gefragt, ob nicht bei den Besoldungsausgaben Reserven vorhanden seien, und hat um Beantwortung der Frage gebeten, wie die Be⸗ soldungsausgaben berechnet würden.
Reserven bei den Besoldungsausgaben sind nicht vorhanden. Schon in dem Vorbericht zum Haushaltsplan ist an⸗ geführt: Die Berechnung der Besoldungsausgaben erfolgt auf der Grundlage der Istausgaben nach dem Stande vom 1. Juli 1929. Die frühere Berechnung nach der zweiten Dienstaltersstufe ist auf⸗ gegeben.
Der Herr Abgeordnete Kloft hat dann noch auf gewisse Re⸗ ser ven im Anleihehaushalt hingewiesen. Ich muß ge⸗ stehen, daß ich hier seine Gedankengänge nicht ganz teilen kann. Er hat gemeint, die Anleiheermächtigungen seien nicht voll und ganz ausgeschöpft worden. Gewiß, das ist richtig, die bisherigen Anleiheermächtigungen gehen um Hunderte von Millionen über die Anleihebeträge hinaus, die flüssig gemacht worden sind. Aber dabei ist doch einmal zu berüchsichtigen, daß sich die Anleihe⸗ ermächtigungen auch auf spätere Jahre beziehen, und zweitens, daß die Anleiheermächtigungen deshalb nicht in vollem Umfang ausgenutzt werden konnten, weil der Anleihemarkt es nicht ge⸗ stattete. Aber in dieser Differenz zwischen Anleiheermächtigung und Anleiheausgabe kann man unmöglich eine Reserve sehen. Es handelt sich nur darum, in welchem Umfang der Kapitalmarkt eine Ausschöpfung der Anleiheermächtigungen gestattet. Gegen⸗ wärtig ist die Lage des Kapitalmarktes so, daß an die Aus⸗ schöpfung der Anleiheermächtigungen nur mit äußerster Vorsicht herangegangen werden kann. (Sehr richtig!)
Herr Abgeordneter Kloft hat weiter darauf hingewiesen, daß der Preußische Staat doch mit erheblichen Beträgen an dem Kapital der Landesheilstätten und der Landes⸗ pfandbriefanstalt beteiligt sei. Das ist richtig: an den Provinzialheimstätten ist der Preußische Staat mit 32 Millionen, an der Landespfandbriefanstalt mit 27,1 Millionen beteiligt. Aber diese beiden Beträge sind in der Uebersicht über die Bestände des preußischen Finanzvermögens in dem Vorbericht zum Haushalts⸗ plan aufgeführt, und die Dividenden, die dem Preußischen Staat von den Provinzialheilstätten und der Landespfandbriefanstalt zufließen, werden in den Einnahmen des Haushalts der allge⸗ meinen Finanzverwaltung verzeichnet. Ich vermag also nicht ein⸗ zusehen, inwiefern hier noch irgendwelche Reserven vorhanden sein sollten.
Weiter hat einer der Herren Redner gefragt, ob in dem Welfenstreit mit nenen Aufwendungen des Staats zu rechnen sei, und er hat dabei auf die Zeitungsmeldungen Bezug genommen, nach denen der VII. Senat des Reichsgerichts der Preußischen Staatsregierung in dem Welfenstreit einen Vergleichs⸗ vorschlag gemacht hat. Es handelt sich hierbei um folgendes: Im Jahre 1867 wurde dem Welfenhause eine Abfindung von 16 Mil⸗ lionen Taler dafür in Aussicht gestellt, daß ihm die Herrschaft in Hannover genommen war. Auf Grund gewisser Verrechnungen, die hier nicht interessieren, ermäßigte sich diese Summe auf rund 40 Millionen Mark. Diese Zahlungen sind an das Welfenhaus nicht geleistet worden; im Jahre 1868 wurde die gesamte Summe von Bismarck mit Beschlag belegt. Das sind ja bekannte Vor⸗ gänge. Im Jahre 1892 ist dann ein Vergleich mit den Welfen auf der Grundlage geschlossen worden, daß diese 40 Millionen, die inzwischen in preußischen Konsols angelegt worden waren, weiter der Beschlagnahme unterworfen sein sollten, daß über die Substanz dieses Fonds nur mit Zustimmung des Finanzministers verfügt werden dürfe, daß aber die Zinserträgnisse nach Abwicklung gewisser Aus⸗ gaben halbjährlich an das Welfenhaus abgeliefert werden sollten. So ist dann auch bis zur Inflation verfahren worden. Ich darf nur noch das eine erwähnen, was aber nicht von großer Be⸗ deutung ist, daß die Konsols nachher in eine Schuldbuchforderung gegen den Preußischen Staat umgewandelt worden sind.
Der Standpunkt der Preußischen Staatsregierung war nun der, daß die Anlegung dieses Betrages von 40 Millionen in preußi⸗ schen Konsols und die Umwandlung in eine Schuldbuchforderung als Zahlung zu betrachten sei, daß die Sache insofern für den Preußischen Staat erledigt sei, und daß das Welfenhaus als Gläubiger einer Schuldbuchforderung nicht anders behandelt werden könne als jeder Gläubiger des Preußischen Staates, der sein Kapital etwa in preußischen Konsols oder in Schuldbuch⸗ forderungen angelegt habe, also so behandelt werden müsse, daß diese Forderung nach den Grundsätzen des Gesetzes über die Auf⸗ wertung des Anleihe⸗Altbesitzes aufzuwerten sei. Bei dieser Auf⸗ fassung würde an die Stelle der Schuldbuchforderung nunmehr die Forderung aus dem Anleihe⸗Altbesitz getreten sein, für die das Reich einzustehen hat, das ja bekanntlich die ganze preußische Schuld im Zusammenhang mit der Uebergabe der Eisenbahnen übernommen hat. Dieser Rechtsstandpunkt der Preußischen Staats⸗ regierung ist in zwei Instanzen von den Gerichten anerkannt worden, und sowohl das Landgericht Berlin wie das Kammer⸗ gericht haben eine Aufwertungsklage des Welfenhauses, die auf 100 vH gerichtet war, abgewiesen.
Meine Damen und Herren, wir hatten damit gerechnet und glaubten guten Grund für diese Annahme zu haben, daß das Reichsgericht den Standpunkt der Vorinstanzen teilen und die Re⸗ vision des Welfenhauses ohne weiteres verwerfen würde. Zu unserer Ueberraschung ist uns vorgestern ein Vergleichsvorschlag vom VII. Senat des Reichsgerichts gemacht worden, der nun allerdings dahin geht, daß Preußen statt der 40 Millionen 12 Mil⸗ lionen zahlen sollte (hört, hört! links) und diese 12 Millionen vor⸗ läufig mit 4 vH verzinsen solle. Ich kann noch nicht sagen, welche Stellung die Preußische Staatsregierung zu diesem Vorschlag ein⸗ nehmen wird. Aber, meine Damen und Herren, ich kann das eine sagen, daß wir in vielen Dingen den Standpunkt des Reichsgerichts einfach nicht mehr verstehen (sehr richtig! links), und daß wir das Gefühl haben, daß die Herren am Reichsgericht sich vielfach nicht mehr im Einklang mit dem natürlichen Rechtsempfinden des Volkes befinden. (Lebhaftes Sehr wahr! und Hört, hört!) Auch der Schiedsspruch des VI. Senats des Reichsgerichts, der vor einigen Wochen ergangen ist und der in dem Hessen⸗Streit der Preußischen Staatsregierung die Aufwertung der Hessen⸗Rente mit 85 vH zumutet (hört, hört! links), steht nach unserem Dafür⸗ halten mit dem natürlichen und berechtigten Rechtsempfinden des Volks nicht in Einklang. (Lebhafte Zustimmung.) 8
Der Herr Abgeordnete Dr. Neumann (Frohnau) hat dann noch einige Fragen zum Etat aufgeworfen mit dem Grund⸗ gedanken, daß hier vielleicht noch Ersparnismöglichkeiten seien. Er hat gefragt nach der Beschaffung der Wohnung für den Regierungspräsidenten in Wiesbaden. Es ist richtig, daß in den Etat ein Betrag von 150 000 ℳ für Be⸗ schaffung einer Wohnung für den Regierungspräsidenten in Wies⸗ baden eingestellt ist. Der Sachverhalt ist der, daß der Regierungs⸗ präsident in Wiesbaden zur Zeit bei einem Arzt zur Miete wohnt und daß ihm von diesem Arzt gekündigt worden ist, weil dieser die Wohnung für eine Privatklinik braucht. Sie ist auch früher für diesen Zweck verwandt worden. Wenn die Wohnung von dem Herrn Regierungspräsidenten beibehalten werden kann, was wir immer noch hoffen, was aber eine Verständigung mit dem Arzt voraussetzen würde, dann werden diese 150 000 ℳ in Ab⸗ gang gestellt werden können. Müßte der Herr Regierungs⸗ präsident die Wohnung räumen, so würden wir allerdings an der Beschaffung einer neuen Wohnung für den Herrn Regierungs⸗ präsidenten nicht vorbeikommen. Wir denken für diesen Fall nicht daran, neu zu bauen, sondern daran, durch Kauf eine Woh⸗ nung für den Herrn Regierungspräsidenten zu beschaffen. (Zu⸗ rufe rechts.) — Wie soll es denn anders gemacht werden? (Zu⸗ ruf rechts: Durch Mieten!) — Das ist mir gleichgültig. Wie es gemacht wird, ist ja eine Frage der Verhandlung. An und für sich werden in Wiesbaden Wohnungen in großer Anzahl an⸗ geboten, sowohl zum Kauf wie zur Miete. Welches der beste Weg ist, wird sich zeigen. Ich kann jedenfalls versprechen, daß wir den billigsten Weg einzuhalten versuchen werden.
Der Herr Abgeordnete Dr. Neumann hat dann auch die Frage aufgeworfen, ob nicht die Zuschüsse für die Staats⸗ theater herabgemindert werden können. Der radikalste Weg wäre natürlich der, den man in Mannheim gegangen ist. Dort haben Stadtverordnetenversammlung und Magistrat den Zu⸗ schuß von 1,1 Millionen gestrichen. Man steht jetzt in Mann⸗ heim vor der Frage, ob man ein Theater, das seit 150 Jahren be⸗ trieben worden ist und doch auch eine große Vergangenheit hat, einfach schließen soll. Wenn wir unsere 6 staatlichen Theater schließen würden, dann würde eine namhafte Summe gespart werden; aber ich glaube doch, daß niemand im Hause sein wird, der den Rat geben würde, diesen Weg zu gehen. Schließlich hat der preußische Staat auf diesem Gebiet doch auch gewisse Ver⸗ pflichtungen. Ich glaube, das was erstrebt werden muß, wäre zunächst einmal, daß Ueberschreitungen im Haushalt der Staats⸗ theater, wie sie in den vergangenen Jahren leider immer wieder vorgekommen sind, mit allem Nachdruck hintangehalten werden. Es ist einfach eine Unmöglichkeit, daß im Haushalt der Staats⸗ theater Ueberschreitungen bis zu 50 vH vorkommen. Ich glaube aber, daß hier sowohl bei den Opern als auch bei den Schau⸗ spielhäusern die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen in die Wege geleitet sind, und ich hoffe, daß wir Ueberschreitungen des Haushalts, wie in den Vorjahren im Jahre 1929 nicht mehr erleben werden.
Ob darüber hinaus die Zuschüsse für die Theater vermindert werden können, steht natürlich dahin. Eins kann hier aber ge⸗ sagt werden: Es ist nicht Schuld der Preußischen Staatsregie⸗ rung, wenn hier in Berlin eine dritte Oper eröffnet worden ist. Wir’ hätten es sehr begrüßt, wenn die Stadt Berlin, bevor sie die Städtische Oper einrichtete, mit der Preußischen Staatsregierung darüber verhandelt hätte, ob sich nicht die Preußische Staats⸗ regierung und die Stadt Berlin in dem gemeinsamen Betrieb der vorhandenen zwei Opern hätten teilen können. Das der Preußische Staat die historische Oper Unter den Linden nicht auf⸗ geben kann, darüber kann meines Erachtens kein Streit be⸗ stehen. Aber auch bei der Krolloper sind gewisse Verpflichtungen des Staates rechtlicher und auch sozialer Natur vorhanden. Die Krolloper ist das einzige Institut, abgesehen von der Landes⸗ bühnenorganisation, in dem der Preußische Staat heute plan⸗ mäßig soziale Kunstpflege treibt. Ich glaube aber, wie gesagt, daß es richtig gewesen wäre, wenn sich die Stadt Berlin, ehe sie. die dritte Oper aufmachte, mit der Preußischen Staatsregierung darüber verständigt hätte, wie man die beiden Opern hätte gemeinsam betreiben können.
Ich komme sodann zu einigen Ausführungen über das Finanzprogramm der Reichsregierung. Ich werde mich hier aber sehr zurückhalten und nur auf diejenigen Punkte hinweisen, die auf die Gestaltung der preußischen Steuergesetze und des preußischen Finanzausgleichs starken Einfluß haben könnten. In diesem Zusammenhang erscheint mir besonders bedeutsam die Erklärung des Herrn Reichskanzlers, die dahin geht:
Zunächst ist nach der einstimmigen Auffassung der Reichs⸗ regierung der Einbau eines beweglichen Faktors in das Ge⸗ meindesteuersystem, durch den unter Berücksichtigung sozialer Notwendigkeiten alle Gemeindebürger zu den Lasten der Ge⸗ meinden herangezogen werden, ein dringendes Gebot dieser Finanzreform. Durch Einbau eines solchen beweglichen Faktors wird die Verantwortungsfreudigkeit in den Kommunen bei der Entscheidung über die Ausgaben gehoben und der Gedanke der Selbstverwaltung gestärkt werden. Wie der bewegliche Faktor endgültig gestaltet werden soll, wird noch Gegenstand sorg⸗ fältigster Prüfung auch in diesem Hause sein. Schon heute lag der Reichsregierung aber daran, den von ihr einmütig als richtig anerkannten Grundsatz festzulegen, daß ein solcher beweglicher Faktor geschaffen werden muß. Ich kann also hier feststellen, daß zwischen den Plänen der Reichsregierung und den Plänen, die in dieser Hinsicht von der preußischen Finanzverwaltung dargelegt sind, grundsätzlich eine vollkommene Uebereinstimmung besteht. Ich kann aber weiter darauf hinweisen, daß ja auch der Landtag oder wenigstens der Hauptausschuß des Landtags in seiner Mehrheit immer diese Auffassung der preußischen Finanzverwaltung grundsätzlich ge⸗ billigt hat. Es liegt ja dem Hause ein Beschluß des Haupt⸗ ausschusses vor, der dahin geht:
Auf die Reichsregierung einzuwirken, daß im Reichsfinanz⸗ ausgleichsgesetz die Bestimmungen der Erhebung und Ver⸗ teilung der Einkommensteuer dahin geändert werden, daß den Gemeinden ein Bestimmungsrecht über die Höhe ihres Anteils an der Einkommensteuer zurückgegeben und ein festes Ver⸗
8
hältnis in der Heranziehung der Einkommen⸗ und Realsteuern
zu den Gemeindeausgaben festgelegt wird.
Im einzelnen mag man darüber verschiedener Meinung sein,
wie das am besten gestaltet werden kann. Aber die Ueberein⸗ stimmung zwischen den Plänen der Reichsregierung, den Vor⸗ schlägen der preußischen Finanzverwaltung und der Meinung der Mehrheit des Hauptausschusses des Landtags steht doch fest. (Sehr richtig!') Wenn die Reichsregierung weitere Auseinandersetzungen darüber ankündigt, wie diese Dinge gestaltet werden können, so hoffe ich, daß an solchen weiteren Ueberlegungen und Verhand⸗ lungen die Länder und insbesondere die Preußische Staats⸗ regierung beteiligt werden, und ich möchte dann annehmen, daß die Vorschläge, die ich vorgestern hier entwickelt habe, auch in den Kreis dieser Verhandlungen einbezogen werden können. Meine Damen und Herren, in den Vorschlägen der Reichs⸗ regierung ist dann noch folgender Satz von Bedeutung: Uebernahme des Ausfalls aus der Realsteuersenkung auf das Reich, indem das Reich den Ausfall im Rechnungs⸗ jahr 1930 voll und in den Rechnungsjahren 1931 bis 1934
unter Verminderung von je einem Fünftel den Ländern und
den Gemeinden erstattet. Bei der Weitergabe der vom Reich für die Realsteuersenkung zur Verfügung gestellten Beträge von den Ländern an die Gemeinden soll auf die Ermöglichung eines Lastenausgleichs Rücksicht genommen werden.
Meine Damen und Herren, zunächst müssen wir es alle be⸗
grüßen, daß der Gedanke, die Realsteuern zu senken, hier im Finanzprogramm der Reichsregierung mit starkem Nachdruck unterstrichen wird. Es deckt sich das mit der Auffassung, wie sie von allen Parteien des Landtags kundgegeben worden ist. In diesem Zusammenhang ist aber auch von außerordentlicher Bedeutung, daß bei der Durchführung dieser Maßnahmen auch die Möglichkeit eines Lastenausgleichs in Aussicht genommen
wird, und ich sehe hier die Möglichkeit, den preußischen Polizei⸗
lastenausgleich vielleicht noch stärker zu gestalten, vor allen Dingen auch den Schullastenausgleich durchzuführen. Meine Damen und Herren, ich habe die Grundgedanken, nach denen der Schullastenausgleich in Preußen etwa durchgeführt werden kann, dargelegt. Ich habe ausgeführt, daß dieser Schul⸗ lastenausgleich erhebliche Aufwendungen erfordern würde und habe bereits betont, daß die Senkung insbesondere der Grund⸗ vermögensteuer in den ländlichen Gemeinden nur auf dem Wege des Schullastenausgleichs systematisch durchgeführt werden könne, indem die Senkung der Schullasten zu einer Senkung der ins⸗ besondere in den Landgemeinden stark übersetzten Grundver⸗ mögensteuer führen müsse. Ich glaube, daß hier die Verbindung gegeben ist, der Zusammenhang zwischen Realsteuersenkung und Durchführung des Schullastenausgleichs in Preußen.
Wie auf der anderen Seite die Gewerbesteuer⸗ senkung durchgeführt werden soll, darüber können wir selber klare Vorschläge noch nicht machen, so lange wir nicht das Finanz⸗ programm des Reiches in seinen Einzelheiten kennen. Jedenfalls haben wir nach wie vor immer Bedenken dagegen, daß schematische Senkungen durchgeführt werden, weil bei der Verschiedenheit der Belastung auch innerhalb der preußischen Gemeinden nach unserem Dafürhalten diese schematische Senkung nicht zu einem richtigen Ergebnis führen würde. .
Meine Damen und Herren, weiterhin könnte das Programm der Reichsregierung starke Rückwirkungen insofern haben, als auch der gesamte Reichsfinanzausgleich auf neue Grundlagen gestellt werden soll: Senkung der Beteiligung der Länder und Gemeinden an den direkten Steuern, stärkere Beteiligung dafür an den indirekten Steuern. Das kann einmal zu einer Aenderung des Schlüssels führen, ich habe bereits darauf hingewiesen. Es wirft aber auch die Frage auf, ob denn der preußische Finanz⸗ ausgleich mit der relativen Garantie bei der Einkommensteuer in dem heutigen Ausmaß aufrechterhalten werden kann oder ob nicht auch da Aenderungen notwendig sein werden.
Und endlich viertens würde ja, was auch im Finanzprogramm der Reichsregierung angekündigt worden ist, die alsbaldige Durch⸗ führung des Steuervereinheitlichungsgesetzes starke Rückwirkungen auf die Gestaltung der Realsteuern in Preußen haben. Aber, wie gesagt, abschließend kann zu all diesen Dingen nicht Stellung genommen werden.
Das eine jedenfalls ist gewiß richtig: wir werden darauf he⸗ stehen, daß wir an der Gestaltung dieses Programms im einzelnen mitwirken können. Ich habe diese Forderung der Preußischen Staatsregierung mit allem Nachdruck angemeldet und werde diese Forderung des Preußischen Staates durchzuführen wissen.⸗ (Bravo!) Das Programm kann nicht im einzelnen ohne die Mitwirkung der Länder und ohne Berücksichtigung der Be⸗ dürfnisse der Länder und Gemeinden, die in ihren Einzelheiten doch wohl von den Landesregierungen besser übersehen werden als von der Reichsregierung, gestaltet werden. Wenn hier von einem der Redner — ich glaube, es war der Herr Abgeordnete Falk — die Forderung aufgestellt worden ist, daß die preußischen Gesetzentwürfe über die Umgestaltung und Verlängerung der preußischen Steuern und des preußischen Finanzausgleichs dem Landtag so rechtzeitig wie möglich vorgelegt werden, so bin ich natürlich in dieser Forderung mit dem Herrn Abgeordneten Falk vollkommen einig. Aber die Erfüllung dieser Forderung hängt natürlich davon ab, mit welchem Tempo im Reiche gearbeitet wird und wie schnell wir eine klare Einsicht in die Gestaltung der Pläne des Reichs gewinnen und wie diese Pläne alsdann in der Form der Gesetze gestaltet werden. Aber was an uns liegt, so werden wir die erforderlichen preußischen Gesetzentwürfe dem Hohen Hause so schnell wie möglich vorlegen, damit eine aus⸗ giebige Beratung hier im Hause möglich ist. (Bravo!)
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
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1 23
E 8 — “
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2—
Berlin, Montag, den 16. Dezember, abends.
—
Poftscheckkonto: Berlin 41821.
Inhalt des amtlichen Teiles: 8 Deutsches Reich.
Exequaturerteilung. . Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 11. De⸗ zember 1929. 8
Bekanntmachung, betreffend Anleihen der Stadt Chemuttz.
Preußen.
Gewinnplan der 35. Preußisch⸗Süddeutschen (261. Preußischen) Klassenlotterie.
Amtliches. Deutsches Reich.
jugoslawischen Wahlgeneralkonsul in ist namens des Reichs das
Exequatur erteilt worden. 8 8—
Dem Königlich
vom 11. Dezember 1929.
Die auf den Stichtag des 11. Dezember berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:
Ver⸗ änderung
in vH
1913 = 100 1929 4. Dez. 11. Dez.
Indexgruppen 88
I. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel .111“;
1. 119,5 2
b Vieherzeugnisse...
5.
126,2 148,2 104,8 126,5 115,5
— 2
8—Sg.
2
00”Sg
Futtermittel .. Agrarstoffe zusammen II1. Kolonialwaren ... III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. Kohle
Eisenrohstoffe und Eisen .Metalle (außer Eisen) .. TrERI Häute und Leder . CThemikalien)) . 2. Könstliche Düngemittel .. 3. Technische Oele und Fette Kautschutk 8 1 apierstoffe und Papier 16. Baustoffe 1““ Industrielle Rohstoffe und 1 Halbwaren zusammen . IV. Industrielle Fertigwaren.
InIIr†*†! —S.b0 do0 g. bo
—,— — — — — SSSSZg — S.SSgh8S
138,4 129,9 112,0 129,7 116,5 116,4 1272 127,2
83,7 83,7 132,1 129,2
21,7 21,7 151,0 151,0 161,0 161,0
129,7 129,3
139,6 139,6 168,8 168,7
156,2 1756,2 134,6 134,4
138,4 129,9 112,1 128,1
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1! 8S
18. Konsumgüter ““ Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen . F“ V. Gesamtlinder ... *) Monatsdurchschnitt November. Hiernach ist die Gesamtinderziffer gegenüber der Vorwoche leicht zurückgegangen. Von den Hauptgruppen hat die Index⸗ ziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren um 0,3 vH nachgegeben, während die Indexziffern für Agrarstoffe und industrielle Fertigwaren keine Veränderung aufweisen.
In der Inderxziffer für Agrarstoffe wurden Preisrückgänge für Brotgetreide, Mehl, Kartoffeln sowie für Vieherzeugnisse (Milch, Butter. Eier) und für Futtermittel (hauptsächlich Hafer, Mais, Trockenschnitzel) durch Preissteigerungen für Schlacht⸗ vieh (hauptsächlich Schweine) ausgeglichen.
In der Gruppe Kolontalwaren sind die Preise für Kaffee und Margarineöle zurückgegangen.
Der Rückgang der Inderziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren ist hauptsächlich auf niedrigere Prese für Textilien Fursczufübee. Im einzelnen haben die Preise für Wolle, Baumwolle, Baumwollgarn und Seide gegenüber der Vorwoche nachgegeben, während der Preis für Jute angezogen hat. In der Gruppe technische Oele und Fette wirkte sich ein Rückgang der hres für Leinöl aus.
on den indu Konsumgüter weiter leicht nachgegeben.
Berlin, den 14. Dezember 1929. ““ Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
E SS
—
8 8— “
Der Stadt Chemnitz ist durch Verordnung vom 12. No⸗ vember 1929 auf Grund von § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs die Genehmigung erteilt worden, zur Erfüllung der ihr nach dem Reichsgesetze über die Ablösung öffentlicher Anleihen
triellen Fertigwaren hat die Inderziffer für 8
vom 10. Juli 1925 obliegenden Verpflichtung Schuld⸗
verschreibungen auf den Inhaber 8 Betrage von 2 162 637,50 RM — mit Auslosungs⸗
rechten — und 8 b) im Betrage von 329 387,50 NM— ohne Auslosungsrechte — in Stücken von 12,50 RM, 25 RM, 50 RM, 100 RM, 200 RM und 1000 RM 8 auszugeben. 4 Dresden, den 10. Dezember 1929. Ministerium des Innern. Finanzministerium.
8 1“ Generaldirektion 1 der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie.
Gewinnplan
zur 35. Preußisch⸗Süddeutschen (261. Preußischen) Klassenlotterie,
bestehend aus 800 000 Losen mit 330 400 in 5 Klassen verteilten Gewinnen und 2 Prämien.
Spielkapital: 62 770 740 Reichsmark. 1 Lospreis für jede Klasse in Reichsmark (RM): Lospreis für alle 5 Klassen in Reichsmark (RM): 1 ¼ = 15, ¼ = 30, ½ = 60, ½¼ = 120, Doppellos 240. weite Schluß der Erneuerung lasse. Freitag, 16. Mai 1930.
Ziehun am 25. und 26. April 1930. Ziehung am 23. u. 24. Mai 1930.
Gewinne Reichsmark Gewinne Reichsmark zu 100 9c 200 000 2 zu 200 000 100 000 2 100 000 20 000
20 000 20 000 20 000 24 000
24 000 20 000 20 000 20 000
20 000 32 000
32 000
50 000 50 000
80 000 120 000
120 000 180 000 1 477 080
8 984 720 1 4 18 000 Gewinne 1 670 720 2 263 080
Dritte Schluß der Erneuerung Klasse. Mittwoch, 11. Juni 1930.
Ziehung am 18. u. 19. Juni 1930.
Gewinne Reichsmark 2 00 000 200 000 50 000 100 000 10 000 20 000 20 000 24 000 20 000 20 000 32 000 50 000 160 000 240 000 1 969 440
2 855 440
—
Erste Klasse.
18 000 Gewinne
Vierte Schluß der Erneuerung Klasse. Montag, 7. Juli 1930.
Ziehung am 14. u. 15. Juli 1930.
Gewinne Reichsmark 2 zu 100 000 200 000 50 000 100 000 20 000 20 000 24 000 20 000 20 000 32 000 50 000 160 000 300 000 2 461 800
3 407 800
=
ZAE1ö““
9 9 gunee
18 000 Gewinne
Fünfte Klasse. Schluß der Erneuerung: Freitag, 1. August 1930.
Ziehungstage: 8., 9., 12., 13., 14., 15., 16., 18., 19., 20., 21., 22., 23., 25., 26., 27., 28., 29., 30. August, I., 2., 3., 4., 5., 6., 8., 9., 10., 11., 12. September 1930
Größte Gewinne
auf ein Doppellos: 2 Millionen Reichsmark, auf ein ganzes Los: 1 Million Reichsmark im günstigsten Falle (§ 9 der Planbestimmungen).
Prämien 500 000 Reichsmark 1 000 000 Reichsmark
1 000 000 600 000
Gewinne 8½ “
35 723 700
52 578 700
288 400
Allgemeines.
I. Der Plan der Lotterie mit seinen Bestimmungen ist für das Rechtsverhältnis zwischen den Spielern und der Preußisch⸗Süd⸗ deutschen Staatslotterie, einer rechtsfähigen Anstalt mit dem Sitz in Berlin, “ 39, maßgebend. Vereinbarungen zwischen Spielern und Einnehmern, die vom Plan und seinen Bestimmungen abweichen, verpflichten die Preußisch⸗Süddeutsche Staatslotterie nicht. II. Der jeweils e Spielplan liegt bei den Lotterie⸗ einnehmern zur unentgeltlichen Einsicht für die Spieler offen aus, auch kann er von den Einnehmern gegen Bezahlung ihrer Auslagen be⸗ zogen werden, soweit der Vorrat reicht. III. Im Geschäftsverkehr mit dem Einnehmer hat der Spieler alle Postgebühren zu tragen. § 1. Beschaffenheit der Lose: Die Lose lauten auf den Inhaber. Sie werden in zwei Abteilungen (I und II) von je 400 000, zusammen 800 000 Losen ausgegeben. Jedes Los trägt die Abteilungsbezeichnung I oder II und eine der Nummern von 1 bis 400 000. Ganze Lose gleicher Nummer aus den Abteilungen I und II elten als „Doppellose“. Eingeteilt sind die Lose in ganze, halbe, iertel⸗ und Achtellose. Die ganzen Lose sind nur mit der Abteilung I oder II und mit der Nummer des Stückes bezeichnet, die halben Lose außerdem mit A. B., die Viertel mit A. B. C. D. und die Achtel mit a. b. c. d. e. f. g. h. Jedes Los trägt die gedruckte Namens⸗ unterschrift des Präsidenten der General⸗Direktion der Preußisch⸗ Süddeutschen Staatslotterie und die eigenhändige gedruckte oder estempelte Namensunterschrift des zuständigen Einnehmers, dem das Los zum Verkauf überwiesen ist. Erst durch diese Unterschrift erhält das Los seine Gültigkeit; Lose, bei denen die Namensunterschrift des Einnehmers auch nur teilweise fehlt, sind ungültig und begründen keinen Anspruch auf Erneuerung (§ 6) oder Gewinnzahlung (§ 11).
§ 2. Lospreis: I. Der Lospreis (Einsatz einschl. Schreib⸗ gebühr und Lotteriesteuer) beträgt
a) für Klassenlosje in jeder Klasse je ganges Los 24 Reichsmark je Viertellos 6 Reichsmark
„ halbes Los 12 (RM) „ Achtellos 3 (RM)
b) für Kauflose (§ 8)
der 2. Klasse der 3. Klasse der 4. Klasse V der 5. Klasse je ganzes Los 48 RM 72 RM 96 RM 120 RM . halbes Los 24 „ 66 ööe 60 „ „ Viertellos 12 „ 181. V 24 30 „ Achtellos 6 „ V 1 15
Für „Doppellose“ ist das Doppelte der Beträge für
anze Lose zu zahlen.
II. Der Preis ist In um Zug gegen Aushändigung des Loses bar zu entrichten. Der Lospreis ist der Losvorderseite aufgedruckt, ein Verkauf der Lose über oder unter diesem Preis ist den Ein⸗ nehmern verboten.
§ 3. Verkauf der Lose: Die Lose werden durch die Ein⸗ nehmer verkauft. Diese dürfen nur nach der Vorschrift des § 1 aus⸗ gefertigte Lose vesn auch weder Zusicherungen auf Losanteile machen, noch Rit. oder Anteilspieler auf den Losen vermerken. Von Namens⸗ oder Anteilsvermerken auf den Losen sowie von einem Gesellschafts⸗ spiel nimmt die General⸗Lotterie⸗Direktion keine Kenntnis.
§ 4. Vorauszahlungen: Für die Vorauszahlung von Ein⸗ satzgeldern zu späteren Klassen der Lotterie und für die ordnungs⸗ mäßige Verwahrung von Losen haftet dem Vorauszahler bzw. Hinter⸗ leger ausschließlich der Einnehmer. Der Hinterleger, der Lose geßen Ausstellung eines Gewahrsamscheins in Verwahrung des Ein⸗ nehmers belassen hat, kann gegen Rückgabe des Gewahrsamscheins jederzeit die Aushändigung der verwahrten Lose verlangen.
§ 5. Ziehungen: I. Es werden 2 Ziehungsräder benutzt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung 1. Klasse werden für die ganze Lotterie die Losnummerröllchen mit den auf⸗ gedruckten Nummern 1 bis 400 000, welche die Lose dieser Lotterie in den beiden Abteilungen (I und II) tragen, in das Nummernrad, vor Beginn der Ziehung jeder Klasse die Gewinnröllchen mit den auf⸗ Feheter Gewinnbeträgen, die der Lotterieplan aufweist, in das Gewinnrad eingeschüttet. Das Einschütten und Mischen der Röllchen sowie die Ziehungen geschehen öffentlich im Ziehungssaal der General⸗Lotterie⸗Direktion in Berlin, Jägerstraße 56. II. Die Ziehung vollzieht sich wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen entnommen und die aufgedruckte Nummer verlesen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinnrad ein Röllchen entnommen und der aufgedruckte Ge⸗ winn verlesen. Auf jede gezogene Nummer entfällt in den Ab⸗ teilungen I und II derienige gleich hohe Gewinn, der dem gleich⸗ zeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Röllchen aufgedruckt ist. In jeder Klasse werden so viele Nummern und Gewinne ge⸗ ogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der beiden Losabteilungen (I und II) entfallen und demgemäß Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Die am Schlusse der 5. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten. III. Neber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung entscheidet mit Aus⸗ schluß des Rechtswegs der Präsident der General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie und auf Beschwerde gegen seinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminister.
§ 6. Erneuerung der Klassenlose: I. Jedes Klassen⸗ los gewährt Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und auf Gewinn nur für die Klasse, auf die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, so gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klasse (Neulos) gegen Zahlung des Einsatzes für die neue Klasse. Für ein nicht gezogenes Klassenlos hat der Spieler daher zur 2. bis 5. Klasse bei dem zuständigen Einnehmer (§ 1) spätestens am letzten Erneuerungstag bis 18 Uhr unter Vorlegung des von dem Einnehmer durch teilweise Abtrennung seiner Namensunter⸗ schriftzu entwertenden Loses und Entrichtung des Einsatzes ein Neulos zu beziehen. 1 te
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