do. S. 96,97, rz. 34
do. do. S. 98,99, rz. 34
do. do. S 100-102 rz35
do. do. S. 1— 2, rz. 32
do. do. S. 1— 2, rz. 32
do. do. Kom. S. 1 — 10
do. do. do. S. 1, rz. 32
☛ 80 c
—
do, do. Em. g, rz. 33
1. 4. 30 auslospfl. do. do. Em. D, uk. 32 do. do. Em. E. uk. 32 do. do. E. M Mob. Pf
1.1.7
do. do. Em. L(Liq.⸗
Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 ½ Liq.⸗ G. Pf. Em. Ld. Ham⸗
burger Hyp.⸗Bankff.
Hannov. Bodkrd. Bk. Gld. H. Pf. R. 7, uk80 do. R. 1-6, 8,12, uk. 32 do. R. 13, uk. 33 do. R. 14, uk. 33 do. R. 16, uk. 34 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. R. 15 (Lig.⸗Pfb) ohne Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 % Lig Pf. Hann. Bodkr. Bk Hannov. Bodkrd. Bk. Komm. R. 1, uk. 33 do. do. do. R. 2, uk. 34 do. do. do. R. 3, uk. 35 Landwtsch. Pfdb rbk. Gd. HpPf. R. 1(i. Pr. Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. 5, tilgb. ab 28
2 1.1.7
3
8 1.1.7 8
8
do. Em. 11, rz. ab 33
do. Em. 12, rz. ab 34 do. Em. 13, rz. ab 34 do. Em. 15, rz. ab 34 do. Em. 16, rz. ab 36 do. Em. 6, rz. ab 32 do. Em. 9, rz. ab 33 do. Em. 2. rz. ab 29 do. Em. 7 (Liq.⸗Pf.)
ohne Ant.⸗Sch. do. do. E. A(Lq. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do. E. 14, tgb. 34
0 œ☛ G . ꝙ20b 0 & ¶ G E 2
1.4.10 ) —,— G
1.1.7 [80 G 1.4.10 —,—
versch. 1.1.7 1.12 1.1.7 1.4.10 1.4.10
RMp. S
1.1.7 1.1.7 95 G
1.4.10
1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.4.10 1.1.7 1.4.10 1.1.7 1.1.7
1.4.10 1.1.7
1.1.7 1 1.4.10 —.— 8
1.1.7 [77,5 b G 1.1.7 5 b G 1.4.10 [93 G
4 ½ 1.4.10 79 G
Rmcp. S.12,05 G 1.4.10 99,25 G
78,5 b G 8,75 G
6 8
75 G
1.4.10 81.25 6
8 6 —