1929 / 289 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 288 bom

10. Dezember 1929. S. 4.

70,00, Dtsch. Gold u. Silber 141,50, Frankf. Masch. Pok. —,—, 102,00, Pb. Holzmann 84,25, Holzverkohlung

lpert Armaturen 9,50, Wavyvß u. Freytag 82,50.

Hamburg, 9. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse.) [Die bezeichneten Werte 8* u. Privatbank T 153,50, Vereinsbank T 131,50, Lübeck⸗ üchen 77 B, Schantungbahn e] „Pemhurg.Amertka Paketf. T Verein. Elbschiffahrt 17,50, Calmon Asbest 18,00, Harburg⸗Wiener Wummi 69,00, Ottensen Eisen —,—, Alsen Zement 161 B, Anglo⸗ wwano 46,00, Dynamit Nobel T 84,25, Neu Guinea 430,00, Otavi Minen 55,25.

Kurse der mit „T“*

99,00, mburg⸗Südamerika T

Sloman Salpeter 75 B.

Wien, 9. Dezember. (W. T. B.)

bundsanleihe 107,25, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Rudolfs⸗ bahn —,—, 4 % Vorarlberger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn —.—, Türkenlose —,—, Wiener Bankverein 21,60, Oesterr. Kreditanstalt 51,75, Ungar. Kreditbank 93,60, Staatsbahnaktien 21,60, Dynamit A.⸗G. 600,00, A. E. G. Union 30,25, Brown Boveri 165,50, Siemens⸗ Brüxer Kohlen —,— Felten u. Guilleaume 53,90, Krupp A.⸗G. 10,75, Prager Eisen —,—, Rimamurany 101,00, Steyr. Werke (Waffen) 5,10, Skoda⸗ werke —,—, Steirer Papierf. —,—, Scheidemandel —,—, Aprilrente —,—, Mairente 0,95, Februarrente „—, Silberrente 0,96 Kronenrente —,—.

Amsterdam, 9. Dezember. (W. T. B.) Amsterdamsche Bank

179,00, Rotterdamsche Bank 106,25, Deutsche Reichsbank, neue Aktien

Schuckert 184,50,

Josefsthal 6,10,

270,00, Amer. Certif. B 20 ⅛,

Bemberg Certif. A

Glanzstoff —,—, Montecatini —,—, —,—, 7 % Deutsche Reichsanleihe 10 . 6 ½ % Kölner Stadtanleihe 92 %, 224 e

Westf. Elektr. Anl. —,—, 7 % Deuts 94,25, 6 % Preuß. Anleihe 1927 85 ⅞.

Amer. Bemberg Cert. v. Pref. —,—, Glanzstoff Vorzugs 68,00, Amerikan. Glanzstoff common 23,̃50, Kali⸗Industrie 173,50, Nordd. Wollkämmerei 90,00, Deutsche Bank Akt.⸗Zert. 2,75, 7 % Stadt Dresden

Union 101,00, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. —,—, Siemens⸗Halske 102,75, 7 % Verein. Stahlwerke 78 ⅛, Rhein.⸗ che Rentenbank

stützungs

sind Terminnotierungen.] lastung des

Nordd. Lloyd T 97,50,

und 178 496 Holstenbrauerei 184.00,

Freiverkehr: ebenfalls stä

(In Schillingen.) Völker⸗

Erden, 29,3 „Alpine Montan 33,85,

Leykam—Berufen um

—,—, Amer. Bemberg Amerikan.

Vereinigte zeichnen. saisonüblich

Arbed 104,00, 7 % Rhein⸗

C. v. Obl.

Berichte von auswärtigen Warenmärkte

(W. T. B.) Die Stimmung am sehr ruhig und die Preise

Bradford, 9. Dezember. Garn⸗ und Wollmartkt bleibt neigen zur Schwäche.

troffen.

1““

marktlage nach der

Arbeitsamtern am 14. November d.

Die Lage des deutschen Arbeitsmarkts Novemberhälfte 1929 weiter verschlechtert. Arbeitsämtern verfügbaren Arbeitsuchenden hat um 211 810 oder der Verschlechterung wesentlich schneller als in der ersten und zweiten Hälfte des Mo⸗ nats Oktober (+ 6,1 bzw. + 9,3 vH). Wenn auch das Anwachsen der Arbeitslosigkeit im gleichen Zeitraum des Vorjahrs verhält⸗ nismäßig stärker war, so darf nicht übersehen werden, daß Mitte November 1929 das Niveau mit rd. 1 839 000 verfügbaren Arbeit⸗ suchenden um rd. 456 000 Personen höher ist als im Vorjahr. Die Freisetzung von Arbeitskräften in der ersten Novemberhälfte er⸗

13 vH zugenommen. Das Tempo

folgte bei den männlichen Personen (+

stärker als bei den weiblichen († 10,3 vH); zur gleichen Zeit des dagegen der Anteil der Frauen höher. Dem steigenden Angebot von Arbeitskräften steht ein dauerndes Fallen des Stellenangebots gegenüber. Die Zahl der offenen Stellen

Vorjahrs war

Statistik und Volkswirtschaft.

In der am 5. Dezember ausgegebenen Nr. 34 des Reichs⸗ arbeitsblatts ist die nachstehende Uebersicht über die Arbeits⸗ Stichtagzählung bei

industrie s losigkeit den J. veröffentlicht: at sich in der ersten Die Zahl der bei den

war Sie

142,2.

13,8 vH) verhältnismäßig

hat sich in der Berichtszeit um 3183 ringert (gegen 24 134 2 Auch aus der erhöhten Inanspruchnahme der Unter⸗

empfänger hat sich in der Bericht rung und Krisenun

gang an Männern war in den beide

Der vorwie kommt in der 2n Oktoberhälfte.

wirtschaft und Fischerei,

auf das Baugewerbe. die Zahl der berufen am Stichtag um 185 500 oder

dem gleichen Zeitpunkt des Vorjahrs (42,5: teilsverhältnis der beiden Gruppen fast keine Aende Die Arbeitslosigkeit stieg in der Berichts an. Nicht nur die meisten Verbrauchsgüterindustrien keit zum großen Teil Entlassungen, en verschärfte Wenn sich auch auf dem Geldmarkt eine wesentliche Erleichterung fühlbar machte, die Anfang No⸗ vember in einer Ermäßigung des Reichsbanldiskontsatzes ihren Ausdruck fand, so ist doch die Kreditnot noch so groß, daß die Wirt⸗ schaft im allgemeinen gezwungen ist, sich in 8

Zurückhaltung aufzuerlegen. der deutschen Städte dur teren umsangreichen Entlassungen im Baugewerbe. Baustoffindustrien und die Baunebengewerbe wurden dadurch be⸗ Auch Neben dem langsamen Rückgang von In⸗ und A

waren in ihrer saisonmäßigen Aufnahmefähi erschöpft und schritten teilweise 6 ½ % sendein auch in wichtigen Produktionsmittelindustri ich die Arbeitsmarktlage.

landsaufträgen cheint auch die Eisenindustrie durch die steigende Ver⸗ wendung von Baustahl von den Saisonschwankungen im Bau⸗ gewerbe in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Um das Ausmaß der E“ Arbeits⸗ önnen, ist es zweckmäßig, diese in den wichtigsten Berufsgruppen mit dem Tiefstand Ende Juli dieses Jahres zu vergleichen. 8 diesem Zeitpunkt bei den Arbeitsämtern verfügbaren Arbeit⸗ suchenden gleich 100, so 5 sich die Meßziffer in allen Berufs⸗ itte November um neun Punkte erhöht. tieg natürlich in den Saisonaußenberufen nach teilweise weiterer Entlastung im August wesentlich stärker und rascher an als in den übrigen Berufsgruppen. die Meßziffer mehr als verdreifacht (313), in der Berufsgruppe Industrie der Steine und Erden erreichte sie 236,6, in der Land⸗ und Forstwirtschaft 216,2 und in der Lohnarbeit wechselnder Art In den übrigen Vernfegragßen ist der Bergbau einschließ⸗ (159,1), das Verkehrsgewerbe (137,9) und die Metallverarbeitung⸗ und Maschinenindustrie d82,⸗9 mit den höchsten Meßziffern besonders hervorzuheben. industrie (112), dem Holz⸗ und Schnitzstoffgewerbe (109,6), dem Spinnstoffgewerbe (106,1) und bei liegen die Meßziffern wesentlich günstiger.

Puüphen zusammen bis N

lich Hütten⸗ und Salinenwesen

itte November 1928).

einrichtungen ergibt sich eine zunehmende Be⸗ Vahl der Hauptunterstützungs⸗

szeit in der Arbeitslosenversiche⸗ nterstützung zusammen um 132 955 oder 12,5 vH auf 1 194 089 erhöht. Davon entfielen 1 015 593 stützungsempfänger oder 85 vH 1 die Arbeitslosenversicherung risenunterstützung. Der Zu⸗

n Unterstützungseinrichtungen

Arbeitsmarkts. Die

oder 15 vH auf die

rker als bei den Frauen.

vH au

57,5) ist

zu erheblichen

in der metallverarbeitenden und

richtig ö zu

Setzt man die

oder 15,3 vH auf 17 641 ver⸗

gend Einfluß auf dem Arbeitsmarkt Berichtszeit deutlicher zum Ausdruck als in der Von den 211 810 neu den Arbeitsmarkt elastenden Personen entfallen etwa ½ (64,8 vH oder 137 300) auf die Saisonaußenberufe, und zwar 7,4 vH auf die Land⸗ und Forst⸗ 6,4 vH auf die Industrie der Steine und die Lohnarbeit wechselnder Art und 21,7 vH Dabei ist ebenfalls zu berücksichtigen, daß r verfügbaren Arbeitsuchenden in den Saisonaußen⸗ 31,6 vH und in den übrigen rd. 271 200 oder 34,1 vH über dem Stand des Vor⸗ jahres liegt. Infolge des Zuströmens von Arbeitslosen aus den Saisonaußenberufen hat sich der Anteil der Saisonaußenberufe an der Gesamtbelastung des Arbeitsmarkts von Ende Oktober bis Mitte November 1929 von 39,1 auf 42 vH 85. und der der übrigen Berufsgruppen von 60,9 auf 58 vH gesenkt. rung zu ver⸗ zeit mehr als

3 ren Dispositionen So führte z. B. das Sparprogramm fache auf Brandenburg, Sachsen und Bayern.

onders auf die Konfektionsindustrie; in der Wäscheindustrie und Schuhfabrikation hielt dagegen die Belebung größtenteils noch an. im Spinnstoffgewerbe war eine weitere Zunahme us⸗ der verfügbaren Arbeitsuchenden um 2246 auf 79 751 zu ver⸗

Kürzung der Bauprogramme zu wei⸗

Im Baugewerbe hat sich

Bei der ngestelltenberufen (110,8)

Arbeitsmarktlage in der folgende: Von die stärkste Bel⸗

suchenden hat sich um 45

Hauptunter⸗

Arbeitsuchenden betru erfolgten in Sachsen,

Oktober.

Gegenüber arbeitung in dem An⸗

oder 9,2 vH auf

eugbau war die Lage von Kurzarbeit

Auch die

Maschinen⸗ uneinheitlich;

weberei und

Zahl der zu

Gestaltung des berufen bisher

Arbeitslage entspricht

Die stärlsten Zugänge eder⸗ Brandenburg 9,9 vH), 8,5 vH).

ier rd. 13 650. Die stär chlesien, Brandenbur⸗ Hauptsache waren es die Ziegeleien und industrien, die Arbeitskräfte abgaben. schritt in der Berichtszeit zu wesentlich stärkeren Arbeitskräften als bisher. gruppe 15 696 Arbeitnehmer miehr den Arbeitsmarkt als Ende 2 Ihr Anteil an der Gesamtbelastung beträgt mit 48 450 verfügbaren Arbeitsuchenden 2,6 vH. sächlich auf die Bezirke Schlesien, Brandenburg, Bayern, Pom⸗ mern und Ostpreußen. Die Forstwirtschaft dagegen war für Holz⸗ schlag und Kulturarbeiten immer noch aufnahmefähig.

In den übrigen Berufsgruppen ist vor allem die wesentliche Verschlechterung der Arbeitsmarktlage in 1 ng und Maschinenindustrie hervorzuheben. Hier hat sich die Lahl der verfügbaren Arbeitsuchenden um 23 258 1 277 199 erhöht. Die Zunahme erfolgt besonders in Brandenburg, Sachsen, Bayern, Mitteldeutschland, Rheinland und Westfalen. Der Rückgang des Beschäftigungsgrades in Klein⸗ und Mittelbetrieben hängt hier stark mit dem Abflauen der Bau⸗ tätigkeit zusammen; auch in der Maschinenindustrie und im Fahr⸗

In den einzelnen Berufsgruppen war die Entwicklung der

ersten Novemberhälfte im wesent ichen

en Saisonaußenberufen hat das Baugewerbe ung w Die Zahl der verfügbaren Arbeit⸗ 4 ode 49

r 39,7 vH auf 161 4324 erhöht. Be⸗

sonders stark war der Zugang an Arbeitsuchenden in sen (+ 6198), in Mitteldeutschland (+† 6038), in Schlesien (+ 5092), in Bayern (+ 5404), in Hessen (+ 3905) (8 3935). In einzelnen Groß⸗ und Mittelstädten konnten n Neubauten in Angrif genommen werden, Bauvorhaben info ge Finanzierungsschwierigkeiten. Auch in der Industrie der Steine und Erden hat sich die Arbeits⸗ marktlage wesentlich verschlechtert.

und in ö

och scheiterten viele

Der Zugang an verfügbaren

sten Entlassungen und Bayern. In 88 ie übrigen verstoff Die Landwirtschaft reisetzungen von Insgesamt belasten in dieser Berufs⸗

Diese verteilen sich haupt⸗

der Metallver⸗

vielfach durch Entlassungen und Ein⸗ gekennzeichnet. Im Bekleidungs⸗

gewerbe insgesamt hat sich die bereits in der zweiten Oktober⸗ hälfte wieder einsetzende Verschlechterung der weiterhin fortgesetzt. Die verfügbaren Arbeitskräfte haben sich um 9796 auf 94 149 erhöht. Die Zunahme entfällt in der Haupt⸗

rbeitsmarktlage

Sie bezieht sich be⸗

zeichnen. Jedoch ist die Arbeitsmarktlage in dieser Berufsgruppe aus Sachsen und Mitteldeutschland wird bessere Beschäftigung in den meisten Branchen gemeldet, im Rheinland dagegen wurden in der Samtindustrie und Streichgarnindustrie weitere Entlassungen vorgenommen, während hier die Seiden⸗ Baumwollspinnerei Schlesien hielten die Verschlechterungen an. Schnitzstoffgewerbe hat sich ein wesentlich stärkerer Rückgang in der Beschäftigung als bisher durchgesetzt. Die Zahl der verfügbaren Arbeitsuchenden stieg um ungefähr 6978 auf 84 794. Hier wurden vor allem die Sägewerk⸗ industrie und das Bautischlerhandwerk betroffen. tischlerei war dagegen noch besser beschäftigt. Die meisten Ent⸗ lassungen wurden in Bayern, Schlesien, Brandenburg und Rhein⸗ land vorgenommen. Das bevorstehende Weihnachtsgeschäft hat die Arbeitsmarktes noch nicht sämtlichen Berufsgruppen sich durchsetzenden Verschlechterung der eine solche in gebietlicher Hinsicht sind zu (+ 33 261 = 15,6 11,3 vH), Bayern ( 21 996 = 10,4 vH), Sachsen (+ 21 071 =— Mitteldeutschland und Rheinland (je rd. + 18 000 =

aufnahmefähig waren. In - Im Holz⸗ und in der ersten Novemberhälfte

Die Möbel⸗

in den An estellten⸗ nachdrücklich beeinflußt. Der in

verzeichnen in den Bezirke vSH), Schlesien (+ 23 997 =

——

Offentli

cher Anzeiger.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

3. Lufge ote, 8

4 Oeffentliche Zustellungen,

5. Verlust⸗ und Fundsachen,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien. 9. Deutsche Steteih lchaften 10. Gesellschaften m. b. H.

1

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften,

1. Genossenschaften,

2. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen. 13. Bankausweise, 8 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

[79661] Aufgebot.

Der Amtsrat August Nehring, früher in Watenstedt, Kr. Wolfenbüttel. jetzt in Wolfenbüttel, Neuer Weg wohnhaft, ver⸗ treten durch Rechtsanwälte Eyferth und Kaulitz in Wolfenbüttel, hat das Auf⸗ gebot der angeblich verlorengegangenen, auf seinen Namen lautenden und im Aktienbuch unter Nr. 794 833 einge⸗ tragenen Aktien der Zuckerfabrik Immen⸗ dorf, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1930, 12 UUhr, vor dem unterzeichneten Gericht, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Wolfenbüttel, den 27. November 1929.

Das Amtsgericht. 6

[79663] Aufgebot.

Die Viehhändlerswitwe Katharina Teckelmann in Selbitz hat als Miterbin ihres am 11. Oktober 1929 verstorbenen Ehemannes Philipp Teckelmann in Selbitz das Aufgebot des angeblich verlorenen⸗ Sparbuchs Nr. 140 der Gewerbebank Hof, e. G. m. b. H. in Hof, ausgestellt auf den Viehhändler Philipp Teckelmann in Selbitz, über ein Guthaben von 3820 RM nach dem Stand vom 18. Oktober 1929 beantragt. Der Inhaber dieses Sparbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 17. Juni 1930, vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaal Nr. 3. des Amtsgerichts Hof anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte beim Gericht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird.

Hof, den 27. November 1929.

Amtsgericht Hof.

[79662 Aufgebot.

Die Firma Robert Hellwig, Duderstadt, vorm. Joh. J. Hunold, hat das Aufgebot der angeblich verlorengegangenen von der Firma Robert Hellwig, Duderstadt, akzep⸗ tierten Wechsel: per 18. 1. 1930 a. Göttingen über RM 2354,95, per 23. 1. 1930 a. Göttingen über RM 2357,̃54. ausgestellt von der Firma „Bradul Bucovinei“, Holzindustrie und Export⸗ gesellschaft m. b. H., Cernauti (Ru⸗ mänien), beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Juni 1930, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Göttingen, den 30. November 1929.

Amtsgericht. Abt. II. Dr. Krallmann.

[79664] Aufgebot.

Die Baugesellschaft Nordwest G. m. b. H. in Liquidation, vertreten durch Rechtsanwalt 8 Lindenberg, Berlin⸗Char⸗ lottenburg, hat das Aufgebot des am 23. Oktober 1928 von D. Schiff in Berlin ausgestellten, am 5. Februar 1929 in Köln fällig gewesenen Wechfels über RM 350, angenommen von J. Stein in Köln, Jahnstraße 36, beantragt. Der Inhaber der ÜUrkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Juni 1930, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Reichensperger⸗ platz 1, Zimmer 361, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Köln, den 3. Dezember 1929.

Amtsgericht. Abt. 4.

[79665] Aufgebot. Die Schuhfabrik A. L. Samson, G. m. b. H. in Wolfenbüttel, vertreten durch

schweig, hat das Aufgebot des Teilgrund⸗ schuldbriefs über die im Grundbuch von Köln Band 149 Blatt 5951 in Abt. III Nr. 5 für die Kauffrau Charlotte Blarr in Köln, Lübecker Straße 2 a, eingetragene Teilgrundschuld von g Feingold be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. März 1930, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Reichens⸗ pergerplatz 1, Zimmer 361, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Lrfee der Urkunde erfolgen wird.

In, den 3. Dezember 1929. Amtsgericht. Abt. 4.

Dr. Mittweg.

[79666]

Das Amtsgericht Braunschweig hat folgendes Aufgebot erlassen:

Fräulein Helene Brohm, hier, Helmstedter Straße 36 (Haus Bethanien), hat das Aufgebot der nachstehend asefesüdeten verlorengegangenen Hypothekenbriefe: I. über die im Grundbuch von Braun⸗ schweig Band 46 A Blatt 63 Seite 503 in Abteilung III unter Nr. 6a für Fräu⸗ lein Helene Brohm und Fräulein Martha Brohm, hier, zu gleichen Anteilen ein⸗ getragenen Hypothek von 15 000 Mark, 2. über die im Grundbuch von Braun⸗ schweig Band 35 B Blatt 21 Seite 164 in Abteilung III unter Nr. 3 für die⸗ sjelben Gläubigerinnen eingetragenen Auf⸗ wertungshypothek von 7500 Goldmark beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juli 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Urkunden erfolgen wird. Braunschweig, den 3. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte

Rechtsanwalt Dr. Ahner in Braun⸗

der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 23.

[79667] Aufgebot. Die Eheleute Dachdeckermeister Heinrich Icke und Maria Icke geb. Strutwolf zu Kassel haben als Eltern beantragt, ihren verschollenen Sohn Georg Icke, geb. 24. 4. 1889 zu Niedenstein, zuletzt wohn⸗ haft in Kassel, in 1912 nach den Ver⸗ einigten Staaten Nordamerikas aus⸗ gewandert und seit 1914 verschollen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 2. Juli 1930, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 40, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Kassel, den 2. Dezember 1929. Amtsgericht. Abt. 1.

[79680] Beschluß.

Der am 11. Juli 1928 erteilte Erb⸗ schein über die Erbfolge nach dem am 16. Juni 1918 zu Dutsburg verstorbenen Schuhmacher Konstantin Skupien wird für kraftlos erklärt. Gründe: In dem Erbschein sind als Erben nach dem ver⸗ storbenen Konstantin Skupien dessen beide Töchter: 1. Eva, verehelichte Paluczak, wohnhaft in Berlin⸗Charlottenburg, 2. Anna verehelichte Krukawka, wohnhaft in Duisburg, zu je ½ aufgeführt. Der Erblasser hat aber durch letztwillige Ver⸗ fügung vom 9. Mai 1916 seine Tochter Anna zu seiner Alleinerbin eingesetzt und seine Tochter Eva auf den Pflichtteil be⸗ schränkt. Demnach ist der erteilte Erb⸗ schein unrichtig.

Duisburg, den 5. Dezember 1929.

8* Amtsgericht.

Dr. Kleeff.

[79668] Oeffentliche Aufforderung. Am 23. März 1924 ist in Köslin, seinem

letzten Wohnsitz, im Kaiser⸗Wilhelm⸗Kreis⸗

krankenhaus der Schauspieler nicht ermittelt.

binnen einer Anmeldungsfrist von 6 Wochen

vom Tage der Veröffentlichung dieser Aufforderung an bei dem unterzeichneten Gericht, Nachlaßabteilung, Zimmer Nr. 7,

anzumelden, widrigenfalls festgestellt wird, de 5 Preußische Fiskus gesetzlicher Erbe ist.

Amtsgericht Köslin, 29. November 1929.

[79672]

Durch Ausschlußurteil vom 27. No⸗

vember 1929 sind die 4 % igen Schuld⸗

verschreibungen der Hannoverschen Landes⸗ Nr. 34614 vom

kredit⸗Anstalt Lit. G J. 1. 1. 1878 über 500 PM, Lit. 8 I.

Nr. 1069 vom 19. 10. 1886 über 500 PM

für kraftlos erklärt. Hannover, den 27. November 1929. Amtsgericht. 27. [79670] 2 Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Hannover vom 27. November 1929 sind die 4 % igen Obligationen der Hannover⸗ schen Landeskreditanstalt Lit. M Nr. 9266 über 300 PM, Lit. R Nr. 5968 über 1000 PM für kraftlos erklärt. Hannover, den 27. November 1929. Amtsgericht. 27.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Barlin.

Druck der Preußischen Druckerei und eelc aft, Berlin,

ilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen Cns engtich Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

.“

Nr. 289. Reichsbankgirokonto. G

Anton Glasenapp verstorben. Erben sind bisher Es ergeht hiermit die Aufforderung, Erbrechte an dem Nachlaß

Erscheint an I Wochentag abends.

Bezugspreis vierteljährli Bestellungen an, in B SW. 48, Wilhelmstraße 32.

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

9 .ℳ Alle Postanstalten nehmen erlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

Einzelne Nummern kosten 30 0, einzelne Beilagen kosten 10 , LWI1au,ö“]s Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages W1.“ 11 druck 8

8 f Anzeig Geschäfts

strichen)

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8

espaltenen Einheitszeile 1,75 telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseiti insbesondere ist darin auch anzugeben, wel inmal unterstrichen) oder dur hen) hervorgehober werden sollen. Befri

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

einer dreh

er fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛ.ℳ Anzeigen nimmt an die

heschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, se Worte etwa durch Sperr⸗ ;— (zweimal unter⸗

tete Anzeigen müssen 3 Tage

Berlin, Mittwoch, den 11. Dezember, abends.

Inhalt des amtlichen Teiles:

1 Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. 8 Preußen.

Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille bzw. der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Deutsches Reich.

11“ Häimachana— über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗

beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (NGBl. 1 S. 482).

Der Londoner Goldpreis beträgt 3 für eine Unze Feingoldd. 84 sh 10 d, für ein Gramm Feingold demnach.. 32,7455 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin ers eint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. Berlin, den 11. Dezember 1929.

Reichsbankdirektorium.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 11., 12. und 21. November 1929 verliehen:—

Die Rettungsmedaille am Bande an:

be Henze, Schuhmachermeister, Attendorn, Kreis Pe,

Heinz Hoffmann, Brauerlehrling, Brieg,

Ernst Schibau, Primaner, Marienwerder,

Arno Stege, Elektroingenieur, Berlin⸗Charlottenburg, Oskar Unger, Technischer Inspektor, Berlin.

Die Erinnerungsmedaille für R ttung aus Gefahr an: Willi Wederich, Matrose, Swinemünde.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hält Donnerstag, den 12. Dezember 1929, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.

Der litauische Gesandte Sidzikauskas ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder

übernommen.

Deutscher Reichstag. 112. Sitzung vom 10. Dezember 1929.

(Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins Deutscher Zeitungsverreger.)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr und teilt mit, daß die deutschnationale Fraktion für den Ab⸗ geordneten Bruhn den Abgeordneten Koch⸗Düsseldorf in

den Verwaltungsrat der Reichspost entsende.

Anträge auf Genehmigung zur Strafverfolgung bzw. Vorführung der Abgg. Dr. Goebbels (Nat. Soz.), Maddalene und Kollwitz (Komm.) wegen Vor⸗ bereitung zum Hochverrat werden auf Vorschlag des Prä⸗ sidenten dem Geschäftsordnungsausschuß überwiesen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt 88 Abg. Trevir anus (D. Nat. Arb.) folgende Erklärung ab: Isch habe dem hohen Hause namens der Deutschnationalen Arbeitsgemeinschaft folgende Erklärung abzugeben: Wir sind aus der deutschnationalen Reichstagsfraktion ausgetreten, weil wir die Politik des augenblicklichen Führers der Deutschnationalen Volkspartei ablehnen und weil uns die Freiheit des Handelns unserem Gewissen so, wie es die verfassungsmäßige. Ver⸗ antwortung vor unserem Volke erfordert, in der deutschnationalen Se es in verwehrt wurde. Wir fühlen uns als die

Träger des Gedankengutes, das in dem deutschnationalen Partei⸗ rogramm und als nationales Manifest der Deutschnationalen olkspartei niedergelegt wurde. Wir wollen wahrhaft konser⸗

vative Gedankengänge in praktische Politik umsetzen und so dem

Vaterlande dienen. Unser großes Ziel ist die Errichtung einer

echten Volksgemeinschaft, die sich die Aufgabe stellt, unter Hint⸗

ansetzung parteipolitischer Gedankengänge das Vaterland aus dem

Elend herauszuführen.

Auf der Tagesordnung steht der Gesetzentwurf über den Ladenschluß am 24. Dezember. Nach den Vor⸗ schlägen des Ausschusses soll der Ladenschluß um 5 Uhr erfolgen, für Lebens⸗ und Genußmittelgeschäfte um 6 Uhr. Etwaige Lohnzahlungen und Ausschüttungen anläßlich des Weihnachtsfestes sollen möglichst vor dem 24. Dezember vor⸗ genommen werden.

Die Regierungsparteien und die Wirtschaftspartei haben Entschließungen eingebracht, wonach auf die Länder ein⸗

ewirkt werden soll, daß auch für den Markthandel am

4. Dezember die für den seßhaften Handel geltenden Laden⸗

schlußzeiten Gültigkeit haben. Die Wirtschaftspartei beantragt ferner, den Ladenschluß auf 6 Uhr bzw. 7 Uhr für Lebens⸗ und veneraitte h te festzusetzen. Von den Kommunisten wird beankragt, den 5⸗Uhr⸗Ladenschluß für alle Sonnabende und Wochentage vor Feiertagen festzusetzen.

Abg. Sollmann (Soz.) weist darauf hin, daß der frühere Ladenschluß am 24. Dezember in der Bevölkerung mit seltener Einmütigkeit verlangt werde, namentlich von allen Organisationen der Arbeiter und eene Seine Partei verlange den Laden⸗ schluß um 5 Uhr und halte die im Ausschuß zugestandenen Aus⸗ nahmen nicht für nötig. Der Abg. Mumm hat denselben Antrag wie wir gestellt, aber damit nicht einmal die Zustimmung seiner deutschnationalen Freunde im Ausschuß gefunden. Wir ver⸗ kennen keineswegs die Not des Mittelstandes und der kleinen Ladenbesitzer, aber eine Schädigung kann aus der einzigen Ver⸗ kürzung der Ladenzeit einmal im Jahre nicht erfolgen. (Zwischen⸗ ruf rechts.) Wir wollen auch die Verkürzung für die onsum⸗ vereine. Man kann uns also keine Mittelstandsfeindlichkeit vor⸗ werfen, oder die ganze 1““ ja mittelstandsfeindlich seirn. Die Angestellten haben vor Weihnachten ein Füchstmaß von Arbeit zu leisten und an zwei Sonntagen länger arbeiten müssen. Auch den Verkehrsarbeitern und Transportarbeitern würde die Verkürzung der Arbeit am 24. Dezember nützen, und auch die Ladenbesitzer würden sich freuen, wenn sie über diesen freien Abend verfügen könnten. Hier sollte sich der Reichstag einmütig vereinigen.

Abg. Rieseberg (D. Nat.): Der Mittelstand würde sich am meisten über Weihnachten freuen, wenn er dadurch bessere Einnahmen erzielte. Ist der Laden geschlossen, so ist das nicht möglich. Der Abg. Mumm hat sicherlich aus anderen Gründen als der Abg. Sollmann seinen Antrag gestellt. Die Frage ist im Ausschuß mit einer Schnelligkeit durchgepeitscht worden, die nicht von Mittelstandsfürsorge zeugte. ir Deutschnationale sind grundsätzlich für eine Regelung des früheren Ladenschlusses, aber heute würde er den Gewerbestand schädigen.

Abg. Esser (Zentr.): Grundsätzlich liegt die Arbeits⸗ beschränkung am Heiligen Abend im Sinne des Zentrums, mit der Sonntagsruhe haben fich alle Kreise abgefunden. Aber heute handelt es sich um ein Gelegenheitsgesetz, bhrens wir die ge⸗ samte Frage der Arbeitszeit neu regeln müssen. Der Einzel⸗ handel hat gerade jetzt mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen. Die beteiligten Kreise sind auf die Verkürzung der Arbeitszeit am Heiligen Abend nicht vorbereitet; die Ausnahmen, die gemacht werden sollen, sind ungenügend. Aus sozialen und religiösen Gründen wünschen wir aber später eine Regelung, die unter Be⸗ rücksichtigung der Wirtschaft auf alle in Betracht kommenden Verhältnisse Rücksicht nimmt. Wir sind gegen ein Gelegenheits⸗

ein Teil meiner Freunde stimmt allerdings für den

gesetz, glusschußantrag aber einig sind wir in der Annahme der Aus⸗

schußentschließung.

Abg. Torgler (Komm.): Wir verlangen den Fünfuhr⸗ Ladenschluß nicht nur am 24. Dezember, sondern allgemein für die Sonnabende vor allen Sonn⸗ und Feiertagen. Das entspricht auch den Forderungen des Afa⸗Bundes. Gegen die Sonntags⸗ ruhe wurde seinerzeit auch gesagt, dadurch würde der kleine Ge⸗ werbestand vollkommen ruiniert; aber nichts davon ist geschehen. Dem Mittelstand soll es schlecht gehen, aber den Angestellten geht es noch viel schlechter. Die Verkürzung der Arbeitszeit am 24. Dezember um zwei Stunden würde ihnen nicht einmak zugute kommen, denn sie würden ihre Mittagspause aufgeben müssen. Infolge des Volksentscheids am 22. Dezember ist es in manchen Landesteilen dahin gekommen, daß auch am dritten Sonntag vor Weihnachten die Läden geöffnet sein müßten. Die Angestellten des Einzelhandels weisen mit Recht darauf hin, daß sie am Sonnabend nicht einmal um 7 Uhr frei sind. sondern noch lange danach mit Aufräumen des Lagers usw. beschäftigt werden. Die Angestellten müssen mit Entschiedenheit auf die 42⸗Stunden⸗Woche hinarbeiten.

Abg. Dr. Pfeffer (D. Vp.): Wir haben durchaus Sym⸗ pathie für die Lage der Angestellten und den Schutz ihrer Gesund⸗ heit und halten es für möglich, daß einem Teil der Angestellten eine größere Ruhezeit gewährt werden könnte, aber der größere Teil meiner Freunde glaubt nicht, daß durch dieses Gesetz hier das Ziel erreicht werden kann. Die Weihnachtsgratifikation soll den Angestellten nicht erst am Heiligen Abend, sondern schon einige Wochen vorher gegeben werden. In den letzten zwei Stunden am Heiligen Abend kaufen die Hausfrauen gerade noch sehr viel ein. Bei der ungünstigen Lage des Gewerbes, gerade in den letzten Monaten, sollte man nicht durch dieses Gesetz neue Unruhe in die Mittelstandskreise hineinbringen. Durch die Aus⸗ nahmen, die das Gesetz zulassen müßte, würde die Durchführung Ungerechtigkeiten zur Folge haben. Wir machen diese legen⸗ heitsgesetzgebung nicht mtt. 11“

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

dög Petzold (Wirtsch. P.) erinnert daran, daß er im Ausschu eine Vertagun r 12 Angelegenheit beantragt abe, weil man die Bache nicht ü das Knie brechen könne. Beim Weihmachtsgeschäft handele es sich um ein einmaliges Saisongeschäft an einem Tage im Jahre. Der Einzel⸗ und Klein⸗ handel würde einer rechtzeitigen Regelung im nächsten Jahre icher zustimmen. Jetzt habe er sich aber mit Waren für den Weihnachtsverkauf chon eingedeckt. Auch die Wirtschaftspartei verkenne dur saus nicht die ethische Seite eines früheren Laden⸗ chlusses am eiligen Abend. Die zu Weihnachten nicht verkaufte Ware werde bis zum nächsten Jahre schlecht werden. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Auch Parfümeriewaren?) Jawohl! Oder haben Sie noch nicht gehört, daß Parfümerien im Laufe der Zeit verflüchtigen? Es ist unzweifelhaft, daß in den letzten zwei dis drei Stunden am Heiligabend und im Kleinhandel das Haupt⸗ wird. Unseren vor Weihnachten wollen Sie (nach links) schmalern. ir wären mit einer Ein⸗ schränkung unter der Bedingung einverstanden, wenn wir für das erste Vierteljahr des neuen Jahres von der Steuer befreit würden. (Lachen links.) Auch die Angestellten werden Ihnen keinen Dank wissen. Der Angestellte im Kleinhandel freut sich über den Erfolg des Geschäfts, an dem er auch in Gestalt der Gratifikation Anteil hat. Die gesunde Grundlage des Mittelstauds würde durch den Gesetzentwurf verschlechtert werden. Der Redner beantragt, daß gegebenenfalls auch den Parfümeriegeschäften eine um eine Stunde längere Verkaufszeit am 24. Dezember gewährt werden soll. 1— Abg. Büll (Dem.) erklärt, die Ladenschlußbestimmungen seien so veraltet und ließen so viele Wünsche unerfüllt, daß die Regierung längst eine Aenderung hätte treffen müssen. Daher auch die Demokraten Bedenken gegen die hier beabsichtigte eeillösung; da hätte die größte Regierungspartei diesen Wünschen auch entgegenkommen können. Die Wirtschaftskreise erwarteten vom Reichstag Taten. Nachdem nun auch die kirchlichen Behörden sich für eine Verlängerung der Ruhezeit am Heiligabend aus⸗ esprochen hätten und auch der Abg. Mumm hier einen ent⸗ sprechenden Antrag eingebracht habe, sei der Boden für ein praktisches Vorgehen geschaffen. Der Redner fordert Herausnahme des Sechsuhr⸗Ladenschlusses am 24. Dezember aus dem Arbeits⸗ schutzgesetz, um die Sache grundsätzlich möglichst schnell zu regeln.

Präsident Löbe teilt mit, daß ein Antrag der Wirt⸗ schaftspartei eingegangen ist, wonach das Gesetz am 1. Januar 1930 in Kraft treten soll.

Abg. D. Mu mm (D. Nat. Arb.) erklärt sich den hier im Interesse des Mittelstandes gemachten Ausführungen als eng verbunden. Gut vorbereitet sei der Gesetzentwurf durchaus. Auch Kardinal Fau aber sei für die Verlängerung der Weih⸗ nachtsstunden des Heiligen Abends eingetreten. Es sci ihm seit langem Herzensangelegenheit, für die schon viele Wochen vor Weihnachten überlasteten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ein⸗ ütreten. Er hoffe, daß man heute schon zu einem Fortschritt ommen werde, der in wenigen Jahren allgemein anerkannt sein werde.

Abg. Kling (Bayer. Bauernp.) erkennt das Recht der An⸗ gestellten auf längere Ruhe am Heiligabend durchaus an, tritt aber für die berechtigten Interessen der Gewerbetreibenden ein. Diese zwei Stunden am Heiligabend hätten für den kleinen Ge⸗ schäftsmann nicht dieselbe Bedeutung wie zwei Stunden am 1. Januar. Daher sei seine Fraktion gegen eine übereilt Regelung.

Abg. Loibl (Bayer. Volksp.) betont, als Weltanschauungs partei sei die Bayerische Volkspartei natürlich für eine möglichste Ausdehnung der geschäftslosen Zeit am Heiligen Abend. Anderer⸗ seits könne man einer so plötzlichen Seeceieng der Haupt⸗ geschäftszeit nicht zustimmen. Die Herausnahme dieser Bestimmung aus dem Arbeitsschutzgesetz sei bedauerlich. Die Lösung des Aus schusses 8 nicht ideal. Schweren Herzens werde seine Partei dem Ausschußantrag 1

Bei der Abstimmung wird das Gesetz unter Ablehnung aller Aenderungsanträge in der Ausschußfassung in zweiter und dritter Beratung angenommen. Die S lnßabsticenenn ist auf Antrag Sollmann (Soz.) namentlich. Sie ergibt die Annahme des Gesetzes mit 283 gegen 104 Stimmen bei einer Enthaltung.

Nach dem nunmehr angenommenen Gesetz haben am 24. Dezember die offenen Verkaufsstellen im allgemeinen um 5 Uhr, diejenigen, in denen überwiegend Lebensmittel Genußmittel oder Blumen verkauft werden, um 6 Uhr zu schließen. Apotheken, der Marktverkehr und der Handel mit Weihnachtsbäumen fallen nicht unter dieses Gesetz.

Ahg. Drewitz (Wirtsch. P.) beantragt auf Grund des Artikels 72 der Reichsverfassung die Verkündigung des Gesetzes auszusetzen.

Präsident Löbe betont, daß diese Aussetzung auf zwei Monate erfolgen muß, wenn ein Drittel aller Reichstags⸗ abgeordneten diese Aussetzung verlangt.

Die Abstimmung über den Aussetzungsantrag durch Auszählung ergibt mit 278 gegen 73 Stimmen die Ablehnung des Antrags Drewitz. Präsident Löbe stellt fest: Das er⸗ forderliche Drittel der anwesenden Abgeordneten ist nicht erreicht, erst recht nicht das Drittel des Reichstags überhaupt. (Beifall bei der Mehrheit.)

Angenommen wird dann auch die vom Ausschuß vor⸗ geschlagene Entschließung, die Reichsregierung zu ersuchen, ihre Verwaltungen unverzüglich anzuweisen, etwaige Lohn⸗ zahlungen und Ausschüttungen anläßlich des Weihnachtsfestes nicht am 24. Dezember, sondern in den vorhergehenden Tagen vorzunehmen und auf die Länder und andere in Betracht