senbeilage
“ 1“ . 8 zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen S Nr. 293. Berliner Börse vom 14. Dezember
Amtlich eepes festgeftellte Kurse..
do. do. Ausg. 16 A. 2 1 Franc, 1 Ltra, 1 LBu. 1 Peseta = 0,80 RM. 1 österr.] do. do. Glb. N.1ru 12
Gulden (Gold) = 2,00 R. 1 Gld.österr. W. = 1,70 RM. Schlesw.⸗Holft. Prov.
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1 8 — 1” 8 8 1“ Reichs und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 16. Dezember 1929. S. 2. 8 m6 11“ WBör
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dem amtlichen Lotterieplan vermerkt. Versäumt der Spieler die rist oder erfüllt er emes der bezeichneten Erfordernisse nicht, so verliert er seinen Anrpruch auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klassenlose können als Kauflose (§ 8) sofort anderweit verkauft werden. II. Erhält ein über die Zahlung erwirken und zustellen lassen kann. V. Haben Spieler infolge Verwechflung der Nummern durch den Einnehmer mehrere 2 ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von für die neue Klasse ürtümlich ein Los mit einer anderen Nummer anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn als der der Vorklasse, so wird ihm seine ursprünglich gespielte Los⸗ planmäßig abgefordert, so werden diese von der General⸗Lotterie⸗Direktion nummer wieder zugeteilt werden, sobald der Umtausch möglich ist. so lange einbehalten, bis ihr von den Verlustanmeldern oder vom Ge⸗ Solange der Umtausch nicht stattgefunden hat, baben die Inhaber richt durch Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an
Der Einnehmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn] nach Paris gerichtet hätte. Er meinte wahrscheinlich den Brief
einbehalten. so daß der Perlustanmelder während dieser — vom 3. Mai 1 8 jer 5 1 f rist gegen den Eigenbesitzer im Aufgebotsverfahren die einstweilige ginen -ddn aas In eg — Schacht terfügung oder die endgültige Entscheidung eines deutschen Gerichts t regierung. Ich habe gar kein Bedenken.
jetzt den Wortlaut dieses Briefs hier mitzuteilen. Er lautet: Die Reichsregierung hat unter Beteiligung sämtlicher
Kabinettsmitglieder von dem neuen Vorschlage des Vor⸗
sitzenden der Pariser Konserenz, Owen Young, Kenntnis
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e Voriger Kurs
Heutiger] Voriger Kurs
Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Ser. 2, unk. b. 30110 1.4.10 do. do. Ser. 3, uk. 31 10 1.1.7 do do. Ser. 4. uk. 30 10 do. do. S. zu. 6, uk. 30 do. do. S. 12,. uk. 32 do. do. S. 13. uk. 33 do. do. S. 15, uk. 34 do. — do. do. S. 11, uk. 32 do. do. S. 10, uk. 32 do. do. Ser. 9, uk. 32 (Mobilis.⸗Pfdbr.) do. do. S. 8 (Lig.⸗ Pfdbr.) 0. Antsch. do. do. K. S. 1, uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3, uk. 32
Braunse „Hann. HypB. GPf. 25, rz31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do. 1928, rz. 1934 do. do. 1929, rz. 1935 do. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 82% Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. ff.
c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.
Kur⸗ u. Neumärk. Kred⸗Inst. GPf. R1 do. (Abfind.⸗Pfdbr) Schlw.⸗Holn Elktr. do. ritterschaftliche Vb. Gld. A. 5, rz. 278 Darl.⸗K. Schuldv.
d) Zweckverbände usw.
Mit Zinsberechnung Emschergenossensch. .
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c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.
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die Staatsführung, auf die Regierung, die nach der Verfassung verpflichtet ist, die Politik zu führen. Deshalb gab es eigentlich nur eine Antwort, die Antwort der Reichsregierung im Deutschen Reichstag.
Meine Damen und Herren, ich hätte alles mögliche erwartet, nur nicht den Vorwurf, den der Herr Abgeordnete Dr. Quaatz erhoben hat, daß die Reichsregierung dem Herrn Reichsbank⸗ präsidenten zu scharf entgegengetreten wäre. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich glaube, wer meine Rede gestern ge⸗ hört hat, muß zugeben, daß darin die Grenzen der Loyalität in keinem einzigen Satz überschritten worden sind. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten und in der Mitte.) Andererseits hatte doch die Reichsregierung die Pflicht, zu den Einzelheiten dieses Memorandums Stellung zu nehmen.
Der Herr Abgeordnete Dr. Quaatz hat in diesem Zusammen⸗ hang einige außenpolitische Fragen erneut aufgeworfen. Ich werde ihm heute nicht in Einzelheiten auf dieses Gebiet folgen. Wenn vor kurzem erst in Paris Verhandlungen über die Saar⸗ fragen in Angriff genommen worden sind, ist es unmöglich, hier im Reichstag über ein Ergebnis zu berichten, das noch nicht vor⸗ liegt. Meines Erachtens könnten die Verhandlungen dadurch nur gestört werden. Wenn dabei von irgendeiner französischen Seite Forderungen gestellt werden sollten, die von deutscher Seite
erinnern, daß der Herr Reichswirtschaftsminister Neuhaus im Jahre 1925 die Zollvorlage mit den Zwischenzöllen hier ein⸗ gebracht hat, unter der diese Not der Landwirtschaft eingetreten ist. Also wenn Sie hier Vorwürfe erheben, dann sagen Sie doch vorher: mea culpa, mea maxima culpa! (Zuruf des Abgeord⸗ neten Dr. Quaatz.) — Ich stelle nur fest, daß Ihrer Behauptung entsprechend in den letzten Jahren Not eingetreten ist. Soweit auf diesem Gebiete regulierend eingegriffen worden ist, ist es durch die Zollvorlage Ihres Herrn Ministers Neuhaus geschehen. (Abg. Dr. Quaatz: Der Versuch einer Besserung ist nicht die Ursache!) — Wenn Sie jetzt die Politik des damaligen deutsch⸗ nationalen Wirtschaftsministers verbessern wollen, dann werden wir uns vielleicht in der nächsten Woche auf diesem Gebiete finden. Ich wollte Ihnen gerade sagen, daß nach meiner Ueberzeugung — das wird Gegenstand der Debatte der nächsten Woche sein — keine Regierung in den letzten zehn Jahren so viel zur Behebung der Not der Landwirtschaft getan hat wie dieser Regierung. (Leb⸗ hafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten und in der Mitte. — Widerspruch und Zurufe von der Rechten.) Wer ist denn dazu übergegangen, die in Verträgen festgelegten Bindungen zu be⸗ seitigen, die unter Regierungen eingeführt worden sind, die Ihre (zu den Deutschnationalen) Unterstützung gefunden haben? Es war doch schließlich diese Regierung. Aber wie gesagt, das sind
8 % Braunschw. Staat
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GM⸗Anl. 28, uk. 1.83.337⁄ 1.8.9 b 8 % do. do 29, uk. 1.4.34 14.10 85 b 8 % Hessen Staat RM⸗
Anl. 29, unk. 1. 1.36 1.1.7 89,25 G
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8 % Mecklbg.⸗Schwer.
RM⸗A. 28, uk. 1.3.38† 1.8.9 b G 8 % do. do. 29, uk. 1.1.40 1.1.7 „1 b 85,25 B
7 ⅞ do. do. 26, tg. ab 27 1.4.10 775b 77,25 eb B
7 ¾ Mecklenb ⸗Strel. 4 „Staatssch. rz. 1.3.31 1.8.9 95,25 8 95,25 B 6 ⅛ Sachsen Staat NM⸗
Anl. 27, uk 1. 10. 85 1.4.10 73,5 b 6 3,5 5b 8 % do. Staatssch. R. 4 v. 29 P, fäll. 1. 6. 32] 1.6.12 96,75 G 96,75 G 7 5⅞ do. do. R. 2,fä ll. 1.7.30% 1.7 98,G 98 G 7½8 Thür Staatsanl 1926, unt. 1 3. 36] 1.3.9 75,5 — 75,6 b G 7½à do. RM⸗A 27 u. Lit. B, fällig 1.1.32 1.1.7 75,2 b G 75.2 b G
6 ½ % ꝗDtsch Reichspoft — Schatz F 1 u. 2.1. 30] 11.10 (97,15b nlb
rentenbk Goldrentbr.
Reihe 1. 2, uk. 1.4. 84] versch 95,25 6 95,25 G
4 do. Lig.⸗Goldrentbr] 1.4.10 [71,25 b G 71,5 b G
Ohne Zinsberechnung.
Dt. Ant.⸗Auslosungssch.*] in [50,1b G 50,1 b G
Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld ohne Auslosungsschein do. 7 ⁄b 7,7 b
AnhaltAnl.⸗Auslosgssch“ do. 651,75b 51,7G
Hamburger Anl.⸗Aus⸗ losungsscheine’;. do (45 8 b nen
Hamburger Ablös.⸗Anl. ohne Auslosungsscheins do 7,25 eb G
8 % Preußische 8—
do. do. 1928, tg. 35 do. Schatzanw., . 33 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 33
do. 1926, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1926, uk. 32 Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl.] 1928, uk. 1. 10. 33 do. 26, uk. 31.12.31 Emden G. A. 26, rz. 31 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 28, 31 Fürrth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gelsenkirchen⸗Buer KM 28 PX, uk. 33 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26,kdb. ab31.5.82 Görlitz RM⸗Anl. von 1928, uk. 33 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kassel RM⸗Anl. 26, unt. 1. 3. 1931. Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1. 7. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 31. do. do. 1928, uk. 33 Kolberg /Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Köln RM⸗A. 29, †. 32
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84,25 G 83 b
86,5 b B 85,25 G
do. do.
b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, kommunale Giroverbände. Mit Zinsberechnung.
Hann. Landeskrd. GPf
S. 4 Ag. 15.2.29, tg. 35 do. Pfandbriese 1926 do. do. 227, tg. 32 do. do. tg. 31 Kassel Ldkr. GPf. 1,kb30 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 7-9, kdb. 33 do. do. R. 10, kdb. 34 do. do. R. 4, Idb. 31 do. do. R. 6, kdb. 32 do. do. R. 3, kdb. 31 do. do. R. 5, kdb. 32 do. do.Kom. R. 1, kb. 31 do. do. do. R. 3, kdb. 33 Nassau. Landesbank Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. A. 11, rz. 100, uk35 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 58 do. do. do. S. 6 u. 7, rz. 34 do. do. do. SS, rz100 uk94 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf.
R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Kom. Ausg. 1 Buchst. A, rz. 100, uk. 31 Ostpr. Prv. Ldbk. G. Pf.
Ausg. 1, rz. 102, uk. 33 Pomm. Prov⸗Bk. Gold
1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. 2. 1.30
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do. do. Ser. A.. do. do. S. A Liq. Pf. Anteilsch.z. 5 ½Ligq. G.
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Berl. Pfandbr. A SB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) Berl. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1, 2 do. do. Brandenb. Stadtsch. G. Pf. R. 8(Liq. Pf.) Anteilsch. z.5 8 Gold⸗ Pi. d. Brdb. Stadtsch Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 do. do. R. 5, tg. 30 do. do. R. 7, tg. 31 do. do. R. 3, 6, 10, tilgb. 29, 31 u. 382. do. do. R. 9, tg. 32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. R. 18, tg. 33 do. do. R. 19, tg. 33 do. do. N20,21, tg. 34 do. do. R. 22, tg. 34 do. do. R. 23, tg. 35 do. do. R. 8u. 11, tg. 32 do. do. R. 2u. 12, g. 32
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Ohne Zinsberechnung.
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Gold⸗K. 24, uk. 31 do. do. do. 28, uk. 34 do. do. do. 29, uk. 30 HambHyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. b uk. 33 do. do. E. G, uk. 33 do. do. E. H, uk. 34 do. do. E. A, uk. 28 do. do. Em. B, ab
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Pos. S. 1-5, uk. 30-34 4 1.1.7 —.— „Dresdn. Grundrent.⸗ EE11““ 4 versch. —,—
o. do. S. 3, 4, 6 Nf 8⁄ do. —,— *do. Grundrentbr 1-814 1.4.10 — — —.— 1925 — † Ohne Zinsscheiubogen u. ohne Erneuerungsschein. Gld. H.Pf N.un⸗ 8 Ebüen 2 do. R. 1-6, 8,12, u Pfandbriefe und Schuldverschreib. do. N. 18,ul-83 von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗] do. R. 14. uk. 88
do. do. 8e.8...80 do. do. A. 1u. 2F, rz.32 do. do. Kom. 1a, 1b, uk1 do. do. do. Ag. 3, uk. 39 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 rnegsh. b Ldsb. Gld. Pf. Nl. ut4 do. 1““ ; b 1 e Saarbevölker 8 1 8 8 8 — 1 Westf. Landesbank Pr. gibt, 9 5 der 8* weiß, daß die Saarbevölkerung nationalen Minister in dieser Zeit im Kabinett die Politik des A Herisce Scdnebler⸗ an LE11“ IS inter der Reichsregierung steht. 1 An G ämpft hätten. u cc J1.1 058 do. do. 28, uk. b. do. do. Feing. 25,u8.30 h Ich d 1 2⸗ 8 668 † weit Details wegen der Herrn Reichsaußenministers Dr. Stresemann bekämpft hätten Gekündigte ungel., verloste u. unverl. Rentenbrtefe. Mannheim Gold⸗ do. do. do. 26, uk. 81 werde mich auch ni⸗ auf weitere lls e
do. do. Em. D, uk. 32 do. do. Em. E. uk. 32 do. do. E. MMob. Pf do. do. Em. L(Liq.⸗
Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 1% Liq.⸗ G. Pf. Em. Ld. Ham⸗
1.1.7 1.1.7 1.4.10
1.4.10 78 ½ 6
Königsberg 1. Pr. Gold Ag. 2,3, uk. 35
i ls annehmbar betrachtet werden, so werden wir das an der 8 vaec 1 . ü 8 geene. 8 8 es wunag ankommt 888 aller Deutlichkeit zu Se. der acsten ee de een⸗ s halten werden. Ich habe schon während der Ausführungen des
sagen wissen. Ich kann zu diesem Punkt zu meiner Freude fest⸗ Herrn Abgeordneten Quaatz mehrfach gerufen: Sie sprechen von 8 . ; P aroe; 88 8 ; ; Ausg. 1, unk. 33 stellen, daß es hier zwischen der deutschen Reichsregierung und Jahren, Sie waren in diesen Jahren auch in der Regierung. Zeinschl e Ablösungsschuld (in Kdes Auslosungsw.. Leipzic deche⸗An128 8 8 Deutsche Wertbest 88
allen Parteien des Saargebiets Meinungsverschiedenheiten nicht Herr Abg. Dr. Quaatz hat aber versichert, daß die deutsch⸗ 80 Herhen. n. ha dedne-nn
Lübeck Anl.⸗Auslosgssch“ do (48,15 6 48,75 b Mecklenburg⸗Schwerin
Anl. ⸗Auslosungssch.“* do. 50,5 G 50,5 G do. RM⸗Anl. rz. 286 Thür. Anl.⸗Auslosgssch⸗ do. 46,5 6 46,5 G do. Gold⸗Anl. 1928
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Anleihe 25, rz. 4, 3 ½ Posensche, agst. b. 31.12.17] —,— eih „ r6. 30 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32
genommen und ist zur Ueberzeugung gelangt, daß eine Ab⸗ 82 — —,— A& — r. — br — 85 — auch —2 * an * — — lehnung das Scheitern der Konferenz zur unmittelbaren Folge ie tatsächlich in ihrem itz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler ndigt, wenn feine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verlust⸗ ätte, ohne ine Wi sind verpflichtet, die verwechselten Losnummern zum Umtausch an den anmelder tatsächlich empfangsberechtigt ist. VI. Uebrigens haftet 11“ .111. rv r vch Einnehmer zurückzureichen. Spätestens in der folgenden Klasse wird die Preußisch⸗Süddeutsche Stäaatslotterie den Anmeldern vermißter „e⸗ 8 er Grundlage gesichert wäre. Die der Einnehmer bei Erneuerung der Lose den Umtausch von sich aus Lose nicht für Nachteile die ihnen bei Außerachtlassung vorstehender Reichsregierung sieht aber in dem Scheitern der Verhand⸗ 1 Kr ung oder tschech. W. = 0,85 ReM. 7 Gld. südd W]— Rea⸗A. A 14, ig. 26 vornehmen. Ist eine von den verwechselten Losnummern bereits Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen. handlungen schwere wirtschaftliche und politische Gefahren und 25sn 6E do. Aa8 Feing. 1927 5 8 8 8 8. 8 ezogen. e erbält der urspruͤngliche Inhaber dieses Loses ein neues § 14. Verfallzeit der Gewinne: I. Der Gewinn⸗ glaubt deshalb einstimmig, daß die Annahme des Noungschen bsterr W. = 0,60 R. 1 Nubel (alter redit⸗Rbl. Aenn do. Gold n.7.9,31 1.4,10 KENRRcn Los zum Klassenpreis (§ 2). III. Die Verpflichtung des Einnehmers anspruch erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Vorschlags unvermeidbar geworden ist. Sie geht dabei von der 5 hanter —— —2 11 Pese do. Gold K. 18.1832 d 0. 1. d.89 1810 vewscar.g-e zur Verabfolgung von Neulosen sowie zur Aufbewahrung von Losen Ziehungstag der Klasse, in der das Los gezogen ist. I1. Wird bis 1— 9 1Ponar — 90 Fein. 1 8sans Eieeteez — 28,1 Re do Fnn.⸗A. 19,19.22 5 de ha Feihe 8 hört auf, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der- zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt (§ 13), so er⸗ Voraussetzung aus, daß durch die deutsche Annahme die allgemeine 1 Sbanghat⸗Tacl 2.5 Nl. 1Tinar = 840 Ran.] da Koeehec20,h.32 aeeen ,6. vo. do LigPf. Antsch Vertrieh von Losen der Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie mit] lischt der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge⸗ Einigung gesichert ist, und erwartet, daß insbesondere bei den 1 Den 2.3,10 Fae 3 Ziotn 3 Danziger Gulden da⸗ Gld-A. A. 19/tg.20 8 ——— Anteicsc. 55ie⸗ Strafe bedroht ist. Auf Verlangen des Einnehmers hat der Spieler winn nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Verhandlungen über das Bankschema, namentlich über das — — 2. he.] e2 dehsn222 vuiads e das Gegenteil nachzuweisen. Monat abgefordert hat, die mit dem ersten Tag nach Ablauf der Transfermoratorium, die deutschen Interessen gewahrt werden Hage daß nur bestimmte Nummern oder Serien] Kaffeler Vezirtsberbd. Die durch* gekennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr. „Sachs. S.N.⸗2 7. 90 § 7. Ausscheiden gezogener Lose: Jedes m der 1. bis Verfallzeit beginnt. Bei mehreren Verlustanmeldern muß inner⸗ und die Befreiung von den Kontrollen und Pfändern erreicht leferbar sind Goldschuldv.28,13.86 88 Eese eaieeei8n 4. Klasse gezogene Los scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedes Anspruchs 8 Das hinter einem Wertpapter befindliche Zeichen“] do. Schatzanweisgn., als vor dem 1. Januar iois ausgegeben anzusehen. Meaiitterschof. Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, auch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten wird. 8 8 . 1 n- es, ene, zna⸗ Preisfesistellung gegen⸗ ve,1g en,8,— yeET“ ö“ so muß er dazu ein Kauflos (§ 8) erwerben, soweit solche bei den BPerson bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein. Ich sehe gar nicht ein, warum die Reichsregierung nicht auch Die den Untten in der zwelten epalt beigefuügten, Schahannw⸗sf. d1”o. e 88 Gehad Pfe. Einnehmern noch verfügbar sind. § 15. Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen heute noch zu diesem Brief stehen sollte, der nach langen ernsten Züisfern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten “ ve —₰ r125 EEE11“ § 8. Kauflosje: Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse er⸗ bestimmter Nummern zur 1 Klasse einer Lotterie Auseinandersetzungen als Niederschlag einer Kabinettssitzung dem EEEEEEb . ü erechnung. “ *. e a worben werden, muß der amtliche Lospreis für die früheren Klassen besteht nicht. Herrn Reichsbankpräsidenten übermittelt worden ist und der, wie ergebnis angegeben. so ist es dasjenige des vorletzten Fchilfangsfaeinen.- in 2 do. do. N.16, tg. 29 do. Abfind.⸗Pföbr) nachgezahlt werden (siehe § 2). Auch Ersatzlose, die an Stelle ge⸗ § 16. Allen Anfragen ufw. an die General⸗Lotterie⸗ zdrückli tstell öcht 88 kei Weise di dlu 5b Geschäftsfahrs Ostpreußen Prov. Ani⸗ 2 ö8 Vom. sdsch G.⸗Psbr. zogener Lose vom Spieler erworben werden, um sich am Spsel weiter Direktion ist stets das Rückportv für die Antwork beteafü ch au ich feststellen möchte, in keiner Weise die Handlung n—s, die Rotterungen ur Teiechraphische nus.] uslosungsscheine⸗— do. boeb do. vo. R. 28,18.38 E““ zu beteiligen, gelten als Kauflose im Sinne dieser Bestimmung härveEwehe n ““ 1“ freiheit der selbständigen Sachverständigen eingeschränkt hat. Wö eeeSeeeEes. “ do. do. R. 19, —292 5 9. Prämien d 19 Sch 3 ßkla dhe. 1. Wenn dan leßten Berlin W. 56, Markgrafenstraße 39, den 10. Dezember 1929. - 8 der ““ “ 88 e. grwang⸗ vrnalente geger gunigen Eslesgs s,n n, . „ 8 —,— e eee Ziehungstag der Schlußklasse der Hauptgewinn von 50 eichs⸗ Dir ich⸗Si S je. Herren, Sie rufen ! Hören Sie, bitte, weiter. m 4. Mai ea 5 eres e eüchbes MErzen. züizemproding vmleie., †— do. do.do. R. 21, uf. 38 Prob. Sächz. landsch. mark noch im Gewinnrade sich befindet, so wird derjenigen Nummer, General⸗Direktion der Preußisch ⸗Süddeutschen Staatslotterie habe ich einen Brief des Herrn Reichsbankpräsidenten bekommen, 86nn bg öö nnrs a be. Auslosungascheine J do. 825b G F2.5b G E Gad⸗Bjandör.. auf die der Hauptgewinn fällt, in jeder der Abteilungen I und II Dr. Huth. b — 2 n vasi x.ges⸗ lic, richtiggestente Notierungen werden Schleswig⸗Hols. Prov⸗ ’ zn he unte 1855 eine der 2 Prämien von 500 000 Reichsmark zugeschlagen. II. Ist der eine ganze Anzahl von Fragen erörtert. Am Schlusse dieses malichst bald au Schluß des Kurszettels H.nen e sasahc;.⸗ 11““ do. do 9,19.38 E an diesem Tage der Hauptgewinn von 500 000 Reichsmark nicht mehr Briefes heißt es: u“ 8 1“ als „Berichtigung “ Auslosungsscheine-.] do. 49b G su86 G 2 . . im Rade, so wird derjenigen Nummer, auf die der zuerst gezogene Ich werde weitere Nachrichten folgen lassen und bestätige Ihnen Bankdiskont. f einschl. ¼ Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.). do. do. do. R. 5, 1g. 82 Antsch.z.77Lig. GPf. Gewinn von mindestens 1000 Reichsmark fällt, in jeder der den Empfang des durch das Auswärtige Amt mitgeteilten Be⸗ — 7 (Lombard c). Danzig 6 (Lombard 7). *einschl. 5 Ablö sungsschuld (in th des Auslosungsw.). d. Pro.Sachs edsch 1. Aüten 1 und G 1Lv. * Fich maft schlusses der Reichsregierung. Wir sind sehr davon befriedigt, öö Seehen. b) Kreisanlethen. b0 do do 1.1 19.32 „“ — E von minbeften 1000 Rei emark nicht mehr im Deutsches Reich. daß dieser Beschluß den Sachverständigen ihre volle Handlungs⸗ Paris 8. Prag 5. Schweiz g⅛. Stochholm 6. Wien 7⁄. . Zinsberechnung. See . de za Em. 1... Rade, so werden die 2 Prämien derjenigen Nummer der Abteilungen I 5 8 freiheit unter eigener Verantwortung beläßt. Deutsche festwverzinsliche Werte. .. ö. 1 sge 79 G EE1“ g— 20. be Em. 13. undI zvoeschlegen. die Bücst gesogen — ma. In Deutscher Reichstag. (Lebhafte Rufe bei den Sozialdemokraten und in der Mitte: ee,“ do. do. 24gr. rz. ab 2416 1.1.7 7566 796 da do. 8.,3.31 . eöee ee⸗ . Hört, hört!) Di rvief ist ni ür Herrn Schacht, uleihen des Reichs, der Länder, 0. do. S. 5, 13. 38 Anteilsch. 3.5 ½Lig⸗⸗ Deutsche Hyp.⸗Bant ganzes Los 1 Million Reichsmark entfallen. Nachtrag. auch für ander ach gen g. 8 I16““ iit Zimsberechnung. do. do. G. K. S. 2,1352 EE1““ do. G.28-38 n ,5.21 § 10. Amtliche Gewinnlisten: Nach jeder Ziehung gibt 8 Nun hat der Herr Abg. von Lindeiner⸗Wildau an mich die . bo.d0,88. Hes82 8 do. da. Ausg. 1926 8. 34, ul. b. 98 die General⸗Lotterie⸗Direktion mit ihrem Stempel und mit der ge⸗ Die Rede, die der Reichskanzler Müller am Schluß Frage gerichtet, ob nicht auf Grund der neuen innen⸗ und 88. Altenburg (Thür.) 1ehn. Sn,a0 — — Eeaen S.es,E, 5. 83 druckten Namensunterschrift des Präsidenten der General⸗Direktion der Verhandlungen gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden außenpolitischen Sachlage die Regierung eine grundlegende Aende⸗ Ire e 8 1.4.10 —,— — da do. 8 8, 89.80 do. Ldsch. Krdo. GPf. S. 30. uk 5. 382 der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie versehene Gewinnlisten— Stenogramm, wie folgt: rung ihrer Politik für notwendig hielte. Meine Damen und de Wertvet Anter 22 Eenhaas 8 8 8 8 82 Er 8 8“8 1.““ — detas 1, e1ee,ee getnfa g Meine Damen und Herren! Der Herr Ahg. von Lindeiner⸗ Herren, wenn das die Regierung für notwendig hielte, hätte sie 1ba 10-1005,181 83. Ee, TnIehenees *181 ame fame G Wesir Ldsch G.⸗P d. 86,5 b 8.25.2ö,8 die Gewinniiste en Klasse erscheint etwa 10 Tage nach Wildau hat in seinen letzten Ausführungen behauptet, daß die Ihnen das gestern mitgeteilt. Aber die Reichsregierung steht 8 LE““ 82,3 G de-he,ene EEIIETIII (gia. Pf)c Antsch. Beendigung der Ziehung dieser Klasse. Die Gewinnlisten können Reichsregierung in ihrer Antwort auf das Memorandum des nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die eingeleiteten Verhand⸗ 6 588134 mit 2⁄ 7,5b G 31.3.50 gar. Verk⸗A 7 1.1. 85.25 G . do. R. 7709382 1.1.7 Ovhne Zinsberechnung. ve SH.hen nach neser Zeit bei den Lotterieeinnehmern unentgeltlich eingesehen Herrn Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht nicht die Frage: wer lungen auf der Haager Schlußkonferenz zu einem Ende geführt (Volbme ag ehbe b8. * G — e,., 5 ., 28,5 12 venündeta n. ungen dehen.eedee n.nabeat. bee. bo n S. .ut.33 1rn werden. Bei Bezahlung des Bezugspreises und der Auslagen können hat recht oder unrecht, beantwortet hätte, sondern die Frage der werden solten, wie das der Politik, die Herr Stresemann seit vAha00s N enslsd.⸗ 1.12 88725 6 Bochum Gold⸗A29, meaggUbr V 88 I“ do. Eer. 8 sie auch von den Lotterieeinnehmern bezogen werden solange deren Zuständigkei 8 8 Ch, H 1 ; .Kap⸗Ertr.⸗Steuer h füllig 4. 1.1934 8 86,9 . do. do.R. 16 9.34 1.1.7 6 1 5 — 15 9% Kur⸗ u. Neumärkische —,— —,— Dtsch. Wohnstätten⸗ Vorrat reicht. Für die Richtigkeit von privaten Gewinnlisten, Zuständigkeit aufgeworfen hätte. Das ist ganz falsch. Die Jahren vor Ihnen vertreten hat, entspricht. “ 1.2.8 91,4b G Se 38.9 90 G 231 . do. do. R. 5, tg. 32 1.4.10 *6,3 %, 3 ⅞Kur⸗u. Neum K.⸗Obl.Vi] 4,12b6 4,12 b Oyp.B. G.N.1,19.32 1Am Zeitungsmeldungen und sonstigen Mitteilungen über das Ziehungs⸗ Reichsregierung hat nur in aller Oeffentlichkeit erklärt, daß sie Nun einige Einzelheiten. Der Herr Abgeordnete Quaatz hat 7½ do. Staaitzschas. . Ben unscheeig Fim. ¹* b Lendede. ehn 1.17 X+ 11““ “ 80. da. R. 19.35 12 ergebnis stbernimmt die General⸗Lotterie⸗Direktion keine Gewähr. an der Stelle antworten wird, die zuständig ist, und das ist der in diesem Zusammenhang wieder kurz wirtschaftspolitische Dinge 21 ’— 20.1.7 97,5 G gvnl. 20, d6. 2” 2 —,— Württ. Wohngstred. 1 8888 ‚do. do. 35bis Ser. 28 (1.17) ¼ —= do. do. N.2,19.88, 2 t0 § 11. Gewinnzahlung: 1. Nur der rechtmäßige Besitz Deutsche Reichstag. Ueberlegen Sie doch, meine Damen und gestreift und hat behauptet, daß durch die Politik, die diese Re⸗ ex no2s säig 20.1 38]= 20,1.7 97,1 G 1928 5 1db. 36 —— 142 3 8 v. Jh elhee. 5 do. Kom. R. 3,tg 34 8 1.3.9 des Loses sichert den Gewinnanspruch. Der Inhaber eines Gewinn⸗ Herren, wie dieses Memorandum des Herrn Reichsbankpräsidenten gierung treibe, die Not der Landwirtschaft aufs äußerste gesteigert 8„ daden Srsa 30n 8 Sisaanaa 8 ““ 42 do. Schuldn. 26,1332 — 5 G 5 G 8 Beihr riiersce1.1f. 2888 3 b 8 drann fabrn. od⸗ loses hat erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Beendigung der in der ganzen Welt aufgefaßt werden mußte und zum mindesten würde, und daß die ganzen Agrarverhältnisse durch den Import Sen. xn ugt. 1 5,82 42. 72.25 b Dortmund Schat⸗ — ” , erechnung. ibe En. ,2.29 Febtng kEgü auf ach egdas vätfer. d”9nc, aan ge — das werden auch Sie von der Opposition zugeben — aufgefaßt fremden Getreides in diesen schlimmen Zustand gekommen wären. “ 1.8.9 76,5 G Drene gihe na In deLioe Landesspueg’ 5 † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungöschein. 8 8 . 2 b ayer. zsch 2 . 26 1.77 —,— . do. x e e. Pr General.Lotterie⸗Direktion ist nur gegen Uebergabe werden konnte. Es konnte aufgefaßt werden als ein Angriff auf Darf ich vielleicht den Herrn Abgeordneten Dr. Quaatz daran xüüerree 98,9b o da da 199 ,dr32 8288⁸ 111“ b- 4 -Aedn 8 ee des Gewinnloses zur Leistung verpflichtet. Das Gewinnlos muß T7,5 b G ¹ 8 .3 —, insberechnung. Em 7, rz. daher innerhalb der im § 14 bestimmten Frist dem zu⸗ ständigen Einnehmer (§ 1) zur Einlösun vorgelegt und Nern. ben werden. Ein anderer Einnehmer ist nicht berechtigt, den Gewinn -2n in. 82 3 8 4 des Inhabers des Loses ist die General⸗Lotterie⸗Direktion nicht ver⸗ pflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung einstweilen auszusetzen, wenn erhebliche Bedenken dagegen bestehen, daß der Inhaber zur Verfügung über das Los berechtigt ist. Der Gewinnforderung gegenüber kann sie alle Rechte geltend machen, die dem Einnehmer aus dem Verkauf des Loses gegen den Inhaber zustehen. III. Hat ein deutsches Gericht oder eine deutsche Verwaltungsbehörde die Auszahlung an den Inhaber durch eine vorschriftsmäßig zugestellte u. Verfügung, Zabhlungssperre oder sonstige Entscheidung verboten, so ist der Ein⸗ nehmer verpflichtet, die Zahlung so lange auszusetzen, bis die Ver⸗ fügung, Zahlungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden oder bis dem Einnehmer von den Beteiligten oder von dem Gericht durch rechtskräftige Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die Zahlung geleistet werden soll. IV. Vermag der Einnehmer nach Ablauf von zwei Wochen (Abs. I) einen Gewinn von 1000 Reichs⸗ mark und darüber nicht sogleich zu zahlen, so kann sich der In⸗ haber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zusammen mit dem Gewinnlos selbst an die General⸗Lotterie⸗Direktion einreichen. Wenn gegen die Auszahlung keine Bedenken bestehen, wird die General⸗Lotterie⸗Direktion dem Losinhaber den Gewinn durch die General⸗Lotterie⸗Kasse auszahlen oder auf seine Gefahr und Kosten durch die Post übermitteln lassen. § 12. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und die Prämien sind unter Abzug von 20 vH bar zahlbar. Der Ein⸗ nehmer ist verpflichtet, dem Spieler auf Verlangen über den ihm hiernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General⸗Lotterie⸗ Direktion vom 10. Dezember 1929 zustehenden Gewinnbetrag bei der Auszahlung eine Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen. § 13. Abhanden gekommene Lose: J. Das Abhanden⸗ kommen eines Loses hat der Spieler, wenn er nicht das gerichtliche Aufgebotsverfahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer (§ 1) ungesäumt unter genauer Bezeichnung des Loses schriftlich in deutscher Sprache anzuzeigen. II. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos —3 8 2 das .25 Seer. 3 5ö 25 em Inhaber des Loses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es — an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfür vorgesehenen Fristen (§§ 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist dies nicht geschehen, so wird dem Verlustanmelder — vorausgesetzt daß gegen seine Berechtigung keine Bedenken bestehen — das Neulos ausgehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der nächsten Ziehung bis 18 Uhr den planmäßigen Betrag ent⸗ richtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des 14 II. IV. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen escheinigung übergeben, so hat der Einnehmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie, wenn möglich, auch Vor⸗ namen, Zunamen, Stand und Wohnort des Eigenbesitzers des Loses — zu deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergabe des Loses zur Vermei⸗ dung des Verlustes seines Anspruchs verpflichtet ist — unter Einschreibung unverzüglich anzuzeigen. Das Neulos ist dem Vorleger sofort aus⸗ zuhändigen, falls dieser die planmäßigen Bedingungen (§ 6) erfüllt und nicht der Nachweis geführt ist (§ 11 III) daß er zur Verfügung über das Los nicht berechtigt ist. Die General⸗Lotterie⸗Direktion ist in einem solchen Fall auch zur Auszahlung des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spielvertrag völlig befreit, jedoch ist sie nicht verpflichtet, vor Ablauf eines Monats nach der Vorlegung und Uebergabe des Loses zu zahlen.
Polenverträge einlassen. Diese Verträge werden Ihnen zuge⸗ leitet werden, sobald sie im Reichsrat verabschiedet sind. Der Reichstag hat es, wie das dem parlamentarischen System ent⸗ spricht, vollständig in der Hand, diese Verträge anzunehmen oder abzulehnen. Er wird sich dabei darüber schlüssig zu machen haben, ob er die Gründe der Regierung für den Abschluß der Verträge anerkennt oder nicht. Ich habe Ihnen gestern bereits gesagt — Sie (nach rechts) können darin anderer Meinung sein —, daß es unserer Ueberzeugung nach wichtige nationalpolitische Gründe gewesen sind, die uns veranlaßt haben, unseren Gesandten Rauscher zu ersuchen, auf den Abschluß dieser Verträge hinzu⸗ wirken. Wenn der Herr Abgeordnete Dr. Quaatz in diesem Zu⸗ sammenhang dem Herrn Reichsaußenminister den Vorwurf ge⸗ macht hat, daß es sein Ziel sei, Polen stark zu machen, so kann ich ihm darauf nur erwidern, daß die Reichsregierung zur Zeit wahrhaftig andere Sorgen hat als die, Polen stark zu machen. Wie gesagt: auf diese Fragen werden wir bei anderer Gelegen⸗ heit eingehen.
Dann hat der Herr Abgeordnete Dr. Quaatz erneut die Frage an mich gerichtet, wie es denn mit dem Brief gewesen wäre, den ich im Juni an den Herrn Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht
Er hat zu meinem Bedauern nicht den Antrag gestellt, daß die Reichsregierung diese Protokolle veröffentlichen möchte. 1 Wenn ein solcher Antrag von deutschnationaler Seite käme, würde ich ihn im Kabinett gerne debattieren lassen. Aber darauf kommt es ja gar nicht an. Es steht fest, daß in den letzten Jahren Herr Reichsaußenminister Stresemann die Außenpolitik der Regierung vertreten hat. Es steht fest, daß Sie (zu den Deutschnationalen) 1925 und 1927 dabei in der Regierung gewesen sind. Wenn Sie noch so sehr im Kabinett diese Politik bekämpft haben, dann — — übrigens ein schöner Zustand für eine Koalitionsregierung — (Lachen und Zurufe auf der Rechten.) Meine Herren, Sie haben gestern den Beweis geliefert bekommen, daß wir uns in einer der schwierigsten Fragen im Kabinett geeinigt haben, so daß Sie in der Situation keine Ursache haben, uns in diesem Punkte Vorwürfe zu machen. Aber es steht doch fest, daß Sie in all diesen Jahren mehr als einmal die Außenpolitik des Herrn Reichsaußenministers Stresemann hier gebilligt und ihm das Ver⸗ trauen ausgesprochen haben, und deswegen wäscht kein Regen die Verantwortung hierfür von Ihnen ab. Gebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) 16“
Anleihen der Kommunalverbände. a) Anleihen der Provinzial⸗ und
preußischen Bezirksverbände.
Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, föb. ab 33 do. do. 26, 1db. ab 32
Hann. Prov. GM⸗A.
R. 1B, tilgb. ab 26
do. RM⸗A. R. 2B, 48
u 5, tilgbar ab 27
do do. R10-12, tgb. 34 do do.R. 18,1g. 1.10.35 do do. R 8 do do do. Reihe 7 do do. R. 8, tgb. 32 do do. R 9, tgb 33
Niederschlef. Provinz
NRM 1926 rz. ab 32 1.4.10% —,— do do. 28. rz ab 38 8 1.1.71 — — B Ostpreußen Prov. RMe⸗
Anl. 27, A. 14. ut.52 4.1 es
Pomm Pr. ReN28, 34] 81 1.17 6.3b do. do. Gd. 26. fä ll. 30 17 968 G Sachsen Prov.⸗Verb * Ag. 13, unk 33 1.2.8 90 G
do. Ausg 18 1.4.10 91,5 G Auss. 14 1.1.7 83 G
1.4.10/82 G 14.10 31,5 G
EE— 2 22
g
do. do. 26, unk. 31 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr⸗ RM 26, tilgb. 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. 1981 Nürnbg. GA. 26 u 131 do. do. 1923 do. Schazanwsg. 28 unk. bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzh. GA. 26, rz. 31 do. R.M⸗A. 27, rz. 52 Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Solingen RM⸗Anl. 1928, ut. 1. 10.1933 Stettin Gold⸗Anl. 1928, unk. 33. Wermar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1920, uk. bis 29 8
do. 1928 uk bis 34 8
Ohne Zinsberechnung. Mannheim Ant.⸗Ausl Sch. einschl. ½ Abl Sch (in † d. Auslosungsw.) in † Rostock üI
Sch. einschl. ⅛ Abꝛ
(in འd. Auslosungsw.)
do. do. G. Pf. R1, uk. 34 do. do. do. Kom. R. 2
u. 3, unk. 33 Westf. Pfbr. A. f. Haus⸗ grundst. Gld. R1, uts3 do. do. 26 R. 1, uk. 32 do. do. 27 R. 1, uk. 38
22 &☛ . S.2922 ☛ ☛
Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tgs. do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1u2, tg33 do. do. 28 Ausg. 3
u. 29 Ag. 1, tilgb. 34 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 33 do. do. 27 A. 1 , tg. 32 do. do. 23 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz28, rz. 31 Mitteld. Kom.⸗A. d.
Spark. Girov., uk 32] 7 do. 26 A. 2 v. 27, uk. 338 7
Ohne 3
Schlesw. Holst. Ldk Rtb4
do. do. Westz. Pfandbriejamt
f. Hausgrundstücke. 4
29 2—2ögn2bU. l .
Dt. Komm.⸗Sammelabl.⸗ Ant ⸗Auslosgssch. S 129 in ¼ 46,25 b G do do. Ser. 2“*
do. do. ohne Ausl.⸗Sch
*einschl. ⅛ Ablösungsschu
28
—
do. 64,25 b d0. [17,5 b G
Id Cins des Auslosungsw.).
scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Mit Zinsberechnung.
Bk.. Goldkr. Weim. Gold⸗Pfdbr. R. 2. I. Thür. L. H. B. rz29
do. Schuldv. R1, rz28
Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. N. 1-5, uk. 33 do. do. R. 6, uk. 34
1. do. R. 1, uk. 29 do. R. 2-4, uk. 30 do. R. 5, uk. 31 do. R. 6, uk. 31 do. R. 7, uk. 31
.. do. R. 1, uk. 32
J. do. R. 1, uk. 32 do. R. 2, uk. 33
Bayer Landw.⸗Bk. G HPf. R20, 21 uk. 30
Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 11-25, 36-89, rz. 29, 30, 32
do. do. S. 90-93, rz. 33
do. do. S. 94,95, rz. 34
do. do. S. 96,97, rz. 34
do. do. S. 98,99, rz. 34
do. do. S100-102 rz35
do. do S 1— 2, rz. 32
do. do. S. 1— 2, rz. 32
do. do. Kom. S. 1 — 10
. c „ oJG☛ EEE
0222ö2ö2ö81⸗
0
do. do. E. A(Lg. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do. E. 14, tgb. 34
do. do. do. S. 1, rz. 32
1*
ennn. O& G G. G&
do. do. Em. 8, rz. 331
do. R. 16, uk. 34 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. R. 15 (Liqg.⸗Pfb)
ohne Ant.⸗ 1
Ancsstch anghone Pf. Hann. Bodkr. Bksf.
Hannov. Bodkrd. Bk.
Komm. R. 1, uk. 33
do. do. do. R. 2, uk. 34 do. do. do. R. 3, uk. 35 Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HpPf. R. 1i. Pr. Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bt. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. 5, tilgb. ab 28 do. Em. 11, rz. ab 33 do. Em. 12, rz. ab 34
do. Em. 13, rz. ab 34 do. Em. 15, rz ab 34 do. Em. 16, rz. ab 36 do. Em. 6. rz. ab 32 do. Em. 9, rz. ab 33 do. Em. 2, rz. ab 29 do. Em. 7 (Liq.⸗Pf.)
ohne Ant.⸗Sch.
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11“ 5 8 ,‧* 6 0boin