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Beginn der öffentlichen Sitzung in vertraulicher
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 284 vom 5. Dezember 1929. S. 4.
der Abschneidung des Wahrheitsbeweises bemerkte der Redner, daß der Entwurf hier bereits sehr vorsichtig und eng abgegvenzt habe und eine Lösung vorges i habe, die dem Beleidiger wie dem Beleidigten gerecht werden dürfte. Im einzelnen müßten die sehr schwierigen Fragen im Unterausschuß durch⸗ geprüft werden. Abg. Ehlermann (Dem.) führte aus: Ein Fbe strafrechtlicher Ehrenschuß sei unbedingt erforderlich. Die größte Schwierigkeit liege nur darin, 2% auf alle Fälle ein Feraranühten in fremden Privatangelegenheiten weitgehend ver⸗ mieden werden daß aber auf der anderen Seite es im Interesse des öffent ichen bens notwendig sein könne, eben doch in das Familien⸗ und Privatleben einzugreifen. Redner legte in diesem Feftammgghe besonders den Fall Harden⸗Moltke dar. Wenn auch der Wahrheitsbeweis eingeschränkt werden müsse, dann müsse 22 dem Beleidigten ein Weg eröffnet werden, durch das Feststellungsverfahren tatsächliche Behauptungen auf⸗ klären zu können. Größte enken habe Redner gegen die Zu⸗ lassung einer einzigen Faegcns in Beleidigungssachen und gegen die Abkappung kleiner Bagatellsachen. Man dürfe in keinem Falle die Bedeutung eines strafrechtlichen Ehrenschutzes für den einzelnen übersehen. Für den einzelnen sei es fast nie eine Bagatellsache. Redner hält die individualistische Betrachtung in jedem Falle für das richtige. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) erklärte, daß seine Freunde nicht ohne Bedenken gegen die Aus⸗ schaltung des Wahrheitsbeweises in den Fällen seien, wo es sich um Angelegenheiten des Privat⸗ oder Familienlebens handle, die das öffentliche Interesse nicht berührten. Oft stelle sich aber erst später heraus, daß eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse sei. Wenn man außerdem die Beweiserhebung nur dann ausschließe, wenn die Behauptung aus Gewinnsucht auf⸗ gestellt sei, sei eine große Gefahr für die Presse gegeben, denn es werde Richter geben, die bei Redakteuren immer annähmen, daß se eine Nachricht veröffentlichen, um Abonnenten zu fangen. Jedenfalls sei eine besondere Tatsachenfeststellungsklage un⸗ bedingt erforderlich. Die Einschränkung der Bagatellprozesse sei sehr wünschenswert, doch sei es äußerst schwierig, das Merkmal u finden, an welchem ein Bagatellprozeß erkennbar sei. Ueber em Recht des Individuums stehe das Wohl des Ganzen. Gäbe man dem Richter das Recht der Einstellung von Verfahren aus freiem Ermessen, so sei die Gefahr der Klassenjustiz gegeben, die unbedingt vermieden werden müsse. Die Höhe der Kosten schrecke erfehrungsgemäß niemanden vor einem Beleidigungs⸗ prozeß zurück. — Weiterberatung am Donnerstag. — Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags beriet in seiner gestrigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Aenderung und Ergänzung des Genossenschaftsgesetzes, das
den Zweck verfolgt, den Zusammenschluß von Revisionsverbänden
zu erleichtern. Von kommunistischer Seite wurde beantragt, mit er Besprechung dieses Entwurfs auch Anträge zu verbinden, die eine Aufhebung des § 8 Ziffer 4 und ferner der §§ 31, 81, 149 und 152 fordern, also derjenigen Paragraphen, die den Konsum⸗ vereinen den Verkauf an Nichtmitglieder verbiete. Abg. Schroeter⸗Merseburg (Komm.) erklärte in der Begründung dieses Antrages, die Genossenschaften befänden sich heute in einer glanzvollen Entwicklung und würden künftig die gegebene Organisation des Güteraustausches sein. Deshalb müßten alle Bestimmungen, die einen Verkauf an Nichtmitglieder untersagten, gestrichen werden. Die Abgg. Fleißner und Peine (Soz.) lehnten diesen Antrag für ihre Fraktion ab, und zwar unter Hinweis darauf, daß die Konsumvereine gerade darin ihre Stärke sehen, daß sich nur diejenigen die Vorteile der Konsumvereine zunutze machen könnten, die auch Mitglieder seien. Der kom⸗ munistische Antrag wurde gegen die Antragsteller abgelehnt. Abg. Biener (D. Nat.) stimmte für seine Fraktion dem Entwurf zu, betonte aber, daß auch sie in mancherlei Beziehung Aenderungen für notwendig halte. Abg. Dietz (Fentr erklärte sich gleichfalls mit dem Entwurf einverstanden. die Vorlage fand schließlich einstimmige Annahme.“
— Der Reichstagsausschuß für soziale Angelegenheiten, der unter dem Leesc des Abg. Esser (Zentr.) über den Ladenschluß am 24. Dezember verhandelte, nahm gestern nach längerer Aus⸗ sprache folgenden Gesetzentwurf an: Artikel 1: Offene Ver⸗ kaufsstellen dürfen am 24. Dezember nur bis 5 Uhr nachmittags, Verkaufsstellen, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel,
Genußmittel oder Blumen verkaufen, bis 6 Uhr nachmittags 88
den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein. Die beim Ladenschluß chon anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden. Die Vor⸗ chriften des Abs. 1 gelten auch für Verkaufsstellen von Konsum⸗ und ähnlichen Vereinen, für solche auf Eisenbahngelände und für das gewerbsmäßige Feilbieten außerhalb offener Verkaufsstände. Sie gelten nicht für Apotheken, für den Marktverkehr und den Handel mit Weihnachtsbäumen. Artikel 2: Wer den Vor⸗ schriften des Artikels 1 zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bestraft. Artikel 3: Das Gesetz tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Die Annahme dieses Gesetzentwurfs geschah im Aus⸗ schuß mit 18 gegen 9 Stimmen bei einer Stimmenthaltung. Gegen das Gesetz stimmten einige Mitglieder der Deutschnationalen Volkspartei, der Deutschen Volkspartei sowie die Vertreter der Wirtschaftspartei. Der Stimme enthielt sich ein Mitglied des Zentrums. Außerdem wurde eine Entschließung D. Mumm (D. Nat.) “ worin die Reichsregierung ersucht wird, unverzüglich ihre Verwaltungen Kefuxessen. etwaige Lohnzahlungen und Ausschüttungen anläßlich des Wei “ nicht am 24. Dezember, sondern in den vorhergehenden Tagen vorzunehmen. Auch möge die Reichsregierung in diesem Sinne guf die Länderregierungen und andere in Betracht kommende Stellen in geeigneter Weise einwirken. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
— Der Bildungsausschuß des Reichstags legte in seiner bescrigen Sitzung den Gecastspian für seine Arbeiten fest und eschloß, im Laufe des Monats Januar eine Reihe von wich⸗ tigeren Vorlagen, so u. a. den Gesetzentwurf zum Schutze der Fügend bei Lustbarkeiten, das Lichtspielgesetz und Anträge zum eichsschulgesetz, zu beraten. Im übrigen beschäftigte sich der Ausschuß mit Pettionen. Dabei wurde die Beratung einer Ein⸗ gabe von Absolventen des Technikums Mittweida, die um die Berechtigung für die Beamtenlaufbahn des technischen öffentlichen Dienstes nachsuchen, aufgeschoben, bis auch ein Vertreter des Reichsverkehrsministeriums Gelegenheit hat, an der Besprechung dieser Eingabe teilzunehmen.
— Der Reichstagsausschuß für die besetzten Gebiete beriet gestern eine Reihe von Eingaben und beschloß u. a., eine Eingabe des Hessischen Landtags der Regierung als Material zu über⸗ weisen, in der die Reichsregierung auf die besondere Bedeutung wird, die die bisher eingeleiteten Hilfsaktionen für je besetzten Gebiete angesichts der im Gange eefindlichen
Räumung auch für Hessen haben.
Der Sklarek⸗Untersuchungsausschuß verhandelte gestern vor ordnungsberatung, wobei nach einer da mit dem 3338 anwalt Weißenberg festgestellt wurde, daß Stadtrat Benecke auch über die ihm gemachten Vorwürfe insoweit Auskunft geben dürfe, ls sie sich auf eventuelle materielle Fupesnacen durch die Fühnet beziehen. Zunächst wurde der ozialdemokratische Abg. einert vernommen zu der vorgestrigen Behauptung Nowarras, abe als Oberbürgermeister von Hannover Waren von BAG. bezogen und auch unseriöse Vertreter des Vaterland⸗ danks an die BAG. empfohlen. Abg. Leinert (Soz.) erklärte, nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, hierzu als Zeuge: Ich kenne Nowarra über⸗ haupt nicht und muß sagen, daß es absolut unwahr ist, daß 2 mit ihm wegen Lieferungen für Hannover gesprochen hätte. I war mit den Oberbürgermeistern Wermuth und Böß so bekannt,
daß ich mich bei einem Warenbedarf direkt en fhe hätte wenden können. Ich kann mich nicht entsinnen, daß ich, seit ich Ober⸗ bür ermeister von Hannover war, jemals Herren des Vaterland⸗ danks gesprochen hätte oder gar ihnen Empfehlungen gegeben hätte. Ich habe auch nicht das geringste Geschäft zwischen Berlin und Hannover gemacht. Damit ist die Vernehmung Leinerts be⸗ endet. Nachdem Staatsanwalt Weißenberg zu seinem Bericht noch ergänzend mitgeteilt hat, daß er nicht mit Sicherheit be⸗ haupten wollte, daß Kohl auch im Winter von den Sklareks Renn⸗ ewinne erhalten habe, wird die eeen des Stadtrats Benecke (D. 2 fortgesetzt. Abg. Laden dorff (Wirtsch. P.): Ist es richtig, daß Ihre Frau eine Perlenstickerei betrieb und daß der Stadtverordnete Rosenthal viel von ihren Waren bezogen hat? Benecke: Meine Frau hat vor unserer Eheschließung eine kunstgewerbliche Werkstatt dieser Art in Berlin Nach unserer Verheiratung hat sie aber nur noch aus Gefälligkeit einige ältere Heimarbeiterinnen weiter beschäftigt, während der eigent⸗ g-. Betrieb aufgelöst wurde. Rosenthal hat niemals bei ihr gekauft. Vielleicht hat meine Frau der Frau Rosenthal einmal eine Perlentasche geschenkt. Abg. Ladendorff. (Wirtsch. P.): Dann trifft es wohl auch nicht zu, daß die Sklareks am Betri Ihrer Gattin finanziell beteiligt waren? Benecke: Nein! Auf weitere Fragen des Abg. Ladendorff (Wirtsch. P.) äußert sich Benecke nun zu den einzelnen gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Zu der Behauptung, er hätte ü die Vermittlung von Auto⸗ käufen der Sklareks Provision erhalten, erklärte er: Es handelt sich lediglich um Max Sklarek. Der hat mal, als er den Plan hatte, sich einen neuen Wagen zu kaufen, in der Autowerkstatt des Sohnes meiner Frau aus erster Ehe, eines Schönherr, vor⸗ gesprochen. Sklarek, der zunächst einen amerikanischen Wagen kaufen wollte, ließ sich von Schönherr überreden, ein deutsches Fabrikat zu wählen. Es ist ein zufälliges Zusammentreffen, daß das Geschäft perfekt wurde, als gerade auch ich wegen des Um⸗ tausches eines eigenen Wagens vor Verhandlungsabschluß stand. Mir ist von Sklarek keine Provision angeboten worden. Max Sklarek hatte sich vielmehr einen jetzt nicht mehr gebauten Typ ausgesucht, weshalb die Firma ihm einen Preisnachlaß gewährte. Hiervon wurden zunächst die Steuern und Zulassungsgebühren abgezogen. Den Rest erhielt dann der junge önherr, der sein Geschaßt erst in den Anfängen hat und dem ich daher die Provision gönnte. Einige Monate später spielte sich ein zweites Auto⸗ geschäft ab. Max Sklarek wollte seiner Tochter einen Wagen zum Geburtstag schenken. Hierbei bin ich insofern als Mittels⸗ person aufgetreten, als ich den Preis für den Wagen an Schönherr weitergab. Ich persönlich habe auch hier weder eine Provision beansprucht noch bekommen. Ich habe auch mit keiner städtischen Dienststelle etwa Vereinbarungen dahin getroffen, daß städtische Autoreparaturen bei Schönherr gemacht werden sollten. Es ist möglich, daß einige städtische Betriebe sich ein neues System einer Vierradbremse für ihre Kraftwagen haben einbauen lassen, für das Schönherr Berliner Vertreter war. Ich persönlich habe in dieser Angelegenheit aber nichts zu tun gehabt. Den gesell⸗ schaftlichen Verkehr mit den Bklateks schildert Benecke u. a. wie folgt: Erst im Januar 1928 auf einem der zahlreichen interpar v Abende beim Stadtverordneten Rosen⸗ thal, an denen Vertreter aller Fraktionen teilnahmen, habe ich Willy Sklarek kennengelernt. Ha wir etwa denselben Weg hatten, erbot ich mich, ihn in meinem Wagen mitzunehmen. urch eine von Willy Sklarek bei dieser Gelegenheit verschuldete Beschädigung meines Wagens — die Tür war nicht rechtzeitig geschlossen worden und schlug gegen einen Baum — kamen wir uns persönlich insofern etwas näher, als Willy Sklarek den Vorfall außerordentlich bedauerte und sich sofont bereiterklärte, den Schaden zu ersetzen. Einige voit später schickte er mir zu⸗ nächst eine Rechnung, die ich i chuldete, quittiert als Abzah⸗ lung auf den Schaden zu. Den geringen Restbetrag zu Lasten Sklareks habe ich nicht mehr berechnet. Mehrere Monate später, im Herbst 1928, war wieder eine solche Gesellschaft beim Stadtverordneten Rosenthal. Dabei habe ich Max Sklarek zum erstenmal gesehen, der mach, ebenso wie viele andere, dringend einlud, ihn einmal zu besuchen. Ich war ein einziges Mal bei Willy Sklarek. Er machte mir später einen Fühee Gegen⸗ besuch. Das sind meine Beziehungen zu Willy Sklarek. Herrn Leo Sklarek habe ich weder eingeladen, noch bin i8 bei ihm ge⸗ wesen. Ich habe ihn nur einige Male gesehen. Etwas nähere Beziehungen habe ich zu Max Sklarek gepflogen. Wir waren verschiedentlich, aber immer nur in größerem Kreise zusammen. Nur am 6. Januar 1929, dem gv meines Stiefsohnes, war ich einmal im Hause von Max Sklarek. Bei mir war Max Sklarek niemals. Ich bin oft auch eingeladen worden, das Jagd⸗ haus Max Sklareks in Waren 8 besichtigen, ebenso wie viele andere. Als ich nun Anfang August wieder eine Einladung erhielt, zur Rehjagd hinauszukommen, bin ich eines Mittags hingefahren, habe über Nacht auf dem Anstand gestanden und bin nach einer kurzen “ am nächsten Mittag wieder nach Berlin gefahren. Es ist dabei in Waren keineswegs üppig zuge⸗ gangen, sondern nur ein kleiner Jagdimbiß gegeben worden. Bezüglich der Einladungen der Sklareks zu großen Empfängen der Stadt bekundete Benecke, der Dezernent für die Rathaus⸗ verwaltung war, u. a.: Nach meinen Feststellungen ist Max Sklarek zu zwei Gelegenheiten eingeladen gewesen, nämlich an⸗ läßlich der oscanini⸗Festspiele und anläßlich des Empfanges des Königs Fuad. Bei Toscanini hatte an “ des Ober⸗ bürgermeisters der Festspielausschuß beschlossen, diejenigen Per⸗ önlichkeiten, die größere Stiftungen gemacht hatten, zum Emp⸗ ange der Stadt einzuladen. Da Sklarek der Stadt zu den estspielen 3000 oder 5000 Mark gespendet hat, ist ganz auto⸗ matisch seine Einladung erfalgt. Im übrigen bekamen die Frak⸗ tionen zu solchen Anlässen Blankokarten, auf die oft Gäste erschienen, die der Stadtverwaltung nicht näher bekannt waren. Beim Empfange Fuads mag sein, daß von irgendeiner Seite eine Anregung an mich ergangen ist, auch die anderen Sklareks einzuladen. — Auf Zwischenfragen fügte Benecke hinzu, die Sozialdemokraten hätten sich beklagt, daß nur immer der der demokratischen Partei angehörende ” Sklarek eingeladen würde und nicht seine der sozialdemokratif hen Partei angehören⸗ den Brüder. Darauf hatten wir keine Bedenken, auch Leo und Willy Sklarek zum Fuad⸗Empfang einzuladen, wir haben doch die Sklareks für seriöse vv Abg. Laden⸗ dorff (Wirtsch. P.): Staatsanwalt Weißenberg hat ausgesagt, Sie hätten auch Zuwendungen von den Sk areks entgegen⸗ genommen und man hätte Ihnen bei Antritt der Amerikareise mit Böß, vielleicht unbemerkt von Ihnen, 1000 Mark in die Tasche gesteckt. Benecke: Diese Angelegenheit betrifft mich persönlich nicht, sondern betrifft meine pran Da meine Frau schon vor unserer Ehe einen absolut selbständigen Haushalt ge⸗ ührt hat, schlossen wir einen Ehevertrag, der ihr auch in der Ehe die volle wirtschaftliche Freiheit ließ. Tatsache ist, daß meine 355 über das Geld, das wir besitzen, und das zum größten eil aus ihrem Besitz stammt, ganz selbständig verfügen kann, ebenso wie ich. Ich kümmere mich nicht um die Anschaffungen meiner Frau, die auch Stadtverordnete war und durchaus gut wirt⸗ schaftet. Ueber die 1000⸗Mark⸗Angelegenheit hat meine Frau selbst vor dem Untersuchungskommissar ausgesagt. Benecke verlas den Wortlaut dieser Aussage. Danach hat Frau Benecke u. a. bekundet: Im Sommer 1929 waren wir in größerem Kreise nach einer Theatervorstellung im Hotel Adlon zusammen. Links neben mir saß Max Sklarek, rechts neben mir eine Verwandte von mir. Sklarek erzählte so interessant von Pferderennen und den Gewinn seiner Pferde, daß ich den Wunsch äußerte, mir auch einmal ein Pferderennen anzusehen. Meine Verwandte bemerkte, sie möchte gern mal am Totalisator setzen. Den Ein⸗ wurf, daß man am Rennen mehr verliere als gewinne, wies Sklarek mit der Erklärung zurück, daß, wenn man genau die ockeys und die 8 kenne, kaum Verluste zu befürchten seien. Wir baten Sklarek, uns einmal mitzuteilen, wann ein inter⸗
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essantes Rennen gelaufen würde. Nach einiger Zeit erhielt ich von Max Sklarek 600 Mark zugeschickt mit der Erklärung, er hätte für mich 100 Mark mitsetzen lassen und dabei diesen Ge⸗ winn gehabt. Der Einsatz war auf einer beigefügten Abrechnung abgezogen. Meine Verwandte, der ich davon Mitteilung machte, verlangte die Hälfte des Gewinns für sich, weil sie eigentlich den Tip gegeben habe. Mein Mann war von dem Verhalten Sklareks durchaus nicht erfreut. Er meinte, ich könnte doch allein wetten. Am liebsten wäre es ihm, wenn ich das ganze gewonnene Geld meiner Verwandten geben würde. Ich bat nun Sklarek, in Zukunft nur noch für mich zu wetten, wenn ich selbst den Einsatz ihm gegeben Das schien mir umso weniger bedenklich, als Sklarek erklärte, er ließe das Wetten ganz ge⸗ chäftsmäßig durch einen Dritten besorgen. Mehrere Wochen päter kamen aber wieder 500 Mark Renngewinn an, von denen ch meinem Mann nichts sagte. Als ich bei den Vorbereitungen zur Amerikareise war, kam dann mein Mann mit einem — von Sklarek, worin die erwähnten 1000 Mark waren, diesma aber ohne Abrechnung. Meinen Mann habe ich in dem Glauben Plassen, daß damals meine Verwandte das ganze gewonnene eld erhalten hätte, während ich in Wirklichkeit mit ihr teilte. Beneche fügte diesem Vernehmungsprotokoll seiner Frau hinzu: Ich bedaure, daß ich durch diese Haltung meiner Frau in eine sehr unglückliche se gekommen bin. Meine Frau wollte mit dem gewonnenen Gelde nur den sehr großen Kreis be⸗ dürftiger Familien bedenken, den sie ständig unterstützt hat. Mir ist der genaue Verlauf dieser Rennangelegenheit selbst erst vor einigen Tagen bekannt geworden, weshalb ich früher auch darüber nichts aussagen konnte. Abg. Ladendorff (Wirtsch. P.): Wie sind Sie denn in den Besitz des Briefes mit den 1000 ℳ ge⸗ kommen? Benecke: Sklarek hatte mir öfter Briefe für meine Frau mitgegeben, in denen sich Anweisungen für die Aushändi⸗ gung von Bekleidungsstücken an Bedürftige befanden. Den hier fraglichen Brief mit den 1000 ℳ übergab mir Sklarek mit, wenn 19 mich recht erinnere, etwa der Bemerkung: „Da ist ein Rennbahnbericht drin!“ oder so ähnlich. Es ist nicht richtig, 8 ich über die hohen Kosten meiner Amerikareise geklagt habe. J habe mir für meine Amerikareise von der städtischen Girokasse drei Kreditbriefe im Werte von über 30 000 ℳ geben lassen. Ich tte es also nicht nötig, mir 1000 ℳ schenken zu lassen. Meine rau und meine Schwägerin können unter ihrem Eide bekunden, daß ich von den Renngewinnen nichts gewußt habe. Diese Renn⸗ gewinne waren auch eine Bagatelle für mich. Der Zeuge betonte nochmals, er habe persönlich mit diesen Dingen nie etwas zu tun gehabt. Die Reisekreditbriefe über 30 000 ℳ habe er bei der Stadtbank bestellt, einmal, weil er seine Frau auf die Amerika⸗ reise mitgenommen habe, und zweitens, ehe die allgemeine Regelung der Kostentragung durch die Stadt gewesen sei. Auf Befragen durch den Abg. Hillger (D. Nat.), der be⸗ tonte, daß nach 5eer Darstellung des Zeugen die Dinge ein ganz anderes Aussehen bekommen hätten, erklärte der Zeuge, er 8* keine Bedenken gehabt, einen Vertrag mit zu unter⸗ zeichnen, wenn der Oberbürgermeister, der Kämmerer oder auch ein Stadtrat ihn dazu aufforderten. Er selbst habe schon als un⸗ besoldeter Stadtrat äußerst umfangreiche und zahlreiche Dezernate gehabt. Er sei über 20 Jahre Beamter gewesen. Er sei aller⸗ dings nicht Jurist, sondern Schulmeister, er habe aber auf jedem Posten nicht nur sein Schema abgearbeitet, sondern stets das Beste der Stadt vertreten. Jedenfalls bestreite er ganz entschieden, irgend etwas getan zu haben, um die Stadt zu schädigen oder die Gebr. Sklarek zu begünstigen und dafür E Ver⸗ gütungen angenommen zu haben. Ahg. Hillger (D. Nat.) stellte ohne Widerspruch des Zeugen fest, daß dieser auch der Meinung zu sein scheine, daß die Arbeitsgebiete den Stadträten zu groß geworden, ihnen über den Kopf gewachsen seien, so daß der Ueberblick verloren ging. Auf Befragen durch den Abg. Metzenthin (D. p; gab der Zeuge an, er habe auch in anderen Fällen seinem Stiefsohn Autoverkäufe zu vermitteln ge⸗ sucht. Die kurze und leichte Tätigkeit der unbesoldeten Stadträte vor dem Kriege sei mit der langen angestrengten Tätigkeit der unbesoldeten Stadträte nach dem Kriege in keiner Weise zu ver⸗ gleichen. Er selbst habe oft den Sonntag mit zu dilfe nehmen müssen, um die sich e Pee2 Berge von Akten erledigen zu können. Auf Befragen durch den Abg. Sabath (Soz.) be⸗ stätigte der Zeuge, daß die Dezernate durch den Oberbürger⸗ meister an die einzelnen Stadträte entsprechend ihren Wünschen verteilt würden. Auf Fragen des Abg. Schmidt⸗Conz (Zentr.) betonte Stadtrat Benecke ausdrücklich, er habe mit Max Sklarek bis zum heutigen Tage niemals über die Verträge der Stadt Berlin mit den Sklareks gesprochen. Es seien keinerlei Beeinflussungen, auch nicht von dritter „Seite, erfolgt. Abg. Buchhorn (D. Vp.): Ist der Oberhürgermeister über alle laufenden wichtigen Verträge mit den Stadträten in engem Konnex gewesen? (Abg. Heilmann Sos. Das ist doch ganz relativl) Benecke: Ich kann hier kein Werturteil abgeben. Mir ist jedenfalls auch heute noch unklar, daß z. B. dieses be⸗ rüchtigte Schreiben vom 4. 12.1927 so lange unbeachtet schlummern konate. Da hätten doch die Juristen, die es auch in die Hand bekamen, sofort sagen müssen: Hier stimmt etwas nicht. Ich will dem Oberbürgermeister aus dieser Sache einen Vorwurf nicht machen. Abg. Buchhorn (D. Vp.): Sind Sie in Ihren 10 Jahren 2 agistratstätigkeit in ständigem Konnex mit dem Herrn Oberbürgermeister gewesen, so daß er über alle wichtigen Fragen unterrichtet war? Benecke: Ich habe den Ober⸗ bürgermeister sehr häufig über Dinge, die in meiner Verwaltung geplant waren, unterrichtet. Er hat jedesmal mit sehr großem Pnteresse zugehört. Er hat auch selbst in wiederholten Fällen mich über den Stand von Angelegenheiten in meinem Ressort befragt. Damit war die Befragung des Zeugen beendet.
Das Betriebsratsmitglied Kullmann gab Auskunft über ewisse Vorkommnisse in der KVG., in der er zur⸗ Zeit der Feschtftsleitung Nowarras tätig war. Mit dem Magistvat habe er nie etwas zu tun gehabt. Beschwerden habe er seinerzeit von den Flüchtlingen und Erwerbslosen über die ihnen gegebenen Sachen ober über verspätete Aushändigung der Sachen zahlreich bekommen; er habe sie an die Geschäftsleitung weitergereicht. Die von den Gebr. Sklarek gelieferten Sachen seien sehr teuer, schlecht im Stoff, noch sch echter in der Verarbeitung gewesen. Hereingekommene Waren haben daher vor etwa 6 Monaten nicht verkauft werden können. Die ursprünglich vom Marstall der KVG. überwiesenen Sachen heen. an sich gut, keine Kriegsware gewesen. Daher seien die Preise von der KVG. auch gleich einige Tage nach Uebernahme der Sachen entsprechend erhöht worden. ißstände begannen eigentlich erst mit dem Eintritt des Direktors Kieburg. Material über Mißbräuche durch den Prokuristen Liebert habe vorgelegen, es habe aber zu einer substanzlierten Beschwerde gegen den Vorgesetzten und Direktor nicht ausgereicht. Herr Kieburg sei so groß gewesen, der habe sich überhaupt nicht sprechen 88 Herrn Nowarra dagegen konnte man alles vortragen. (Hört, hört! rechts.) Als die Sachen so hoch im Preise Seen worden waren, daß Er⸗ werbslose sie überhaupt nicht kaufen
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
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8*
Nr. 285. Reichsbankgirokontv.
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3 ☛ Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗
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——
8 v1“ : Berlin 41821.
Innhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen c. Exequaturerteilung.
pfennigmünzen November 1929.
Liste der Schund⸗ und Schmutzschriften.
Uebersicht über die Prägungen von Reichssilber⸗ und Reichs⸗ in den deutschen Münzstätten bis Ende
Der Herr Rei
8
Amtliches.
Deutsches Reich. . chspräsident hat an Stelle des verst Postsekretärs Gebhard in München den ne üffsvers Max Meier in München zum Mitglied des
Deutschen Reichspost ernannt. 8
Der Arzt Dr. Friedrich Rieß ist b in Torreön (Mexiko) ernannt worden. 9
“
Verwaltungsrats der
S Im Monat November 1929
sind geprägt worden in:
Fünf⸗ Reichsmark⸗ stücke
RM
Drei⸗ Reichsmark⸗ stücke
ilbermünzen
Zwei⸗ Reichsmark⸗ stücke
RM
Nickelmünzen Fünfzi 8 Reichepfennig⸗ stůcke RM
Ein⸗ Reichsmark⸗ stücke
Fünfzig· Reichspfennig⸗ stůcke
RM
Uebersicht der Prägungen von Reichssilber⸗ und Reichspfennigmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende November 1929
Aluminiumbronzemünzen
Zehn⸗ Reichspfennig⸗ stůcke
—
Fünf⸗ Reichspfennig⸗ stůücke
RM
Kupfermünzen
Zwei⸗
Reichspfennig⸗
stůcke
Ein⸗ Reichspfennig⸗ stücke
RM
HPulm ... München ... Muldenhütten. Stuttgart Karlsruhe
Hamburg b 88 1
2 080 005 1 463 595 600 000 300 000 247 540 200 000
RM.
842 667,—
RM.
82 092,30 103 948,70 40 000,— 10 000,— 24 355,10 53 266,80
RM
33 066,96 9 370,—
5 500,— 5 710,71
Summe 1 4 891 140
2. Vorher waren geprägt*) . . . 280 322 520
167 324 184
842 667,—
200 000 000 295 000 000 63 953 387,—
109 859 100,—
313 662,90 61 182 415,20
27 682 960,80
5 000 800,02
65 647,67 3 870 558,37
3. Gesamtpraäagungg . . 285 213 660 4. Hiervon sind wieder eingezogen. 24 560
167 324 184 972 750
200 000 000 30 796
295 000 000
64 796 054,— 2 497 210
2088,—
109 859 100,— 46 038 491,—
61 496 078,10 7 906,10
27 682 960,80 2 704,80
5 000 800,02 1 376,76
3 936 206,04 755,31
116*“ 285 189 100
*) Vgl. den Reichsanzeiger vom 6. November 1929 — Nr. 2590.
166 351 434
199 969 204 292 502 790
64 793 966,—
8 8
Berlin, den 5. Dezember 1929. v
63 820 609,—
“
61 488 172,—
69“
1““
4 999 423
26
3 935 450,73
—.
Liste der Schund⸗ und Schmutzschriften.
(Gesetz vom 18. Dezember 1926.)
8sd. ntrnceice Entscheidung
r. 8 C111“
Bezeichnung der Schrift
Verleger Bemerkungen
——-————-—————õ———
81 Psch. 253
vom 15. 10. 1929 Leipzig, den 3. Dezember 1929.
königs“. Großer Heft 1—100.
Der Leiter der Oberprüfstelle.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Reichsrat hielt gestern unter dem Vorsitz des Staats⸗ sekretärs Dr. Zweigert eine öffentliche Sitzung ab. Ohne Aussprache wurden dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge genehmigt das Hopfen⸗Ursprungs⸗ gesetz, das Opiumgesetz, das Internationale Ueber⸗ einkommen über die Entschädigung für Arbeits⸗ losigkeit infolge von Schiffbruch und die Verlängerung der Geltungsdauer des Steuermilderungsgesetzes.
Die Ausschüsse berichteten dann über den Gesetzentwurf sum eluahan der Angestelltenversicherung. Die Aus⸗ chüsse haben verschiedenen Bestimmungen des Entwurfs die Zustimmung versagt. Es handelt sich dabei um Bestimmungen zur Erweiterung der Selbstverwaltung, die nach Meinung 8 Ausschüsse nur im Zusammenhang mit anderen Zweigen der Sozialversicherung geregelt werden sollten. Zugestimmt wurde der Bestimmung, daß Redakteure und leitende Angestellte im Dienste der Presse, die in der Versorgungsanstalt der Presse versichert sind, versicherungsfrei bleiben.
„Der Vertreter des Reichsarbeitsministeriums erklärte, daß die Regierung die von den Ausschüssen abgelehnten Bestimmungen aufrechterhalten und in diesen Punkten eine Doppelvorlage einbringen werde. Der Reichsrat stimmte dem Antrag der Ausschüsse zu.
Genehmigt wurden weiter eine Verordnung über die Nach⸗ entrichtung von Beiträgen für versicherungsfreie Personen, eine Verordnung über die Abänderung der Ausführungsbestimmungen A zum Schlachtvieh⸗ Sund Viehseuchengesetz und ein Gesetzentwurf über die Pflicht zum Antrag auf Eröffnung des Konkurses.
Von der Regierung lag weiter der Entwurf einer
P.⸗St. Berlin „Heimlich getraut odes⸗ die Privatsekretärin des Eisen⸗ Volksroman von Ellmar Pfeil.
Aenderung zur Reichsstimmordnung vor, der auf den bevorstehenden Volksentscheid Bezug nimmttt. 8
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Mignon⸗Verlag, G. m. b. H. Dresden.
J. V.: Dr. Fabian.
Nach der Reichsstimmordnung darf der einzelne Stimmbezir einer größeren Gemeinde nicht mehr als 2500 Femwohner 8”.b. Mit Rücksicht auf die beim Volksbegehren abgegebene sehr niedrige Stimmenzahl in einzelnen Gemeinden, haben diese Gemeinden ersucht, ihnen die Möglichkeit der Bildung größerer Stimmbezirke zu geben.
Der Reichsrat stimmte der Regierungsvorlage in folgender
Faflaag h
auch mit einer größeren Einwohnerzahl als 2500 gebildet werden.“
Nachtrag. Die Rede, die der Reichsminister des Innern Severing im Anschluß an die Ausführungen der Abge⸗ ordneten Pieck (Komm.) und Dr. Everling (D. Nat.) gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm, wie folgt:
Reichsminister des Innern Severing: Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Pieck (Andauernde Zurufe von den Kommunisten. — Glocke des Präsidenten.)
Vizepräsident von Kardorff: Meine Hexren! Ich muß nochmals um Ruhe bitten!
Reichsminister des Innern Severing: Der Herr Ab⸗ geordnete Pieck hat gemeint, es sei charakteristisch, daß die Reichs⸗ regierung nicht den Mut habe, die Gesetzesvorlage hier vor dem Reichstag zu vertreten. (Zuruf von den Kommunisten: Sie haben sogar den Mut, Arbeiter zu morden! — Lebhafte Rufe von den Sozialdemokraten: Unerhört! Raus! Raus! — Große Un⸗ ruhe. — Glocke des Präsidenten.)
Vizepräsident von Kardorff: Ich bitte den Herrn, der diesen Zwischenruf gemacht hat, seinen Namen zu nennen. (Er⸗
t bei einem Volksentscheid in einer Gemeinde mit einer außer⸗ gewöhnlich niedrigen Beteiligung zu rechnen, so können Süinen zußer.
und Herren!
aus dem Konzept!
nun toben oder nicht. — Glocke des Präsidenten.) 3 Vizepräsident von Kardorff: Herr Abgeordneter Torgler, ich bitte, den Herrn Minister nicht fortgesetzt zu unterbrechen. Reichsminister des Innern Sellering:
nicht überflüssig zu reden.
einen Unterschied zwischen
Gesetz ist kein Ausnahmegesetz.
neute Zurufe von den Kommunisten: Hunderte, Tausende hat er gemordet! — Große Erregung. — Rufe von den Sozialdemokraten: Raus!) Ich rufe den betreffenden Herrn zur Ordnung. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß der Herr kommunistische Redner in Ruhe angehört worden ist! Reichsminister des Innern Severing: Ich finde es nicht verwunderlich, daß die Reichsregierung darauf verzichtet hat, der schriftlichen Begründung noch eine mündliche beizufügen, denn erstens ist, wie ich wohl voraussetzen darf, der Gegenstand einiger⸗ maßen bekannt. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten. — Zu⸗ rufe von den Kommunisten.) Wir habe im Jahre — — (Zuruf von den Kommunisten: Mit dem Gummiknüppel!) — Meine Herren von der Kommunistischen Partei, Sie bringen mich nicht (Lärmende Zurufe von den Kommunisten.) Das, was ich hier vorzutragen habe, werde ich ausführen, ob Sie (Erneute Zurufe von den Kommunisten.
Meine Damen Ich sagte, wir haben im Jahre 1922 und dann im Jahre 1927 — — — (Zuruf von den Kommunisten: Massen⸗ mörder! — Entrüstete Zurufe von den Sozialdemokraten. — Glocke des Präsidenten.)
Vizepräsident von Kardorff: Ich bitte um Ruhe! Reichsminister des Innern Severing: — und zuletzt im Juni dieses Jahres uns mit dem Gesetz beschäftigt. Die Materie dürfte deswegen in der Tat bekannt sein. (Zuruf von den Kom⸗ munisten: Ihre Materie ist bekannt!) 8*
Für die Reichsregierung besteht aber noch ein anderer Anlaß,
. Sie möchte nicht dazu beitragen, der Bezeichnung eine Berechtigung zu gebhen, die einmal ein ver⸗ storbener Reichstagsabgeordneter dem Reichstag beigelegt hat, der Reichstag sei nämlich die Halle der Wiederholungen.
Wenn der Herr Abgeordnete Pieck meinte, dieses Gesetz sei schlimmer als das Bismarcksche Ausnahmegesetz (lebhafte Zurufe bei den Kommunisten: Sehr richtig!), so ist das zunächst eine grenzenlose Uebertreibung (sehr wahr! bei den Sozialdemokraten); denn das Bismarcksche Sozialistengesetz machte von vornherein sozialistischen Organisationen anderen und verbot nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einem Schlage alle sozialdemokratischen Vereinigungen und Zeitungen, sofern die Voraussetzungen des Gesetzes darauf zutrafen. Dieses (Lärmende Zurufe von den Kom⸗
und
orbenen
8*
5
m Konsul des Reichs
Dem französischen Konsul in Nürnberg, André Paris ist namens des Reichs das Exequatur erteilt 8